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Landesbetrieb Hessisches Landeslaborwww.LHL.Hessen.de
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Dr. H. Taschan
Hessisches LandeslaborDruseltalstr. 67, 34131 Kassel
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Definitionen
Lebensmittelrechtliche Entwicklung
Welche Allergene sind zu kennzeichnen?
Welche sind davon ausgenommen?
Wie soll die Kennzeichnung erfolgen?
Welche Probleme gibt es in der Praxis?
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Allergie
Immunologisch vermittelte Unverträglichkeit
Antigen-Antikörper-Reaktion
Unverträglichkeit
Verschiedene MechanismenGlutenunverträglichkeit
Lactoseunverträglichkeit
Pseudoallergene (Sulfit, Benzoesäure)
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Lebensmittelallergene
Lebensmittelunverträglichkeit
= Allergene
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Lebensmittelrechtliche Entwicklung
Welche Allergene sind zu kennzeichnen?
Welche sind davon ausgenommen?
Wie soll die Kennzeichnung erfolgen?
Welche Probleme gibt es in der Praxis?
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
In der EU leiden
ca. 1-3 % der Erwachsenen
ca. 4-6 % der Kinder
an Lebensmittelallergien
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Ziel
Verbraucherschutz durch Kennzeichnung
von Allergenen
Vermeidung unnötiger Prozesse?
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
10. Nov. 2003
Erlass der „Allergenrichtlinie“ (2003/89/EG)
10. Nov. 2004
Umsetzung dieser RL in deutsches Recht
Übergangsfrist bis: 24. Nov. 2005
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Ab 25.11.2005 Kennzeichnungspflicht
allergener Zutaten und der daraus
gewonnenen Erzeugnisse
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Lebensmittelrechtliche Entwicklung
Welche Allergene sind zu kennzeichnen?
Welche sind davon ausgenommen?
Wie soll die Kennzeichnung erfolgen?
Welche Probleme gibt es in der Praxis?
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Allergene Stoffe (Anlage 3 LMKV)Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Lactose)
Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
Soja und Sojaerzeugnisse
Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
Eier und Eierzeugnisse
Fisch und Fischerzeugnisse
Sellerie und Erzeugnisse
Senf und Erzeugnisse SO2 und Sulfite bei >10 mg/kg bzw. mg/l
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Neue Regelung (RL 2005/26/EG)
Ausnahmen: bis zum 25.11.2007
Aus Allergenen gewonnene Produkte wie:Glukosesirup auf WeizenbasisLysozym aus EiFischgelatine als Trägerstoff Senföl u.a.
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Zutaten Daraus gewonnene, vorläufig ausgeschlossene Erzeugnisse
Glutenhaltiges Getreide • Glukosesirup auf Weizenbasis einschließlich Dextrose
• Maltodextrine auf Weizenbasis• Glukosesirup auf Gerstenbasis• In Destillen für Spirituosen verwendetes Getreide
Eier• (aus Ei gewonnenes) Lysozym, das in Wein verwendet wird• (aus Ei gewonnenes) Albumin, das als Klärhilfsmittel in Wein und
Apfelwein verwendet wirdFisch
• Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamine und Aromen verwendet wird
• Fischgelatine oder Hausenblase , die als Klärhilfsmittel in Bier, Apfelwein und Wein verwendet wird
Sojabohne• vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und –fett• natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-
Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat aus Sojabohnenquellen
• aus Phytosterinen und Phytosterinestern gewonnene pflanzliche Öle aus Sojabohnenquellen
• aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolster aus Sojabohnenquellen
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Zutaten Daraus gewonnene, vorläufig ausgeschlossene ErzeugnisseMilch • Molke, die in Destillaten für Spirituosen verwendet wird
• Laktit• Milch-(Casein)-Erzeugnisse, die als Klärhilfsmittel in Apfelwein • und Weinen verwendet werden
Nüsse • Nüsse, die in Destillaten für Spirituosen verwendet werden• Nüsse (Mandeln, Walnüsse), sie (Als Aroma) in Spirituosen • verwendet werden
Sellerie • Sellerieblatt- und –Samenöl• Selleriesamenoleoresin
Senf • Senföl• Senfsamenöl• Senfsamenoleoresin
Schwefeldioxid und Sulfite
•< 10 mg/kg bzw. < 10 mg/l
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Lebensmittelrechtliche Entwicklung
Welche Allergene sind zu kennzeichnen?
Welche sind davon ausgenommen?
Wie soll die Kennzeichnung erfolgen?
Welche Probleme gibt es in der Praxis?
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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der Wortlaut „enthält..... (z.B. Ei. Milch u.a)“
Es sei denn, dass die Zutat aus der Verkehrsbezeichnung hervorgeht: z. B.
Weizenmehl
Gerstenmalz
Eiernudeln
Joghurt u.a.
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Kennzeichnung
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Lebensmittelrechtliche Entwicklung
Welche Allergene sind zu kennzeichnen?
Welche sind davon ausgenommen?
Wie soll die Kennzeichnung erfolgen?
Welche Probleme gibt es in der Praxis?
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Probleme
Aus der Sicht der Allergiker
Aus der Sicht der Hersteller
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Probleme
Die Kennzeichnung der Allergene erfolgt nur, wenn sie als Zutat zugesetzt werden
Im Falle einer unbeabsichtigten Konta-mination ist dies nicht erforderlich
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Probleme
Keine Kennzeichnungspflicht bei Fertig-
packungen, deren größte Einzelfläche
weniger als 10 cm2 beträgt
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Probleme
Keine Kennzeichnungspflicht bei zur
Wiederverwendung bestimmten Glas-
flaschen, die eine unverwischbare Auf-
schrift tragen und dementsprechend
weder ein Etikett noch eine Halsschleife
oder ein Brustschild haben
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Probleme
ÜbergangsfristLebensmittel, die bis zum 24.11.2005hergestellt sind, dürfen zeitlich unbegrenzt verkauft werden
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Probleme
„Kann…. enthalten“ – Kennzeichnung ?
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Hersteller! Allergiker !
Probleme
„Kann Spuren von Ei, Milch, Mandeln ... enthalten“
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Sofern vertretbar und praktikabel
„Kann…. enthalten“ – Kennzeichnung:
möglichst selten verwenden
möglichst erst nach erfolgter Gefahrenanalyse verwenden
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Probleme
„ohne“ Lebensmittel
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Probleme
Lebensmittel mit den Auslobungen
„glutenfrei“, „lactosefrei“, „lactosearm“,
u.a. können wie bisher trotz
Vorhandensein der genannten Allergenen
in den Verkehr gebracht werden
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Glutenfrei
20 ppm Glutenfür natürlicherweise glutenfreie Lebensmittelz.B. Maismehl
200 ppm Glutenfür Lebensmittel, bei denen der Glutenbestandteil entfernt wurdez.B. glutenfreie Weizenstärke
Codex Alimentarius (2000)
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Lactose
Empfehlung für die Kennzeichnung
Form Gehalt an Lactose
Lactosearm <1 g/100 g
Streng lactosearm <100 mg/100 g
Lactosefrei < 10 mg/100 g
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Kennzeichnung„eifrei“, „milchfrei“, „sojafrei“, u.a. Ohne Zusatz von Ei, Milch, Soja u.a.
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Probleme
Nachweis von „Ei“, „Milch“, „Soja“, u.a.
Wirken die ermittelten Werte:allergisch?gesundheitsschädlich? zum Verzehr nicht geeignet?irreführend?
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Zutaten: ….
„Kann Spuren von ... enthalten“
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Glutenfrei
Ohne Zusatz von Ei, Milch u.a.
Probleme
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Probleme
Grenzwerte?
Beispiel Schweiz
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Kennzeichnungspflicht allergener Zutaten
(als Zutat zugesetzt )
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
Kennzeichnungspflicht allergener Stoffe (unbeabsichtigte Kontamination), wenn:
SO2 > 10 pbb
Glutenhal. Getreide: > 10 mg Gliadin pro 100 g TM
Sonstige Allergene 1g/kg
LKV-Schweiz
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Kontamination
Die verantwortliche Person muss belegen können, dass alle im Rahmen der GHP gebotenen Maßnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten Vermischungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
LKV-Schweiz
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Niedrigste Allergie-auslösende Menge in Studien*
Erdnuss 0,0002 g
Haselnuss 0,0064 g
Sellerie < 0,7 g
Karotte <1,2 g
Fisch 0,005 g
Eier 0,005 g
Milch 0,5 ml
Garnele 16 g
*B. Popping
Probleme
Schwellenwerte sind :von Allergenen abhängig
nicht sicher bestimmt werden
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Lose Ware
Anstoß 2002
1. Entwurf 2004
2. Entwurf 2005
3. Entwurf 2006 Sommer? EU?
Probleme???????
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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Zusammenfassung
Generell ist die Kennzeichnung aus Sicht der Betroffenen zu begrüssen.
Im Einzelnen gibt es jedoch Diskussionsbedarf.
Umsetzung der Allergenkennzeichnung in der Praxis
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