Verbrauchermacht und Politikohnmacht im Energiebereich. Vortrag auf dem Bonner Politik-Forum Bonn,...

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Verbrauchermacht und Politikohnmacht im

Energiebereich.

Vortrag auf dem Bonner Politik-Forum

Bonn, 20. März 2007

Dr. Aribert Peters

Bund der Energieverbraucher

Gliederung

• Bund der Energieverbraucher• Hintergrund: Energieverknappung,

Klimaschock• Zustand: Überhöhte Preise,

Politikversagen• Verbraucher machtlos• Energiepreisprotest: Verbraucher wehren

sich erfolgreich gegen überhöhte Preise• Fazit

Bund der Energieverbraucher

• Starke Gemeinschaft zum gegenseitigen Schutz• Über 12.000 Mitglieder• Zeitschrift: Energiedepesche• Internet: energieverbraucher.de: 1.300 Infoseiten• Phönix-Solaranlagen 1994 – 2000• Einzige Organisation privater Energieverbraucher in

Deutschland• Mitglied in der Verbraucherzentrale Bundesverband• Erfolge: Neue Verordnungen, BGH-Urteil,

Protestbewegung• Mitgliedsbeitrag: 39 Euro, ermäßigt 24 Euro

MitgliederentwicklungMitgliederentwicklung Bund der Energieverbraucher

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

14000

1985 1990 1995 2000 2005 2010

Jahr

Mitg

liede

r

Energieverfügbarkeit

• Seit 1960 sinken die Neufunde und steigt der Verbrauch

• Ab 2010 Versorgungslücke Gas in Europa

• 2010: Russland fehlen 100 Mrd cmb

• Preise steigen, bis Nachfrage = Angebot

• Wirtschaftliche Folge: Wirtschaftskollaps, soziale Turbulenzen

Klimazerstörung

• CO2-Emission: 1990: 20 Mrd. 2050: 58 Mrd.• 2004, 2005: Zunahme um 1. Mrd. t• Emissionminderung Dt.: 5 Mio. t/Jahr• Mehrkosten: 6 bis 10 Mrd. Euro/Jahr• Erneuerbare: - 41 Mio. t• Mehrkosten: 250 Mio. Euro• Effizienzvorteil Faktor 20 bis 41• CO2-Emissionen pro Kopf: 11 t• Wir rasen ungebremst in den Klimakollaps

Faktor Vier

490.000

Strompreise

• Um mindestens 5 Cent/kWh zu hoch• Strom wird für 3 Cent hergestellt und für 5,5

Cent verkauft• Netzentgelte überhöht: 7 statt 3,7 Ct/kWh (EU-

Schnitt)• Wettbewerb versagt weitgehend• Marktmachtmissbrauch ermöglicht Preiswucher• Strom muss auch zu fairen Preisen angeboten

werden• Angekündigte Rechnungskürzung sinnvoll!

Erzeugungskosten 2,4 Ct

Strompreise: 5 Ct zu hoch

• Strompreis 2000: 10,8 Ct• Fairer Anstieg bis 2006: 1,95 Ct

Steuererhöhung: 1,75 Ct, Brennstoffmehrkosten 0,5 Ct Effizienzgewinn&Inflation: -0,3 Ct

• Tatsächlich Anstieg 06: 8,8 Ct• Willkürliche Preissteigerung: 6,85 Ct• Preisüberhöhung also mind. 5 Ct!• 26 Milliarden Euro jährlich Zusatzgewinn

Kraftwerksneubau

• Das Geld für den Kraftwerksneubau wurde von den Kunden über Jahrzehnte über in den Strompreisen enthaltene Abschreibungen bezahlt.

• Dieses Geld braucht nicht ein zweites Mal von den Kunden aufgebracht zu werden.

Netzsicherheit

• Heute werden 70 % der Gewinne im Netzbereich gemacht!

• Trotz wesentlich geringerer Netzentgelte vor 1998 wurde damals deutlich mehr in die Netze investiert.

• Folgerung 1: Die Netzinvestionen sind mit steigenden Netzentgelten gesunken.

• Folgerung 2: Netzinvestionen werden mit sinkenden Netzentgelten steigen.

• Folgerung 3: Erst Ownership-Unbundling bringt sichere Netze und Wettbewerb.

Gaspreise

• Um 25% Prozent überhöht

• Weder vom Markt, noch vom Staat kontrolliert

• Preise einseitig festgesetzt

• Angekündigte Rechnungskürzung sinnvoll

Windfall-Profits

• 2004 – 2005: Importe + 0,37 Ct, Gewerbegaspreise + 0,89 Ct, Haushaltsgaspreise + 1,20 Ct

• Zusatzprofite Gewerbe: 0,52 Ct x 506 Mrd = 2,6 Mrd. Euro

• Zusatzprofite Haushalte: 0,83 x 486 Mrd = 4 Mrd. Euro

• Zusammen: 6,6 Mrd Euro im Jahr

Gasmarkt?

• Regulierung in Deutschland mit 8 Jahren Verzögerung gegenüber Resteuropa

• Verfahren der EU-Kommission vor dem EUGH• Vorschrift des EnWG zum Entry-Exit-Modell

gesetzeswidrig nicht zum 1.2.2006 umgesetzt. • Gasnetzentgelte werden nach den Vorgaben der

Gaswirtschaft geprüft• Aufteilung der Netzentgelte auf Kundengruppen

unterliegt nicht der Regulierung!

Konzentration nimmt zu

Unterwanderte Politik• „Bis 2030 sind weltweit voraussichtlich keine

grundlegenden Versorgungsengpässe zu erwarten“. Quelle: Gemeinsames Papier von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium zum Energiegipfel April 2006

• RAG spendet vor dem Gipfel 100.000 bzw. 70.000 Euro an SPD bzw. CDU

• Ex-Wirtschaftsminister Müller heute RAG-Chef• Ex-Wirtschaftsminister Clement heute RWE-

Aufsichtsrat• Ex-Bundeskanzler Schröder heute Gasprom• Ex-NRW-Wirtschafts. Horstmann: Heute EnBW• Ex-SPD-Energieexp. Gröben heute E.ON

Generalbevollmächtigter, Dirschauer Vattenfall

Gestörtes Gleichgewicht

• Politik muss Interessen von Versorgern, Wirtschaft und Verbrauchern ausgleichen

• Deregulierungskommission: „Wettbewerb und Kurswechsel in der Strompolitik wird verhindert durch festgefügtes Interessenkartell. Ihm gehören an: Kommunen, Stromversorger und Zulieferer, Gewerkschaften, staatliche Institutionen, Bundesländer u. zahlreiche Politiker“

• Das Interessengeflecht der Energiewirtschaft hat demokratiegefährende Formen angenommen.

Brennstoffarmut

Ölpreise seit 02

verdreifacht

Brennstoffarmut

• 3 Millionen Haushalte sind überschuldet• 5 Millionen Haushalte < 1000 Euro/Monat• 1999 56 Euro/Monat Heizkosten• 2006: 96 Euro/Monat• = Ausgaben für Freizeit & Unterhaltung• 800.000 Strom/Gassperren jährlich• Haushaltsnettoeinkommen: 2004 -1,1%,

2005 – 1,6 % (Stat. Bundesamt).

Nachfragemacht: Phönix

Verantwortungsvoller Konsum

Nachfragemacht

Erster Stromanbieter für Haushalte in Deutschland

Proteste im ganzen Land

Überhöhte Preise sind unverbindlich!

• Einseitig festgelegte Preise müssen der Billigkeit entsprechen!

• Entsprechen die Preise nicht der Billigkeit, dann sind sie unverbindlich.

• Sie sind nicht fällig, können auch nicht angemahnt werden.

• Die Verbraucher brauchen überhöhte Preise deshalb nicht zu zahlen.

• Erst durch ein Gerichtsurteil werden die billigen Preise festgelegt.

Bürgerliches Gesetzbuch § 315: Bestimmung der Leistung durch

eine Partei• (1) Soll die Leistung durch einen der

Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.

• (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

• (3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.

BGH-Richterin schreibt

• § 315 BGB ist auf Strom- und Gastarife direkt anwendbar.

• § 315 nicht in Konkurrenz zum Kartellrecht• Kontrolle des Gesamtpreises• § 30 AVB nicht anwendbar• EVU beweispflichtig• Schlechte Betriebsführung unbillig• Fälligkeit erst ab Gestaltungsurteil

So wehrt man sich erfolgreich:

• Fehlende Billigkeit schriftlich bemängeln, Musterschreiben: energieverbraucher.de

• Einzugsermächtigung beschränken• Ggf. selbst Abschläge kürzen und

pünktlich überweisen!• Versorgung darf nicht eingestellt werden. • Der Versorger kann vor Gericht klagen.• Bisher wurde noch kein einziger

Verbraucher zur Zahlung verurteilt!

Rückforderungsklage

• Erfolgreich: Bad Neuenahr & Mühlhausen

• Erhöhte Beweislast für Verbraucher (BEWAG-BGH-Urteil 2003)

• Risiko einer Niederlage

• Abtretung und gesammelte Klage möglich: Wer trägt Kosten und Risiko?

• Verrechnung ohne Klage risikoärmer.

Beweislage

• Verbraucher muss die fehlende Billigkeit nicht beweisen. Es genügt, die Billigkeit in Frage zu stellen!

• Der Versorger muss die Billigkeit beweisen. Gelingt ihm das nicht, so unterliegt er vor Gericht mit seiner Zahlungsklage.

Bewegung

• Angriff gegen überhöhte Preise an vielen Fronten: Gerichtsverfahren, Kommunalpolitik, Öffentlichkeit, Kartellbehörden, Monopolkommission, Bundestag

• Viele Akteure: Verbraucherzentrale, Mieter, Hausbesitzer, Protestgruppen, Industrie

• Monopolverhalten und Wettbewerbsverhinderung wird kritisiert

Erfolg der Protestbewegung

• Grosses positives öffentliches Echo

• Viele Bürger machen mit

• Protestgruppen verstärken Bewegung

• Juristisch weitgehend erfolgreich

• Unterstützung durch VZen, Kartellämter

• Reaktionen der Versorger hilfreich

• Neue Verordnungen

So wehrt man sich erfolgreich:

• Fehlende Billigkeit schriftlich bemängeln, Musterschreiben: energieverbraucher.de

• Einzugsermächtigung beschränken• Ggf. selbst Abschläge kürzen und

pünktlich überweisen!• Versorgung darf nicht eingestellt werden. • Der Versorger kann vor Gericht klagen.• Bisher wurde noch kein einziger

Verbraucher zur Zahlung verurteilt!

Preisgleitklauseln abgemahnt

• Grundsatzurteile des BGH

• Alle Flüssiggasanbieter bezwungen

• Auch für Erdgas gültig

• Berechtigung für Preiserhöhung?

Fazit für Verbraucher

• Energiepreise werden drastisch ansteigen• Grips und Geld in Effizienz investieren• Umsteigen auf erneuerbare Energien• Nicht auf Wärmepumpen reinfallen• Erzeugung selbst gemeinsam organisieren

(KWK, Heizzentralen, Solarenergie, Holz)• Preiserhöhungen nicht akzeptieren• Politik in die Pflicht nehmen

„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!“

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