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Rechtsanwalt HARTMUT HARDT, info@ra-hardt.de, Tel.: 0179 39 59 602

Verordnung über Sicherheit und

Gesundheitsschutz bei der

Verwendung von Arbeitsmitteln

BetrSichV

4.September 2015

Aufzug- und Fördertechnik

Niggemeier & Leurs GmbH

1Rechtsanwalt HARTMUT HARDT VDI, info@ra-hardt.de, Tel.: 0179 39 59 602

2

Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Prävention Ziel Kontrolle

Struktur Qualitäts-

sicherung

Sicherheit bei

jedweder

Tätigkeit mit

Arbeitsmitteln

Wahrnehmungs-

tiefe

Beherrschen

von

Regelbetrieb

und Betriebs-

störungen

§ 3 ArbSchG

Organisation

und Mittel

§ 5 ArbSchG

Gefährdungs-

lagen

§ 13 ArbSchG

Pflichten-

übertragung

§ 7 ArbSchG

Geeignetheit

§ 15 ArbSchG

Eigenschutz

§ 16 ArbSchG

Meldepflicht bei

Sicherheits-

defiziten

Risikomündig-

keit des

Arbeitgebers

auf dem

Niveau des

Stands der

Technik

Der AG muss:

• mitwirken

• kontrollieren

• koordinieren

• Pflichtverstöße

verhindern

• präventiv

beurteilen

Instandhaltungs-

plan

Prüfpflichten

Unterweisung

Übungen

Fortbildung

3

to

comply

with

Regelwerke

Exculpation RechtspflichtenSorgfalt

Fachwissen

Konformität

Rechtliche

Anforderung an den

Nachweis der Sicherheit

Einleitung

4

Fachkunde und Zuverlässigkeit

GFStrategie

Taktik

Operativer

Bereich

DLS

FK

MA/

Ext

K

o

m

m

u

n

i

k

a

t

i

o

n

Orga-

nisation

Um-

setzungs-

planung

Lastenheft

Umsetzungs-

erfüllung

Pflichtenheft

Einleitung

5

Sicherheit * Gefährdung** Gefahr***

zu beachtende

Vorgabe

sorgfältiges Handeln/gehörige

Aufsicht

gesteigerte

Vorsicht / Berücksichtigung

des Einzelfalles

Verbot

relevantes

Verhalten

Prävention

(Gefahrenabwehr durch fachkundiges und zuverlässiges

Handeln)

Fehlverhalten

(Vorsatz / Fahrlässigkeit)

als Garant Basis: Anerkannte Regeln

der Technik

Fortschritt: Stand der

Technik

rechtliche

Würdigung

Schadenseintritt ist nicht zu

erwarten

zumutbare Möglichkeit des

Schadenseintritts als

Zugeständnis an die

Gefahren der Technik

Schadenseintritt ist zu

erwarten

* Sicherheit = idealisierter Zustand der Freiheit von Unsicherheiten

** Gefährdung = potentielle Schadenquelle

*** Gefahr = ohne geeignete Gegenmaßnahmen tritt absehbar ein Schaden ein

Rechtliche Anforderung an die Sicherheit

Abschnitt 1

(Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung)

§ 1

Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln*

• durch die Auswahl/Verwendung geeigneter

Arbeitsmittel

• durch die geeignete Gestaltung von Arbeits- und

Fertigungsverfahren

• durch die Qualifikation und Unterweisung der

Beschäftigten

*Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen

oder Anlagen einschließlich überwachungsbedürftiger

Anlagen.

6

Abschnitt 1

(Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung)

§ 1

Arbeitsschutzgesetz

konkretisiert sich für Arbeitsmittel in der BetrSichV

erläutert die Umsetzung in der

TRBS

entfaltet eine Vermutungswirkung des rechtmäßigen

Handelns

7

8

Montieren und Installieren

Bedienen

An- oder Abschalten

Einstellen

Gebrauchen

Betreiben

Instandhalten

Reinigen

Prüfen

Umbauen

Erproben

Demontieren

Transportieren

Überwachen

Verwenden

i.S. des § 2

Abschnitt 1

(Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung)

Was ist Instandhaltung?

§ 2 Abs. 7: Instandhaltung ist die Gesamtheit aller

Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustandes

oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung

umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und

Instandsetzung.

„Die Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen

nach DIN 31051 soll sicherstellen, dass der

funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder nach

Ausfall wieder hergestellt wird.“ (Begründung zu § 2 Abs. 7)

9

10

11

12

13

14

15

16

§ 10

Instandhaltung

und Änderung

DIN 31051

TRBS 1112

BekBS 1114

DIN EN 13269

DIN EN 13306

Das ist Instandhaltung!

17

§ 10 Abs.1

Instandhaltung

und Änderung

Das ist Instandhaltung!

• Gesamte Verwendungsdauer

• Sicherer Zustand

• Herstellerangaben

• Unverzügliche Instandhaltungsmaßnahmen

18

§ 10 Abs.2

Instandhaltung

und Änderung

Das ist Instandhaltung!

• Gefährdungsbeurteilung

• Betriebsanleitung des Herstellers

• Fachkundige, beauftragte und eingewiesene

Beschäftigte

• Geeigneter Auftragnehmer mit

vergleichbaren Qualifikationen

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§ 10 Abs.3

Instandhaltung

und Änderung

Das ist Instandhaltung!

• Festlegung von Verantwortlichkeiten

• Gesicherte Kommunikation

• Abgesicherte Bereiche

• Warn- und Gefahrenhinweise

• Schutz vor besonderen Gefahren

• Geeignete PSA

• Freigabesysteme

20

§ 10 Abs.4

Instandhaltung

und Änderung

Das ist Instandhaltung!

• Geeignete Schutzmaßnahmen bei Aufheben

der Regelbetriebssicherheit

• Sicherheit der Beschäftigten durch andere

geeignete Maßnahmen gewährleisten

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§ 10 Abs.5

Instandhaltung

und Änderung

Das ist Instandhaltung!

• Bei Änderungen von Arbeitsmitteln ist die

Prüfpflicht neu zu ermitteln

• Die Herstellervorgaben sind zu

berücksichtigen, ebenso die Anforderung

nach Produktsicherheitsgesetz und den

diesbezüglichen Verordnungen nach § 8

Abs. 1 ProdSichG

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Quelle: VDI 3810.1.1

Was ist Betreiben?

23

Was ist Montieren?

24

Was ist Überwachen?

§ 2

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Fachkunde: Berufsausbildung, Berufserfahrung,

zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit

– Nachweis der Fachkunde durch

Schulungen / Unterweisungen –

Befähigung: Wie Fachkunde und Kenntnis zur Prüfung

von Arbeitsmitteln sowie weitergehendes

Spezialwissen

Instandhaltung: Maßnahmen zur Erhaltung der Sicherheit,

bestehend aus Wartung, Inspektion und

Instandsetzung

Abschnitt 1

(Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung)

Begriffsbestimmung des § 2

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Stand der Technik: Fortschrittliches Wissen, praktische

Geeignetheit, gesicherter Schutz der

Beschäftigten mit Erfolg in der Praxis

erprobt

Überwachungs-

bedürftige Anlagen: § 2 Nr. 30 ProdSichG und

Anhang 2 der Verordnung

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Bestand GefB. Bef. Inst. Prüf. Dok. Deleg. Kon.

Anhang 1:

mobile, sf

oder Nicht-

sf/ Heben

von Lasten/

Höhe

Anhang 2:

Aufzüge/ Ex-

Gefahr/

Druckan-

lagen

Anhang 3:

Krane/

Flüssiggas-

anlagen/

Veranstal-

tungs-

technik

Sonstiges

Annenstraße 137 • 58453 Witten an der Ruhr • Tel.: 02302-956133 • Fax: 02302-956136

Internet: ra-hardt.de • E-Mail: RA-Hardt@t-online.de

GLÜCK AUF!

HARTMUT HARDT VDI

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