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Vorbeugender – technischer - Brandschutz:
Begriffe: MPA – Materialprüfungsamt NRW
DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik
DIvB – Deutsches Instiut für vorbeugenden
Brandschutz
(M)LAR – Leitungsanlagen Richtlinie
(Muster oder nicht-Muster..)
LüAR – Lüftungsanlagenrichtlinie
BauO der Länder (überall brennt das Feuer anders…)
………..
Prüfen, Zertifizieren, bauaufsichtlich Zulassen…planen…..
. . . und wer baut?
Allgemeine Begriffe
?
Brandschutz ist kein „Hexenwerk“
Integrative Planung hält die Kosten im Griff:
Architekt
Brandschutzsachverständige
Statiker
TGA Planer
Grundlagen ermitteln | Konzepte festlegen
Brandschutzkonzept
MLAR 2005
Abschnitt 4:
Führen von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken)
4.1 Grundlegende Anforderungen: ….
4.1.3 Der Mindestabstand zwischen Abschottungen, Installations-
schächten oder –kanälen sowie der erforderliche Abstand zu anderen
Durchführungen (z.B. Lüftungsleitungen) oder anderen
Öffnungsverschlüssen (z.B. Feuerschutztüren) ergibt sich aus den
Bestimmungen der jeweiligen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeits-
nachweise; fehlen entsprechende Festlegungen,
ist ein Abstand von mindestens 50mm erforderlich.
4.2 Erleichterung für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände…
4.3 Erleichterungen für einzelne Leitungen…
Auszug aus der MLAR 2005
Neue Regel f. Mischinstallation | DIBt-Newsletter 02/2012
Neue Anforderungen an Mischinstallation
„Metallrohre mit Anschluss von Kunststoffrohren:
Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden
und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils
Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen ab dem 01.01.2013
keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden.
Der Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher
Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. …“
Allgemeine Begriffe
Begriffserklärung: (Quelle: www.dibt.de/de/Zulassungen/...)
Was ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)?
…. ist ein Verwendbarkeitsnachweis,
…für ein Bauprodukt, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher
Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, oder….
….das nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann.
(§ 19 Abs. 1 Musterbauordnung)
Aus der Bauregelliste A Teil 1, Teil 2 und Teil 3 ergibt sich im Einzelnen, für welche Produkte ein allgemeines
bauaufsichtliches Prüfzeugnis erteilt werden kann.
Für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse sind ausschließlich die dafür vom DIBt oder einer
obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannten (beliehenen) Prüfstellen zuständig.
Allgemeine Begriffe
Begriffserklärung: (Quelle: www.dibt.de/de/Zulassungen/...)
Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ)?
….werden für solche Bauprodukte und Bauarten….erteilt,
für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen,
nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen.
….Beurteilung der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes
im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar.
Die Zulassungsbereiche erstrecken sich von Bauprodukten und Bauarten,….
….auf die Bereiche Wärmedämmverbundsysteme, Glas, Gerüste, Lager,
Lüftungsanlagen, Dämmstoffe, Abdichtungen, Rohrsanierung, Brandverhalten
und Feuerwiderstand bis zu Behältern und Fahrbahnübergängen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für alle Länder durch das DIBt erteilt.
Abstandsregel | DIBt-Newsletter 02/2012
Abstandsregel:
Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnungen zu anderen Öffnungen oder Einbauten
muss mindestens 20cm betragen.
Abweichend davon darf der Abstand bis auf 10cm reduziert werden, sofern
die zu verschließende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen oder Einbauten nicht
größer als 20cm x 20cm sind.
Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- oder Rohrabschottungen gleicher oder
unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10cm reduziert werden, sofern diese Öffnungen
jeweils nicht größer als 40cm x 40cm sind.
Vorgehensweise bei der Planung
Vorgehensweise bei der brandschutztechnischen Planung:
1. Welche LBO ist gültig (Bundesland) ?
2. Was gilt? (LAR, MLAR 2000, MLAR 2003, MLAR 2005 usw.) ?
3. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus ?
4. Planung mit spezifischen Lösungen (abP, abZ) – Herstellerabhängig –
5. Festlegung von „wirtschaftlichen“ brandschutztechnischen Lösungen
Das Objekt (Gebäude) und die Anlagentechnik
entscheidet über
- Art der brandschutztechnischen Systeme
- Technischen Aufwand
- Wirtschaftlichkeit
Vorgehensweise bei der Planung
Vorgehensweise bei der brandschutztechnischen Planung:
1. Welche LBO ist gültig (Bundesland) ?
2. Was gilt? (LAR, MLAR 2000, MLAR 2003, MLAR 2005 usw.) ?
3. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus ?
4. Planung mit spezifischen Lösungen (abP, abZ) – Herstellerabhängig –
Produktneutrale Planungen sind auf der Grundlage der Anwendung der MLAR
in vielen Bereichen nicht möglich.
Risiko: fehlender Detailplanung und produktneutrale Ausschreibung:
- großer Platzbedarf bei „vollen“ Techniktrassen mangelhafte Ausführung bei
brandschutztechnischen Anforderungen
- Steigende Gewerkekosten aufgrund fehlender Koordination
von brandschutztechnischen Lösungen
Herstellerspezifische Lösungen
www.rockwool.de/
www.missel.de
www.brandschutz-in-frankfurt.de
www.muepro.de
www.bemus.de
© BIS Walraven
www.tga-fachplaner.de/
www.rockwool.de/
www.rockwool.de/
www.geba-brandschutz.de
Auszug aus abZ:
Fabrikat: Düker
Nr. Z-19.17-1893 v. 29.04.2013
System Düker BSV 90
Rohrabschottung,
Einbaubeispiel mit Abzweigen
Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Mischinstallation
Auszug aus abZ:
Fabrikat: Doyma
Nr. Z-19.17-2074 v. 17.12.2012
System Konfix_Pro bzw. FS-MR4
Rohrabschottung,
Einbaubeispiel mit Abzweigen
Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Mischinstallation
Auszug aus abZ:
Fabrikat: Rockwool
Nr. Z-19.17-2084 v. 06.03.2013
System Conlit Gussrohrabschottung
Rohrabschottung,
Einbaubeispiel mit Abzweigen
hier Anlage 6 zur abZ
Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Mischinstallation
Auszug aus abZ:
Fabrikat: Rockwool
Nr. Z-19.17-2084 v. 06.03.2013
System Conlit Gussrohrabschottung
Rohrabschottung,
Einbaubeispiel mit Abzweigen
hier Anlage 7 zur abZ
Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Mischinstallation
Auszug aus abZ:
Fabrikat: Armacell
Nr. Z-19.17-1981 v. 01.03.2010
System Armaflex Protect R90
Rohrabschottung,
Kunststoffverbundrohre
f. brennbare Gase
Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Synthese-Kautschuk
Auszug aus abP:
Fabrikat: Armacell
Nr. P-3849/5370-MPA BS v. 18.03.2013
System Armaflex AF R30-R120
Rohrabschottung,
Nicht brennbare Rohrleitung
Einbau in Massivdecken
Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Elastomer-Schaumstoff
Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten
Der Anwender und die Abweichung…..
Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:
Beispiel:
Abstandsvorgaben stimmen nicht mit abZ überein.
Frage:
Wer ist zuständig für die Bewertung einer
„nicht wesentlichen Abweichung“ einer Bauart?
Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten
Der Anwender und die Abweichung…..
Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:
Antwort:
Lt. Bauministerkonferenz v. 10./11. Sept. 2013 ist der Anwender für die
Feststellung einer „nicht wesentlichen“ Abweichung bei einer Bauart zuständig.
Hilfestellung bei Bedarf durch:
Hersteller des Bauproduktes
Andere anerkannte Stelle (z.B. Prüfstelle)
Brandschutzsachverständige
Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten | Beispiel
Der Anwender und die Abweichung…..
Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:
Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten | Beispiel
Der Anwender und die Abweichung…..
Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:
Beispiel aus dem Jahr 2013:
Abweichung: 30mm Abstand zwischen Gussrohr und GK Verkleidung (lt. abZ gefordert: 50mm)
Der Anwender und die Abweichung…..
Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:
Statements:
Überwachungsbehörde auf Anfrage:
….nicht zuständig, sollte der Brandschutz-SV beurteilen….
Brandschutzsachverständige:
…nicht zuständig, muss der Hersteller beurteilen……
Hersteller:
….kann Abweichung nicht beurteilen, da es nicht das Bauprodukt direkt betrifft.
Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten | Beispiel
Projektbeispiel: Brandschutzplanung
Hier eventuell ein Bild vom Kreishaus Steinfurt
(Animation Bauschild oder so….)
Einfügen……
Projektbeispiel: Brandschutzplanung
Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt
bitte einfügen..
(Projekt sollte aber „anonym bleiben“
Projektbeispiel: Brandschutzplanung
Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt
bitte einfügen..
(Projekt sollte aber „anonym bleiben“
Projektbeispiel: Brandschutzplanung
Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt
bitte einfügen..
(Projekt sollte aber „anonym bleiben“
Im Bereich der Tür (GK-Schott F90)
muss die Kabeltrasse unterbrochen werden und der Mindestabstand von 10 cm zu den HLS-Leitungen ist
zwingend einzuhalten
Ausschnitt Grundriss: Rauchabschnitt – kein notwendiger Flur
Leichtbauwand R60-90 | nicht brennbare Kälteleitung
R60 – bis R90- Abschottung
leichte Trennwand nichtbrennbare Kälteleitung
1 - Kälteleitung nicht brennbar
2 - Kautschuk-Schlauch d=3cm
3 - Rockwool Conlit Pyrostat Uni, 2-lagig
4 - Schutzisolierung, Synthesekautschuk
Baustoffklasse B1 d= 19 mm
5 - Restspalt mit Gipsfüllung verschließen
6 - Nichtbrennbare Befestigung
Leichtbauwand R60-90 | nicht brennbare Versorgungsleitung
R30 – bis R90- Abschottung
leichte Trennwand nichtbrennbare Versorgungsleitung
7 – nicht brennbare Versorgungsleitung8 - Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U9 - Weiterführende Isolierung: z.B. Rockwool 800
10 - Nichtbrennbare Befestigung11 - Restspalt mit z.B. Conlit Kit Spaltbreite
≤ 30 mm oder Gipsfüllspachtel verschließen
Leichtbauwand R30-60 | brennbare Versorgungsleitung
R30 – bis R90- Abschottung
leichte Trennwand brennbare Versorgungsleitung
12 - Brennbare Leitung z.B. PE, PE-HD
13 - Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U
hier jedoch: L=1,00m
14 - Nichtbrennbare Befestigung
15 - Restspalt mit z.B. Conlit Kit Spaltbreite ≤ 30 mm
oder Gipsfüllspachtel verschließen
Massive Wand R60-90 | nichtbrennbare Versorgungsleitung
R60 – bis R120- Abschottung
Massivbauteilenichtbrennbare Versorgungsleitung
16 – nicht brennbare Versorgungs- u. Entwässerungsleitungen.
17 - Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U
18 - Weiterführende Isolierung: z.B. Rockwool 800
19 - Nichtbrennbare Befestigung
20 - Restspalt mit z.B. Conlit Kit Spaltbreite ≤ 30 mm
oder Gipsfüllspachtel verschließen
oder passgenaue Kernbohrung
Massive Wand R60-90 | brennbare Versorgungsleitung
R60 – bis R120- Abschottung
Massivbauteilebrennbare Versorgungsleitung
21 - brennbare Versorgungsrohre
22 – Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U
hier jedoch: L=1,00m
23 - Nichtbrennbare Befestigung
24 - Restspalt mit z.B. Conlit Kit Spaltbreite ≤ 30 mm
oder Mörtel/Beton verschließen
oder passgenaue Kernbohrung
Praxisbilder: nachträgliche Rohrverlegung
Rohrleitung nachträglich durch fertige GK Wand verlegt.
Leitung zu nah an BSK | Konformer Verschluss der GK Wand?
Praxisbilder: nachträgliche Rohrverlegung
Rohrleitung nachträglich durch fertige GK Wand verlegt.
Leitung zu nah an BSK
Wanddurchbruch nicht fachgerecht ausgeführt
Praxisbilder: Mischinstallation
Schottung am Systemübergang von Guss- auf HT-Rohr
Wandabstand | GK Wand baut auf Gussrohr auf….
Praxisbilder: Trassenführung | F90 Decke mit nachträglichem Verschluss
Deckendurchführung bei Kälte- und Lüftungsleitungen
Ansicht von oben (Bedienseite)
Praxisbilder: Trassenführung | F90 Decke mit nachträglichem Verschluss
„gemischte“
Deckendurchführung:
- Verschluss durch getrennte
Gewerke
- Kunstvolle Einschalung der
Kälteleitungen
Praxisbilder: Trassenführung | F90 Decke mit nachträglichem Verschluss
„gemischte“ Deckendurchführung: -vor der Abnahme:
Durchbruch nicht ausreichend verfüllt
Praxisbilder: Trassenführung | F90 Decke mit nachträglichem Verschluss
„gemischte“
Deckendurchführung:
- Deckendurchbruch vollständig
verfüllt
- Abnahme nach 4 Wochen
endlich geschafft
Praxisbilder: Einbau Brandschutzklappen
Brandschutzklappe
Falscher Einbau: Klappenblatt vor der Wand
Praxisbilder: Einbau Brandschutzklappen
Brandschutzklappe
Deckenöffnung falsch, Kontrollöffnung nicht bedienbar
Praxisbilder: Deckenschott für brennbare Leitungen
Deckenschottung leicht gemacht….
So geht’s auch……(nicht)…
Argument des Installateurs:
„Ich konnte ja nicht wissen
ob die Decke schon vergossen war…“
Praxisbilder: fehlender Wandverschluss
F90-Wand Technikzentrale
Fehlender Verschluss, unvollständiger Brandschutz
Brandschutz muss geplant werden
Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung:
(oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt)
Art der Schottung
Abstände von Systemen untereinander (Platzbedarf)
Weiterführende Dämmung (Temperaturübertragung)
Abstände von Rohrbefestigungen
Abweichungen zur MLAR?
Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung:
(oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt)
Bestimmungen / Anforderungen anderer Bauteile
Türen
Wände
Decken, Hohlraumböden
Abstände / Anforderungen an Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen
Elektro- Versorgungstrassen
Planung einer möglichen Nachinstallation…
Brandschutz muss geplant werden
Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung:
(oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt)
Verantwortlichkeiten erkennen:
Architekt und TGA Planer
Bauleiter
Anlagenersteller (Installateur)
Hersteller
Brandschutzsachverständiger
Andere Sachverständige (Elektroanlagen, RLT Anlagen…)
Brandschutz muss geplant werden
Recommended