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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Rahmenbefehl
G20 - Gipfeltreffen
7. bis 8. Juli 2017
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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Polizei Hamburg Hamburg, 09.06.2017
Vorbereitungsstab OSZE/G20
Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg
Tel.: (040) 4286-22146
Fax: (040) 427990130
E-Mail: osze-g20@polizei.hamburg.de Az.: 20.37-3-1/2017
Inhaltsverzeichnis
1 Lage................................................................................................................................7
1.1 Allgemeine Lage.......................................................................................................7
1.2 Besondere Lage .......................................................................................................8
1.2.1 Gefährdungslage ..................................................................................................9
1.2.2 Veranstaltungsorte ...............................................................................................9
1.2.3 Programm ..........................................................................................................10
1.2.4 Partnerprogramm ...............................................................................................11
1.3 Treffen der G20-Finanzminister...............................................................................11
1.4 Treffen der BRICS-Staaten .....................................................................................11
1.5 Versammlungen / Aufzüge .....................................................................................12
1.6 Allgemeinverfügung (Einschränkung Artikel 8 GG in einem bestimmten Bereich) ..12
1.7 Parallele Veranstaltungen ........................................................................................12
1.7.1 Besuch des argentinischen Segelschulschiffes „Libertad“ ..................................12
1.7.2 Finanz- und wirtschaftspolitischer Gipfel des Verlages DIE ZEIT .......................13
2 Bereits eingesetzte und benachbarte Kräfte .............................................................13
2.1 Polizei Hamburg / andere Länderpolizeien .............................................................13
2.2 Auswärtiges Amt (AA) ............................................................................................13
2.3 Bundespresseamt (BPA) ........................................................................................13
2.4 Bundeskriminalamt (BKA) ......................................................................................13
2.5 Bundespolizei (BPOL) ............................................................................................14
2.6 Bundeswehr (BW) ..................................................................................................14
2.7 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) .........................................................14
2.8 Senatskanzlei (SK) .................................................................................................15
2.9 Autorisierte Stelle für den Digitalfunk Hamburg (AS HH) ........................................15
2.10 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ........................................15
2.11 Feuerwehr, Rettungs- und Sanitätsdienste .............................................................15
2.12 Hamburgisches Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) .......................................15
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2.13 Landeskriminalamt Hamburg (LKA) ........................................................................15
2.14 Justizbehörde Hamburg .........................................................................................16
3 Auftrag, Absicht ..........................................................................................................16
3.1 Taktische Ziele .......................................................................................................16
3.2 Leitlinien des Polizeiführers ....................................................................................16
3.3 Vorbehalte des Polizeiführers .................................................................................17
4 Bereitzustellende Kräfte, Führungs- und Einsatzmittel ............................................18
4.1 Führung des Einsatzes ...........................................................................................18
4.2 Einsatzabschnitte ...................................................................................................18
4.2.1 EA Aufklärung ......................................................................................................18
4.2.2 EA Verkehr ...........................................................................................................18
4.2.3 EA Veranstaltungsort ............................................................................................18
4.2.4 EA Gegenveranstaltungen ....................................................................................18
4.2.5 EA Raumschutz / Streckenschutz .........................................................................19
4.2.6 EA Objektschutz ...................................................................................................19
4.2.7 EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen.....................................................................19
4.2.8 EA Flughafen ........................................................................................................19
4.2.9 EA Intervention .....................................................................................................19
4.2.10 EA Eingreifkräfte.................................................................................................19
4.2.11 EA Technik .........................................................................................................19
4.2.12 EA Luft ...............................................................................................................20
4.2.13 EA Wasser .........................................................................................................20
4.2.14 EA Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................................20
4.2.15 EA Logistik .........................................................................................................20
5 Einzelaufträge ..............................................................................................................20
5.1 EA Aufklärung ........................................................................................................20
5.2 EA Verkehr .............................................................................................................20
5.3 EA Veranstaltungsort .............................................................................................21
5.4 EA Gegenveranstaltungen .....................................................................................21
5.5 EA Raumschutz / Streckenschutz ..........................................................................21
5.6 EA Objektschutz .....................................................................................................22
5.7 EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen ......................................................................22
5.8 EA Flughafen .........................................................................................................22
5.9 EA Intervention .......................................................................................................23
5.10 EA Eingreifkräfte ....................................................................................................23
5.11 EA Technik .............................................................................................................23
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5.12 EA Luft ...................................................................................................................23
5.13 EA Wasser .............................................................................................................23
5.14 EA Öffentlichkeitsarbeit ..........................................................................................24
5.15 EA Logistik .............................................................................................................24
6 Sonstige Maßnahmen und Hinweise ..........................................................................25
6.1 Hinweise zum taktischen Konzept ..........................................................................25
6.1.1 Sicherheits- und Raumschutzbereiche ...............................................................25
6.1.2 Kontrollstellen.....................................................................................................25
6.2 Flugbeschränkungsgebiet ......................................................................................25
6.3 Unbemannte Luftfahrtsysteme................................................................................26
6.4 Umgang mit verdächtigen Gegenständen ..............................................................26
6.5 Allgemeine Verfahrensabläufe................................................................................26
6.5.1 Bearbeitung von Straftaten .................................................................................26
6.5.2 Verkehrsunfallaufnahme ....................................................................................27
6.5.3 Datenabfragen ...................................................................................................27
6.6 Freiheitsbeschränkungen und -entziehungen .........................................................28
6.6.1 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen ................................................................28
6.6.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen .....................................................................28
6.6.3 Kinder und Jugendliche ......................................................................................30
6.7 Hinterlegung von Asservaten..................................................................................30
6.8 Abgabe von Videomaterial (BeDo-Material)............................................................30
6.9 Evakuierung von Schutzpersonen ..........................................................................30
6.10 Öffentlichkeitsarbeit nach außen und innen ............................................................31
6.10.1 Presseauskünfte und Verhalten gegenüber Medienvertretern ............................31
6.10.2 Bürgertelefon und Infomobile .............................................................................31
6.10.3 Internet und soziale Netzwerke ..........................................................................31
6.10.4 Einsatzhandbuch der Polizei Hamburg ...............................................................31
6.10.5 Intrapol und Extrapol ..........................................................................................32
6.11 Bevorrechtigte Personen ........................................................................................32
6.12 Zusammenarbeit von Einsatzkräften / Kennwörter .................................................32
6.12.1 Kennzeichnung von Zivilkräften ..........................................................................32
6.12.2 Stichwörter .........................................................................................................32
6.12.3 Kennwörter für Zivilkräfte....................................................................................33
6.12.4 Kennzeichnung von Kommunikationsbeamten ...................................................33
6.13 Kräfteinformation ....................................................................................................33
6.13.1 Grundsatz ..........................................................................................................33
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6.13.2 Äußeres Erscheinungsbild und Auftreten ...........................................................33
6.13.3 Private Bild- und Videoaufnahmen .....................................................................33
6.13.4 Nutzung von Mobiltelefonen ...............................................................................34
6.13.5 Eigensicherung ..................................................................................................34
6.13.6 Dienstgebäude und -fahrzeuge ..........................................................................34
6.13.7 Körperschutzausstattung ....................................................................................34
6.13.8 Medizinische Versorgung von Einsatzkräften .....................................................35
6.13.9 Veterinärmedizinische Versorgung von Dienstpferden / Diensthunden...............35
6.13.10 Logistik .............................................................................................................35
6.13.10.1 Verpflegung / Verpflegungsstützpunkte ......................................................35
6.13.10.2 Unterbringung ............................................................................................35
6.13.10.3 Entsorgung.................................................................................................35
6.13.10.4 Reparatur und Instandsetzungskonzept .....................................................36
6.13.10.5 Aufbewahrung von Dienstwaffen ................................................................36
6.13.11 Lagemeldungen ................................................................................................36
6.13.12 Zwangsmitteleinsatz .........................................................................................36
6.13.13 Verletzte / erkrankte Einsatzkräfte ....................................................................36
6.13.14 Sonstige verletzte / erkrankte Personen ...........................................................36
6.14 Verkehrslage ..........................................................................................................37
6.15 Lotsung und Schleusung von Kolonnen .................................................................37
6.16 Stärkemeldung .......................................................................................................37
6.17 Innerdienstliche Regelungen ..................................................................................37
6.17.1 Anordnung von Mehrarbeit .................................................................................37
6.17.2 Schadens-, Unfall- und Verlustmeldungen ..........................................................37
6.17.3 Kostenabrechnung auswärtiger Kräfte ................................................................37
6.18 Einsatzdokumentation und -lenkung .......................................................................38
6.18.1 Einsatzprotokollsystem der Polizei Hamburg (EPSweb) .....................................38
6.18.2 Kräftedarstellung mittels GPS-Positionsdaten ....................................................38
6.18.3 Digitalfunk...........................................................................................................38
6.19 Entlassungen von Einsatzkräften ...........................................................................38
6.20 Erfahrungsberichte / Einsatznachbereitung ............................................................38
6.21 Einsatzbesprechungen ...........................................................................................39
7 Kommunikation ...........................................................................................................39
8 Führung .......................................................................................................................39
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Anlagenverzeichnis
I. BAO Michel – kurz
II. Übersicht Versammlungslage
III. Karte Sicherheitszonen Messehallen
IV. Karte Kontroll- und Durchlassstellen Messehallen
V. Karte Sicherheitszonen Elbphilharmonie
VI. Karte Kontroll- und Durchlassstellen Elbphilharmonie
VII. Karte Flugbeschränkungsgebiet 30 Meilen Zone
VIII. BAO Hanse (BKA) Rahmenbefehl Nr. 1
IX. BAO Hanseat 2017 (BPOL)
X. ISa G20 Lagefortschreibung Nr. 1
XI. Karte mit dem von der Allgemeinverfügung betroffenen Bereich
XII. Kennwörter für Zivilkräfte
XIII. Öffnungszeiten Akkreditierungszentrum
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Präambel
Der vorliegende Rahmenbefehl fasst die wesentlichen konzeptionellen Planungen des Vor-
bereitungsstabes OSZE/G20 der Polizei Hamburg für den Einsatzanlass G20-Gipfel am 07.
und 08. Juli 2017 zusammen und bildet die Grundlage für die Befehlsgebung der BAO „Mi-
chel“.
Bei der Verwendung von Personenbegriffen wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf
eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die verwendeten allgemeinen Per-
sonenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen; sie gelten gleichermaßen für
Frauen und Männer.
1 Lage
1.1 Allgemeine Lage
Die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) ist ein seit 1999
bestehender informeller Zusammenschluss aus 19 Staaten1 und der Europäischen Union.
Sie soll als Forum für die Kooperation und Konsultation in Fragen des internationalen Fi-
nanzsystems dienen und ist seit 2009 das zentrale Forum für die internationale wirtschaftli-
che Zusammenarbeit. Mittlerweile werden bei den G20-Gipfeln auch andere Themen wie
beispielsweise die globale Gesundheit, Digitalisierung, Stärkung von Frauen oder Klima und
Energie diskutiert. An den Treffen der G20 nehmen die Staats- und Regierungschefs der
G20-Länder, die Finanzminister und Zentralbankchefs der G8 und elf weiterer Staaten, da-
runter die O-5 (Outreach-Staaten = Schwellenländer), sowie die EU-Präsidentschaft (wenn
diese zu diesem Zeitpunkt nicht von einem G7-Staat geführt wird), der Generalsekretär der
Vereinten Nationen (UN), der Präsident der Europäischen Zentralbank, der Geschäftsfüh-
rende Direktor des Internationalen Währungsfonds, der Vorsitzende des Internationalen
Währungs- und Finanzausschusses (IMFC), der Präsident der Weltbank und der Vorsitzende
des Development Committees der OECD, Vertreter des Finanzstabilitätsrates (FSB), der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) teil.
Spanien nimmt als ständiger Gast teil. Darüber hinaus hat die deutsche Präsidentschaft zu-
sätzlich Norwegen, die Niederlande und Singapur als Partnerländer, sowie die Vorsitzenden
regionaler Organisationen wie etwa der Afrikanischen Union (AU), des Verbandes Südost-
asiatischer Nationen (ASEAN), die durch Vietnam vertretene Asiatisch-Pazifische Wirt-
1 Vereinigte Staaten von Amerika, Volksrepublik China, Japan, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Großbritannien, Italien,
Russland, Kanada, Indien, Australien, Mexiko, Südkorea, Indonesien, Türkei, Saudi-Arabien, Argentinien und Südafrika.
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schaftsgemeinschaft (APEC) und der New Partnership for Africa’s Development (NEPAD)
zum G20-Prozess eingeladen.
In den in der G20 direkt oder indirekt vertretenen Staaten erwirtschaften zwei Drittel der
Weltbevölkerung rund 90 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) und bestreiten
80 Prozent des Welthandels. Die durch die zusammengefasste europäische Vertretung ent-
standene gleichmäßigere regionale und kulturelle Verteilung der Mitglieder verleiht der G20
zusätzliche Legitimation.
Die G20-Gipfel entfalten regelmäßig eine hohe mediale Aufmerksamkeit. Die dem Gipfel
beiwohnenden Teilnehmer unterliegen aufgrund ihrer politischen Positionen in den jeweiligen
Ländern bereits einer funktionsimmanenten Gefährdung. Grundsätzlich werden Veranstal-
tungen dieser Art, speziell in demokratisch und marktwirtschaftlich geführten westlichen
Staaten, von Protesten begleitet. In der Regel werden diese dort vornehmlich durch globali-
sierungskritische Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie der „association pour la taxation
des transactions financières et pour l'action citoyenne“ (attac) organisiert und koordiniert.
Darüber hinaus kam es in der Vergangenheit auch wiederholt zu (durch Anarchisten / Links-
extremisten / Autonome initiierte) militanten Protesten. Diese sind auch im Vorfeld bzw. wäh-
rend des G20-Gipfels in Hamburg zu erwarten.
1.2 Besondere Lage
Am 30. November 2016 übernahm Deutschland die G20-Präsidentschaft für ein Jahr.
Schwerpunktthemen der deutschen Präsidentschaft sollen
der aufkommende Protektionismus
die Entwicklung Afrikas
und die Gesundheitspolitik
sein. Den Höhepunkt des Präsidentschaftsjahres stellt das G20-Gipfeltreffen am 07. und 08.
Juli 2017 in Hamburg dar.
Insgesamt werden 36 Delegationen (23 Länder und 13 Organisationen) mit ca. 6.500 hoch-
rangigen Delegationsteilnehmern und mehr als 3.000 Medienvertreter erwartet. Folgende
Punkte stehen auf dem Programm des G20-Gipfeltreffens:
Weltwirtschaft
Handel und Investitionen
Beschäftigung
Finanzmärkte / Internationale Finanzarchitektur
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Internationale Steuerkooperation
Klima und Energie
Agenda 2030
Digitalisierung
Globale Gesundheit
Stärkung von Frauen
Bekämpfung von Fluchtursachen
Partnerschaft mit Afrika
Anti-Korruption
Landwirtschaft / Ernährungssicherung
Bereits im Herbst 2016 veröffentlichte ein Bündnis von Gruppierungen einen Aufruf zu einer
Aktionskonferenz gegen den G20-Gipfel. Seit Jahresbeginn 2017 ist eine Steigerung von
Veröffentlichungen aus dem linksextremistischen Umfeld im Kontext gegen den G20-Gipfel
sowohl auf einschlägigen Internetseiten, als auch durch Plakatierungen etc. feststellbar.
Darüber hinaus wurden mehrere Aufzüge angemeldet, bei denen die Anwesenheit von Per-
sonen aus dem linksextremistischen / autonomen / anarchistischen Umfeld wahrscheinlich
ist. Entsprechende Mobilisierungen sind sowohl bundesweit, als auch im europäischen Aus-
land in hohem Maße festzustellen. Aller Voraussicht nach ist mit massiven Protesten - auch
befördert durch die Anwesenheit von Reizfiguren wie dem amerikanischen Präsidenten
Trump, dem russischen Präsidenten Putin und dem türkischen Präsidenten Erdogan - zu
rechnen, die auch gewalttätige Ausschreitungen beinhalten werden. Hierbei sind auch
schwere Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten einzukalkulieren. Im Vorfeld des Ein-
satzzeitraumes kam es in Hamburg bereits mehrfach zu Brandstiftungen an Einsatzfahrzeu-
gen der Polizei, mit kurz darauf folgenden Selbstbezichtigungen aus der linksextremistischen
Szene, die einen Bezug der Taten zum G20-Gipeltreffen beinhalteten.
1.2.1 Gefährdungslage
Die allgemeine Gefährdungslage wird als bekannt vorausgesetzt. Hinweise zu besonderen
Aspekten einer Gefährdungslage für den G20-Gipfel siehe:
- Anlage VIII BAO Hanse Rahmenbefehl des BKA Nr. 1 vom 24.05.2017
- Anlage X ISa G20 Lagebeurteilung des LKA Hamburg vom 31.05.2017
1.2.2 Veranstaltungsorte
Zentraler Veranstaltungsort sind die Messehallen (Hamburg Messe und Congress GmbH,
gelegen Messeplatz 1 und angrenzende Straßen, 20357 Hamburg) im Stadtteil St. Pauli. Die
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unmittelbare Nähe des zentralen Veranstaltungsortes zum Karolinen- und Schanzenviertel,
in denen weite Teile der linksextremistischen / autonomen / anarchistischen Szene beheima-
tet sind, wird in der Szene als blanke Provokation des Staates angesehen.
Ab dem 01.06.2017 wird in der Eingangshalle Ost (angrenzende Halle B 4) ein Akkreditie-
rungszentrum durch das BKA betrieben. Die Öffnungszeiten sind der Anlage XIII. zu ent-
nehmen; ab dem 26.06.2017, 08:00 Uhr bis zum Einsatzende arbeitet das Akkreditierungs-
zentrum im 24-Stunden-Betrieb.
Ab dem 02.07.2017 wird um den Kernveranstaltungsbereich des Messegeländes die Sicher-
heitszone 1 eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt wird eine durchgehende Sicherung im Innen-
bereich durch Kräfte des BKA und der Bundespolizei gewährleistet. Am 05.07.2017 wird die
Sicherheitszone 2 eingerichtet. Ebenfalls am 05.07.2017 wird die Anreise der ersten Delega-
tionsteilnehmer erwartet.
Ein weiterer Veranstaltungsort ist die Elbphilharmonie in der HafenCity (Platz der Deutschen
Einheit 1, 20457 Hamburg). Ein Teil des sogenannten Partnerprogramms findet im Hambur-
ger Rathaus in der Innenstadt (Rathausmarkt 1, 20099 Hamburg) statt.
Durch das G20-Gipfeltreffen sind Auswirkungen für Wirtschaft, Verkehr und Wohnbevölke-
rung nicht auszuschließen. Dies gilt umso mehr, da ein großer Teil der hochrangigen Dele-
gationsteilnehmer in den unmittelbar in der Hamburger City gelegenen Hotels untergebracht
sein wird.
1.2.3 Programm
Vorfeld des G20-Gipfels
Donnerstag, 06.07.2017
Uhrzeit unbekannt
Pressebegrüßungsabend des Bundespresseamtes (Ort noch un-
bekannt)
Uhrzeit unbekannt Erste Anreise von Delegationen
G20-Gipfel
Freitag, 07.07.2017 Messehallen
12:15 – 13:15 Uhr Offizielle Begrüßung
13:15 – 17:00 Uhr Sitzungen (unterbrochen von Mittagessen)
17:00 – 17:30 Uhr Zeit für bilaterale Gespräche bzw. Fahrt zu den Hotels
Ab 17:30 Uhr Fahrt zur Elbphilharmonie
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Bis 18:15 Uhr Ankunft Elbphilharmonie, Begrüßung, „Familienfoto“
19:00 – 22:45 Uhr Konzert, Abendessen, Empfang
Ab 22:45 Uhr Fahrt zu den Hotels
Samstag, 08.07.2017 Messehallen
10:00 – 15:00 Uhr Sitzungen
15:00 – 15:30 Uhr Abschlusssitzung / danach Beginn der Abreise der Delegationen
Ab ca. 15:30 Uhr Pressekonferenz der Bundeskanzlerin
1.2.4 Partnerprogramm
Ein offizielles Partnerprogramm liegt derzeit noch nicht vor; folgende Punkte sind hier be-
kannt:
Freitag, 07.07.2017 verschiedene Örtlichkeiten
11:00 Uhr Treffen an der Elbphilharmonie, Hafenrundfahrt
Anschließend
Mittagessen im Fischereihafenrestaurant, Besuch des Deutschen
Klimarechenzentrums, Transfer zur Messe, dort Umstieg auf Kfz
und Individualtransfer zu den Hotels
18:15 – 22:45 Uhr Empfang in der Elbphilharmonie (mit den Delegationsteilnehmern)
Samstag, 08.07.2017 verschiedene Örtlichkeiten
ca. 10:30 Uhr Transfer zum Rathaus, Rathausbesichtigung (mit BGM I), Mittag-
essen, danach Individualprogramm bis Abreise
1.3 Treffen der G20-Finanzminister
Nach derzeitigem Planungsstand werden sich die Finanzminister der G20-Staaten am
07.07.2017 (abends) zu einem Treffen im Hotel Atlantic (An der Alster 72-79, 20099 Ham-
burg) einfinden.
1.4 Treffen der BRICS-Staaten
Am 06.07.2017, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, findet in der Handelskammer das
sogenannte BRICS-Treffen statt. Die BRICS-Staaten sind eine Vereinigung aufstrebender
Volkswirtschaften. Die Abkürzung „BRICS“ steht für die Anfangsbuchstaben der fünf Staaten:
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Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika. Die Zusammensetzung ist fast identisch
mit der der O-5-Staaten, zu denen Mexiko anstatt Russland gezählt wird. Die Präsidentschaft
hat in diesem Jahr China inne. Das Treffen wird ausschließlich in der Handelskammer statt-
finden. Ein Programm ist derzeit nicht bekannt. Alle fünf Staatsoberhäupter nehmen an der
Veranstaltung teil.
1.5 Versammlungen / Aufzüge
Bislang wurden bei der Hamburger Versammlungsbehörde zahlreiche Versammlungen bzw.
Aufzüge angemeldet, die im Einsatzzeitraum der BAO Michel liegen. Derzeit finden noch
Kooperationsgespräche mit den Anmeldern statt, so dass sich bei den Versammlungen /
Aufzügen2 noch Veränderungen (z.B. Örtlichkeiten oder Marschwege) ergeben werden.
1.6 Allgemeinverfügung (Einschränkung Artikel 8 GG in einem bestimmten
Bereich)
Durch die Versammlungsbehörde wurde für den Zeitraum vom 07.07.2017, 06:00 Uhr bis
zum 08.07.2017, 17:00 Uhr in einem definierten Bereich3 durch Erlass einer Allgemeinverfü-
gung gemäß § 15 (1) VersG verfügt, dass dort keine Versammlungen oder Aufzüge durchge-
führt werden dürfen. Sofern dennoch eine Versammlung / Aufzug durchgeführt wird, handelt
es sich um eine verbotene Versammlung / einen verbotenen Aufzug. Für diese Fälle besteht
ausdrücklich kein Polizeiführervorbehalt; nach einmaliger Aufforderung sind diese unverzüg-
lich aufzulösen.
1.7 Parallele Veranstaltungen
1.7.1 Besuch des argentinischen Segelschulschiffes „Libertad“
In der Zeit vom 05.07.2017 bis 10.07.2017 befindet sich das o.g. Segelschulschiff der argen-
tinischen Kriegsmarine zu Gast in Hamburg. Der exakte Liegeplatz steht derzeit noch nicht
fest. Nach bisherigen Informationen plant der argentinische Staatspräsident Mauricio Macri
dem Schiff am 09.07.2017 einen offiziellen Besuch abzustatten. Bei diesem sogenannten
„Formal Visit“ ist ein Empfang mit rund 200 Gästen, u.a. mit BGM I, geplant. Eventuell soll
hierbei auch die G20-Präsidentschaft offiziell an Argentinien übergeben werden.
2 Anlage II. Übersicht angemeldete Versammlungen und Aufzüge.
3 Anlage XI. Karte mit dem von der Allgemeinverfügung betroffenen Bereich.
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1.7.2 Finanz- und wirtschaftspolitischer Gipfel des Verlages DIE ZEIT
Durch den o.g. Verlag findet am 06.07.2017, von 12:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr in der Bucerius
Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg, ein sogenannter finanz- und wirtschaftspoliti-
scher Gipfel („DIE ZEIT meets G20“) statt. U.a. werden Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang
Schäuble, die IWF-Chefin Christine Lagarde, sowie evtl. die Weltbankchefin Kristalina Geor-
giewa und der WTO-Chef Roberto Azevedo an der Veranstaltung teilnehmen.
Weitere parallele Veranstaltungen sind der Anlassübersicht des Vorbereitungsstabes O-
SZE/G20 bzw. FüSt -P- zu entnehmen; sie wird tagesaktuell allen Einsatzkräften zur Verfü-
gung gestellt.
2 Bereits eingesetzte und benachbarte Kräfte
2.1 Polizei Hamburg / andere Länderpolizeien
Aufgrund vorhandener Lageerkenntnisse und begangener Brandstiftungen werden bereits
seit dem 30.03.2017 durch die Polizei Hamburg und unterstützende Kräfte anderer Bundes-
länder Objektschutzmaßnahmen an den Veranstaltungsorten bzw. besonders gefährdeten
Objekten durchgeführt.
2.2 Auswärtiges Amt (AA)
Das AA ist für den protokollarischen Ablauf des G20-Gipfeltreffens verantwortlich.
2.3 Bundespresseamt (BPA)
Das BPA betreibt in den Messehallen B2, B3 und B4 einen Presse- / Medienbereich für ak-
kreditierte Pressevertreter, die über die Veranstaltung berichten werden. Der Pressebereich
befindet sich in einer eigenen Sicherheitszone, die eigenverantwortlich durch das BPA über
einen privaten Sicherheitsdienst gesichert wird. Ferner wird im Hafen ein Presse- und Medi-
enbereich durch das BPA eingerichtet.
2.4 Bundeskriminalamt (BKA)
Das BKA wird im Rahmen der BAO Hanse vom 18.06.2017 bis 10.07.2017 im Rahmen ei-
gener Zuständigkeit tätig und führt insbesondere nachfolgende Maßnahmen durch:
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Schutz der Staatsgäste und ggf. deren Partner bzw. Begleitpersonen
Sicherung des G20-Gipfeltreffens im eigenen Zuständigkeitsbereich insbesondere
in den Sicherheitszonen 1 (Messehallen A1, A2, A3, A4 und B1, sowie Elbphil-
harmonie gesamtes Gebäude)
Personenschutzmaßnahmen sowie Innenschutzmaßnahmen in Hotels mit ge-
fährdeten Personen
Betreiben von Kontrollstellen in Zusammenarbeit mit der Hamburger Polizei
Betreiben einer Akkreditierungsstelle
2.5 Bundespolizei (BPOL)
Die BPOL bildet vom 30.06.2017 bis 10.07.2017 die in drei Phasen gegliederte BAO Hanse-
at 2017 (siehe Anlage IX.), um die bahnpolizeilichen sowie grenzpolizeilichen Aufgaben im
örtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem G20-Gipfeltreffen zu übernehmen.
Hierzu werden unter Bildung von Einsatzabschnitten insbesondere folgende Maßnahmen
durchgeführt:
Bahnpolizeiliche Maßnahmen mit Schwerpunkt Bahnhöfe und Gleisanlagen
Hamburg
Schutzmaßnahmen am Flughafen Hamburg
Aufklärung
Grenzkontrollen, Überwachung von Reisewegen
ggf. Transport hochrangiger Delegationsmitglieder / Staatschefs mittels Polizei-
hubschrauber (PHS)
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Öffentlichkeitsarbeit (ÖA)
2.6 Bundeswehr (BW)
Die BW unterstützt die Polizei im Rahmen des Art. 35 GG durch Amtshilfe ausschließlich auf
logistisch / technischer Ebene.
2.7 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Durch das THW erfolgen logistische und infrastrukturelle Unterstützungsleistungen im Rah-
men der Amtshilfe.
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2.8 Senatskanzlei (SK)
Die Senatskanzlei unterstützt die beteiligten Hamburger Stellen bei der Vorbereitung und
Durchführung des G20-Gipfeltreffens, koordiniert deren Arbeit, führt Informationen zusam-
men und stellt diese den betroffenen Stellen zur Verfügung.
2.9 Autorisierte Stelle für den Digitalfunk Hamburg (AS HH)
Die AS HH koordiniert und führt die eingesetzten Funkmessdienste und stellt die Kommuni-
kation über den Digitalfunk BOS sicher. Darüber hinaus ist sie für die anforderungsgerechte
Bereitstellung der Digitalfunkdienste aller Nutzer4 in Hamburg zuständig. Zur Sicherstellung
ihrer Aufgaben wird die AS HH während des G20-Gipfeltreffens durch die Bundesanstalt für
den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und
den Technischen Betrieb des Digitalfunks BOS vor Ort technisch und personell unterstützt.
2.10 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)
Der LSBG Hamburg koordiniert die einsatzbezogenen Belange der Polizei und der Sicher-
heitsbehörden auf fachlicher Ebene.
2.11 Feuerwehr, Rettungs- und Sanitätsdienste
Die Feuerwehr Hamburg wird im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit tätig. Neben der Si-
cherstellung des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und der nichtpolizeilichen Gefahren-
abwehr mit eigenen und unterstellten Kräften werden weitere Rettungs- und Sanitätsdienste
über die Feuerwehr koordiniert bzw. eingesetzt.
2.12 Hamburgisches Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)
Das Hamburgische LfV wird im Rahmen der eigenen Zuständigkeit tätig.
2.13 Landeskriminalamt Hamburg (LKA)
Das LKA Hamburg trifft bereits seit dem 10.12.2016 Maßnahmen im eigenen Zuständig-
keitsbereich.
4 Hinweise der AS HH zur Verwendung von Digitalfunkgeräten beim G20-Gipfeltreffen werden zu Einsatzbeginn von der AS HH
nachgereicht.
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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2.14 Justizbehörde Hamburg
Die Justizbehörde unterstützt die polizeilichen Maßnahmen bei Freiheitsentziehungen durch
Vorhalten von Staatsanwälten und Richtern an der Gefangenensammelstelle in Hamburg-
Neuland.
3 Auftrag, Absicht
3.1 Taktische Ziele
Die Polizei Hamburg gewährleistet mit eigenen und unterstellten Kräften unter Bildung regio-
naler und funktionaler Einsatzabschnitte (EA) das Erreichen der folgenden taktischen Ziele:
störungsfreie Durchführung der Veranstaltungen
Gewährleistung der Versammlungsfreiheit
geringstmögliche Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens
Verhinderung eines Anschlags auf Schutzpersonen
Verhinderung eines Terroranschlags
3.2 Leitlinien des Polizeiführers
Der Schutz und die Sicherheit der Gäste haben höchste Priorität.
Störungen, insbesondere solche, die den Verlauf der Veranstaltung einschließlich
dazugehöriger Fahrtstrecken beeinträchtigen, sind bereits im Ansatz zu verhin-
dern bzw. unverzüglich zu beseitigen, wenn eine Verhinderung nicht mehr mög-
lich ist.
Die ungehinderte Durchfahrt der begleiteten Kolonnen ist aufgrund der erhebli-
chen Sicherheitsrisiken eines Stillstands unbedingt zu gewährleisten.
Einschränkungen für die Bürger der Stadt sollen so gering wie möglich gehalten
werden.
Die eingesetzten Polizeibeamten stehen im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit; von
allen Einsatzkräften wird ein tolerantes, betont offenes, kommunikatives und
freundliches Verhalten erwartet.
Jeder Polizeibeamte leistet durch sein tadelloses äußeres Erscheinungsbild und
korrektes Auftreten einen wichtigen Beitrag zum Gesamterfolg.
Bewaffnete Zivilkräfte haben – sofern es dem Einsatzzweck nicht entgegensteht –
eine Warnweste mit der Aufschrift „POLIZEI“ mit sich zu führen, um im Einsatzfall
als Polizeibeamte erkennbar zu sein.
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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Die rechtsstaatlich einwandfreie und unparteiische Gewährleistung der Versamm-
lungsfreiheit hat eine hohe Priorität.
Der Einsatz von Drohnen durch Polizeikräfte ist untersagt.
Gleichwohl
sind versammlungsrechtliche Auflagen und polizeiliche Verfügungen konsequent
durchzusetzen.
sind Aktionen, die - von innen wie von außen - erkennbar darauf ausgerichtet
sind, den friedlichen Verlauf der Versammlungen und Aufzüge zu gefährden, bei
niedriger Einschreitschwelle bereits im Entstehen wirksam und konsequent zu un-
terbinden.
ist auf die Trennung kontrovers ausgerichteter Versammlungsteilnehmer zu ach-
ten.
sind gewaltbereite Störer frühzeitig zu identifizieren; gegen sie ist konsequent und
bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen; gegen diesen Personenkreis sind
frühzeitig die Voraussetzungen für eine Ingewahrsamnahme zu prüfen.
sind bei gegenwärtiger Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit für Teilnehmer der
Veranstaltung, Einsatzkräfte oder Unbeteiligte, sowie bei wesentlichen Störungen,
die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung beeinträchtigen können,
Maßnahmen sofort und selbstständig einzuleiten.
ist eine konsequente und beweissichere Verfolgung von Straftaten und Ord-
nungswidrigkeiten zu gewährleisten.
sind Rolle, Ziele und Maßnahmen der Polizei durch eine offensive und abge-
stimmte einsatzbegleitende Medien- und Öffentlichkeitsarbeit allen Interessen-
gruppen vor, während und nach dem Einsatz zielorientiert zu vermitteln.
ist hinsichtlich der Versorgung eine quantitativ und qualitativ hochwertige Verpfle-
gung und Unterbringung der (auswärtigen) Einsatzkräfte bei hoher Flexibilität zu
realisieren.
3.3 Vorbehalte des Polizeiführers
Bestätigungen, Auflösungen und Marschwegänderungen von Versammlungen /
Aufzügen
Festlegung von Haupt- und Ausweichrouten der Delegationen
Interventionsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus der Luft, die über die
Sichtidentifizierung und das Ansprechen von Luftfahrzeugführern hinausgehen
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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(z.B. Abdrängen, zur Landung zwingen und Warnschuss mit roter Leuchtmuniti-
on)
Entscheidung über die Anwendung des Sammelverfahrens bei freiheitsentzie-
henden Maßnahmen
Entscheidung über die Ernsthaftigkeit bei Auffinden verdächtiger Gegenstände
4 Bereitzustellende Kräfte, Führungs- und Einsatzmittel
Die Darstellung der Kräfte erfolgt hier bis zur Ebene der EA.
4.1 Führung des Einsatzes
Die Einsatzführung obliegt dem Polizeiführer (PF), LPD Hartmut Dudde. Zur Führungsunter-
stützung ist der Führungsstab der Polizei Hamburg (FüSt -P-) eingerichtet.
4.2 Einsatzabschnitte
4.2.1 EA Aufklärung
EA-Führer: POR Lodahl
FEM: eigene
Kräfte: DPV, DE 361-365
4.2.2 EA Verkehr
EA-Führer: LPD Struve
FEM: eigene, fremde
Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.3 EA Veranstaltungsort
EA-Führer: PD Treumann
FEM: eigene, fremde
Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.4 EA Gegenveranstaltungen
EA-Führer: LPD Rohweder
FEM: eigene, ggf. fremde
Kräfte: gem. anlassbezogener Kräftezuweisung
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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4.2.5 EA Raumschutz / Streckenschutz
EA-Führer: PD Tresp
FEM: eigene, fremde
Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.6 EA Objektschutz
EA-Führer: LPD Schneider
FEM: eigene, fremde
Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.7 EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen
EA-Führer: LKD Dürre
FEM: eigene, fremde
Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.8 EA Flughafen
EA-Führer: PD Blunert
FEM: eigene, fremde
Kräfte: DPV, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.9 EA Intervention
EA-Führer: LPD Zorn
FEM: eigene, fremde
Kräfte: LKA 24, gem. tagesakt. Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.10 EA Eingreifkräfte
EA-Führer: PD Grossmann
FEM: eigene, fremde
Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.11 EA Technik
EA-Führer: EPHK Borzutzki
FEM: eigene, fremde
Kräfte: DE, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
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4.2.12 EA Luft
EA-Führer: PD Bantle
FEM: eigene, fremde
Kräfte: DE, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.13 EA Wasser
EA-Führer: LPD Witt
FEM: eigene, fremde
Kräfte: WSP, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.14 EA Öffentlichkeitsarbeit
EA-Führer: POR Zill
FEM: eigene, fremde
Kräfte: PÖA, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
4.2.15 EA Logistik
EA-Führer: LRD Janzen
FEM: eigene, fremde
Kräfte: VT, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht
5 Einzelaufträge
5.1 EA Aufklärung
unter Bildung von Unterabschnitten
anlassbezogene Aufklärung mit den Schwerpunkten:
Umfeld Veranstaltungsorte, Hotels, Flughafen, ÖPNV, Reizobjekte, Schanzenviertel /
St. Pauli
Protokollstrecken / Fahrtstrecken von Delegationen
Erkennen potentieller Störer, deren Anzahl, Zusammensetzung, Absichten
Gemäß Weisung PF
5.2 EA Verkehr
unter Bildung von Unterabschnitten
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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Verbindung aufnehmen / halten zum Protokoll AA, BKA, SK HH, ÖPNV
Verkehrsaufklärung
Verkehrsregelung / -lenkung
Lotsung, Schleusung von Kolonnen
Überwachung der Fahrtstrecken
Verkehrsdurchsagen
5.3 EA Veranstaltungsort
unter Bildung von Unterabschnitten
Verbindung aufnehmen / halten zum Protokoll AA, BKA, BPA
Schutz und Gewährleistung protokollarischer Abläufe
Voraufsicht
Sicherheitszonen einrichten und schützen
Außenschutz der Veranstaltungsorte
Einrichten von Durchlassstellen
Gewährleistung der Vorfahrt, Schutz abgestellter Fahrzeuge
Unterstützung Einlasskontrollen
Personenkontrollen
uniformierte Präsenz
ggf. Strafverfolgung / Beweissicherung
Verhinderung / Beseitigung von Störungen
5.4 EA Gegenveranstaltungen
ggf. unter Bildung von Unterabschnitten
Voraufsicht an den Antreteorten
Verbindung aufnehmen / halten mit den Leitern der Aufzüge / Versammlungen
Gestellung von Spitzen- und Schlussfahrzeugen für die Aufzüge
Durchsetzung von Auflagen und Verfügungen gem. Vorgabe PF
Verhinderung, Beseitigung von Störungen
Strafverfolgung und Beweissicherung
Gemäß Weisung PF
5.5 EA Raumschutz / Streckenschutz
unter Bildung von Unterabschnitten
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Streckenschutz der Protokollstrecken
Raumschutz in zugewiesenen Raumschutzzonen
Verhinderung und Beseitigung von Störungen
Strafverfolgung und Beweissicherung
Gemäß Weisung PF
5.6 EA Objektschutz
unter Bildung von Unterabschnitten
Durchführung Schutzmaßnahmen unter Einrichtung einer Sicherheitszone an den
Hotels bzw. Unterkünften
a) Atlantic Kempinski, An der Alster 72-79, 20099 Hamburg
b) Sofitel, Alter Wall 40, 20457 Hamburg
c) Park Hyatt, Bugenhagenstraße 8, 20095 Hamburg
d) Gästehaus des Senats, Schöne Aussicht 26, 22085 Hamburg
Schutzmaßnahmen an anderen Hotels, in denen Personen mit Sicherheitseinstufung
logieren
Schutzmaßnahmen an der Groß-GeSa Hamburg-Neuland
5.7 EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen
unter Bildung von Unterabschnitten
Verbindung aufnehmen / halten zu Vorbereitungsstäben BKA, anderen LKÄ
Betreiben einer ISa
Innenschutz in den Hotels in Absprache mit dem BKA
Personenschutz im Zuständigkeitsbereich des LKA Hamburg
Durchführung kriminalpolizeilicher Maßnahmen
Verfahrenssicherung einschließlich
Betreiben einer Groß-Gefangenensammelstelle
Vorhalten von Entschärfern
5.8 EA Flughafen
unter Bildung von Unterabschnitten
Kontakt zum Flughafen Fuhlsbüttel aufnehmen und halten
Schutz der An- / Abreise von Staatsoberhäuptern und Delegationen
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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Verbindung aufnehmen / halten zu BPOL, Zoll
5.9 EA Intervention
unter Bildung von Unterabschnitten
Verbindung aufnehmen / halten zum Protokoll AA, BKA, SK HH
Spezielle Aufklärung
Bereithalten von Interventionskräften
Einsatz von PSK
Gemäß Weisung PF
5.10 EA Eingreifkräfte
unter Bildung von Unterabschnitten
Gemäß Weisung PF
5.11 EA Technik
unter Bildung von Unterabschnitten
Einsatzunterstützung durch WaWe und SW
Einsatzunterstützung durch DHF und Beritte
Sicherungsmaßnahmen durch Tauchergruppen sowie Versiegelung
Bereithalten von Kräften für Hindernis- und Barrikadenbeseitigung
5.12 EA Luft
unter Bildung von Unterabschnitten
Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum
5.13 EA Wasser
unter Bildung von Unterabschnitten
Aufklärung im eigenen Zuständigkeitsbereich
Raumschutz im eigenen Zuständigkeitsbereich
wasserseitiger Schutz von Versammlungen und Veranstaltungen
wasserseitiger Schutz der Elbphilharmonie
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wasserseitiger Schutz des Gästehauses des Senates
Präsenz im eigenen Zuständigkeitsbereich
lagebedingte Intensivierung der grenzpolizeilichen Maßnahmen
Gemäß Weisung PF
5.14 EA Öffentlichkeitsarbeit
unter Bildung von Unterabschnitten
anlassbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Information der Bevölkerung (u.a. durch Einrichten und Betreiben eines Bürgerinfor-
mationstelefons)
Koordinierung / Absprache mit Pressestellen anderer Behörden zwecks Sicherstel-
lung von einheitlichen Presseauskünften
Medienauswertung
Betreuung sozialer Medien
Vorbereitung von Pressekonferenzen
Vorhalten und Einsatz von Informations- und Kommunikations-Teams (IKT)
Interne Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Newsletter)
5.15 EA Logistik
unter Bildung von Unterabschnitten
Sicherstellung der Funktions- und Einsatzfähigkeit polizeilicher Kräfte durch:
Bereithaltung von Notdiensten
Bereithaltung / -stellung von FEM
Bereitstellung von Unterkünften / Verpflegung und Betriebsstoffen
Bereitstellung erforderl. Versorgung in Gewahrsam bzw. festgenommener Personen
Betreuung verletzter Polizeibeamter
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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6 Sonstige Maßnahmen und Hinweise
6.1 Hinweise zum taktischen Konzept
6.1.1 Sicherheits- und Raumschutzbereiche
Für die Veranstaltungsbereiche Messehallen Hamburg und den umliegenden Bereich wer-
den zwei Sicherheitszonen5 eingerichtet. Die Zuständigkeit in der Sicherheitszone 1 (SZ 1)
obliegt dem BKA, die Zuständigkeit in der Sicherheitszone 2 (SZ 2) dem EA Veranstaltungs-
ort.
In der Tiefgarage der Hallen A (zugehörig SZ 1) werden die sicherheitsüberprüften Kolonnen
und die Begleitfahrzeuge der eingestuften Delegationen untergebracht. Die Fahrzeuge der
übrigen Delegationen werden in der Halle B6 (SZ 2) untergebracht.
Für den Veranstaltungsbereich Elbphilharmonie ist das BKA in Kooperation mit dem LKA
und dem EA Veranstaltungsorte verantwortlich. Auch hier sind zwei Sicherheitszonen einge-
richtet.6
6.1.2 Kontrollstellen
Alle Personen und Fahrzeuge erreichen die Sicherheitszonen über Durchlass- und Kontroll-
stellen.7
6.2 Flugbeschränkungsgebiet
Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ein Flugbeschrän-
kungsgebiet (ED-R) für den Schutz des Luftraums anlässlich des G20-Gipfeltreffens vo-
rübergehend festgelegt. Es wird den Radius von 30 Nautischen Meilen um die Innenstadt
Hamburgs umfassen und vom 06.07.2017, 06:00 Uhr bis 09.07.2017, 22:00 Uhr aktiv sein.
Erforderlichenfalls wird der Zeitraum verlängert werden. Im Flugbeschränkungsgebiet sind
alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen
untersagt. Ausgenommen sind Flüge der Bundeswehr, Polizei, Rettungsdienste und des Ka-
tastrophenschutzes sowie Flüge, die ausschließlich nach Instrumentenflugregeln durchge-
führt werden (z. B. Linienflugverkehr).
Eine Luftraumverletzung stellt einen Vergehenstatbestand nach § 62 des Luftverkehrsgeset-
zes dar. Luftraumschutz ist Aufgabe des EA Luft. Deshalb erfolgt während der Flugbe-
schränkung die unverzügliche Meldung aller nicht behördlichen Luftfahrzeuge und Luftsport-
5 Siehe Anlage III.
6 Siehe Anlage V.
7 Siehe Anlagen IV. und VI.
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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geräte (z. B. Ballone, Gleitschirme, Drohnen). Die grafische Darstellung des Flugbeschrän-
kungsgebiets ist der Anlage VII. zu entnehmen.
6.3 Unbemannte Luftfahrtsysteme
Während des Einsatzes ist mit Flügen unbemannter Luftfahrtsysteme zu rechnen. Während
der Flugbeschränkung ist der Start von Drohnen zu verhindern bzw. zu unterbinden. Mel-
dungen / Hinweise oder verdächtige Wahrnehmungen sind unverzüglich dem FüSt -P- zu
melden. Die Aufklärung / Suche nach dem Steuerer (Luftfahrzeugführer) genießt hohe Priori-
tät, um Gefahren aus der Luft abzuwehren. Die Sachbearbeitung von Verstößen erfolgt
durch den EA KPM.
6.4 Umgang mit verdächtigen Gegenständen
Die Entscheidung über eine Ernsthaftigkeit der Feststellung obliegt dem PF. Für die Herstel-
lung von Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) werden oft Dinge des
täglichen Gebrauchs verwendet, die gewollt äußerlich harmlos erscheinen. Ein erster Ver-
dacht, dass es sich um eine USBV handeln könnte, ergibt sich unter anderem aus
Art, Beschaffenheit und ggf. Herkunft des Gegenstandes,
der nicht überprüfbaren Herkunft bzw. fehlender Zuordnungsmöglichkeit,
dem Ablage- oder Anbringungsort / Fundort oder
den offensichtlichen Wahrnehmungen an dem Gegenstand, wie Geräusche, Anten-
nen, Drähte, Leuchtdioden oder Batterien.
Bei Feststellung verdächtiger Gegenstände ist der Gefahrenbereich umgehend abzusperren,
Spezialkräfte sind über den FüSt -P- anzufordern.
6.5 Allgemeine Verfahrensabläufe
6.5.1 Bearbeitung von Straftaten
Die Bearbeitung von Straftaten mit Veranstaltungsbezug im Hamburger Stadtgebiet erfolgt
ab dem 22.06.2017 durch den EA KPM. Dies gilt sinngemäß für Ordnungswidrigkeiten mit
G20-Bezug. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit G20-Bezug, welche bei Kräften der
Bundespolizei bekannt werden und nicht in deren originären Zuständigkeitsbereich fallen,
werden ebenfalls durch den EA KPM bearbeitet.
Die Bearbeitung von strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen Einsatzkräfte erfolgt durch
das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE). DIE ist im Zusammenhang mit dem G20-Einsatz
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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vom 22.06.2017 bis 09.07.2017 bei entsprechenden Vorwurfslagen gegen Einsatzkräfte der
Polizei über den FüSt -P- zu erreichen.
6.5.2 Verkehrsunfallaufnahme
Im Zeitraum vom 04.07.2017, 06:00 Uhr, bis einschließlich 09.07.2017, 06:00 Uhr, über-
nimmt der EA Verkehr die Aufnahme von Verkehrsunfällen (VU) in folgenden Fällen:
1. Auf den Fahrtstrecken und deren unmittelbarem Umfeld:
VU mit Personenschaden und direktem G20-Bezug (Beteiligung von Einsatz-
und / oder sonstigen Fahrzeugen).
VU bei denen Straftaten vorliegen und direkter G20-Bezug (Beteiligung von
Einsatz- und / oder sonstigen Fahrzeugen).
2. Außerhalb der Fahrtstrecken:
Nur VU mit Personenschaden und direktem G20-Bezug (Beteiligung von Ein-
satz- und / oder sonstigen Fahrzeugen).
Hierfür wird ein Verkehrsunfalldienst (VUD) vorgehalten. Die Anforderung erfolgt über den
FüSt -P-, der über den VUD-Einsatz entscheidet. Vor Eintreffen des VUD ist mit der Unfal-
laufnahme zu beginnen. Dabei sind erforderliche Maßnahmen (z.B. Fotos, Markierung der
Fahrzeuge etc.) zur Beweissicherung zu treffen. Anschließend ist die Unfallstelle unverzüg-
lich zu räumen, ohne dass relevante Beweismittel verloren gehen. Steht der VUD nicht zur
Verfügung, hat die Räumung der Unfallstelle - unter Berücksichtigung der Beweismittelsiche-
rung - Priorität.
Die Aufnahme aller anderen VU mit G20-Bezug (auch unter Beteiligung von Einsatzfahrzeu-
gen) obliegt der AAO. Für die AAO wird für den o.g. Zeitraum ein weiterer VUD bereitgestellt.
Die Anforderung erfolgt über DE 12 (Polizeieinsatzzentrale) gemäß PDV 350 (HH).
6.5.3 Datenabfragen
Zum Abgleich der festgestellten Personalien mit den polizeilichen Auskunftssystemen kön-
nen die Einsatzkräfte unter der Rufnummer 040 / 4286-72707 Datenabfragen durchführen.
Über diese Rufnummer sind auch die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen „Platzver-
weis“ und „Aufenthaltsverbot“ mitzuteilen.
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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6.6 Freiheitsbeschränkungen und -entziehungen
6.6.1 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen
Im Zusammenhang mit den Meldungen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten wird ein
Vorgang in ComVor (Computergestütztes Vorgangsbearbeitungssystem) mit einem dazuge-
hörigen Aktenzeichen generiert und für auswärtige Kräfte an das ComVor-Postfach „KPM
OSZE_G20“ versandt. Die Einsatzberichte sind unverzüglich durch den verantwortlichen
Beamten zu fertigen.
Auswärtige Kräfte suchen hierzu ein nahegelegenes PK / WSPK auf und bekommen dort
eine Gastkarte ausgehändigt. Auf dieser befindet sich eine Individualnummer (PP******),
welche dem Lagezentrum (LZ 01) des EA KPM unter der Rufnummer 040 / 4286-77020 mit-
geteilt werden muss, um von dort den ComVor-Vorgang zugeschrieben zu bekommen.
Hamburger Einsatzkräften wird der Vorgang in das persönliche ComVor-Postfach übersandt.
Nach Fertigung der erforderlichen Berichte sind alle Vorgänge wieder an das ComVor-
Postfach „KPM OSZE_G20“ zu senden.
6.6.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen
Der EA KPM richtet für Ingewahrsamnahmen und vorläufige Festnahmen eine zentrale Ge-
fangenensammelstelle (GeSa) in der Schlachthofstraße 5 ein.
Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, denen eine Straftat zugrunde liegt, ist dem EA KPM
(UA Ermittlungen) unter der Rufnummer 040 / 4286-76543 der zugrunde liegende Sachver-
halt vorzutragen. Bei Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung wird durch den EA KPM ein
Gefangentransport zum Einsatz- bzw. Festhalteort entsandt.
Vor Übergabe des Gefangenen ist durch den die Maßnahme durchführenden Beamten der
bundeseinheitliche Kurzbericht auszufüllen und dem Gefangenentransportkommando zu
übergeben. Ohne ordnungsgemäß gefertigten Kurzbericht8 erfolgt kein Transport zur Gefan-
genensammelstelle bzw. keine Aufnahme an den Gefangenensammelstellen.
Bei einer vorläufig festgenommenen oder zwecks Identitätsfeststellung nach § 163 b StPO
festgehaltenen Person hat der den zugrunde liegenden Sachverhalt feststellende Beamte
den Gefangenen zur GeSa zu begleiten. In jedem Fall sind die Bekanntgabe des Grundes
und der Zweck der Maßnahme aktenkundig zu machen. Bei Ingewahrsamnahmen ist zum
8 Inhalt: konkrete Benennung des Sachverhaltes, d. h. konkrete Zurechenbarkeit von Taten und Benennung von Tatzeugen,
nach Möglichkeit Benennung von zusätzlichen konkret zurechenbaren Erkenntnissen zur Person, soweit diese vor Ort bekannt
sind.
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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frühestmöglichen Zeitpunkt zu dokumentieren9, wie lange und aus welchen Gründen der
Gewahrsam nach Auffassung der Polizei andauern wird (die Prognose kann sich im Laufe
der Zeit verändern, Veränderungen sind zu dokumentieren).
Einen Ausnahmefall stellt das Sammelverfahren dar. Es wird nur angewandt, wenn derselbe
Sachverhalt bei mehreren Personen zugrunde liegt. Die Entscheidung über die Anwendung
des Sammelverfahrens liegt beim Polizeiführer. Bei Anwendung ist für jede Person ein Kurz-
bericht ohne Sachverhaltsschilderung zu fertigen. Der für die Vorgangsfertigung verantwortli-
che Beamte / Bearbeitungstrupp führt schnellstmöglich die erforderliche Berichtsfertigung
durch und leitet den Bericht der sachbearbeitenden Dienststelle zu. Eine Begleitung durch
Angehörige der Zugriffseinheit entfällt in diesem Fall.
Der EA KPM meldet dem FüSt -P- jeweils täglich um 05:00 Uhr und um 17:00 Uhr schriftlich
alle im Berichtszeitraum angefallenen, dem EA KPM bekannt gewordenen Straftaten sowie
sämtliche freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Meldung soll folgende Angaben enthalten:
Anzahl der Festnahmen, Gewahrsamnahmen und amtlicher Gewahrsam zur Identi-
tätsfeststellung unterteilt nach Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden, Erwach-
senen und deren Nationalität
Anzahl der aktuell in der GeSa befindlichen fest- bzw. in Gewahrsam genommenen
Personen
Anzahl der Entlassungen von Ingewahrsamnahmen mit / ohne richterliche Entschei-
dung
Anzahl der Entlassungen von Festnahmen mit / ohne richterliche Entscheidung
Anzahl der Haftsachen / Anschlussingewahrsamnahmen
bedeutsame Sicherstellungen / Beschlagnahmen
Besondere Sachverhalte, insbesondere
herausragende Straftaten
Freiheitsentziehungen / -beschränkungen und dem EA KPM bekannt gewordene
Identitätsfeststellungen / Beschwerden von Personen des öffentlichen Lebens, z.B.
Mandatsträgern
Besuchswünsche der GeSa durch Menschenrechtsorganisationen
verletzte Festgenommene / Ingewahrsamnahmen
sind dem FüSt -P- unverzüglich, möglichst unter Angabe des Verbleibs, zu melden.
9 Bei FüSt-P-Großlagen ist das Formular von den Vorführbeamten zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszufüllen.
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Darüber hinaus sind für kurzfristige Anfragen des Polizeiführers bzw. des FüSt -P- Aufzeich-
nungen zur aktuellen Situation von festgenommenen bzw. in Gewahrsam genommenen Per-
sonen stets verfügbar zu halten.
6.6.3 Kinder und Jugendliche
Vorgänge mit freiheitsbeschränkenden bzw. -entziehenden Maßnahmen von Kindern und
Jugendlichen sind gesondert und bevorzugt zu bearbeiten und unterliegen einer besonders
sorgfältigen Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Kinder sind nicht in den üblichen Verwahrräu-
men unterzubringen. Eine geeignete Betreuung ist sicherzustellen. Bei Minderjährigen ist
auch gegen deren Willen ein gesetzlicher Vertreter zu informieren.
6.7 Hinterlegung von Asservaten
Asservate sind grundsätzlich mit den Festgenommenen / Ingewahrsamgenommenen an der
GeSa zu übergeben bzw. den jeweiligen Vorgängen beizulegen. Wertgegenstände sind bei
der Übergabe in einem verschlossenen, versiegelten Behältnis zu verwahren (Vier-Augen-
Prinzip). Eine Dokumentation der Übergabe bzw. Verwahrung wird in geeigneter Form si-
chergestellt.
6.8 Abgabe von Videomaterial (BeDo-Material)
Eine Sicherung der Aufnahmen hat unverzüglich nach Ende des Einsatzes zu erfolgen. Bei
Foto-, Video- und Tonaufnahmen dürfen keine Veränderungen an den ursprünglich erzeug-
ten Dateien (Original) vorgenommen werden. Die Einsichtnahme und Erstellung von Ausdru-
cken ist nur in den Kopien und ohne inhaltliche Änderung zulässig. Insbesondere das Lö-
schen angefertigter Aufnahmen vor dem Speichern ist unzulässig. Ist ein Wechsel des Spei-
chermediums nach Einsatzende aufgrund der technischen Begebenheiten nicht möglich, so
ist das BeDo-Material nach Einsatzende auf ein Wechselspeichermedium zu übertragen.
Dieser Vorgang ist durch zwei Beamte im sog. „Vier-Augen-Prinzip“ durchzuführen und zu
dokumentieren. Die unveränderten Speichermedien (Urkopien) sind unverzüglich durch die
jeweiligen EA nach Einsatzende dem FüSt -P- zu melden und an IT 421 - Videosicherungs- /
Verkehrsüberwachungstechnik (040 / 4286-26444) zu übergeben.
6.9 Evakuierung von Schutzpersonen
Zuständig für die Anordnung und die Evakuierung der Veranstaltungsorte ist das BKA. Das
BKA wird bei der Umsetzung der Evakuierung durch die Bereitstellung von Lotsenfahrzeu-
gen des EA Verkehr (UA Lotsung / Schleusung) sowie ggf. durch Maßnahmen der UA Ver-
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
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kehrsregelung / -lenkung und / oder des UA Streckenschutz (EA Raumschutz) unterstützt.
Zu evakuierende Personen werden in geeignete, sichere Objekte verbracht.
6.10 Öffentlichkeitsarbeit nach außen und innen
6.10.1 Presseauskünfte und Verhalten gegenüber Medienvertretern
Presseauskünfte erteilen nur der Polizeiführer sowie von ihm beauftragte Personen (Presse-
sprecher) in Abstimmung mit der Polizeiführung. Sachverhalte / Situationen, die für Jeder-
mann optisch feststellbar sind, können auch durch Kräfte vor Ort bestätigt werden. Bei Pres-
seanfragen ist unverzüglich der EA Öffentlichkeitsarbeit zu verständigen. Wenn möglich, ist
der Kontakt herzustellen. Es sind keine Auskünfte zu einsatztaktischen oder technisch-
organisatorischen Maßnahmen zu geben. Bei nicht hinnehmbarem Verhalten von Journalis-
ten ist vor eigenem Tätigwerden nach Möglichkeit die Pressestelle über den EA Öffentlich-
keitsarbeit zu informieren. Die Polizeipressestelle (EA Öffentlichkeitsarbeit) ist unter 040 /
4286-58888 zu erreichen.
6.10.2 Bürgertelefon und Infomobile
Für Anliegen der Bürger ist seit 03.04.2017 ein kostenloses Bürgertelefon (08000 / 428650)
und der Mailaccount g20-buergerinfo@polizei.hamburg.de geschaltet. Im Einsatzzeitraum
sind ab dem 06.07.2017 darüber hinaus fünf polizeiliche Infomobile eingesetzt.
6.10.3 Internet und soziale Netzwerke
Einsatzbezogen werden eigene Accounts in Twitter und Facebook betrieben. Diese dienen
insbesondere dem Ziel, Bürgernähe zu erzeugen und Transparenz zu schaffen. Sicherheits-,
Versammlungs- und Verkehrslagen sowie einsatzrelevante Informationen sollen im Einsatz-
zeitraum zeitaktuell primär im Medium Twitter kommuniziert werden. Die G20-Präsenzen in
den genannten Medien werden rund um die Uhr auf Inhalte überprüft, welche ein sofortiges
polizeiliches Handeln erforderlich machen. Zur Information der Bevölkerung werden im Inter-
net auf der Seite www.polizei.hamburg aktuelle Meldungen über das G20-Gipfeltreffen be-
reitgestellt.
6.10.4 Einsatzhandbuch der Polizei Hamburg
Das Einsatzhandbuch der Polizei Hamburg („G20-Fibel“) enthält ausgewählte Informationen
für die Einsatzkräfte. Es vermittelt ein Gesamtbild über das Einsatzspektrum, Hintergrundin-
formationen, wichtige Erreichbarkeiten, regionale Hinweise sowie einen Überblick über Ser-
viceangebote. Alle eingesetzten Kräfte erhalten ein Exemplar.
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6.10.5 Intrapol und Extrapol
Im Intranet wurde unter der Rubrik „Zusammenarbeit und Projekte“ das Portal „Vorberei-
tungsstab_OSZE_G20“ mit einsatzspezifischen Inhalten für alle Bediensteten der Hamburger
Polizei veröffentlicht. Für auswärtige Kräfte werden diese Inhalte im EXTRAPOL veröffent-
licht. Für sensible Daten wurde eine Closed-User-Group (CUG) eingerichtet.
6.11 Bevorrechtigte Personen
Es gelten die Bestimmungen für den täglichen Dienst gemäß den Regelungen der PDV 350
(HH). Bekannt gewordene Sachverhalte / Identitätsfeststellungen / Beschwerden von Perso-
nen des öffentlichen Lebens, z.B. Mandatsträgern, sind unverzüglich dem FüSt -P- zu mel-
den.
6.12 Zusammenarbeit von Einsatzkräften / Kennwörter
6.12.1 Kennzeichnung von Zivilkräften
Zivilkräfte tragen bei Bedarf als Erkennungszeichen Westen mit der Aufschrift „Polizei“.
Kräfte des Personenschutzes tragen Anstecknadeln:
Personenschutz des Bundes
- runde Anstecknadeln mit schwarzem Bundesadler auf silberfarbenem Unter-
grund
Personenschutz der Länder
- runde Anstecknadeln mit Landeswappen auf silberfarbenem Untergrund
6.12.2 Stichwörter
Um Missverständnisse mit zivilen Polizeikräften, insbesondere bei Zwangsmaßnahmen, zu
vermeiden, sind Stichwörter zu verwenden.
In Abstimmung mit dem BKA sowie der BPOL sind folgende Stichwörter festgelegt:
Anschlagsfall: „Orkan“
Attentatsfall: „Blitz“ + betroffene Person“
USBV-Fund: „Eiskonfekt“
Bombendrohung: „Sandsturm“
PVB in Bedrängnis: „Stieglitz“
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6.12.3 Kennwörter für Zivilkräfte
Die jeweiligen Kennwörter für Zivilkräfte sind in der Anlage XII festgehalten. Auch diese sind
mit der BPOL und dem BKA abgestimmt.
Die Kennwörter und deren Bedeutung sind in den Einsatzbesprechungen allen Kräften, ins-
besondere den Fremdkräften, bekannt zu machen.
6.12.4 Kennzeichnung von Kommunikationsbeamten
Kommunikationsbeamte tragen im Einsatz neben ihrer Uniform eine blaue Weste mit der
Aufschrift „Kommunikationsteam“.
6.13 Kräfteinformation
6.13.1 Grundsatz
Die Einsatzkräfte sind über das taktische Ziel und die Leitlinien zu informieren. Die herausra-
gende Bedeutung des G20-Gipfeltreffens für die Bundesrepublik Deutschland als Gastgeber-
land und der mit der Teilnahme der Delegationsmitglieder einhergehende Gefährdungsas-
pekt sind hierbei hervorzuheben.
6.13.2 Äußeres Erscheinungsbild und Auftreten
Aufgrund des weltweiten Interesses in der Gesellschaft und bei den Medien stehen die Ein-
satzkräfte verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit und im Blickpunkt der Berichterstattung. Das
über die Medien transportierte Bild ist dabei gleichzeitig entscheidend für die Wahrnehmung
in der Bevölkerung und die Vermittlung eines professionellen Gesamteindrucks. Die einge-
setzten Kräfte tragen durch gepflegtes und korrektes Erscheinungsbild sowie freundlich zu-
gewandtes und dabei kompetent wirkendes Auftreten in erheblichem Maße zu einer positi-
ven Darstellung gegenüber dem Bürger und zur Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen bei.
Polizeiliches Einschreiten sollte gerade deshalb stets im Bewusstsein einer nahezu allge-
genwärtigen Dokumentation polizeilicher Maßnahmen - sowohl durch die Medien als auch
durch Privatpersonen (z. B. Handyvideos) - erfolgen. Die oftmals notwendige Gelassenheit
der Einsatzkräfte ist insbesondere in diesem Zusammenhang unabdingbar.
6.13.3 Private Bild- und Videoaufnahmen
Das Anfertigen von Bild- und Videoaufnahmen ohne dienstlichen Auftrag bzw. zu privaten
Zwecken ist während des Einsatzes grundsätzlich nicht zulässig. Insbesondere das Fertigen
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von Bildaufnahmen von Staatsgästen und vergleichbaren Personen sowie das Einstellen von
Aufnahmen mit dienstlichem Bezug in soziale Netzwerke (z. B. Facebook) sind untersagt.
6.13.4 Nutzung von Mobiltelefonen
Private Mobiltelefone und Smartphones sind im engeren Einsatzraum während des Einsat-
zes wegen der zusätzlichen Netzbelastung des Mobilfunknetzes nur in begründeten Aus-
nahmefällen zu benutzen.
6.13.5 Eigensicherung
Während des Einsatzzeitraums sind auch schwere Straftaten zum Nachteil von Polizeibeam-
ten einzukalkulieren. Auf die Eigensicherung und die Inhalte des Leitfadens 371 wird beson-
ders hingewiesen.
6.13.6 Dienstgebäude und -fahrzeuge
Straftaten gegen Liegenschaften / Einrichtungen der Polizei Hamburg sind derzeit lediglich
aus dem linksextremistischen Phänomenbereich wahrscheinlich. Es ist davon auszugehen,
dass sich Angriffe auf diese Objekte im Vorfeld und während der Veranstaltung des G20-
Gipfeltreffens nicht nur auf Sachbeschädigungen mittels Farbe und / oder harter Gegenstän-
de beschränken werden. Auch sind als weitere Stufe der Militanz Brandstiftungen z.B. an
Einsatzfahrzeugen der Polizei einzukalkulieren – siehe auch Besondere Lage unter Ziff. 1.2.
Vor diesem Hintergrund ist dringend darauf zu achten, dass für das Abstellen von Dienst-
fahrzeugen an den Unterkünften nach Möglichkeit gesicherte Bereiche genutzt werden.
Denkbar hierfür ist das Abstellen in Tiefgaragen bzw. umzäunten Bereichen und in Berei-
chen, auf die von außen nur schwer eingewirkt werden kann. Beim Abstellen von Zivilfahr-
zeugen ist darauf zu achten, dass diese nicht durch z.B. im Fahrzeug erkennbar befindliche
Polizeiausrüstungsgegenstände als Dienstkraftfahrzeuge erkannt werden. Geschlossene
Einheiten sind grundsätzlich selbst für die Sicherung ihrer Dienstfahrzeuge nach eigener
Lagebeurteilung unter Berücksichtigung einer höchstmöglichen Verfügbarkeit der Einsatz-
kräfte zuständig.
6.13.7 Körperschutzausstattung
Über das Tragen und Ablegen von Körperschutzausstattung, Einsatzhelm und Schutzschild
entscheidet lageorientiert der EA- bzw. UA-Führer. Soweit die Schutzausstattung nicht ge-
tragen wird, ist diese einsatzbereit zu halten.
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6.13.8 Medizinische Versorgung von Einsatzkräften
Der Polizeiärztliche Dienst stellt unter der Telefonnummer 040 / 4286 59804 die 24-Stunden-
Erreichbarkeit für allgemeinmedizinische Erkrankungen, Verletzungen und sonstige medizi-
nische Bedürfnisse sicher. Er befindet sich auf dem Gelände der Landesbereitschaftspolizei,
Bruno-Georges-Platz 2 (Block 1, EG). Eine Krankenhausbehandlung von Einsatzkräften fin-
det grundsätzlich im Bundeswehrkrankenhaus Wandsbek statt.
6.13.9 Veterinärmedizinische Versorgung von Dienstpferden / Diensthunden
Für veterinärmedizinische Fragestellungen werden entsprechende Erreichbarkeiten von An-
sprechpartnern in der Befehlsstelle des EA Technik bereitgehalten.
6.13.10 Logistik
6.13.10.1 Verpflegung / Verpflegungsstützpunkte
Die Verpflegungslage ist angeordnet. Vor und nach dem Einsatz werden die auswärtigen
Einsatzkräfte grundsätzlich im jeweiligen Beherbergungsbetrieb verpflegt. Während des Ein-
satzes erfolgt die Verpflegung der Einsatzkräfte im Rahmen eines Mischkonzepts aus
Lunchpaket und Warmverpflegung an den Verpflegungsstützpunkten Polizeiliegenschaft Als-
terdorf, Messe Schnelsen (Modering 1a), Studio Hamburg (Jenfelder Allee 80) und Curio-
Haus (Rothenbaumchaussee 11 – nur am 06., 07. und 08. Juli 2017).
6.13.10.2 Unterbringung
Geschlossene Einheiten und Kräfte des Polizeieinzeldienstes werden, soweit notwendig,
amtlich unentgeltlich untergebracht. Vor Ort in den Hotels sind Objektbetreuer des EA Logis-
tik eingesetzt. Für Fragen ist der UUA Unterbringung unter der Rufnummer 040 / 4286 69010
erreichbar.
6.13.10.3 Entsorgung
Die Entsorgungsinfrastruktur beinhaltet sowohl die Abfallentsorgung als auch die ausrei-
chende Versorgung mit Toilettenanlagen. Es können öffentliche Einrichtungen, Versor-
gungsstützpunkte und durch die Polizei aufgestellte Entsorgungseinrichtungen genutzt wer-
den. Ein Verzeichnis der Entsorgungsstandorte befindet sich im Einsatzhandbuch G20, wel-
ches an alle Einsatzkräfte verteilt wird.
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6.13.10.4 Reparatur und Instandsetzungskonzept
Eine Pannenhilfe bei defekten FEM und Einsatzfahrzeugen ist mit einem Reparatur- und
Instandsetzungskonzept geregelt. Bei Defekten außerhalb des Einsatzraumes haben die
Kräfte in eigener Zuständigkeit zu handeln. Innerhalb des Einsatzraumes werden Werkstatt-
und Reparaturleistungen über den FüSt -P- angefordert.
6.13.10.5 Aufbewahrung von Dienstwaffen
Die Kräfte gewährleisten die Aufbewahrung ihrer Dienstwaffen in eigener Zuständigkeit unter
Beachtung der geltenden Dienst- und waffenrechtlichen Vorschriften.
6.13.11 Lagemeldungen
Lagemeldungen sind in regelmäßigen Abständen bzw. anlassbezogen telefonisch oder über
EPSweb an den FüSt -P- zu übermitteln.
6.13.12 Zwangsmitteleinsatz
Es gelten die Regelungen des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Si-
cherheit und Ordnung (SOG). Der erfolgte Einsatz von Zwangsmitteln ist dem FüSt -P- un-
verzüglich zu melden.
6.13.13 Verletzte / erkrankte Einsatzkräfte
Verletzungen bzw. Erkrankungen von Kräften während des Einsatzes sind dem FüSt -P-
unverzüglich zu melden. Darüber hinaus sind
Name, Vorname (m/w), Geburtsdatum, Einheit und Bundesland des Beamten,
Art der Verletzung / Erkrankung und Zustandekommen (Eigen- oder Fremdverschul-
den),
Dienstfähigkeit und weiterer Verbleib des Verletzten mitzuteilen.
6.13.14 Sonstige verletzte / erkrankte Personen
Erkenntnisse über sonstige Personen, die im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen
verletzt wurden oder an der GeSa Verletzungen geltend machen, sind dem FüSt -P-
unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus sind dem FüSt -P- nach Möglichkeit die Persona-
lien und der Verbleib der Person per EPSweb zu übermitteln.
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6.14 Verkehrslage
Der EA Verkehr meldet dem FüSt -P- im Zeitraum von 06.07.2017 bis Einsatzende täglich
um 05.00 Uhr und 17.00 Uhr die Anzahl der aufgenommenen Verkehrsunfälle, der dabei
leicht und schwer verletzten sowie getöteten Unfallbeteiligten und die Anzahl der beteiligten
Dienst- und Fremdfahrzeuge. In dem Zeitraum davor erfolgt die Meldung nur auf Anforde-
rung des FüSt -P-.
6.15 Lotsung und Schleusung von Kolonnen
Der EA Verkehr führt eine Übersicht hinsichtlich der durchgeführten Lotsungen / Schleusun-
gen und meldet diese dem FüSt -P- an den einsatzrelevanten Tagen jeweils um 05.00 Uhr
und 17.00 Uhr.
6.16 Stärkemeldung
Die sich ab dem 22.06.2017 im Einsatz befindlichen Kräfte melden jeweils täglich unmittelbar
nach Dienstbeginn über ihren EA ihre Stärke über EPSweb an den FüSt -P-, untergliedert
nach Führungskräften und Mitarbeitern.
6.17 Innerdienstliche Regelungen
6.17.1 Anordnung von Mehrarbeit
Mehrarbeit ist durch den PF angeordnet.
6.17.2 Schadens-, Unfall- und Verlustmeldungen
Die Einsatzabschnitte melden alle Schadens-, Unfall- und Verlustfälle mittels EPSweb um-
gehend an den FüSt -P-. Hier werden diese unter anderem für Auskunftszwecke erfasst.
Darüber hinaus sind alle Schadens- und Verlustfälle mit Schadensanzeige schriftlich an den
FüSt -P- zu übermitteln. Die Regulierung von Schadens-, Unfall- und Verlustfällen auswärti-
ger Einsatzeinheiten erfolgen durch die jeweiligen Bundesländer bzw. den Bund zunächst
selbst und werden im Rahmen der Einsatzkostenabrechnung der Freien und Hansestadt
Hamburg in Rechnung gestellt.
6.17.3 Kostenabrechnung auswärtiger Kräfte
Einsatzbedingte Mehrkosten werden gemäß bestehender Verwaltungsabkommen von der
Freien und Hansestadt Hamburg übernommen.
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6.18 Einsatzdokumentation und -lenkung
6.18.1 Einsatzprotokollsystem der Polizei Hamburg (EPSweb)
Die Einsatzdokumentation erfolgt im EPSweb durch den jeweiligen EA und im FüSt -P-. Re-
levante Meldungen der EA sind durch gesondert berechtigte Mitarbeiter in das zentrale
EPSweb-Einsatzprotokoll des FüSt -P- zu übertragen.
6.18.2 Kräftedarstellung mittels GPS-Positionsdaten
Die aktuellen Positionen ausgewählter Kräfte im Einsatzraum werden im Kräftemanager des
Programms „CommandX“ dargestellt.
6.18.3 Digitalfunk
Die eingesetzten Kräfte nutzen nur die ihnen gemäß Kommunikationsübersicht zugewiese-
nen TBZ-Rufgruppen. Auch ein bloßes Mithören anderer Rufgruppen (z.B. „Heimat“- oder
Rufgruppe anderer EA) hat wegen der Belastung des Digitalfunknetzes zu unterblieben.
6.19 Entlassungen von Einsatzkräften
Kräfteentlassungen erfolgen ausnahmslos nur nach Rücksprache mit dem PF bzw. FüSt -P-.
6.20 Erfahrungsberichte / Einsatznachbereitung
Für eine strukturierte Nachbereitung fertigen alle Einsatzabschnitte Erfahrungsberichte und
übersenden diese dem Vorbereitungsstab OSZE/G20 bis zum 31.08.2017. Darüber hinaus
sind Nachbesprechungen vorgesehen.
Es wird gebeten, die Erfahrungsberichte einheitlich zu gliedern:
Taktisches Konzept
Zusammenarbeit mit Externen
Erfahrungen mit Führungs- und Einsatzkräften
Information und Kommunikation
Führungs- und Einsatzmittel
Unterbringung und Versorgung
Verhalten der Bevölkerung, Medienvertreter, Störer
Sonstiges
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Soweit möglich, sollen zu erkannten Schwachstellen / Problemen entsprechende Lösungs-
möglichkeiten aufgezeigt werden.
6.21 Einsatzbesprechungen
Einsatzbesprechungen (nur EA-Führer) vor Eintritt in die BAO finden am Fr. 09.06.2017,
10:00 Uhr und am Mi. 21.06.2017, 10:00 Uhr, statt. Eine weitere Einsatzbesprechung unmit-
telbar vor dem G20-Gipfel mit den Einsatzabschnitten (bis zur Ebene Hundertschaftsführer)
findet am Mo. 03.07.2017, um 10:00 Uhr, statt. Örtlichkeit für alle Besprechungen: Großer
Sitzungssaal des Polizeipräsidiums Hamburg (Raum-Nr.: EG D 134).
7 Kommunikation
Die Kommunikationswege, Erreichbarkeiten und Rufnamen sind in der Kommunikations-
übersicht dargestellt.
8 Führung
Die Einsatzführung erfolgt durch den PF, LPD Hartmut Dudde. Er ist über den FüSt -P- er-
reichbar.
gez. Hartmut Dudde
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Verteiler:
Ø an: PF, DEL, DE 20, DE 10, DE 11, alle EA-Führer
E-Mail: PL, PL/V über PB, LSt
DE 12, DE 13, DE 14
PÖAL über Polizeipressestelle,
LKAL, LKAL/V, LKA 10, LKA 20, LKA 27, LKA 24, LKA 201, LKA 701
DE 30, DE 300, DE 31-37 über DE 301
DPVL /DPVLS, VDL und VD 2 – 4 über DPV 011, VD 53, alle PK
VTL, ITL, IT 412, IT420, IT 421, VT 222/Kfz-Leitstelle
WSPL, WSPLS
Funktionspostfächer der EA:
POL-meldekopf-VT1, POL-ea-logistik, POL-ea-aufklärung-osze-g20, POL-verkehr-osze-g20,
POL-pk14-osze-g20, POL-osze-g20-earaumschutz, POL-ak-osze-g20, POL-lkahh7-vbstab-
osze-g20, POL-pk34-osze-g20, POL-lkahh240-osze-g20, POL-de21, POL-osze-g20-ea-
eingreifkräfte, POL-de13-osze-g20, POL-wsp01einsatz, POL-poea-osze-g20, POL-osze-g20-
technik
J2 , PERS 3 über PERS 1, PERS 30
AK 1 Einsatz, AK 4-HD über AK 1
Lagezentren des Bundes und der Länder
Nachrichtlich per E-Mail: DIE, LKA 26/KDD, Personalrat, BPOLI Hamburg, Feuerwehr Ham-
burg (Vorbereitungsstab OSZE-G20)
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