Wettbewerbszentrale Sonderangebote, Geschenke und Zugaben aus wettbewerbsrechtlicher Sicht...

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Sonderangebote, Geschenke und Zugaben aus wettbewerbsrechtlicher

Sicht

Rechtsanwältin Christiane Köber

Symposium Medizinrecht 17. Februar 2016

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Rabatte/kostenlose Leistungen

• “50% Rabatt auf Brustvergrößerung!“ Werbung mit Rabatten und Festpreisen

• „Beratung: Heute bei uns kostenlos!“ Werbung mit Gratisleistungen

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Rabatte/Pauschalpreise• § 3a UWG i.V.m. den Gebührenordnungen

• § 4a Abs.1 Nr.3 UWG (früher § 4 Nr.1 UWG)

• § 3 HWG, § 5 UWG

• Verstoß gegen Berufsordnung

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Gebührenordnungen• Grundprinzip Gebührenrahmen• Abrechnung nach - Schwierigkeit - Zeitaufwand - Umstände bei der Ausführung der Leistung

nach billigem Ermessen

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Einwände• Gebührenordnung auf kosmetische Leistungen

anwendbar?• Die Gebührenordnung sieht doch abweichende

Vereinbarungen vor!• Die Gebührenordnung ist grundrechtswidrig.• Es gibt keine Abrechnungsziffer in der Gebührenordnung.• „Zweite Zahnarztmeinung“ geht doch auch !• Anwendbar bei ärztlichen Leistungen einer GmbH ?

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§ 4 Nr.1 UWG (alter Fassung)

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§ 4a neuer Fassung• Regelt aggressive geschäftliche Handlungen• Handlung muss geeignet sein,

Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers erheblich zu beeinträchtigen, z.B. durch

• unzulässige Beeinflussung: setzt Ausnutzen einer Machtposition voraus

in den meisten Fällen wohl nicht

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Irreführung

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Irreführung Bezugspreis

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Verstoß gegen berufsrechtliche Werberegeln, so LG Hamburg,Urt. v. 1201.2012, 327 O 443/11

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„Beratung: Heute bei uns kostenlos!“ Werbung mit Gratisleistungen

• § 7 HWG: Zuwendungsverbot

• Ausnahmetatbestände? Siehe etwa § 7 Abs.1 S.1 Nr.4 HWG – Auskünfte und Ratschläge

• Berufsordnungen: - angemessenes Honorar, § 12 MBO - anpreisende Werbung

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OLG Celle,Beschluss vom 3.11.2011,13 U 167/11

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Kostenlose Beratung

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„Abholservice für Patienten“

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