Forum Finance NRW: Verkaufen will gelernt sein (Konstantin Ewald, Nicolas Gabrysch)

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Vortrag von Konstantin Ewald und Nicolas Gabrysch, Osborne Clarke Thema: Verkaufen will gelernt sein Inhalt: Rechtliche Aspekte beim Unternehmensverkauf, u.a. relevante "Werke", Urheber, Rechteübertragung, Vertragsmanagement, Kaufvertrag Forum Finance NRW, Köln, 6. Juni 2013

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Forum Finance NRW Verkaufen will gekonnt sein

Konstantin EwaldNicolas Gabrysch

6. Juni 2013

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Ein gutes Beispiel: Beratung von DailyDeal von der Gründung bis zum Exit an Google

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IP: Dealmaker or Dealbreaker

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IP-Rechte sind komplex

• Eigene Software• Freelancer• Drittkomponenten• Viele Fehlerquellen

Erfassen der IP-

Situation

• Niemand kauft die Katze im Sack

• Jahreslanges (Miss)Management kann einen Bumerangeffekt haben

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Zu erfassende IP

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Urheber-/Vertragsrecht Patentrecht

Software69a ff. UrhG

BGB+

"Lizenz"§ 31 ff. UrhG

Namen

Logos

Ideen?

Softwarepatente (krit.)

Marken-/Geschmacksmusterrecht

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Beispiele / relevante "Werke"

Schwierig, nur in Ausnahmen

Nur in Ausnahmen, Schutz aber über MarkenR

Bloßer Name nicht geschützt, aber: MarkenR

Urheberrechtlich geschützt durch § 69a UrhGSoftware

Webdesign

Logos

Namen

Kein Ideenschutz - die Gedanken sind freiGeschäftsidee

+

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Der Urheber

• Rechteinhaber ist der Urheber

– Schöpfer des Werkes (Schöpferprinzip ≠ "work made for hire")

– Immer natürliche Person

• Zweierlei Schutz: Persönlichkeits- und Verwertungsrechte

• Außerdem: Sicherung einer angemessenen Vergütung

• Unternehmen selbst kann kein Urheber sein, nur die Mitarbeiter

Start-Up selbst kann kein Urheber seinUrheber sind die entwickelnden Mitarbeiter

ABER: Urheber in Arbeitsverhältnissen (§ 43 UrhG) bzw: für Software: §69b UrhG = Nutzungsrechte "gehören" (idR) dem Arbeitgeber

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IP: der heilige Gral

Unternehmen IP

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Typische Probleme

Das Unternehmen verfügt nicht über die zum erfolgreichen Verkauf erforderlichen "IPs".

Mögliche Gründe:

• IP nicht bei den Gesellschaftern entstanden

• Ausscheiden früherer Mitgründer (und Rechteinhaber)

• schlechte und/oder fehlerhafte Übertragung der betroffenen (Nutzungs-) Rechte

• Open Source

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Lizenzen / Rechteübertragungen:Durchleuchtung der Lizenzketten

Was?

• Sämtliches IP und sämtliche bekannten Nutzungsarten vollständig auf die jeweilige Gesellschaft übertragen

• von allen an der Entwicklung beteiligten Urhebern

• zur vollständigen Verwertung durch die Gesellschaft

• Erfolgte Unterlizenzierungen ?

• Welche Rechte wurden in welchem Umfang übertragen (Einfach/Ausschließlich, Räumlich, Zeitlich, Inhaltlich beschränkt ?)

• Eingesetzte Open-Source Softwarebedingungen ?

Wie?

• Durch Verträge (Arbeits-, Projekt-, Geschäftsführervertrag oder gesonderte Rechteübertragungsvereinbarungen!)

• Open Source / Drittkomponenten: Konformität mit den jeweiligen Bedinungen?

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Risiken bei fehlerhafter Rechteübertragung

Konsequenzen:

• Weiterverfolgung der Geschäftsidee nicht ohne weiteres möglich.

– Zumindest (teurer) Erwerb der Nutzungsrechte erforderlich =

• Wert für den potentiellen Käufer kann gegen 0 tendieren.

• Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Nutzung des IP ohne die erforderlichen Rechte stellt eine Urheberrechtsverletzung dar

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Lizenzen / Rechteübertragungen:Fall: Wurden Change of Control-Klauseln verwendet?

UnternehmenKunde/

VertragspartnerVerwendung eines beliebigen(Lizenz)Vertrages inkl. einer"Change of Control-Klausel"

"(…)Im Falle einesUnternehmensverkaufsverplichtet sich XYZ denQuellcode der SoftwareABC an den Lizenznehmerherauszugeben.(…)"

Käufer

SourceSource

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Früh übt sich: "Vertragsmanagement"

Der Exit kommt oft unverhofft

• Vertragsmanagement

• Originale / Kopien

• Unterschriften vorhanden?

• Storage und Zugriff

• Vorbereitung Due Diligence und Datenraumerstellung

• Professionalität

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Legal Updates: Stichwort "Prävention"Veraltete Verträge?

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Sind meine Verträge noch Rechtskonform?

Änderungen in Rechtsprechung und/oder Gesetz?

Empfehlung: Update alle 3 -5 Jahre

Aktuelle undrechtskonformeVerträge sind werttreibende

Faktoren

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Vollständiger Datenraum?Transparenz

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Ein vollständiger, umfassender Datenraum ist Grundvoraussetzung einer Due Diligence

- Alle genutzten Verträge

- Tabellen-/Übersichten-/Verzeichnisse

- Unternehmenskennzahlen

- Scans von Originaldokumenten

- etc.

Strukturieren

Dokumentieren

Scans etc.

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"Vendor Due Diligence"

Man prüfe sich selbst

• Due Diligence Checkliste

• Dokumentenmatrix

• Wen binde ich ein (Team)?

• Rechtliche Risiken im Unternehmen

– Change of Control Klauseln

– Bankverbindlichkeiten

– Steuern

– Bilanzfragen

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Was verkaufe ich eigentlich an wen und wann?

• Definition des "Targets":

– Beschreibung des "Soll"(!)-Zustands wichtig

– Definition des zu verkaufenden Unternehmens (Assets, Debt, Verträge, Mitarbeiter, Geschäftsbereiche, IT und IP-Rechte)

• Wer kauft?

– Kulturelle und rechtliche Herausforderungen

– Integration des Targets?

• Prozeßsteuerung

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Der Kaufvertrag

• Asset Deal / Share Deal

• Kaufpreisfindung

• Kaufpreisanpassung / Closing Balance

• Kaufpreisklauseln / cash and debt free

• Earn Out?

• Objektive und Subjektive Garantien / Haftung / Verjährung

• Kosten

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Ansprechpartner

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Nicolas GabryschRechtsanwalt, Partner

T +49 (0) 221 5108 4220F +49 (0) 221 5108 4221

nicolas.gabrysch@osborneclarke.de

Konstatin EwaldRechtsanwalt, Partner

T +49 (0) 221 5108 4160F +49 (0) 221 5108 4161

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