Behinderung bundessozialamt

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Behindert? Ein Lymphödem!Möglichkeiten und Voraussetzung

den Status „behindert“ zu erreichen

Jahrestagung österr. Lymphliga 2010

17. April 2010 Salzburg

Landesstelle Salzburg

Gesetzliche Grundlage: „Behinderteneinstellungsgesetz

Voraussetzung: Grad der Behinderung (GbB) mindestens 50% - Erwerbstätig bzw. arbeitsuchend Ausnahme: SchülerInnen, StudentInnen, PensionistInnen

Verfahren: „Wie werden Sie begünstigte/r Behinderte/r

Den Antrag auf Feststellung zur Zugehörigekti zum Personenkreis der begünstigten Behinderten erhalten Sie bei den Landesstellen des Bundessozialamtes oder auf www.bundessozialamt.gv.at

Einladung zur ärztlichen Untersuchung bzw. aktenmäßiges Gutachten bei ausreichenden, aktuellen med. Unterlagen/Befunden (Vorteil: kürzere Verfahrensdauer)

Ergebnis mit der Möglichkeit zur Stellungnahme (Parteiengehör)

Bescheid

•Antragsursache: „Mamma carcinom“

•Feststellung der Begünstigteneigenschaft per se mit einem Grad der Behinderung 50 v.H. Vorerst auf 5 Jahre befristet ab Operation „Heilungsbewährung“

•Nach Ablauf erfolgt eine neuerliche Begutachtung, wobei in der Regel der GdB unter 50% absinkt, damit Aberkennung der „Begünstigteneigenschaft

•Ausnahme: Brustentfernung u. Lymphödeme; es bleibt bei einem GdB von 50vH.

• Antragsursache: primäres Lymphödem durch angeborene Mißbildungen

• Feststellung der Begünstigteneigenschaft nur bei erheblichen Ausprägungen (z.B. an beiden Beinen) Stadium 3

Wer kann den Feststellungsantrag auf „Begünstigteneigenschaft“ einbringen?

• Österreichische StaatsbürgerInnen

• EU- bzw. EWR-BürgerInnen

• anerkannte Flüchtlinge

Vorteile für begünstigte Behinderte:

Erhöhter Kündigungsschutz bedeutet, dass ArbeitgeberInnen vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen müssen

Kein Schutz besteht

• Während der ersten sechs Monate eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses

• Bei einvernehmlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses

• Bei Enden eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf

• Bei begründeter Entlassung durch den/die ArbeitgeberIn

Zusatzurlaub

Sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.

Fahrpreisermäßigung

bei der ÖBB ab einem GdB von 70%

Förderungen für begünstigte Behinderte• Technische Arbeitshilfen

• Arbeitsplatzadaptierungen

• Schulungs- und Ausbildungskosten

• Gebärdensprachdolmetschkosten

• Orientierungs- und Mobilitätstraining

• Mobilitätshilfen (z.B. Zuschüsse z. Erlangung der Lenkerberechtigung und zum Erwerb eines Kraftfahrzeues

• Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit

Förderungen für ArbeitgeberInnen von begünstigten Behinderten

• Finanzierung technischer Arbeitshilfen

• Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits- u. Ausbildungsplätzen

• Kostenersatz für behindertengerechte Ausstattung des Betriebes

Zuschüsse zu den Lohnkosten• Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen zur Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze

• Entgeltbeihilfen bei behinderungsbedingter Leistungseinschränkung

• Integrationsbeihilfen für neu begründete Arbeitsverhältnisse mit arbeitslosen Menschen mit Behinderung

Angebote für ArbeitgeberInnen:

Kostenlose Inanspruchnahme der Arbeitsassistenz

Steuerliche Vergünstigungen (bei lohnsummengebundenen Abgaben)

UnternehmerInnen-Service

Wer ist das Bundessozialamt

Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung und deren ArbeitgeberInnen

Ihr Partner für Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Wo ist das Bundessozialamt erreichbar?In allen Bundesländern

Telefon: 059988 österreichweit

Landesstelle Burgenland7000 Eisenstadt, Hauptstr. 33aFax: 059988 – 7412Email: bundessozialamt.bgl1@basb.gv.at

Landesstelle Kärnten9010 Klagenfurt, Kumpfgasse 23-25Fax: 059988 – 5888Email: bundesszialamt.noe1@basb.gv.at

Landesstelle Oberösterreich4021 Linz, Gruberstr. 63Fax: 059988 – 4400Email: bundessozialamt.ooe@basb.gv.at

Landesstelle Niederösterreich3100 St. Pölten, Daniel Gran Str. 8, 3. StockFax: 059988 – 7699Email: bundessozialamt.noe1@basb.gv.at

Landesstelle Salzburg5020 Salzburg, Auerspergstr. 67aFax: 059988 - 3499Email: bundessozialamt.sbg1@basb.gv.at

Landesstelle Steiermark8021 Graz, Babenbergerstr. 35Fax: 059988 – 6899Email: bundessozialamt.stmk1@basb.gv.at

Landesstelle Tirol6020 Innsbruck, Herzog-Friedrich-Str. 3Fax 0512-582609Email: bundessozialamt.tirol1@basb.gv.at

Landesstelle Vorarlberg6900 Bregenz, Rheinstr. 32/3Fax: 059988 – 7205Email: bundessozialamt.vlbg@basb.gv.at

Landesstelle Wien1010 Wien, Babenbergerstr. 5Fax: 01 5862016Email: bundessozialamt.wien1@basb.gv.at

Weitergehende Informationen und Dienstleistungen des Bundessozialamtes

Behindertengleichstellung Das Behindertengleichstellungspaket soll die Diskriminierung von Menschen

mit Behinderung in der Arbeitswelt und im täglichen Leben verhindern.

Behindertenpass Der amtliche Lichtbildausweis enthält persönliche Daten und den Grad der

Behinderung. Auf Antrag auch Zusatzeintragungen.

Finanzielle Unterstützung Für Menschen mit Behinderungen gibt es steuerliche Absetzmöglichkeiten

und Zuschüsse, erhöhte Familienbeihilfe u.v.m.

DienstnehmerInnen Für Menschen mit Behinderungen gibt es zahlreiche Vorteile, Förderungen

und Angebote, um sie leichter und sicher in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

UnternehmerInnen Für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, gibt es

zahlreiche Förderungen, Steuervorteile und Unterstützungsangebote.

Pflege Wir bieten Beratung über das Pflegegeld und unterstützen pflegende

Angehörige. Informationen erhalten sie auch zu Fragen der 24-Stunden-Betreuung.

Renten & Entschädigungen Wir bieten Versorgungsleistungen für Kriegsopfer, Heeresbeschädigte und Hinterbliebene sowie Entschädigungen für Kriegsgefangene, Verbrechensopfer und bei Impfschäden.

Kinder & Jugendliche Unsere Familieninformationsstelle bietet Familien mit behinderten Kindern als Ergänzung zu Beratung und Diagnostik der einzelnen Landesstellen spezielle Beratung an.

Danke

für Ihre Aufmerksamkeit

Mag. Rajmund Kosovic

Leiter Bundessozialamt, Landesstelle Sbg.

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