Asyl und Flüchtlinge in Siegen-Wittgenstein

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Asyl und Flüchtlingein Siegen-Wittgenstein

Inhalt/Verlauf

➔Überblick➔Asylrecht➔Flüchtlingsschutz➔Subsidiärer Schutz➔Abschiebeverbot➔Asylverfahren

➔Zahlen➔Diskussion

Überblick

Asylrecht

Aufenthaltstitel

Subsidiärer Schutz

Duldung

Politische Verfolgung

Einbürgerung

Anhörung

Drittstaat

Rechtsmittel

Königsteiner Schlüssel

Genfer Flüchtlingskonventionen

Flughafenverfahren

Flüchtling

NiederlassungserlaubnisDublin-Verfahren

Asylrecht

Artikel 16 Grundgesetz

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

Flüchtlings-schutz

§3 Abs. 1 AsylVfG

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

SubsidiärerSchutz

§4 Abs. 1 AsylVfG

Bewahrung vor ernsthaften Schaden

Abschiebe-verbot

§60 Abs. 5 AufenthG

Unzulässige Abschiebung nach EMRK

Abschiebe-verbot

§60 Abs. 7 AufenthG

Bei Rückkehr droht erhebliche Gefahr

Asylverfahren● Verteilung der Asylbewerber● Antragstellung● Anhörung● Entscheidung● Folgen der Entscheidung● Rechtsmittel● Besonderheiten

Verteilung der Asyl-bewerber

Asylantrag

Antragstellung in einer Erstaufnahme-Einrichtung

● Erfassung der Personaldaten● Abgabe von Fingerabdrücken

(Auswertung beim Bundeskriminalamt)● Lichtbild

Asylbewerber-leistungsgesetz

Aufenthaltsgestattung

Anhörung● Persönlich erscheinen● Nicht öffentliche Anhörung● Schilderung und Nennung der Verfolgung(ggf Vorlegen von Beweismitteln)

● Anfertigung eines Protokolles

→ Grundlage für die Entscheidung

EntscheidungEntscheidung Aufenthaltstitel und

DauerNiederlassungs-erlaubnis

Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft

Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre

Nach 3 Jahren zu erteilen, wenn kein Widerruf erfolgtEventuell zusätzlich

Asylberechtigung

oder

Zuerkennung Subsidiärer Schutz

Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr

Verlängerung auf zwei weitere Jahre möglich

Kann nach 7 Jahren erteilt werden

oder

Feststellung zu Abschiebeverboten

Aufenthaltserlaubnis soll für mindestens 1 Jahr erteilt werden

Kann nach 7 Jahren erteilt werden

Rechtsmittel● Erste Instanz: Klage● Zweite Instanz: Berufung● Dritte Instanz: Revision

→ Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Besonderheiten

● Einreise über sichere Drittstaaten● Flughafenverfahren● Beschleunigtes Asylverfahren

Zahlen

ZahlenWeltweit sind fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht.

Fast 218.000 Menschen aus Afrika oder Asien gelangen nach Schätzungen 2014 über das Mittelmeer.

Dabei kamen etwa 3500 ums Leben.

Im ersten Halbjahr 2015 sind 137.000 Menschen über das Mittelmeer geflüchtet.

Türkei

Pakistan

Libanon

Iran

Äthiopien

Jordanien

Kenia

Tschad

Uganda

China

0 200000 400000 600000 800000 1000000 1200000 1400000 1600000

Länder mit den meisten aufgenommenen Flüchtlingen 2014

Zahlen BRDGesamtanträge 01.01.-31.07.2015: 195.723Erwartete Anträge 2015: 800.000

Anträge 1992: 438.191

Syrien, Arab. Republik 22%

Kosovo 15%

Albanien 15% Serbien 6%

Irak 5%

Afghanistan 5%

Mazedonien 3%

Eritrea 3%

Nigeria 2%

Pakistan 2%

Sonstige 23%

Hauptherkunftsländer im Zeitraum 01.01.-31.07.2015

Gesamtzahl der Erstanträge: 195.723

Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, S. 7

Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, S. 9

Zahlen in NRW● 2012: 15.000 angekommene Flüchtlinge● 2013: 23.000 angekommene Flüchtlinge● 2014: 40.000 angekommene Flüchtlinge

● Erste Hälfte 2015: 77.000 angekommene Flüchtlinge

→ Hochrechnung 2015: 176.000 ankommende Flüchtlinge

Zahlen in SiWi● 2013: 411 angekommene Flüchtlinge● 2014: 656 angekommene Flüchtlinge

● Erste Hälfte 2015: 658 angekommene Flüchtlinge● Juli 2015: 209 angekommene Flüchtlinge● August 2015: 246 angekommene Flüchtlinge

DiskussionundErfahrungs-austausch

Katharina Reinhardt kati@r-web.de

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