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© Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz
Rechtliche Risiken bei der Betriebsübergabe
Dr. Hans Vogt (RA StB, FA für Steuer-und Erbrecht)
Martini Mogg Vogt, Koblenz
© Handwerkskammer Musterstadt, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt 214. September 2016© Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz
Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
I. Betriebsveräußerung an Unternehmensfremde§ 1. Der „wirklich“ Unternehmensfremde
Nachteile: - man kennt sich nicht- Sein wahrer Charakter: erschließt sich oft erst später- finanzieller Hintergrund: in der Regel unbekannt
Vorteile:- Interessengegensatz lässt wachsam sein- Notwendigkeit externer Beratung wird erkannt
© Handwerkskammer Musterstadt, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt 314. September 2016© Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz
Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
§ 2. Betriebsveräußerung an Mitarbeiter
Vorteile:- Man kennt sich und vertraut sich
Nachteile:- Interessengegensatz wird nicht erkannt- Regelungs- und Beratungsbedarf wird übersehen- Vereinbarungen erfolgen nur mündlich oder gar nicht
© Handwerkskammer Musterstadt, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt 414. September 2016© Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz
Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
§ 3. Typische Gefahren bei Betriebsveräußerung
Was genau ist Gegenstand der Veräußerung
- Abgrenzung zum Privatvermögen- Was ist mit den betrieblichen Schulden?- Was passiert mit den Arbeitsverhältnissen?
Haftung bei Firmenfortführung
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Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
§ Sonderfall Kaufpreisverrentung
§ - Berechnung der Rentenhöhe
§ - Absicherung der Rente
§ - Absicherung des Unternehmerehegatten
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Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
II. Betriebsübertragung an Familienangehörige§ 1. Regelfall: Unentgeltlichkeit
§ 2. Unentgeltlichkeit auch bei lebenslanger Rente§ - Abgrenzung zur Kaufpreisverrentung§ - Hinweis auf steuerliche Behandlung§ - Absicherung
3. Erfordernis klarer Absprachen auch innerhalb der Familie
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Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
III. Flankierende Maßnahmen1. Berücksichtigung der anderen Kinder
- Bewertungsgesichtspunkte- Lebzeitige Übertragungen- Testamentarische Berücksichtigung
2. Sonderproblem: Pflichtteilsansprüche - Berechnung - Pflichtteilsverzicht - Pflichtteilsergänzungsansprüche
3.
© Handwerkskammer Musterstadt, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt 814. September 2016© Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz
Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
IV. Testamentarische Vorsorge vor Betriebsübertragung
1. Nicht nur an Steuern denken
2. Streben Sie keine „Gerechtigkeit bis auf den letzten Cent“ an
3. Finden Sie klare und praktikable Regeln
4. Vermeiden Sie nach Möglichkeit eine Erbengemeinschaft
© Handwerkskammer Musterstadt, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt 914. September 2016© Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz
Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
V. Resümee1. Denken Sie bei Betriebsübergabe und bei Abfassung Ihrer
testamentarischen Regelung nicht nur an Steuervermeidung oder Steuerminimierung.
2. Streitvermeidung ist mindestens genauso wichtig.
3. Überschätzen Sie nicht Ihre eigene Regelungskompetenz!
4. Bedenken Sie als Grundsatz: Ihren Nachfolgern zugute kommt letztendlich nur das, was diesen „nach Streit und Steuern“ verbleibt.
© Handwerkskammer Musterstadt, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt 1014. September 2016© Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz
Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Hans VogtRechtsanwalt SteuerberaterFachanwalt für Steuer- und ErbrechtMartini Mogg Vogt Rechtsanwälte, Koblenz
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