20070605 Telekom Austria

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Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 1

Alles, was Recht ist!

Erich Schickengruber

IT-Recht: Beispiele, Schwerpunkte

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 2

Gefahrenpotentiale!- wozu IT Security?

• Zerstörerischen Virenbefall, Ausspionieren von Daten, Datendiebstahl und Produktpiraterie

• Vergoogelt – Verkauft – im Visier der Datenschützer (Die Presse)

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 3

BASEL IIIT Law

IT ComplianceIT Security

IT Recht

IT Vertragsrecht

SOX oder SOAIT Governance

Vorratsdatenspeicherung

Lizenzrechte

IT und Arbeitsvertrag

Verbandsverantwortlichengesetz

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 4

Gesamtsicht Security

Technische SicherheitArchivierung, Backup, Firewall, Filter, Verschlüsselungen

Juristische SicherheitStraf- und zivilrechtliche Haftung, Organisationsverschulden,IT Vertragsgestaltung, Betriebsvereinbarungen, Dienstverträge, Datenschutz

Wirtschaftliche SicherheitVersicherung der IT-Risiken

Organisatorische SicherheitPolicy, Audits, Risk-Management, SOA, Nutzungsrichtlinien, QM, Schulungen, Zertifizierungen

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 5

Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen

IT Compliance IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung Strafrechtsverfolgung Behördliche Verfolgung Schadenersatz/Haftung

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 6

Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben TKG DSG ABGB UGB ECG Marken- Urheber- und Wettbewerbsrecht Normen und Standards Arbeitsrecht

IT Compliance Rechtsnormen

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 7

IT Compliance IWer ist dafür verantwortlich?

die Entscheidungsträger einschließlich organschaftlicher

oder rechtsgeschäftlicher Vertreter

IT Compliance = Organisation

die Mitarbeiter IT Compliance = Verhalten

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 8

Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen IT Compliance

IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung Strafrechtsverfolgung Behördliche Verfolgung Schadenersatz/Haftung

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 9

IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Erhebung von Nifis http://www.nifis.de

83 % sagen, größte Bedrohung für IT-Sicherheit geht von den eigenen Mitarbeitern aus

Schutzmöglichkeiten: Regelungen in der Betriebsvereinbarung, Richtlinien Arbeitsvertrag

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 10

IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag I

Regelungen über: Programminstallation nur nach Rücksprache mit IT Unsichere E-Mails nicht öffnen Passwörter geheimhalten, nie per Mail / Telefon

übermitteln Einhaltung Compliance-Richtlinien

Sanktionen vereinbaren (Kontrolle durchführen): bis zur Kündigung möglich Vertragsstrafen

- Achtung – individuell vereinbart und begrenzte Höhe

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 11

Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen IT Compliance IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung

Strafrechtsverfolgung Behördliche Verfolgung Schadenersatz/Haftung

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 12

Strafrechtsverfolgung

HackingPhishingPharming (Spamming)

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 13

Strafrechtsverfolgung Phisingmail

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

Die Technische Abteilung der Sparkasse führt zur Zeit eine vorgesehene Software-Aktualisierung durch, um die Qualität des Online-Banking-Service zu bestätigen.

Wir möchten Sie bitte, unten auf den Link zu klicken und Ihre Kundendaten zu bestätigen.

http://bankingportal.sparkasse.de/web/confirm/banking/indes.html?link=Bestätigung

Wir bitten Sie, eventuelle Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, und danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Sparkasse.de 2007 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Sparkassen-Finanzportal GmbH.

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 14

Strafrechtsverfolgung IHacking / Phishing

Ausspionieren/Verändern von Daten

Versenden von gefälschten Mails unter dem Namen von (Online-) Banken

Enthalten häufig Links auf gefälschte Bank-Homepages zum „Abfischen“ von eingegebenen Passwörtern

Aufforderung zur Bekanntgabe von Passworten an gefälschte Mailadressen

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 15

Strafausmaß: Geldstrafe oder bis zu 10 Jahren

Strafrechtsverfolgung IIHacking / Phishing /Pharming

Mit Strafrechtänderung von 2002 und 2004 wurde die Cyber Crime Konvention umgesetzt

Widerrechtlicher Zugriff auf C-System § 118a StGB Datenbeschädigung § 126a StGB Störung der Funktionsfähigkeit von C-Systemen §

126b Missbrauch von Zugangsdaten § 126c StGB Betrügerischer Datenmissbrauch § 148a StGB

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 16

Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen IT Compliance IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung Strafrechtsverfolgung

Behördliche Verfolgung Schadenersatz/Haftung

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 17

Behördliche VerfolgungSpamming

Von: Royal VIP Casino [blocky@finklfan.com]An: Riedl MichaelCc:Betreff: 300 Bonus für Ihre erste Einzahlung!

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Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 18

Zuständig: Fernmeldebehörde – Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 EUR

Behördliche Verfolgung ISpamming

• Jede grobe Belästigung oder Verängstigung (§ 78 TKG)• Unerbetene Kommunikation (§ 107 TKG)

Z.B: E-Mail, Telefaxe, Anrufe usw.

Zusendung zu Werbezwecken ohne vorheriger Zustimmung

Massenmail an mehr als 50 Empfänger- Ausnahme: Kammern, Vereine, aufrechtes

Kundenverhältnis, bestimmter Inhalt, Widerrufsmöglichkeit

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 19

Lösungsansätze!

Präventive Maßnahmen IT Compliance IT-Sicherheit im Arbeitsvertrag

Missbrauchsbekämpfung Strafrechtsverfolgung Behördliche Verfolgung

Schadenersatz/Haftung

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 20

Schadenersatz/Haftung

Neben der Strafbarkeit missbräuchlichen Verhaltens haftet der Verursacher auch für entstandene Schäden

Schaden

Verursachung/Zurechnung Tun oder Unterlassen

Rechtswidrigkeit Übertretung einer Schutznorm

Verschulden Leichte -, grobe Fahrlässigkeit,

Vorsatz

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 21

Schadenersatz/Haftung I

Rechtswidrigkeit Rechtswidriges Verhalten gesetzt

- Hackingangriff auf ein C-System

Gesetzliche oder vertragliche Schutznorm verletzt- Auf Bankomatkarte den PIN-Code vermerkt

OGH 4/2007 3 Ob 248/06a Besondere Sorgfaltspflicht bei Bankomatkarten nicht

erforderlich

„Kunde muss Tastenfelder bei der Eingabe nicht mit der zweiten Hand vor Einsicht schützen“

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 22

Zusammenfassung

Präventive Maßnahmen durch Umsetzung der IT-Compliance, auch in Arbeitsverträgen und derenKontrolle – verantwortlich die GF

Missbrauchsbekämpfung: Verantwortung trifft GF bei Organisationsverschulden und die Täter

Schadenshaftung trifft jeden, der schuldhaft und rechtswidrig einen Schaden verursacht (DN – DNHG)

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 23

Tipps und Tricks

Gestaltung eines IT-Vertrages

Vorratsdatenspeicherung

Informationspflichten in E-Mails, Web-Sites usw.

Link(s)- Recht(s)

Rundfunkgebühren und PC

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 24

VertragsgegenstandVertragsdauerHaftung

Pauschalierter Schadenersatz – Pönalen

Entgelt / GegenleistungRechtswahl, GerichtsstandGeschäftsbedingungen

•Pflichtenheft / Leistung / Abnahmeregelung Abnahmefiktion

•Bestehen Mitwirkungspflichten des Leistungsbestellers?

•Müssen Leistungen Dritter koordiniert werden? Subunternehmer

•Datenschutz, NDA, Lizenzen

IT Vertrag

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 25

Vorratsdatenspeicherung

Richtlinie der EU 2006/24/EG

Entwurf zur Umsetzung im TKG (x.9.2007)– Stellungnahmefrist bis 21. Mai 2007Verpflichtung zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für Zwecke der Strafverfolgung

Taxative Aufzählung der Daten Löschungsverpflichtung Sicherstellung der Datensicherheit

Umsetzung / Internet-Daten (bis 15.3.2009)

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 26

Informationspflichten

ECG Identität des Diensteanbieters Zustandekommen eines Vertrages Werbung Webshops

MedienG Newsletter und große Websites

- Vertretungsbefugte Organe, Gesellschafter usw.

E-Mails (im geschäftlichen Verkehr) müssen

UGB Firmensitz und FirmenbuchNr. und – Gericht enthalten

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 27

Link(s) Recht(s)§ 17 ECG

(Hyper)Link = Verknüpfung, Verbindung, Verweis

Keine Verantwortlichkeit für fremde Informationen bei einem elektronischen Verweis

außer bei Kenntnis/bewusstes Inkaufnehmen einer rechtswidrigen Information oder Tätigkeit

außer wenn Informationseigner dem DA untersteht oder die Information als eigene dargestellt wird

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 28

Rechtsgrundlage:

• Urheberrecht Vervielfältigung eines Werkes? Jedoch Link ist nur erleichterter Seitenaufruf

• Wettbewerbsrecht Rufausbeutung (§ 1 UWG) Herkunftstäuschung (§ 2 UWG)

– Untersagung von Links „Werbeplakatgestalter kann auch nicht bestimmen, wer

sein Plakat liest“ AGB, Hinweis auf Homepage eher wirkungslos Individuelle Aufforderung!

Links(s) Recht(s)Zulässigkeit

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 29

Auf METEO-data darf „gelinkt“ werdenOGH: 4 Ob 248/02b

Wetterdiensteanbieter wollte Link auf seine Site verbieten

OGH: keine Urheberrechtsverletzung, kein wettbewerbswidriges Verhalten

- Besonderheit: 2 Unterinstanzen stellen UWG-Widrigkeit fest (Fehlen auf fremdes Angebot);

- OGH: es reicht das © mit dem Logo METEO-data- OGH: Link = Beihilfe zur Vervielfältigung aber unterliegt der

freien Werknutzung (§ 42 Abs 1 UrhRG).

Links(s) Recht(s)Interessante Entscheidung

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 30

Rundfunkgebühren und PC

PC = RundfunkempfangseinrichtungADSL-Modem

TV-Karte

Gebührenpflicht Privathaushalte: 1 Standort = eine Gebühr Unternehmen: je 10 Geräte eine Gebühr

PCs sind derzeit von der 10er Regel ausgenommen, auch wenn sie empfangsbereit wären

Mag. Erich Schickengruber, 5. Juni 2007 31

Danke!

Tipp:

www.ris.bka.gv.atBundesrecht/Geltende Fassung

www.saferinternet.atTipps für Unternehmen

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