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: // Clever kommt von einfach. EXPORTKONTROLLE Global sicher handeln! BEO GmbH Ensisheimer Straße 6 − 8 79346 Endingen Tel. +49 (0)76 42-90 03-0 Fax +49 (0)76 42-90 03-99 info@ beo-software www.beo-software.de n BEO-EXPORTKONTROLLE n Auf einen Blick – die Vorteile Transparenz: Jeder Arbeitsschritt wird abgespeichert und bleibt so dauerhaft nachweisbar Effizienz: Weil die manuelle Prüfung überflüssig wird, sinkt der Arbeitsaufwand und Fehlerquellen entfallen Rechtssicherheit: Alle Listen und Verzeichnisse werden permanent aktualisiert. Die Software entspricht immer der neusten Gesetzeslage Flexibilität: Keine lokale Software-Installation notwendig. Nutzen Sie einfach und flexibel alle Funktionen unserer Software über Ihren Web-Browser (webbbasierte SaaS-Lösung). n Unser Werkzeug für Ihre Sicherheit Die BEO-EXPORTKONTROLLE ermöglicht Ihnen einen reibungslosen und sicheren Export. Für ein persönliches Gespräch und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

BEO EXPORTKONTROLLE

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:// Clever kommt von einfach.

EXPORTKONTROLLE

Global sicher

handeln!

BEO GmbH

Ensisheimer Straße 6−8

79346 Endingen

Tel. +49 (0)76 42-90 03-0

Fax +49 (0)76 42-90 03-99

info@ beo-software

www.beo-software.de

n BEO-EXPORTKONTROLLE

n Auf einen Blick – die Vorteile

• Transparenz: Jeder Arbeitsschritt wird abgespeichert und bleibt so dauerhaft nachweisbar

• Effizienz: Weil die manuelle Prüfung überflüssig wird, sinkt der Arbeitsaufwand und Fehlerquellen entfallen

• Rechtssicherheit: Alle Listen und Verzeichnisse werden permanent aktualisiert. Die Software entspricht immer der neusten Gesetzeslage

• Flexibilität: Keine lokale Software-Installation notwendig. Nutzen Sie einfach und flexibel alle Funktionen unserer Software über Ihren Web-Browser (webbbasierte SaaS-Lösung).

n Unser Werkzeug für Ihre Sicherheit

Die BEO-EXPORTKONTROLLE ermöglicht Ihnen einen reibungslosen und sicheren Export. Für ein persönliches Gespräch und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

n Exportkontrolle − Sicherheit

beim Außenhandeln Wer ist der Empfänger?

Unternehmen, die Güter exportieren, müssen sich an die Vorschriften des deutschen und europäischen Ausfuhrrechts halten. Zu beachten ist dabei in erster Linie, ob für eine Ware eine Ausfuhrgenehmigungerforderlich ist. Auch eine genaue Prüfung vonLänderembargos und Sanktionslisten ist heute unerlässlich. All diese Punkte lassen sich unter dem Schlagwort Exportkontrolle zusammenfassen.

Die Softwarelösung BEO-EXPORTKONTROLLEbietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre ExportkontrolleIT-gestützt und rechtssicher abzuwickeln.

Dabei legt die Gesamtlösung folgende Fragenzugrunde:

Was schicke ich an wen, wohin und zu welchem Zweck?

n Was sind genehmigungspflichtige

Güter?

n Welche Zielländer sind kritisch?

Anhand der Warentarifnummer sowie demBestimmungsland einer Sendung ermittelt dieBEO-EXPORTKONTROLLE zuverlässig, ob Embargos gegen das Zielland verhängt sind. Die Anzahl dieser Länder ist zwar überschaubar, jedoch variierenUmfang und Art der Embargobeschränkungenteilweise stark von Land zu Land.

Manche Güter können sowohl für zivile als auch für militärische Zecke verwendet werden. Man spricht dann von Dual-Use-Gütern, also Güter mit einem doppelten Verwendungszweck. Nicht immer istdieser Tatbestand direkt ersichtlich – auchDichtungsringe und Maschinenteile oderelektronsche Bauteile können Dual-Use-Güter sein.BEO-EXPORTKONTROLLE unterstützt Sie bei der Ermittlung, ob ein doppelter Verwendungszweck gegeben und eine Genehmigung erforderlich ist.

Darüber hinaus bietet die Software die Möglichkeit,die Endverbleibserklärung (EVE) zu erstellen und zuversenden.

Ob eine Ware vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden muss, ermittelt die Software anhand der jeweiligenWarentarifnummer. Diese wird automatisch überdas Umschlüsselungsverzeichnis mit der Ausfuhrlistedes BAFA abgeglichen.

n Zu welchem Zweck werden die Güter

verwendet?

Terrorverdächtige Personen, Organisationen undVereinigungen sind auf den so genannten Sanktionslisten der UN und der EU vermerkt. Wer Waren an dort gelistete Kontakte liefert, macht sich strafbar. Um dieses Risiko auszuschließen, führt dieBEO-Software eine Sanktionsprüfung anhand der Terrorlisten durch. Bei Lieferungen in die USA kann zusätzlich auch die SDN-Liste geprüft werden.