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KPMG Webcast:EU Anti Tax AvoidanceDirective (ATAD)
21. Juli 2016
© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Agenda1 ATAD und OECD BEPS Aktionsplan
3 Ausblick
2.1 CFC Regelungen (Hinzurechnungsbesteuerung)
2.2 Hybride Gestaltungen
2.3 Zinsabzugsbeschränkung
2 Wesentliche Regelungen der ATAD
© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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ATAD und OECD BEPS AktionsplanAusgewählte Inhalte Richtlinie OECD Verbindlichkeitsstatus Deutsches Steuerrecht
Zinsabzugsbeschränkungen x AP 4 Best practice approach § 4h EStG, § 8a KStG
Switch-over Klausel – [AP 3] Guidance § 20 AStG, § 50d Abs. 9 EStG, DBA
Allg. Missbrauchsregelung x – § 42 AO
Hinzurechnungsbesteuerung x AP 3 Guidance §§ 7ff. AStG
Hybride Gestaltungen x AP 2 Best practice approach § 8b Abs. 1 S. 2 KStG, § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG
Wegzugsbesteuerung x – § 6 AStG, § 4 Abs. 1 S. 3-5 EStG, § 12 Abs. 1 und 3 KStG
Treaty Abuse Empfehlung AP 6 Minimum standard vgl. DBA Japan
Betriebsstätten-Definition Empfehlung AP 7 Updated standard vgl. DBA Australien
Verrechnungspreise JTPF AP 8-10 Updated standard § 1 AStG, § 1 Abs. 1 S. 5 u Abs. 6 AStG-E
Verrechnungspreis-dokumentation/CbCR x AP 13 Minimum standard § 90 Abs. 3 AO-E, § 138a AO-E
Multilaterales Instrument AP 15 Innovative approach
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Beherrschung: Unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Anteile (zusammen mit verbundenen Unternehmen)
Katalog passiver Einkünfte: insb. Dividenden, Zinsen, Lizenzen, aus Dienstleistungen, aus Bank- und Versicherungstätigkeiten
Niedrigbesteuerung: tatsächliche Besteuerung mit KSt im Niedrigsteuerland de facto niedriger als 50% der KSt, die im Land des Steuerpflichtigen entrichtet worden wäre
Hinzurechnungsbetrag: nicht ausgeschüttete passive Einkünfte oder nicht ausgeschüttete Einkünfte aus unangemessenen Gestaltungen
Substanzausnahme (Wahlrecht: nur EU/EWR): „das beherrschte ausländische Unternehmen [übt] gestützt auf Personal, Ausstattung, Vermögenswerte und Räumlichkeiten eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit aus, wie durch relevante Fakten und Umstände nachgewiesen.“
Ausnahme bei gemischten Einkünften, wenn ein Drittel oder weniger als passive Einkünfte qualifizieren
CFC Regelungen – Art. 7 und 8 ATAD Konsequenzen/Offene PunkteEU Maßnahmen
• Vermehrte Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung, da viele EU Staaten erstmalig CFC-Regelungen einführen müssen
• Neuer Katalog an CFC-Ländern
erstmalige Anwendung: 1.1.2019
Offene Punkte
• Künftig Passivkatalog?
• Absenkung des Niedrigsteuersatzes in DE (aktuell bei 25%)?
• Dividenden als passive Einkünfte?
• „Neuer“ Substanztest (§ 8 II AStG)? Beweislast?
• Nachgeschaltete Zwischengesell-schaften (§ 14 AStG)?
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CFC Regelungen – Beispiel
KSt-Satz 5%
Passive Einkünfte: 100
DE GmbH
EU Holding
Drittstaat (passiv)
KSt-Satz 25%
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Hybride Gestaltungen – Art. 9 ATAD
Definition hybride Gestaltung: Situation oder strukturierte Vereinbarung, in denen Unterschiede bei der rechtlichen Einordnung eines Finanzinstruments oder Unternehmens zu D/D (Zahlungen, Aufwendungen oder Verluste) oder D/NI (Zahlung) führen
Anwendungsbereich: Beschränkung auf verbundene Unternehmen/strukturierte Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten
Verbundene Unternehmen: im Fall von hybriden Rechtsformen (ausnahmsweise) mind. 50% Beteiligung am Kapital, Stimmrechte, Gewinnbeteiligung
Rechtsfolgen:Doppelter Abzug (D/D): Abzug nur im QuellenstaatAbzug bei gleichzeitiger Nichtbesteuerung: kein Abzug
beim Zahlenden
Konsequenzen/Offene PunkteEU Maßnahmen
• Outboundfall: Korrespondenzprinzip § 8b Abs. 1 S. 2 KStG
• Verluste: § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG
erstmalige Anwendung: 1.1.2019
Offene Punkte
• Einzelfallregelung oder generischer Ansatz?
• Inboundfall: § 4 Abs. 5a EStG?
• Beweislast für Abzug oder Besteuerung im Ausland?
• Imported hybrid Mismatches?
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Zinsabzugsbeschränkung – Art. 4 ATAD
Unbeschränkter Zinsabzug: bis zu 30% des EBITDAKeine Anwendung auf: Darlehen, die vor dem 17.6.2016
abgeschlossen wurden, und Finanzierung von bestimmten Infrastrukturprojekten (Mitgliedstaaten-Wahlrecht)
Ausnahmeregelungen
Nettozinsaufwendungen bis zu 3 Mio. €Stand-alone UnternehmenEK-Quotenvergleich oder höherer Zinsabzug auf
Basis der Gruppenverschuldung ggü. Dritten Zinsvortrag/EBITDA-Vortrag (ausgestaltet als
Mitgliedstaaten-Wahlrecht): verschiedene Ausgestaltungen (ua zeitlich unbegrenzter Zinsvortrag und auf fünf Jahre begrenzter EBITDA-Vortrag)
Ausnahme für Finanzunternehmen (Mitgliedstaaten-Wahlrecht): wohl nur vorübergehend
Umfassende Definition von Fremdkapitalkosten durch Einzelaufzählung
Konsequenzen/Offene PunkteEU Maßnahmen
• Entspricht weitgehend der deutschen Zinsschrankenregelung
erstmalige Anwendung: 1.1.2019 oder spätestens 1.1.2024, falls bereits gleichermaßen wirksame Vorschriften vorhanden
Offene Punkte
• Änderungsnotwendigkeit? Z. B. wegen breiterer Definition Zinsaufwand?
• Auswirkungen der Vorlage beim BVerfG?
• Einführung Lizenzschranke?
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Mindestschutzniveau (Art. 3 ATAD) Anwendung nationaler oder vertraglicher Regelungen zur Wahrung eines höheren Maßes an
Schutz der inländischen KSt-BMG möglich
Verpflichtende Umsetzung (Art. 11 ATAD) grds. bis zum 31.12.2018
Ausnahmen für Wegzugsbesteuerung (erstmalige Anwendung 1.1.2020) und Zinsschranke (erstmalige Anwendung 1.1.2024)
HandlungsbedarfÜberprüfung der Geschäftsmodelle und der Aktivitäten der ausländischen Gesellschaften,
inwiefern diese aufgrund der neuen Definition von passiven Erträgen zukünftig erstmals als Zwischengesellschaften qualifizieren könnten.
Überprüfung (europäische) Konzernstruktur auf hybride Finanzinstrumente und hybride Rechtsformen (KapG PersG, Betriebsstätte, Anwendung Check-the-box-Regelungen)
Sicherstellung der Abzugsfähigkeit von insb. Zinsen durch Dokumentation der Besteuerung im Ausland
Überprüfung Zinsabzugspotential bei europäischen Gruppengesellschaften
Ausblick
Umsetzung in deutsches Recht?
KPMG in den sozialen Netzwerken
Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.
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www.kpmg.de
Dr. Gabriele RautenstrauchDirector, International TaxTel. +49 89 9282-4813Mobile +49 173 57 649 [email protected]
KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftGanghofer Str. 2980339 München
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