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KPMG Webcast: Tax Compliance Management System

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Mehr Effizienz durch Tax Compliance Management SystemEllen Birkemeyer

Marc Stauder

17. August 2016

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2© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative(„KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.

Ausgangslage

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3© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative(„KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.

Aktuelle EntwicklungenKPMG Webinar: Tax CMS – Ausgangslage

Korrektur vs. Selbstanzeige

…weil korrigierte Steuererklärungen zunehmend als Selbstanzeige gewertet werden mit der Folge der Festsetzung eines Zuschlages gegen ALLE Organe

Ausweitung der aktienrechtlichen Haftung

…weil die Rechtsprechung zunehmend von einer konzernweiten

Legalitätskontrollpflicht ausgeht

Ausweitung von Garantenstellung und

Unterlassensstrafbarkeiten

…weil Organe zunehmend als Garanten angesehen werden, die im Sinne einer

Rechtspflicht dafür einzustehen haben, dass die Prozesse im Unternehmen

ordnungsgemäß organisiert sind

Kritische Aufgriffe im Rahmen einer

Betriebsprüfung

…weil kritische Aufgriffe im Rahmen einer Betriebsprüfung zunehmend zu strafrechtlichen Konsequenzen führen

Das Risiko, dass steuerliche Pflichtverletzungen insbesondere für Organe zu nachteiligen Konsequenzen führen, ist signifikant gestiegen…

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Anwendungserlass zu § 153 AO

Für Steuerhinterziehung reicht von denverschiedenen Vorsatzformen bereitsbedingter Vorsatz aus. […] Hat derSteuerpflichtige ein innerbetrieblichesKontrollsystem eingerichtet, kann diesggf. ein Indiz darstellen, dass gegendas Vorliegen eines Vorsatzes oder derLeichtfertigkeit sprechen kann, jedochbefreit dies nicht von einer Prüfungdes jeweiligen Einzelfalls.

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KPMG Webinar: Tax CMS – Ausgangslage

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Praxishinweis 1/2016 des IDW

ThemaAusgestaltung und Prüfung eines Tax ComplianceManagement System gemäß IDW PS 980

StandPraxishinweis mit Stand vom 22. Juni 2016

DefinitionDer Begriff „innerbetriebliches Kontrollsystem“versteht sich unter Berücksichtigung vonrechtlichen und betriebswirtschaftlichenGrundsätzen als ein auf die Einhaltungsteuerlicher Vorschriften gerichteter Teilbereicheines Compliance Management Systems (CMS)

KPMG Webinar: Tax CMS – Ausgangslage

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Aufbau und Prüfung eines Tax Compliance Management System

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IDW PS 980 – 7 GrundelementeKPMG Webinar: Tax CMS – Aufbau und Prüfung

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nÜberwachung & Verbesserung

Kommunikation

RisikoKultur Pro

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Ziele

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Prüfung eines Tax CMSKPMG Webinar: Tax CMS – Aufbau und Prüfung

− Gegenstand einer Prüfung nach IDW PS 980 können bspw.ein oder mehrere Teilbereich(e) des Tax CMS (z.B. das TaxCMS für eine oder mehrere Steuerarten), das gesamte TaxCMS oder das CMS einschließlich des Tax CMS sein.

− Ein Tax CMS ist angemessen, wenn es geeignet ist, mithinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentlicheRegelverstöße rechtzeitig zu erkennen als auch solcheRegelverstöße zu verhindern.

− Ziel Wirksamkeitsprüfung ist es, die Wirksamkeit derGrundsätze und Maßnahmen im Hinblick auf das Erkennenund die Verhinderung wesentlicher Regelverstöße währendeines bestimmten Zeitraums zu prüfen.

− Sind die dargestelltenGrundsätze undMaßnahmen geeignet,mit hinreichenderSicherheit sowohlRisiken für wesentlicheRegelverstößerechtzeitig zu erkennenwie auch Verstöße zuverhindern?

− Sind die Grundsätzeund Maßnahmen zueinem bestimmtenZeitpunktimplementiert?

− Sind die konkretenProzesse undMaßnahmen währendeines bestimmtenZeitraums wirksam?

Wirksamkeits-prüfung

Angemessen-heitsprüfung

Aussage auf einen (Prüfungs-) Zeitpunkt

Aussage auf einen (Prüfungs-) Zeitraum

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Ausblick…

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Ausblick…KPMG Webinar: Tax CMS – Ausblick

PS 980 Prüfung?

Enthaftung?

Anwendungserlass zu § 153 AO

Ein dokumentiertes innerbetriebliches Kontrollsystem istdas stärkste Indiz zur Erfüllung steuerlicher Pflichten undwird in Zukunft in die Entscheidungsfindung zurBeurteilung von Vorsatz oder Fahrlässigkeit einbezogen.

Sofern Unternehmen über kein nachvollziehbardokumentiertes Tax CMS verfügen, wird eine Enthaftungbzw. Abgabe von korrigierten Erklärungen in der Zukunftdeutlich erschwert. Zu erwarten ist, dass sich dieFinanzverwaltung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindungin der Praxis auf das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen eineszumindest nachvollziehbar dokumentierten Tax CMSberufen.

Inwieweit Unternehmen in der Zukunft faktischmöglicherweise gezwungen sein werden, ihr Tax CMSzertifizieren zu lassen, bleibt abzuwarten.

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Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.

© 20XX KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

www.kpmg.de

www.kpmg.de/socialmedia

Ihr Ansprechpartner

Ellen BirkemeyerPartner, Tax Transformation T +49 211 [email protected]

KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftTersteegenstraße 19–3140474 Düsseldorf

Marc StauderPartner, Governance & Assurance ServicesT +49 211 [email protected]

KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftTersteegenstraße 19–3140474 Düsseldorf