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MITBESTIMMUNGS-MANAGEMENT
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
GLIEDERUNG
I. Idee & Fortbestehen
II. Entstehung & Gesetzliche Grundlagen
III. Mitbestimmungsorgane
IV. Betriebsratswahlen
V. Mitbestimmungsgegner
VI. Mitarbeiterbeteiligung in Europa
VII. Standortvorteil durch Mitbestimmung
IDEE &
FORTBESTEHENDefinition, Bestand &
Ziele der Mitbestimmung
- I -
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
MITBESTIMMUNG =
(Gesetzlich oder vertraglich vereinbarte)
Beteiligung von Arbeitnehmern an der Willensbildung eines Unternehmens
Persönlich oder durch gewählte Vertreter (Betriebsrat, Personalrat, Vertreter im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat)
Funktionsorientierte Betrachtungsweise und Analyse der Mitbestimmungsprozesse und - probleme im Unternehmen
Koordination der beteiligten Parteien → reibungsloser und effizienter Prozessablauf
Konflikte vorbeugen, umgehen, steuern oder entschärfen
MITBESTIMMUNGS-MANAGEMENT
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
2 FORMEN
Mitwirkung
ist das Recht
informiert und
angehört zu werden
Vorschläge zu machen
zu beraten
Mitbestimmung
Maßnahmen verlangen/erzwingen
Stimmrecht (in Gremien)
Recht auf Einspruch (Widerspruch)
Zustimmungsrecht
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
EBENEN DER MITBESTIMMUNG
Arbeitsplatz
Betrieb und Verwaltung
Unternehmen
WirtschaftWirtschafts - Demokratie (Gewerkschaften)
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
ZIELE DER MITBESTIMMUNG
Beteiligung der Beschäftigten an wirtschaftlichen Entscheidungen
Erreichung einer Gleichwertigkeit von Realkapital und Humankapital
Verhinderung einer „Diktatur“ durch den Unternehmer
Unternehmensentwicklung durch Ideen aller Beteiligten (Kapitaleigner, Management, Beschäftigte)
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
2 INTERESSENGRUPPEN
Arbeitgeber
Leistungssteigerung
Konfliktmanagement
Geringere Kündigungsrate
Informationsasymmetrie beseitigen
Ökonomische Vorteile
Arbeitnehmer
Entscheidung über Arbeitsbedingungen
Einflussnahme
Motivation
Demokratisierung
Persönlichkeitsentfaltung
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
ARBEITGEBER: LEISTUNGSSTEIGERUNG?
Mitbestimmung
Identifikation
MotivationssteigerungWeniger Fluktuation
Zufriedenheit am Arbeitsplatz
PRODUKTIVITÄTS-STEIGERUNG
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
ARBEITGEBER: ÖKONOMISCHE VORTEILE?
Reibungsverluste durch Konflikte/
Unstimmigkeiten/Auseinandersetzungen
zwischen den Beschäftigten und dem
Arbeitnehmer
Effizienzeinbuße/Zeitliche Verzögerung/
Verlangsamung der Umsetzung neuer
Prozesse bei Mitbestimmung
>
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
ARBEITNEHMER: EINFLUSSNAHME?
Einfluss auf Unternehmenspolitik
In Betriebsräten/Aufsichtsräten/AN-Vertretungen
Interesse an
Beschäftigungs- & Arbeitsplatzsicherheit
guten Arbeitsbedingungen
Erfolg des Unternehmens
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
ARBEITNEHMER: MOTIVATION?
Mitbestimmung: Engagement im Unternehmen
Mitverantwortung: Identifikation mit dem Unternehmen
Interesse an Herstellung eines guten Produktes
ENTSTEHUNG &
GESETZ
Herkunft, Historie & gesetzliche Grundlage der
Mitbestimmung
- II -
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
BEGRÜNDUNG
Erhalt der Menschenwürde und Selbstbestimmung
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Demokratie
Kontrolle wirtschaftlicher Macht
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
ENTSTEHUNG
Aus der Idee, Beschäftigte nicht als Untertanen sondern als gleichberechtigte Bürger zu behandeln
Um Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten durch eine „versöhnende Arbeiterpolitik“ zu vermeiden
Weimarer Republik: Mitbestimmungsrecht in der Verfassung festgeschrieben
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
HISTORIE
1891 Vorgesetztenwahl & Paritätsprinzipin Gewerbekammern
1905 Arbeiterausschüsse im Bergbaubei Unternehmen > 100 Beschäftigten
1916 Anhörungsrecht für Arbeiter- und AN-Ausschüsse
1920 Betriebsrätegesetz (BRG)Gründung eines BR bei > 20 Beschäftigten
1934 BRG wird aufgehoben durch ArbeitsordnungsgesetzAuflösung der Gewerkschaften
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
HISTORIE
1946 Alliierten erlauben Betriebsräte wieder(Kontrollratsgesetz Nr 22)
1951 Montan-Mitbestimmungsgesetz (MontMitbestG)
1952 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
1976 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)für KapGes > 2 000 Beschäftigte
2004Drittbeteiligungsgesetz
1/3 des Aufsichtsrats einer KapGes > 500 Beschäftigten muss aus Arbeitnehmern bestehen
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
DIE WICHTIGSTEN GESETZE
Betriebsverfassungsgesetz
Montan-Mitbestimmungsgesetz
Mitbestimmungsgesetz
Drittbeteiligungsgesetz
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
...IN BETRIEB UND UNTERNEHMEN
BetriebBetriebsverfassungsgesetz
Betriebsrat (soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten)
Unternehmen
Mitbestimmungsgesetze: Montan-MitbestG, MitbestG & DrittelbGAN-Vertreter im Aufsichtsorgan bei strategischen Entscheidungen
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
1952:BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ
Soziale AngelegenheitenArbeitszeit, Urlaubsregelung, Lohnsystem, Unfallverhütung, Betriebsordnung
Personelle AngelegenheitenPersonalplanung, Berufsbildung, Einstellung, Versetzung, Kündigung
Wirtschaftliche Angelegenheitenfinanzielle Lage, Produktions-/Absatz-/Investitionspläne, Betriebsstilllegung/-verlagerung
Gestaltung der ArbeitssituationArbeitsplatzgestaltung, Ablaufgestaltung
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
1951: MONTANMITBESTIMMUNGSGESETZ
Montanbetriebe (Bergbau, Eisen, Stahl) > 1 000 Mitarbeiter
Echte Parität zwischen AN-Vertreter & Kapitaleigner
„Neutrales Mitglied“ kann bei Stimmenpatt Ausschlag geben
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
1976:MITBESTIMMUNGSGESETZ
KapGes > 2 000 Beschäftigte
Formale Parität der AN-Vertreter im Aufsichtsrat
Aufsichtsrat mit 12, 16 oder 20 Mitgliedern:
2 bis 3 Sitze für Gewerkschaften
Sitze für Arbeiter, Angestellte und leitende Angestellte nach ihrem Anteil im Unternehmen
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
2004: DRITTBETEILIGUNGSGESETZ
KapGes ≧ 500 Beschäftigten
gibt AN in KapGes Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat dieser Gesellschaften
Aufsichtsrat muss zu 1/3 aus AN bestehen
Ersetzt das Betriebsverfassungsgesetz von 1952
MITBESTIMMUNGS-
ORGANE
BetriebsratAufsichtsrat
Gewerkschaften
- III -
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
BETRIEBSRAT
Vertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber
Einrichtung bei mindestens 5 ständig wahlberechtigten Beschäftigten (von denen mind. 3 wählbar sind)
Anzahl wahlberechtigter Beschäftigte bestimmt die Zahl der BR-Mitglieder (5-20 AN → 1; 101-200 → 7; 1501-2000 → 17)
Arbeit unter dem „Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit“
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
HÄUFIGKEIT VON BETRIEBSRÄTEN
45 % (West)/ 37 % (Ost) der Beschäftigten werden durch einen Betriebsrat vertreten
In 10 % (West) / 9 % (Ost) der Betriebe gibt es einen Betriebsrat
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
BETRIEBSRAT
Warum existiert ein Betriebsrat?
Teil der industriellen Demokratie
schützt Beschäftigte vor unternehmerischer Willkür
sichert Betriebsfrieden
stärkt Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
THEMEN IM BETRIEBSRAT
Einfluss auf ArbeitsplatzsicherungArbeitsplatzsicherheitArbeitszeitenQualifizierungKündigung„faire Eingruppierung“ → Löhne
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
1952:BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ
Soziale AngelegenheitenArbeitszeit, Urlaubsregelung, Lohnsystem, Unfallverhütung, Betriebsordnung
Personelle AngelegenheitenPersonalplanung, Berufsbildung, Einstellung, Versetzung, Kündigung
Wirtschaftliche Angelegenheitenfinanzielle Lage, Produktions-/Absatz-/Investitionspläne, Betriebsstilllegung/-verlagerung
Gestaltung der ArbeitssituationArbeitsplatzgestaltung, Ablaufgestaltung
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
AUFGABEN DES BETRIEBSRATES
Kontrolle bestehender Gesetze/Verordnungen
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge...
Annahme von Anträgen der Beschäftigten
Beantragung von Maßnahmen bei der Unternehmensführung
Förderung schutzbedürftiger Beschäftigter
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
WAHLEN & WÄHLBARKEIT
Wahlberechtigt = AN im Unternehmen ≧ 18 JahreWählbar = AN im Unternehmen ≧ 18 Jahre und ≧ 6 Monate Betriebszugehörigkeit
Wahlen alle 4 Jahre: geheim und unmittelbar
Zeitraum: 1. März bis 31. Mai
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
BETRIEBSVERSAMMLUNG
Einmal im Quartal durch BR einberufen
Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern und BR
Berichterstattung des Arbeitgeber über
wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens
Personal- und Sozialwesen (Gleichstellung, Integration)
Umweltschutz
„Beschäftigte, die durch Betriebsräte vertreten sind, werden besser bezahlt und haben bessere Arbeitsbedingungen“
AUSWIRKUNGEN
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
AUFSICHTSRAT
Kontrollinstanz und Einflussorgan der Arbeitnehmer einer Kapitalgesellschaft
KapGes > 500 Beschäftigte (= AG, Genossenschaft, GmbH, KGaA)
Bestehend aus AN-Vertretern und Anteilseignern
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
AUFGABEN DES AUFSICHTSRATES
Aufgaben
Bestellung & Abberufung des Vorstandes
Feststellung des Jahresabschlusses
Überprüfung der Bücher
Überwachung und Beratung der Geschäftsführung
Einberufung einer Hauptversammlung
Strategiefragen in mitbestimmten Aufsichtsräten an 1. Stelle
Wenn Veränderungen anstehen, wird die Zusammenarbeit mehrheitlich als positiv empfunden
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
WAHLEN & ZUSAMMENSETZUNG
Wahlen:
Anteilseigner werden von der Hauptversammlung
AN-Vertreter von den Beschäftigten gewählt
Wahlprozedere:
≦ 8.000 Beschäftigte: Unmittelbare Wahl
bei ≧ 8.000 Beschäftigte: Wahl durch Delegierte
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
ZUSAMMENSETZUNGDES AUFSICHTSRATES
Montan-Industrie
- 5 AN - Vertreter (davon 2 für Gewerkschaften)- 5 Anteilseigner-Vertreter- 1 neutrales Mitglied (vom Aufsichtsrat bestimmt- 1 Arbeitsdirektor
AG, GmbH, KGaA
500 < Beschäftigte
< 2000
- 2/3 Anteilseigner- 1/3 AN - Vertreter
AG, GmbH, KGaA
Beschäftigte > 2000
- Parität zwischen AN und Anteilseignern- 2 bis 3 Gewerkschaftsvertreter unter den AN-Vertretern- Pattsituation: AR-Vorsitzender hat Doppelstimme
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
GEWERKSCHAFTEN
Interessenverband von Arbeitnehmern
Im Allgemeinen für: höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung und Arbeitszeitverkürzungen
Verhandlungspartner von Arbeitgeberverbänden: schließen Tarifverträge ab und führen Lohnkämpfe
Gewerkschaftsvertreter in Aufsichtsräten an Kontrolle der Unternehmensleitung beteiligt
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
DGB
Der Bund der Gewerkschaften
Politische Stimme der Mitgliedsgewerkschaften
Weltgrößter Gewerkschaftsbund (6,4 Millionen AN)
Prinzip der Einheitsgewerkschaft
Pluralistisch und unabhängig
„Von unten nach oben“ aufgebautDelegierte wählen Vorstände, in welche Vertreter der Gewerkschaften entsandt werdenHandeln Tarifverträge (zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub...) ausOrganisieren Streik und zahlen StreikunterstützungHelfen bei Gründung von BetriebsrätenVertreten AN bei Streitigkeiten mit Arbeitgeber
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
GRUNDIDEEN DES DGB
Arbeit und Einkommen müssen gerecht verteilt werden
Menschen müssen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Geschlecht die gleichen Chancen bekommen
BETRIEBSRATS-
WAHLENMärz - Mai 2010
- IV -
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
WORTE DER KANDIDATEN
„Ein starker Betriebsrat und eine starke Gewerkschaft sind gerade in Zeiten der schweren Wirtschaftskrise wichtig...um die Interessen der
Belegschaft zu vertreten und die Auseinandersetzungen zu meistern“
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
WORTE DER KANDIDATEN
„...weil ich nicht will, dass unsere Belegschaft als Fußabtreter benutzt wird und Opfer der „Geiz-ist-
geil“-Mentalität wird...Bei Fixkosten kann nicht gespart werden, also muss wie üblich das Personal
die Zeche tragen“
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
WORTE DER KANDIDATEN
„...denn wo es keinen Betriebsrat gibt, gilt auch das BetrVG nicht, das den Belegschaften umfangreiche
Einflussmöglichkeiten bietet
...eigene Vorschläge mit dem Management beraten
...einen Interessenausgleich oder Sozialplan vereinbaren“
MITBESTIMMUNGS-
GEGNER
Nicht mehr zeitgemäß?Verlangsamt Unternehmensprozesse?
- V -
Unternehmensmitbestimmung ist in moderner Wirtschaft nicht mehr zeitgemäß
Relikt aus vergangenen Zeiten
Wirtschaft hat genug Eigenstabilität entwickelt, Mitbestimmung nicht mehr erforderlich
In modernen Wirtschaft gilt es Unternehmensstrategie gemeinsam mit Beschäftigten zu verfolgen
Mindert KonflikteFedert Veränderungen ab und macht sie durchführbarVermittelt Sicherheit
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Flexibilität des Personaleinsatzes wird durch Mitbestimmung eingeschränkt
verhindert Umsetzungen von Innovationen/Änderungen
Schwerfälligkeit bei Unternehmensentscheidungen, die u.U. sogar zu Existenzgefährdung führen könnte
Flexibilität loyaler, fachkundiger AN gesichertStabiler Personalstamm → Investitionen in firmenspezifisches Know-HowNiedrige Personalfluktuation bietet ausgeprägte Arbeitszeitflexibilität (Neue Arbeitszeitmodelle einsetzbar)
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Beschäftigte bleiben mitbestimmten Betrieben treu
STABILER PERSONALSTAMM
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Bremst notwendige Anpassungsprozesse im Unternehmen
Notwendigkeit zu einem Konsens zu findenEingeschränkter Handlungsspielraum→ Innovations-Hemmnis!
Bringt selbst Ideen ein und gibt Veränderungen an AN weiter
Betriebsrat bringt Vorschläge ein und trägt Veränderungen mitGibt den AN Sicherheit bei der Anpassung an neue Umstände
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Zu hohe Kosten - geringere Rentabilität
Kosten der Arbeit der Mitbestimmungsgremien
→ mindert Rentabilität
Nutzen übersteigt die Kosten
Fördert soziale Integration → Motivation steigtStabiler Stamm von AN → Transaktionskosten sinkenBereitschaft in Personal Know-How zu investieren steigt
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Zur Motivation und Beteiligung überflüssig
weniger effektiv als Führungs-, Entgelt- und Personalentwicklungssysteme
Beschäftigte über Konsultationsrat einbeziehen
Verbindliches Mitbestimmungssystem garantiert Beteiligung
Demokratie-Funktion, da Vertreter gewählt werdenEntscheidung über Themen und nicht Beratung
Steigert Identifikation mit Unternehmen
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Macht gute Unternehmensführung unmöglich
Hindert Anteilseigner daran, das Management zu ihrem ausführenden Organ zu machen/Kontrolle zu unterwerfen→ Unternehmen schöpft seine Effizienzreserven nicht aus→ Kritik an Verhältnis zwischen Kapitaleignern und Management
Corporate Governance Theorie
Wie kann ich als Kleinaktionär (Principal) meinen Willen gegenüber dem Management (Agenten) umsetzen?
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Macht gute Unternehmensführung unmöglich
Mitbestimmung führt dazu, dass Kapitaleigner darauf verzichten, dem Unternehmensvorstand notfalls die Leviten zu lesen
„die eigenen Leute nicht vor ihren Untergebenen bloßstellen“
→ Solidarisierungsthese
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Macht gute Unternehmensführung unmöglich
Unterstellt eine allgemeine opportunistische Verbiegung der Manager, da Entscheidungen bzgl. ihrer Ernennung und Beförderung auch von AN-Vertretern mitgetragen werden
diese Manager würden aus diesem Grunde auf harte, aber im Interesse des Unternehmens nötige Maßnahmen verzichten
→ Korruptionsthese
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Macht gute Unternehmensführung unmöglich
Absprachen zwischen Vorstand und AN-Vertretern vor den Sitzungen, um die Kapitaleigner vor vollendete Tatsachen stellen zu können
→ Koalitionsthese
Wissen der Beschäftigten nicht unterschätzen
Arbeitnehmer verfügen über Wissen, das dem Unternehmen nützt
Vertrauliche Zusammenarbeit zwischen AG und AN (Fairness als Bedingung von Effizienz)
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Anteilseigner
Management
Belegschaft
Reinvestition der Gewinne
Ausschüttung
Transparente Rechnungslegung
Kontrolle des Managements
Über tatsächlichen Zustand des Unternehmens im Dunkeln
lassen
In wechselnden Koalitionen und Kompromissen können alle Interessen zur Geltung kommen
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
MITARBEITERBETEILIGUNG IN EUROPA
Eine typisch deutsche Einstellung?
- VI -
MITARBEITERBESTIMMUNG IN EUROPA
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
FRANKREICH
90 % der Beschäftigten tarifvertraglich erfasst
8 % Gewerkschaftlicher Organisationsgrad
Streikrecht ohne Friedenspflicht
Betriebsrat hat eigenen Haushalt
gesetzliche Mindestlöhne
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
SCHWEDEN
90 % der Beschäftigten tarifvertraglich erfasst
78 % Gewerkschaftlicher Organisationsgrad
AN-Vertreter mit Stimmrecht im Verwaltungsrat
Gewerkschaftlicher Ombudsmann in Kleinbetrieben
STANDORTVORTEIL:MITBESTIMMUNG
Corporate Social Responsibility,
Innovationen & Senkung der Fluktuation
- VII -
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
STANDORTVORTEIL: MITBESTIMMUNG
Gesellschaftlicher und ökonomischer Nutzen:
Begrenzung und demokratische Kontrolle wirtschaftlicher Macht und (eventueller) Willkür
Unterstützt die Unternehmensleitung (Entscheidungen / gutes Betriebsklima / Innovationen)
Senkung der Transaktionskosten
Geringe Personalfluktuation
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT
ANHANGQuellenverzeichnis
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
BUCHQUELLEN
Bulletin der Europäischen Gemeinschaften: Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Struktur der Gesellschaften, Beilage 8/75, Europäische Gemeinschaften Kommission, Luxembourg
Franke, Dietmar: Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat; 2. überarbeitete Auflage, Datakontext-Fachverlag, Frechen 2006
Teltschik, Norbert: Mehr Gewinn durch Mitarbeiterbeteiligung; Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1999
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
ZEITSCHRIFTEN,ANDERE PUBLIKATIONEN
Spiegel, 42/1974: Alarm vom grünen Tisch
Focus, 16.09.2008: Betriebsräte lähmen den Teamgeist
Handelsblatt, 12.11.2005: Deutsche Unternehmen knocken Mitbestimmung aus
Manager-Magazin, 10.11.2004: Das Konzept für die Erneuerung
Heinz Seidel: Warum für, warum gegen wirtschaftliche Mitbestimmung?
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
www.dgb.de
www.boeckler.de (Hans Böckler Stiftung
www.boeckler-boxen.de
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html (Betriebsverfassungsgesetz)
WICHTIGSTE INTERNET-QUELLEN
Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung
WEITERE INTERNET-QUELLEN
www.dgb.de
http://www.insm-lexikon.de/mitbestimmung.html
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http://www.jes-beratung.de/mitbestimmung.html
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http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41652177.html
http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1964/1964-10-a-606.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Social_Responsibility
http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/mitbestimmung-betriebsraete-laehmen-den-teamgeist_aid_333690.html
http://www.mimona.de/default.asp?ShowMassnahme=960
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/deutsche-unternehmen-knocken-mitbestimmung-aus;987904
http://www.mid-hd.de/pdf/MitarbeiterMitbestimmung%20_bei_MiD_in_CallcenterProfi.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitbestimmung
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,druck-327253,00.html