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MITBESTIMMUNGS- MANAGEMENT

Mitbestimmungsmanagement bettina gross

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MITBESTIMMUNGS-MANAGEMENT

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Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung

GLIEDERUNG

I. Idee & Fortbestehen

II. Entstehung & Gesetzliche Grundlagen

III. Mitbestimmungsorgane

IV. Betriebsratswahlen

V. Mitbestimmungsgegner

VI. Mitarbeiterbeteiligung in Europa

VII. Standortvorteil durch Mitbestimmung

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IDEE &

FORTBESTEHENDefinition, Bestand &

Ziele der Mitbestimmung

- I -

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MITBESTIMMUNG =

(Gesetzlich oder vertraglich vereinbarte)

Beteiligung von Arbeitnehmern an der Willensbildung eines Unternehmens

Persönlich oder durch gewählte Vertreter (Betriebsrat, Personalrat, Vertreter im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat)

Funktionsorientierte Betrachtungsweise und Analyse der Mitbestimmungsprozesse und - probleme im Unternehmen

Koordination der beteiligten Parteien → reibungsloser und effizienter Prozessablauf

Konflikte vorbeugen, umgehen, steuern oder entschärfen

MITBESTIMMUNGS-MANAGEMENT

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2 FORMEN

Mitwirkung

ist das Recht

informiert und

angehört zu werden

Vorschläge zu machen

zu beraten

Mitbestimmung

Maßnahmen verlangen/erzwingen

Stimmrecht (in Gremien)

Recht auf Einspruch (Widerspruch)

Zustimmungsrecht

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EBENEN DER MITBESTIMMUNG

Arbeitsplatz

Betrieb und Verwaltung

Unternehmen

WirtschaftWirtschafts - Demokratie (Gewerkschaften)

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ZIELE DER MITBESTIMMUNG

Beteiligung der Beschäftigten an wirtschaftlichen Entscheidungen

Erreichung einer Gleichwertigkeit von Realkapital und Humankapital

Verhinderung einer „Diktatur“ durch den Unternehmer

Unternehmensentwicklung durch Ideen aller Beteiligten (Kapitaleigner, Management, Beschäftigte)

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2 INTERESSENGRUPPEN

Arbeitgeber

Leistungssteigerung

Konfliktmanagement

Geringere Kündigungsrate

Informationsasymmetrie beseitigen

Ökonomische Vorteile

Arbeitnehmer

Entscheidung über Arbeitsbedingungen

Einflussnahme

Motivation

Demokratisierung

Persönlichkeitsentfaltung

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ARBEITGEBER: LEISTUNGSSTEIGERUNG?

Mitbestimmung

Identifikation

MotivationssteigerungWeniger Fluktuation

Zufriedenheit am Arbeitsplatz

PRODUKTIVITÄTS-STEIGERUNG

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ARBEITGEBER: ÖKONOMISCHE VORTEILE?

Reibungsverluste durch Konflikte/

Unstimmigkeiten/Auseinandersetzungen

zwischen den Beschäftigten und dem

Arbeitnehmer

Effizienzeinbuße/Zeitliche Verzögerung/

Verlangsamung der Umsetzung neuer

Prozesse bei Mitbestimmung

>

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ARBEITNEHMER: EINFLUSSNAHME?

Einfluss auf Unternehmenspolitik

In Betriebsräten/Aufsichtsräten/AN-Vertretungen

Interesse an

Beschäftigungs- & Arbeitsplatzsicherheit

guten Arbeitsbedingungen

Erfolg des Unternehmens

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ARBEITNEHMER: MOTIVATION?

Mitbestimmung: Engagement im Unternehmen

Mitverantwortung: Identifikation mit dem Unternehmen

Interesse an Herstellung eines guten Produktes

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ENTSTEHUNG &

GESETZ

Herkunft, Historie & gesetzliche Grundlage der

Mitbestimmung

- II -

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BEGRÜNDUNG

Erhalt der Menschenwürde und Selbstbestimmung

Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Demokratie

Kontrolle wirtschaftlicher Macht

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ENTSTEHUNG

Aus der Idee, Beschäftigte nicht als Untertanen sondern als gleichberechtigte Bürger zu behandeln

Um Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten durch eine „versöhnende Arbeiterpolitik“ zu vermeiden

Weimarer Republik: Mitbestimmungsrecht in der Verfassung festgeschrieben

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HISTORIE

1891 Vorgesetztenwahl & Paritätsprinzipin Gewerbekammern

1905 Arbeiterausschüsse im Bergbaubei Unternehmen > 100 Beschäftigten

1916 Anhörungsrecht für Arbeiter- und AN-Ausschüsse

1920 Betriebsrätegesetz (BRG)Gründung eines BR bei > 20 Beschäftigten

1934 BRG wird aufgehoben durch ArbeitsordnungsgesetzAuflösung der Gewerkschaften

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HISTORIE

1946 Alliierten erlauben Betriebsräte wieder(Kontrollratsgesetz Nr 22)

1951 Montan-Mitbestimmungsgesetz (MontMitbestG)

1952 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

1976 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)für KapGes > 2 000 Beschäftigte

2004Drittbeteiligungsgesetz

1/3 des Aufsichtsrats einer KapGes > 500 Beschäftigten muss aus Arbeitnehmern bestehen

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DIE WICHTIGSTEN GESETZE

Betriebsverfassungsgesetz

Montan-Mitbestimmungsgesetz

Mitbestimmungsgesetz

Drittbeteiligungsgesetz

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...IN BETRIEB UND UNTERNEHMEN

BetriebBetriebsverfassungsgesetz

Betriebsrat (soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten)

Unternehmen

Mitbestimmungsgesetze: Montan-MitbestG, MitbestG & DrittelbGAN-Vertreter im Aufsichtsorgan bei strategischen Entscheidungen

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1952:BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ

Soziale AngelegenheitenArbeitszeit, Urlaubsregelung, Lohnsystem, Unfallverhütung, Betriebsordnung

Personelle AngelegenheitenPersonalplanung, Berufsbildung, Einstellung, Versetzung, Kündigung

Wirtschaftliche Angelegenheitenfinanzielle Lage, Produktions-/Absatz-/Investitionspläne, Betriebsstilllegung/-verlagerung

Gestaltung der ArbeitssituationArbeitsplatzgestaltung, Ablaufgestaltung

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1951: MONTANMITBESTIMMUNGSGESETZ

Montanbetriebe (Bergbau, Eisen, Stahl) > 1 000 Mitarbeiter

Echte Parität zwischen AN-Vertreter & Kapitaleigner

„Neutrales Mitglied“ kann bei Stimmenpatt Ausschlag geben

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1976:MITBESTIMMUNGSGESETZ

KapGes > 2 000 Beschäftigte

Formale Parität der AN-Vertreter im Aufsichtsrat

Aufsichtsrat mit 12, 16 oder 20 Mitgliedern:

2 bis 3 Sitze für Gewerkschaften

Sitze für Arbeiter, Angestellte und leitende Angestellte nach ihrem Anteil im Unternehmen

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2004: DRITTBETEILIGUNGSGESETZ

KapGes ≧ 500 Beschäftigten

gibt AN in KapGes Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat dieser Gesellschaften

Aufsichtsrat muss zu 1/3 aus AN bestehen

Ersetzt das Betriebsverfassungsgesetz von 1952

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MITBESTIMMUNGS-

ORGANE

BetriebsratAufsichtsrat

Gewerkschaften

- III -

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BETRIEBSRAT

Vertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber

Einrichtung bei mindestens 5 ständig wahlberechtigten Beschäftigten (von denen mind. 3 wählbar sind)

Anzahl wahlberechtigter Beschäftigte bestimmt die Zahl der BR-Mitglieder (5-20 AN → 1; 101-200 → 7; 1501-2000 → 17)

Arbeit unter dem „Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit“

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HÄUFIGKEIT VON BETRIEBSRÄTEN

45 % (West)/ 37 % (Ost) der Beschäftigten werden durch einen Betriebsrat vertreten

In 10 % (West) / 9 % (Ost) der Betriebe gibt es einen Betriebsrat

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BETRIEBSRAT

Warum existiert ein Betriebsrat?

Teil der industriellen Demokratie

schützt Beschäftigte vor unternehmerischer Willkür

sichert Betriebsfrieden

stärkt Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

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THEMEN IM BETRIEBSRAT

Einfluss auf ArbeitsplatzsicherungArbeitsplatzsicherheitArbeitszeitenQualifizierungKündigung„faire Eingruppierung“ → Löhne

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1952:BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ

Soziale AngelegenheitenArbeitszeit, Urlaubsregelung, Lohnsystem, Unfallverhütung, Betriebsordnung

Personelle AngelegenheitenPersonalplanung, Berufsbildung, Einstellung, Versetzung, Kündigung

Wirtschaftliche Angelegenheitenfinanzielle Lage, Produktions-/Absatz-/Investitionspläne, Betriebsstilllegung/-verlagerung

Gestaltung der ArbeitssituationArbeitsplatzgestaltung, Ablaufgestaltung

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AUFGABEN DES BETRIEBSRATES

Kontrolle bestehender Gesetze/Verordnungen

Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge...

Annahme von Anträgen der Beschäftigten

Beantragung von Maßnahmen bei der Unternehmensführung

Förderung schutzbedürftiger Beschäftigter

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WAHLEN & WÄHLBARKEIT

Wahlberechtigt = AN im Unternehmen ≧ 18 JahreWählbar = AN im Unternehmen ≧ 18 Jahre und ≧ 6 Monate Betriebszugehörigkeit

Wahlen alle 4 Jahre: geheim und unmittelbar

Zeitraum: 1. März bis 31. Mai

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BETRIEBSVERSAMMLUNG

Einmal im Quartal durch BR einberufen

Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern und BR

Berichterstattung des Arbeitgeber über

wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens

Personal- und Sozialwesen (Gleichstellung, Integration)

Umweltschutz

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„Beschäftigte, die durch Betriebsräte vertreten sind, werden besser bezahlt und haben bessere Arbeitsbedingungen“

AUSWIRKUNGEN

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AUFSICHTSRAT

Kontrollinstanz und Einflussorgan der Arbeitnehmer einer Kapitalgesellschaft

KapGes > 500 Beschäftigte (= AG, Genossenschaft, GmbH, KGaA)

Bestehend aus AN-Vertretern und Anteilseignern

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AUFGABEN DES AUFSICHTSRATES

Aufgaben

Bestellung & Abberufung des Vorstandes

Feststellung des Jahresabschlusses

Überprüfung der Bücher

Überwachung und Beratung der Geschäftsführung

Einberufung einer Hauptversammlung

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Strategiefragen in mitbestimmten Aufsichtsräten an 1. Stelle

Wenn Veränderungen anstehen, wird die Zusammenarbeit mehrheitlich als positiv empfunden

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WAHLEN & ZUSAMMENSETZUNG

Wahlen:

Anteilseigner werden von der Hauptversammlung

AN-Vertreter von den Beschäftigten gewählt

Wahlprozedere:

≦ 8.000 Beschäftigte: Unmittelbare Wahl

bei ≧ 8.000 Beschäftigte: Wahl durch Delegierte

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ZUSAMMENSETZUNGDES AUFSICHTSRATES

Montan-Industrie

- 5 AN - Vertreter (davon 2 für Gewerkschaften)- 5 Anteilseigner-Vertreter- 1 neutrales Mitglied (vom Aufsichtsrat bestimmt- 1 Arbeitsdirektor

AG, GmbH, KGaA

500 < Beschäftigte

< 2000

- 2/3 Anteilseigner- 1/3 AN - Vertreter

AG, GmbH, KGaA

Beschäftigte > 2000

- Parität zwischen AN und Anteilseignern- 2 bis 3 Gewerkschaftsvertreter unter den AN-Vertretern- Pattsituation: AR-Vorsitzender hat Doppelstimme

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GEWERKSCHAFTEN

Interessenverband von Arbeitnehmern

Im Allgemeinen für: höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung und Arbeitszeitverkürzungen

Verhandlungspartner von Arbeitgeberverbänden: schließen Tarifverträge ab und führen Lohnkämpfe

Gewerkschaftsvertreter in Aufsichtsräten an Kontrolle der Unternehmensleitung beteiligt

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DGB

Der Bund der Gewerkschaften

Politische Stimme der Mitgliedsgewerkschaften

Weltgrößter Gewerkschaftsbund (6,4 Millionen AN)

Prinzip der Einheitsgewerkschaft

Pluralistisch und unabhängig

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„Von unten nach oben“ aufgebautDelegierte wählen Vorstände, in welche Vertreter der Gewerkschaften entsandt werdenHandeln Tarifverträge (zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub...) ausOrganisieren Streik und zahlen StreikunterstützungHelfen bei Gründung von BetriebsrätenVertreten AN bei Streitigkeiten mit Arbeitgeber

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GRUNDIDEEN DES DGB

Arbeit und Einkommen müssen gerecht verteilt werden

Menschen müssen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Geschlecht die gleichen Chancen bekommen

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BETRIEBSRATS-

WAHLENMärz - Mai 2010

- IV -

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WORTE DER KANDIDATEN

„Ein starker Betriebsrat und eine starke Gewerkschaft sind gerade in Zeiten der schweren Wirtschaftskrise wichtig...um die Interessen der

Belegschaft zu vertreten und die Auseinandersetzungen zu meistern“

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WORTE DER KANDIDATEN

„...weil ich nicht will, dass unsere Belegschaft als Fußabtreter benutzt wird und Opfer der „Geiz-ist-

geil“-Mentalität wird...Bei Fixkosten kann nicht gespart werden, also muss wie üblich das Personal

die Zeche tragen“

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WORTE DER KANDIDATEN

„...denn wo es keinen Betriebsrat gibt, gilt auch das BetrVG nicht, das den Belegschaften umfangreiche

Einflussmöglichkeiten bietet

...eigene Vorschläge mit dem Management beraten

...einen Interessenausgleich oder Sozialplan vereinbaren“

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MITBESTIMMUNGS-

GEGNER

Nicht mehr zeitgemäß?Verlangsamt Unternehmensprozesse?

- V -

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Unternehmensmitbestimmung ist in moderner Wirtschaft nicht mehr zeitgemäß

Relikt aus vergangenen Zeiten

Wirtschaft hat genug Eigenstabilität entwickelt, Mitbestimmung nicht mehr erforderlich

In modernen Wirtschaft gilt es Unternehmensstrategie gemeinsam mit Beschäftigten zu verfolgen

Mindert KonflikteFedert Veränderungen ab und macht sie durchführbarVermittelt Sicherheit

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Flexibilität des Personaleinsatzes wird durch Mitbestimmung eingeschränkt

verhindert Umsetzungen von Innovationen/Änderungen

Schwerfälligkeit bei Unternehmensentscheidungen, die u.U. sogar zu Existenzgefährdung führen könnte

Flexibilität loyaler, fachkundiger AN gesichertStabiler Personalstamm → Investitionen in firmenspezifisches Know-HowNiedrige Personalfluktuation bietet ausgeprägte Arbeitszeitflexibilität (Neue Arbeitszeitmodelle einsetzbar)

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Beschäftigte bleiben mitbestimmten Betrieben treu

STABILER PERSONALSTAMM

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Bremst notwendige Anpassungsprozesse im Unternehmen

Notwendigkeit zu einem Konsens zu findenEingeschränkter Handlungsspielraum→ Innovations-Hemmnis!

Bringt selbst Ideen ein und gibt Veränderungen an AN weiter

Betriebsrat bringt Vorschläge ein und trägt Veränderungen mitGibt den AN Sicherheit bei der Anpassung an neue Umstände

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Zu hohe Kosten - geringere Rentabilität

Kosten der Arbeit der Mitbestimmungsgremien

→ mindert Rentabilität

Nutzen übersteigt die Kosten

Fördert soziale Integration → Motivation steigtStabiler Stamm von AN → Transaktionskosten sinkenBereitschaft in Personal Know-How zu investieren steigt

Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung

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Zur Motivation und Beteiligung überflüssig

weniger effektiv als Führungs-, Entgelt- und Personalentwicklungssysteme

Beschäftigte über Konsultationsrat einbeziehen

Verbindliches Mitbestimmungssystem garantiert Beteiligung

Demokratie-Funktion, da Vertreter gewählt werdenEntscheidung über Themen und nicht Beratung

Steigert Identifikation mit Unternehmen

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Macht gute Unternehmensführung unmöglich

Hindert Anteilseigner daran, das Management zu ihrem ausführenden Organ zu machen/Kontrolle zu unterwerfen→ Unternehmen schöpft seine Effizienzreserven nicht aus→ Kritik an Verhältnis zwischen Kapitaleignern und Management

Corporate Governance Theorie

Wie kann ich als Kleinaktionär (Principal) meinen Willen gegenüber dem Management (Agenten) umsetzen?

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Macht gute Unternehmensführung unmöglich

Mitbestimmung führt dazu, dass Kapitaleigner darauf verzichten, dem Unternehmensvorstand notfalls die Leviten zu lesen

„die eigenen Leute nicht vor ihren Untergebenen bloßstellen“

→ Solidarisierungsthese

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Macht gute Unternehmensführung unmöglich

Unterstellt eine allgemeine opportunistische Verbiegung der Manager, da Entscheidungen bzgl. ihrer Ernennung und Beförderung auch von AN-Vertretern mitgetragen werden

diese Manager würden aus diesem Grunde auf harte, aber im Interesse des Unternehmens nötige Maßnahmen verzichten

→ Korruptionsthese

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Macht gute Unternehmensführung unmöglich

Absprachen zwischen Vorstand und AN-Vertretern vor den Sitzungen, um die Kapitaleigner vor vollendete Tatsachen stellen zu können

→ Koalitionsthese

Wissen der Beschäftigten nicht unterschätzen

Arbeitnehmer verfügen über Wissen, das dem Unternehmen nützt

Vertrauliche Zusammenarbeit zwischen AG und AN (Fairness als Bedingung von Effizienz)

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Anteilseigner

Management

Belegschaft

Reinvestition der Gewinne

Ausschüttung

Transparente Rechnungslegung

Kontrolle des Managements

Über tatsächlichen Zustand des Unternehmens im Dunkeln

lassen

In wechselnden Koalitionen und Kompromissen können alle Interessen zur Geltung kommen

Bettina Groß 17. Mai 2010Mitarbeiterbestimmung

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MITARBEITERBETEILIGUNG IN EUROPA

Eine typisch deutsche Einstellung?

- VI -

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MITARBEITERBESTIMMUNG IN EUROPA

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FRANKREICH

90 % der Beschäftigten tarifvertraglich erfasst

8 % Gewerkschaftlicher Organisationsgrad

Streikrecht ohne Friedenspflicht

Betriebsrat hat eigenen Haushalt

gesetzliche Mindestlöhne

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SCHWEDEN

90 % der Beschäftigten tarifvertraglich erfasst

78 % Gewerkschaftlicher Organisationsgrad

AN-Vertreter mit Stimmrecht im Verwaltungsrat

Gewerkschaftlicher Ombudsmann in Kleinbetrieben

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STANDORTVORTEIL:MITBESTIMMUNG

Corporate Social Responsibility,

Innovationen & Senkung der Fluktuation

- VII -

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STANDORTVORTEIL: MITBESTIMMUNG

Gesellschaftlicher und ökonomischer Nutzen:

Begrenzung und demokratische Kontrolle wirtschaftlicher Macht und (eventueller) Willkür

Unterstützt die Unternehmensleitung (Entscheidungen / gutes Betriebsklima / Innovationen)

Senkung der Transaktionskosten

Geringe Personalfluktuation

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VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT

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ANHANGQuellenverzeichnis

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BUCHQUELLEN

Bulletin der Europäischen Gemeinschaften: Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Struktur der Gesellschaften, Beilage 8/75, Europäische Gemeinschaften Kommission, Luxembourg

Franke, Dietmar: Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat; 2. überarbeitete Auflage, Datakontext-Fachverlag, Frechen 2006

Teltschik, Norbert: Mehr Gewinn durch Mitarbeiterbeteiligung; Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1999

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ZEITSCHRIFTEN,ANDERE PUBLIKATIONEN

Spiegel, 42/1974: Alarm vom grünen Tisch

Focus, 16.09.2008: Betriebsräte lähmen den Teamgeist

Handelsblatt, 12.11.2005: Deutsche Unternehmen knocken Mitbestimmung aus

Manager-Magazin, 10.11.2004: Das Konzept für die Erneuerung

Heinz Seidel: Warum für, warum gegen wirtschaftliche Mitbestimmung?

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www.dgb.de

www.boeckler.de (Hans Böckler Stiftung

www.boeckler-boxen.de

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html (Betriebsverfassungsgesetz)

WICHTIGSTE INTERNET-QUELLEN

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WEITERE INTERNET-QUELLEN

www.dgb.de

http://www.insm-lexikon.de/mitbestimmung.html

http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.iai-bochum.de/userfiles/images/Mitbestimmung.png&imgrefurl=http://www.iai-bochum.de/projekte/projektuebersicht/innovationsmanagement/78-innovationstreiber-mitbestimmung-.html&usg=__5nidfCnDU-6B4JsQG91-CmmmTDY=&h=240&w=320&sz=21&hl=de&start=10&um=1&itbs=1&tbnid=zF9b19KknC3YAM:&tbnh=89&tbnw=118&prev=/images%3Fq%3Dmitbestimmung%26um%3D1%26hl%3Dde%26client%3Dsafari%26sa%3DN%26rls%3Dde-de%26tbs%3Disch:1

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http://www.jes-beratung.de/mitbestimmung.html

http://images.google.de/imgres?imgurl=http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/grafik/strike1.jpg&imgrefurl=http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/eu-mitbest.htm&usg=__yVcxaAYfz575eVe4Wyme5J7Mkhg=&h=312&w=250&sz=75&hl=de&start=3&um=1&itbs=1&tbnid=YbQSxzAKP2R9HM:&tbnh=117&tbnw=94&prev=/images%3Fq%3DMITBESTIMMUNG%26um%3D1%26hl%3Dde%26client%3Dsafari%26sa%3DN%26rls%3Dde-de%26tbs%3Disch:1

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41652177.html

http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1964/1964-10-a-606.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Social_Responsibility

http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/mitbestimmung-betriebsraete-laehmen-den-teamgeist_aid_333690.html

http://www.mimona.de/default.asp?ShowMassnahme=960

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/deutsche-unternehmen-knocken-mitbestimmung-aus;987904

http://www.mid-hd.de/pdf/MitarbeiterMitbestimmung%20_bei_MiD_in_CallcenterProfi.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Mitbestimmung

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,druck-327253,00.html