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Nebengewerbe anmelden was du unbedingt wissen solltest!

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Nebengewerbe

Hauptgewerbe

<18 Std. / Woche

>18 Std. / Woche

WAS FÜR EIN GEWERBE MELDE ICH AN?

Darf Haupterwerb wirtschaftlich und zeitlich nicht übersteigen

(Krankenversicherungsbeiträge nicht vergessen!)

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE KRANKENVERSICHERUNG

Beitragssatz 14,6% (+ eventueller Zuschlag bis 0,9%)

Wenn du über der

Beitragsbemessungsgrenze (49.500€) liegst

oder

freiwillig gesetzlich versichert bist

dann

keine Krankenversicherunsbeiträge

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE KRANKENVERSICHERUNG BEISPIEL

Verdienst Hauptjob: 30.000€ Brutto Umsatz Nebengewerbe: 30.000€

Rechnung

30.000€ Brutto (Steuern und Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber abgeführt)

+19.500€ Umsatz im Nebengewerbe (Krankenversicherung muss selbst abgeführt werden) = 49.500€ (Beitragsbemessungsgrenze)

10.500€ (Umsatz im Nebengewerbe) liegen über der Beitragsbemessungsgrenze und werden nicht für die

Krankenversicherung veranlagt!

x 15,5% [14,6% (Beitragssatz) + 0,9% (eventueller Zuschlag)]3022,50€ Krankenversicherungsbeitrag

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE RENTENVERSICHERUNG

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Bei ca. 70.000€

Grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe

Wann bist du Rentenversicherungspflichtig? Wenn du einen Auftraggeber hast oder 5/6 deiner Einnahmen von deinem Auftraggeber

beziehstWie hoch ist die Rentenversicherung?

18,7% der erzielten Einnahmen aus dem Nebengewerbe

WEN MUSS ICH INFORMIEREN?

In Deutschland steht es jedem frei sich mit einem Nebenerwerbe selbstständig zu machen.

Grundsätzlich müssen einige Dinge beachtet werden…

NEBENGEWERBE ALS ARBEITNEHMER

Sieh dir deinen Arbeitsvertrag genau an und hole dir von deinem Arbeitgeber eine

Genehmigung.

NEBENGEWERBE ALS BEAMTER

Nebengewerbe ist meldepflichtig gegenüber dem Dienstherrn!

1/5 des Wochenpensums darf nicht überschritten werden!

Kein Einsatz behördlicher Mittel!

Tätigkeit darf nicht im Konflikt mit der Behörde stehen!

Einnahmen dürfen Haupterwerb nicht übersteigen!

NEBENGEWERBE ALS ARBEITSSUCHENDER

Nicht mehr als 15 Stunden pro Woche.

Maximaler Verdienst 165€ monatlich.

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN(ZDF)

HauptgewerbeNebengewerbe

Google Suchaufkommen Mai 2015

HauptgewerbeNebengewerbe

Gründerreport IHK

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