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Softwareprojektverträge Rechtliche Aspekte Rechtsanwalt Marcus Beckmann BECKMANN UND NORDA – RECHTSANWÄLTE Welle 9 - 33602 Bielefeld http://www.beckmannundnorda.de [email protected] fon 0521/98628-0 fax 0521/98628-28

Softwareprojektveträge - Rechtliche Aspekte und Problemfelder bei der Vertragsgestaltung

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Softwareprojektveträge - Rechtliche Aspekte und Problemfelder bei der Vertragsgestaltung. Klassische und agile Softwareentwicklung. Vortrag bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld am 06.03.2014t

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Page 1: Softwareprojektveträge - Rechtliche Aspekte und Problemfelder bei der Vertragsgestaltung

SoftwareprojektverträgeRechtliche Aspekte

Rechtsanwalt Marcus Beckmann

BECKMANN UND NORDA – RECHTSANWÄLTEWelle 9 - 33602 Bielefeld

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Ausgangslage

- lückenhafte Verträge

- Verwendung von veralteten Standardverträgen

- Verwendung von Verträgen, die nicht dem tatsächlich Gewollten entsprechen

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Ausgangslage

- Vertragsvorschläge des Vertragspartners werden unkritisch übernommen - fehlendes Projektmanagement

- fehlende Kommunikation

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Nachlässigkeit bei Gestaltung und Abschluss des Vertrages gefährlich

unnötige rechtliche Auseinandersetzungen, die bei ordnungsgemäßer Vertragsgestaltung vermieden worden wären.

Rechtsstreitigkeiten sind mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden.

Bei Großprojekten kann ein verlorener Prozess schnell in die Insolvenz führen.

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Klassische Softwareverträge

Agile Softwareprojekte

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Kaufvertrag

Werkvertrag

Dienstvertrag

Mietvertrag

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Bezeichnung eines Vertrages nicht für rechtlicheEinordnung entscheidend

Es kommt auf den tatsächlichen Vertragsinhalt an

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Rechtliche Grundlagen

Software ist keine Sache, wird aber wie eine Sache behandelt.

Nach altem Recht (bis 31.12.2001)

Werkvertragsrecht für Individualsoftware - Kaufrecht für Standardsoftware

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§ 651Anwendung des Kaufrechts

Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung.

[+ einige werkvertragliche Vorschriften bei Individualsoftware]

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Konsequenz der Anwendung der kaufrechtlichen Vorschriften:

- Abnahmeerfordernis entfällt - Wahlrecht, ob Nachbesserung oder Neuerfüllung, liegt

beim Auftraggeber- Fälligkeit und Beginn der Gewährleistungsfristen mit

Ablieferung der Sache

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Daneben gelten ergänzend folgende Vorschriften aus dem Werkvertragsrecht:

- Kündigungsrecht des Bestellers- Kündigungsrecht des Auftragnehmers bei unterlassener Mitwirkung - Verantwortlichkeit des Bestellers für eigene Anweisungen- Kostenvoranschläge sind nicht zu vergüten

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Ein Softwareprojektvertrag sollte eine ausgewogene und ausführliche Regelung der Vertragsbeziehungen enthalten.

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Schon bei der gemeinsamen Erarbeitung des Vertrages lassen sich so im Vorfeld die Interessen beider Parteien herausarbeiten und einvernehmlich regeln.

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Häufig wird erst bei dieser intensiven Vorarbeit deutlich, was der Kunde eigentlich will und was die Software bzw. der Anbieter / Dienstleister eigentlich leisten können.

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Gesetzliches Regelstatut kann im B2B-Bereich weitgehend durch individualvertragliche Regelungen abbedungen und modifiziert werden

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Vertragsgegenstand, Leistungsumfang undQualitätsstandards

Verwendung und Einsatzgebiet der Software

Systemanforderungen

Änderungen des Vertragsgegenstands

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Terminierung einzelner Projektstufen

Gewährleistungsregelung mit Fehlerklassifizierunginsb. Beschaffenheitsangaben des Vertragsgegenstands

Abnahmeregelung ggf. Teilabnahmen

Vergütung und Zahlungsmodalitäten

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Einschaltung Dritter zur Erfüllung vertraglicher Pflichten

Mitwirkungspflichten und Ansprechpartner

Verschwiegenheit

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Nutzungs- und Verwertungsrechte

Möglichst genau regeln

Unterlizenzierung

Weiterentwicklung

Nutzung der Arbeitsergebnisse durch Softwareentwickler

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Dokumentation

Übergabe des Quellcodes ggf. Hinterlegung des Quellcodes(Escrow-Vereinbarung)

Installation

Schulungen

Wartung und Support

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Sonstiges

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Agile Softwareentwicklung

insbesondere Scrum

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Scrum

Zerlegung: Weg zur Lösung wird in einzelne gut überprüfbare Schritte zerlegt (Sprints)

Transparenz: Fortschritt und Hindernisse

Überprüfung:Produktfunktionalitäten werden geliefert und beurteilt.

Anpassung:Produktanforderungen werden nach jedem Sprintbewertet und angepasst

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Rahmenvertrag legt Vorgehensweise fest

Werkvertragliche StrukturWerkvertragliche Struktur

Dienstvertragliche Struktur (Scrum eher nicht)

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Definition und Festlegung der Qualifikationen der Vertragsparteien

Definition der Anforderungen und Ziele (Product Backlog)

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Auch bei agiler Softwareentwicklung sollten die obenaufgezeigten Regelungen im Rahmenvertrag enthalten sein.

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Weitere wichtige Punkte:

Arbeitsabläufe

Kommunikation

Tools

Support Vergütungsbestandteile

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Teilabnahme nach jedem Sprint

Abnahmereife und Anforderungen richten sich nach Sprint-Backlog

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Teilabnahme im Gesetz nicht geregelt

Regelung zur Teilabnahme im Vertrag

Endabnahme und ScrumZusammenspiel der Leistungen und Gesamt-Funktionalität

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Beendigung agiler Softwareprojekte

Weiterentwicklung durch Dritten

Schadensersatz und Gewährleistung

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