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Pascal Appenzeller, Kundenberater,Pfäffikon, 20. September 2016
Unternehmerversicherung
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Schutz für SelbständigerwerbendeUnternehmerversicherung
Film
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Warum eine Unternehmerversicherung?
• Selbständigerwerbende Personen sind nicht obligatorisch
gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
• Ohne Unfallversicherung werden nur die Heilkosten im Rahmen der
obligatorischen Krankenversicherung übernommen.
• Ohne Unfallversicherung gibt es bei Invalidität eine maximale
Rente von 2340 Franken pro Monat.
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Wer kann sich versichern?
• Selbständigerwerbende, die in den Tätigkeitsbereich
der Suva fallen (Art. 66 UVG)
• Ohne Lohn mitarbeitende Familienmitglieder
• Grenzgänger, die in der Schweiz selbständig erwerbend
sind und in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen
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Versicherbarer Jahresverdienst
Art des Verdienstes
Betriebsinhaber Mitarbeitendes
Familienmitglied
Max. versicherbarer Verdienst 148 200.- 148 200.-
Min. versicherbarer Verdienst (100% Pensum) 66 690.- 44 460.-
Min. versicherbarer Verdienst (50% Pensum) 33 400.- 22 300.-
Höhe des versicherten Verdienstes in CHF
Unterschiede private Versicherungen/Krankenkasse // FUV
Krankenkassen Private Policen Suva
Heilungskosten Grundversicherung z.T. nur
beschränkte Leistungen, z.B.
Spital Wohnkanton
Transportkosten 50 %, max. CHF
500.-- pro Jahr
Franchise + Selbstbehalt
CHF 1000.-- oder mehr pro Jahr
(CHF 300.-- Franchise + 700.--
Selbstbehalt) max. Fr. 3'200.--
je nach Police, z.B.
beschränkt auf 5 Jahre
nur eine bestimmte Summe
nur in Ergänzung zur
Krankenkasse
unbeschränkt
ohne Franchise / Selbstbehalt
Taggeld 2 Jahre (720/730 Tage) 2 Jahre (720/730 Tage) unbeschränkt (bis Rente)
Durchschnittliche Berentungsdauer ca. 3.5 Jahre
Rente IV keine Rentenversicherung möglich
Kapital UTI (Unfall Tod Invalidität)
meistens nur kleinere Renten (z.B.
CHF 2'000.-- bis
CHF 3'000.-- / Monat)
meistens nicht indexiert
höchstens bis 65. Altersjahr
Bei 100%-iger Arbeitsunfähigkeit:
IV/Suva-Rente max. 90 % v. JV
indexiert
zeitlich unbegrenzt, über AHV
Alter hinaus
zusätzlich
Integritätsentschädigung
Unterschiede private Versicherungen/Krankenkasse // FUV
Krankenkassen Private Policen Suva
Todesfall geringes Kapital
(z.B. CHF 50'000.--)
eher geringes Kapital
(z.B. CHF 100'000.-- bis
CHF 250'000.--)
Witwen-/Witwer-
/Halbwaisen/Vollwaisen-Renten
40 - 90 % zusammen mit Renten-
Leistungen AHV
Ausland Grundversicherung:
Bei Notfällen volle Kosten-
deckung bis max. doppeltem Tarif
Wohnkanton Schweiz
normalerweise Deckung (evtl.
beschränkt/siehe Heilungs-
kosten)
doppelter Betrag CH
Versicherungsdauer Grundversicherung obligatorisch 5 bis 10 Jahre oder bis
65. Altersjahr
grundsätzlich 4 Jahre
Kündigungsfristen Zusatzversicherung 3 Monate auf
Ende Jahr
3 Monate vor Ablauf der
Police
3 Monate vor Ablauf der
Versicherungsdauer
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Die Sachleistungen im Überblick
Medizinische Behandlung
Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker, Apotheke und Spital frei wählbar.
Keine zeitliche oder betragsmässige Beschränkung.
Hilfsmittel
Kostenübernahme für Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen
oder Funktionsausfälle ausgleichen.
Reise-, Transport-, Rettungskosten
Werden vergütet, auch im Ausland.
Medizinische Rehabilitation
Kliniken der Suva in Bellikon und Sion
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Vorteile der Unternehmerversicherung
• lebenslange Renten
• Sicherheit in der Budgetplanung dank Prämiengarantie
• Durch Wahl des Taggeldbeginns (3./15./30. Tag nach Unfalltag)
Prämienrabatt von bis zu 40 Prozent möglich
• Rente mit periodischer Anpassung an Inflation
• Weltweiter Versicherungsschutz
• Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten
• Die Suva ist nicht gewinnorientiert: Überschüsse kommen
den Versicherten in Form von tieferen Prämien zugute.
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Die finanziellen Leistungen der Unternehmerversicherung
• Kein Selbstbehalt
• Taggeld: 80 Prozent des versicherten Verdiensts
• Invalidenrente: max. 80 Prozent des versicherten Verdiensts
• Integritätsentschädigung: einmalige Kapitalleistung bei
dauernder Schädigung, max. 148 200 Franken
• Hilflosenentschädigung: Ergänzung der Invalidenrente,
wenn dauernd die Hilfe Dritter in Anspruch genommen wird
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Die finanziellen Leistungen der Unternehmerversicherung
Hinterlassenenrente
• 40 Prozent für Witwen und Witwer
• 15 Prozent je Halbwaise respektive 25 Prozent je Vollwaise
• Maximal 70 Prozent bei mehreren Hinterlassenen zusammen
• Maximal 90 Prozent des versicherten Verdiensts mit
AHV/IV-Renten zusammen (Komplementärrenten)
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Geldleistung nach einem Unfall oder bei Berufskrankheit
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Geldleistung nach einem Unfall oder bei Berufskrankheit
Vorteile mit einer Unfallversicherung der Suva:
keine Versicherungslücken (Taggeld wird so lange bezahlt bis die Invalidenversicherung zahlt)lebenslange Rente
Aufstockung der IV-/AHV-Leistungen auf 90 Prozent des versicherten Verdienstes
Teuerungsausgleich, somit kein Kaufkraftverlust
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Vergütung für Vermittler
Regelung
• Empfehlung (Adressvermittlung) führt zum Abschluss
• Auszahlung der Vergütung erfolgt nach dem Eingang der 1. Prämie
(bei Ratenzahlung: 1. Teilprämie)
Vergütungen Höhe
Vermittlerentschädigung 0,5% des versicherten Verdiensts,
mindestens CHF 250
Beispiel: Versicherter Verdienst x 0.5%
CHF 120 000.00 x 0.5% = CHF 600.00
Melden Sie uns potenzielle Kunden unter [email protected] oder an jede
Suva-Agentur. Wir beraten den Kunden gerne und unterbreiten ihm eine
unverbindliche Offerte.
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Infomaterial & Broschüren
Zusätzliche Infos und Broschüren finden Sie unter:
www.suva.ch/waswo
• Die UnternehmerversicherungFactsheet Nr. 2727.d
• Die Unternehmerversicherung nach UVGFactsheet Nr. 3855.d
http://www.suva.ch/startseite-suva/service-suva/kommunikation-suva/podcasts/podcast-fuv-trailer/podcasts-tv-spots-suva.htm