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Pascal Appenzeller, Kundenberater, Pfäffikon, 20. September 2016 Unternehmerversicherung

Treuhänderanlass 20.09.2016: Unternehmerversicherung

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Pascal Appenzeller, Kundenberater,Pfäffikon, 20. September 2016

Unternehmerversicherung

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Schutz für SelbständigerwerbendeUnternehmerversicherung

Film

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Warum eine Unternehmerversicherung?

• Selbständigerwerbende Personen sind nicht obligatorisch

gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.

• Ohne Unfallversicherung werden nur die Heilkosten im Rahmen der

obligatorischen Krankenversicherung übernommen.

• Ohne Unfallversicherung gibt es bei Invalidität eine maximale

Rente von 2340 Franken pro Monat.

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Wer kann sich versichern?

• Selbständigerwerbende, die in den Tätigkeitsbereich

der Suva fallen (Art. 66 UVG)

• Ohne Lohn mitarbeitende Familienmitglieder

• Grenzgänger, die in der Schweiz selbständig erwerbend

sind und in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen

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Versicherbarer Jahresverdienst

Art des Verdienstes

Betriebsinhaber Mitarbeitendes

Familienmitglied

Max. versicherbarer Verdienst 148 200.- 148 200.-

Min. versicherbarer Verdienst (100% Pensum) 66 690.- 44 460.-

Min. versicherbarer Verdienst (50% Pensum) 33 400.- 22 300.-

Höhe des versicherten Verdienstes in CHF

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Unterschiede private Versicherungen/Krankenkasse // FUV

Krankenkassen Private Policen Suva

Heilungskosten Grundversicherung z.T. nur

beschränkte Leistungen, z.B.

Spital Wohnkanton

Transportkosten 50 %, max. CHF

500.-- pro Jahr

Franchise + Selbstbehalt

CHF 1000.-- oder mehr pro Jahr

(CHF 300.-- Franchise + 700.--

Selbstbehalt) max. Fr. 3'200.--

je nach Police, z.B.

beschränkt auf 5 Jahre

nur eine bestimmte Summe

nur in Ergänzung zur

Krankenkasse

unbeschränkt

ohne Franchise / Selbstbehalt

Taggeld 2 Jahre (720/730 Tage) 2 Jahre (720/730 Tage) unbeschränkt (bis Rente)

Durchschnittliche Berentungsdauer ca. 3.5 Jahre

Rente IV keine Rentenversicherung möglich

Kapital UTI (Unfall Tod Invalidität)

meistens nur kleinere Renten (z.B.

CHF 2'000.-- bis

CHF 3'000.-- / Monat)

meistens nicht indexiert

höchstens bis 65. Altersjahr

Bei 100%-iger Arbeitsunfähigkeit:

IV/Suva-Rente max. 90 % v. JV

indexiert

zeitlich unbegrenzt, über AHV

Alter hinaus

zusätzlich

Integritätsentschädigung

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Unterschiede private Versicherungen/Krankenkasse // FUV

Krankenkassen Private Policen Suva

Todesfall geringes Kapital

(z.B. CHF 50'000.--)

eher geringes Kapital

(z.B. CHF 100'000.-- bis

CHF 250'000.--)

Witwen-/Witwer-

/Halbwaisen/Vollwaisen-Renten

40 - 90 % zusammen mit Renten-

Leistungen AHV

Ausland Grundversicherung:

Bei Notfällen volle Kosten-

deckung bis max. doppeltem Tarif

Wohnkanton Schweiz

normalerweise Deckung (evtl.

beschränkt/siehe Heilungs-

kosten)

doppelter Betrag CH

Versicherungsdauer Grundversicherung obligatorisch 5 bis 10 Jahre oder bis

65. Altersjahr

grundsätzlich 4 Jahre

Kündigungsfristen Zusatzversicherung 3 Monate auf

Ende Jahr

3 Monate vor Ablauf der

Police

3 Monate vor Ablauf der

Versicherungsdauer

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Die Sachleistungen im Überblick

Medizinische Behandlung

Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker, Apotheke und Spital frei wählbar.

Keine zeitliche oder betragsmässige Beschränkung.

Hilfsmittel

Kostenübernahme für Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen

oder Funktionsausfälle ausgleichen.

Reise-, Transport-, Rettungskosten

Werden vergütet, auch im Ausland.

Medizinische Rehabilitation

Kliniken der Suva in Bellikon und Sion

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Vorteile der Unternehmerversicherung

• lebenslange Renten

• Sicherheit in der Budgetplanung dank Prämiengarantie

• Durch Wahl des Taggeldbeginns (3./15./30. Tag nach Unfalltag)

Prämienrabatt von bis zu 40 Prozent möglich

• Rente mit periodischer Anpassung an Inflation

• Weltweiter Versicherungsschutz

• Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten

• Die Suva ist nicht gewinnorientiert: Überschüsse kommen

den Versicherten in Form von tieferen Prämien zugute.

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Die finanziellen Leistungen der Unternehmerversicherung

• Kein Selbstbehalt

• Taggeld: 80 Prozent des versicherten Verdiensts

• Invalidenrente: max. 80 Prozent des versicherten Verdiensts

• Integritätsentschädigung: einmalige Kapitalleistung bei

dauernder Schädigung, max. 148 200 Franken

• Hilflosenentschädigung: Ergänzung der Invalidenrente,

wenn dauernd die Hilfe Dritter in Anspruch genommen wird

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Die finanziellen Leistungen der Unternehmerversicherung

Hinterlassenenrente

• 40 Prozent für Witwen und Witwer

• 15 Prozent je Halbwaise respektive 25 Prozent je Vollwaise

• Maximal 70 Prozent bei mehreren Hinterlassenen zusammen

• Maximal 90 Prozent des versicherten Verdiensts mit

AHV/IV-Renten zusammen (Komplementärrenten)

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Geldleistung nach einem Unfall oder bei Berufskrankheit

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Geldleistung nach einem Unfall oder bei Berufskrankheit

Vorteile mit einer Unfallversicherung der Suva:

keine Versicherungslücken (Taggeld wird so lange bezahlt bis die Invalidenversicherung zahlt)lebenslange Rente

Aufstockung der IV-/AHV-Leistungen auf 90 Prozent des versicherten Verdienstes

Teuerungsausgleich, somit kein Kaufkraftverlust

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Vergütung für Vermittler

Regelung

• Empfehlung (Adressvermittlung) führt zum Abschluss

• Auszahlung der Vergütung erfolgt nach dem Eingang der 1. Prämie

(bei Ratenzahlung: 1. Teilprämie)

Vergütungen Höhe

Vermittlerentschädigung 0,5% des versicherten Verdiensts,

mindestens CHF 250

Beispiel: Versicherter Verdienst x 0.5%

CHF 120 000.00 x 0.5% = CHF 600.00

Melden Sie uns potenzielle Kunden unter [email protected] oder an jede

Suva-Agentur. Wir beraten den Kunden gerne und unterbreiten ihm eine

unverbindliche Offerte.

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Infomaterial & Broschüren

Zusätzliche Infos und Broschüren finden Sie unter:

www.suva.ch/waswo

• Die UnternehmerversicherungFactsheet Nr. 2727.d

• Die Unternehmerversicherung nach UVGFactsheet Nr. 3855.d

http://www.suva.ch/startseite-suva/service-suva/kommunikation-suva/podcasts/podcast-fuv-trailer/podcasts-tv-spots-suva.htm