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Österreich: BGStG
Vortrag am 18. September 2009 in Linz
Lukas Huber
[email protected]ÖGLB – Österreichischer GehörlosenbundAntidiskriminierung / Chancengleichheit
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Österreich: BGStG
Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Seit 1. Jänner 2006 in Kraft
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Österreich: BGStG
Ziele des Gesetzes (betreffend Menschen mit Behinderungen)
• Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
• Gewährleistung einer selbstbestimmten Lebensführung
• Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung
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Österreich: BGStG
Geschützt werden:
• Menschen mit Behinderung(Gleichgültig um welche Art der Behinderung es sich handelt, wennsie mehr als 6 Monate vorliegt)
• betreuende Elternteile• sonstige Verwandte
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Österreich: BGStG
Schadenersatz• mindestens € 720 (seit 1. Mai 2008)
• Zuerst schlichten!• Dann Klage vor ordentliches Gericht möglich
Frist• Verlängerung bei Diskriminierung: 3 Jahre• Verlängerung bei Belästigung: 1 Jahr
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Österreich: BGStG
Diskriminierung
Benachteiligung kann erfolgen durch...
• eine weniger günstige Behandlung• Barrieren• Anweisung zur Diskriminierung• Belästigung wegen einer Behinderung
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Österreich: BGStG
Geltungsbereich
• Verwaltung des Bundes• Rechtsverhältnisse unter Privaten
(z.B. Verbrauchergeschäfte wie z.B. Supermarkt, usw.)
Nicht: Selbstverwaltungskörper, die eigenen übertragenen Geltungs-bereich haben z.B. Länder, Gemeinden, …
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Österreich: BGStG
Kosten
• Bundessozialamt übernimmt Kosten für Gebärdensprachdolmetsch
• Schlichtungsverfahren kostenlos