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„ A u f g e f ä c h e r t “ :
Öffentliche Soziale Leistungen im Landratsamt Würzburg-----------------------------------------
Organisation im Landratsamt (1)
Zentraler Steuerungs- und Servicebereich Bereich(ZB)
• ZFB 3 Gleichstellungsstelle
• Unabhängige Stelle:
Behindertenbeauftragte des Landkreises Würzburg
Organisation im Landratsamt (2) Geschäftsbereich 3 (GB 3) Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, Zentrale Rechtsangelegenheiten Horlemann Michael• FB 31 a: Amt für Jugend und Familie Gabel Hermann• FB 31 b: Verwaltung der Jugendhilfe Pabst Thomas• FB 32: Jobcenter Landkreis Würzburg Huppmann Thomas• FB 33: Sonstige soziale Leistungen Gabel Thomas• FB 34: Gesundheitsamt Dr. Löw Johann• FB 35: Betreuungsstelle Blenk Eberhard
Kurze Informationen von
- Betreuungsstelle (FB 35)
- Behindertenbeauftragte des Landkreises
- Gleichstellungsstelle (ZFB 3)
- Gesundheitsamt (FB 34)
- Jugendamt (FB 31 a / b)
- Jobcenter (optierende Kommune) (FB 32)
- Kommunalunternehmen (KU)
- Sozialhilfe u. sonst. Leist.(FB 33)
BETREUUNGSSTELLE
• 01.01.1992 neues Betreuungsrecht • (früher: Vormundschaft,
Gebrechlichkeitspflegschaft)• Für Erwachsene , die aufgrund einer
psychischen Krankheit oder einer körper-lichen, geistigen oder seelischen Be-hinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, gibt es das Rechtsinstitut der gesetzlichen Betreuung.
• Keine Ortwaisenräte mehr in den Gemeinden vor Ort.
Allgemeine Situation
• Mehr als 20 % d. Bev. über 65 Jahren• Jeder 4. leidet an e. psychischen Störung• Demenzrisiko über 85 J. bei 25 %• M. mit körperlich/ geistigen Behinderungen• Auch die Zahl der psychisch erkrankten und
Alkohol-/Drogenabhängigen Jüngeren steigt• Arbeitsanfall für die Betreuungsstelle ist
stark angestiegen – eigener Fachbereich• Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuer
(auch Angehörige), Betreuungsvereine
Grundsatz bei gesetzlichen B.
Grundsatz: Eingriffe in Rechte Betroffener nur so weit und so lange zulässig, wie dies erforderlich ist.
• Dem Betroffenen darf daher nur für den oder die Aufgabenkreise (z.B. Gesundheitsfürsorge, bestimmte rechtliche Angelegenheiten, Vermögenssorge) ein Betreuer bestellt werden, in denen er Unterstützung braucht.
• Nach sieben Jahren muss geprüft werden, ob der Betreuung noch bedarf.
Die Betreuung ist nachrangig gegenüber anderen - privaten oder öffentlichen - Hilfen.
• zum ges. Betreuer soll das Familiengericht möglichst eine Einzelperson bestellen, nur ausnahmsweise einen Verein oder eine Behörde.
• http://www.verwaltungsportal.bayern.de/portal/cl/1058/Gesamtliste.html?cl.document=1846961
Situation im Landkreis
• Steigende Fallzahlen analog zur Bevölkerungsentwicklung
• Betreuungsstelle seit 01.08.2012 ein neuer Fachbereich (FB 35) der derzeit neu aufgebaut wird.
• Jeder Interessierte, bereits bestellte gesetzliche Betreuer oder Berufsbe-treuer kann sich von der Betreuungs-stelle beraten lassen.
BehindertenbeauftragteFrau Elisabeth Schäfer
• seit 1. Oktober 2004 (Art. 18, Satz 2 des Bayerischen
Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit
Behinderung ) im Rahmen e. kommunalen Ehrenamtes
• Aufgaben lt. Satzung: Beratung des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des BayBGG (insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte in allen Bereichen).
• Aufgabenwahrnehmung erfolgt unabhängig und weisungsungebunden
• Information aller an der Gleichstellung beteiligten Stellen• Vernetzung, Kooperation, Zusammenarbeit mit
verschiedensten Institutionen in und außerhalb des Amtes
Gleichstellungsstelle
Frau Diplom Sozialpädagogin (FH) Gabriele Rottmann-Heidenreich
berichtet kurz aus Ihrer Arbeit.