2

 · Eine Stickstoffdüngung nach den Vorfrüchten Mais, Raps, Kartoffel, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen Oder nur zur Förderung der Strohrotte ist grundsätzlich verboten

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1:  · Eine Stickstoffdüngung nach den Vorfrüchten Mais, Raps, Kartoffel, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen Oder nur zur Förderung der Strohrotte ist grundsätzlich verboten
Page 2:  · Eine Stickstoffdüngung nach den Vorfrüchten Mais, Raps, Kartoffel, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen Oder nur zur Förderung der Strohrotte ist grundsätzlich verboten