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Herausgeber:

Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und ElektrotechnikGustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln

Alle Rechte vorbehalten.

2. Auflage 2007

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GEFAHRSTOFFE IN DER GALVANOTECHNIK

UND DER OBERFLÄCHENVEREDELUNG

EINE HANDLUNGSHILFE ALS GRUNDLAGE

ZUR GEFÄHRDUNGSERMITTLUNG UND -BEURTEILUNG

Margret BöcklerPeter Michels

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INHALT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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1 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4

2 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5

3 Verfahren der Galvanotechnik/ . . . . . . . . . . . . . . . .Anlagentechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

3.1 Vorbehandlungsverfahrenn . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63.2 Beschichtungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63.3 Eloxieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .83.4 Anlagentechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

4 Relevante Gefahrstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10

5 Arbeitsplatzgrenzwerte für die relevanten . . .Gefahrstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13

6 Informationsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

7 Gefahrstoffverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .167.1 Muster-Gefahrstoffverzeichnisse . . . . . . . . . . . . .167.2 Betriebsspezifische Ergänzungen für die . . . .

Gefahrstoffverzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .177.3 Muster-Gefahrstoffverzeichnisse auf der . . . .

CD-ROM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

8 Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

9 Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .209.1 Kennzeichnung von Behältern . . . . . . . . . . . . . . .209.2 Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .209.2.1 Ersatzstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .219.2.2 Emissionsarme Verfahren oder . . . . . . . . . .

Verwendungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .219.2.3 Technische Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . .229.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen . . . . . . .249.3.1 Beschäftigungsverbote und . . . . . . . . . . . . .

-beschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .249.3.2 Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .249.3.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . .259.3.4 Persönliche Schutzausrüstung und . . . . . . . .

Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .259.4 Betriebsanweisungen/Unterweisungen . . . . .27

Anhang 1 Gefahrstoffverzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . .28

Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung• Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44• Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50

Anhang 3 Muster-Explosionsschutz-Dokument . . . . .53

Anhang 4 Muster-Behälterkennzeichnungen für Elektrolyte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57

Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . .58

Anhang 6 Verzeichnis der auf der CD-ROM . . . . . .beigefügten Dateien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74

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Nach wie vor bestehen in Klein- und MittelbetriebenProbleme im Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahr-stoffen. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Ge-fährdungsermittlung und -beurteilung nach § 5 Abs.1Arbeitsschutzgesetz, als auch für § 7 Gefahrstoffver-ordnung. Insbesondere wird von den Betrieben Hilfe-stellung benötigt bei der Informationsermittlung, beider Beurteilung der Gefahren, bei der Festlegung derSchutzmaßnahmen und der Erstellung von Betriebsan-weisungen.

Für Betriebe, die Anlagen für elektrolytische und che-mische Oberflächenbehandlung betreiben, hat die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektro-technik deshalb diese Handlungshilfe erarbeitet, dieden Betrieben eine Unterstützung bieten soll.

1 VORWORT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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AGS Ausschuss für Gefahrstoffe beim Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales

AGW Arbeitsplatzgrenzwert

Allergen Stoff, der Allergien auslösen kann

BAT Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert(nicht mehr gültig)

BArbBl Bundesarbeitsblatt

BGR Berufsgenossenschaftliche Regel

BGI Berufsgenossenschaftliche Information

BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (Un-fallverhütungsvorschrift)

BGW Biologischer Grenzwert

BGIA Berufsgenossenschaftliches Institut für Ar-beitsschutz

CAS-Nr. Registriernummer des „Chemical AbstractService“

ChemG Chemikaliengesetz

E einatembare Fraktion

EG-Nr. Registriernummer des „European Inven-tory of Existing Chemical Substances“(EINECS)

EKA Expositionsäquivalente für Krebs erzeu-gende Arbeitsstoffe

EU Europäische Union

Exposition Ausgesetzt sein von Beschäftigten ge-genüber gefährlichen Stoffen in der Atem-luft oder auf der Haut unter Berücksichti-gung der Konzentration und der Zeit

GefStoffV Verordnung zum Schutz vor gefährlichenStoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

G .... Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz fürarbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchun-gen

H hautresorptiv

MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentration(nicht mehr gültig)

R-Sätze Hinweise auf besondere Gefahren

S-Sätze Sicherheitsratschläge

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRK Technische Richtkonzentration(nicht mehr gültig)

UVV Unfallverhütungsvorschrift (siehe BGV)

WGK Wassergefährdungsklasse

Y ein Risiko der Fruchtschädigung brauchtbei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwer-tes und des biologischen Grenzwertesnicht befürchtet zu werden

6

2 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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3.1 Vorbehandlungsverfahren

Bevor Werkstücke beschichtet bzw. veredelt werden,müssen diese abgestimmt auf den Grundwerkstoff so-wie die Art der Beschichtung entsprechend vorbehan-delt werden.

In mehreren Arbeitsschritten werden u.a. Fette, Öle,Schmutz, Polierpastenreste, Rost oder Zunder entfernt.

Die wichtigsten Vorbehandlungsverfahren werden imFolgenden behandelt.

Polieren, GlänzenDas nicht mechanische Polieren oder Glänzen erfolgtchemisch oder elektrolytisch.

Beim elektrolytischen Glänzen (Elektropolieren) werdenUnebenheiten von Metalloberflächen durch anodischeBehandlung in starken Säuren und bei Aluminium durchNatronlauge entfernt (Mikroeinebnung). Es kommenStromdichten bis 100 A/dm2 zur Anwendung.

Das chemische Glänzen (außenstromlos) mit ähnli-chem Effekt wird hauptsächlich bei Aluminium, Kupferund Kupferlegierungen (z. B. Reflektoren für Schein-werfer, Infrarotstrahler) mit speziellen Glänzlösungeneingesetzt.

Beim chemischen und elektrolytischen Glänzen kom-men Salpetersäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Fluss-säure, Chromsäure, Phosphorsäure, Essigsäure in un-terschiedlichen Zubereitungen und Konzentrationenzum Einsatz.

Alkalische EntfettungBeim Entfetten oder Reinigen werden Oberflächenvon Fetten, Ölen, Wachsen und anderen Schmutz-schichten befreit. Das alkalische Reinigen geschiehtu. a. mit Natronlauge (bis 50 g/l Natriumhydroxid),ggf. bei Temperaturen bis 80 °C (Abkochentfettung)unter Anwendung von Ultraschall oder besonderenWaschverfahren (z. B. Druckflutung).

Elektrolytische EntfettungDieses Verfahren wird angewendet, wenn hohe An-sprüche an die Reinheit der Oberfläche gestellt wer-den. Die Werkstücke werden als Anode oder als Kathode geschaltet (Stromdichten 5 bis 15 A/dm2),wobei eine heftige Gasentwicklung (Sauerstoff bzw.Wasserstoff) stattfindet. Die Gasentwicklung unter-stützt die Reinigungswirkung, andererseits wird da-durch eine Aerosolbildung verursacht.

Die Elektrolyte können cyanidisch (bis 30 g/l Natri-umcyanid) oder rein alkalisch sein (bis 100 g/l Natri-umhydroxid). Der Einsatz von Netzmitteln trägt zurEmissionsminderung bei. Die hierdurch entstehendeSchaumabdeckung (Wasserstoff- und Sauerstoffbläs-chen) kann zur Explosion führen, wenn ein Zündfunke(Abreißfunke) entsteht.

DekapierenAls Dekapieren bezeichnet man das kurzzeitige Bei-zen zum Aktivieren von Metalloberflächen. Es wirdmeist als Zwischenstufe nach dem Entfetten und vor ei-ner galvanischen Behandlung durchgeführt. Die De-kapierung soll alkalische Rückstände und vor allemPassivfilme entfernen.

Für das Dekapieren werden verdünnte Säuren (Salz-säure oder Schwefelsäure ca. 5 %ig) eingesetzt.

Vor dem Einbringen von Werkstücken in einen cyanidi-schen Elektrolyten wird ggf. in einer alkalisch/cyani-dischen Lösung dekapiert (freie Cyanide bis 30 g/l).

BeizenBeizen ist das Entfernen von Oxiden und anderen Me-tallverbindungen von der Werkstoffoberfläche. Eskann chemisch oder elektrolytisch erfolgen. WerdenKupferwerkstoffe mit Salpetersäure gebeizt, wird diesals Brennen bezeichnet.

Zum Beizen werden Salzsäure (ca. 20 %ig), Schwe-felsäure (15 bis 50 %ig) und Phosphorsäure (ca.20 %ig) eingesetzt. Für Aluminium wird Natronlaugeverwendet.

Wasserstoffentwicklung, Badtemperatur und Badbe-wegung verursachen eine mehr oder weniger starkeAerosolbildung.

3 VERFAHREN DER GALVANOTECHNIK/ANLAGENTECHNIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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3 Verfahren der Galvanotechnik/Anlagentechnik3.2 Beschichtungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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3.2 Beschichtungsverfahren

Bei den Beschichtungsverfahren wird unterschiedenzwischen galvanischen Verfahren (Galvanisieren)und chemischen Verfahren (außenstromlose Metall-abscheidung).

Galvanische Verfahren (Galvanisieren)Dies ist die elektrolytische Metallabscheidung auf Me-tallen bzw. leitend gemachten Nichtleitern (z. B. Kunst-stoffen) durch Anlegen einer Fremdspannung.

Galvanisiert wird mit Gleichstrom niedriger Span-nung, wobei das zu beschichtende Werkstück als Ka-thode geschaltet wird. An der Kathode wird das Me-tall abgeschieden. Das abzuscheidende Metall wirdentweder durch Lösen einer Anode oder durch Ein-bringen von Metallsalzen in den Elektrolyten ergänzt.

Chemische Verfahren (außenstromlose Metallabschei-dung)Hierbei werden die Überzüge aus einer Metallsalzlö-sung ohne Anlegen einer Fremdspannung abgeschie-den. Die Abscheidung geschieht durch Ladungsaus-tausch. Der unedlere Werkstoff geht in Lösung bzw.ein Reduktionsmittel wird verbraucht, während sichder edlere Werkstoff aus der Salzlösung auf demWerkstück abscheidet.

Das Glanz- und Hartverchromen erfolgt ausschließlichgalvanisch, das Vernickeln je nach Anforderung an dieBeschichtung sowohl chemisch als auch galvanisch.

GlanzverchromenHierbei werden überwiegend dünne Schichten abge-schieden. In der Regel werden vorher Zwischenschich-ten aus Kupfer oder Nickel aufgebracht.

Für die Glanzverchromung werden vorzugsweiseElektrolyte der Konzentration 250 bis 320 g/l Chrom-trioxid verwendet. Die anwendbaren Stromdichten lie-gen zwischen 10 und 15 A/dm2. Die Stromausbeutebeträgt 10 bis 20 %. Die Elektrolyttemperatur beträgtca. 40 °C. Die Wasserstoffentwicklung und der damitverbundene Austrag von Chromsäureaerosolen in derLuft am Arbeitsplatz ist verfahrensbedingt nicht so aus-geprägt wie beim Hartverchromen.

HartverchromenDies ist die direkte Abscheidung (ohne Zwischen-schicht) von dickeren Chromschichten. Die Werk-stücke müssen sorgfältig vorbehandelt werden. Ge-genüber dem Glanzverchromen benötigt man einenhöheren Fremdsäuregehalt (um 1%), einen niedrige-ren Chromsäuregehalt (240 bis 280 g/l Chromtri-oxid) und höhere Stromdichten (40 bis 50 A/dm2).Die Elektrolyttemperatur liegt zwischen 55 und 60 °C.Die Stromausbeute beträgt maximal 30 %. Hiermit ver-bunden ist eine hohe Wasserstoffentwicklung, folglichein größerer Austrag von Chromsäureaerosolen in dieLuft am Arbeitsplatz.

ChromatierenDas Chromatieren ist ein Nachbehandlungsverfahren(häufig nach dem Verzinken), bei dem die Werkstückeaußenstromlos behandelt werden. Durch das Chro-matieren werden u. a. transparente, glänzende, gel-be, olivefarbige, blaue, schwarze Deckschichten er-zeugt. Sie dienen als Korrosions- und Anlaufschutzund verbessern die Lackhaftung bei nachträglicherLackierung.

Die meist schwefelsauren Chromatierlösungen enthal-ten 1 bis 30 g/l Chromtrioxid. Die Elektrolyttempera-turen betragen ca. 20 °C. Eine Aerosolbildung findetbei diesem Verfahren nicht statt.

Beim Blauchromatieren werden auch dreiwertigeChromverbindungen (Chrom(III)-sulfat) eingesetzt. Ge-genüber den sechswertigen Chromverbindungen gel-ten die dreiwertigen Chromverbindungen als nichtKrebs erzeugend.

Vernickeln, Glanznickel/HalbglanznickelDiese Beschichtung erfolgt galvanisch, ausschließlichaus sauren, meist schwefelsauren Elektrolyten.

Die Elektrolyttemperatur beträgt in der Regel 60 und65 °C. Die Stromausbeute beträgt ca. 95 %. Damitbleiben Wasserstoffentwicklung und Aerosolbildungverfahrensbedingt gering. Der Nickelaerosolgehalt inder Luft am Arbeitsplatz kann allerdings durch Elek-trolytbewegungen bzw. das Einblasung von Luft be-einflusst werden.

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Vernickeln – chemisch –Hierbei arbeitet man außenstromlos in der Regel mitNatriumhypophosphit als Reduktionsmittel. Die Elek-trolyttemperatur beträgt ca. 95 °C. Im Gegensatz zumgalvanischen Vernickeln kommt es zu verstärkter Was-serstoffentwicklung und Aerosolbildung.

Verkupfern – cyanidisch –Das cyanidische Verkupfern erfolgt aus einem alkali-schen, kupfercyanidhaltigen Elektrolyten (bis 40 g/lfreie Cyanide). Als Alkalien werden Kaliumhydroxidoder Natriumhydroxid eingesetzt (bis 20 g/l). Die Elek-trolyttemperatur beträgt ca. 35 bis 45 °C. Die Aerosol-bildung ist verfahrensbedingt gering, allerdings mussbei Betriebsstörungen, z.B. abgeschalteter Absau-gung, CO2-Eintrag aus der Luft bei längeren Stillstand-zeiten, Einschleppen von Säuren mit der Bildung vonkritischen Cyanwasserstoffkonzentrationen gerechnetwerden.

Verkupfern – sauer –Saure Kupferelektrolyte enthalten zumeist Schwefel-säure und Leitsalze auf Sulfatbasis. Einige saure Elek-trolyte enthalten Fluoroborat oder Methansulfonat. DieKupferkonzentration liegt zwischen 40 und 65 g/l.Die Elektrolyttemperatur liegt bei ca. 20 bis 35 °C.Eine Aerosolbildung findet nicht statt, außer beim Be-trieb von luftbewegten Elektrolyten. Erfahrungsgemäßist dabei eine Exposition vernachlässigbar gering.

Verzinken – cyanidisch –Beim cyanidischen Verzinken wird Zink galvanischaus einem Elektrolyten, hergestellt aus Zinkoxid (8–13 g/l), Kaliumcyanid (65 g/l) und Natriumhydroxid(70 bis 75 g/l) abgeschieden. Die Elektrolyttempera-tur beträgt ca. 20 °C. Die Aerosolbildung ist verfah-rensbedingt gering. Bei Betriebsstörungen muss mitder Bildung von kritischen Cyanwasserstoffkonzentra-tionen gerechnet werden.

Verzinken – sauer –Klassische saure Zinkelektrolyte beruhen auf Sulfat-oder Chloridbasis. Stark saure Elektrolyte (pH < 3)werden vor allem für einfache Geometrien (Draht,Rohr, Band) eingesetzt. Schwach saure (pH > 3) ent-halten zur Verbesserung von Streuung und Leitfähig-keit Kaliumchlorid. Die Stromausbeute liegt bei 98 bis100 %, eine Gasentwicklung ist nicht zu erkennen.

Die Zinkkonzentrationen liegen in stark sauren Elek-trolyten bei 140 bis 190 g/l, in schwach sauren da-gegen bei 15 bis 45 g/l. Die Elektrolyttemperatur be-trägt ca. 20 bis 35 °C. Eine Aerosolbildung findetnicht statt, außer beim Betrieb von luftbewegten Elek-trolyten.

3.3 Eloxieren

Als Eloxieren wird die anodische Oxidation von Alumi-nium bezeichnet. Je nach Verfahren erhält man mehroder weniger dicke, verschleißfeste Oxidschichten.

Beim Eloxieren wird zwischen dem Schwefelsäure-und dem Oxalsäureverfahren unterschieden. BeideVerfahren können entweder mit Gleichstrom oder (sel-tener) mit Wechselstrom betrieben werden.

Schwefelsäureverfahren (Gleichstrom)Die Elektrolyte enthalten 170 bis 230 g/l Schwefel-säure. Die Elektrolyttemperatur beträgt 4 bis 22 °C. Eskommen Stromdichten von 0,5 bis 2,5 A/dm2 zur An-wendung.

Oxalsäureverfahren (Gleichstrom)Die Elektrolyte enthalten bis 80 g/l Oxalsäure. DieElektrolyttemperatur beträgt 20 bis 60 °C. Es kommenStromdichten von 1 bis 2 A/dm2 zur Anwendung.

3.4 Anlagentechniken

Folgende Anlagentechniken werden unterschieden:

Manuell bediente AnlagenDie Werkstücke werden von Hand in den Elektrolyteneingehängt. Kleine Werkstücke werden an speziellenGestellen hängend eingetaucht.

Bedienung mit Hebezeug, Kran oder handbetätigtemBeschickungsgerätDie Bedienperson führt das Werkstück mit dem Be-schickungsgerät oder dem Kran zum Behandlungs-behälter.

3 Verfahren der Galvanotechnik/Anlagentechnik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.4 Anlagentechniken

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Automatische AnlageDie Elektrolytbeschickung wird automatisch gesteuert,d. h. programmiert. Die Bedienpersonen arbeitennicht mehr direkt am Behälter. Die Werkstücke werdenaußerhalb der Anlage auf spezielle Warenträger (Gestelle) aufgesteckt. Das Gestell wird vom Be-schickungsgerät der Anlage aufgenommen und pro-grammgesteuert von Behälter zu Behälter geführt.

Das Eintauchen der Werkstücke kann einzeln erfolgen(große Teile, z. B. Walzen, Wellen mit dem Kran); beiMassenartikeln und je nach Oberflächenbehandlungkann dies auch mit Gestellen (z. B. automatische Ge-stellanlage) oder mit Einhängetrommeln (z. B. Trom-melanlage) geschehen.

Damit die geforderten Oberflächenqualitäten erreichtwerden, kann es notwendig sein, dass die im Elektro-lyten eingehängten Werkstücke bewegt werden müs-sen. Dies erfolgt durch Werkstückbewegungsvorrich-tungen an der Kathodenschiene oder bei großflächi-gen Teilen (Blechen oder Zylindern) durch Bewegender Anode. Man spricht dann von der sogenanntenWanderanode. Um mit höheren Stromdichten arbei-ten zu können, kann auch eine Elektrolytbewegungangewandt werden. Dies erfolgt durch Umpumpenoder durch das Einblasen gereinigter Druckluft.

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3 Verfahren der Galvanotechnik/Anlagentechnik3.4 Anlagentechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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4 RELEVANTE GEFAHRSTOFFE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Im Folgenden werden für die relevanten Gefahrstoffein der Galvanotechnik Form, Farbe, Geruch, die che-mische Charakterisierung und die Hauptwirkungswei-sen beschrieben.

Chromtrioxid, Chromsäureanhydrid, Chromsäure, fest Form: Kristallnadeln, SchuppenFarbe: DunkelrotGeruch: Geruchlos

Chemische Charakterisierung:Wasserlösliche an Luft zerfließende, ätzende Kristallebzw. Schuppen, sehr giftig, brandfördernd. Als außer-ordentlich starkes Oxidationsmittel kann es mit orga-nischen Stoffen explosionsartig reagieren. Feuerge-fährlich bei Berührung mit brennbaren Stoffen.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Reiz- bis Ätzwirkung auf Haut und

Schleimhäute (insbesondere der Atemwe-ge), Hautgeschwüre bei bestehendenHautverletzungen, Störung des Verdau-ungssystems und Nierenschädigung.

Chronisch: Sensibilisierende Wirkung auf die Haut,Schleimhautreizung und Schädigungen imAtemtrakt (insbesondere Nasenulcera undNasenscheidewandperforation).

CyanideForm: FeststoffeFarbe: WeißGeruch: Charakteristisch, mandelartig

Chemische Charakterisierung:Alkali- und Erdalkalicyanide sind farblose, wasserlös-liche, Schwermetallcyanide meist wenig wasserlösli-che Salze. Sehr giftig. An feuchter Luft langsame undmit Säuren schnelle Freisetzung von Cyanwasserstoff(Blausäure).

Hauptwirkungsweisen (cyanidbezogen):Akut: Reizende Wirkung auf die Schleimhäute,

Herz-Kreislauf-Störungen, Erbrechen, Atem-not, Unterbrechung lebenswichtiger Stoff-wechselvorgänge, Blutschädigung, Tod.

Chronisch: Irritation und Schädigung von Schleim-häuten und Haut; Störung des Allgemein-befindens.

Fluorwasserstoff (Flusssäure)Form: Wässrige LösungFarbe: FarblosGeruch: Stechend

Chemische Charakterisierung:Mit Wasser mischbar. Farblose, hygroskopische, inKonzentrationen über 70 % rauchende Flüssigkeit,reagiert zum Teil heftig mit verschiedenen Metallen un-ter Wasserstoffentwicklung. Wirkt korrodierend aufStein und Keramikmaterial.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Stark ätzende Wirkung auf Haut und

Schleimhäute, wirkt ohne Warnschmerzund mit verspäteter stark schmerzhafterTiefenwirkung, erhebliche Beeinflussungbiochemischer Stoffwechselvorgänge (En-zymhemmung).

Chronisch: Schädigung des Skeletts und der Zähnesowie der Lungenfunktion und der Haut.

Natriumhydroxid, Ätzsoda, Ätznatron, (Natronlauge)Form: Plätzchen, Stücke, (bzw. wässrige Lösung)Farbe: Weiß (bzw. farblos)Geruch: Geruchlos

Chemische Charakterisierung:Nicht brennbarer Feststoff. Harte, in Wasser unter

Brandfördernd

O

Sehr giftig

T+

Sehr giftig

T+

Ätzend

C

Sehr giftig

T+

Ätzend

C

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starker Erwärmung sehr leicht lösliche, stark ätzende,kristalline Substanz. Zerfließt an Luft unter Aufnahmevon Feuchtigkeit und Kohlenstoffdioxid. Bei Kontaktmit Säuren erfolgt heftige exotherme Reaktion. Diewässrige Lösung ist je nach Konzentration eine sirup-artige bis dünnflüssige, farblose Flüssigkeit und nimmtaus der Luft Kohlenstoffdioxid, bei höheren Konzen-trationen auch Feuchtigkeit auf. Die Lösung reagiertstark alkalisch und löst Wolle, Leder und Polyesterge-webe.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Ätzende Wirkung auf Augen, Atemwege

und Haut, Augen- und Lungenschädigung.Bei oraler Aufnahme lebensgefährlicheVerätzungen im Verdauungstrakt. Verät-zungen führen zu Nekrosebildungen undschlecht heilenden Wunden.

Chronisch: Schädigung der Haut.

NickelForm: MetallischFarbe: SilberglänzendGeruch: Geruchlos

Chemische Charakterisierung:Reines, massives Nickel ist sehr widerstandsfähig ge-gen Luft, Wasser, nichtoxidierende Säuren, Alkalienund vielen organischen Stoffen. Es ist leicht löslich inverdünnter Salpetersäure. Bei konzentrierter Salpeter-säure bildet sich eine Oxidschicht, Nickel geht dahernicht in Lösung.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Irritation der Atemwege, sensibilisierendes

Potential.Chronisch: Allergisch bedingte Hautschäden.

NickelchloridForm: KristalleFarbe: Glänzend, glasgrünGeruch: Geruchlos

Chemische Charakterisierung:Leicht lösliche, leicht hygroskopische Kristalle.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Reizwirkung nach Verschlucken, Reizun-

gen der Atemwege.Chronisch: Krebs erzeugend, bei anhaltendem Haut-

kontakt Sensibilisierung möglich.

NickelsulfatForm: KristalleFarbe: SmaragdgrünGeruch: Geruchlos

Chemische Charakterisierung:Leicht lösliche, leicht hygroskopische Kristalle.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Reizwirkung nach Verschlucken, Reizun-

gen der Atemwege.Chronisch: Krebs erzeugend, bei anhaltendem Haut-

kontakt Sensibilisierung möglich.

SalpetersäureForm: Wässrige LösungFarbe: Je nach Konzentration wasserhell, gelb

bis rotbraunGeruch: Stechend

11

Gesundheitsschädlich

Xn

Gesundheitsschädlich

Xn

Ätzend

C

4 Relevante Gefahrstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Giftig

T

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1112

Chemische Charakterisierung:Durch Licht- und Wärmeeinwirkung zersetzt sich Sal-petersäure unter Bildung von Stickstoffdioxid (Verfär-bung von gelb bis rot). Nicht brennbare Flüssigkeit,mit Wasser mischbar. Mit Metallen und organischenStoffen entstehen giftige, braun-rote Stickoxide (Nitro-se Gase). Sehr starkes Oxidationsmittel.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Stark ätzende Wirkung auf Haut und

Schleimhäute. Bei Einatmen von NitrosenGasen Gefahr eines Lungenödems.

Chronisch: Entzündungen der oberen Atemwege.

Salzsäure Form: Wässrige LösungFarbe: Farblos bis gelblichGeruch: Stechend

Chemische Charakterisierung:Mit Wasser mischbar. Eigenschaften einer 36 %igenLösung: Stark ätzend. Reagiert mit Luft unter Bildungvon ätzendem Säurerauch (Chlorwasserstoffnebel),der schwerer als Luft ist. Starke Säure, die heftig mitLaugen reagiert. Unedle Metalle werden unter Was-serstoffentwicklung gelöst. Oxide werden ebenfallsgelöst. Mit Oxidationsmitteln entsteht Chlor.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Reizende bis ätzende Wirkung auf

Schleimhäute der Augen und des Atem-traktes und auf die Haut.

Chronisch: Magen- und Darmerkrankungen, Zahn-schäden.

SchwefelsäureForm: Wässrige LösungFarbe: FarblosGeruch: Geruchlos

Chemische Charakterisierung:Nicht brennbare Flüssigkeit. Wasserhell, leicht viskos,stark hygroskopisch. Mit Wasser mischbar, schwererals Wasser, wenig flüchtig. Wirkt stark ätzend und mitzunehmender Temperatur oxidierend. KonzentrierteSchwefelsäure kann organische Substanzen durchWasserentzug unter Verkohlung zerstören. UnedleMetalle werden unter Wasserstoffentwicklung ange-griffen. Heiße konzentrierte Säure wirkt stark oxidie-rend. Sie greift auch Edelmetalle an. Mit Alkali- undErdalkalimetallen sowie Ammoniaklösung erfolgt eineexplosionsartige Reaktion.

Hauptwirkungsweisen:Akut: Verursacht starke Verätzungen auf Haut

und Schleimhäute, schlecht heilende Wun-den, Verätzung des Atemtraktes.

Chronisch: Entzündungen der oberen Atemwege,chronische Bronchitis.

Ätzend

C

Ätzend

C

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Relevante Gefahrstoffe

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Nickel in Form atembarer Tröpfchen und Chrom(VI)-Verbindungen sind als Krebs erzeugend, Kategorie 1,eingestuft.

12 13

5 ARBEITSPLATZGRENZWERTE FÜR DIE RELEVANTEN GEFAHRSTOFFE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Bemerkungen

8 mg/m3; ehemaliger MAK-Wert

0,05 mg/m3 (E); ehemaliger TRK-Wert

5 mg/m3 (E); ehemaliger MAK-Wert

11 mg/m3; ehemaliger MAK-Wert

2,5 mg/m3; ehemaliger MAK-Wert

2,5 mg/m3; ehemaliger MAK-Wert

2 mg/m3; ehemaliger MAK-Wert

0,05 mg/m3 (E); ehemaliger TRK-Wert

0,2 mg/m3; ehemaliger MAK-Wert

Gefahrstoff

Chlorwasserstoff

Chrom(VI)-Verbindungen

Cyanide (als CN berechnet)

Cyanwasserstoff

Fluoride (als Fluor berechnet)

Fluoride und Fluorwasserstoff(gleichzeitig)

Fluorwasserstoff

Natriumhydroxid

Nickel in Form atembarer Tröpfchen

Phosphorsäure (Orthophosphorsäure)

Salpetersäure

Schwefelsäure*

Arbeitsplatz-grenzwert mg/m3

**

2,50 E

**

**

5,20

*

Spitzen-begrenzung;Überschrei-tungsfaktor

**

2(II)

**

**

1(I)

*

In Tabelle 1 sind die derzeitig gültigen Arbeitsplatz-grenzwerte einschließlich der Kurzzeitwerte für die relevanten Gefahrstoffe aufgeführt. Sofern für die Stof-

fe früher Grenzwerte (MAK und TRK) aufgestellt wa-ren, werden diese in der Spalte Bemerkungen ange-geben.

Tabelle 1: Gefahrstoffe, Arbeitplatzgrenzwerte und Spitzenbegrenzung sowie Bemerkungen

E: einatembare Fraktion* Überprüfung durch die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission)** Bearbeitung durch den Unterausschuss III (UA III) des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)

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1314

Wer im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicherdurchführen will, muss genau wissen, welche Gefahr-stoffe eingesetzt werden bzw. bei welchen Arbeits-prozessen Gefahrstoffe verfahrensbedingt entstehen.Dem entsprechend muss der Unternehmer die damitverbundenen Gefährdungen der Beschäftigten ermit-teln und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen.

Dies setzt jedoch voraus, dass der Unternehmer weiß,was überhaupt Gefahrstoffe sind.

Erste Hinweise darauf, dass es sich um einen Gefahr-stoff handelt, welche gefährlichen Eigenschaften die-ser besitzt, welche Gefahren auftreten können undwelche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, erhältder Unternehmer aus der Kennzeichnung (Abb.1) unddem aktuellen Sicherheitsdatenblatt. Hierbei ist insbe-sondere auf Aktualität des Sicherheitsdatenblattes zuachten.

Wird aber ein Arbeitsstoff eingesetzt, der nicht ge-kennzeichnet ist, bleiben Zweifel. Es kann sich um ei-nen Stoff ohne Gefährlichkeitsmerkmale handeln, eskann aber auch eine Unterlassung des Inverkehrbrin-gers vorliegen. Auch in diesen Fall muss der Unter-nehmer prüfen, ob bei den vorgesehenen Tätigkeitenstoffbedingte Gefahren – also Gefahrstoffe bei derVerwendung oder im Fertigungsprozess entstehen. Er-forderlichenfalls muss er sich hierzu fachlich beratenlassen (z.B. vom Hersteller).

Für die im Betrieb verwendeten Stoffe, Zubereitungenund Erzeugnisse muss nach der GefStoffV für die je-weilige Tätigkeit ermittelt werden, welche Gefahrenauftreten. Dazu werden in der Verordnung detaillierteAnforderungen beschrieben, die allen denen helfensollen, die sich nicht ständig mit Gefährdungen durchGefahrstoffe befassen. Tabelle 2 enthält die Anforde-rungen nach § 7 Abs. 1 mit erläuternden Hinweisen.

6 INFORMATIONSERMITTLUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

C

Ätzend

Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung

Hinweise auf besondere GefahrenVerursacht schwere VerätzungenReizt die Augen und die Atmungsorgane

SicherheitsratschlägeUnter Verschluss und für Kinder unzugänglichaufbewahrenBei Berührung mit den Augen sofort gründlichmit Wasser spülen und Arzt aufsuchenBei Unfall und Unwohlsein sofort Arzt hinzu-ziehen

Fa. Mustermann, Rheinufer 130, 53450 KölnTelefon 0211 3778 999, Telefax: 0211 3778 395231 - 595 - 7 EWG-Kennzeichnung

Bezeichnungdes Stoffes

R-Sätze

S-Sätze

HerstellerAnschrift/Tel.EG-Nr.

S a l z s ä u r e(30%-ig)

Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung

Bezeichnungdes Stoffes

R-Sätze

S-Sätze

HerstellerAnschrift/Tel.EG-Nr.

Abb.1: Kennzeichnung eines Säurebehälters nach Gefahrstoff-

verordnung

Page 17:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

15

6 Informationsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anforderung

gefährliche Eigenschaften der Stoffeoder Zubereitungen

Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheits-schutz und zur Sicherheit, Sicherheitsdatenblatt

Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung allerExpositionswege; dabei ist zu berück-sichtigen, ob die Arbeitsplatzgrenz-werte eingehalten werden

physikalisch-chemische Wirkungen

Möglichkeiten einer Substitution von Stoffen oder Verfahren

Arbeitsbedingungen und Verfahren,einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge

Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte

Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen

Schlussfolgerungen aus durchgeführtenarbeitsmedizinischen Vorsorgeunter-suchungen

Hinweise; Erläuterungen

Erste Hinweise, welche gefährlichen Inhaltsstoffe in den Produk-ten vorhanden sind, erhält man aus der Kennzeichnung der Gebinde und aus dem Sicherheitsdatenblatt. Es ist aber auchdarauf zu achten, ob verfahrensbedingt Stoffe entstehen unddiese ggf. gefährliche Eigenschaften haben.

Nach § 6 GefStoffV muss der Inverkehrbringer spätestens beider ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt, das den Anforde-rungen der RL 91/155/EWG entspricht übermitteln. Insbeson-dere die im Abschnitt 2 „Angaben zu den Bestandteilen“ und imAbschnitt 3 „Mögliche Gefahren“ aufgeführten Hinweise könnenfür die Informationsermittlung sehr gut herangezogen werden.

Dies kann z.B. durch Messungen der Konzentration des Gefahr-stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, durch zuverlässige Berechnun-gen, durch Anlagenvergleiche aber auch durch Bestimmung deraufgenommenen Stoffe in den menschlichen Körper geschehen. Die BGI 790-016 „BG/BGIA-Empfehlungen – Galvanotechnikund Eloxieren“ enthält für typische Verfahren konkrete Mess-ergebnisse.

Hier ist u.a. das Brand- und Explosionsverhalten von im Prozessunerwünscht entstehenden Wasserstoff zu berücksichtigen.

Das in der TRGS 440 enthaltene „Spaltenmodell“ ermöglichtdies u.a. durch Vergleich der R-Sätze, der Einstufung und einiger sicherheitstechnischen Kennzahlen (Dampfdruck, Flamm-punkt, Wassergefährdungsklasse). Auch durch Einsatz von emissionsmindernden Netzmitteln, kann die Exposition reduziertwerden.

Verfahrenstechnische Parameter, wie Siedepunkt, Dampfdruckoder die Folgen einer Staubentwicklung sollten hier berücksich-tigt werden. Anstelle staubförmiger Gefahrstoffe lassen sich dieseggf. auch in Granulatform, als Pasten oder in gelöster, flüssigerForm einsetzen.

Liegen keine Grenzwerte vor, kann das „einfache Maßnahmen-konzept“ der BAuA oder der BGIA-Report Handlungshilfen fürdie Gefährdungsbeurteilung bei Stoffen ohne Grenzwert heran-gezogen werden.

Ob eine Schutzmaßnahme ausreichend wirksam ist, kann erstnach der Wirksamkeitsprüfung festgestellt werden. Die kann z.B.durch eine Messung der Konzentration im Arbeitsbereich oderdurch regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Einrichtungerfolgen. Auch mit Rauchröhrchen kann auf einfachste Weise die Wirksamkeit der Erfassungselemente direkt am Elektrolytengecheckt werden.

Hier können Erfahrungen und Ergebnisse aus ärztlichen Unter-suchungen herangezogen werden.

Tabelle 2: Anforderungen nach § 7 Abs.1 GefStoffV

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16

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Gefahrstoffe, mitdenen im Betrieb Tätigkeiten ausgeführt werden in einem Verzeichnis zu erfassen (§ 7 Abs. 8 GefStoffV).Auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter ist hin-zuweisen.

Das Gefahrstoffverzeichnis ist eine Aufstellung derGefahrstoffe aus den einzelnen Arbeitsbereichen ei-nes Betriebes sowie jener Gefahrstoffe, die beim Fer-tigungs- oder Produktionsablauf entstehen können.Das Gefahrstoffverzeichnis sollte folgende Angabenenthalten:

1. Bezeichnung des Gefahrstoffes,2. Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der ge-

fährlichen Eigenschaften,3. Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb,4. Arbeitsbereiche.

Es hat den Zweck, einen Überblick über die im Betriebhergestellten, verwendeten und freigesetzten Gefahr-stoffe zu geben. Das Verzeichnis muss allen betroffe-nen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglichsein und ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Dabeisollte sichergestellt werden, dass Informationen überdiejenigen Gefahrstoffe, die bislang im Betrieb einge-setzt wurden, nicht verloren gehen. Bei späteren Er-krankungen von Beschäftigten kann dann recherchiertwerden, mit welchen Gefahrstoffen zum Zeitpunkt derBeschäftigung Tätigkeiten ausgeführt wurden. Die An-gaben im Gefahrstoffverzeichnis beziehen sich immerauf einen Arbeitsbereich.

7.1 Muster-Gefahrstoffverzeichnisse

In galvanotechnischen Betrieben befinden sich Ge-fahrstoffe im Lager und in den verschiedenen Elektro-lyten, wobei unterschiedliche Mengen bzw. Zusätzein den jeweiligen Behandlungsbehältern benötigt wer-den. Die Erstellung eines klassischen Gefahrstoffver-zeichnisses für diesen Bereich ist somit wenig hilf-reich. Aus diesem Grunde wurden für diese Branchezwei Muster-Gefahrstoffverzeichnisse (siehe Anhang 1)erarbeitet, die neben den allgemeinen Daten zusätzli-che Angaben enthalten:

• Gefahrstoffverzeichnis für Verfahren/Elektolyte

• Gefahrstoffverzeichnis für das Gefahrstofflager

In dem Gefahrstoffverzeichnis für Verfahren/Elektro-lyte sind zunächst die am häufigsten angewandtenBeschichtungsverfahren (Verchromen, Vernickeln, Ver-kupfern etc.) und anschließend Vor- und Nachbe-handlungsverfahren aufgeführt.

Das Gefahrstoffverzeichnis enthält acht Spalten:

Spalte 1: „Nr.“ Ordnungsnummer des Verfahrens/Elektrolyten, ggf. vom Anwender einzutra-gen.

Spalte 2: „Verfahren/Elektrolyten“. Neben dem Ver-fahren sind pH-Wert und Temperatur an-gegeben.

Spalte 3: „Gefahrstoff“. Hier werden die Gefahrstof-fe aufgeführt, die üblicherweise bei demjeweiligen Verfahren Verwendung finden.

Spalte 4: „Einstufung oder gefährliche Eigenschaf-ten“. Angegeben werden Einstufung, Ge-fahrenbezeichnung sowie R- und S-Sätze.Die Einstufung wurde in Anlehnung an dieStoffliste nach Anhang I der EG-Grund-richtlinie (67/548/EWG) entsprechendder Einsatzkonzentration der aufgeführtenGefahrstoffe vorgenommen.

Spalte 5: „WGK“. Angegeben wird die Wasserge-fährdungsklasse für den vorliegendenElektrolyten.

Spalte 6: „Mengenbereiche im Betrieb (Elektrolytin-halt/Füllmenge)“. Hier soll die Gesamt-menge (Elektrolytinhalt, Füllmenge) deseingesetzten Mediums (Elektrolyt, Reinigeretc.) angegeben werden. Eingetragensind bereits die üblichen Konzentrationen.

Spalte 7: „Betroffener Personenkreis“. Es wird emp-fohlen, hier die Namen der Beschäftigteneinzutragen, die mit der Bedienung derAnlage betraut sind und Tätigkeiten mitden Gefahrstoffen ausführen. Bei ausge-schiedenen Mitarbeitern oder Mitarbei-tern, die im Betrieb umgesetzt wurden, istes zudem sinnvoll, die Beschäftigungsdau-er dieser Personen z. B. in der Personal-akte zu dokumentieren.

Spalte 8: „Bemerkungen“. Diese Spalte ist für zu-sätzliche Angaben vorgesehen. Es wirdbereits auf besondere Gefahren, z. B. Ver-puffungsgefahr durch Wasserstoffentwick-

23

7 GEFAHRSTOFFVERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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17

lung, hingewiesen. Soweit nach demStand der Technik Absaugungen am Elek-trolyten erforderlich sind, wird der Hinweis„Absaugung erforderlich“ gegeben. In einigen Fällen werden Absaugungen emp-fohlen. Dies ist insbesondere dann derFall, wenn eine Absaugung aus Gründender Anlagenerhaltung (z. B. Korrosion) sinn-voll ist.

Das Gefahrstoffverzeichnis für das Gefahrstofflagerist alphabetisch gegliedert. Es beinhaltet sechs Spalten:

Spalte 1: „Nr.“. Ordnungsnummer des Gefahrstof-fes, ggf. vom Anwender einzutragen.

Spalte 2: „Gefahrstoff“. Es sind die Einsatzstoffeaufgeführt, die sich normalerweise im Ge-fahrstofflager befinden.

Spalte 3: „Einstufung oder gefährliche Eigenschaften“.Angegeben werden Einstufung, Gefahrenbe-zeichnung sowie R- und S-Sätze. Entsprechendder Konzentration der aufgeführten Gefahr-stoffe wurde eine Einstufung in Anlehnung andie Stoffliste nach Anhang I der EG-Grund-richtlinie (67/548/EWG) vorgenommen.

Spalte 4: „WGK“. Angegeben wird die Wasserge-fährdungsklasse.

Spalte 5: „Mengen des Gefahrstoffes“. Hier sollendie durchschnittlichen Lagermengen ange-geben werden.

Spalte 6: „Bemerkungen“. Diese Spalte ist für zu-sätzliche Angaben vorgesehen.

7.2 Betriebsspezifische Ergänzungen für die Ge-fahrstoffverzeichnisse

Die Gefahrstoffverzeichnisse enthalten bereits allge-meingültige Eintragungen. Der Unternehmer muss die-se überprüfen und die noch fehlenden Daten (z. B.gekennzeichnet durch Linien) eintragen.

Die Angaben im Muster-Gefahrstoffverzeichnis sindzu ändern, falls betriebsspezifische Parameter (Tem-peratur, pH-Wert, Inhaltsstoffe, Konzentration) davonabweichen, nicht zutreffendes (z. B. ein Gefahrstoff)ist zu streichen.

Die erforderlichen Angaben für Verfahren/Elektrolytebzw. Gefahrstoffe im Lager, die nicht in den Muster-Gefahrstoffverzeichnissen aufgeführt sind, können inden leeren Feldern eingetragen werden.

Sind mehrere Behandlungsbehälter vorhanden, kanndie Anzahl der Behälter bei gleichem Elektrolyten inder Spalte „Bemerkungen“ vermerkt werden (z. B. dreiVerchromungsbehälter). Liegen unterschiedliche Elek-trolytinhalte vor, sollten diese in den leeren Feldernaufgeführt und in der Spalte „Bemerkungen“ ggf.nähere Hinweise gegeben werden.

Weicht die Einsatzkonzentration von der im Muster-Gefahrstoffverzeichnis „Verfahren/Elektrolyte“ ange-gebenen Konzentration (Spalte 6 „Mengenbereicheim Betrieb (Elektrolytinhalt/Füllmenge)“) ab, ist beimHersteller/Lieferanten nachzufragen, welche Einstu-fung (vgl. Spalte 4) für diese Konzentration zutrifft.

Das Gefahrstoffverzeichnis ist bei wesentlichen Ände-rungen fortzuschreiben und mindestens einmal jähr-lich auf Aktualität zu überprüfen. Der Bearbeitungs-stand kann in der ersten Zeile des Gefahrstoffver-zeichnisses eingetragen werden, wobei empfohlenwird, den Bearbeiter dort ebenfalls zu nennen.

7.3 Muster-Gefahrstoffverzeichnisse auf der CD-ROM

Dieser Handlungshilfe ist eine CD-ROM beigefügt, aufder die Muster-Gefahrstoffverzeichnisse unter folgen-den Bezeichnungen aufgespielt sind:

• für Verfahren/ElektrolyteDateiname: Verfahren.doc

• für das LagerDateiname: Lager.doc

Die Dateien wurden mit dem Textverarbeitungspro-gramm Word 7.0 unter Windows erstellt.

16

7 Gefarhstoffverzeichnis7.3 Muster-Gefahrstoffverzeichnisse auf der CD-ROM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Bei der Herstellung metallischer Überzüge kann nichtohne weiters ausgeschlossen werden, dass verschie-dene Gefahrstoffe (z. B. sechswertige Chromverbin-dungen, Nickelverbindungen in Form atembarerTröpfchen, Natriumhydroxid, Schwefelsäure) in derLuft am Arbeitsplatz auftreten.

Der Unternehmer ist deshalb verpflichtet Gefähr-dungsbeurteilungen durchzuführen.

Die Gefahrstoffexposition der Mitarbeiter in den Ar-beitsbereichen ist im Wesentlichen abhängig von:

• den als Elektrolyt eingesetzten Stoffen/Zubereitun-gen und dem Einsatz von Netzmitteln

• der Konzentration der Einsatzstoffe im Elektrolyten

• der eingesetzten Anlagentechnik

• den Verfahrensparametern wie Temperatur, Luftein-blasung, Stromdichte und -ausbeute

• den lüftungstechnischen Verhältnissen, z.B. Rand-absaugung, Raumlüftung

• der Aufenthaltsdauer/Expositionszeit.

Die Beurteilung der Exposition erfolgt dann in der Re-gel durch eine Arbeitsbereichsanalyse nach der TRGS402. Innerhalb der Arbeitsbereichsanalyse kann u.a.durch Expositionsmessungen, zuverlässige Berechnun-gen oder durch Anlagenvergleiche festgestellt wer-den, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten oderüberschritten werden. In der Tabelle 3 werden Mess-werte für verschiedene Verfahren/Elektrolyte darge-stellt. Weitere Messwerte befinden sich in der BGI790-016 „BG/BGIA-Empfehlungen – Galvanotechnikund Eloxieren“.

Liegen die Belastungen für die Gefahrstoffe unterhalbder in der BG/BGIA-Empfehlung angegebenen 95 %-Werte, so kann davon ausgegangen werden, dassder Stand der Technik erreicht ist.

Im Anhang 2 wird am Beispiel „Glanzverchromen aneiner Handanlage“ dargestellt wie eine Gefährdungs-beurteilung nach § 7 GefStoffV durchgeführt werdenkann. Weiterhin enthält Anhang 2 ein entsprechendesBeispiel für die Dokumentation.

21

8 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Verfahren/Elektrolyte

Hartverchromen

Chromatieren

Vernickeln galvanisch

Vernickeln chemisch

Vorbehandlung allgemein

EloxierenSchwefelsäureverfahren

Gefahrstoff

Chrom(VI)-Verbindungen

Chrom(VI)-Verbindungen

Nickel in Formatembarer Tröpfchen

Nickel in Formatembarer Tröpfchen

Natriumhydroxid

Schwefelsäure

Anzahl derBetriebe

29

8

21

7

9

14

Anzahl derMesswerte

48

14

28

10

11

21

50%-Wertmg/m3

0,006

0,004

0,0017

0,0017

0,03

0,0145

95%-Wertmg/m3

0,046

0,004

0,056

0,02

0,22

0,097

Tabelle 3: Auswertung der Messdaten unserer Berufsgenossenschaft für den Zeitraum 2000 bis 2004

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In jedem Fall sind aber noch mögliche Brand- und Ex-plosionsgefahren (§ 12 und Anhang III Nr. 3) sowiedie sonstigen Gefahren in der Gefährdungsbeurtei-lung zu bewerten und ggf. weitergehende Schutz-maßnahmen zu treffen. Im Gefahrstoffverzeichnis (An-hang 1) sind dazu in der Spalte Bemerkungen Hin-weise auf eine Verpfuffungsgefahr durch Wasserstoff-entwicklung enthalten. Ein Muster für ein Explosions-schutz-Dokument nach der Betriebssicherheitsverord-nung zeigt Anhang 3.

DokumentationDie Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Inder Dokumentation sind insbesondere anzugeben, dieam Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen, die Prü-fung der Möglichkeiten der Substitution, deren Ergeb-

nis mit Begründung sowie die nach dem Dritten undVierten Abschnitt der GefStoffV durchzuführendenMaßnahmen. Dabei ist auch anzugeben, wie dieWirksamkeitskontrolle erfolgt.

Wichtig ist, dass der Unternehmer unabhängig vonder Zahl der Beschäftigten eine Tätigkeit mit Gefahr-stoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Ge-fährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und dieerforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Der Unternehmer kann die Gefährdungsbeurteilungentweder selbst oder von Fachkundigen erstellen las-sen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Be-triebsarzt, werden in der Verordnung explizit als fach-kundige Personen genannt.

18

8 Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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9.1 Kennzeichnung von Behältern

Nach der Gefahrstoffverordnung ist sicherzustellen,dass die Behälter der Elektrolyte entsprechend denenthaltenen Gefahrstoffen sowie den davon ausge-henden Gefahren eindeutig gekennzeichnet sind.

Damit es nicht zu Verwechselungen kommt, wird emp-fohlen, generell eine Behälterkennzeichnung vorzuneh-men. Dabei sollten die Badtemperatur und der pH-Wert mit aufgenommen werden, wenn hierdurch zu-sätzliche Gefährdungen entstehen. Da es beim Hart-und Glanzverchromen gelegentlich zu Verpuffungenkommen kann, sollten diese Bäder zusätzlich mit demHinweis „Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffent-wicklung“ gekennzeichnet werden.

Im Anhang 4 sind Beispiele für die Kennzeichnungvon Behältern abgebildet. Diese sind ebenfalls auf derCD-ROM und können von dort herunter geladen wer-den.

9.2 Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Ge-sundheitsgefahren durch Gefahrstoffe müssen bereitsim Vorfeld, also vor dem praktischen Einsatz im Be-trieb ansetzen.

Hier hat sich die Einführung eines Gefahrstoff-Mana-gement-Systems mit festgeschriebenen Abläufen vomEinkauf bis zur Entsorgung bzw. Abwasserbehand-lung bewährt.

Das sichere Arbeiten mit Gefahrstoffen darf nicht demZufall überlassen werden.

Durch Festlegung und Beschreibung von Regeln undVerfahrensabläufen, Einrichten der notwendigen be-trieblichen Steuerungsinstrumente und nicht zuletztSchulung der Vorgesetzten und Mitarbeiter sollte einSystem geschaffen werden, das im betriebliche Alltagselbstverständlich und zwangsläufig, zum angestreb-ten Ziel führt.

Die konkret im Betrieb erforderlichen Schutzmaßnah-men ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung

und müssen sich am Stand der Technik orientieren.Dies gilt auch bei der Anwendung des Schutzstufen-konzeptes nach GefStoffV. Nicht alle dort beschriebe-nen Maßnahmen, etwa die Anwendung geschlosse-ner Systeme, lassen sich auch in der Praxis umsetzen.

Beispielsweise wird rein formell bei Tätigkeiten mitKrebs erzeugenden Gefahrstoffen, also z.B. beim Ver-chromen mit Chromtrioxid bzw. Chromsäure die An-wendung der Maßnahmen nach Schutzstufe 4 (§ 11GefStoffV) gefordert.

Schutzstufe 4 bedeutet, es müssen die Maßnahmender Schutzstufen 1+2+3+4 berücksichtigt werden. Dieergänzenden Schutzmaßnahmen der Schutzstufen 3und 4 fordern primär neben der Substitution des Ver-fahrens und des Gefahrstoffes die Anwendung einesgeschlossenen Systems.

Wie sind diese Forderungen nun zum Beispiel beim„Verchromen“ umsetzbar?

Die geforderte Substitution des sechswertigen Chrom-trioxid ist technisch derzeit noch nicht möglich. InLohngalvaniken mit ständig wechselnden Teilen wäreein geschlossener Anlagenprozess, wie dies bei Mas-senartikeln machbar ist, nicht durchführbar.

Wenn die Substitution oder ein geschlossenes Systemnicht möglich sind, verweist die GefStoffV auf denStand der Technik.

Die Frage nach dem Stand der Technik ist leider nichtmehr ohne weiteres durch Vergleich mit Luftgrenzwer-ten für Chrom(VI)-Verbindungen und Schwefelsäure zubeantworten, da diese Luftgrenzwerte durch das aktu-elle Gefahrstoffrecht aufgehoben wurden.

Allerdings wird durch eine wirksame Randabsaugungam Elektrolyten, einer ausreichenden Raumlüftung so-wie dem Einsatz wirksamer Netzmittel der Stand derTechnik erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt auch dieBG/BGIA-Empfehlung „Galvanotechnik und Eloxie-ren“, indem ein im Betrieb gewonnener Messwert mitdem 95-Perzentil verglichen werden kann. Dieser95 %-Wert gibt den Messwert in mg/m3 an, der beiden beschriebenen Randbedingungen von 95 % allervorliegenden Messwerte unterschritten wird.

20 19

9 SCHUTZMASSNAHMEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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An diesem Beispiel wird deutlich, wie schwierig sichdie Anwendung der neuen rechtlichen Situation ge-stalten kann.

Im Folgenden werden die Maßnahmen entsprechendder Rangordnung der Schutzmaßnahmen mit prakti-schen Beispielen erläutert.

9.2.1 ErsatzstoffeSobald die Ermittlungen ergeben haben, dass es sichbei dem eingesetzten bzw. dem vorgesehenen Ar-beitsstoff um einen Gefahrstoff handelt, muss geklärtwerden, ob nicht auch der Einsatz eines ungefährli-cheren Ersatzstoffes möglich ist.

Das gesundheitliche Risiko von Stoffen, Zubereitungenund Erzeugnissen ist außerordentlich komplex undhängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies sind u. a.:

• arbeitsmedizinisch-toxikologische Faktoren (z. B.Aufnahme und Wirkung des Stoffes, schädigendeStoffeigenschaften, Wahrscheinlichkeit eines mög-lichen Gesundheitsschadens)

• chemisch-physikalische Faktoren (z. B. Aggregat-zustand, Siedepunkt, Dampfdruck, Schmelzpunkt,Mischungsverhältnis, Sättigungskonzentration)

• betriebs- und verfahrenstechnische Faktoren (z. B.Arbeitsverfahren, Exposition am Arbeitsplatz)

Beispiel:Reinigungs- und Entfettungsverfahren auf der Basis wäs-sriger Tenside bieten heute gegenüber den gefährliche-ren Chlorkohlenwasserstoffen (z. B. Perchlorethylen, Tri-chlorethylen) häufig eine kostengünstigere Alternative,betrachtet man allein die beim CKW-Einsatz erforder-liche Anlagentechnik sowie die Entsorgung aufgrundvon Arbeitsschutz- und Umweltauflagen (Abb. 2).

In Bereichen der Automobilindustrie zeichnen sich hin-sichtlich des Einsatzes von Chrom(VI)-Verbindungenbeim Chromatieren verzinkter Bauteile erste Entwick-lungen ab. Als Alternative haben sich Chromitierun-gen bewährt. Darunter versteht man Beschichtungenaus Zinkoxid, Zinkhydroxid, Chrom(III)- und Kobalt-verbindungen.

Abb. 2: Geschlossene Entfettungsanlage mit Tetrachlorethen (Per)

als Reinigungsmittel

9.2.2 Emissionsarme Verfahren oder Verwendungsfor-men

Können keine Ersatzstoffe eingesetzt werden, so stehtals nächstes die Frage nach einem emissionsärmerenVerfahren und dem Einsatz emissionsarmer Verwen-dungsformen des Arbeitsstoffes an.

Beispiele:Geschlossenes SystemGibt es z. B. aus fertigungstechnischen Gründen kei-nen Ersatz für Tetrachlorethen (Perchlorethylen) sindsolche Verfahren einzusetzen, die einen Kontakt derBeschäftigten zu diesem Gefahrstoff ausschließen.Dies ist möglich durch den Einsatz einer geschlosse-nen Anlage (Abb. 2).

Emissionsarme VerfahrenDies sind solche Verfahren, die wenig Emissionen frei-setzen. Der Einsatz von Elektrolyten mit Netzmitteln,z. B. beim Hart- und Glanzverchromen sind hier guteBeispiele für emissionsarme Beschichtungsverfahren(Abb. 3).

Allein der Einsatz eines wirksamen Netzmittels kanndie Chrom(VI)-Konzentration in der Luft am Arbeits-platz erheblich reduzieren. Untersuchungen in Mit-gliedsbetrieben zeigten, dass Chrom(VI)-Verbindungenunterhalb des ehemaligen TRK-Wertes von 0,05 mg/m3

beim Einsatz von Netzmitteln nachgewiesen wurden.

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9 Schutzmaßnahmen9.2 Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 3: Einsatz von Netzmitteln am Chrombad

Ungefährliche VerwendungsformSogenannte „ungefährliche Verwendungsformen“können sich ebenfalls erheblich auf die freiwerdendeGefahrstoffkonzentration am Arbeitsplatz auswirken.Anstelle staubförmiger Gefahrstoffe lassen sich diesez. B. häufig auch in Granulatform, als Pasten oderggf. in gelöster, flüssiger Form einsetzen.

Der Einsatz von fertig angesetzten Elektrolyten bietetden Vorteil, dass nicht mit gefährlichen Einsatzstoffenumgegangen werden muss und damit das immer ge-fahrenträchtige Ansetzen entfällt (Abb. 4).

Abb. 4: Fertigansatz für die Versorgung von Behandlungs-

behältern

9.2.3 Technische SchutzmaßnahmenTechnische Schutzmaßnahmen haben absoluten Vor-rang vor organisatorischen, persönlichen oder arbeits-medizinischen Schutzmaßnahmen. Sie sollen möglichstzwangsläufig dafür sorgen, dass Gase, Dämpfe, Stäu-be etc. nicht in den Arbeitsbereich des Beschäftigtengelangen können, bzw. ein Kontakt zu den Gefahr-stoffen auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt.

Als Maßstab dient hier der „Stand der Technik“, alsoder Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, dersich in der praktischen Anwendung bewährt hat.

Entsprechend der Rangfolge ihrer Wirksamkeit wer-den folgende technische Maßnahmen unterschieden:

Auswahl von Arbeitsverfahren, Anlagentechniken etc.die ein Freiwerden von Gefahrstoffen ausschließen(geschlossene Anlage)

Für besonders gefährliche Krebs erzeugende Gefahr-stoffe sind Verarbeitungsverfahren in geschlossenenAnlagen und Apparaturen sogar zwingend vorge-schrieben.

Beispiel:Geschlossene Befülleinrichtung (Zudosieren) für Be-handlungsbehälter

Das Befüllen von Behältern z. B. mit Säuren, Laugenund sonstigen gefährlichen Zubereitungen ist, soweitdies noch aus Behältnissen „von Hand“ geschieht, miterheblichen Unfallgefahren (unbeabsichtigtes Versprit-zen, Verschütten, Sturz beim Transport u. a.) verbunden.

Ideal ist hier die Versorgung der Behandlungsbehälterdurch geschlossene Befüllsysteme (Abb. 4 und 5).

Abb. 5: Versorgung von Behandlungsbehältern aus

geschlossenem Befüllsystem

Absaugung freiwerdender Gefahrstoffe an der Aus-tritts- oder Entstehungsstelle

Kann nun durch das Arbeitsverfahren doch nicht si-cher ausgeschlossen werden, dass Gefahrstoffe in

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9 Schutzmaßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.2 Schutzmaßnahmen

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den Arbeitsbereich des Beschäftigten gelangen, müs-sen diese an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle er-fasst (d. h. abgesaugt) und gefahrlos für Mensch undUmwelt fortgeleitet werden.

Hinsichtlich ihrer Effektivität unterscheidet die Lüftungs-technik drei grundsätzliche Erfassungstechniken.

Geschlossenes ErfassungssystemIn diesem allseitig geschlossenen Anlagensystem sorgtdie angebaute Absaugung dafür, dass keine etwabrand- und explosionsgefährlichen Konzentrationenentstehen oder Gefahrstoffe an Undichtigkeiten derKapselung austreten können (Abb.6).

Abb. 6: Automatische Anlage mit Lüftungskabine am Trans-

portwagen (Quelle: Fa. Stohrer-Duduco)

Abb. 7: Wandabsaugungen an Beschichtungsbehältern

Halboffenes ErfassungssystemDie Emissionsquelle an der Anlage ist hierbei bis aufunbedingt notwendige Bedienungsöffnungen gekap-selt. An dieser halboffenen Kapselung (Erfassung) istdie Absaugung angeschlossen (Abb.7).

Offenes ErfassungssystemDie Emissionsquelle ist nicht umschlossen.Die Erfassung der Gefahrstoffe, mittels Saugtrichter,--rüssel o. ä. kann zwar auch zu guten Ergebnissenführen, jedoch ist es oft aus technischen Gründen un-möglich, nahe genug an die Emissionsquelle heran-zukommen, oder die Erfassung wird nicht optimalnachgeführt (die Maßnahme wirkt nicht zwangsläu-fig!) (Abb.8).

Abb. 8: Absaugung von Kühlschmierstoffemissionen an einer

Rundschleifmaschine

Lüftungsmaßnahmen im RaumHierunter versteht man Maßnahmen, die bezogen aufden Raum für den notwendigen Luftaustausch (Frisch-luftzufuhr bzw. Wärmeabfuhr) sorgen.

Die einfachste Art der Raumlüftung ist die Fensterlüf-tung, jedoch gerade in den Wintermonaten hat jederbestimmt schon feststellen müssen, dass hiermit keinakzeptabler Lüftungseffekt erzielt wird.

Eine technische Zu- und Abluftanlage im Raum ist im-mer dann erforderlich, wenn Absauganlagen an An-lagen installiert sind, bzw. wenn eine ausreichendeErfassung der Gefahrstoffe an der Entstehungs- oderAustrittstelle nicht möglich ist.

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9 Schutzmaßnahmen9.2 Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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9 Schutzmaßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen

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Die technische Lüftung muss zum einen dafür sorgen,dass ein Ausgleich der Luftbilanzen im Raum erfolgt,zum anderen muss ausreichend Frischluft zugeführtwerden. Absaugungen an Anlagen und Raumlüftungmüssen also aufeinander abgestimmt sein.

Wichtig ist auch, dass eine Luftströmung im Raum er-zeugt wird, die dafür sorgt, dass die Gefahrstoffemis-sionen nicht über den Atembereich des Beschäftigtensondern von ihm weg geleitet werden.

Grundlage für die Auslegung und Planung von lüf-tungstechnischen Anlagen sind die Luftströme die zurGefahrstofferfassung (Erfassungsluftstrom) und zurRaumlüftung (Aussen- und Umluftströme) benötigt wer-den. Sie sind entsprechend den jeweils zu erwarten-den Stoff- und Wärmelasten zu bemessen.

Weitere wichtige Orientierungshilfen für die Planunglufttechnischer Anlagen sind in der BGR 121 „Arbeits-platzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“, im fvo-Leit-faden zur Auslegung von Abluftanlagen an Galvanik-anlagen (fv-oberflä[email protected]) sowie inder VDI 2262 Blatt 3 „Luftbeschaffenheit am Arbeits-platz; Minderung der Exposition durch luftfremde Stof-fe“ enthalten.

9.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen

9.3.1 Beschäftigungsverbote und -beschränkungenFür besonders gefährliche Krebs erzeugende Stoffe(etwa Chrom(VI)-Verbindungen) bestehen Herstellungs-und Verwendungsverbote und allgemeine Beschäfti-gungsverbote und -beschränkungen.

Zum Schutz bestimmter Personengruppen wie Jugend-liche, werdende und stillende Mütter und gebärfähigeFrauen gelten besondere Beschäftigungsbeschränkun-gen. So darf beispielsweise der Arbeitgeber Jugendli-che, werdende und stillende Mütter u. a. mit sehr gif-tigen Gefahrstoffen (z. B. Cyanide) nur unter Beach-tung besonderer Maßnahmen beschäftigen.

Weiterhin können Beschäftigungsbeschränkungenbzw. -verbote aufgrund arbeitsmedizinischer Vorsor-geuntersuchungen von dem Betriebsarzt oder einemArbeitsmediziner ausgesprochen werden, wenn beiden Beschäftigten gesundheitliche Bedenken vorliegen.

9.3.2 Erste HilfeTrotz aller Schutzmaßnahmen sind Unfälle bei Tätig-keiten mit Gefahrstoffen nie völlig auszuschließen.Der Betrieb muss sich daher auf dieses ungewünschteEreignis bestmöglich einrichten.

Die Wirksamkeit einer „Ersten Hilfe“ ist wesentlich bestimmt von einem reibungslosen Funktionieren derErste-Hilfe-Organisation, d. h. der sogenannten Ret-tungskette im Betrieb.

Abgestimmt auf das bei Tätigkeiten mit einem Ge-fahrstoff mögliche Unfallrisiko sind entsprechende ma-terielle und personelle Voraussetzungen zu schaffen.

Der Unternehmer hat u. a. dafür zu sorgen, dass dieerforderlichen Einrichtungen, d. h. Erste-Hilfe-Material,Rettungsgeräte, Meldeeinrichtungen und ausreichendausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. DesWeiteren muss sichergestellt werden, dass nach einemUnfall sofortige Erste Hilfe geleistet und eine erforder-liche ärztliche Versorgung veranlasst wird.

Konkrete Hinweise zur Ersten Hilfe sind den Sicher-heitsdatenblättern sowie u. a. den folgenden berufs-genossenschaftlichen Informationen zu entnehmen:

• BGI 509 „Erste Hilfe im Betrieb“

• BGI 510 „Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen“

• BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“

Soweit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen damit zurechnen ist, dass bei Unfällen Maßnahmen erforder-lich werden, die nicht Gegenstand der üblichen Erst-helfer-Ausbildung sind, muss der Unternehmer für dieerforderliche zusätzliche Aus- und Fortbildung sorgen.

Für die Arbeitsbereiche in der Galvanotechnik und inden Laboratorien ist die Installation leicht und schnellerreichbarer Notduschen bzw. Augenduschen erfor-derlich, da hier durch möglicherweise verspritzendeoder auslaufende ätzende Stoffe Haut und Augen ge-schädigt werden können (Abb. 9).

Bei Arbeiten in Behältern kann das Bereithalten besonderer Rettungsgeräte, z. B. Atemschutz, Sicher-heits- und Rettungsgeschirre erforderlich werden.

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Abb. 9: Notdusche in einem Arbeitsbereich mit Verätzungs-

gefahr

Die Festlegungen zur Ersten Hilfe müssen auch in derBetriebsanweisung aufgenommen werden.

9.3.3 Arbeitsmedizinische VorsorgeTechnische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-meidung von Gesundheitsgefahren haben grundsätz-lich Vorrang. Verbleiben dennoch Gefahren, sind fürTätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen vom Unter-nehmer zusätzlich arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-suchungen zu veranlassen bzw. anzubieten.

Diese erfolgen als1. Erstuntersuchungen vor Aufnahme einer gefährden-

den Tätigkeit,2. Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen

während dieser Tätigkeit,3. Nachuntersuchungen bei Beendigung dieser Tätig-

keit,

4. Nachuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Krebs er-zeugenden (C) oder Erbgut verändernden (M) Stof-fen der Kategorien 1 und 2 auch nach Beendigungder Beschäftigung,

5. Untersuchungen aus besonderem Anlass nach § 16Abs. 4 GefStoffV

Pflichtuntersuchungen werden u. a. gefordert und sindVoraussetzung für die Beschäftigung bei Tätigkeitenmit Stoffen nach Anhang V Nr.1 GefStoffV (z. B.Chrom(VI)-Verbindungen, Nickel und seine Verbindun-gen), wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehal-ten wird.

Da für diese beiden Stoffe keine Arbeitsplatzgrenz-werte vorliegen, sollten beim Verchromen und beimVernickeln Pflichtuntersuchungen durchgeführt wer-den. Auf jeden Fall sind den Beschäftigten derartigeUntersuchungen anzubieten.

Der Unternehmer darf für die arbeitsmedizinische Vor-sorge nur Ärzte beauftragen, die entweder Fachärztefür Arbeitsmedizin sind oder die die Zusatzbezeich-nung „Betriebsmediziner“ führen.

Für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen be-stehen „Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für ar-beitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ (G-Sätze).

Die Grundsätze beschreiben, wie die Untersuchungenvom ermächtigten Arzt durchzuführen und zu beurtei-len sind.

Für die Beschäftigten, die ärztlich untersucht wordensind, ist vom Unternehmer eine Vorsorgekartei zuführen.

9.3.4 Persönliche Schutzausrüstung und HygieneNicht immer ist durch technische Schutzmaßnahmenallein ein ausreichender Schutz der Beschäftigten zuerreichen. In der betrieblichen Praxis ist dies besondersbei Instandhaltungs- sowie Reinigungsarbeiten der Fall.Den Beschäftigten muss entsprechende persönlicheSchutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden.

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9 Schutzmaßnahmen9.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Insbesondere kommen in Betracht:

• Augen- und Gesichtsschutz

• Atemschutzgeräte

• Schutzkleidung

• Schutzhandschuhe

• Fußschutz

Die Wirksamkeit einer PSA ist entscheidend abhängigvon:

• dem sicherheitsbewussten Verhalten des Beschäf-tigten (wird die PSA auch getragen?)

• der Akzeptanz durch den Beschäftigten

• den Trageeigenschaften der PSA

• der zweckgerichteten Auswahl der PSA (auf dieTätigkeit, den Gefahrstoff abgestimmt)

• der richtigen Anwendung der PSA

Es dürfen nur für den jeweiligen Einsatzzweck geeig-nete PSA eingesetzt werden, die den in der 8. Ver-ordnung zum Gerätesicherheitsgesetz getroffenen An-forderungen gerecht werden.

Die Auswahl geeigneter PSA liegt im Verantwortungs-bereich des Vorgesetzten, der sich natürlich durch diebetriebliche Sicherheitsfachkraft, den Betriebsarzt undnicht zuletzt durch die Berufsgenossenschaft beratenlassen sollte. Um die Akzeptanz bei den Mitarbeiternzu erhöhen, sollten diese auch bei der Auswahl betei-ligt werden.

Die Wahl geeigneter PSA ist u. a. abhängig von:

• dem zu schützenden Körperteil

• den Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen

• der Art der Tätigkeit mit dem Gefahrstoff

• auftretenden Gefahrstoffkonzentrationen

• den Umgebungsbedingungen (Sauerstoffgehalt, Kli-ma, Hitze etc.)

• Eignung des Beschäftigten

Wertvolle Hinweise und Auswahlkriterien geben hieru. a. die „BG-Regeln zum Einsatz persönlicher Schutz-ausrüstung“:

• BGR 189 „Einsatz von Schutzkleidung“

• BGR 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

• BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichts-schutz“

• BGR 195 „Einsatz von Schutzhandschuhen“

Die häufigste Kontaktmöglichkeit zu Gefahrstoffen er-folgt in der Regel über die Hände.

Kann ein Hautkontakt verfahrensbedingt nicht ausge-schlossen werden, wie z. B. beim Arbeiten an hand-beschickten Elektrolyten, müssen den betroffenen Be-schäftigten geeignete Schutzhandschuhe zur Verfü-gung stehen und diese von ihnen getragen werden.

Was heißt nun geeignet?

Wichtig ist zunächst einmal, dass das Handschuhma-terial gegen den Gefahrstoff, gegen den es schützensoll, ausreichend beständig und undurchlässig ist.

Schutzhandschuhe aus Gummi bieten im Allgemeineneinen guten Schutz gegen ätzende Säuren und Lau-gen (Abb. 10).

Abb. 10: Schutzhandschuhe beim alkalischen Spritzentfetten

Generell müssen Schutzhandschuhe gegen chemischeGefahren neben dem CE-Zeichen mit dem entspre-chenden Piktogramm „Chemische Gefahren“ gekenn-zeichnet sein (Abb. 11).

chemischeGefahren

Abb. 11: Piktogramm „chemische

Gefahren“ (Quelle: BGR 195)

Bei der Auswahl von Schutzhandschuhen sind nebenden Forderungen nach bestmöglichem Schutz auchFragen bezüglich des Tragekomforts, des Tastgefühls

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9 Schutzmaßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen

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und des Greifvermögens abzuklären. Denn die Ak-zeptanz der Beschäftigten, den Schutzhandschuhauch zu tragen, wird von diesen Faktoren wesentlichbeeinflusst. Beim längeren Tragen von Schutzhand-schuhen werden deren Nachteile offenbar.

Durch Schweißbildung quillt die Haut auf und verlierthierdurch ihre natürliche Abwehrkraft. Der Schweiß-bildung können z. B. Baumwollunterziehhandschuheoder spezielle Hautcremes entgegenwirken.

Müssen flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe täglichlänger als 2 Stunden getragen werden, liegen soge-nannte Feuchtarbeiten vor und es müssen arbeitsme-dizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G24 ange-boten werden. Bei einer Tragezeit von täglich mehrals 4 Stunden sind die Vorsorgeuntersuchungen ver-pflichtend (siehe auch TRGS 401).

9.4 Betriebsanweisungen/Unterweisungen

Für Tätigkeiten mit den in Galvaniken eingesetztenGefahrstoffen müssen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezo-gene Betriebsanweisungen erstellt und im Betrieb be-kannt gemacht werden.

Für einige häufig angewandte Oberflächenbehand-lungsverfahren sowie für einige allgemeine Arbeitsvor-gänge wurden Muster-Betriebsanweisungen erarbeitet.Diese Muster-Betriebsanweisungen können im Betriebdirekt verwendet werden, wobei betriebsspezifischeDaten (u. a. Stand, Verantwortlicher, genaue Bezeich-nung der Persönlichen Schutzausrüstung, Standort derFeuerlöscher, Notruf, Arzt, Ersthelfer, genaue Hinweisezur Entsorgung, Unterschrift) zu ergänzen sind. Wer-den zusätzliche gefährliche Komponenten in den je-weiligen Bädern eingesetzt, sind diese unter dem Ab-schnitt Gefahrstoffbezeichnung einzutragen.

Ergänzungen sind auch dann erforderlich, wenn dieArbeitsverfahren von den in den Muster-Betriebsan-weisungen beschrieben, abweichen.

Stoffbezogene Sicherheitsinformationen, insbesonderewas die Eignung und den Einsatz Persönlicher Schutzaus-rüstung (PSA) angeht, können den Sicherheitsdatenblät-tern der Hersteller bzw. Lieferanten entnommen werden.

Im Anhang 5 sowie auf der beigefügten CD-ROM sindalle von der Berufsgenossenschaft herausgegebenenBetriebsanweisungen für die Galvanik enthalten.

Anhand der Betriebsanweisung müssen die jährlichnotwendigen Unterweisungen (§ 14 GefStoffV) derBeschäftigten durchgeführt werden. Die Unterweisun-gen sind schriftlich zu dokumentieren und von den unterwiesenen Beschäftigten durch Unterschrift zu be-stätigen.

Der Unternehmer hat weiterhin sicherzustellen, dassfür alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstof-fen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchgeführt wird. Diese Be-ratung soll im Rahmen der Unterweisung erfolgen. Da-bei sind die Beschäftigten über Angebotsuntersuchun-gen nach der GefStoffV zu unterrichten sowie auf be-sondere Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten mit be-stimmten Gefahrstoffen hinzuweisen.

Zur Unterstützung der verantwortlichen Vorgesetztenhat die Berufsgenossenschaft eine Reihe von DVD pro-duziert, die zur videogestützten Unterweisung bei Tä-tigkeiten mit Gefahrstoffen eingesetzt werden können.

Die DVD „Galvanotechnik“ dient der Unterweisungbei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der Galvanotech-nik. Sie richtet sich vorrangig an Beschäftigte, diebeim Bedienen galvanischer Anlagen mit Gefahrstof-fen umgehen. Das Ansetzen, Prüfen oder Nachschär-fen der Elektrolyte sowie Instandhaltungsarbeiten wer-den ebenso berücksichtigt.

Zu der DVD-Unterweisung gehört ein Handbuch, dassüber die Anwendung und den Inhalt der DVD infor-miert. Es gliedert sich in einen allgemeinen Teil mit In-formationen über die Anwendung der DVD und einenspeziellen Teil mit Informationen über den Inhalt derDVD.

Die drei Anhänge des Handbuches enthalten einenNachweis für die Durchführung der Unterweisung, einMerkblatt für Beschäftigte entsprechend dem Inhaltder Unterweisung, und einen Testbogen für einen In-formationstest.

9 Schutzmaßnahmen9.4 Betriebsanweisungen/Unterweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Page 31:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

Anhang 1 Gefahrstoffverzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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35

Anhang 1 Gefahrstoffverzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . _

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36

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37

Anhang 1 Gefahrstoffverzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . _

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39

Anhang 1 Gefahrstoffverzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . _

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Page 46:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

44

ANHANG 2 MUSTER-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV

Anschrift des BetriebesTelefon/E-Mail

Handgalvanik

Glanzverchromen

Die zu beschichtenden Werkstücke (je nach Kundenauftrag) werden anGestellen hängend in den Elektrolyten (Chrombad) eingetaucht. Nachder vorgeschriebenen Verweilzeit werden die Gestelle herausgenommenund in Spülbäder getaucht. Das Chrombad hat eine Oberfläche von2 m2 und ist mit einer Randabsaugung versehen. Dem Elektrolyten wirdein wirksames Netzmittel zugesetzt. Eine Zuluft im Arbeitsbereich istdurch Dachöffnungen und Hallentore gegeben. Die Handgalvanik ist ineiner Halle (Fläche: 1500 m2; Deckenhöhe: 4,50 m) untergebracht.

Firmenname

Arbeitsbereich

Tätigkeit

Beschreibung der Tätigkeit

1 Allgemeine Angaben

Beispiel„Glanzverchromen an einer Handanlage“

Ersteller:

Verantwortlicher:

Datum:

Unterschrift:

2 Verwendete/freigesetzte Gefahrstoffe

Bezeichnung

Chromelektrolyt(Chromtrioxid in wässriger Lösung),Temperatur: 38 °C

Schwefelsäure

Kennzeichnung/R-Sätze

Krebs erzeugend, Kategorie 1sehr giftig, umweltgefährlichR: 21/22-26-35-42/43-45-46-

48/23-51/52-62S: 53-45-60-61reizendR: 36/38S: 26-30-45

Menge

Badinhalt. 1000 Liter

Chromtrioxid: 320 g/l

Schwefelsäure: 5 g/l

Page 47:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

45

Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sicherheitsdatenblätter; Betriebliches Gefahrstoffverzeichnis; BG/BGIA-Empfehlung „Galvanotechnik undEloxieren“; Broschüre S 15 der BGFE; fvo-Leitfaden; TRGS 514, TRGS 515

Durch die geringe Stromausbeute verfahrensbedingt starke Aerosolbildung durch Wasserstoff. Einatmenvon Chrom(VI)-haltigen Aerosolen möglich. Eine Substitution gegen ungefährlichere Ersatzstoffe ist nichtmöglich. Das Verfahren kann wegen der Vielfalt der zu beschichtenden Werkstücke nicht automatisiert werden. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist nicht aufgestellt (TRGS 900). Der ehemalige Luftgrenzwert von 0,05 mg/m3 (TRK-Wert) wird durch die vorhandenen Schutzmaßnahmen (Randabsaugung und Netzmittel)eingehalten. Die Anforderungen der BG/BGIA-Empfehlung und damit der Stand der Technik werden erfüllt.

Ein Hautkontakt ist beim Einhängen und Herausnehmen der Gestelle nicht auszuschließen.

Eine Sensibilisierung durch Hautkontakt ist möglich (R43).

Für Chrom(VI)-Verbindungen gelten besondere Regelungen für Jugendliche und werdende Mütter.

Wegen der Wasserstoffentwicklung besteht grundsätzlich Brand – und Explosionsgefahr (siehe Explosions-schutz-Dokument nach Betriebssicherheitsverordnung).

Gefährliche chemische Reaktionen mit anderen Stoffen sind verfahrensbedingt nicht gegeben.

Entsprechende PSA und Hautschutzmaßnahmen sind wirksam, bislang wurden keine Hauterkrankungen bekannt. Die bereitgestellten Schutzhandschuhe, Schürze, Schutzbrille säurefester Arbeitsanzug sind ge-eignet und wirksam, d.h. sie werden konsequent getragen und gepflegt. Hautmittel und Waschgelegen-heiten werden zur Verfügung gestellt und auch benutzt. Es besteht ein betrieblicher Hautschutzplan.

Wegen des Tragens flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe liegt Feuchtarbeit vor. Handschuhe werden länger als 4 Stunden pro Arbeitsschicht getragen. Es besteht eine mittlere Hautgefährdung durch Haut-kontakt entsprechend TRGS 401.

Die entsprechend BG/BGIA-Empfehlung zu treffenden Maßnahmen zur Einhaltung des Stand der Technikwerden erfüllt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft.

Alle Mitarbeiter in der Galvanik werden arbeitsmedizinisch durch den „Betriebsarzt“ nach G 15 und G 24 untersucht, bisher keine Auffälligkeiten. Vorsorgekartei ist in der Personalabteilung abgelegt.Im Rahmen der regelmäßigen Unterweisungen erfolgt auch eine arbeitsmedizinische Beratung.

Der ehemalige Luftgrenzwert von 0,05 mg/m3 für Chrom(VI)-Verbindungen wird eingehalten. Die getroffe-nen Maßnahmen (u.a. Randabsaugung am Bad und Netzmittel auf dem Elektrolyten) nach der BG/BGIA-Empfehlung sind wirksam. Der Stand der Technik ist erreicht. Bezüglich eines Hautkontaktes sind Maßnah-men getroffen und wirksam. Entsprechend GefStoffV sind Maßnahmen nach Schutzstufe 4 zu treffen.

4 Beurteilung

3 Informationsermittlung

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46

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung

5 Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit (Schutzstufe 4)

Maßnahmen/Checkpunkte

Substitution möglich? Wenn nein, Begründung

Liegt ein AGW vor und wird dieser eingehalten, dann Maß-nahmen nach Schutzstufe 3

Werden Tätigkeiten entsprechend eines VSK durchgeführt, dannMaßnahmen nach Schutzstufe 3(zu VSK siehe TRGS 420)

Expositionsmessungen durch-führen und Ergebnisse beurteilen

Gefahrenbereich abgrenzen und kennzeichnen

Keine ReinluftrückführungAusnahme: Anwendung aner-kannter Verfahren oder GeräteKeine Gefährdung andererBeschäftigter zulassen

Betriebliche Umsetzung

Eine Substitution gegen ungefähr-lichere Ersatzstoffe ist nicht mög-lich. Das Verfahren kann wegender Vielfalt der zu beschichtendenWerkstücke nicht automatisiert werden.

Nein, jedoch wird der Stand der Technik nach BG/BGIA-Empfeh-lung eingehalten.

Nein, jedoch BG/BGIA-Empfeh-lung.

Da Maßnahmen der BG/BGIA-Empfehlung erfüllt und wirksamsind, sind keine Messungen erfor-derlich.

Für Unbefugte ist der Zutritt zurGalvanik verboten.Verbotszeichen P06 (BGV A 8)

Die abgesaugten Chrom(VI)-halti-gen Aerosole werden über einenNasswäscher nach Außen abge-führt.

Wirksamkeit/Prüfung

Zuständig: Vorgesetzter

Regelmäßige Prüfung der Einhal-tung der Schutzmaßnahmen durchHerrn „Fähig“ mit Dokumentationder Ergebnisse.

Regelmäßige Prüfung der Absaug-anlage durch Fa. „Lufttechnik“. Dokumentation der Ergebnisse.

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47

Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6 Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit (Schutzstufe 3)

Maßnahmen/Checkpunkte

Substitution (s. Schutzstufe 4)

Verwendung in einem geschlossenen System

Sofern geschlossenes System technisch nicht möglich, andere technische Maßnahmen nach demStand der Technik

Wartung/InstandsetzungErsatzschutzmaßnahmen?

Messungen, Vergleiche zur Ermittlung der ExpositionAnwendung VSK

Zutrittsbeschränkungen

Betriebliche Umsetzung

Das Beschichten im geschlossenen System ist in einer Lohngalvanik nicht möglich. Das Ab- und Umfül-len geschieht mittels entsprechen-der Fasspumpen.

Stand der Technik nach BG/BGIA-Empfehlung

Für die Reinigung, Wartung und Instandsetzung ist eine besondere Betriebsanweisung erstellt!Beginn der Arbeiten nur nach Absprache mit dem Vorgesetzten.

Siehe BG/BGIA-Empfehlung

Für Unbefugte ist der Zutritt zurGalvanik verboten.Verbotszeichen P06 (BGV A 8)

Wirksamkeit/Prüfung

Zuständig: Vorgesetzter

Zuständig: Vorgesetzter

Zuständig: Vorgesetzter

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48

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung

7 Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit (Schutzstufe 2)

Maßnahmen/Checkpunkte

Substitution (s. Schutzstufe 4)

Verfahren, Steuereinrichtungen, Arbeitsmittel und Materialien nachdem Stand der Technik gestalten bzw. auswählen

Kollektive Schutzmaßnahmen(Arbeitsplatzabsaugung und/oder raumlufttechnische Maßnahmen)

Nutzung von PSA(keine ständige Maßnahme)

Bei Bedarf getrennte Aufbewah-rung von Schutz- und Straßen-kleidung

Verbot von Essen, Trinken, Rauchen bei Gefahrstoffumgang

Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchung (verpflichtend/anbieten)

Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung

Betriebsanweisung/Unterweisung

Betriebliche Umsetzung

Stand der Technik nach BG/BGIA-Empfehlung

Am Chromelektrolyten ist eine wirksame Randabsaugung installiert.Zuluft über Dachöffnungen und Hallentore.

Es werden säurefeste Arbeitsanzü-ge, Schutzhandschuhe, Schürzen,Schutzbrillen und bei Tätigkeitenmit festem Chromtrioxid (Ansetzen)Atemschutz (FFP2) zur Verfügunggestellt.

Zur Aufbewahrung von Arbeits-und Schutzkleidung sowie Straßen-kleidung stehen getrennte Aufbe-wahrungsmöglichkeiten zur Verfü-gung.

Siehe Betriebsanweisung und Aus-hang im Betrieb!

Arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-suchungen nach G15 und G24werden veranlasst. Vorsorgekarteiwird geführt.

Erfolgt im Rahmen der Unterwei-sung.

Betriebsanweisung vorhanden;Unterweisung jährlich durch Vorgesetzten

Wirksamkeit/Prüfung

Zuständig: Vorgesetzter

Die konstruktiven Anforderungendes fvo-Leitfaden werden erfüllt. Es erfolgte eine Abnahme der Ab-saugung nach DIN 12599. Regel-mäßige Prüfung durch Fa. „Lüftung“

Zuständig: Herr „Fähig“

Reinigung und Pflege durch den Betrieb. Arbeitsanzüge dürfennicht privat gewaschen werden.Unterweisung der Mitarbeiterdurch den Vorgesetzten unter Beteiligung des Betriebsarztes.

Zuständig: Unternehmer, Vorge-setzter

Zuständig: Vorgesetzter unter Beteiligung des Betriebsarztes

Zuständig: Vorgesetzter unter Beteiligung des Betriebsarztes

Zuständig: Vorgesetzter unter Beteiligung des Betriebsarztes

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49

Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen

TRGS 514 Lagern giftiger und sehr giftiger Stoffe

TRGS 515 Lagern brandfördernder Stoffe

TRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung

BGFE-Broschüre S 15 „Gefahrstoffe in der Galvanotechnik und der Oberflächenveredelung“

BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung „Galvanotechnik und Eloxieren“

fvo-Leitfaden zur Auslegung von Abluftanlagen an Galvanikanlagen (fv-oberflä[email protected])

9 Angewendete Vorschriften

8 Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit (Schutzstufe 1)

Maßnahmen/Checkpunkte

Mindestschutzmaßnahmen nachTRGS 500 (Allgemeine Hygiene-maßnahmen u.a.)

Wirksamkeit der Schutzmaßnah-men mindestens alle 3 Jahre prüfen und dokumentieren

Kennzeichnung aller Gefahrstoff-gebinde, Apparaturen und Rohrleitungen

Lagerung ohne Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt

Lagerung nur in geeigneten BehältnissenKeine Lebensmittelbehälter

Reststoffe und -behälter entfernen und entsorgen

Betriebliche Umsetzung

Werden erfüllt, siehe Betriebsanweisung

Maßnahmen werden arbeitstäglichdurch die Mitarbeiter auf Funktionüberprüft (Betriebsanweisung). Prüfung der lufttechnischen Einrich-tungen mind. jährlich durch be-fähigte Person der Fa. „Lüftung“

Behälter (Elektrolyt) sind entspre-chend dem Inhaltsstoff gekenn-zeichnet.

Alle Gefahrstoffe werden in einem abschließbaren Lager unterge-bracht. Die TRGS 514 und 515sind eingehalten. Die gelagertenStoffe und Lagermengen werden in einem gesonderten Verzeichnisgeführt.

Für die betriebliche Aufbewah-rung der Gefahrstoffe stehen be-ständige und gekennzeichnete Behältnisse bereit.

Für Reststoffe stehen besondereReststoffbehälter bereit.

Wirksamkeit/Prüfung

Zuständig: Vorgesetzter

Wartungsvertrag mit Fa. „Lüftung“

Zuständig: Herr „Lagermeister“

Zuständig: Herr „Lagermeister“

Zuständig: Herr „Entsorge“

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50

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung

Anschrift des BetriebesTelefon/E-Mail

Handgalvanik

Glanzverchromen

Die zu beschichtenden Werkstücke (je nach Kundenauftrag) werden anGestellen hängend in den Elektrolyten (Chrombad) eingetaucht. Nachder vorgeschriebenen Verweilzeit werden die Gestelle herausgenommenund in Spülbäder getaucht. Das Chrombad hat eine Oberfläche von2 m2 und ist mit einer Randabsaugung versehen. Dem Elektrolyten wirdein wirksames Netzmittel zugesetzt. Eine Zuluft im Arbeitsbereich istdurch Dachöffnungen und Hallentore gegeben. Die Handgalvanik ist ineiner Halle (Fläche: 1500 m2; Deckenhöhe: 4,50 m) untergebracht.

Firmenname

Arbeitsbereich

Tätigkeit

Beschreibung der Tätigkeit

1 Allgemeine Angaben

2 Verwendete/freigesetzte Gefahrstoffe

Bezeichnung

Chromelektrolyt(Chromtrioxid in wässriger Lösung),Temperatur: 38 °C

Schwefelsäure

Kennzeichnung/R-Sätze

Krebs erzeugend, Kategorie 1sehr giftig, ätzend, umweltgefähr-lichR: 21/22-26-35-42/43-45-46-

48/23-51/52-62reizendR: 36/38

Menge

Badinhalt. 1000 Liter

Chromtrioxid: 250–320 g/l

Schwefelsäure: 5 g/l

Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV

Beispiel„Glanzverchromen an einer Handanlage“

Ersteller:

Verantwortlicher:

Datum:

Unterschrift:

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51

Gefahren durch Inhalation:Verfahrensbedingt starke Aerosolbildung durch Wasserstoff. Einatmen von Chrom(VI)-haltigen Aerosolenmöglich. Das Verfahren kann wegen der Vielfalt der zu beschichtenden Werkstücke nicht automatisiert werden. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist nicht aufgestellt (TRGS 900). Der ehemalige Luftgrenzwert fürChrom(VI)-Verbindungen von 0,05 mg/m3 (TRK-Wert) wird durch die vorhandenen Schutzmaßnahmen (Randabsaugung und Netzmittel) eingehalten. Die Anforderungen der BG/BGIA-Empfehlung und damit derStand der Technik werden erfüllt.

Gefahren durch Hautkontakt:Die bereit gestellten Schutzhandschuhe, Schürze, Schutzbrille, säurefester Arbeitsanzug sind geeignet undwirksam, d.h. sie werden konsequent getragen und gepflegt. Hautmittel und Waschgelegenheiten werdenzur Verfügung gestellt und auch benutzt. Es besteht ein betrieblicher Hautschutzplan.

Wegen des Tragens flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe liegt Feuchtarbeit vor. Handschuhe werden länger als 4 Stunden pro Arbeitsschicht getragen.

Es besteht eine mittlere Hautgefährdung durch Hautkontakt entsprechend TRGS 401.

Physikalisch-chemische Gefahren:Wegen der Wasserstoffentwicklung besteht grundsätzlich Brand- und Explosionsgefahr (siehe Explosions-schutz-Dokument nach Betriebssicherheitsverordnung im Anhang 3)

Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

3 Beurteilung

Eine Substitution gegen ungefährlichere Ersatzstoffe ist nicht möglich.Das Verfahren kann wegen der Vielfalt der zu beschichtenden Werk-stücke nicht automatisiert werden.

Die Maßnahmen der BG/BGIA-Empfehlung und damit der Stand derTechnik werden erfüllt. Es sind keine Messungen erforderlich.

Maßnahmen nach der BG/BGIA-Empfehlung sind u.a.: Über die Absaugung liegt eine Abnahme vor. Der fvo-Leitfaden zurkonstruktiven Ausführung der Absaugung wurde eingehalten.

Die Absaugung wird alle 3 Monate überprüft mit Dokumentation.

Es erfolgt zudem eine arbeitstägliche Funktionskontrolle durch die Mitarbeiter.

Es werden säurefeste Arbeitsanzüge, Schutzhandschuhe, Schürzen,Schutzbrillen und bei Tätigkeiten mit festem Chromtrioxid (Ansetzen)Atemschutz (FFP2) zur Verfügung gestellt. Die PSA ist entsprechend der Betriebsanweisung zu benutzen.

Zur Aufbewahrung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie Straßenkleidung stehen Spinde mit getrennten Aufbewahrungsmöglich-keiten zur Verfügung.

Unternehmer

Vorgesetzter

Vorgesetzter

Vorgesetzter; Wartungsvertrag mit Fa. »Lüftung«

alle Mitarbeiter

Vorgesetzter/alle Mitarbeiter

Vorgesetzter/alle Mitarbeiter

4 Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit (Schutzstufe 4) Zuständigkeit (Termin)

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 2 Muster-Gefährdungsbeurteilung

5 Angewendete Vorschriften

TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, MaßnahmenTRGS 514 Lagern giftiger und sehr giftiger StoffeTRGS 515 Lagern brandfördernder StoffeBGFE-Informationsmaterial S 15 »Gefahrstoffe in der Galvanotechnik und der Oberflächenveredelung«BGI 790-016 BG/BGIA-Empfehlung »Galvanotechnik und Eloxieren«fvo-Leitfaden zur Auslegung von Abluftanlagen an Galvanikanlagen

Es stehen hygienisch einwandfreie Waschgelegenheiten sowie Hautmittel zur Verfügung.

Alle betrieblichen Behälter und Bäder sind entsprechend dem Inhaltsstoff gekennzeichnet. Rohrleitungen sind entsprechend demDurchflussstoff und der Flussrichtung gekennzeichnet.

Gefahrstoffe dürfen nur mit dafür vorgesehenen Fasspumpen um- und abgefüllt werden. Es dürfen nur geeignete und gekenn-zeichnete Gebinde verwendet werden.

Alle Gefahrstoffe werden in einem abschließbaren Lager unterge-bracht. Die TRGS 514 und 515 sind eingehalten. Die gelagerten Stoffe und Lagermengen werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.

Für Unbefugte ist der Zutritt zur Galvanik verboten, VerbotszeichenP06 hängt aus.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 15 und G 24werden veranlasst. Vorsorgekartei wird geführt.

Betriebsanweisungen und Hautschutzplan sind vorhanden. Unterweisungen erfolgen jährlich inkl. arbeitsmedizinisch-toxikologi-scher Beratung.

Unternehmer

Vorgesetzter

Vorgesetzte/alle Mitarbeiter

Herr »Lagermeister«

Vorgesetzter

Vorgesetzter/Betriebsarzt

Vorgesetzter/Betriebsarzt

4 Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit Schutzstufe 4 Zuständigkeit (Termin)

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53

Explosionsschutz-Dokument BetrSichV § 6

52

ANHANG 3 MUSTER-EXPLOSIONSSCHUTZ-DOKUMENT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Explosionsschutz-DokumentationBetrSichV § 6

Datum:

Verantwortlich:

Unterschrift:

1 Allgemeine Angaben

Firmenname Mustermann GmbHBeispiel Straße 2021000 Vorschlagstadt

Arbeitsbereich Hartverchromung, Automat Halle 2

Bezeichnung der Anlage Anlage A2

Beschreibung des Verfahrens In der Anlage A2 werden Stahlteile auf Gestellen zunächst gereinigtund anschließend hartverchromt. Die Anlage besteht aus 13 Bädern,die von dem Transportwagen entsprechend der Steuerung angefahrenwerden. Die Bäder sind überwiegend mit Randabsaugungen versehen.Mit Außenstrom werden betrieben:

Hartverchromungsbad (3000 A)Elektrolytisches Entfetten (1000 A)

2 Zugehörige Dokumente

Gefahrstoffverzeichnis (Ordner GS10) ExzonenplanGefährdungsbeurteilung (Ordner GS10) Prüfbescheinigungen (Ordner Sifa1)Sicherheitsdatenblätter (Ordner GS-Sida) Betriebsanweisung (Vorraum H12)Lageplan (Ordner Bau09) Nachweis der Unterweisung (Ordner GS09)

Beispiel„Galvanik –Hartverchromen“

Ersteller:

Verantwortlicher:

Datum:

Unterschrift:

Page 56:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

54

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 3 Muster-Explosionsschutz-Dokument

3 Einsatzstoffe und sicherheitstechnische Kennzahlen

siehe Ordner Sicherheitsdatenblätter

Zur Beurteilung der Explosionsgefahr wurden die beiden Bäder mit Außenstrom herangezogen und dieWasserstoffentwicklung abgeschätzt.

Wasserstoff:UEG: 4 Vol.-%OEG: 77 Vol.-%Gasdichte (0 °C, 1013 mbar): 0,08989 g/lRelative Gasdichte: 0,07 Zündtemperatur: 560 °C

4 Beurteilung der Explosionsgefahr

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann auftreten:

an der Badoberflächebeim An- und Abfahren der Lüftungim Deckenbereich über der Anlage

5 Maßnahmen

5.1 Technische Lüftung

5.2 Zoneneinteilung

Badabsaugung: ca.1200 m3/h je Bad

Überwachung der Wirksamkeit: Verriegelt mit Strom zur Elektrolyse

Prüfung: jährliche Wartung durch Fa. Roberst

technische Lüftung am Bad

Deckenöffnungen frei

Bad:Zone 0: Oberfläche des BadesZone 1: bis 0,2 m über der BadoberflächeZone 2: 1 m Radius um das Bad bis zur Decke (Zylinderform)Umgebung: feuergefährdet

Absaugung:keine Zone (ausreichender Volumenstrom, daher liegt die Wasserstoff-konzentration deutlich unter UEG)

siehe: Exzonenplan und Lageplan (siehe Punkt 2)

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Kommentar

Zur Beurteilung der Explosionsgefahr ist die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre maß-geblich. Diese setzt sich aus den beiden Komponenten brennbares Gas und Sauerstoff zusammen.

Die Menge an brennbarem Gas, in diesem Fall Wasserstoff, ergibt sich beim Hartverchromen aus der Strom-stärke. Aus dem zur Elektrolyse zur Verfügung stehenden Strom und der Faradayschen Konstante lässt sich derVolumenstrom an Wasserstoff berechnen.

Die Menge an der zur Verdünnung zugeführten Luft ist abhängig von der lufttechnischen Anlage. Meist ist dieMessung des Luftstroms der praktikabelste Weg. Mithilfe des BG-BGIA-Reportes 3/2001 »Berechnungsverfah-ren und Modellbildung in der Arbeitsbereichsanalyse« kann die Luftmenge (Kapitel 4) jedoch gerade auch beinatürlicher Lüftung rechnerisch abgeschätzt werden.

Mit dem folgenden Diagramm (Abb.1) kann grob abgeschätzt werden, ob das entstehende Gemisch aus Luftund Wasserstoff explosionsfähig ist:V: Volumenstrom an Luft, mit dem der entstehende Wasserstoff verdünnt wird in m3/h

(aus Anlagendaten, Messung oder Berechnung).I: Stromstärke im Bad (Betriebsdaten). Beim Hartverchromen wurde eine Stromausbeute von 10 % angesetzt.

Ist diese in Realität niedriger, entsteht mehr Wasserstoff.

55

Anhang 3 Muster-Explosionsschutz-Dokument . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5.3 Betriebsmittel in den Zonen 0 bis 2 –mögliche Zündquellen

5.4 KonstruktiverExplosionsschutz

5.5 Organisation

5.6 Kennzeichnung nachBGV A8

Auswahlkriterium: Gerätegruppe: II Explosionsgruppe: IIC

Zone 2 Gerätekategorie: 3 GZone 1 Gerätekategorie: 2 GZone 0 Gerätekategorie: 1 G

Deckenleuchten: jährliche ÜberprüfungElektr. Geräte: dreijährige Prüfung durch SVTransportwagen: geerdet, jährliche PrüfungAbluftanlage: jährliche Überprüfung

Abschaltung des Stromes über Anlagensteuerung vor Entnahme der Ge-stelle (Abreißfunken)

Bekleidung (Schuhe, Schutzanzug): ableitfähiges Schuhwerk

kein konstruktiver Explosionsschutz

AlarmplanBetriebsanweisungUnterweisungPrüfungenFreigabeverfahren siehe Punkt 2

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 3 Muster-Explosionsschutz-Dokument

Ausgehend von der Stromstärke (1) erhält man durchden Schnittpunkt mit dem eingesetzten Verfahren dieentstehende Wasserstoffmenge. Folgt man diesem Volu-menstrom nach rechts (2), ergibt der Schnittpunkt mitder eingesetzten Luftmenge (3) in etwa die Mischungs-konzentration (4). Liegt die Mischung (geneigte Gera-den gleicher Konzentration) ausreichend weit unterhalbvon 4 % (untere Explosionsgrenze des Wasserstoffes),so ist eine explosionsfähige Atmosphäre im durch-mischten Zustand nicht zu befürchten. Hierbei muss je-doch berücksichtigt werden, dass in dem Bereich indem sich der Wasserstoff mit der Zuluft mischt, örtlichdurchaus explosionsfähige Konzentrationen auftretenkönnen.

Abb. 1: Diagramm zur Abschätzung der WasserstoffkonzentrationAbb. 1: Diagramm zur Abschätzung der Wasserstoffkonzentration

Abb. 2: Exzonenplan

Ausgehend von der Stromstärke (1) erhält man durchden Schnittpunkt mit dem eingesetzten Verfahren dieentstehende Wasserstoffmenge. Folgt man diesem Vo-lumenstrom nach rechts (2), ergibt der Schnittpunkt mitder eingesetzten Luftmenge (3) in etwa die Mischungs-konzentration (4). Liegt die Mischung (geneigte Gera-den gleicher Konzentration) ausreichend weit unter-halb von 4 % (untere Explosionsgrenze des Wasser-stoffes), so ist eine explosionsfähige Atmosphäre imdurchmischten Zustand nicht zu befürchten. Hierbeimuss jedoch berücksichtigt werden, dass in dem Be-reich in dem sich der Wasserstoff mit der Zuluft mischt,örtlich durchaus explosionsfähige Konzentrationenauftreten können.

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ANHANG 4 MUSTER-BEHÄLTERKENNZEICHNUNGEN FÜR ELEKTROLYTE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Nickelbad

Nickelchlorid/NickelsulfatSchwefelsäure/Salzsäure < 1%

T= 60–65 °C

Abb. 5: Nickelelektrolyte

Hartchrombad

Chromsäureanhydrid/Chromtrioxidenthält Schwefelsäure

T= ≈ 55 °C pH < 1

Verpuffungsgefahr durchWasserstoffentwicklung

Ätzend

C

Sehr giftig

T+

Glanzchrombad

Chromsäureanhydrid/Chromtrioxidenthält Schwefelsäure

T= ≈ 38 °C pH < 1

Verpuffungsgefahr durchWasserstoffentwicklung

Ätzend

C

Giftig

T

Schwarzchrombad

Chromsäureanhydrid/Chromtrioxidenthält Schwefelsäure

pH < 1

Verpuffungsgefahr durchWasserstoffentwicklung

Ätzend

C

Sehr giftig

T+

Abb. 1: Hartchromelektrolyte

Abb. 2: Glanzchromelektrolyte

Abb. 3: Schwarzchromelektrolyte

Cyanidisches Kupferbad

CyanideNatriumhydroxid/Kaliumhydroxid

pH ≈ 12

Verpuffungsgefahr durchWasserstoffentwicklung

Reizend

Xi

Sehr giftig

T+

Giftig

T

Abb. 4: Cyanidische Kupferelektrolyte

Umweltgefährlich

N

Umweltgefährlich

N

Umweltgefährlich

N

Umweltgefährlich

N

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58 49

ANHANG 5 MUSTER-BETRIEBSANWEISUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

– Hautkontakt: Benetzte Kleidung entfernen, Haut mit viel Wasserspülen, Arzt ___________________ aufsuchen

– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) spülen,Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________ aufsuchen.

– Verschlucken: Viel Wasser mit Aktivkohlezusatz trinken, Vorgesetzten informieren– Einatmen: Frischluft, Vorgesetzten informieren, Arzt aufsuchen

Firma:

Arbeitsbereich: Galvanik

Verantwortlich:

Salpetersäure 53%ig HNO3

– Bei Kontakt Verätzung, d. h. Zerstörung von Körpergewebe (Haut, Augen usw.)– Bildung giftiger nitroser Gase (Stickoxide) (braun-rote Farbe) bei Kontakt mit organischen Stoffen

(Holzspäne, Putzlappen)– Nitrose Gase sind schwerer als Luft und sinken zu Boden– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Gesichtsschutzschirm und säurefesten Arbeitsanzug tragen– Schürze, Stiefel und Schutzhandschuhe aus Gummi _________________ tragen– Hautschutzmittel benutzen:

Schutz (vor der Arbeit) ____________ Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)

____________ Pflege (nach der Arbeit) ____________– Nur bei eingeschalteter Absaugung arbeiten– Mängel an der Absaugung (hohe Ventilatorgeräusche, schlechte Absaugung der

nitrosen Gase etc.) dem Vorgesetzten __________________ melden– Befüllen nur mit Pumpe (Nr./Bezeichnung): _______________________– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,

Reinigung durch: _________________ (nicht privat waschen!)

– Beim Verschütten oder Auslaufen mit Sand, Kieselgur o. ä. _________________________eindämmen, mit viel Wasser verdünnen, mit Kalk _________________ neutralisieren

– Beim Entweichen nitroser Gase in den Arbeitsraum Atemschutzmaske (Filtertyp, NO-P3,blau-weiß) _________________ anlegen, Vorgesetzten __________________ informieren

– Im Brandfall: Vorgesetzten informieren– Brandbekämpfung mit vorhandenem Feuerlöscher (Standort) _____________________– Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen, den Raum sofort verlassen– Notruf: ___________________

– Größere Mengen ________________ durch Herrn/Frau _____________________ entsorgen lassen– Kleine Säurereste mit viel Wasser verdünnen (erst Wasser – dann Säure),

dann in die Neutralisation der Abwasseraufbereitung geben

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand:

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: GelbbrenneTätigkeit: Füllen eines SalpetersäurebadesUnterschrift

Ätzend

C

Page 61:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

59

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

Firma:

Arbeitsbereich:

Verantwortlich: ______________________________

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: SpritzentfettungTätigkeit: Entfetten von StahlteilenUnterschrift

Alkalische Entfettungenthält Natronlauge

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Spritzer im Auge können zum Verlust des Augenlichts führen– Heftige Reaktionen mit Leichtmetallen (Aluminium, Zink u. a.) führen zur

gefährlichen Wasserstoffentwicklung (Brand- und Explosionsgefahr)– Heftige Reaktionen mit Säuren und beim Ansetzen mit Wasser (Verspritzen bei

Hitzeeinwirkung) möglich– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

Nach Verschütten von Konzentrat (Feststoff): mit Schaufel aufnehmen und inSammelbehältnis aus Kunststoffgeben; Reste mit viel Wasser wegspülen

Notruf:

Spritzer im Auge: Mit viel Wasser mindestens 15 min. spülen (Augendusche)Hautkontakt: Gründlich mit Wasser spülen, durchtränkte Kleidung sofort ausziehen;Vorgesetzten informieren, ggf. Arzt (Augenarzt) aufsuchen

Feststoffreste, durchtränkte Lappen o. ä. in Sammelbehältnis gebenVolle Sammelbehälter abholen lassen, Tel.:

Bei der Arbeit stets– Schutzhandschuhe– Gummischürze– Gummistiefel und– Gesichtsschutz tragen.– Arbeitsanzug komplett (mit Jacke) tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)– Hautschutzmittel benutzen:– Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen und Arbeits-

schluss) Pflege (nach der Arbeit)– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahrenaufbewahren

Notruf:

Ätzend

C

50

Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Page 62:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

60 51

– Spritzer im Auge sofort mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen; Augenarzt aufsuchen– Bei Hautkontakt, gründlich mit viel Wasser spülen,

Vorgesetzten informieren; Arzt aufsuchen

– Ersthelfer: ______________________; Notruf: ______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Hartverchromen

Verantwortlich:

Chromsäure(wässrige Lösung von Chromtrioxid)

Sehr giftig, Reizung bzw. Verätzung von Augen, Haut und Schleimhäuten. Inhalationvon Chromsäuredämpfen, -aerosolen kann zu Lungenerkrankungen undKrebserkrankungen führen. Verursacht schwer heilende Wunden auf der Haut.Beim Verchromen starke Wasserstoffentwicklung (Gefahr von Knallgasreaktionen,Brandgefahr). Wassergefährdend: Nicht in die Kanalisation geben.

– Beim Arbeiten am Chrombad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;Schürze, Stiefel und Schutzhandschuhe aus Gummi) _________________ tragen

– Augenschutz, ggf. Gesichtsschutz _____________________ tragen– Betriebsanweisung für die Kranbedienung beachten. Nur die im Betrieb

zugelassenen Anschlagmittel _________________bzw. Lastaufnahme-mittel _______________ verwenden (auf ordnungsgemäßen Zustand achten!)

– Nur bei eingeschalteter Chrombadabsaugung arbeiten. Auf Wirksamkeit derAbsaugung achten (Wartungs- und Reinigungsintervalle eingehalten?);Mängel dem Vorgesetzten _________________ melden!

– Hautschutzmittel benutzen:Schutz (vor der Arbeit) ____________________ Reinigung (vor Pausen u. Arbeits-schluss) _________________ Pflege (nach der Arbeit) ____________________

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken– Sonstige Zündquellen _________________ fernhalten– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,

Reinigung durch: __________________ (nicht privat waschen!)

– Im Brandfall: ____________________________________, Vorgesetzten informieren

Notruf: _____________________

– Entsorgung verbrauchter Chromsäure oder sonstige mit Chromsäure verschmutzter

Materialien durch: __________________________________________________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand:

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Kranbedientes HartchrombadTätigkeit: Hartverchromen, BadbedienungUnterschrift

Sehr giftig

T+

Ätzend

C

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen

Page 63:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

61

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Heftige (exotherme) Reaktion mit Säuren und beim Ansetzen mit Wasser– (Verspritzen bei Hitzeentwicklung möglich)– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Galvanik, allgemein

Verantwortlich: ______________________________

Natriumhydroxid (fest), Natronlauge _____________________________

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Tätigkeit mit LaugenTätigkeit: Ab- und Umfüllen, AnsetzenUnterschrift

– Bei Arbeiten mit Natriumhydroxid stets Schutzkleidung (laugenfester Arbeitsanzug;Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen– Zum Ansetzen kaltes Wasser vorlegen und festes Natriumhydroxid vorsichtig ___________ unter

rühren hinzugeben. Zum Ab- und Umfüllen der Lauge, Fasspumpe ___________________ benutzen– Transport von Sackware (festes Natriumhydroxid) und Laugenbehälter nur mit speziellem

Transportwagen oder Lastaufnahmeeinrichtung _________________ (Ladungssicherung nicht vergessen!)– Natriumhydroxid nicht am Arbeitsplatz lagern. Lagerung im Gefahrstofflager, Lagerplatz ____________– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Ätzend

C

Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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– Schwere Verätzungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Heftige (exotherme) Reaktion mit Laugen und beim Verdünnen mit Wasser

(Verspritzen unter Hitzeentwicklung möglich)– Einatmen der Dämpfe kann bei Salzsäure und Salpetersäure bis zum Lungenödem führen– Konzentrierte Schwefel- und Salpetersäure wirken stark oxidierend und reagieren

heftig mit organischen Materialien (Putzwolle, Holz, Textilien etc.),bei Salpetersäure entwickeln sich hierbei giftige nitrose Gase (stechender Geruch!)

– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Einatmen: Frischluft, Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Galvanik, allgemein

Verantwortlich: ______________________________

Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Phosphorsäure _____________________________

– Bei Arbeiten mit Säuren stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug;Stiefel, Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen– Zum Ab- und Umfüllen nur die Fasspumpen, ___________________ benutzen. Befüllen von Bädern

nur bei eingeschalteter Absaugung. – Verdünnen konzentrierter Säuren: Erst das Wasser dann die Säure!– Transport größerer Säurebehälter (Ballons, Fässer) nur mit speziellem Transportwagen oder

Lastaufnahmeeinrichtung ___________________ (Ladungssicherung nicht vergessen!)– Säurebehälter dicht geschlossen halten und nicht am Arbeitsplatz lagern.

Lagerung im Gefahrstofflager, Lagerplatz ____________– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) _______________ Pflege (nach der Arbeit) _______________– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Tätigkeit mit SäurenTätigkeit: Ab- und Umfüllen, VerdünnenUnterschrift

Ätzend

C

62

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen

Page 65:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Einatmen: Frischluft, ggf. Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Galvanik, allgemein

Verantwortlich: ______________________________

Beizen:Salzsäure (ca. 20%ig) oder Schwefelsäure (ca. 50%ig)

– Reizung von Augen, Haut und Atmungsorganen– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Heftige (exotherme) Reaktion mit Laugen und beim Verdünnen mit Wasser (Verspritzen unter

Hitzeentwicklung möglich)– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Beizbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Stiefel,Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz) ___________________ tragen– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort

dem Vorgesetzten melden (z.B. lautes Absauggeräusch)– Verdünnen konzentrierter Säuren: Erst das Wasser dann die Säure!– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, BeizbäderTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Ätzend

C

63

Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Page 66:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Galvanik allgemein

Verantwortlich: ______________________________

Alkalischer Reiniger (Natriumhydroxid in wässriger Lösung) _____________________

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Heftige (exotherme) Reaktion mit Säuren (Verspritzen bei Hitzeentwicklung möglich)– Verbrühungen/Verbrennungen durch heißen Reiniger und Anlagenteile

(Behälterwandung etc.) möglich– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten an der Abkochentfettung stets Schutzkleidung (laugenfester Arbeits-anzug; Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ )tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, AbkochentfettungTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Ätzend

C

64

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen

Page 67:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

65

Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf:_______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Vernickeln (galvanisch)

Verantwortlich: ______________________________

Nickelelektrolyt (Nickelchlorid, Nickelsulfat, Borsäure, Salzsäure,Schwefelsäure, _____________________________ )

– Krebs erzeugend beim Einatmen von Aerosolen– Giftig beim Verschlucken– Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich– Reizt und verätzt die Augen, Atmungsorgane und die Haut– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Nickelbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz) ___________________ tragen– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

– Nicht auf den Behälterrand klettern; Anodenwechsel durch ___________________

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, NickelbadTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Giftig

T

Page 68:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Einatmen: Frischluft, ggf. Arzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Vernickeln (chemisch)

Verantwortlich: ______________________________

Nickelelektrolyt (Nickelsulfat, Natriumhypophosphit) _____________________________

– Krebs erzeugend beim Einatmen von Aerosolen– Gesundheitsschädlich beim Verschlucken– Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich– Reizung der Augen, Atmungsorgane und der Haut– Verbrühungen/Verbrennungen durch heißen Elektrolyt (85°C bis 90°C)

und Anlagenteile (Behälterwandung etc.)– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, NickelbadTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

– Beim Arbeiten am Nickelbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz) ___________________ tragen– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort

dem Vorgesetzten melden (z.B. zugewachsene Absaugkanäle, lautes Absauggeräusch)– Badfüllstand beachten, zu hoher Füllstand, _______________ dem Vorgesetzten melden– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel auf-

bewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Gesundheitsschädlich

Xn

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen

Page 69:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

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Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen; ggf. Betriebsarzt aufsuchen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Einatmen: Frischluft, ggf. Arzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Chromatieren

Verantwortlich: ______________________________

Chromatierung (Chromtrioxid, Schwefelsäure, _______________ in wässriger Lösung) _______________

– Krebs erzeugend, ätzend und giftig beim Einatmen von Aerosolen– Giftig beim Verschlucken und großflächigem Hautkontakt (Überschüttung)– Verätzungen und Vergiftungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Sensibilisierung bei Hautkontakt möglich– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Chromatierbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz) ___________ ggf. Gesichtsschutz ___________ tragen– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittelaufbewahren

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Mit Chromsäure verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, ChromatierbadTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Giftig

T

Ätzend

C

Page 70:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

Sehr giftig

T+

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Einatmen: Frischluft, ggf. Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Eloxieren (Schwefelsäureverfahren)

Verantwortlich: ______________________________

Schwefelsäurelösung _____________________________

– Verursacht Verätzungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhaut– Einatmen von Schwefelsäureaerosolen führt zu Reizungen der Atemwege– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Eloxalbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Stiefel,Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz) ___________________ tragen– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort

dem Vorgesetzten melden (z.B. lautes Absauggeräusch)– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, EloxalbadTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Ätzend

C

68

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen

Page 71:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

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Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen (ggf. Notdusche)Calciumglukonat-Gel auftragen oder einen mit Polyethylenglykol getränktenVerband anlegen ________________; Vorgesetzten informieren und Arzt ________________ aufsuchen

– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen

– Einatmen: Frischluft, Vorgesetzten informieren, Arzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Aluminiumglänzen

Verantwortlich: ______________________________

Glänzen (Flusssäure, Salpetersäure, Ammoniumhydrogendifluorid, _____________________________in wässriger Lösung) _____________________________

– Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut– Verursacht schwere Verätzungen (fortschreitend auch in tieferen Gewebsschichten).

Starke Schmerzen nach Hautbenetzungen treten häufig erst 1 bis 2 Tage später auf– Entwicklung giftiger nitroser Gase. Einatmen von Dämpfen (stechender Geruch)

kann zum Lungenödem führen– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Glänzbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Stiefel,Schürze, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragenTragedauer (Haltbarkeit) der Schutzhandschuhe ___________________ strikt einhalten,Dichtigkeitskontrolle vor Arbeitsbeginn. Handschuhe, Stiefel und Schürze vor dem Ablegen gründlich mit Wasser abspülen

– Augenschutz (mit Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort

dem Vorgesetzten melden (z.B. zugewachsene Absaugkanäle, lautes Absauggeräusch)– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, GlänzbadTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Sehr giftig

T+

Ätzend

C

Page 72:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Einatmen: Frischluft, ggf. Arzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Hart- und Glanzverchromen

Verantwortlich: ______________________________

Chromelektrolyt (Chromtrioxid, Schwefelsäure, _____________________________ in wässriger Lösung)

– Krebs erzeugend beim Einatmen von Aerosolen– Giftig beim Verschlucken– Schwere Verätzung bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Sensibilisierung bei Hautkontakt möglich– Starke Wasserstoffentwicklung beim Verchromen (Verpuffungsgefahr durch Knallgas)– Stark wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Chrombad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz) ___________ ggf. Gesichtsschutz ___________ tragen– Nur bei eingeschalteter Chrombadabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort

dem Vorgesetzten melden (z.B. zugewachsene Absaugkanäle, lautes Absauggeräusch)– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittelaufbewahren

– Sonstige Zündquellen (z.B. Brennerflammen, ___________________ ) fernhalten– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,

Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Mit Chromsäure verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, ChrombadTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Giftig

T

Ätzend

C

70

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen

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Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser und Hautreinigungsmittel ___________________________ reinigen

– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen

– Einatmen: Frischluft, sofort Vorgesetzten informieren und Arzt __________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Verkupfern (cyanidisch)

Verantwortlich: ______________________________

Kupfercyanid (Cyanide in wässriger, alkalischer Lösung) _____________________________

– Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut– Cyanide gelangen durch die unverletzte Haut in den Körper– ACHTUNG: Entwicklung giftiger Blausäuregase (Bittermandelgeruch)

bei Zusammenkommen mit Säuren– Verätzungsgefahr bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Kupferbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz) ___________________ tragen– Nur bei eingeschalteter Badabsaugung arbeiten. Mängel an der Absaugung sofort dem

Vorgesetzten melden (z.B. zugewachsene Absaugkanäle, lautes Absauggeräusch)– Niemals fremde, verunreinigte Teile ins Bad eintauchen– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenBeim Auftreten von Blausäuregasen (Bittermandelgeruch) sofort den Raum verlassenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren; Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern(Standort) _______________________ (niemals Kohlendioxidlöscher benutzen)Bei größer werdendem Brand und Auftreten von Brandgasen, den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, KupferbadTätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Sehr giftig

T+

Ätzend

C

Page 74:  · gefahrstoffe in der galvanotechnik und der oberflÄchenveredelung eine handlungshilfe als grundlage zur gefÄhrdungsermittlung und -beurteilung

– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Verzinken (alkalisch)

Verantwortlich: ______________________________

Zinkelektrolyt (Zinkoxid, Natriumhydroxid in wässriger Lösung) _____________________________

– Verursacht schwere Verätzungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Heftige (exotherme) Reaktion mit Säuren (Verspritzen bei Hitzeentwicklung möglich)– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Zinkbad stets Schutzkleidung (laugenfester Arbeitsanzug; Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, Zinkbad (alkalisch)Tätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Ätzend

C

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen

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– Hautkontakt: Benetzte Stellen sofort mit viel Wasser abspülen– Augenkontakt: Gründlich mit viel Wasser (Augendusche) ausspülen,

Vorgesetzten informieren, Augenarzt ___________________________ aufsuchen– Ersthelfer: ___________________________; Notruf: _______________________

Firma:

Arbeitsbereich: Verzinken (sauer)

Verantwortlich: ______________________________

Zinkelektrolyt (Zinkchlorid, Borsäure, Benzaldehyd, _____________ in wässriger Lösung) _____________

– Gesundheitsschädlich beim Verschlucken– Verursacht Verätzungen bei Berührung mit Augen, Haut und Schleimhäuten– Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

– Beim Arbeiten am Zinkbad stets Schutzkleidung (säurefester Arbeitsanzug; Schürze, Stiefel, Schutzhandschuhe aus Gummi ___________________ ) tragen

– Augenschutz (mit Seitenschutz), ggf. Gesichtsschutz ___________________ tragen– Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel

aufbewahren– Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) ___________________

Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) ___________________Pflege (nach der Arbeit) ___________________

– Verschmutzte Kleidung nicht mit privater Straßenkleidung zusammen aufbewahren,Reinigung durch: ___________________ (nicht privat waschen!)

Verschüttetes mit viel Wasser fortspülen und der Abwasseranlage zuführenIm Brandfall: Vorgesetzten informieren;Brandbekämpfung mit vorhandenen Feuerlöschern (Standort) ___________________Bei größer werdendem Brand und dem Auftreten von Brandgasen den Raum sofort verlassenNotruf: _______________________

– Mit Elektrolyt verunreinigte Materialien in Sammelbehältnis ___________________________ geben

– Entsorgung durch ___________________________

Gefahrstoffbezeichnung

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

BETRIEBSANWEISUNG Stand: ____________

GEM. §14 GEFSTOFFV

Arbeitsplatz: Handanlage, Zinkbad (sauer)Tätigkeit: BadbedienungUnterschrift

Gesundheitsschädlich

Xn

Ätzend

C

Anhang 5 Muster-Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Dieser Handlungshilfe ist eine CD-ROM beigefügt, diefolgende Verzeichnisse und Dateien enthält:

Muster-Gefahrstoffverzeichnisse

• für Verfahren/ElektrolyteDateiname: Verfahren.doc

• für das LagerDateiname: Lager.doc

Die Dateien wurden mit dem Textverarbeitungspro-gramm Word 7.0 unter Windows erstellt.

Muster-Gefährdungsbeurteilung• Durchführung• Dokumentation

Muster-Explosionsschutz-Dokument

Muster-Behälterkennzeichnungen für ElektrolyteFür folgende Elektrolyte sind Muster-Behälterkennzeich-nungen aufgenommen worden:

• HartchromelektrolytDateiname: Hartchromelektrolyt

• GlanzchromelektrolytDateiname: Glanzchromelektrolyt

• SchwarzchromelektrolytDateiname: Schwarzchromelektrolyt

• KupferelektrolytDateiname: Cyanidisches Kupferelektrolyt

• NickelelektrolytDateiname: Nickelelektrolyt

Muster-Betriebsanweisungen

• pdf-Dateien, die mit dem beigefügten ProgrammAcrobat Reader geöffnet und ausgedruckt werdenkönnen

• ppt-Dateien zur Bearbeitung mit Microsoft Power-Point

• doc-Dateien zur Bearbeitung mit Microsoft Word

• tif-Dateien zum Einfügen in individuelle Betriebs-anweisungen

Dem Anwender steht ein Werkzeug zur Verfügung,mit dem individuell für jeden Arbeitsplatz zugeschnit-tene Betriebsanweisungen erstellt werden können. Ein-zige Voraussetzung ist das Präsentations-ProgrammMicrosoft PowerPoint. Die beigefügte Broschüre MB 29„Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahr-

stoffen“ informiert darüber hinaus über die Erstellungund Handhabung von Betriebsanweisungen.

Acrobat 5.05 READER(Installationsdateien für Windows 95/98/NT/XP)

Vordrucke von BetriebsanweisungenMuster.pdf, Muster.ppt und Muster.doc

Muster-Betriebsanweisungen als pdf-, ppt- und doc-DateienB 09 Galvanik (Füllen eines Salpetersäurebades)B 11 Spritzentfettung (Entfetten von Stahlteilen)B 20 Hartverchromen: Kranbedientes HartchrombadB 21 Tätigkeiten mit Laugen (Galvanik allgemein) –

Ab- und Umfüllen, AnsetzenB 22 Tätigkeiten mit Säuren (Galvanik allgemein) –

Ab- und Umfüllen, VerdünnenB 23 Handanlage, Beizbäder (Galvanik allgemein) –

BadbedienungB 24 Handanlage, Abkochentfettung (Galvanik all-

gemein) – BadbedienungB 25 Handanlage, Nickelbad (Vernickeln galva-

nisch) – BadbedienungB 26 Handanlage, Nickelbad (Vernickeln chemisch)

– BadbedienungB 27 Handanlage, Chromatierbad (Chromatieren) –

BadbedienungB 28 Handanlage, Eloxalbad (Eloxieren/Schwefel-

säureverfahren) – BadbedienungB 29 Handanlage, Glänzbad (Aluminiumglänzen) –

BadbedienungB 30 Handanlage, Chrombad (Hart- und Glanz-

verchromen) – BadbedienungB 31 Handanlage, Kupferbad (Verkupfern/cyani-

disch) – BadbedienungB 32 Handanlage, Zinkbad (Verzinken/alkalisch) –

BadbedienungB 33 Handanlage, Zinkbad (Verzinken/sauer) –

Badbedienung

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ANHANG 6 VERZEICHNIS DER AUF DER CD-ROM BEIGEFÜGTEN DATEIEN . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Piktogramme (Sicherheitszeichen zum Einfügen in Betriebsanwei-sungen)Achtung enthält Asbest.tifAtemschutz benutzen.tifÄtzend.tifAugenschutz benutzen.tifAugenspüleinrichtung.tifBrandfördernd.tifErste Hilfe.tifExplosionsgefährlich.tifFeuer, offenes Licht und Rauchen verboten.tifFußschutz benutzen.tifGesichtsschutz benutzen.tifGesundheitsschädlich.tifGiftig.tifHandschutz benutzen.tifHochentzündlich.tifLeichtentzündlich.tifMit Wasser löschen verboten.tifRauchen verboten.tifReizend.tifSchutzkleidung benutzen.tifSehr giftig.tifUmweltgefährlich.tifZutritt für Unbefugte verboten.tif

Benutzerhinweise

Am PC können Betriebsanweisungen selbst angefer-tigt werden. Dazu im Folgenden nähere Hinweise:

Anwendung der Muster-Betriebsanweisungen im doc-FormatDie Dateien im doc-Format können mit MicrosoftWord entsprechend Ihren Erfordernissen bearbeitetund dann ausgedruckt werden.

Anwendung der Muster-Betriebsanweisungen im pdf-FormatDie pdf-Dateien sind originalgetreue Vorlagen der ak-tuellen Muster-Betriebsanweisungen der BGFE. Überdas mitgelieferte Programm Acrobat Reader könnendie Dateien geöffnet und ausgedruckt werden. AlleDateien bestehen aus Vorder- und Rückseite. Die Vor-derseite zeigt die jeweilige Betriebsanweisung, dieRückseite enthält Erläuterungen und zeigt in einigenFällen Abbildungen der Arbeitsplätze und Arbeitsbe-reiche, für die die Betriebsanweisung gilt.

Anwendung der Muster-Betriebsanweisungen im ppt-FormatDie ppt-Dateien werden mit Microsoft PowerPoint be-arbeitet. Sie können als Basis-Datei für Ihre individuel-le Betriebsanweisung das Leerblatt (Verzeichnis B_mus-ter\Muster.ppt) oder eine der vorgefertigten Muster-Betriebsanweisungen (im Verzeichnis B09-33.ppt) ver-wenden. Speichern Sie die Basis-Datei auf Ihrer Festplatte odereinem geeigneten Datenträger.Öffnen Sie die Basis-Datei mit Microsoft PowerPoint.

Anhang 6 Verzeichnis der auf der CD-ROM beigefügten DateienBenutzerhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Anhang 6 Verzeichnis der auf der CD-ROM beigefügten Dateien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benutzerhinweise

• Zum Bearbeiten der Texte klicken Sie mit der Maus auf die gewünschten Mustertexte und bearbeiten die Fel-der entsprechend Ihrer Erfordernisse.

• Zum Einfügen von Piktogrammen wählen Sie im Menü „Einfügen“ den Befehl „Grafik“ t „Aus Datei...“.

GEM. § 14 GEFSTOFFV

GEM. § 14 GEFSTOFFV

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• Es erscheint das Dialogfeld „Grafik einfügen“,dann auf das Feld „weitere“ klicken. Wählen Sieim Feld „Suchen in:“ Ihr CD-ROM-Laufwerk bzw.das Laufwerk, in dem die Piktogramme abgespei-chert sind. Öffnen Sie den Ordner „Piktogramme“und wählen Sie das gewünschte Piktogramm aus.

• Fügen Sie das gewünschte Piktogramm ein, indemSie auf die Piktogramm-Datei doppelklicken oderdie Schaltfläche „Einfügen“ drücken (Bild links un-ten).

• Verändern Sie die Größe der Piktogramme, indemSie mit der Maus eine Eckmarkierung des Pikto-gramms anklicken und sie bei gedrückter Maus-taste in Richtung Piktogrammmittelpunkt verschie-ben.

• Verändern Sie die Position des Piktogramms, in-dem Sie auf das Piktogramm klicken und es bei ge-drückter Maustaste verschieben.

• Speichern Sie die fertige Betriebsanweisung untereinem neuen Namen ab.

Anhang 6 Verzeichnis der auf der CD-ROM beigefügten DateienBenutzerhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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