· Germ § 25b Abs* 3 AufenthG wird von den geforderten Sprachkenntnissen abgesehen, wenn ein...
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· Germ § 25b Abs* 3 AufenthG wird von den geforderten Sprachkenntnissen abgesehen, wenn ein Ausländer diese wegen einer körperlichen, geistigen Oder seelischen Krankheit, Behinderung