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- Landesbezirk NRW. Situation in den Betreuungseinrichtungen zur stationären Pflege älterer Menschen in NRW Stand: 17.10.2013. Pflegebedürftige in NRW (nach Pflegestatistik 2007). aus:Landesberichterstattung Gesundheitsberufe - Situation der Ausbildung und Beschäftigung in NRW. - PowerPoint PPT Presentation

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Situation in denBetreuungseinrichtungen

zur stationären Pflegeälterer Menschen

in NRW

Stand: 22.09.2014

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Pflegebedürftige in NRW(nach Pflegestatistik 2007)

aus: Landesberichterstattung Gesundheitsberufe - Situation der Ausbildung und Beschäftigung in NRW

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204.171 Beschäftigte inPflegediensten in NRW 2009

ambulant

28%

stationär

72%

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PDL32166%

Pflege4115374%

Hauswirtschaft6962 = 12%

Verwaltung24144%

Sonstige25054%

Tätigkeitsbereiche der 56.250 Beschäftigtenin den ambulanten Diensten 2009

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Tätigkeitsbereiche der 147.921 Beschäftigtenin den stationären Diensten in NRW 2009

Pflege94980 64%

zusätz-liche

Betreuung3357 = 2%

soziale Betreuung7513 = 5%

Hauswirtschaft27637 = 19%

Haus-technik

36562%

Ver-waltung

82876%

Sonstige24912%

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Pflegerische Betreuung in der Altenpflege

Direkte Pflege:

1. Unterstützung im Bereich der Mobilität• Einzelaktivitäten zur Förderung/Erhaltung der Mobilität• Lagern• Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen (AZB)• Unterstützung beim An-, Aus- und Umkleiden• Unterstützung beim Gehen, Stehen, Treppensteigen,• Fortbewegen im Rollstuhl• Unterstützung beim Verlassen/Wiederaufsuchen der

Einrichtung

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2. Unterstützung bei der Ernährung• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme• Hilfe bei der Sondenernährung

3. Unterstützung im Bereich Ausscheidungen• Hilfen beim Toilettengang• Hilfen bei der Ausscheidung• Rektale Abführmethoden• Blasenkatheter legen/wechseln

4. Unterstützung im Bereich der Körperpflege• Unterstützung bei Waschungen• Unterstützung beim Duschen/Baden• Unterstützung bei der sonstigen Körperpflege

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Interventionen zur Unterstützung bei psychischen undsozialen Problemlagen und Bedürfnissen(psychiatrische Pflege)• Einzelgespräche• Unterstützung bei sozialen Kontakten/sozialer Teilhabe• Interventionen bei Wanderungstendenz• Einzelbetreuung bei Selbst- und Fremdgefährdung• Interventionen bei speziellen psychischen Problemlagen

Spezielle Pflege (Behandlungspflege)• Wundversorgung und Verbände• Medizinische Einreibung• Medikamentengabe• Subcutane Injektionen• Kontrolle Vitalparameter/Gewicht• Blutzuckerkontrollen• Sonstige spezielle Pflege

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Mittelbare klientenbezogene Leistungen(indirekte Pflege)• Pflegeplanung und -dokumentation• Stellen der ärztlich verordneten Medikation• Zusammenarbeit mit externen Stellen• Arbeitsbesprechungen (einrichtungsintern)• Koordination, Organisation, Verwaltung• Kontakte zu Angehörigen/Bezugspersonen der Bewohner/-

innen• Kooperation mit freiwilligen Helferinnen und Helfern• Aufräum-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten• Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung von unmittelbar

bewohnerbezogenen Maßnahmen

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Circulus Vitiosus Immer weniger

Personalsoll für

immer weniger Geld immer

pflegebedürftigere Menschen

mit

immer besserer Qualität

versorgen.

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Pflegefehler und –risikenbei Personalmangel

• Dekubitus, Kontrakturen, Intertrigo, Thrombosen und Pneumonie aufgrund unzureichender Prophylaxen

• Infektionendurch fehlerhafte Pflege (z.B. „Katzenwäsche“), mangelnde Hygiene und unzureichende Schutzkleidung

• Austrocknung und Mangelernährung• Stürze und Verirrungen

durch unzureichende Aufsicht und Sorgfalt• Myoklonische Anfälle

durch plötzliches und zu frühes Wecken• Beschneidung von Freiheiten und des

Selbstbestimmungsrechtesz.B. durch Fixierung

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Qualitätsmängel in der Pflege

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Weitere Fehler

• Kooperationsfehler → Kommunikationsmängel → Koordinationsmängel → Qualifikationsmängel → Kompetenzabgrenzungsmängel → Dokumentationsfehler• Aufklärungsfehler

z.B. Aufklärung zu Gefahrenquellen

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1. Ziele der Pflegeversicherung

• Entlastung der Kommunen als Träger der Sozialhilfe

• Keine Abhängigkeit der Pflegebedürftigen in Heimen von der Sozialhilfe

• Keine Belastung der Unternehmen,aber der Beschäftigtenz.B. durch Streichung eines Feiertages

• Begrenzung und Stabilität der Beitragsentwicklung im Interesse der Beitragszahler (Beschäftigte und Arbeitgeber)

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2. Privat vor Staat –Kapitalorientierter Pflegemarkt

• Schaffung eines offenen Pflegemarktes insbesondere für private und freigemeinnützige Träger

• Ausdruck eines marktwirtschaftlich geführten Wettbewerbs ist die Herausbildung eines Überangebotes mit Niedrigstpreisen, ständigen „Marktbereinigungen“ und Konzentration

• Kostenbegrenzung im Pflegebereich durch Forcierung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und daraus folgendem Druck auf tarifliche Leistungen

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3. ambulant vor stationär:Folgen für stationäre Pflegeeinrichtungen

• höheres Alter der Pflegebedürftigen beim Einzug und höheres Durchschnittsalter der Bewohner(innen)

• höhere Pflege- und Behandlungsbedürftigkeit• zunehmende Multimorbidität (Mehrfacherkrankungen) und

Demenz (ca. 60% der Bewohner/innen)• zusätzliche Erschwernisse wie z.B. Weglauftendenz, größere Sturzgefahr,

nachlassendes Trinkbedürfnis, zunehmende Schwäche des Immunsystems, zunehmende Stuhl- und Harninkontinenz

• kürzere Wohnzeit in der Pflegeeinrichtung(1992 ca. 5 Jahre und 2008 ca. 3,6 Jahre)

• Abnahme der sozialen Betreuung und sozialen Teilhabe am öffentlichen Leben

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Alterstruktur der Pflegebedürftigenin ambulanten Diensten in NRW

24,17 24,05 23,29 23,15 23,25 23,08

35,84

37,49

41,80 41,2239,24 38,56

36,94

35,04

31,12 31,3932,93

33,82

3,05 3,42 3,79 4,24 4,59 4,54

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

30,00

35,00

40,00

45,00

1999 2001 2003 2005 2007 2009

0 - 74 75 - 84 85 - 94 95 und mehr

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Alterstruktur der Pflegebedürftigenin stationären Pflegeeinrichtungen in NRW

18,0517,5417,3117,0816,8917,92

32,7033,4835,6735,78

31,7930,28

40,9840,9239,5440,27

45,1046,50

8,278,067,486,886,225,30

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

30,00

35,00

40,00

45,00

50,00

1999 2001 2003 2005 2007 2009

0 - 74 75 - 84 85 - 94 95 und mehr

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Ausländische Pflegekräfte

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Projekt im Kreis RecklinghausenAntrag auf Hilfe zur Pflege in Stationären Einrichtungen –

Prüfung der Heimnotwendigkeit

Fachkraft Pflege/soziale Beratung•Hausbesuch•Beratung der Angehörigen•Gespräch mit Pflegedienst, Betreuer u.ä.

Amtsärztin•Besuch im Krankenhaus•Gespräch mit behandelnden Ärzten, Sozialdienst•Reha-Potential u. Prognose

Fallkonferenz•Individuellen Hilfeplan erstellen•Entscheidung über die Heimnotwendigkeit

Dokumentation Auswertung

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4. Verkürzung der Liegezeiten in den Krankenhäusern durch Einführung der DRG‘s

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z.B. Langzeitbeatmung

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5. Sinkende Einnahmen• Deckelung der Pflegesätze seit 1992• Wettbewerb auf dem Altenpflege-Markt mit

Gewinnorientierung• Förderung des Preiswettbewerbes durch regionale

Konkurrenzvergleiche der Pflegekassen bei Pflegesatzverhandlungen

• sinkende Belegungen durch höheres Platzangebot• Deckelung der Hilfe zur Pflege durch die

Sozialhilfeträger mittels Steuerung der Belegung in preisgünstige Einrichtungen

• ungünstige Einstufungen bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

• standardisierte und begrenzte Leistungen

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-5,00

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

1999 2001 2003 2005 2007 2009

Entwicklung der Preissteigerung im Vergleich zu den Pflegesätze in stationären Einrichtungen in NRW

in Prozent (einschließlich Unterkunft und Verpflegung)

Pflegestufe III

Pflegestufe II

Pflegestufe I

Inflation

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2070 € Personalkosten pro Bewohner(in) in Pflegestufe I in einer stationären Einrichtung

(aus: RP 05.08.2010)

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Begutachtung und Einstufung• Im Zuge der Begutachtungen des MDK hat sich die Struktur

der Pflegeeinstufungen verschlechtert, was zwangsläufig zu weiterem Abbau von Personal beitrug.

• Die Begutachtung orientiert sich i.d.R. an den dokumentierten Leistungen ohne im Einzelnen deren Notwendigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Qualität ausreichend prüfen zu können. Zeiten der medizinischen Behandlungspflege und der indirekten Pflege (Dokumentation, Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung, Qualitätsmanagement usw.) bleiben unberücksichtigt.

• Die Zeiten der standardisierten pflegerischen Tätigkeiten sind zu knapp bemessen.

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Standardleistungen und Standardzeiten

Hilfebedarf bei vollständiger Übernahme Zeitkorridor in Minuten

Ganzkörperwäsche 20 bis 25

Baden   20 bis 25

Wasserlassen 2 bis 3

Stuhlgang 3 bis 6

Mundgerechte Zubereitung 2 bis 3

Aufnahme der Nahrung 12 bis 15

Umlagern 2 bis 3

Ankleiden Gesamt 8 bis 10

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Einrichtungsträger als Mitläufer:

„Bei Verzicht auf Personalschlüssel und gleichzeitig einem Nachfrageüberhang am Markt ist damit zu rechnen, dass die Träger den Personaleinsatz tendenziell reduzieren, sofern dies ohne Auswirkung auf die Preise bleibt. Denn dann steigt die Gewinnmarge der Träger an. Der Verzicht auf Personalschlüssel erhöht die Chancen der Träger, durch betriebswirtschaftliche Steuerung auch im Bereich der Personalkosten Gewinne zu realisieren. Diese Orientierung der Träger hat der Gesetzgeber der Pflegeversicherung erreichen wollen. … Weiter steigende Preise durch verbindliche Personalschlüssel wird niemand riskieren. Es ist zu erwarten, dass die Träger sich mit den verschärften Wettbewerbsbedingungen arrangieren, sich bei der Vergütung ihres Personals vom BAT abkoppeln und die Wirtschaftlichkeit ihrer Einrichtungen über den Personaleinsatz steuern.“

Thomas Dane (Diakonisches Werk Berlin) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“

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6. Senkung der Personalkosten• Ausweitung der Teilzeitarbeit mit dem Ziel einer höheren Leistungsfähigkeit der

Beschäftigten, der Verkürzung der täglichen Anwesenheitszeiten sowie der Überlappungs- und Übergabezeiten zwischen den Schichten

• Durchsetzung einer leistungsfähigeren Belegschaft(vor allem zu Lasten der Kranken, Älteren und Schwerbehinderten)

• Verringerung von Ausfallzeiten und Erhöhung der Verfügbarkeit von Beschäftigten (z.B. bei Arbeitsunfähigen, Schwangeren, Beschäftigten mit zu betreuenden Kindern und Pflegebedürftigen, Fort- und Weiterbildungen)

• Befristung der Arbeitsverhältnisse mit dem Ziel der Erhöhung der Flexibilität zur Anpassung an die Belegungsentwicklung und zur Vermeidung von Entgeltsteigerungen

• Tarifflucht durch Privatisierung, Ausgründung und Leiharbeit• Flexibilisierung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und des Einsatzortes

(Arbeitszeitverschiebungen, Überarbeit, Schaukeldienste, geteilte Dienste, Versetzungen) mit dem Ziel der Stellenreduzierung

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Zwangsteilzeit in Deutschland

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Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassungsstatistik, Entwicklung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland,Juni 1996 - 2009, Index 1996 = 100Quelle: IAT; September 2010; http://www.iatge.de/forschung-aktuell/2010/fa2010-10.pdf

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Leiharbeitnehmer(innen)

• 70 % der stationären Einrichtungen und 83 % der ambulanten Dienste geben an, dass sie nicht oder eher nicht auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen.

• 14% der ambulanten Dienste setzen Leiharbeitnehmer(innen) ein.

• Ambulante Dienste bemängeln hohe Personalfluktuation und wenig Bewerbungen.

• 53% der ambulanten Dienste halten die Kosten für die Beschäftigung von Auszubildenden für zu hoch.

aus: Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 - Darstellung der wichtigsten Ergebnisse

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7. Mehr Leistungen - weniger Personal:

„Mit Einführung der Pflegeversicherung ist auch die Bemessung des Personaleinsatzes in Pflegeheimen auf eine neue Grundlage gestellt worden. In den Folgejahren konnte beobachtet werden, dass einzelne Heimträger das Fehlen verbindlicher Personalanhaltszahlen nutzten, um aus Gründen der Kostensenkung den Personaleinsatz zu reduzieren. So waren in einigen Fällen bei den Trägern hohe Überschüsse zu verzeichnen bei gleichzeitig schlechteren Leistungen aufgrund verminderten Personaleinsatzes."

Thomas Dane (Diakonisches Werk Berlin) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“

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Fehlende Personalermittlungin NRW

• weder einheitliche Personalrichtwerte(wieviele Kunden werden von einer Pflegeperson versorgt)

• noch Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs auf der Grundlage der Bemessung der erforderlichen Pflegezeiten und der Pflegequalität(Pflegebedarf der Kunden)

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Rahmenverträge§ 75 SGB XIRahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über diepflegerische Versorgung(1) Die Landesverbände der Pflegekassen schließen unter Beteiligung des

Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. im Land mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

(2) Die Verträge regeln insbesondere:3. Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle und sächliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen,

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Personalanhaltszahlen oder Personalbemessung

(3) Als Teil der Verträge nach Absatz 2 Nr. 3 sind entweder1. landesweite Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der Pflegezeiten oder2. landesweite Personalrichtwertezu vereinbaren. Dabei ist jeweils der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf Pflegebedürftiger mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und anderen Leiden des Nervensystems zu beachten.Bei der Vereinbarung der Verfahren nach Satz 1 Nr. 1 sind auch in Deutschland erprobte und bewährte internationale Erfahrungen zu berücksichtigen. Die Personalrichtwerte nach Satz 1 Nr. 2 können als Bandbreiten vereinbart werden und umfassen bei teil- oder vollstationärer Pflege wenigstens1. das Verhältnis zwischen der Zahl der Heimbewohner und der Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte (in Vollzeitkräfte umgerechnet), unterteilt nach Pflegestufen (Personalanhaltszahlen), sowie2. im Bereich der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege zusätzlich den Anteil der ausgebildeten Fachkräfte am Pflege- und Betreuungspersonal.

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Bundesweite Empfehlungen

(6)Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sollen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger gemeinsam mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Empfehlungen zum Inhalt der Verträge nach Absatz 1 abgeben. Sie arbeiten dabei mit den Verbänden der Pflegeberufe sowie den Verbänden der Behinderten und der Pflegebedürftigen eng zusammen.

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Zahl und Qualifizierung des Personals

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Personalbemessung durch Begutachtung!?

• Mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen besteht ein Verfahren, bei dem auch der Pflegebedarf der Pflegebedürftigen ermittelt wird. Als Grundlage dienen die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien. Hierin heißt es „Die Richtlinien bestimmen die Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) und die Pflegestufen (§ 15 SGB XI) sowie das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI). Sie gelten unabhängig davon, ob im häuslichen oder stationären Bereich gepflegt werden soll.“

• 40% der erbrachten Leistungen werden durch die leistungsbegründenden Kriterien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit jedoch nicht berücksichtigt, so dass sich die ermittelten Pflegebedarfe nicht mit dem erforderlichen Pflegebedarf decken.

• Würde aber trotzdem der vom medizinischen Dienst der Pflegekassen in seinen Begutachtungen ermittelte Zeitaufwand für den Hilfebedarf pflegebedürftiger Heimbewohner bei der Berechnung des Personalbedarfs zugrunde gelegt, müssten gegenüber den Orientierungswerten der Kostenträger mindestens 40% mehr Pflegekräfte eingestellt werden.

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PflegestufeMinutenwerte nach MDK-Kriterien

Mittelwert nach MDK-Kriterien für allgemeine Pflege

Für die Personalbedarfs-

berechnung anerkannte Pflegeminuten

0 0 – 44 22,5 33,6

1 45 – 119 82,5 67,25

2 120 – 239 180 95,4

3 ab 240 303 149,4

aus dem Vortrag von Helmut Wallrafen-Dreisow auf der ver.di-Tagung vom 06.03.2003

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0

50

100

150

200

250

300

Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3

Personalmin. Pflegegesamt

medizin.Behandlungspflege

Durchschn.erforderl. Pflegemin.nach MDKGutachten

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Ermittlung des Pflegebedarfsnur zur Pflegeeinstufung

"Die Festlegung des zeitlichen Mindest-pflegeaufwandes in den einzelnenPflegestufen bedeutet keine Vorgabe für diepersonelle Besetzung von ambulanten, teil-und vollstationären Pflegeeinrichtungen undlässt keine Rückschlüsse hierauf zu.“

aus den Pflegebedürftigkeits-Richtlinien (PflRi) vom 07.11.1994

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Erfüllung trotz Personalmangels

"Die aufaddierten Pflegebedarfe in Summen(Zeitkorridore enthalten keine verbindlichenVorgaben; sie haben nur Leitfunktion)stellen nur das Verfahren zur Leistungs-begründung dar, dennoch sind dieanerkannten und im Gutachtendokumentierten Pflegebedarfe durch die Seniorenzentren sicherzustellen.“ (aus dem Qualitätsmanagementhandbuch eines Heimträgers)

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Personelle „Orientierungswerte“ als „Maximalwerte“ ab 2002 in NRW

• Leitung: 1 für die ganze Einrichtung• Verwaltung: 1: 40• Pförtner: 1 : 100• sozialer Dienst: 0,5 + 1 : 59• Hauswirtschaft: 1 : 7,7• Wäscherei: 1 : 38,5• Hausmeister : 1 : 100• Pflegedienst: Pflegestufe 0 1 : 8

Pflegestufe I 1 : 4Pflegestufe II 1 : 2,5Pflegestufe III 1 : 1,8

Zusätzlich 100 € pro dementen Bewohner für die Finanzierung vonBetreuungsassistenten.(entspricht im Wesentlichen den Personalrichtwerten der Landschaftsverbände in NRW vom 15.08.1989)

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Hoher Dokumentationsaufwand

Personal war rar und wurde so weit gekürzt, bis selbst das Nötigste – die Pflege – auf der Strecke blieb.

So war hin und wieder eine einzige Schwester (teils nicht examiniert) für 30 Etagenbewohner zuständig.

Natürlich lässt sich in solchen Fällen weder eine Schwerstpflege noch das Grundprogramm oder eine Aufsicht bewerkstelligen. Ganz zu Schweigen vom zwischenmenschlichen Kontakt zu den Bewohnern...

Was bleibt ist Schreibkram, auf den sich die jeweils höhere Instanz beziehen kann. Schreibkram der vor den Folgen der immer übleren Verhältnisse rechtlich schützen soll. Schreibkram, welcher der Pflege zusätzliche Zeit raubt. Nicht selten ist dieser Schreibkram getürkt...

aus einem Leserbrief von Dirk Glücksberg, ehemaliger Zivildienstleistenderin einem Alten- und Pflegeheim in der MZ vom 26.09.2005

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 Pflegeschlüssel im Vergleich SteigerungOrientierungswerte der Kostenträger (unverbindlich) 2,66

 

 0,00Stellen 37,53

Pflegeminuten pro Bewohner(in) 96,84

Mindestaufwand gemäß SGB XI, § 15(I: 45 Min., II: 120 Min., III: 240 Min.) 116,28

20,08 %Stellen 45,07

Pflegeschlüssel 2,22

Mehrheit des Landespflegeausschuss 2,20 

 21,22 %Stellen 45,50

Pflegeminuten pro Bewohner(in) 117,39

ver.di-Forderung 2,00 

  33,22 %Stellen 50,00

Pflegeminuten pro Bewohner(in) 129,01

Höchstaufwand gemäß SGB XI, § 15(I: 119 Min., II: 239 Min., III: 300 Min.) 164,32

69,69 % 

Stellen 63,69

Pflegeschlüssel 1,57

bei einer 2009 durchschnittlichen, stationären Einrichtung in NRW mit 100 Bewohner/innen

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Sozialhilfeträger als Bremser:

„Und ich sage auch ganz deutlich aus Sicht der Pflegekassen: Wir sind nicht bereit, hier die Sozialhilfeträger hinsichtlich ihres Gejammers bezüglich ‚angespannter finanzieller Ressourcen‘ zu stützen. Denn: die größten Bremser, wenn es um Personal und Kosten geht, sind hier die Sozialhilfeträger nach dem Motto ‚unsere Kassen sind einfach leer‘."

Paul-Jürgen Schiffer (VdAK-Bundesverband) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“

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8. Mangel an Pflegefachkräften

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Personalbedarfe• Neubedarf:

z.B. durch Neugründung bzw. Erweiterung von Einrichtungen• Sofortbedarf:

offene, zu besetzende Stellen• Ersatzbedarf:

für ausscheidende Beschäftigte z.B. infolge Rente, Ausstiegi.d.R. ca. 5 % des Personals

• Mehrbedarf:zusätzlich benötigte, aber derzeit nicht finanzierte Stellen, um die pflegerische Versorgung zu optimieren (Verbesserung der Relation Pflegebedürftige und Personalstellen auf ca. 1 : 2,2)

• Pflegepotential:Absolventen

aus: Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 - Darstellung der wichtigsten Ergebnisse

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Eigene Berechnungen unter Zugrundelegung der Daten aus derLandesberichterstattung Gesundheitsberufe - Situation der Ausbildung und Beschäftigung in NRW

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Ausbildungsplatzentwicklungin der Altenpflege in NRW

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Personalbedarfsberechnung 2010für die Pflegeeinrichtungen in NRW

• Sofortbedarf in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Krankenhäusern• Mehrbedarf nicht berücksichtigt• Neubedarf durch Neugründung bzw. Erweiterung von ambulanten und stationären Einrichtungen• Ersatzbedarf nicht berücksichtigt• Pflegepotential (Absolventen von Lehrgängen in Krankenpflegeschulen und Fachseminaren für Altenpflege)aus: siehe Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 (unter Berichtigung eines Zahlentausches)

AngabeninVollkräften

Gesundheits-und Kranken-pfleger(innen)

Gesundheits-und Kinder-

kranken-pfleger(innen)

Alten-pfleger(innen)

Gesamt

Sofortbedarf 2010(erhoben in 12/2009) 3.658 447 2.008

Neubedarf 675 85 1.440

Absolventen 2010 3.872 589 2.620

Differenz -461 57 -828 -1.232

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Aus: WAZ vom 13.10.2011

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Ausgleichsverfahren (Umlage)(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass

zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung und der nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosten von den in § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten Einrichtungen Ausgleichsbeträge erhoben werden, und zwar unabhängig davon, ob dort Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen.

(2) Führt eine Landesregierung ein Ausgleichsverfahren ein, darf die Gesamthöhe der Ausgleichsbeträge den voraussichtlichen Mittelbedarf zur Finanzierung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen nicht überschreiten. Die Landesregierungen regeln das Nähere über die Berechnung des Kostenausgleichs und das Ausgleichsverfahren. Sie bestimmen die zur Durchführung des Kostenausgleichs zuständige Stelle. § 24 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.

(3) Hat eine Landesregierung ein Ausgleichsverfahren nach Absatz 1 eingeführt, so ist sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen die Notwendigkeit der Fortführung zu überprüfen.

§ 25 AltenpflegegesetzIn Kraft gemäß Nr. 2 BVerfGE v. 24.10.2002 I 4410 - 2 BvF 1/01 - mWv 25.10.2002

(Das Verfahren wird bisher nur in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg angewandt.)

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AusbildungsumlageWird die Ausbildungsvergütung ganz oder teilweise durch ein landesrechtliches Umlageverfahren finanziert, so ist die Umlage in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen nur insoweit berücksichtigungsfähig, als sie auf der Grundlage nachfolgender Berechnungsgrundsätze ermittelt wird:1. Die Kosten der Ausbildungsvergütung werden nach einheitlichen Grundsätzen gleichmäßig auf alle zugelassenen ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen und die Altenheime im Land verteilt. Bei der Bemessung und Verteilung der Umlage ist sicherzustellen, dass der Verteilungsmaßstab nicht einseitig zu Lasten der zugelassenen Pflegeeinrichtungen gewichtet ist.2. Die Gesamthöhe der Umlage darf den voraussichtlichen Mittelbedarf zur Finanzierung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen nicht überschreiten.3. Aufwendungen für die Vorhaltung, Instandsetzung oder Instandhaltung von Ausbildungsstätten, für deren laufende Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) sowie für die Verwaltungskosten der nach Landesrecht für das Umlageverfahren zuständigen Stelle bleiben unberücksichtigt.

§ 82 a, Absatz 3 SGB XI

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9. Überlastung

Page 86: - Landesbezirk NRW

körperliche Anforderungen

Aus: Factsheet 10 des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom September 2014:Arbeit in der Pflege – Arbeit am Limit? Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

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psychische Anforderungen

Aus: Factsheet 10 des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom September 2014:Arbeit in der Pflege – Arbeit am Limit? Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

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Beanspruchung und Beschwerden

Aus: Factsheet 10 des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom September 2014:Arbeit in der Pflege – Arbeit am Limit? Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

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flexibler Personaleinsatz

• Ständige Arbeitszeitveränderungen wie z.B.Schaukeldienste, flexibler Anfang und flexibles Ende der Schicht

• Überarbeit (Mehrarbeits- und Überstunden) z.B. früher kommen, später gehen, Einspringen an freien Tagen, freien Wochenenden, freien Feiertagen

• Urlaubsänderungen

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Zeitdruck

73 % der Beschäftigten bleiben unter Zeitdruck länger am Arbeitsplatz

62 % verzichten auf Pausen

35 % verkürzen nach eigener Einschätzung auf riskante Weise die Arbeitsschritte, wenn es „eng“ wird

16 % nehmen dann sogar Arbeit mit nach Hause

aus einer Studie des Instituts zur Erforschung sozialer Chancen (ISO)

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• Alte Menschen können oft nur notdürftig versorgt werden, weil Altenpfleger überdurchschnittlich oft ausfallen.

• Die Fehlzeiten wegen Krankheit in der Altenpflege sind fast 20 Prozent höher als im Bevölkerungsmittel.

• Altenpfleger seien im Schnitt über 21 Tage im Jahr krank, also mehr als vier Arbeitswochen.

• Dies bringt erhebliche Versorgungsengpässe mit sich, weil häufig kein Ersatz gefunden werden kann.

• In der Regel müssen Kollegen die Schichten mitmachen und geraten dadurch in enormen Zeitstress. Eine angemessene Pflege ist dann nicht mehr möglich.

• Notlösungen würden angesichts der vielen Ausfälle zur Dauerlösung.• Die Mehrbelastung führe dazu, dass viele Mitarbeiter unter Burnout leiden.• Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen liege sogar 62

Prozent über dem Durchschnitt.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg(Quelle: ALTENPFLEGE 03/2007)

Überdurchschnittliche Erkrankung

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Detlev Beyer-Peters, 30.11.2005

Gesundheitsbeschwerden

Der psychische Gesundheitszustand der Alten-pfleger/innen ist um fast 12% schlechter als der Vergleichswert der berufstätigen Bevölkerung der Bundesrepublik.Altenpfleger/innen leiden erheblich stärker als die Vergleichsbevölkerung unter psychosomatichen Beschwerden (44,3% über dem Durchschnitt).Die stationäre Altenpflege hat im Vergleich zur stationären Krankenpflege ein um etwa 40% höheres Arbeitsunfallrisiko.

aus BGW-DAK Gesundheitsreport 2003 Altenpflege

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Höhere Arbeitsunfähigkeitsquote• Mit einem Krankenstand von 5,8% lag der Altenpflegebereich mit 0,9 Prozentpunkten über dem

Branchendurchschnitt der AOK-Versicherten von 4,9%.• Der Anteil der AOK-Mitglieder, die sich im Altenpflegebereich mindestens einmal im Jahr krank meldeten

lag bei 59,6%. Damit lagen sie sogar fast 5% über dem Durchschnitt der Krankenschwestern und -pfleger.• Die Ausfallzeiten von 21,3 Tage lagen im Vergleich zum Branchendurchschnitt von 17,7 Tagen höher und

auch die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalles lag mit 14,1 Tagen über dem Durchschnitt von 11,8 Tagen.

• Im Vergleich zu den AOK-Mitgliedern insgesamt liegen die psychischen Erkrankungen hinsichtlich der AU-Tage 4,3 Prozentpunkte höher. Somit wird bestätigt, dass Pflegepersonal überproportional häufig an psychosomatischen Beschwerden und psychiatrischen Erkrankungen leidet.

• Die Verteilung der Arbeitsunfähigkeitstage in Altenpflegeeinrichtungen nach Krankheitsarten zeigt, dass 2003 die Muskel- und Skelettkrankheiten in den AU-Tagen zwar dominieren, die psychischen Erkrankungen jedoch schon auf Platz drei nahe Platz zwei Atemswegserkrankungen rangieren.

Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005

Quelle: Küsgens, I. (2005). Krankheitsbedingte Fehlzeiten in Altenpflegeberufen - Eine Untersuchung der in Altenpflegeeinrichtungen tätigen AOK-Versicherten. In: Badura, B. (Hrsg.). Fehlzeiten-Report 2004. Zahlen, Daten, Analysen aus allen Branchen der Wirtschaft- Gesundheitsmanagement in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Berlin Heidelberg: Springer Verlag, S.203-219.

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Ständige Überforderung der Pflegekräfte

Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S. 13

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aus: BGW-DAK Gesundheitsreport 2003

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Ursache: Stress

Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005Quelle: Quelle: Berger, J., Genz, H.O., Küfner, S., u.a.,2003, S. 35

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Ursache: Stress

Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005Quelle: Quelle: Berger, J., Genz, H.O., Küfner, S., u.a.,2003, S. 35

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Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S. 14

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Erlebte Arbeitsbelastungen in der Pflege

Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S.8

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Quantitative Arbeitsanforderungen

Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 15

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kaum Einfluss auf die Dienstplangestaltung

Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 35

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Unzufriedenheit mit Schichtübergaben

Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 15

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sich nicht ausreichend qualifiziert fühlen

Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 41

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10. Sinkende EinkommenTarifflucht:• Ausgründung und Ausgliederung• LeiharbeitArbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich:• Zwang zur Teilzeitarbeit bis zur Geringfügigkeit mit Verdrängung in die

EhrenamtlichkeitVermeidung von Aufstiegen:• Befristete ArbeitsverträgeVersagung tariflicher Leistungen:• z.B. Geriatriezulage, ZeitzuschlägeTarifabsenkungen:• Hohe Arbeitslosigkeit bei un- und angelernten Arbeitskräften• Privatisierung der Pflege im doppelten SinnDruck auf ältere, teurere Beschäftigte• Mobbing, Bossing

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11. Ausstiegsgedanken

• Jede 5. Pflegekraft denkt mindestens mehrmals monatlich daran, den Beruf zu verlassen. (nach GB und I liegt D an 3. Stelle)

• Vor allem jüngere und besser qualifizierte Kräfte erwägen den Ausstieg.

• 40% sind mit den Arbeitszeiten unzufrieden.

• Weitere Gründe: Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, schlechtes Betriebsklima

Untersuchung in 10 europäischen Ländern

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sozial und unbescheiden

sofort rechtsverbindliche Personalrichtwerte mindestens 1 Pflegekraft auf 2 Bewohner(innen)

Personal in regulären Beschäftigungsverhältnissen und unter einheitlich geregelten Arbeits- und Tarifbedingungen (z.B. Tarifvertrag soziale Dienste)

Verbesserung der Fachkraftquote orientiert am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner(innen)

dementsprechend leistungsgerechte Pflegesätze zügige Entwicklung und Einführung eines

verbindlichen Personalbemessungssystems auf der Grundlage des tatsächlichen Pflegebedarfs der Bewohner(innen)

Finanzierung der Behandlungspflege durch die Krankenkassen

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Referenzmodell NRWEhemaliger NRWArbeitsministerHarald Schartauauf der ver.diDemonstrationvom 07.06.2002:Wir schaffeninnerhalb vonfünf Jahren einPersonalbe-messungssystemauf der Basis desReferenzmodellesNRW

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Pflegeprobleme benennen- unterschiedliche Definitionsperspektiven -

Ressourcen feststellen(Fähigkeiten/Motivation/Nutzung von Hilfsmitteln)

Pflegebedarfe ermitteln(Screening und Assessment)

evaluieren

Pflegezieleauf der Grundlageeiner Pflegetheorie

Personalaufwand bemessen

Erforderliche Leistungen(Maßnahmen) festlegen

Zeitaufwand berechnen

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fordert:

Veränderung des Pflegebegriffs Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen der

Pflegeversicherung Verzahnung mit Prävention, Akutversorgung und

Rehabilitation Stärkung der ambulanten und komplementären Dienste Förderung neuer Pflege- und Betreuungskonzepte Verbesserung der Einnahmen durch Einführung einer

Bürgerversicherung Beibehaltung einer paritätischen Finanzierung durch die

Arbeitnehmer und Arbeitgeber