· sen ist, und allein zur Prüfung, 0b ein Beamter auf Lebenszeit Oder auf Zeit zur An- stellung...
7
· sen ist, und allein zur Prüfung, 0b ein Beamter auf Lebenszeit Oder auf Zeit zur An- stellung im Richterverhältnis auf Lebenszeit geeignet ist. Das Grundgesetz hat mit der Vorgabe,