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Vermögen bilden Pensionsplanung Vorsorgeplanung Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

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Page 1: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Vermögen bilden Pensionsplanung Vorsorgeplanung Anlageplanung

Die Finanz- undVorsorgeberatung

Page 2: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Was heisstFinanz- und Vorsorgeberatung?

Planung der finanziellen Wünsche Vermögen bilden Steuern sparen Pension planen Vorsorgeplanung Anlageplanung

Analyse der finanziellen Risiken Todesfall Invalidität

Detailplanung/Detailanalyse Renditerwartung Risikobereitschaft Liquiditätsbedürfnisse Steuerliche Auswirkungen Budgetplanung Produkteberatung

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Lebensphasen undKernsegmente

Vermögen bilden Pensions- und Vorsorgeplanung Anlageplanung

Vermögenbilden

Pensions- &Vorsorgeplanung

20 30 40 50 Pensionierung

Sparkonto

AHV

BVG

Privat-vorsorge

Spar-versicherung

AnlagefondsEinmaleinlagenLeibrenten

Ren

dite

/ R

isik

o

Jung Single / Ledig ohne Kinder ohne Vorsorgedenken

Konkubinat Familie / Kinder Vorsorgegedanke

Anlagefonds

Anlageplanung

Gemischte/RisikoGebundene (3a)

Gemischte Vers.Gebundene (3a)

Vermögend Renditeorientiert

Anlagefonds

Ordentlich Frühzeitig

Jung, Single Verheiratet Pension Vermögend

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Wunsch/Ziel:

Vermögen bilden

20 30 40 50 Pensionierung

Sparkonto/Lohnkonto

Spar-versicherung

Anlagefonds

Ren

dite

/ R

isik

o

Inhalt und zentrale Kriterien: Sicher Vermögen bilden Definition des finanziellen Wunsches Zielkonflikt Rendite und Sicherheit Flüssigkeit Zeithorizont Produkteberatung

Renditemöglichkeiten +++++ Sicherheit + Versicherungsschutz Flüssigkeit +++

Rendite ++++ Sicherheit +++++ Versicherungsmöglichkeiten +++++ (je nach Wunsch) Flüssigkeit ++

Rendite Sicherheit ++++ Versicherungsschutz Flüssigkeit +++++

Rendite

Sicherheit

Flüssigkeit

Verteilen Sie Ihre Investitionsmittel und profitieren Sie von den unterschiedlichen Produktvorteilen

Sicher Vermögen bilden

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Wunsch/Ziel: Pensions- und Vorsorgeplanung

Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter

Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall

IV IV AHV AHV AHV

BVG BVG BVG UVG UVG

KKV UVG

Inhalt und zentrale Kriterien: Pensionsplanung Finanzieller Bedarf Zeitpunkt der Pensionierung Leistungen der Vorsorgewerke Problemfelder in der Pensionsplanung Kürzungen bei Vorbezug Invalidität Todesfall Produkteberatung Steueroptimierung

Übersicht Vorsorgeplanung

Page 6: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

SparversicherungenEinmaleinlagen

Gemischte FondsObligationen

AktienAktienfonds

FuturesOptionen

LohnkontoSparkonto

Ren

dit

e

Ris

iko

Wunsch/Ziel:

Anlageplanung

Inhalt und zentrale Kriterien: Vermögen sicher anlegen Sicherheit Rendite Flüssigkeit Zeithorizont Finanzieller Bedarf Steueroptimierung

Vermögenspyramide

Page 7: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter

Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall

IV IV AHV AHV AHV

BVG BVG BVG UVG UVG

KKV UVG

Wunsch/Ziel: Finanz- und Vorsorgecheck

Finanzielle Wünsche:☑ Vermögen bilden☑ Steuern sparen☑ Pensionsplanung/Vorsorgeplanung☑ Anlagen optimieren

Finanzielle Risiken:☑ Todesfall☑ Invalidität

Detailplanung/Detailanalyse:☑ Betragliche Planung☑ Renditerwartung, Risikobereitschaft☑ Steuerliche Auswirkungen☑ Produkteberatung

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SicherVermögen bilden

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Zentrale Fragen zumVermögensaufbau

20 30 40 50 Pensionierung

Sparkonto/Lohnkonto

Spar-versicherung

Anlagefonds

Ren

dite

/ R

isik

o

Renditemöglichkeiten +++++ Sicherheit + Versicherungsschutz Flüssigkeit +++

Rendite ++++ Sicherheit +++++ Versicherungsmöglichkeiten +++++ (je nach Wunsch) Flüssigkeit ++

Rendite Sicherheit ++++ Versicherungsschutz Flüssigkeit +++++

Rendite

Sicherheit

Flüssigkeit

Definition: Finanzielle Wünsche (Autokauf, Immobilien, etc.) Zeitlicher Horizont Zielkonflikt: Rendite, Sicherheit, Flüssigkeit Betragliche Ziele Betragliche Bereitschaft Wahl der Produkte Aufteilung der Investitionen ……………………………………. …………………………………….

Sicher Vermögen bilden

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SparversicherungenEinmaleinlagen

Gemischte FondsObligationen

AktienAktienfonds

FuturesOptionen

LohnkontoSparkonto

Ren

dit

e

Ris

iko

Vermögenspyramide

Tipps zur sicheren Vermögensbildung

Frühzeitig mit Sparen beginnen Kleinere aber regelmässige Beiträge Mittel- bis langfristige Planung Verteilen der Investitionen Flüssigkeit sicherstellen Sicherheit vor Rendite Definition der finanziellen Wünsche

Page 12: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

• kleinere aber regelmässige Beiträge bauen langfristig auch Vermögen auf• kleinere und regelmässige Investitionen belasten das Budget weniger• Mittel- und langfristige Vermögensplanung birgt geringere Risiken als eine kurzfristige Planung

Frühsparer investiert CHF 200.-- / Monat während 10 JahrenDas Kapital bleibt dannach im Anlagefonds zu 6 % liegen

Sparbetrag nach 30 Jahren CHF 104 751.--Investiertes Kapital CHF 24 000.--

Spätsparer beginnt mit dem Sparen 10 Jahre späterSpätsparer investiert auch CHF 200.-- / Monat aber während 20 Jahren

Sparbetrag nach 20 Jahren CHF 91 115.--Investiertes Kapital CHF 48 000.--

Frühsparen lohnt sich!

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Sichere Kapitalanlage Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Sanfter Sparzwang Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung

Erwerbsausfallrente

Prämienbefreiung bei Invalidität

20 30 40 50 60 65

Warte-frist

Auszahlungs-summe

Überschuss

Versicherungs-summe

Todesfallkapital

Investition

Vermögen aufbauen mit einergemischten Sparversicherung

Page 14: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Die Vorteile der gemischten Sparversicherung

Sparkapital Sanfter Sparzwang Garantierte Verzinsung Sichere Kapitalanlage Rendite Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Todesfallkapital Kreditinstrument Konkursprivileg Nachversicherungsgarantie Individuelle Zusatzversicherungen

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Vermögen bilden

Produktelösungen

Sparversicherung

Sparen 100Sparen 200Sparen 300

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Aktien + 57%Sparversicherung + 25%Gold +21%Obligationen +3%Festgeld -15%Sparbuch -31%

Werte 1970-2000 nach Abzug Inflation und Steuern

+57%

+25% +21%

+3%

-15%

-31%

Warum mit einer Spar-/Lebens-versicherung Vermögen bilden?

Sicherste Geldanlage Garantierte Verzinsung, kein Kursrisiko Sanfter Sparzwang Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Nachversicherungsgarantie Individuelle Zusatzversicherungen Kauftkrafterhaltung Notgroschen

Übersicht Kaufkraft

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Prämienbefreiung bei Invalidität

20 30 40 50 60 65

Auszahlungs-summe

Überschuss

Versicherungs-summe

Todesfallkapital

Investition

Mittelfristig Vermögen bilden - Die Sparversicherung

Kernziele: Sicher Vermögen bilden Sanfter Sparzwang fördern Garantierte Verzinsung Steuerliche Vorteile geniessen Rückzugsmöglichkeiten (Karrenzfrist)

Die gemischte Sparversicherung

Page 18: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)

Prämienbefreiung bei Invalidität

20 30 40 50 60 65

Warte-frist

Auszahlungs-summe

Überschuss

Versicherungs-summe

Todesfallkapital

Investition

Mittelfristig Vermögen bilden und Vorsorge für die Pension –Die gestaffelte Versicherung

Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung

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Berechnungsbeispiel –Sparen 300 (3600.--/Jahr)

Gemischte Sparversicherung Prämienbefreiung 12 Monate Ohne Erwerbsausfallrente

nach 10 nach 15 nach 20Jahren Jahren Jahren

Auszahlungs-summe* 38 134.-- 61 104.-- 86 780.--

Investitionen 36 000.-- 54 000.-- 72 000.--

Ertrag 2 134.-- 7 104.-- 14 780.--

* inklusive Überschussanteil

Berechnungsbeispiele (Alter 25, männlich)

Vorteile/Nutzen: Erträge Einkommens- und Verrechnungssteuerfrei Versicherungsschutz (Prämienbefreiung) Sanfter Sparzwang Sichere Geldanlage

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Sparen 100/200/300

Gemischte Sparversicherung Prämienbefreiung 12 Monate Ohne Erwerbsausfallrente

Alter Sparen 100 (1200.--/Jahr) Sparen 200 (2400.--/Jahr) Sparen 300 (3600.--/Jahr)

nach nach nach nach nach nach10 Jahren 20 Jahren 10 Jahren 20 Jahren 10 Jahren 20 Jahrenin CHF in CHF in CHF in CHF in CHF in CHF

20 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 21 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 22 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 23 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 24 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 25 12 420.-- 28 209.-- 25 375.-- 57 948.-- 38 143.-- 86 909.-- 26 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 27 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 28 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 29 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 30 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 31 12 418.-- 28 012.-- 25 372.-- 57 528.-- 38 139.-- 86 295.--

Ungefähre Berechnungen

- alle Summen ohne Gewähr (individuelle Klassifizierung aufgrund objektiver und subjektiver Risiken- alle Summen inklusive der Überschussanteile

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Pensions- undVorsorgeplanung

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Pensions- & Vorsorgeplanung –Die zentralen Kriterien

Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter

Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall

IV IV AHV AHV AHV

BVG BVG BVG UVG UVG

KKV UVG

Übersicht Vorsorgeplanung

Pensionsplanung Zeitpunkt der Pensionierung Leistungen 1. und 2. Säule Finanzieller Bedarf

Todesfall Finanzieller Bedarf der Hinterbliebenen Leistungen der Vorsorgewerke

Invalidität Finanzieller Bedarf Leistungen der Vorsorgewerke

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Pensionsplanung –Die zentralen Kriterien

1. Säule AHV Einfache Altersrente CHF 2 150.—

Altersrente Partner CHF

2. Säule BVG Altersrente CHF

2. Säule BVG Altersrente Partner CHF

3. Säule Rente aus Kapital CHF

Totales Einkommen nach Pensionierung CHF

1. Säule

AHV

2. Säule

BVG

3. Säule

Privat

Zentrale Kriterien: Ordentliche Pensionierung Frühzeitige Pensionierung Die Leistungen der 1. Säule AHV Die Leistungen der 2. Säule BVG Kürzungen bei Vorbezug Änderungen im Sozialversicherungssystem Finanzieller Bedarf Individuelle Vorsorge (3. Säule) Steueroptimierung

Übersicht Pensionseinkommen

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Pensionsplanung - Die Problemfelder

Beispiel Pensionseinkommen

Mann 35 Jahre, alleinstehend, Pension mit 65 Aktuelles Jahreseinkommen CHF 80 600.– (inkl. Nebeneinkünfte) Monatseinkommen im Durchschnitt CHF 6 716.70 (inkl. Nebeneinküfte)

Leistungen aus 1. Säule AHV: Maximalrente CHF 2 150.—Leistungen aus 2. Säule BVG: Altersrente CHF 2 513.75Leistungen aus 3. Säule: Keine CHF 0.—

Totales Pensionseinkommen CHF 4663.75

in % 69.43%

Differenz zu bisherigem Einkommen CHF 2052.95

Problemfelder u.a.: Pensionsalter Ungünstige Alterstruktur AHV Umlageverfahren AHV; kein Zinstragendes sparen Mindestverzinsung BVG Reduktion Rentenumwandlungssätze BVG keine Mindestgarantien im überobligatorischen Bereich BVG

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Früh sparen lohnt sich!

Ziel: mit Alter 65 Auszahlung von CHF 200 000.— Alter 25: Investition monatlich ca. CHF 270.— Alter 50: Investition monatlich ca. CHF 1 000.—

Früh sparen lohnt sich!

200 000.—

150 000.—

100 000.—

50 000.—

Alter 20 25 50 65

Frühsparer Spätsparer

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Die finanziellen Risiken

Invalidität Krankheit

KKV

Invalidität Unfall

UVG

1. Säule IV 1. Säule IV

2. Säule BVG2. Säule UVG

0 720 Tag 0 720 Tag

100% 100%

Todesfall Krankheit Todesfall Unfall

1. Säule AHV 1. Säule AHV

2. Säule BVG2. Säule BVG

Mit Kinderrenten ohne Kinderrenten

1. Säule AHV 1. Säule AHV

2. Säule UVG2. Säule UVG

Mit Kinderrenten ohne Kinderrenten

100% 100%

Todesfall Erwerbsausfall Invalidität

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Vorsorgelösungen

Gemischte Versicherung Gestaffelte Versicherung Gebundene Vorsorge Todesfallversicherungen Erwerbsausfallrente

Page 29: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)

Prämienbefreiung bei Invalidität

20 30 40 50 60 65

Warte-frist

Auszahlungs-summe

Überschuss

Versicherungs-summe

Todesfallkapital

Investition

Die Gemischte Versicherung

als gebundene oder freie Vorsorge Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung

Page 30: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)

Prämienbefreiung bei Invalidität

20 30 40 50 60 65

Warte-frist

Auszahlungs-summe

Überschuss

Versicherungs-summe

Todesfallkapital

Investition

Die gestaffelte Versicherung

als freie Vorsorge Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung

Page 31: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Die Vorteile der Gemischten Versicherung

Sparkapital Sanfter Sparzwang Garantierte Verzinsung Sichere Kapitalanlage Rendite Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Todesfallkapital Individuelle Zusatzversicherungen Kreditinstrument Konkursprivileg Nachversicherungsgarantie

Page 32: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Überschuss

Versicherungs-summe

Erwerbsausfallrente bei Invalidität

Prämienbefreiung bei Invalidität

20 30 40 50 60 65

Todesfallkapital

Warte-frist

Die konstante Todesfallversicherung

als freie oder gebundene Vorsorge konstantes Todesfallkapital Absichern der Hinterbliebenen Prämienbefreiung bei Invalidität Erwerbsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung Überschussansammlung Möglichkeit der Überschussverrechnung

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Versicherungs-summe

Überschuss

20 30 40 50 60 65

Prämienbefreiung bei Invalidität

Warte-frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität

Todesfallkapital

Die sinkendeTodesfallversicherung

als freie oder gebundene Vorsorge sinkendes Todesfallkapital Absichern der Hinterbliebenen Prämienbefreiung bei Invalidität Erwerbsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung Überschussansammlung Möglichkeit der Überschussverrechnung

Page 34: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Prämienbefreiung bei Invalidität

20 30 40 50 60 65

Warte-frist

Erwerbsaufall-rente

Investition

Die Erwerbsausfallversicherung

als gebundene oder freie Vorsorge Wartefrist ab 3 Monaten Prämienbefreiung bei Invalidität als Hauptversicherung als Zusatzversicherung zu anderen Tarifen

Page 35: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)

Prämienbefreiung bei Invalidität

20 30 40 50 60 65

Warte-frist

Auszahlungs-summe

Überschuss

Versicherungs-summe

Todesfallkapital

Investition

Die Gebundene Vorsorge (3a) -Nutzen & Einsatzmöglichkeiten

Nutzen der gebundenen Vorsorge:☑ Steuern sparen☑ Pension absichern☑ Absichern der Familie☑ Absichern bei Invalidität☑ Planung von Wohneigentum☑ Amortisieren

Page 36: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Investitionen

können vom Einkommen inAbzug gebracht werden

Angestellte bis CHF 6 192.--Selbständige bis CHF 30 960.--

Vertragsdauer

Altersleistungen dürfen frühstens 5Jahre vor Erreichen des AHV- Alters ausbezahlt werden

Rückzug

Nur unter gewissen Bedingungen

Verpfändung

Nur zur Sicherstellung einer Hypothek

Abtretung

Nicht möglich

Begünstigung

Begrenzt

Einkommenssteuer

Erlebensfall jaTodesfall jaInvalidenrenten ja

Vermögenssteuer

nein

Investitionen

können nicht vom Einkommen in Abzug gebracht werden

Vertragsdauer

frei wählbar

Rückzug

möglich, nach Karenzfrist

Verpfändung

möglich

Abtretung

möglich

Begünstigung

frei wählbar

Einkommenssteuer

Erlebensfall neinTodesfall ev. ErbschaftInvalidenrenten ja

Vermögenssteuer

Ja, Rückkaufswert

Gebundene Vorsorge Freie Vorsorge

Die Unterschiede Gebundene / Freie Vorsorge

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Steuersparberechnung:

Jährliche Investition in Säule 3a: CHF 6 077.--

Ohne Säule 3 a Mit Säule 3 a

Steuerbares Einkommen CHF 70 000.-- CHF 63 923.--

Steuer für dieses Einkommen CHF 17 504.-- CHF 15 594.--

Steuerersparnis pro Jahr CHF 1 910.--

Angenommen die jährliche Steuerersparnis wird zu 4 % angelegt.Wie sieht die Wertentwicklung aus?

nach zwei Jahren CHF 3 896.--nach drei Jahren CHF 5 962.--nach fünf Jahren CHF 10 345.--nach acht Jahren CHF 17 599.--nach zehn Jahren CHF 22 932.--

Steuern sparen mit dergebundenen Vorsorge

Page 38: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Bank oder Versicherung?

Bank: Flexible Einzahlungen Gute Rendite

Versicherung: Fixe Einzahlungen Garantierte Rendite Versicherungsschutz Prämienbefreiung

Versicherung

Bank

Page 39: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Amortisieren mit der gebundenen Vorsorge

Direkte Amortisation

Merkmale: Schuldzinsen Baramortisation kein Versicherungsschutz

Indirekte Amortisation

Merkmale: Schuldzinsen Amortisation in Säule 3 Versicherungsschutz

Auswirkungen derdirekten Amortisation:

Auswirkungen der indirekten Amortisation:

KonstanteHypothek

SinkendeHypothek

SinkendeHypothekarzinsen

KonstanteHypothekarzinsen

SteigendeSteuerbelastung

KonstanteSteuerbelastung

Page 40: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Die Begünstigung

Freie Vorsorge (Säule 3b): Begünstigung frei wählbar Begünstigungsprivileg

Gebundene Vorsorge (Säule 3a): Begünstigung eingeschränkt Veränderung der Reihenfolge ab Punkt 3 Erbvertrag zwingend

Im Erlebensfall: Der Versicherungsnehmer

Im Todesfall: 1. Der überlebende Ehegatte2. direkte Nachkommen sowie Personen, für deren Unterhalt die verstorbene Person in massgeblicher Weise aufgekommen ist

3. die Eltern4. die Geschwister5. die übrigen Erben

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Anlageplanung

Sicherheit und Rendite

Page 43: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

SparversicherungenEinmaleinlagen

Gemischte FondsObligationen

AktienAktienfonds

FuturesOptionen

LohnkontoSparkonto

Ren

dit

e

Ris

iko

Anlageplanung 50 +

Zentrale Kriterien: Sicherheit Rendite Flüssigkeit Finanzieller Bedarf Steueroptimierung

Produktmöglichkeiten: Einmaleinlagen Leibrenten Prämiendepot

Vermögenspyramide

Page 44: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Die zentralen Fragenin der Anlageplanung 50 +

Wie lege ich mein Erspartes an In welche Produkte lege ich mein Geld an Sicherheit der Anlagen Rendite/Risikobereitschaft Steuerliche Auswirkungen Flüssigkeit Finanzielle Wünsche im Alter Ordentliche Pensionierung mit 65/63 Frühzeitige Pensionierung

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Wie behält Ihr Erspartes Ihren Wert?

Viele Geldanlagen bringen netto nur Verluste.

Aktien + 85%

Sparversicherung + 25%

Gold +9%

Obligationen +3%

Festgeld -15%

Sparbuch -31%

Wert 1970-95, netto abzüglich Inflation und Steuern

Quelle JML

+85%

+25%

+9%+3%

-15%

-31%

Die Kaufkraft

Page 46: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Anlageplanung-

Anlagelösungen

Einmaleinlagen Leibrenten

Page 47: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Kapitalanlage mit Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Steuerliche Vorteile, keine Einkommenssteuer falls: - Laufzeit über 5 Jahre - Auszahlung über 60 Jahre - Abschluss vor dem 66 Altersjahr - genügend Vorsorgeschutz vorhanden - Versicherungsnehmer auch versicherte Person ist

50 60 65

Auszahlungs-summe

Überschuss

Versicherungs-summe

Todesfallkapital

Investition

Die Einmalprämienversicherung

Page 48: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Die Vorteile der Einmalprämienversicherung

Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung Optimierung und Diversifikation des Portfolios Steuerliche Vorteile (*Bedingungen müssen erfüllt sein) Rückzugsmöglichkeiten (Karrenzfristen) Kreditinstrument Konkursprivileg Erbrechtliche Vorteile Begünstigungsprivileg

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Produktevergleich Sparbüchlein/Einmaleinlage

Kapital CHF 50 000.— Dauer 10 Jahre Sparbüchlein mit 2.5 % Zins Einmaleinlage mit 2.0 % technischem Zinssatz

Berechnung Sparbüchlein mit 2.5 % (!) Zins:

Jahr Kapital Zinssatz Brutto- Ver.rech.- Netto- Einkommens-zins steuer zins steuer

(35%) (20% Grenzs.)

50 000.-- 2.5 % 1 250.-- 437.50 812.50 250.--01 50 812.50 2.5 % 1 270.30 444.60 825.70 254.0502 51 638.20 2.5 % 1 290.95 451.85 839.10 258.2003 52 477.30 2.5 % 1 311.95 459.20 852.75 262.4004 53 330.05 2.5 % 1 333.25 466.65 866.60 266.6505 54 196.65 2.5 % 1 354.90 474.20 880.70 271.--06 55 077.35 2.5 % 1 376.95 381.95 895.— 275.4007 55 972.35 2.5 % 1 399.30 489.75 909.55 279.8508 56 881.90 2.5 % 1 422.05 497.70 924.35 284.4009 57 806.25 2.5 % 1 445.15 505.80 939.35 289.--10 58 745.60

Total 58 745.60 13 454.80 4 709.20 8 746.60 2 690.95

Vergleichsberechnung:

Sparbüchlein Einmaleinlage

Investiertes Kapital 50 000.-- 50 000.—

Schlusskapital inklusive Bruttozins/Überschussanteil 63 454.80 60 588.—- Verrechnungssteuer 35% 4 709.20 0.—

Schlusskapital inklusive Nettozins 58 745.60 60 588.—- Einkommenssteuer (20% Grenzsteuersatz) 2 690.95 0.—

Nettokapital nach Einkommens-/Verrechnungssteuer 56 054.65 60 588.—

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Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile Mit oder ohne Rückgewähr möglich Flexible Gestaltung (ein oder zwei Leben) Mit Einmalprämie finanzierbar Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis

60 65

Jährliche Rente

Investition/Einmaleinlage

Die sofort beginnendeLeibrentenversicherung

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50 60 65

Jährliche Rente

Investition/Einmaleinlage oder Jahresprämie

Die aufgeschobeneLeibrentenversicherung

Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile Mit oder ohne Rückgewähr möglich Flexible Gestaltung (ein oder zwei Leben) Mit Einmalprämie oder Jahresprämie finanzierbar Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis

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Die Vorteile der Leibrentenversicherung

Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung Flexibel in der Gestaltung (ein oder zwei Leben) Optimierung und Diversifikation Ihres Porfolios keine Verwaltungs- und Entscheidungsaufgaben Erbschaftsprivileg Begünstigungsprivileg Konkursprivileg Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile

- nur 40% der Rente ist steuerliches Einkommen - Kapital in den meisten Kantonen steuerfrei

Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis

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Die Sozial-versicherungen

im Überblick

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1. Säule

StaatlicheVorsorge

AHVIVEOALV

Existenz-sicherung

Die drei Säulen

2. Säule

BeruflicheVorsorge

BVGUVG

Lebens-haltung

3. Säule

PrivateVorsorge

Säule 3 aFreie Vor-sorge

Individual-vorsorge

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Alter

Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invalidität

Invalidenrente

Kinderrente

Todesfall

WitwenrenteWitwerrente

Waisenrente

Ziel der 1. Säule: Existenzsicherung Umlageverfahren Beitragspflicht ab dem 18. Altersjahr

Durchschnittliches Einkommen hat bis zur Höhevon CHF 77 400.-- Einfluss auf die Leistungen.

1. Säule – AHV/IV

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Alter

Altersrente/Alterskapital

Pensionierten-Kinderrente

Invalidität

Invalidenrente

Kinderrente

Todesfall

Witwenrente

Witwenab-findung

Waisenrente

Ziel der 2. Säule: gewohnte Lebenshaltung sichern Kapitaldeckungsverfahren

Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigtenArbeitnehmer mit einem Jahresgehalt ab CHF 19 350.--

Minimalverzinsung 2.5%

2. Säule - BVG

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Pflegeleistungen

ÄrztlicheBehandlung

Spitalaufenthalt

KurenHauspflege

Kostenvergütung

RettungskostenTransportkosten

BergungskostenBestattungskost.

Invalidität

Taggeld 80 %ab 3. Tag

Invalidenrente

Integritäts-/Hilflosenleistung

Todesfall

WitwenrenteWitwerrente

HalbwaisenrenteVollwaisenrente

Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer gegen:

Berufsunfälle Berufskrankheiten Nichtberufsunfälle (>8 Stunden)

2. Säule - UVG

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Minimale einfache Altersrente AHV CHF 12 900.—

Maximale einfache Altersrente AHV CHF 25 800.—

Ehepaaraltersrente (150% v. Maximum) CHF 38 700.—

AHVIV

UVG

Maximaler UVG Lohn CHF 106 800.—

Maximale UVG Rente CHF 85 440.—

BVG

Mindestjahreslohn BVG CHF 19 350.—

Koordinationsabzug BVG CHF 22 575.—

Obere Limite Jahreslohn BVG CHF 77 400.—

Maximaler koordinerter Lohn BVG CHF 54 825.—

Minimaler koordinierter Lohn BVG CHF 3 225.—

Säule3 a

Gebundene Vorsorge mit 2. Säule CHF 6 192.--

Gebundene Vorsorge ohne 2. Säule CHF 30 960.--(max. 20% des Einkommens)

Die Grenzbeträge

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Überblick Sozialversicherungen

AHVIV

UVG

BVG

KV

Obligatorischversicherte Personen

PrämienberechnungHeilungskosten

Hilfsmittel

Personen mit…- Wohnsitz Schweiz- Erwerbstätigkeit in d. Schweiz- Freiwillige Versicherung für Auslandschweizer

Einkommen hat bis Fr. 77 400.– Einfluss aufLeistungen

Arbeitnehmer:- Berufsunfälle- Berufskrankheiten- Nichtberufsunfälle (+8h/Wo.)

Selbständigerwerbende:- Freiwillige Versicherung

Versicherter Jahreslohn:- Maximal Fr. 106 800.--

Arbeitnehmer:für den koordinierten Lohn:

Obere Limite Fr. 77 400.—Koord.abzug Fr. 22 575.—Vers. J.Lohn Fr. 54 825.—Minimum Fr. 3 225.—

Selbständigerwerbende:Freiwillige Versicherung

Obligatorium für alle Personenmit Wohnsitz in der Schweiz

- Obligatorium gilt für die Krankenpflegeversicherung

- Anmeldung inner drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt

Alle Erwerbstätigen ab dem18. Altersjahr.

Arbeitnehmer: Einkommenbis Fr. 106800.-- je 6.05%über Fr. 106800.-- je 5.05%

Selbständigerwerbende:Sinkende Beitragsskala5.116% bis 9.5%

Hilfsmittel:- Fuss- und Beinprothesen- Fahrstühle- Hörapparate,Sprechhilfegeräte- Hauspflege (Eingliederung)- Hilfsmittel gemäss bundes- rätlicher Liste

Heilungskosten:- bei Geburtsgebrechen bis 20 - bei Eingliederungsmaßnahmen

Arbeitnehmer:Prämien abgestuft nachBerufstätigkeit und Gefahren-klassen:Prämien NBU -> ArbeitnehmerPrämien BU -> Arbeitgeber

Selbständigerwerbende:Freiwillige Versicherung

Heilungskosten:- bei Berufskrankheiten- bei Unfällen- Allgemeine Abteilung, ohne SB

Hilfsmittel:- gemäss bundesrätlicher Liste- Beiträge an Reise-, Transport-, Rettungs- und Hauspflege- kosten

Altersgutschriften (ab 25):- 7% bis 18% vom koord. LohnRisikoprämien:- zirka 3% vom koord. LohnSondermassnahmen:- abgeschafft per 01.01.2005Sicherheitsfonds:- 0.1% vom koord. Lohn

Arbeitnehmer bezahlt höchstensdie Hälfte des Aufwandes

Keine Heilungskosten

Keine Hilfsmittel

Krankenversicherung:Differenzen nach Wohnort undKrankenkasse

Krankentaggeldvers. (KKV):Beiträge vom betriebsarten-klassifikation abhängig.

Arbeitnehmer können an denPrämienkosten beteiligt werden

Heilungskosten:- Krankheitsbedingt- Unfallbedingt wenn nicht UVG- Zusatzversicherungen Halbprivat/Privatabteilung

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Überblick Sozialversicherungen

AHVIV

UVG

BVG

KV

Invalidität Todesfall Alter

Invalidenrente IV:- Wartefrist in der Regel 1 Jahr- Maximalrente CHF 2 150.—ab 40% IV-Grad-> Viertelsrenteab 50% IV-Grad-> Halbe Renteab 60% IV-Grad -> Dreiviertelsr.ab 70% IV-Grad -> Vollrente

Kinderrente:- bis 18/25 (Ausbildung)- Maximalrente CHF 860.--

Taggeld:- 80% ab 3. Tag- Maximum CHF 7 120.--

Invalidenrente UVG:- Vollrente 80% vom Lohn- Maximum CHF 7 120.—- Komplementärrente zur IV 90% des letzten Jahreslohnes

Invalidenrente BVG:ab 40% IV-Grad -> Viertelrenteab 50% IV-Grad-> Halbe Renteab 67% IV-Grad-> Volle Rente

Berechnung:Aufgerech. AK o. Zins x 6.8%

Kinderrente BVG:- 20% der Invalidenrente

Obligatorium für alle Personenmit Wohnsitz in der Schweiz

- Obligatorium gilt für die Krankenpflegeversicherung

- Anmeldung inner drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt

Witwenrente- Witwe mit Kindern, - ohne Kinder: 45 Jahre und 5 Jahre verheiratet- Maximalrente CHF 1 720.—

Witwerrente:- bis z. 18. Aj. jüngstens Kindes

Kinderrenten:- bis 18/25 (Ausbildung)- Maximalrente CHF 860.--

Rentenalter Mann: 65 JahreRentenalter Frau: 63 Jahre

Altersrente:- Maximalrente CHF 2 150.—

Altersrente / Ehepaare:- Splitting, max. CHF 3 225.—

Kinderrente:- bis 18/25 (Ausbildung)

Witwenrente:- 40% vom versicherten LohnWitwerrente:- 40% vom versicherten LohnHalbwaisenrente:- 15% vom versicherten LohnVollwaisenrente:- 25% vom versicherten Lohn

Besteht kein Anspruch aufWitwenrente: -> Abfindung von1-5 Jahresrenten (nach Ehedauer)

Allfällige Invalidenrente UVGwird über das AHV-Alter hinausergänzend weiter ausgerichtet

Witwenrente:- 60% der Invalidenrente BVG oder laufenden AltersrenteWitwerrente:- 60% der Invalidenrente BVG oder laufenden AltersrenteWaisenrente:- 20% der Invalidenrente BVG

Besteht kein Anspruch aufWitwenrente: -> Abfindung von3 Jahresrenten

Altersrente BVG:- Altersgutschriften x 6.8%

Kinderrente BVG:- Altersgutschriften x 1,44%

Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarungen

Keine Altersleistungen ausder Krankenversicherung

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Obligatorisch versichert sind unter anderem:

Personen mit Wohnsitz in der SchweizPersonen mit Erwerbstätigkeit in der SchweizFreiwillige Versicherung für Auslandschweizer

AHVIV

UVG

ArbeitnehmerObligatorisch versichert sind die Arbeitnehmer gegen:- Berufsunfälle- Berufskrankheiten - Nichtberufsunfälle (mindestens 8 Wochenstunden)

Die Versicherung endet 30 Tage nach Aufhören des halben Lohnanspruches.Abredeversicherung für 180 Tage möglich

Selbständig-ErwerbendeFreiwillige Versicherung

ArbeitsloseObligatorische Versicherung bei Taggeldanspruch

BVG

ArbeitnehmerObligatorisch versichert sind die Arbeitnehmer für den koordinierten Lohn:

Obere Limite Jahreslohn: CHF 77 400.--Koordinationsabzug: CHF 22 575.--Versicherter Jahreslohn: CHF 54 825.—

Selbständig-ErwerbendeFreiwillige Versicherung

KV

Obligatorium für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Obligatorium gilt für die KrankenpflegeversicherungAnmeldung innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt

Versicherte Personen

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Arbeitnehmer Lohn bis CHF 106 800.-- 12,1 % vom AHV Lohn (Arbeitnehmer: 6,05%)Lohn über CHF 106 800.-- 10,1 % vom AHV Lohn (Arbeitnehmer: 5,05%)

SelbständigerwerbendeSinkende Beitragsskala zwischen 5,116% bis 9,50 % vom AHV pflichtigenEinkommen (Rein-Erwerbseinkommen ohne Wertschriftenertrag oder ähnliches)

AHVIV

UVG

Arbeitnehmer (Prämien in % vom AHV-Lohn bis höchstens CHF 106 800.--)

- Prämien Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zulasten Arbeitnehmer

- Prämien Berufsunfallversicherung (BU) zulasten Arbeitgeber

SelbständigerwerbendeFreiwillige Versicherung, je nach Berufszweig

BVG

Altersgutschriften - ab 25. Altersjahr- 7% bis 18% vom koordinierten Lohn

Männer Frauen Beitrag

25 - 34 25 - 34 7 % vom koord. Lohn35 - 44 35 - 44 10 % vom koord. Lohn45 - 54 45 - 54 15 % vom koord. Lohn55 - 65 55 - 64 18 % vom koord. Lohn

Risikoprämie zirka 3 % vom koordinierten Lohn

Sondermaßnahmen Abgeschafft per 01.01.2005

Sicherheitsfonds 0,1% vom koordinierten Lohn

Arbeitgeber bezahlt mindestens die Hälfte, Arbeitnehmer bezahlt höchstensdie Hälfte des Gesamtaufwandes BVG

KVDifferenzen nach Wohnort und KrankenkassePrämienverbilligungen für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen

Prämienberechnung

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Hilfsmittel- Fuss- und Beinprothesen- Fahrstühle- Hörapparate- Sprechhilfegeräte- Bei Ergänzungsleistungen auch Zahnarzt- Hauspflege (Eingliederung)- Hilfsmittel gemäss bundesrätlicher Liste- Reisekosten

Heilungskosten- Medizinische Massnahmen für Behandlung von Geburtsgebrechen gemäss besonderer Liste bis zum 20. Altersjahr- Medizinische Massnahmen für die berufliche Eingliederung

AHVIV

UVG

HeilungskostenBei Berufskrankheiten oder Unfällen

Allgemeine Abteilung, keine Kostenbeteiligung des Versicherten

Hilfsmittel- gemäss bundesrätlicher Liste- Beiträge an Reise-, Transport-, Rettungs- und Hauspflegekosten

BVG keine Heilungskosten

keine Hilfsmittel

KV

Heilungskosten- Krankheitsbedingte Massnahmen - Unfallbedingte Massnahmen (wenn nicht UVG, IV oder MV leistungspflichtig ist)- Zusatzversicherung (Halbprivat/Privat)

Wer bezahlt Heilungskostenund Hilfsmittel?

Page 65: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

AHVIV

UVG

BVG

KV

Invalidenrente IV (Wartefrist in der Regel 1 Jahr)

Invaliditätsgrad ab 40% ViertelsrenteInvaliditätsgrad ab 50% Halbe RenteInvaliditätsgrad ab 60% DreiviertelrenteInvaliditätsgrad ab 70% Volle Rente (maximal CHF 2150.--/Monat)

Kinderrenten bis 18/25 (Ausbildung) (maximal CHF 860.--/Monat)

Invalidenrente UVG (Unfall)

Vollrente 80 % des letzten Jahreslohnes im Maximum monatlich CHF 7 120.--

Als Komplementärrente zu IV Renten 90 % des letzten Jahreslohnes

Integritätsentschädigungen bis maximal CHF 106 800.--

Invalidenrente BVG (Krankheit)

Invaliditätsgrad ab 40 % Viertelsrente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8%)

Invaliditätsgrad ab 50 % Halbe Rente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8%)

Invaliditätsgrad ab 66 2/3 % Volle Rente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8 %)

Kinderrente 20 % der Invalidenrente BVG

Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarung

Wer bezahlt bei Invalidität?

Page 66: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Durch Krankheit (Arbeitnehmer)

Durch Unfall (Arbeitnehmer)

KKVKollektiveKranken-taggeld

80% vom Lohn 1. Säule IVIV-Rente

IV-Kinderrente

2. Säule BVGInvalidenrente

Kinderrente

1 720 65

1 720 65

UVGKollektive

Unfall-versicherung

80% vom Lohn 1. Säule IVIV-Rente

IV-Kinderrente

2. Säule UVG

Invalidenrente Kinderrente

Einkommen

Einkommen

max. 90 %

Wer bezahlt bei Invalidität?

Page 67: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Art. 324a des OR verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmernbei Krankheit oder Unfall den Lohn während einer beschränktenZeit weiterhin zu entrichten. In der Gerichtspraxis habensich kantonal unterschiedliche Handhabungen durchgesetzt.Als Beispiel für den Kanton Bern gilt die Bernerskala.

180180

120120

9090

6060

3030

2121

150150

1. Jahr

2. Jahr

3. – 4. Jahr

5. – 9. Jahr

10. – 14. Jahr

15. – 19. Jahr

20. – 25. Jahr

Anstellungsdauer

Anzahl Tage

Lohnfortzahlung nach OR 324 a

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AHVIV

UVG

BVG

KV

Witwenrente maximal CHF 1 720.--/MonatWitwerrente maximal CHF 1 720.--/Monat

Witwerrente/Witwenrente bis zum 18. Altersjahr des jüngsten Kindes

Witwenrente dauernd, wenn Kinder (auch des anderen Ehegatten im gleichen Haushalt) oder 45 Jahre vollendet und mindestens 5 Jahre verheiratet

Kinderrenten bis 18/25 maximal CHF 860.--/Monat

Unfalltod

Witwenrente UVG 40 % vom versicherten LohnWitwerrente UVG 40 % vom versicherten LohnHalbwaisenrente UVG 15 % vom versicherten LohnVollwaisenrente UVG 25 % vom versicherten Lohn

Voraussetzung für Witwenrente:Kinder oder älter als 45 oder 2/3 invalidBesteht kein Anspruch auf Witwenrente: Abfindung 1 - 5 Jahresrenten je nach Ehedauer

Krankheitstod (ev. auch bei Unfalltod -> Überentschädigung)

Witwenrente BVG 60 % der Invalidenrente BVG / laufenden AltersrenteWitwerrente BVG 60 % der Invalidenrente BVG / laufenden AltersrenteWaisenrente BVG 20 % der Invalidenrente BVG

Voraussetzung für Witwenrente:Kind oder 45 Jahre plus mindestens 5 Jahre verheiratetBesteht kein Anspruch auf Witwenrente: Abfindung von 3 Jahresrenten

Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarung

im Maximum 70 % vom versicherten Lohn

Wer bezahlt im Todesfall?

Page 69: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

Durch Krankheit (Arbeitnehmer)

Durch Unfall (Arbeitnehmer)

1. Säule AHVWitwen-/Witwerrente

Waisenrente

2. Säule BVGWitwenrente Waisenrente

inkl. 2 Waisenrenten inklusive 1. Waisenrente ohne Waisenrente

2. Säule UVGWitwen-/Witwerrente

Waisenrente

Einkommen

Einkommen

1. Säule AHVWitwen-/Witwerrente

Waisenrente

max. 90 %

inkl. 2 Waisenrenten inklusive 1. Waisenrente ohne Waisenrente

Wer bezahlt im Todesfall?

Page 70: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

AHVIV

UVG

BVG

KV

Ordentliches Rentenalter Frau 64 Jahre / Mann 65 Jahre

Altersrente (Vollrente) maximal CHF 2 150.--/MonatAltersrenten zusammen maximal CHF 3 225.--/Monat (150%)Kinderrente bis 18/25 maximal CHF 860.--/Monat

Vorbezug 1 Jahr Vorbezug: Kürzung von 6,8%2 Jahre Vorbezug: Kürzung von 13,6%

Rentenaufschub 1 Jahr + 5,2%2 Jahre + 10,8%3 Jahre + 17,1%4 Jahre + 24,0%5 Jahre + 31,5%

Allfällige Invalidenrente UVG wird über das AHV-Alter hinaus ergänzend weiterausgerichtet.

Altersrente BVG Altersgutschriften x 6.8 % ergeben die Altersrente Kinderrente BVG Altersgutschriften x 1,44 % ergeben die Kinderrente

Keine Altersleistungen aus der Krankenkasse

Wer bezahlt wieviel im Alter?

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Ordentliche Pensionierung mit Alter 65

1. Säule AHV Einfache Altersrente

Zusammen mit dem Ehepartner im Maximum 150%

2. Säule BVGAltersrente

60 65

Einkommen

1. Säule AHVAltersrente Ehepartner

Vorbezug AHV: Kürzung 6.8% pro Jahr

Aufschub AHV: plus 5.2% bis 31.5% pro Jahr

Wer bezahlt im Alter?

Page 72: Vermögen bilden  Pensionsplanung  Vorsorgeplanung  Anlageplanung Die Finanz- und Vorsorgeberatung

AHVIV

UVG

BVG

KV

Witwenrente (befristet) nach Hinschied des Ex-Gatten bis das jüngste Kind 18 ist (auch ohne Unterhaltspflicht)

Witwerrente (befristet)nach Hinschied des Ex-Gatten bis das jüngste Kind 18 ist (auch ohne Unterhaltspflicht)

Unbefristete Witwenrente nach Ehescheidung wenn,- Kinder im gemeinsamen Haushalt und Ehedauer zehn Jahre- 45 Jahre und das jüngste Kind noch nicht 18 Jahre alt- Ehedauer 10 Jahre und Ehescheidung nach 45. Altersjahr

Eigener Anspruch auf Ergänzungsleistungen

Witwenrente (20 % des versicherten Lohnes, höchstens Unterhaltsbeitrag)Der geschiedene Ehegatte ist der Witwe gleichgestellt, sofern der Verunfallte zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war.

Witwerrente (20% des versicherten Lohnes, höchstens Unterhaltsbeitrag)Der geschiedene Ehegatte ist dem Witwer gleichgestellt, sofern der Verunfalltezu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war.

WitwenrenteDie geschiedene Frau ist nach dem Tod ihres geschiedenen Ehemannes der Witwe gleichgestellt, sofern die Ehe zehn Jahre gedauert hat und der geschiedenen Frau im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindungfür eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde.

Die Leistungen können aber um jenen Betrag gekürzt werden, den sie zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen übersteigen.

Was gilt für den geschiedenenEhegatten?

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