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G Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Beratender Ausschuss Vierundneunzigste Tagung Genf, 25. Oktober 2017 CC/94/19 Prov. Original: englisch Datum: 28. September 2018 ENTWURF EINES BERICHTS vom Verbandsbüro erstelltes Dokument Haftungsausschluss: dieses Dokument gibt nicht die Grundsätze oder eine Anleitung der UPOV wieder Eröffnung der Tagung * 1 Der Beratende Ausschuß hielt seine vierundneunzigste Tagung am 25. und 26. Oktober 2017 in Genf ab. * 2 Die Tagung wurde von Herrn Raimundo Lavignolle (Argentinien), Präsident des Rates, eröffnet, der die Teilnehmer begrüßte und den Vorsitz führte. * 3 Die Teilnehmerliste ist in Anlage I dieses Dokuments wiedergegeben. * 4 Der Vorsitzende berichtete, daß Bosnien-Herzegowina am 10. Oktober seine Urkunde über den Beitritt zur Akte von 1991 des UPOV-Übereinkommens hinterlegt habe und ab dem 10. November 2017 durch die Akte von 1991 gebunden sein werde und 75. Verbandsmitglied werde. * 5 Der Vorsitzende bestätigte, daß der Bericht der dreiundneunzigsten Tagung des Beratenden Ausschusses vom 6. April 2017 in Genf (Dokument CC/93/9) auf dem Schriftweg angenommen worden und auf der UPOV-Website verfügbar sei. Annahme der Tagesordnung * 6 Der Beratende Ausschuß nahm den revidierten Entwurf der Tagesordnung, wie in Dokument CC/94/1 Rev. dargelegt, an. Verlängerung der Amtszeit des Stellvertretenden Generalsekretärs * 7 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/16. * 8 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, die Amtszeit des Stellvertretenden Generalsekretärs vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2021 zu verlängern. * Die mit einem Sternchen versehenen Absätze sind dem Bericht über die Entschließungen (Dokument CC/94/18) entnommen.

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GInternationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen

Beratender Ausschuss

Vierundneunzigste TagungGenf, 25. Oktober 2017

CC/94/19 Prov.

Original: englischDatum: 28. September 2018

ENTWURF EINES BERICHTS

vom Verbandsbüro erstelltes Dokument

Haftungsausschluss: dieses Dokument gibt nicht die Grundsätze oder eine Anleitung der UPOV wieder

Eröffnung der Tagung

*1 Der Beratende Ausschuß hielt seine vierundneunzigste Tagung am 25. und 26. Oktober 2017 in Genf ab.

*2 Die Tagung wurde von Herrn Raimundo Lavignolle (Argentinien), Präsident des Rates, eröffnet, der die Teilnehmer begrüßte und den Vorsitz führte.

*3 Die Teilnehmerliste ist in Anlage I dieses Dokuments wiedergegeben.

*4 Der Vorsitzende berichtete, daß Bosnien-Herzegowina am 10. Oktober seine Urkunde über den Beitritt zur Akte von 1991 des UPOV-Übereinkommens hinterlegt habe und ab dem 10. November 2017 durch die Akte von 1991 gebunden sein werde und 75. Verbandsmitglied werde.

*5 Der Vorsitzende bestätigte, daß der Bericht der dreiundneunzigsten Tagung des Beratenden Ausschusses vom 6. April 2017 in Genf (Dokument CC/93/9) auf dem Schriftweg angenommen worden und auf der UPOV-Website verfügbar sei.

Annahme der Tagesordnung

*6 Der Beratende Ausschuß nahm den revidierten Entwurf der Tagesordnung, wie in Dokument CC/94/1 Rev. dargelegt, an.

Verlängerung der Amtszeit des Stellvertretenden Generalsekretärs

*7 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/16.

*8 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, die Amtszeit des Stellvertretenden Generalsekretärs vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2021 zu verlängern.

Vorläufige Prüfung der Vereinbarkeit der Verfügung von 2015 über den Sortenschutz von Brunei Darussalam mit der Akte von 1991 des UPOV-Übereinkommens

*9 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/17.

*10 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat:

a) die Analyse in Dokument C/51/17 zur Kenntnis zu nehmen;

* Die mit einem Sternchen versehenen Absätze sind dem Bericht über die Entschließungen (Dokument CC/94/18) entnommen.

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b) eine positive Entscheidung über die Vereinbarkeit der Verordnung über den Schutz von Pflanzenzüchtungen von Brunei Darussalam mit den Bestimmungen der Akte von 1991 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zu treffen, was Brunei Darussalam in die Lage versetzt, seine Beitrittsurkunde zu hinterlegen;

c) den Generalsekretär zu ermächtigen, die Regierung von Brunei Darussalam von dieser Entscheidung zu unterrichten.

*11 Die Delegation von Brunei Darussalam dankte dem Beratenden Ausschuß für die vorläufige Prüfung des Gesetzes von Brunei Darussalam.

Vorläufiges Prüfung der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs der Republik Guatemala über den Schutz von Pflanzenzüchtungen mit der Akte von 1991 des UPOV-Übereinkommens

*12 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/20.

*13 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat,

a) die Analyse in Dokument C/51/20 zur Kenntnis zu nehmen;

b) eine positive Entscheidung über die Vereinbarkeit des „Gesetzentwurfs über den Schutz von Pflanzenzüchtungen („Gesetzentwurf“) mit den Bestimmungen der Akte von 1991 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zu treffen, was Guatemala, sobald der Gesetzentwurf ohne Änderungen angenommen und das Gesetz in Kraft getreten ist, in die Lage versetzt, seine Urkunde über den Beitritt zur Akte von 1991 zu hinterlegen;

c) den Generalsekretär zu ermächtigen, die Regierung von Guatemala von dieser Entscheidung zu unterrichten.

*14 Die Delegation von Guatemala dankte dem Beratenden Ausschuß für die vorläufige Prüfung des Gesetzes von Guatemala.

Vorläufige Prüfung der Vereinbarkeit des Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen von Myanmar mit der Akte von 1991 des UPOV-Übereinkommens

*15 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/21.

*16 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat,

a) die Analyse in Dokument C/51/21 zur Kenntnis zu nehmen;

b) eine positive Entscheidung über die Vereinbarkeit des „Gesetzentwurfs über den Schutz von Pflanzenzüchtungen“ (Gesetzentwurf) Myanmars mit den Bestimmungen der Akte von 1991 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zu treffen, was Myanmar nach der Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen und nach Inkrafttreten des Gesetzes in die Lage versetzt, seine Beitrittsurkunde zu hinterlegen;

c) den Generalsekretär zu ermächtigen, die Regierung Myanmars von dieser Entscheidung zu unterrichten.

*17 Die Delegation von Myanmar dankte dem Beratenden Ausschuß für die vorläufige Prüfung des Gesetzentwurfs von Myanmar.

Dem Rat zur Annahme vorgeschlagene Dokumente

*18 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/14 und die Entschließungen des Verwaltungs- und Rechtsausschusses (CAJ) auf seiner vierundsiebzigsten Tagung in Genf am 23. und 24. Oktober 2017 (vergleiche Dokument CAJ/74/10 „Bericht“, Absatz 35).

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UPOV/INF/16 Austauschbare Software (Überarbeitung)

*19 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument UPOV/INF/16/7 Draft 1.

*20 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, auf der Grundlage von Dokument UPOV/INF/16/7 Draft 1 eine Überarbeitung von Dokument UPOV/INF/16/6 „Austauschbare Software” (Dokument UPOV/INF/16/7) anzunehmen.

UPOV/INF/22 Von Verbandsmitgliedern verwendete Software und Ausrüstung (Überarbeitung)

*21 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument UPOV/INF/22/4 Draft 1.

*22 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, auf der Grundlage von Dokument UPOV/INF/22/4 Draft 1 eine Überarbeitung von Dokument UPOV/INF/22/3 „Von Verbandsmitgliedern verwendete Software und Ausrüstung“ (Dokument UPOV/INF/22/4) anzunehmen.

UPOV/INF-EXN Liste der UPOV/INF/EXN-Dokumente und jüngstes Ausgabedatum (Überarbeitung))

*23 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument UPOV/INF-EXN/11 Draft 1.

*24 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, eine Überarbeitung von Dokument UPOV/INF-EXN/10 „Liste der INF-EXN-Dokumente und Datum der jüngsten Ausgabe“ (Dokument UPOV/INFEXN/11) auf der Grundlage von Dokument UPOV/INF-EXN/11 Draft 1 anzunehmen.

Vorläufiger Entwurf eines Programms und Haushaltsplans für die Rechnungsperiode 2018-2019

*25 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/4.

*26 Der Stellvertretende Generalsekretär stellte klar, daß der Rat ersucht werde, die Obergrenze für die Ausgaben im ordentlichen Haushalt zu billigen. In einer Situation, in der das Einkommen aus dem EAF niedriger als veranschlagt sei, würden die Ausgaben für Nichtpersonalkosten entsprechend verringert werden.

*27 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, folgendes zu billigen:

a) die im Entwurf eines Programms und Haushaltsplans für die Rechnungsperiode 2018-2019 enthaltenen Vorschläge, wie in der Anlage zu Dokument C/51/14 dargelegt, einschließlich der Höhe der Beiträge der Verbandsmitglieder;

b) den vorgeschlagenen Höchstbetrag für die im ordentlichen Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben; und

c) die Gesamtstellenzahl für das Verbandsbüro.

Jahresabschluß für 2016

*28 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/12.

*29 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, den Jahresabschluß für 2016 zu billigen.

Interne Revision und Berichte des Unabhängigen Beratenden Aufsichtsausschusses der WIPO

*30 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/16.

*31 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß aufgrund der Risikoeinschätzung der UPOV im Jahre 2016 keine interne Revision der UPOV stattgefunden habe und daß der Generalsekretär nicht auf die Notwendigkeit irgendwelcher Untersuchungen in der UPOV im Jahr 2016 hingewiesen worden sei.

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*32 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß der Beratende Ausschuß in Reaktion auf die im IOD-Evaluierungsbericht dargelegte Empfehlung auf seiner zweiundneunzigsten Tagung den Vorschlag des Verbandsbüros, einen Entwurf eines Strategischen Geschäftsplans auszuarbeiten, der dem Beratenden Ausschuß unter Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Strategischen Geschäftsplans (Dokument CC/94/3)“ vorgelegt werden soll, gebilligt habe.

*33 Der Beratende Ausschuß nahm die in den Quartalsberichten des IAOC für 2016 (Dokumente WO/IAOC/40/2, WO/IAOC/41/2, WO/IAOC/42/2 und WO/IAOC/43/2) und im Jahresbericht des IAOC 2015-2016 (Dokument WO/PBC/25/2) enthaltene Information zur Kenntnis.

*34 Der Beratende Ausschuß vereinbarte die Aufnahme des Standardtagesordnungspunktes „Unabhängiger Beratender Prüfungsausschuß der WIPO (WIPO Independent Advisory Oversight Committee)” in die Tagesordnung der Oktober/November-Tagungen des Beratenden Ausschusses.

Bericht des Externen Rechnungsprüfers

*35 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/13 und nahm die im Bericht des externen Revisors enthaltene Information zur Kenntnis.

Rückständige Beitragszahlungen zum 30. September 2017

*36 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument C/51/11.

*37 Der Beratende Ausschuß nahm den Stand der Beitragszahlungen zum 30. September 2017 zur Kenntnis und stellte fest, daß Belarus, China und die Vereinigten Staaten von Amerika aufgrund kürzlich erfolgter Zahlungen keine Rückstände aufwiesen.

Ernennung des Externen Revisors der UPOV

*38 Der Beratende Ausschuß prüfte die Dokumente CC/94/2 und CC/94/2 Add.

*39 Der Beratende Ausschuß nahm die Entscheidung der Generalversammlung der WIPO auf ihrer neunundvierzigsten (23. ordentlichen) Tagung vom 2. bis 11. Oktober 2017 in Genf zur Kenntnis, den Rechnungshofpräsidenten des Vereinigten Königreichs für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem 1. Januar 2018 zum Externen Revisor der WIPO zu ernennen, wie in Dokument CC/94/2 Add. dargelegt.

*40 Gemäß der Finanzordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen der UPOV empfahl der Beratende Ausschuß dem Rat, den Rechnungshofpräsidenten des Vereinigten Königreichs für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem 1. Januar 2018 zum Externen Revisor der UPOV zu ernennen.

Entwurf eines Strategischen Geschäftsplans

*41 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/3.

42 Die Delegation der Europäischen Union war der Auffassung, daß es in Anbetracht der erwarteten Einnahmen aus dem EAF wichtig sein könnte, zumindest kurzfristig andere außeretatmäßige Mittel zu ermitteln.

43 Die Delegation Norwegens nahm zur Kenntnis, daß der soziale Druck und die Bewegungen gegen Sortenschutz von einigen Nicht-Regierungs-Organisationen in dem IOD-Evaluierungsbericht als ein Risikofaktor dargestellt würden, der den Beitritt von Entwicklungsländern zur UPOV verzögern oder sogar verhindern könne. Die Delegation ersuchte um Klärung der besten Art und Weise, diese Aspekte in dem Entwurf eines strategischen Geschäftsplans wiederzugeben.

44 Der Generalsekretär gab zu bedenken, daß sich das spezielle Beispiel der Auffassungen mancher Nicht-Regierungs-Organisationen, über das von der Delegation Norwegens berichtet wurde, auf eine Entwicklung bezogen habe, die im Laufe der letzten 20 Jahren stattgefunden habe, allerdings in Bezug auf geistiges Eigentum im Allgemeinen und nicht nur in Bezug auf Sortenschutz. Der Generalsekretär merkte auch an, daß Angelegenheiten von geistigem Eigentum und Technologie zunehmend im Mittelpunkt

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wirtschaftlicher und öffentlicher Debatten stünden. Der Generalsekretär rief in Erinnerung, daß diese Angelegenheiten in der Kommunikationsstrategie der UPOV behandelt würden, wie in dem Entwurf eines strategischen Geschäftsplans dargelegt.

*45 Der Beratende Ausschuß billigte den Entwurf eines strategischen Geschäftsplans, wie in der Anlage von Dokument CC/94/3 dargelegt.

Finanzierung von langfristigen personalbezogenen Leistungen

*46 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/4.

*47 Der Beratende Ausschuß nahm die Entwicklungen hinsichtlich der Finanzierung von langfristigen personalbezogenen Leistungen, wie in Dokument CC/94/4 dargelegt, zur Kenntnis.

*48 Frau Janice Cook Robbins, Leiterin der Finanzabteilung der WIPO, berichtete, daß sich die Mittel im getrennten Bankkonto zur Finanzierung von UPOVs ASHI-Verbindlichkeiten auf CHF 677.879 beliefen. Diese Mittel würden bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) gehalten, aber um der Aufforderung der EFV Folge zu leisten, würden diese Mittel bis zum 13. Dezember 2017 abgezogen und bei einer anderen Bank deponiert werden.

*49 Im Hinblick auf die Arbeitsgruppe zu Krankenversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst (ASHI) berichtete Frau Cook Robbins, daß sie seitdem zwei Videokonferenzen abgehalten habe. Die Arbeitsgruppe berichtete, daß die von UNO-Mitgliedstaaten eingegangenen Antworten im Hinblick auf das Sammeln von Informationen über nationale Krankenversicherungen sehr knapp ausgefallen seien und die Arbeitsgruppenmitglieder sich für eine etwas andere Vorgehensweise entschieden hätten. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe seien gebeten worden, jene Länder zu benennen, in der die Mehrheit ihrer Bediensteten nach Ausscheiden aus dem Dienst leben werde und die Arbeitsgruppe habe folglich eine Liste von sieben Ländern zusammengestellt, für die die Mitglieder der Arbeitsgruppe Kosten-Nutzen-Vergleiche zu ihren eigenen Krankenversicherungen erstellen würden. Die sieben Länder seien Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Thailand, Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. Ginge aus der Kosten-Nutzen-Analyse hervor, dass eine nationale Krankenkasse eine vergleichbare Versorgung zu niedrigeren Kosten bieten könnte, würde die Arbeitsgruppe bei den betroffenen Mitgliedstaaten anfragen, um festzulegen, inwieweit es durchführbar wäre, den Mitarbeitern (aktive und im Ruhestand befindliche) die nationale Krankenversicherung anzubieten.

*50 Die Arbeitsgruppe habe auch bereits damit begonnen, sich mit der Frage der Portabilität (Wechsel der Bediensteten zwischen Organisationen, die eine Verpflichtung haben) zu beschäftigen und sei bemüht, zu beurteilen, ob die Frage eine potentiell komplexe Arbeit rechtfertigen würde. Die Arbeitsgruppe habe auch einen möglichen Ansatz in Bezug auf die Bereiche der Eignung, der Beiträge und der Gestaltung von Krankenversicherungen erörtert.

Fonds für Sonderprojekte

*51 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/5.

*52 Der Beratende Ausschuß nahm die Tätigkeiten, die durch den Fonds für Sonderprojekte unterstützt worden waren, zur Kenntnis.

*53 Der Beratende Ausschuß vereinbarte, daß der Überschuß des Sonderprojektfonds im Jahr 2018 für Tätigkeiten in Zusammenhang mit der in Dokument CC/89/4 „Sonderprojektfonds“ dargelegten Schulungs- und Unterstützungsstrategie der UPOV verwendet werden soll, wobei die in Dokument C/94/5, Absatz 4 festgelegten Prioritäten und die Klärung der Ausgaben für die SPF-Ausgaben für UPOV-Mitarbeiter, die mit der Verwaltung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schulungs- und Unterstützungsstrategie der UPOV befaßt sind, wie in Dokument C/94/5, Absatz 5, dargelegt, zu berücksichtigen seien.

Beobachter bei der UPOV

*54 Der Beratende Ausschuß prüfte die Dokumente CC/94/6 und CC/94/17.

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*55 Der Beratende Ausschuß nahm die Erteilung des Beobachterstatus an Kasachstan im Technischen Ausschuß und in den Technischen Arbeitsgruppen zur Kenntnis.

*56 Der Beratende Ausschuß nahm die Erteilung des Beobachterstatus an Myanmar im Rat zur Kenntnis.

*57 Der Beratende Ausschuß nahm die Erteilung des Beobachterstatus an Thailand in den Technischen Arbeitsgruppen zur Kenntnis.

*58 Der Beratende Ausschuß nahm die in Absatz 4 des Dokuments CC/94/6 aufgeführten Ad-hoc-Einladungen an Sachverständige zur Kenntnis.

*59 Der Beratende Ausschuß beschloß, den Beobachterstatus der Internationalen Kommission für die Nomenklatur von Kulturpflanzen (ICNCP) auf den Verwaltungs- und Rechtsausschuß (CAJ) und den Technischen Ausschuß (TC) auszuweiten.

Kommunikationsstrategie

*60 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/7.

Entwicklungen

*61 Der Beratende Ausschuß nahm die Einführung des neuen UPOV-Logos zur Kenntnis.

*62 Der Beratende Ausschuß nahm die Annahme der häufig gestellten Frage betreffend Informationen zur Lage in der UPOV bezüglich der Verwendung molekularer Verfahren für ein breiteres Publikum („FAQ über molekulare Verfahren“), einschließlich der Öffentlichkeit im Allgemeinen, zur Kenntnis.

*63 Der Beratende Ausschuß nahm das Vorhaben zur Erstellung von Videos, die verschiedene Vorteile des UPOV-Sortenschutzsystems veranschaulichen sollen, wie in Absatz 6 von Dokument CC/94/7 dargelegt, zur Kenntnis.

Vorschlag für eine Frage und Antwort zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen

*64 Der Beratende Ausschuß billigte den Entwurf einer FAQ dazu, inwiefern das UPOV-Sortenschutzsystem zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung (SDG) der Vereinten Nationen beiträgt, die in Anlage II wiedergegeben ist, und vereinbarte, die FAQ zur Annahme durch den Rat auf seiner einundfünfzigsten ordentlichen Tagung zu empfehlen.

*65 Der Beratende Ausschuß vereinbarte, den in Anlage II wiedergegebenen Text zur Annahme durch den Rat zu empfehlen. Ferner vereinbarte er, daß sich das Verbandsbüro im Hinblick auf die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs zur Prüfung auf seiner fünfundneunzigsten Tagung von einem professionellen Kommunikationsexperten beraten lassen sollte.

Mögliche neue FAQ zur Bedeutung neuer Pflanzensorten

*66 Der Beratende Ausschuß ersuchte das Verbandsbüro, einen Entwurf einer FAQ über den Nutzen neuer Pflanzensorten für die Gesellschaft zur Prüfung durch den Beratenden Ausschuß auf seiner fünfundneunzigsten Tagung zu erarbeiten.

Soziale Medien

*67 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß UPOV einen Eintrag auf LinkedIn erstellt habe mit einer Seite zur Präsentation des EAF, um mögliche Nutzer für das Elektronische Antragsformblatt (EAF) zu sensibilisieren.

*68 Der Beratende Ausschuß vereinbarte, daß Vorschläge für eine stärkere Nutzung sozialer Medien einschließlich eines Zeitplans gemäß der Finanzierungsstrategie auf der fünfundneunzigsten Tagung des Beratenden Ausschusses vorgestellt werden sollen.

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Elektronisches Antragsformblatt

*69 Der Beratende Ausschuß nahm die Entwicklungen betreffend EAF Version 1.1 und die Vorhaben für die Ausarbeitung von Version 2.0 und die Strategie für die Hinzufügung neuer Pflanzen/Arten, wie in Dokument CC/94/8 dargelegt, zur Kenntnis.

*70 Der Beratende Ausschuß vereinbarte, daß der Name „PRISMA“ und das Logo, wie unten dargelegt, dem Rat zur Annahme auf seiner einundfünfzigsten Tagung am 26. Oktober 2017 vorgelegt werden sollen.

*71 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß der Erfolg des EAF von der Maximierung der Zahl der UPOV-Mitglieder, die sich am EAF für alle Pflanzen und Arten beteiligen und von Verbandsmitgliedern, die gegenüber ihren Anmeldern Werbung für das EAF machen, abhinge.

*72 Der Beratende Ausschuß billigte und empfahl dem Rat, die UPOV-Gebühr von 150 CHF für das EAF pro Antrag für die Rechnungsperiode 2018-2019 zu billigen, vereinbarte aber des Weiteren, daß das EAF während eines Einführungszeitraums kostenfrei sein könnte, falls die veranschlagten Kosten für das EAF über Mittel, die nicht aus dem regulären Haushalt stammen, finanziert würden. In diesem Zusammenhang nahm der Beratende Ausschuß zur Kenntnis, daß das Verbandsbüro ein Schreiben vom Generalsekretär der International Seed Federation (ISF) erhalten habe, in dem angeboten werde, CHF 20.000 beizutragen, um eine vermehrte Nutzung des EAF während der Einführungsphase und für die Erweiterung des Systems auf eine größere Anzahl von Kulturpflanzen und UPOV-Mitglieder zu gewährleisten. Er nahm ferner zur Kenntnis, daß Kanada und Australien daran interessiert wären, die Möglichkeit der Finanzierung des EAF in Form eines jährlichen Abonnements zu untersuchen.

*73 Der Beratende Ausschuß ersuchte das Verbandsbüro, auf seiner fünfundneunzigsten Tagung über die Entwicklungen betreffend das EAF zu berichten und vereinbarte ferner, die Nutzung zu beobachten und die Vorteile des elektronischen Antragsformblattes für die Nutzer zu analysieren und die Vorkehrungen für die Finanzierung des EAF auf seiner fünfundneunzigsten Tagung zu überprüfen.

Internationales Kooperationssystem

*74 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/9.

*75 Der Beratende Ausschuß nahm den Fortschritt der Arbeit der Arbeitsgruppe für ein internationales Kooperationssystem (WG-ISC), wie in Dokument CC/94/9 und im mündlichen Bericht, der ihm vom Stellvertretenden Generalsekretär auf seiner vierundneunzigsten Tagung erstattet wurde, zur Kenntnis.

Wechselseitige Beziehungen mit dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA)

*76 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/10.

77 Die Vertreterin der Association for Plant Breeding for the Benefit of Society (APBREBES) rief das „Symposium über mögliche wechselseitige Beziehungen zwischen dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) und dem Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen)“ von 2016 (Symposium von 2016) in Erinnerung. Sie war der Ansicht, daß gewisse Bestimmungen und Auslegungen des UPOV-Übereinkommens, insbesondere der Akte von 1991, sowie Tätigkeiten der UPOV in Konflikt mit der Umsetzung von Landwirterechten stünden. Sie bezog sich auf die nachstehende Schlußfolgerung einer Studie, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegeben wurde. „Das UPOV-Übereinkommen, Landwirterechte und Menschenrechte. Eine integrierte Bewertung potenziell in Konflikt stehender Rechtssysteme“: „Es wurde festgestellt, daß auf UPOV 91 basierende Sortenschutzgesetze die Umsetzung von Landwirterechten nicht förderten, sondern eher das Gegenteil bewirkten.“ Die Vertreterin ersuchte um die Überarbeitung der „Erläuterungen zu den Ausnahmen

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vom Züchterrecht nach der Akte von 1991 des UPOV-Übereinkommens“, um Kleinbauern völlige Freiheit im Umgang mit geschützten Sorten zu ermöglichen. Sie äußerte, daß die UPOV eine Entscheidung zur Umsetzung der Rechte der Landwirte, an allen Tätigkeiten der UPOV teilzunehmen, billigen und Richtlinien in diesem Sinne erarbeiten solle. Sie war Ansicht, daß eine Entscheidung gebilligt werden solle, die das Recht von Regierungen anerkennt, in ihren Sortenschutzgesetzen eine Offenlegung des Ursprungs und einen Nachweis der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung (prior informed consent) sowie Vorteilsausgleich zu verlangen.

78 Die Vertreterin der European Seed Association (ESA) wies auf die Bedeutung des Dialogs zwischen der UPOV und dem ITPGRFA hin, die sich bei dem Symposium von 2016 gezeigt habe, das Schwerpunkte aufgezeigt hatte, auf die sich gemeinsame Anstrengungen konzentrieren sollten, um weitere Fortschritte in der Zusammenarbeit für wechselseitige Beziehungen zwischen den beiden Organisationen zu bewirken. Sie merkte an, daß das Symposium von 2016 mögliche Bereiche wechselseitiger Beziehungen, wie u.a. die nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen, den Transfer von Technologien als eine Form von nicht-monetärem Vorteilsausgleich und die Unterstützung von Pflanzenzucht und Verfügbarkeit neuer Sorten für Landwirte ausgewiesen hatte. Die Vertreterin rief folgende Schlüsselbotschaft in Erinnerung, die sich aus den bei dem Symposium von 2016 vorgetragenen Erfahrungen ergab, und faßte im Schlußwort der Mitvorsitzenden zusammen: „Es ist wichtig, die beiden Verträge im Rahmen jeder Vertragspartei auf eine gegenseitig unterstützende Art und Weise auszulegen und umzusetzen.“ Schließlich schlug sie mehrere Maßnahmen vor, um die Kommunikation in diesem Bereich zu verbessern: 1) für wichtige Interessenvertreter und die allgemeinen Öffentlichkeit die Entwicklung von häufig gestellten Fragen (FAQs) sowie eine Überarbeitung der Erläuterungen zu den Ausnahmen vom Züchterrecht in Bezug auf das Konzept von privater und nichtgewerbsmäßiger Nutzung; 2) für UPOV-Mitglieder die Erarbeitung von Informations- und Schulungsmaterialien; 3) für die ITPGRFA-Gemeinschaft die weitere Teilnahme an und das weitere Engagement bei wichtigen ITPGRFA-Versammlungen und -Arbeiten.

79 Der Vertreter der International Seed Federation (ISF) betonte die Bedeutung einer Lösung für eine effiziente Zusammenarbeit bezüglich Nahrungsmittelsicherheit zum Nutzen der Gesellschaft. Er stellte fest, daß die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Saatgut für alle Landwirte zum Zweck der Nahrungsmittelsicherheit und nachhaltigen Landwirtschaft ein gemeinsames Ziel des UPOV-Übereinkommens und des ITPGRFA sei. Der Vertreter des ISF betonte die Bedeutung der Umsetzung der beiden internationalen Verträge auf eine sich gegenseitig unterstützende Weise. Er brachte den Einsatz des ISF für die UPOV zum Ausdruck und äußerte die Ansicht, daß die Akte von 1991 des Übereinkommens Flexibilität bei der Umsetzung vorsehe, um sich an unterschiedliche soziale, wirtschaftliche und landwirtschaftliche Produktionsbedingungen anzupassen. Er brachte außerdem auch die Entschlossenheit des Saatgutsektors zum Ausdruck, an einem Dialog für die effiziente Koexistenz der beiden Verträge auf der Grundlage von Erläuterungen, Austausch und Engagement teilzunehmen.

*80 Der Beratende Ausschuß nahm die Ansichten, die von der Association for Plant Breeding for the Benefit of Society (APBREBES), dem European Seed Association (ESA) und der International Seed Federation (ISF) geäußert wurden, zur Kenntnis.

*81 Der Beratende Ausschuß prüfte die auf Rundschreiben E-16/295 von Verbandsmitgliedern und Beobachtern eingegangenen Antworten, wie in Dokument CC/94/10, Anlagen I bis VII dargelegt, und die auf der vierundneunzigsten Tagung des Beratenden Ausschusses geäußerten Ansichten und vereinbarte folgenden Ansatz für die künftigen Maßnahmen betreffend die Angelegenheit der wechselseitigen Beziehungen mit dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für die Ernährung und die Landwirtschaft (ITPGRFA):

i) die FAQ über die wechselseitigen Beziehungen zwischen dem UPOV-Übereinkommen und dem ITPGRFA zu überprüfen; und

ii) Erfahrungen und Informationen über die Umsetzung des UPOV-Übereinkommens und des ITPGRFA mit der Beteiligung von Interessenvertretern auszutauschen.

Als nächster Schritt würde der Beratende Ausschuß die Notwendigkeit einer Überarbeitung der derzeitigen Anleitung in den „Erläuterungen zu den Ausnahmen vom Züchterrecht nach der Akte von 1991 des UPOV-Übereinkommens“ (Dokument UPOV/EXN/EXC/1) prüfen.

*82 Um in Bezug auf die Punkte i) und ii) voranzukommen, würden Verbandsmitglieder und Beobachter im Rat ersucht werden, Vorschläge zur Überarbeitung der oben genannten FAQ und Vorschläge dazu, wie der Austausch von Erfahrungen und Informationen zur Umsetzung des UPOV-Übereinkommens und des ITPGRFA mit Beteiligung von Interessenvertretern erleichtern werden kann, zu machen. Das Verbandsbüro

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würde ein Dokument ausarbeiten, das die vom Beratenden Ausschuß auf seiner fünfundneunzigsten Tagung im Oktober 2018 erhaltenen Vorschläge enthält.

*83 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß die Beiträge des „Symposiums über mögliche wechselseitige Beziehungen zwischen dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) und dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen)” vom 26. Oktober 2016 in Genf in Deutsch auf der UPOV-Webseite veröffentlicht (http://www.upov.int/meetings/de/details.jsp?meeting_id=40584) und Kopien auf der Tagung verteilt worden seien.

*84 Der Beratende Ausschuß vereinbarte, über den Ansatz in Absatz 75 zur Prüfung durch den Rat zu berichten, um die Siebte Tagung des Verwaltungsrates des ITPGRFA vom 30. Oktober bis 3. November 2017 in Kigali, Ruanda, davon zu unterrichten.

Etwaige Verwendung der russischen Sprache in der UPOV

*85 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/11.

*86 Der Beratende Ausschuß nahm die von der Delegation der Russischen Föderation im Hinblick auf seine Pläne zur Erhöhung der Anzahl der Beitragseinheiten zum UPOV-Haushalt von 0,5 auf 2 Einheiten gelieferten Informationen zur Kenntnis.

*87 Der Beratende Ausschuß billigte das vorgeschlagene Programm für die Verwendung der russischen Sprache in der UPOV und schlug eine Mittelausstattung, wie in Anhang III dargelegt, vor und empfahl deren Annahme durch den Rat.

*88 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß das vorgeschlagene Programm auf Umständen im Zusammenhang mit der Verwendung der russischen Sprache basiere, was im Besonderen die Tatsache einschließt, daß Russisch eine Arbeitssprache der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist. Ferner basiere es auf den bereits bestehenden Sprachkapazitäten der WIPO-Einrichtungen. Daher sollte dieses vorgeschlagene Programm nicht ohne eine gesonderte Analyse als auf andere zusätzliche Sprachen anwendbar betrachtet werden.

*89 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß ein Bericht über Entwicklungen betreffend das Programm für die Verwendung der russischen Sprache in die UPOV und ihre Mittelausstattung auf künftigen Tagungen erstattet werde.

Organisation der UPOV-Tagungen

*90 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/12.

*91 Der Beratende Ausschuß billigte die Vorschläge zur Änderung von Dokument UPOV/INF/13/1 „Anleitung zum Verfahren für den Beitritt zur UPOV“, um ein Verfahren für die Prüfung von Rechtsvorschriften auf dem Schriftweg einzuführen, wie in Dokument CC/94/12 dargelegt, und empfahl dem Rat, die Überarbeitung von Dokument UPOV/INF/13/1 (Dokument UPOV/INF/13/2) anzunehmen.

Situation bezüglich derjenigen Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen, die das Verfahren für den Beitritt zum UPOV-Übereinkommen eingeleitet haben oder im Hinblick auf Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften aufgrund des UPOV-Übereinkommens mit dem Verbandsbüro in Verbindung standen

*92 Der Beratende Ausschuß nahm die in Dokument CC/94/13 und dessen Anlagen enthaltenen Informationen zur Kenntnis.

Berichte von neuen Verbandsmitgliedern

*93 Der Beratende Ausschuß prüfte das Dokument CC/94/14.

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CC/94/19 Prov.Seite 10

*94 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, dass Bosnien-Herzegowina nach Veröffentlichung von Dokument CC/94/14 Verbandsmitglied geworden sei, und vereinbarte, dass der Zeitplan für die Berichterstattung auf den Tagungen des Beratenden Ausschusses wie folgt sein werde:

Oktober 2018 Afrikanische Organisation für Geistiges Eigentum (OAPI)

Oktober 2019 MontenegroVereinigte Republik Tansania

Oktober 2020 [kein neues Mitglied im Jahr 2016]

Oktober 2021 Bosnien-Herzegowina

*95 Der Beratende Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nicht in der Lage sei, auf der vierundneunzigsten Tagung des Beratenden Ausschusses einen Bericht zu erstatten.

*96 Der Beratende Ausschuß nahm die Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung des UPOV-Systems durch Serbien und daß der Bericht Serbiens im Abschnitt „Beratender Ausschuß“ der UPOV-Website veröffentlicht werde, zur Kenntnis.

*97 Der Beratende Ausschuß vereinbarte, die Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) einzuladen, auf seiner fünfundneunzigsten Tagung im Oktober 2018 einen Bericht abzugeben.

Entwicklungen von Belang für die UPOV auf anderen internationalen Foren

*98 Der Beratende Ausschuß nahm die in Dokument CC/94/15 berichteten Entwicklungen zur Kenntnis.

*99 Der Beratende Ausschuß billigte die Unterstützung des Verbandsbüros gegenüber dem Direktorat für Handel und Landwirtschaft der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Zusammenhang mit Daten in der PLUTO-Datenbank.

Vorbereitung des Tagungskalenders

*100 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, den Tagungskalender für das Jahr 2018 zu billigen und die vorläufigen Termine für die Tagungen in den Jahren 2019 und 2020, wie in Dokument C/51/8 dargelegt, zur Kenntnis zu nehmen.

Entwurf einer Pressemitteilung

*101 Der Beratende Ausschuß empfahl dem Rat, vorbehaltlich der Entwicklungen im Rat, den in der Anlage von Dokument C/51/19 Prov. enthaltenen Entwurf einer Pressemitteilung zu billigen.

Programm für die fünfundneunzigste Tagung

*102 Für die fünfundneunzigste Tagung des Beratenden Ausschusses wurde folgendes Programm vereinbart:

1. Eröffnung der Tagung

2. Annahme der Tagesordnung

3. Vorläufige Prüfung der Vereinbarkeit der Gesetze oder Gesetzentwürfe der Staaten oder Organisationen, die einen Antrag nach Artikel 34 Absatz 3 der Akte von 1991 des UPOV Übereinkommens gestellt haben

4. Dem Rat zur Annahme vorgeschlagene Dokumente

5. Jahresabschluß für 2017

6. Bericht des Externen Rechnungsprüfers

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CC/94/19 Prov.Seite 11

7. Rückständige Beitragszahlungen zum 30. September 2018

8. Interne Revision und Berichte des Unabhängigen Beratenden Aufsichtsausschusses der WIPO

9. Finanzierung von langfristigen personalbezogenen Leistungen

10. Fonds für Sonderprojekte

11. Beobachter bei UPOV-Organen

12. Kommunikationsstrategie

13. Elektronisches Antragsformblatt

14. Internationales Kooperationssystem

15. Wechselseitige Beziehungen mit dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA)

16. Etwaige Verwendung der russischen Sprache in der UPOV

17. Situation bezüglich derjenigen Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen, die das Verfahren für den Beitritt zum UPOV-Übereinkommen eingeleitet haben oder im Hinblick auf Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften aufgrund des UPOV-Übereinkommens mit dem Verbandsbüro in Verbindung standen

18. Berichte von neuen Verbandsmitgliedern

19. Entwicklungen von Belang für die UPOV auf anderen internationalen Foren

20. Vorbereitung des Tagungskalenders

21. Entwurf einer Pressemitteilung

22. Programm für die sechsundneunzigste Tagung

23. Annahme des Berichts über die Entschließungen (sofern zeitlich möglich)

24. Schließung der Tagung

[Anlagen folgen]

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CC/94/19 Prov.

ANNEXE I / ANNEX I / ANLAGE I / ANEXO I

LISTE DES PARTICIPANTS / LIST OF PARTICIPANTS / TEILNEHMERLISTE / LISTA DE PARTICIPANTES

(dans l’ordre alphabétique des noms français des membres / in the alphabetical order of the French names of the members / in alphabetischer Reihenfolge der französischen Namen der Mitglieder / por orden

alfabético de los nombres en francés de los miembros)

I. MEMBRES / MEMBERS / VERBANDSMITGLIEDER / MIEMBROS

AFRIQUE DU SUD / SOUTH AFRICA / SÜDAFRIKA / SUDÁFRICA

Noluthando NETNOU-NKOANA (Ms.), Director, Genetic Resources, Department of Agriculture, Agricultural Technical Service, Pretoria (e-mail: [email protected])

ALLEMAGNE / GERMANY / DEUTSCHLAND / ALEMANIA

Udo VON KRÖCHER (Herr), Präsident, Bundessortenamt, Hanover (e-mail: [email protected])Barbara SOHNEMANN (Frau), Justiziarin, Leiterin, Rechtsangelegenheiten, Sortenverwaltung, Gebühren, Bundessortenamt, Hanover (e-mail: [email protected])

ARGENTINE / ARGENTINA / ARGENTINIEN / ARGENTINA

Raimundo LAVIGNOLLE (Sr.), Presidente del Directorio, Instituto Nacional de Semillas (INASE), Secretaría de Agricultura, Ganadería y Pesca, Ministerio de Economía, Buenos Aires (e-mail: [email protected]) María Laura VILLAMAYOR (Sra.), Abogada, Unidad Presidencia, Instituto Nacional de Semillas (INASE), Secretaría de Agricultura, Ganadería y Pesca, Ministerio de Economía, Buenos Aires (e-mail: [email protected])

AUSTRALIE / AUSTRALIA / AUSTRALIEN / AUSTRALIA

Nik HULSE (Mr.), Chief of Plant Breeders' Rights, Plant Breeder's Rights Office, IP Australia, Woden (e-mail: [email protected])

BÉLARUS / BELARUS / BELARUS / BELARÚS

Vladzimir HRAKUN (Mr.), Deputy Minister, Ministry of Agriculture and Food Production, Minsk (e-mail: [email protected]) Uladzimir BEINIA (Mr.), Director, State Inspection for Testing and Protection of Plant Varieties, Minsk(e-mail: [email protected])Tatsiana SIAMASHKA (Ms.), Deputy Director of DUS Testing, State Inspection for Testing and Protection of Plant Varieties, Minsk (e-mail: [email protected])Maryna SALADUKHA (Ms.), Head, International Cooperation Department, State Inspection for Testing and Protection of Plant Varieties, Minsk (e-mail: [email protected])Dmitri FOMCHENKO (Mr.), Deputy Permanent Representative, Permanent Mission of the Republic of Belarus to the United Nations Office, Geneva(e-mail: [email protected])

BELGIQUE / BELGIUM / BELGIEN / BÉLGICA

Björn COENE (M.), Attaché, Office de la Propriété Intellectuelle, Direction générale de la Réglementation économique, Bruxelles (e-mail: [email protected])

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CC/94/19 Prov.Annexe I / Annex I / Anlage I / Anexo I

page 2 / Seite 2 / página 2

BOLIVIE (ÉTAT PLURINATIONAL DE) / BOLIVIA (PLURINATIONAL STATE OF) / BOLIVIEN (PLURINATIONALER STAAT) / BOLIVIA (ESTADO PLURINACIONAL DE)

Sergio Rider ANDRADE CÁCERES (Sr.), Director Nacional de Semillas, Instituto Nacional de Innovación Agropecuaria y Forestal (INIAF), La Paz (e-mail: [email protected]) Freddy CABALLERO LEDEZMA (Sr.), Responsable de la Unidad de Fiscalización y Registro de Semillas, Registros y protección de Variedades Vegetales, Instituto Nacional de Innovación Agropecuaria y Forestal (INIAF), La Paz (e-mail: [email protected])Luis Fernando ROSALES LOZADA (Sr.), Primer Secretario, Misión Permanente, Ginebra (e-mail: [email protected])

BOSNIE-HERZÉGOVINE / BOSNIA AND HERZEGOVINA / BOSNIEN UND HERZEGOWINA / BOSNIA Y HERZEGOVINA

Mirjana BRZICA (Ms.), Head, Department of seeds, seedling and protection of new varieties of plants, ministration of Bosnia and Herzegovina for Plant Health Protection, Ministry of Foreign Trade and Economic Relations of Bosnia and Herzegovina, Sarajevo (e-mail: [email protected])

Tarik DZUBUR (Mr.), Head of Department, Ministry of Foreign Trade and Economic Relations of Bosnia and Herzegovina, Sarajevo (e-mail: [email protected])

BRÉSIL / BRAZIL / BRASILIEN / BRASIL

Ricardo ZANATTA MACHADO (Sr.), Fiscal Federal Agropecuário, Coordinador do SNPC, Serviço Nacional de Proteção de Cultivares (SNPC), Ministério da Agricultura, Pecuária e Abastecimento, Brasilia , D.F. (e-mail: [email protected]) Cauê DE OLIVEIRA FANHA (Mr.), Diplomat, Permanent Mission of Brazil, Geneva(e-mail: [email protected])Sarah FARIA (Ms.), Foreign Trade Analyst, Permanent Mission of Brazil to the United Nations Office, Geneva(e-mail: [email protected])

CANADA / CANADA / KANADA / CANADÁ

Anthony PARKER (Mr.), Commissioner, Plant Breeders' Rights Office, Canadian Food Inspection Agency (CFIA), Ottawa (e-mail: [email protected]) Jennifer ROACH (Ms.), Examiner, Plant Breeders' Rights Office, Canadian Food Inspection Agency (CFIA), Ottawa(e-mail: [email protected])

CHILI / CHILE / CHILE / CHILE

Manuel Antonio TORO UGALDE (Sr.), Jefe Sub Departamento, Registro de Variedades Protegidas, División Semillas, Servicio Agrícola y Ganadero (SAG), Santiago de Chile (e-mail: [email protected])Natalia SOTOMAYOR CABRERA (Sra.), Abogado, Departamento de Asesoría Jurídica, Oficina de Estudios y Politicas Agrarias (ODEPA), Santiago de Chile (e-mail: [email protected])

CHINE / CHINA / CHINA / CHINA

Wenjun CHEN (Mr.), Project Officer, State Intellectual Property Office, Beijing (e-mail: [email protected]) Yuanyuan DU (Mr.), Senior Examiner, Division of PVP Examination, Development Center of Science and Technology, Ministry of Agriculture, Beijing (e-mail: [email protected])

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CC/94/19 Prov.Annexe I / Annex I / Anlage I / Anexo I

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COLOMBIE / COLOMBIA / KOLUMBIEN / COLOMBIA

Ana Luisa DÍAZ JIMÉNEZ (Sra.), Directora, Dirección Técnica de Semillas, Instituto Colombiano Agropecuario (ICA), Bogotá D.C. (e-mail: [email protected]; [email protected]) Juan Camilo SARETZKI-FORERO (Sr.), Ministro Consejero, Misión Permanente, Ginebra (e-mail: [email protected])Alfonso Alberto ROSERO (Sr.), Profesional especializado/Ingeniero agronomo, Dirección Técnica de Semillas, Instituto Colombiano Agropecuario (ICA), Bogotá D.C.(e-mail: [email protected])

DANEMARK / DENMARK / DÄNEMARK / DINAMARCA

Kristine Bech KLINDT (Ms.), Special Consultant, Ministry of Environment and Food of Denmark, The Danish AgriFish Agency, Copenhagen (e-mail: [email protected])

ÉQUATEUR / ECUADOR / ECUADOR / ECUADOR

Ñusta MALDONADO S. (Sra.), Segunda Secretaria, Misión Permanente ante la Organización Mundial del Comercio (OMC), Ginebra(e-mail: [email protected])

ESPAGNE / SPAIN / SPANIEN / ESPAÑA

Esther ESTEBAN RODRIGO (Sra.), Subdirectora General de Medios de Producción Agrícolas y Oficina Española de Variedades Vegetales (MPA y OEVV), Ministerio de Agricultura y Pesca, Alimentación y Medio Ambiente (MAPAMA), Madrid (e-mail: [email protected])José Antonio SOBRINO MATÉ (Sr.), Jefe de área de registro de variedades, Subdirección General de Medios de Producción Agrícolas y Oficina Española de Variedades Vegetales (MPA y OEVV), Ministerio de Agricultura y Pesca, Alimentación y Medio Ambiente (MAPAMA), Madrid (e-mail: [email protected])

ESTONIE / ESTONIA / ESTLAND / ESTONIA

Laima PUUR (Ms.), Head, Variety Department, Estonian Agricultural Board, Viljandi (e-mail: [email protected]) Kristiina DIGRYTE (Ms.), Adviser, Plant Health Department, Tallinn (e-mail: [email protected]) Renata TSATURJAN (Ms.), Chief Specialist, Plant Production Bureau, Ministry of Rural Affairs, Tallinn (e-mail: [email protected]) Anu NEMVALTS (Ms.), Head of Department, Organic Farming and Seed Department, Saku (e-mail: [email protected])Outi TYNI (Ms.), Political Administrator, Official of the General Secretariat of the Council of the EU, General Secretariat DG B II, Agriculture, Council of the European Union, Bruxelles (e-mail: [email protected])

ÉTATS-UNIS D'AMÉRIQUE / UNITED STATES OF AMERICA / VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA / ESTADOS UNIDOS DE AMÉRICA

Ruihong GUO (Ms.), Deputy Administrator, AMS, Science & Technology Program, United States Department of Agriculture (USDA), Washington D.C. (e-mail: [email protected])Elaine WU (Ms.), Attorney – Advisor, Office of Policy and International Affairs, U.S. Patent and Trademark Office, U.S. Department of Commerce, Alexandria(e-mail: [email protected])Christian HANNON (Mr.), Patent Attorney, Office of Policy and International Affairs (OPIA), U.S. Patent and Trademark Office, U.S. Department of Commerce, Alexandria(e-mail: [email protected])Yasmine Nicole FULENA (Ms.), Intellectual Property Adviser, Permanent Mission, Chambésy (e-mail: [email protected])

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CC/94/19 Prov.Annexe I / Annex I / Anlage I / Anexo I

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FÉDÉRATION DE RUSSIE / RUSSIAN FEDERATION / RUSSISCHE FÖDERATION / FEDERACIÓN DE RUSIA

Yurii A. ROGOVSKII (Mr.), Head, Methodology and International Cooperation Department, Candidate of Agricultural Sciences, State Commission of the Russian Federation for Selection Achievements Test and Protection, Moscow (e-mail: [email protected]) Antonina TRETINNIKOVA (Ms.), Deputy Head, Methodology and International Cooperation Department, State Commission of the Russian Federation for Selection Achievements Test and Protection, Moscow (e-mail: [email protected])

FINLANDE / FINLAND / FINNLAND / FINLANDIA

Tarja Päivikki HIETARANTA (Ms.), Senior Officer, Seed Certification, Finnish Food and Safety Authority (EVIRA), Loimaa (e-mail: [email protected])

FRANCE / FRANCE / FRANKREICH / FRANCIA

Laurent JACQUIAU (M.), Head of Seeds and Intergrated Crop Protection Office, Direction générale de l'alimentation, Ministère de l'agriculture et de l'alimentation, Paris (e-mail: [email protected])Arnaud DELTOUR (M.), Directeur général, Groupe d'étude et de contrôle des variétés et des semences (GEVES), Beaucouzé (e-mail: [email protected])Yvane MERESSE (Mme), Responsable juridique / Legal Expert, Groupe d'Etude et de Contrôle des Variétés et des Semences (GEVES), Beaucouzé (e-mail: [email protected])

HONGRIE / HUNGARY / UNGARN / HUNGRÍA

Dóra GYETVAINÉ VIRÁG (Ms.), Head, Patent Department, Hungarian Intellectual Property Office, Budapest

(e-mail: [email protected])Katalin MIKLÓ (Ms.), Deputy Head, Patent Department, Hungarian Intellectual Property Office, Budapest (e-mail: [email protected])

IRLANDE / IRELAND / IRLAND / IRLANDA

Niall RYAN (Mr.), Office of Controller of Plant Breeders’ Rights, Crop Evaluation and Certification Division, Leixlip(e-mail: [email protected])

ITALIE / ITALY / ITALIEN / ITALIA

Ivana PUGLIESE (Ms.), Chief Patent Examiner, Ministry of Economic Development, Patent and Plant Variety Division, General Directorate for the Fight Against Counterfeiting (IPO), Rome (e-mail: [email protected])

JAPON / JAPAN / JAPAN / JAPÓN

Atsuhiro MENO (Mr.), Senior Policy Advisor, Intellectual Property Division, Food Industry Affairs Bureau, Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries (MAFF), Tokyo (e-mail: [email protected])Kenji NUMAGUCHI (Mr.), Chief Examiner, Plant Variety Protection Office, Intellectual Property Division, Food Industry Affairs Bureau, Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries (MAFF), Tokyo (e-mail: [email protected]) Manabu SUZUKI (Mr.), Deputy Director for International Affairs, Intellectual Property Division, Food Industry Affairs Bureau, Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries (MAFF), Tokyo (e-mail: [email protected])Manabu OSAKI (Mr.), Senior Examiner, Intellectual Property Division, Food Industry affairs Bureau, New Business and Intellectual Property Division, Food Industry Affairs Bureau, Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries, Tokyo (e-mail: [email protected])

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CC/94/19 Prov.Annexe I / Annex I / Anlage I / Anexo I

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LITUANIE / LITHUANIA / LITAUEN / LITUANIA

Rasa ZUIKIENÉ (Ms.), Chief Specialist of the plant variety division, State Plant Service under the Ministry of Agriculture, Vilnius (e-mail: [email protected])

MAROC / MOROCCO / MAROKKO / MARRUECOS

Zoubida TAOUSSI (Ms.), Chargée de la protection des obtentions végétales, Office National de Sécurité de Produits Alimentaires, Rabat (e-mail: [email protected])

MEXIQUE / MEXICO / MEXIKO / MÉXICO

Eduardo PADILLA VACA (Sr.), Director de Registro de Variedades Vegetales, Servicio Nacional de Inspección y Certificación de Semillas (SNICS), Ciudad de México (e-mail: [email protected])Sergio Ricardo HERNANDEZ ORDOÑEZ (Sr.), Deputy Director for Genetic Resources, Ministry of Environment and Natural Resources, Ciudad de México (e-mail: [email protected])Maria del Pilar ESCOBAR BAUTISTA (Sra.), Consejera, Misión Permanente, Ginebra(e-mail: [email protected])

NORVÈGE / NORWAY / NORWEGEN / NORUEGA

Tor Erik JØRGENSEN (Mr.), Head of Section, National Approvals, Norwegian Food Safety Authority, Brumunddal (e-mail: [email protected]) Marianne SMITH (Ms.), Senior Advisor, Norwegian Ministry of Agriculture and Food, Oslo (e-mail: [email protected]) Märtha Kristin OIEN FELTON (Ms.), Legal Advisor, Norwegian Food and Safety Authority, As (e-mail: [email protected])

NOUVELLE-ZÉLANDE / NEW ZEALAND / NEUSEELAND / NUEVA ZELANDIA

Christopher J. BARNABY (Mr.), Assistant Commissioner / Principal Examiner for Plant Variety Rights, Plant Variety Rights Office, Intellectual Property Office of New Zealand, Ministry of Economic Development, Christchurch (e-mail: [email protected])

OMAN / OMAN / OMAN / OMÁN

Mohammed AL-BALUSHI (Mr.), First Secretary, Permanent Mission, Geneva (e-mail: [email protected])

ORGANISATION AFRICAINE DE LA PROPRIÉTÉ INTELLECTUELLE (OAPI) / AFRICAN INTELLECTUAL PROPERTY ORGANIZATION (OAPI) / AFRIKANISCHE ORGANISATION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (OAPI) / ORGANIZACIÓN AFRICANA DE LA PROPIEDAD INTELECTUAL (OAPI)

Dosso MÉMASSI (M.), Directeur, Département de la protection de la propriété industrielle, Organisation africaine de la propriété intellectuelle (OAPI), Yaoundé (e-mail: [email protected])

PAYS-BAS / NETHERLANDS / NIEDERLANDE / PAÍSES BAJOS

Marien VALSTAR (Mr.), Senior Policy Officer, Seeds and Plant Propagation Material, Ministry of Economic Affairs, DG AGRO & NATURE, den Haag (e-mail: [email protected])Kees Jan GROENEWOUD (Mr.), Secretary, Dutch Board for Plant Variety (Raad voor Plantenrassen), Naktuinbouw, Roelofarendsveen (e-mail: [email protected]) Kees VAN ETTEKOVEN (Mr.), Senior PVP Policy Advisor, Naktuinbouw NL, Roelofarendsveen (e-mail: [email protected])

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CC/94/19 Prov.Annexe I / Annex I / Anlage I / Anexo I

page 6 / Seite 6 / página 6

POLOGNE / POLAND / POLEN / POLONIA

Edward S. GACEK (Mr.), Director General, Research Centre for Cultivar Testing (COBORU), Slupia Wielka (e-mail: [email protected]) Marcin BEHNKE (Mr.), Deputy Director General for Experimental Affairs, Research Centre for Cultivar Testing (COBORU), Slupia Wielka (e-mail: [email protected])Alicja RUTKOWSKA-ŁOŚ (Ms.), Head, National Listing and Plant Breeders' Rights Protection Office, The Research Centre for Cultivar Testing (COBORU), Slupia Wielka (e-mail: [email protected])

RÉPUBLIQUE DE MOLDOVA / REPUBLIC OF MOLDOVA / REPUBLIK MOLDAU / REPÚBLICA DE MOLDOVA

Mihail MACHIDON (Mr.), Chairman, State Commission for Crops Variety Testing and Registration (SCCVTR), Chisinau (e-mail: [email protected])

RÉPUBLIQUE TCHÈQUE / CZECH REPUBLIC / TSCHECHISCHE REPUBLIK / REPÚBLICA CHECA

Daniel JUREČKA (Mr.), Director, Central Institute for Supervising and Testing in Agriculture (ÚKZÚZ), Brno (e-mail: [email protected])

RÉPUBLIQUE-UNIE DE TANZANIE / UNITED REPUBLIC OF TANZANIA / VEREINIGTE REPUBLIK TANSANIA / REPÚBLICA UNIDA DE TANZANÍA

Patrick NGWEDIAGI (Mr.), Chief Executive Officer/Director General, Tanzania Official Seed Certification Institute (TOSCI), Dar es Salaam (e-mail: [email protected])Joyce Eligi MOSILE (Ms.), Acting Registrar of Plant Breeders’ Rights, Ministry of Agriculture Livestock and Fisheries, Dodoma (e-mail: [email protected])

ROUMANIE / ROMANIA / RUMÄNIEN / RUMANIA

Mihai POPESCU (Mr.), Director, State Institute for Variety Testing and Registration (ISTIS), Bucharest (e-mail: [email protected])Cristian Irinel MOCANU (Mr.), Head of Legal Department, State Institute for Variety Testing and Registration, Bucarest (e-mail: [email protected])

ROYAUME-UNI / UNITED KINGDOM / VEREINIGTES KÖNIGREICH / REINO UNIDO

Andrew MITCHELL (Mr.), Head of Varieties and Seeds, Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA), Cambridge (e-mail: [email protected])

SERBIE / SERBIA / SERBIEN / SERBIA

Jovan VUJOVIC (Mr.), Head, Plant Protection Directorate, Group for Plant Variety Protection and Biosafety, Ministry of Agriculture, Forestry and Water Management, Belgrade (e-mail: [email protected])Gordana LONCAR (Mrs.), Senior Adviser for Plant Variety protection, Plant Protection Directorate, Group for Plant Variety Protection and Biosafety, Ministry of Agriculture and Environmental protection, Belgrade (e-mail: [email protected])

SLOVAQUIE / SLOVAKIA / SLOWAKEI / ESLOVAQUIA

Bronislava BÁTOROVÁ (Ms.), National Coordinator for the Cooperation of the Slovak Republic with UPOV/ Senior Officer, Department of Variety Testing, Central Controlling and Testing Institute in Agriculture (ÚKSÚP), Nitra (e-mail: [email protected])

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CC/94/19 Prov.Annexe I / Annex I / Anlage I / Anexo I

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SUÈDE / SWEDEN / SCHWEDEN / SUECIA

Olof JOHANSSON (Mr.), Head, Plant and Environment Department, Swedish Board of Agriculture, Jönköping (e-mail: [email protected])

SUISSE / SWITZERLAND / SCHWEIZ / SUIZA

Manuela BRAND (Ms.), Plant Variety Rights Office, Plant Health and Varieties, Office fédéral de l'agriculture (OFAG), Bern (e-mail: [email protected]) Gabriele SCHACHERMAYR (Ms.), Head, Plant Health and Varieties, Office fédéral de l'agriculture (OFAG), Bern (e-mail: [email protected])

TURQUIE / TURKEY / TÜRKEI / TURQUÍA

Mehmet CAKMAK (Mr.), PBR Expert, Seed Department, General Directorate of Plant Production, Ministry of Food, Agriculture and Livestock, Ankara (e-mail: [email protected])

UNION EUROPÉENNE / EUROPEAN UNION / EUROPÄISCHE UNION / UNIÓN EUROPEA

Kristiina DIGRYTE (Ms.), Adviser, Plant Health Department, Tallinn (e-mail: [email protected]) Renata TSATURJAN (Ms.), Chief Specialist, Plant Production Bureau, Ministry of Rural Affairs, Tallinn (e-mail: [email protected]) Martin EKVAD (Mr.), President, Community Plant Variety Office (CPVO), Angers (e-mail: [email protected])Francesco MATTINA (Mr.), Vice-President, Community Plant Variety Office (CPVO), Angers (e-mail: [email protected]) Päivi MANNERKORPI (Ms.), Team Leader - Plant Reproductive Material, Unit G1 Plant Health, Directorate General for Health and Food Safety (DG SANTE), European Commission, Brussels (e-mail: [email protected])Dirk THEOBALD (Mr.), Head of the Technical Unit, Community Plant Variety Office (CPVO), Angers (e-mail: [email protected])

II. OBSERVATEURS / OBSERVERS / BEOBACHTER / OBSERVADORES

BRUNÉI DARUSSALAM / BRUNEI DARUSSALAM / BRUNEI DARUSSALAM / BRUNEI DARUSSALAM

Mohammad Yusri YAHYA (Mr.), Second Secretary, Permanent Mission of Brunei Darussalam to the United Nations Office, Geneva (e-mail: [email protected])

GUATEMALA / GUATEMALA / GUATEMALA / GUATEMALA

Bridget MONTERROSO GARCIA (Ms.), Legal Advisor, Guatemala (e-mail: [email protected])Yuri Giovanni RAMÍREZ LORENZANA (Sr.), Laboratorista, Registro de Campos SemiIleristas, Fitozoogenetica y Recursos Nativos, Guatemala (e-mail: [email protected])Flor de Maria GARCIA DIAZ (Sra.), Consejero, Misión Permanente de Guatemala ante la Organización Mundial del Comercio, Ginebra(e-mail: [email protected])Laura BARRERA MEJIA (Ms.)

MYANMAR / MYANMAR / MYANMAR / MYANMAR

Su Su WIN (Ms.), Counsellor, Permanent Mission of Myanmar to the United Nations Office, Geneva (e-mail: [email protected])

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CC/94/19 Prov.Annexe I / Annex I / Anlage I / Anexo I

page 8 / Seite 8 / página 8

III. ORGANISATIONS / ORGANIZATIONS / ORGANISATIONEN / ORGANIZACIONES

ASSOCIATION FOR PLANT BREEDING FOR THE BENEFIT OF SOCIETY (APBREBES)

Sangeeta SHASHIKANT (Ms.), President, Association for Plant Breeding for the Benefit of Society (APBREBES), Bonn(e-mail: [email protected])Susanne GURA (Ms.), APBREBES Coordinator, Association for Plant Breeding for the Benefit of Society (APBREBES), Bonn (e-mail: [email protected])

INTERNATIONAL SEED FEDERATION (ISF)

Michael KELLER (Mr.), Secretary General, International Seed Federation (ISF), Nyon (e-mail: [email protected])Hélène GUILLOT (Mme), International Agricultural Manager, International Seed Federation (ISF), Nyon (e-mail: [email protected])

EUROPEAN SEED ASSOCIATION (ESA)

Szonja CSÖRGÖ (Ms.), Director, Intellectual Property & Legal Affairs, European Seed Association (ESA), Brussels(e-mail: [email protected])

IV. BUREAU   DE   L’OMPI / OFFICE   OF   WIPO / BÜRO   DER   WIPO / OFICINA DE LA OMPI

Chitra NARAYANASWANY (Ms.), Director, Program Planning and Finance (Controller), Department of Program Planning and FinanceJanice COOK ROBBINS (Ms.), Director, Finance Division, Department of Program Planning and Finance

V. BUREAU / OFFICER / VORSITZ / OFICINA

Raimundo LAVIGNOLLE (Mr.), ChairMarien VALSTAR (Mr.), Vice-Chair

VI. BUREAU   DE   L’UPOV / OFFICE   OF   UPOV / BÜRO   DER   UPOV / OFICINA DE LA UPOV

Francis GURRY (Mr.), Secretary-GeneralPeter BUTTON (Mr.), Vice Secretary-GeneralYolanda HUERTA (Ms.), Legal CounselTomochika MOTOMURA (Mr.), Technical/Regional Officer (Asia)Ben RIVOIRE (Mr.), Technical/Regional Officer (Africa, Arab countries)Leontino TAVEIRA (Mr.), Technical/Regional Officer (Latin America, Caribbean countries)Hend MADHOUR (Ms.), Data Modeler and Business Needs AnalystCaroline ROVERE (Ms.), Administrative Assistant

[L’annexe II suit/Annex II follows/

Anlage II folgt/Sigue el Anexo II]

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CC/94/19 Prov.

ANLAGE II

Häufig gestellte Fragen zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung (SDG) der Vereinten Nationen

Frage:

Inwiefern trägt das UPOV-System dazu bei, die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) der Vereinten Nationen zu erreichen?

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (vergleiche http://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/) enthält die Vision einer Welt, „in der ausreichende, gesundheitlich unbedenkliche, erschwingliche und nährstoffreiche Nahrungsmittel vorhanden sind“ sowie „ein dauerhaftes und inklusives Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung, Umweltschutz und die Beseitigung von Armut und Hunger“ und „in der die Entwicklung und die Anwendung von Technologien den Klimawandel berücksichtigen, die biologische Vielfalt achten und resilient sind.“ Aufgabe der UPOV ist die Bereitstellung und Förderung eines wirksamen Sortenschutzsystems mit dem Ziel, die Entwicklung neuer Pflanzensorten zum Nutzen der Gesellschaft zu begünstigen. Der Nutzen, den das UPOV-System der Gesellschaft bringt, wird ein wichtiger Bestandteil für die Umsetzung der Vision der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sein.

Aufgabe der UPOV ist die Bereitstellung und Förderung eines wirksamen Sortenschutzsystems mit dem Ziel, die Entwicklung neuer Pflanzensorten zum Nutzen der Gesellschaft zu begünstigen. Insbesondere sind neue Pflanzensorten ein wichtiges Mittel, um auf die Herausforderungen einer wachsenden und zunehmend urbanisierten Bevölkerung, des Klimawandels, des gleichzeitigen Bedarfs an Nahrungsmittel- und Energieerzeugung und sich verändernder menschlicher Bedürfnisse zu reagieren.

Der enorme Fortschritt in der landwirtschaftlichen Produktivität in verschiedenen Regionen der Welt beruht weitgehend auf verbesserten Sorten in Verbindung mit verbesserten landwirtschaftlichen Verfahren und die künftige Nahrungsmittelsicherheit hängt davon ab. Es besteht auch die Notwendigkeit, die Nahrungsmittelproduktion bis 2030 weiter zu steigern. Die Weltbevölkerung wird schätzungsweise bis 2050 wachsen, und die Urbanisierung wird weiter voranschreiten. Daher wird das Erfordernis einer erhöhten Produktivität in der nachhaltigen Agrarproduktion auch in absehbarer Zukunft anhalten. Neue Pflanzensorten mit Eigenschaften wie verbesserter Ertrag, Resistenz gegen Pflanzenschädlinge und -krankheiten, Salz- und Trockenheitstoleranz oder besserer Anpassungsfähigkeit an klimatische Belastungen sind Schlüsselelemente für die Steigerung der Produktivität und der Produktqualität in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau und senken zugleich die Umweltbelastung. Infolge der fortlaufenden Entstehung neuer Schädlinge und Krankheiten sowie auch Veränderungen der klimatischen Bedingungen und der Verbraucherbedürfnisse besteht seitens Landwirten und Pflanzern ein ständiger Bedarf an neuen Sorten und somit an der Entwicklung neuer Sorten durch Züchter.1

Um neue Sorten hervorbringen zu können, die ein so breites Spektrum an Herausforderungen erfüllen können, wird eine Vielfalt an Züchtern und Züchtungstätigkeiten gebraucht. Das UPOV-Sortenschutzsystem bietet einen wirksamen Mechanismus für Züchter im öffentlichen wie im privaten Sektor und erleichtert öffentliche-private Partnerschaften. Es handelt sich um ein System, daß gleichermaßen relevant ist für individuelle Züchter, KMU und größere Züchtungsinstitute/-betriebe. Sortenschutz unterstützt langfristige Investitionen in Züchtung und bietet einen Rahmen für Investitionen in die Bereitstellung von Saatgut und sonstigem Vermehrungsmaterial von Sorten, die den Bedürfnissen der Landwirte entsprechen.

Das UPOV-System fördert die Entwicklung neuer Pflanzensorten und sorgt damit für mehr Vielfalt. Die „Züchterausnahme“ des UPOV-Übereinkommens ermöglicht die Bereitstellung von Sortenvielfalt für weitere Züchtungstätigkeiten, da Handlungen zum Zwecke der Züchtung anderer Sorten keiner Einschränkung durch den Züchter unterliegen. Dies trägt der Tatsache Rechnung, daß Zugang zu geschützten Sorten dazu beiträgt, den größtmöglichen Fortschritt in der Pflanzenzüchtung aufrechtzuerhalten und dadurch die Nutzung der genetischen Ressourcen zum Nutzen der Gesellschaft auf ein Höchstmaß zu steigern.2

1 http://www.upov.int/about/de/faq.html (Warum brauchen Landwirte und Pflanzer neue Pflanzensorten?)2 http://www.upov.int/about/de/faq.html (Warum verlangt die UPOV, daß eine Sorte homogen und beständig ist? Führt das nicht zu

einem Verlust an Vielfalt?)

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CC/94/19 Prov.Anlage II, Seite 2

Der UPOV-Bericht über die Auswirkungen des Sortenschutzes (Auswirkungsstudie)3 legt dar, daß die Mitgliedschaft in der UPOV wichtige technische Unterstützung bietet und bessere Kooperationsmöglichkeiten schafft, so daß der Sortenschutz auf die größtmögliche Bandbreite von Pflanzengattungen und -arten ausgedehnt werden kann, wodurch die Vorteile auf effiziente Art und Weise auf ein Höchstmaß angehoben werden können.

Das UPOV-System ist insbesondere relevant für folgende nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDG):

Ziel 1. Armut in allen ihren Formen und überall beenden (Zielvorgaben 1.1, 1.4, 1.5, 1.a, 1.b)

Ziel 2. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern (Zielvorgaben 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.a)

Ziel 9. Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen (Zielvorgabe 9.5)

Ziel 12. Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen (Zielvorgaben 12.2, 12.3, 12.4, 12.a)

Ziel 15. Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen (Zielvorgabe 15.3)

Ziel 17. Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen: Systemische Fragen: Multi-Akteur-Partnerschaften (Zielvorgabe 17.17)“.

[Anlage III folgt]

3 http://www.upov.int/edocs/pubdocs/de/upov_pub_353.pdf

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CC/94/19 Prov.

ANLAGE III

PROGRAMM FÜR DIE VERWENDUNG DER RUSSISCHEN SPRACHE IN DER UPOV

1. Untenstehendes Programm basiert auf Umständen im Zusammenhang mit der Verwendung der russischen Sprache, was im Besonderen die Tatsache einschließt, daß Russisch eine Arbeitssprache der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist. Ferner basiert es auf den bereits bestehenden Sprachkapazitäten der WIPO-Einrichtungen. Daher sollte dieses vorgeschlagene Programm nicht ohne eine gesonderte Analyse als auf andere zusätzliche Sprachen anwendbar betrachtet werden.

Bereitstellungen in russischer Sprache

Dolmetschdienste in Russisch auf UPOV-Tagungen in Genf

2. Bereitstellung von Dolmetschdiensten in russischer Sprache auf UPOV-Tagungen in Genf.

Übersetzung von UPOV-Materialien ins Russische

3. Übersetzung der folgenden UPOV-Materialien ins Russische:

a) Schlüsseldokumente in der UPOV-Sammlung:

i) UPOV-Übereinkommenii) UPOV/INF-Dokumentenserieiii) Erläuterungen zum UPOV-Übereinkommeniv) Allgemeine Einführung zur Prüfung auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit

und Erarbeitung harmonisierter Beschreibungen von neuen Pflanzensortenv) TGP-Dokumente

b) UPOV-Fernlehrgänge

c) Standard-UPOV-Präsentationsmaterialien aus dem Lehrgang zur Ausbildung von Ausbildern

4. Die Schlüsseldokumente in der UPOV-Materialsammlung würden auf der UPOV-Website verfügbar gemacht werden.

5. Die UPOV-Fernlehrgänge in Russisch würden auf der UPOV-DL-Plattform gepflegt werden, wohingegen die Verwaltung und Schulung von einem Ausbildungszentrum bereitgestellt werden würde (siehe unten).

Russischsprachiger Bediensteter im Verbandsbüro

6. Das Verbandsbüro würde einen russischsprachigen Bediensteten ins Verbandsbüro aufnehmen und ermöglichen, daß dieser Bedienstete Schulungs- und Unterstützungsaktivitäten in russischsprachigen Ländern unterstützt.

Erleichterung von Züchterrechtsanmeldungen

7. Das Elektronische Antragsformblatt (EAF) würde eine Benutzeroberfläche in russischer Sprache umfassen und russischsprachige Verbandsmitglieder würden in das EAF aufgenommen werden.

Ausbildungszentrum

8. Das Verbandsbüro würde verfügbare Schulungsmaterialien in Russisch und eine Anleitung zu dem Inhalt eines passenden Lehrgangs über das UPOV-Sortenschutzsystem als eine Grundlage für die Entwicklung eines Ausbildungszentrums für russischsprachige Teilnehmer unter der Schirmherrschaft einer zuständigen Behörde in der Russischen Föderation bereitstellen. Die Unterstützung würde auch die Bereitstellung von Vorlesungen durch den russischsprachigen Bediensteten aus dem Verbandsbüro einschließen. Das Ausbildungszentrum wäre für die Verwaltung und Schulung für die UPOV-Fernlehrgänge in Russisch verantwortlich.

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CC/94/19 Prov.Anlage III, Seite 2

Ressourcenausstattung

9. Folgender Mittelplan muß als ein Paket geprüft werden, aus dem einzelne Punkte nicht isoliert werden können.

10. Das vorgeschlagene Programm würde folgendermaßen finanziert werden:

1. Zusätzliche Beitragseinheiten

Es wäre eine zusätzliche 0,5 Beitragseinheit (CHF 26.820) notwendig, um die unmittelbaren Kosten, die mit der Bereitstellung von Dolmetschdiensten in russischer Sprache auf UPOV-Tagungen in Genf im Zusammenhang stehen, zu decken, vorbehaltlich der Tatsache, daß die UPOV-Tagungen als eine einzige Tagungsreihe organisiert werden, und beispielsweise gelegentlich außerordentliche Tagungen zuzulassen.

2. Bereitstellung eines russischsprachigen Bediensteten

Ein angemessen qualifizierter russischsprachiger Bediensteter würde dem Verbandsbüro kostenfrei durch das „Junior Professional Officer (JPO)“-Programm der UN oder die WIPO/UPOV-Stipendienregelung bereitgestellt werden. Die Mindestdauer der Beauftragung eines jeden Bediensteten betrügen 2 Jahre und eine Nachfolge der einzelnen Bediensteten würde während des Programms kontinuierlich bereitgestellt werden.

3. Übersetzung von relevanten UPOV-Materialien ins Russische

Option 1: Übersetzungen könnten von der UPOV über den WIPO-Übersetzungsdienst organisiert werden, vorbehaltlich der Tatsache, daß die unmittelbaren Kosten durch interessierte Verbandsmitglieder getragen würden.

Option 2: Übersetzungen könnten dem Verbandsbüro zur Koordination und Übereinstimmungsprüfung bereitgestellt werden.

4. Ausbildungszentrum

Das Ausbildungszentrum unter der Schirmherrschaft einer zuständigen Behörde in der Russischen Föderation würde von interessierten Verbandsmitgliedern entwickelt und finanziert werden.

5. Teilnahme am EAF

Übersetzungen von maßgeblichen Informationen ins Russische würden von den mitwirkenden Verbandsmitgliedern bereitgestellt werden.

Einnahmen aus dem EAF wären ein maßgeblicher Teil der nachhaltigen Finanzierung des Programms. Daher wäre die vollständige Teilnahme der russischsprachigen Verbandsmitglieder an dem EAF während des Programms notwendig und würde die Nachhaltigkeit des Programms von dem Verwendungsmaß der entsprechenden Verbandsmitglieder abhängen.

[Ende der Anlage III und des Dokuments]