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Beweise des Rechtsbankrotts in Kurzform I. Aufklärung durch Niedersächsiches Justizministerium >analog RLP Rheinland-Pfalz>Hessen>BW usw In Form von Herrn Dr. Lenz, vom 19.Jan.2017 1.Gerichte & Land nicht Grundrechtberechtigt! Aber Grundrechtverpflichtet >Menschenrechte 2.Gerichte & Richter übernehmen keine Verantwortung/Haftung/Versicherung durch Immunität Kein Verantwortungs- und Schuldbewusstsein / Urteils- und Geschäftsunfähigkeit? 3.Justiz ist nicht Prozessfähig! - Rechtsträger ist das Land, keine weitergabe von Rechten möglich – Deswegen rechtsunwirksame Unterschriften „i.A.“ im Auftrag des Landes? 4.Völkerrecht liegt in der Hirachie nur über Landesrecht und unterliegt Bundesrecht? Falsch! Art. 25 GG, Völkerrecht unmittelbare zwingende Bindung ius cogens Wirkung für und gegen alle Behörden/Gerichte und jeden. Desweiteren u.a. Unionsrecht, Menschenrechte. JUSTIZ/GERICHTE: Rechtsprechung ohne Rechtfähigkeit! Prozesse ohne Prozeßfähigkeit! Klagen ohne Klageberechtigung und Klagebefugnis! Schäden ohne Haftbarkeit mit anonymer Unverantwortung! Unterordnung von Völkerrecht! Diese Handlungen sind verfassungswidrig und verfassungsfeindlich, unzulässig und nichtig. Unbefugte Handlungen! Rechtsbankrott!

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Beweise des Rechtsbankrotts in KurzformI. Aufklärung durch Niedersächsiches Justizministerium >analog RLP Rheinland-Pfalz>Hessen>BW usw In Form von Herrn Dr. Lenz, vom 19.Jan.2017

1.Gerichte & Land nicht Grundrechtberechtigt! Aber Grundrechtverpflichtet >Menschenrechte2.Gerichte & Richter übernehmen keine Verantwortung/Haftung/Versicherung durch ImmunitätKein Verantwortungs- und Schuldbewusstsein / Urteils- und Geschäftsunfähigkeit?3.Justiz ist nicht Prozessfähig! - Rechtsträger ist das Land, keine weitergabe von Rechten möglich – Deswegen rechtsunwirksame Unterschriften „i.A.“ im Auftrag des Landes?4.Völkerrecht liegt in der Hirachie nur über Landesrecht und unterliegt Bundesrecht? Falsch! Art. 25 GG, Völkerrecht unmittelbare zwingende Bindung ius cogens Wirkung für und gegen alle Behörden/Gerichte und jeden. Desweiteren u.a. Unionsrecht, Menschenrechte.JUSTIZ/GERICHTE: Rechtsprechung ohne Rechtfähigkeit! Prozesse ohne Prozeßfähigkeit! Klagen ohne Klageberechtigung und Klagebefugnis! Schäden ohne Haftbarkeit mit anonymer Unverantwortung! Unterordnung von Völkerrecht! Diese Handlungen sind verfassungswidrig und verfassungsfeindlich, unzulässig und nichtig. Unbefugte Handlungen! Rechtsbankrott!Urteile/Beschlüsse sind Verfassungswidrig und Rechtsunwirksam ohne Rechtskraft. > Kindesentzug und Entführung ist illegal! Realitätsferne Schein-Beschlüsse sind nichtige Ausfertigungen ohne Rechtsbindewillen. <Die gilt besonders für alle Verantwortlichen des Justizverbund MAINZ, StA Mainz, POLIZEI Mainz, ASD Mainz, AMTSGERICHT

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MAINZ, LANDGERICHT MAINZ, SPARKASSE ALZEY-WORMS, SPARKASSE MAINZ, MVB MAINZ, LANDESHAUPTSTADT MAINZ

II. Ein Richter bestätigt das Völkerrecht wird nicht überwacht

Der Vorsitzende Richter Dr. Nikolaus Müller vom

Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt de jure / de facto:

„Es gibt keine Gerichte die über das Völkerrecht wachen“

- Dies ist aber grundsätzliche verfassungsmäßige Vorraussetzung!

- Die Verfassungsmäßigkeit ist die Vorraussetzung für die Legitimation der Gerichte/Verwaltungen/Staat/Bund gem. Bonner Diktat 1949.

- Kein Gericht erfüllt diese Voraussetzungen, Kraft Gesetz und aus der Natur der Sache, besitzt kein Gericht eine verfassungsmäßige Legitimation.

- Missachtung des humanitären Völkerrechts und den zwingenden Genfer Abkommen zum Schutz der Zivilbevölkerung / Menschen > Dies ist ein Menschenfeindlicher und Verfassungsfeindlicher Akt. Gegen den Frieden der Menschen! > Schutz durch Schutzmacht unterbunden!

- Verträge der Genfer Abkommen und HLKO, EU und UN von GERMANY gebrochen und gem. Pacts sunt servanda der WVK. geschuldet. Gesetze/Obligation. Gem. WVK ist jeder Vertrag nichtig der gegen die ius cogens Normen verstößt.

Wieder fehlt die Rechtsbelehrung und Rechtssicherheit durch ignorante vorsätzliche Weigerung der Herstellung der verfassungsmäßigen Garantien und Grundpflichten.

- Deswegen gilt gem. Tillessen Urteil jede politische Handlung, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung, jeder Akt etc. gegen die verfassungsmäßige Grundordnung und ex tunc nichtig und aufgehoben. Verfassungsfeindliche Handlungen und Akte/Urteile/Beschlüsse sind grundsätzlich rechtsunwirksam und nicht legitimiert.

- Das Tillessen-Urteil besagt, daß alle Gesetze, die deutsche Parlamente seit 1949 gemacht haben, nichtig sind, weil die Parlamente verfassungswidrig zusammengesetzt sind. Der rechtsstaatliche Grundsatz Art. 20(2) Grundgesetz „Gewaltentrennung“ ist seit min. 1949 verfassungswidrig aufgehoben und wurde verfassungsfeindlich nicht behoben.- Zusätzlich hat das Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 bereits eindeutig festgestellt, dass unter der “Geltung” dieses Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsgemäßer Gesetzgeber” in der BRD am Werke war und somit in logischer, unumstößlicher Folge daraus auch insbesondere alle erlassenen “Gesetze” und “Verordnungen” seit 1956 (1949) NICHTIG sind! >>> gem. §31 BVerfG mit zwingender bindender Wirkung für alle Behörden und Gerichte

Wichtige Völkerrechtliche Schutzvereinbarungen für Menschen (ius cogens Normen):UN-RES A/66/462/Add.2, UN-RES 43/225, UN-A/RES/66/164, UN-A/RES/53/144, UN-A/RES/53/625/Add. 2, UN-DOC A/C.5/43/18 sowie UN-Resolution A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III) 56/83 zu ILC gemäß Art. 73 UN-ChartaAEMR = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte v. 10.12.1948IPBPR = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte v. 19.12.1966EMRK = Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten v. 4.11.1950EcoSoC = Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte v. 19.12.1966gemäß Art. 25 GG nach natürlich-völkerrechtlichem VertragHumanitäres Völkerrecht / Zivilschutz / HLKOArt. 1, 125, 127 im Vertrag 0.518.42 genfer AbkommenArt. 1, 142, 144 im Vertrag 0.518.51 genfer AbkommenFeststellung: Verstöße gegen ius cogens Normen hiermit bewiesen! Verstößt etwas gegen die Normen des Natur-, Menschen- oder Völkerrecht, so ist es ex tunc nichtig (Verträge/Gesetze) und zwar mit zwingender erga omnes Wirkung! >WVK<

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III. Keine Staatsangehörigkeit ohne Feststellung! Staatsangehörigkeit: DEUTSCH ist nichtig!

Die Vermutung ist ungültig und kein juristischer Beweis! Ohne Nachweis (Urkunde), kein Beweis der Staatsangehörigkeit und Mitgliedschaft in „DEUTSCH“! Beweis von offizieller Seite > Homepage der Stadt Aschaffenburg

Die Verweigerung der Feststellung durch den Bürgerservice Mainz, das Standesamt Nieder-Olm und das BVA Köln ist gesetz- und rechtswidrig! Das leugnen der Vorfahren des Menschens und der Abstammung durch Geburt ist Sittenwidrig und entwürdigend! Die Feststellung > Ius sanguinis – das Recht des Blutes > Staatsbürgerschaftsrecht durch Abstammungsprinzip ist zulässig und als gültiger Nachweis gesetzliche Vorschrift, also Pflicht.

Die Vermutung des ius soli „DEUTSCH“ ist unzulässig und abgewiesen, und ohne Beweis nichtig.

Die Abstammung durch Geburt bis zu Josef dem Ersten im Jahre 1872 im Bundesstaat: Großherzogtum Hessen wurde mehrfach nachgewiesen und mit Urkunden belegt. > Aber missachtet und die Feststellung verweigert! <

Dies sind vorsätzlich div. Verstöße gegen u.a. das Unionsrecht und ist Regresspflichtig!

Deswegen wird ausdrücklich daraufhingewiesen das der Investor und ggf. die natürliche Person keiner festgestellten Staatsangehörigkeit unterliegt oder unterwirft oder annimmt.

Freier Mensh >>> Freizügigkeit >>> freier Künstler >>> freier Wissenschaftler

Staatsangehörigkeit: - KEINE - !!!

Die unzulässige gerichtliche Vermutung von Susanne Hillert am AMTSGERICHT MAINZ, ist wiederlegt und zurückgewiesen! Auch alle weiteren Vermutungen u.a. der BAR oder Erfüllungsgehilfen sind wiederlegt und zurückgewiesen. Keine Vermutung kann ein Beweis darstellen, solche Behauptungen sind Unsinn bzw. entbehrt es jeder Vernunft! Beweiskraft durch Urkundenbeweis, müsste Susanne ja bekannt sein, da sie ja die privatrechtlich erschaffenen Lügenschriften des Privatamtes ASD als „AKTEN“ und „Urkundsbeweis“ im „Glauben der Richtigkeit“ annimmt. Also bewusste Täuschung dieser Rechtsperversionen. Susanne hat Michi Schick denn auch Notar Status und beglaubigt sich selbst seine Akte als Urkundenbeweis?

Akten mir dem Ziel Rechtsfolgen zum Rechtsbruch zu betreiben ist illegal und verfassungsfeindlich!

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IV. Bericht der Europäischen Union über unzulässige Mängel der Familiengerichte EU DOKUMENT: Executive Summary zu L5/0118/650 vom 29.03.2010Die Familiengerichte in DeutschlandDer ZweckDer Zweck dieses Berichtes ist es, die formalen Mängel der deutschen Familiengerichte analysierend aufzulisten und die Konsequenzen für EC Regulation 2201/2003 zu identifizieren.Die formalen MängelUm unendliche Fachdebatten mit Juristen zu vermeiden, werden hier ausschließlich die formalen Mängel behandelt. Im Hauptbericht werden vornehmlich relevante britische und amerikanische Vorschriften herangezogen, lediglich um die in deutschen Familiengerichten fehlende aber notwendige Sorgfalt hervorzuheben.Die Liste folgt:i. Keine ausreichend geregelte Beauftragung von Experten.ii. Es fehlt eine Vorschrift, die Beweise vom Hörensagen regelt.iii. Politische Aktivitäten deutscher Richter werden in unbegrenztem Umfang zugelassen.iv. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden seit dem 14.10.2004 nicht anerkannt.v. Es gibt kein „habeas corpus“-Gesetz.vi. Es gibt in Deutschland kein voll implementiertes InfomationsfreiheitsgesetzDie Konsequenzen der formalen Mängeli. Experte werden jeweils beauftragt nach persönlicher Bekanntschaft des Auftraggebers, normalerweise eines Familienrichters, mit dem Experten (die sog. „Kumpel-Listen“). Darüber hinaus fehlt jegliche brauchbare gesetzliche Regelung für die Arbeit eines solchen Experten.ii. Es fehlt eine Vorschrift für Beweise von Hörensagen. Dies ermöglicht Denunziation, Anschwärzung sowie Meineid, in unbegrenztem Umfang, gegen Eltern.iii. Die Jugendhilfe in Deutschland hat ein Geschäftsvolumen von 21 Milliarden Euros. Hier bedeuten die politischen Aktivitäten der Familienrichter eine Gefahr für den Rechtsstaat.iv. Das Bundesverfassungsgericht schaffte 14.10.2004 die Europäische Konvention für Menschenrechte ab. Es gibt keinen Ersatz in der deutschen Verfassung für die verloren gegangenen Menschenrechte, weil das Bundesverfassungsgericht begeht, in 86,5% der Fälle, Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Der Bürger in Deutschland hat daher, so gut wie keine Chance seine Menschenrechte einzuklagen. Menschenrechtesind also in Deutschland zu einem Satz hypothetischer und, in der Praxis, unerreichbarer Privilegien geworden.v. Was „habeas corpus“ angeht, die Branche Psychiatrie insbesondere weist einen dringenden Bedarf für diese zusätzliche Absicherung auf.vi. Was die Informationsfreiheit angeht, enthüllte eine Umfrage unter Betroffenen eine mehr als 70 prozentige Verweigerung der Akteneinsicht. Dieser Missstand bedeutet, dass die Funktionsweise der Familiengerichte bleibt weitestgehend ein Staatsgeheimnis.EmpfehlungDie Mentalität, die hinter den Strukturen um Familiengerichte steckt, ist ein historisches Fossil, das der modernen deutschen Kultur fremd geworden ist. Ein Land dessen Familiengerichte solch derart formlose Verfahren verwendet, dass sie nur unsichere und unsolide Beschlüsse aussprechen kann, ist für die europäische Kooperation ungeeignet. Die Aussperrung von Deutschland, aus der Vereinbarung unter EC Regulation 2201/2003, so lange, bis sich die Situation bessert, wird daher dringend empfohlen.VERGLEICH ZU AMTSGERICHT MAINZ und ihr fiktives verfassungswidrige Ausnahmegericht „Familiengericht“Zu I.Susanne Hillert bestellt „von Amts wegen“ ihre Ullrike Orth als Erfüllungsgehilfen > Prozessbetrug / Parteiverrat <Zu II.Vorsätzliche Lügen und Akte zur Sache (Fiktionen) zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele als Geschäftsmodell bekannt!Zu III.Keine verfassungsmäßige Unabhängigkeit und rechtstaatliche Legitimation, kein gesetzlicher RichterZu IV.Keine Menschenrechte in GERMANY, kein Gehör, kein Rechtsweg, kein Rechtsschutz, kein Rechtsstaat Verfassungsfeindlich. Massive Vertragsverletzungen gem. der WVK und UN Charta, Verträge, Lizenz und Abkommen und der Unionsrechts Verträge. Illegale ULTRA-VIRES-Handlungen außerhalb der Befugnisse!Verstöße gegen die Verträge und Normen des Menschen-, Natur- und Völkerrecht >Machen zwingend jeden Vertrag/Akte/Handlungen ex tunc nichtig! Durch ius cogens mit erga omnes Wirkung!Unerlaubte verfassungswidrige ULTRA-VIRES Handlungen der Gerichte! Analoges Urteil:Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz

seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen.Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und

darf von ihm nicht befolgt werden.Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, dass es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann,

obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.“LG Frankfurt am Main, 4a Js 3/46 – 4 Kls 7/46 vom 21.3.1947

und

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V. BEWEIS DER ILLEGALEN VERFASUNGSFEINDLICHEN ULTRA-VIRES-HANDLUNGEN Von Herr Hauke Carstensen der Innenbehörde (A20) Behörde für Inneres und Sport, Hamburg als P/J an Hause P (POLIZEI) außerhalb der Befugnisse und Verträge > ULTRA-VIRES!

ULTRA-VIRES-HANDLUNGEN:

Legalisierung von Straftaten gem. Legalitätsprinzips durch Beseitigung der verfassungsmäßigen rechtsstaatlichen Grundordnung Art. 20, Abs. 4 GG >Widerstandspflicht!< Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung mit Wissen und Billigung der Bundesregierung > Minister (Diener) > POLIZEI < Trotz Pflicht zu Gefahrenabwehr, Widerstandspflicht und Verfassungstreue! Tatbestand und Legalitätsprinzip durch angeblichen Verbotsirrtum aufgehoben (Schuldunfähigkeit der Täter).

GERMANY > Billigung von Straftaten, illegaler verfassungsfeindlicher Handlungen durch Erlaubnis sui generis.

Sui generis als ultima-ratio der Bundesregierung GERMANY, scheint trotzdem außerhalb der Verträge und Befugnisse illegal zu sein.Ultra-Vires-Kontrolle nötig > Völkerrecht > Völkermord > Hochverrat > VStGB usw. Verfassungsfeindliche Missachtung von Vorbehalt der Gesetze und Vorrang der Gesetze und der Pflicht zur Rechtmäßigkeit der Handlungen.ULTRA-VIRES ist ius cogens und erga omnes verboten!

Feststellung mit subsidiären Charakter :

- Der Vorsatz ist offensichtlich und offenkundig. Es werden keine weiteren Beweise benötigt. Vorsatz = Regresspflichtig!- Der Beweis des Rechtsbankrott ist hiermit offenkundig und offensichtlich erbracht!- Verstöße gegen ius cogens Normen hiermit bewiesen! - Verstößt etwas gegen die Normen des Natur-oder Völkerrechts so ist es ex tunc nichtig (Verträge/Gesetze) und zwar mit zwingender erga omnes Wirkung! <<WVK>> - Ein Vertrag, der gegen eine zwingende Norm verstößt, ist als von Anfang an nichtig erklärt (Art. 53 S. 1 WVK) - WVK besitzt subsidiären Charakter.

Alle Normen des Naturrechts und ius cogens begründen Pflichten erga omnes. Als zwingende Norm und Wirkung.

VI. Positives Recht ist eine Fiktion / Fiktionen sind nicht die Wahrheit / Glaubensfreiheit!- Die „Grundnorm“ jeglichen positiven Rechts ist eine Fiktion.Quelle: Hans Kelsen, Allgemeine Theorie der Normen, 1979, S. 206Der Verfasser, Investor als Mensch schenkt sittenwidrigen Fiktionen keinen Glauben!

GERMANY/BRD/BUND ist eine Staatssimulation. >Geschäftsführung ohne Vollmacht!< Ultra-Vires

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V. Reichsbürger > gem. der Mindfuck Dienstanweisungen > Bitte mal auf BRD Handlungen drehen.Für Reichsbürger gelten keine Gesetze oder das Grundgesetz > Dies Trifft doch auf das Amtsgericht Mainz zu. § 485 FamFG - Verhältnis zu anderen Gesetzen > Art. 50 EGBGB > Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Ups. Da nutzt das Amtsgericht Mainz und Susanne Hillert mit der Eigenschaft als Richterin, Reichsgesetze, die ja eigentlich strikt verboten sind. Außer man denkt man ist der Führer? Ist der Künstlername Susanne > HILLERT < etwa eine Anlehnung an ein Vorbild? Sollte mit „HEIL HILLERT!“ gegrüßt werden? Oder nur mit der fiktiven Rolle „Vorsitzende“?

VI. Richterliche Beweise der Verboten Personifizierung des Menschen in eine Verwaltungssache/masse > NICHTIGKEIT!I. Desweiteren gilt folgendes erga omnes gegen alles und für jeden! Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als

PERSON zu behandeln Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337.II. Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines

Menschseins zukommt BVerfGE 87, 209/228.III. Daraus folgt, daß der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird BVerfGE 45,187/228 und als Subjekt

behandelt werden muß. Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt wird.

IV. Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist

rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, dass es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.“

LG Frankfurt am Main, 4a Js 3/46 – 4 Kls 7/46 vom 21.3.1947 V. „Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten,

wenn er sie für abwegig hält.“ LG Bonn 14 O 41/08 vom 07.02.2008

VI. NICHTIGKEIT. »Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt.

<< Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen. >>

Wissenschaftliche Feststellung von Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans KelsenVII. Nichtige GesetzgebungenDas Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden.

VII. Unangefochtene und unwiederlegte Tatsache als Wahrheit – Entgegen Vermutungen und IrrtumWie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 bestätigte, ist das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig! Dies wurde durch die Entscheidung am 7. August 2012 des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Vors. Voßkuhle, L.S.) nochmals bestätigt (ständige Rechtsprechung).Das Bundeswahlgesetz ist seit 7. Mai 1956 ungültig und nichtig.Es ist bestätigte Tatsache, daß alle nach 1953 gewählten Bundestage und Bundesregierungen nicht legitimiert sind und waren und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ebenso ungültig und nichtig sind, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen.Rechtsfolgen: Ungültiges Wahlgesetz > ungültige Wahl > ungültige gewählte > ungültiges Parlament > ungültige Regierungung > ungültiger Gesetzgeber > ungültige Gesetze > ungültige Gerichte > ungültige Verwaltung usw. der Begriff ungültig kann auch durch nichtig, verfassungswidrig oder verfassungsfeindlich geändert werden. Die Grundvoraussetzungen der freiheitlichen Demokratie und der u.a. Rechtstaatlichkeit sind offenkundig nicht gegeben.Weitere Tatsachen: Im Jahre 1941 wurden alle deutschen Verwaltungsrichter einer Regierungsaufsicht unterstellt (Führer-Erlaß vom 3. 4. 1941 = Reichsgesetzblatt I S. 201: Erste Durchführungsverordnung = Reichsgesetzblatt I S. 224). Gemäß dem Führerprinzip übernahm die Regierung die Kontrolle über ihre Kontrolleure. Erster Inhaber der obersten Dienstaufsicht über die Verwaltungsrichter Deutschlands war Reichsminister des Innern Wilhelm Frick, gefolgt von Reichsminister des Innern Heinrich Himmler.Die verfassungsfeindliche Rechtslage wurde nach Kriegsende beibehalten und gilt im Bund und in allen Bundesländern bis heute fort.Dies bedeutet das keine Gewaltenteilung besteht! Die Gewaltenteilung ist wieder eine Grundvorraussetzung für einen Rechtsstaat! Ohne Gewaltenteilung kann auch kein legitimer Rechtsstaat bestehen! Dies hebt de facto die Grundvorraussetzung der freiheitlichen demokratische Grundordnung und verfassungsmäßige Grundordnung auf. Die weiteren Folgen sind offensichtlich für jeden.Als offensichtlicher Nachweis sind die Mainzer Minister (Politik) der Justiz und des Inneren RLP, als Dienstherren der Justiz, Richter, Staatsanwälte und Polizei Begründung des Verdachts der politischen Herrschaftsgewalt (Gewaltmonopol) genug.Tatsache! Das Tillessen-Urteil besagt, daß alle Gesetze, die deutsche Parlamente seit 1949 gemacht haben, nichtig sind, weil die Parlamente verfassungswidrig zusammengesetzt sind.In den Parlamenten sitzen nämlich nicht nur die gewählten Abgeordneten, sondern verfassungswidrig auch verschiedene Gruppen von Exekutiv-Bediensteten mit Stimmberechtigung: Kanzler, Ministerpräsident, Vizekanzler, parlamentarische Staatssekretäre und Minister, die alle zur Exekutive gehören und nach dem Grundsatz Art. 20(2) Grundgesetz „Gewaltentrennung“ von der Exekutive und Legislative als getrennte Körperschaften agieren müssen, d.h. gegeneinander gerichtet sind und gegeneinander gerichtete Interessen verfolgen.„Wenn die gesetzgebende mit der vollziehenden Gewalt vereint ist, kann nur Unrecht dabei herauskommen.“ von Herrn Montesquieu

VIII. Der BGH bestätigt: Nichtigkeit der Rechtsgeschäfte wegen verfassungsfeindlicher Ultra-Vires-Handlungen! Rechtsgeschäfte von juristischen Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des durch Gesetz und Satzung bestimmten Wirkungskreises sind rechtunwirksam. Die Verantwortlichen in der Sache „rechtwidriger, treuhänderischer Verwaltungsakt mit dem Fehlen der Grundrechtfähigkeit, dem Fehlen der Prozessfähigkeit“ als juristische Person des öffentlichen Rechts nehmen Rechtsgeschäfte durch ihre Organe außerhalb des durch Gesetz oder Satzung bestimmten Wirkungskreises der juristischen Person vor und sind rechtunwirksam, wie in diesem und den gesamten Dokumenten der Kläger dargelegt. - Bundesgerichtshof BGHZ 20, 119. -

IX. Weitere Tatsachen gegen Irrtum u.a. www.gewaltenteilung.de > Und alle weiteren Links (1000+) und Postings, öffentliche Zustellungen etc. von: www.ericschwarzsite/wordpress.com & Eric Schwarz Facebook sind zweifelsfrei zu wiederlegen oder zu befolgen!

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X Anfechtungserklärung § 143 BGB des Investors, wegen offenkundiger absoluter Nichtigkeitsgründe > Gegen alle Verträge und Fiktionen im Irrtum. Als wirksame Anfechtung zur „ex tunc“ Nichtigkeit § 142 Abs.1 BGB der Verträge, Befugnisse, Akten, Verwaltungsakten, Beschlüsse, Urteile, Rechtsgeschäfte etc Anfechtungsgründe: Schwerwiegende Mängel in Person, Form, Inhalt und Verfassungsmäßigkeit. Zusätzlich u.a. wegen Irrtum, arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (Zwang/Nötigung) gem. §§ 119, 123. BGB >Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB > Zusätzliche Anfechtungsreglungen der §§ 142, 119 ff. BGB. Und wegen Verstößen gegen das Legalitätsprinzip und wegen sittenwidigen unerlaubten Handlungen § 826 BGB entgegen u.a. Treu und Glauben. Gez. Investor als Mensch in elektronischer Form gültig! ;-)

XIII. ENDSIEG! Wer Vermutungen oder Fiktionen ohne Beweisführung glaubt und annimmt ist ja wohl irrsinnig! Quasi Depp kann man sagen! Falls z.b. jemand glaubt der Mensch wäre ein Schiff, oder ein Stück Papier o.ä. dann hat ihm wohl mal jemand Fett ins Hirn geschissen! Also absolut Geschäftsunfähig, aber das ist ja sowieso klar, so dumm kann ja niemand sein! Vorsorglich: Eßt kein gelben Schnee! Denn Fakt ist N.Eger sind nicht die hellsten! Lach! Sorry war künstlerische Comedy, ein Mensch ist dazu fähig! Ahoi

XI. Verfassungsfeindlicher Treuhandbruch des Treuhänders GERMANY/BUNDES > Zahlung an Verfassungsfeindliches Privatunternehmen.

SSL Sonnenstatenland begeht offenkundig Verbrechen am deutschen Volk und wird mit Steuergeldern finanziert u.a. auch von Gerichten (Schein-Justiz). Wo soll den bei solchen feindlichen und illegalen Kartellartigen Machenschaften die legale Verfassung- und Rechtmäßigkeit herkommen? Auf „Grund“ welcher Rechtsgrundlage soll dies auf dem „Boden“ der Wahrheit, Vernunft und dem Bonner Diktat (Grundgesetz) legitimiert sein?

Und wiedereinmal gilt gleiches Recht für alle! Is ja logisch!Es wird gefordert unverzüglich die gleichen Sonderzuweisungen der Finanzverwaltung des Bundes Code 661B > je 2,1 Millionen Euro als Barzahlungsmittel oder gewandelt in Gold oder in US Dollar. An den Investor, seine Abkömmlinge und seinem leiblichen Vater Josef (insg. 5x) durch Boten zu überbringen, als Zeichen des guten Willens und des Friedens!

<< TREUHANDBRUCH! >>--------->

Die o.g. Forderung ist sittlich da sie einem guten Zweck dienen wird!Die Zurechnung ist hiermit Angeordnet!

Gleichzeitig sind natürlich alle Zahlungen und Veruntreuungen von Steuergeldern an u.a. SSL oder politische Stiftungen verboten! Die Zurechnungsfähigkeit wird hiermit entzogen!Treuhandbruch durch den Treuhandverwalter ist grundsätzlich verboten! Deswegen ist ja auch die unfähige Verwealtung nichtig! Aber auch das ist ja logisch!

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XII. Zwangsvollstreckungen sind illegal!Außer den Grundlagen der HLKO und weiteren völkerrechtlichen Verträgen und Abkommen gilt folgendes:

XIV. Der EUGH bestätigt die illegalen Ultra-Vires-Handlungen der GERMANY VERWALTUNGu.a. AUFRUF ZUM GEPLANTEN VÖLKERMORD DURCH BRD PO-LITIKER = Feinde der Verfassung!

<< Krieg! Und Kriegsende! > FRIEDE! >>Zusätzlich eine Fachkundige Zeugenaussage/Forderung von Erika Steinbach M.d.B. CDU, und einer Veröffentlichung des an der Wahrheitskrankheit verstorbenen Udo Uffkotte

Die Anwendung fremder Gesetze (U.N.) ist durch § 6 EGBGB „ordre public“ geschützt und verboten!Das sie gegen die „ordre public“ verstoßen hat Gregor Gysi in seinem Buch und öffentlich bestätigt in dem er vom Völkermord und Volkstod spricht, ebenso der BUNDES-NATIONALHELD Deniz Ycel (jühg-sell): „Volkssterben (der Deutschen) auf seine schönste Art“ usw. > strafrechtliche Aussagen und Volksverhetzung u.a. von den Grünen u.a. Miss Canabis Claudia „the kot“ Roth zum Volkstod oder auch die vom Familienministerium finanzierte Antonio Amadeu Stiftung inkl. der Führerin Kahane o.ä. > z.b. verfassungsfeindlicher „Bomber Harris“ Aussagen einer Mittäterin.Gem. dem Legalitätsprinzips sind die Rechtsfolgen logisch! Erlaubnisse von illegalen Angriffskriegen und Völkermord durch die Regierung sui generis sind irrsinnig und nichtig!

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Hier u.a. Sigmar Gabriels Nationalheld – / Und der Beweis des angeordneten VOLKSSTERBENS wie Die deutschfeindliche Hetzschrift(Planung) / von Yücel beschrieben, offiziel bestätigt von EU Kommission offengelgt von Deniz Yücel.

Ein Gysi ein Yücel und ein Merkel / Kassner (Kalergie Preisträgerin) die schon vorab Geheimwissen über Geheimplanungen wissen und ausplaudern und ausführen, taten dies im vollen Bewusstsein und mit Vorsatz. >>Durch Verstoß gegen die Normen sind diese Abkommen aber ex tunc nichtig!<<Wie u.a. auch der Morgenthau/Hooton/Kalergieplan U.N. und EU Verträge die gegen die absoluten Normen der natürliche Ordnung > Naturrecht > objektive Menschenrechte > Vernunftrecht verstoßen.

Dies sind alles Kriegserklärungen zu offenkundigen Kriegshandlungen ohne offizielle Kriegserklärung gegen das deutsche Volk. Oder wird hier die obsulente Feindstaatenklausel missbraucht? Werden deswegen die Nazi und Reichsbürger Fiktionen genutzt?Offensichtlich schon denn die CNN Reportage vom 20.08.2017 mit Statisten gedreht, soll vermitteln das aktuell das deutsche Volk schon „wieder“ rechtsextremisstische ausländerfeindliche Nazis sind. Natürlich wieder sauschlechter Fake-Bullshit! Aber wohl teil der Planung um so über die Feindstaatenklausel ohne Erklärung Krieg gegen das deutsche Volk zu führen.Dies bedeutet als offenkundige Tatsache das (heimlich) Krieg gegen uns geführt wird!Eine Erklärung scheint nicht notwendig da Weltkrieg 1 noch nicht beendet wurde, und der 2. Weltkrieg nur die erzwungene Fortzetzung war bzw. ist denn die Fortsetzung also WW2 wurde ja auch nicht beendet. Is ja auch Fuckegal, denn Krieg ist Krieg!Da fehlt aber wieder die Begründung und die Verantwortlichen die für den Sach/Kollateralschaden haften. Da wir „das Volk“ der Investor und seine Familie aber keine Gründe für einen Krieg geliefert haben ist er absolut verboten, unzulässig und jeder Plan ex tunc nichtig! Und das schon aus der Natur der Sache! Denn gem. Vernunftrecht kann es niemals soweit kommen! Merke: Nein nicht Merkel! Das linke verdrehen, Lügen, Täuschen ist fern jeder Vernunft und immer unzulässig! Menschen begegnen sich in Brüderlichkeit (und schwesterlich) also im Natur und Menschenrecht was jedem einzelnen zusteht und NIEMALS durchbrochen werden kann! Niemand kann jemals dazu befugt werden! Logisch, oder? Also handelt jeder „Staat“, Bund quasi jede NGO > Ultra-Vires ohne Befugnis und ist von Anfang an nichtig!

GERMANY als sog. Staat (Treuhandverwalter) existiert nur um unsere Menschenwürde (Treugut) zu schützen, und hat feindlich Treuhandbruch und Hochverrat begangen > Die führt zur Nichtigkeit! Punkt!Weiter? Die Verwaltungen (Daseinsvorsorge>Leistungsvorsorge etc.) im Dienste und zum Wohl der Menschen > Mööööp! VERSAGT! Unfähig und nichtig! Denn der Investor befindet sich Privatautonom in Selbstverwaltung. Bla bla bla – Der Rest ist Geschichte! Der Krieg abgesagt und beendet!Die Folgen sind klar und logisch! Feddisch!Da gibt es gar nix zu diskutieren! Mit Terroristen und absolut hinterhältigen arglistigen Hochverrätern und Kriegsgegnern wird nicht diskutiert oder verhandelt, denn es gibt nichts zu verhandeln was von Anfang an nichtig ist! Klar? WTF? Natürlich ist das klar! Wer die Verträge und Pflichten verletzt und ignoriert ist weg vom Fenster!Da gibt es keinen Irrtum oder Zweifel und schon gar keine Vermutung und Annahme das alles seine Richtigkeit hat. Fuck the fuck off! Sorry, etwas Rücksicht für unfähige ohne Gewissen und Vernunft, ohne Beweise und gültige Verträge, Vollmachten, Verantwortung geht ma gar nix, so natürlich auch nichts ohne Vernunft, denn ohne Vernunft ist alles nichtig und nicht Vertrags-, Handlungs- und Geschäftsfähig!

Werden diese Tatsachen und Rechtsvermutungen nicht absolut zweifelsfrei von allen verantwortlichen wiederlegt und glaubhaft begründet. So werden sie erneut bestätigt und zur Wahrheit und die Wahrheit wird zum Gesetz (Gesetz im Kommerz)! Dies ist die sittliche Chance und Option der Wiederlegung als Beweis der absoluten Verfassungsmäßigkeit, mit Frist von 72 Std. nach Erhalt/Zustellung.

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Dies ist ein faires Angebot des Investors (Treugeber) denn vielleicht läßt sich der Krieg und die Verfassungsfeindlichkeit ja vernünftig als „Recht“ beweisen. Zur Transparenz und Auskunftspflicht der (Treuhand)Verwaltung gehört die Beweiserbringung der Rechtmäßigkeit. Denn ohne Beweise keine (Ultra-Vires) Handlungen!

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NATURRECHT > Die natürliche Ordnung

Darunter folgt der positive Rechtskreis:

See/Handelsrecht des NGO Unternehmens BUND

in arbeit.........

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