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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Nr. 10226 CT 10226 – GRAFISCHE GESTALTUNG, BEREITSTELLUNG VON BILDMATERIAL UND BILDVERARBEITUNG LASTENHEFT Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 1 / 119

publications.europa.eupublications.europa.eu/documents/10530/676542/ao_10226_cahier_…  · Web viewNach Artikel 93 der Verordnung Nr. 1605/2002 in ... (Word, Excel, PowerPoint),

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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG

Nr. 10226

CT 10226 – GRAFISCHE GESTALTUNG, BEREITSTELLUNG VON BILDMATERIAL UND BILDVERARBEITUNG

LASTENHEFT

(Teil 1)

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 1 / 87

INHALT

INHALT..............................................................................................................................................................2

1. ALLGEMEINE ANGABEN................................................................................................................5

1.1. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DER AUSSCHREIBUNG........................................................................51.2. PRÄSENTATION DES AMTS FÜR AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN.............................................51.3. ART DES VERTRAGS........................................................................................................................61.4. GEGENSTAND UND HINTERGRUND DES VERTRAGS......................................................................71.5. ZEITPUNKT DER VERTRAGSUNTERZEICHNUNG UND LAUFZEIT.....................................................71.6. PREISE..............................................................................................................................................7

1.6.1. DEZIMALSTELLEN................................................................................................................71.6.2. ANDERE AUFWENDUNGEN................................................................................................8

1.6.2.1. Preis pro Arbeitstag auf Dienstreisen..................................................................81.6.2.2. Tagegelder und Hotelkosten......................................................................................81.6.2.3. Reisekosten..........................................................................................................................8

1.7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN...............................................................................................................81.7.1. VORFINANZIERUNGEN........................................................................................................81.7.2. ZWISCHENZAHLUNGEN......................................................................................................91.7.3. ZAHLUNG DES GESCHULDETEN RESTBETRAGS............................................................9

1.8. SICHERHEITEN FÜR DIE AUFTRAGSAUSFÜHRUNG ODER SONSTIGE FINANZIELLE SICHERHEITEN9

1.9. AUSFÜHRUNGSORT..........................................................................................................................91.10. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG VON ANGEBOTEN.................................91.11. URHEBERRECHT........................................................................................................................101.12. SONDERFALL VON FOTOS, BILDERN UND ILLUSTRATIONEN..................................................101.13. VERZÖGERUNGEN BEI DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG.............................................................111.14. GEPLANTE UND ABSEHBARE ENTWICKLUNGEN DER VERTRAGSLAUFZEIT...........................111.15. BINDEFRIST...............................................................................................................................111.16. ORTSBESICHTIGUNG.................................................................................................................111.17. DATUM UND ORT DER ANGEBOTSÖFFNUNG..........................................................................121.18. SONDERBEDINGUNGEN FÜR MATERIALMUSTER UND MUSTEREXEMPLARE...........................12

2. ANGEBOT UND BEWERTUNG..................................................................................................13

2.1. BEWERTUNGSVERFAHREN UND ZUSCHLAGSERTEILUNG.............................................................132.2. FORM UND INHALT DES ANGEBOTS.............................................................................................132.3. AUFBAU DES ANGEBOTS...............................................................................................................142.4. TEIL 1: VERWALTUNGSTECHNISCHE ANGABEN...........................................................................14

2.4.1. PRIVATE EINRICHTUNGEN...............................................................................................152.4.2. PRIVATPERSONEN.............................................................................................................162.4.3. ÖFFENTLICHE STELLEN...................................................................................................16

2.5. TEIL 2: AUSSCHLUSSKRITERIEN;..................................................................................................172.5.1. DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSKRITERIEN..................172.5.2. GRÜNDE FÜR EINEN AUSSCHLUSS...............................................................................172.5.3. VERWALTUNGSRECHTLICHE UND FINANZIELLE SANKTIONEN................................18

2.6. TEIL 3: AUSWAHLKRITERIEN.........................................................................................................192.6.1. TEIL 3: FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES

BIETERS...............................................................................................................................192.6.1.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der finanziellen und

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit....................................................................192.6.1.2. Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

....................................................................................................19

2.6.2. TEIL 3: TECHNISCHE UND FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES BIETERS......202.6.2.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der technischen und fachlichen

Leistungsfähigkeit des Bieters...............................................................................20

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 2 / 87

2.6.2.2. Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit........212.7. TEIL 4: ZUSCHLAGSKRITERIEN – TECHNISCHES ANGEBOT........................................................21

2.7.1. UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN TECHNISCHEN ZUSCHLAGSKRITERIEN.....................................................................................................22

2.7.2. BEWERTUNG DER TECHNISCHEN ZUSCHLAGSKRITERIEN........................................222.8. TEIL 5: ZUSCHLAGSKRITERIEN – FINANZIELLES ANGEBOT.........................................................23

2.8.1. UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN FINANZIELLEN ZUSCHLAGSKRITERIEN.....................................................................................................23

2.8.2. BEWERTUNG DER FINANZIELLEN ZUSCHLAGSKRITERIEN........................................242.9. ABSCHLIESSENDE BEWERTUNG....................................................................................................242.10. UNTERRICHTUNG DER BIETER.................................................................................................252.11. VERTRAGSABSCHLUSS..............................................................................................................26

3. GEMEINSAMES ANGEBOT UND UNTERAUFTRÄGE...............................................................27

3.1. GEMEINSAMES ANGEBOT MEHRERER UNTERNEHMEN................................................................273.1.1. GEMEINSAMES ANGEBOT................................................................................................273.1.2. VERGABE VON UNTERAUFTRÄGEN...............................................................................28

3.2. UNTERLAGEN IM FALLE EINES GEMEINSAMEN ANGEBOTS..........................................................283.2.1. TEIL 1: VERWALTUNGSINFORMATIONEN UND BELEGE................................................283.2.2. TEIL 2 UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSKRITERIEN...293.2.3. TEIL 3: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN.......293.2.4. TEIL 4 UND TEIL 5: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN

ZUSCHLAGSKRITERIEN.....................................................................................................293.3. EINREICHUNG VON UNTERLAGEN IM FALLE DER WEITERVERGABE VON AUFTRÄGEN AN

SUBUNTERNEHMER........................................................................................................................293.3.1. TEIL 1: VERWALTUNGSINFORMATIONEN UND BELEGE...........................................303.3.2. TEIL 2: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSKRITERIEN. 303.3.3. TEIL 3: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN.......303.3.4. TEIL 4 UND TEIL 5: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN........................................................................................................................31

3.4. BEWERTUNG DER ANGEBOTE IM FALLE VON GEMEINSAMEN ANGEBOTEN BZW. UNTERAUFTRÄGEN.........................................................................................................................31

3.4.1. AUSSCHLUSSKRITERIEN...................................................................................................313.4.2. AUSWAHLKRITERIEN.........................................................................................................31

3.4.2.1. Gemeinsames Angebot................................................................................................313.4.2.2. Subunternehmer..............................................................................................................31

3.4.3. ZUSCHLAGSKRITERIEN.....................................................................................................32

4. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN...........................................................................................33

4.1. GRAFISCHE GESTALTUNG VON MODELLEN/VORLAGEN..............................................................344.2. SCANNEN VON BILDERN, ERSTELLEN VON GRAFIKEN, ILLUSTRATIONEN UND FOTOGRAFIEN. . .

........................................................................................................................................................364.2.1. SCANNEN VON BILDERN.................................................................................................364.2.2. GRAFIKEN...........................................................................................................................364.2.3. ILLUSTRATIONEN...............................................................................................................364.2.4. FOTOS..................................................................................................................................37

4.3. SEITENLAYOUT/PRE-PRESS-ARBEITEN..........................................................................................384.3.1. SEITENLAYOUT/PRE-PRESS-ARBEITEN........................................................................384.3.2. GEBRÄUCHLICHE DATEIFORMATE.................................................................................39

4.3.2.1. Eingabeformate................................................................................................................394.3.2.2. Ausgabeformate..............................................................................................................39

4.3.3. PDF-DATEIEN...................................................................................................................404.3.3.1. Spezifikationen für druckoptimierte PDF-Dateien.....................................404.3.3.2. Für das Web optimierte PDF-Dateien.................................................................404.3.3.3. Spezifikationen für weboptimierte PDF-Dateien.........................................40

4.3.4. ANDERE DATEIFORMATE.................................................................................................414.4. LIEFERUNG VON ABZÜGEN IN FARBE..........................................................................................414.5. HERSTELLUNG VON PRÄSENTATIONEN (POWERPOINT, FLASH ODER VERGLEICHBAR)............414.6. GRAFISCHE GESTALTUNG VON LOGOS........................................................................................424.7. LEITFÄDEN FÜR DIE GRAFISCHE GESTALTUNG............................................................................42

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 3 / 87

4.7.1. VERÖFFENTLICHUNGEN (PAPIER- UND ELEKTRONISCHE FASSUNG)....................434.7.2. SCHREIBWAREN.................................................................................................................444.7.3. VERÖFFENTLICHUNGEN (PAPIER- UND ELEKTRONISCHE FASSUNG) UND

SCHREIBWAREN.................................................................................................................444.8. FRISTEN FÜR DIE GEMÄSS DIESEM VERTRAG VERLANGTEN ARBEITEN/AUFGABEN..................454.9. PAUSCHALIERTER SCHADENSERSATZ...........................................................................................454.10. BESONDERE VERTRÄGE MIT ERNEUTEM WETTBEWERB.........................................................454.11. DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN, DIE NICHT IN DER PREISAUFSTELLUNG ENTHALTEN

SIND...........................................................................................................................................46

5. ANHÄNGE...........................................................................................................................................47

5.1. FORMULARE...................................................................................................................................475.2. TECHNISCHE ANHÄNGE.................................................................................................................475.3. DOKUMENT 1 – FINANZIELLES ANGEBOT, PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT.........485.4. DOKUMENT 2A – FORMBLATT „FINANZANGABEN“.....................................................................495.5. DOKUMENT 2B – FORMULAR „RECHTSTRÄGER“.......................................................................505.6. DOKUMENT 2C – VEREINBARUNG/VOLLMACHT..........................................................................515.7. DOKUMENT 3 - FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“...............................................................555.8. DOKUMENT 4 - FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE.............585.9. DOKUMENT 5 - LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE.......................................................615.10. DOKUMENT 6 - ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZUM AUSSCHLUSS VOM VERFAHREN FÜHRENDEN

FÄLLE.........................................................................................................................................645.11. DOKUMENT 7 – TECHNISCHER FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN

AUSWAHLKRITERIEN..................................................................................................................665.12. DOKUMENT 8 - FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN.........775.13. Dokument 9 - Tagegelder................................................................................................81

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 4 / 87

1. Allgemeine Angaben

1. ALLGEMEINE ANGABEN

1.1. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DER AUSSCHREIBUNG

Dieses Lastenheft wurde im Anschluss an die Bekanntmachung der Ausschreibung im ABl. S erstellt (siehe Verweis im Aufforderungsschreiben).

1.2. PRÄSENTATION DES AMTS FÜR AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN

Das Verlagshaus der europäischen Institutionen

Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union (2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg) (http://publications.europa.eu/index_de.htm) ist das Verlagshaus der europäischen Institutionen im weitesten Sinne. Seine Aufgaben sind Herstellung und Vertrieb der gesamten Bandbreite der Veröffentlichungen der Europäischen Union in allen Medien. Aufbau und Arbeitsweise des Amtes für amtliche Veröffentlichungen („das Amt“) sind durch den Beschluss 2009/496/EG, EGKS, Euratom (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 168 vom 30.06.2009, S. 41-47) festgelegt. Die Leitung des Amtes obliegt einem Direktorium, in dem jede Institution durch ihren Generalsekretär vertreten ist. Verwaltungstechnisch ist das Amt für Veröffentlichungen an die Europäische Kommission angeschlossen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Amts:

http://publications.europa.eu/ .

Als Verlagshaus ist das Amt verpflichtet, seinen Auftraggebern, den Autorendiensten der Organe und anderen Einrichtungen der Europäischen Union sowie seinen Kunden, den europäischen Bürgern und interessierten Personen aus anderen Teilen der Welt, qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten. Im Bereich der neuen Technologien muss es innerhalb des Verlagsgewerbes eine Vorreiterrolle übernehmen.

Die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften schreiben die Veröffentlichung bestimmter Titel vor; dazu gehören u. a. das Amtsblatt der Europäischen Union und der Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union.

Nützliche Websites

Amt für Veröffentlichungen http://publications.europa.eu

EU-Bookshop: die Online-Buchhandlung der EU

http://bookshop.europa.eu

EUROVOC: mehrsprachiger Thesaurus http://eurovoc.europa.eu

CORDIS: Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Gemeinschaft

http://cordis.europa.eu

Eur-Lex: Portal für den Zugang zum EU-Recht http://eur-lex.europa.eu

WHOISWHO: interinstitutionelles Verzeichnis der Europäischen Union

http://europa.eu/whoiswho/whoiswho.html

TED: Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

http://ted.europa.eu

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 5 / 87 ra-final

1. Allgemeine Angaben

SIMAP: EU- Informationen für die öffentliche Auftragsvergabe

http://simap.europa.eu

DG MARKT: GD Binnenmarkt http://europa.eu/comm/internal_market

Weitere nützliche Links http://europa.eu/geninfo/info/index_en.htm

1.3. ART DES VERTRAGS

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist ein Ausfall-Rahmenvertrag über Lieferungen und Dienstleistungen mit dem Titel:

CT 10226 - GRAFISCHE GESTALTUNG, BEREITSTELLUNG VON BILDMATERIAL UND BILDVERARBEITUNG

Die Ausschreibung besteht aus einem (1) Los.

Da die genauen Durchführungsbedingungen, der Auftragsumfang und/oder die Liefer- bzw. Ausführungstermine nicht im Voraus festgelegt werden können, plant die Kommission den Abschluss eines Dienstleistungs-Rahmenvertrags zur Lohnveredelung, in dem die grundlegenden Bedingungen für eine Reihe von Auftragsscheinen festgelegt werden, die während seiner Laufzeit erstellt werden. Aus Rahmenverträgen entsteht der Kommission also keinerlei unmittelbare Verpflichtung; bindend für die Kommission sind ausschließlich die zur Vertragsdurchführung geschlossenen Einzelverträge und/oder die ausgestellten Auftragsscheine.

Mit der Unterzeichnung eines solchen „Ausfall-Rahmenvertrags“ verpflichten sich die Vertragsparteien gegenseitig zur Einhaltung der wesentlichen Vertragsbestandteile, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbindlich und zweifelsfrei festgelegt wurden (u. a. Preise, Vertragsgegenstand, Rahmenbedingungen für die Ausführung und Dauer).

Sofern eine ausreichende Zahl von Wirtschaftsteilnehmern die Auswahlkriterien einhält und/oder in Frage kommende Angebote die Vergabekriterien erfüllen, werden mit bis zu acht (8) Wirtschaftsteilnehmern separate, jedoch im Wortlaut identische Rahmenverträge geschlossen.

Nach der Bewertung der Angebote wird eine alphabetische Liste der acht (8) Bieter erstellt, die die wirtschaftlich günstigsten Angebote vorgelegt haben.

Vor der Vergabe eines Auftrags werden vom Amt Kostenvoranschläge für jeden der für den Auftrag in Frage kommenden Auftragnehmer erstellt. Dabei werden die einschlägigen Angaben aus den Preisaufstellungen für die entsprechenden Leistungen herangezogen.

Die Kommission beauftragt den Auftragnehmer mit dem niedrigsten Kostenvoranschlag. Sollte dieser Auftragnehmer aus irgendeinem Grund außer der Kündigung des Vertrags nicht zur Verfügung stehen, wird der Auftrag dem nächstgünstigsten Auftragnehmer angeboten und so weiter (siehe Artikel I Absatz 4 Nummer 2 des Musterrahmenvertrags).

Für Leistungen, die mit dem Rahmenvertrag zusammenhängen, jedoch nicht in der Preisaufstellung enthalten sind, werden die verfügbaren Auftragnehmer erneut zum Wettbewerb aufgerufen (für nähere Einzelheiten zu den Modalitäten siehe Ziffer 4.10 und Artikel I Absatz 4 Nummer 3 des Musterrahmenvertrags).

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 6 / 87 ra-final

1. Allgemeine Angaben

Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,5 Mio. EUR.

1.4. GEGENSTAND UND HINTERGRUND DES VERTRAGS

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Ausfall-Rahmenverträgen zur Auslagerung von Aufträgen zur grafischen Gestaltung, zur Bereitstellung von Bildmaterial und zur Bildverarbeitung.

(Nähere Einzelheiten über die zu erbringenden Leistungen finden sich unter Ziffer 4 – technische Spezifikationen.)

1.5. ZEITPUNKT DER VERTRAGSUNTERZEICHNUNG UND LAUFZEIT

Der Vertrag soll spätestens im Oktober/November 2009 unterzeichnet werden.

Die Durchführung der Aufgaben darf unter keinen Umständen vor Vertragsunterzeichnung eingeleitet werden. Die Laufzeit darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien vor Ablauf der ursprünglich im Vertrag festgelegten Frist verlängert werden.

Der Vertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung durch die letzte Vertragspartei in Kraft [siehe Artikel 1.2.1 des Muster-Rahmenvertrags] Der Vertrag wird zunächst für 24 (vierundzwanzig) Monate geschlossen. Er kann zweimal um jeweils 12 (zwölf) Monate verlängert werden [Zu den Bedingungen für eine Vertragsverlängerung siehe Artikel 1 Abschnitt 2 Nummer 5 des Muster-Rahmenvertrags]

1.6. PREISE

Die Preise müssen alle Kosten beinhalten und sind in Euro anzugeben.

Für Bieter aus Ländern, die nicht der Euro-Zone angehören, ist eine Preisanpassung aufgrund von Wechselkursschwankungen nicht möglich.

Mit ihnen sind alle vom Auftragnehmer im Rahmen der erbrachten Dienste verauslagten Ausgaben abgegolten, insbesondere für die Leitung und Koordination, sowie alle Betriebskosten.

Preisanpassungen dürfen nur in Übereinstimmung mit Artikel I.3 des Mustervertrags erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Preisanpassung zwingend spätestens drei Monate vor dem Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags eingereicht werden muss. Im Falle eines begründeten und rechtzeitig einreichten Antrags auf Preisanpassung gelten die neuen Preise ab dem Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags.

1.6.1. DEZIMALSTELLEN

Bei den Preisangaben der Angebote sind höchstens 2 (zwei) Dezimalstellen zulässig.

Die Preisanpassungen werden mit der gleichen Anzahl an Dezimalstellen berechnet wie diejenige, die in der ursprünglichen Preisaufstellung vorgesehen war, und die geänderten Preise müssen ebenfalls die gleiche Anzahl an Dezimalstellen aufweisen (siehe Ziffer 2.8.1).

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 7 / 87 ra-final

1. Allgemeine Angaben

1.6.2. ANDERE AUFWENDUNGEN

Das Amt für amtliche Veröffentlichungen erstattet gegebenenfalls die Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit der Ausführung der Aufgaben gemäß den Artikeln I Absatz 3 und II Absatz 7 des Musterrahmenvertrags.

Bei diesen Aufwendungen handelt es sich hauptsächlich um Reisekosten und Tagegelder, die aufgrund von Treffen mit Autorendiensten und/oder Vertretern des Amtes für amtliche Veröffentlichungen anfallen. Normalerweise wird zu Beginn jedes größeren Projekts eine Auftaktsitzung in den Geschäftsräumen des Kunden abgehalten.

1.6.2.1. Preis pro Arbeitstag auf Dienstreisen

Die Bieter müssen in ihrem Angebot einen Pauschalpreis pro Tag und Person für die erwähnten Dienstreisen angeben (siehe auch Teil 2 – finanzielles Angebot – CD-ROM). Die Auftaktsitzung ist auf einen (1) Tag beschränkt. Reisetage gelten nicht als Arbeitstage.

Die Einzelheiten und die finanziellen Aspekte einer zu unternehmenden Dienstreise werden immer im Auftragsschein des Projekts angegeben.

1.6.2.2. Tagegelder und Hotelkosten

Tagegelder und Hotelkosten werden auf der Grundlage der Pauschalbeträge und der Höchstbeträge unter Ziffer 5.13 – Dokument 9 – Erstattung von Dienstreisekosten und gemäß den Artikeln I Absatz 3 Nummer 3 und II Absatz 7 Nummer 4 des Muster-Rahmenvertrags erstattet.

1.6.2.3. Reisekosten

Reisekosten werden gemäß Artikel I Absatz 3 Nummer 4, Artikel II, Absatz 7 Nummer 2 und Artikel II Absatz 7 Nummer 3 des Muster-Rahmenvertrags erstattet.

Nähere Angaben zur Gestaltung des Preisangebots in der Preisaufstellung und im Musterangebot sind Ziffer 2.8.1 zu entnehmen.

1.7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungen erfolgen gemäß Artikel I Absatz 5, Artikel II Absatz 4 und Artikel II Absatz 5 des Muster-Dienstleistungsvertrags.

Die Zahlungen aufgrund des Vertrags erfolgen gemäß den oben genannten Artikeln. Die Zahlungen werden nur geleistet, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Vorlage der Rechnung sämtliche vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Zahlungsaufforderungen sind nicht zulässig, wenn für frühere Zeiträume fällige Zahlungen für Aufträge oder Einzelverträge wegen Nicht- oder Schlechterfüllung ausgeblieben sind.

1.7.1. VORFINANZIERUNGEN

Entfällt.

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 8 / 87 ra-final

1. Allgemeine Angaben

1.7.2. ZWISCHENZAHLUNGEN

Anträge des Auftragnehmers auf Zwischenzahlungen werden gemäß den Anweisungen in Artikel I Absatz 5 Nummer 1 des Muster-Rahmenvertrags bis zu einem Höchstbetrag von 30 % des Auftragswertes der bestellten Leistungen genehmigt.

Zwischenzahlungen werden nur geleistet, wenn der (die) Auftragswert(e) 50 000, - EUR überschreitet/überschreiten und wenn die zu erbringenden Leistungen in einem vom Auftragnehmer vorzulegenden Zwischenbericht klar benannt sind.

1.7.3. ZAHLUNG DES GESCHULDETEN RESTBETRAGS

Die Zahlung des geschuldeten Restbetrags erfolgt gemäß den Bedingungen des Artikels I Absatz 5 Nummer 2 des Muster-Rahmenvertrags.

1.8. SICHERHEITEN FÜR DIE AUFTRAGSAUSFÜHRUNG ODER SONSTIGE FINANZIELLE SICHERHEITEN

Entfällt.

1.9. AUSFÜHRUNGSORT

Ausführungsort sind die Geschäftsräume des Auftragnehmers oder irgendein anderer Ort in Europa, an dem Europäische Institutionen, europäische Agenturen oder die Autorendienste des Amtes für Veröffentlichungen ihren Sitz haben. Treffen zwischen dem Amt für Veröffentlichungen und dem erfolgreichen Auftragnehmer können in den Geschäftsräumen des Amtes für Veröffentlichung oder der Autorendienste stattfinden; die Treffen können auch in Form von Videokonferenzen abgehalten werden.

Da auf solchen Sitzungen hauptsächlich Französisch und/oder Englisch gesprochen wird, müssen die Vertreter des Auftragnehmers ihre Kenntnisse beider Sprachen belegen.

1.10. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG VON ANGEBOTEN

Die Teilnahme an dieser Ausschreibung steht natürlichen und juristischen Personen im Geltungsbereich der Verträge zu gleichen Bedingungen sowie natürlichen und juristischen Personen eines Drittlands, das mit den Gemeinschaften ein besonderes Abkommen im Bereich der öffentlichen Aufträge geschlossen hat, unter den Bedingungen dieses Abkommens offen.

Mit dem Angebot erkennt der Bieter alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, im Lastenheft (einschließlich der Anhänge) und im Vertragsentwurf enthaltenen Bestimmungen an und verzichtet auf seine eigenen Geschäftsbedingungen. Mit der Einreichung eines Angebots ist der Auftragnehmer während der Ausführung des Auftrags durch sein Angebot gebunden.

Nach Annahme des Angebots durch das Amt für Veröffentlichungen geht es in dessen Eigentum über und wird als vertraulich erachtet.

Das Amt erstattet keine Ausgaben, die bei der Erstellung und Einreichung des Angebots entstehen.

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 9 / 87 ra-final

1. Allgemeine Angaben

Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften oder gegebenenfalls das Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen finden auf diese Ausschreibung Anwendung.

1.11. URHEBERRECHT

Das aus der Ausführung dieses Auftrags entstandene Endprodukt ist Eigentum der Europäischen Gemeinschaften, gleichgültig in welchem

Format es vorliegt.

Der Auftragnehmer muss alle Materialien, einschließlich Fotos, Bilder oder Illustrationen angeben, die bereits dem Urheberrecht oder einem anderen Eigentumsrecht unterliegen, und versichern, dass er von dem (den) Inhaber(n) des Urheberrechts oder seinem/seinen bzw. ihrem/ihren gesetzlichen Vertreter(n) die Erlaubnis zur Nutzung dieser Materialien entsprechend dem Bedarf und der Verwendung, die vom Amt für Veröffentlichungen/vom Autorendienst festgelegt wurden, erhalten hat. Gebühren zum Ausgleich für die übertragenen Rechte sind vom Auftragnehmer zu zahlen und auf der Rechnung an das Amt für Veröffentlichungen klar und detailliert anzugeben.

1.12. SONDERFALL VON FOTOS, BILDERN UND ILLUSTRATIONEN

Allgemeiner Grundsatz: Die Verwendung von gemeinfreiem Material wird empfohlen, um ein umständliches Finanzmanagement zu

vermeiden.

Das Amt für Veröffentlichungen/der (die) Autorendienst(e) kann (können) die Verwendung von Fotos, Bildern oder Illustrationen eigener Wahl verlangen. In diesem Fall ist es selbst für die Erlangung der notwendigen Rechte und für die Lieferung der Angaben für die entsprechenden Urheberrechtsvermerke verantwortlich.

Der Auftragnehmer hat dem Amt für Veröffentlichungen oder dem (den) Autorendienst(en) auf Verlangen Fotos, Bilder oder Illustrationen zur Einfügung in das Produkt zu liefern; dieses ist für die weltweite Verbreitung in allen Ausgaben, Formen und Medien (d. h. Papier- oder elektronisches Format, Website, E-Book, usw.) und in allen Sprachfassungen bestimmt.

Das Amt für Veröffentlichungen oder der (die) Autorendienst(e) erstellen für den Auftragnehmer eine Informationsnotiz, welche die spezifische Verwendung der in das jeweilige Produkt einzufügenden Fotos, Bilder oder Illustrationen beschreibt (z. B. Anzahl der gedruckten Exemplare, Veröffentlichung im Internet, Vervielfältigung innerhalb des Produktkontextes unter Angabe der Quelle gestattet, usw.). In dieser Informationsnotiz sind dementsprechend alle erforderlichen einschlägigen Rechte aufzuführen.

Dem Auftragnehmer obliegt es, drei (3) Fotos für jeden Punkt des Auftrags zu suchen, zu bezeichnen und vorzuschlagen. Die Fotos sind zusammen mit der jeweils geforderten Gebühr dem Amt für Veröffentlichungen oder dem (den) Autorendienst(en) vorzulegen, welche die endgültige Wahl treffen.

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 10 / 87 ra-final

1. Allgemeine Angaben

Hinweis: Das Amt für Veröffentlichungen/der Autorendienst ist nicht verpflichtet, irgendeines/irgendeine der vom Auftraggeber vorgelegten Fotos, Bilder oder Illustrationen zu übernehmen.

Im Einklang mit der vom Amt für Veröffentlichungen oder dem Autorendienst getroffenen Wahl und der Informationsnotiz liefert der Auftragnehmer das Produkt gleichzeitig mit der Dokumentation zum Umfang der von dem/den Rechteinhaber(n) eingeräumten Rechte an den Fotos, Bildern oder Illustrationen sowie den anzubringenden Rechtevermerken.

Der Auftragnehmer berechnet dem Amt für Veröffentlichungen den Betrag, der ihm selbst in Rechnung gestellt wurde zuzüglich fünf Prozent (5 %), er hat dabei Kopien der von dem bzw. den Rechteinhaber(n) ausgestellten Rechnungen vorzulegen. Ohne diese Belege kann der Auftragnehmer dem Amt für Veröffentlichungen die Kosten für diesen Teil seiner Arbeit nicht in Rechnung stellen.

1.13. VERZÖGERUNGEN BEI DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen gemäß Ziffer 4.8 durch den Auftragnehmer verlangt das Amt für Veröffentlichungen pauschalierten Schadensersatz, es sei denn die Verzögerung geht auf höhere Gewalt zurück.

Wurde die Abnahme einer Lieferung abgelehnt, kann das Amt für Veröffentlichungen eine Frist für eine erneute Lieferung gewähren; diese gilt dann als neue Lieferfrist.

Der Betrag des pauschalierten Schadensersatzes wird in Artikel I Absatz 11 Nummer 12 und in Artikel II Absatz 16 des Muster-Rahmenvertrags festgelegt und wird pro Auftragsschein berechnet (siehe auch Ziffer 4.9).

1.14. GEPLANTE UND ABSEHBARE ENTWICKLUNGEN DER VERTRAGSLAUFZEIT

Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, Änderungen bei den auszuführenden Arbeiten und insbesondere das Hinzufügen aller Aufgaben, die sich möglicherweise für die Erbringung der vorgesehenen Leistungen als erforderlich erweisen, zu verlangen.

Grund für solche Veränderungen können insbesondere die Einführung neuer Amtssprachen der Europäischen Union, neue Formate zur Verarbeitung von Manuskripten oder Veröffentlichungen sowie Änderungen der Veröffentlichungsregeln des Amtes für Veröffentlichungen oder der interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen sein.

1.15. BINDEFRIST

Die Bindefrist beträgt neun (9) Monate ab dem Schlusstermin für die Angebotsabgabe (siehe Aufforderungsschreiben). Während der Bindefrist muss der Bieter alle Bedingungen seines Angebots aufrechterhalten.

1.16. ORTSBESICHTIGUNG

Entfällt.

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 11 / 87 ra-final

1. Allgemeine Angaben

1.17. DATUM UND ORT DER ANGEBOTSÖFFNUNG

Die Angebote werden am 17. September 2009 um 10.00 Uhr geöffnet. Die Öffnung findet an folgender Adresse statt:

Anschrift des Amts für Veröffentlichungen:

Amt für Veröffentlichungen

2, rue Mercier

2985 Luxemburg/LUXEMBURG

Ein bevollmächtigter Vertreter jedes Bieters darf bei der Öffnung der Angebote anwesend sein. Unternehmen, die bei der Öffnung vertreten sein wollen, müssen dem Amt mindestens 48 Stunden im Voraus eine entsprechende Mitteilung per Fax oder E-Mail (Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adresse siehe unten) übermitteln. Die Mitteilung muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Bieters unterzeichnet sein und den Namen der Person, die bei der Öffnung in Vertretung des Bieters anwesend sein soll, enthalten.

Fax: (352) 2929-42672

E-Mail: [email protected]

1.18. SONDERBEDINGUNGEN FÜR MATERIALMUSTER UND MUSTEREXEMPLARE

Ist in einem Auftrag die Vorlage von Materialmustern und/oder Musterexemplaren vorgesehen, sind diese auf Kosten des Auftragnehmers zu produzieren.

Die nicht fristgerechte Vorlage der vom Amt für Veröffentlichungen angeforderten Materialmuster und/oder Musterexemplare bzw. die Vorlage von nicht vertragsgemäßen Mustern oder von Mustern in einer anderen als der vom Amt vorgeschriebenen Qualität führt dazu, dass das Amt die Dienstleistung als unvollständig erachten und ihre Annahme ablehnen kann.

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 12 / 87 ra-final

2. Angebot und Bewertung

2. ANGEBOT UND BEWERTUNG

2.1. BEWERTUNGSVERFAHREN UND ZUSCHLAGSERTEILUNG

Die Bewertung der Bieter und ihrer Angebote erfolgt in 3 Stufen:

Die einzelnen Stufen laufen wie folgt ab:

In der ersten Stufe wird anhand der Ausschlusskriterien geprüft, ob die Bieter die Voraussetzungen erfüllen, um am Vergabeverfahren teilzunehmen und ggf. den Zuschlag zu erhalten;

in der zweiten Stufe werden anhand der Auswahlkriterien die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit derjenigen Bieter überprüft, den Anforderungen der ersten Stufe genügen;

in der dritten Stufe werden anhand der Zuschlagskriterien alle Angebote geprüft, die den Kriterien der ersten und zweiten Stufe genügen.

Das Bewertungsverfahren endet mit der Vergabe des Auftrags.

Die Bewertung erfolgt anhand des Angebots des Bieters. Hinsichtlich der Ausschluss- und Auswahlkriterien behält sich das Amt für Veröffentlichungen das Recht vor, innerhalb einer bestimmten Frist zusätzliche Auskünfte zur Klärung oder Überprüfung des Angebots anzufordern. Alle Angaben werden anhand der in diesem Abschnitt dargelegten Kriterien bewertet.

Bitte beachten Sie, dass das Amt für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien nur bei Klärungsbedarf oder zur Berichtigung offensichtlicher Schreibfehler Kontakt mit dem Bieter aufnehmen kann. Bei diesem Kontakt dürfen nur die im Angebot bereits erwähnten Punkte geklärt werden; er darf nicht zu einer Änderung des Angebots führen. Nur die Angebote, die die Erfordernisse einer Bewertungsstufe erfüllen, werden auf der nächsten Stufe berücksichtigt.

2.2. FORM UND INHALT DES ANGEBOTS

Die Angebote müssen präzise und knapp abgefasst werden. Die Seiten sind zu binden, zu heften oder auf sonstige Weise miteinander zu verbinden. Der Bieter hat eine vollständige Liste vorzulegen, in der er angibt, an welcher Stelle im Angebot die einzelnen Dokumente zu finden sind (siehe Ziffer 5.9 – Dokument 5). Besteht das Angebot aus mehreren Teilen, so wird empfohlen, für jeden Teil ein Inhaltsverzeichnis zu erstellen.

Da der Bieter nach dem Inhalt seines Angebots beurteilt wird, muss aus diesem klar ersichtlich werden, dass er in der Lage ist, die Anforderungen des Lastenheftes zu erfüllen.

Angaben darüber, wie das Angebot einzureichen ist, sind dem Anschreiben zur Ausschreibung zu entnehmen.

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 13 / 87

2. Angebot und Bewertung

Bitte beachten Sie, dass das Angebot von einer Person/von Personen unterzeichnet werden muss, die befugt ist/sind, den Wirtschaftsteilnehmer gemäß den Bestimmungen seiner Satzung und/oder dem Auszug aus dem Handelsregister zu vertreten, oder von einer Person/von Personen, die eine entsprechende Vollmacht von einer in diesen Dokumenten genannten Person erhalten hat/haben. Die Dokumente, aus denen hervorgeht, dass diese Person befugt ist, den Wirtschaftsteilnehmer zu vertreten, sind gemäß den Bestimmungen von Ziffer 2.4 vorzulegen.

Die gleiche Regelung gilt für die Person(en), die zur Vertragsunterzeichnung vorgesehen ist/sind.

2.3. AUFBAU DES ANGEBOTS

Jedes Angebot muss die folgenden fünf Abschnitte enthalten:

Teil 1: Verwaltungstechnische Angaben

Teil 2: Ausschlusskriterien

Teil 3: Auswahlkriterien

Abschnitt 4: Zuschlagskriterien – technisches Angebot

Abschnitt 5: Zuschlagskriterien – finanzielles Angebot

Die Abschnitte 1 bis 4 einerseits und Abschnitt 5 andererseits sind in zwei getrennte, versiegelte Umschlägen einzulegen; diese sind zusammen in doppelten, versiegelten Umschlägen gemäß den Angaben im Anschreiben zur Ausschreibung einzureichen. Auf jedem Umschlag ist deutlich der Inhalt („technisches Angebot“ bzw. „finanzielles Angebot“) zu vermerken.

Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien) vorzulegen sind und dass dies auch für Disketten, CDs oder ähnliche Medien gilt, die Teil des Angebots sind.

2.4. TEIL 1: VERWALTUNGSTECHNISCHE ANGABEN

Im Zusammenhang mit dem ersten Abschnitt hat der Bieter Folgendes vorzulegen:

ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Begleitschreiben,

das ausgefüllte Formular „Angaben zum Bieter“ (Ziffer 5.7 – Dokument 3) mit folgenden Informationen:

Name des Bieters und/oder Name seiner Firma,

klare Beschreibung der Rechtsform des Bieters,

Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes des Bieters,

Telefon- und Faxnummern und sowie E-Mail-Adressen und gegebenenfalls Internet-Adresse des Bieters,

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2. Angebot und Bewertung

Namen der rechtlichen Vertreter (Geschäftsführer usw.) des Bieters, die zur Vertragsunterzeichnung mit Dritten bevollmächtigt sind,

Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummern einer Kontaktperson im Zusammenhang mit der Einreichung des Angebots,

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Handelsregisternummer des Bieters,

Angaben zum Bankkonto,

Kontaktpersonen,

unterzeichnete Erklärung über die Gültigkeit des Angebots.

das von einem bevollmächtigten Vertreter des Bieters und einem Vertreter seiner Bank unterzeichnete, mit dem Stempel der Bank versehene Formular „Finanzangaben“. Falls die Kopie eines vor kurzem erstellten Kontoauszug beigefügt wird, so sind der Stempel der Bank und die Unterschrift des Vertreters der Bank nicht erforderlich. Ein Musterformular findet sich unter Nummer 5.4 – Dokument 2A, und ein spezifisches Formular für jeden Mitgliedstaat kann unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:

http://europa.eu/comm/budget/execution/ftiers_en.htm

das Formular „Rechtsträger“, das von einem zur Vertretung gegenüber Dritten bevollmächtigten Vertreter des Bieters unterzeichnet werden muss. Dieses Formular gibt es für natürliche Personen, juristische Personen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Ein Muster findet sich unter Nummer 5.5 – Dokument 2B. Es kann in allen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten unter folgender Adresse abgerufen werden:

http://europa.eu/comm/budget/execution/legal_entities_en.htm

Als Nachweis für die Richtigkeit der verwaltungstechnischen Angaben hat der Bieter dem Formular „Rechtsträger“ folgende Unterlagen beizufügen:

2.4.1. PRIVATE EINRICHTUNGEN

Eine lesbare Kopie der Gründungs- oder Niederlassungsurkunde und eine Kopie der Satzung, sofern diese in einem separaten Dokument niedergelegt ist, oder eine Kopie der Bekanntmachung einer solchen Niederlassung oder Unternehmensgründung im nationalen Amtsblatt, Staatsanzeiger oder einer anderen amtlichen Veröffentlichung, sofern die für den Bieter geltenden Gesetze eine solche Veröffentlichung vorschreiben;

eine lesbare Kopie der letzten Änderungen der genannten Dokumente einschließlich der Schriftstücke, die sich auf eine Änderung des Sitzes der Rechtsperson beziehen, oder eine Kopie der Bekanntmachung solcher Änderungen im nationalen Amtsblatt, Staatsanzeiger oder einer anderen offiziellen Veröffentlichung, sofern die für den Bieter geltenden Gesetze eine solche Veröffentlichung vorschreiben.

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2. Angebot und Bewertung

Wenn in diesen Dokumenten die Nummer der Eintragung im gesetzlich vorgeschriebenen Register nicht vermerkt ist, ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, wie sie im Land des Geschäftssitzes vorgeschrieben ist, oder ein sonstiges amtliches Dokument, in dem diese Nummer vermerkt ist;

ist das neueste gemäß diesem oder den beiden vorangehenden Absätzen vorgelegte Dokument zum Zeitpunkt der Absendung des Angebots mehr als ein Jahr alt; ist eine von einem rechtlichen Vertreter des Bieters unterzeichnete schriftliche Bestätigung hinzuzufügen, dass seit der Ausstellung des neuesten der vorgelegten Dokumente keine Änderungen und keine Verlegungen des Sitzes der Rechtsperson vorgenommen wurden;

wenn in diesen Dokumenten die USt-Indent-Nr. nicht vermerkt ist, eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der Bieter umsatzsteuerpflichtig ist;

eine lesbare Kopie der Bevollmächtigung der Personen, die berechtigt sind, den/die Bieter bei Verhandlungen mit Dritten und in Rechtsgeschäften zu vertreten, wenn diese nicht in den oben genannten Unterlagen enthalten ist, oder eine Kopie der Bekanntmachung einer solchen Bevollmächtigung, sofern die für die Rechtspersonen geltenden Gesetze eine solche Veröffentlichung vorschreiben. Wenn die Personen, die das Angebot unterschreiben, bzw. die zur Unterzeichnung des Vertrags vorgesehene Person durch eine Vollmacht der oben genannten Personen bevollmächtigt sind, den Wirtschaftsteilnehmer zu vertreten, so ist diese Vollmacht ebenfalls vorzulegen.

2.4.2. PRIVATPERSONEN

Eine lesbare Kopie ihres Personalausweises oder Passes;

gegebenenfalls ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, wie sie im Land des Geschäftssitzes vorgeschrieben ist, oder ein sonstiges amtliches Dokument, in dem diese Nummer vermerkt ist;

wenn in diesen Dokumenten die USt-Indent-Nr. nicht vermerkt ist, eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der Bieter umsatzsteuerpflichtig ist.

2.4.3. ÖFFENTLICHE STELLEN

eine Kopie der Entschließung, des Gesetzes, des Erlasses oder des Beschlusses zur Gründung der Einrichtung oder ersatzweise ein anderes amtliches Dokument, das die Gründung der Einrichtung belegt;

Namen und Funktionen der rechtlichen Vertreter des Bieters (Geschäftsführer usw.), die zur Vertragsunterzeichnung mit Dritten bevollmächtigt sind (eine Kopie der Bevollmächtigung der Personen, die berechtigt sind, den Bieter zu vertreten, ist vorzulegen).

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2. Angebot und Bewertung

Hat die öffentliche Stelle im Formular „Rechtsträger“ eine USt-Id-Nr. eingetragen, ist ein amtliches Dokument mit dieser Nummer vorzulegen.

2.5. TEIL 2: AUSSCHLUSSKRITERIEN;

2.5.1. DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSKRITERIEN

Im Rahmen von Teil 2 muss/müssen der/die Bieter die Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (Zifferr 5.10 – Dokument 6) sowie folgende Bescheinigungen oder Unterlagen vorlegen:

als Beweis dafür, dass die unter (a), (b) oder (e) (siehe Ziffer 2.5.2) aufgeführten Fälle nicht auf den Bieter zutreffen, einen Strafregisterauszug neueren Datums oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind;

eine von den zuständigen Behörden des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass der Bieter seiner Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist oder ein gleichwertiges Dokument;

eine von den zuständigen Behörden des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass der Bieter seiner Pflicht zur Entrichtung von Steuern nachgekommen ist oder ein gleichwertiges Dokument.

Wird eine solche Bescheinigung von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche oder eine feierliche Versicherung ersetzt werden, die der betreffende Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder einem Notar des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.

2.5.2. GRÜNDE FÜR EINEN AUSSCHLUSS

Nach Artikel 93 der Verordnung Nr. 1605/2002 in ihrer geänderten Fassung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt Nr. L 248 vom 16. September 2002, Seite 1) werden diejenigen Bieter vom Auswahl- und Vergabeverfahren ausgeschlossen,

a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden, oder

b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; oder

c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde; oder

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2. Angebot und Bewertung

d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind; oder

e) die rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden sind; oder

f) die derzeit von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates vom 25.6. 2002 in ihrer geänderten Fassung) betroffen sind.

Von der Auftragsvergabe können gemäß Artikel 94 der Haushaltsordnung zudem Bieter ausgeschlossen werden, die während des Vergabeverfahrens:

g) sich in einem Interessenkonflikt befinden;

h) im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben.

Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, die vorgelegten Angaben zu prüfen.

2.5.3. VERWALTUNGSRECHTLICHE UND FINANZIELLE SANKTIONEN

Die Bieter werden auf Folgendes hingewiesen:

Die Kommission errichtet und betreibt im Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten eine zentrale Datenbank. Diese Datenbank enthält Angaben zu Bewerbern und Bietern, auf die einer der unter Ziffer 2.5.2 genannten Gründe zutrifft, sowie zu Bewerbern und Bietern, die von der Vergabe von Aufträgen oder Finanzhilfen aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaften ausgeschlossen wurden.

Gemäß Artikel 96 der Verordnung Nr. 1605/2002 einschließlich Änderungen über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt Nr. L 248 vom 16. September 2002, Seite 1) kann die Kommission gegen verwaltungsrechtliche oder finanzielle Sanktionen gegen Bieter verhängen, auf die der unter Ziffer 2.5.2 Buchstabe h genannte Ausschlussgrund zutrifft oder bei denen im Zusammenhang mit einem aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Vertrag eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen festgestellt wurde, nachdem sie zuvor Gelegenheit zur Äußerung erhalten haben

Sanktionen können darin bestehen, dass:

a) der betreffende Bieter oder Auftragnehmer für eine Höchstdauer von zehn Jahren von Aufträgen und Finanzhilfen aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaften ausgeschlossen wird;

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2. Angebot und Bewertung

b) finanzielle Sanktionen gegen den Bieter oder Auftragnehmer bis zur Höhe des Auftragswertes verhängt werden.

Die Sanktionen bestimmen sich nach dem Umfang des Auftrags und der Schwere der Verfehlungen.

Ausführliche Angaben zu diesen Sanktionen sind Artikel 133 Buchstabe a der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung (Verordnung (EG) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23.12.2002 in geänderter Fassung, ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1) zu entnehmen.

2.6. TEIL 3: AUSWAHLKRITERIEN

Die Auswahl des für die Auftragsvergabe in Frage kommenden Bieters erfolgt auf der Grundlage der Bewertung folgender Kriterien:

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit undtechnische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters.

Der Bieter kann gegebenenfalls auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen, unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu diesen Unternehmen steht. In diesem Fall muss er nachweisen, dass er über die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Mittel verfügt, beispielsweise durch Beibringung einer Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen, ihm diese Mittel zur Verfügung zu stellen.

2.6.1. TEIL 3: FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES BIETERS

2.6.1.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Der erste Teil von Teil 3 muss die Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters enthalten. Folgende Belege sind vorzulegen:

1. Bilanzen und beglaubigte Ergebnisrechnungen der letzten drei Jahre,

2. Gesamtumsatz und Umsatz mit den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei Jahren,

3. Nachweis des Abschlusses einer Versicherung gegen gewerbliche Risiken.

2.6.1.2. Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der von den Bietern gemäß Ziffer 2.6.1.1 einzureichenden Dokumente.

Für das Kriterium der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gelten folgende Mindestschwellen:

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2. Angebot und Bewertung

Der Betrag, der dem geschätzten Auftragswert für ein Jahr entspricht, darf nicht höher sein als 60 % des vom Bieter im letzten Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes bzw. darf nicht über dem Durchschnittswert der vom Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsätze liegen.

Zum geschätzten Auftragswert des Vierjahresvertrags siehe Ziffer 1.3 des Lastenheftes.

2.6.2. TEIL 3: TECHNISCHE UND FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES BIETERS

2.6.2.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Bieters

Im zweiten Teil von Abschnitt 3 hat der Bieter anhand des Fragebogens „Technische Angaben“ (siehe Nummer 5.11 - Dokument 7) Angaben über seine technische Leistungsfähigkeit zu machen.

Der Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der am Angebot beteiligten Dienstleister ist durch folgende Unterlagen zu erbringen:

1. Aufstellung der Mitarbeiter des Bieters, die insbesondere die Berufsausbildung, Erfahrung und die Weiterbildung der Verantwortlichen für Design, Grafiken und Seitensatz enthält.

Der Bieter muss folgende Mitarbeiter beschäftigen:

Mindestens fünf (5) Grafikdesigner, von denen mindestens zwei (2) beim Bieter fest angestellt sein müssen und drei (3) freie Mitarbeiter sein können;

mindestens fünf (5) Layouter, von denen mindestens zwei (2) beim Bieter fest angestellt sein müssen und drei (3) freie Mitarbeiter sein können;

mindestens zwei (2) Illustratoren, die beide freie Mitarbeiter sein können.

2. Der Bieter muss nachweisen, dass er fähig ist, in mindestens fünf Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft, darunter Deutsch, Englisch und Französisch, zu arbeiten. Die Firma muss außerdem demonstrieren, wie sie Arbeiten in den übrigen Amtssprachen der Gemeinschaft, in den Sprachen der Beitrittsländer oder anderer wichtiger Sprachen wie Russisch, Chinesisch, Japanisch, Arabisch usw. durchführen würde.

3. Der Bieter muss eine vollständige Beschreibung seiner Software und Betriebssysteme liefern, mit Angaben zu:

der Anzahl der Computerarbeitsplätze,

den Scannern und Systemen zur Bild- oder Textverarbeitung sowie zum Desktop-Publishing,

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2. Angebot und Bewertung

der Fähigkeit elektronische Dateien zu erstellen und zu bearbeiten, zum Beispiel Postscript, Adobe InDesign (oder gleichwertiges Programm), PDF, TIFF, PNG (oder ähnliches Programm),

4. Verfügbarkeit von elektronischen Kommunikationsverbindungen (E-Mail, FTP oder andere Systeme),

5. Liste der vergleichbaren Aufträge aus den letzten, maximal fünf (5) Jahren. Die Bieter haben folgende Angaben zu mindestens vier (4) Beispielen von Printprojekten und zwei (2) Webdesignprojekten für andere Kunden zu liefern:

Beispiele aller sechs (6) Projekte,

eine schriftliche technische Beschreibung jedes Projekts einschließlich der Angabe, ob ein Leitfaden für die grafische Gestaltung verwendet wurde oder nicht.

Vollständige Referenzen (Kundenname und –kategorie), Dauer des Projekts, Gesamtkosten, Angabe, ob die Kunden zum öffentlichen oder privaten Sektor gehörten.

(Siehe auch Ziffer 5.11 – Dokument 7 – Fragebogen „Technische Angaben“ im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien.)

Mit der Einreichung eines Angebots erklärt sich der Rechtsträger damit einverstanden, dass das Amt für Veröffentlichungen seine technische Leistungsfähigkeit und, falls erforderlich, seine Untersuchungs- und Forschungsmittel sowie die Maßnahmen zur Qualitätskontrolle überprüft.

Wichtiger Hinweis: Jede von einem oder mehreren am Angebot beteiligten Rechtsträgern zu verantwortende vollständige oder teilweise Auslassung von Angaben kann dazu führen, dass das Amt für Veröffentlichungen das Angebot vom Verfahren ausschließt.

2.6.2.2. Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit

Die Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der Bieter erfolgt auf der Grundlage ihrer einschlägigen Kompetenz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, vor allem unter den Gesichtspunkten Know-how, Effizienz, Erfahrung und Zuverlässigkeit.

2.7. TEIL 4: ZUSCHLAGSKRITERIEN – TECHNISCHES ANGEBOT

Den Zuschlag erhält der Bieter, der das wirtschaftlich günstigste Angebot auf der Grundlage der nachfolgend genannten Kriterien einreicht.

2.7.1. UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN TECHNISCHEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

Dieser Teil muss die Dokumente enthalten, aus denen die Vorzüge des Angebots ersichtlich werden, um die Bewertung der technischen Zuschlagskriterien zu

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2. Angebot und Bewertung

ermöglichen.

Es ist unbedingt notwendig, dass die Bieter ihrem Angebot die Unterlagen beifügen, die dem Amt für Veröffentlichungen bei der Bewertung der Qualität der Angebote behilflich sein können.

2.7.2. BEWERTUNG DER TECHNISCHEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

Das Amt für Veröffentlichungen legt besonderen Wert auf die grafische und künstlerische Gestaltung von Veröffentlichungen.

Die Bieter müssen daher ihre Kreativität und ihre Fähigkeit zu einer qualitativ hochwertigen Ausführung der Aufgaben innerhalb der vorgegeben Bedingungen beweisen.

Die Zuschlagskriterien sollen es ermöglichen, eine Auswahl zwischen den Angeboten derjenigen Bieter zu treffen, auf die keiner der Ausschlussfälle zutrifft und die sämtliche Auswahlkriterien erfüllen.

Mit ihrer Hilfe soll die Qualität des Angebots auf der Grundlage des Vorschlags des Bieters bewertet werden. Die Kriterien zu den Fähigkeiten bzw. der Leistungsfähigkeit des Bieters (z. B. bisherige Erfahrung, Berufsausbildung und Referenzen), welche in die Bewertung der Auswahlkriterien einfließen, werden bei der Bewertung der Zuschlagskriterien nicht berücksichtigt.

Die technische Bewertung stützt sich auf die folgenden Kriterien:

Nr. Technische Zuschlagskriterien Gewichtung (Höchstpunktzahl)

1.

Qualität des vorgeschlagenen Herstellungsprozesses zur Ausführung der Arbeiten im Rahmen dieser Ausschreibung (siehe auch Nummer 5.12, Dokument 8 – Fragebogen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien – 1/3)

40

2.

Durchführung von zwei (2) Projekten.Für die folgenden Unterkriterien werden maximal je 20 Punkte vergeben:

Originalität,

Kreativität,

Relevanz für den darzustellenden Sachverhalt.

(Siehe auch Ziffer 5.12 – Dokument 8 – Fragebogen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien – 2/3.)

60

3. Vorgeschlagene Maßnahmen zur Einhaltung der Fristen (Siehe auch Ziffer 5.12 – Dokument 8 – Fragebogen im

30

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 22 / 87

2. Angebot und Bewertung

Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien – 3/3.)

Gesamtpunktzahl 130

Das Ergebnis der technischen Bewertung ist die Summe der Punkte, die bei der Bewertung der einzelnen Kriterien erzielt wurden. Nur Angebote, die bei jedem Kriterium mindestens die Hälfte der Punktzahl und insgesamt mindestens 80 Punkte erzielt haben, werden für die Auftragsvergabe berücksichtigt.

Die Angebote werden vor allem nach der Qualität der angebotenen Leistungen beurteilt. Daher sollten die Bieter alle in diesem Lastenheft genannten Punkte sorgfältig ausarbeiten, um eine möglichst hohe Punktezahl zu erreichen. Bieter, die lediglich die Mindestanforderungen dieses Lastenhefts wiedergeben, ohne dabei ins Detail zu gehen oder einen Wertzuwachs einzubringen, erhalten nur eine sehr geringe Punktezahl.

2.8. TEIL 5: ZUSCHLAGSKRITERIEN – FINANZIELLES ANGEBOT

2.8.1. UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN FINANZIELLEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

Das finanzielle Angebot ist anhand der beigefügten Vordrucke für Preisaufstellung und Musterangebote zu erstellen.

Das Preisangebot muss folgende Vorgaben erfüllen:

Die Preise sind in Euro anzugeben.

Die Preise sind mit bis zu maximal zwei (2) Dezimalstellen hinter dem Komma anzugeben.

Die Preise sind ohne Abgaben, Steuern und sonstige Gebühren, also auch ohne Umsatzsteuer anzugeben, da die Gemeinschaften auf dem Gebiet der Gemeinschaft von solchen Abgaben gemäß Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (ABl. L 152 vom 13. Juli 1967) befreit sind. Die Mitgliedstaaten nehmen aufgrund von Belegen nachträgliche Erstattungen an die Kommission vor oder gewähren ihr unmittelbare Befreiungen.

Bei Ländern, die nach innerstaatlichem Recht eine Befreiung in Form von Rückerstattungen vorsehen, ist die Mehrwertsteuer getrennt aufzuführen. Im Falle eines Zweifels bezüglich des geltenden Umsatzsteuerrechts obliegt es dem Bieter, mit seinen einzelstaatlichen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu klären, in welcher Form die Europäischen Gemeinschaften von der Umsatzsteuer befreit sind.

Beim Ausfüllen der Preisaufstellung und der Musterangebote ist Folgendes zu beachten:

In den Preisaufstellungen ist der Name der Firma anzugeben; jede Seite ist vorschriftsmäßig auszufüllen und von einem der vorschriftsmäßig

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2. Angebot und Bewertung

bevollmächtigten Vertreter der Firma ordnungsgemäß zu unterzeichnen (siehe Ziffer 5.3 – Dokument 1 – Finanzielles Angebot, Preisaufstellung und Musterangebot). Änderungen an der Preisaufstellung sind nicht zulässig. Alle Fragen sind vollständig zu beantworten.

Das Fehlen einer Antwort wird als negative Antwort bewertet. Jede Auslassung oder Änderung der ursprünglichen Preisaufstellung führt zum Ausschluss des Angebots vom Verfahren.

Die Musterangebotsformulare sind ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen (siehe Ziffer 5.3 – Dokument 1 – Finanzielles Angebot, Preisaufstellung und Musterangebot). Das Musterangebot ist auf der Grundlage der in der Preisaufstellung angegebenen Einheitspreise zu erstellen. Bei Abweichungen zwischen dem Musterangebot und Preisaufstellung ist letztere maßgeblich. Das Musterangebot ist unverbindlich. Aus ihm können in Streitfällen keine Rechte abgeleitet werden. Nur die tatsächlich ausgeführten Arbeiten dürfen auf der Grundlage der in der Preisaufstellung verzeichneten Einzelpreise in Rechnung gestellt werden.

Hinweis: Im Zusammenhang mit den auszufüllenden Formularen sind Ziffer 5.3 und die beigefügte CD-ROM, die Teil   2 des Verfahrens bildet, zu beachten.

Die Preisaufstellung und das Musterangebotsformular stehen auch in elektronischer Form als Excel-Dateien unter der folgenden Internetadresse zur Verfügung:

http://www.publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm

2.8.2. BEWERTUNG DER FINANZIELLEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

Die Bewertung der finanziellen Zuschlagskriterien stützt sich auf den Gesamtpreis im Musterangebotsformular („Endsumme“).

2.9. ABSCHLIESSENDE BEWERTUNG

Bei der abschließenden Bewertung werden nur die Angebote, die die vorangehenden Bewertungsphasen erfolgreich abschlossen haben, berücksichtigt.

Den Zuschlag erhalten die acht (8) Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot. Es wird eine Rangliste der Bieter nach Preis-Leistungs-Verhältnis aufgestellt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt auf Platz 1, dahinter der Bieter mit dem wirtschaftlich zweitgünstigsten Angebot und so weiter.

Bei der Ermittlung des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis werden die Qualität und der Preis gemäß der folgenden Formel mit je 50 % gewichtet; dabei werden

Ausschreibung Nr. 10226 Teil 1 24 / 87

2. Angebot und Bewertung

nur die Daten der Angebote berücksichtigt, die die Phase der abschließenden Bewertung erreicht haben.

R= (50 xQ

) + (50 xPmin

)Qmax P

Dabei steht:

R für das Preis-Leistungs-Verhältnis

Q für die Qualitätspunkte des betreffenden Angebots

Qmax für die Qualitätspunkte des Angebots, das die höchste Qualitätsbewertung erreicht hat

Pmin für den Gesamtbetrag des Musterangebots mit dem niedrigsten Preis

P für den Gesamtbetrag des Musterangebots des betreffenden Angebots

2.10. UNTERRICHTUNG DER BIETER

Das Amt für Veröffentlichungen unterrichtet die Bieter darüber, wie über ihr Angebot entschieden wurde und nennt gegebenenfalls die Gründe, warum sie auf die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags verzichtet oder die Einleitung eines neuen Verfahrens beschlossen hat.

Auf schriftliche Anfrage teilt das Amt für Veröffentlichungen den Bietern, deren Angebot abgelehnt wurde, die Gründe für die Ablehnung mit, unterrichtet die Bieter, die ein annehmbares Angebot eingereicht hat, über die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots und teilt ihnen den Namen des Bieters mit.

Es kann jedoch beschließen, bestimmte Angaben nicht mitzuteilen, wenn die Offenlegung dieser Angaben den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen öffentlicher oder privater Wirtschaftsteilnehmer schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde.

2.11. VERTRAGSABSCHLUSS

Die Ausschreibung endet mit der Unterzeichnung eines Vertrags durch beide Parteien oder mit der Entscheidung, keinen Vertrag abzuschließen.

Nach Ablauf der Bindefrist ist für den Vertragsabschluss das schriftliche Einverständnis des Bieters erforderlich.

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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge

3. GEMEINSAMES ANGEBOT UND UNTERAUFTRÄGE

Dieser Abschnitt gilt nur für gemeinsame Angebote und Angebote, die die Vergabe von Unteraufträgen vorsehen. Ist dies nicht der Fall, gehen Sie bitte zum nächsten Abschnitt über (siehe Punkt 4 - Technische Spezifikationen).

3.1. GEMEINSAMES ANGEBOT MEHRERER UNTERNEHMEN

Beteiligen sich mehrere Rechtsträger an einem Angebot, können sie:

ein gemeinsames Angebot vorlegen; in diesem Fall sind alle Wirtschaftsteilnehmer als Bieter und, wenn ihr Angebot den Zuschlag erhält, als Auftragnehmer zu betrachten (einer der Bieter muss dann zum Koordinator bestimmt werden, um im Falle der Auftragsvergabe die Vertragsabwicklung zu gewährleisten), oder

ein Angebot einreichen, in dem nur ein Bieter genannt wird. Dieser Bieter ist, wenn das Angebot den Zuschlag erhält, alleiniger Auftragnehmer; die übrigen Rechtsträger werden als Subunternehmer betrachtet.

Unabhängig von der Aufmachung des Angebots (gemeinsames Angebot oder Angebot, in dem nur ein Bieter genannt wird) müssen der bzw. die Bieter zwingend Angaben zu Rolle, Qualifikationen und Erfahrung jedes Rechtsträgers sowie ggf. zu den gegenseitigen Kontrollmechanismen machen.

3.1.1. GEMEINSAMES ANGEBOT

Die Bieter eines gemeinsamen Angebots haften gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrags. Erklärungen, wonach beispielsweise:

einer der Partner eines gemeinsamen Angebots für einen Teil des Auftrags zuständig ist und ein anderer für den Rest oder

mehrere Verträge unterzeichnet werden sollen, falls das gemeinsame Angebot den Zuschlag erhält,

verletzen somit den Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung.

Das Amt für Veröffentlichungen wird eine eventuell in einem gemeinsamen Angebot enthaltene derartige Klausel außer Acht lassen und behält sich vor, solche Angebote ohne weitere Prüfung vom Vergabeverfahren auszuschließen, weil sie nicht den Bestimmungen des Lastenhefts entsprechen.

Im Fall eines gemeinsamen Angebots ist einem der am Angebot beteiligten Partner (Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags zu erteilen.

Erhält das gemeinsame Angebot den Zuschlag, können die Bieter aufgefordert werden, nach der Auftragsvergabe eine bestimmte Rechtsform anzunehmen, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge

3.1.2. VERGABE VON UNTERAUFTRÄGEN

Werden bestimmte, im Vertrag vorgesehene Aufgaben Subunternehmern übertragen, bleibt der Auftragnehmer dem Amt für Veröffentlichungen gegenüber für die Ausführung des gesamten Vertrags uneingeschränkt haftbar. Das bedeutet Folgendes:

Das Amt für Veröffentlichungen regelt sämtliche Vertragsangelegenheiten (z. B. Zahlungen) ausschließlich mit dem Auftragnehmer, unabhängig davon, ob Aufgaben von einem Subunternehmer ausgeführt werden oder nicht.

Unter keinen Umständen kann der Auftragnehmer die Haftung gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen mit der Begründung ablehnen, für einen Mangel sei ein Subunternehmer verantwortlich.

Bei Ausfall-Rahmenverträgen ist es einem Bieter, der allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot vorlegt, verboten, als Subunternehmer für einen anderen Bieter oder eine andere Bietergemeinschaft tätig zu werden. Solche Angebote werden dementsprechend vom Amt für Veröffentlichungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Der Bieter hat den/die Subunternehmer darüber zu unterrichten, dass Artikel II. Absatz 13 des Vertrags auf ihn/sie Anwendung findet. Nach Unterzeichnung des Vertrags unterliegt die Weitervergabe von Aufträgen den Bestimmungen von Artikel II.10 des genannten Muster-Dienstleistungsvertrags. Um während der Ausführung des Auftrags einen Subunternehmer auszuwechseln oder Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben, die er im ursprünglichen Angebot selbst ausführen wollte, bedarf der Auftragnehmer der ausdrücklichen Genehmigung des Amts für Veröffentlichungen.

3.2. UNTERLAGEN IM FALLE EINES GEMEINSAMEN ANGEBOTS

Im Falle eines gemeinsamen Angebots sind folgende Unterlagen vorzulegen:

3.2.1. TEIL 1: VERWALTUNGSINFORMATIONEN UND BELEGE

1. Eine Erklärung auf der Grundlage der Muster-Vollmacht unter Ziffer 5.6 – Dokument 2C – Vereinbarung/Vollmacht, unterzeichnet von den bevollmächtigten Vertretern aller am Angebot beteiligten Partner, in der

alle am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner die gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags übernehmen;

einem der am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner (Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags gegeben wird.

2. Wenn die Bieter bereits ein Konsortium oder eine ähnliche Einrichtung gebildet haben, müssen sie dies in ihrem Angebot angeben und alle sachdienliche Angaben und Unterlagen dazu beifügen.

3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge

3. Der Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (siehe Ziffer 5.8 – Dokument 4) – Fragebogen für gemeinsame Aufträge und Unteraufträge) ist von einem gesetzlichen Vertreter des Koordinators zu unterzeichnen und vorzulegen.

4. Das Formular „Angaben zum Bieter“ ist von jedem am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner vorzulegen.

5. Für jeden Bieter ist das Formular „Rechtsträger“ mit allen Belegen gemäß Ziffer 2.4 vorzulegen.

Das Formblatt „Finanzangaben“ ist nur vom Koordinator vorzulegen.

3.2.2. TEIL 2 UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSKRITERIEN

6. Jeder Bieter muss die Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (siehe Ziffer 5.10 – Dokument 6 – Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle) ausfüllen und zusammen mit den in Ziffer 2.5 aufgeführten Nachweisen vorlegen.

3.2.3. TEIL 3: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN

7. Jeder an einem gemeinsamen Angebot beteiligte Bieter muss folgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:

Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten drei Jahre,

Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit Dienstleistungen der Art, wie sie Gegenstand der Ausschreibung sind, in den drei letzten Geschäftsjahren,

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Der Fragebogen „Technische Angaben“ im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien ist für alle an einem gemeinsamen Angebot beteiligten Partner nur einmal auszufüllen, wobei jedoch anzugeben ist, welchem Partner die jeweils beschriebenen Kapazitäten zuzuordnen sind.

3.2.4. TEIL 4 UND TEIL 5: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

Die Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien sind vom Koordinator, der die Bietergemeinschaft vertritt, in einmaliger Ausfertigung vorzulegen.

3.3. EINREICHUNG VON UNTERLAGEN IM FALLE DER WEITERVERGABE VON AUFTRÄGEN AN SUBUNTERNEHMER

Sieht das Angebot die Vergabe von Unteraufträgen vor, muss es folgende Unterlagen enthalten:

3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge

3.3.1. TEIL 1: VERWALTUNGSINFORMATIONEN UND BELEGE

1. Den Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge unter Ziffer 5.6 – Dokument 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge, unterzeichnet von einem gesetzlichen Vertreter des Bieters. Die dritte Seite dieses Fragebogens ist für jeden einzelnen Subunternehmer einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:

die Gründe für die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmer,

die Aufgaben, Tätigkeiten und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Subunternehmer und

Angaben zu Umfang bzw. Anteil der auf jeden Subunternehmer entfallenden Arbeiten.

2. Eine Erklärung jedes einzelnen Subunternehmers, dass er zur Zusammenarbeit mit dem Bieter bereit ist, wenn dieser den Zuschlag erhält.

3.3.2. TEIL 2: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSKRITERIEN

3. Die Subunternehmer müssen die ordnungsgemäße Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle einreichen (siehe Ziffer 5.10 – Dokument 6 – Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle). Wenn im Rahmen eines Angebots 20 % oder mehr des Auftrags an einen Subunternehmer vergeben werden sollen, so muss der Subunternehmer in der Lage sein, alle Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien gemäß Ziffer 2.5 vorzulegen. Machen die Unteraufträge weniger als 20 % des Auftrags aus, so ist der Subunternehmer von der Verpflichtung zur Vorlage der Belege befreit. Das Amt für Veröffentlichungen behält sich jedoch das Recht vor, Belege anzufordern, wenn es dies für notwendig erachtet.

3.3.3. TEIL 3: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN

4. Wenn im Rahmen eines Angebots 20 % oder mehr des Auftrags an einen Subunternehmer vergeben werden sollen, so muss der Subunternehmer alle Belege zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 2.6 vorlegen. Machen die Unteraufträge weniger als 20 % des Auftrags aus, so ist der Subunternehmer von der Verpflichtung zur Vorlage der Belege über seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit befreit. Führt der Bieter jedoch die Leistungsfähigkeit der Subunternehmer als Beleg dafür an, dass er selbst die Auswahlkriterien gemäß dem Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge erfüllt, so wird das Amt für Veröffentlichungen die entsprechenden Unterlagen anfordern (siehe Ziffer 5.8 – Dokument 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge). Das Amt für Veröffentlichungen behält sich grundsätzlich das Recht vor, Belege anzufordern, wenn es dies für notwendig erachtet.

5. Der Subunternehmer hat im Fragebogen „Technische Angaben“ die Fragen zu beantworten, die die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.

3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge

3.3.4. TEIL 4 UND TEIL 5: UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

Die Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien sind nur vom Bieter vorzulegen.

3.4. BEWERTUNG DER ANGEBOTE IM FALLE VON GEMEINSAMEN ANGEBOTEN BZW. UNTERAUFTRÄGEN

3.4.1. AUSSCHLUSSKRITERIEN

Die Ausschlusskriterien werden für jeden Bieter und jeden Subunternehmer individuell bewertet.

3.4.2. AUSWAHLKRITERIEN

3.4.2.1. Gemeinsames Angebot

Sind mehrere Bieter als Partner an einem gemeinsamen Angebot beteiligt, so muss jeder Einzelne von ihnen den Nachweis erbringen, dass er über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Muss bei den Kriterien jedoch ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so ist eine globale Bewertung durchzuführen.

Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für die Bietergemeinschaft als Ganzes bewertet.

3.4.2.2. Subunternehmer

Falls das Amt für Veröffentlichungen es angesichts der Rolle eines Subunternehmers und des Umfangs der an ihn vergebenen Leistungen für erforderlich hält, werden die Auswahlkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Bieter und die vorgeschlagenen Subunternehmer getrennt bewertet. Muss bei den Kriterien jedoch ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so ist eine globale Bewertung durchzuführen, die sich danach richtet, in welchem Umfang der Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung stellt.

Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für jeden vorgeschlagenen Subunternehmer nur soweit bewertet, wie sie die an ihn zu vergebenden Leistungen betreffen

Nur in dem Fall, in dem der Bieter die Absicht hat, die Leistungsfähigkeit des Subunternehmers als Beleg dafür anzugeben, dass er selbst die Auswahlkriterien gemäß dem Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge erfüllt (siehe Ziffer 5.8 – Dokument 4 – Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge), werden die Auswahlkriterien im Zusammenhang mit der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der kombinierten Kapazitäten des Bieters und des Subunternehmers bewertet; diese Bewertung richtet sich danach, in welchem Maße der Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung stellt.

3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge

3.4.3. ZUSCHLAGSKRITERIEN

Die Bewertungs-(Zuschlags-)Kriterien werden für das Angebot als Ganzes bewertet.

4. Technische Spezifikationen

4. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN

Anmerkung: Bei der Berechnung aller Preise ist eine Lieferung an das Amt für Veröffentlichungen in Luxemburg zugrunde zu legen.

Die gemäß diesem Vertrag auszuführenden Arbeiten und zu erbringenden Leistungen umfassen Grafikdesign, Layout, die Erstellung von Grafiken und Pre-press-Arbeiten für die Veröffentlichungen der Institutionen der Europäischen Union und anderer Einrichtungen.

Hierfür sind folgende Arbeiten erforderlich:

1. Grafikdesign von Modellen/Vorlagen,

2. Scannen von Bildern, Erstellen von Grafiken, Illustrationen und Fotografien,

3. Seitenlayout/Pre-press-Arbeiten,

4. Lieferung von Abzügen in Farbe,

5. Herstellung von Präsentationen (Powerpoint, Flash oder vergleichbar),

6. Grafische Gestaltung von Logos,

7. Erstellung von Leitfäden für die grafische Gestaltung.

Für alle Projekte gilt:

Das Amt für Veröffentlichungen ernennt einen Verantwortlichen, der, assistiert von einem Grafikdesigner, das jeweilige Projekt verwaltet und als Schnittstelle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber/dem ausfertigenden Dienst/dem Autorendienst fungiert.

Das Amt für Veröffentlichungen lässt dem Auftragnehmer eine vom Auftraggeber/der ausfertigenden Dienststelle/dem Autorendienst verfasste und vom Amt für Veröffentlichungen bestätigte Informationsnotiz über die verlangten Arbeiten zukommen.

Eine Auftaktsitzung, an der der Auftragnehmer, ein Vertreter des Amtes für Veröffentlichungen und der Auftraggeber/die ausfertigende Dienststelle/der Autorendienst teilnehmen, ist möglich.

Auf Wunsch können weitere Sitzungen stattfinden.

Diese Sitzungen können auch in Form von Videokonferenzen abgehalten werden.

Alle Produkte und Dienstleistungen, die während der Auftragsausführung hergestellt bzw. erbracht werden, müssen ebenso wie die endgültige Fassung zur Validierung an das Amt für Veröffentlichung geschickt werden. Falls das Produkt/die Dienstleistung

4. Technische Spezifikationen

akzeptiert wird, leitet das Amt für Veröffentlichungen sie nach der Validierung an den Auftraggeber/die ausstellende Dienststelle/den Autorendienst weiter.

4.1. GRAFISCHE GESTALTUNG VON MODELLEN/VORLAGEN

Diese Arbeiten umfassen die Gestaltung und die Lieferung eines Modells/einer Vorlage, die, wie in der obengenannten Sitzung erörtert und erklärt, die vom Kunden/der ausstellenden Dienststelle/dem Autorendienst gelieferten Inhalte vermittelt.

Bei der Erstellung der Endfassung des Modells können vom Auftragnehmer gelieferte Bilder verwendet werden. Zweck dieser Bilder ist es insbesondere, die gelieferten Informationen einfach und einprägsam darzustellen. Sie müssen beim Leser Neugier und Interesse wecken. Um ein hochwertiges Ergebnis zu erzielen, sind ausgeprägte kreative Fähigkeiten unerlässlich.

Die in Auftrag gegebenen Arbeiten können auf die Lieferung einer Vorlage beschränkt werden, welche dann von einem anderen Auftragnehmer zur Endbearbeitung verwendet wird, oder sich mit dem Layout der gesamten Veröffentlichung in einer oder mehreren Sprachfassungen fortsetzen.

Die Arbeiten im Zusammenhang mit den Modellen können umfassen:

Entwicklung der Grundidee: Graphische Gestaltung;

Bildersuche, Auswahl und Lieferung (Fotos, Grafiken, Zeichnungen),

Herstellung von Umschlagentwürfen und Musterseiten (Modelle/Vorlagen), welche verschiedene, im Manuskript vorkommenden Style, Titelwerte und grafische Elemente enthalten.

Sollte der Auftraggeber/die ausstellende Dienststelle/der Autorendienst seine ursprünglichen Informationen, d. h. den darzustellenden Inhalt, ändern, gelten die geänderten Informationen als komplett neuer Auftrag, so dass für sie einen neuen Auftragsschein auszustellen ist.

Der Preis wird pro Seite des Modells/der Vorlage festgelegt und umfasst die Herstellung von zwei Vorschlägen im verlangten Format und von zwei Sätzen Korrekturabzügen, damit alle vom Auftraggeber/der ausstellenden Dienststelle/dem Autorendienst verlangten Änderungen/Korrekturen eingearbeitet werden können.

Das Urheberrecht, andere Rechte am geistigen oder gewerblichen Eigentum und sonstige Eigentumsrechte fallen der Europäischen Gemeinschaft zu, sofern es sich nicht um bereits bestehende Rechte handelt. Alle Produkte sind Eigentum der Gemeinschaften, dies gilt auch für elektronische Quell- und Web- und Druckdateien.

Der Auftragnehmer hat gegebenenfalls anzugeben, welche Teile der ausgeführten Dienstleistungen dem Urheberrecht oder anderen Eigentumsrechten unterliegen. Er muss bestätigen, dass ihm die Verwendung dieser Teile von den Rechteinhabern gestattet wurde. Sämtliche daraus entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen und auf seiner Rechnung klar auszuweisen.

4. Technische Spezifikationen

Allgemeiner Grundsatz: Die Verwendung von gemeinfreien Produkten wird empfohlen.

Der (die) Autorendienst(e)/das Amt für Veröffentlichungen können die Verwendung eines Fotos, Bildes oder einer Illustration eigener Wahl verlangen. In diesem Fall ist/sind der Autorendienst/die Autorendienste bzw. das Amt für Veröffentlichungen für den Erwerb der Rechte und den Urheberrechtsvermerk verantwortlich.

Der Auftragnehmer hat jedoch dem Amt für Veröffentlichungen oder dem (den) Autorendienst(en) auf Verlangen Fotos, Bilder oder Illustrationen zur Einfügung in Veröffentlichungen (auf Papier oder in elektronischem Format, z. B. PDF) zu liefern; diese sind für weltweite Verbreitung in allen Ausgaben, Formen und Medien und in allen Sprachfassungen bestimmt.Der Bedarf des (der) Autorendienste(s) für ein bestimmtes Projekt, welches Fotos und/oder Bilder und/oder Illustrationen umfasst, wird in einer von dem (den) Autorendienst(en) erstellten Informationsnotiz an den Auftragnehmer angegeben.

In der Informationsnotiz finden sich exakte Angaben zu den für die Fotos, Bilder oder Illustrationen benötigten Rechte (z. B. Anzahl der gedruckten Exemplare, Veröffentlichung im Internet usw.).

Der Auftragnehmer hat dann für jedes benötigte Foto drei Vorschläge zu unterbreiten, wobei der Preis jedes vorgeschlagenen Fotos angegeben sein muss. Anschließend trifft (treffen) der (die) Autorendienst(e) eine Wahl.

Hinweis: Der (die) Autorendienst(e) bzw. das Amt für Veröffentlichungen sind nicht verpflichtet, eines (1) der vorgeschlagenen Fotos, Bilder oder Illustrationen zu akzeptieren.

Auf Grundlage dieser Wahl handelt der Auftragnehmer mit dem Rechteinhaber die Überlassung der in der Informationsnotiz aufgeführten Rechte aus. Der Auftragnehmer liefert die verlangten Produkte und alle Unterlagen, die den Erwerb der Rechte einschließlich der Kosten belegen.

Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um von dem (den) Inhaber(n) des Urheberrechts bzw. ihrem (ihren) rechtlichen Vertreter(n) die erforderlichen Rechte zur Nutzung von Fotos, Bildern oder Illustrationen gemäß der Informationsnotiz zu erlangen.

Der Auftragnehmer muss für alle gelieferten und akzeptierten Fotos, Bilder oder Illustrationen sämtliche Unterlagen zum Urheberrecht und zu sonstigen Rechten liefern.

Der Auftragnehmer hat Kopien der Rechnungen für die Erlangung dieser Rechte vorzulegen. Der Auftragnehmer berechnet dem Amt für Veröffentlichungen den Betrag, der ihm selbst Rechnung gestellt wurde, plus fünf Prozent (5 %). Werden die Kopien der Rechnungen zur Erlangung der Rechte nicht vorgelegt, darf der Auftragnehmer dem Amt für Veröffentlichungen diesen Teil der Arbeiten nicht berechnen.

Modell/Vorlage Typ 1: Umschlag (Vorder- und Rückseite),

4. Technische Spezifikationen

Modell/Vorlage Typ 2: nur Textseite,

Modell/Vorlage Typ 3: Textseite + Illustration(en)/Fotos oder Grafik(en) oder Tabelle(n),

Modell/Vorlage Typ 4: komplexe Seite mit Text, Illustrationen, Zeichnungen, Karten, Grafiken und Tabellen,

Modell/Vorlage Typ 5: Verpackung (Etikett, Einlage, Beilageblatt) für CD-ROM oder DVD-ROM

Modell/Vorlage Typ 6: Poster

Die Vorlagen müssen die Leitfäden zur grafischen Gestaltung oder die sonstigen Anweisungen des Amtes für Veröffentlichungen berücksichtigen.

Falls der Auftraggeber/die ausstellende Dienststelle/der Autorendienst wesentliche Änderungen an den technischen Spezifikationen der ursprünglichen Informationsnotiz, d. h. dem abzubildenden Inhalt, vornimmt, gilt die geänderte Informationsnotiz als vollständig neuer Auftrag, für den ein neuer Auftragsschein auszustellen ist.

Der Preis schließt die Lieferung des Modells/der Vorlage in dem im Informationsblatt angegebenen Dateiformat einschließlich aller Links ein.

4.2. SCANNEN VON BILDERN, ERSTELLEN VON GRAFIKEN, ILLUSTRATIONEN UND FOTOGRAFIEN

Beschreibung der Arbeiten

4.2.1. SCANNEN VON BILDERN

Scannen von Bildern mit Farbkalibrierung für eine optimale Qualität (300 dpi) in festzulegendem Format. Der Preis wird pro Bild festgelegt.

4.2.2. GRAFIKEN

Herstellung von Grafiken anhand der vom Amt für Veröffentlichungen gelieferten Daten (auf Papier oder elektronischem Träger). Der Bieter nennt einen Preis für den Entwurf der Pilotversion (einschließlich Text und Legenden) und einen zweiten Preis für die Herstellung der anderen Sprachfassung. Der Preis wird pro Grafik festgelegt.

4.2.3. ILLUSTRATIONEN

Im Zusammenhang mit Entwurf und Ausarbeitung von Illustrationen oder Symbolen umfasst der anzugebende Preis

einen Preis für einfache Illustrationen und

einen für komplexere, technische Illustrationen.

4. Technische Spezifikationen

Die Preise müssen sowohl den Entwurf (Ermittlung des zur Darstellung des vorgeschlagenen Inhalts am besten geeignetsten Bildes) als auch die Endbearbeitung des endgültigen, vom Amt für Veröffentlichungen zu genehmigenden Bildes einschließen. Der Preis ist also ein Pauschalpreis pro Illustration, der auch alle Änderungen umfasst, die das Amt für Veröffentlichungen ggf. vom Auftragnehmer verlangt. Diese Änderungen dürfen keine Mehrkosten verursachen.

4.2.4. FOTOS

Der Auftragnehmer kann aufgefordert werden, Bilder zu suchen und zu liefern, die die ästhetische Qualität der Informationsinstrumente verbessern. Er muss über die dazu erforderliche Ausrüstung verfügen. Die Bilder sind vom Auftragnehmer zu archivieren. Der Preis wird pro Bild festgelegt; er schließt die Suche nach dem gelieferten Bild ein.

Das Urheberrecht und andere Rechte am geistigen oder gewerblichen Eigentum und sonstige Eigentümerrechte fallen der Europäischen Gemeinschaft zu, es sei denn, eines oder mehrere dieser Rechte bestehen bereits. Jedes Produkt ist Eigentum der Gemeinschaften, dies gilt auch für elektronische Quell-, Web- und Druckdateien.

Der Auftragnehmer hat gegebenenfalls anzugeben, welche Teile der ausgeführten Dienstleistungen dem Urheberrecht oder anderen Eigentumsrechten unterliegen. Er muss bestätigen, dass ihm die Verwendung dieser Teile von den Rechteinhabern gestattet wurde. Sämtliche daraus entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen und auf seiner Rechnung klar auszuweisen

Allgemeiner Grundsatz: Die Verwendung von gemeinfreien Produkten wird empfohlen

Der (die) Autorendienst(e)/das Amt für Veröffentlichungen können die Verwendung eines Fotos, Bildes oder einer Illustration eigener Wahl verlangen. In diesem Fall ist/sind der Autorendienst/die Autorendienste bzw. das Amt für Veröffentlichungen für den Erwerb der Rechte und den Urheberrechtsvermerk verantwortlich.

Der Auftragnehmer hat jedoch dem Amt für Veröffentlichungen oder dem (den) Autorendienst(en) auf Verlangen Fotos, Bilder oder Illustrationen zur Einfügung in Veröffentlichungen (auf Papier oder in elektronischem Format, z. B. PDF) zu liefern; diese sind für weltweite Verbreitung in allen Ausgaben, Formen und Medien und in allen Sprachfassungen bestimmt. Der Bedarf des (der) Autorendienste(s) für ein bestimmtes Projekt, welches Fotos und/oder Bilder und/oder Illustrationen umfasst, wird in einer von dem (den) Autorendienst(en) erstellten Informationsnotiz an den Auftragnehmer angegeben.

In der Informationsnotiz finden sich exakte Angaben zu den für das/die Foto(s), Bilder oder Illustrationen benötigten Rechte (z. B. Anzahl der gedruckten Exemplare, Veröffentlichung im Internet usw.).

4. Technische Spezifikationen

Der Auftragnehmer hat dann für jedes benötigte Foto drei Vorschläge zu unterbreiten, wobei der Preis jedes vorgeschlagenen Fotos angegeben sein muss. Anschließend trifft (treffen) der (die) Autorendienst(e) eine Wahl.

Hinweis: Der (die) Autorendienst(e) bzw. das Amt für Veröffentlichungen sind nicht verpflichtet, eines (1) der vorgeschlagenen Fotos, Bilder oder Illustrationen zu akzeptieren.

Auf Grundlage dieser Wahl handelt der Auftragnehmer mit dem Rechteinhaber die Überlassung der in der Informationsnotiz aufgeführten Rechte aus. Der Auftragnehmer liefert die verlangten Produkte und alle Unterlagen, die den Erwerb der Rechte einschließlich der Kosten belegen.

Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um von dem (den) Inhaber(n) des Urheberrechts bzw. seinem (ihren) rechtlichen Vertreter(n) die erforderlichen Rechte zur Nutzung von Fotos, Bildern oder Illustrationen gemäß der Informationsnotiz zu erlangen (siehe Ziffer 4 - Technische Spezifikationen).

Der Auftragnehmer muss für alle gelieferten und akzeptierten Fotos, Bilder oder Illustrationen sämtliche Unterlagen zum Urheberrecht und zu sonstigen Rechten liefern.

Der Auftragnehmer hat Kopien der Rechnungen für die Erlangung dieser Rechte vorzulegen. Der Auftragnehmer berechnet dem Amt für Veröffentlichungen den Betrag, der ihm selbst Rechnung gestellt wurde, plus fünf Prozent (5 %). Werden die Kopien der Rechnungen zur Erlangung der Rechte nicht vorgelegt, darf der Auftragnehmer dem Amt für Veröffentlichungen diesen Teil der Arbeiten nicht berechnen.

4.3. SEITENLAYOUT/PRE-PRESS-ARBEITEN

4.3.1. SEITENLAYOUT/PRE-PRESS-ARBEITEN

Beschreibung der Arbeiten

Satz (einschließlich Erfassung von Daten, wenn diese vom Autorendienst nicht geliefert werden);

Einfügen und Bearbeiten von Illustrationen, Fotos, Grafiken und Tabellen (auf der Grundlage der gelieferten Daten);

Seitenlayout;

Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber,

Autorenkorrekturen auf dem ersten Abdruck (diese Korrekturen, die bis zu 30 % des Inhalts ausmachen können, sind in den vorgelegten Einheitspreis einzukalkulieren);

ein zweiter Abdruck, falls Änderungen vorgenommen wurden.

4. Technische Spezifikationen

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, in allen Amtssprachen der Europäischen Union und gelegentlich in anderen Sprachen zu setzen, insbesondere in den Sprachen der Länder, die der EU eventuell in Folge des Erweiterungsprozesses beitreten (Kroatisch, Türkisch usw.); außerdem muss er Satzarbeiten in anderen großen Weltsprachen wie Russisch, Japanisch, Arabisch usw. ausführen können.

Der Auftragnehmer sorgt für das Layout der vom Amt für Veröffentlichungen verfassten und genehmigten Texte, wobei er den redaktionellen Leitlinien oder sonstigen Anweisungen Rechnung trägt, jedoch auch bereit ist, innovative Vorschläge einzubringen.

Beschreibung der Arbeiten

Lieferung des Modells/der Vorlage und/oder der fertigen Veröffentlichung in dem vom Amt für Veröffentlichungen gewünschten elektronischen Format.

Der Preis pro Sprachfassung umfasst die Lieferung des Seitenlayouts in dem in der Informationsnotiz angegebenen Dateiformat einschließlich aller Links.

4.3.2. GEBRÄUCHLICHE DATEIFORMATE

Der Auftragnehmer muss Dateien in folgenden Formaten akzeptieren:

4.3.2.1. Eingabeformate

Microsoft-Office-Software (Word, Excel, PowerPoint), QarkXPress, 3B2, Adobe InDesign, Adobe Illustrator, Corel Draw, Adobe Photoshop, TIFF (Bilder), JPEG (Bilder), PDF, XML, SGML, HTML, Postscript, RTF.

4.3.2.2. Ausgabeformate

Bearbeitbare Dateien (InDesign, Illustrator, Photoshop einschließlich Layer-Effekte), PDF, Flash, XML, SGML, HTML, RTF.

Anmerkung: Dies sind die gegenwärtig am häufigsten verwendeten Dateiformate (diese Liste ist nicht erschöpfend; die Formate können sich während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der technischen Entwicklung ändern).

Wenn der Auftraggeber im Format InDesign oder entsprechend liefert sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

Die Illustrationen sind in hoher Auflösung (300 dpi) oder im Vektorenformat zu liefern.

Die Datei muss den „Preflight-Check“ bestanden haben.

Die Zeichensätze müssen enthalten sein; die erforderlichen Nutzungsgenehmigungen müssen vorliegen.

4. Technische Spezifikationen

4.3.3. PDF-DATEIEN

Falls verlangt, hat der Auftragnehmer eine für den Druck optimierte PDF-Datei der gesamten Veröffentlichung zu liefern.

4.3.3.1. Spezifikationen für druckoptimierte PDF-Dateien

Druckoptimierte PDF-Dateien müssen enthalten:

Das Titelfeld, auszufüllen mit dem Titel des Dokuments in der Sprache des Dokuments;

Die Felder „Author“, „Subject“ und „Keywords“ sind gemäß den Vorgaben des Amts für Veröffentlichungen auszufüllen oder leer zu lassen.

In den Dateien oder den Informationen zur Kennzeichnung der Dateien darf kein Hinweis auf die Firma, die die Arbeiten ausführt, erscheinen (wie z. B. „generated by“ usw.).

Schnittmarken;

Einzelseiten;

Farbkontrollstreifen;

eingebettete Schriftarten;

PDF-Version 1.4 oder vom Amt für Veröffentlichungen zur Verfügung gestellte PDF-Profile.

4.3.3.2. Für das Web optimierte PDF-Dateien

Auf Verlangen hat der Auftragnehmer auch PDF-Dateien zu liefern, die für das Internet optimiert sind.

4.3.3.3. Spezifikationen für weboptimierte PDF-Dateien

a) Übereinstimmung mit dem Original

Die Veröffentlichung muss zu 100 % mit dem Original (auf Papier) übereinstimmen, was Text, Grafiken, Farben usw. anbelangt.

Der Text muss als Text und nicht als gescanntes Bild erscheinen.

b) Optionen für das Generieren von PDF-Dateien

Das Titelfeld ist mit dem Titel des Texts in der Sprache des Texts auszufüllen.

4. Technische Spezifikationen

Die Felder „Author“, „Subject“ und „Keywords“ sind gemäß den Vorgaben des Amts für Veröffentlichungen auszufüllen oder leer zu lassen.

In den Dateien oder den Informationen zur Kennzeichnung der Dateien darf kein Hinweis auf die Firma, die die Arbeiten ausführt, erscheinen (wie z. B. „generated by“ usw.).

Falls vom Amt für Veröffentlichungen nicht anders gewünscht, ist die PDF-Version 1.4 zu verwenden.

Die Zeichensätze müssen in den PDF-Dateien enthalten sein.

Die Sicherheitsoptionen sind:

Security and open password: „no“.

Printing: „allowed“.

Select text and graphics: „allowed“.

c) Eine Datei je Sprachfassung.

4.3.4. ANDERE DATEIFORMATE

Das Amt für Veröffentlichungen kann elektronische Dateien in anderen Formaten wie HTML/XML und/oder eine Worddatei der für den Druck freigegebenen Fassung des Textes anfordern (nach Konversion der für den Umbruch verwendeten Software).

4.4. LIEFERUNG VON ABZÜGEN IN FARBE

Beschreibung der Arbeiten

Herstellung und Lieferung von Abzügen in Farbe mit Farbkontrollstreifen, nur für Seiten in Farbdruck:

Cromalin-Verfahren, Iris-Proof, Kodak Approval oder gleichwertiges Verfahren mit Farbkontrollstreifen.

Der Auftragnehmer muss je einen Satz der ersten und zweiten Abzüge liefern. Die Abzüge sind dem Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln.

Der Preis wird pro Seite festgelegt.

4.5. HERSTELLUNG VON PRÄSENTATIONEN (POWERPOINT, FLASH ODER VERGLEICHBAR)

Beschreibung der Arbeiten

4. Technische Spezifikationen

Entwurf und Herstellung von Präsentationen, d. h. Anfertigung von Illustrationen, die mit den vom Autorendienst gelieferten Texten kombiniert werden, einschließlich Lieferung des fertigen Produkts als Datei (PowerPoint, Flash, interaktive PDF-Datei oder vergleichbar).

Der Preis wird pro Seite festgelegt.

4.6. GRAFISCHE GESTALTUNG VON LOGOS

Beschreibung der Arbeiten

Entwurf eines Logos für die Dienststelle der Institutionen und sonstiger Einrichtungen der Europäischen Union oder der EU-Programme, die als Autorendienst auftritt.

Im Preis muss der gesamte Entwurfsprozess enthalten sein, einschließlich der Präsentation von drei (3) Vorschlägen sowie der Lieferung von fertigen Dateien des ausgewählten Logos und eines Handbuchs zu seiner Anbringung.

Das fertige Logo muss in folgender Form vorliegen:

schwarzweiß, positiv und negativ,

im Vierfarbdruck (CMYK), positiv und negativ,

PMS, positiv und negativ.

Zudem müssen alle verlangten Sprachfassungen vorliegen.

Die gelieferten Dateien für das Logo müssen folgende Fassungen beinhalten:

Vectorial (.ai),

JPEG in hoher Auflösung und hoher Qualität,

GIF,

png.

4.7. LEITFÄDEN FÜR DIE GRAFISCHE GESTALTUNG

Leitfäden für die grafische Gestaltung sind ein Satz von Normen für das Gestalten und Verfassen von Dokumenten, entweder für den allgemeinen Gebrauch oder für eine spezifische Veröffentlichung der Autorendienste der Institutionen und sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union sowie der EU-Programme.

Die Erstellung von Leitfäden zur grafischen Gestaltung kann das Einfügen eines Logos umfassen.

Der Auftragnehmer muss eine kohärente Identität schaffen, die die Identifizierung der Autorendienste der Institutionen und sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union sowie der EU-Programme erleichtert. Die Leitlinien müssen harmonisch und attraktiv sein und die Erwartungen des Autorendienstes erfüllen.

4. Technische Spezifikationen

Die Leitlinien zur grafischen Gestaltung sind sowohl als Papierfassung als auch in elektronischem Format zu liefern.

Es dürfen nicht mehr als 25 Exemplare auf Papier hergestellt werden.

Der Auftragnehmer hat die Leitlinien zur grafischen Gestaltung in folgendem elektronischen Format abzuliefern:

PDF, optimiert für Internet und Druck,

InDesign oder gleichwertig mit allen Links.

Der Preis muss den ganzen Entwurfsprozess einschließlich der Präsentation von zwei (2) Vorschlägen und der fertigen Dateien der Leitlinien zur grafischen Gestaltung umfassen. Das Handbuch muss Anwendungsbeispiele enthalten.

Der Preis sollte drei verschiedene Produkte umfassen:

4.7.1. Veröffentlichungen (Papier- und elektronische Fassung)

4.7.2. Schreibwaren

4.7.3. Veröffentlichungen (Papier- und elektronische Fassung) und Schreibwaren.

4.7.1. VERÖFFENTLICHUNGEN (PAPIER- UND ELEKTRONISCHE FASSUNG)

(UMFASST UNTER ANDEREM)

Berichte (Formate A4, B5 und A5, Umschläge und Text),

Broschüren (Formate A4, B5 und A5, Umschläge und Text),

Faltblätter,

Flyer,

Poster,

Mappen,

CDs/DVDs (Verpackung und Etiketten),

Newsletter,

Internetbanner,

Vorschaltseiten mit Intro (Splash pages),

Internet-Homepages,

4. Technische Spezifikationen

Ausstellungsstand,

Geschenkartikel

usw.

4.7.2. SCHREIBWAREN

Briefköpfe,

Briefumschläge,

Visitenkarten,

Grußkarten,

Notizblöcke,

elektronische E-Mail-Unterschriften,

Pressemitteilungen,

Anzeigen,

PowerPoint, Flash oder ähnliche Präsentationen

usw.

4.7.3. VERÖFFENTLICHUNGEN (PAPIER- UND ELEKTRONISCHE FASSUNG) UND SCHREIBWAREN

Der Auftragnehmer muss Vorlagen für folgende Dateitypen liefern:

Berichte im A4-Format, Umschlag und Text (Adobe-InDesign-Vorlage),

Broschüren im B5-Format, Umschlag und Text (Adobe-InDesign-Vorlage),

CD/DVDs (Verpackung und Etikett) (Adobe-InDesign-Vorlage),

Briefköpfe (Word-Vorlage),

Visitenkarten (Word-Vorlage),

Grußkarten (Word-Vorlage),

Pressemitteilungen (Word-Vorlage),

PowerPoint (Power-Point-Vorlage).

4. Technische Spezifikationen

4.8. FRISTEN FÜR DIE GEMÄSS DIESEM VERTRAG VERLANGTEN ARBEITEN/AUFGABEN

Modell/Vorlage

Abnahme durch das Amt für Veröffentlichungen am 5. Werktag nach Erhalt aller Produktionselemente. Je nach Dringlichkeit einzelner Projekte kann diese Frist verkürzt werden.

Seitenlayout und Abzüge Erster Abzug

Abnahme durch das Amt für Veröffentlichungen ab dem 4. Werktag nach Annahme des Modells und Erhalt der für die Herstellung erforderlichen Elemente, ein Arbeitstag je 70 Seiten (Minimum).

Auf Initiative des Amts für Veröffentlichungen kann je nach Komplexität der Arbeit und Zahl der Sprachfassungen eine Fristverlängerung vereinbart werden.

Seitenlayout und Abzüge Zweiter Abzug

Gegebenenfalls Abnahme durch das Amt für Veröffentlichungen ab dem 3. Werktag nach Erhalt des ersten Abzugs: mindestens 120 Seiten pro Werktag.

Lieferung von elektronischen Dateien

Drei Werktage nach Erhalt der Genehmigung zur Herstellung.

Lieferung der Dateien für CTP:

Drei Werktage nach Erhalt der Genehmigung zur Herstellung.

Lieferung von Dateien im Format PDF oder anderen Formaten für das Internet oder andere Träger:

Drei Werktage nach Erhalt der Genehmigung zur Herstellung.

Die Fristen für die nicht abgedeckten Fälle werden vom Amt von Fall zu Fall nach Maßgabe der Komplexität und Dringlichkeit der Arbeiten festgelegt.

4.9. PAUSCHALIERTER SCHADENSERSATZ

Sollte der Auftragnehmer seine Verpflichtungen nicht innerhalb der unter Ziffer 4.8 festgelegten Fristen erfüllen, kann das Amt für Veröffentlichungen pro Kalendertag der Verspätung pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1 % der betreffenden Auftragssumme erheben. Der pauschalierte Schadensersatz darf 20 % des Wertes der bestellten Dienstleistungen nicht überschreiten (siehe auch Artikel II.16 des Muster-Rahmenvertrags).

4.10. BESONDERE VERTRÄGE MIT ERNEUTEM WETTBEWERB

Für Dienstleistungen, die Aufgaben beinhalten, die nicht in der Preisaufstellung für den allgemeinen Vertrag enthalten sind, aber mit dem Gegenstand dieses Vertrags zusammenhängen, fordert das Amt für Veröffentlichungen alle Auftragnehmer zur

4. Technische Spezifikationen

Vorlage eines finanziellen Angebots auf der Grundlage der Beschreibung der zu erbringenden Leistungen auf. Die Auftragnehmer verfügen über eine Frist von 5 (fünf) Werktagen zur Erstellung ihrer finanziellen Angebote, es sei denn, in der Beschreibung der zu erbringenden Leistungen wurde eine andere Frist festgelegt. Den Zuschlag erhält der Auftragnehmer, der das niedrigste Angebot im Einklang mit der Beschreibung der zu erbringenden Leistungen vorlegt.

Ein vom Auftragnehmer ordnungsgemäß unterzeichnetes und datiertes Einzelangebot muss an die Kommission zurückgesandt werden und ihr binnen […] Werktagen nach dem Tag vorliegen, an dem die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Einzelangeboten an den Auftragnehmer abgeschickt hat. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer auf die Teilnahme an der Einzelausschreibung verzichtet. Die Kommission kann daraufhin einen Einzelvertrag mit dem Auftragnehmer schließen, der das nach den festgelegten Zuschlagskriterien beste Einzelangebot eingereicht hat. Im Einzelvertrag können die Bestimmungen des vorliegenden Rahmenvertrags präzisiert und, insbesondere in Bezug auf die Preise, unwesentlich abgeändert werden (siehe auch Artikel I Absatz 4 Ziffer 3 des Muster-Rahmenvertrags)

4.11. DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN, DIE NICHT IN DER PREISAUFSTELLUNG ENTHALTEN SIND

Auf Anfrage des Amts für Veröffentlichungen kann der Auftragnehmer mit der Lieferung/Erbringung einer oder mehrerer Dienstleistungen oder Waren beauftragt werden, die in der Preisaufstellung nicht erwähnt werden. Zu diesem Zweck verhandelt der Auftragnehmer, wenn nötig zusammen mit dem Amt für Veröffentlichungen, mit seinem Lieferanten, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Zur Deckung seiner Verwaltungskosten stellt er die Lieferung zu dem auf diese Weise erreichten Marktpreis plus einer Handelsspanne von fünf Prozent (5 %) in (siehe Artikel  I Absatz 4 Ziffer 4 des Muster-Dienstleistungsvertrags).

5. Anhänge

5. ANHÄNGE

5.1. FORMULARE

1 PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT

2A FORMBLATT „FINANZANGABEN“

2B FORMULAR „RECHTSTRÄGER“

2C VEREINBARUNG /VOLLMACHT (MUSTER 1 UND MUSTER 2)

3 FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“

4 FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE

5 LISTE DER UNTERLAGEN

6 ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZUM AUSSCHLUSS VOM VERFAHREN FÜHRENDEN FÄLLE

7 FRAGEBOGEN „TECHNISCHE ANGABEN“ IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN.8 FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

5.2. TECHNISCHE ANHÄNGE

9 TAGEGELDER

5. Anhänge

5.3. DOKUMENT 1 – FINANZIELLES ANGEBOT, PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT

Im Zusammenhang mit den auszufüllenden Formularen ist die beigefügte CD-ROM, die Teil 2 des Verfahrens bildet, zu

beachten.

Die Preisaufstellungen und die Musterangebote bilden einen Anhang der Verträge, die nach Abschluss des Vergabeverfahrens unterzeichnet werden.

Die Preisaufstellungen ergeben sich aus einer Analyse der auszuführenden Arbeiten und ihrer Aufteilung in Arbeitseinheiten. Sie dürfen auf keinen Fall geändert werden.

Die Preisaufstellung und das Musterangebot finden sich auf der beigefügten CD, welche das vorliegende Lastenheft im Excel-Format enthält.

Hinweis: Die Bieter werden gebeten, die Tabellen der Preisaufstellung in der ENGLISCHEN Fassung („Price Schedule“) im elektronischen Format auszufüllen, wobei jeweils nur die grau unterlegten Zellen auszufüllen sind (Name des Unternehmens, Datum und Einheitspreise).

Das System berechnet daraufhin automatisch die verschiedenen Musterangebote.

Am Ende ist jede Seite der Preisaufstellung und der Musterangebote auf Papier auszudrucken und ordnungsgemäß datiert, unterzeichnet und versiegelt dem Angebot beizufügen.

Der Preisaufstellung ist das Musterangebot beizufügen, um:

- einen Vergleich der Angebote zu ermöglichen,

- festzustellen, ob die technische Beschreibung korrekt ausgelegt wurde.

Die Bieter werden daran erinnert, dass die Preisaufstellung und das Musterangebot auch elektronisch als Excel-Dateien unter folgender Internetadresse vorliegen:

http://www.publications.europa.eu/tenders/our/index_en.htm

5. Anhänge

5.4. DOKUMENT 2A – FORMBLATT „FINANZANGABEN“

Musterformular „Finanzangaben“(vom Bieter und seinem Finanzinstitut auszufüllen)

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass dieses Dokument ein Musterformular ist und dass für jeden Mitgliedstaat ein spezifisches

Formular unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden kann:

http://ec.europa.eu/budget/execution/ftiers_de.htm

5. Anhänge

5.5. DOKUMENT 2B – FORMULAR „RECHTSTRÄGER“

Musterformular „Rechtsträger“(vom Bieter auszufüllen und zu unterschreiben)

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass dieses Dokument ein Musterformular ist und dass für jeden Mitgliedstaat ein spezifisches

Formular unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden kann:

http://ec.europa.eu/budget/execution/legal_entities_de.htm

5.6. DOKUMENT 2C – VEREINBARUNG/VOLLMACHT

Vereinbarung/Vollmacht

Muster 1

(ERNENNUNG EINES DER MITGLIEDER DER BIETERGEMEINSCHAFT ZUM FEDERFÜHRER UND ERTEILUNG EINES ENTSPRECHENDEN MANDATS)

Die Unterzeichneten,

– Unterzeichner 1 - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer)

– Unterzeichner 2 - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer)

– …..

– Unterzeichneter N (Name, Funktion, Firmenname, amtlich registrierte Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),

befugt zur Unterzeichnung im Namen der jeweils vertretenen Firma,

KOMMEN HIERMIT WIE FOLGT ÜBEREIN:

(1) Gestützt auf das gemeinsame Angebot von (Firma 1, Firma 2, …., Firma N) („Mitglieder der Bietergemeinschaft“) vom xx.xx.xxxx erteilte die Europäische Kommission diesen den Zuschlag für den Rahmenvertrag ………… („Vertrag“) über die Lieferung von ………….... /Erbringung von Dienstleistungen für ………… („Lieferungen und/oder Dienstleistungen“).

(2) Als Mitunterzeichner gilt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Folgendes:

a) Sie haften gegenüber der Europäischen Kommission gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung.

b) Sie halten die Vertragsbestimmungen ein und gewährleisten die ordnungsgemäße Erbringung ihres jeweiligen Anteils an den Lieferungen und/oder Dienstleistungen.

(3) Zu diesem Zweck ernennen die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Firma X zum Federführer der Bietergemeinschaft.[Hinweis: Der Federführer muss ein Mitglied der Bietergemeinschaft sein]

(4) Zahlungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Dienstleistungen erfolgen auf das Bankkonto des Federführers der Bietergemeinschaft:[Angaben zu Bank, Anschrift, Kontonummer usw.]

(5) Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übertragen dem Federführer der Bietergemeinschaft die nötige Befugnis, im Rahmen der Durchführung der Lieferungen und/oder Dienstleistungen in ihrem Namen zu handeln. Dieses Mandat bringt insbesondere folgende Aufgaben mit sich:

a) Der Federführer der Bietergemeinschaft unterzeichnet sämtliche Vertragsunterlagen - einschließlich Rahmenvertrag, Einzelverträge und Änderungen derselben - und stellt sämtliche Rechnungen für die Lieferungen und/oder Dienstleistungen im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus.

b) Der Federführer der Bietergemeinschaft fungiert in Bezug auf die Erbringung der Vertragsleistung gegenüber der Europäischen Kommission als alleiniger Ansprechpartner. Er koordiniert die Durchführung der Lieferungen und/oder Dienstleistungen für die Europäische Kommission durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft und trägt für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung Sorge.

Jegliche Änderung dieser Vereinbarung / Vollmacht unterliegt der ausdrücklichen Zustimmung der Europäischen Kommission.

Diese Vereinbarung / Vollmacht erlischt, sobald die vertraglichen Verpflichtungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug auf die Erbringung der Vertragsleistung nicht mehr bestehen. Sie kann von den Vertragspartnern vor diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung der Kommission gekündigt werden.

Unterzeichnet in …………………………………. (Ort) am ………………..(Datum) ………………

Name Name

Stellung Stellung

Unternehmen Unternehmen

Name Name

Stellung Stellung

Unternehmen Unternehmen

Vereinbarung/Vollmacht

Muster 2

(BILDUNG EINER BIETERGEMEINSCHAFT MIT EIGENER RECHTSPERSÖNLICHKEIT, BENENNUNG EINES FEDERFÜHRERS UND ERTEILUNG EINES MANDATS AN DEN

FEDERFÜHRER)

Die Unterzeichneten,

– Unterzeichner 1 - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer)

– Unterzeichner 2 - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer)

– …..

– Unterzeichneter N (Name, Funktion, Firmenname, amtlich registrierte Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),

befugt zur Unterzeichnung im Namen der jeweils vertretenen Firma,

KOMMEN HIERMIT WIE FOLGT ÜBEREIN:

1) Gestützt auf das gemeinsame Angebot von (Company 1, Company 2, …………..…, Company N ) („Mitglieder der Bietergemeinschaft“) vom xx.xx.xxxx erteilte die Europäische Kommission diesen den Zuschlag für den Rahmenvertrag ………….. („Vertrag“) über die Lieferung von ………….... und/oder die Erbringung von Dienstleistungen für ………… („Lieferungen und/oder Dienstleistungen“).

2) Als Mitunterzeichner gilt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Folgendes:

a) Sie haften gegenüber der Europäischen Kommission gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung.

b) Sie halten die Vertragsbestimmungen ein und gewährleisten die ordnungsgemäße Erbringung ihres jeweiligen Anteils an den Lieferungen und/oder Dienstleistungen.

3) Zu diesem Zweck haben sich die Firmen gemäß ( …………….…. ) Recht zur Bietergemeinschaft …………………….. („Bietergemeinschaft“) zusammengeschlossen. Die Bietergemeinschaft hat die Rechtsform eines/einer ………………………:[Angaben zur Registrierung der Bietergemeinschaft: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Eintragung im Handelsregister usw.].

4) Zahlungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Dienstleistungen erfolgen auf das Bankkonto der Bietergemeinschaft:[Angaben zu Bank, Anschrift, Kontonummer usw.]

5) Die Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen Herrn/Frau ……………………….…. zum Manager.

6) Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übertragen dem Federführer der Bietergemeinschaft die nötige Befugnis, im Rahmen der Durchführung der Lieferungen und/oder Dienstleistungen in ihrem Namen zu handeln. Dieses Mandat bringt insbesondere folgende Aufgaben mit sich:

a) Der Manager der Bietergemeinschaft unterzeichnet sämtliche Vertragsunterlagen — einschließlich Rahmenvertrag, Einzelverträge und Änderungen derselben — und stellt sämtliche Rechnungen für Lieferungen und/oder Dienstleistungen im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus.

b) Der Manager der Bietergemeinschaft fungiert in Bezug auf die Erbringung der Vertragsleistung gegenüber der Europäischen Kommission als alleiniger Ansprechpartner. Er koordiniert die Durchführung der Lieferungen und/oder Dienstleistungen für die Europäische Kommission durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft und trägt für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung Sorge. Jegliche Änderung dieser Vereinbarung / Vollmacht unterliegt der ausdrücklichen Zustimmung der Europäischen Kommission.

Diese Vereinbarung / Vollmacht erlischt, sobald die vertraglichen Verpflichtungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug auf die Erbringung der Vertragsleistung nicht mehr bestehen. Sie kann von den Vertragspartnern vor diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung der Kommission gekündigt werden.

Unterzeichnet in …………………………………. (Ort) am ………………..(Datum) …….

Name Name

Stellung Stellung

Unternehmen Unternehmen

Name Name

Stellung Stellung

Unternehmen Unternehmen

5.7. DOKUMENT 3 - FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“

Angaben zum Bieter (ausfüllen)

in ihrer/seiner Eigenschaft als

Mitglied eines Konsortiums (Funktion.............................)

(Mitglieder eines Konsortiums, die nicht Koordinator sind, brauchen nur den ersten Abschnitt – Identität, Kontaktperson – und den letzten Abschnitt – Erklärung – auszufüllen.)

Alleiniger Bieter

Vom Zuschlagsempfänger in den Vertrag einzufügende Angaben

Identität Antworten

Vollständige Bezeichnung des Bieters

Rechtsform

Land der Eintragung

Nummer der Eintragung in das Berufsregister

Vollständige offizielle Anschrift des Bieters

Internetadresse (falls vorhanden)

USt.-Identifikationsnummer

Vollständiger Name und Funktion der zur Vertragsunterzeichnung vorgesehenen Person(en).

bitte geben Sie an, ob diese Personen befugt sind, den Vertrag allein zu unterzeichnen oder ob sie nur gemeinsam zeichnungsberechtigt sind *

BankkontoDiese Angaben müssen mit den Daten im Formular „Finanzangaben“ (Dokument 2A) übereinstimmen.

Antworten

Name der Bank

Anschrift der kontoführenden Zweigstelle

Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers

Vollständige Kontonummer (einschließlich der Bankkodes)

IBAN-Code

BIC-Code

AnsprechpartnerFür verwaltungstechnische Fragen

Antworten

Vollständiger Name und Titel

Stellung

Firmenname

Vollständige Anschrift

Telefonnummer

Faxnummer

E-Mail-Adresse

Ansprechpartnerfür technische Fragen Antworten

Vollständiger Name und Titel

Stellung

Firmenname

Vollständige Anschrift

Telefonnummer

Faxnummer

E-Mail-Adresse

Erklärung eines bevollmächtigten Vertreters*

Der (die) Unterzeichnete versichert, dass die in diesem Angebot gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind, dass er/sie die im Anschreiben zur Ausschreibung, im

Lastenheft und im Vertragsentwurf enthaltenen Bedingungen akzeptiert und dass das Angebot gültig ist.

Vollständiger Name und Titel

Funktion (z. B. Geschäftsführer)

Telefonnummer

Faxnummer

E-Mail-Adresse

DATUM/

UNTERSCHRIFT

* Das Angebot muss Unterlagen enthalten, die belegen, dass die zur Vertragsunterzeichnung vorgesehene(n) Person(en) sowie die zur Angebotsunterzeichnung vorgesehene(n) Person(en) dazu befugt ist/sind.

5.8. DOKUMENT 4 - FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE

Dieser Fragebogen ist nur auszufüllen, wenn Ihr Angebot ein gemeinsames Angebot oder Unteraufträge beinhaltet.

Gemeinsames Angebot

1. Sind an Ihrem Angebot mehrere Bieter beteiligt? Ja Nein

Die Fragen 2 – 4 sind nur zu beantworten, wenn Frage 1 bejaht wird.

2. Bitte geben Sie den Namen der Firma an, die bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten und als Koordinator fungiert:

3. Bitte geben Sie die Namen der übrigen Firmen an, die am gemeinsamen Angebot beteiligt sind:

4. Falls ein Konsortium oder eine vergleichbare Rechtseinheit besteht, geben Sie bitte den Namen und die Rechtsform dieser Rechtseinheit an:

Subunternehmer

5. Sieht Ihr Angebot Unteraufträge vor? Ja Nein

Falls ja, beantworten Sie bitte Frage 6 und füllen Sie die nächsten Seiten für jeden Subunternehmer aus:

6. Liste der Subunternehmer:

Gründe für die Weitervergabe, Funktionen, Tätigkeitsbereiche und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Subunternehmer

Bitte füllen Sie diese Seite für jeden Subunternehmer aus:

Name des Subunternehmers:

Rechtsform:

Land der Eintragung:

Nummer der Eintragung in das Berufsregister:

Internet-Adresse (falls vorhanden):

Vollständige Anschrift:

Ansprechpartner:

Telefonnummer:

Gründe für die Weitervergabe von Aufträgen:

Funktion, Tätigkeitsbereich und Zuständigkeitsbereich des Subunternehmers:

Volumen bzw. Anteil der weitervergebenen Leistungen:

Beabsichtigen Sie, die Leistungsfähigkeit des Subunternehmers als Beleg dafür anzuführen, dass Sie selbst die Auswahlkriterien erfüllen? Falls ja, so geben Sie bitte an, auf welches Auswahlkriterium – finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder technische und fachliche Leistungsfähigkeit - Sie sich beziehen. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Bieter alle Unterlagen vorlegen muss, die die Bewertung der Auswahlkriterien ermöglichen, wobei diese Bewertung sich danach richtet, in welchem Maße der Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung stellt.

Datum, Stempel und Unterschrift:

5.9. DOKUMENT 5 - LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE

DOKUMENTAnhang

zum Lasten-

heft

Fund-stelle

im Angebo

t

Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise

* Ordnungsgemäß unterzeichnetes Begleitschreiben (vom Bieter vorzulegen)

* Formular „Finanzangaben“ [von bevollmächtigten Vertretern der Bieterfirma auszufüllen und zu unterzeichnen]

2A

* Formular „Rechtsträger“ (ausgefüllt), zusammen mit den unter Ziffer 2.4 aufgeführten Unterlagen:

Satzung,

Nachweis der Eintragung in das vorgeschriebene Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung der Personen, die das Angebot unterzeichnen und zur Vertragsunterzeichnung vorgesehen sind.

2B

* Formular „Angaben zum Bieter“ (auszufüllen) 3

Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (bei Bedarf auszufüllen)

4

* Im Falle eines gemeinsamen Angebots, eine von den bevollmächtigten Vertretern aller am Angebot beteiligten Partner unterzeichnete Erklärung (Vereinbarung / Vollmacht), in der:

alle am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner die gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags übernehmen;

einem der am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner (Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags gegeben wird.

2C

* Falls das Angebot die Weitervergabe von Leistungen vorsieht, ein Schreiben jedes Subunternehmers, in dem dieser seine Bereitschaft erklärt, mit dem Bieter zusammenzuarbeiten, falls dieser den Zuschlag erhält.

* Die Liste der vorzulegenden Dokumente (vollständig) 5

Teil 2: Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien

DOKUMENTAnhang

zum Lasten-

heft

Fund-stelle

im Angebo

t

* Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (auszufüllen), zusammen mit folgenden Belegen:

Strafregisterauszug neueren Datums oder eine gleichwertige Bescheinigung;

Bescheinigung neueren Datums über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen oder ein gleichwertiges Dokument;

Bescheinigung neueren Datums über die Entrichtung der Steuern und sonstigen Abgaben oder ein gleichwertiges Dokument.

6

Teil 3: Unterlagen im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien

a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

* Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre

* Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit Dienstleistungen der Art, wie sie Gegenstand der Ausschreibung sind, in den drei letzten Geschäftsjahren (vorzulegen)

* Nachweis des Abschlusses einer Versicherung gegen gewerbliche Risiken mit Angabe der Versicherungssumme (vorzulegen)

b) Technische und fachliche Leistungsfähigkeit

* Kurze Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Bieters im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe für die vorliegende Ausschreibung (vorzulegen)

* Technischer Fragebogen (5 Dokumente) 7

Teil 4: Unterlagen im Zusammenhang mit den technischen Zuschlagskriterien

* Fragebogen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien (3 Projekte)

8

Teil 5: Dokumente im Zusammenhang mit den finanziellen Zuschlagskriterien

DOKUMENTAnhang

zum Lasten-

heft

Fund-stelle

im Angebo

t

* Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Preisaufstellung (ausgefüllt)

Teil 2

* Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Musterangebot (ausgefüllt)

Teil 2

5.10. DOKUMENT 6 - ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZUM AUSSCHLUSS VOM VERFAHREN FÜHRENDEN FÄLLE

ERKLÄRUNG

1. Im Rahmen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. 248/1 vom 16. September 2002) versichere ich hiermit an Eides statt, dass die nachfolgend genannten Ausschlussfälle nicht auf die von mir vertretene Firma bzw. Einrichtung zutreffen bzw. dass ich (wenn der Bieter/Subunternehmer eine natürliche Person ist) nicht zum Kreise derjenigen gehöre,

a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;

b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;

c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;

d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge oder Steuern nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats des Auftraggebers oder nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Leistung zu erbringen ist, nicht erfüllt haben;

e) die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden sind;

f) nicht von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion betroffen ist, weil er/sie in Bezug auf die von der Vergabebehörde für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche, lückenhafte oder keine Angaben gemacht oder im Rahmen eines aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Vertrags eine schwere Vertragsverletzung begangen hat.

Im Zusammenhang mit Buchstabe d hat der Bewerber zusammen mit dieser Versicherung eine von der zuständigen Behörde des betroffenen Landes ausgestellte Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind.

Die Kommission akzeptiert als ausreichenden Nachweis dafür, dass keiner der in den Buchstabe  a, b oder e genannten Fälle auf den Bieter zutrifft, einen Strafregisterauszug neueren Datums oder in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind.

Werden ein solches Dokument bzw. die unter Buchstabe d verlangten Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche oder eine feierliche Versicherung ersetzt

werden, die der betreffende Bieter vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.

2. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, (veröffentlicht im Amtsblatt L 248 vom 16. September 2002, in der geänderten Fassung), versichere ich hiermit an Eides statt, dass:

- weder die Firma bzw. die Einrichtung, die ich vertrete, noch die Mitglieder ihres Personals und ihrer Verwaltungs- und Führungsgremien im Rahmen dieses Vertrags in einem Interessenkonflikt stehen;

- ich die Kommission unverzüglich von jeglicher Situation unterrichten werde, die einen Interessenkonflikt darstellt oder die zu einem Interessenkonflikt führen könnte;

- ich im Zuge der Mitteilung der vom Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte keine falschen Erklärungen abgegeben habe oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt habe;

- die der Kommission im Rahmen dieser Ausschreibung gemachten Angaben korrekt, richtig und vollständig sind.

Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Angaben zu überprüfen.

Geschehen zu am

Unterschrift:

Name des/der Unterzeichner(s) des Formulars (gesetzlich befugt, den Bieter bei Verhandlungen mit Dritten zu vertreten und für die vorstehend genannte Firma bzw. Organisation handelnd)

Name der vertretenen Firma/Organisation (gegebenenfalls):

Anschrift:……………………………………………………………………………………..

5.11. DOKUMENT 7 – TECHNISCHER FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN

Fragebogen „Technische Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien“

Ausschreibung Nr. 10226

Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien - (1/5)

Unternehmen (Mitarbeiter, Erfahrung und Ausbildung)(Siehe Ziffer 2.6.2. –1)

Durchschnittlicher jährlicher Personalbestand

Stellung2006 2007 2008

Ständiges Personal

Frei-berufler

Ständiges Personal

Frei-berufler

Ständiges Personal

Frei-berufler

Verwaltungs-personal

Prepress - Layouter

Grafikdesigner

Illustratoren

Sonstige (bitte angeben)

Sonstige (bitte angeben)

Sonstige (bitte

angeben)

Sonstige (bitte angeben)

INSGESAMT

- Ausbildung/Erfahrung:

Grafikdesigner:

Layouter:

Illustratoren:

Name:

Datum:

Unterschrift:

Fragebogen „Technische Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien“

Ausschreibung Nr. 10226

Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien - (2/5)

Sprachen(Siehe Ziffer 2.6.2. -2)

Sind Sie in der Lage, in mindestens fünf (5) Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften, darunter Deutsch, Englisch und Französisch zu setzen?

JA NEIN

Sind Sie in der Lage, in den übrigen Amtsprachen der Gemeinschaft, in den Sprachen der Länder, die eventuell der Gemeinschaft beitreten werden, sowie in anderen wichtigen Weltsprachen wie Russisch, Chinesisch, Japanisch, Arabisch usw. zu setzen?

Ja NEIN

Wenn ja, in welchen?

Silbentrennungsprogramm in JA NEIN

1) DEUTSCH

2) ENGLISCH

3) DÄNISCH

4) SPANISCH

5) ESTNISCH

6) FINNISCH

8) FRANZÖSISCH

8) GRIECHISCH

9) UNGARISCH

10) ITALIENISCH

11) LETTISCH

12) LITAUISCH

13) MALTESISCH

14) NIEDERLÄNDISCH

15) POLNISCH

16) PORTUGIESISCH

17) SLOWAKISCH

18) SLOWENISCH

19) SCHWEDISCH

20) TSCHECHISCH

21) IRISCH

22) BULGARISCH

23) RUMÄNISCH

ANDERE SPRACHEN

Wenn ja, welche?

Name:

Datum:

Unterschrift:

Fragebogen „Technische Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien“

Ausschreibung Nr. 10226

Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien - (3/5)

Beschreibung der verfügbaren Software und der Betriebssysteme des Bieters(Siehe Ziffer 2.6.2.1-3)

JA NEIN

Können Sie Adobe-Illustrator-Dateien erstellen?

Können Sie für den Druck optimierte PDF-Dateien erstellen?

Können Sie Adobe-InDesign-Dateien erstellen?

Können Sie PowerPoint-Dateien erstellen?

Können Sie Flash-Dateien erstellen?

Können Sie Dateien anderer Formate erstellen?

Wenn ja, welche? (von Bedeutung für diese Ausschreibung)?

Können Sie „druckfertige“ Dateien zur Veröffentlichung im Internet erstellen?

JA NEIN

PDF-Dateien:

HTML oder XML-Dateien (Seiten):

Wenn ja, beschreiben Sie bitte das eingesetzte Verfahren (Software):

Bitte geben Sie an, über welche Software Sie verfügen:

Zahl der Arbeitsplätze :

Betriebssysteme JA NEIN

Windows

Apple MacIntosh

Unix

Linux

Software JA NEIN

Adobe InDesign

QuarkXpress

Adobe Illustrator

Adobe Photoshop

Adobe Acrobat

Dreamweaver

Flash

Andere:

Mit welchen Scannern, Bild- und Textverarbeitungssystemen und DTP-Systemen arbeiten Sie?

Scanner:

Bildverarbeitung:

Ikonografisches Design:

DTP:

Andere:

Name:

Datum:

Unterschrift:

Fragebogen „Technische Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien“

Ausschreibung Nr. 10226

Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien - (4/5)

Elektronische Kommunikation(Siehe Ziffer 2.6.2.1-4)

Können Sie den Schriftverkehr per E-Mail und FTP gewährleisten?

JA NEIN

Wenn ja, Adressen:

Andere:

Name:

Datum:

Unterschrift:

Fragebogen „Technische Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien“

Ausschreibung Nr. 10226

Angaben im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien - (5/5)

Vergleichbare Aufträge und Projekte(Siehe Ziffer 2.6.2.1-5)

A) Liste der vergleichbaren Aufträge

Jahr Bezeichnung des Projekts Auftraggeber Auftragswert

1

2

3

4

5

6

Anmerkung: Gegebenenfalls sind weitere Blätter hinzuzufügen und zu nummerieren.

B) Beispiele für alle sechs (6) Projekte

Die Bieter werden gebeten, hier die Belege (Exemplare, Fotokopien usw.) zu den genannten Beispielen beizufügen.

C) Technische Beschreibung

Anmerkung: Gegebenenfalls sind weitere Blätter hinzuzufügen und zu nummerieren.

Name:

Datum:

Unterschrift:

5.12. DOKUMENT 8 - FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

Fragebogen „Technische Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien“

Ausschreibung Nr. 10226(siehe auch Ziffer )

Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien - (1/3)

Qualität des zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Produktionsverfahrens. Der Bieter muss die vorgesehenen Verfahren genau beschreiben (40 Punkte).

Anmerkung: Gegebenenfalls sind weitere Blätter hinzuzufügen und zu nummerieren.

Name:

Datum:

Unterschrift:

Fragebogen „Technische Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien“

Ausschreibung Nr. 10226(siehe auch Ziffer )

Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien - (2/3)

Durchführung von zwei Projekten (60 Punkte)

Projektbeschreibungen

Die Bieter müssen zwei Projekte vorbereiten und abliefern, die auf der Grundlage der folgenden Unterkriterien bewertet werden:

Originalität,

Kreativität und

Eignung für den Gegenstand, den sie darstellen sollen.

Jedes Unterkriterium wird mit maximal 20 Punkten bewertet.

Projekt Nr. 1 - Faltblatt „Bewährte Verfahren“ (EN: Best Practices)

- Zweimal gefaltetes Faltblatt,

- Format geschlossen: 21 cm x 21 cm (gedrucktes Format: 21 cm x 63 cm),

- beidseitig vierfarbig.

Das Faltblatt soll die „bewährten Verfahren“ der von der europäischen Kommission finanzierten wissenschaftlichen Forschungsprogramme illustrieren. Da kein Text geliefert wird, ist Platzhaltertext zu verwenden. (10 000 Zeichen einschließlich Leerschritte).

Das Faltblatt muss mindestens umfassen:

- zwei (2) Bilder, die wissenschaftliche Forschung darstellen,

- ein (1) Säulendiagramm mit mindestens 27 Säulen,

- ein Kreisdiagramm mit mindestens 10 Werten und

- eine oder mehrere Illustrationen mit Text.

Projekt Nr. 2 - Banner „Europäische Lebensmittelwoche“

- Ein Banner, 1024 Pixel x 88 Pixel.

Das Banner wirbt für die „Europäische Lebensmittelwoche“.

Das Banner muss mindestens umfassen:

- Den Titel (Europäische Lebensmittelwoche),

- Ort und Datum der Woche (Luxemburg, 25.8.2009) und

- ein europäisches Symbol.

Alle Funktionen des Banners sind in der Beschreibung zu erläutern.

Für beide Projekte ist der kreative Prozess zu beschreiben und zu erläutern, wie der Aspekt der Mehrsprachigkeit berücksichtigt werden soll.

Die Projekte sind auf Papier, ausgedruckt im Format bzw. im Maßstab 1:1 abzuliefern.

Anmerkung: Alle im Zusammenhang mit den vorliegenden Zuschlagskriterien eingereichten Dokumente sind klar zu nummerieren und müssen auf der Rückseite jeweils folgende Angaben tragen:

Name:

Datum:

Unterschrift:

Fragebogen „Technische Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien“

Ausschreibung Nr. 10226(siehe auch Ziffer 2.7.2)

Angaben im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien - (3/3)

Zur Einhaltung der Fristen vorgesehene Maßnahmen (30 Punkte)

Anmerkung: Gegebenenfalls sind weitere Blätter hinzuzufügen und zu nummerieren.

Name:

Datum:

Unterschrift:

5.13. DOKUMENT 9 - TAGEGELDER