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Mit Erfolg am Markt WIRTSCHAFTLICHE FÖRDERUNG Hilfen für Investitionen und Arbeitsplätze Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

- Wirtschaftsförderung für Gründer

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Page 1: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Mit Erfolg am Markt

WIRTSCHAFTLICHEFÖRDERUNG

Hilfen für Investitionen und Arbeitsplätze

Bundesministeriumfür Wirtschaftund Arbeit

BMWA_Wirtschaft_6 14.02.2003 15:47 Uhr Seite 1

Page 2: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Herausgeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, 11019 Berlin

Bestelladresse:Bundesministerium für Wirtschaftund ArbeitÖffentlichkeitsarbeit/VersandPostfach 30 02 6553182 Bonn

Bestellfax: (02 28) 42 23-4 62Telefon: (018 88) 615-41 71

Internet: www.bmwa.bund.de

Grafische Konzeption und Gestaltung: Visomedia, Bonn

Druck: Jungfer Druck, Herzberg

Stand:Januar 2003

Der Umwelt zuliebe gedruckt auf Recyclingpapier

BMWA_Wirtschaft_6 14.02.2003 15:48 Uhr Seite 2

Page 3: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Inhaltsverzeichnis

– ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm ________________________________________________________________ 4– ERP-Existenzgründungsprogramm ______________________________________________________________ 5– DtA–die Mittelstandsbank–Existenzgründungsprogramm ____________________________________________ 5– DtA–die Mittelstandsbank–Startgeld __________________________________________________________ 6– DtA–die Mittelstandsbank–Mikro-Darlehen ______________________________________________________ 6

1. Steuerliche Hilfen ________________________________________________________________________ 8– Investitionszulage __________________________________________________________________________ 8– Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen für KMU __________________________________________ 92. Regionalpolitische Hilfen ____________________________________________________________________ 9– GA - Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ______________________________________________ 9– ERP-Regionalförderprogramm __________________________________________________________________ 103. Weitere Mittelstandsprogramme ____________________________________________________________ 12– KfW-Mittelstandsprogramm __________________________________________________________________ 12– KfW-Mittelstandsprogramm – Liquiditätshilfe ____________________________________________________ 12– KfW – Kapital für Arbeit ______________________________________________________________________ 13

1. Umweltprogramme ________________________________________________________________________ 14– ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm ________________________________________________________ 14– DtA–die Mittelstandsbank– Umweltprogramm ____________________________________________________ 15– KfW-Umweltprogramm ______________________________________________________________________ 162. Energieeinsparung ________________________________________________________________________ 17– KfW-CO2-Minderungsprogramm ________________________________________________________________ 17– Energieeinsparberatung vor Ort ________________________________________________________________ 18– KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm __________________________________________________________ 183. Erneuerbare Energien ______________________________________________________________________ 18– Förderung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) ____________________________________________ 18– 100 000 Dächer-Solarstrom-Programm __________________________________________________________ 19

– Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ____________________________________________________________ 20– DtA–die Mittelstandsbank– Bürgschaftsprogramm ________________________________________________ 20– Bürgschaften des Bundes und der Länder ________________________________________________________ 21

1. Zuschüsse ________________________________________________________________________________ 23– Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in KMU

und externen Industrieforschungseinrichtungen __________________________________________________ 23– Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung ________________________________________________ 25– INSTI KMU-Patentaktion ______________________________________________________________________ 25– INSTI Innovationsaktion ______________________________________________________________________ 25– PRO INNO – PROgramm INNOvationskompetenz __________________________________________________ 27– Förderung von innovativen Netzwerken (InnoNet) __________________________________________________ 27– Förderwettbewerb Netzwerkmanagement-Ost (NEMO) ______________________________________________ 28– Multimedia-Innovationsprogramm ______________________________________________________________ 28

E. Forschung und Innovation 23

D. Bürgschaften 20

C. Umweltprogramme, Energieeinsparung, Erneuerbare Energien 14

B. Förderung von Investitionen 8

A. Förderung von Existenzgründungen 4

Vorwort 3

BMWA_Wirtschaft_6 14.02.2003 15:50 Uhr Seite 3

Page 4: - Wirtschaftsförderung für Gründer

2. Kredite __________________________________________________________________________________ 29– ERP-Innovationsprogramm – Kreditvariante ______________________________________________________ 293. Beteiligungskapital für innovative Unternehmen ________________________________________________ 30– BTU-Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen ________________________________________ 30– tbg-Programm „BTU-Frühphase“ ________________________________________________________________ 31– tbg-Technologie-Beteiligungsprogramm __________________________________________________________ 31– FUTOUR 2000 ______________________________________________________________________________ 31– ERP-Innovationsprogramm – Beteiligungsvariante __________________________________________________ 32

– ERP-Beteiligungsprogramm ____________________________________________________________________ 33– gbb-Konsolidierungs- und Wachstumsfonds (Ost) __________________________________________________ 34– KfW-Risikokapitalprogramm __________________________________________________________________ 35

1. Messeförderung, Export ____________________________________________________________________ 37– Inlandsmesseförderung ______________________________________________________________________ 37– Auslandsmesseförderung ______________________________________________________________________ 38– Vermarktungshilfeprogramm __________________________________________________________________ 38– Consultant Trust Fund ________________________________________________________________________ 39– ERP-Exportfinanzierungsprogramm ____________________________________________________________ 40– Exportkreditversicherung (Hermes-Deckung) ______________________________________________________ 402. Auslandsinvestitionen ______________________________________________________________________ 42– Investitionsgarantien ________________________________________________________________________ 42– KfW-Mittelstandsprogramm – Ausland __________________________________________________________ 43– PPP – Public Private Partnership ________________________________________________________________ 44

– Unternehmensberatung für KMU ______________________________________________________________ 45– Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen ________________________________________ 46– Innovationsmanagement ____________________________________________________________________ 46

– Eingliederungszuschüsse ______________________________________________________________________ 47– Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit __________________________________ 48– Existenzgründungszuschuss/Ich-AG ____________________________________________________________ 48– Einstellungszuschuss bei Neugründungen ________________________________________________________ 48– Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BsI) ______________________________________________ 49– Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ____________________________ 49

– KfW-Infrastrukturprogramm __________________________________________________________________ 50– KfW-Wohneigentumsprogramm ________________________________________________________________ 51

Glossar ____________________________________________________________________________________ 53Stichwortverzeichnis __________________________________________________________________________ 56Adressen __________________________________________________________________________________ 58Information und Beratung ______________________________________________________________________ 58Euro-Info-Centren in Deutschland ________________________________________________________________ 61Länderwirtschaftsministerien, Senatsverwaltungen und Landeswirtschaftsförderungsgesellschaften ____________ 63Investitionsbanken und Förderinstitute der Bundesländer ______________________________________________ 64Bürgschaftsbanken ____________________________________________________________________________ 65Internetadressen (Auswahl) ____________________________________________________________________ 66Konditionenübersicht ________________________________________________________________________ 69Bestellcoupon ______________________________________________________________________________ 71Fragebogen ________________________________________________________________________________ 72

Anhang 52

J. Infrastruktur, Wohnungsbau 50

I. Arbeitsmarktpolitische Hilfen 47

H. Schulung, Beratung, Qualifizierung 45

G. Messen, Außenwirtschaftliche Hilfen 37

F. Chancen- und Beteiligungskapital 33

BMWA_Wirtschaft_6 14.02.2003 15:50 Uhr Seite 4

Page 5: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Vorwort

Mit dieser auch im Jahr 2003 aktualisierten Broschüre über die wirt-schaftliche Förderung setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit seine mehr als 10-jährige Tradition anwenderorientierterFörderbroschüren fort.

Die Förderprogramme für den Mittelstand und für Existenzgründersind ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein im Rahmen derMittelstandsoffensive pro-mittelstand, um die Wachstumsdynamikder Wirtschaft zu stärken.

Einige Elemente aus den bereits umgesetzten Vorschlägen zur Arbeits-marktreform, wie die „Ich-AG“ und das Programm „Kapital für Arbeit“,sind nachfolgend dargestellt. Diese sollen zum beschäftigungswirk-samen Wachstum – dem zentralen Anliegen der Bundesregierung –beitragen.

Das neu gebildete Ministerium für Wirtschaft und Arbeit verstehe ichals ersten Ansprechpartner der Wirtschaft und für Existenzgründer. Bitte, nutzen Sie die vielfältigen Förder- und Serviceangebote für In-vestitionen und zusätzliche Arbeitsplätze.

Wolfgang ClementBundesminister für Wirtschaft und Arbeit

BMWA_Wirtschaft_6 17.02.2003 15:31 Uhr Seite 5

Page 6: - Wirtschaftsförderung für Gründer

ERP-Eigen-kapitalhilfe-programm(EKH)

Das ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm verhilftExistenzgründern zu zinsgünstigen, eigenkapi-talähnlichen Darlehen. Eigenkapitalähnlichbedeutet: Für Darlehen aus dem Eigenkapital-hilfeprogramm sind keine Sicherheiten not-wendig; die Mittel haften nachrangig gegen-über den anderen Gläubigern. Die Tilgungbeginnt in der Regel erst nach 10 Jahren, dieGesamtlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.

Eigenkapitalhilfe wird gewährt für Vorhabenund Konzepte, die positiv beurteilt werden unddie für die Existenzgründer eine tragfähige,selbständige Vollexistenz erwarten lassen.

Eigenkapitalhilfe ist vorgesehen für� die Gründung einer selbständigen gewerbli-

chen oder freiberuflichen Existenz, für »täti-ge Beteiligungen« mit unternehmerischenEinfluß sowie für die Übernahme eines Un-ternehmens, wenn die Eigenkapitalhilfe zur

wirtschaftlichen Fortführung des Unterneh-mens notwendig ist.� die Festigung der selbständigen gewerbli-

chen oder freiberuflichen Existenz. Hier kannEigenkapitalhilfe noch bis zu zwei Jahren (inden neuen Ländern und Berlin noch bis zuvier Jahren, in Ausnahmefällen, z.B. beigroßen Investitionen, auch darüber hinaus)nach der Existenzgründung gewährt werden.

Eigenkapitalhilfe fördert im einzelnen � betriebsnotwendige Investitionen� die Kapitaleinlage bei tätigen Beteiligungen� den Kaufpreis für ein Unternehmen� Markterschließungsaufwendungen� die Beschaffung bzw. Aufstockung des

Waren-, Material- und Ersatzteillagers � in den neuen Bundesländern und Berlin:

alle hierfür entstehenden Aufwendungenkönnen mit finanziert werden� in den alten Ländern und Berlin (West): bei

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können Lagerbestände bis zu 30 % der gesamten Summe (Investititionen und Warenlager) finanziert werden.

Gefördert werden Existenzgründer (=natür-liche Personen), die über die erforderliche

fachliche und kaufmännische Qualifikation fürdas Vorhaben verfügen. Sie sollten sich fach-lich beraten lassen. Dem Antrag ist die Stel-lungnahme einer unabhängigen, fachlichkompetenten Stelle beizufügen. Die Förderungwird nicht gewährt, wenn ein gößeres Unter-nehmen eine Mehrheit am betreffenden Un-ternehmen besitzt. Ausnahme: Kapitalbeteili-gungsgesellschaften.

Der Existenzgründer sollte für das Vorhabenin der Regel mindestens 15 % des Kapitalbe-darfs selbst aufbringen. Die Eigenmittel las-sen sich durch EKH-Mittel auf maximal 40 %des Kapitalbedarfs anheben. Bei Festigungs-investitionen in den neuen Ländern und Berlin(Ost) kann Eigenkapitalhilfe unter Anrech-nung anderer öffentlicher Mittel gegebenen-falls bis auf 75 % der zu fördernden Investi-tionssumme betragen (s. Kapitel »Wie lassensich die Förderprogramme für Existenzgründerrichtig kombinieren«).

Höchstbetrag: 500.000 Euro je Antragsteller

Sicherheiten: keine

Wie?

Für wen?

Was?4

A. Förderung von Existenzgründungen

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Unternehmensgröße? Für wen?

ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm AL + NL Eigenkapital Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes(Darlehen besonderer Art) Investitionen Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr,

Warenlager Freie Berufe (einschließlich Heilberufe)Markterschließung

ERP-Existenzgründungsprogramm AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes(Darlehen) Warenlager Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr,

Freie Berufe (außer Heilberufe)DtA–die Mittelstandsbank–Existenz- AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendesgründungsprogramm (Darlehen) Warenlager Unternehmen Gewerbe, Industrie, Verkehrsgewerbe

Schulung/Beratung Fremdenverkehr, Freie BerufeArbeitsplätze (einschließlich Heilberufe)Betriebsmittel

DtA–die Mittelstandsbank–Startgeld AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,(Darlehen) Betriebsmittel Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,

Freie Berufe (einschließlich Heilberufe)DtA–die Mittelstandsbank–Mikro- AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,darlehen Betriebsmittel Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,

Freie Berufe (einschließlich Heilberufe)

Hinweis: Weitere Förderprogramme für technologieorientierte und innovative junge Unternehmen enthält das Kapitel E »Forschung und Innovation«, insbesondere die Programme BTU und FUTOUR 2000.

BMWA_Wirtschaft_6 14.02.2003 15:50 Uhr Seite 6

Page 7: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Das Eigenkapitalhilfeprogramm wird von derDtA–die Mittelstandsbank– (s. Adressen)durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei derHausbank (Bank oder Sparkasse) eingereichtwerden, wie auch die anderen Förderkredite(u.a. ERP-Existenzgründungsdarlehen). Aus-künfte erteilen die Kreditinstitute bzw. dieMittelstandsbank.

Die Eigenkapitalhilfe muss vor Beginn desVorhabens bei der Hausbank beantragtwerden. Ausgeschlossen sind die Umschul-dung bzw. Nachfinanzierung bereits abge-schlossener Vorhaben.

ERP-Existenz-gründungs-programm

Aus dem ERP-Existenzgründungsprogrammwerden Existenzgründer mit zinsgünstigenDarlehen auch mit langen Laufzeiten beimStart und innerhalb von drei Jahren nach derGründung unterstützt. Voraussetzung: Das ge-förderte Vorhaben muss für den Antragstellerzu seiner Haupterwerbsgrundlage werden.

Das ERP-Existenzgründungsprogramm istvorgesehen für� die Gründung eines Unternehmens sowie

zur Finanzierung dafür notwendiger Investi-tionen� die Beschaffung des Lagers an Material,

Handelsware und Ersatzteilen sowie dessenAufstockung� Folgeinvestitionen nach der Gründung� die Übernahme eines Unternehmens (oder

die tätige Beteiligung in einem Unterneh-men), wenn das Existenzgründungsdarlehenzur wirtschaftlichen Fortführung des Unter-nehmens notwendig ist.

Gefördert werden Existenzgründer (= natür-liche Personen), die über die erforderlichefachliche und kaufmännische Qualifikation fürdas Vorhaben verfügen. Der Antragsteller soll-te sich daher fachlich beraten lassen. Antrags-berechtigt sind Existenzgründer der gewerbli-chen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Be-rufe (mit Ausnahme der Heilberufe).

Höchstbetrag: � neue Bundesländer und Berlin: 1 Mio. Euro; � alte Bundesländer: 500.000 Euro.Sicherheiten: »bankübliche« Sicherheiten oderBürgschaft der Bürgschaftsbanken. Alternativzu einer Bürgschaft kann auf Wunsch derHausbank in den neuen Ländern und Berlin(Ost) auch eine 50 %ige Haftungsfreistellungin Betracht kommen. Der Finanzierungsanteilkann bis zu 50 %, in den neuen Ländern undin Berlin bis zu 75 % betragen.

(s. Kapitel »Wie lassen sich die Förderprogram-me für Existenzgründer richtig kombinieren?«)

Das ERP-Existenzgründungsprogramm wirdvon der DtA–die Mittelstandsbank– (s. Adres-sen) durchgeführt. Die Anträge müssen bei derHausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt wer-den, die die gesamte Finanzierung dann auchabwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinsti-tute bzw. die Mittelstandsbank. Die Mittel aus dem ERP-Existenzgründungs-programm müssen vor Beginn des Vorhabensbei der Hausbank beantragt werden.

DtA-die Mittel-standsbank–Existenz-gründungs-programm

Das DtA–die Mittelstandsbank–Existenzgrün-dungsprogramm bietet Existenzgründern alsErgänzung von EKH- und ERP-Mitteln Darle-hen zur Gründung und innerhalb von achtJahren nach der Gründung an. Finanziert wer-den Investitionen zur Gründung einer gewerb-lichen oder freiberuflichen Existenz, auch fürden Kauf eines Unternehmens oder die tätigeBeteiligung an einem Unternehmen. Das DtA–Die Mittelstandsbank–Existenzgrün-dungsprogramm kann auch in Anspruch ge-nommen werden, um Folgeinvestitionen inner-halb von acht Jahren nach der Gründung zufinanzieren: zur Festigung einer selbständigenExistenz. Hierzu zählen� die Errichtung von Filialen� die Erweiterung oder Umstellung des

Sortiments, Produkt- oder Dienstleistungs-angebots

� die Aufstockung des Material-, Ersatz- oderWarenlagers� die Standortsicherung (z.B. durch Erwerb

bisher gemieteter Betriebsräume)� die Verlagerung des Betriebsstandorts (in den

neuen Ländern und Berlin auch bei länger alsacht Jahre bestehenden Unternehmen).

Darüber hinaus finanziert das DtA–die Mittel-standsbank–Existenzgründungsprogramm� Investitionen für neue oder neuartige Pro-

dukte bzw. Verfahren (Innovationen)� die Übernahme von Betrieben oder Betriebs-

teilen, beispielsweise dann, wenn diese ausöffentlichen Einrichtungen ausgegliedertwerden (Privatisierung). Das gilt auch fürdamit in Zusammenhang stehende Investi-tionen� Investitionen, die zur Einrichtung und

Schaffung zusätzlicher sozialversicherungs-pflichtiger Dauerarbeitsplätze führen� Kosten für Qualifizierung und Weiterbil-

dung, Aufwendungen zur Markterschließung� Betriebsmittel (z.B. bei Liquiditätseng-

pässen).

Gefördert werden Existenzgründer (= natür-liche Personen) sowie in den ersten acht Jah-ren kleine und mittlere Unternehmen der ge-werblichen Wirtschaft sowie Angehörige FreierBerufe (einschließlich der Heilberufe).

Höchstbetrag: in der Regel 2 Mio. Euro.Sicherheiten: »bankübliche« Sicherheiten odereine Bürgschaft der Bürgschaftsbanken derLänder. Alternativ zu einer Bürgschaft und aufWunsch der Hausbank kommt bei Darlehen biszu 2 Mio. Euro auch eine 40 %ige Haftungs-freistellung (in den neuen Ländern und Berlin(Ost) 50 %) in Betracht. (s. Kapitel »Wie lassen sich die Förderprogram-me für Existenzgründer richtig kombinieren?«)

Das DtA–die Mittelstandsbank–Existenzgrün-dungsprogramm wird von der DtA–die Mittel-standsbank– (s. Adressen) durchgeführt. DieAnträge müssen bei der Hausbank (Bank oderSparkasse) gestellt werden, die die gesamteFinanzierung dann auch abwickelt. Auskünfteerteilen die Kreditinstitute bzw. die DeutscheAusgleichsbank.

Die Mittel aus dem DtA–die Mittelstands-bank–Existenzgründungsprogramm müssenvor Beginn des Vorhabens bei der Hausbankbeantragt werden.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

5

BMWA_Wirtschaft_6 14.02.2003 15:51 Uhr Seite 7

Page 8: - Wirtschaftsförderung für Gründer

DtA-die Mittel-standsbank–Startgeld

Das DtA–die Mittelstandsbank–Startgeld bietetExistenzgründern Darlehen an. Finanziert wer-den in diesem Fall Gründungsvorhaben, derenFinanzierungsbedarf 50.000 Euro nicht über-steigt. Finanziert werden Investitionen, auch Be-triebsmittel, und zwar bis zu 100 %. Eine Förde-rung ist auch dann möglich, wenn das geplanteUnternehmen zunächst als Nebenerwerb geführtwird. Voraussetzung ist allerdings, dass das ge-förderte Unternehmen mittelfristig auf einenVollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist.

Gefördert werden Existenzgründer (= natür-liche Personen), die über die erforderlichenfachlichen und kaufmännischen Qualifikatio-nen verfügen. Der Antragsteller darf allerdingsnicht schon selbständig tätig sein. Gefördertwerden Gründungen im Bereich der gewerb-lichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe(einschließlich der Heilberufe).

Höchstbetrag: 50.000 Euro.Mindestbetrag: keinerSicherheiten: Sind Sicherheiten vorhanden, müs-sen sie auch zur Absicherung des Darlehens mitherangezogen werden. Allerdings wird ein Darle-hen auch bewilligt, wenn die Sicherheiten nichtausreichen. Die DtA–die Mittelstandsbank–wirddie Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haf-tung freistellen. Eine Kombination mit den ande-ren hier beschriebenen Existenzgründungspro-grammen ist nicht möglich. Überbrückungsgeldkann aber in Anspruch genommen werden.

Die Anträge an die DtA–die Mittelstands-bank– müssen bei der Hausbank (Bank oderSparkasse) gestellt werden, die die gesamteFinanzierung dann auch abwickelt. Als Haus-banken werden auch die Landesförderinstituteakzeptiert. Auskünfte erteilen die Kreditinsti-tute bzw. die Mittelstandsbank.

Die Mittel des Mittelstandsbank-Startgeldsmüssen vor Beginn des Vorhabens bei derHausbank beantragt werden.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

6

So sieht ein typischer Finanzierungsplan mit Förderprogramm-Hilfen aus:

Quelle %-Anteil der FördergrenzenFinanzierungs-

summe

Baustein 1 eigene Mittel 15

Baustein 2 EKH 25

Baustein 3 ERP-Existenzgr. 50

Baustein 4 DtA–die Mittelstands- 10bank–Existenzgr.

Baustein 5 Hausbankdarlehen 0

Summe 100* max. 100 % der Finanzierungssumme

15%

40%

75%

(+ 25.000 #pro Arbeitsplatz*)

DtA-die Mittel-standsbank–Mikrodarlehen

DtA-die Mittelstandsbank- Mikrodarlehendienen der Finanzierung von Neugründungen(auch »Kleinstgründungen«), Betriebsübernah-men durch Kauf oder Pacht, tätigen Beteili-gungen an Unternehmen und Festigungsmaß-nahmen bis zu 3 Jahre nach Aufnahme derSelbstständigkeit. Finanziert werden Investi-tionen und Betriebsmittel bis zu 100 %. Dasgeplante Unternehmen kann zunächst imNebenerwerb geführt werden, wenn es mittel-fristig zum Haupterwerb wird.

Gefördert werden Existenzgründer (= natür-liche Personen), insbes. Arbeitslose, die kauf-männisch und fachlich für das Vorhaben qua-lifiziert sind, ferner bestehende kleine Unter-nehmen mit max. 10 Beschäftigten. Das Mittel-standsbank-Mikrodarlehen dient der Finanzie-rung von gewerblichen und freiberuflichenVorhaben (einschl. Heilberufe).

Höchstbetrag:25.000 Euro Darlehen. Der Investitionsbetragkann über 25.000 Euro liegen, wenn der darü-ber hinausgehende Betrag aus eigenen Mittelnfinanziert wird.

Sicherheiten: Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auchzur Absicherung des Darlehens herangezogen

werden. Allerdings wird ein Darlehen auch be-willigt, wenn die Sicherheiten nicht ausrei-chen. Die DtA– die Mittelstandsbank wird dieHausbank obligatorisch zu 80 % von der Haf-tung freistellen. Eine Kombination mit denanderen hier beschriebenen Existenzgrün-dungsprogrammen ist nicht möglich. Über-brückungsgeld kann in Anspruch genommenwerden.

Die Anträge sind bei der Hausbank (Bankoder Sparkasse) einzureichen, die die gesamteFinanzierung abwickelt. Als Hausbanken wer-den auch die Landesförderinstitute akzeptiert.Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. dieMittelstandsbank.

Das Mittelstandsbank-Mikrodarlehen mussvor Beginn des Vorhabens bei der Hausbankbeantragt werden.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

BMWA_Wirtschaft_6 14.02.2003 15:51 Uhr Seite 8

Page 9: - Wirtschaftsförderung für Gründer

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Beispiel 1

Ein junger Schreinermeister übernimmt einenbereits bestehenden Betrieb, um sich eine ei-gene Existenz aufzubauen. Dazu soll der Be-trieb anschließend grundlegend modernisiertwerden. Ein Geselle wird neu eingestellt. DerKaufpreis beträgt 250.000 Euro. Für Umbau-ten, Maschinen, Geräte und Fahrzeuge werdenweitere 250.000 Euro fällig, 20.000 Euro ver-schlingt das erste Warenlager. Mit Hilfe von78.000 Euro Eigenkapital und Fördermittelnvon 130.000 Euro aus dem ERP-Eigenkapital-hilfeprogramm, 260.000 Euro aus dem ERP-Existenzgründungsprogramm und 52.000 Euroaus dem DtA–die Mittelstandsbank–Exis-tenzgründungsprogramm kann die Investitionvon insgesamt 520.000 Euro zu 100 % finan-ziert werden.

Beispiel 2

Eine Existenzgründerin möchte ein Einzel-handelsgeschäft eröffnen. Ihr Investitions-plan enthält Sachinvestitionen (Ladenein-richtung, Umbaumaßnahmen, Computer,Fahrzeug) in Höhe von 300.000 Euro undWaren in Höhe von 100.000 Euro. Sie selbstkann 60.000 Euro eigene Mittel einsetzen.Daneben enthält ihr FinanzierungsplanFördermittel aus dem ERP-Eigenkapitalhilfe-programm von 100.000 Euro, dem ERP-Exis-tenzgründungsprogramm (200.000 Euro) unddem DtA–die Mittelstandsbank–Existenz-gründungsprogramm von 40.000 Euro (letz-teres wegen zwei neuer Arbeitsplätze).

Beispiel 3

Ein Arzt eröffnet eine Praxis. Für kleine Um-baumaßnahmen, eine Praxiseinrichtung,Computer, Maschinen, Geräte und Ver-brauchsmaterial benötigt er 100.000 Eurosowie weitere 20.000 Euro für Betriebsmittel.Mit 18.000 Euro Eigenkapital, ERP-Eigenka-pitalhilfe von 20.000 Euro und DtA–die Mit-telstandsbank–Existenzgründungsmittelnvon 72.000 Euro werden die Investitionenfinanziert. Ein DtA–die Mittelstandsbank–Betriebsmitteldarlehen vervollständigt dieFinanzierung.

Förderbeispiele

Die hier vorgestellten Programme (mit Aus-nahme des Startgeldes) lassen sich miteinan-der kombinieren. Sie sind so konzipiert, dasssie sich sinnvoll ergänzen. Ganz ohne eigenesGeld und einen ergänzenden Kredit derHausbank geht es allerdings in der Regelnicht.

Baustein 1:Jeder Gründer sollte in der Regel etwa15 Prozent seiner gesamten Finanzierungdurch eigenes Geld abdecken können.

Baustein 2: ERP-Eigenkapitalhilfe-programm (EKH)Da die Gründer meist deutlich mehr Eigen-kapital für die gesamte Finanzierung benöti-gen als sie selbst aufbringen können, stocktdas ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm dasEigenkapitaldepot auf maximal 40 % derFinanzierungssumme auf.

Baustein 3: ERP-Existenzgründungs-programmDas ERP-Existenzgründungsprogramm er-gänzt die eigenen Mittel und die Eigenkapi-talhilfe des Bundes. Das Programm kann

maximal 50 % der gesamten Finanzierungs-summe (in den neuen Ländern bis zu 75 %)finanzieren. Allerdings: Die Mittel aus demEigenkapitalhilfeprogramm und dem ERP-Existenzgründungsprogramm zusammendürfen maximal 75 % der gesamten Finan-zierung abdecken.

Baustein 4: DtA–die Mittelstandsbank–ExistenzgründungsprogrammDas DtA–die Mittelstandsbank– Existenz-gründungsprogramm schließt Lücken in derFinanzierung. Außerdem kann das DtA–dieMittelstandsbank–Existenzgründungspro-gramm ersatzweise genutzt werden, wennder Gründer das Eigenkapitalhilfeprogrammoder das ERP-Existenzgründungsprogramm(z.B. bei Heilberufen) nicht in Anspruch neh-men kann. Das DtA–die Mittelstandsbank–Existenzgründungsprogramm darf zusammenmit EKH und ERP maximal 75 % der gesam-ten Finanzierung abdecken. Werden bei einerExistenzgründung zusätzliche Arbeitsplätzegeschaffen, so läßt sich der Anteil des DtA-–die Mittelstandsbank– Existenzgründungs-programms nochmals um 25.000 Euro proArbeitsplatz aufstocken. Auf diese Weise

können max. 100 % der förderfähigen Inve-stitionen erreicht werden (wie in unseremBeispiel der Fall).

Viele Bundesländer bieten ebenfalls Förder-programme für Existenzgründer an.Ein Vergleich der Förderzwecke und Förder-bedingungen zeigt, ob es im Einzelfall sinn-voll ist, das DtA–die Mittelstandsbank–Existenzgründungsprogramm durch ein sol-ches Landesprogramm zu ersetzen.

Baustein 5: HausbankdarlehenSollte im Finanzierungsplan noch eine Lückeentstehen, so wird diese durch ein Haus-bankdarlehen geschlossen.

Alternative: DtA–die Mittelstandsbank-Startgeldoder -MikrodarlehenBei geringem Finanzierungsbedarf könnendie Bausteine durch das Startgeld oder dieMikrodarlehen der Mittelstandsbank ersetztwerden.

Wie lassen sich die Förderprogramme für Existenzgründerrichtig kombinieren?

BMWA_Wirtschaft_6 14.02.2003 15:51 Uhr Seite 9

Page 10: - Wirtschaftsförderung für Gründer

1. Steuerliche Hilfen

Die Bundesregierung setzt die Wirt-schaftsförderung für die neuen Bun-desländer auf hohem Niveau fort. Imwesentlichen wird die steuerliche In-vestitionsförderung von 1999 bis 2004durch Zulagen geregelt. Es sieht vorallem eine Konzentration der Mittelauf Erstinvestitionen für das Verar-beitende Gewerbe und die produk-tionsnahen Dienstleistungen vor, beigleichzeitiger Reduzierung andererMaßnahmen, und gibt somit derWirtschaft eine klare Perspektive.

Investitions-zulage

Die Investitionszulage (Investitionszulagenge-setz 1999 in der Fassung der Bekanntmachungvom 11.06.2001, BGBl. I S. 1018, zuletzt geän-dert durch Artikel 26 des Gesetzes zur Ände-rung steuerlicher Vorschriften – Steuerände-rungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001,BGBl. S. 3794) wird für neue abnutzbare be-wegliche Wirtschaftsgüter des betrieblichenAnlagevermögens (z.B. Maschinen) gewährt,die nicht mehr als 10 % privat genutzt werdensowie 5 Jahre im Fördergebiet und einem be-günstigten Wirtschaftszweig bleiben. Gefördertwerden auch die langfristige Nutzung (z.B.Leasing) sowie betrieblich verwendete Gebäu-deneubauten.

Der Schwerpunkt bei der Wohnungsbau-förderung liegt in der Sanierung von inner-städtischen Altbauten, die entgeltlich zu frem-den Wohnzwecken vermietet werden. Darun-ter fallen u.a. Altbauten bis 1949 unddenkmalgeschützte Gebäude der Jahre 1949bis 1959.

Gefördert werden Investitionen in Betriebendes Verarbeitenden Gewerbes und bestimmterproduktionsnaher Dienstleistungen bis zumJahr 2004.

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungenbesteht ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnah-me der Investitionszulage. UnterschiedlicheFördersätze gelten in der ArbeitsmarktregionBerlin (Berlin und angrenzendes Umland) sowie

Wie?

Für wen?

Was?

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B. Förderung von Investitionen

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Unternehmensgröße? Für wen?

Steuerliche HilfenInvestitionszulage NL + Investitionen Kleine, mittlere und Steuerpflichtige

Berlin größere UnternehmenSonderabschreibungen AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Steuerpflichtigeund Ansparabschreibungen Unternehmen

Regionalpolitische HilfenGA – Verbesserung der AL + NL Investitionen Kleine, mittlere und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,regionalen Wirtschaftsstruktur größere Unternehmen einschließlich des Fremdenverkehrsgewerbes

sowie Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur-maßnahmen

ERP-Regionalförderprogramm AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,Unternehmen Industrie, Fremdenverkehr, Freie Berufe(besondere Festlegung) (außer Heilberufe)in Gebieten der Gemein-schaftsaufgabe (GA)

Weitere MittelstandsprogrammeKfW-Mittelstandsprogramm AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,

Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,Freie Berufe (einschließlich Heilberufe)

KfW-Mittelstandprogramm AL + NL Betriebsmittel Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,– Liquiditätshilfe Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,

Freie Berufe (einschließlich Heilberufe)KfW-Programm AL + NL Investitionen, Kleine, mittlere und Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,Kapital für Arbeit Betriebsmittel größere Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,

(besondere Festlegung) Freie Berufe (einschließlich Heilberufe)

Hinweis: Weitere Hilfen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen durch Beteiligungen s. Kapitel F »Chancen- und Beteiligungskapital«.

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im Randgebiet zu Polen und der TschechischenRepublik wie auch für Erstinvestitionen.Im Einzelnen gibt es beispielsweise folgende In-vestitionszulagen (Fördersätze in % der Bemes-sungsgrundlage; siehe auch www.bmwa.de/Poli-tikfelder/Wirtschaftspolitik/Neue Bundesländer):� 12,5 % für Erstinvestitionen (25 % für klei-

ne und mittlere Unternehmen unter 250Arbeitnehmern) im Verarbeitenden Gewer-be und bei bestimmten produktionsnahenDienstleistungen. Besonderheiten: erhöhteRandgebietsförderung 15 % bzw. 27,5 %;gesonderte Förderung für Arbeitsmarkt-region Berlin 12,5 % bzw. 20 %);

� 5 % für Ersatzinvestitionen (für kleine undmittlere Unternehmen im VerarbeitendenGewerbe und den produktionsnahenDienstleistungen);

� 12,5 % (15 % in bestimmten Randgebieten)für Ersatzinvestitionen in betrieblich verwen-dete Gebäudeneubauten des VerarbeitendenGerwerbes und bestimmter produktionsnaherDienstleistungen;

� 15 % bzw. 22 % für Erhaltungsarbeitenund nachträgliche Herstellungsarbeitensowie auf nachträgliche Erhaltungsarbeitenentfallende Anschaffungskosten an Gebäu-den aus den Jahren vor 1991 bzw. Gebäudeim innerörtlichen Bereich aus den Jahrenvor 1949 und für innerörtliche Baudenk-male aus den Jahren 1949 bis 1959 mitInvestititionsabschluss bis 31.12.2004.

Investitionszulagen sind auch dann im Rah-men der Höchstfördersätze möglich, wenn Zu-schüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe»Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur« in Anspruch genommen werden.

Ansprechpartner sind die örtlichen Finanz-ämter (Antragsformulare mit ausführlichenErläuterungen) und Ihr Steuerberater. Antrags-fristen: spätestens vier Jahre nach Ablauf desJahres, in dem die Investition abgeschlossenworden ist bzw. Anzahlungen geleistet oderTeilherstellungskosten entstanden sind.

Sonderab-schreibungenund Anspar-abschreibun-gen für KMU

Über die übliche »lineare« oder »degressive«Abschreibung hinaus gibt es die Möglichkeit,

Sonderabschreibungen für die Anschaffungoder Herstellung neuer beweglicher Wirt-schaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Ma-schinen, Fahrzeuge) steuerlich geltend ma-chen: in Höhe von insgesamt 20 % der An-schaffungs- oder Herstellungskosten.Kleine und mittlere Betriebe können außerdemeine Rücklage von max. 40 % der Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten (Ansparab-schreibung) bilden: für die künftige Anschaf-fung oder Herstellung von abschreibungs-fähigen, beweglichen Wirtschaftsgütern.Diese Rücklage wird bei der Unternehmens-bilanz nicht dem Unternehmensgewinn zu-geschlagen. Für Existenzgründer gelten folgende Sonder-regelungen:� Der Höchstbetrag der Rücklage wird von

154.000 Euro auf 308.000 Euro verdoppelt� die Rücklage kann für eine Zeit von 5 Jah-

ren statt 2 Jahren beibehalten werden� falls die geplante Investition nicht durch-

geführt wird, wird auf einen Gewinnzu-schlag verzichtet.

Gefördert werden Steuerpflichtige im Sinnedes Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setzes. Bei Gesellschaften im Sinne des § 15Einkommensteuergesetz (z. B. bei offenenHandelsgesellschaften und Kommanditgesell-schaften) bezieht sich der Anspruch auf Inve-stitionszulage nicht auf die Gesellschafter,sondern auf die Gesellschaft.

Bei Betrieben, die Sonderabschreibungenund/oder Ansparabschreibungen nutzenmöchten, darf im Zeitpunkt der Anschaffungoder Herstellung des Wirtschaftsgutes das Be-triebsvermögen nicht mehr als 204.517 Eurobetragen. Alternative: Es erfolgt eine Einnah-me-Ausgabe-Überschussrechnung. Zudemmuss das betreffende Wirtschaftsgut� im Jahr der Inanspruchnahme von Sonder-

abschreibungen und/oder Ansparabschrei-bungen im betreffenden Betrieb aussch-ließlich oder fast ausschließlich betrieblichgenutzt werden und

� mindestens ein Jahr nach seiner Anschaf-fung oder Herstellung in einer inländischenBetriebsstätte dieses Betriebes verbleiben.

Sowohl Sonderabschreibung als auch die An-sparabschreibung sind bei der betrieblichenGewinnermittlung im Rahmen der jährlichenSteuererklärung beim zuständigen Finanzamt

geltend zu machen. Fragen Sie Ihren Steuer-berater.

2. RegionalpolitischeHilfen

GA – Verbes-serung derregionalenWirtschaftsstruktur

Mit GA-Mitteln (GA = Gemeinschaftsaufgabe»Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur«) können Investitionsvorhaben dergewerblichen Wirtschaft einschließlich desFremdenverkehrsgewerbes gefördert werden.Das gilt für die Errichtung einer Betriebsstätte,die Erweiterung einer Betriebsstätte, die Um-stellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte, den Er-werb einer stillgelegten oder von der Stille-gung bedrohten Betriebsstätte (Zuschüsseregional differenziert zwischen 7,5 % und50 %). Gefördert wird darüber hinaus der Aus-bau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Zu-schuss bis zu 90 %).Ergänzend bestehen Fördermöglichkeiten fürnicht-investive Unternehmensaktivitäten, u.a.Schulung, Beratung, Humankapitalbildung,angewandte FuE, sowie zur Erstellung von Re-gionalen Entwicklungskonzepten und Regio-nalmanagement-Vorhaben.

Gefördert werden Investitionen im Förderge-biet der GA gelegener Betriebsstätten von Un-ternehmen der gewerblichen Wirtschaft, derenProdukte bzw. Dienstleistungen überwiegendüberregional abgesetzt werden sowie privateoder kommunale Träger wirtschaftsnaher In-frastrukturmaßnahmen. Zum Fördergebiet derGA gehören die neuen Länder und Berlin sowiebestimmte strukturschwache Gebiete in denalten Ländern.

Für Investitionsvorhaben der gewerblichenWirtschaft gilt im einzelnen:In den GA-Fördergebieten können die förder-fähigen Investitionskosten durch einen In-

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vestitionszuschuss aus GA-Mitteln unter Ein-schluß anderer Fördermittel gefördert werden:� A-Fördergebiete (strukturschwächste

Regionen in den neuen Länder)� kleine und mittlere Unternehmen:

bis zu 50 %� sonstige Unternehmen: bis zu 35 %

� B-Fördergebiete (strukturstärkere Regio-nen in den neuen Ländern)� kleine und mittlere Unternehmen:

bis zu 43 %� sonstige Unternehmen: bis zu 28 %

� C-Fördergebiete (Förderregionen in denalten Ländern)� kleine und mittlere Unternehmen:

bis zu 28 %� sonstige Unternehmen: bis zu 18 %

� D-Fördergebiete (Förderregionen in denalten Ländern); Betriebsstätten von KMU:� kleine Unternehmen: bis zu 15 %� mittlere Unternehmen: bis zu 7,5 %� sonstige Unternehmen: maximal 100.000

Euro (Gesamtbeitrag innerhalb von dreiJahren ab dem Zeitpunkt der ersten Bei-hilfe).

Für die Durchführung der GA-Förderung sindausschließlich die Länder zuständig. Den Län-dern ist es überlassen, räumliche Schwerpunk-te in der Förderung unter Berücksichtigungregionaler Bedürfnisse und Prioritäten zu be-stimmen und die Förderung auf besonders be-schäftigungswirksame Investitionen zu kon-zentrieren. Dazu erlassen die Länder landes-spezifische Förderrichtlinien. Investoren wirddaher empfohlen, sich möglichst frühzeitig vorBeginn eines Investitionsvorhabens bei denzuständigen Stellen des Landes über die ein-zelnen Förderbedingungen zu informieren. Für Infrastrukturförderung gilt im einzelnen:Der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastrukturkann gefördert werden, soweit dies für dieEntwicklung der gewerblichen Wirtschaft för-derlich ist. Die Förderung kann bis zu 90 %(Brutto) der förderfähigen Kosten betragen.Dabei muss eine angemessene Eigenbeteili-gung des Trägers an den förderfähigen Kostensichergestellt sein. Kosten des Grunderwerbsund Maßnahmen zu Gunsten des großflächi-gen Einzelhandels sind nicht förderfähig.Als Träger solcher Maßnahmen werden vorzugs-weise öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaf-ten (z.B. Gemeinden und Gemeindeverbände)gefördert. Träger können aber auch natürlicheund juristische Personen sein, die nicht auf Ge-winnerzielung ausgerichtet sind (siehe auchunter arbeitsmarktpolitischen Hilfen – Beschäf-tigung schaffende Infrastrukturförderung).

Anträge müssen an die Wirtschaftsministeriender Länder bzw. Stellen, die von diesen dazubenannt werden, gestellt werden (s. Adressen).Die GA-Investitionszuschüsse müssen vorBeginn des Vorhabens beantragt werden.

ERP-Regional-förderpro-gramma) Neue Länder und Berlin

Das ERP-Regionalförderprogramm bietet lang-fristige Darlehen mit günstigen Festzinssätzenfür gewerbliche Investitionen in den neuenLändern und Berlin an.

Gefördert werden mittelständische Unterneh-men der gewerblichen Wirtschaft (produzie-rendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienst-leistungen) mit einem Umsatz bis 50 Mio. Euround Freie Berufe (mit Ausnahme der Heil-berufe).Existenzgründer werden im ERP-Existenzgrün-dungsprogramm gefördert.

Finanzierungsanteil:Das ERP-Regionalförderprogramm kann maxi-mal drei Viertel der förderfähigen Investitions-kosten abdecken.

Höchstbetrag:Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei500.000 Euro. Diese Obergrenze kann bei be-sonderen Vorhaben (z.B. mit hohen Arbeits-platzeffekten) bis zu 3 Mio. Euro überschrittenwerden.

Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.Möglich sind auch Bürgschaften der Bürg-schaftsbanken.

Haftungsfreistellung:Bei Krediten bis 2 Mio. Euro kann die Haus-bank zu 50 % von der Haftung freigestelltwerden.

Das ERP-Regionalförderprogramm wird vonder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)(s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge an dieKfW müssen bei der Hausbank (Bank oderSparkasse) gestellt werden, die die gesamteFinanzierung dann auch abwickelt. Auskünfteerteilen die Kreditinstitute bzw. die Kreditan-stalt für Wiederaufbau. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabensbei der Hausbank beantragt werden.

ERP-Regional-förderpro-grammb) Alte Länder

Das ERP-Regionalförderprogramm bietet lang-fristige Darlehen mit zinsgünstigen Festzinssät-zen für gewerbliche Investitionen in den altenLändern an. Gefördert werden aber nur Maß-nahmen in den Förderregionen der Gemein-schaftsaufgabe »Verbesserung der regionalenWirtschaftsstruktur«. Diese Maßnahmen dürfennicht gleichzeitig durch Investitionszuschüsseder Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der re-gionalen Wirtschaftsstruktur« gefördert werden.Welche Investitionsorte im einzelnen zu diesenGebieten gehören, läßt sich bei den Kunden-beratern der Banken und Sparkassen oder beider KfW (s. Adressen) erfragen.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichenWirtschaft (insbesondere produzierendes Gewer-be, Handwerk, Handel, Dienstleistungen). Der Jah-resumsatz darf 40 Mio. Euro nicht übersteigen.

Finanzierungsanteil: Das ERP-Regionalförderprogramm kann maxi-mal 50 % der förderfähigen Investitionskostenabdecken. In vielen Fällen werden das ERP-Re-gionalförderprogramm und das KfW-Mittel-standsprogramm kombiniert. Das KfW-Mittel-

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Finanzierungsbeispiel(ERP-Regionalförderprogramm)

Vorhaben: Erweiterung einer Papier-fabrik in Wittenberg

Rechtsform/Inhaber: GmbH, Familienmitglieder

Investitionsplan: EuroGrundstück 250.000Gebäude 600.000Maschinen 850.000Ausrüstung 200.000Summe: 1.900.000

Finanzierungsplan: EuroERP-Mittel 800.000Investitionszuschuss 520.000Hausbankkredit 285.000Eigenmittel 295.000Summe: 1.900.000

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Die Erweiterung der Europäischen Unionbietet den Grenzregionen zu den Beitritts-ländern Polen und Tschechien große Chan-cen, stellt allerdings auch eine besondereHerausforderung dar.Daher müssen sich die Grenzregionen bereitsin der Vorbeitrittsphase für die Osterweite-rung fit machen. Die strukturelle Anpassungist primär Aufgabe der Wirtschaft selbst so-wie der betroffenen Regionen. Soweit dieGrenzregionen dazu nicht aus eigenen Kräf-ten in der Lage sind, sind EU, Bund und Län-der aufgerufen ihnen zu helfen.Den Grenzländern stehen umfangreiche Mit-tel der EU, des Bundes und der Länder fürein breites Spektrum von Maßnahmen zurVerfügung. Erläutert werden nachfolgenddie „Gemeinschaftsaktion für Grenzregio-nen“ und die bestehenden EU-Programmezur Förderung der grenzüberschreitendenZusammenarbeit (Interreg und Phare/CBC).

1. Gemeinschaftsaktion für Grenz-regionen

Die Europäische Kommission stellt denGrenzregionen der fünf betroffenen Mit-gliedstaaten (Finnland, Deutschland, Öster-reich, Italien und Griechenland) zur Festi-gung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbs-fähigkeit im Prozess der EU-Erweiterungzusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt255 Mio. 1 zur Verfügung, u.a. für: � Sonderfinanzierung für Transeuropäische

Netze (TEN) in Höhe von 150 Mio. 1 inGrenzregionen;

� 43 Mio. 1 für kleine und mittlere Unter-nehmen;

� 30 Mio. 1 für strukturpolitische Maß-nahmen im Rahmen von Interreg III Aund III B;

� 20 Mio. 1 für Interreg III C und für In-teract für die Zusammenarbeit mit denKandidatenländern auf Ebene staatlicherBehörden, Kammern oder gleichwertigerStellen;

� rd. 12 Mio. 1 für gezielte Jugendaus-tauschmaßnahmen.

2. InterregMit dem Interreg-Programm werden Maß-nahmen gefördert, die die Grenzen zwischenden Mitgliedstaaten bzw. zwischen der Ge-meinschaft und Drittländern sowie die Gebietean diesen Grenzen betreffen. Ziel ist es, dafürzu sorgen, dass nationale Grenzen kein Hinder-nis für eine ausgewogene Entwicklung und In-tegration des europäischen Raums sind.Für die laufende Förderperiode von 2000 –2006 stellt die Kommission ca. 5 Mrd. 1bereit, auf Deutschland entfallen davonknapp 800 Mio. 11. Über die Hälfte dieserMittel kommt den Grenzregionen zu denBeitrittsländern zugute.

Die EU beteiligt sich an den jeweiligen Pro-jekten mit bis zu 50 % der Gesamtkosten, inZiel 1-Gebieten mit bis zu 75 %, beim Inter-act-Programm mit bis zu 90 %. Der Restmuss jeweils von nationaler Seite aufge-bracht werden.Darüber hinaus fließen in die Programme derAusrichtung A an den EU-Außengrenzen EU-Fördermittel der Beitrittsländer aus Phare/CBC.

Interreg III wird in Form von 3 Ausrich-tungen umgesetzt:a) Grenzübergreifende Zusammenarbeit

(Ausrichtung A)Bei der Ausrichtung A wird die Kooperationzwischen Regionen auf beiden Seiten vonnationalen Grenzen gefördert.Ziel ist der Abbau und die Überwindung derin grenznahen Regionen vorhandenenstrukturellen Schwächen durch gemeinsamegrenzübergreifende Projekte.Fördermöglichkeiten bestehen insbesonde-re bei den Schwerpunkten wirtschaftlicheEntwicklung und Unternehmenskooperation,Infrastruktur, Umwelt, ländliche und städti-sche Entwicklung, Bildung, Qualifizierungund Beschäftigung sowie Zusammenarbeit,Kultur, Soziales, Sicherheit.Es gibt 5 Programme an den deutschenEU-Außengrenzen, die gemeinsam mit derpolnischen bzw. tschechischen Seite umge-setzt werden. Da Interreg-Mittel nur auf EU-Gebiet einge-setzt werden können und die finanziellenMöglichkeiten der MOE-Staaten, solche Pro-jekte aus ihren nationalen Budgets zu bezah-len, sehr begrenzt waren, hat die EU einKomplementärprogramm für Projekte aufMOE-Seite bereitgestellt: Phare/CBC (Cross-Border-Cooperation). Für die 7 Außengrenzenzu den Beitrittskandidaten stehen jährlich103 Mio. 1 zur Verfügung; davon erhaltendie deutsch-polnische Grenze 44 Mio. 1 unddie deutsch-tschechische Grenze 10 Mio 1.Mit der bevorstehenden Erweiterung der Eu-ropäischen Union und damit dem Wegfallder Förderung durch Phare/CBC wird die er-folgreiche grenzüberschreitende Zusammen-arbeit im Rahmen gemeinsamer deutsch-polnischer und deutsch-tschechischer Pro-gramme fortgeführt.

b) Transnationale Zusammenarbeit(Ausrichtung B)

Im Rahmen der Ausrichtung B werden Pro-jekte innerhalb größerer geographischerEinheiten gefördert.Ziel ist die nachhaltige ausgewogene Ent-wicklung der Gemeinschaft und bessereräumliche Integration auch mit den Bei-trittskandidaten durch Zusammenarbeit inbestimmten Kooperationsräumen.

Fördermöglichkeiten sind u.a. effiziente undumweltverträgliche Verkehrsnetze, verbesser-ter Zugang zur Informationsgesellschaft, Um-welt, nachhaltige Bewirtschaftung des Kul-turerbes und natürliche Ressourcen, insbeson-dere Wasser, Raumentwicklungsstrategieneinschl. Zusammenarbeit zwischen Städtensowie zwischen Stadt und Land. Im Rahmen von Interreg III B werden auchProjekte gefördert, an denen sich Partner ausMOE-Staaten beteiligen. Hervorzuheben sinddie Programme Ostseeraum, Alpenraum undCADSES.Am Programm Ostseeraum sind neben denMitgliedstaaten Deutschland, Dänemark, Finn-land und Schweden auch Norwegen, Russland,Polen und die baltischen Staaten beteiligt, dasCADSES-Programm umfasst Deutschland, Ös-terreich, Italien, Griechenland sowie 14 MOE-Staaten. Am Programm Alpenraum beteiligensich Deutschland, Frankreich, Österreich, Itali-en sowie die Schweiz und Slowenien.

c) Interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C)

Im Rahmen der Ausrichtung C werden inter-regionale Kooperationsaktivitäten über ganzEuropa gefördert.Ziel ist die effizientere Gestaltung der In-strumente für Regionalentwicklung durch Er-fahrungsaustausch zwischen Behörden undgleichwertigen Stellen in ganz Europa. Die Ein-beziehung des privaten Sektors ist möglich.Fördermöglichkeiten sind u.a. Erfahrungsaus-tausch und Vernetzung im Bereich von Struk-turfondsaktivitäten, von Interreg-Programmensowie im Bereich Stadtentwicklung, Zusam-menarbeit bei Forschung, technologischer Ent-wicklung und KMU, Informationsgesellschaft,Tourismus, Kultur und Beschäftigung, Unter-nehmertätigkeit und Umwelt. Fördergebiet ist die gesamte EU. Die För-dermittel sind auf vier Programmgebieteverteilt (Deutschland ist an 3 beteiligt).Arten von Maßnahmen: Förderung von In-dividuellen Kooperationsprojekten, Netz-werken und Regionalen Rahmenmaß-nahmen (= Mini-Programme).Interreg insgesamt wird von dem ProgrammInteract unterstützt.

Weitere Informationen für die Grenzregio-nen ist in der Dokumentation 502 „Förde-rung der Grenzregionen zu den Beitritts-ländern – Die Hilfen von EU, Bund undLändern“ des BMWA enthalten (im Internetals download unter www.bmwa.bund.de/Homepage/Publikationen). Weitere Informa-tionen – insbesondere zu den genannten EU-Programmen - in der BMWA-Förderdaten-bank (http://db.bmwi.de). Dort sind auch diebetreffenden Ansprechpartner genannt.

Förderung der Grenzregionen zu den Beitrittsländern

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standsprogramm ergänzt dann den 50 %igenFinanzierungsanteil aus dem ERP-Regionalpro-gramm auf insgesamt 75 % der förderfähigenInvestitionskosten (siehe Beispiel Kombinati-onsmöglichkeiten).Höchstbetrag: Der Kredithöchstbetrag liegt bei 500.000 Euro.Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.Möglich sind auch Bürgschaften der Bürg-schaftsbanken.

Das ERP-Regionalprogramm wird von der Kre-ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (s. Adressen)durchgeführt. Die Anträge an die KfW müssenbei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestelltwerden, die die gesamte Finanzierung dannauch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditin-stitute bzw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau.Die Mittel müssen vor Vorhabensbeginn bean-tragt werden.

3.Weitere Mittel-standsprogramme

KfW-Mittel-standspro-gramm

Das KfW-Mittelstandsprogramm bietet langfri-stige Darlehen mit günstigen Festzinssätzen füralle Arten von betrieblichen Investitionen an.

Gefördert werden mittelständische Unterneh-men der gewerblichen Wirtschaft (produzie-rendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstlei-stungen). Der Jahresumsatz darf 500 Mio. Euronicht übersteigen. Gefördert werden auch die Freien Berufe (ein-schließlich Heilberufe).

Finanzierungsanteil:Das KfW-Mittelstandsprogramm kann maximal75 % der förderfähigen Investitionskosten ab-decken. Der Anteil der Finanzierung richtetsich dabei nach der Umsatzgröße des Unter-nehmens. Das KfW-Mittelstandsprogramm wird oft mitanderen Programmen kombiniert, z.B. mit demERP-Regionalförderprogramm oder – wenn dieInvestition besondere Umwelteffekte hat – mitdem KfW-Umweltprogramm (s. Kapitel C).Höchstbetrag:Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei5 Mio. Euro. Bei Unternehmen mit einem Jah-resumsatz von weniger als 50 Mio. Euro kanndiese Grenze auch überschritten werden. Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.Möglich sind auch Bürgschaften der Bürg-schaftsbanken.Haftungsfreistellung:Bei Krediten in den neuen Bundesländern undBerlin (Ost) bis 2 Mio. Euro kann die Hausbankzu 50 % von der Haftung freigestellt werden.

Das KfW-Mittelstandsprogramm wird vonder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

(s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge an dieKfW müssen bei der Hausbank (Bank oderSparkasse) gestellt werden, die die gesamteFinanzierung dann auch abwickelt. Auskünfteerteilen die Kreditinstitute bzw. die Kreditan-stalt für Wiederaufbau.

KfW-Mittel-standspro-gramm – Liquiditätshilfe

Darlehen mit günstigen Festzinssätzen ausdem KfW-Mittelstandsprogramm – Liquidi-tätshilfe. Sie können für die Behebung vor-übergehender Liquiditätsengpässe eingesetztwerden. Das Programm kann auch für die Ver-besserung der Finanzierungsstruktur genutztwerden oder für die Ausweitung der Unter-nehmensaktivitäten herangezogen werden(z.B. Vergrößerung des Warenlagers, Auf-stockung der Betriebsmittel).

Voraussetzung für die Gewährung eines sol-chen Darlehens ist, dass die Unternehmengrundsätzlich wettbewerbsfähig sind undpositive Zukunftsaussichten haben.

Gefördert werden mittelständische Unterneh-men der gewerblichen Wirtschaft (produzie-rendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleis-tungen). Der Jahresumsatz darf 500 Mio. Euronicht übersteigen. Gefördert werden auch die Freien Berufe (ein-schließlich Heilberufe).

Finanzierungsanteil:Der Anteil der Finanzierung richtet sich nachder Bilanzsumme des Unternehmens. EineFörderung durch das KfW-Mittelstandspro-gramm – Liquiditätshilfe kann maximal 30 %der letzten festgestellten Bilanzsumme be-tragen.

Höchstbetrag:Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regelbei 5 Mio. Euro.

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Beispiel 1Durch Forderungsausfälle kommt es bei einemUnternehmen zu vorübergehenden Liquidität-sengpässen. Die Wettbewerbsfähigkeit wird da-durch nicht grundsätzlich beeinträchtigt. Mitdem Liquiditätshilfedarlehen sollen anstehendeZahlungsverpflichtungen beglichen werden, umden Kontokorrentrahmen zu entlasten.

Beispiel 2Anlageinvestitionen wurden kurzfristig finan-ziert. Nun drückt die Belastung durch Zins-und Tilgungsdienst der »teuren« Kontokorr-entfinanzierung. Die Finanzierungsstrukturdes Unternehmens soll verbessert werden.Mit Hilfe des Liquiditätshilfedarlehens wirdder Kontokorrentsaldo zurückgeführt.

Beispiel 3Ein Unternehmer möchte seine Aktivitätenausweiten und zu diesem Zweck das Waren-lager aufstocken. Dazu benötigt es eineFinanzierung von Betriebsmitteln.

Beispiel 4Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeitläßt sich ein Betrieb zertifizieren. Dabei fallenneben den Kosten für einen externen Gut-achter und kleineren Investitionen in ersterLinie interne Kosten für Personal an. Aus demLiquiditätshilfedarlehen werden sämtliche imZusammenhang mit der Zertifizierung ent-stehenden Kosten bezahlt.

FörderbeispieleKfW-Mittelstandsprogramm – Liquiditätshilfe

Fortsetzung ERP-Regionalförderprogramm

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Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.Bürgschaften der Bürgschaftsbanken sindmöglich.

Haftungsfreistellung � alte Länder und Berlin (West):

Bei Krediten bis 1 Mio. Euro kann die Haus-bank zu 40 % von der Haftung freigestelltwerden.

� neue Länder und Berlin (Ost): Bei Krediten bis 2 Mio. Euro kann die Haus-bank zu 50 % von der Haftung freigestelltwerden.

Eine solche Haftungsfreistellung kann alsAlternative zu einer Bürgschaft eingeräumtwerden.

Das KfW-Mittelstandsprogramm – Liquiditäts-hilfe wird von der Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) (s. Adressen) durchgeführt. Die An-träge an die KfW müssen bei der Hausbank(Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die diegesamte Finanzierung dann auch abwickelt.

Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. dieKreditanstalt für Wiederaufbau.

KfW-ProgrammKapital für Arbeit

Mit Darlehen aus diesem Programm sollenneue Arbeitsplätze geschaffen und gleichzeitigdie Kapitalstruktur des Unternehmens ver-bessert werden. Alle Investitionen und Be-triebsmittel, die mit der Schaffung von Ar-beitsplätzen verbunden sind, können bis zu100 % finanziert werden. Hierzu zählen auchGrundstückskäufe, die bis zu 2 Jahre zurück-liegen, wenn sie notwendiger Bestandteil desaktuell anstehenden Investitionsvorhabenssind.

Gefördert werden am Markt etablierte in- undausländische Unternehmen der gewerblichenWirtschaft und der freien Berufe mit Finanzie-

rungsbedarf und ausreichender Bonität, dieArbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte bzw.geringfügig Beschäftigte einstellen.

Höchstbetrag: 100.000 Euro je Vollzeitarbeitsplatz, 50.000Euro je Teilzeitarbeitsplatz.

Das Unternehmen erhält ein Finanzierungs-paket, bestehend aus einer Fremdkapitaltran-che, die banküblich abzusichern ist, und einerunbesicherten Nachrangtranche. Beide Tran-chen sind gleich hoch.

Eine Kombination mit anderen Förderkreditender KfW ist möglich, die Hausbank muss 50 %des Risikos aus dem Finanzierungsvorhabenselbst tragen. Die Absicherung über Bürg-schaften der Bürgschaftsbanken ist ausge-schlossen.

Die Anträge sind bei der Hausbank (Bankoder Sparkasse) einzureichen, die die gesamte

Finanzierung abwickelt. Auskünfte erteilen dieKreditinstitute bzw. die KfW.

Das KfW-Programm Kapital für Arbeit mussvor Beginn des Vorhabens bei der Hausbankbeantragt werden.

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Eine Bäckerei im Fördergebiet alte Länder willeine Filiale eröffnen. Dafür wird eine neueLadeneinrichtung gekauft. Außerdem wird fürdie Kapazitätserweiterung auch die Anschaf-fung eines neuen Fahrzeugs notwendig. Da einERP-Darlehen günstiger ist als ein Darlehenaus dem KfW-Mittelstandsprogramm, machtes Sinn, den Förderhöchstbetrag im ERP-Re-gionalförderprogramm auszuschöpfen und dasKfW-Mittelstandsprogramm ergänzend einzu-setzen. Es erfolgt eine Ergänzungsfinanzierungaus dem KfW-Mittelstandsprogramm.

Investitionsplan: EuroFahrzeug 40.000Einrichtungen 75.000Summe 115.000

Finanzierungsplan: EuroERP-Regionalprogramm 60.000KfW-Mittelstandsprogramm 30.000Hausbankdarlehen und/oder Eigenmittel 25.000Summe: 115.000

Kombinationsmöglichkeiten Beispiel 1: Die Kombination eines Kredites aus dem ERP-Regionalförderprogramm mit

anderen Förderkreditprogrammen der KfW

Beispiel 2: Die Kombination eines Kredites aus dem ERP-Regionalförderprogrammmit anderen Förderkreditprogrammen der KfW

Ein Handelsbetrieb in Erfurt installiert einneues Lager, Investitionskosten: 1,5 Mio. Euro

Finanzierungsplan: EuroERP-Regionalförderprogramm 500.000(bis zu 75 % der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. max. 500.000 Euro.) KfW-Mittelstandsprogramm 625.000(zusammen mit ERP-Aufbau max. 75 % der förderfähigen Investitionskosten)

Hausbankdarlehen 625.000und/oder Eigenmittel

Summe: 1.500.000

In diesem Fall liegt der Finanzierungsanteilan der Förderhöchstgrenze für öffentlicheMittel bei 75 %.

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1.Umwelt-programme

ERP-Umwelt- und Energie-sparprogramm

Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogrammbietet langfristige Darlehen mit günstigenFestzinssätzen für Maßnahmen zur � Luftreinhaltung

(einschließlich Maßnahmen zur

Reduzierung von Lärm, Geruch undErschütterung)

� Abwasserreinigung� Abfallverwertung und Abfallbeseitigung� Energieeinsparung und rationellen Energie-

verwendung sowie zur Nutzung erneuer-barer Energien.

Insbesondere werden auch solche Investitio-nen gefördert, durch die Umweltbelastungenim Produktionsprozeß (integrierter präventiverUmweltschutz) von vornherein vermieden oderwesentlich vermindert werden.

Gefördert werden mittelständische Unter-nehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu250 Mio. Euro.

Finanzierungsanteil:Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogrammkann maximal 50 % der förderfähigen Kostenabdecken.

Höchstbetrag:Der Kredithöchstbetrag liegt in den neuenLändern und Berlin in der Regel bei 1 Mio.Euro und in den alten Bundesländern i.d.R.bei 500.000 Euro. Bei Vorhaben von beson-derer umweltpolitischer Bedeutung ist dieÜberschreitung des Höchstbetrages möglich.

Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.Möglich sind auch Bürgschaften der Bürg-schaftsbanken (Haftungsfreistellung siehe DtA–die Mittelstandsbank–Umweltprogramm).

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C. Umweltprogramme, Energie-einsparung, Erneuerbare Energien

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Unternehmensgröße? Für wen?

UmweltprogrammeERP-Umweltprogramm AL +NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,

Umweltschutz Unternehmen Industrie, Fremdenverkehr, Freie BerufeEnergieein-sparung

DtA–die Mittelstandsbank– AL +NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,Umweltprogramm Umweltschutz Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,

Energieein- Freie Berufe (einschließlich Heilberufe),sparung Gebietskörperschaften, Privatpersonen

KfW-Umweltprogramm AL +NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,Umweltschutz Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,Energieein- Freie Berufe (einschließlich Heilberufe), Gebiets-sparung körperschaften, Betreibermodelle der

Entsorgungswirtschaft

EnergieeinsparungKfW-CO2-Minderungs- AL + NL Investitionen Träger der InvestitionsmaßnahmeprogrammEnergieeinsparberatung AL + NL Beratung Kleine und mittlere Unternehmen als Eigen- vor-Ort Energieein- tümer von Wohngebäuden, Privatpersonen

sparungKfW-CO2-Gebäudesanierungs- AL + NL Investitionen zur Träger der Investitionsmaßnahmeprogramm Sanierung von (Private, Unternehmen, Kommunen)

Wohngebäuden

Erneuerbare EnergienFörderung erneuerbarer AL + NL Investitionen Träger der InvestitionsmaßnahmeEnergien Nutzung erneu-

erbarer Energien100.000 Dächer AL + NL Investitionen Träger der InvestitionsmaßnahmeSolarstrom-Programm in Photovoltaik-

anlagen

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Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogrammwird von der DtA–die Mittelstandsbank–(s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge müs-sen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse)gestellt werden, die die gesamte Finanzierungdann auch abwickelt. Auskünfte erteilen dieKreditinstitute bzw. die Deutsche Ausgleichs-bank.

Die Mittel müssen vor Beginn des Vorha-bens beantragt werden.

DtA-die Mittel-standsbank–Umwelt-programm

DtA–die Mittelstandsbank–Umweltprogrammbietet langfristige Darlehen mit günstigenFestzinssätzen für Investitionen in den Berei-

chen Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, En-ergieeinsparung, Luftreinhaltung und Nutzungerneuerbarer Energien an. Das Programm för-dert insbesondere Vorhaben, die auch der Ziel-setzung des ERP-Umwelt- und Energiespar-programms entsprechen.

Gefördert werden � kleine und mittlere in- und ausländische

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaftsowie freiberuflich Tätige

Für wen?Was?

Wo?

15

Luftreinhaltung

Vermeidung des Schadstoffausstoßes� NOx-arme Brenner in Feuerungsanlagen� Nach-/Umrüstungsmaßnahmen zum FCKW-Ersatz (z. B. durch che-

mische Reinigungen)� Ausrüstung von Tankstellen mit Gasrückführungssystem� thermische Behandlung von Abluft

Luftreinhaltung� Rauchgasreinigung� Abluftfilter� Katalysatoren

Reduzierung von Lärm, Geruch oder Erschütterungen� Schalldämmung� Kapselung von bestehenden Anlagen, Lärmschutzwälle

Abwasserreinigung

Produktionsanlagen, die Abwasser vermeiden oder vermindernbzw. Wasser einsparen� Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen mit Abwasser-

kreislaufführung� Entfettungsautomaten ohne FCKW� Maßnahmen zur Chromrückgewinnung in Gerbereien� Lackieranlagen (ohne Lösungsmittel); z. B. auf wasserlösliche Lacke� Flaschabfüll/-reinigungsanlagen mit Wasserkreis� Gefahrstofflager (Getrenntlagerung)

Abwasserreinigung/-behandlung� betriebl. Abwasservorbehandlungsanlagen� Kläranlagen� Kanalisationsmaßnahmen� Hauptsammler� Löschwasserauffangbecken� Abscheider für Öle und Fette

Abfallwirtschaft

Abfallvermeidung� Extrusionsanlage, durch die Folienabfälle verringert werden� Umstellung von Einweg- auf Mehrwegsysteme

Abfallverwertung� Kompostwerke� Sortieranlagen� Abfallverbrennungsanlagen (bspw. Heizungen, die mit Abfallholz

befeuert werden)� Pyrolyseanlagen� Schredderanlagen� Kunststoffrecyclinganlagen� Produktionsanlagen auf Basis von Recyclingprodukten

(z. B. Papier- und Kartonmaschinen auf Altpapierbasis)

Abfallbeseitigung� Deponien� Abfallumschlagplätze� Betriebliche (Sonder-)Abfallzwischenlager� Einrichtungen zur Behandlung von Abfällen (Trocknungs- und

Mischanlagen)

Energieeinsparung

Rationelle Energieverwendung� Umstellung auf energiesparende Produktionsverfahren� Wärmerückgewinnung (z. B. Wärmetauscher)� Kraft-Wärme-Kopplung (z. B. Blockheizkraftwerke)

Energieeinsparung� Modernisierung von Heizanlagen� Wärmedämmaßnahmen� Energiesparmeßtechnik

Erneuerbare Energien� Windkraft� Wasserkraft (Neuanschaffung und Modernisierung)� Sonnenenergie� Biomasse (Holz, Gülle, Deponiegas)� Erdwärme

Aus dem ERP-Umwelt- und Energieprogramm werden – beispielhaft – folgende Maßnahmen gefördert:

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Finanzierungsanteil: Das DtA–die Mittel-standsbank–Umweltprogramm kann bis zu75 % und bei kleinen und mittleren Unterneh-men gemäß EU-Definition bis zu 100 % derförderfähigen Investitionen abdecken. In vie-len Fällen werden das ERP-Umweltprogrammund das DtA–die Mittelstandsbank–Umwelt-programm kombiniert. Das DtA–die Mittel-standsbank–Umweltprogramm ergänzt dannden Finanzierungsanteil aus dem ERP-Um-weltprogramm auf insgesamt 75 % z.T. auf100 % der förderfähigen Investitionskosten.

Höchstbetrag:Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei5 Mio. Euro. Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.Möglich sind auch Bürgschaften der Bürg-schaftsbanken.Haftungsfreistellung: Bei Krediten in dieneuen Länder oder Berlin (Ost) bis zu 2 Mio.Euro kann die Hausbank zu 50 % von der Haf-tung freigestellt werden.

Das DtA–die Mittelstandsbank–Umweltpro-gramm wird von der Deutschen Ausgleichs-bank (DtA) (s. Adressen) durchgeführt. Die An-träge müssen bei der Hausbank (Bank oderSparkasse) gestellt werden, die die gesamteFinanzierung dann auch abwickelt. Auskünfteerteilen die Kreditinstitute bzw. die DtA–dieMittelstandsbank.

KfW-Umwelt-programm

KfW-Umweltprogramm bietet langfristigeDarlehen mit günstigen Festzinssätzen für In-vestitionen an, die zu einer Verbesserung derUmweltsituation beitragen.

Gefördert werden Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe,Handel, Dienstleistungen) und Freie Berufe,außerdem Betreibermodelle der Entsorgungs-wirtschaft sowie Unternehmen, an denen die

öffentliche Hand, Kirchen oder karitativeOrganisationen beteiligt sind.

Finanzierungsanteil:Das KfW-Umweltprogramm kann bis zu 75 %der förderfähigen Investitionen abdecken. DerAnteil der Förderung richtet sich dabei nachdem Umsatz des Unternehmens.

Höchstbetrag:Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei5 Mio. Euro. Er kann in Einzelfällen überschrit-ten werden.

Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.

Haftungsfreistellung: Bei Krediten in die neuen Länder oder Berlin(Ost) bis zu 2 Mio. Euro kann die Hausbank zu50 % von der Haftung freigestellt werden.

Wie?Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

16

Kredite aus dem KfW-Umweltprogramm kön-nen mit anderen Förderkreditprogrammender KfW kombiniert werden. Beispiel:

Häufig führen Modernisierungsinvestitionenzu positiven Umwelteffekten:

Eine mittelständische Weberei (Jahresumsatz:40 Mio. Euro) erzielt durch die Investition inneue computergesteuerte Webstühle eine Re-duzierung des Ausschusses um 30 %. Das In-vestitionsvolumen beträgt 2 Mio. Euro. Be-messungsgrundlage für den Umweltkreditsind 50 % davon (1 Mio. Euro).

Investitionsplan: EuroModernisierung Produktion 2.000.000

Finanzierungsplan:KfW-Umweltprogramm 750.000KfW-Mittelstandsprogramm 750.000(Zusammen: 75 % des Investitionsvolumens)Hausbankdarlehen und/oder Eigenmittel 500.000

Summe: 2.000.000

� Eine Druckerei will eine lösemittelfreieDruckmaschine nach dem neuesten Standder Technik erwerben.

� Ein Unternehmen, in dem galvanischeProzesse durchgeführt werden, will eineAbwasserreinigungsanlage installieren.

� In einer Müllverbrennungsanlage soll dieFiltertechnik deutlich optimiert werden.

� Eine Tankstelle möchte Gasrückführungs-anlagen an den Zapfsäulen installierenund Ölabscheider einbauen.

� In einem Unternehmen wird die alteDampf-Heizungsanlage durch ein erdgas-betriebenes Blockheizkraftwerk ersetzt.

� Ein Farbenhersteller beabsichtigt, seineAnlagen auf ein geschlossenes Wasser-kreislaufsystem umzustellen.

� Ein Abfallentsorgungsunternehmen willSpezialfahrzeuge zur Müllentsorgung

sowie eine Mülltrennungsanlage anschaf-fen.

� Ein Chemieunternehmen kann an seinemderzeitigen Standort bestimmte Umwelt-schutzauflagen nicht erfüllen und mussden Betrieb auf ein anderes Gelände ver-lagern.

� Ein Umweltschutzdienstleister übernimmtBodensanierungsarbeiten und schafft zudiesem Zweck Bagger an.

� Ein Hersteller von recyclingfähigen Bau-materialien schafft für die Produktiondieser umweltfreundlichen ProdukteMaschinen an.

� Ein Industriebetrieb im Elsaß modernisiertseine Abwasserreinigungsanlage. Dadurchgelangen weniger Schadstoffe in denRhein.

Förderbeispielefür das KfW-Umweltprogramm

Vorhaben: Ausbau der Kläranlage eines Galvanikbetriebes in Hamburg

Investitionsplan: EuroGebäude 100.000Maschinen 150.000Ausrüstungen 450.000Summe: 700.000

Rechtsform/Inhaber: Kommanditgesellschaft in Familienbesitz

Finanzierungsplan: EuroERP-Mittel 350.000DtA-Kredit 175.000Eigenmittel 175.000Summe: 700.000

Kombinationsbeispiel (ERP- und DtA–die Mittelstandsbank-Umweltprogramm)

Kombinationsbeispiel (KfW-Mittelstands- und KfW-Umweltprogramm)

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Page 19: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Das KfW-Umweltprogramm wird von derKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)(s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge müs-sen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse)gestellt werden, die die gesamte Finanzierungdann auch abwickelt. Auskünfte erteilen dieKreditinstitute bzw. die Kreditanstalt fürWiederaufbau.

2. Energieeinsparung

KfW-CO2-Minderungs-programm

Das CO2-Minderungsprogramm bietet Darle-hen für Investitionen an selbstgenutzen undvermieteten Wohngebäuden an, die einen Bei-trag zur Energieeinsparung und CO2-Minde-rung leisten. Im einzelnen können finanziertwerden:a) an bestehenden Wohngebäuden� Maßnahmen zur Verbesserung des Wärme-

schutzes der Gebäudeaußenhülle,� Installation von Brennwertkesseln ein-

schließlich der dadurch veranlasstenMaßnahmen,

� Installation von Niedertemperaturheizkes-seln einschließlich dadurch veranlassterMaßnahmen. Dabei sind die Anforderungender Energiesparverordnung vom 16.11.2001einzuhalten.

� Installation von Wärmeübergabestationenfür eine Fern- oder Nahwärmeversorgungeinschließlich der dadurch veranlasstenMaßnahmen,

� Installation von solar unterstützter Nah-wärmeversorgung einschließlich der damitverbundenen Maßnahmen,

� Installation von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (BHKW) einschließlich der dadurchveranlassten Möglichkeiten.

b) an bestehenden und neuen Wohn-gebäuden Maßnahmen zur Nutzungerneuerbarer Energien, und zwar die Installation von

� Wärmepumpen,� Biomasse- und Biogas-Anlagen,� geothermische Anlagen,� Wärmetauscher,� Wärmerückgewinnungsanlagen sowie

� solarthermischen und Photovoltaik-Anla-gen (geeignete Maßnahmen können auchim Förderprogramm zur Nutzung erneuer-barer Energien sowie im 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm finanziert werden).

c) Errichtung und Ersterwerb von Energie-sparhäusern (KfW-Energiesparhaus 60 bzw. KfW-Energiesparhaus 40).

d) die Errichtung von Wohngebäuden inPassivhausbauweise.

Gefördert werden:Alle Träger der Investitionsmaßnahmen anselbstgenutzten oder vermieteten Wohnge-bäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunter-nehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbän-de sowie sonstige Körperschaften und Anstalt-ten des öffentlichen Rechts).

Finanzierungsanteil: Das CO2-Minderungspro-gramm kann maximal 100 % der förderfähi-gen Investitionen abdecken.

Alle unmittelbar durch die Maßnahmen ent-standenen Aufwendungen können finanziertwerden. Der Kredithöchstbetrag liegt in derRegel bei 5 Mio. EUR. Bei der Errichtung vonPassivhäusern max. EUR 50.000 je Wohnein-heit.Den Investoren werden langfristige zinsgünsti-ge Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungs-freien Anlaufjahren gewährt, die jederzeitohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werdenkönnen. Bei privaten Investoren werden dieDarlehen über durchleitende Banken oderSparkassen ausgereicht. Öffentlich-rechtlicheAntragsteller sowie Unternehmen in kommu-nalem Eigentum wenden sich direkt an dieKfW.

Sicherheiten:Art und Umfang der Sicherheiten müssen mitder Hausbank vereinbart werden.

Das CO2-Minderungsprogramm wird von derKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (s. Adres-sen) durchgeführt. Die Anträge müssen bei derHausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt wer-den, die die gesamte Finanzierung dann auchabwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitu-te bzw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

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FörderbeispielKfW-CO2-Minderungspogramm

Das Ehepaar Müller (Er 35, Sie 34 Jahre alt) erwirbt für 100.000 Euro ein Einfamilienhaus mit120 qm Wohnfläche in der Nähe von Koblenz, in dem es nach den noch erforderlichen Moder-nisierungsmaßnahmen selbst wohnen möchte. Um Energie und damit auch Geld zu sparen,sollen vor Bezug noch das Dach besser isoliert, ein moderner Brennwertkessel installiert undFenster mit Wärmeschutzverglasung eingebaut werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten inHöhe von 25.000 Euro an. Das Ehepaar Müller beantragt bei seiner Hausbank ein Darlehen ausdem KfW-Programm zur CO2-Minderung in Höhe von 25.000 Euro und damit für die gesam-ten durch die Modernisierung veranlassten Kosten. Zusätzlich beantragt das Ehepaar Mittel inHöhe von 37.500 Euro (30 % von 125.000 Euro der Gesamtkosten) aus dem KfW-Wohneigen-tumsprogramm.

Investitionsplan

Hauserwerb Euro 100.000Wärmedämmung Dach, Installation Brennwertkessel, Einbau Wärmeschutzverglasung Euro 25.000

Summe: Euro 125.000

In diesem Beispiel ist eine Kombination zwischen KfW-Programm zur CO2-Minderung und demKfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums (Einzelheiten siehe Kapitel J) möglich.

Finanzierungsplan

KfW-Wohneigentumsprogramm* Euro 37.500KfW-Programm zur CO2-Minderung** Euro 25.000Hausbankdarlehen und Eigenmittel Euro 62.500

Summe: Euro 125.000

* max 30 % der förderfähigen Kosten (hier: 125.000 Euro), somit 37.500 Euro** die unmittelbaren Kosten für die Wärmedämmung des Daches und die Erneuerung

der Heizung sowie die Wärmeschutzverglasung, hier 25.000 Euro

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Page 20: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Energieein-sparberatung vor Ort (für Wohn-gebäude)

Beratungen durch Ingenieure zur Reduzierungdes Heizenergieverbrauches in Wohngebäudenkönnen durch einen Zuschuss gefördert wer-den. Die Baugenehmigung für diese Gebäudemuss vor dem 1.1.1984 bzw. in den neuenBundesländern vor dem 1.1.1989 erteilt wor-den sein. Die Beratung muss aufdecken, wo dieSchwachstellen im Energiehaushalt des Ge-bäudes liegen, und umfassende Vorschläge fürsinnvolle Einsparinvestitionen enthalten.

Antragsberechtigt ist der beratende Ingenieur.Eine Beratung in Anspruch nehmen könnenHauseigentümer, private sowie kleine undmittlere Unternehmen als Eigentümer vonWohngebäuden mit bis zu 120 Wohneinhei-ten, sofern sie gewisse Umsatzgrenzen nichtübersteigen.

In Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinhei-ten sind maximale förderfähige Beratungsko-sten festgelegt, zu denen jeweils ein Höchst-zuschuss gewährt wird. Die Differenz trägt derBeratungsnehmer als Eigenanteil, ebenso überdie höchstzuwendungsfähigen Beratungs-kosten hinausgehende Kosten (zuzüglich ggf.Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag). Es be-steht kein Rechtsanspruch auf Bezuschussung,die Bewilligung erfolgt bei begrenzten Förder-mitteln nach dem »Windhundverfahren«.

Beratungsnehmer und Berater schließen vorBeginn der Beratung einen Beratervertrag(Muster hierfür sind bei den Ansprechpartnernerhältlich.) Dieser Vertrag ist vom Berater zu-sammen mit dem Antrag auf Bezuschussungbei der zuständigen Stelle einzureichen. Überdie Bewilligung des Zuschusses entscheidet dasBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrol-le im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ansprechpartner (s. Adressen)� Bundesamt für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle (BAFA)� Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit, Dienstbereich Berlin� Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit, Referat IX A 5 Bonn� Rationalisierungs- und Innovationszentrum

der Deutschen Wirtschaft (RKW) und BAFAfür Berateradressen.

KfW-CO2-Gebäude-sanierungs- programm

Zur zinsgünstigen langfristigen Finanzierungvon besonders umfangreichen Investitionenzur CO2-Minderung und zur Energieein-sparung in Wohngebäuden des Altbaube-

standes steht das KfW-CO2-Gebäudesanie-rungsprogramm in allen Bundesländern zurVerfügung. Gefördert wird die Durchführungvon Maßnahmenpaketen, die aus der Kombi-nation bestimmter Einzelmaßnahmen (z.B.Heizungserneuerung, Wärmedämmung, Fen-stererneuerung) bestehen. Damit wird derCO2–Ausstoß um mindestens 40 kg/m2 Wohn-fläche und Jahr reduziert.

Gefördert werden Träger von Investitionsmaß-nahmen an selbstgenutzten und vermietetenWohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Woh-nungsunternehmen, Gemeinden etc.).

Gefördert werden bis zu 100 % der Investiti-onskosten, maximal jedoch Euro 250 pro m2

Wohnfläche. Die maximale Kreditlaufzeit be-trägt 20 Jahre. Der Zinssatz liegt in den ersten10 Jahren deutlich unter dem Kapitalmarkt-zins.

Private Antragsteller stellen vor Vorhabensbe-ginn den Antrag bei ihrer Hausbank. Öffent-lich-rechtliche Antragssteller stellen ihrenAntrag direkt bei der KfW.

3. Erneuerbare Energien

Förderung erneuerbarer Energien

(Marktanreizprogramm)

Gefördert wird der Einsatz erneuerbarer Energiendurch Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen. Diesgeschieht im Interesse einer zukunftsfähigen

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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Hinweise:� Bundesverband der Verbraucherzentra-

len e.V. (vzbv) und die Verbraucherzen-tralen bieten gemeinsam den privatenVerbraucherInnen bundesweit in fast360 Beratungsstellen individuelle undanbieterunabhängige Energieeinspar-beratungen an, die vom Bundesminis-terium für Wirtschaft und Arbeit ge-fördert werden.

� Über die kostenfreie, bundesweite Ruf-nummer 08000 736 734 der DeutschenEnergie-Agentur (dena) können Interes-sierte Experten-Rat zu allen Fragen derrationellen Energieerzeugung, -umwand-lung und zu erneuerbaren Energien erhal-ten. Das Informationsangebot der denaumfasst rationelle Energienutzung imNeu- und Altbaubereich sowie bei derStromanwendung, aber auch Solar- undWindenergie, Biomasse und Kraft-Wärme-Kopplung. Anrufer mit weiterge-hendem Beratungsbedarf werden an qua-lifizierte Kooperationspartner vermittelt.Partner sind u.a. die Energieagenturen derLänder, Verbraucherzentralen und For-schungsinstitute aus den verschiedenstenBereichen. Die Hotline ist an sieben Tagenin der Woche rund um die Uhr erreichbar.

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Energieversorgung und angesichts der nurbegrenzten Verfügbarkeit fossiler Energie-ressourcen sowie aus Gründen des Umwelt-und Klimaschutzes.

Anträge können bis zum 15. Oktober 2003gestellt werden.

Gefördert werden:� Solarkollektoranlagen� Biomasseanlagen� Biogasanlagen� Wasserkraftwerke� Tiefengeothermie� Photovoltaik für Schulen� Biomasseanlagen zur kombinierten

Wärme-Strom-Erzeugung

Gefördert werden Privatpersonen, freiberuflichTätige sowie kleine und mittlere private ge-werbliche Unternehmen, die� Eigentümer, Pächter oder Mieter der An-

wesen sind, auf denen die o.a. Anlagen er-richtet, erweitert oder reaktiviert werdensollen oder

� Energiedienstleister (Kontraktoren) für dieo.a. Anlagen sind.

Bei netzgekoppelten Photovoltaikanlagen fürSchulen oder Ausbildungszentren sind die je-weiligen Träger antragsberechtigt.

Die Förderung erfolgt durch

Zuschüsse bei: Solarkollektoranlagen, Holzhei-zungsanlagen, Photovoltaikanlagen für Schu-len.Darlehen bei: großen Biomasseanlagen, Was-serkraftanlagen, Anlagen zur Nutzung der Tie-fengeothermie, Biomasseanlagen zur kombi-nierten Wärme-Strom-Erzeugung

Bei Zuschüssen:Die Antragsformulare für Zuschüsse könnenbeim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) in Eschborn (s. Adressen) an-gefordet werden. Das BAFA nimmt auch dieAnträge auf Zuschüsse entgegen.Bei Darlehen:Das Marktanreizprogramm knüpft an das CO2-Minderungsprogramm der Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) an (s. Adressen). Dar-lehensnehmer können einen Teil Schulderlassauf das ausgereichte Darlehen erhalten. DieDarlehen werden von der KfW ausgereicht.Kreditanträge sind bei den Hausbanken erhält-lich und einzureichen.

100.000 Dächer Solar-strom-Pro-gramm

Das 100.000 Dächer Solarstrom-Programmbietet Darlehen zur Finanzierung von Investi-tionen in die Errichtung und Erweiterung vonPhotovoltaikanlagen. Dies betrifft Anlagen abeiner Spitzenleistung von ca. 1 kWp.

Gefördert werden Privatpersonen, freiberuflichTätige sowie kleine und mittlere private ge-werbliche Unternehmen.

Es werden zinsverbilligte Darlehen zur Finan-zierung der Anlagen gewährt.Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei500.000 Euro. Auftretende Finanzierungslückenkönnen aus aus dem KfW-Programm für CO2-Minderung geschlossen werden.Aus dem Programm können bis zu 100 % derförderfähigen Kosten finanziert werden. UmPreissteigerungen bei Solarmodulen entgegen-zuwirken, wird der Darlehenshöchstbetrag beikleineren Anlagen (bis 5 kW) auf 6.230 Euro/kW,bei größeren Anlagen und bei gewerblichen An-tragstellern auf 3.115 Euro/kW begrenzt.Die maximale Kreditlaufzeit liegt bei zehn Jah-ren bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlauf-jahren.

Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.Möglich sind auch Bürgschaften der Bürg-schaftsbanken.

Haftungsfreistellung:Die Hausbank kann zu 50 % von der Haftungfreigestellt werden.

Das 100.000 Dächer Solarstrom-Programmwird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträgemüssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkas-se) gestellt werden, die die gesamte Finanzie-rung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilendie Kreditinstitute bzw. die Kreditanstalt fürWiederaufbau.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

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Was sind erneuer-bare Energien?

»Erneuerbare Energien« sind Energiequel-len und Energieträger, die nach menschli-chen Zeitbegriffen unerschöpflich sind.Dazu gehören Sonnenstrahlung, Windener-gie, Wasserkraft, Umweltwärme, Gezeiten-energie, Erdwärme, Biomasse und Biogas.

Im Unterschied dazu werden die »er-schöpflichen« Energien, wie Kohle, Erdölund Erdgas, in erdgeschichtlich betrachtetwenigen Augenblicken verbraucht, hinzukommen die Risiken für Umwelt und Klima(Treibhauseffekt).

Neues Gesetz fördert erneuerbare Energien

Schon seit 1991 förderte das »Stromein-speisungsgesetz« die Stromerzeugung aufBasis erneuerbarer Energien. Die Betreiberder Stromnetze wurden durch dieses Gesetzerstmals verpflichtet, aus Sonnen- und Win-denergie sowie aus Wasserkraft und Bio-masse erzeugten Strom in ihr Netz aufzu-nehmen und zu bestimmten Mindestsätzenzu vergüten. Das Gesetz hat insbesondereder Windenergie in Deutschland einen kräf-tigen Schub gegeben.

Am 1. April 2000 wurde es abgelöst durchdas »Gesetz für den Vorrang ErneuerbarerEnergien« – kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG gibt noch stärkereAnreize, in die regenerativen Energien zu in-vestieren: Es sieht fixe Vergütungen vor, dieje nach Energieträger und Leistung zwischen6,0 und 45,7 €-Cent je Kilowattstunde lie-gen. Das EEG soll dazu beitragen, den Anteilerneuerbarer Energien am gesamten Ener-gieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestenszu verdoppeln.

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Bürgschaftender Bürg-schaftsbanken

In allen Bundesländern stehen Bürgschaftsban-ken bereit, um Investitions- und Betriebsmittel-kredite für Existenzgründer und mittelständi-sche Betriebe abzusichern. Sie werden dannwichtig, wenn Kreditnehmer (z.B. Existenz-gründer) zwar ein tragfähiges Unternehmens-konzept haben, aber nicht über banküblicheSicherheiten verfügen. Bürgschaftsbanken sindSelbsthilfeeinrichtungen der privaten Wirt-schaft, die durch Rückbürgschaften des Bundesund des jeweiligen Landes unterstützt werden.Kredite zur Umschuldung bestehender Krediteoder zur finanziellen Sanierung von Unterneh-men werden nicht verbürgt.

Bürgschaftsbanken übernehmen Bürgschaftenfür Betriebe des privaten gewerblichen Mittel-standes (Handwerk, Handel, Kleinindustrie,Gaststätten- und Dienstleistungsgewerbe usw.)sowie für Freie Berufe.

Die Bürgschaftsbanken bürgen der Hausbankfür einen Kredit. Sie decken bis zu 80 % des

Ausfalls (Selbstbehalt des Kreditgebers 20 %).Der Höchstbetrag der Bürgschaft darf 1 Mio.Euro im Einzelfall nicht übersteigen. Die Lauf-zeit der verbürgten Kredite darf grundsätzlichbis zu 15 Jahren betragen. – Die Bürgschaftsbanken erheben ein Bürg-schaftsentgelt.

Die Bürgschaft ist über die jeweilige Hausbankbei der Bürgschaftsbank des Landes zu bean-tragen, in dem der begünstigte Betrieb seinenSitz hat.

DtA-die Mittel-standsbank–Bürgschafts-programm

Die DtA–die Mittelstandsbank– vergibt mitUnterstützung des Bundes und der LänderBürgschaften für Investitions- und Betriebs-mittelkredite in den fünf neuen Bundeslän-dern und Berlin (Ost). Diese Bürgschaften die-nen der Errichtung, Erweiterung, Umstellungoder Rationalisierung von Betrieben. Sie wer-den dann wichtig, wenn Kreditnehmer zwar

ein tragfähiges Unternehmenskonzept haben,aber nicht über bankübliche Sicherheitenverfügen. Kredite zur finanziellen Sanierung von Unter-nehmen werden nicht verbürgt.

Gefördert werden mittelständische Unterneh-men der gewerblichen Wirtschaft, die sichganz oder mehrheitlich in privater Hand be-finden; auch Genossenschaften.

Die Bürgschaften werden gegenüber der Haus-bank übernommen. Sie decken höchstens80 % des Ausfalls (Selbstbehalt des Kredit-gebers 20 %). Der Mindestbetrag der Bürg-schaft beträgt in der Regel 1 Mio. Euro; einHöchstbetrag von 10 Mio. Euro soll nichtüberschritten werden. Die Laufzeit der verbürgten Kredite soll dievoraussichtliche Nutzungsdauer der finan-zierten Investitionen nicht übersteigen.

Das DtA–die Mittelstandsbank–Bürgschafts-programm wird von der DtA–die Mittel-standsbank– (s. Adressen) durchgeführt. DieAnträge müssen bei der Hausbank (Bank oderSparkasse) gestellt werden, welche die Finan-zierung dann auch abwickelt. Auskünfte ertei-len die Kreditinstitute bzw. die Deutsche Aus-gleichsbank.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

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D. Bürgschaften

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Unternehmensgröße? Für wen?

Bürgschaften der AL +NL Investitionen, Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,Bürgschaftsbanken Betriebsmittel Unternehmen Industrie, sonstiges Gewerbe, Fremdenverkehr,

Freie Berufe

DtA-die Mittelstandsbank– NL + Berlin Investitionen, Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,Bürgschaftsprogramm (Ost) Betriebsmittel Unternehmen Industrie, sonstiges Gewerbe, Fremdenverkehr

Bundes-/Landesbürgschaften NL + Berlin Investitionen, Kleine, mittlere und Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,(Ost) Betriebsmittel größere Unternehmen Industrie, sonstiges Gewerbe, Fremdenverkehr,

Freie Berufe

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Page 23: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Bürgschaftendes Bundesund der Länder

Für die Besicherung von Krediten vor allem zuInvestitionszwecken stellen der Bund und diejeweiligen Bundesländer in den neuen Ländernparallele Bundes-/Landesbürgschaften zur Ver-fügung. Voraussetzung ist, dass das Vorhabenvolkswirtschaftlich sinnvoll, das Unterneh-menskonzept wirtschaftlich tragfähig und eineanderweitige Finanzierung nicht möglich ist.

In den alten Ländern stehen in der Regel Lan-desbürgschaftsprogramme zur Verfügung.

Gefördert werden Unternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehr-heitlich in privater Hand befinden.

Bundes-/Landesbürgschaften stehen für Vor-haben mit einem Bürgschaftsbedarf ab ca.10 Mio. Euro bereit. Die Bürgschaftsbedingun-gen werden nach den Erfordernissen des Ein-zelfalls festgesetzt. Die Bürgschaften deckenhöchstens 80 % des Ausfallrisikos ab. Für alleBürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zuzahlen.

Anträge und Anfragen können gerichtet wer-den an C & L Deutsche Revision, Düsseldorf(s. Adressen)

� Hinweis

Grundsätzlich können Bürgschaften mit ande-ren Förderinstrumenten wie z.B. zinsverbillig-ten Krediten oder Investitionszuschüssen undInvestitionszulagen kombiniert werden.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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Wer bietet Bürgschaften an?Abzusichernde Kreditsumme Alte Länder Neue Länder

bis 1 Mio. Euro Bürgschaftsbanken Bürgschaftsbankender Bundesländer der Bundesländer

1 Mio. – 10 Mio. Euro Bürgschaftsprogramme DtA–die Mittelstandsbank–der Länder Bürgschaftsprogramm

über 10 Mio. Euro Bürgschaften der Länder gemeinsame Bundes-/Landesbürgschaften

Haftungs-freistellung

Will ein Kreditnehmer ein ERP-, DtA–dieMittelstandsbank– oder KfW-Darlehen inAnspruch nehmen und hat keine ausrei-chenden Sicherheiten, so kann seine Haus-bank unter Umständen anstelle einer öf-fentlichen Bürgschaft eine Haftungsfrei-stellung beantragen (vgl. Beschreibungender einzelnen Programme). Hintergrund:Der Kreditnehmer, dem die Hausbank einbewilligtes Förderprogramm-Darlehen aus-zahlt, haftet der Hausbank gegenüber fürdie gesamte Kreditsumme. Die Hausbankwiederum haftet ihrerseits dem Geldgeber(DtA, KfW) gegenüber – ebenfalls für dengesamten Darlehensbetrag. Diese Haftungkann aber – auf Antrag – reduziert werden.Zweck dieser Haftungsfreistellung ist,Banken und Sparkassen zu »motivieren«,Gründern und Unternehmen mit geringenSicherheiten dennoch Kredite zu ge-währen.

� Haftungsfreistellung alte Länder: 40 %.

� Haftungsfreistellung neue Länder: 50 %.

Im Insolvenzfall werden die Sicherheitendes Kreditnehmers verwendet. Der Erlöswird – je nach dem Prozentanteil derHaftung – zwischen Hausbank und Förder-programm-Geber aufgeteilt.

KMU-Bürgschafts-fazilität der EU

Die KMU-Bürgschaftsfazilität (früher Teilder Wachstums- und Beschäftigungsinitia-tive der EU) wurde in das Mehrjahrespro-gramm für Unternehmen und unterneh-merische Initiative, insbesondere für diekleinen und mittleren Unternehmen(KMU), Laufzeit 2001–2005, eingeordnet.Sie wird vom EIF verwaltet. Ziel ist die Erleichterung des Zugangs zuDarlehen für Investitionen für KMU. DieVerfügbarkeit von Darlehen verbessert sichdurch die Bereitstellung von Rückbürg-schaften seitens des EIF für nationaleBürgschaftssysteme.

Zielgruppe sind kleine Unternehmen mitWachstumspotenzial mit vorwiegend bis zu100 Mitarbeitern, die bei der Kreditvergabebesondere Probleme durch die Risikoein-stufung haben. Die Bürgschaften werdenvor allem für IKT-Investitionen (Hardware,Software, Schulungen), Mikrofinanzierun-gen und Eigenkapitalgarantien bereitge-stellt. Besonderes Augenmerk liegt aufMitteln zur Finanzierung immateriellerVermögenswerte.

Die Abwicklung erfolgt über ein Netz vonFinanzintermediären in den EU-Mitglied-staaten und innerhalb bereits bestehendernationaler Bürgschaftssysteme.In Deutschland ist derzeit die DeutscheAusgleichsbank (Kontakt: DtA-InfoLine0228-831-2400) Intermediär für dieseBürgschaftsfazilität und ordnet sie in dasDtA-Startgeld-Programm ein.

Ansprechpartner sind zunächst die beidenFörderbanken Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und die DtA–die Mittelstands-bank– sowie die Euro Info Centren und derEuropäische Investitionsfonds (EIF).

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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Was sind Ausfallbürgschaften?Bürgschaften (Fachbegriff: Ausfallbürgschaft)sind für die Banken, Sparkassen und andereFinanzierungsinstitute vollwertige Kreditsi-cherheiten. Sie werden – auf Antrag – vonden Bürgschaftsbanken der Bundesländerübernommen: für den verbürgten Teil einesKredits. Der Kreditnehmer selbst haftet immerfür die gesamte Kreditsumme!

Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürg-schaften für mittel- und langfristige Kreditealler Art und für jeden wirtschaftlich vertret-baren Zweck, z.B. für

� Existenzgründungen� lnvestitionsfinanzierungen� Betriebsmittel (auch zur Erhöhung des

Kontokorrentkreditrahmens).

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?Ausfallbürgschaften stehen für alle gewerb-lichen Unternehmen und Freiberufler (in ei-nigen Bundesländern auch Landwirte, Gar-tenbaubetriebe und Fischer) zur Verfügung,denen wegen fehlender »bewertbarer« Sicher-heiten kein oder kein ausreichender Kreditgewährt würde. Voraussetzung: Ihr Finanzie-rungsvorhaben muss betriebswirtschaftlichsinnvoll sein.

Wo und wie werden Ausfallbürgschaftenbeantragt?Eine Ausfallbürgschaft wird in der Regel überdie Hausbank beantragt. Achtung: Die Haus-bank und Bürgschaftsbank frühzeitig in dieeigene Planung mit einbeziehen! Vor Ver-tragsabschlüssen die Finanzierung klären! AlleGespräche mit konkreten Unterlagen führen!

Bürgschaftsbanken übernehmen ein beson-ders hohes Risiko. Sie brauchen deshalb aktu-elle und umfassende Informationen.

Wichtig auch: Die Bürgschaftsbank prüft fürdie Bürgschaftszusage das betreffende Grün-dungs- oder Vorhabenskonzept – nach derHausbank – ein zweites Mal auf Herz undNieren. Fragen Sie bei einem negativen Be-scheid nach den Gründen! Nutzen Sie ein»Nein« als Chance: Schalten Sie Schwachstel-len Ihres Konzeptes aus.

Kosten Der Kreditnehmer hat für eine Ausfallbürg-schaft eine einmalige Bearbeitungsgebührsowie eine laufende Gebühr (Avalprovision)von üblicherweise 1 % p.a. der verbürgtenSumme zu zahlen.

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Übersicht Sicherheiten

� Grundschulden Belastung von Immobilien

� Bürgschaften Hier verpflichtet sich der Bürge, im Schadensfalle gegenüber der Bank anstelle des Kreditnehmersfür die Kreditsumme nebst Zinsen aufzukommen. (s. Ausfallbürgschaften)

� Lebensversicherungen

� Bausparverträge

� Festgelder

� Sparguthaben

� Sparbriefe

� Festverzinsliche Wertpapiere

� Aktien

� Sicherungsübereignung Die sicherungsübereigneten Gegenstände (z.B. Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Fahrzeuge, Warenlager etc.) bleiben im Besitz des Kreditnehmers; Eigentümer wird das Kreditinstitut

� Forderungsabtretung Die Bank erhält die Forderungen, die der Kreditnehmer aus noch nicht bezahlten Rechnungen seiner Kunden hat

Ausfallbürgschaften

SicherheitenAusschlaggebend dafür, ob ein Darlehen bewilligt wird oder nicht, sinddie Person des Kreditnehmers und die Erfolgswahrscheinlichkeit desVorhabens, für das er ein Darlehen benötigt. Darüber hinaus benötigt jeder Kreditgeber in der Regel sogenannte»bankübliche« Sicherheiten. Allerdings: Allein wegen ausreichender

»banküblicher« Sicherheiten wird ein Kredit nicht automatisch bewil-ligt. Sie werden (sollen) immer nur zusätzliches Argument für eineKreditvergabe sein. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Vorhabens, für das Geld benötigtwird, bleibt ausschlaggebend.

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E. Forschung und Innovation

1. Zuschüsse

Förderung von Forschung, Ent-wicklung undInnovation in KMU undexternen Industriefor-schungseinrichtungen

� Fördersäule FuE-Personalförderung

Die FuE-Personalförderung bietet Zuschüssefür kleine und mittlere Unternehmen in denneuen Bundesländern und Berlin (Ost). Sie sol-len dazu anzuregen, die Personalbasis für inForschung und Entwicklung tätige Personen zustärken und auszubauen. Die Förderung solllaufende und künftige FuE-Aktivitäten unter-stützen.

Gefördert werden Personalaufwendungen fürim Unternehmen festangestellte Mitarbeiter,soweit deren Tätigkeit auf die Entwicklungund Einführung neuer oder verbesserter Er-zeugnisse oder Verfahren gerichtet ist.

Gefördert werden rechtlich selbständige pro-duzierende Unternehmen der Wirtschaftszwei-ge Bergbau, Steine und Erden; verarbeitendesGewerbe; Energie- und Wasserversorgungsowie Baugewerbe mit

Für wen?

Was?

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Unternehmensgröße? Für wen?

ZuschüsseFörderung von Forschung, NL + Forschung, Kleine und mittlere Kleine und mittlere Unternehmen Entwicklung und Innovation Berlin (Ost) Entwicklung, Unternehmen (Verarbeitendes Gewerbe, Industrie) undin KMU Innovation externe IndustrieforschungseinrichtungenIndustrielle Gemeinschafts- AL + NL Forschung, Forschungsvereinigungenforschung mit Initiativprogramm Innovation»Zukunftstechnologien für KMU«INSTI- AL + NL Forschung und Kleine und mittlere Kleine und mittlere Unternehmen undKMU-Patentaktion Entwicklung, Unternehmen Existenzgründer

PatentanmeldungINSTI- AL + NL Beratung Kleine und mittlere Kleine und mittlere Unternehmen undInnovationsaktion Unternehmen ExistenzgründerPRO INNO AL + NL Forschung, Kleine und mittlere Unternehmen (Gewerbliche Wirtschaft)

Entwicklung Unternehmen ForschungseinrichtungenInnoNet AL + NL Forschung, Forschungseinrichtungen gemeinsam mit

Entwicklung UnternehmenFörderwettbewerb Netzwerk- NL Aufbau von Kleine und mittlere KMU, Forschungseinrichtungen management-Ost (NEMO) + Berlin Netzwerken UnternehmenMultimedia-Innovations- AL + NL Förderung und Kleine und mittlere KMU, Forschungseinrichtungen programm Entwicklung Unternehmen Hochschulen, Veranstalter KrediteERP-Innovationsprogramm AL + NL Forschung, Kleine und mittlere Unternehmen– Kreditvariante – Entwicklung, Unternehmen

Markteinführungs-investitionen

Beteiligungskapital für innovative UnternehmenBTU-Beteiligungskapital AL + NL Eigenkapital, Kleine Unternehmen Innovative, wachstumsorientierte Unternehmenfür kleine Technologie- Forschung und bis zu 5 Jahrenunternehmen Entwicklung,

Markteinführungs-investitionen

BTU-Frühphase AL + NL Eigenkapital, Gründungsbetriebe Innovative, wachstumsorientierte Unternehmens- Existenzgründeraufbau

tbg – Technologie- AL + NL Forschung, Kleine und mittlere Technologieunternehmen bis max. 125 Mio. EuroBeteiligungsprogramm (tbg) Innovation, Unternehmen Jahresumsatz

InvestitionenFUTOUR 2000 NL + Forschung, Kleine und mittlere Existenzgründer, junge technologieorientierte

Berlin (Ost) Innovation Unternehmen UnternehmenERP-Innovationsprogramm AL + NL Eigenkapital, Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,– Beteiligungsvariante – Forschung und Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,

Entwicklung, Freie Berufe (einschließlich Heilberufe)Markteinführungs-investitionen

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� Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeiten inden neuen Bundesländern

� höchstens 250 Beschäftigten� einem Jahresumsatz von höchstens 40 Mio.

Euro im Jahr vor der Antragstellung odereiner Bilanzsumme kleiner als 27 Mio. Euro

� einer Wertschöpfung von mehr als 20 %aus Produktion.

Das Unternehmen darf sich nicht zu mehr als25 % des Kapitals oder der Stimmanteile imBesitz eines oder mehrerer Unternehmen be-finden, die insgesamt die Mittelstandsklauselder EU nicht erfüllen.

Finanzierungsanteil: Die FuE-Personalförde-rung kann maximal 40 % der zuwendungs-fähigen Personalausgaben abdecken.Höchstbetrag: Der Zuschuss kann maximal150.000 Euro pro Antragsjahr und Unterneh-men betragen. Die max. förderfähige Lohn-und Gehaltssumme beläuft sich auf 50.000Euro pro Beschäftigten und Jahr.

Die FuE-Personalförderung wird vom Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)durchgeführt. Die Anträge müssen beim Pro-jektträger Arbeitsgemeinschaft industriellerForschungsvereinigungen »Otto von Guericke«e.V. (AiF), Geschäftsstelle Berlin (s. Adressen),gestellt werden. Informationen sind auch hiererhältlich.

� Fördersäule FuE-Projektförderung

Die FuE-Projektförderung bietet Zuschüsse fürkleine und mittlere Unternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft und externe Industriefor-schungseinrichtungen in den neuen Bundes-ländern und Berlin (Ost). Ziel ist, diese Unter-nehmen bei der Entwicklung neuerErzeugnisse und Verfahren zu unterstützenund ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.Gefördert werden Forschungs- und Entwick-lungsvorhaben von der Detailkonzeption biszur Fertigungsreife, die auf neue Erzeugnisseoder Verfahren zielen, sofern sie nicht aus-schließlich Studiencharakter haben oder sichmit der Erarbeitung und Aufbereitung von In-formationen befassen (z.B. Datenbanken, Ka-taloge, Handbücher, Handlungsanweisungenetc.).

Gefördert werden rechtlich selbständige

� innovative Unternehmen der gewerblichenWirtschaft, die nicht älter als 3 Jahre sind

� industrienahe forschungsintensive Unter-nehmen

� gemeinnützige externe Industriefor-schungseinrichtungen jeweils mit

– Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeiten inden neuen Bundesländern

– höchstens 250 Beschäftigten– einem Jahresumsatz von höchstens 40 Mio.

Euro im Jahr vor der Antragstellung odereiner Bilanzsumme kleiner als 27 Mio. Euro.

Das Unternehmen darf sich nicht zu mehr als25 % des Kapitals oder der Stimmanteile imBesitz eines oder mehrerer Unternehmen be-finden, die insgesamt die Mittelstandsklauselder EU nicht erfüllen.

Die FuE-Projektförderung kann bis zu 45 %der FuE-Ausgaben abdecken für� innovative Unternehmen der gewerblichen

Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antrag-stellung nicht älter als 3 Jahre sind; der Zu-schuss ist auf 300.000 Euro begrenzt

� industrienahe forschungsintensive Unter-nehmen mit einem Beschäftigtenanteil vonmindestens 20 % in Forschung und Ent-wicklung und deren Wertschöpfung ausProduktionstätigkeit und aus Handel 50 %der Gesamtwertschöpfung nicht überschrei-tet. Es können maximal 75 % des in den Un-ternehmen in Forschung und Entwicklungbeschäftigten Personals gefördert werden;der Zuschuss ist auf 375.000 Euro begrenzt.

Die FuE-Projektförderung kann bis zu 70 %der FuE-Kosten abdecken für� gemeinnützige externe Industriefor-

schungseinrichtungen mit einem Finanzie-rungsanteil durch institutionelle Förderungvon maximal 30 %. Es können maximal40 % des in diesen Einrichtungen in For-schung und Entwicklung beschäftigtenPersonals gefördert werden; der Zuschussist auf 375.000 Euro begrenzt.

Die FuE-Projektförderung wird vom Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit(BMWA) durchgeführt. Die Anträge müssenbeim Projektträger Fraunhofer Services GmbH(s. Adressen) gestellt werden. Eine elektroni-sche Antragstellung ist möglich. Informatio-nen sind auch hier erhältlich.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

EU-Programme6. Europäisches

ForschungsrahmenprogrammDas 6. Europäische Forschungsrahmenpro-gramm (2002–2006) fördert Vorhaben infolgenden Förderschwerpunkten:� Genomik und Biotechnologie im Dienste

der Medizin� Technologien für die Informations-

gesellschaft� Nanotechnologien, intelligente Materia-

lien, neue Produktionsverfahren� Luft- und Raumfahrt� Lebensmittelsicherheit und Gesund-

heitsrisiken� Nachhaltige Entwicklung und globale

Veränderungen� Bürger und modernes Regieren in der

WissensgesellschaftInformationen sind erhältlich bei dem EU-Büro des BMBF: Königswinterer Straße 522, 53227 Bonn, Frau M. Schuler, Tel.: 02 28 / 4 47-6 33; Fax: 02 28 / 4 47-6 49; E-Mail: [email protected]: www.dlr.de/eub

Spezielle Maßnahmen für KMU� CRAFT (Cooperative Research Action

for Technology)Förderung der gemeinsamen Forschung meh-rerer kleiner und mittlerer Unternehmen, dieüber keine oder geringe eigene Forschungs-kapazitäten verfügen und daher Forschungs-arbeiten von Dritten durchführen lassen wol-len. Mindestens 3 KMU aus mindestens 2 EU-oder mit der EU assoziierter Staaten bildenein Konsortium und beauftragen mindestenszwei Forschungsinstitute mit den Forschungs-arbeiten. Die EU finanziert bis zu 50 % derGesamtausgaben eines CRAFT-Projektes, För-derbetrag der EU maximal 1 Mio. 3. Förder-fähig sind Gesamtkosten des Vorhabens zwi-schen 500.000 3 und 2 Mio. 3.

� Collective ResearchFörderung der gemeinsamen Forschung vonForschungsvereinigungen oder Verbänden, indenen hauptsächlich kleine und mittlere Un-ternehmen mitwirken, um größere For-schungsprojekte durchzuführen, deren Er-gebnisse den Mitgliedern der Forschungsver-einigungen/Verbände oder einer ganzenBranche zugute kommt. Mindestens 2 For-schungsvereinigungen/Verbände aus minde-stens 2 EU- oder mit der EU assoziierterStaaten oder eine europäische Forschungs-vereinigung bilden ein Konsortium und be-auftragen mindestens zwei Forschungs-institute mit den Forschungsarbeiten. Die EUfinanziert bis zu 50 % der Gesamtausgaben,Förderbetrag der EU maximal 2,5 Mio. 3.

Informationen zu beiden Aktivitäten sinderhältlich bei:ZENIT GmbHDohne 54, D-45468 Mülheim/RuhrHerr Stefan Braun, Tel.: (0 18 01) 56 86 57, Fax: (02 08) 3 00 04-9 92E-Mail: [email protected]: www.ivc-deutschland.de

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Unter www.fhms.de können alle Informatio-nen über das Förderprogramm aus dem Inter-net abgerufen werden. Nach Anmeldung er-hält der Antragsteller ein Passwort, das ihmZugang zu einem gesicherten, geschlossenenBereich – dem sogenannten Extranet - ver-schafft. Die dort vorhandenen Antragsunterla-gen können dann auf die Festplatte geladenund mit gängigen Text- und Kalkulationspro-grammen bearbeitet werden. ZusätzlicheChecklisten informieren über die Teilnahme-konditionen. Der ausgefüllte Antrag wirdonline an Fraunhofer Services GmbH zurück-gesendet. Danach kann sich der Antragstellerjederzeit online über den aktuellen Bearbei-tungsstand informieren, in Dialog mit demProjektträger treten, in den Ablauf eingreifenund Änderungswünsche einbringen.

Förderung derindustriellenGemein-schaftsforschung

mit Initiativprogramm »Zukunfts-technologien für kleine und mittlereUnternehmen«

Die Förderung der industriellen Gemein-schaftsforschung bietet Zuschüsse für FuE-Projekte an, die von Unternehmen einer Bran-che oder eines Technologiefeldes gemeinsamdurchgeführt werden sollen und noch vor-wettbewerblich angelegt sind. Sie können dieganze Breite von wissenschaftlich-technischenFragestellungen, an denen die Unternehmeninteressiert sind, zum Gegenstand haben.

Die Programmvariante »Zukunftstechnologienfür kleine und mittlere Unternehmen« soll spe-ziell solche Projekte der Gemeinschaftsfor-schung fördern, die auf die Entwicklung undAnwendung moderner Technologien für kleineund mittlere Unternehmen gerichtet sind.Dabei werden Projekte mit branchenüber-greifendem oder interdisziplinärem Ansatzbevorzugt.

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständigeForschungsvereinigungen, die Mitglieder derArbeitsgemeinschaft industrieller Forschungs-

vereinigungen »Otto von Guericke« e.V. (AiF)sind. Die Forschungsvereinigungen, die vor-wiegend von kleinen und mittleren Unterneh-men getragen werden, müssen ausschließlichund unmittelbar gemeinnützige Zwecke ver-folgen. Sofern die Forschungsvereinigungendie Vorhaben nicht selbst durchführen, kanndie Bearbeitung ganz oder teilweise durchandere Forschungsstellen erfolgen. Die For-schungsstellen müssen über die zur Bearbei-tung des jeweiligen Vorhabens erforderlichewissenschaftliche Qualifikation verfügen.

Finanzierungsanteil:Von den gesamten Projektkosten werden diein den Förderrichtlinien des BMWA als zuwen-dungsfähig benannten Ausgaben in vollerHöhe bezuschusst.

Unternehmen und Forschungsstellen könnenVorschläge für die Bearbeitung unterneh-mensübergreifender Themenstellungen imRahmen der industriellen Gemeinschaftsfor-schung an die fachlich zuständige Forschungs-vereinigung richten. Findet der Vorschlag dieUnterstützung der Mitgliedsunternehmen die-ser Forschungsvereinigung, so richtet dieseeinen Antrag auf Begutachtung an die AiF(s. Adressen).

Für Projekte, die von der AiF positiv begutach-tet werden, können die jeweiligen Forschungs-vereinigungen einen Antrag auf Bewilligungeiner Zuwendung über die AiF an das BMWAstellen.

INSTIKMU-Patent-aktion

Die KMU-Patentaktion des Bundesministeri-ums für Bildung und Forschung (BMBF) bietetfinanzielle Zuschüsse für die erste Patent-oder Gebrauchsmusteranmeldung eines klei-nen oder mittleren Unternehmens (KMU) oderUnternehmensgründers. Gefördert werden:� Recherchen zum Stand der Technik� Kosten-Nutzen-Analyse� Patentanmeldung beim Deutschen Patent-

und Markenamt

� Vorbereitung für die Verwertung einer Er-findung

� Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland� Technische Zulassung.

Gefördert werden kleine und mittlere Unter-nehmen einschließlich Handwerksbetriebe undExistenzgründer des produzierenden Gewerbesund der Landwirtschaft mit Geschäftssitz undProduktionsstätte in Deutschland, die For-schung und Entwicklung selbst betreiben oderbetreiben lassen und die in den letzten fünfJahren kein Patent oder Gebrauchsmuster an-gemeldet haben.

Finanzierungsanteil: Zu den Kosten für externe Leistungen wird eineinmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss bismaximal 8.000 Euro gewährt. Die Zuschuss-empfänger müssen 50 % der externen sowiedie gesamten innerbetrieblichen Aufwendun-gen selbst tragen.

Anträge können gerichtet werden an jedenINSTI-Partner. Auskünfte und Informationenbei:Institut der deutschen Wirtschaft KölnINSTI-ProjektmanagementGustav-Heinemann-Ufer 84–8650968 KölnTel.: (02 21) 4 98 18-32, Fax: (02 21) 4 98 18-56Internet: www.insti.de

INSTIInnovations-aktion

Mit der INSTI-lnnovationsaktion können sichkleine und mittlere Unternehmen und Exis-tenzgründer in Deutschland befähigen lassen,innerbetriebliche Innovationsprozesse – alsetablierter, kontinuierlicher Teil der Unterneh-mensstruktur – professionell zu planen, zu or-ganisieren und abzuwickeln. Für bestimmteinnerbetriebliche Innovationsprozesse undderen gezielte Stimulierung sind »lNSTI-lnno-

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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Risikokapital für Innovationen

Wer ein Unternehmen im High-Tech-Bereich grün-den will, hat einen weiten und kostspieligen Wegvor sich. Der durchschnittliche Finanzbedarf liegtbei fast 1,5 Mio. Euro (bei Projekten, die von derTechnologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH (tbg)finanziert werden).

Geld wird benötigt, um

in der Phase derNachentwicklung

in der Frühphase

Phasen technologischer Entwicklungen

in der FuE-Phase

ein Unternehmens-Konzept zu ent-wickeln, die techni-schen Möglichkeitenund den Markt aufHerz und Nieren zuprüfen und ersteEntwicklungsschrittezu tun

ein Produkt odereine Dienstleistungzu verkaufen

in der Phase der Markteinführung

in der Exit-Phase

ein Unternehmenvon seinen Geld-gebern wieder»abzunabeln«

ein Produkt oderVerfahren bis zurSerienreife zu ent-wickeln

ein Produkt odereine Dienstleistungnoch enger an denMarkt anzupassen,wozu häufig zusätz-liche Forschung undEntwicklung not-wendig sind

vationsdienstleistungen« entwickelt und stan-dardisiert worden, die Innovationsprozesse inGang setzen und optimieren sowie eine be-triebliche Innovationskultur dauerhaft etablie-ren, nämlich:

� Innovations-Workshop, Innovations-Check,Technologiebewertung, Schutzrechtsstrate-gie-Beratung, Erschließung neuer Ge-schäftsfelder, Verwertungsstrategien,Markt-Monitoring, Innovationscoach,sowie in Zusammenhang mit diesen dieINSTI Patentrecherche.

Diese INSTI-lnnovationsdienstleistungen kannjeder Interessierte ab dem Beginn des Jahres2001 bei jedem Mitglied des INSTI Innovatione.V. in Auftrag geben.

Zuschüsse zu diesen Aufträgen können erhalten:

� Unternehmen – einschließlich Handwerks-betriebe – mit bis zu 250 Beschäftigtenund entweder einem Jahresumsatz vonhöchstens 40 Mio. Euro oder einer Jahres-bilanzsumme von höchstens 27 Mio. Euro;die Unternehmen dürfen zudem nur zuhöchstens 25 % im Besitz von Unterneh-men stehen, die vorgenannte Grenzwerteüberschreiten; mit Geschäftssitz und – so-weit vorhanden – Produktionsstätte inDeutschland;

� Existenzgründer;

Für wen?

Weitere Fördermög-lichkeiten des BMBF

Fachprogramme des BMBF und BMWAForschungsförderung ist durch die Fachpro-gramme des Bundesministeriums für Bil-dung und Forschung (BMBF) und des BMWAmöglich. Diese Fachprogramme zielen dar-auf ab, Forschung und Entwicklung in aus-gewählten Technologien im Rahmen derjeweils ausgeschriebenen Programme zufördern.

Weitere Informationen über die geför-derten Bereiche und Ansprechpartnererhalten Sie durch die Broschüre»Innovationsförderung – Hilfen fürForschung und Entwicklung«Gemeinsame Broschüre zur Innovations-förderung der Bundesministerien für Bil-dung und Forschung (BMBF) sowie Wirt-schaft und Arbeit (BMWA).Informationen und Bestellungen beimBMBF oder BMWA (s. Adressen bzw.Bestellfax).

KMU-Förderberatung des BMBFForschungszentrum Jülich GmbHPTJ, Aussenstelle BerlinWallstraße 17–22, 10179 BerlinTel.: 0 18 88 / 57-27 13Fax: 0 18 88 / 57-27 10E-Mail: [email protected]: www.bmbf.de/kmu-info

Auskunftsstelle BMBF-FörderungProjektträger PTJ BerlinForschungszentrum Jülich GmbHWallstraße 17–22, 10179 BerlinTel.: 0 18 88 / 57-27 11Fax: 0 18 88 / 57-27 10E-Mail: [email protected]: www.fz-juelich.de/pzj/bmbf_aus-kunft_home.html

InnoRegio des BMBFDie vom BMBF 1999 gestartete Sonderför-dermaßnahme für die neuen Länder willdurch neue Formen der Zusammenarbeitvon Bildungs- und Forschungseinrichtun-gen sowie Wirtschaft und Verwaltung re-gionale Identitäten stärken und damit derEntwicklung marktfähiger Produkte undDienstleistungen und der Schaffung vonArbeitsplätzen wichtige Anstöße geben.Bestehende Netzwerke sollen durch neuePartner ergänzende Impulse erhalten.

Weitere Informationen:Projektbüro InnoRegioWallstraße 17–22, 10179 BerlinTel.: 0 30 / 2 01 99-4 82Fax: 0 30 / 2 01 99-4 70E-Mail: [email protected]: www.innoregio.de

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Page 29: - Wirtschaftsförderung für Gründer

� staatliche oder staatlich anerkannte deut-sche Hochschulen und außeruniversitäredeutsche Forschungseinrichtungen.

Die Nutzung von INSTI-lnnovationsdienst-leistungen wird durch Zuschüsse angeregt. DieZuschüsse betragen 25 % der Rechnungssum-me. Für die zuschussfähige Rechnungssummegelten folgende Obergrenzen:

Innovations-Workshop 2.500 EuroInnovations-Check 4.000 EuroTechnologiebewertung 4.000 EuroSchutzrechtsstrategie-Beratung 4.000 EuroErschließung neuer Geschäftsfelder 32.500 EuroVerwertungsstrategien 32.500 EuroMarkt-Monitoring 15.000 EuroInnovationssoach 32.500 EuroINSTI-Patentrecherche 2.000 EuroMehrwertsteuer wird bei Vorsteuerabzugsbe-rechtigten nicht berücksichtigt.

Die Maßnahme wird vom Institut der deut-schen Wirtschaft Köln (IW) – INSTI-Projektma-nagement – zusammen mit den Mitgliederndes INSTI Innovation e.V. durchgeführt.

Nähere Informationen zu den INSTI-lnnovati-onsdienstleistungen und Teilnahmeformularesind erhältlich bei allen Mitgliedern des INSTIInnovation e.V. sowie beim Institut der deut-schen Wirtschaft Köln, INSTI-Projektmanage-ment (s. Adressen).

PRO INNO –PROgrammINNOvations-kompetenz mittel-ständischer Unter-nehmen

Das »PROgramm INNOvationskompetenz mit-telständischer Unternehmen« (PRO INNO) willkleine und mittlere Unternehmen dabei unter-stützen, neue technologische Möglichkeitenzu nutzen, um so ihre Innovationskraft undWettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

PRO INNO bezuschusst Einstiegsprojekte (erst-malige oder nach 5 Jahren neue Forschungs-und Entwicklungsprojekte von Unternehmen),Kooperationsprojekte (gemeinsame Forschungs-und Entwicklungsprojekte von Unternehmenund Forschungseinrichtungen bzw. Forschungs-aufträge von Unternehmen an Forschungs-einrichtungen) sowie Personalaustausch (fürForschung und Entwicklung zwischen Unter-nehmen und/oder Forschungseinrichtungen).

Gefördert werden Forschungseinrichtungen inDeutschland, Unternehmen der gewerblichenWirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Deutsch-land, die weniger als 250 Mitarbeiter undeinen Jahresumsatz von maximal 40 Mio. Eurooder eine Jahresbilanz von höchstens 27 Mio.Euro haben. Unternehmen aus den alten Bun-desländern dürfen nicht zu 25 % oder mehrim Besitz von einem oder mehreren Unter-nehmen stehen, die die vorgenannten Kriteri-en nicht erfüllen.

Förderanteil Unternehmen für Einstiegs- und Kooperationsprojekte

Alte Bundesländer:35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;Berlin (Ost) und Brandenburger Teile der Ar-beitsmarktregion Berlin 40 % der zuwen-dungsfähigen AusgabenNeue Bundesländer:45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (35 % bei verbundenen Unternehmen)

Förderanteil Unternehmen für PersonalaustauschAlte Bundesländer:40 % der zuwendungsfähigen AusgabenBerlin (Ost) und Brandenburger Teile derArbeitsmarktregion Berlin 45 % der zu-wendungsfähigen AusgabenNeue Bundesländer:50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderanteil Forschungseinrichtungen fürKooperationsprojekte70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei ge-meinnützigen Forschungseinrichtungen, die ihreBetriebsaufwendungen überwiegend aus FuE-Aufträgen oder öffentlichen Projektmittelndecken; 60 % der zuwendungsfähigen Ausga-ben bei Forschungseinrichtungen, die überwie-gend öffentlich grundfinanziert sind; 45 % derzuwendungsfähigen Ausgaben bei den übrigenprivaten, nicht gemeinnützigen externen Indus-trieforschungseinrichtungen; bei Aufträgendurch Unternehmen: 45 % des vom Unterneh-men zu zahlenden zuwendungsfähigen Entgelts.

Höchstbetrag:Maximal zwei Förderungen eines Kooperations-oder Einstiegsprojekts pro Unternehmen, maxi-mal 300.000 Euro an zuwendungsfähigen Aus-gaben pro Projekt; d.h. maximal 105.000 Euro(neue Bundesländer: 135.000 Euro) pro Projekt.Für Forschungseinrichtungen können pro Pro-jekt bis zu 125.000 Euro gewährt werden.

Antragsstellung und Auskünfte bei Arbeitsge-meinschaft industrieller Forschungsvereini-gungen »Otto von Guericke e.V.«, Geschäfts-stelle Berlin

Förderung voninnovativenNetzwerken(InnoNet)

Mit dem Programm »Förderung von innovativenNetzwerken« (InnoNet) sollen kleine und mittle-re Unternehmen – einschließlich des Handwerks– und Forschungseinrichtungen für eine stärkereZusammenarbeit gewonnen werden, um Ergeb-nisse der Forschung und Entwicklung schnellerals bisher in marktfähige Produkte, Verfahrenund Dienstleistungen umzusetzen mit dem Ziel,die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zustärken. Das Programm will dabei Forschungs-einrichtungen anregen, ihre Forschungsarbeitenmehr auf die Bedürfnisse der kleinen und mitt-leren Unternehmen auszurichten.

Im Rahmen des Programms „InnoNet“ werdenanspruchsvolle Verbundprojekte gefördert, indenen trägerübergreifend mindestens zweiForschungseinrichtungen und mindestens vierkleine und mittlere Unternehmen kooperieren.Besondere Chancen bieten Systemlösungen, dieauf einer disziplinübergreifenden Zusammen-arbeit basieren, unterschiedliche Technologienund Branchen integrieren sowie möglichst vielemittelständische Unternehmen einbinden.

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtun-gen, zu denen Hochschulen einschl. Fachhoch-schulen, außeruniversitäre Forschungseinrich-tungen, Bundesforschungsanstalten sowie ge-meinnützige Forschungseinrichtungen zählen.

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

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Gefördert werden bis zu 85 % der Projektauf-wendungen der Forschungseinrichtungen inHöhe von bis zu 1,5 Mio. Euro bei einer Lauf-zeit von maximal drei Jahren. Eine wichtigeVoraussetzung ist dabei, dass die mitwirkendenUnternehmen eigene Forschungs- und Ent-wicklungsbeiträge im Umfang von mindestens20 % der Ausgaben/Kosten des Verbundprojek-tes erbringen und mindestens 15 % der Kostender Forschungseinrichtungen übernehmen.

Die mindestens vier kleinen und mittleren Un-ternehmen müssen ihren Geschäfts- und For-schungsbetrieb in Deutschland haben; ihr Um-satz (in den alten Ländern und Berlin (West)einschließlich verbundener Unternehmen) darfjeweils 125 Mio. Euro nicht übersteigen. DieTeilnahme weiterer Unternehmen über diesekleinen und mittleren Unternehmen hinausunterliegt keiner Beschränkung. Das Antrags-verfahren gliedert sich in zwei Phasen:� Im Rahmen von Ideenwettbewerben, die im

Bundesanzeiger ausgeschrieben werden,sind durch die ForschungseinrichtungenIdeenskizzen einzureichen.

� Nach Auswahl und Bekanntgabe der bestenIdeenskizzen haben diese Einrichtungen dieMöglichkeit, innerhalb von drei Monatenvollständige Antragsunterlagen beim Pro-jektträger einzureichen.

Auskünfte und Abgabe von Ideenskizzen beimProjektträger VDI/VDE-Technologiezentrum In-formationstechnik GmbH (s. Adressen)

Förderwett-bewerb Netz-werkmanage-ment-Ost (NEMO)

Mit der Maßnahme „Netzwerkmanagement-Ost“ (NEMO) soll in den neuen Bundesländerndie Bildung innovativer regionaler Netzwerkevon kleinen und mittleren Unternehmen undForschungseinrichtungen durch die Förderungsachkompetenter technologischer und betriebs-wirtschaftlicher Managementleistungen unter-

stützt werden. Es sollen leistungsfähige Netz-werke angestoßen werden, wie sie in den altenBundesländern bereits vielfach vorhanden sind.Kleine und junge Unternehmen, die unter demMangel eigener Kompetenzen und Kapazitätenleiden, werden durch die Arbeit externer Netz-werkmanager in die Lage versetzt, Synergieef-fekte durch die Kooperation mit anderen Un-ternehmen und Forschungseinrichtungen zunutzen und mit größerer Technologiekompe-tenz und breiterer Technologiebasis gemeinsamauf dem Markt aufzutreten.

NEMO setzt bei Forschung und Entwicklung anund erfasst den gesamten Innovationsprozessdes Netzwerks bis hin zur Vermarktung der ausdem Netzwerk resultierenden neuen Produkte,Verfahren und Dienstleistungen.

Antragsberechtigt sind als NetzwerkmanagerEinrichtungen und Organisationen ohne Er-werbscharakter sowie überwiegend in öffent-lichem Interesse tätige Unternehmen in denneuen Bundesländern und Berlin, die� eine technologische Kompetenz auf meh-

reren Technologiefeldern besitzen,� erfahren sind in Projektmanagement und

Marketing,� eng mit Unternehmen und Forschungsein-

richtungen zusammenarbeiten,� Erfahrungen in der Moderation und im

Coaching aufweisen,� ihren Sitz im regionalen Schwerpunkt des

Netzwerks haben und� keine eigenen wirtschaftlichen Interessen

an den Ergebnissen des Netzwerks verfol-gen.

Gefördert werden die Ausgaben für die Leis-tungen des Netzwerkmanagers zur Vorberei-tung (Phase 1) und Betreuung (Phase 2) derNetzwerkaktivitäten. Die zuwendungsfähigenAusgaben sind auf Tagessätze in Höhe vonmaximal 350 Euro pro vollem Arbeitstag undPerson als Höchstbetrag für alle eigenen Leis-tungen des Zuwendungsempfängers begrenzt.Der Auftragswert bei der Vergabe von Leistun-gen an Dritte ist als zuwendungsfähige Ausga-be ebenfalls förderfähig.

Die Zuwendung wird als anteiliger Zuschussin der Regel für 3 Jahre, in besonderen Fällenfür maximal 4 Jahre gewährt und erfolgt de-gressiv:1. Jahr: 90 %, 2. Jahr: 70 %,3. Jahr: 50 % und ggf. 4. Jahr: 30 %.Die Obergrenze für die Förderung eines Netz-werks beträgt maximal 300.000 Euro.

Antragstellung und Auskünfte bei Arbeitsge-meinschaft industrieller Forschungsvereini-gungen „Otto von Guericke e.V.“, Geschäfts-stelle Berlin.

Multimedia-Innovations-programm � FuE-Projektförderung

Mit dem Multimedia-Innovationsprogrammwerden FuE-Projekte im vorwettbewerblichenBereich gefördert, die die Entwicklung undpilothafte Erprobung neuartiger Multimedia-basierter Anwendungen und Dienstleistungenzum Gegenstand haben. Das weit gefächerteSpektrum möglicher Projektinhalte reicht vonTechnologieanwendungen in den Bereichendes B2B, B2C, B2G und C2G, über E-Learning-und E-Payment-Lösungen bis hin zu mobilenMultimediadiensten und virtuellen Unterneh-mensstrukturen. Dabei geht es auch darum,die Zuverlässigkeit, Sicherheit und Benutzer-freundlichkeit von Multimedia-Anwendungenbzw. -Technologien zu verbessern, um so inno-vativen Lösungen zu mehr Akzeptanz in Ge-sellschaft und Wirtschaft zu verhelfen.Die Auswahl der förderungswürdigen Skizzenerfolgt in der Regel im Rahmen von themen-spezifischen Ideenwettbewerben. In der jüng-sten Vergangenheit wurden u.a. Ideenwettbe-werbe zu folgenden Themenschwerpunktendurchgeführt: MEDIA@KOMM (Städtewettbe-werb Multimedia), LERNET (Netzbasiertes Ler-nen in Mittelstand und öffentlichen Verwal-tungen), VERNET (Sichere und verlässlicheTransaktionen in offenen Kommunikationsnet-zen) und MobilMedia (Innovative mobile Mul-timediadienste).Zur Zeit läuft eine Ausschreibung zum Wettbe-werb „WissensMedia – Wissensmanagement inmittelständischen Unternehmen und öffentli-cher Verwaltung“ (Internet: http://www.Wis-sensMedia.de).Überdies ist das BMWA gegenwärtig insbeson-dere an anwendungsbezogenen Projektideenzu folgenden Themenschwerpunkten interes-siert:� Neue Kooperationsformen für kleine und

mittlere Unternehmen (Virtuelle Unterneh-men)

� Interaktive intelligente Umgebungen (am-bient intelligence)

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

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Page 31: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Gefördert werden in erster Linie Unternehmen(vor allem der Mittelstand) sowie Hochschulen,sonstige Forschungseinrichtungen und Verwal-tungen. Verbundprojekte mit interdisziplinä-rem Ansatz, in denen kleine und mittlere Un-ternehmen in zentraler Position mitwirken,werden bevorzugt.

Die Förderung wird in der Regel in Form einernicht rückzahlbaren Zuwendung (Zuschuss)gewährt. Die Förderquote beträgt bei Unter-nehmen der gewerblichen Wirtschaft – in Ab-hängigkeit von der Wettbewerbsnähe des Vor-habens – maximal 50 % der zuwendungsfähi-gen Projektkosten.

Ideenskizzen, die eine fachliche und grobefinanzielle Beurteilung des Projektes zulassen,sind an den Projektträger Multimedia desBMWA zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt:Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrte.V., Projektträger Multimedia des BMWA(s. Adressen)

� Deutscher Internetpreis

Mit dem Deutschen Internetpreis zeichnet dasBMWA gemeinsam mit namhaften Wirtschafts-unternehmen jährlich Best-Practice-Beispielevon kleinen und mittleren Unternehmen für in-novative Internet-Lösungen aus.Das Schwerpunktthema des Deutschen Inter-netpreises 2003 lautet „Internet im Mittelstand“mit folgenden drei Unterthemen:� Mobile Anwendungen im Internet� Internetbasierte Dienste und Inhalte für

den Mittelstand� Integration des Internets in mittelständi-

sche GeschäftsabläufePrämiert werden fertige, am Markt vorhande-ne Lösungen, die sich in der Anwendung be-sonders bewährt haben.Weitere Informationen im Internet unterhttp://www.Internetpreis-Deutschland.de

Der Deutsche Internetpreis richtet sich an klei-ne und mittlere Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft mit max. 500 Mitarbeitern.Der Wettbewerb ist offen für Unternehmenaus allen Branchen.

Drei Preisträger erhalten jeweils eine Prämie inHöhe von 50.000,00 €. Die Auswahl der Preis-träger erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Weitere Auskünfte und Informationen zurTeilnahme erteilt:Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrte.V., Projektträger Multimedia des BMWA(s. Adressen); E-Mail: [email protected]

2. Kredite

ERP-Inno-vationspro-gramm – Kreditvariante

Das ERP-Innovationsprogramm bietet in derKreditvariante langfristige Darlehen zu günsti-gen Festzinssätzen für die Entwicklung undVerbesserung von Produkten, Verfahren undDienstleistungen sowie deren Markteinführung.Voraussetzung ist, dass es sich um Neuheitenfür das geförderte Unternehmen handelt. Finanziert werden im einzelnen u.a. folgendeKosten:

in der FuE-Phase:� Personal� Gemeinkosten� Reisen� Material� FuE-Aufträge sowie Beratung� Investitionen� Weiterentwicklung und Verbesserung der

Innovation� Qualitätssicherung

Was?

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Für wen?

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Wie?

Für wen?

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Beispiel 1:FuE-Phase Ein mittelständisches Unternehmen in denalten Ländern mit rd. 75 Mio. Euro Umsatzentwickelt und fertigt elektronische Geräteder Telekommunikation. Um in diesem sichschnell verändernden Markt wettbewerbs-fähig zu bleiben, möchte das Unternehmenspezielle Geräte für die ISDN-Sprache, -Bildund -Datenübertragung auf den Markt brin-gen. Für das FuE-Vorhaben, das einen Zeit-raum von 12 Monaten umfaßt, fallen folgen-de Kosten an:

EuroPersonalkosten für FuE 300.000Gemeinkosten 225.000Laborausstattung 150.000Test-Material 75.000Patente 150.000Auftrag an ein Forschungsinstitut 50.000

Summe: 950.000

Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt zu100 % aus dem ERP - Innovationsprogramm- Kreditvariante.

Für die Markteinführungsphase, die sich andie FuE-Phase in einem Jahr anschließt, sol-len dann ebenfalls Mittel aus dem ERP-Inno-vationsprogramm - Kreditvariante beantragtwerden.

Da die KfW bereit ist, die Hausbank anteiligvon ihrer Haftung für die Rückzahlung desDarlehens freizustellen und der Hausbankdarüber hinaus ein Vorabbefriedigungsrechtan den Sicherheiten einräumt, ist diese gernebereit, sich an der Finanzierung des Vorha-bens zu beteiligen. Dem innovativen Unter-nehmen wird damit der Zugang zu einergünstigen, langfristigen Finanzierung ermög-licht. Form und Umfang der Besicherungwerden in den Kreditverhandlungen mit derHausbank festgelegt.

Beispiel 2:MarkteinführungsphaseEin Unternehmen der Konsumgüterindustriein den neuen Ländern (Jahresumsatz 7.5 Mio.Euro) führt ein selbstentwickeltes, innovati-ves Produkt in den Markt ein. Es fallen fol-gende Kosten an:

EuroProduktionsanlagen 2.300.000Marktforschungskosten 200.000Messekosten 100.000

Summe: 2.600.000

Zur Finanzierung wird aus dem ERP-Innova-tionsprogramm ein Darlehen in Höhe von 2,08Mio. Euro (= 80 % von 2,6 Mio. Euro) gewährt.Der noch fehlende Anteil wird über Eigenmit-tel und ein Darlehen der Hausbank finanziert.

FörderbeispieleERP-Innovationsprogramm

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in der Markteinführungsphase:� Unternehmensberatung� Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern� Marktforschung� Messebeteiligung� Marktinformation� Investitionen für Markteinführung

Gefördert werden in der FuE-Phase:� Unternehmen und Freie Berufe, deren Jah-

resumsatz in der Regel 125 Mio. Euro nichtüberschreiten darf;

� größere Unternehmen, wenn die Innova-tion neu für Deutschland ist (Jahresumsatzbis max. 500 Mio. Euro).

In der Markteinführungsphase:� Unternehmen und Freie Berufe, welche die

KMU-Kriterien der EU erfüllen, d.h.� Jahresumsatz max. 40 Mio. Euro� weniger als 250 Beschäftigte� die sich nicht zu 25 % oder mehr im Be-

sitz eines Unternehmens befinden, dasoberhalb der genannten Grenzen liegt.(Ausnahme: öffentliche Beteiligungsge-sellschaften, Risikokapitalgesellschaftenund institutionelle Investoren).

Finanzierungsanteil:Der Anteil der Förderung richtet sich nach derInnovationsphase. In der FuE-Phase könnenmaximal 100 % der förderfähigen Kosten ab-gedeckt werden. In der Markteinführungs-phase kann der Finanzierungsanteil in denalten Ländern max. 50 %, in den neuen Län-dern und (Gesamt) Berlin max. 80 % erreichen.Höchstbetrag:Der Kredithöchstbetrag liegt – für die FuE-Phase– in der Regel bei 5 Mio. Euro. Der Kredithöchst-betrag liegt – für die Phase der Markteinfüh-rung – in den alten Ländern bei 1 Mio. Euro,neuen Ländern und Berlin in der Regel bei2,5 Mio. Euro.Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Haftungsfreistellung:Die Kreditinstitute werden von der Haftungteilweise freigestellt. Der Anteil der Haftungs-freistellung ist umso höher je kleiner das Un-ternehmen ist.

Das ERP-Innovationsprogramm – Kreditvarian-te wird von der Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) (s. Adressen) durchgeführt. Die An-träge müssen bei der Hausbank (Bank oder

Sparkasse) gestellt werden, die die gesamteFinanzierung dann auch abwickelt. Auskünfteerteilen die Kreditinstitute bzw. die Kreditan-stalt für Wiederaufbau.

Im ERP-Innovationsprogramm gibt es auch eineBeteiligungsvariante, über die die Bereitstellungvon Beteiligungskapital gefördert wird (s. auchKapitel Chancen- oder Beteiligungskapital). Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabensbeantragt werden.

3. Beteiligungskapi-tal für innovativeUnternehmen

BTU-Beteili-gungskapitalfür kleine Technologieunter-nehmen

Das Programm »Beteiligungskapital für kleineTechnologieunternehmen« fördert die Bereit-stellung von Beteiligungskapital durch Kapi-talbeteiligungsgesellschaften und sonstigeBeteiligungsgeber in der Entwicklungs- undAufbauphase von kleinen Technologieunter-nehmen. Die Beteiligungen dienen der Finan-zierung von FuE-Kosten bis zur Herstellungund Erprobung von Prototypen sowie vonMarkteinführungsinvestitionen.

Zu diesem Zweck� stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau

(KfW) Beteiligungsgebern von der Haftungfreigestellte Refinanzierungsdarlehen fürBeteiligungen zur Verfügung (Refinanzie-rungsvariante)

� geht die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft der Deutschen Ausgleichsbankstille Beteiligungen an kleinen Technologie-unternehmen ein, ohne sich an der Ge-schäftsführung zu beteiligen. Voraussetzungist, dass sich ein weiterer Beteiligungsgeber(Leadinvestor) in mindestens gleicher Höhebeteiligt, der auch beratend im Unterneh-men mitwirkt (Koinvestmentvariante).

Die Dauer der geförderten Beteiligungen ist injedem Fall auf 10 Jahre begrenzt.

Gefördert werden Beteiligungen von Kapital-beteiligungsgesellschaften, Privatpersonenund sonstigen Beteiligungsgebern.

Gefördert werden Beteiligungen an kleinenUnternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, derenJahresumsatz entweder 7 Mio. Euro nicht über-steigt oder deren Bilanzsumme 5 Mio. Euronicht erreicht. Für alle Unternehmen gilt, dass sie nicht älter als5 Jahre sind und sich nicht zu 25 % oder mehrin Besitz eines Unternehmens befinden, das dievorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt.

Darüber hinaus gelten die folgenden Sonder-regelungen:

Höchstbetrag:In der Refinanzierungsvariante der KfW kön-nen Beteiligungen bis zu 50 % refinanziertwerden; der Höchstbetrag des Refinanzie-rungsdarlehens beläuft sich auf 1,4 Mio. Euro.

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

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Technologie-orientiertes Besuchs-und Informations-

programm TOPDas Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit (BMWA) bietet innovationsorientier-ten Fach- und Führungskräften im Rahmendes TOP-Programms die Möglichkeit, inno-vativ führende Unternehmen zu besuchenund sich in eintägigen Veranstaltungen vorOrt über den erfolgreichen Einsatz innova-tiver Technologien oder Strategien zu in-formieren. Schwerpunkte: Unternehmens-strategien, Arbeitsorganisation, Qualitäts-management, Umwelttechnik und neueTechnologien. Informationsangebote vonmehr als 100 innovativen Unternehmenkönnen dem TOP-Katalog entnommen wer-den. Die Teilnahmegebühr pro Besuchsver-anstaltung beträgt 260 Euro.

Kontakt:F.A.Z. – Institut für Management, Markt- und Medieninformation GmbH,Mainzer Landstraße 199, 60326 Frankfurt am MainTel.: 0 69 / 75 91-11 33Fax: 0 69 / 75 91-23 01e-mail: [email protected]: www.top-online.de

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In der Koinvestmentvariante können Beteili-gungen bis zu 3 Mio. Euro gefördert werden;die stillen Beteiligungen der tbg sind dabei auf1,5 Mio. Euro begrenzt.

Anträge auf Beteiligung sind von den koope-rierenden Beteiligungsgebern an die Kreditan-stalt für Wiederaufbau (KfW) (Refinanzie-rungsmodell) (s. Adressen) bzw. an die tbg(Koinvestmentvariante) zu richten.

tbg-Programm»BTU-Früh-phase«

Das Programm »BTU-Frühphase« unterstütztaussichtsreiche Gründungsvorhaben bereits inder frühen Entwicklungsphase (»Seed-Phase«)durch Beteiligungskapital und Beratungsleis-tungen.Es können u .a. die Erstellung eines Geschäfts-planes, die Gründungskosten, der Aufbau einerFirmenorganisation sowie erste Forschungs-und Entwicklungsarbeiten finanziert werden.

Antragsberechtigt sind technologieorientierteUnternehmen in der frühen Entwicklungsphase.

Entscheidend für eine Unterstützung ist, dassdie Geschäftsidee auf einer neuen Technologiebasiert.Der angehende Unternehmer muss sich vor dereigentlichen Gründung an die tbg wenden unddas Stammkapital selbst aufbringen.Es wird erwartet, dass die Idee des jungen Un-ternehmens nach sechs Monaten so weit aus-gereift ist, dass für private Venture-Capital-Gesellschaften, Business-Angels und andereBeteiligungskapitalgeber ein Engagement in-teressant wird.Art und Höhe der FörderungEs wird Genussrechtskapital in Höhe von bis zu150.000 Euro bereitgestellt. Die Förderungschließt Coaching durch einen Betreuungsin-vestor ein. Dieser unterstützt das Gründungs-team bei der Ausarbeitung und Umsetzung desBusinessplans, berät in Fragen des Unterneh-mensaufbaus und hilft bei der Investorensuche.

Information und Antragstellung bei:tbg Technologie-Beteiligungs-GesellschaftmbH der DtA–die Mittelstandsbank–Ludwig-Erhard-Platz 353179 BonnTel.: (02 28) 8 31-22 90Fax: (02 28) 8 31-24 93E-Mail: [email protected]: www.tbgbonn.de

tbg - Techno-logie-Beteili-gungspro-gramm

Die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaftder DtA –die Mittelstandsbank– finanziert � in der Frühphase von Investitionsvorhaben

u.a. Kosten für die Erstellung eines prüf-fähigen Geschäftsplans, den Aufbau geeig-neter Organisationsstrukturen und für Pro-dukt- und Verfahrensentwicklungen

� bei Innovationsvorhaben, bei denen die Fi-nanzierungsmöglichkeiten aus BTU er-schöpft sind, Kosten für Forschung undEntwicklung und Markteinführung sowie

� Sicherstellung der Langfristfinanzierungdurch Aufnahme des Unternehmens ineinen geregelten Kapitalmarkt.

Gefördert werden Technologieunternehmen,deren Jahresumsatz 125 Mio. Euro nicht über-steigt.

Die tbg geht in diesem Programm stilleund/oder offene Beteiligungen ein.

Höchstbetrag:Eine Beteiligung beträgt in der Frühphase max.250.000 Euro. Bei Innovationsvorhaben kanndie BTU-Beteiligung parallel zum Leadinvestorauf 2,5 Mio. Euro aufgestockt werden. Beieiner Exitfinanzierung geht die tbg eine Betei-ligung in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro ein.

Sicherheiten:Keine

Anträge auf Beteiligung können direkt an dietbg (Koinvestmentvariante) (s. Adressen) ge-richtet werden.

FUTOUR 2000

Förderung undUnterstützung vontechnologieorientiertenUnternehmensgründungenin den neuen Bundeslän-dern und Berlin (Ost)

FUTOUR 2000 gewährt Starthilfe für die Grün-dung technologieorientierter Unternehmen inden neuen Bundesländern durch eine Kombi-nation von nicht rückzahlbaren Zuschüssenund stillen Beteiligungen in Verbindung mitder Durchführung von besonders innovativenForschungs- und Entwicklungsprojekten. DieAusgaben müssen in Zusammenhang mit derDurchführung des FuE-Projketes stehen unddarauf abzielen, technologieorientierte Unter-nehmen zu gründen oder die technologischeBasis von neu gegründeten Unternehmen auf-zubauen oder zu verstärken.

Gefördert werden Personen, die die Gründungeines technologieorientierten Unternehmensin den neuen Bundesländern bzw. Berlin (Ost)beabsichtigen. Antragsberechtigt sind auchjunge technologieorientierte Unternehmen dergewerblichen Wirtschaft mit Geschäftsbetriebund wirtschaftlichem Schwerpunkt in denneuen Bundesländern bzw. Berlin (Ost), dienicht älter als 1 Jahr sind.

Die Förderung ist nach Förderphasen unter-teilt:

Konzeptionsphase:In der Konzeptionsphase können die Gründerkostenfreie Beratung und Unterstützung durch

Wie?

Für wen?

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Wie?

Für wen?

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Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

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die Projektträger bei der Ausarbeitung der fürdie Förderung in der FuE-Phase erforderlichenUnternehmenskonzeption erhalten.

Forschungs- und Entwicklungsphase (FuE-Phase):In der FuE-Phase kann eine Zuwendung alleinals nicht zurückzahlbarer Zuschuss in Formeiner Anteilsfinanzierung oder in Kombinati-on mit einer stillen Beteiligung gewährt wer-den.

Höchstbetrag:Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal306.775 Euro. Zuschuss und stille Beteiligungkönnen zusammen bis zu 80 % der zuwen-dungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch690.244 Euro betragen.

Um eine Förderung zu beantragen, muss eineIdeenskizze bei den zuständigen Projektträ-gern eingereicht werden. Projektträger sind:

� VDI/VDE-Technologiezentrum Imformationstechnik GmbH (s. Adressen)

� Forschungszentrum Jülich GmbH, Projekt-träger BEO, Außenstelle Berlin (s. Adressen)(für Vorhaben mit fachlicher Ausrichtungauf Biotechnologie, Biomedizin, Umwelt,Energie, Materialforschung und Chemie)

Die Finanzierung der stillen Beteiligung ist zubeantragen bei der:

� Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbHder DtA–die Mittelstandsbank– (tbg), BüroBerlin (s. Adressen)

Die Einreichung von Ideenskizzen ist bis zum30.06.2003 befristet.

ERP-Inno-vations-programm– Beteiligungs-variante

Das ERP-Innovationsprogramm – Beteiligungs-variante bietet Beteiligungsgebern, die sich ankleinen und mittleren Unternehmen beteili-gen, eine günstige Refinanzierung an. Geför-dert werden Beteiligungen zur Finanzierungvon Forschung und Entwicklung und Markt-einführung. Dazu gehören:� Personalkosten� Gemeinkosten� Reisen� Material� Beratung� Marktforschung� Messebeteiligung� Marktinformation� Ausbildung� Forschung und Entwicklungsaufträge� Investitionen für Maschinen, Geräte und

für die Markteinführung.

Gefördert werden Beteiligungsgesellschaftenund Kreditinstitute, aber auch Unternehmenund Privatpersonen, die sich mit ihrem Kapitalan innovativen kleinen und mittleren Unter-nehmen der gewerblichen Wirtschaft sowiefreiberuflich Tätigen beteiligen. Der Jahresum-satz der Beteiligungsnehmer sollte in derRegel nicht höher als 125 Mio Euro sein.

Das Beteiligungskapital wird dem Beteili-gungsnehmer als Eigenkapital zur Verfügunggestellt.

Finanzierungsanteil:Für Beteiligungen in den alten Bundesländernerhält der Beteiligungsgeber einen Kredit inHöhe von 75 % der Beteiligungssumme. FürBeteiligungen in den neuen Bundesländernund Berlin werden 85 % der Beteiligungs-summe zur Verfügung gestellt.

Höchstbetrag:Der Kredithöchstbetrag liegt – in der Regel –bei 5 Mio. Euro.

Sicherheiten:Alle Ansprüche oder Rechte, die sich aus derBeteiligung ergeben, werden vom Beteili-gungsgeber an die Kreditanstalt für Wieder-aufbau (KfW) abgetreten oder verpfändet.

Haftungsfreistellung:Der Beteiligungsgeber wird grundsätzlich zu60 % von der Haftung freigestellt.

Das ERP-Innovationsprogramm – Beteiligungs-variante wird von der Kreditanstalt für Wie-deraufbau (KfW) (s. Adressen) durchgeführt.Ist der Beteiligungsgeber eine Bank oder Kapi-talbeteiligungsgesellschaft, wird der Antragdirekt bei der KfW gestellt. Unternehmen oderPrivatpersonen als Beteiligungsgeber müssenden Antrag bei der Hausbank (Bank oder Spar-kasse) stellen, die die Finanzierung dann auchabwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinsti-tute bzw. die KfW.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

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ERP-Beteili-gungspro-gramm

Das ERP-Beteiligungsprogramm stellt Kapital-beteiligungsgesellschaften, die sich an einemkleinen oder mittleren Unternehmen beteili-gen, günstige Kredite zur Refinanzierung zurVerfügung.

Kredite aus dem ERP-Beteiligungsprogrammstehen für folgende Beteiligungszwecke zurVerfügung:

� Kooperationen

� Innovationen

� Umstellungen bei Strukturwandel

� Errichtung, Erweiterung, grundlegendeRationalisierungen oder Umstellungen vonBetrieben.

Beteiligungen können auch bei Erbauseinan-dersetzungen oder bei Ausscheiden von Gesell-schaftern gefördert werden.

Gefördert werden Kapitalbeteiligungsgesell-schaften, die sich an kleinen und mittlerenUnternehmen finanziell beteiligen.

Finanzierungsanteil:Für Beteiligungen an Unternehmen in denalten Bundesländern erhält der Kapitalgeberbis zu 75 % seiner Beteiligungssumme. FürBeteiligungen in den neuen Bundesländernund Berlin kann eine Refinanzierung bis zu85 % der Beteiligung gewährt werden.

Höchstbetrag der Beteiligung:In den alten Bundesländern beträgt die Betei-ligung höchstens 500.000 Euro, in den neuenBundesländern höchstens 1 Mio. Euro.

In begründeten Ausnahmefällen können Be-teiligungen von bis zu 2,5 Mio. Euro gefördertwerden.

Das ERP-Beteiligungsprogramm wird von derKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (s.Adressen) durchgeführt. Anträge stellen dieKapitalbeteiligungsgesellschaften bei der Kre-ditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

F. Chancen- und Beteiligungskapital

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Unternehmensgröße? Für wen?

ERP-Beteiligungsprogramm AL +NL Refinanzierung Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,von Beteiligungen Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremden-

verkehr

gbb Konsolidierungs- und NL + Konsolidierung Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,Wachstumsfonds (Ost) Berlin (Ost) Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe

KfW-Risikokapitalprogramm AL + NL Absicherung von Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,Beteiligungen Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremden-

verkehr

FörderbeispielERP-Beteiligungsprogramm

Ein Unternehmen mit Sitz in Leipzig bietetdie Kompletterstellung und Wartung vonBrandschutzanlagen und -geräten an. Seitder Gründung konnte das Unternehmeneine stetig positive Entwicklung verzeich-nen. Die weitere Expansion des Unterneh-mens hängt neben dem unternehmerischenGeschick des Hauptgesellschafters auch voneiner Stärkung der Eigenkapitalbasis ab. DasUnternehmen benötigt Mittel für ein ge-werbliches Bauvorhaben, den Kauf vonMaschinen, die Aufstockung des Warenla-gers und eine Zertifizierung, insgesamt rd.500.000 Euro.

Die mittelständische Beteiligungsgesell-schaft des entsprechenden Bundeslandes istbereit, sich mit diesem Betrag für 10 Jahrean dem Unternehmen zu beteiligen. Die Be-teiligung in Höhe von 500.000 Euro wird zu85 % aus dem ERP-Beteiligungsprogrammrefinanziert. Die noch fehlenden 15 %bringt die Beteiligungsgesellschaft aus ei-genen Mitteln auf. Der Kredit, den die Be-teiligungsgesellschaft zur Refinanzierungihrer Beteiligung aufgenommen hat, wirdam Ende der Laufzeit in einer Summe ge-tilgt. Die Beteiligung wird über eine80 %ige Ausfallbürgschaft der Bürgschafts-bank abgesichert.

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Page 36: - Wirtschaftsförderung für Gründer

gbb-Konsoli-dierungs- und Wachs-tumsfonds (Ost)

Der gbb-Konsolidierungs- und Wachstums-fonds (Ost) ermöglicht mit der Bereitstellungvon Beteiligungskapital die Realisierung vonRestrukturierungs- und Wachstumsvorhabenvon kleinen und mittleren Unternehmen inden neuen Bundesländern und Berlin (Ost). Die Mittel werden insbesondere für die Über-windung von Eigenkapitalengpässen sowie zurWiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeiteingesetzt.

Beteiligungskapital können Unternehmen dergewerblichen, mittelständischen Wirtschaftmit Sitz in den neuen Ländern (einschließlichBerlin-Ost) erhalten, die

� weniger als 250 Vollbeschäftigte und

� entweder einen Jahresumsatz von nichtmehr als 40 Mio. Euro oder eine Bilanz-summe von nicht mehr als 27 Mio. Eurohaben.

Die Unternehmen dürfen sich zu nicht mehrals 25 % des Geschäftskapitals im Besitz vonUnternehmen befinden, die die o.a. Kriterienfür kleine und mittlere Unternehmen nicht er-füllen (Ausnahme: öffentliche Beteiligungsge-sellschaften, Risikokapitalgesellschaften und – soweit keine Kontrolle ausgeübt wird –institutionelle Anleger).

Sofern eine Einzelfallnotifizierung der Euro-päischen Kommission erfolgt, können auchgrößere Unternehmen gefördert werden. Siedürfen jedoch maximal 500 Mitarbeiter habenund einen Jahresumsatz von 50 Mio. Euronicht überschreiten.

Die gbb Beteiligungs Aktiengesellschaft, eineTochtergesellschaft der DtA–die Mittelstands-bank–, gibt Beteiligungen in stiller oder offe-ner Form in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro. DasGeld kann für alle Kosten eingesetzt werden,

die im Zusammenhang mit den Vorhaben ste-hen. Eine Voraussetzung für eine Beteiligungder gbb ist, dass sich ein privater Beteiligungs-geber oder das jeweilige Bundesland (z.B.durch das Landesförderinstitut) parallel mitmindestens 40 % an der Finanzierung desKonsolidierungsvorhabens beteiligt. Die Be-teiligung der gbb wird in der Regel von einerbegleitenden Managementunterstützung(Beratung, Management auf Zeit) abhängiggemacht.

Soweit sich ein weiterer privater Beteiligungs-geber (ein sog. Leadinvestor) in mindestensgleicher Höhe wie die gbb beteiligt und darü-ber hinaus auf der Grundlage eines Kooperati-onsvertrages die Beteiligung der gbb mitbe-treut, kann einem solchen Leadinvestor imKooperationsvertrag eine teilweise Risikoüber-nahme von 70 % der von ihm geleisteten Ein-lage eingeräumt werden.

Beteiligungen können über das jeweils zustän-dige Landesförderinstitut bei der gbb gestelltwerden. Auskünfte erteilen die Landesförder-institute bzw. die gbb (s. Adressen).

Wo?Wie?Für wen?

Was?

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Quelle: Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften; German Venture Capital Association e.V. (BVK), Berlin 2003

Finanzdienstleistungen

Medizin-Technik

Konsumgüter

Chemie/Werkstoffe

Maschinen/Anlagen

Kommunikationstechnologien

Biotechnologie

Handel

Computer Software

Sonstige

8,9

5,0

3,9

3,3

1,1

10,2

0 5 10 15 20 25 30

10,8

14,7

16,1

26,0

Welche Branchen haben Beteiligungskapital erhalten?in 2002; Angaben in %

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Page 37: - Wirtschaftsförderung für Gründer

KfW-Risiko-kapital-programm

Das KfW-Risikokapitalprogramm sichert Betei-ligungen an kleinen und mittleren Unterneh-men anteilig ab. Das heißt, die Kreditanstaltfür Wiederaufbau (KfW) haftet dem Beteili-gungsgeber gegenüber für die Rückzahlungder eingesetzten Beteiligungssumme.

In den alten Bundesländern und Berlin (West)werden Beteiligungen abgesichert zur

� Erschließung neuer Geschäftsfelder� Nachfolgeregelungen� Brückenfinanzierung bis zur Börsen-

einführung.

In den neuen Bundesländern und Berlin (Ost)werden Beteiligungen abgesichert für

� alle Maßnahmen, die der Beteiligungsneh-mer in seiner Betriebsstätte in den neuenBundesländern durchführt. Die Beteiligung

Was?

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FörderbeispielKfW-Risikokapitalprogramm

Ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden fertigt und liefert Zubehör fürdie Telekommunikationsbranche. Es sollen neue Geschäftsfelder in der EU erschlossenwerden. Zwei der drei Gesellschafter möchten aus der Gesellschaft ausscheiden, denn siewollen an einer geplanten Kapitalerhöhung nicht teilnehmen. Der verbleibende Gesell-schafter wird die Hälfte dieser Anteile (1,5 Mio. Euro) übernehmen und zusätzlich seineBeteiligung aufstocken (2 Mio. Euro). Eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft übernimmt dieandere Hälfte der Anteile der ausscheidenden Gesellschafter (1,5 Mio. Euro) und beteiligtsich zusätzlich mit 3,5 Mio. Euro.

Finanzierungsplan:

Hausbankdarlehen 1,5 Mio. Euro Gesellschafter für Ankauf Anteile

Eigenmittel des verbleibendenGesellschafters 2 Mio. Euro Gesellschafter für Aufstockung seiner

Anteile

Kapitalbeteiligungsgesellschaft 5 Mio. Euro Kapitalbeteiligungsgesellschaft fürAnkauf Anteile + Beteiligung

Summe: 8,5 Mio. Euro

Die KfW übernimmt das Risiko an der Beteiligung durch die Kapitalbeteiligungsgesellschaft inHöhe von 2 Mio. Euro und trägt damit 40 % des Risikos.

Was wird durch Beteiligungen finanziert?in 2002; Angaben in %

Kauf von Unternehmensanteilen von einem anderen Gesellschafteroder Eigenkapitalinvestor (Replacement Capital)

Übernahme eines Unternehmens durch Eigenkapitalinvestoren; i.d.R wird zuvor breit gestreuter Aktienbesitz auf eine relativ kleine

Eigentümergruppe konzentriert (Leveraged Buy Out)

Übernahmen eines Unternehmens durch externes Management (Management Buy In)

Vorbereitung des Börsengangs (Bridge)

Finanzierung nach Überwindung einer Unternehmenskrise (Turnaround)

Übernahmen eines Unternehmens durch eigenes Management (Management Buy Out)

Frühphase (Seed)

Startphase (Start-up)

Expansion

Quelle: Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften; German Venture Capital Association e.V. (BVK), Berlin 2003

2,4

0,9

0,8

0,5

2,9

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45

3,2

5,6

37,0

46,7

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Page 38: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Existenzgründer oder junge Unternehmerhaben in der Regel Probleme, genügendKapital für größere oder zukunftsorientierteund damit oftmals risikoreichere Projekte»aufzutreiben«. Normalerweise bitten sie ihreHausbank um einen Kredit. Die lehnt ab,wenn sie die gewünschten Sicherheiten ver-mißt. Hintergrund: Bei Gründern ist es – anders als bei erfolgreichen Unternehmen– schwieriger, die Erfolgschancen einesUnternehmens, vor allem eines neuenProduktes oder eines neuen Verfahrens, zubeurteilen.

Hier können Beteiligungsgesellschaften oderprivate Geldgeber einspringen. Sie bieten Be-teiligungskapital ohne die banküblichen Si-cherheiten an. Risikokapital ist dabei nichtsanderes als Eigenkapital, das dem Unterneh-men von Beteiligungsgesellschaften oderaußenstehenden Privatpersonen zur Verfü-gung gestellt wird; und zwar in Form von Ein-lagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auchals eine stille Beteiligung am Unternehmen.

Wer braucht in welcher LageBeteiligungskapital?

Risikokapital wird meist mit technologieori-entierten Gründungen in Verbindung ge-bracht. Es stimmt zwar: Gerade für innovati-ve Unternehmensgründer ist es schwer, Geld-geber in den Bereichen des Kreditgewerbeszu finden. Aber auch viele andere mittelstän-dische Unternehmen haben durchaus Bedarfan Beteiligungskapital: z. B. zur (Mit-) Finan-zierung größerer Investitionen für Immobili-en, Maschinen und Geräte. Auch für die

Wachstumsfinanzierung ganz allgemein, z.B.um ein Produkt in den Markt einzuführen, istBeteiligungskapital eine mögliche Finanzie-rungsalternative.

Aber: Zur kurzfristigen Betriebsmittelfinan-zierung ist Risikokapital kaum geeignet.

Wer gibt in Deutschland Beteiligungen?

Es gibt in Deutschland mehr als 200 Kapital-beteiligungsgesellschaften. Welche Gesell-schaft für welches Projekt in Frage kommt,ist den Informationen des BundesverbandsDeutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaftenin Berlin (BVK, s. Adressen) zu entnehmen.Kapitalgeber der Beteiligungsgesellschaftensind in der Regel Banken und Industrieunter-nehmen, aber auch private Finanziers (auchaus dem Ausland).

Die wenigsten privaten Beteiligungsgesell-schaften kommen allerdings für innovative/technologieorientierte Existenzgründer alsPartner in Frage. Der Grund: Sie arbeiten erfolgsorientiert underwarten eine hohe Rendite. Beteiligungenvon weniger als einer viertel bis einer MillionEuro sind für sie in der Regel uninteressantsind.

Für Gründer und geringere Beteiligungssum-men kommen eher die Mittelständischen Be-teiligungsgesellschaften in Frage. Gesell-schafter sind Kammern, Verbände und Ban-ken, die keinen Einfluss auf die laufendeGeschäftsführung nehmen. Die Mittelständi-schen Beteiligungsgesellschaften sind Selbst-

hilfeeinrichtungen der Wirtschaft und bietenRisikokapital in Form von stillen Beteiligun-gen mit einer Laufzeit von zehn Jahren undder Rückzahlung zum Nominalwert an. Siesind in nahezu allen Bundesländern vertre-ten.

Wann bekommt man Beteiligungs-kapital, wann nicht?

Wer ein schlüssiges und erfolgversprechendesUnternehmenskonzept vorlegen kann, hatbei Beteiligungsgebern gute Chancen. EineKonzeption sollte neben einer genauen Vor-habensbeschreibung und Angaben über dieQualifikationen der Gründer eine Umsatz-,Ertrags- und Finanzplanung für mindestensdie nächsten drei Jahre beinhalten.

3 Tipps:� Suchen Sie (mit Hilfe des BVK) »Ihre« Be-

teiligungsgesellschaft! »Rundschreiben«an alle der Firma bekannten Beteiligungs-gesellschaften sind der falsche Weg.

� Schlecht vorbereitete Unterlagen, über-holte betriebswirtschaftliche Zahlen undeine fehlende, konkrete Strategie für daszu finanzierende Vorhaben führen zumfrühen Scheitern einer Beteiligungsan-frage.

� Reine Sanierungen sind keine Fälle fürBeteiligungsgesellschaften. Konsolidie-rungen mit schlüssigem Konzept, das»Licht am Ende des Tunnels« erkennenläßt, haben eher Chancen.

36

Was ist Risikokapital?

kann auch zur Finanzierung von Mana-gementhilfen und Kooperationen einge-setzt werden.

Der Jahresumsatz der Beteiligungsnehmer darf(einschließlich verbundener Unternehmen)500 Mio. Euro nicht übersteigen.

Gefördert werden Kapitalbeteiligungsgesell-schaften, die sich an kleinen und mittlerenUnternehmen finanziell beteiligen. Die Beteiligungsgeber sollen� über ein Gesellschaftskapital von mindes-

tens 1 Mio. Euro verfügen

� einen einwandfreien und kompetentenGesellschafterkreis besitzen

� Erfahrungen mit Unternehmensfinanzie-rungen haben.

Finanzierungsanteil: die mögliche Risikoüber-nahme beträgt für Beteiligungen an Unter-nehmen in den alten Bundesländern und Ber-lin (West) bis zu 40 % der Beteiligung; für Be-teiligungen an Unternehmen in den neuenBundesländern und Berlin (Ost) bis zu 50 %der Beteiligung.

Hinweis: Das KfW-Risikokapitalprogramm kann nichtmit anderen Risikoabsicherungsinstrumenten(z.B. öffentlichen Bürgschaften, Haftungsfrei-stellungen etc.) kombiniert werden.

Das KfW-Risikokapitalprogramm wird von derKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch-geführt. Die Anträge werden vom Beteili-gungsgeber bei der KfW gestellt. Auskünfteerteilen die Kapitalbeteiligungsgesellschaftenbzw. die KfW.

Wo?Wie?

Für wen?

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Page 39: - Wirtschaftsförderung für Gründer

1.Messeförderung,Export

Inlandsmesse-förderung

Die Inlandsmesseförderung unterstützt kleineund mittlere Unternehmen in den neuen Bun-desländern, die sich an internationalen undüberregionalen Messen in Deutschland beteili-gen. Ziel ist es, den Absatz von Dienstleistun-gen und Produkten zu fördern.

Gefördert werden Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft, die einen Geschäftsbetrieb in

den neuen Bundesländern oder Berlin (Ost)haben. Die Zahl der Beschäftigten darf zur Zeitnicht höher als 250 sein. Der Jahresumsatzdarf 40 Mio. Euro bzw. eine Bilanzsumme über27 Mio. Euro nicht übersteigen. Unternehmen,die eine Förderung beantragen, dürfen sich zuhöchstens 25 % im Besitz eines oder mehrererUnternehmen befinden, die dieser Definitionnicht entsprechen.Gefördert werden außerdem:� Angehörige der wirtschaftsnahen Freien

Berufe mit Geschäftsbetrieb in den neuenBundesländern oder Berlin (Ost);

� Kammern, Verbände und Innungen alsOrganisator bzw. ideelle Träger eines Ge-meinschaftsstandes.

Finanzierungsanteil:Förderfähig sind die vom Messeveranstalterüblicherweise in Rechnung gestellten Stand-mieten inkl. der quadratmeterbezogenen Um-lagen für Energie, Entsorgung und AUMA Bei-trag bis zu 120 Euro netto je qm belegter

Standfläche; für die gesamte Standflächehöchstens jedoch 4.500 Euro.

Höchstbetrag:Je überregionale Messen ist eine Standflächevon bis zu 40 qm je Unternehmen und Ver-anstalter förderfähig. Je internationale oderüberregionale Veranstaltung können bis zu130.000 Euro für alle geförderten Unterneh-men gewährt werden.

Anträge für die Inlandsmesseförderung wer-den vom Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) (s. Adressen) bearbeitet.Spätestens 6 Wochen vor Messebeginn mussder Antrag mit beigefügter Standbestätigungund Rechnung des Messeveranstalters beimBAFA gestellt werden.

Auskünfte erteilt das Bundesamt für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und derAusstellungs- und Messe-Ausschuss der deut-schen Wirtschaft e. V. (AUMA) (s. Adressen).

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?37

G. Messen, Außenwirtschaftliche Hilfen

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Unternehmensgröße? Für wen?

1. Messeförderung, ExportInlandsmesseförderung NL + Absatz, Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,

Berlin (Ost) Teilnahme Unternehmen Industrie, Fremdenverkehr, wirtschaftsnahean Messen Freie Berufe (außer Heilberufe)

Auslandsmesseförderung AL + NL Teilnahme Kleine, mittlere und Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,an Messen große Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,

mit Sitz in der Freie Berufe (außer Heilberufe), Dienstleistungs-Bundesrepublik firmen

Vermarktungshilfeprogramm NL + Beratung Kleine und mittlere Verarbeitendes Gewerbe, Industrie, SonstigeBerlin (Ost) und Absatz Unternehmen

Consultant Trust Fund NL Export v. Dienst- Kleine und mittlere Berater (Consultants)leistungen Unternehmen

ERP-Exportfinanzierungs- AL + NL Export in Kleine, mittlere und Industrieprogramm Entwicklungs- große Unternehmen

länder

Exportkreditversicherung AL + NL Export, Kleine, mittlere und Deutsche Exporteure,(Hermes-Deckung) Deckung von große Unternehmen Deutsche Kreditinstitute

Risiken2. AuslandsinvestitionenInvestitionsgarantien AL + NL Investitionen Kleine, mittlere und Unternehmen mit Sitz in Deutschland

große UnternehmenKfW Mittelstandsprogramm AL + NL Investitionen, Kleine, mittlere und Handwerk, Handel, verarbeitendes Gewerbe,– Ausland Forschung, große Unternehmen Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr,

Innovation (besondere Festlegung) Freie Berufe (einschließlich Heilberufe)

PPP – Public Private AL + NL Investitionen in Kleine, mittlere und Unternehmen, die in EntwicklungsländernPartnership Entwicklungs- große Unternehmen investieren

ländern

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Auslands-messe-förderung

Die Auslandsmesseförderung unterstützt dieTeilnahme von Unternehmen an ausgesuchteninternationalen Fachmessen und -ausstellun-gen sowie deutschen Industrie- und Konsum-güterausstellungen im Rahmen offizieller Be-teiligungen. Ziel ist es, die Exportaktivitäteninsbesondere kleiner und mittlerer deutscherUnternehmen zu fördern. Für die Aussteller er-geben sich durch die Präsentation im Rahmender offiziellen Beteiligung beachtliche Kosten-ersparnisse, gute Werbe- und Repräsentations-möglichkeiten sowie organisatorische Vorteile:von der Betreuung durch die Durchführungs-gesellschaften im Inland und am Messeort, derÜberlassung der Ausstellungsfläche, der allge-meinen Dekoration, einheitlicher Standbe-schriftung, der kostenlosen Eintragung imAusstellerverzeichnis bis zur Organisation undtechnischen Betreuung für Symposien undFachvorträge.

Gefördert werden alle Unternehmen mit Sitzin der Bundesrepublik Deutschland, die inDeutschland hergestellte Waren ausstellen.

Finanzierungsanteil: Auslandsmessebeteiligun-gen werden vor allem in Form von Firmenge-meinschaftsständen durchgeführt. Die geför-derten Unternehmen zahlen einen Anteil deranfallenden Kosten als Beteiligungsbeitrag.

Die Auslandsmesseförderung wird technischorganisatorisch durch Messedurchführungs-gesellschaften abgewickelt. Kontakt: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat V E 5, örtliche Industrie- und Handelskammern sowieAusstellungs- und Messe-Ausschuss der Deut-schen Wirtschaft e.V. (AUMA) (s. Adressen).Eine aktuelle Übersicht über die von der Bun-desregierung geförderten Beteiligungen anAuslandsmessen kann kostenlos vom Ausstel-lungs- und Messe-Ausschuss der DeutschenWirtschaft (AUMA), Berlin, bezogen werden.Das Auslandsmesseprogramm kann im Internetunter www.auma-messen.de abgerufen werden.

Vermarktungs-hilfepro-gramm

Anliegen des Vermarktungshilfeprogramms istes, ostdeutschen Unternehmen Hilfestellungenbeim Eintritt in ausländische Märkte zu geben.Das Programm konzentriert sich vor allem aufLänder in Westeuropa, Amerika sowie EU-Bei-trittskandidaten.

Das Vermarktungshilfeprogramm, das mit er-fahrenen Projektträgern durchgeführt wird,beinhaltet folgende Varianten:a) Vermarktungsunterstützung

Hier suchen Projektträger im Ausland Part-ner zum Aufbau von Geschäftsbeziehun-gen, vermitteln Export-know-how, beratenzum Aufbau der betrieblichen Absatzorga-nisation und vermitteln Informationenüber das Zielland. Das Projekt schließt eineKontaktaufnahme mit interessierten aus-ländischen Unternehmen ein. Dies kann imRahmen einer Kontaktbörse, an der bis zu15 ostdeutsche Unternehmen teilnehmen,oder durch individuelle Treffen geschehen.

b) LieferantenforumBeim »Lieferantenforum« sprechen die Pro-jekträger Großunternehmen im Zielland an,die an Geschäftsbeziehungen mit Unter-nehmen aus den neuen Bundesländerninteressiert sind, und suchen anschließendpassende ostdeutsche Kooperations- bzw.Lieferpartner. Auch hier wird eine Kontakt-börse im betreffenden Zielland organisiert.

Bei beiden Varianten erfolgt nach der Kontakt-aufnahme eine Nachbereitung/Follow up durchweitere Einzelberatung der Unternehmen, Erar-beitung von Handlungsempfehlungen, Unter-stützung bei der Vertragsgestaltung etc.

Gefördert werden kleine und mittelständischeHersteller von Investitions- und Konsumgüterneinschließlich produktionsnahe Dienstlei-stungsunternehmen mit Betriebsstätte in denneuen Bundesländern, die weniger als 250Mitarbeiter, einen Jahresumsatz von höchstens40 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme vonhöchstens 27 Mio. Euro aufweisen und dienicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder derStimmanteile im Besitz einer oder mehrererUnternehmen gemeinsam stehen, die dieserDefinition nicht entsprechen.

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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Informations- undBeratungsstellen

Bundesagentur für Außenwirt-schaft (bfai)

Die bfai informiert über die Märkte derWelt und erleichtert damit deutschen Un-ternehmen den Weg ins Auslandsgeschäft.Davon profitieren in erster Linie kleine undmittlere Unternehmen. Insbesondere derZugang zu den Wachstumsmärkten in Ost-europa und Asien und deren Bearbeitungist in der Regel schwieriger als in Westeuro-pa. Damit mittelständische Unternehmenihre Chancen auch auf diesen Märkten nut-zen können, sind zuverlässige Informatio-nen dringend notwendig. Das bfai-Angebotreicht von Kontaktanschriften, Wirtschafts-daten, Projekt-, Rechts- und Zollinforma-tionen bis hin zu geschäftspraktischen Tipsund Marktanalysen (Adresse s. Anhang).

Auslandshandelskammern

Die Auslandshandelskammern (AHKn), Dele-giertenbüros und Repräsentanzen derDeutschen Wirtschaft unterstützen deut-sche Unternehmen dabei, auf ausländi-schen Märkten Fuß zu fassen. Rund 110Büros stehen in über 75 Ländern zur Verfü-gung. Das Kammernetz wurde in den ver-gangenen Jahren schwerpunktmäßig inMittel- und Osteuropa ausgebaut. AHK-Büros sind heute in allen Ländern vertreten,in denen deutsche Unternehmen besondersengagiert sind.

Zum Serviceangebot:� Markt- und Produktberatung� Markt- und Wirtschaftsanalysen� kommerzieller Auskunftsdienst� Firmenrecherche� Messevertretung

(Auslandsmesseförderung)� Projektberatung und -begleitung� Rechts- und Zollberatung� Geschäftspartnervermittlung� Berufliche Aus- und Weiterbildung� Schwergewicht bei der Förderung zu-

kunftsträchtiger Sektoren, z.B. Vermarktung von Umweltschutztechnik,Technologietransfer

� Firmen-Kontakt-Treffen� Firmenpoolbetreuung.

Informationen zu Auslandshandelskam-mern, Delegiertenbüros und Repräsentan-zen gibt es bei allen Industrie- und Han-delskammern (IHKn) unter www.ahk.de undbeim Deutschen Industrie- und Handels-kammertag (DIHK) (s. Adressen).

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Page 41: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Von Projektteilnehmern werden die o.g. Bera-tungsleistungen bereitgestellt. Die Förderungerfolgt als De-minimis-Beihilfe. Die Unterneh-men müssen einen Eigenbeitrag leisten. Dieserbeträgt 1.500 Euro.

Das Vermarktungshilfeprogramm wird vomBundesministerium für Wirtschaft und Arbeit(BMWA) und vom Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut. Eine Übersicht zu den Projekten (Zielländer,Branchen; Projektträger) sowie der Programm-leitfaden sind unter www.bmwa.bund.de (Poli-tikfelder, Wirtschaftspolitik, Neue Bundeslän-der) veröffentlicht.

ConsultantTrust Fund

Das BMWA unterstützt ostdeutsche Beratungs-Unternehmen/Consultants bei Aufträgen imRahmen des Technische Hilfe Programms derInternational Finance Corporation (IFC/Welt-bankgruppe) mithilfe eine »Deutschland/IFC-Trust Fund für ostdeutsche Consultants« (CTF).Die CTF-Mittel dienen zur Finanzierung vonMachbarkeits-Studien und anderen techni-schen Vorbereitungs-Maßnahmen für Projektein Entwicklungsländern, MOE- und GUS-Län-dern.

Consultants im Sinne dieses Förderprogrammssind:Personen, welche ihren Wohnsitz in Ost-Deutschland (fünf neue Bundesländer undOst-Berlin) haben, sowie Unternehmen, dieihren Sitz und ihre Hauptgeschäftsinteressenin den neuen Bundesländern bzw. Ost-Berlinhaben und die folgenden Kriterien für kleineund mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen:� weniger als 250 Mitarbeiter und� Jahresumsatz von höchstens € 40 Mio.

oder Jahresbilanzsummer von höchstens€ 27 Mio.

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

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Informations- undKontaktveranstaltungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit unterstützt insbesondere mittelstän-dische Unternehmen auf ihrem Weg in aus-ländische Märkte durch ein eigenes Pro-gramm für Informations- und Kontaktver-anstaltungen bzw. Unternehmertreffen imIn- und Ausland. Ziel der speziell auf die In-teressen kleiner und mittlerer Unternehmenausgerichteten Veranstaltungen ist es, denEinstieg in neue wirtschaftliche Beziehun-gen zu Unternehmen anderer Länder durchfachkundige Begleitung zu erleichtern undin enger Abstimmung mit regionalen Ein-richtungen (Kammern, Verbänden etc.) eineVielzahl von Kontaktgesprächen zu ermög-lichen. Ziel ist der Auf- und Ausbau indu-strieller Kooperations- und Handelsbezie-hungen, die Sondierung von Investitions-möglichkeiten und die Anbahnung vonJoint-Ventures. Gefördert werden kleineund mittlere Unternehmen.Das Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit hat die Bundesagentur für Außen-wirtschaft (bfai) (s. Adressen) mit der Um-setzung des Programms betraut.

Programm zur Förderungtransnationaler Joint-

Ventures (JEV)Im Rahmen des Joint European Venture-Programms (JEV) wird die EuropäischeUnion (EU) die Errichtung neuer Joint Ven-tures von KMU aus mindestens zwei Mit-gliedstaaten innerhalb der EU mit maximal100.000 Euro unterstützen, um kleinen Un-ternehmen den Schritt in neue Partner-schaften zu erleichtern. Gefördert wird inzwei Tranchen: zum einen die Phase derProjektvorbereitung mit bis zu 50.000 Eurozum anderen Investitionen in das Gemein-schaftsunternehmen bis zu 10 % mit eben-falls maximal 50.000 Euro. Die Verlegungbestehender Geschäftstätigkeiten oder Auf-käufe bestehender Unternehmen sowie Be-teiligungen von über 75 % sind von derFörderung ausgeschlossen. Abgewickeltwird das Programm von der EuropäischenKommission über ein Netz von Geschäfts-banken.Die derzeit zum Netzwerk gehörenden Ban-ken sind folgende: Europa Bank AG – Inve-stitions-Bank NRW (Zentralbereich derWestLB) – Investitionsbank Schleswig Hol-stein – Deutsche Bank – Landesbank Berlin– Mittelstandsbank – Kreditanstalt für Wie-deraufbau.

Die AKA-Ausfuhr-kredit-Gesellschaft Die AKA, ein konsortialer Zusammenschlussvieler Banken, finanziert deutsche Export-geschäfte. Zwei Kreditformen stehen zurVerfügung:� Plafond A zur Refinanzierung von Liefe-

rantenkrediten deutscher Exporteure;� über die Plafonds C, D und E werden

Bestellerkredite in Euro oder fremdenWährungen gewährt.

Antragsberechtigt für AKA-Finanzierungensind in erster Linie die in der AKA zusam-mengeschlossenen Banken (Hausbankprin-zip).Bei Lieferantenkrediten aus Plafond A erge-ben sich die jeweilige Kredithöhe und dieLaufzeit aus dem zeitlichen Anfall der Auf-wendungen während der Produktionszeitund/oder den liefervertraglich vereinbartenZahlungszielen. Eine Beteiligung des Expor-teurs an der Finanzierung in Form einerSelbstfinanzierungsquote in Höhe von 10 %bis 15 % ist üblich, aber in besonderen Fäl-len auch verzichtbar.Zur Bündelung mehrerer kleiner Exportge-schäfte kurz- und mittelfristiger Art (auchfür Konsumgüterexporte, Abrufaufträge),deren Finanzierung durch Einzelkredite un-wirtschaftlich oder nicht möglich ist, kön-nen Lieferantenkredite auch als Globalkre-dite zur Verfügung gestellt werden. DieLaufzeit solcher Globalkredite soll 12 Mo-nate nicht unter- und 60 Monate nichtüberschreiten.Bestellerkredite werden entweder dem aus-ländischen Käufer direkt oder als Bank-zu-Bank-Kredite eingeräumt. Diese Kreditewerden im Auftrag des ausländischen Kre-ditnehmers an den Exporteur als Ausgleichfür die von ihm erbrachten Lieferungenund/oder Leistungen ausgezahlt. EineDeckung der Bundesrepublik Deutschland,vertreten durch die Hermes Kreditversiche-rungs-AG, ist insbesondere bei langfristigenEngagements in vielen Fällen – mit Blickauf politische Risiken – notwendig. Es kön-nen aber auch teilgedeckte Fianzierungenund ungedeckte Kredite (z.B. für An- undZwischenzahlungen und/oder örtliche Ko-sten) in Betracht gezogen werden. Gedeck-te und teilgedeckte Kredite können sich nurauf maximal 85 % des Auftragswertes be-ziehen; die verbleibenden mindestens 15 %müssen vom Käufer als An- und Zwischen-zahlungen an den Exporteur geleistet wer-den.Die Kredite werden in der Regel auf derBasis variabler Zinssätze gewährt, aber auchFestzinssätze können vereinbart werden.

Kontakt und Information bei:AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbHGroße Gallusstraße 1–760311 Frankfurt/MainTel.: (0 69) 2 98 91-00Fax: (0 69) 2 98 91-2 00Internet: www.akabank.deE-Mail: [email protected]

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Page 42: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Die IFC entscheidet in Abstimmung mit demBMWA über die Auftragsvergaben. Liegen dieVoraussetzungen für eine Auftragsvergabe aneinen ostdeutschen »Consultant« vor, schließtdie IFC im Rahmen der in den Fonds eingezahl-ten verfügbaren Haushaltsmittel einen privat-rechtlichen Vertrag mit dem »Consultant«.Die technischen Unterstützungsmaßnahmenzur Vorbereitung einer Projektdurchführungmüssen in Bezug auf Durchführbarkeit undRentabilität den üblichen Kriterien der Welt-bankgruppe entsprechen.

Eine Interessenbekundung zur Ausführungtechnischer Vorbereitungsarbeiten kann beider IFC gestellt werden. Das Auswahl- undVergabeverfahren richtet sich nach den Regelnder Weltbankgruppe. Die Einzelheiten sind ineinem Merkblatt niedergelegt, das beimBMWA, Referat VI C 2 erhältlich ist.

Kontakt-Adresse BMWA:Referat VI C 2, Regierungsdirektor Rolf BrennerBundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11019 BerlinTel: 0 18 88 6 15-60 83 und -76 56Fax: 0 18 88 6 15-53 64E-Mail: [email protected] [email protected]

ERP-Export-finanzierungs-programm

Das ERP-Exportfinanzierungsprogramm finan-ziert Exporte von Investitionsgütern und damitverbundene Dienstleistungen nach Entwick-lungsländern. Infragekommende Länder müs-sen in der jeweils gültigen Liste des Ausschus-ses für Entwicklungsländer (DAC) der OECDaufgeführt sein.

Gefördert werden deutsche Exporteure oderausländische Importeure. Gefördert werdenz.B. der Export von Industrie- und Umwelt-technologie, Medizintechnik, Telekommunika-tion wie auch Exportvorhaben in den Berei-chen Rohstoffgewinnung, Energie, Bauwirt-schaft und im Verkehrssektor.

Kredite werden entweder direkt den jeweiligenBestellern deutscher Lieferungen oder einerBank des Bestellers im Bestellerland ausge-reicht. Die Kredite werden in Euro oder US-Dollar gewährt.

Finanzierungsanteil: � Kredite bis zu 25 Mio. Euro können den

tatsächlichen Auftragswert bis 25 Mio.Euro abdecken

� Kredite von 25 Mio. Euro können Aufträgevon 25 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro ab-decken

� Kredite über 50 Mio. Euro können 50 % destatsächlichen Auftragswerts abdecken.Höchstbetrag: in der Regel 85 Mio. Euro.

Es ist möglich, den Kreditbetrag aus dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm mit ergänzen-den KfW-Mitteln aufzustocken: auf bis zu85 % des tatsächlichen Auftragswerts.

Sicherheiten:Es wird in der Regel eine Hermes-Deckungoder die Deckung durch einen ausländischenstaatlichen Kreditversicherer (s. Exportkredit-versicherung – Hermes-Deckung) verlangt.Zudem ist eine Exporteurgarantie notwendig,die als wesentliche Verpflichtung die Zahlungdes Hermes-Entgeltes verlangt.

Das ERP-Exportfinanzierungsprogramm wirdvon der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)(s. Adressen) durchgeführt. Bearbeitet werdendie Anträge von HERMES und der PWC Deut-sche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft.

Exportkredit-versicherung(Hermes-Deckung)

Die Exportkreditversicherung (Hermes-Deckung), auch Ausfuhrgewährleistung ge-nannt, sichert Ausfuhrgeschäfte gegen die mitdem Ausfuhrgeschäft verbundenen wirt-schaftlichen und politischen Risiken ab. Ziel istes, die Chancen der deutschen Exportwirt-schaft im internationalen Wettbewerb unddamit Arbeitsplätze zu sichern.

Gedeckte Risiken: � wirtschaftliche Risiken, wie z. B. Zahlungs-

unfähigkeit des ausländischen Schuldners

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

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Kooperationsförderung für technische Dienstleister

Damit die grundsätzlich guten internationa-len Marktchancen deutscher Dienstleistungs-anbieter besser genutzt werden, fördert dieBundesregierung die Kooperationsanbah-nung technischer Dienstleister mit ausländi-schen Partnern.

Verschiedene Projektträger sind beauftragt,in enger Zusammenarbeit mit den Auslands-handelskammern oder Delegiertenbüros derDeutschen Wirtschaft, den diplomatischenVertretungen, der Bundesagentur für Außen-wirtschaft (bfai) und den verschiedenenAußenwirtschafts-Förderorganisationen derWirtschaft Kooperationsmöglichkeiten fürdeutsche Dienstleister zu erschließen unddie jeweiligen Partner zusammenzuführen.

Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf die Iden-tifizierung der jeweils geeigneten Koopera-tionsfelder, die Erfassung von kooperations-willigen Partnern, die Organisation von Ko-operationsplattformen und das Coachingder Kooperationspartner.

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Ko-operationstreffen gehören u.a. die BereicheInformations- und Umwelttechnologien,Automatisierung technologischer Prozesse,Kontroll- und Messgeräte, kommunale In-frastruktur, Energie- und Wasserwirtschaftsowie Lebensmittelverarbeitungs- und Ver-packungstechnologien (weitere Informatio-nen s. www.bmwa.bund.de, Instrumente derAußenwirtschaftsförderung).

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Page 43: - Wirtschaftsförderung für Gründer

� politische Risiken, wie z. B. ausbleibendeZahlungen wegen Devisenmangels des im-portierenden Landes, Erlaß von Zahlungs-verboten oder Nichtzahlung auf Grund vonKrieg, Aufruhr oder Revolution.

Varianten der Exportkreditversicherungbzw. Ausfuhrgewährleistung:� Die Einzeldeckung sichert Forderungen aus

einem Ausfuhrvertrag mit einem ausländi-schen Kunden ab

� Die revolvierende Ausfuhrgarantie/-bürg-schaft sichert den gesamten Umsatz miteinem ausländischen Kunden im Rahmeneines Höchstbetrages ab

� Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung(APG) sichert Forderungen aus Ausfuhrver-trägen mit mehreren ausländischen Kun-den in verschiedenen Ländern ab. Bei derAPG handelt es sich um ein vereinfachtesVerfahren mit günstigeren Entgeltsätzen.

Alle drei Varianten stehen für Geschäfte mitKonsum- und Verbrauchsgütern sowie Ersatz-teilen zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen(bis 360 Tage) bereit. Bei Geschäften mitInvestitionsgütern zu Kreditbedingungen (bis5 Jahre, im Ausnahmefall bis zu 10 Jahre) kön-nen nur Einzeldeckungen übernommen werden.

Deutsche Exporteure können für die Risikenvor dem Versand der Ware (Fabrikations-deckung) und für die Risiken nach dem Ver-sand (Ausfuhrdeckungen) Exportkredit-Versi-cherungen abschließen. Darüber hinaus wer-den Kreditinstituten Ausfuhrgewährleistungenals Finanzkreditgarantien/-bürgschaften ge-währt.

Für wen?

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Alternativen der Exportfinanzierung

Kundenvoraus- Käufer bezahlt die Warenlieferung im laut Vereinbarung im Liefervertrag Vertragspartner imzahlung, Kun- voraus oder zahlt einen Teil an Ausland und dessendenanzahlung Hausbank

Bankkredit zur Zwischenfinanzierung von Baukosten bzw. um dem Besteller Zahlungsziele einräumen zu können

Wechselfinan- Käufer (Importeur) verpflichtet sich laut Wechselvereinbarung; die Hausbankzierung durch Auslandswechsel, Exportwaren Wechsel können von deutschen

zu bezahlen; Exporteur reicht den Banken entweder über das deutscheWechsel vor Fälligkeit bei der Bank Zentralbanksystem oder überein. Bank schreibt Gegenwert gut, Banken im Ausland zum Rediskonträumt somit Kredit ein gegeben werden; in der Regel daher

günstige Form kurzfristiger Export-finanzierung

Exportfacto- Factoringgesellschaft (Factor) kauft i.d.R. bis zu 12 Monaten; Factor Hausbankring Lieferanten (Exporteur) Forderungen übernimmt Mahn- und Inkasso- Deutscher Factoring-

gegenüber ausländischen Kunden ab. wesen und Delcredererisiko Verband in MainzKunde bezahlt direkt an den Factor

Exportkredit a) Lieferantenkredit an Exporteure In der Regel Selbstfinanzierungs- AKAder AKA während Produktions- bzw. Lieferzeit quote 10–15 % des Auftragswertes. Ausfuhrkredit-

sowie zur Refinanzierung von Kredite sollen durch Kreditver- GesellschaftZahlungszielen (Plafond A) sicherung des Bundes (HERMES) Frankfurt/Main

gedeckt sein, aber auch teilge-b) Bestellerkredite, die im Auftrag des deckte oder ungedeckte Kredite ausländischen Kunden an deutschen sind möglich.Exporteur ausgezahlt werden (Plafond C, D und E)

KfW-Export- Bestellerkredite und Bank zu Bank- In der Regel sollte staatliche Kreditanstaltkredit Kredite für Exportfinanzierung von Exportkreditversicherung für Wiederaufbau

Investitionsgütern; Projektfinanzierung für die Kreditlaufzeit Frankfurt/Mainvorliegen

Bankkredit neben der AKA und der KfW gewähren auch die Geschäftsbanken, Girozentralen und der Volksbanken-bereich langfristig gedeckte und ungedeckte Exportfinanzierungen sowie Projektfinanzierungen

Forfaitierung Forfaiteur kauft eine Forderung ab 12 Monate; Abschlagszahlung Hausbankrichtet sich nach Kreditdauer, demvom Forfaiteur berechneten Zins-satz, Forderungsrisiko; Forfaiteurübernimmt wirtschaftliche und poli-tische Risiken im Ausland sowieMahn- und Inkassowesen

Quelle: BMWi-Broschüre »Weltweit aktiv«

Finanzierungs- Maßnahme Laufzeit/Konditionen Ansprechpartnerform

lang

fris

tig

ab 1

2 M

onat

eku

rzfr

isti

g bi

s 12

Mon

ate

Fortsetzung Exportkreditversicherung

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Page 44: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Für die Inanspruchnahme der Exportkreditversi-cherung bzw. Ausfuhrgewährleistungen mussein Entgelt bezahlt werden. Dessen Höhe hängtab von der Deckungsform, der Höhe der ge-deckten Forderung sowie der Kreditlaufzeit. DieEntgelthöhe ist außerdem abhängig vom Län-derrisiko: Es gibt sieben Länderrisikogruppen,wobei in der 1. Gruppe die risikoärmsten und inder 7. Gruppe die risikoreichsten Länder aufge-führt sind. Neben dem Entgelt sind auch Bear-beitungsgebühren fällig. Außerdem muss derVersicherungsnehmer im Schadensfall einen Teildes Ausfalls selbst tragen. Die Selbstbeteiligungliegt, je nach Schadensfall, in der Regel zwi-schen 5 % und 15 % der offenen Forderung.

Exportkreditversicherungen bzw. Ausfuhrge-währleistungen werden bei der HERMES Kre-ditversicherungs-AG beantragt. Bearbeitetwerden die Anträge von HERMES und der PWCDeutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft. Nähere Informationen und Unterlagen sowieBeratung über die Ausfuhrgewährleistungen derBundesregierung erhalten Sie durch die HermesKreditversicherung AG (s. Adressen). Auch perInternet können Informationen unter www.aus-fuhrgewaehrleistungen.de abgerufen werden.Für die Beratung von kleinen und mittelständi-schen Unternehmen hat Hermes eine Service-nummer (0 40) 88 34-90 08 eingerichtet.

2. Auslands-investitionen

Investitions-garantien

Die Investitionsgarantien sichern Investitionenin Entwicklungs- und Reformländern mithohem politischen Risiko ab. Die Investitionenmüssen förderungswürdig sein und sollen dieBeziehung zum Anlageland vertiefen.Voraussetzung ist außerdem, dass die Investi-tionen einen ausreichenden Rechtsschutz inden betreffenden Ländern genießen, insbeson-dere aufgrund eines Investitionsförderungs-und Schutzvertrages. Die Bundesrepublik hat

Was?

Wo?

Wie?

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6 Schritte zur erfolgreichen Erschließung ausländischer Märkte

1. Bereitstellen von Ressourcenzur Vorbereitung und Durchführung der Markterschließung• genügend Vertriebsmitarbeiter• genügend Zeit

2. Marktinformationen sammeln über• Preise• potenzielle Wettbewerber• Marktvolumen und Vertriebswege

3. Beratungsunterstüzungzur Vorbereitung auf Gesprächstermine mit Geschäftspartnern• durch erfahrene Berater

4. Nach Geschäfts- und Vertriebspartnern suchenfür erste Schritte auf dem neuen Markt• sorgfältige Auswahl der Vertriebspartner (Leistungsfähigkeit, z.B. Lagerhaltung, Wartungsübernahme etc.)

5. Marktziele und PR-Aktionen definieren• gemeinsam mit Vertriebspartner erarbeiten und zeitlich planen• Artikel in der Fachpresse plazieren• Produktbroschüren sowie Verkaufsunterlagen zusammen mit Vertriebspartner erstellen

6. Monitoring des VertriebspartnersZiel: Fortschritte der Vermarktung des Produktes genau beobachten• enge Abstimmungen und regelmäßige Zusammenkünfte mit Vertriebspartner• mit dem Partner schlechte Verkaufsergebnisse analysieren• Absprache von Korrekturmaßnahmen• Wechsel des Vertriebspartners bei anhaltend negativen Ergebnissen

Quelle: BMWA, GründerZeiten 9/10

� Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf?Bitte denken Sie auch an die Vorberei-tungs- und Nachbereitungszeit.

� Haben Sie bisherige Auslandsgeschäfteüber die Hausbank oder eine Außen-handelsbank abgewickelt?

� Welcher Finanzierungszeitraum ist reali-stisch? Seien Sie lieber großzügig imBemessen.

� Handelt es sich um einen Einzelfinanzie-rungsplan?

� Wie beurteilen Sie die Bonität desKunden?

� Wie schätzen Sie die wirtschaftliche und politische Lage im Empfängerlandein?

� Wie schätzen Sie das Wechselkursrisikoein?

� Wie soll die Finanzierung abgesichertwerden? Wie waren Ihre Erfahrungen bei

früheren Außenhandelsgeschäften?

� Haben Sie die Finanzierungskosten ein-kalkuliert?

� Haben Sie mit dem Kunden über eigeneKreditaufnahme gesprochen bzw. verhan-delt?

� Sind alle Möglichkeiten der Vorfinanzie-rung (Abschlagszahlungen) bereits ausge-schöpft worden?

� Besteht die Gefahr, dass Ihr Unternehmenbeim Eintritt von Schwierigkeiten in eineSchieflage geraten könnte?

� Haben Sie geprüft, ob eine Absicherungdes Geschäfts durch die staatlichen Aus-fuhrgewährleistungen des Bundes in Be-tracht kommt?

Finanzierung Auslandsgeschäft

Die folgenden Fragen sollen Ihnen helfen, bei der Finanzierung vonAuslandsgeschäften keine Fehler zu begehen:

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gegenwärtig mit mehr als 125 Entwicklungs-und Reformländern Investitionsförderungs-und Schutzverträge geschlossen.

Art und Umfang der FörderungGedeckte Risiken� Verstaatlichung, Enteignung oder enteig-

nungsgleiche Eingriffe� Bruch rechtsbeständiger Zusagen staat-

licher, staatlich gelenkter oder kontrollier-ter Stellen

� Krieg, sonstige bewaffnete Auseinanderset-zungen, Revolution oder Aufruhr

� Zahlungsverbote, Moratorien, Beschrän-kungen der Konvertierung oder des Trans-fers von Kapital und Erträgen.

Finanzielle Höchstgrenzen bestehen nicht. AufAntrag können auch Erträge aus Beteiligungenund beteiligungsähnlichen Darlehen berück-sichtigt werden. Wirtschaftliche Risiken wer-den nicht gedeckt.

Abgesichert werden folgende Investitionenvon Unternehmen mit Sitz in Deutschland� Beteiligung an ausländischen Unternehmen � ausländischen Unternehmen gewährte be-

teiligungsähnliche Darlehen � Kapitalausstattungen von ausländischen

Niederlassungen oder Betriebsstätten deut-scher Unternehmen

Im Erdölbereich bestehen besondere Deckungs-möglichkeiten.

Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. EineVerlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich.Der Garantienehmer ist am Verlust mitmindestens 5 % selbst beteiligt.

Investitionsgarantien werden bei der PWCDeutsche Revision AG, Hamburg, beantragt(s. Adressen). Die Gesellschaft ist ermächtigt,Erklärungen für den Bund abzugeben und ent-gegenzunehmen.Über die Garantieanträge entscheidet abschlie-ßend der Interministerielle Ausschuss für Inve-stitionsgarantien unter Vorsitz des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Arbeit.Für die Bearbeitung des Garantieantrags wirdeine einmalige Gebühr von 1 Promille beieinem Garantiebetrag bis zu 5 Mio. Euro erho-ben. Für den 5 Mio. Euro übersteigenden Ga-rantiebetrag beträgt die Gebühr 0,5 Promille,höchstens jedoch 10.000 Euro je Antrag.

Für Kapital- und Ertragsdeckung wird von demzu Beginn des jeweiligen Garantiejahres ga-rantierten Betrag ein laufendes Entgelt von0,5 % pro Jahr berechnet.Anträge auf Garantie müssen vor der je-weiligen Investition gestellt werden.

KfW-Mittel-standspro-gramm- Ausland

Das KfW-Mittelstandsprogramm – Auslandfinanziert alle Investitionen deutscher Unter-nehmen direkt im Ausland oder mit ausländi-schen Partnern, die einer langfristigen Mittel-bereitstellung bedürfen, einschließlich Einrich-tung und Erwerb von Unternehmen undUnternehmensteilen. Dazu zählen Vorhaben imBereich des Technologietransfers, insbesondereunternehmensbezogene Forschung und Ent-wicklung im Hinblick auf neue Produkte und/oder neue Verfahren. Dabei können in ange-messenem Umfang auch dem FuE-Vorhabenzurechenbare Personal-, Gemein- und Materi-alkosten gefördert werden. Gefördert werdenebenfalls Anlaufkosten im Zusammenhang mitder Gründung, der Ingangsetzung und Erwei-terung des Geschäftsbetriebs (z.B. Kosten fürGenehmigungsverfahren, Marketingkosten derMarkteinführungsphase, Messekosten, Schu-lungs- und Ausbildungskosten). Diese Kostenkönnen in einem Umfang von bis zu 30 % desGesamtinvestitionsvolumens (ohne Anlauf-kosten) mitfinanziert werden. Finanziell unterstützt werden zudem vorberei-tende Untersuchungen bzw. Projektstudien zueinem konkreten Investitionsvorhaben. DieUntersuchung muss von qualifizierten Fach-leuten durchgeführt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Um-schuldungen und Nachfinanzierungen bereitsdurchgeführter Investitionen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unter-nehmen sowie ausländische Tochtergesell-schaften deutscher Unternehmen. Gefördertwerden auch joint ventures mit maßgeblicherdeutscher Beteiligung und freiberuflich Tätigeaus Deutschland.Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich inPrivatbesitz befinden. Der Jahresumsatz

(einschließlich verbundener Unternehmen)darf 500 Mio. Euro nicht übersteigen.

Finanzierungsanteil:Das KfW-Mittelstandsprogramm – Auslandkann – je nach Umsatz des Unternehmens –maximal 75 % der förderfähigen Kosten ab-decken. Bei joint ventures ist grundsätzlich derdem deutschen Partner zurechenbare Teil derInvestitionskosten die Grundlage für die Be-messung des KfW-Kredites. Maßgebend sinddabei die Verhältnisse der Gesellschaftsanteileim joint venture. Die bei der Erstellung vonStudien anfallenden Kosten können zu 100 %mitfinanziert werden, sofern der Investor ge-genüber der KfW die Notwendigkeit dieserStudien – z.B. durch eine Stellungnahme derzuständigen Außenhandelskammer – nachwei-sen kann. Bei Vorhaben von joint ventures inder EU bilden die gesamten Investitionskostendes joint ventures die Grundlage für die Be-messung des KfW-Kredites.

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

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FörderbeispielKfW-Mittelstandsprogramm – Ausland

Ein mittelständisches Maschinenbauunter-nehmen übernimmt zusammen mit einemtschechischen Partner eine Gießerei inTschechien, in der die benötigten Gußkom-ponenten hergestellt werden sollen. DerVertrag sieht vor, dass der tschechischePartner Grundstücke und Gebäude ein-bringt. Das deutsche Unternehmen wird1 Mio Euro in die Gießerei investieren. Essollen neue Maschinen gekauft werden undeine Qualitätskontrolle eingerichtet wer-den. Die Finanzierung wird wie folgt struk-turiert:

EuroKfW-Mittelstands- 750.000programm – Ausland

Darlehen der Hausbank 100.000

vorhandene Eigenmittel 150.000

Summe: 1.000.000

Zur Besicherung der Kredite an dasdeutsch-tschechische Gemeinschaftsunter-nehmen in Höhe von 850.000 Euro stehtein bisher unbelastetes Betriebsgrundstückdes deutschen Partners zur Verfügung.

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Höchstbetrag:Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz vonmehr als 50 Mio. Euro beträgt das KfW-Darle-hen maximal 5 Mio. Euro, bei kleineren Unter-nehmen kann diese Grenze auch überschrittenwerden.

Sicherheiten:Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.Möglich sind auch Bürgschaften der Bürg-schaftsbanken oder eine Garantie für Kapital-anlagen im Ausland der PWC Deutsche Revisi-on AG, Hamburg.

Haftungsfreistellung:Die Hausbank kann zu 50 % von der Haftungfreigestellt werden.

Das KfW-Mittelstandsprogramm - Auslandwird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträgemüssen bei der Hausbank (Bank oder Spar-kasse) gestellt werden, die die gesamte Finan-zierung dann auch abwickelt. Auskünfte ertei-len die Kreditinstitute bzw. die Kreditanstaltfür Wiederaufbau.

PPP –Public Private Partnership

Entwicklungspartnerschaften mit derWirtschaft

Entwicklungspartnerschaften mit der Wirt-schaft sind Projekte, die betriebswirtschaftli-che Interessen deutscher Unternehmen mitentwicklungspolitischen Zielen der Bundesre-gierung verknüpfen. Ziel ist es, private und öf-fentliche Aktivitäten in Entwicklungs- und Re-formländern so miteinander zu verknüpfen,dass beide Partner ihre Ziele besser, schnellerund kostengünstiger erreichen.

Das PPP-Programm steht deutschen Unter-nehmen offen, die nachhaltig in Entwick-lungsländern neu investieren oder ihre Akti-vitäten dort ausweiten möchten. Kooperati-onsmöglichkeiten bestehen unter anderem inden Bereichen Schulung von Fach- undFührungskräften, Zertifizierung lokaler Pro-dukte und Produktionsverfahren, Auf- undAusbau öffentlicher Infrastruktur, modellhafte

Lösungen im (industriellen) Umweltschutzsowie Privatisierung staatlicher Industrie- undDienstleistungseinrichtungen. Das Programmdient solchen Vorhaben, die Unternehmenohne öffentliche Unterstützung wegen höhe-rer Risiken oder Kosten nicht alleine realisierenkönnen.

Die öffentliche Hand kann bis zu 50 % derKosten für PPP-Maßnahmen übernehmen,wobei der öffentliche Beitrag 200.000 Euronicht überschreiten sollte. Die Laufzeit derProjekte ist auf maximal drei Jahre begrenzt.Kooperationsvorschläge können bei den PPP-Büros der Durchführungsorganisationen ein-gereicht werden, die im Auftrag der Bundesre-gierung arbeiten. Diese Organisationen beraten die Unterneh-men in allen Phasen der Vorbereitung vonPPP-Maßnahmen und helfen bei der Struktu-rierung der Finanzierung.

Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)und weitere Organisationen der Entwicklungs-zusammenarbeit

Büro für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (PPP) Postfach 518065726 Eschborn Tel.: (0 61 96) 79-73 77Fax: (0 61 96) 79-73 78 Internet: www.gtz.de/ppp e-mail: [email protected]

Deutsche Investitions- und Entwicklungs-gesellschaft mbH (DEG) ProgrammfinanzierungBelvederestr. 4050933 Köln Tel.: (02 21) 49 86-4 76 Fax: (02 21) 49 86-1 76e-mail: [email protected]

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Palmengartenstr. 5–9, 60325 FrankfurtTel.: (0 69) 74 31-43 27Fax. (0 69) 74 31-34 90 e-mail: [email protected]

Internationale Weiterbildung und EntwicklunggGmbH (InWEnt)Weyerstr. 79-83, 50676 Köln Tel.: (02 21) 20 98-3 31 Fax: (02 21) 20 98-4 80 e-mail: [email protected]

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

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Die DEG fördert im Auftrag des Bundes-ministeriums für wirtschaftliche Zusammen-arbeit und Entwicklung (BMZ) Existenz-gründer in Entwicklungs- und Reformlän-dern.

Darlehen zur Gründung kleiner oder mittle-rer privater Unternehmen werden auf Basisbilateraler Regierungsabkommen in folgen-den Ländern gewährt:

Albanien, Eritrea, Kroatien, Mazedonien,Palästinensische Gebiete, Slowenien, Viet-nam sowie Bosnien und Herzegowina.

Mit den Programmen wird das Ziel verfolgt,in Entwicklungs- und Reformländern durchdie Gründung von privaten UnternehmenArbeitsplätze und mittelständische Struktu-ren zu schaffen, die Lebensgrundlage derExistenzgründer nachhaltig zu sichern undKnow-how zu exportieren.

Gefördert werden:� Unternehmensgründungen

� Erweiterungsinvestitionen innerhalb von3 Jahren

� die Übernahme bestehender Unter-nehmen

� Beteiligungen an bestehenden Unter-nehmen.

In Albanien, Mazedonien, den palästinen-sischen Gebieten und in Vietnam bietenKoordinierungsbüros vor Ort Beratung,Training, Information und Unterstützung an.

Informationen sind zu erhalten bei: DEG- Deutsche Investitions- und EntwicklungsgesellschaftProgrammfinanzierung Belvederestraße 4050933 KölnTel.: (02 21) 49 86-1 53Fax: (02 21) 49 86-1 76

Finanzierung von Existenzgründungen durch die DeutscheInvestitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)

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Unter-nehmens-beratung für kleine und mittlereUnternehmen

Die Unternehmensberatung für kleine undmittlere Unternehmen soll die Leistungs- undWettbewerbsfähigkeit gewerblicher Unterneh-men stärken.

Die Förderung beinhaltet Zuschüsse für fol-gende Beratungsarten:

� Existenzgründungsberatungenum Entscheidungshilfen für die Vorberei-tung und Durchführung der geplanten Un-ternehmensgründung zu geben.

� Allgemeine Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, fi-nanziellen und organisatorischen Problemeder Unternehmensführung und der Anpas-sung an neue Wettbewerbsbedingungen.

� Umweltschutzberatungenum Probleme, die sich aus der Durch-führung von Umweltschutzmaßnahmen(z.B. Umwelt-Audit) ergeben, zu bewältigen.

Existenzgründer, die sich entweder durch dieNeugründung eines Unternehmens, die Über-nahme eines bestehenden Unternehmens odereine tätige Beteiligung an einem Unterneh-men der gewerblichen Wirtschaft oder wirt-schaftsnahen freiberuflichen Praxis selbstän-dig machen möchten, können Zuschüsse fürExistenzgründungsberatungen beantragen.

Zuschüsse für allgemeine Beratungen undUmweltschutzberatungen können Unterneh-men aus dem Bereich der gewerblichen Wirt-schaft und der Freien Berufe beantragen(unter Berücksichtigung bestimmter Umsatz-grenzen).

Gefördert werden nur Beratungen, die vonselbständigen Beratern oder Beratungsunter-nehmen durchgeführt werden, deren Umsatzzu über 50 % mit entgeltlichen Unterneh-mensberatungen erzielt wird.

Höhe der Zuschüsse:� Zuschüsse für Existenzgründungsberatun-

gen: 50 % der Beratungskosten, höchstensaber 1.500 Euro

� Zuschüsse für Existenzaufbauberatungen: 50 % der Beratungskosten, höchstens aber1.500 Euro, allerdings nur bis zu 2 Jahrenach der Gründung

� Zuschüsse für allgemeine Beratungen undUmweltschutzberatungen: 40 % der Beratungskosten, höchstens aber1.500 Euro.

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderricht-linien werden auch Zuschüsse für mehrere Be-ratungen gewährt, wenn diese zeitlich undthematisch voneinander getrennt und in sichabgeschlossen sind:

� Für Gründungsberatungen bis max. 1.500Euro

� Für allgemeine Beratungen und Umwelt-schutzberatungen jeweils bis max. 3.000Euro.

Der Antrag auf einen Beratungskostenzuschusswird nach Abschluss der Beratung und nachBezahlung der Beratungskosten spätestens biszum 31. Mai des auf die Beratung folgendenJahres bei einer Leitstelle (s. Adressen) abgege-ben. Die Antragsformulare können bei der

Bertelsmann Verlag KG,Postfach 10 06 3330506 Bielefeld, Tel.: 05 21 / 9 11 01-0Fax: 05 21 / 9 11 01-79 bestellt werden.

Auskünfte erteilt das Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) (s. Adressen).

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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H. Schulung, Beratung, Qualifizierung

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Unternehmensgröße? Für wen?

Unternehmensberatung AL + NL Beratung Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer aus Handwerk,KMU Unternehmen Handel, verarbeitendes Gewerbe, Industrie,

Verkehrsgewerbe, Fremdenverkehr, FreieBerufe

Informations- und Schulungs- AL + NL Zuschuss für die Kleine und mittlere Unternehmer, Führungskräfte und Existenz-veranstaltungen Veranstalter Unternehmen gründer aus Handwerk, Handel, verarbeitendes

Gewerbe, Industrie, Verkehrsgewerbe, Fremden-verkehr, Freie Berufe

Innovationsmanagement NL + Berlin Beratung Kleine Unternehmen Unternehmen, Handwerk(Ost)

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Förderung von Informa-tions- und Schulungs-veranstaltungen

Das Programm »Förderung von Informations-und Schulungsveranstaltungen« bietet Zu-schüsse für

� Veranstaltungen für Existenzgründer � Veranstaltungen zur Leistungssteigerung

bestehender Unternehmen (z.B. markt-orientierte Unternehmensführung, Qua-litätsmanagement, Finanzierung, Betriebs-organisation, EDV-Einsatz etc.)

� Veranstaltungen zum schonenden Umgangmit der Umwelt (Umweltschutzveranstal-tungen).

Alle Veranstaltungen müssen ausgerichtet seinauf Existenzgründer bzw. Inhaber undFührungskräfte kleiner und mittlerer Unter-nehmen aus Handwerk, Industrie, Handel, Ver-kehrs-, Gast-, Fremdenverkehrsgewerbe undsonstigen Dienstleistungsgewerben sowieHandelsvertreter, Handelsmakler und Vertreterder Freien Berufe.

Die Veranstalter der Schulung beantragen dieZuschüsse, um damit die Teilnahmegebühren zusenken. Veranstalter können sein: Organisatio-nen der Wirtschaft (Kammern und Verbände),Institutionen, die überwiegend kleine und mitt-lere Unternehmen sowie Existenzgründer, schu-len und/oder beraten sowie Beratungsunter-nehmen und selbständige Berater.

Die Förderung erstreckt sich auf Veranstaltun-gen für mindestens 10 und höchstens 25 Teil-nehmer. Die Dauer dieser Veranstaltungensollte mindestens einen Tag, höchstens abervier Tage betragen. Ein Veranstaltungstagmuss mindestens 6 Stunden (einschließlichPausen) umfassen. Er wird mit 340 Euro bezu-schusst. Der Höchstbetrag für eine viertägigeVeranstaltung beträgt 1.350 Euro.

Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von3 Monaten nach Abschluss der Veranstaltung

bei einer Leitstelle (s. Adressen) gestellt wer-den. Die Antragsformulare können bei derBertelsmann Verlag KG,Postfach 10 06 33, 30506 Bielefeld, Tel.: 05 21 / 9 11 01-0, Fax: 05 21 / 9 11 01-79bestellt werden. Auskünfte erteilt das Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) (s. Adressen).

Innovations- management

Das Förderprogramm »Innovationsmanage-ment« des BMWA bietet kleinen Unternehmenund Handwerksbetrieben aus den neuen Bun-desländern ein externes Management zurDurchführung von Produkt- und Prozessinno-vationen ohne grundsätzliche thematischeEinschränkung auf bestimmte Technologien,Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweigean. Die Bundesregierung will damit insbeson-dere in kleinen und kleinsten Unternehmenden Innovationsprozess anschieben und seineDurchführung unterstützen.

Gefördert werden kleine rechtlich selbständigeUnternehmen der gewerblichen Wirtschaftund Handwerksbetriebe mit Sitz oder Be-triebsstätte in den neuen Bundesländern undBerlin (Ost). Diese müssen weniger als 50 Mit-arbeiter und dürfen einen Jahresumsatz vonmaximal 7 Mio. Euro aufweisen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines drei-stufigen Beratungsmodells.

Bei den Agenturen für Technologietransferund Innovationsförderung in den neuen Bun-desländernKontaktadresse:Verband der Innovations- und Technologiebe-ratungs-Organisationen (VITO) e.V., Geschäftsstelle BerlinLauterstraße 14, 12159 BerlinTel.: (0 30) 8 52 50 05; Fax: (0 30) 85 96 20 31E-Mail: [email protected]: www.vito-verband.de

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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Kompetenzzentren fürden elektronischenGeschäftsverkehr

Das Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit fördert ein Netzwerk von 24 regio-nalen und drei branchenbezogenen (Touris-mus, Handel, Freie Berufe) Kompetenzzen-tren „Elektronischer Geschäftsverkehr“. Zielder Maßnahme ist es, kleine und mittlereUnternehmen sowie Handwerksbetriebebeim Einstieg und der Anwendung der ver-schiedenen Formen des E-Business zu un-terstützen.

Das Angebot der Kompetenzzentren umfasst:

� Kostenlose Informationen über denelektronischen Geschäftsverkehr unddas Internet als moderne Kommunika-tionsplattform

� Einstiegsberatung für einzelne Unter-nehmen und Beratung zu spezifischenFragen

� Durchführung von Seminar- und Schu-lungsveranstaltungen für an E-Business-Anwendungen interessierte KMU unddas Handwerk

Die Tätigkeit der Kompetenzzentren imNetzwerk umfasst auch gemeinsame Veran-staltungen zu Spezialthemen (z.B. e-Logis-tik, e-Marktplätze, Visualisierungstechnikenfür KMU) sowie die gemeinsame Erarbei-tung von Beratungswerkzeugen und Fach-veröffentlichungen.

Weitere Information sind erhältlich unterwww.bmwi-netzwerk-ec.de sowie bei Deutsches Zentrum für Luft- und Raum-fahrt e.V., Projektträger im DLR „NeueMedien in der Wirtschaft, IT-Anwendungenund Fachinformation“ (DLR PT, Bereich BMWA)Dolivostraße 15, 64293 DarmstadtTel. 0 61 51 / 8 69-47 36; Fax 0 61 51 / 8 69-7 40E-Mail: [email protected]: www.bmwi-netzwerk-ec.de

www.pt-dlr.de

AufstiegsfortbildungDie Bundesregierung fördert die beruflicheAufstiegsfortbildung nach dem neuen Auf-stiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meis-ter-BAföG). Ziele: die Eigeninitiative jungerMenschen auf dem Weg in die Selbständig-keit zu unterstützen und das Potenzial qua-lifizierter Mitarbeiter und Existenzgründerzu vergrößern. Informationen geben dieÄmter für Ausbildungsförderung der Länder.Info-Hotline: 0800-MBAFOEGInternet: www.meister-bafoeg.info

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Ein-gliederungs-zuschüsse

Eingliederungszuschüsse erhalten Arbeitgeber,die Personen den Wiedereintritt in den Ar-beitsmarkt ermöglichen. Die Förderung sollbestimmte Defizite (z.B. lange Einarbeitungs-zeiten) bei neu eingestellten Arbeitskräftenausgleichen.

Zu dem Personenkreis, für den Eingliederungs-zuschüsse bezahlt werden können, zählen:

a) Arbeitnehmer, die einer besonderen Ein-arbeitung zur Eingliederung bedürfen

b) Arbeitnehmer, die wegen in ihrer Personliegender Umstände nur erschwert vermit-telt werden können

c) Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr voll-endet haben.

d) Berufsrückkehrer, wenn sie einer be-sonderen Einarbeitung zur Eingliederungbedürfen.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach denBruttoarbeitsentgelten.

Zu a) und d) 30 % für 6 Monate

Zu b) 50 % für 12 Monate

Zu c) 50 % für 24 Monate.

Zusätzlich werden die auf das Bruttoarbeits-entgelt anfallenden pauschalierten Arbeitge-beranteile zur Sozialversicherung erstattet.Falls diese Regelförderung nicht ausreicht,können im Einzelfall die Zuschüsse um bis zu20 % erhöht werden. Ebenso kann bei beson-ders schwerer Vermittelbarkeit eine verlänger-te Förderungsdauer bis maximal 60 Monatefestgelegt werden (gilt nur bei c). Nach Ablaufder Förderung muss der Arbeitnehmer für diegleiche Zeitdauer des gewährten Zuschusses

weiterbeschäftigt werden. Dies gilt nicht fürden Personenkreis nach Buchstabe c).

Der Antrag auf Eingliederungszuschuss mussvor Abschluss des Arbeitsvertrages beim fürden Betriebssitz zuständigen Arbeitsamt ge-stellt werden.

� Hinweis:Berufsrückkehrer/-innen haben einen Rechts-anspruch auf die Leistung.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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I. Arbeitsmarktpolitische Hilfen

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Für wen?

Eingliederungszuschüsse AL + NL Schaffung Arbeitsplätze für Arbeitgeberschwer vermittelbareArbeitslose

Leistungen zur Aufnahme AL + NL Förderung von von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer,einer selbständigen Tätigkeit Existenzgründungen Arbeitslose und Beschäftigte in Kurzarbeit,

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Struktur-anpassungsmaßnahmen

Existenzgründungszuschuss/Ich-AG AL + NL Förderung von Arbeitslose Leistungsbezieher und geförderteExistenzgründungen Arbeitnehmer in Arbeitsbeschaffungs- oder

StrukturanpassungsmaßnahmenEinstellungszuschuss bei AL + NL Schaffung Arbeitsplätze Unternehmen, die nicht älter als zwei JahreNeugründungen in neugegründeten sind und nicht mehr als 5 Beschäftigte

Unternehmen habenBeschäftigung schaffende AL + NL Infrastrukturverbesserungen Öffentlich-rechtliche Träger wie z.B. KommunenInfrastrukturförderung (BsI) und Schaffung von Arbeitsplätzen

für arbeitslose Arbeitnehmer inWirtschaftsunternehmen

Eingliederungszuschuss AL + NL Einstellung besonders Arbeitgeberfür besonders betroffene betroffener schwerbehinderterschwerbehinderte Menschen Menschen

Arbeitsmarktpolitische Hilfen haben nichtden Charakter eines Förderprogrammes; sieleiten sich im wesentlichen aus den Vor-schriften des Dritten Sozialgesetzbuches(SGB III) ab. Arbeitsmarktpolitische Hilfensind von dem grundsätzlichen Ziel geprägt,Ausbildungs- und Arbeitslose oder von derArbeitslosigkeit Bedrohte wieder in den Ar-beitsmarkt einzugliedern.

Wenn auch bei einzelnen arbeitsmarktpoli-tischen Maßnahmen Fördermittel direkt andas Unternehmen fließen, stellen sie letzt-endlich aber doch auf die Eingliederungvon Arbeitslosen und nicht auf Unterneh-mensförderung ab.

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Leistungen zur Förde-rung der Auf-nahme einer selb-ständigen Tätigkeit

Die Leistungen zur Förderung der Aufnahmeeiner selbständigen Tätigkeit erhalten Arbeits-lose, die sich selbständig machen. Sie bekom-men ein Überbrückungsgeld, um ihren Lebens-unterhalt zu sichern. Ziel ist es, sowohl Arbeit-nehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind,Arbeitslose als auch Beschäftigte in Kurzar-beit, sowie Beschäftigte in Arbeitsbeschaf-fungsmaßnahmen auf dem Weg in die Selb-ständigkeit zu unterstützen.

Überbrückungsgeld kann geleistet werden,wenn der Arbeitnehmer:

� eine Entgeldersatzleistung nach dem Drit-ten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bezo-gen hat oder einen Anspruch darauf hätteoder

� Kurzarbeitergeld bezogen hat oder

� in einer Arbeitsbeschaffungs- und Struk-turanpassungsmaßnahme beschäftigt war.

Höchstbetrag:Das Überbrückungsgeld entspricht der Höhe desAnspruchs oder des bisher gezahlten Arbeitslo-sengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe. Zusätzlichwerden pauschalierte Sozialversicherungsbeiträ-ge als prozentualer Zuschlag gewährt.

Förderungsdauer:6 MonateEine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeitder selbständigen Tätigkeit prüfen. Das Über-brückungsgeld kann nicht gewährt werden,solange Ruhenstatbestände nach den§§ 142–145 SGB III vorliegen.

Der Antrag auf Überbrückungsgeld muss vorAufnahme einer selbständigen Tätigkeit beimArbeitsamt gestellt werden.

Existenz-gründungs- beizuschuss/(Ich-AG)

Zuschuss für arbeitslose Arbeitnehmer, diedurch Aufnahme einer selbständigen TätigkeitArbeitslosigkeit beenden.

Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch Auf-nahme einer selbständigen Tätigkeit beendenund bis dahin Arbeitslosengeld, Arbeitslosen-hilfe oder Unterhaltsgeld bezogen haben, oderzuvor als Teilnehmer in einer Arbeitsbeschaf-fungsmaßnahme oder Strukturanpassungs-maßnahme gefördert wurden.

Das Arbeitseinkommen darf in einem Jahr25.000 € nicht übersteigen und der Existenz-gründer darf keinen Arbeitnehmer beschäfti-gen. Allerdings ist die Mitarbeit von Familien-angehörigen möglich.

Der Existenzgründungszuschuss ist ein monat-licher pauschalierter Zuschuss für längstensdrei Jahre. Er beträgt im ersten Jahr monatlich600 €, im zweiten Jahr monatlich 360 € undim dritten Jahr monatlich 240 €.

Wird das Arbeitseinkommen von jährlich25.000 € im Bewilligungsjahr, entgegen derErwartungen überschritten, entfällt der Zu-schuss für die Zukunft. Die bereits gewährteLeistung muss nicht zurück gezahlt werden.

Ein Antrag auf Existenzgründungszuschussmuss vor Aufnahme der selbständigen Tätig-keit beim Arbeitsamt gestellt werden.

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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Bürgertelefon desBMWA

Sie fragen, wir antworten! Von Montag bisDonnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr bzw. Frei-tags von 8:00 bis 12:00 Uhr steht Ihnenunser Bürgertelefon zu Themen Arbeits-marktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförde-rung zur Verfügung (0,12 EUR/Min.)

1. Infotelefon zur Arbeitsmarktpolitikund -förderung

Rufnummer 0180 55 2692 1 bzw. 0180 55BMWA 1; Informationen u.a. zu:� Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeits-

lose und andere Eingliederungszuschüsse� Mainzer Modell� Hilfen für Selbstständige und Existenz-

gründer– Überbrückungsgeld – Ich AG - Existenzgründungszuschuss

� Förderung von Arbeitsbeschaffungs-und Strukturanpassungsmaßnahmen

� Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kon-kursausfallgeld,

� Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld undÜbergangsgeld

� Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfenund Arbeitnehmerhilfe

� Ruhen von Leistungen� Job Aqtiv Gesetz

2. Infotelefon zum ArbeitsrechtRufnummer 0180 55 2692 2 bzw. 0180 55BMWA 2; Informationen u.a. zu:� Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis� Zulässige bzw. vorgeschriebene Inhalte

des Arbeitsvertrages� Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall� Feiertagsentlohnung� Urlaubsansprüche nach dem Bundes-

urlaubsgesetz� Jugendarbeitsschutzgesetz� Zahlung von Sondergratifikationen� Nachweisgesetz� Kündigungsschutz� Kündigungsfristengesetz� Mitbestimmung� Betriebsverfassung� Mobbing

3. Infotelefon zu den Themen Teilzeit/Altersteilzeit/Mini-Jobs

Rufnummer 0180 55 2692 3 bzw. 0180 55BMWA 3; Informationen u.a. zu:� Altersteilzeit ab 55 � Mini-Jobs und niedrig entlohnte Be-

schäftigungen� Formen und Organisation von Teilzeit

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Page 51: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Einstellungs-zuschuss beiNeugrün-dungen

Einen Einstellungszuschuss bei Neugründun-gen erhalten Unternehmen, die zuvor Arbeits-lose unbefristet einstellen. Ziel ist es das Be-schäftigungspotenzial neugegründeter Unter-nehmen zu nutzen und die Eingliederung vonArbeitslosen zu fördern.

Ein Einstellungszuschuss bei Neugründungenkann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmervor der Einstellung insgesamt mindestens3 Monate

a) Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oderKurzarbeitergeld (§ 63 Abs. 4 SGB III) be-zogen hat,

b) in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmeoder Strukturanpassungsmaßnahme be-schäftigt war,

c) an einer durch das Arbeitsamt finanziertenWeiterbildung teilgenommen hat, oder dieVoraussetzungen für Entgeldleistungen beiberuflicher Weiterbildung erfüllt.

Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahreneine selbständige Tätigkeit aufgenommenhaben und in ihrem Unternehmen nicht mehrals fünf Mitarbeiter beschäftigt haben. DerEinstellungszuschuss kann für höchstens zweiArbeitnehmer gleichzeitig gewährt werden.

Ein Einstellungszuschuss kann maximal 50 %des tariflichen oder ortsüblichen Bruttoarbeits-entgeltes für die Dauer von 12 Monaten ab-decken. Zusätzlich werden die auf das Brutto-arbeitsentgelt anfallenden Arbeitgeberanteilezur Sozialversicherung in gleicher prozentualerHöhe erstattet.

Der Antrag auf einen Einstellungszuschussmuss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beim

für den Betriebssitz zuständigen Arbeitsamtgestellt werden.

� Hinweis:Nach Vorgaben der EU-Kommission darf derEinstellungszuschuss nur im Rahmen bestimm-ter Höchstgrenzen und vorerst nicht in denBereichen Landwirtschaft, Fischerei und Trans-port erbracht werden.

Beschäftigungschaffende Infrastruktur-förderung (BsI)

Mit Bsl werden Infrastrukturpolitik und Ar-beitsmarktpolitik besser miteinander verzahnt,zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten fürArbeitslose geschaffen und die Finanzierungs-basis wichtiger Infrastrukturprojekte und dasregionale Auftragsvolumen vergrößert. In Be-tracht kommen Projekte zur Verbesserung derInfrastruktur wie Erschließung und Wiederher-richtung von Industrie- und Gewerbegebieten,Verkehrsverbindungen, Ver- und Entsorgung,Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Um-weltschutz, Kultur, Sport, Freizeit, Tourismus,Stadtteilsanierungen.

Öffentlich-rechtliche Träger wie Städte, Ge-meinden, Landkreise, Regierungsbezirke, Län-der, Bundes- und Landesbehörden, Kirchen,Universitäten können Zuschüsse erhalten,wenn sie Arbeiten zur Verbesserung der Infra-struktur an ein Wirtschaftsunternehmen ver-geben und sie die Fördermittel zusätzlich zuden sonst vorgesehenen Eigenmitteln einset-zen. Ausschreibungsbedingung: In dem aus-führenden Wirtschaftsunternehmen müssenvom Arbeitsamt zugewiesene Arbeitslose be-schäftigt werden.

Das örtlich zuständige Arbeitsamt kann bis zu25 % der voraussichtlichen Gesamtkosten derArbeiten fördern. Die Fördermittel sollen imangemessenen Verhältnis zu den zugewiesenenArbeitnehmern stehen.

Bei den jeweils örtlich zuständigen Arbeits-ämtern.Kontaktadresse: www.arbeitsamt.de

Eingliede-rungszuschussfür besondersbetroffene schwer-behinderte Menschen

Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber für dieEinstellung einzugliedernder schwerbehinder-ter Menschen oder ihn um gleichgestellteBehinderten im Sinne § 2 Abs. 2 und 3 desSGB IX, die wegen Art und Schwere ihrer Be-hinderung oder sonstigen Umstände im Ar-beitsleben besonders betroffen sind.

Bis 70 % (des berücksichtigungsfähigenArbeitsentgelts).

Förderdauer:Bis 36 Monate im Regelfall. Bei schwerbehin-derten Menschen, die das 50. Lebensjahr voll-endet haben, bis 60 Monate, und bei schwer-behinderten Menschen, die das 55. Lebensjahrvollendet haben, bis 96 Monate.

Degression:� nach Ablauf von 12 Monaten um min-

destens 10 Prozentpunkte jährlich,� bei schwerbehinderten Menschen, die das

50. Lebensjahr vollendet haben, erstmalsnach 24 Monaten,

� Abesenkung nicht unter die Mindestförde-rung von 30 Prozent.

Der Einsatz der Lohnkostenzuschüsse wurdeden örtlich zuständigen Arbeitsämtern über-tragen. Dort müssen auch die entsprechendenAnträge vor Beschäftigungsbeginn gestelltwerden.

Wo?

Wie?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

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Page 52: - Wirtschaftsförderung für Gründer

KfW-Infra-struktur-programm

Das KfW-Infrastrukturprogramm fördert Inves-titionen in kommunale Infrastrukturmaßnah-men, die der Aufgabenerfüllung von Gebiets-körperschaften dienen sowie

� Wasserversorgung und Abwasser-entsorgung

� abfallwirtschaftliche Projekte� Stadt- und Dorferneuerung� Maßnahmen im Rahmen der Bauland-

erschließung� Kommunale Verkehrsinfrastruktur� Öffentlicher Personennahverkehr� Maßnahmen zur Energieeinsparung� Umstellung auf umweltfreundliche

Energieträger� Sanierung bestehender Fernwärmenetze� Soziale Infrastruktur wie Kranken-

häuser, Altenpflegeeinrichtungen,Kindergärten.

Gefördert wird jeder, der in die kommunale In-frastruktur investiert:

a) Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände,Verwaltungsgemeinschaften, Zweckver-bände, kommunale Eigengesellschaften

von kommunalen Gebietskörperschaftenund nicht-kommunale Investoren (z.B.private Betreibergesellschaften)

b) Privatwirtschaftliche Unternehmen,Projektgesellschaften, gemeinnützigeOrganisationsformen, Projektgesellschaftenmit privatem/kommunalen Hintergrund.

Finanzierungsanteil: Bei a): 50 % des Fremdfinanzierungsanteils.Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Bei b): bis zu 75 % der Gesamtinvestitions-kosten. Der Kredithöchstbetrag liegt in derRegel bei 5 Mio. Euro.

Sicherheiten:Kreditnehmer, die unmittelbar der Kommunal-aufsicht unterliegen, stellen grundsätzlichkeine Kreditsicherheiten. Die Kreditvergabe ist

in diesen Fällen an die bei Kommunaldarlehenüblichen formalen Voraussetzungen gebunden.Bei nicht-kommunalen Investoren und Eigen-gesellschaften von Gebietskörperschaften er-folgt die Darlehensbesicherung durch 100 %-ige modifizierte Ausfallbürgschaft der zustän-digen Gebietskörperschaft(en).

Vom Endkreditnehmer sind bankübliche Sicher-heiten zu stellen. Hierzu zählen z.B.:

� Grundschulden

� Sicherungsübereignung von Maschinen

Wie?

Für wen?

Was?50

Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderungsind Haushalte, die sich am Markt nicht an-gemessen mit Wohnraum versorgen könnenund auf Unterstützung angewiesen sind. D.h.diese Haushalte dürfen, um in den Genuß derFörderung zu kommen, bestimmte Einkom-mensgrenzen nicht überschreiten.

Gefördert werden:� Mietwohnungen und Erwerb von

Wohneigentum (Ersterwerb und Erwerbaus dem Bestand),

� die Modernisierung von Wohnraum,

� der Erwerb von Belegungsrechten an be-stehendem Wohnraum.

Die Förderung erfolgt durch:� Darlehen zu Vorzugsbedingungen oder

durch Zuschüsse� Übernahme von Bürgschaften, Garantien

und sonstigen Gewährleistungen sowiedurch

� Bereitstellung von verbilligtem Bauland.

Die Durchführung der sozialen Wohraumför-derung liegt bei den Ländern.

Soziale Wohnraumförderung

Auf einen Blick …Was? Wo? Wofür? Für wen?

KfW-Infrastrukturprogramm AL + NL Investitionen in Träger von Infrastrukturmaßnahmen,kommunale Gebietskörperschaften, Betreiber- undInfrastruktur- Kooperationsmodellemaßnahmen

KfW-Wohneigentumsprogramm AL + NL Bau oder Erwerb Familien, junge Ehepaarevon Eigenheimen oder Wohnungen

J. Infrastruktur, Wohnungsbau

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe»Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur» (GA) kann, soweit es für die Ent-wicklung der gewerblichen Wirtschaft er-forderlich ist, der Ausbau der Infrastrukturgefördert werden (z.B. die Erschließung vonIndustrie- und Gewerbegelände, s. KapitelB, hier »Regionalpolitische Hilfen«).

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� Bürgschaften (inkl. Bürgschaften von Bürg-schaftsbanken und Kreditgarantiegemein-schaften).

Form und Umfang der Besicherung werden imRahmen der Kreditverhandlungen zwischendem Investor und der Hausbank vereinbart.Eine Besicherung durch eine kommunale Aus-fallbürgschaft ist ausgeschlossen.

Kommunen, Zweckverbände, kommunaleEigengesellschaften wenden sich direkt an dieKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)(s. Adressen)

Bei Betreibermodellen und Kooperationsmo-dellen in den Bereichen Abwasserentsorgungund Wasserversorgung, Abfallwirtschaft sowiesoziale Infrastruktur und Verkehrsinfrastrukturerfolgt die Antragstellung bei der Hausbank.

KfW-Wohn-eigentums-programm

Der Bau oder Erwerb von selbstgenutztenEigenheimen oder (Eigentums) Wohnungenwird durch das KfW-Programm zur Förderungdes Wohneigentums finanziert.

Gefördert werden Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben.

Finanzierungsanteil:Es werden bis zu 30 % der angemessenen Ge-samtkosten zinsgünstig finanziert. Der Kredithöchstbetrag beträgt dabei 100.000Euro.

Sicherheiten:Vom Kreditnehmer sind grundpfandrechtlicheSicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z.B.Grundschulden. Da der KfW-Kredit in der

Regel für Finanzierungen im nachrangigenBeleihungsraum vergeben wird, kann eine Ab-sicherung durch nachstellige Grundschuldenerfolgen.

Form und Umfang der Besicherung werden imRahmen der Kreditverhandlungen zwischendem Investor und seiner Hausbank vereinbart.Die Sicherheiten sind der KfW im Kreditantragzu nennen.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm wird vonder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)(s. Adressen) durchgeführt. Die Anträgemüssen bei der Hausbank (Bank oder Spar-

kasse) gestellt werden, die die gesamte Finan-zierung dann auch abwickelt.

Eine weitere Förderung für bauliche Maßnah-men bieten das KfW-CO2-Minderungspro-gramm sowie das KfW-CO2-Gebäudesanie-rungsprogramm (s. Kapitel C).

Wo?

Wie?

Für wen?

Was?

Wo?

Die Eheleute A erwerben in Jena ein Einfami-lienhaus (erbaut 1938) mit einer Wohnflächevon 110 qm. Der Kaufpreis beträgt 70.000Euro. Es müssen verschiedene Modernisie-rungsarbeiten (Dach, Heizung, Fenster etc.)vorgenommen werden.

Investitionsplan: Euro

Grundstück 20.000

Gebäude 50.000

Nebenkosten 5.000

Modernisierung 75.000

Summe: 150.000

In diesem Beispiel können zinsgünstige Kre-dite aus dem KfW-Wohnraum-Modernisie-

rungsprogramm II (bis zu 400 Euro/qm fürBauaufwendungen) und aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (bis zu 30 % derGesamtkosten, max. Kreditbetrag 400.000Euro) ausgeschöpft werden. Dies zeigt dernachstehende Finanzierungsplan:

Finanzierungsplan: Euro

KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 44.000

KfW-Wohneigentums-programm 45.000

Hausbankdarlehen 45.000

Eigenmittel 16.000

Summe: 150.000

FörderbeispielKombination KfW-Programme

Das Deutsche Seminar für Städtebau undWirtschaft (DSSW) ist eine Initiative derBundesregierung und hat zur Aufgabe, beider Revitalisierung der Innenstädte in denneuen Bundesländern mitzuwirken.

Dabei sollen Investitionshemmnisse abgebautund KMU in ihrer Leistungsfähigkeit gestärktwerden. Das DSSW bietet Unterstützung inForm von Informationsdiensten und Work-shops an (u.a. zu Geschäftsstraßenmanage-ment, Stadtmarketing, neue Medien, neue

Dienstleistungen, Innenstadterreichbarkeit,Brachflächenentwicklung).

Kontakt: Deutsches Seminar für Städtebau und Wirtschaft (DSSW)Nollendorfplatz 3–410777 BerlinTel.: (0 30) 24 34 60-0Fax: (0 30) 24 34 60-15E-Mail: [email protected]: www.dssw.de

Revitalisierung ostdeutscher Innenstädte – DSSW

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Anh

52An

hang

Glossar ______________________________________ Seite 53

Stichwortverzeichnis __________________________ Seite 56

Adressen

Information und Beratung ______________________ Seite 58

Euro-Info-Centren in Deutschland ______________ Seite 61

Länderwirtschaftsministerien und Senatsverwaltungen sowie Landeswirtschaftsförderungsgesellschaften ________ Seite 63

Investitionsbanken undFörderinstitute der Bundesländer ________________ Seite 64

Bürgschaftsbanken ____________________________ Seite 65

Internet-Adressen (Auswahl) ____________________ Seite 66

Konditionenübersicht __________________________ Seite 69

Bestellcoupon

Fragebogen

K. Anhang

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AbruffristDie Darlehensnehmer sollten z.B. ERP-Darleheninnerhalb eines Jahres abrufen. Ist dies – etwawegen baulicher Verzögerungen – nicht mög-lich, läßt sich die Frist auf Antrag verlängern.

AbschreibungGegenstände des Anlagevermögens (z.B. Ma-schinen, Fahrzeuge, etc., aber auch Patente,Lizenzen u.ä.) verlieren im Laufe der Nut-zungsdauer an Wert, z.B. durch Verschleiß odertechnischen Fortschritt. Als Abschreibung be-zeichnet man den Betrag, der dieser Wertmin-derung durch die Nutzung der Anlagegüterentspricht. Er wird in der Gewinn- und Ver-lustrechnung als Aufwand verbucht und in derKostenrechnung als Kostenfaktor angesetzt.

AnlageinvestitionAnschaffung oder Herstellung von Gütern desAnlagevermögens, z.B. Firmenwert, Sachanlage-vermögen (Grundstücke, Gebäude, technischeAnlagen, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- undGeschäftsausstattung aber auch Finanzanlagen,wie z.B. Beteiligungen an anderen Unterneh-men). Das Anlagevermögen wird im Betrieb ge-nutzt und z.T. verbraucht ( → Abschreibungen).

AntragstellungWer für sein Vorhaben auch Fördermittel ein-setzen möchte, muss zuerst das Gespräch miteinem Kreditinstitut oder dem Projektträgerführen und dort die entsprechenden Anträgestellen. Für finanzielle Verpflichtungen, dieschon vorher eingegangen wurden (zum Bei-spiel Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge), ist keineFörderung mehr möglich.

BeratungDer erste Schritt bei jeder Neugründung ist dasBeratungsgespräch. Anlaufstellen sind Hand-werkskammern sowie Industrie- und Handels-kammern, aber auch Verbände, Steuerberateroder Unternehmensberater. Diese erstellenauch die fachlichen Stellungnahmen, die beiAnträgen auf ERP-Eigenkapitalhilfe eingereichtwerden müssen. Für Beratungen auf kommer-zieller Basis durch Steuer- oder Unternehmens-berater sind Zuschüsse erhältlich.

BetriebsmittelMaterielle Güter, die zur Produktion oder fürden Handel erforderlich sind und entsprechen-de Kosten verursachen, z.B. Personalkosten,Wareneinkauf, Kosten für Rohstoffe undWerkstoffe, aber auch die Einräumung vonZahlungszielen gegenüber den Kunden. MitHilfe eines Betriebsmittelkredites (z.B. einesKontokorrentkredites) werden diese Kosten vor-

finanziert. Sinnvoll ist es, einen ständig benötig-ten »Bodensatz« an Betriebsmitteln zumindestmittelfristig, besser langfristig zu finanzieren,um so die → Liquidität zu verbessern.

BonitätFähigkeit eines Schuldners, in der Zukunft seinenSchuldendienstverpflichtungen (Zahlung vonZinsen und Tilgung) nachzukommen. Die Zah-lungsfähigkeit hängt nicht nur von der Leis-tungsfähigkeit des Schuldners, sondern darüberhinaus von einer Vielzahl von Faktoren ab, dienicht immer alle auch direkt vom Schuldner be-einflusst werden können, z.B. Nachfrageentwick-lung, Branchenkonjunktur, Entwicklung auf demArbeitsmarkt, Preisentwicklung etc. Je höher dasRisiko des Vorhabens ist und um so zweifelhafterdie Bonität des Schuldners eingestuft wird, destohöher sind die Anforderungen eines Kreditgebersan die Besicherung eines Kredites, denn ein Kre-ditgeber hat über die Verzinsung des Krediteshinaus keine Möglichkeit, an den Chancen einesVorhabens (z.B. den Gewinnen oder der Wertstei-gerung eines Unternehmens) zu partizipieren.

BürgschaftsbankenBürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungender Wirtschaft für den Mittelstand. Sie überneh-men Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- undlangfristige Kredite. Anteilseigner der Bürg-schaftsbanken sind Handwerkskammern, Indu-strie- und Handelskammern, Kammern der Frei-en Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen.Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler,denen beispielsweise für ein betriebswirtschaft-lich sinnvolles Investitionsvorhaben wegen feh-lender Sicherheiten kein oder kein ausreichenderKredit gewährt werden würde, können Ausfall-bürgschaften in Anspruch nehmen.

Eigenkapital/Eigene MittelWer investieren will, sollte auch eigene Mitteldafür einsetzen. Hierzu zählen neben Barvermö-gen auch Sacheinlagen in Form betriebsnot-wendiger Güter (z.B. Firmenfahrzeuge) und Fi-nanzmittel (z.B. Wertpapiere, Sparbücher etc.).Wer ERP-Eigenkapitalhilfe beantragt, sollte min-destens 15 Prozent eigene Mittel beisteuern.

Europäische Strukturfonds2000–2006 stehen für die BundesrepublikDeutschland im Rahmen der EuropäischenStrukturfonds rund 30 Mrd. € zur Verfügung,die mit nationalen bzw. privaten Mitteln ko-finanziert werden müssen.Die Europäischen Strukturfonds sind in dreigroße Fonds untergliedert.Der Europäische Fonds für Regionale Entwick-lung (EFRE) beteiligt sich an der Finanzierung

von produktiven Investitionen in Unternehmen,insbesondere in KMU, an der Finanzierung vonInfrastrukturinvestitionen, an der Förderung desendogenen Potenzials durch Maßnahmen zurUnterstützung von lokalen Beschäftigungsinitia-tiven und des Umfeldes von KMU sowie an Maß-nahmen zur Verbesserung der Umwelt.Der Europäische Sozialfonds (ESF) unter-stützt die europäische Beschäftigungsstrategieu.a. im Rahmen der Entwicklung aktiver Ar-beitsmarktpolitiken, die Förderung der sozialenEingliederung und der Beteiligung der Frauenam Erwerbsleben.Der Europäische Ausrichtungs- und Garan-tiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung„Ausrichtung“ (EAGFL-A) unterstützt dieFörderung der Anpassung und Entwicklungvon ländlichen Gebieten, Umweltmaßnahmenim Agrarbereich, Verbesserung der Verarbei-tungs- und Vermarktungsbedingungen fürlandwirtschaftliche Erzeugnisse sowie dieForstwirtschaft. Der FIAF trägt zu Struktur-maßnahmen im Fischerei-Sektor bei.Gefördert werden Unternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft, insbesondere KMU, Exis-tenzgründer, Kommunen für den Ausbau derwirtschaftsnahen Infrastruktur sowie für Maß-nahmen zur Verbesserung der Umwelt, Dienst-leistungen wie z.B. Tourismusprojekte und vie-les andere mehr.Für die EU-Strukturförderung gelten folgendeZiel-Gebiete, in denen unterschiedliche För-dersätze angewendet werden:Ziel 1 (neue Bundesländer und Berlin/Ost)umfasst Regionen, deren BIP pro Kopf (zuKaufkraftparitäten) weniger als 75 % des Ge-meinschaftsdurchschnitts beträgt. Gemein-schaftsweit werden für Ziel 1 rund 70 % derStrukturfördermittel zur Verfügung gestellt.Ziel 2 (Regionen in den alten Bundesländern)umfasst Gebiete mit einem sozioökonomischenWandel in den Sektoren Industrie und Dienstlei-stungen, ländliche Gebiet mit rückläufiger Ent-wicklung, Problemgebiete in den Städten sowievon Fischerei abhängige Krisengebiete. Für Ziel 2werden gemeinschaftsweit rund 11 % der Struk-turfördermittel zur Verfügung gestellt.Im Rahmen von Ziel 3 (außerhalb von Ziel 1)werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmenunterstützt.Für die Gemeinschaftsinitiativen INTERREG,URAN, LEADER und EQUAL werden rund 5 %der Strukturfördermittel eingesetzt.Anträge müssen an die Wirtschaftministeriender Länder bzw. an die Landwirtschaft-/Um-weltministerien der Länder bzw. Stellen, dievon diesen dazu benannt werden, gestellt wer-den. Die EU-Investitionszuschüsse müssen wiedie GA-Investitionszuschüsse vor Beginn desVorhabens beantragt werden.

Glossar

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ExistenzfestigungAuch die Phase nach einer Unternehmens-gründung, die Festigung einer selbständigenExistenz, ist förderbar.Im ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm gelten nachder Existenzgründung folgende Fristen: eineFrist von 2 Jahren in den alten Ländern und eineFrist von 4 Jahren in den neuen Ländern ein-schließlich Ost-Berlin. In den neuen Länderneinschließlich Ost-Berlin kann die 4–Jahresfristüberschritten werden, wenn durch die Investiti-on eine höhere Wertschöpfung zu erwarten istoder ein hohes Volumen ausmacht.Im ERP-Existenzgründungsprogramm gilt eineFrist von 3 Jahren nach der Existenzgründung.Für Betriebsverlagerungen, die einer Gründunggleichkommen, gilt die Befristung nicht.

ExistenzgründungEine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeitin Form einer Neugründung, Übernahme odertätigen Beteiligung gilt als Existenzgründung.

Fachliche QualifikationAntragsteller, die Förderprogramme in An-spruch nehmen wollen, müssen fachlich undkaufmännisch qualifiziert sein und praktischeBerufserfahrung haben. Dies gilt insbesonderefür Existenzgründer.

FinanzierungsplanHier wird das für die jeweilige Investition not-wendige Kapital nach den verschiedenen Geld-quellen aufgelistet (beispielsweise Eigenmittel,Fördermittel, Hausbankdarlehen). In der Summemuss sich im Finanzierungsplan der gleiche Be-trag ergeben wie im Investitionsplan.

FolgeinvestitionFolgeinvestitionen sind alle Investitionen nachGründung oder Übernahme eines Betriebesoder einer Praxis, die zum Ausbau und zurFestigung des Unternehmens dienen.

Förderfähige KostenDies sind betriebsnotwendige Investitionen desAntragstellers bzw. ein von ihm zu zahlenderKaufpreis für Betriebsgrundstücke und -ge-bäude (einschließlich Baunebenkosten), dieBetriebsausstattung (Maschinen, Geräte,Büroeinrichtung etc.), ein bestehendes Unter-nehmen oder einen Anteil daran.

Haftendes Kapital= Eigenkapital. Das sind die Mittel, die von denEigentümern einer Unternehmung zu derenFinanzierung aufgebracht oder als erwirtschaf-teter Gewinn im Unternehmen belassen wur-den. Vereinfacht gesagt ist das die Differenzzwischen dem Wert der Vermögensgegenstän-de in einem Unternehmen und den Verbind-lichkeiten des Unternehmens. Wird ein Unter-nehmen zerschlagen, werden zunächst die For-derungen der Fremdkapitalgläubiger befriedigt.Sofern dann noch Vermögen übrigbleibt steht

es den Eigentümern des Unternehmens zu. DasEigenkapital haftet somit für die Verbindlich-keiten des Unternehmens. Eigenkapital stehteinem Unternehmen im Gegensatz zu Fremd-kapital im Prinzip unbefristet, ohne laufendeTilgungsverpflichtung und ohne materielleSicherheiten zur Verfügung. Die Höhe der Ver-zinsung ist abhängig von der Höhe des Ge-winns. Werden hingegen Verluste verzeichnet,kann es sein, dass ein Eigenkapitalgeber Teileoder schlimmstenfalls auch das gesamte einge-setzte Kapital verliert (Teilnahme am Verlust).Mit Eigenkapital beteiligt sich also nur der Ka-pitalgeber, der im Gewinn des Unternehmens(Ausschüttungen und/oder Wertsteigerungenseiner Anteile) eine ausreichende Verzinsungund eine angemessene Vergütung für das un-ternehmerische Risiko erwarten kann.

HausbankSie ist die erste und entscheidende Station aufdem Weg zum eigenen Unternehmen. Nur wereine Bank oder Sparkasse als Geschäftspartnervon seinem Vorhaben überzeugt, bekommtGeld. Bei der ERP-Förderung reicht sie den An-trag weiter an die Kreditanstalt für Wiederauf-bau oder die Mittelstandsbank, übergibt dieFördermittel an den Antragsteller und trägt inder Regel das Ausfallrisiko. Das Gespräch solltedeshalb sehr gut vorbereitet sein. Die Wahlseiner Hausbank ist dem Antragsteller freiüberlassen – es muss sich also nicht um seinebisherige Hausbank handeln.

Immaterielle WirtschaftsgüterNicht stoffliche Werte eines Unternehmens, z.B.Standort, Kundenkreis, »guter Name«, Leitung,Mitarbeiterstamm, etc. (= Firmenwert) sowie Er-findungen, Rechte (z.B.: Patente, Lizenzen, Wa-renzeichen, Gebrauchsmuster, Bezugs- oder Lie-ferungsrechte, Urheberrechte, u.ä.). Was davonmit welchem Wert in der Bilanz eines Unterneh-mens erscheint, ist im Handelsgesetzbuch undin der Steuergesetzgebung geregelt.

InvestitionskostenAls förderfähige Investitionen gelten insbe-sondere Grundstücke und Gebäude, Maschinenund Anlagen. In den Programmen für Exis-tenzgründer kommen auch Waren- bzw.Materiallager und Markterschließungskostenhinzu. Diese Investitionskosten sind dieBemessungsgrundlage für Fördermittel.

Kapitalbeteiligungs-gesellschaftenDas sind Unternehmen, deren Geschäftszweckdarin besteht, sich gegen eine Vergütung be-fristet an anderen Unternehmen zu beteiligen.

KonzeptEin fundiertes Unternehmenskonzept ist gera-de für Existenzgründer wichtig. Es beschreibtdie Erfolgsaussichten des Vorhabens: Fragenzur Wirtschaftlichkeit, zum Standort, zur

Markt- und Konkurrenzsituation oder zumManagement sollten darin mehr oder wenigerausführlich beantwortet werden. Das Konzeptsollte schlüssig sein und die mittel- und lang-fristigen Unternehmensperspektiven aufzeigen.

KompetenzzentrenKompetenzzentren zeichnen sich dadurch aus,dass sie durch Vernetzung vieler Akteure –meist mit regionaler Konzentration – die Kom-petenz zur Lösung bestimmter Probleme be-reithalten oder beschaffen können. Sie bildenein thematisch definiertes Innovationssystem.Dieses System umfaßt nicht nur Forschungund Entwicklung, sondern auch das gesamteBildungssystem sowie die ökonomischen, ge-setzlichen oder kulturellen Rahmenbedingun-gen. Das BMBF fördert Kompetenzzentren inden Bereichen Biologie, Medizin, Nanotechno-logie und Medizintechnik, das BMWA im Be-reich Elektronischer Geschäftsverkehr.

LiquiditätFähigkeit eines Unternehmens, seine laufen-den Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.Dabei spielt der Faktor Zeit eine entscheidendeRolle, denn es nützt dem Unternehmer nichts,wenn er z.B. in vier Wochen mit einem Geld-eingang rechnen kann, eine Verbindlichkeitaber heute fällig ist. Er ist dann schlicht zah-lungsunfähig und somit vom »Aus« bedroht. Esist daher wichtig, die Termine und die Höheder fälligen Verbindlichkeiten stets im Auge zubehalten, damit ggf. kurzfristig zusätzlicheLiquidität beschafft werden kann (z.B. durchAusnutzen von Kontokorrentlinien oder ande-ren → Betriebsmittelkrediten).

MarkterschließungskostenDarunter fallen Eröffnungswerbung, Markt-untersuchungen, Schulungskosten für Außen-dienstler, Leitungsgebühren und der Besuchvon Fachmessen.

Projektträger Hierbei handelt es sich um Stellen, die außer-halb der Bundesverwaltung angesiedelt sindund z.B. im Namen und im Auftrag des BMBFbzw. des BMWA handeln (Verwaltungshelfer).Sie informieren und beraten zu einzelnen For-schungsbereichen und den hier bestehendenFördermöglichkeiten. Die Beantragung vonFördermitteln wird in der Regel über sie abge-wickelt.

Refinanzierung= Gegenfinanzierung. Beispiel: Eine Bankreicht einen Kredit an ein Unternehmen aus.Die dafür benötigten Mittel (Refinanzierung),beschafft sie sich z.B. aus den Einzahlungender Anleger oder durch eigene Kreditaufnah-men, Verpfändung von Wertpapieren u.ä.

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Risikotragende Mittel→ Haftendes Kapital.

Schutzrechte Ideen und Erfindungen für Produkte, Verfah-ren oder Leistungen sind unersetzliches Kapitalfür jedes Unternehmen. Daher sollten sie vorMißbrauch geschützt werden. Schutzrechtewerden in der Regel beim Deutschen Marken-und Patentamt angemeldet. Sie gelten fürfestgelegte Zeiträume. � Patente

Patente können nur auf wirklich „patent-fähige“ Erfindungen angemeldet werden:Sie müssen „technischen Charakter“ besit-zen, „gewerblich anwendbar“, tatsächlichneu und wirklich erfunden worden sein.Was „patentfähig“ ist, lässt sich oftmalsnur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. beider Prüfung durch das Patentamt klären.

� GebrauchsmusterEin Gebrauchsmuster kann für alle techni-schen Erfindungen (keine Verfahren) ange-meldet werden. Unterschiede zum Patent:Die Schutzdauer ist kürzer, der erfinderi-sche Wert darf geringer sein.

� MarkenAls Marken können Worte, Buchstaben,Zahlen, Logos, Farbkombinationen etc. ge-schützt werden. Durch die Eintragung indas Markenregister wird es Dritten unter-sagt, die geschützte Marke für identischeoder ähnliche Waren oder Dienstleistungenzu benutzen. Die geschützte Marke wirdoft mit dem Registrierhinweis ® versehen.

� GeschmacksmusterGeschmacksmuster (engl.: Design Patent)schützen Gestaltungen., z.B. das Design vonProdukten, Muster von Stoffen und Tapeten.

� FirmennamenFirmennamen sind zunächst bei der Unter-nehmensgründung durch die Eintragungins Handelsregister geschützt. Dieser Name(oder ein zum verwechseln ähnlicher) darfdaraufhin in der selben Region und in derselben Branche nicht noch einmal verwen-det werden. Überregional lassen sich Fir-mennamen als Marken beim DeutschenMarkenamt schützen.

Sicherheiten Ausschlaggebend dafür, ob ein Darlehen be-willigt wird oder nicht, sind die Person desKreditnehmers und die Erfolgswahrscheinlich-keit des Vorhabens. Darüber hinaus verlangt jeder Kreditgeber inder Regel sogenannte „bankübliche“ Sicher-heiten (z.B. Bürgschaften, Sicherungsübereig-nung, Grundschulden).

Tätige BeteiligungEine tätige Beteiligung bezeichnet ein finanzi-elles und aktives unternehmerisches Engage-ment an einem fremden Unternehmen. Ein

Antragsteller, der Förderprogramme für einetätige Beteiligung in Anspruch nehmen möch-te, muss durch seine Beteiligung eine selbstän-dige unternehmerische Vollexistenz gründen.Der unternehmerische Einfluss des Antrag-stellers muss hinreichend groß sein. Im ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm muss die Beteili-gung mindestens 10 Prozent des Gesellschafts-kapitals betragen.

Technologieorientierte Unter-nehmensgründungTechnologieorientierte Unternehmensgrün-dungen sind neugegründete Unternehmen,deren Produkte bzw. Dienstleistungen aufneuen technologischen Ideen und Forschungs-ergebnissen basieren. Der Produktionsaufnah-me sind in der Regel umfangreiche technischeEntwicklungsarbeiten vorgeschaltet.

Venture CapitalBei Venture Capital (häufig findet man auchdie Bezeichnung Risikokapital oder Beteili-gungskapital) handelt es sich im Gegensatz zueinem Kredit nicht um Fremdkapital, sondernum Eigenkapital ( → Haftendes Kapital). So-genannte Venture Capital Gesellschaftenbeteiligen sich auf Zeit an für sie vielverspre-chenden Unternehmen; sie werden Miteigen-tümer auf Zeit. Form, Umfang und Ausgestal-tung variieren je nach Anbieter. Grundsätzlichgilt: Wer sich mit Venture Capital an einemUnternehmen beteiligt, erhält dafür keineSicherheiten. Ihn überzeugt das Konzept. Ervertraut den unternehmerischen Fähigkeitendes Beteiligungsnehmers. Trotz guter Zu-kunftsperspektiven scheitern jedoch vieleVorhaben. Deshalb erwarten Beteiligung-sgeber eine dem Risiko entsprechende Rendite,sprich eine Gewinnbeteiligung. Chancen ha-ben daher insbesondere solche Unternehmen,deren Konzept gute Wachstumschancen ver-spricht.

Die professionellen Anbieter teilen sich infolgende Segmente auf:� Förderorientierte Gesellschaften (z.B. diemittelständischen Beteiligungsgesellschaften,die sog. MBGs, die es in jedem Bundesland gibtoder die tbg stellen langfristiges Kapital inForm stiller Beteiligungen bereit.� Exitorientierte erwerbswirtschaftliche Gesell-schaften präferieren direkte Beteiligungen amGesellschaftskapital, in unterschiedlicher Formkombiniert mit stillen Beteiligungen, Gesell-schafterdarlehen, u.ä. Sie gehen davon aus, dasssie ihre Unternehmensanteile nach einer gewis-sen Zeit mit Gewinn an die »Altgesellschafter«oder an Dritte verkaufen können. Dafür verzich-ten sie zum Teil weitgehend auf laufende Zah-lungen. Sie bieten neben Geld vielfach insbe-sondere in Krisensituationen eine besondersintensive Betreuung der Beteiligungsnehmer.� Die Mittelgruppe bilden Kapitalbeteili-gungsgesellschaften von Instituten der Spar-

kassenorganisation, Volks- und Raiffeisenban-ken u.ä. sowie deren Dachorganisationen.

� Daneben treten verstärkt auch Banken undSparkassen selbst als Beteiligungsgeber auf,indem sie unbesicherte Nachrangdarlehen ge-währen.

� Schließlich beteiligen sich auch Privatleute(vielfach als »Business Angels« bezeichnet) anUnternehmen. – zumeist in der Form von MBO/MBIs, zunehmend aber auch durch völligfremde Personen oder Unternehmen.

Orientierungshilfe bieten kleinen und mitt-leren Unternehmen die folgenden Anlauf-stellen:

� Der Bundesverband deutscher Kapitalbetei-ligungsgesellschaften gibt einen Leitfadenheraus, in dem die Mitglieder in kurzen Por-traits mit den Schwerpunkten ihrer Geschäft-stätigkeit vorgestellt werden.

� Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) und die tbg (www.tbgbonn.de) infor-mieren auch darüber, welche Gesellschaftengrundsätzlich in Frage kommen könnten.

� KfW und Deutsche Börse AG bieten im Inter-net unter dem Namen Venture ManagementServices (www.exchange.de/vms) Vermittlungs-und Informationsdienstleistungen an.

VerbundprojekteProjekte, in denen mehrere Akteure (Unter-nehmen der gewerblichen Wirtschaft und/oderwissenschaftliche Einrichtungen) unter demAspekt des Wissens- und Technologietransfersarbeitsteilig zusammenwirken. Sie werden be-vorzugt gefördert.

VollexistenzExistenzgründungsvorhaben können aus denöffentlichen Darlehensprogrammen nur dannmitfinanziert werden, wenn diese für denDarlehensnehmer die Grundlage für eine Voll-existenz bieten. Eine Vollexistenz ist gegeben,wenn allein aus der selbständigen Tätigkeitheraus die Kostenbelastung des Unterneh-mens, Tilgung, Zinsen sowie die Kosten für dieprivate Lebensführung auf Dauer getragenwerden können. Die selbständige Tätigkeitmuss außerdem hauptberuflich und auf Dauerausgeübt werden.

WarenlagerNeben Anlage-Investitionen kann in den Pro-grammen für Existenzgründer auch das Mate-rial- und Warenlager finanziert werden. DieBeschaffung und Aufstockung des Warenla-gers zählt grundsätzlich zu den förderfähigenMaßnahmen. Bei einer Existenzgründung wirddie Waren-Erst-Ausstattung gefördert, die beider Aufnahme der Produktion oder des Han-dels erforderlich ist.

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Stichwortverzeichnis

A

Abruffrist 53Abschreibung 53AKA-Ausfuhrkreditgesellschaft 39Anlageinvestition 53Ansparabschreibungen 9Antragstellung 53Arbeitsgemeinschaft Verbraucherverbände

(AgV) 18, 59Arbeitsmarktpolitische Hilfen 47ff.Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit 47Aufstiegsfortbildung 46AUMA 37, 38, 58Ausfallbürgschaften 22Ausfuhrkreditgesellschaft 39Auslandsgeschäft (Finanzierung) 40Auslandshandelskammern 38Auslandsinvestitionen 42ff.Auslandsmesseförderung 38Außenwirtschaftliche Hilfen 37ff.

B

Beratung 53Beratungsförderung 45Beschäftigung schaffende Infrastruktur-

förderung (BsI) 49Beteiligung

– Beteiligungskapital für innovative Unternehmen 30ff.

– Beteiligungsprogramm (tbg) 31– ERP-Innovationsprogramm-Beteiligungs-

variante 32Betriebsmittel 53BMBF-Förderung 26Bonität 53BTU-Beteiligungskapital für kleine

Technologieunternehmen 30BTU-Frühphase 31Bundesagentur für Außenwirtschaft

(bfai) 38Bürgertelefon BMWA 48Bürgschaften

der Bürgschaftsbanken 20des Bundes und der Länder 21

Bürgschaftsbanken 53, 65Bürgschafts-Programm (DtA) 20

C

CADSES 11CO2-Gebäudesanierungsprogramm 18CO2-Minderungsprogramm (KfW) 17Collective Research 24Consultant Trust Fund 39CRAFT 24

D

Deutsche-Energie-Agentur (DENA) 18Deutsche Investitions- und Entwicklungs-gesellschaft (DEG) 44DtA–die Mittelstandsbank –

– Technologiebeteiligungs-programm (tbg) 31

– Bürgschafts-Programm 20– Existenzgründungsprogramm 5– Startgeld 6– Umweltprogramm 15– Mikrodarlehen 6

E

Eigenheime 52Eigenkapital/Eigene Mittel 53Eigenkapitalhilfeprogramm (EKH) 4Eingliederungszuschüsse 47Einstellungszuschuss bei Neugründungen 48Energieeinsparberatung 18Energieeinsparberatung Vor-Ort 18Energieeinsparung 14ff.Entwicklungspartnerschaften 44Erneuerbare Energien 18ff.Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 19ERP-Programme

– Beteiligungsprogramm 33– Eigenkapitalhilfe-Programm 4– Existenzgründungsprogramm 5– Exportfinanzierungsprogramm 40– Innovationsprogramm–Beteiligungs-

variante 32– Innovationsprogramm - Kredit-

variante 29– Regionalförderprogramm 10– Umwelt- und Energiesparprogramm 14

Erschließung ausländischer Märkte 42EU-Erweiterung 11EU-Förderung 53Euro-Info-Centren 61Europäisches Forschungsrahmen-

programm 24EU-Strukturfonds 53Existenzaufbauberatung 46Existenzfestigung 54Existenzgründung 4ff., 31, 45Existenzgründungsberatung 45Existenzgründungsprogramm (DtA) 5Existenzgründungsprogramm (ERP) 5Existenzgründungszuschuss/(Ich-AG) 48Export 37ff.Exportfinanzierung 41Exportfinanzierungsprogramm (ERP) 40Exportkreditversicherung

(Hermes-Deckung) 40

F

Fachliche Qualifikation 54Fachprogramme des BMBF 26Finanzierungsplan 54Firmenname 55Folgeinvestition 54Forschungsrahmenprogramm (EU) 24Förderdatenbank des BMWA 58Förderfähige Kosten 54Fördergebiete (GA) 10Förderinstitute der Bundesländer

(Verzeichnis) 64Förderung erneuerbarer Energien 18Förderung von Forschung, Entwicklung und

Innovation in KMU und externen Industrie-forschungseinrichtungen 23

Förderwettbewerb Netzwerkmanagement-Ost (NEMO) 28

FuE– Projektförderung 24– Personalförderung 23

FUTOUR 2000 31

G

GA – Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 9

Gebrauchsmuster 55Gemeinschaftsinitiativen 10, 53Gemeinschaftsforschung (industrielle) 25Geschmacksmuster 55gbb Konsolidierungs- und Wachstumsfonds

(Ost) 34Glossar 53Grenzregionen (Förderung) 11

H

Haftendes Kapital 54Haftungsfreistellung 21Hausbank 54Hermes-Deckung (s. Exportkredit-

versicherung) 40

I

Ich-AG 48Immaterielle Wirtschaftsgüter 54Industrielle Gemeinschaftsforschung 25Informations- und Kontakt-

veranstaltungen 39Informations- und Schulungs-

veranstaltungen 46

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Page 59: - Wirtschaftsförderung für Gründer

57

Infrastruktur 50ff.Infrastrukturprogramm (KfW) 50Inlandsmesseförderung 37InnoNet 27InnoRegio 26Innovation 23ff.Innovationsmanagement 46Innovationsprogramm (ERP-) – Beteiligungs-

variante 32Innovationsprogramm (ERP-) - Kredit-

variante 29Innovationsprogramm (ERP) 29, 32Innovationsaktion 25INSTI KMU-Patentaktion 25Interact 11Internet-Preis 29Internet-Adressen 66ff.Interreg III 11Investitionsgarantien 42Investitionskosten 54Investitionszulage 8Investitionszuschuss (GA) 9IXPOS 66

J

Joint-Ventures (Programm zur Förderung transnationaler Joint-Ventures JEV) 39

K

Kapitalbeteiligungsgesellschaften 32, 33, 35, 54

KfW-Programme – CO2-Gebäudesanierungsprogramm 18– CO2-Minderungsprogramm 17– Infrastrukturprogramm 50– Mittelstandsprogramm 12– Mittelstandsprogramm – Ausland 43– Kapital für Arbeit 13– Mittelstandsprogramm – Liquiditäts-

hilfe 12– Risikokapitalprogramm 35– Umweltprogramm 16– Wohneigentumsprogramm 51– 100.000 Dächer Solarstrom-Programm 19

KMU-Bürgschaftsfaszilität der EU 21Kombination Existenzgründungsprogramme 6Kommunale Infrastrukturmaßnahmen 10, 50Kompetenzzentren 46, 54Konditionenübersicht (Förderprogramme) 69Konsolidierungs- und Wachstumsfonds

(Ost) 34Konzept 54Kooperationsförderung (technische Dienst-

leister) 40

L

Leitstellen (Beratungsförderung) 46, 60Liquidität 54Liquiditätshilfe (KfW-Mittelstands-

programm) 12Luftreinhaltung 14, 15Lieferantenforum 38

M

Marken 55Marktanreizprogramm (s. Förderung

erneuerbarer Energien) 18Markteinführungsphase 26Markterschließungskosten 54Meister-BAföG 46Messeförderung, Export 37ff.Messen (Teilnahme) 37ff.Mikrodarlehen 6Mittelstandsprogramm (KfW)

– Ausland 43– Liquiditätshilfe 12

Multimedia 28Multimedia-Innovationsprogramm 28

N

NEMO 28

P

Patente 55Patentaktion (INSTI) 25Personalförderung FuE 23Phare/CBC 11Phasen technologischer Entwicklung 26Photovoltaikanlagen 19PRO INNO 27Projektförderung FuE 24Projektträger (BMWA/BMBF) 54, 60PPP – Entwicklungspartnerschaften 44

Q

Qualifizierung 45ff.

R

Refinanzierung 55Regionalpolitische Hilfen 9ff.Regionalförderpogramm (ERP) 10Revitalisierung ostdeutscher Innenstädte 51Risikokapital 36Risikokapitalprogramm (KfW) 35Risikotragende Mittel 54Rückkehrzuschüsse 44

S

Schulung 46Schutzrechte 54Schwerbehinderte 49Sicherheiten 22, 55Solarstrom-Programm (100.000 Dächer

Solarstrom-Programm) 19Sonderabschreibungen 9Sozialer Mietwohnungsbau (Förderung) 51Startgeld (s. DtA-Startgeld) 6Steuerliche Hilfen 8ff.Strukturfonds (EU) 10, 53

T

Tätige Beteiligung 55Technologie-Beteiligungsprogramm der

tbg 31Technologieorientierte Unternehmens-

gründung 55, 31Technologieorientiertes Besuchs- und

Informationsprogramm (TOP) 30

U

Überbrückungsgeld 48Umweltprogramm

(DtA) 15(ERP) 14(KfW) 16

Umweltschutz 14ff.Umweltschutzberatung 45Unternehmensberatung für kleine und

mittlere Unternehmen 45

V

Venture Capital 55Verbundprojekte 55Vermarktungshilfeprogramm 38Vollexistenz 55Vor-Ort-Beratung 18

W

Warenlager 55WISSENSMANAGEMENT 32Wohneigentumsprogramm (KfW) 51Wohnungsbau 50ff.

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58

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)FörderberatungScharnhorststraße 34–3710115 BerlinTel.: 0 30 / 20 14-76 49

0 18 88 / 6 15-76 49Fax: 0 30 / 20 14-70 33

0 18 88 / 6 15-70 33Internet: www.bmwa.bund.de

DtA–die Mittelstandsbank–Ludwig-Erhard-Platz 1–353179 Bonn02 28 /8 31-0Fax: 02 28 / 8 31-22 25Internet: www.dta.de

DtA–die Mittelstandsbank–Niederlassung BerlinKronenstraße 110117 BerlinTel.: 0 30 / 8 50 85-42 99Fax: 0 30 / 8 50 85-24 00

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Palmengartenstraße 5–960325 Frankfurt/MainTel.: 0 69 / 74 31-0Fax: 0 69 / 74 31-29 44Internet: www.kfw.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)– Niederlassung Berlin –BeratungszentrumBehrenstraße 3110117 BerlinTel.: 0 30 / 2 02 64 50 50Fax: 0 30 / 2 02 25-2 50

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)Breite Straße 2910178 BerlinTel.: 0 30 / 2 03 08-0Fax: 0 30 / 2 03 08-10 00Internet: www.dihk.de

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Mohrenstraße 20–2110117 BerlinTel.: 0 30 / 2 06 19-0Fax: 0 30 / 2 06 19-4 60Internet: www.zdh.de

Rationalisierungs- und Innovationszentrumder Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW)Düsseldorfer Straße 4065760 EschbornTel.: 0 61 96 / 4 95-1Fax: 0 61 96 / 4 95-3 03Internet: www.rkw.de

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Frankfurter Straße 29–3565760 EschbornTel.: 0 61 96 / 9 08-0Fax: 0 61 96 / 9 08-8 00Internet: www.bafa.de

Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)Agrippastraße 87–9350676 KölnPostfach 10 05 2250445 KölnTel.: 02 21 / 20 57-0Fax: 02 21 / 20 57-2 12Internet: www.bfai.com

Ausstellungs und Messe-Ausschussder Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA)Littenstraße 910179 BerlinTel.: 0 30 / 2 40 00-0Fax: 0 30 / 2 40 00-2 63Internet: www.auma.de

HERMES Kreditversicherungs-AGFriedensallee 25422763 HamburgTel.: 0 40 / 88 34-91 92Fax: 0 40 / 88 34-91 75Internet: www.ausfuhrgewaehrleistungen.de

Information und Beratung

FörderdatenbankMit der Förderdatenbank im Internet(http://db.bmwi.de) gibt die Bundesregie-rung einen vollständigen und aktuellenÜberblick über die Förderprogramme dergewerblichen Wirtschaft des Bundes, derLänder und der Europäischen Union. DasFördergeschehen wird – unabhängig von derFörderebene oder dem Fördergeber – nach

einheitlichen Kriterien und in einer konsi-stenten Darstellung zusammengefaßt.

Das Internet eröffnet darüber hinaus dieMöglichkeit, vertiefende Informationen derunterschiedlichen Anbieter von Förderinfor-mationen durch eine breit angelegte Ver-netzung bereitzustellen. Die Förderdaten-bank des Bundeswirtschaftsministeriumssteht damit als zentrale Informationsquelle

sowohl für Privatpersonen wie Existenz-gründer als auch für Unternehmen undBerater zur Verfügung.

Die eingebauten Funktionen und Hilfendienen dem leichten und sicheren Auffindender einschlägigen Förderprogramme sowieder schnellen Prüfung, welche der ermittel-ten Programme im Einzelfall in Frage kom-men.

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Page 61: - Wirtschaftsförderung für Gründer

59

PWC Price Waterhouse CoopersDeutsche Revision AGWirtschaftsprüfungsgesellschaftMoskauer Straße 1940227 DüsseldorfTel.: 02 11 / 9 81-0Fax: 02 11 / 9 81-10 00Internet: www.pwc.de

PWC Price Waterhouse CoopersDeutsche Revision AGWirtschaftsprüfungsgesellschaftNew-York-Ring 1322297 HamburgTel.: 0 40 / 63 78-0Fax: 0 40 / 63 78-10 30Internet: www.pwc.de

Bundesverband Deutscher KapitalbeteiligungsgesellschaftenGerman Venture Capital Association e.V. (BVK)Residenz am dt. TheaterReinhardtstr. 27c10117 BerlinTel.: 0 30 / 30 69 82-0Fax: 0 30 / 30 69 82-20Internet: www.bvk-ev.de

Deutsche Börse AGNeue Börsenstraße 160487 Frankfurt/MainTel.: 0 69 / 21 01-0Fax: 0 69 / 21 01-20 05Internet: www.deutsche-boerse.com

Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND)Semperstraße 5145138 EssenTel.: 02 01 / 8 94 15-60Fax: 02 01 / 8 94 15-10Internet: www.business-angels.de

Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV)Heilsbachstraße 2053123 BonnTel.: 02 28 / 64 89-0Fax: 02 28 / 64 42 58Internet: www.agv.de

Versandservice VZBundesverband AgVHeinrich-Sommer-Str. 1359939 OlsbergPostfach 11 1659930 OlsbergTel.: 0 29 62 / 90 86 47Fax: 0 29 62 / 90 86 49

DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbHBelvederestraße 4050933 KölnTel.: 02 21 / 49 86-4 32Fax: 02 21 / 49 86-2 90Internet: www.deginvest.de

AKA Ausfuhrkredit Gesellschaft mbHGroße Gallusstraße 1–760311 Frankfurt/MainTel.: 0 69 / 2 98 91-00Fax: 0 69 / 2 98 91-2 00Internet: www.akabank.de

Antragsannehmende Stellen fürInvestitionszuschüsse (GA - Verbesserung der regionalenWirtschaftsstruktur)Der Investor kann seinen Antrag nur bei der fürden Investitionsort zuständigen Behörde odersonstigen Annahmestelle dieses Bundeslandeseinreichen.

Die Anträge nehmen entgegen:Baden-WürttembergDie Landeskreditbank Baden-Württemberg, Haupt-stelle Karlsruhe und Niederlassung Stuttgart.

BayernDie Regierungen von Oberbayern, Niederbayern,der Oberpfalz, von Oberfranken, Mittelfranken,Unterfranken, Schwaben.

BerlinInvestitionsbank BerlinAbteilung IX – Wirtschaftsförderung –Bundesallee 21010719 BerlinTel.: 0 30 / 21 25-47 47Fax: 0 30 / 21 25-21 20Internet: www.investitionsbank.de

BrandenburgInvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)Steinstraße 104–10614480 PotsdamTel.: 03 31 / 6 60-0Fax: 03 31 / 6 60-12 34Internet: www.ilb.de

BremenBremer Wirtschaftsförderung GmbHKontorhaus am MarktLangenstraße 2–4 (Eingang Stintbrücke 1)28195 BremenTel.: 04 21 / 96 00-10Fax: 04 21 / 96 00-8 10Internet: www.bremen-wfg.de/

BIS, Bremerhavener Gesellschaft für Investitions-förderung und Stadtentwicklung mbHAm Alten Hafen 11827568 Bremerhaven.

HessenInvestitionsbank Hessen AG (IBH)Abraham-Lincoln-Str. 38–42 65189 WiesbadenTel.: 06 11 / 7 74-0Fax: 06 11 / 77 42 65Internet: www.investitionsbank-hessen.de

oder

bei deren Niederlassung KasselKurfürstenstr. 734117 KasselTel.: 05 61 / 72 89 9-0,Fax: 05 61 / 72 89 9-32

Mecklenburg-VorpommernWirtschaftsministerium Mecklenburg-VorpommernJohannes-Stelling-Str. 1419048 Schwerin

und

Landesförderinstitut Mecklenburg-VorpommernWerkstraße 21319061 SchwerinTel.: 03 85 / 63 63-0Fax: 03 85 / 63 63-12 12Internet: www.lfi-mv.de

NiedersachsenDie Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover,Lüneburg und Weser-Ems in Oldenburg sowie dieLandkreise, die kreisfreien Städte und die großenselbständigen Städte.

Nordrhein-Westfalenein Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers(Hausbank).

Rheinland-PfalzInvestitions- und StrukturbankRheinland-Pfalz GmbH (ISB)Holzhofstraße 455116 MainzTel.: 0 61 31 / 9 85-2 01Fax: 0 61 31 / 9 85-2 99E-Mail: [email protected]: www.isb.rlp.de

SaarlandMinisterium für WirtschaftAm Stadtgraben 6–866111 SaarbrückenTel.: 06 81 / 50 1-15 42Fax: 06 81 / 50 1-17 25Internet: www.saarland.de

Sachsenüber Hausbank an:Sächsische AufbaubankBlüherstraße 501054 DresdenTel.: 03 51 / 49 10-0Fax: 03 51 / 49 10-40 00Internet: www.sab.sachsen.de

Sachsen-Anhalt� Regierungspräsidium Dessau

Kühnauer Str. 16106846 DessauTel.: 03 40 / 6 50 60Fax: 03 40 / 65 06-4 50

� Regierungspräsidium HalleWilly-Lohmann-Str. 706114 HalleTel.: 03 45 / 5 14-0Fax: 03 45 / 5 14-14 44

� Regierungspräsidium MagdeburgOlvenstedter Str. 1–239108 MagdeburgTel.: 03 91 / 5 67-02Fax: 03 91 / 5 67-26 95

oder

Landesförderinstitut Sachsen-AnhaltDomplatz 1239104 Magdeburg.

Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig-HolsteinFleethörn 29–31 24103 KielPostfach 11 22 24100 KielTel.: 04 31 / 9 00-33 33Fax: 04 31 / 9 00-33 00

bzw.

Technologie-Transfer-Zentrale Schleswig-Holstein GmbH (TTZ)Lorentzdamm 2224103 Kiel

Beratungszentren der DtA–die Mittelstandsbank–Ein Verzeichnis aller Beratungszentrenbietet die Broschüre „Gezielte Beratungfür Gründer.“ DtA-Beratungszentren,Deutsche Ausgleichsbank, Bestelltelefon:(0 18 01) 24 24 00 (Infoline); Bestellfax: (02 28) 31-21 30Internet: www.dta.de

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ThüringenThüringer Aufbaubank (TAB)Gorkistraße 9, 99084 ErfurtTel.: 03 61 / 74 47-0Fax: 03 61 / 74 47-2 01Internet: http://tab.ch/online.de

mit ihren Regionalbüros:

Thüringer AufbaubankRegionalbüro ArternJohannisstraße 106556 ArternTel.: 0 34 66 / 33 79-13Fax: 0 34 66 / 33 79-33

Thüringer AufbaubankRegionalbüro GeraZiegelberg 2507545 GeraTel.: 03 65 / 43 70 70Fax: 03 65 / 4 37 07 13

Thüringer AufbaubankRegionalbüro SuhlAm Bahnhof 398529 SuhlTel.: 0 36 81 / 39 33-66Fax: 0 36 81 / 39 33-26

Beratungsförderung des BMWA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Frankfurter Straße 29–3565760 EschbornTel.: 0 61 96 / 9 08-0Fax: 0 61 96 / 9 08-8 00Internet: www.bafa.de

Leitstellen:Gemeinsame Stelle des Bundesverbandes derDeutschen Industrie e.V. (BDI), Köln, der Bundes-vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,Köln, und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Bonn, ist:

IHK-Gesellschaft zur Förderung derAußenwirtschaft und der Unternehmens-führung mbHBreite Straße 2910178 BerlinTel.: 0 30 / 2 03 08-0Fax: 0 30 / 2 03 08-10 00

weitere Stellen sind:

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Mohrenstraße 20/2110117 BerlinTel.: 0 30 / 2 06 19-0Fax: 0 30 / 2 06 19-4 60Internet: www.zdh.de

Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel desBundesGothaer Allee 250969 KölnTel.: 02 21 / 36 25 17Fax: 02 21 / 36 25 12Internet: www.leitstelle.org

Fördergesellschaft des BDS-DGV mbH für diegewerbliche Wirtschaft und Freie BerufeAugust-Bier-Straße 1853129 BonnTel.: 02 28 / 21 00 33-34Fax: 02 28 / 21 18 24Internet: www.bds-dgv.de

Bundesbetriebsberatungsstelle für denDeutschen Groß- und Außenhandel GmbHAm Weidendamm 1A10117 BerlinTel.: 0 30 / 59 00 99-50Fax: 0 30 / 59 00 99-5 19

InterhogaGesellschaft zur Förderung des DeutschenHotel- und Gaststättengewerbes mbHBürgerstr. 2153173 BonnPostfach 20 04 5553134 BonnTel.: 02 28 / 8 20 08 37Fax: 02 28 / 36 69 51

Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik(BGL) e.V.Breitenbachstraße 160487 Frankfurt am MainTel.: 0 69 / 7 91 90Fax: 0 69 / 79 19-2 27

Für den Agrarbereich (nur Energieeinspar-beratungen) ist folgende Leitstelle zuständig:

Bundesanstalt für Landwirtschaft undErnährungAdickesallee 4060322 Frankfurt am MainTel.: 0 69 / 15 64-3 32Fax: 0 69 / 15 64-4 44

Forschungs-/Innovationsförderung

Bundesministerium für Wirtschaft und ArbeitScharnhorststraße 34–3710115 BerlinTel.: 0 30 / 20 14-9

0 18 88 / 6 15-0Fax: 0 30 / 20 14-70 10

0 18 88 / 6 15-70 10Internet: www.bmwa.bund.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF)Dienstsitz Bonn Dienstsitz BerlinHeinemannstraße 2 Hannoversche Straße 3053175 Bonn 10115 BerlinTel.: 0 18 88/57-0 Tel.: 0 30/4 81 63-3Fax: Fax: 0 18 88/57-8 36 01 0 30/4 81 63-4 01/4 02Postanschrift: Postanschrift:BMBF BMBF53170 Bonn 11055 BerlinInternet: www.bmbf.de

Auskunftsstelle BMBF-FörderungPT BEO/BWallstraße 17–2210179 BerlinTel.: 0 30 / 2 01 99-4 17, -4 19

02 28 / 57-27 11Fax: 0 30 / 2 01 99-4 70

02 28 / 57-27 10Internet: www.fz-juelich.de/beo/auskunft.htm

Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungs-vereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)Bayenthalgürtel 2350968 KölnTel.: 02 21 / 3 76 80-19Fax: 02 21 / 3 76 80-27Internet: www.aif.de

Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungs-vereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)- Geschäftsstelle Berlin -Tschaikowskistraße 4913156 BerlinTel.: 0 30 / 4 81 63-4 51Fax: 0 30 / 4 81 63-4 02Internet: www.forschungskoop.de

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) – Projektträger Multimedia des BMWA –Linder Höhe51147 Köln-PorzTel.: 0 22 03 / 6 01-35 82Fax: 0 22 03 / 6 01-38 03Internet: www.pt-dlr.de

Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ)Projektträger Biologie, Energie, Umwelt (PT BEO)Leo-Brandt-Straße52425 JülichTel.: 0 24 61 / 61-0Fax: 0 24 61 / 61-81 00Internet: www.fz-juelich.de/beo

BEO Außenstelle BerlinWallstraße 17–2210179 BerlinTel.: 0 30 / 2 01 99-4 17/-4 19Fax: 0 30 / 2 01 99-4 70Internet: www.fz-juelich.de/beo/futour/proinfo.htm

VDI-VDE TechnologiezentrumInformationstechnik GmbH PT-Gruppe FUTOURPT-Gruppe InnoNetRheinstraße 10 B14513 TeltowTel.: 0 33 28 / 4 35-0Fax: 0 33 28 / 4 35-1 41Internet: www.vdivde-it.de/futour

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)(für BTU-Programm)Palmengartenstraße 5–960325 Frankfurt/MainTel.: 0 69 / 74 31-0Fax: 0 69 / 74 31-28 88Internet: www.kfw.de

Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft (tbg)der Deutschen AusgleichsbankLudwig-Erhard-Platz 1–353179 BonnTel.: 02 28 / 8 31-22 90Fax: 02 28 / 8 31-24 93Internet: www.tbgbonn.de

Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft (tbg)der Deutschen AusgleichsbankBüro Berlin Kronenstraße 110117 BerlinFrau KaufmannTel.: 0 30 / 8 50 85-0 oder 42 38Fax: 0 30 / 8 50 85-43 14

Fraunhofer Services GmbHTorstraße 4910119 BerlinTel.: 0 30 / 44 02 10-0Fax: 0 30 / 44 02 10-85Internet: www.fhms.de

Institut der deutschen WirtschaftINSTI-ProjektmanagementGustav-Heinemann-Ufer 84–8850968 KölnTel.: 02 21 / 49 81-8 33Fax: 02 21 / 49 81-8 56Internet: www.insti.de

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Page 63: - Wirtschaftsförderung für Gründer

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Euro Info CentreZenit GmbHDohne 5445468 Mülheim an der RuhrFrau Silvia BesseTel.: 02 08 / 3 00 04-21Fax: 02 08 / 3 00 04-29E-Mail: [email protected]: www.zenit.de

Euro Info Centre StuttgartHandwerkskammer Region StuttgartHeilbronner Straße 4370191 StuttgartHerr Jürgen SchäferTel.: 07 11 / 1 65 72 80Fax: 07 11 / 1 65 73 00E-Mail: [email protected]: www.hwk-stuttgart.de

Euro Info CentreDeutsches Informationszentrum fürTechnische Regeln (DITR) im DIN e.V.Burggrafenstraße 610787 BerlinFrau Bärbel ZimmermannTel.: 0 30 / 26 01 26 05/25 60Fax: 0 30 / 2 62 81 25E-Mail: [email protected]: www.din.de

Euro Info Centre MünchenIndustrie- und Handelskammer fürMünchen und OberbayernMax-Joseph-Straße 280333 MünchenHerr Dr. Gößl, Frau BernertTel.: 0 89 / 51 16-360Fax: 0 89 / 51 16-615E-Mail: [email protected]: www.muenchen.ihk.de

Euro Info CentreBundesagentur für AußenwirtschaftReferat WesteuropaAgrippastraße 87–9350676 KölnFrau Inge Kozel Tel.: 02 21 / 20 57-3 65Fax: 02 21 / 20 57-2 75E-Mail: [email protected]: www.bfai.de

Euro Info CentreZentrale für Produktivität und TechnologieSaar e.V.Franz-Josef-Röder-Straße 966119 SaarbrückenFrau Andrea HorrichsTel.: 06 81 / 9 52 04 53Fax: 06 81 / 5 84 61 25E-Mail: [email protected]: www.zpt.de

Euro Info CentreLandesbank Hessen-ThüringenBonifaciusstraße 1699084 ErfurtHerr Wilbert SomersTel.: 03 61 / 2 17 72-30Fax: 03 61 / 2 17 72-33E-Mail: [email protected]: www.helaba.de

Euro Info CentreDeutscher Industrie- und Handelskammertag – DIHKBreite Straße 2910178 Berlin - MitteHerr Jochen MünkerTel.: 0 30 / 2 03 08-23 06Fax: 0 30 / 2 03 08-23 33E-Mail: [email protected]: www.dihk.de/eic

Euro Info CentreSparkasse-FinanzgruppeEuropaserviceCharlottenstr. 47, 10117 BerlinPostfach 110180, 10831 BerlinHerr Dr. Bertram ReddigTel: 0 30 / 2 02 25-3 11Fax: 0 30 / 2 02 25-3 13E-mail: [email protected] Internet: www.dsgv.de/europaservice

Euro Info CentreNATI – Technologieagentur Niedersachsen GmbHVahrenwalder Straße 730165 HannoverFrau Uda QuakidiTel.: 05 11 / 9 35 71 21/122Fax: 05 11 / 9 35 74 39E-Mail: [email protected]: www.eic-hannover.de

Euro Info CentreIndustrie- und HandelskammerSüdlicher OberrheinHauptgeschäftsstelleLotzbeckstraße 3177933 LahrFrau Petra SteckTel.: 0 78 21 / 27 03-6 90Fax: 0 78 21 / 27 03-7 77E-Mail: [email protected]: www.freiburg.ihk.de

Euro Info Centre TrierEU-Beratungsstelle für Rheinland-PfalzBahnhofstraße 30–3254292 TrierFrau Silke BrüggeborsTel.: 06 51 / 9 75 67-0Fax: 06 51 / 9 75 67-33E-Mail: [email protected]: www.eic-trier.de

Euro Info CentreIndustrie- und Handelskammer zu LeipzigEG-Beratungsstelle für UnternehmenGoerdelerring 504109 LeipzigFrau Christa FriedrichTel.: 03 41 / 12 67-3 25Fax: 03 41 / 12 67-4 25E-Mail: [email protected]: www.leipzig.ihk.de

Euro Info Centre im BDIEuropäisches Beratungs-Zentrum der Deutschen WirtschaftBreite Strasse 2910178 BerlinHerr Fabian WehnertTel.: 03 0 / 20 28-16 21/16 23Fax.:03 0 / 20 28-26 21/26 23E-Mail: [email protected]: www.bdi-online.de

Euro Info CentreZentralverband des DeutschenHandwerks (ZDH)Mohrenstraße 20–2110117 BerlinHerr Klauspeter ZanzigTel.: 0 30 / 2 06 19-3 33 / 3 34/3 44Fax: 0 30 / 2 06 19-4 55E-Mail: [email protected]: www.zdh.de

Euro-Info-Centren in Deutschland

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Page 64: - Wirtschaftsförderung für Gründer

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Euro Info CentreBAO BERLIN International GmbHFasanenstraße 8510623 BerlinFrau Monika Schulz-StrelowTel.: 0 30 / 3 15 10-2 40 / 2 41 / 244Fax: 0 30 / 3 15 10-1 54E-Mail: [email protected]: www.baoberlin.de

Euro Info Centre AXON Technologie Consult GmbHHochschulring 6, 28359 BremenPostfach 34 70 76, 28339 BremenFrau Petra DimmersTel.: 04 21 / 2 01 56-0Fax: 04 21 / 2 01 56-90E-Mail: [email protected]: www.axon-technologie.de

Euro Info CentreInvestitionsbank Schleswig-HolsteinFleethörn 29–3124103 KielFrau Dr. Heike Kruse-DörgelohTel.: 04 31 / 9 00-34 99 Fax: 04 31 / 9 00-32 07E-Mail: [email protected]: www.ib-sh.de/eic

Euro Info CentreLGA (Landesgewerbeanstalt Bayern)Tillystraße 290431 NürnbergHerr Edwin SchmittTel.: 09 11 / 6 55 49 33Fax: 09 11 / 6 55 49 35E-Mail: [email protected]: www.lga.de

Euro Info CentreInvestitionsBank Hessen AGAbraham-Lincoln-Straße 38–4265189 WiesbadenHerr Dr. Khaled SnouberTel.: 06 11 / 7 74-2 57Fax: 06 11 / 7 74-3 85E-Mail: [email protected]: www.ibh-hessen.de

Euro Info CentreIndustrie- und Handelskammer RostockErnst-Barlach-Straße 1–318055 RostockHerr Dr. Willi DeißTel.: 03 81 / 33 88 20Fax: 03 81 / 33 86 17E-Mail: [email protected]: www.rostock.ihk.de

Euro Info CentreHandwerkskammer MagdeburgDomplatz 10, 39010 MagdeburgPostfach 1368, 39005 MagdeburgHerr Heinz-Dieter DömlandTel.: 03 91 / 5 65 00-20Fax: 03 91 / 5 65 00-99E-Mail: [email protected]: www.eic-magdeburg.de

Euro Info CentreIndustrie- und Handelskammer DresdenLanger Weg 401239 DresdenHerr Rainer ReissausTel.: 03 51 / 2 80 21-74/185/186Fax: 03 51 / 2 80 21-80E-Mail: [email protected]: www.dresden.ihk.de

Euro Info Centre der Volksbanken Raiffeisenbanken Deutscher Genossenschafts-Verlag eG Business Unit MediaLeipziger Straße 3565191 WiesbadenHerr Jens WitteTel.: 06 11 / 50 66-13 88Fax: 06 11 / 50 66-15 50E-Mail: [email protected]: www.eic-vr.com

Euro Info CentreIndustrie- und Handelskammer für Augsburg und SchwabenStettenstraße 1–386150 AugsburgHerr Klaus PelzTel.: 00 49 / 821 / 31 62-2 50Fax: 00 49 / 821 / 31 62-2 59E-Mail: [email protected]: www.augsburg.ihk.de

Euro Info CentreIndustrie- und HandelskammerFrankfurt (Oder)Puschkinstraße 12b15236 Frankfurt(Oder)Frau Sabine AndersTel.: 03 35 / 56 21-2 80Fax: 03 35 / 56 21-2 85E-Mail: [email protected]: www.ihk24.de/EIC

Euro Info Centrec/o Fachhochschule OsnabrückPostfach 1940 49009 OsnabrückHerr Friedrich UhrmacherTel.: 0 54 1 / 9 69 29 24Fax: 0 54 1 / 9 69 29 90E-Mail: [email protected]: www.fh-osnabrueck.de

Euro Info Centre Kassel Teichstr. 1634130 KasselFrau Tanja FröhlichTel.: +49 5 61 / 9 78 97 70Fax: +49 5 61 / 9 78 97 80E-Mail: [email protected]: www.eic-kassel.de

Arbeitsgemeinschaft industriellerForschungsvereinigung„Otto von Guericke“ e.V. (AiF)Bayenthalgürtel 2350968 KölnHerr Thomas KleinTel.: (02 21) 3 76 80-38Fax: (02 21) 3 76 80-27E-Mail: [email protected]: www.aif.de

Euro Info CentreZukunftsAgentur BrandenburgSteinstraße 104–10614480 PotsdamFrau Marzella GernandTel.: 03 31 / 66 03-2 24Fax: 03 31 / 66 03-2 35E-Mail: [email protected]: www.zab-brandenburg.de

Euro Info CentreIndustrie- und Handelskammer Rhein-Neckar68161 MannheimHerr Achim KampfTel.: 0 62 1 / 17 09-2 27Fax: 0 62 1 / 17 09-2 29E-Mail: [email protected]: www.mannheim.ihk.de

Euro Info CentreIndustrie- und HandelskammerSüdwestsachsen - Chemnitz - Plauen -ZwickauStraße der Nationen 2509111 ChemnitzFrau Barbara HofmannTel.: 03 71 / 6 90 02 30Fax: 03 71 / 6 90 02 22E-Mail: [email protected]: www.chemnitz.ihk24.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Palmengartenstraße 5–960325 Frankfurt/MainHerr Stephan Opitz Tel.: 0 69 / 74 31-25 98 / 35 73Fax: 0 69 / 74 31-35 03E-Mail: [email protected]@kfw.deInternet: www.kfw.de

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Länderwirtschaftsministerien und Senatsverwaltungensowie Landeswirtschaftsförderungsgesellschaften

Baden-Württemberg

Wirtschaftsministerium des Landes Baden-WürttembergPostfach 10 34 51, 70029 StuttgartTheodor-Heuss-Straße 4, 70174 StuttgartTel.: 07 11 / 123-0Fax: 07 11 / 123-2126Internet: www.wm.baden-wuerttemberg.deGesellschaft für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (GWZ)Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 StuttgartTel.: 07 11 / 22 787-0Fax: 07 11 / 22 787 22Internet: www.business.germany-southwest.de/

Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und TechnologiePrinzregentenstraße 28, 80538 MünchenTel.: 0 89 / 2162-01Fax: 0 89 / 2162-2760Internet: www.stmwvt.bayern.debzw.Tel.: 0 89 / 21 62-26 42Fax: 0 89 / 21 62-28 03Internet: www.invest-in-bavaria.com

Berlin

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes BerlinMartin-Luther-Straße 105, 10825 BerlinTel.: 0 30 / 90 13-0Fax: 0 30 / 90 13-75 68Internet: www.berlin.de/senwiarbfrauWirtschaftsförderung Berlin GmbHLudwig Erhard HausFasanenstraße 85, 10623 BerlinTel.: 0 30 / 3 99 80-2 11Fax: 0 30 / 3 99 80-2 39Internet: www.berlin.de/wfb

Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft des Landes BrandenburgHeinrich-Mann-Allee 107, 14473 PotsdamTel.: 03 31 / 866-0Fax: 03 31 / 866-15 33Internet: www.wirtschaft.brandenburg.deZukunftsAgentur Brandenburg GmbHSteinstraße 104-106, 14480 PotsdamTel.: 03 31 / 6 60-30 00Fax: 03 31 / 6 60-39 70Internet: www.zab-brandenburg.de

Bremen

Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt BremenZweite Schlachtpforte 3, 28195 BremenTel.: 04 21 / 3 61-88 08Fax: 04 21 / 3 61-87 17Internet: www.bremen.deBremer Investitionsgesellschaft mbHKontorhaus am MarktLangenstraße 2–4 (Eingang Stintbrücke 1)28195 BremenTel.: 04 21 / 96 00-10Fax: 04 21 / 96 00-8 10Internet: www.big-bremen.de

Hamburg

Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt HamburgAlter Steinweg 4, 20459 HamburgTel.: 0 40 / 4 28 41-0Fax: 0 40 / 4 28 41-16 20Internet: www.hamburg.deHamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbHHamburger Str. 11, 22083 HamburgTel.: 0 40 / 22 70 19 –0 Fax: 0 40 / 22 70 19 –29Internet: www.hamburg-economy.de

Hessen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und LandesentwicklungKaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 WiesbadenTel.: 06 11 / 8 15-0Fax: 06 11 / 8 15-22 25Internet: www.hessen.de/wirtschaftInvestitionsBank Hessen AG (IBH)Abraham-Lincoln-Str. 38-42, 65189 WiesbadenTel.: 06 11 / 7 74-2 53Fax: 06 11 / 7 74-3 85Internet: www.ibh-hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsministerium Mecklenburg-VorpommernJohannes-Stelling-Straße 14, 19053 SchwerinTel.: 03 85 / 5 88-0Fax: 03 85 / 5 88-58 61/62Internet: www.wm.mv-regierung.deGesellschaft für Wirtschaftsförderung Mecklenburg-Vorpommern mbHSchloßgartenallee 15, 19061 SchwerinTel.: 03 85 / 5 92 25-0Fax: 03 85 / 5 92 25-2 22Internet: www.gfw-mv.de

Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und VerkehrFriedrichswall 1, 30159 HannoverTel.: 05 11 / 1 20-0Fax: 05 11 / 1 20-57 72Internet: www.mw.niedersachsen.deInvestment Promotion Agency – IPA NiedersachsenHamburger Allee 4, 30161 HannoverTel.: 05 11 / 34 34 66Fax: 05 11 / 3 61-59 09Internet: www.ipa-niedersachsen.de/

Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit desLandes Nordrhein-WestfalenHorionplatz 1, 40213 DüsseldorfTel.: 02 11 / 86 18-50Fax: 02 11 / 86 18-5 44 44Internet: www.mwa.nrw.deGesellschaft für Wirtschaftsförderung inNordrhein-Westfalen mbHKavalleriestr. 8-10, 40213 DüsseldorfTel.: 02 11 / 1 30 00-0Fax: 02 11 / 1 30 00-154Internet: www.gfw-nrw.de/

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau des Landes Rheinland-PfalzStiftsstraße 9, 55116 MainzTel.: 0 61 31 / 16-22 20Fax: 0 61 31 / 16-21 74Internet: www.mwvlw.rlp.deInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbHHolzhofstr. 4, 55116 MainzTel.: 0 61 31 / 9 85-0Fax: 0 61 31 / 9 85-2 90Internet: www.isb.rlp.de/

Saarland

Ministerium für Wirtschaft Am Stadtgraben 6-8, 66111 SaarbrückenTel.: 06 81 / 5 01-00Fax: 06 81 / 5 01-15 87Internet: www.wirtschaft.saarland.deGesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbHTrierer Str. 8, 66111 SaarbrückenTel.: 06 81 / 99 65-4 00Fax: 06 81 / 99 65-4 44Internet: www.gwsaar.com/

Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitWilhelm-Buck-Straße 2, 01097 DresdenTel.: 03 51 / 5 64-0Fax: 03 51 / 5 64-81 89Internet: www.sachsen.deWirtschaftsförderung Sachsen GmbHBertolt-Brecht-Allee 22, 01309 DresdenTel.: 03 51 / 21 38-0Fax: 03 51 / 21 38-3 99Internet: www.wfs.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-AnhaltHasselbachstraße 4, 39104 MagdeburgTel.: 03 91 / 5 67-01Fax: 03 91 / 5 67-44 50Internet: www.mw.sachsen-anhalt.deWirtschaftsförderungsgesellschaft für dasLand Sachsen-Anhalt mbHKantstrasse 5, 39104 MagdeburgTel.: 03 91 / 5 68 99-0Fax: 03 91 / 5 68 99-50Internet: www.wisa.de/

Schleswig-Holstein

Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-HolsteinDüsternbrooker Weg 94, 24105 KielTel.: 04 31 / 9 88-0Fax: 04 31 / 9 88-47 00Internet: www.schleswig-holstein.deWirtschaftsförderung Schleswig-Holstein GmbHLorentzendamm 43, 24103 KielTel.: 04 31 / 5 93 39-25Fax: 04 31 / 5 93 39-30Internet: www.wsh.de/

Thüringen

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und InfrastrukturMax-Reger-Straße 4-8, 99096 ErfurtTel.: 03 61 / 37 97-9 99; Fax: 03 61 / 37 97-9 90Internet: www.th-online.deLEG Thüringen mbHMainzerhofstr. 12, 99084 ErfurtTel.: 03 61 / 56 03–0; Fax: 03 61 / 56 03-3 33Internet: www.leg.thueringen.de

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Page 66: - Wirtschaftsförderung für Gründer

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Baden-Württemberg

Landeskreditbank Baden-WürttembergFörderbank

Friedrichstraße 24 70174 StuttgartPostfach 10 29 43 70025 StuttgartTel.: 07 11/122-0Fax: 07 11/122-21 12Internet: www.l-bank.de

Bayern

Bayerische Landesanstaltfür Aufbaufinanzierung (LfA) Königinstraße 1780539 MünchenPostfach 22 00 06 90535 MünchenTel.: 089/21 24-0Fax : 089/21 24-2440Internet: www.lfa.de

Berlin

Investitionsbank BerlinAbt. IB3 - Wirtschaftsförderung -Bundesallee 210 10719 BerlinTel.: 030/21 25-47 47Fax: 030/21 25-46 46Internet: www.investitionsbank.de

Brandenburg

InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)Steinstraße 104-10614480 PotsdamTel.: 03 31/ 6 60-0Fax: 03 31/6 60-1234Internet: www.ilb.de

Hessen

InvestitionsBank Hessen AG (IBH)Schumannstraße 4–660325 Frankfurt am MainPostfach 17 02 2860076 Frankfurt am MainTel.: 0 69/13 38 50-0Fax: 0 69/13 38 50-56Internet: www.ibh-hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

LandesförderinstitutMecklenburg-VorpommernWerkstraße 21319061 SchwerinPostfach 16 02 5519092 SchwerinTel.: 03 85/63 63-0Fax: 03 85/63 63-12 12Internet: www.lfi-mv.de

Niedersachsen

Niedersächsische Landestreuhandstelle für WirtschaftsförderungHamburger Allee 430161 HannoverTel.: 05 11/ 361-5780

-5782, -5783, -5785oder -5786

Fax: 05 11/361-9297Internet: www.lts-nds.de

Nordrhein-Westfalen

INVESTITIONS-BANK NRWZentralbereich der WestdeutschenLandesbankPostfach40199 DüsseldorfHeerdter Lohweg 3540549 DüsseldorfTel.: 02 11 / 8 26-09Fax: 02 11 / 8 26-1 18 00Internet: www.ibnrw.de

Rheinland-Pfalz

Investitions- und StrukturbankRheinland-Pfalz GmbH (ISB)Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 2255130 MainzTel.: 0 61 31/98 5-2 01Fax: 0 61 31/98 5-2 99Internet: www.isb.rlp.de

Saarland

SaarländischeInvestitionskreditbank AG (SIKB)Johannisstraße 266111 SaarbrückenPostfach 10 27 2266027 SaarbrückenTel.: 06 81/30 33-0Fax: 06 81/30 33-100Internet: www.sikb.de

Sachsen

Sächsische Aufbaubank GmbHPirnaische Straße 901069 DresdenPostanschrift01054 DresdenTel.: 03 51/49 10-0Fax: 03 51/49 10-40 00Internet: www.sab.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt- Geschäftsbereich der Norddeutschen Giro-zentrale Mitteldeutsche Landesbank -Domplatz 1239104 MagdeburgPostfach 384039013 MagdeburgTel.: 03 91/589-17 45Fax: 03 91/589-17 54Internet: www.lfi-lsa.de

Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein Zentralbereich der Landesbank Schleswig-Holstein GirozentraleFleethörn 29-3124103 KielPostfach 11 2224100 KielTel.: 04 31/900-33 33Fax: 04 31/900-33 00Internet: www.ibank-sh.de

Thüringen

Thüringer AufbaubankEuropaplatz 599091 ErfurtPostfach 12999003 ErfurtTel.: 03 61/74 47-0Fax: 03 61/74 47-201Internet: www.tab.th-online.de

Investitionsbanken und Förderinstitute derBundesländer

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Page 67: - Wirtschaftsförderung für Gründer

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Verband der BürgschaftsbankenDottendorfer Straße 86, 53129 BonnTel.: 02 28 / 9 76 88 86Fax: 02 28 / 9 76 88 82Internet: www.vdb-info.de

Baden-Württemberg

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbHWerastraße 15, 70182 StuttgartPostfach 100742, 70006 StuttgartTel.: 07 11/16 45 6Fax: 07 11/16 45 777Internet: www.buergschaftsbank.de

Bayern

Bayerische Garantiegesellschaft mbh für mittelständische BeteiligungenBruderstraße 7, 80538 MünchenTel.: 0 89 / 21 98-25 41Fax: 0 89 / 21 98-25 33Internet: www.baybg.de

Kredit-Garantiegemeinschaft des Bayerischen Handwerks GmbHMax-Joseph-Straße 4, 80333 MünchenTel.: 0 89 / 54 58 57-0Fax: 0 89 / 54 58 57-25Internet: www.baybg.de

Kreditgarantiegemeinschaft für den Handelin Bayern GmbHBrienner Straße 45, 80333 MünchenTel.: 0 89 / 55 11 18-1 36Fax: 0 89 / 59 41 86Internet: www.kgg-handel.de

Kreditgarantiegemeinschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bayern GmbHKöniginstraße 17, 80539 MünchenTel.: 0 89 / 21 24-0Fax: 0 89 / 21 24-24 40

Kreditgarantiegemeinschaft des Bayerischen Gartenbaues GmbHKöniginstraße 17, 80539 MünchenTel.: 0 89 / 21 24-0Fax: 0 89 / 21 24-24 40

Berlin

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbHSchillstraße 9/10, 10785 BerlinTel.: 0 30 / 31 10 04-0Fax: 0 30 / 31 10 04-55Internet: www.buergschaftsbank-berlin.de

Brandenburg

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbHSchwarzschildstraße 94, 14480 PotsdamTel.: 03 31 / 649 63-0Fax: 03 31 / 649 63-21Internet: www.buergschaftsbank-brandenburg.de oderwww.bb-brbg.de

Bremen

Bürgschaftsbank des bremischen HandwerksGmbHAnsgaritorstraße 24, 28195 BremenTel.: 04 21 / 30 50 0-39Fax: 04 21 / 30 50 0-10

Bürgschaftsbank Bremen GmbHBalgebrückstraße 3-5, 28195 BremenTel.: 04 21 / 33 52 33Fax: 04 21 / 33 52 355Internet: www.buergschaftsbank-bremen.de

Hamburg

Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbHHabichstraße 41, 22305 HamburgTel.: 0 40 / 61 17 00-0Fax: 0 40 / 61 17 00 19Internet: www.bg-hamburg.de

Hessen

Bürgschaftsbank Hessen GmbH KreditgarantiegemeinschaftBahnhofstraße 63, 65185 WiesbadenTel.: 06 11 / 15 07-0Fax: 06 11 / 15 07 22Internet: www.bb-h.de

Mecklenburg-Vorpommern

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbHAm Grünen Tal 19, 19063 SchwerinTel.: 03 85 / 39 555-0Fax: 03 85 / 39 555-36Internet: www.buergschaftsbank-mv.de

Niedersachsen

Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbHSchiffgraben 33, 30175 HannoverTel.: 05 11 / 33 70 5-0Fax: 05 11 / 33 70 5-55Internet: www.nbb-hannover.de

Nordrhein-Westfalen

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbHHellersbergstraße 18, 41460 NeussTel.: 0 21 31/51 07-0Fax: 0 21 31/51 07-2 22Internet: www.bb-nrw.de

Rheinland-Pfalz

Kredit-Garantiegemeinschaft des rheinland-pfälz. Handwerks GmbHAm Altenhof 15, 67655 KaiserslauternTel.: 06 31/36 77-132Fax: 06 31/36 77-180

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbHWilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22

55130 MainzTel.: 0 61 31/98 5-2 01Fax: 0 61 31/98 5-2 99Internet: www.isb.rlp.de

Saarland

Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mbHJohannisstraße 2, 66111 SaarbrückenTel.: 06 81 / 30 33-0Fax: 06 81 / 30 33-100Internet: www.bghw-saar.de

Bürgschaftsbank Saarland GmbHKreditgarantiegemeinschaft für Industrie und Handel Johannisstraße 2, 66111 SaarbrückenTel.: 06 81 / 30 33-0Fax: 06 81 / 30 33-1 00Internet: www.bbs-saar.de

Sachsen

Bürgschaftsbank Sachsen GmbHAnton-Graff-Straße 20, 01309 DresdenTel.: 03 51 / 44 09-0Fax: 03 51 / 44 09-4 50Internet: www.bbs-sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbHGroße Diesdorfer Straße 228, 39108 MagdeburgTel.: 03 91/73 752-0Fax: 03 91/73 752-35Internet: www.bb-sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbHMuhliusstraße 38, 24103 KielTel.: 04 31/59 38-0Fax: 04 31/59 38-160Internet: www.buergschaftsbank-sh.de

Thüringen

Bürgschaftsbank Thüringen GmbHPostfach 10 14, 99021 ErfurtHirschlachufer 72, 99084 ErfurtTel.: 03 61/21 35-0Fax: 03 61/21 35 100Internet: www.bb-thueringen.de

Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft GmbHBrückenstraße 17, 50667 KölnPostfach 10 05 63, 50445 KölnTel.: 02 21/92 16 01 0Fax: 02 21/92 16 01 20Internet: www.bbfs.de

Gemeinnützige sozialwirtschaftliche Betriebe (überregional)

Bürgschaftsbanken

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Page 68: - Wirtschaftsförderung für Gründer

66

Internet-Adressen (Auswahl)

Wer? Was? Wo?

Förderung (Überblick)Bundesministerium für Wirtschaft � Förderdatenbank des Bundes www.bmwa.bund.deund Arbeit (BMWA) � Förderprogramme von Bund, Ländern

und EU für die gewerbliche Wirtschaft

Forschungs-/Innovationsförderung

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) � Technologie-, Innovations- und www.kfw.deBeteiligungsprogramme der KfW

Bundesministerium für Bildung und � Forschungsförderung www.bmbf.deForschung (BMBF)

Forschungszentrum Jülich GmbH � Auskunftsstelle BMBF-Förderung www.fz-juelich.de/ptj/contentory/index.lw?index=15

BMWA, VDI/VDE-Technologiezentrum � Futour 2000 www.vdivde-it.deInformationstechnik GmbH � InnoNet

Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft der � Beteiligungskapital für www.tbgbonn.deDeutschen Ausgleichsbank (tbg) Technologieunternehmen

INSTI-Programm � INSTI-Verwertungsaktion www.insti.de(Institut der Deutschen Wirtschaft/BMBF) � INSTI-KMU-Patentaktion

� Nutzung gewerblicher Schutzrechte (INPAT)

Frauenhofer Service GmbH � FuE – Projektförderung www.fhms.de

Arbeitsgemeinschaft industrieller � Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) www.aif.deForschungsvereinigung AiF � PRO INNO www.forschungskoop.de„Otto von Guericke“ e.V. � NEMO

BIT – Büro für Internationale Forschungs- � EU-Förderprogramme im Bereich: www.univie.ac.at/bit/und Technologiekooperationen „Forschung und Entwicklung“

ESPRIT � EU-Programme Informationstechnologie www.cordis.lu/esprit/

EU-Verbindungsbüros für � u. a. Craft-Projekt www.irc-deutschland.deForschung und Technologie

Existenzgründungs-/MittelstandsprogrammeDtA–die Mittelstandsbank– � DtA-Programme www.dta.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) � KfW-Programme www.kfw.de

BMWA, VDI/VDE-IT � Gründerwettbewerb Multimedia www.gruenderwettbewerb.de

Bundesamt für Wirtschaft und � Beratungsförderung www.bafa.deAusfuhrkontrolle (BAFA)

Export-/Außenwirtschaft/EntwicklungszusammenarbeitBundesministerium für Wirtschaft � Außenwirtschaftsportal IXPOS www.ixpos.deund Arbeit (BMWA)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) � Export- und Projektfinanzierung www.kfw.de� Entwicklungszusammenarbeit

Ausstellungs- und Messeausschuss � Übersichten geförderter www.auma.deder Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) In- und Auslandsmessen

Hermes Kreditversicherungs-AG � Ausfuhrgewährleistungen www.hermes-kredit.dewww.ausfuhrgewaehrleistungen.de

Deutsche Investitions- und � Existenzgründungen/Investitionen www.deginvest.deEntwicklungsgesellschaft mbH (DEG) im Ausland

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Page 69: - Wirtschaftsförderung für Gründer

67

PwC Deutsche Revision � Investitionsgarantien www.pwc.de

AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbH � Exportfinanzierung www.akabank.de

Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) � Auslandsmärkte www.bfai.com

GEPA – Absatzförderung im Internet � Vermarktungshilfeprogramm www.gepa.deneue Bundesländer

Stiftung für wirtschaftliche Entwicklung � PPP-Programm www.sequa.deund berufliche Qualifizierung (SEQUA)

Kapitalbeteiligungen/ Bürgschaften

Bundesverband Deutscher � Recherchen nach www.bvk-ev.deKapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. Beteiligungs-Kapital Gebern

Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft � Beteiligungskapital für www.tbgbonn.deder Deutschen Ausgleichsbank (tbg) Technologieunternehmen

Umweltprogramme, Energieeinsparung, Erneuerbare Energien

BINE Informationsdienst � Förderung Erneuerbarer Energien www.bine.fiz-karlsruhe.deund Energieeinsparung

DtA–die Mittelstandsbank– � ERP-/DtA-Umweltprogramme, www.dta.deDtA-Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm

� Förderkonditionen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) � Förderung erneuerbarer Energien, www.kfw.deEnergieeinsparung, C02-Minderung

Infrastruktur, Wohnungsbau

Bundesministerium für Verkehr, � Eigenheimförderung www.bmvbw.deBau- und Wohnungswesen (BMVBW)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) � Wohungsbauförderung, Gebäudesanierung, www.kfw.deWohnraummodernisierung

Arbeitsmarktpolitische Programme

Bundesanstalt für Arbeit (BA) � Leistungen der BA www.arbeitsamt.de

Bundesministerium für Wirtschaft � Arbeitsförderung www.bmwa.bund.deund Arbeit (BMWA)

Länderprogramme

Baden-WürttembergWirtschaftsministerium � Förderprogramme aus dem www.wm.baden-wuerttemberg.deBaden-Württemberg Zuständigkeitsbereich des Ministeriums

Bürgschaftsbanken � Landesbürgschaften www.buergschaftsbank.deBaden-Württemberg GmbH

Staatsbank für Baden-Württemberg � Landesprogramme Wohnungsbau, www.l-bank.degewerbliche Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Familien

BayernLandesanstalt für Aufbaufinanzierung � Förderbank Bayern www.lfa.deBayern (LfA) Programme der LFA

Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr � Bayrische Landesprogramme www.stmwvt.bayern.deund Technologie

BerlinBürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg � Bürgschaftsprogramme, Beteiligungen www.buergschaftsbank-berlin.deGmbH (BBB) � Hinweise zur Antragsstellung

Investitionsbank Berlin � Überblick Berliner Landesprogramme www.investitionsbank.de

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Page 70: - Wirtschaftsförderung für Gründer

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Brandenburg

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH � Bürgschaftsprogramme www.buergschaftsbank-brandenburg.de

� Beteiligungen

Landesagentur für Struktur und Arbeit � Arbeitsförderung Brandenburg www.lasa-gmbh.de

Brandenburg GmbH

Ministerium für Wirtschaft � Überblick Brandenburgische www.wirtschaft.brandenburg.de

Landesprogramme

BremenBremer Investitions-Gesellschaft mbH (BIG) � Bremer LandesFörderprogramme www.big-bremen.de

Bürgschaftsbank Bremen GmbH � Bremer Landesbürgschaften www.buergschaftsbank-bremen.de

HamburgBürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH � Überblick Zuschüsse und www.bg-hamburg.de

Bürgschaften in Hamburg

Mecklenburg VorpommernGesellschaft für Wirtschaftsförderung � Links zu Förderprogrammgebern in www.gfw-mv.de

Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsministerium � Förderprogramme in www.wm.mv-regierung.de

Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

NiedersachsenNiedersächsische Landestreuhandstellen � Förderlotse, Programme des www.lts-nds.de

Landes Niedersachsen

Nordrhein-WestfalenInvestitions-Bank NRW (IB) � öffentliche Förderung in NRW www.ibnrw.de

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH � Ausfallbürgschaften www.bb-nrw.de

Ministerium für Städtebau und Wohnen, � u.a. Städte-/Wohnungsbauförderung www.mbw.nrw.de

Kultur und Sport in NRW

Rheinland-PfalzInvestitions- und Strukturbank � Förderprogramme Rheinland-Pfalz www.isb.rlp.de

Rheinland-Pfalz GmbH (ISB)

SaarlandSaarländische Investitions- � Förderprogramme Saarland www.sikb.de

kreditbank AG

SachsenSächsische AufbauBank (SAB) � Programme der SAB www.sab.sachsen.de

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH � Bürgschaftsprogramme www.bbs-sachsen.de

Sachsen-AnhaltLandesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI) � Förderprogramme Sachsen-Anhalt www.lfi-lsa.de

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH � Bürgschaftsprogramme, Beteiligungen www.bb-sachsen-anhalt.de

Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig-Holstein � Landesprogramme Schleswig-Holstein www.ibank-sh.de

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein � Ausfallbürgschaften für Existenzgründer www.buergschaftsbank-sh.de

ThüringenBürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT) � Bürgschaften, Garantien www.bb-thueringen.de

Thüringer Aufbaubank � Förderprogramme für den Raum Thüringen http://tab.th-online.de

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Page 71: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Konditionenübersicht

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Programmbezeichnung Seite Laufzeit/ Zinssatz Zinssatz AuszahlungFreijahre nominal effektiv

in % p.a. in % p.a. in %

A. Förderung von ExistenzgründungenERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (Ost) 4 20/10 5,753) 5,46 96

(West) 4 20/10 6,003) 5,61 96

ERP-Existenzgründungsprogramm (Ost) 5 20/5 4,501) 4,58 100

(West) 5 15/3 4,751) 4,84 100

DtA-Existenzgründungsprogramm 5 10/2 4,052) 4,90 96

20/3 4,253) 4,91 96

15/15 4,553) 5,16 96

DtA-Existenzgründungsprogramm - Betriebsmittel - 5 6/1 5,602) 5,72 100

5/5 6,102) 6,24 100

DtA-Startgeld 6 10/2 6,702) 7,74 96

DtA-Mikro-Darlehen 6 5/05 8,652) 8,93 100

B. Förderung von InvestitionenERP-Regionalförderprogramm (Ost) 10 15-20/5 4,501) 4,58 100

ERP-Regionalförderprogramm (West) 11 10-15/2 4,751) 4,84 100

KfW-Mittelstandsprogramm 11 10/2 3,802) 4,63 96

12/12 4,502) 5,04 96

20/3 4,053) 4,70 96

20/3 4,452) 5,01 96

20/20 5,052) 5,49 96

KfW-Mittelstandsprogramm - Liquiditätshilfe 12 6/1 3,802) 5,09 96

KfW - Kapital für Arbeit Fremdkapitaltranche 13 10/2 4,552) 4,63 100

Nachrangtranche 13 10/2 5,222) 5,32 100

C. Umweltprogramme, Energieeinsparung, Erneuerbare EnergienERP-Umwelt- und Energiespar- (Ost) 14 15-20/5 4,501) 4,58 100

programm (West) 14 10-15/2 4,751) 4,84 100

DtA-Umweltprogramm 15 10/2 3,952) 4,79 96

20/3 4,153) 4,81 96

15/15 4,453) 5,05 96

KfW-Umweltprogramm 16 10/2 3,652) 4,47 96

12/12 4,352) 4,88 96

20/3 3,903) 4,54 96

20/3 4,302) 4,85 96

20/20 4,902) 5,33 96

KfW-CO2-Minderungsprogramm 17 20/3 3,503) 4,10 96

KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm 18 20/3 1,953) 1,96 100

100.000 Dächer-Solarstrom-Programm 19 10/2 1,90 1,91 100

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Page 72: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Programmbezeichnung Seite Laufzeit/ Zinssatz Zinssatz AuszahlungFreijahre nominal effektiv

in % p.a. in % p.a. in %

E. Forschung und InnovationERP-Innovationsprogramm – Kreditvariante (Ost) 28 10/2 4,352) 4,42 100

ERP-Innovationsprogramm – Kreditvariante (West) 28 10/2 4,602) 4,68 100

G. Messen, Außenwirtschaftliche HilfenKfW-Mittelstandsprogramm – Ausland

Euro-Kredite fest 43 10/2 4,552) 4,63 100

20/3 4,623) 4,70 100

J. Infrastruktur, WohnungsbauKfW-Infrastrukturprogramm 50

Direktkredite:

5-jähr. Zinsbindung 30/5 3,304) 3,33 100

10-jähr. Zinsbindung 30/5 3,903) 3,94 100

bankdurchgeleitete Kredite (West) 20/3 4,503) 4,58 100

bankdurchgeleitete Kredite (Ost) 20/3 4,802) 4,89 100

KfW-Wohneigentumsprogramm 51 30/5 4,004) 4,06 100

30/5 4,703) 4,78 100

Anmerkungen1) fest für die ersten 10 Jahre; bei längeren Laufzeiten gilt nach Ablauf der Zinsbindungsfrist für die Restlaufzeit

der dann maßgebliche ERP-Zinssatz für Neuzusagen

2) fest für die gesamte Laufzeit

3) fest für die ersten 10 Jahre, danach werden neue Konditionen vereinbart

4) fest für die ersten 5 Jahre, danach werden neue Konditionen vereinbart

Stand: 7. Februar 2003

70

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Page 73: - Wirtschaftsförderung für Gründer

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Bestellmöglichkeiten im Internet:www.bmwa.bund.de

❑ Jahreswirtschaftsbericht 2003

❑ Hartz-Bericht

❑ Innovationsförderung – Hilfen für Forschung undEntwicklung

❑ Die ERP-Programme

❑ Starthilfe – Der erfolgreicheWeg in die Selbständigkeit

❑ Arbeitsheft „Früherkennungvon Chancen und Risiken“

❑ Unternehmensnachfolge

❑ Weltweit aktiv

❑ CD-ROM „Softwarepaket für Gründer und jungeUnternehmen“

GründerZeiten❑ Nr. 2: „Existenzgründungen

durch Frauen“❑ Nr. 3: „Forschung und

Entwicklung“❑ Nr. 4: „Franchising“❑ Nr. 5/6: „Umweltschutz“❑ Nr. 7/8: „Gründungs-

finanzierung“❑ Nr. 9/10: „Export“❑ Nr. 11: „Kooperationen“❑ Nr. 12: „Hochschul-

absolventen❑ Nr. 13: „Leasing“❑ Nr. 14: „Aus Fehlern lernen“❑ Nr. 15: „Personal“❑ Nr. 16: „Existenzgründung

aus der Arbeits-losigkeit“

❑ Nr. 17: „Gründungs-konzept“

❑ Nr. 18: „Forderungs-management“

❑ Nr. 20: „Marketing“❑ Nr. 21: „Beteiligungs-

kapital“❑ Nr. 22: „Krisenmanage-

ment“❑ Nr. 23: „Controlling“❑ Nr. 24: „Betriebliche

Versicherungen“

❑ Nr. 25: „Kostenrechnung“❑ Nr. 26: „Branchen-

informationen“❑ Nr. 27: „Sicherheiten und

Bürgschaften“❑ Nr. 28: „Preisgestaltung“❑ Nr. 29: „Internet“❑ Nr. 30: „Aus- und Weiter-

bildung“❑ Nr. 31: „Liquidität“❑ Nr. 32: „Beratung“❑ Nr. 33: „Rechtsformen“❑ Nr. 34: „Steuern“❑ Nr. 35: „Recht und

Verträge“❑ Nr. 36: „Anmeldungen und

Genehmigungen“❑ Nr. 37: „Kunden gewinnen“❑ Nr. 38: „Buchführung“❑ Nr. 39: „Gründungsideen

entwickeln“❑ Nr. 40: „Patente, Schutz-

rechte“❑ Nr. 41: „Persönliche

Absicherung“❑ Nr. 42: „Standorte“❑ Nr. 43: „Netzwerke“❑ Nr. 44: „Kleingründungen“❑ Nr. 45: „Freie Berufe“❑ Nr. 46: „Unternehmens-

bewertung/Rating“

Bitt

e ab

tren

nen

und

per

Post

ode

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x ab

send

en!

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Bundesministerium für Wirtschaft und ArbeitÖffentlichkeitsarbeit11019 Berlin

oder senden per FAX

0 30 / 20 14-52 08bzw.0 18 88 / 6 15-52 08

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sehr gut gut weniger gut gar nicht

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Informationsgehalt: ❑ ❑ ❑ ❑

sehr gut gut weniger gut gar nicht

Praxisnähe: ❑ ❑ ❑ ❑

sehr gut gut weniger gut gar nicht

Übersichtlichkeit: ❑ ❑ ❑ ❑

sehr gut gut weniger gut gar nicht

Adressverzeichnis: ❑ ❑ ❑ ❑

sehr gut gut weniger gut gar nicht

Das würde ich mir anders wünschen

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4. Noch ein paar Fragen zu Ihrer Person

Ich bin ❑ Unternehmer/in ❑ Unternehmensnachfolger/-übergeber

❑ Existenzgründer/in ❑ Berater/in

❑ Kammer, Verband ❑ sonstige

Vielen Dank fürs Mitmachen!Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wünscht Ihnen viel Erfolg.

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Page 75: - Wirtschaftsförderung für Gründer

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Arbeit kostenlos herausgegeben. Siedarf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern währendeines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Diesgilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuch-lich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Infor-mationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufklebenparteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfallsdie Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon,wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfängerzugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehen-den Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme derBundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden wer-den könnte.

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