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Ingenieur - Hydro - Umwelt - Geologie Gutachten·Planung·Beratung Fachbauleitung Erdbaulabor Dr. F. Krause BDB/VDI Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau, Harkortstraße 14, 48163 Münster Tel.: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99 E-Mail: [email protected] Geotechnisches Gutachten Wohnbauprojekt Hopfenstraße/Lerchenstraße 24103 Kiel Projektbearbeiter: Diplom-Geologe R. Barenbrügge Projekt-Nr.: 2013/12470 Münster, 14.02.2014

02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

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Ingenieur - Hydro - Umwelt - Geologie

Gutachten·Planung·Beratung Fachbauleitung

Erdbaulabor Dr. F. Krause BDB/VDI Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau, Harkortstraße 14, 48163 Münster Tel.: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99 E-Mail: [email protected]

Geotechnisches Gutachten

Wohnbauprojekt Hopfenstraße/Lerchenstraße

24103 Kiel

Projektbearbeiter: Diplom-Geologe R. Barenbrügge

Projekt-Nr.: 2013/12470 Münster, 14.02.2014

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Auftrag und allgemeine Angaben zum Projekt ............................................. 4

2 Vorliegende Untersuchungsergebnisse ....................................................... 5

3 Durchführung der Untersuchungen .............................................................. 6

4 Morphologische Verhältnisse ....................................................................... 8

5 Baugrundverhältnisse .................................................................................. 8

5.1 Schichtenfolge .......................................................................................... 8

5.2 Grundwasser .......................................................................................... 12

6 Wasserhaltungsmaßnahmen ..................................................................... 13

6.1 Nicht unterkellerte Gebäude ................................................................... 13

6.2 Unterkellerte Gebäude ........................................................................... 14

7 Maßnahmen zum Schutz des Bauwerkes gegen Grundwasser ................. 16

7.1 Nicht unterkellerte Gebäude ................................................................... 16

7.2 Unterkellerte Gebäude ........................................................................... 17

8 Grundwasserchemismus ............................................................................ 17

9 Tragfähigkeit des Baugrundes u. Baugrundverbesserungsmaßnahmen ... 18

9.1 Nicht unterkellerte Gebäude ................................................................... 18

9.2 Einfach unterkellerte Gebäude ............................................................... 19

9.3 Gebäude mit zwei Untergeschossen ...................................................... 20

10 Bodenkennwerte ........................................................................................ 20

11 Bodenklassen gem. VOB/DIN 18300 u. Bodengruppen gem. DIN 18196 . 23

12 Klassifizierung der oberflächennahen Böden gem. ZTV E-StB 09 ............. 24

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13 Verwendung des Aushubmaterials ............................................................ 25

14 Organoleptische Bewertungen und Ergebnisse der chemischen Untersuchungen ......................................................................................... 25

15 Gründungstechnische Folgerungen ........................................................... 28

15.1 Gründungsart, Gründungstiefe, Bodenersatz ..................................... 28

15.1.1 Nicht unterkellerte Gebäude ....................................................... 28

15.1.2 Einfach unterkellertes Gebäude .................................................. 28

15.1.3 Gebäude mit zwei Untergeschossen .......................................... 29

15.2 Baugrubensicherung .......................................................................... 30

15.3 Belastung des Baugrundes ................................................................ 32

15.4 Setzungsverhalten und Grundbruchsicherheit ................................... 33

16 Überwachung der Erd- und Gründungsarbeiten ........................................ 33

17 Verdichtungsüberprüfung ........................................................................... 34

18 Angaben zu bautechnischen Maßnahmen für die Außenanlagen .............. 34

19 Versickerung von Niederschlagswasser .................................................... 36

20 Hinweise auf weitere Untersuchungen ....................................................... 36

21 Schlusswort ................................................................................................ 36

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1 Auftrag und allgemeine Angaben zum Projekt

Das Erdbaulabor Dr. F. Krause wurde von der Ten Brinke Industrie- und Ge-werbebau GmbH & Co. KG, Dinxperloer Straße 18 - 20, 46399 Bocholt, be- auftragt, für den geplanten Neubau einer Wohnbebauung, Hopfenstraße/ Ecke Lerchenstraße , 24103 Kiel, Baugrunduntersuchungen durchzuführen und ein geotechnisches Gutachten auszuarbeiten.

Nach Auskunft der Ten Brinke Hamburg Projektentwicklung GmbH & Co. KG ist auf dem Baugrundstück eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit zwei Untergeschossen geplant. Alternativ zu der Ausführung von zwei Untergeschossen wird aber aufgrund der vorliegenden geologischen/hydrogeologischen Verhältnisse unter wirtschaftli-chen Gesichtspunkten geprüft, ob ggf. nur ein Kellergeschoss ausgeführt oder gänzlich auf Unterkellerungen verzichtet wird.

Es wird davon ausgegangen, dass nicht unterkellerte Gebäude aufgrund der im Untergrund vorhandenen organischen Ablagerungen auf Pfählen gegründet werden. Die Unterkellerungen können auf bewehrten Betonsohlen gegründet werden, wobei bei einer einfachen Unterkellerung noch ein Austausch der or-ganischen Böden unterhalb der Gründungssohle notwendig wird.

Die OKFF EG (Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses) des geplanten Neubaus wird ca. 0,5 m oberhalb der mittleren Geländeoberkante bzw. bei ca. 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN und die für ein zweites Untergeschoss bei ca. 6 m unter OKFF bzw. bei ca. 2,4 m ü.NN liegen.

Die angenommenen Gründungsebenen sind Grundlage der weiteren Ausfüh-rungen.

Konstruktions- und Ausführungspläne sowie Angaben zu ankommenden Lasten liegen dem Erdbaulabor Dr. F. Krause nicht vor.

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2 Vorliegende Untersuchungsergebnisse

Für das Baugrundstück liegen dem Erdbaulabor Dr. F. Krause folgende Gutach-ten bzw. Untersuchungsergebnisse vor:

• Gutachten des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Klaus David „BV 274/92 - Bebauung Ring-/Hopfen-/Lerchenstraße in Kiel, Untersuchung des Baugrundes - Beur-teilung der Gründung“ vom 10.09.1992. Im Zuge der Ausarbeitung des vorgenannten Gutachtens wurden auf dem Baugrundstück sowie dem südlich angrenzenden Grundstück (HUK-Gebäu-de) im August 1992 insgesamt vierzehn Rammkernsondierbohrungen (S1/92 bis S3/92 S5/92 bis S13/92 sowie S5a/92 und S9a/92) niedergebracht. Ferner sind im vorgenannten Gutachten die Ergebnisse von vier Aufschluss-bohrungen, die für den Neubau der Landeszentralbank (S1/85 bis S3/85 und B2/85 LZB), sowie von zwei Aufschlussbohrungen, die für den Neubau des Sophienhofes (S1/85 und S12/85 Wilma) unmittelbar an der Hopfenstraße ausgeführt wurden, enthalten (s. Anlagen 1.3 und 4).

• Gutachten des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Klaus David „BV 29/94 - Kiel Hopfen-straße - Lerchenstraße, 2. BA, Untersuchungen auf Bodenbelastungen, Bo-denuntersuchungen, chemische Analysen, Auswertungen“ vom 17.02.1995. Für die Ausarbeitung des vorgenannten Gutachtens wurden am 30.01./ 31.01.1995 auf dem Baugrundstück acht Rammkernsondierbohrungen (S1/95 bis S8/95) niedergebracht (s. Anlagen 1.3 und 5).

• Bericht Nr.1 - Kontaminierungsuntersuchungen - Kiel, EKZ Sophienhof, Stellplatzanlage Hopfenstraße, der IGB Ingenieurgesellschaft mbH vom 03.05.2001. Im Zuge der Untersuchungen wurden am 09.04. und am 07.05.2001 auf dem Baugrundstück die Sondierbohrungen BS 1/01 bis BS 13/01 ausgeführt (s. Anlagen 1.3 und 6)

Die vorgenannten Unterlagen wurden bei der Ausarbeitung des vorliegenden geotechnischen Gutachtens mit berücksichtigt.

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3 Durchführung der Untersuchungen

Ergänzend zu den vorgennannten Untersuchungsergebnissen wurden zur Er-schließung der Baugrundverhältnisse und zur Ermittlung der Tragfähigkeit des Baugrundes vom 15.01. bis zum 17.01.2014 auf dem Baugrundstück zehn Rammkernsondierbohrungen (RKS 1 bis RKS 10), zwei schwere Ramm-sondierungen (DPH 1 und DPH 2) und sechs leichte/mittelschwere Rammson-dierungen (DPL/M 1, DPM 2, DPM 2a, DPM 2b, DPL/M 3 und DPL/M 4; mittel-schwere Rammsondierung mit der Sonde DPM-A) niedergebracht. Die Bohrungen RKS 2 und RKS 9 sowie die Rammsondierungen DPM 2, DPM 2a und DPM 2b mussten aufgrund von Hindernissen in der Auffüllung eingestellt werden.

Die Aufschlusspunkte sind dem Lageplan (vgl. Anlage 1.3) zu entnehmen.

Die Ergebnisse der Aufschlussbohrungen und die der Rammsondierungen wurden gemäß DIN 4023 und DIN EN ISO 22476-2 in Schichtenprofilen und Rammdiagrammen auf den Anlagen 2.1 bis 2.16 sowie 2.14a und 2.14b darge-stellt.

Auf Grundlage einer Interpolation der Ergebnisse der Aufschlussbohrungen so-wie des vor Ort durchgeführten Aufmaßes wurden, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im August 1992 vom Ingenieurbüro Dr.-Ing. Klaus David ausgeführten Aufschlussbohrungen, die schematischen geologischen Profil-schnitte A-A´ bis C-C´ auf den Anlagen 7.1 bis 7.3 konstruiert.

Aus den im Januar 2014 ausgeführten Bohrungen wurden 91 gestörte Boden-proben entnommen.

Im Labor erfolgte die bodenphysikalische, bodenmechanische und organolepti-sche Ansprache der Bodenproben und, auch unter Beachtung der Ergebnisse der Rammsondierungen, die Abschätzung der für die erdstatischen Berechnun-gen erforderlichen Bodenkennwerte.

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An charakteristischen Bodenproben wurden im bodenphysikalischen Labor die Korngrößenverteilungen gemäß DIN 18123 (s. Anlagen 3.1 bis 3.6), die Zu-standsgrenzen gemäß DIN 18122 (s. Anlage 3.7), die Wassergehalte gemäß DIN 18121 (s. Anlage 3.8) und die Glühverluste gemäß DIN 18128 (s. Anla-gen 3.9 und 3.10) bestimmt.

Zur Klärung des Verwertungs-/Entsorgungspfades der beim Aushub anfallen-den Böden wurden aus den aufgefüllten Böden folgende Mischproben gebildet:

Mischproben- bezeichnung

RKS Teufe

in m unter GOK

MP 1 1 4 6

0,0 - 2,8 0,1 - 2,2 0,0 - 1,9

MP 2

5 7 8 9

0,08 - 2,5 0,1 - 1,9

0,15 - 2,5 0,0 - 1,2

MP 3 2 3

10

0,08 - 1,3 0,0 - 2,7 0,1 - 1,5

Aufgrund der in der Mischprobe MP 1 festgestellten erhöhten Gehalte an polycyclischen aromatisierten Kohlenwasserstoffen (PAK) und Kohlenwasser-stoffen (KW) wurden die Bodenproben der die Mischprobe MP 1 zusammenset-zenden Bohrungen RKS 1 aus 0,0 - 2,8 m Tiefe, der Bohrung RKS 4 aus 0,0 - 2,2 m Tiefe und der Bohrung RKS 6 aus 0,0 - 1,9 m Tiefe zusätzlich auf die Pa-rameter PAK und KW untersucht.

Die Bohrung RKS 3 wurde als temporärer Grundwasserpegel ausgebaut. Aus dem Pegel wurde eine Grundwasserprobe (W 1) entnommen und auf die Beton- und Stahlaggressivität untersucht.

Die chemischen Untersuchungen erfolgten in einem akkreditierten chemischen Laboratorium.

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Die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen sind den Anlagen 8 (tabellari-sche Übersicht der chemischen Untersuchungsergebnisse) und 9.1 bis 9.3 (Prüfberichte) zu entnehmen.

Die bei den Laborversuchen nicht verbrauchten Bodenproben werden 6 Monate nach Abgabe des vorliegenden Gutachtens aufbewahrt und dann, falls vom Auftraggeber nicht anders bestimmt, verworfen.

4 Morphologische Verhältnisse

Als Bezugspunkt (BP.) für die Bohr- und Rammansatzpunkte wurde der im La-geplan (s. Anlage 1.2) eingezeichnete Kanaldeckel mit der Höhe 8,14 m ü.NN gewählt. Die Bohransatzpunkte wurden auf diese NN-Höhe bezogen.

Nach dem Höhennivellement der Bohransatzpunkte liegt eine maximale Höhen- differenz von ca. 0,8 m vor. Das Gelände fällt etwa von Süden nach Norden um diesen Betrag ab. Danach liegt das Gelände im Mittel bei ca. 7,9 m ü.NN.

Das Baugelände ist eine ± ebene, mit Ausnahme der Grünstreifen gepflasterte Parkplatzfläche.

5 Baugrundverhältnisse

5.1 Schichtenfolge

Die im Bereich des Baugrundstücks ausgeführten Aufschlussbohrungen RKS 1 bis RKS 10 aus 2014 und S 3/92, S5/92, S5a/92, S6/92 bis S9/92, S9a/92 und S10/92 aus 1992 haben eine relativ einheitliche Schichtenfolge erschlossen, die auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Rammsondierungen vereinfacht wie folgt beschrieben wird (s. dazu die Anlagen 2.1 bis 2.16, 4 und 7.1 bis 7.3):

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bis ca. 1,1/4,3 m unter GOK bzw. bis zur max. Aufschlusstiefe von 1,2/1,3 m unter GOK anthropogene Auffüllung, inhomogen zu-

sammengesetzt aus Sand und Schluff, überwiegend mit wechselnden Anteilen an Bauschutt, Kies und Ziegelresten, z.T. hu-mos bzw. mit Wurzelresten durchsetzt, ört-lich auch Schluff, tonig, humos bis stark humos, z.T. mit Ziegel-, Holz- und Pflan-zenresten durchsetzt (nur Bohrung S10/92). Die aufgefüllten Böden sind erdfeucht bis wassergesättigt, dann in Abhängigkeit von der Korngrößenverteilung fließfähig und locker bis sehr dicht gelagert. Hohe Schlagzahlen im Bereich der Auffül-lung bei den Rammsondierungen sind auf Rammhindernisse (z.B. grober Bauschutt) zurückzuführen und nicht als Kriterium für die Bewertung der Lagerungsdichte ge- eignet. Die Auffüllung liegt überwiegend unter einer Oberflächenbefestigung aus Pflaster mit einer Sandbettungsschicht (RKS 2, RKS 4, RKS 5, RKS 7, RKS 8, RKS 10 und S10/92) bzw. aus Beton (S7/92). Die Bohrungen RKS 2 und RKS 9 sowie die Rammsondierungen DPM 2, DPM 2a und DPM 2b mussten aufgrund von Bohr- bzw. Rammhindernissen in der Auffüllung einge-stellt werden.

bis ca. 1,6/5,0 m unter GOK bzw. bis zur max. Aufschlusstiefe von 3,3 m unter GOK organische Ablagerungen aus Schluff,

schwach sandig bis sandig, humos bis stark humos (Mudde) und Torf, z.T. schluf-fig bis stark schluffig, örtlich mit eingela-gerten Sandlinsen (Sand, schwach schluf-fig, schwach humos).

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Die organischen Ablagerungen sind erd-feucht bis wassergesättigt und besitzen eine weiche Konsistenz bzw. sind locker gelagert. In den Bohrungen S3/92 und S5/92 wur-den unter den Auffüllungen keine organi-schen Ablagerungen angetroffen. Die Bohrung S9/92 wurde aufgrund eines Bohrhindernisses in den Torfen einge-stellt.

bis ca. 4,1/7,95 m unter GOK Fein- und Mittelsand, schwach bis stark schluffig, z.T. schwach grobsandig, schwach kiesig bzw. mit eingelagerten Schlufflinsen, örtlich auch Grobsand, schwach schluffig, bzw. Sand, schwach kiesig, schwach schluffig. Die Sande sind grundwasserführend, dann fließfähig und locker bis mitteldicht gelagert. In den Bohrungen RKS 4, RKS 5, RKS 7, S6/92, S7/92 und S10/92 wurden die Sande oberhalb des Geschiebelehms nicht festgestellt.

bis ca. 4,1/10,7 m unter GOK bzw. bis zur max. Aufschlusstiefe von 8,0/13,8 m unter GOK Grundmoräneablagerungen (Geschiebe-

lehm/-mergel; Gemisch aus Schluff, Sand und Ton, gering kiesig, gering steinig, mit ggf. auftretenden so genannten „Findlingen“ in Blockgröße), erdfeucht bis feucht. Die Konsistenz des Geschiebelehms ist weich und weich- bis steifplastisch, zur Tie-fe hin auch steifplastisch bzw. steifplastisch bis halbfest. Im Geschiebelehm/-mergel treten z.T. ge-ringmächtige, nicht durchhaltende Sandlin-sen (Geschiebesande) auf.

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Die Geschiebesande sind wasserführend und dann fließfähig. Sie bluten ohne nen-nenswerten Nachfluss aus, wenn sie im Zuge der Erdarbeiten seitlich angeschnitten werden. Geschiebesande in auskartierbarer Mäch-tigkeit wurden nur in der Bohrung S9a/92 zwischen ca. 6,05 m und ca. 6,85 m unter GOK angetroffen. Die Bohrungen RKS 8 und S 5a/92 wurden bei 8,0 m bzw. 13,8 m unter GOK im Ge-schiebemergel eingestellt.

bis ca. 13,0/16,45 m unter GOK bzw. bis zur max. Aufschlusstiefe von 6,0/7,65/8,0/15,0 m unter GOK Mittelsand, schwach feinsandig bis fein-

sandig, z.T. schwach grobsandig bis grob-sandig, schwach schluffig bis schluffig, schwach kiesig bzw. mit eingelagerten Feinsand-, Grobsand- und Schlufflagen, örtlich auch Feinsand, schwach mittelsan-dig, schwach schluffig. Die Sande sind grundwasserführend, dann fließfähig und mitteldicht bis sehr dicht gelagert. Die Bohrung S5/92 musste aufgrund eines Bohrhindernisses (ggf. eingelagerter Stein) bei ca. 7,65 m unter GOK in den Sanden eingestellt werden.

bis ca. 15,8/18,65 m unter GOK bzw. bis zur max. Aufschlusstiefe von 14,6 m unter GOK Feinsand, schluffig bis stark schluffig

(Beckensand), grundwasserführend und dann fließfähig. Die Sande sind dicht gelagert. Die Bohrung S10/92 musste aufgrund eines Bohrhindernisses (ggf. eingelagerter Stein) bei 14,6 m unter GOK in den Fein-sanden eingestellt werden.

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bis zur max. Aufschlusstiefe von 20,0 m unter GOK Schluff, schwach bis stark feinsandig, z.T.

schwach tonig bis tonig (Beckenschluff), grundwasserführend und dann in Abhän-gigkeit von der Korngrößenverteilung fließ-fähig. Die Konsistenz der Beckenschluffe ist steifplastisch.

Die Aufschlussbohrungen wurden aufgrund von Bohrhindernissen in den aufge-füllten Böden (RKS 2 und RKS 9), den organischen Ablagerungen (S9/92), den Grundmoräneablagerungen (S 5a/92) und den Sanden (S5/92 und S10/92) bzw. beim Erreichen der angestrebten Endteufen von 6,0/8,0/15,0/20,0 m unter GOK in den Grundmoräneablagerungen (RKS 8), den Sanden (RKS 1, RKS 3 bis RKS 7, RKS 10) bzw. den Beckenschluffen (S3/92, S6/92 bis S8/92 und S9a/92), eingestellt.

5.2 Grundwasser

Das Grundwasser wurde im Zeitraum vom 15. bis zum 17.01.2014 in den Auf-schlussbohrungen RKS 1 bis RKS 10 zwischen ca. 0,3 m und ca. 1,5 m unter GOK bzw. zwischen ca. 6,0 m und ca. 7,6 m ü.NN angetroffen (s. Anlagen 2.1 bis 2.10). Dabei wird der Grundwasserspiegel im engeren Sinne z.T. von auf-gestautem Sicker- und Schichtwasser überlagert. Der mittlere Grundwasserspiegel lag im Januar 2014 bei ca. 7,0 m ü.NN.

In den im Mai 1985 ausgeführten Bohrungen S1/85 bis S3/85 (s. Anlage 4) wurde im Bereich der Landeszentralbank das Grundwasser zwischen ca. 5,6 m und ca. 5,8 m ü.NN festgestellt. Der mittlere Grundwasserstand lag im Mai 1985 bei ca. 5,7 m ü.NN.

Im Januar 1992 wurde das Grundwasser im Bereich des Baugrundstücks zwi-schen ca. 4,0 m und ca. 6,8 m ü.NN erbohrt (s. Anlage 4: Bohrungen S 3/92, S5a/92, S6/92 bis S8/92, S9a/92 und S10/92). In der Bohrung S5a/92 wurde ein außergewöhnlich niedriger Grundwasserstand festgestellt, der ggf. auf eine Beeinflussung durch einen benachbarten Kanal zurückgeführt wird.

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Der mittlere Grundwasserstand lag unter Vernachlässigung des sehr niedrigen Grundwasserstandes in der Bohrung S5a/92 im Januar 1992 bei ca. 6,2 m ü.NN.

Im September 1992 wurde das Grundwasser in den im Bereich der Hopfenstraße ausgeführten Bohrungen S1/85, S12/85 und B2/85 (s. Anlage 4) zwischen ca. 2,4 m und ca. 5,1 m ü.NN angetroffen. Der mittlere Grundwasserspiegel lag bei ca. 3,8 m ü.NN.

Bei den im Januar 1995 auf dem Baugrundstück ausgeführten Untersuchungen (Bohrungen S1/95 bis S8/95, s. Anlage 5) lag der Grundwasserspiegel zwischen ca. 5,5 m und ca. 6,0 m ü.NN. Der mittlere Grundwasserstand lag bei ca. 5,8 m ü.NN.

Im April 2001 wurden auf dem Baugrundstück im Zuge einer Kanalbaumaß-nahme bei einer laufenden Wasserhaltung die Bohrungen BS 1 bis BS 11 aus-geführt (s. Anlage 6). Das Grundwasser wurde zwischen ca. 3,8 m und ca. 4,8 m ü.NN bzw. im Mittel bei ca. 4,2 m ü.NN festgestellt. In den im Mai 2001 ausgeführten Bohrungen lag der Grundwasserspiegel bei ca. 5,8 m und ca. 6,0 m ü.NN bzw. im Mittel bei ca. 5,9 m ü.NN.

Durch die vorliegenden Ergebnisse der Aufschlussbohrungen werden somit für den Bereich des Baugrundstücks Wasserstände zwischen ca. 2,4 m und ca. 7,6 m ü.NN dokumentiert.

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Grundwasserstandsmessungen ist der geschätzte maximale Grundwasserstand im Bereich des Baugrundstücks für die Bemessung der Gebäudekonstruktion mit ca. 7,5 m ü.NN in Ansatz zu bringen.

6 Wasserhaltungsmaßnahmen

6.1 Nicht unterkellerte Gebäude

Kommen nicht unterkellerte Gebäude zur Ausführung, werden keine Wasser-haltungsmaßnahmen notwendig.

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6.2 Unterkellerte Gebäude

Unterkellerungen können aufgrund der vorliegenden hydrogeologischen Ver-hältnisse nur im Schutz einer Wasserhaltung über Brunnen ausgeführt werden.

In der angenommenen Aushubebene für eine einfache Unterkellerung stehen überwiegend nicht tragfähige, organische Ablagerungen an. Die organischen Böden reichen z.T. bis etwa auf Höhe der angenommenen Gründungsebene für eine Bebauung mit zwei Untergeschossen.

Da die organischen Böden unter den Gebäudesohlen vollständig zu entfernen sind, ist das Grundwasser in der Baugrube auch bei einer einfachen Unterkelle-rung für die Durchführung der erforderlichen Bodenaustauscharbeiten bis auf das gleiche Niveau wie bei einer zweifachen Unterkellerung, d.h. bis ca. 2 m ü.NN abzusenken. Bei den zurzeit vorliegenden Grundwasserständen ist dann eine Grundwasser-absenkung um ca. s = 5 m notwendig.

Um Schäden an umliegenden Gebäuden, die z.T. auch auf organischen Abla-gerungen gegründet wurden, zu vermeiden, ist für die erforderliche Grundwas-serabsenkung eine wasserdichte Baugrubenumschließung, die in eine ausrei-chend undurchlässige Bodenschicht einbindet, herzustellen. Die wasserdichte Baugrubenumschließung ist erschütterungsfrei, z.B. mittels einer überschnittenen Bohrpfahlwand bzw. einer Schlitzwand, herzustellen (s. Kapitel 15.2).

Die Grundmoräneablagerungen sind i.d.R. als dichtende Schicht nicht geeignet, da sie z.T. nur in geringer Mächtigkeit in sehr sandiger Ausbildung vorliegen und erfahrungsgemäß häufig von Sandlinsen bzw. Eiskeilbildungen durchzogen sind. Der Baugrubenverbau ist deshalb bis in die nur gering durchlässigen Becken-schluffe zu führen, die im Bereich des Baugrundstücks entsprechend den Er-gebnissen der Aufschlussbohrungen ab ca. -6,8 m ü.NN und ca. -11,6 m ü.NN anstehen. Der Baugrubenverbau sollte mindestens 1,5 m in die bindige Bodenschicht ein-binden. Ausgehend von einer mittleren Geländehöhe bei ca. 7,9 m ü.NN erge-ben sich dann Verbautiefen von ca. 16,2 m bis ca. 20,0 m.

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Die Oberkante der Beckenschluffe ist noch mittels Drucksondierungen genauer zu erkunden.

Nach Auskunft des Umweltschutzamtes der Stadt Kiel wurde während des Baus des benachbarten Gebäudes der HUK auf dem Nachbargrundstück ebenfalls eine Baugrubenumschließung mittels einer überschnittenen Bohrpfahlwand bzw. einer Schlitzwand bis in die Beckenschluffe hergestellt. Die Wasserhaltung wurde innerhalb der Baugrube mittels Brunnen betrieben. Außerhalb der Baugrube wurde der niedrigste Grundwasserstand während der Bauphase in Beobachtungspegeln bei ca. 4,4 m ü.NN gemessen.

Bei der vorgenannten Baumaßnahme wurde über einen Zeitraum von ca. 9 Mo-naten insgesamt ca. 14.000 m3 Wasser gefördert. Dies entspricht einer Wasser-menge von ca. 52 m3/d bzw. ca. 2,2 m3/h. Da die geplante Baugrube einen vergleichbaren Grundriss zu der ehemaligen Baugrube für das benachbarte Bestandsgebäude hat, ist für die Baumaßnahme mit einem ähnlichen Wasserandrang zu rechnen. Anfangs ist bis zum Erreichen des Beharrungszustandes eine deutlich höhere Wasserfördermenge von ca. 10 m3/h bis 20 m3/h einzukalkulieren.

Erfahrungsgemäß kann die Baugrubensohle, aufgrund der z.T. in der Aushub-ebene anstehenden bindigen Böden (Grundmoräneablagerungen), durch die Wasserhaltung über Brunnen nur unvollkommen entwässert werden, so dass ergänzend zur Wasserhaltung über Brunnen noch eine offene Wasserhaltung über einen bauzeitlichen Flächenfilter erforderlich wird.

Sofort nach Freilegung eines Teilbereiches der Aushubebene für die Gründung ist dann Kiessand 0/32 oder Schotter 0/45 bzw. eine äquivalente Mischung oder Bodenart, beginnend von Pumpensümpfen aus, im Andeckverfahren einzubrin-gen. Die Stärke des bauzeitlichen Kiessand- oder Schotterflächenfilters richtet sich nach den anfallenden Wassermengen und der Stabilität der Baugruben-sohle und wird im Zuge der Überwachung der Erd- und Gründungsarbeiten noch exakt festgelegt. Zunächst ist eine Stärke von ca. 0,3 m für die Ausschrei-bung anzusetzen.

Das Material des bauzeitlichen Flächenfilters wird nur mit einem leichten Flä-chenrüttler verdichtet, wobei der darunter liegende Boden in seiner Struktur nicht zu stören ist.

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Der bauzeitliche Kiessand- oder Schotterflächenfilter stabilisiert die Aushub-ebene, wobei sich das Wasser im Flächenfilter sammeln und den Pumpen-sümpfen zufließen kann.

Durch den Einbau eines bauzeitlichen Flächenfilters erfolgt gleichzeitig eine ca. 0,3 m mächtige Bodenverbesserung. Die in der Aushubebene anstehenden wasserempfindlichen bindigen Böden werden durch den Flächenfilter auch vor Verschlammungen durch Niederschlä-ge geschützt. Die Betonsohle wird infolge des eingebauten Flächenfilters nicht direkt in den wasserempfindlichen bindigen Böden gegründet.

Durch die wasserdichte Baugrubenumschließung wird eine Beeinflussung der benachbarten Bebauung weitestgehend vermieden. Schäden an Gebäuden in der Umgebung der Baugrube sind somit nicht zu erwarten.

Für die benachbarten Gebäude ist eine Beweissicherung durchzuführen. Im Zuge der Beweissicherung sind zum Nachweis der Funktionsfähigkeit der Bau-grubenumschließung außerhalb der Baugrube mehrere Grundwassermessstel-len einzurichten, über die die Grundwasserstände vor, während und nach dem Betrieb der Wasserhaltung durchgehend erfasst und dokumentiert werden.

Für die Festlegung der Lage der Beobachtungsbrunnen ist eine Bestandsauf-nahme ggf. noch vorhandener Grundwassermessstellen aus älteren Baumaß-nahmen durchzuführen. Für die Wasserhaltungsmaßnahme ist eine wasserrechtliche Genehmigung beim Umweltschutzamt der Stadt Kiel einzuholen.

7 Maßnahmen zum Schutz des Bauwerkes gegen Grundwasser

7.1 Nicht unterkellerte Gebäude

Kommen keine Unterkellerungen zur Ausführung, sind die geplanten Gebäude lediglich gegen Erdfeuchtigkeit zu isolieren.

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7.2 Unterkellerte Gebäude

Aufgrund der angetroffenen hydrogeologischen Gegebenheiten sind die geplan-ten Kellergeschosse in wasserundurchlässigem Beton bzw. mit einer entspre-chenden Abdichtung gegen drückendes Wasser auszuführen.

Der wasserundurchlässige Beton bzw. die Abdichtung ist bis zur zukünftigen GOK hochzuziehen. Die Zufahrt zur Tiefgarage bzw. ggf. vorgesehene Licht-schächte oder weitere Kellerzugänge von außen sind in die Gebäudeabdich-tung mit einzubeziehen.

Bei der Bemessung der Betonsohle bzw. der aufgehenden Kellerwände ist ein Wasserdruck von UK-Sohle bis zum vorgenannten geschätzten maximalen Grundwasserstand von 7,5 m ü.NN zu berücksichtigen.

8 Grundwasserchemismus

Die Bohrung RKS 3 wurde als temporärer Grundwasserpegel ausgebaut. Aus dem Pegel wurde die Grundwasserprobe W 1 entnommen und auf die Beton- und Stahlaggressivität untersucht.

Entsprechend den Ergebnissen der chemischen Untersuchungen der Wasser-probe W 1 (s. Anlage 9.3) ist das Grundwasser gemäß DIN 4030 nicht beton-angreifend (Expositionsklasse < XA1). Die Beurteilung der Stahlaggressivität gemäß DIN 50929 erbrachte sehr gerin-ge Wahrscheinlichkeiten für Mulden- und Loch- sowie für Flächenkorrosion.

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9 Tragfähigkeit des Baugrundes und Baugrundverbesserungsmaßnahmen

9.1 Nicht unterkellerte Gebäude

Wie aus den Bohrprofilen und Rammdiagrammen auf den Anlagen 2 und 4 bis 6 sowie den schematischen geologischen Profilschnitten auf den Anlagen 7.1 bis 7.3 zu ersehen ist, wurden auf dem Baugrundstück in Teilbereichen bis in Tiefen von ca. 5 m unter GOK nicht ausreichend tragfähige organische Böden angetroffen, die für eine Flachgründung nicht geeignet sind.

Aufgrund der vorliegenden hydrogeologischen Gegebenheiten kann ein Aus-tausch der organischen Böden nur im Schutz einer aufwendigen Wasserhaltung in Verbindung mit einer wasserdichten Baugrubenumschließung erfolgen (vgl. Kapitel 6.2). Für nicht unterkellerte Gebäude wird deshalb eine Pfahlgründung empfohlen. Für die Ausführung einer Pfahlgründung sind die Angaben der DIN 1054 und der EA-Pfähle maßgebend.

Gemäß der EA-Pfähle gelten die Pfahlspitzenwiderstands- und Pfahlmantelrei-bungswerte nur für Pfähle, die mindestens 2,5 m (bei Bohrpfählen) in eine trag-fähige Schicht (qc ≥ 7,5 MN/m2) einbinden. Es wird empfohlen, die Pfahlfüße in Bereichen mit qc ≥ 10 MN/m2 abzusetzen.

Entsprechend den Ergebnissen der schweren Rammsondierungen (s. Anlagen 2.11 und 2.12) stehen auf dem Baugrundstück ab einer Tiefe von ca. 5,4/5,7 m unter GOK bzw. ca. 2,2/2,4 m ü.NN Böden mit einer ausreichenden Lagerungs-dichte (qc ≥ 7,5 MN/m2, Lastabtragung über Pfahlmantelreibung) an.

In Teilbereichen wurden durch die Aufschlussbohrungen tiefreichende Grund-moräneablagerungen (z.B. Bohrung S5a/92) festgestellt. Sollte auf dem Baugrundstück eine Pfahlgründung vorgesehen sein, wird auf-grund der Inhomogenität des Baugrundes empfohlen, für die Bemessung der Pfähle im Bereich der geplanten Bebauung rasterförmig Drucksondierungen durchzuführen.

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Für die endgültige Bemessung der Pfähle sind dann die Ergebnisse der Druck-sondierungen maßgebend. Die Anzahl und die Anordnung der Pfähle sind dann nach dem Vorliegen der Lastpläne bzw. der Sohldruckverteilung durch den Spezialtiefbauer festzulegen. Die Angaben des Spezialtiefbauers zur Pfahlgründung sind zu beachten.

Für die Vorbemessung der Pfähle können vorerst die im Kapitel 10 angegebe-nen Bodenkennwerte angesetzt werden.

9.2 Einfach unterkellerte Gebäude

Entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen (s. Anla-gen 2 bis 7) stehen in der angenommenen Gründungsebene für einfach unter-kellerte Gebäude überwiegend nicht ausreichend tragfähige, z.T. organische Böden bzw. weiche bindige Ablagerungen an.

Die organischen Böden sowie die z.T. weichen bindigen Ablagerungen sind für eine Flachgründung nicht geeignet und deshalb im Schutze einer Wasserhaltung über Brunnen in Verbindung mit einer wasserdichten Baugrubenumschließung (s. Kapitel 6.2) unter den Gebäudesohlen vollständig zu entfernen und durch nicht bindiges, wasserdurchlässiges und verdichtungsfähiges Lockergesteinsma-terial wie Grubenkies, Kiessand 0/32, Füllsand oder Schotter 0/45 zu ersetzen. Das Bodenaustauschmaterial übernimmt dann gleichzeitig die Funktion eines bauzeitlichen Flächenfilters. Die endgültige Stärke des erforderlichen Bodenaustausches ist im Zuge der Überwachung der Erd- und Gründungsarbeiten durch den Gutachter festzulegen.

Das Bodenaustauschmaterial ist in Lagenstärken bis maximal 0,3 m einzubrin-gen und mittels geeigneter Verdichtungsgeräte bis auf ca. 100 % der Proctor-dichte zu verdichten. Dabei ist die unterste Lage des Bodenaustausches sta-tisch nur leicht zu verdichten, ohne ggf. unterlagernde bindige Böden in ihrer Struktur zu stören und in ihrer Tragfähigkeit herabzusetzen.

Die geforderte Verdichtung ist nachzuweisen.

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte ergeben, welches Material für den Bodenaustausch gewählt werden kann.

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Es wird in diesem Zusammenhang auf die Überwachung der Erd- und Grün-dungsarbeiten hingewiesen.

9.3 Gebäude mit zwei Untergeschossen

Wie aus den Bohrprofilen und Rammdiagrammen auf den Anlagen 2 und 4 bis 6 sowie den schematischen geologischen Profilschnitten auf den Anlagen 7.1 bis 7.3 zu ersehen ist, wurde in der angenommenen Gründungsebene für Ge-bäude mit zwei Untergeschossen, auch unter Beachtung der Baugrundverbes-serung durch den einzubauenden bauzeitlichen Flächenfilter in einer Stärke von ca. 0,3 m, ausreichend tragfähiger Baugrund angetroffen.

Ggf. noch in der Aushubebene anstehende nicht ausreichend tragfähige Böden sind vollständig auszuheben und durch das Flächenfiltermaterial zu ersetzen.

10 Bodenkennwerte

Die für die erdstatischen Berechnungen erforderlichen Bodenkennwerte können, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Rammsondierungen, als Mittel-werte geschätzt, wie folgt in Ansatz gebracht werden:

Material des bauzeitlichen Flächenfilters (Kiessand 0/32, Schotter 0/45) oder Bodenaustausch- bzw. Bodenauffüllmaterial (Kiessand 0/32, Füllsand, Grubenkies, Schotter 0/45)

Wichte γ : 19,5 kN/m3

(unter Auftrieb γ´ : 11,5 kN/m3)

Reibungswinkel ϕ´ : 35,0 °

Kohäsion c´ : 0 kN/m2

Steifeziffer ES : 60 MN/m2

Durchlässigkeits- beiwert k : > 1 ⋅ 10-4 m/s

Proctordichte DPr : 100 %

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Auffüllung

Wichte γ : 18,5 kN/m3

(unter Auftrieb γ´ : 10,5 kN/m3)

Reibungswinkel ϕ´ : 30,0 °

Kohäsion c´ : 0 kN/m2

organische Ablagerungen

Wichte γ : 13,0 kN/m3

(unter Auftrieb γ´ : 3,0 kN/m3)

Reibungswinkel ϕ´ : 17,5 °

Kohäsion c´ : 7,5 kN/m2

Steifeziffer ES : 1 MN/m2

Geschiebelehm/-mergel, weich bzw. weich- bis steifplastisch

Wichte γ : 21,0 kN/m3

(unter Auftrieb γ´ : 12,0 kN/m3)

Reibungswinkel ϕ´ : 25,0 °

Kohäsion c´ : 10 kN/m2

Steifeziffer ES : 15 MN/m2

Durchlässigkeits- beiwert k : < 1 ⋅ 10-7 m/s

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Geschiebelehm/-mergel, steif

Wichte γ : 22,0 kN/m3

(unter Auftrieb γ´ : 12,0 kN/m3)

Reibungswinkel ϕ´ : 27,5 °

Kohäsion c´ : 15,0 kN/m2

Steifeziffer ES : 40 MN/m2

Durchlässigkeits- beiwert k : < 1 ⋅ 10-7 m/s

Bruchwert der Mantelreibung qs,k : 50 kN/m2

Pfahlspitzen- widerstand qb,k : 400 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,02) 500 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,03) 900 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,10)

Sande (n10 ≥ 10 Schläge der schweren Rammsondierung)

Wichte γ : 19,0 kN/m3

(unter Auftrieb γ´ : 11,0 kN/m3)

Reibungswinkel ϕ´ : 35,0 °

Kohäsion c´ : 0 kN/m2

Steifeziffer ES : 60 MN/m2

Durchlässigkeits- beiwert k : ca. 1 ⋅ 10-4 m/s

Bruchwert der Mantelreibung qs,k : 100 kN/m2

Pfahlspitzen- widerstand qb,k : 900 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,02) 1.200 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,03) 2.500 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,10)

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Beckenschluff

Wichte γ : 19,5 kN/m3

(unter Auftrieb γ´ : 11,0 kN/m3)

Reibungswinkel ϕ´ : 25,0 °

Kohäsion c´ : 15 kN/m2

Steifeziffer ES : 40 MN/m2

Durchlässigkeits- beiwert k : ca. 1 ⋅ 10-6 m/s

Bruchwert der Mantelreibung qs,k : 65 kN/m2

Pfahlspitzen- widerstand qb,k : 700 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,02) 800 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,03) 1.300 kN/m2 (bezogene Pfahlkopfsetzung 0,10)

11 Bodenklassen gem. VOB/DIN 18300 und Bodengruppen gem. DIN 18196

Für die Ausschreibung der Erdarbeiten sind die angetroffenen Bodenarten wie folgt zu klassifizieren und in folgende Bodengruppen einzuordnen:

Auffüllung Klassen: 1, 3 und 4 (bei grobstückigen Inhaltsstoffen, z.B. Resten der ehemaligen Be-bauung, grobem Bauschutt bzw. Oberflächenbefestigungen, auch Klassen 5 bis 7; bei Verschlammungen, Wasser-sättigung bzw. einer Konsistenz-zahl von Ic < 0,5: Klasse 2)

Bodengruppe: A

Organische Böden Klassen: 2 bis 4 Bodengruppen: HN/HZ/OU

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Anmerkung: Aufgrund der hohen Grundwasserstände im Untersu-chungsbereich ist davon auszugehen, dass ein Groß-teil des Aushubbodens der Bodenklasse 2 gemäß DIN 18300 („fließende Bodenarten“) zuzuordnen ist. Entsprechende Positionen sind daher in der Aus-schreibung zu berücksichtigen.

Geschiebelehm/-mergel Klassen: 4 und 5 (bei Verschlammungen, Wasser-sättigung bzw. einer Konsistenz-zahl von Ic < 0,5: Klasse 2; bei ggf. eingelagerten Steinen bzw. Findlingen in Blockgröße auch Klassen 6 und 7)

Bodengruppen: ST*/TL/TM/TA

Sande Klassen: 3 und 4 Die Bohrungen S5/92 und S10/92 mussten aufgrund von Bohrhindernissen in den Sanden eingestellt werden. Bei eingelagerten gröberen Stei-nen sind die Sande den Boden-klassen 5 und 6 zuzuordnen. Ggf. eingelagerte Steine mit > 0,1 m3 Rauminhalt sind in die Bodenklasse 7 zu stellen.

Bodengruppen: SE/SU/SU*

Beckenschluff Klasse: 4 (bei Verschlammungen, Wasser-sättigung bzw. einer Konsistenz-zahl von Ic < 0,5: Klasse 2)

Bodengruppen: UL/UM/TL

12 Klassifizierung der oberflächennahen Böden gem. ZTV E-StB 09

Die im oberflächennahen Bereich anstehenden Böden sind je nach Feinkornan-teil und Ungleichförmigkeitszahl gemäß ZTV E-StB 09, Tabelle 1, in die Frost- empfindlichkeitsklassen F 1 (nicht frostempfindlich - nicht bindige Auffüllungen) bis F 3 (sehr frostempfindlich - bindige Auffüllungen) zu stellen.

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13 Verwendung des Aushubmaterials

Der beim Aushub anfallende Boden ist abzufahren.

14 Organoleptische Bewertungen und Ergebnisse der chemischen Unter-suchungen

Die entnommenen Bodenproben wurden organoleptisch bewertet. Dabei wurde im untersuchten Bereich eine anthropogene Auffüllung in einer Mächtigkeit von ca. 1,1 bis ca. 4,3 m unter GOK in der im Kapitel 5.1 beschriebenen Zusam-mensetzung angetroffen.

Organoleptische, d.h. optische oder geruchliche Auffälligkeiten wurden, mit Ausnahme der Bauschutt- und Ziegelbruchanteile in der Auffüllung, nicht fest-gestellt.

Zur Klärung des Verwertungs-/Entsorgungspfades der beim Aushub anfallen-den Böden wurden aus den aufgefüllten Böden folgende Mischproben gebildet:

Mischproben- bezeichnung

RKS Teufe in m unter GOK

MP 1 1 4 6

0,0 - 2,8 0,1 - 2,2 0,0 - 1,9

MP 2

5 7 8 9

0,08 - 2,5 0,1 - 1,9

0,15 - 2,5 0,0 - 1,2

MP 3 2 3

10

0,08 - 1,3 0,0 - 1,1 0,1 - 1,5

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Die Mischproben MP 1 bis MP 3 wurden zur chemischen Analytik auf die Para-meter der LAGA-Richtlinie 2004 (Tabellen II.1.2-2 bis II.1.2-5; Zuordnungswerte für die Verwendung in bodenähnlichen Anwendungen sowie für den einge-schränkten Einbau in technischen Bauwerken - Feststoffgehalte und Eluatkon- zentrationen im Bodenmaterial) an ein akkreditiertes chemisches Laboratorium weitergeleitet.

Im Hinblick auf eine Verwertung bzw. Entsorgung von Bodenaushub werden in der LAGA-Richtlinie 2004 folgende Zuordnungswerte als Obergrenzen der Ein-bauklassen unterschieden:

Zuordnungswert Z 0 uneingeschränkter Einbau möglich

Zuordnungswert Z 1 Die Zuordnungswerte Z 1 im Feststoff und Z 1.1 bzw. Z 1.2 im Eluat stellen die Obergrenze für den offenen Einbau in technischen Bauwerken dar. Im Eluat gelten grundsätzlich die Z 1.1-Werte. Darüber hinaus kann in hydrogeologisch güns-tigen Gebieten Bodenmaterial mit Eluatkonzen- trationen bis zu den Zuordnungswerten Z 1.2 eingebaut werden. Hydrogeologisch günstig sind u.a. Standorte, bei denen der Grundwas-serleiter nach oben durch ausreichend mächti-ge Deckschichten mit hohem Rückhaltevermö-gen gegenüber Schadstoffen überdeckt ist oder Standorte mit hohem Grundwasserflurabstand.

Zuordnungswert Z 2 Die Zuordnungswerte Z 2 stellen die Obergren-ze für den Einbau von Bodenmaterial in techni-schen Bauwerken mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Dadurch soll der Transport von Inhaltsstoffen in den Untergrund und in das Grundwasser verhindert werden.

Entsprechend den Ergebnissen der chemischen Untersuchungen (s. Anlagen 8 und 9.1) überschreiten die festgestellten Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und die Benzo[a]pyrengehalte der Mischprobe MP 1 den Zuordnungswert Z 2 der LAGA-Richtlinie.

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Die Gehalte an Kohlenwasserstoffen (KW) und der Gesamtgehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff (TOC) der Mischprobe MP 1 liegen im Bereich des Zu-ordnungswertes Z 1 der LAGA-Richtlinie. Alle weiteren untersuchten Parameter der Mischprobe MP 1 halten die jeweiligen Zuordnungswerte Z 0 der LAGA-Richtlinie ein.

Aufgrund der in der Mischprobe MP 1 festgestellten erhöhten Gehalte an PAK und KW wurden die Bodenproben der die Mischprobe MP 1 zusammensetzen-den Bohrungen RKS 1 aus 0,0 - 2,8 m Tiefe, der Bohrung RKS 4 aus 0,0 - 2,2 m Tiefe und der Bohrung RKS 6 aus 0,0 - 1,9 m Tiefe zusätzlich auf die Pa-rameter PAK und KW untersucht.

In der Probe der Bohrung RKS 4 aus 0,0 m bis 2,2 m Tiefe wurde ein PAK-Gehalt festgestellt, der im Bereich des Zuordnungswertes Z 2 der LAGA-Richtlinie liegt. Der Benzo[a]pyrengehalt hält den Zuordnungswert Z 1 und der KW-Gehalt den Zuordnungswert Z 0 der LAGA-Richtlinie ein.

Bei den Proben aus den Bohrungen RKS 1 und RKS 6 wurden KW- und PAK-Gehalte festgestellt, die die jeweiligen Zuordnungswerte Z 0 der LAGA-Richtlinie einhalten.

Bei dem in der Mischprobe MP 1 festgestellten erhöhten PAK-Gehalt handelt es sich somit um eine lokal auf den Bereich der Bohrung RKS 4 begrenzte Verun-reinigung. Die beim Aushub im Bereich der Bohrung RKS 4 anfallenden aufgefüllten Böden sind demnach in die Kategorie Z 2 und die im Bereich der Bohrungen RKS 1 und RKS 6 anfallenden aufgefüllten Böden in die Kategorie Z 1 der LAGA-Richtlinie einzustufen und einer entsprechenden Verwertung/Entsorgung zuzuführen.

Die elektrische Leitfähigkeit des Eluates der Mischprobe MP 2 liegt im Bereich des Zuordnungswertes Z 1.2 der LAGA-Richtlinie. Alle weiteren untersuchten Parameter der Mischprobe MP 2 halten die jeweiligen Zuordnungswerte Z 0 der LAGA-Richtlinie ein.

In der Mischprobe MP 3 halten alle untersuchten Parameter die jeweiligen Zu-ordnungswerte Z 0 der LAGA-Richtlinie ein.

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Die beim Aushub anfallenden aufgefüllten Böden aus dem Bereich der Misch-probe MP 2 sind in die Kategorie Z 1.2 und aus dem Bereich der Mischprobe MP 3 in die Kategorie Z 0 der LAGA-Richtlinie einzustufen und einer entspre-chenden Verwertung zuzuführen.

15 Gründungstechnische Folgerungen

15.1 Gründungsart, Gründungstiefe, Bodenersatz

15.1.1 Nicht unterkellerte Gebäude

Für nicht unterkellerte Gebäude wird aufgrund der im Untergrund anstehenden organischen Ablagerungen eine Pfahlgründung empfohlen.

Die Pfähle müssen mindestens 2,5 m in eine tragfähige Schicht (qc ≥ 7,5 MN/m2) einbinden. Entsprechend den Ergebnissen der schweren Rammsondierungen stehen auf dem Baugrundstück ab einer Tiefe von ca. 2,2/2,4 m ü.NN Böden mit einer aus-reichenden Lagerungsdichte an (s. Kapitel 9.1).

Aufgrund der Inhomogenität des Baugrundes sind für die Bemessung der Pfäh-le im Bereich der geplanten Bebauung noch rasterförmig Drucksondierungen durchzuführen.

15.1.2 Einfach unterkellertes Gebäude

Die Gründung von einem einfach unterkellerten Gebäude kann auf einer be-wehrten Betonsohle erfolgen. Die erforderliche Stärke der Betonsohle ist durch den Tragwerksplaner festzulegen. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird bei ca. 5,1 m ü.NN angenommen.

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Bei einer einfachen Unterkellerung sind die unter der geplanten Gebäudesohle anstehenden nicht ausreichend tragfähigen organischen sowie die z.T. weichen bindigen Böden vollständig auszuheben und durch nicht bindiges, wasserdurch-lässiges und verdichtungsfähiges Lockergesteinsmaterial wie Grubenkies, Kies-sand 0/32, Füllsand oder Schotter 0/45 zu ersetzen (s. Kapitel 9.2). Das Bodenaustauschmaterial übernimmt dann gleichzeitig die Funktion eines bauzeitlichen Flächenfilters.

Das Bodenaustauschmaterial ist in Lagenstärken bis maximal 0,3 m einzubrin-gen und mittels geeigneter Verdichtungsgeräte bis auf ca. 100 % der Proctor-dichte zu verdichten. Dabei ist die unterste Lage des Bodenaustausches sta-tisch nur leicht zu verdichten, ohne ggf. unterlagernde bindige Böden in ihrer Struktur zu stören und in ihrer Tragfähigkeit herabzusetzen.

15.1.3 Gebäude mit zwei Untergeschossen

Die Gründung eines Gebäudes mit zwei Untergeschossen kann ebenfalls auf einer bewehrten Betonsohle erfolgen. Die erforderliche Stärke der Betonsohle ist durch den Tragwerksplaner festzulegen. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für ein Gebäude mit zwei Unter-geschossen wird bei ca. 2,4 m ü.NN angenommen.

Für die bauzeitliche Wasserhaltung ist unter der Gebäudesohle ein bauzeit- licher Flächenfilter auszuführen. Als Material für den bauzeitlichen Flächenfilter wird Kiessand 0/32, Kalkstein-schotter 0/45 bzw. eine äquivalente Mischung oder Bodenart empfohlen. Das Material des bauzeitlichen Flächenfilters wird nur mit einem leichten Flächen-rüttler verdichtet, wobei der darunter liegende Boden in seiner Struktur nicht zu stören ist (s. Kapitel 6.2).

Ein weiterer Bodenersatz wird i.d.R. nicht notwendig. Lediglich ggf. noch in der Aushubebene für die Gründung anstehende nicht ausreichend tragfähige Bö-den sind vollständig auszuheben und durch das Flächenfiltermaterial zu erset-zen (s. Kapitel 9.3).

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15.2 Baugrubensicherung

Kommen nicht unterkellerte Gebäude in Verbindung mit einer Pfahlgründung zur Ausführung, werden i.d.R. keine Baugrubensicherungsmaßnahmen not-wendig.

Bei ggf. notwendigen Aushubarbeiten (z.B. für Kanalgräben) können die Bau-grubenwände bis 45° abgeböscht werden. Die Böschungen sind ggf. gegen Erosionen durch Folienabdeckung zu schützen.

Kommen Unterkellerungen zur Ausführung, wird aufgrund der hydrogeologi-schen Verhältnisse für die erforderliche Grundwasserabsenkung eine wasser-dichte Baugrubenumschließung, die in eine ausreichend undurchlässige Bo-denschicht einbindet, notwendig, um Schäden an umliegenden Gebäuden zu vermeiden (s. Kapitel 6.2). Die wasserdichte Baugrubenumschließung, die statisch nachzuweisen ist, ist erschütterungsfrei, z.B. mittels einer überschnittenen Bohrpfahlwand bzw. einer Schlitzwand, herzustellen.

Für die Ausführung der Baugruben und Verbaumaßnahmen gelten die Vorga-ben der DIN 4124.

Im Übergangsbereich zur angrenzenden Bebauung sind die Aushubbegrenzun-gen gemäß DIN 4123 zu berücksichtigen. Der Baugrubenverbau kann gleichzeitig zur Sicherung der angrenzenden Ge-bäude mit herangezogen werden.

Der Baugrubenverbau ist bis in die nur gering durchlässigen Beckenschluffe zu führen, die im Bereich des Baugrundstücks entsprechend den Ergebnissen der Aufschlussbohrungen ab ca. -6,8 m ü.NN bis ca. -11,6 m ü.NN anstehen. Der Baugrubenverbau sollte mindestens 1,5 m in die bindige Bodenschicht ein-binden. Ausgehend von einer mittleren Geländehöhe bei ca. 7,9 m ü.NN erge-ben sich dann Verbautiefen von ca. 16,2 m bis ca. 20,0 m. Die Oberkante der Beckenschluffe ist noch mittels Drucksondierungen genauer zu erkunden.

Page 31: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

31

Im Übergangsbereich zum südlich angrenzenden Gebäude der HUK müsste bereits ein Baugrubenverbau vorhanden sein. Hier sind Informationen vom Grundstückseigentümer einzuholen, um zu prüfen, ob der vorhandene Verbau ggf. weiter genutzt werden kann.

Aufgrund der Baugrubentiefe sowie des Grundwasserdruckgefälles werden Rückverankerungen (z.B. mit Verpressankern gemäß DIN 4125) des Baugru-benverbaus notwendig.

Für die Vorbemessung der Verpressanker können für Verpressstreckenlängen von l = 5 m bis 10 m (mindestens steifplastischer Geschiebelehm/-mergel) bzw. l = 2 m bis 10 m (Sande und Kiese) folgende Werte für die Grenzmantelreibung bzw. die Grenzzuglast in Ansatz gebracht werden:

Sande F = 200 kN - 500 kN

Geschiebemergel ca. τM = 250 kN/m2 - 200 kN/m2

Die endgültigen Bemessungswerte sind noch mittels Probebelastungen festzu-legen.

Bei der Ausführung von Rückverankerungen ist darauf zu achten, dass die An-ker bis in den Bereich der Nachbargrundstücke reichen werden, so dass ent-sprechende Genehmigungen einzuholen sind. Auch die Gebäude östlich der Hopfenstraße wurden vermutlich mit mehreren Untergeschossen in Verbindung mit einer wasserdichten Baugrubenumschlie-ßung hergestellt. Hier ist im Vorfeld der Baumaßnahme zu klären, ob ggf. für die Rückverankerung des Baugrubenverbaus Anker verwendet wurden, die bis in den Bereich des geplanten Bauvorhabens reichen. Es ist zu klären, ob bzw. mit welcher Neigung und Länge Verpressanker für die Rückverankerung der geplanten Baugrubenumschließung hergestellt werden können.

Für die angrenzenden Gebäude ist eine Beweissicherung durchzuführen.

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32

15.3 Belastung des Baugrundes

Kommt ein auf Pfählen gegründetes nicht unterkellertes Gebäude zur Ausfüh-rung, kann die Vorbemessung der Pfähle auf Grundlage der im Kapitel 10 an-gegebenen Bodenkennwerte erfolgen. Für die endgültige Bemessung der Pfähle sind aufgrund der Inhomogenität des Baugrundes noch rasterförmig Drucksondierungen durchzuführen. Die Anzahl und die Anordnung der Pfähle sind dann nach dem Vorliegen der Lastpläne bzw. der Sohldruckverteilung durch den Spezialtiefbauer festzulegen.

Für die Gründung von einfach- und doppelt unterkellerten Gebäuden wurden unter Berücksichtigung der Vorbelastung und einer angenommenen mittleren Bodenpressung von ca. 150 kN/m2 die überschlägigen Setzungsberechnungen auf den Anlagen 10.1 und 10.2 für ein Plattensegment mit einer Kantenlänge von jeweils 10 m ausgeführt.

Entsprechend den Ergebnissen der Setzungsberechnung auf der Anlage 10.1 ergibt sich für ein einfach unterkellertes Gebäude rechnerisch eine Setzung von ca. 1,95 cm. Für die Bemessung der Betonsohle ist dann ein Bettungsmodul von ks = 7,7 MN/m3 in Ansatz zu bringen.

Für ein zweifach unterkellertes Gebäude ergeben sich rechnerisch Setzungen von ca. 0,6 cm. Der Bettungsmodul ist dann bei einer Bebauung mit einer zwei-geschossigen Unterkellerung mit ks = 25 MN/m3 anzusetzen.

Bei lokal auf die Betonsohle wirkenden Einzellasten ist eine Belastung bis sm = 250 kN/m2 bei einer eingeschossigen Unterkellerung und bis sm = 400 kN/m2 bei einer zweigeschossigen Unterkellerung zulässig (charakte-ristische, d.h. zulässige Belastung).

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33

15.4 Setzungsverhalten und Grundbruchsicherheit

Die Setzungen werden bei den vorgenannten Belastungen rechnerisch Sg = 2,0 cm nicht überschreiten. Die Setzungsdifferenzen, die sich durch die unterschiedlichen Baugrundverhältnisse ergeben, betragen nach den über-schlägigen Setzungsberechnungen bei annähernd gleichmäßig zu erwartender Lastverteilung nur wenige Millimeter und können vernachlässigt werden.

Unzulässige Setzungen und Setzungsdifferenzen sind somit nicht zu erwarten.

Nach Fertigstellung des Lastplanes ist ggf. eine Überprüfung des Setzungsver-haltens durch einen Gutachter vorzunehmen.

Eine ausreichende Grundbruchsicherheit [Ausnutzungsgrad µ(parallel zu b) ≤ 1,0; Teilsicherheit γGr ≥ 1,4] ist bei der Durchführung von Plattengründungen gewähr-leistet.

16 Überwachung der Erd- und Gründungsarbeiten

Nach Freilegung der Baugrubensohle oder auch während der Ausschachtungs-arbeiten ist eine abschließende Baugrundbeurteilung erforderlich. Bei Ausführung einer Pfahlgründung ist das Bohrgut aus der Pfahlaufstands- fläche nach der Fertigstellung des ersten Bohrpfahles vom Gutachter abneh-men zu lassen.

Es erfolgt ein Vergleich der Baugrundverhältnisse zu denen, die dem vorliegen-den geotechnischen Gutachten zugrunde gelegt wurden.

Im Zuge der Überwachung der Erd- und Gründungsarbeiten werden die ggf. erforderlichen Bodenaustauscharbeiten exakt festgelegt, und es erfolgen die endgültigen Angaben zur Wasserhaltung, zur Baugrubensicherung und zur Gründung.

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34

Darüber hinaus kann im Rahmen der Qualitätssicherung eine Überprüfung der dem vorliegenden geotechnischen Gutachten zugrunde gelegten, geschätzten Bodenkennwerte erfolgen.

17 Verdichtungsüberprüfung

Nach Fertigstellung des ggf. erforderlichen Bodenaustausches und der Verdich-tungsarbeiten ist eine Überprüfung der geforderten Verdichtung erforderlich.

Die Verdichtungsüberprüfung erfolgt durch Rammsondierungen, Plattendruck-versuche und durch Raumgewichtsbestimmungen in Verbindung mit den im Labor ermittelten Proctorwerten.

18 Angaben zu bautechnischen Maßnahmen für die Außenanlagen

Das Baugelände gehört gemäß RStO 12 der Frosteinwirkungszone I der Bun-desrepublik Deutschland an.

Die im oberflächennahen Bereich anstehenden Böden sind je nach Feinkornan-teil und Ungleichförmigkeitszahl gemäß ZTV E-StB 09, Tabelle 1, in die Frost- empfindlichkeitsklassen F 1 (nicht frostempfindlich - nicht bindige Auffüllungen) bis F 3 (sehr frostempfindlich - bindige Auffüllungen) zu stellen.

Die Stärke und der Aufbau des Umfahrten- und Flächenoberbaus richten sich nach der vom Planer festzulegenden Bauklasse, der Ausführung der Trag-schicht und der Art der Fahrbahndecke. Für die Herstellung der Außenanlagen sind für den Planer und die ausführende Firma die RStO 12, die ZTV E-StB 09 sowie die ZTV SoB-StB 04 maßgebend.

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35

Davon ausgehend, dass im Untergrund Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F 3 anstehen und unter Berücksichtigung der ungünstigen Wasserverhältnisse, beträgt die Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus gemäß den Tabel-len 6 und 7 der RStO 12 für die

Belastungsklassen Bk3,2 bis Bk1,0 0,65 m

und für die Belastungsklassen Bk0,3 0,55 m.

Um die Tragfähigkeitswerte gemäß ZTV E-StB 09 bzw. der RStO 12 erreichen zu können, ist auf dem Untergrund der befestigten Außenanlagen ein Ev2-Wert von ≥ 45 MN/m2 nachzuweisen. Kann der Ev2-Wert von ≥ 45 MN/m2 unter der Frostschutzschicht auf dem Pla-num durch eine Verdichtung der anstehenden Böden nicht erreicht werden, sind Bodenverbesserungen wie Bodenaustauscharbeiten in Stärken von ca. 0,1 m bis ca. 0,3 m erforderlich.

Die erforderlichen bautechnischen Maßnahmen sind ggf. durch Probeverdich-tungen festzulegen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Überwachung der Erd- und Gründungsarbeiten hingewiesen.

Das Baugelände wird schon seit mehreren Jahren als Parkplatzfläche genutzt, so dass bereits eine gewisse Vorbelastung des Baugrundes stattgefunden hat. Aufgrund der im Untergrund anstehenden organischen Böden kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft zu Setzungen kommt, die zu Schä-den an der Oberflächenbefestigung (Absenkungen bzw. Unebenheiten) führen können.

Es wird deshalb empfohlen, unter den Trag- und Frostschutzschichten ein Geo-gitter auszulegen, um Schäden an der Oberflächenbefestigung zu minimieren. Die Oberflächenbefestigungen sollten aus Pflaster hergestellt werden, um ggf. auftretende Absenkungen bzw. Unebenheiten mit geringem Aufwand ausbes-sern zu können. Der Bauherr ist darauf hinzuweisen, dass Schäden an der Oberflächenbefesti-gung nicht ausgeschlossen werden können.

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36

19 Versickerung von Niederschlagswasser

Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers gemäß DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt DWA-A 138, ist aufgrund der vorliegenden hydrogeolo-gischen Gegebenheiten auf dem Baugrundstück nicht möglich.

20 Hinweise auf weitere Untersuchungen

Nach Fertigstellung weiterer oder geänderter, aus baugrundtechnischer Sicht relevanter Planunterlagen ist ein Nachtrag zum geotechnischen Gutachten er-forderlich.

Sollte auf dem Baugrundstück eine Pfahlgründung vorgesehen sein, wird auf-grund der Inhomogenität des Baugrundes empfohlen, für die Bemessung der Pfähle im Bereich der geplanten Bebauung rasterförmig Drucksondierungen durchzuführen. Für die Herstellung einer wasserdichten Baugrubenumschließung ist die Ober-kante der Beckenschluffe noch mittels Drucksondierungen genauer zu erkun-den.

21 Schlusswort

Der Gutachter ist zu einer ergänzenden Stellungnahme aufzufordern, wenn sich Fragen ergeben, die im vorliegenden geotechnischen Gutachten nicht erörtert wurden.

Münster, den 20. Januar 2014

i.A. Dipl.-Geologe R. Barenbrügge Fiet Krause Inhaber

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37

Planunterlagen:

Nr. 1 Auszug aus dem Liegenschaftskataster, 1:1.000

Nr. 2 Auszug aus dem Kanalinformationssystem der Stadt Kiel, 1:500

Nr. 3 Lagepläne, 1:500, mit eingetragener Lage der geplanten Hochbauten

Nr. 4 Mündliche Auskünfte des Umweltschutzamtes der Stadt Kiel

Nr. 5 Gutachten des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Klaus David „BV 274/92 - Bebau-ung Ring-/Hopfen-/Lerchenstraße in Kiel, Untersuchung des Baugrundes - Beurteilung der Gründung“ vom 10.09.1992 (Anlagen nicht vollständig)

Nr. 6 Gutachten des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Klaus David „BV 29/94 - Kiel Hopfenstraße - Lerchenstraße, 2. BA, Untersuchungen auf Bodenbelas-tungen, Bodenuntersuchungen, chemische Analysen, Auswertungen“ vom 17.02.1995

Nr. 7 Bericht Nr.1 - Kontaminierungsuntersuchungen - Kiel, EKZ Sophienhof, Stellplatzanlage Hopfenstraße, der IGB Ingenieurgesellschaft mbH vom 03.05.2001

Nr. 8 Archivunterlagen

Anlagen:

Nr. 1 Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Kiel, 1:1.000 (Anlage 1.1); Auszug aus dem Kanalinformationssystem mit eingetragenem Bezugs-punkt, 1:500 (Anlage 1.2); Lageplan, 1:500, mit eingetragenen Boden-aufschlusspunkten (Anlage 1.3)

Nr. 2 Schichtenprofile gemäß DIN 4023 und Rammdiagramme gemäß DIN EN ISO 22476-2 der vom 15.01. bis zum 17.01.2014 ausgeführten Untersuchungen, 1:100 (Anlagen 2.1 bis 2.16)

Nr. 3 Ergebnisse der bodenphysikalischen Laborversuche (Anlagen 3.1 bis 3.10)

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38

Nr. 4 Lageplan und Schichtenverzeichnisse aus dem Gutachten des Inge- nieurbüros Dr.-Ing. Klaus David vom 10.09.1992 (11 Seiten)

Nr. 5 Untersuchungsergebnisse aus dem Gutachten des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Klaus David vom 17.02.1995 (7 Seiten)

Nr. 6 Lageplan und Schichtenverzeichnisse aus dem Bericht Nr.1 der IGB Ingenieurgesellschaft mbH vom 03.05.2001 (8 Seiten)

Nr. 7 Schematische geologische Profilschnitte A-A´ bis C-C´, 1:250/100 (Anlagen 7.1 bis 7.3)

Nr. 8 Tabellarische Zusammenstellung der chemischen Untersuchungs- ergebnisse (2 Seiten)

Nr. 9 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen: Anlage 9.1: Prüfbericht-Nr.: 14-02497/1 (Mischproben, 9 Seiten) Anlage 9.2: Prüfbericht-Nr.: 14-03920/1 (Einzelproben, 3 Seiten) Anlage 9.3: Prüfbericht-Nr.: 14-02498/1 (Wasserprobe, 2 Seiten)

Nr. 10 Setzungsberechnungen (Anlagen 10.1 und 10.2)

Verteiler:

Ten Brinke Industrie- und Gewerbebau GmbH & Co. KG, Herrn Haan/ Herrn Fischer, Dinxperloer Straße 18 - 20, 46399 Bocholt (3-fach)

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0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.deAuszug aus dem LiegenschaftskatasterInhalt

Wohnbauprojekt

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

Projekt

1.1

2013/12470

1:1.000

17.01.2014

Maßstab

Datum

Anlage

Projekt-Nr

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0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.deAuszug aus dem Kanalinformationssystem

mit eingetragenem Bezugspunkt (BP.)

Inhalt

Wohnbauprojekt

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

Projekt

1.2

2013/12470

1:500

17.01.2014

Maßstab

Datum

Anlage

Projekt-Nr

(BP.)

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A

B

C

A’

B’

C’

RKS 1

RKS 2

RKS 3

RKS 4

RKS 5

RKS 6

RKS 7

RKS 8

RKS 9

RKS 10DPL/M 1 DPL/M 4

DPM 2/a/b

DPL/M 3

DPH 1

DPH 2

BS10/01

BS11/01 BS9/01 BS3/01

BS8/01

BS7/01 BS1/01 BS5/01

BS6/01

BS2/01 BS12/01

BS13/01

BS4/01

S4/95

S2/95S5/95

S7/95

S6/95S1/95

S3/95

S7/92

S6/92

S3/92

S2/92S1/92

S12/85S1/85B2/851/852/85

(Wilma)(Wilma)(Wilma)(LZB)(LZB)

S5/92

S9/92

S8/92

S10/92

S11/92

S12/92S13/92

S5a/92

S9a/92

WohnbauprojektHopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

Lageplan mit eingetragenen Bodenaufschlusspunkten

Projekt

Inhalt

Legende

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1.3

2013/12470

1:500

17.01.2014

Anlage

Projekt-Nr.

Maßstab

Datum

DPL/M = Leichte/Mittelschwere Rammsondierung

RKS = Rammkernsondierbohrung

= Bodenaufschlusspunkt IGB

= Bodenaufschlusspunkt Dr. David

DPH = Schwere Rammsondierung

DPM = Mittelschwere Rammsondierung

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

15.01.2014

8,0

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

RKS 1GOK = 8,30 m ü. NN

RKS 1

1:100

2013/124708,30 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.1

8,00 m unter GOK

A (S,u,Bsch')

0,00

1,10

A (S,u,Bsch')

2,80

U, h¯ , s'

4,00 S, g', u'

4,30Lg

4,90

mS, fs, gs, u'

8,008,00

1,10 m; 15.01.14

0,30 m ü. NN

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

15.01.2014

7,0

RKS 2GOK = 7,73 m ü. NN

RKS 2

1:100

2013/124707,73 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.2

1,30 m unter GOK

A (Pfl) 0,000,08

A (S,Bsch,u')

1,00 A (S,Bsch,u') -> Hind

1,301,30

1,00 m; 15.01.14

6,43 m ü. NN

Harkortstraße 14

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

-1,0

-2,0

-3,0

-4,0

-5,0

-6,0

-7,0

RKS 3GOK = 7,52 m ü. NN

RKS 3

1:100

2013/124707,52 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.3

15,00 m unter GOK

A (S,u,h,Bsch')

0,00

1,10

S, g', u'

2,20

U, s, h

3,10

S, u', h'

4,10U, h¯ , s'

4,80 mS, fs¯ , gs', u'

5,30

Mg + S-Lin

7,90

Mg + S-Lin

10,70

mS, fs, gs

15,0015,00

1,10 m; 16.01.14

-7,48 m ü. NN

Harkortstraße 14

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Tel:

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0251 - 97135-0

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

8,0

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

-1,0

-2,0

-3,0

-4,0

-5,0

-6,0

RKS 4GOK = 8,26 m ü. NN

RKS 4

1:100

2013/124708,26 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.4

15,00 m unter GOK

A (Pfl) 0,000,08 A (S)0,10 A (Bsch,s,u')

1,00

A (Bsch,s,u')

2,20

U, h¯ , s'

3,10

Mg

4,90

S, g', u'

11,10

mS, fs, gs', u'

15,0015,00

1,00 m; 16.01.14

-6,74 m ü. NN

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

8,0

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

RKS 5GOK = 8,02 m ü. NN

RKS 5

1:100

2013/124708,02 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.5

8,00 m unter GOK

A (Pfl) 0,000,08

A (S,Bsch,u')

1,20

A (S,Bsch,u')

2,50

U, h¯ , s'

4,30Lg

5,10

mS, gs, fs', g'

8,008,00

1,20 m; 16.01.14

0,02 m ü. NN

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

8,0

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

RKS 6GOK = 8,30 m ü. NN

RKS 6

1:100

2013/124708,30 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.6

6,00 m unter GOK

A (S,u',Bsch')

0,00

1,00

A (S,u',Bsch')

1,90U, h¯ , s

2,50

mS, fs, u

4,10

Lg + S-Lin

5,00

mS, fs, u'

6,006,00

1,00 m; 16.01.14

2,30 m ü. NN

Harkortstraße 14

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

RKS 7GOK = 7,79 m ü. NN

RKS 7

1:100

2013/124707,79 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.7

8,00 m unter GOK

A (Pfl) 0,000,08 A (S)0,10 A (S,Bsch',u')0,30

A (S,Bsch,u')

1,90U, h¯ , s'

2,60

Lg

5,50

mS, fs, gs', u'

8,008,00

0,30 m; 16.01.14

-0,21 m ü. NN

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

17.01.2014

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

RKS 8GOK = 7,65 m ü. NN

RKS 8

1:100

2013/124707,65 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.8

8,00 m unter GOK

A (Pfl) 0,000,08 A (S)0,15 A (S,u',Bsch')0,30

A (S,u',Bsch')

2,50

H

5,00

mS, fs, u'

6,50

Mg

8,008,00

0,30 m; 17.01.14

-0,35 m ü. NN

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

17.01.2014

7,0

RKS 9GOK = 7,93 m ü. NN

RKS 9

1:100

2013/124707,93 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.9

1,20 m unter GOK

A (S,Bsch,u')0,00

0,30

A (S,Bsch,u') -> Hind

1,201,20

0,30 m; 17.01.14

6,73 m ü. NN

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

17.01.2014

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

RKS 10GOK = 7,47 m ü. NN

RKS 10

1:100

2013/124707,47 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.10

8,00 m unter GOK

A (Pfl) 0,000,08 A (S)0,10

A (S,Bsch,u')

1,50 U, h¯ , s' 1,60

fS, u¯ , ms'

3,10

fS, ms¯ , u, gs'

4,10

Mg + S-Lin

6,90

mS, fs, gs', u'

8,008,00

1,50 m; 17.01.14

-0,53 m ü. NN

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

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DPL

DPM

Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

0 10 20 30 40 50 60

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

15.01.2014

8,0

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

DPL/M 1

1:100

2013/124708,17 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.13

8,00 m unter GOK

0,17 m ü. NN

DPL/M 1GOK = 8,17 m ü. NN

Schläge / 10 cm

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

Page 53: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

89

150

0 10 20 30 40 50 60

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

15.01.2014

DPM 2

1:100

2013/124707,80 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.14

0,70 m unter GOK

7,10 m ü. NN

DPM 2GOK = 7,80 m ü. NN

Schläge / 10 cm

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

Page 54: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

76

150

0 10 20 30 40 50 60

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

15.01.2014

DPM 2a

1:100

2013/124707,81 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.14a

0,60 m unter GOK

7,21 m ü. NN

DPM 2aGOK = 7,81 m ü. NN

Schläge / 10 cm

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

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Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

81

150

0 10 20 30 40 50 60

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

15.01.2014

DPM 2b

1:100

2013/124707,82 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.14b

0,70 m unter GOK

7,12 m ü. NN

DPM 2bGOK = 7,82 m ü. NN

Schläge / 10 cm

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

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DPL

DPM

Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

0 10 20 30 40 50 60

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

DPL/M 3

1:100

2013/124707,70 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.15

8,00 m unter GOK

-0,30 m ü. NN

DPL/M 3GOK = 7,70 m ü. NN

Schläge / 10 cm

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

Page 57: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

76

71

84

DPL

DPM

Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

0 10 20 30 40 50 60

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

DPL/M 4

1:100

2013/124707,62 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.16

8,00 m unter GOK

-0,38 m ü. NN

DPL/M 4GOK = 7,62 m ü. NN

Schläge / 10 cm

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

Page 58: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

72

69

67

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

9,0

10,0

11,0

12,0

13,0

14,0

15,0

0 10 20 30 40 50 60

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

-1,0

-2,0

-3,0

-4,0

-5,0

-6,0

-7,0

DPH 1

1:100

2013/124707,57 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.11

15,00 m unter GOK

-7,43 m ü. NN

DPH 1GOK = 7,57 m ü. NN

Schläge / 10 cm

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

Page 59: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Projekt

Bohrung

Datum

Bohrtiefe Maßstab

Projekt-Nr.Ansatzhöhe

Endteufe

Anlage

78

94

171

81

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

9,0

10,0

11,0

12,0

13,0

14,0

15,0

0 10 20 30 40 50 60

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

16.01.2014

8,0

7,0

6,0

5,0

4,0

3,0

2,0

1,0

0,0

-1,0

-2,0

-3,0

-4,0

-5,0

-6,0

DPH 2

1:100

2013/124708,05 m ü. NN

Wohnbauprojekt

2.12

15,00 m unter GOK

-6,95 m ü. NN

DPH 2GOK = 8,05 m ü. NN

Schläge / 10 cm

Harkortstraße 14

48163 Münster

Tel:

Fax:

0251 - 97135-0

0251 - 97135-99

[email protected] www.erdbaulabor-krause.de

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Page 61: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Körnungslinie

Schlämmkorn Siebkorn

Schluffkorn Sandkorn KieskornFeinstes

Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-Steine

Korndurchmesser d in mm

Bezeichnung

Bodenart

Tiefe [m]

U/Cc :

Entnahmestelle

Bemerkungen:

Ma

sse

na

nte

ile d

er

rne

r <

d in

% d

er

Ge

sa

mtm

en

ge

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100

SOIL GmbH & Co. KG

Harkortstr. 14

48163 Münster

Tel.: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99

Bodenart gem. DIN 18196: SU

An

lag

e:

3.1

Pro

jekt-N

r.:

20

13

/12

47

0

Probe entnommen am: 15.01.2014

Art der Entnahme: gestört

Arbeitsweise: Nasssiebung

Datum: 30.01.2014

BV: Hopfenstraße, Kiel

S, g', u'

4,0 - 4,3

-/-

RKS 1

Page 62: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Körnungslinie

Schlämmkorn Siebkorn

Schluffkorn Sandkorn KieskornFeinstes

Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-Steine

Korndurchmesser d in mm

Bezeichnung

Bodenart

Tiefe [m]

U/Cc :

Entnahmestelle

Bemerkungen:

Ma

sse

na

nte

ile d

er

rne

r <

d in

% d

er

Ge

sa

mtm

en

ge

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100

SOIL GmbH & Co. KG

Harkortstr. 14

48163 Münster

Tel.: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99

Bodenart gem. DIN 18196: SU

An

lag

e:

3.2

Pro

jekt-N

r.:

20

13

/12

47

0

Probe entnommen am: 16.01.2014

Art der Entnahme: gestört

Arbeitsweise: Nasssiebung

Datum: 30.01.2014

BV: Hopfenstraße, Kiel

mS, f_s, gs', u'

4,8 - 5,3

-/-

RKS 3

Page 63: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Körnungslinie

Schlämmkorn Siebkorn

Schluffkorn Sandkorn KieskornFeinstes

Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-Steine

Korndurchmesser d in mm

Bezeichnung

Bodenart

Tiefe [m]

U/Cc :

Entnahmestelle

Bemerkungen:

Ma

sse

na

nte

ile d

er

rne

r <

d in

% d

er

Ge

sa

mtm

en

ge

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100

SOIL GmbH & Co. KG

Harkortstr. 14

48163 Münster

Tel.: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99

Bodenart gem. DIN 18196: TL

An

lag

e:

3.3

Pro

jekt-N

r.:

20

13

/12

47

0

Probe entnommen am: 16.01.2014

Art der Entnahme: gestört

Arbeitsweise: komb. Sieb.- Schlämmanalyse

Datum: 30.01.2014

BV: Hopfenstraße, Kiel

Mg

3,1 - 4,9

-/-

RKS 4

Page 64: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Körnungslinie

Schlämmkorn Siebkorn

Schluffkorn Sandkorn KieskornFeinstes

Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-Steine

Korndurchmesser d in mm

Bezeichnung

Bodenart

Tiefe [m]

U/Cc :

Entnahmestelle

Bemerkungen:

Ma

sse

na

nte

ile d

er

rne

r <

d in

% d

er

Ge

sa

mtm

en

ge

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100

SOIL GmbH & Co. KG

Harkortstr. 14

48163 Münster

Tel.: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99

Bodenart gem. DIN 18196: TM

An

lag

e:

3.4

Pro

jekt-N

r.:

20

13

/12

47

0

Probe entnommen am: 16.01.2014

Art der Entnahme: gestört

Arbeitsweise: komb. Sieb.- Schlämmanalyse

Datum: 30.01.2014

BV: Hopfenstraße, Kiel

Mg

2,6 - 5,5

-/-

RKS 7

Page 65: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Körnungslinie

Schlämmkorn Siebkorn

Schluffkorn Sandkorn KieskornFeinstes

Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-Steine

Korndurchmesser d in mm

Bezeichnung

Bodenart

Tiefe [m]

U/Cc :

Entnahmestelle

Bemerkungen:

Ma

sse

na

nte

ile d

er

rne

r <

d in

% d

er

Ge

sa

mtm

en

ge

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100

SOIL GmbH & Co. KG

Harkortstr. 14

48163 Münster

Tel.: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99

Bodenart gem. DIN 18196: S_U

An

lag

e:

3.5

Pro

jekt-N

r.:

20

13

/12

47

0

Probe entnommen am: 17.01.2014

Art der Entnahme: gestört

Arbeitsweise: Nasssiebung

Datum: 30.01.2014

BV: Hopfenstraße, Kiel

fS, _u, ms'

1,6 - 3,1

-/-

RKS 10

Page 66: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Körnungslinie

Schlämmkorn Siebkorn

Schluffkorn Sandkorn KieskornFeinstes

Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-Steine

Korndurchmesser d in mm

Bezeichnung

Bodenart

Tiefe [m]

U/Cc :

Entnahmestelle

Bemerkungen:

Ma

sse

na

nte

ile d

er

rne

r <

d in

% d

er

Ge

sa

mtm

en

ge

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100

SOIL GmbH & Co. KG

Harkortstr. 14

48163 Münster

Tel.: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99

Bodenart gem. DIN 18196: S_U

An

lag

e:

3.6

Pro

jekt-N

r.:

20

13

/12

47

0

Probe entnommen am: 17.01.2014

Art der Entnahme: gestört

Arbeitsweise: Nasssiebung

Datum: 30.01.2014

BV: Hopfenstraße, Kiel

fS, m_s, gs', u

3,1 - 4,1

-/-

RKS 10

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Zustandsgrenzen nach DIN 18 122

Plastizitätsdiagramm

0 10 20 30 40 50 60 70 8035

Fließgrenze wL [%]

0

10

20

30

40

50

7

4

Pla

stizitä

tsza

hl I P

[%

]

A-Linie I P

= 0

,73 *

(w L -

20)

Sand-Schluff-Gemische SU

Zwischenbereich

Sand-Ton-

Gemische ST

leicht

plastische

Tone TL

mittelplastische

Tone TM

ausgeprägt

plastische

Tone TA

Tone mit organischen

Beimengungen, organische Tone OT

und ausgeprägt

zusammendrückbare Schluffe UASchluffe

mit organi-

schen Beimen-

gungen und organo-

gene Schluffe OU

und mittelplastische

Schluffe UMleicht plasti-sche Schluffe UL

XO

0 10 20 30 40 50 60 70 80

Plastizitätsbereich (wL bis w

P) [%]

wP wL

10 15 20 25 30 35 40

Schlagzahl

Wa

sse

rge

ha

lt w

[%

]

20.0

20.4

20.8

21.2

21.6

22.0

Einpunktversuch

IC = 0.56Zustandsform

0.00

flüssig

0.50

breiig

0.75

weich

1.00

steifhalbfest

Wassergehalt w = 15.2 %

Fließgrenze wL = 21.9 %

Ausrollgrenze wP = 10.0 %

Plastizitätszahl IP = 11.9 %

Konsistenzzahl IC = 0.56

SOIL GmbH & Co. KGHarkortstr. 14

48163 Münster

Tel: 0251/97135-0 Fax: 0251/97135-99

Anlage: 3.7

Projekt-Nr.: 2013/12470

Bearbeiter: Datum:

Entnahmestelle: RKS 4

Tiefe: 3,1 - 4,9

Bodenart: Mg

Art der Entnahme: gestört

Probe entnommen am: 16.01.2014

BV: Hopfenstraße, Kiel

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Anlage 3.8

Projekt-Nr. 2013/12470

Projekt Hopfenstraße, Kiel

Datum 20.01.2014

Entnahmedatum 15.-17.01.2014

Bearbeiter Kö

Probenbezeichung RKS 1 RKS 4 RKS 5 RKS 7 RKS 10

Entnahmetiefe [m] 4,3 - 4,9 3,1 - 4,9 4,3 - 5,1 2,6 - 5,5 4,1 - 6,9

Wassergehalt [%] 15,79 15,24 13,09 14,23 12,64

Wassergehalte, Konsistenzzahlen, Konsistenzen

Wassergehalt [%] 15,79 15,24 13,09 14,23 12,64

Konsistenzzahl Ic 0,51 0,56 0,74 0,65 0,78

Konsistenz weich weich weich weich steif

Bodenart Lg Mg Lg Mg Mg

Probenbezeichung

Entnahmetiefe [m]

Wassergehalt [%]

Konsistenzzahl Ic

Konsistenz

Bodenart

Probenbezeichung

Entnahmetiefe [m]

Wassergehalt [%]

Konsistenzzahl Ic

Konsistenz

Bodenart

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Anlage

Projekt-Nr.

Projekt Hopfenstraße, Kiel

Entnahmedatum Bearbeiter Kö

Datum

Entnahmestelle RKS 1 RKS 3

Tiefe [m u. GOK] 2,8 - 4,0 2,7 - 3,1

Bodenart U, h*, s'

Glühverlust [%] 15,19 13,25 14,29 7,37 7,35 7,37

Glühverlust (Mittel) [%] 14,24 7,36

2013/12470

3.9

U, s, h

Bestimmung des Glühverlustes nach DIN 18128

15.-17.01.2013

28.01.2014

Entnahmestelle RKS 3 RKS 3

Tiefe [m u. GOK] 3,1 - 4,1 4,1 - 4,8

Bodenart S, u', h'

Glühverlust [%] 2,02 1,59 1,77 12,53 13,52 13,11

Glühverlust (Mittel) [%] 1,79 13,06

Entnahmestelle RKS 5 RKS 8

Tiefe [m u. GOK] 2,5 - 4,3 2,5 - 4,4

Bodenart U, h*, s'

Glühverlust [%] 15,16 13,88 14,73 22,68 30,10 29,80

Glühverlust (Mittel) [%] 14,59 27,53

Bemerkungen :

Benennung des Humusgehaltes gemäß DIN 4022 Teil 1, Tabelle 4

bei Sand und Kies: 1 - 3 % schwach humos

> 3 - 5 % humos

> 5 % stark humos

bei Ton und Schluff 2 - 5 % schwach humos

> 5 - 10 % humos

> 10 % stark humos

U, h*, s'

H

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Anlage

Projekt-Nr.

Projekt Hopfenstraße, Kiel

Entnahmedatum Bearbeiter Kö

Datum

Entnahmestelle RKS 8

Tiefe [m u. GOK] 4,4 - 5,0

Bodenart H

Glühverlust [%] 22,91 28,80 24,89

Glühverlust (Mittel) [%] 25,53

2013/12470

3.10

Bestimmung des Glühverlustes nach DIN 18128

15.-17.01.2013

28.01.2014

Entnahmestelle

Tiefe [m u. GOK]

Bodenart

Glühverlust [%]

Glühverlust (Mittel) [%]

Entnahmestelle

Tiefe [m u. GOK]

Bodenart

Glühverlust [%]

Glühverlust (Mittel) [%]

Bemerkungen :

Benennung des Humusgehaltes gemäß DIN 4022 Teil 1, Tabelle 4

bei Sand und Kies: 1 - 3 % schwach humos

> 3 - 5 % humos

> 5 % stark humos

bei Ton und Schluff 2 - 5 % schwach humos

> 5 - 10 % humos

> 10 % stark humos

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Wohnbauprojekt

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

Ergebnisse der chemischen Untersuchungen

Probe KW KW mobil BTEX PAK16 B-[a]-P LHKW PCB6 EOX As Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn Tl CN TOC

(mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (mg/kg) (Masse-%)

MP 1 340 150 0 235,60 13 0 0 <1 2,6 13,8 0,15 11,2 12,9 8,7 0,19 44,0 <0,4 <0,05 0,82

MP 2 54 <50 0 0,56 <0,05 0 0 <1 2,3 11,0 0,13 8,7 8,1 7,4 <0,1 45,0 <0,4 <0,05 0,23

MP 3 <50 <50 0 0,60 <0,1 0 0 <1 2,9 11,0 0,15 10,4 13,4 9,0 <0,1 39,0 <0,4 <0,05 0,27

RKS 1 (0,0-2,8m) <50 0,62 0,09

RKS 4 (0,1-2,2m) 55 10,42 0,60

RKS 6 (0,0-1,9m) 60 1,29 0,10

Tabelle II.1.2-2: Zuordnungswerte für die Verwendung in bodenähnlichen Anwendungen - Feststoffgehalte im Bodenmaterial

Z 0 (Sand) 100 100 1 3 0,3 1 0,05 1 10 40 0,4 30 20 15 0,1 60 0,4 0,5

Z 0 (Lehm/Schluff) 100 100 1 3 0,3 1 0,05 1 15 70 1 60 40 50 0,5 150 0,7 0,5

Z 0 (Ton) 100 100 1 3 0,3 1 0,05 1 20 100 1,5 100 60 70 1 200 1 0,5

Tabelle II.1.2-4: Zuordnungswerte für den eingeschränkten Einbau in technischen Bauwerken - Feststoffgehalte im Bodenmaterial

Z 1 600 300 1 3 (9) 0,9 1 0,15 3 45 210 3 180 120 150 1,5 450 2,1 3 1,5

Z 2 2000 1000 1 30 3 1 0,5 10 150 700 10 600 400 500 5 1500 7 10 5

Probe pH-Wert el. Leitf. Cl SO4 CN Ph.-Ind. As Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn

(µS/cm) (mg/l) (mg/l) (µg/l) (µg/l) (µg/l) (µg/l) (µg/l) (µg/l) (µg/l) (µg/l) (µg/l) (µg/l)

MP 1 9,3 113 1,2 16,2 <5 <10 <10 <10 <1 <10 <10 <10 <0,2 <10

MP 2 11,0 391 2,7 15,4 <5 <10 <10 <10 <1 <10 15 <10 <0,2 <10

MP 3 9,9 111 <1 11,3 <5 <10 <10 <10 <1 <10 <10 <10 <0,2 <10

Tabelle II.1.2-3: Zuordnungswerte für die Verwendung in bodenähnlichen Anwendungen - Eluatkonzentrationen im Bodenmaterial

Z 0 6,5-9,5 250 30 20 5 20 14 40 1,5 12,5 20 15 < 0,5 150

Tabelle II.1.2-5: Zuordnungswerte für den eingeschränkten Einbau in technischen Bauwerken - Eluatkonzentrationen im Bodenmaterial

Z 1.1 6,5-9,5 250 30 20 5 20 14 40 1,5 12,5 20 15 < 0,5 150

Z 1.2 6-12 1500 50 50 10 40 20 80 3 25 60 20 1 200

Z 2 5,5-12 2000 100 200 20 100 60 200 6 60 100 70 2 600

An

lag

e 8

Se

ite 1

/2

Pro

jekt-N

r.

20

13

/12

47

0

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Wohnbauprojekt

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

Erläuterungen der chemischen Untersuchungen

KW = Kohlenwasserstoffe gesamt (C10 - C40)

KW mobil = Kohlenwasserstoffe (C10 - C22)

BTEX = leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m- und p-Xylol, o-Xylol)

PAK = polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (16 Einzelsubstanzen nach EPA)

B-[a]-P = Einzelwert für Benzo-[a]-Pyren

LHKW = leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe

PCB = polychlorierte Biphenyle

EOX = extrahierbare organische Halogenverbindungen

As = Arsen

Pb = Blei

Cd = Cadmium

Cr = Chrom

Cu = Kupfer

Ni = Nickel

Hg = Quecksilber

Zn = Zink

Tl = Thallium

CN = Cyanid

TOC = organischer Kohlenstoff gesamt

el. Leitf. = elektrische Leitfähigkeit

Cl = Chlorid

SO4 = Sulfat

Ph.-Ind. = Phenolindex

< = kleiner Bestimmungsgrenze

An

lag

e 8

Se

ite 2

/2

Pro

jekt-N

r.

20

13

/12

47

0

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Spannungsverlauf

für den kennzeichnenden Punkt

0.00

2.70

6.50

11.00

0.5

1.0

1.5

2.0

2.5

3.0

3.5

4.0

4.5

5.0

5.5

6.0

6.5

7.0

7.5

8.0

8.5

9.0

9.5

10.0

10.5

11.0

11.5

12.0

b =

10

.00

GS = 0.001.000

0.990

0.938

0.856

0.770

0.694

0.631

0.579

0.536

0.500

0.470

0.443

0.420

0.399

0.379

0.362

0.345

0.330

0.315

0.302

0.289

0.277

0.265

0.254

0.240

Berechnungsgrundlagen:Kiel, HopfenstraßeGrundbruchformel nach DIN 4017 (neu)Teilsicherheitskonzeptγ (Gr) = 1.40γ (G) = 1.35γ (Q) = 1.50Gründungssohle = 0.00 mGrundwasser = 0.00 m

Grenztiefe mit p = 20.0 %

Ergebnisse Einzelfundament:Lasten = ständig / veränderlichVertikallast Fv,k = 15000.00 / 0.00 kNHorizontalkraft Fh,k,x = 0.00 / 0.00 kNHorizontalkraft Fh,k,y = 0.00 / 0.00 kNMoment Mk,x = 0.00 / 0.00 kN * mMoment Mk,y = 0.00 / 0.00 kN * mLänge a = 10.00 mBreite b = 10.00 mUnter ständigen Lasten: Exzentrizität ex = 0.000 m Exzentrizität ey = -0.000 m Resultierende liegt im 1. Kern Länge a' = 10.00 m Breite b' = 10.00 mUnter Gesamtlasten: Exzentrizität ex = 0.000 m Exzentrizität ey = -0.000 m Resultierende liegt im 1. Kern Länge a' = 10.00 m Breite b' = 10.00 m

Grundbruch:Teilsicherheit (Grundbruch) γGr = 1.40σ0f,k / σ0f,d = 929.1 / 663.7 kN/m²Rk = 92913.3 kN

Rd = 66366.6 kNVd = 1.35 * 15000.00 + 1.50 * 0.0 kNVd = 20250.0 kNµ (parallel zu b) = 0.305cal ϕ = 27.4 °ϕ wegen 5° Bedingung abgemindertcal c = 10.56 kN/m²cal γ2 = 11.60 kN/m³cal σü = 0.00 kN/m²Tragfähigkeitsbeiwerte (x):Nc = 24.69; Nd = 13.81; Nb = 6.64Formbeiwerte (x):νc = 1.496; νd = 1.460; νb = 0.700

Setzung infolge Gesamtlasten:Grenztiefe tg = 9.77 m u. GOKVorbelastung = 55.0 kN/m²Setzung (Mittel aller KPs) = 1.95 cmSetzungen der KPs: links oben = 1.95 cm rechts oben = 1.95 cm links unten = 1.95 cm rechts unten = 1.95 cm

Grundriss

b = 10.00

b' = 10.00

a =

10

.00

a' =

10

.00

150.0 150.0

150.0150.0

R = 15000.0

s=1.9 s=1.9

s=1.9s=1.9

System

Schnitt liegt parallel zu b

0.00

2.70

6.50

11.00

0.5

4.0

7.5

11.0

14.5

18.0

21.5

25.0

28.5

32.0

35.5

39.0

GS = 0.00

b = 10.00

max dphi = 5.0 °

γ γ ' ϕ c Es ν

[kN/m³] [kN/m³] [°] [kN/m²] [MN/m²] [-]Bezeichnung

21.0 12.0 25.0 10.0 15.0 0.00 Geschiebelehm22.0 12.0 27.5 15.0 40.0 0.00 Geschiebemergel19.0 11.0 35.0 0.0 60.0 0.00 Sand19.5 11.0 25.0 15.0 40.0 0.00 Schluff

Bodenγ γ ' ϕ c Es ν

[kN/m³] [kN/m³] [°] [kN/m²] [MN/m²] [-]Bezeichnung

21.0 12.0 25.0 10.0 15.0 0.00 Geschiebelehm22.0 12.0 27.5 15.0 40.0 0.00 Geschiebemergel19.0 11.0 35.0 0.0 60.0 0.00 Sand19.5 11.0 25.0 15.0 40.0 0.00 Schluff

Anlage 10.1

Projekt-Nr.:

2014/12470

Neubau einer Wohnbebauung

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

Setzungsberechnung: ein Untergeschoss

Page 117: 02 12470 b · 8,4 m ü.NN in Ansatz gebracht. Die Gründungsebene (Betonsohlenunterkante) für eine einfache Unterkellerung wird dann bei ca. 3,3 m unter OKFF bzw. bei ca. 5,1 m ü.NN

Spannungsverlauf

für den kennzeichnenden Punkt

0.00

3.50

8.00

0.5

1.0

1.5

2.0

2.5

3.0

3.5

4.0

4.5

5.0

5.5

6.0

6.5

7.0

7.5

8.0

8.5

b =

10

.00

GS = 0.001.000

0.999

0.990

0.969

0.938

0.898

0.856

0.812

0.770

0.730

0.694

0.661

0.631

0.604

0.579

0.557

0.536

0.518

0.500

0.484

0.470

0.456

0.443

0.431

0.420

0.409

0.399

0.389

0.379

0.370

0.362

0.353

0.345

0.337

0.330

0.323

0.315

0.309

0.302

0.292

Berechnungsgrundlagen:Kiel, HopfenstraßeGrundbruchformel nach DIN 4017 (neu)Teilsicherheitskonzeptγ (Gr) = 1.40γ (G) = 1.35γ (Q) = 1.50Gründungssohle = 0.00 mGrundwasser = 0.00 m

Grenztiefe mit p = 20.0 %

Ergebnisse Einzelfundament:Lasten = ständig / veränderlichVertikallast Fv,k = 15000.00 / 0.00 kNHorizontalkraft Fh,k,x = 0.00 / 0.00 kNHorizontalkraft Fh,k,y = 0.00 / 0.00 kNMoment Mk,x = 0.00 / 0.00 kN * mMoment Mk,y = 0.00 / 0.00 kN * mLänge a = 10.00 mBreite b = 10.00 mUnter ständigen Lasten: Exzentrizität ex = 0.000 m Exzentrizität ey = -0.000 m Resultierende liegt im 1. Kern Länge a' = 10.00 m Breite b' = 10.00 mUnter Gesamtlasten: Exzentrizität ex = 0.000 m Exzentrizität ey = -0.000 m Resultierende liegt im 1. Kern Länge a' = 10.00 m Breite b' = 10.00 m

Grundbruch:Teilsicherheit (Grundbruch) γGr = 1.40σ0f,k / σ0f,d = 927.4 / 662.5 kN/m²Rk = 92743.4 kN

Rd = 66245.3 kNVd = 1.35 * 15000.00 + 1.50 * 0.0 kNVd = 20250.0 kNµ (parallel zu b) = 0.306cal ϕ = 27.2 °ϕ wegen 5° Bedingung abgemindertcal c = 11.37 kN/m²cal γ2 = 11.35 kN/m³cal σü = 0.00 kN/m²Tragfähigkeitsbeiwerte (x):Nc = 24.38; Nd = 13.55; Nb = 6.46Formbeiwerte (x):νc = 1.494; νd = 1.458; νb = 0.700

Setzung infolge Gesamtlasten:Grenztiefe tg = 7.91 m u. GOKVorbelastung = 88.0 kN/m²Setzung (Mittel aller KPs) = 0.58 cmSetzungen der KPs: links oben = 0.58 cm rechts oben = 0.58 cm links unten = 0.58 cm rechts unten = 0.58 cm

Grundriss

b = 10.00

b' = 10.00

a =

10

.00

a' =

10

.00

150.0 150.0

150.0150.0

R = 15000.0

s=0.6 s=0.6

s=0.6s=0.6

System

Schnitt liegt parallel zu b

0.00

3.50

8.00

0.5

4.0

7.5

11.0

14.5

18.0

21.5

25.0

28.5

32.0

35.5

39.0

GS = 0.00

b = 10.00

max dphi = 5.0 °

γ γ ' ϕ c Es ν

[kN/m³] [kN/m³] [°] [kN/m²] [MN/m²] [-]Bezeichnung

22.0 12.0 27.5 15.0 40.0 0.00 Geschiebemergel19.0 11.0 35.0 0.0 60.0 0.00 Sand19.5 11.0 25.0 15.0 40.0 0.00 Schluff

Bodenγ γ ' ϕ c Es ν

[kN/m³] [kN/m³] [°] [kN/m²] [MN/m²] [-]Bezeichnung

22.0 12.0 27.5 15.0 40.0 0.00 Geschiebemergel19.0 11.0 35.0 0.0 60.0 0.00 Sand19.5 11.0 25.0 15.0 40.0 0.00 Schluff

Anlage 10.2

Projekt-Nr.:

2014/12470

Neubau einer Wohnbebauung

Hopfenstraße/Lerchenstraße, Kiel

Setzungsberechnung: zwei Untergeschosse