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05.05.2010 1
CCMConsulting und Case-ManagementDipl.-Ing. (FH) Steffen Forchheim
• Consulting
• Case-Management
• Fort- und Weiterbildung
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CCMConsulting und Case-Management
Versorgungsmanagement für Technik und Dienstleistungen
Renewing Health
Wer sind unsere Versorgungspartner?
Wer finanziert die Versorgung ?
Auf welcher Grundlage wird finanziert?
Was wird finanziert?
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CCMConsulting und Case-Management
Versorgungsmanagement
Hausarzt/Facharzt- Ärztliche Betreuung- Verordnung von HM und
Verbrauchsmateriallien- Verordnung von Arzneimitteln
Angehörige/Betreuer- Ansprechpartner für alle
Belange die der Pat. nicht selber entscheidet
Pflegedienst- Ansprechpartner für Patient und Angehörige
-Pflege- Vitalparameter messen
Hilfsmittelversorger-Beantragung und Lieferung aller erforderlichen HM und Verbrauchsmateriallien zur Durchführung der Pflege und Therapie -Beratung und Einweisung aller Beteiligten
Krankenkasse-Genehmigung und Über- wachung der Versorgung hinsichtlich Hilfsmittel und Pflege
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CCMConsulting und Case-Management
Gesetzliche Rahmenbedingungen
• Die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und Kostenträgern ist sehr individuell und nicht einheitlich geregelt:
• Jeder Kostenträger hat eigene vertragliche Regelungen für die Versorgung Ihrer Versicherten
keine einheitliche Regelung für jedes
Hilfsmittel bzw. Dienstleistung
hohes Finanzierungsrisiko
• Die Finanzierung von Technik und Dienstleistungen im Rahmen von Telemedizinprojekten ist nicht einheitlich oder gar nicht geregelt
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Was ist zur Zeit geregelt?
Hilfsmittel und Dienstleistungen
als medizinische oder sächliche Leistung (SGBV § 33)
Pflegehilfsmittel (SGB XI § 40)im Rahmen der IGV-Verträgen (SGB V §140)
Hilfsmittel: Hardware (keine Hilfsmittel):- Blutdruckmessgeräte - Central Unit- Pulsoximetrie - Mambo- Glucometer - Software- Asthma-Monitor - Video-Conference
- Umweltsensoren
Finanzierung geregelt Finanzierung offen
CCMConsulting und Case-Management
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Voraussetzungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln
• Leistungserbringer muss zugelassen sein für die Abgabe von Hilfsmittel (präqualifiziert-gültig für alle Kostenträger)
• Leistungserbringer für Hilfsmittel muss Vertragspartner des Kostenträgers sein
• Es müssen mit jedem Kostenträger Einzelverträge abgeschlossen werden, die keine Exklusivität haben müssen (SGB V §127, §140)
CCMConsulting und Case-Management
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Finanzierung von Dienstleistung• Dienstleistungen im Rahmen der Versorgung müssen
vertraglich geregelt sein und sind nur dann abrechenbar
• Abrechnung von Dienstleistungen im Rahmen der Pflege sind nur in Verbindung mit einer vorhandenen Pflegestufe des Versicherten möglich
Dienstleistungen: Finanzierung
- Anwendung und Bedienung Hilfsmittel geregelt
- Auslesen von Vitaldaten? offen
- Anwendung und Betreuung der Hardware offen
CCMConsulting und Case-Management
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Handlungsbedarf
Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Hilfsmitteln und Dienstleistungen von Telemedizinprojekten (GBA)
Finanzierung der Technik die keine Hilfsmittel sind?
Kostenklärung für Dienstleistungen außerhalb der Pflege
Individuelle Vertragliche Regelungen mit Kostenträgern
CCMConsulting und Case-Management
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit