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Datum
Planinhalt
GZ
Planung:
Geprüft
Bearbeitet
Gezeichnet
OBJEKTNR.:
Beschreibung der Änderung
STRECKENNR.:
Fachreferent:
Unterschrift/Stempel
Version Name
Plangröße
Maßstab
Unterschrift/Stempel
Projektleitung:
Unterschrift/Stempel
AUSFERTIGUNG
EINLAGEZAHL
ABSCHNITTKm / Stat.
Strecke 45701
Zeltweg = St.Paul
BestandsattraktivierungLAVANTTALBAHN
km 47,640 - km 63,052
Zustimmung
06.110-00
HYDROGEOLOGISCHE STELLUNGNAHME30 A4 + 3 A3
-
45701
Lavanttalbahnkm 47,640 - km 63,052
VERKEHRSPROJEKT
ÖBB Infrastruktur AGProjektleitung Koralmbahn 2DI Herwig STEINER e.h.
ÖBB Infrastruktur AGProjektleitung Koralmbahn 2DI Gerald ZWITTNIG e.h.
EINREICHPROJEKT
10.06.2016
05/06.2016
05/06.2016
WAI
JAN/MAU
BOE
Dr. Peter Waibel ZT-GmbH; A-9400 Wolfsberg, Am Weiher 10
ConsultBAUGRUNDERKUNDUNG - GEOMECHANIK - GEOHYDROLOGIE
ÖBB-Infrastruktur AG, PNA - PLK2; Hydrogeologische Stellungnahme Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Auswirkungen auf Strecke Zeltweg - Staatsgrenze nach Lavamünd, das hydrogeologische Umfeld Baumaßnahmen Bereich Bf Wolfsberg Juni 2016
BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Seite 1 von 20
TEXTINHALT:
1. AUFGABENSTELLUNG; GRUNDLAGEN Seite 2
2. UNTERGRUND- UND GRUNDWASSERVERHÄLTNISSE " 4
3. GEPLANTE BAUMASSNAHMEN " 10
4. AUSWIRKUNGEN DER BAUMASSNAHMEN AUF DAS HYDROGEOLOGISCHE UMFELD " 12
ANHANG:
GRUNDWASSERGANGLINIEN Beilage 1
ANGABEN ZU DEN WASSERRECHTEN " 2
DARSTELLUNGEN GRUNDWASSERMODELL " 3
LAGEPLAN - HYDROGEOLOGIE " 4
ÖBB-Infrastruktur AG, PNA - PLK2; Hydrogeologische Stellungnahme Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Auswirkungen auf Strecke Zeltweg - Staatsgrenze nach Lavamünd, das hydrogeologische Umfeld Baumaßnahmen Bereich Bf Wolfsberg Juni 2016
BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Seite 2 von 20
1. AUFGABENSTELLUNG; GRUNDLAGEN
Im Zuge der Attraktivierung der Lavanttalbahn soll die bestehende Eisenbahnkreuzung bei ca.
km 50,58 am südlichen Rand des Bahnhofareals in Wolfsberg aufgelassen und durch eine Un-
terführung der L 137 St. Jakober Straße ersetzt werden. Dabei weicht die neue Trasse vom
Verlauf des Bestandes in Richtung Süden ab. Westlich der Bahn wird das Flussbett des Wei-
ßenbaches ebenfalls in Richtung Süden verlegt. Als Verbindung zwischen der bestehenden
Schleifenstraße und der St. Jakober Straße wird die Errichtung einer Straßenbrücke über den
Weißenbach erforderlich. Außerdem soll rechts der Bahn - als direkte Verbindung zwischen
der Schleifenstraße und dem Bf Wolfsberg - ein neuer Geh- und Radweg errichtet werden.
Hierfür ist ebenfalls ein Brückenbauwerk herzustellen.
In diesem Zusammenhang wurde die BGG Consult Dr. Peter Waibel ZT-GmbH, Wolfsberg -
im Zuge der Verbesserung der Einreichunterlagen - durch die ÖBB-Infrastruktur AG, Projekte
Neu-/Ausbau, Projektleitung Koralmbahn 2, Klagenfurt, beauftragt, eine Hydrogeologische
Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen der vorangeführten Baumaßnahmen (Unter-
führungs- und Brückenbauwerke) auf das natürliche Grundwasserregime im Bereich der umlie-
genden Wassernutzungen und Bebauungen auszuarbeiten.
Dementsprechend sollen in der gegenständlichen Stellungnahme zunächst die im Umfeld der
bestehenden Eisenbahnkreuzung vorherrschenden Untergrund- und Grundwasserverhältnisse
erläutert werden. Im Anschluss wird auf die geplanten Baumaßnahmen eingegangen. Darauf
aufbauend werden die möglichen Auswirkungen auf das hydrogeologische Umfeld dargelegt.
Für die Ausarbeitung der vorliegenden Stellungnahme standen gesamtheitlich folgende Grund-
lagen zur Verfügung:
Geotechnisches Gutachten, Strecke Zeltweg - Staatsgrenze nach Lavamünd, Umbau
Bf Wolfsberg, km 49,815 bis km 50,580 , Einreichprojekt 2008, durch die BGG Consult
ÖBB-Infrastruktur AG, PNA - PLK2; Hydrogeologische Stellungnahme Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Auswirkungen auf Strecke Zeltweg - Staatsgrenze nach Lavamünd, das hydrogeologische Umfeld Baumaßnahmen Bereich Bf Wolfsberg Juni 2016
BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Seite 3 von 20
Dr. Peter Waibel ZT-GmbH, Wolfsberg, vom September 2008, samt den darin angeführ-
ten Grundlagen.
Erhebungen durch die BGG Consult Dr. Peter Waibel ZT-GmbH, Wolfsberg:
• Grundwassernutzungen vor Ort im Projektumfeld, im April und Mai 2016;
• Wasserrechte, Online-Abfragen im Kärnten Atlas der KÄRNTNER Landesregierung,
im April und Mai 2016;
• Grundwasserstandsdaten zur mehrjährig beobachteten Messstelle 354316 des Hyd-
rographischen Dienstes der KÄRNTNER Landesregierung, eingelangt per E-Mail am
2. Mai 2016.
Ergebnisse der Hydrogeologischen Beweissicherung an der Grundwassermessstel-
le KB 4 in quantitativer Hinsicht, Strecke Zeltweg - Staatsgrenze nach Lavamünd, Unter-
führung St. Jakober Straße, Wolfsberg, durch die BGG Consult Dr. Peter Waibel ZT-
GmbH, Wolfsberg, seit Mai 2016.
Auftrag zur Verbesserung der Einreichunterlagen, GZ. BMVIT-820.382/0009-IV/IVVS4/
2016, Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Strecke Zeltweg - St. Paul, km 47,640 bis
km 63,052 , durch das BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND
TECHNOLOGIE (BMVIT), vom 5. Apr. 2016.
Planunterlagen zur Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Strecke Zeltweg - St. Paul,
km 47,640 bis km 63,052 , übermittelt durch die ÖBB-Infrastruktur AG, Projekte Neu-/
Ausbau, Projektleitung Koralmbahn 2, Klagenfurt, per E-Mail am 12. Feb. und 2. Mai
2016:
• Geotechnisches Gutachten, Einreichprojekt, Einlagezahl 01.103-00 , durch die INSI-
TU Geotechnik ZT-GmbH, Graz, vom Dezember 2015;
• Unterlagen zum Einreichprojekt, durch die STOIK & PARTNER ZT-GmbH, Wien,
vom Dezember 2015;
• Technischer Bericht Straßenplanung, Einlagezahl 03.100-00 ;
• Lageplan Straßenplanung, Einlagezahl 03.101-00 , M 1:500;
• Längenschnitt St. Jakober Straße - L137, Einlagezahl 03.103-00 , M 1:1000/
100.
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• Unterlagen zum Einreichprojekt, durch die DIPLOMINGENIEURE POLTNIGG UND
KLAMMER ZT-GmbH, Spittal/Drau, vom November 2015;
• Technischer Bericht Straßenunterführung St. Jakober Straße, Einlagezahl
03.200-00 ;
• Objektsplan Straßenunterführung St. Jakober Straße, Einlagezahl 03.201-00 ;
• Technischer Bericht Brücke der Schleifenstraße über den Weißenbach, Einlage-
zahl 03.210-00 ;
• Objektsplan Brücke der Schleifenstraße über den Weißenbach, Einlagezahl
03.211-00 ;
• Technischer Bericht Geh- und Radwegbrücke über den Weißenbach, Einlage-
zahl 03.220-00 ;
• Objektsplan Geh- und Radwegbrücke über den Weißenbach, Einlagezahl
03.221-00 .
Lageplan Straßenplanung, Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Strecke Zeltweg - St.
Paul, km 47,640 bis km 63,052 , Plan Nr. BALB-AS-SBWOSB-02-0501-00, M 1:500, Vor-
abzug vom 6. Apr. 2016, durch die STOIK UND PARTNER ZT-GmbH, Wien, eingelangt
per E-Mail bzw. Download vom Server web.mail.stoik.at am 18. Apr. 2016.
Theorie und Praxis der Grundwasserabsenkung, Herth und Arndts, 3. Auflage 1994, Ver-
lag Ernst & Sohn.
EDV-Programm VISUAL MODFLOW V.4.6, von Waterloo Hydrogeologic, Inc. (WHI), Wa-
terloo, Canada.
2. UNTERGRUND- UND GRUNDWASSERVERHÄLTNISSE
Nachstehend soll die Untergrund- und Grundwassersituation, die für die gegenständlichen
Baumaßnahmen (Unterführung St. Jakober Straße und Brücken über den Weißenbach) von
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Relevanz ist, erläutert werden.
(a) Untergrundaufbau
Für die Darlegung der Untergrundverhältnisse im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen ste-
hen insgesamt drei Kernbohrungen (KB.) und sieben Rammsondierungen (RS.) aus den Er-
kundungskampagnen 2006 (KB 4, RSKB 4a, RS 5, RS 6, RS 7 und RS 8) und 2015
(KB 01/15, KB 02/15, RS 01/15, RS 02/15 und RS 02/15-A) zur Verfügung.
Auf der Basis dieser Untergrundaufschlüsse wird nachstehend auf die Untergrundschichtung
eingegangen. Die Situierung der Kernbohrungen kann dem Lageplan - Hydrogeologie im
Anhang, Beilage 4, entnommen werden.
Die oberste Bodenzone bildet - sofern nicht vollständig durch künstliche Anschüttungen er-
setzt - der Mutterboden. Dieser weist eine Mächtigkeit von bis zu ca. 0,2 m auf. Häufig sind
kiesige Beimengungen enthalten.
Die künstlichen Anschüttungen treten vor allem im Zusammenhang mit den bestehenden
Bahnanlagen und Verkehrsflächen auf. Im unmittelbaren Projektumfeld wurde diese Schicht-
abfolge in einer Mächtigkeit von bis zu ca. 1,5 m aufgeschlossen. Im Bereich von Bestandsob-
jekten können die Anschüttungen allerdings auch größere Schichtstärken annehmen.
Die künstlichen Anschüttungen setzen sich gemäß den Aufschlüssen überwiegend aus unter-
schiedlich schluffigen Mittel- bis Grob- bzw. Fein- bis Mittelkiesen zusammen. Auf der Basis
der Ergebnisse von Untergrundaufschlüssen am Areal des Bf Wolfsberg sind immer wieder
Steine und Blöcke bis zu einem Durchmesser von mindestens ca. 300 mm eingelagert. Außer-
dem sind örtlich erdige Beimengungen enthalten.
Die künstlichen Anschüttungen weisen zumeist eine lockere, vereinzelt auch eine sehr lockere
bzw. mitteldichte, Lagerung auf.
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Als oberste gewachsene Bodenzone stehen Deckschichtsedimente an. Diese bilden im Pro-
jektareal ein durchgehendes Schichtenband, das lediglich durch künstliche Anschüttungen un-
terbrochen wird. Die Mächtigkeit erreicht in den Aufschlüssen ein Ausmaß zwischen ca. 1,0 m
und ca. 3,0 m.
Die Deckschichtsedimente setzen sich am Standort der geplanten Baumaßnahmen überwie-
gend aus unterschiedlich schluffigen Sanden mit wechselndem Kiesgehalt zusammen. Im wei-
teren Umfeld tritt die Deckschichte vorrangig in Form von feinsandigen, plastischen Schluffen
mit Übergängen zu Feinsand-Schluff Gemischen auf.
Die Lagerungsdichte der nicht bindig wirkenden Zonen ist mit locker anzugeben. Die Konsis-
tenz der bindigen Deckschichte variiert zwischen weich und steif. Vereinzelt wurde auch eine
sehr steife Konsistenz der Deckschichtsedimente festgestellt.
Der quartäre Kies bildet ein durchgehendes Schichtenband unter den künstlichen Anschüt-
tungen bzw. der Deckschichte. Auf der Basis der Aufschlussergebnisse setzt diese Bodenzone
im Bereich der projektierten Bauwerke in einer Tiefe von ca. 2,5 m bis ca. 3,1 m unter GOK,
d.h. zwischen ca. Kote 455,5 m ü.A. und ca. Kote 456,6 m ü.A., ein. Die Schichtstärke des Kie-
ses wird in einem Ausmaß von bis zu ca. 7,9 m erwartet.
Die Kiesbodenzone wird überwiegend aus unterschiedlich schluffigen Mittel- bis Grobkiesen
aufgebaut. Häufig sind ein erhöhter Sandanteil sowie Stein- und Blockeinlagerungen enthalten.
Die quartären Kiese weisen zumeist eine lockere, abschnittsweise auch eine mitteldichte bzw.
dichte bis sehr dichte, Lagerung auf.
Aus Pumpversuchen, die im Rahmen der Baugrunderkundungen 2004 (Projekt Park&Ride-
Anlage Bf Wolfsberg) und 2006 (Projekt Umbau Bf Wolfsberg) in den Pegeln KB 1/04 und
KB 4 durchgeführt wurden, sind Durchlässigkeitsbeiwerte in horizontaler Richtung von ca.
5,0 10-4 m/s (KB 1/04) und ca. 1,5 10-3 m/s (KB 4) abzuleiten. Gemäß ÖNORM B 4422-1 ist
der quartäre Kies daher als stark durchlässig zu charakterisieren.
Das Liegende zum quartären Kies wird durch Hangschutt gebildet, wobei dessen Schicht OK
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ca. 9,9 m bis ca. 10,4 m unter GOK bzw. zwischen ca. Kote 448,5 m ü.A. und ca. Ko-
te 448,7 m ü.A. erkundet worden ist. Die Übergänge zwischen den quartären Kiesen und dem
Hangschutt sind oftmals fließend, sodass eine eindeutige Abgrenzung örtlich nicht bzw. nur
schwer möglich ist.
Am Standort der geplanten Straßenunterführung sowie der Geh- und Radwegbrücke über den
Weißenbach setzt sich der Hangschutt überwiegend aus unterschiedlich plastischen Schluffen
mit wechselndem Feinsandgehalt und Kieseinstreu bzw. aus Feinsanden mit variierendem
Schluffgehalt zusammen. Lagenweise sind zumeist stark schluffige Mittel- bis Grobkiese mit
Steinen anzutreffen. Im Bereich der neu zu errichtenden Brücke der Schleifenstraße über den
Weißenbach wurde diese Schichtabfolge bis ca. 10 m unter GOK (= Endteufe Bohrung
KB 02/15) nicht angetroffen.
Die bindigen Abfolgen weisen eine sehr steife bis halbfeste Konsistenz auf. Die Lagerungsdich-
te kann mit dicht bis sehr dicht angegeben werden.
(b) Grundwasser
Für die Beurteilung der Grundwassersituation können die Ergebnisse der Abstichmessungen in
der zu einer Grundwassermessstelle ausgebauten Kernbohrung KB 4 herangezogen werden.
Diese Messstelle wird seit 2007 durch den Hydrographischen Dienst der KÄRNTNER Landes-
regierung dauerregistrierend beobachtet. Darüber hinaus stehen nördlich der geplanten Unter-
führung drei weitere Grundwassermessstellen am Areal des Bf Wolfsberg zur Verfügung. Dabei
handelt es sich um den Grundwasserpegel KB 2 bei der Bahnüberbrückung bei ca. km 49,96
sowie um die Pegelmessstellen KB 3 und KB 1/04 im Umfeld des Personentunnels bei ca.
km 50,46 . Zusätzlich kann auf die Ergebnisse der Wasserstandsbeobachtungen im Zuge der
Herstellung der Untergrundaufschlüsse zurückgegriffen werden.
Der zeitliche Verlauf des Grundwasserniveaus in den vorgenannten Messstellen kann den
Grundwasserganglinien (Anhang, Beilage 1) entnommen werden. Die Beobachtungszeiträu-
me erstrecken sich dabei von Juni 2004 bis Juli 2009 (Messstelle KB 1/04), von August 2006
bis Juli 2008 (Messstellen KB 2 und KB 3) sowie von August 2006 bis März 2016 (Messstel-
le KB 4). Im Falle der Pegel KB 1/04 und KB 4 liegen darüber hinaus die Ergebnisse eines
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Messdurchganges von Anfang Mai 2016 vor. Die Lage der in den Grundwasserganglinien do-
kumentierten Messstellen ist aus dem Lageplan - Hydrogeologie ersichtlich.
Zur Abklärung der Nutzungssituation sind die bestehenden Grundwasserentnahmen im April
und Mai 2016 in einem Umkreis von ca. 300 m zur geplanten Straßenunterführung vor Ort er-
hoben worden. Darüber hinaus erfolgte eine Online-Abfrage im Kärnten Atlas der KÄRNTNER
Landesregierung hinsichtlich im Wasserbuch eingetragener Wasserrechte. Die daraus resultie-
renden, maßgebenden Kenndaten zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen sind aus den
Angaben zu den Wasserrechten, Anhang, Beilage 2, ersichtlich. Die Lageanordnung der er-
hobenen Nutzungsanlagen kann dem Lageplan - Hydrogeologie entnommen werden.
Aufbauend auf den vorangeführten Unterlagen lassen sich die wesentlichen Gesichtspunkte
zur Grundwassersituation wie folgt darlegen:
Als maßgebender Grundwasserträger tritt im Projektsbereich der quartäre Kies auf. Das
Grundwasser liegt dabei weitgehend in freier Form vor. Untergeordnet sind bei hohen bis sehr
hohen Grundwasserständen auch druckgespannte Wässer gegen bindige Deckschichtab-
schnitte möglich.
Im Liegenden der quartären Kiese sind bei den Bohrungen KB 4 und KB 01/15 feinkorndomi-
nierte Hangschuttsedimente aufgeschlossen worden. Wenngleich in dieser Schichtabfolge
auch eine nennenswerte Wasserführung anzunehmen ist, sind diese Sedimente als relativer
Grundwasserstauer anzusprechen. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass tiefer
liegende, schwach durchlässige Zonen der quartären Talfüllung sowie feinkörnige Neo-
gensedimente bzw. das kristalline Grundgebirge als stauende Basis für den Grundwasserkör-
per fungieren.
Aus den bis dato vorliegenden Messergebnisse ist abzuleiten, dass die minimalen Grundwas-
serdruckniveaus im Bereich der gegenständlichen Baumaßnahmen zwischen ca. Ko-
te 454,0 m ü.A. und ca. Kote 454,2 m ü.A. zu liegen kommen. Die maximalen Druckniveaus
lassen sich zwischen ca. Kote 456,0 m ü.A. und ca. Kote 456,2 m ü.A. angeben. Die Flurab-
stände nehmen dabei Werte in einer Größenordnung zwischen ca. 3,0 m und ca. 5,0 m an.
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Innerhalb der bisherigen Beobachtungszeiträume wurde das Grundwasserdruckniveau in ei-
nem Schwankungsrahmen von ca. 2,0 m gemessen.
Für die gegenständlich relevanten Bauwerke werden die in der nachstehenden Tabelle ange-
führten Bauwasserstände, die einem ca. zweijährlichen Grundwasserhochstand entsprechen,
definiert.
Bauwerk Bauwasserstand
ca. m ü.A.
Unterführung St. Jakober Straße 455,1 bzw. HW Weißenbach
Brücke der Schleifenstraße über den Weißenbach 455,2 bzw. HW Weißenbach
Geh- und Radwegbrücke über den Weißenbach 455,0 bzw. HW Weißenbach
Das Bemessungsniveau zum Grundwasser wurde im Geotechnischen Gutachten des Ein-
reichprojektes (s. Pkt. 1) im Bereich des Unterführungsbauwerkes auf ca. Kote 457,00 m ü.A.
bzw. ca. Kote 457,5 m ü.A. festgelegt.
Die generelle Strömungsrichtung des Grundwassers ist auf der Basis der Beobachtungen in
den umliegenden Pegelmessstellen gegen Süden anzunehmen (s. Lageplan - Hydrogeologie).
Das Gefälle des Grundwasserdruckniveaus lässt sich zwischen ca. 2,0 ‰ und ca. 3,0 ‰ an-
geben.
Die Sohle des bestehenden Weißenbaches verläuft größenordnungsmäßig zwischen ca. 1,5 m
(Brücke der Schleifenstraße über den Weißenbach) und ca. 2,0 m (Geh- und Radwegbrücke
über den Weißenbach) unter GOK und damit nennenswert über dem Grundwasserniveau.
Dementsprechend kommt diesem Oberflächengewässer im Projektareal keine Vorflutfunktion
zu. Außerdem liegt keine nennenswerte Kommunikation des Weißenbaches mit dem Grund-
wasserkörper in Form einer Exfiltration aus dem Fließgewässer vor. Dies resultiert aus den
Grundwasserganglinien der Messstellen KB 4 und KB 1/04, die bei unterschiedlichen Entfer-
nungen zum Bachlauf einen vergleichbaren Schwankungsrahmen aufweisen.
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Gemäß den Ergebnissen der Erhebungstätigkeiten sind im Umfeld der geplanten Baumaß-
nahmen mehrere Wassernutzungen in Form von Entnahmebrunnen anzutreffen, die der priva-
ten Nutzwasserversorgung dienen. Ca. 200 m südöstlich der geplanten Unterführung der St.
Jakober Straße existiert ein im Wasserbuch eingetragenes Recht aus dem Jahr 1957 zur Ent-
nahme von Grundwasser aus insgesamt vier Brunnen auf dem Grundstück Nr. .30/1 der
KG Priel. Das Wasserrecht bezieht sich auf die Versorgung eines aktuell nicht mehr bestehen-
den Gewerbebetriebes mit Nutzwasser. Laut Auskunft durch die Grundstückseigentümerin
werden diese Fassungsanlagen zurzeit teilweise zu Bewässerungszwecken herangezogen.
Die Trinkwasserversorgung der Liegenschaften erfolgt flächendeckend über eine zentrale
Wasserversorgungsanlage, wobei die zugehörigen Wasserspender außerhalb des gegen-
ständlichen Betrachtungsbereiches zu liegen kommen.
3. GEPLANTE BAUMASSNAHMEN
Im gegenständlichen Kapitel wird lediglich auf die Baumaßnahmen im Rahmen der Bestandsat-
traktivierung im Bereich des Bf Wolfsberg eingegangen, die nennenswerte Eingriffe unter GOK
erfordern.
Dabei handelt es sich um die Unterführung der St. Jakober Straße sowie um die beiden ge-
planten Brückenbauwerke über den Weißenbach (Brücke Schleifenstraße und Geh- und Rad-
wegbrücke).
Die Angaben zu den Bauwerken bzw. Baumaßnahmen beschränken sich auf die Informatio-
nen, die zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf das hydrogeologische Umfeld (s.
Pkt. 4) von Relevanz sind.
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(a) Unterführung St. Jakober Straße
Die minimale Fundament UK des Wannenbauwerkes kommt auf ca. Kote 450,7 m ü.A. zu lie-
gen. Unter Berücksichtigung einer Sauberkeitsschicht von ca. 0,1 m und einer ca. 0,5 m mäch-
tigen Drainageschicht unterhalb der Wanne als Kommunikationsmaßnahme verläuft die Aus-
hubsohle auf ca. Kote 450,1 m ü.A.. Im Bereich des geplanten Pumpenschachtes ist ein Aus-
hub bis auf ca. Kote 448,3 m ü.A. erforderlich.
Aufgrund der daraus resultierenden, erheblichen Absenkbeträge (Bauwasserstand auf ca. Ko-
te 455,1 m ü.A., s. Pkt. 2 (b)) sowie unter Mitberücksichtigung des angrenzenden Weißenba-
ches ist eine wasserdichte Baugrubenumschließung z.B. mittels Spundwänden, die mindestens
ca. 2,0 m in den relativen Grundwasserstauer einbinden, unerlässlich.
Für die Beseitigung der in der Umschließung eingeschlossenen sowie der über die Baugruben-
sohle und Undichtigkeiten in den Spundwänden zudringenden Wässer ist eine dem Aushub
vorlaufende offene Grundwasserhaltung vorgesehen.
(b) Brücke der Schleifenstraße über den Weißenbach
Die gegenständliche Straßenbrücke ist als nach unten offenes Rahmenbauwerk konzipiert.
Gemäß den Angaben in den Einreichunterlagen ist die Unterkante der Flachfundamente auf
ca. Kote 456,2 m ü.A. anzunehmen. Die Bachsohle des verlegten Gerinnes soll im Bereich der
Brücke im Endausbau ebenfalls auf dieser Höhenkote verlaufen.
Die Aushubarbeiten werden somit über dem Bauwasserstand (= ca. Kote 455,2 m ü.A.) vorge-
nommen.
Eine Grundwasserhaltung ist dementsprechend nicht erforderlich.
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(c) Geh- und Radwegbrücke über den Weißenbach
Die minimale Aushubsohle der flach fundierten Geh- und Radwegbrücke (nach unten offene
Rahmenkonstruktion) kommt auf ca. Kote 454,6 m ü.A. und damit ca. 0,4 m unter dem Bau-
wasserstand (= ca. Kote 455,0 m ü.A.) zu liegen.
Für die Herstellung der Brückenfundamente sind daher Grundwasserhaltungsmaßnahmen zu
ergreifen. Da diese aufgrund der Nahelage zum Weißenbach im Schutze von z.B. Spundwand-
kästen erfolgen, kann mit offenen Methoden das Auslangen gefunden werden.
Die Sohle des Weißenbaches ist im Bereich der Geh- und Radwegbrücke im Endausbau eben-
falls auf ca. Kote 454,6 m ü.A. vorgesehen. Der Aushub erfolgt zweckmäßigerweise bei niedri-
gen bis mittleren Grundwasserständen, damit auf Grundwasserhaltungsmaßnahmen verzichtet
werden kann.
4. AUSWIRKUNGEN DER BAUMASSNAHMEN AUF DAS HYDROGEOLOGISCHE UM-
FELD
Unter Berücksichtigung der Grundwassersituation (s. Pkt. 2 (b)) ist aufgrund der unter Pkt. 3
erläuterten Baumaßnahmen ein örtlicher Einfluss auf das Grundwasserregime zu erwarten.
Im Folgenden soll daher auf die Art und den Umfang von möglichen Beeinflussungen der
Grundwassersituation bzw. von Nutzungen und Bebauungen näher eingegangen werden. Es
wird dabei zwischen einer mengenmäßigen Beeinflussung (quantitativ) und einer allfälligen
Beeinträchtigung der Wassergüte (qualitativ) unterschieden. Im Falle einer möglichen Beein-
flussung von Grundwassernutzungen werden außerdem Maßnahmen zur Reduktion bzw.
Kompensation erläutert. Abschließend wird ein Konzept zur hydrogeologischen Beweissiche-
rung unterbreitet.
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(a) Quantitative Grundwasserbeeinflussung
(aa) Unterführung St. Jakober Straße
Die Herstellung des Wannenbauwerks bzw. des zugehörigen Pumpschachtes erfolgt im Schut-
ze einer wasserdichten Umschließung (voraussichtlich geschlossener Spundwandkasten), die
in den relativen Grundwasserstauer einbindet.
Während der Bauphase sind Grundwasserabsenkungen lediglich innerhalb der Baugru-
benumschließung erforderlich, wobei der maßgebende Grundwasserleiter in Form der quartä-
ren Kiese durch die Spundwände abgeschottet wird.
Allerdings ist mit Wasserzutritten über die Baugrubensohle bzw. Undichtigkeiten in der Spund-
wandumschließung zu rechnen. Für die Prognose des zu erwartenden Wasserandranges so-
wie der möglichen Auswirkungen der Baumaßnahmen auf das hydrogeologische Umfeld sind
räumliche numerische Berechnungen mittels eines schematischen 2,5 D-Modells, unter Zu-
hilfenahme des EDV-Programms VISUAL MODFLOW 4.6 , durchgeführt worden.
Die grundlegenden Annahmen und Randbedingungen für diese Berechnungen lassen sich wie
folgt zusammenfassen:
Das Modellgebiet weist eine Länge und Breite von jeweils ca. 2000 m auf. Die Unterfüh-
rung St. Jakober Straße kommt in der Mitte dieses Modellbereiches zu liegen. Die Ent-
fernung der Modellränder zum Unterführungsbauwerk beträgt demnach minimal rund ca.
1000 m.
Die Diskretisierung des Modellgebietes erfolgt mittels eines Rechtecknetzes. Dieses wird
in horizontaler Richtung im Bereich der Modellränder durch quadratische Zellen mit ca.
40 m Seitenlänge gebildet. Zur Modellmitte hin wird dieses Netz sukzessive auf Zellen
mit einer Maschenweite von ca. 5,0 m verfeinert. In vertikaler Richtung weist das Modell
fünf Layer auf. Der oberste Layer repräsentiert den maßgebenden Grundwasserleiter in
Form des quartären Kieses, der im Bereich der Unterführung St. Jakober Straße von ca.
Kote 459,0 m ü.A. (= Modell OK bzw. ca. GOK) bis auf ca. Kote 448,5 m ü.A. reicht. Die
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darunter liegenden vier Layer bilden den relativen Grundwasserstauer nach, wobei die
Unterkanten dieser Layer im Umfeld des Unterführungsbauwerkes auf ca. Kote 447,5 m
ü.A., ca. Kote 446,5 m ü.A., ca. Kote 445,5 m ü.A. sowie auf ca. Kote 440,0 m ü.A.
(= Modell UK) angeordnet sind.
Die Wasserdurchlässigkeit des Grundwasserleiters (quartärer Kies) wird mit
1,5 10-3 m/s und jene des relativen Grundwasserstauers (Hangschutt), unter Berück-
sichtigung dessen z.T. sandigen Charakters, mit 1,0 10-5 m/s angesetzt.
Für die Durchführung von instationären Modellberechnungen sind die Speichereigen-
schaften des Untergrundes anhand eines effektiven, d.h. speichernutzbaren, Hohl-
raumanteiles ne von 0,20 sowie eines spezifischen Speicherkoeffizienten SS von
1,0 10-5 m-1 festgelegt worden.
An den Modellrändern werden Festpotentiale definiert, um im Bereich der Unterführung
ein Grundwasserniveau auf ca. Kote 455,1 m ü.A. (= Bauwasserstand) sowie ein Spie-
gelgefälle von ca. 2,5 ‰ zu simulieren.
Im Modellgebiet ist eine Grundwasserneubildungshöhe von 200 mm/Jahr angesetzt wor-
den. Dies entspricht einer Grundwasserneubildungsrate von ca. 6,3 l/s je km2.
Die geplante Baugrubenumschließung wird mittels einer "Horizontal Flow Barrier" Rand-
bedingung nachgebildet. Die Wasserdurchlässigkeit dieser Barriere beträgt - bei einer
Stärke von 3,0 cm - 1,0 10-8 m/s. Die Umschließung bindet ca. 2,0 m in den relativen
Grundwasserstauer ein. Die UK der Umschließung verläuft demnach auf ca. Ko-
te 446,5 m ü.A.. In den Berechnungen nimmt die Umschließung eine Länge von ca.
130 m sowie eine Breite von ca. 15 m an.
Das Absenkziel innerhalb der Umschließung wird auf ca. Kote 450,1 m ü.A. bzw. im Be-
reich des geplanten Pumpenschachtes auf ca. Kote 448,3 m ü.A. angenommen.
Unter diesen Voraussetzungen lässt sich die Gesamtpumpmenge für die Grundwasserhaltung,
nach Erreichen eines weitgehenden Beharrungszustandes, mit ca. 10 l/s bis ca. 15 l/s ange-
ben. Entsprechend den Annahmen zur Durchlässigkeit bzw. Wasserdichtheit der Umschlie-
ßung sind die seitlichen Wasserzutritte bzw. jene über die Baugrubensohle mit jeweils ca. 50 %
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BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Seite 15 von 20
anzunehmen. Die anfallenden Wässer sind nach Vorreinigung in eine Vorflut (Weißenbach)
einzuleiten.
Aufgrund der vorangeführten, möglichen Zutrittsmengen sind auch außerhalb der Umschlie-
ßung Auswirkungen auf das Grundwasserdruckniveau zu erwarten. Im unmittelbaren Nahebe-
reich der Umschließung lassen sich die Absenkungen mit maximal ca. 0,5 m prognostizieren.
Bei den umliegenden Brunnen werden die Auswirkungen, mit Ausnahme der Nutzungen BR1
und BR2, ≤ ca. 0,2 m betragen. Im Falle der beiden vorgenannten Anlagen, bei denen es sich
um Schlagbrunnen mit Schwengelpumpen auf ÖBB-Grund handelt, ist eine vorübergehende
Absenkung des Grundwasserniveaus infolge der Grundwasserhaltungsmaßnahmen von bis zu
ca. 0,3 m als möglich zu erachten.
Mit messbaren Anstaueffekten durch die Baugrubenumschließung ist infolge der Überlagerung
mit den vorerläuterten Druckniveauabsenkungen nicht zu rechnen.
Die berechneten Auswirkungen auf das Grundwasserniveau nach einer Pumpzeit von
100 Tagen sind aus dem Anhang, Beilage 3, Darstellungen Grundwassermodell, Blatt 1,
ersichtlich.
Zusammenfassend betrachtet nehmen die quantitativen Auswirkungen im Zuge der Herstellung
des Unterführungsbauwerkes ein geringes Ausmaß an. Die Einbindetiefe der Spundwandele-
mente in den relativen Grundwasserstauer von mindestens ca. 2,0 m resultiert aus der Limitie-
rung des Grundwasserandranges über die Baugrubensohle. Nachweise im Hinblick auf eine
ausreichende Sicherheit gegen hydraulischen Grundbruch sind gesondert zu führen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorangeführten Aussagen zu den möglichen Auswirkungen
auf der ungünstigen Annahme einer Herstellung des Wannenbauwerkes im Schutze einer
durchgehenden Baugrubenumschließung basieren. Bei einer abschnittsweisen Bauherstellung
ist mit niedrigeren Wassermengen und dementsprechend geringeren Auswirkungen zu rech-
nen.
Nach Fertigstellung der Straßenunterführung werden die Spundwände, mit Ausnahme kurzer
Abschnitte im Bereich der Bahntrasse, wieder gezogen. Allerdings taucht das Unterführungs-
bauwerk in der Betriebsphase auf einer Länge von ca. 180 m zwischen ca. 1,0 m und ca.
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BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Seite 16 von 20
7,0 m unter einen extremen Grundwasserhochstand (Bemessungsniveau zum Grundwasser)
ein. Dabei verbleibt im zentralen Wannenabschnitt, d.h. im Bereich der Unterfahrung der Gleise
sowie des begleitenden Geh- und Radweges, auf einer Länge von ca. 40 m ein minimaler
Aquiferquerschnitt von ca. 2,0 m bis ca. 3,0 m unter dem Bauwerk.
Bei einer hypothetischen Annahme einer vollständigen Abschottung des Grundwasserleiters
über eine Länge von ca. 50 m quer bis schräg zur Grundwasserströmungsrichtung lassen sich
die maximalen Anstau- und Sunkeffekte unmittelbar am Bauwerk, aufgrund des geringen vor-
herrschenden Grundwasserspiegelgefälles, mit < ca. 0,1 m angeben.
Eine entsprechende Darstellung aus dem Grundwassermodell ist dem Anhang, Beilage 3,
Blatt 2, zu entnehmen. In diesem Fall wurde die Grundwasserströmung stationär berechnet.
Tatsächlich kann der zentrale Bauwerksbereich jedoch auch innerhalb des quartären Kieses
unterströmt sowie in den daran angrenzenden Wannenabschnitten umströmt werden. Zusätz-
lich ist unter dem Unterführungsbauwerk für eine ausreichende Grundwasserkommunikation
abschnittsweise eine ca. 0,5 m mächtige Filterkiesschichte, die seitlich bis zum Bemessungsni-
veau hochgezogen wird, vorgesehen.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass in der Betriebsphase keine merklichen An-
stau- und Sunkeffekte auftreten werden. Auswirkungen auf umliegende Grundwassernutzun-
gen und Bebauungen sind dementsprechend nicht zu erwarten.
(ab) Brücke der Schleifenstraße über den Weißenbach
Da die Baumaßnahmen über dem Bauwasserstand zu liegen kommen, ist in der Bauphase mit
keinen Auswirkungen auf das Grundwasserniveau zu rechnen.
In der Betriebsphase binden lediglich kleinräumige Bauwerksteile (Fundamente) unter extre-
men Grundwasserhochständen ein. Der Aquiferquerschnitt wird hierdurch nicht eingeschränkt.
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Dementsprechend sind keine Beeinflussungen des hydrogeologischen Umfeldes in quantitati-
ver Hinsicht zu erwarten.
(ac) Geh- und Radwegbrücke über den Weißenbach
Für die Herstellung der Fundamente der Geh- und Radwegbrücke sind in der Bauphase
Grundwasserhaltungen im Schutze kleinräumiger Spundwandumschließungen notwendig.
Der Wasserandrang je Fundamentbaugrube wird ein Ausmaß von ca. 3,0 l/s nicht überschrei-
ten.
In Anbetracht dessen sowie aufgrund des geringen, erforderlichen Absenkmaßes (s. Pkt. 3 (c))
ist im Umfeld der Baugruben von keinen mehr als geringfügigen Auswirkungen auf das Grund-
wasserniveau auszugehen.
Nach dem Ziehen der Spundwände tauchen in der Betriebsphase lediglich die Fundamente
des Brückenobjektes unter hohen Grundwasserspiegellagen ein. Aufgrund der Kleinräumigkeit
dieser Bauwerksteile bleibt dies ohne Relevanz für den Grundwasserabstrom in den quartären
Kiesen.
Demzufolge werden in der Betriebsphase keine quantitativen Beeinträchtigungen des natürli-
chen Grundwasserregimes auftreten.
(b) Qualitative Grundwasserbeeinflussung
In der Bauphase sind grundsätzlich qualitative Beeinträchtigungen des hydrogeologischen
Umfeldes durch das Zusickern getrübter Bauwässer bei Erdbewegungen und Aushubarbeiten
möglich. Darüber hinaus kann es durch einen Kontakt von Grundwasser mit Frischbeton im
Zuge von Betonier- und Fundierungsarbeiten zu Aufhärtungsprozessen sowie zu einer Erhö-
hung des pH-Wertes im Grundwasser kommen. Da die Baumaßnahmen außerhalb der
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Spundwandkästen über dem Grundwasserdruckniveau situiert sind, bleibt die Reichweite der-
artiger Beeinträchtigungen infolge der retardierenden Funktion der ungesättigten Bodenzone
bzw. infolge der natürlichen Filter- bzw. Pufferwirkung des Untergrunds auf den engen
Abstrombereich des Bauvorhabens begrenzt. Ein dementsprechender, möglicher Einflussbe-
reich wird sich daher auf wenige Zehnermeter (≤ ca. 30 m) abstromig der zu errichtenden Bau-
werke beschränken. Baumaßnahmen unter dem Grundwasserniveau finden im Schutze der
geplanten Spundwandumschließungen bzw. Grundwasserhaltungsmaßnahmen statt. Aufgrund
des dadurch bedingten Zustroms zur Baugrube wird mit keiner Beeinflussung des umgebenden
Grundwasserregimes durch Trübungen bzw. pH-Wert - Erhöhungen gerechnet.
Demnach wird keine qualitative Beeinflussung der umliegenden Grundwassernutzungen erwar-
tet.
In der Betriebsphase ist durch die geregelte Ableitung der im Projektbereich anfallenden
Oberflächenwässer mit keiner qualitativen Beeinflussung des Grundwasserkörpers zu rechnen.
(c) Maßnahmen zur Reduktion bzw. Kompensation
Gemäß den Ausführungen unter Pkt. 4 (a) ist in der Bauphase von keinen mehr als geringfügi-
gen Beeinträchtigungen des hydrogeologischen Umfeldes in quantitativer Hinsicht auszuge-
hen. Auf Maßnahmen zur Reduktion bzw. Kompensation von Auswirkungen kann daher ver-
zichtet werden.
Zur gesicherten Vermeidung allfälliger Anstau- und Sunkeffekte in der Betriebsphase werden
bei der Unterführung der St. Jakober Straße Maßnahmen zur Grundwasserkommunikation um-
gesetzt. Die Detaildimensionierung dieser Maßnahme erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung.
Eine mögliche qualitative Beeinflussung des Grundwasserregimes während der Bauphase
lässt sich durch organisatorische Maßnahmen im Bauablauf reduzieren. Außerdem sind Bau-
bzw. Bauhilfsstoffe der Wassergefährdungsklasse WGK 3 zu vermeiden. Stoffe der Klasse
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BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Seite 19 von 20
WGK 2 sollen nur dann zum Einsatz kommen, wenn kein technisch gleichwertiger Stoff der
Klasse WGK 1 zur Verfügung steht.
Die im Zuge der Wasserhaltungsmaßnahmen anfallenden Wässer werden vor deren Einleitung
in eine natürliche Vorflut mittels Gewässerschutzanlagen (Absetzfunktion und erforderlichen-
falls Neutralisation) vorgereinigt.
In der Betriebsphase üben die im Untergrund verbleibenden Bauwerksteile keinen Einfluss auf
die qualitative Beschaffenheit des Grundwassers aus. Die anfallenden Oberflächenwässer
werden geregelt abgeleitet. Darüber hinaus sind keine Maßnahmen zur Vermeidung von quali-
tativen Auswirkungen notwendig.
(d) Hydrogeologische Beweissicherung
Zur Beweissicherung allfälliger, quantitativer Auswirkungen wird eine monatliche Abstichmes-
sung in der Messstelle KB 1/04 vorgeschlagen. Die Messungen sollen ab ca. drei Monaten vor
Baubeginn bis ca. ein Jahr nach Baufertigstellung erfolgen. Auf Dauer der Wasserhaltungs-
maßnahmen sind die Beobachtungen auf wöchentliche Intervalle zu intensivieren. Analoge
Messungen sollen außerdem im Pegel KB 4, bis zu dessen baubedingter Entfernung, vorge-
nommen werden.
Im Sinne einer Streitvermeidung erscheint es außerdem als zweckmäßig, im näheren Umfeld
der Unterführung St. Jakober Straße grundwasseran- bzw. -abstromig jeweils eine zusätzliche
Grundwassermessstelle zu situieren und in diesen ebenfalls die vorbeschriebenen Beweissi-
cherungsmaßnahmen vorzunehmen. Anhand der daraus resultierenden Messergebnisse soll
insbesondere der Nachweis für die prognostizierten, vernachlässigbar geringen Auswirkungen
des Unterführungsbauwerkes auf den Grundwasserabstrom in der Betriebsphase erbracht
werden.
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BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Beilage 1
GRUNDWASSERGANGLINIEN
PEGEL: BAUVORHABEN: AUFTRAGGEBER:
STRECKE ZELTWEG - ÖBB-INFRASTRUKTUR AG
KB 1/04 STAATSGRENZE NACH LAVAMÜND;
BESTANDSATTRAKT. LAVANTTALBAHN GELÄNDE OK: 458,86 m ü. A. KOORD.: Y = 114828,30 max. GW: 456,47 m ü. A. PEGELERSTELLUNG: 18 05 2004 PEGEL OK: 458,77 m ü. A. X = 190248,45 min. GW: 454,41 m ü. A. SACHBEARBEITER: SAN
453.0
454.0
455.0
456.0
457.0
458.0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
GANGLINIE - GRUNDWASSERNIVEAUm ü. A.
PEGEL: BAUVORHABEN: AUFTRAGGEBER:
STRECKE ZELTWEG - ÖBB-INFRASTRUKTUR AG
KB 2 STAATSGRENZE NACH LAVAMÜND;
BESTANDSATTRAKT. LAVANTTALBAHN GELÄNDE OK: 460,66 m ü. A. KOORD.: Y = 114956,87 max. GW: 456,49 m ü. A. PEGELERSTELLUNG: 21 08 2006 PEGEL OK: 461,58 m ü. A. X = 190764,45 min. GW: 455,77 m ü. A. SACHBEARBEITER: SAN
454.0
455.0
456.0
457.0
458.0
459.0
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
GANGLINIE - GRUNDWASSERNIVEAUm ü. A.
PEGEL: BAUVORHABEN: AUFTRAGGEBER:
STRECKE ZELTWEG - ÖBB-INFRASTRUKTUR AG
KB 3 STAATSGRENZE NACH LAVAMÜND;
BESTANDSATTRAKT. LAVANTTALBAHN GELÄNDE OK: 459,29 m ü. A. KOORD.: Y = 114870,31 max. GW: 455,39 m ü. A. PEGELERSTELLUNG: 30 08 2006 PEGEL OK: 459,19 m ü. A. X = 190277,96 min. GW: 454,52 m ü. A. SACHBEARBEITER: SAN
452.0
453.0
454.0
455.0
456.0
457.0
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
GANGLINIE - GRUNDWASSERNIVEAUm ü. A.
PEGEL: BAUVORHABEN: AUFTRAGGEBER:
STRECKE ZELTWEG - ÖBB-INFRASTRUKTUR AG
KB 4 STAATSGRENZE NACH LAVAMÜND;
BESTANDSATTRAKT. LAVANTTALBAHN GELÄNDE OK: 458,90 m ü. A. KOORD.: Y = 114820,80 max. GW: 456,03 m ü. A. PEGELERSTELLUNG: 25 08 2006 PEGEL OK: 460,07 m ü. A. X = 190105,56 min. GW: 454,05 m ü. A. SACHBEARBEITER: SAN
452.0
453.0
454.0
455.0
456.0
457.0
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
GANGLINIE - GRUNDWASSERNIVEAUm ü. A.
ÖBB-Infrastruktur AG, PNA - PLK2; Hydrogeologische Stellungnahme Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Auswirkungen auf Strecke Zeltweg - Staatsgrenze nach Lavamünd, das hydrogeologische Umfeld Baumaßnahmen Bereich Bf Wolfsberg Juni 2016
BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Beilage 2
ANGABEN ZU DEN WASSERRECHTEN
KG Name
Parz. Nr.Einlagezahl
Eigentümer, Adresse
KG Name
Parz. Nr.Einlagezahl
Nutzungsberechtigte, Adresse
BR 1 ---
Nutzwasser
Priel (77232)
356883
ÖBB-Infrastruktur AG
Oktoberstraße 209500 Villach
Priel (77232)
356883
ÖBB-Infrastruktur AG
Oktoberstraße 209500 Villach
Schlagbrunnen mit Schwengelpumpe
BR 2 ---
Nutzwasser
Priel (77232)
356883
ÖBB-Infrastruktur AG
Oktoberstraße 209500 Villach
Priel (77232)
356883
ÖBB-Infrastruktur AG
Oktoberstraße 209500 Villach
Schlagbrunnen mit Schwengelpumpe
BR 3 ---
Dzt. keine Nutzung
St. Jakob (77242)
53/11104
SchadenbauerGerhard und SilviaNeudauerweg 19400 Wolfsberg
St. Jakob (77242)
53/11104
SchadenbauerGerhard und SilviaNeudauerweg 19400 Wolfsberg
Brunnen wird dzt. nicht genutzt
BR 4 ---
Nutzwasser
St. Jakob (77242)
53/14184
NatekHelmut und MonikaBirkenweg 29400 Wolfsberg
St. Jakob (77242)
53/14184
NatekHelmut und MonikaBirkenweg 29400 Wolfsberg
Nutzwasser für Außenbereich, Garten- und Rasenbewässerung (Anschluss an zentrale Wasser-versorgungsanlage vorhanden)
BR 5 ---
Nutzwasser
St. Jakob (77242)
53/145
NowotnyHans und UrsulaSchleifenstraße 129400 Wolfsberg
St. Jakob (77242)
53/145
NowotnyHans und UrsulaSchleifenstraße 129400 Wolfsberg
Nutzwasser für Außenbereich, Garten- und Rasenbewässerung (Anschluss an zentrale Wasser-versorgungsanlage vorhanden)
BR 6 ---
n.b.
St. Jakob (77242)
53/480
ScheinWilhelm, Dr.Währinger Straße 62/191090 Wien
St. Jakob (77242)
53/480
ScheinWilhelm, Dr.Birkenweg 59400 Wolfsberg
Eigentümer bei Brunnenaufnahme nicht vor Ort
BR 7 ---
n.b.
St. Jakob (77242)
53/581
KarrerUdo und AndreaElsenweg 5b9400 Wolfsberg
St. Jakob (77242)
53/581
KarrerUdo und AndreaElsenweg 5b9400 Wolfsberg
Brunnenaufnahme von Eigentümer nicht erwünscht;Schwengelpumpe
BR 8 ---
Nutzwasser
St. Jakob (77242)
50/10263
CancolaJuttaNeudauerweg 49400 Wolfsberg
St. Jakob (77242)
50/10263
CancolaJuttaNeudauerweg 49400 Wolfsberg
Brunnen mit Steinplatten verschlossen (Anschluss an zentrale Wasserversorgungsanlage vorhanden)
BR 9 209/1601
Nutzwasser
Priel (77232)
.30/1475
KultererChristiana Anna, Mag.Sporergasse 39400 Wolfsberg
Priel (77232)
.30/1475
Schuh- und Lederfabriken Planet KG Eichkitz & Co(Betrieb nicht mehr existent)
4 Brunnen auf Gst. Nr. .30/1;1,8 l/s bzw. 110 m³/d aus allen 4 Brunnen
ANGABEN ZU DEN WASSERRECHTEN - BRUNNEN
Anmerkungen;KonsensmengeLage der Wassernutzung Betriebsanlage oder Liegenschaft
mit der das Wasserrecht verbunden ist
ÖBB-INFRASTRUKTUR AG; STRECKE ZELTWEG - STAATSGRENZE NACH LAVAMÜND, BESTANDSATTRAKTIVIERUNG LAVANTTALBAHN
Brunnen Nr. Postzahl
Nutzungsart
JUNI 2016
ÖBB-Infrastruktur AG, PNA - PLK2; Hydrogeologische Stellungnahme Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Auswirkungen auf Strecke Zeltweg - Staatsgrenze nach Lavamünd, das hydrogeologische Umfeld Baumaßnahmen Bereich Bf Wolfsberg Juni 2016
BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Beilage 3
DARSTELLUNGEN GRUNDWASSERMODELL
ÖBB-INFRASTRUKTUR AG; STRECKE ZELTWEG - STAATSGRENZE NACH LAVAMÜND, BESTANDSATTRAKTIVIERUNG LAVANTTALBAHN
DARSTELLUNGEN GRUNDWASSERMODELL
JUNI 2016 BLATT 1
AUSWIRKUNGEN BAUPHASE (PUMPZEIT 100 TAGE); M 1:5000
GRUNDWASSERNIVEAU [m ü.A.]
ABSENKUNG GRUNDWASSERNIVEAU [m]
BAUGRUBEN-UMSCHLIESSUNG
ÖBB-INFRASTRUKTUR AG; STRECKE ZELTWEG - STAATSGRENZE NACH LAVAMÜND, BESTANDSATTRAKTIVIERUNG LAVANTTALBAHN
DARSTELLUNGEN GRUNDWASSERMODELL
JUNI 2016 BLATT 2
AUSWIRKUNGEN BETRIEBSPHASE; M 1:5000
GRUNDWASSERNIVEAU [m ü.A.]
GRUNDWASSER-SUNK [m]
GRUNDWASSER-ANSTAU [m]
"ABSCHOTTUNG"AQUIFER
ÖBB-Infrastruktur AG, PNA - PLK2; Hydrogeologische Stellungnahme Bestandsattraktivierung Lavanttalbahn, Auswirkungen auf Strecke Zeltweg - Staatsgrenze nach Lavamünd, das hydrogeologische Umfeld Baumaßnahmen Bereich Bf Wolfsberg Juni 2016
BGG Consult, ZT-GmbH, Wolfsberg Beilage 4
LAGEPLAN - HYDROGEOLOGIE
Schleifenstrasse
wärterhaus
Entlüftung
Wiese
Hauseinfahrt
Pfeifpflock
Kleingarten
Kleingarten
SST
P
a
r
k
p
l
a
t
z
S t r a ß e
Seilzug
Kleingarten
Hecke
P a r k p l a t z
Seilzug
G a r t e n
STW2
O b s t g a r t e n
Grünfläche
Durchgang
Pizzeria
Makadam
D
a
c
h
Hemmschuhständer
F
Schaltkasten
haus
Garten-
Öllager
Vorheizanlage
SCH
Relaisstation
T e n n i s p l a t z
Gl.5b
Gl.3
Gl.1
Gl.2
Gl.4
Gl.8
Gl.6
Gl.10
Gl.801
Gl.803a
Gl.7b
T a x i
asphaltiert
Durc
hga
ng
km 50.425
FDL.
Geh
stei
g
Geh
stei
g
Sch
unbefestigt
Hattendorf - S
t.M
areiner Ldstr.
Zufahrt
Acker
Acker
Bahnsteig Makadam
Tor
E
in
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rtG
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ä
u
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e
Brücke
km
50.676 LW
=8.50m
schienengleicher Straßenübergang
km
50.699
km
50.583
schienengl. Straßenübergang
Ö
B
B
ÖBB Klagenfurt - Wolfsberg
Schranken-
WOHNBLÖCKE
DR. ARTHUR
RAINER STR
.
T
O
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WEG Ma
WE
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V
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GARAGE
BAHNBRÜCKE
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2
VOLKSBADSTR.
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Holz
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8 Garagen
4
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0
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Herbertstraße
Volksbadstraße
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkplätze
Parkp
lätze
Parkplätze
Parkplätze
Radsstä
nder
Sicke
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Sicke
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Sicke
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Sickerm
ulde
Sickerm
ulde
Sicke
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S
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ahn A
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S
Ein- / Ausfahrt
Ram
pe
Aufnahmegebäude
Busbahnhof
Gehweg
Lärmschutzwand
WC
Behindertenparkplatz
Pflaster
G
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P
arkplätze
gepflaste
r
P
arkplätze
gepflaste
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P
arkplätze
gepflaste
r
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Einfahrt
Einfahrt
Einfahrt
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Gehste
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Senkrechtparker
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Schleifenstraße
Bestand
LÄNGE = 276,147 m
Proj.-km 0,000.000 - Proj.-km 0,276.147
Schleifenstraße - Proj.-km 0,000.000
Schleifenstraße
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M 1:2000
ÖBB-INFRASTRUKTUR AG;
BESTANDSATTRAKTIVIERUNG LAVANTTALBAHN,
BAUMASSNAHMEN BEREICH BAHNHOF WOLFSBERG
LAGEPLAN - HYDROGEOLOGIE
HYDROGEOLOGISCHE STELLUNGNAHME
454,48