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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Sozialreform zwischen Visionen und Wirklichkeit
Die Rolle der gesetzlichen Unfallversicherung
beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement i.S.d. SGB
IX
Christoph Matthias Paridon
Friedrich-Schiller-Universität Jena24. April 2007
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Eine Vision?
„Nach Einschätzung des Verbandes der Betriebs- und Werksärzte können in Betrieben, die ein solches Management praktizieren, auf diese Weise bis zu 90 Prozent der chronisch kranken oder behinderten Menschen wieder eingegliedert werden.“
Markus Kurth MdB24. Oktober 2003
Erste Beratung des „Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen “Bundestags- Plenarprotokoll 15/70, S.6066
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Gliederung
1) Rechtsgrundlagen des Eingliederungsmanagements:
Wer? Wann? Für wen? Mit wem?
2) Wie kann ein Eingliederungsmanagement aussehen?
3) Wie kann das Eingliederungsmanagement im Betrieb installiert werden?
4) Und das alles über die Köpfe der Betroffenen hinweg?
5) Was kann die Unfallversicherung zum Eingliederungsmanagement beitragen?
6) Drei Jahre gesetzliche Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement: Eine Einschätzung
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Rechtsgrundlagen eines betrieblichen EingliederungsmanagementsBetriebliches Eingliederungsmanagement§ 84 Abs. 2 SGB IX
Ziele:
Arbeitsunfähigkeit überwinden
erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
Arbeitsplatz erhalten
Hintergrund:
„Win-Win-Situation“ für Beschäftigte, Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und öffentliche Haushalte
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
Grundvoraussetzung:
Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten
länger als sechs Wochen
innerhalb eines Jahres
Umstritten, ob abhängig von
(Schwer)Behinderteneigenschaft
gleicher Ursache der Arbeitsunfähigkeit
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
Weitere Voraussetzungen:
Information des Betroffenen über Ziele und Datenverwendung
Zustimmung des Betroffenen
Vorgehen:
Klärung mit betrieblicher Interessenvertretung (i.d.R. Betriebsrat)
- Und wenn der Betrieb keine Interessenvertretung hat? -
Beteiligung des Betroffenen
keine näheren gesetzlichen Vorgaben
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
Vorgehen:Klärung mit betrieblicher Interessenvertretung unter Beteiligung des BeschäftigtenUnter weiteren Voraussetzungen werden hinzugezogen:
Schwerbehindertenvertretung
Werks- oder Betriebsarzt
örtliche gemeinsame Servicestelle
Integrationsamt
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
Schwer-behinderten-vertretung
Betriebs-arzt
Service-stelle
Integrations-amt
Betriebliches Eingliederung
s-management
Arbeitg
eber Betriebsrat
Beschäftigter
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Argwohn und Bedenken auf allen Seiten
Arbeitgeber:
Staatliche Einmischung und gesetzliche Überregulierung!
Bürokratischer Aufwand!
Arbeitnehmer:
„Ich muss mich krank zur Arbeit schleppen!“
Eingliederungsmanagement macht Kündigung „wasserdicht“!
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Was bedeutet Eingliederungsmanagement ?
strukturiertes Vorgehen
generelle Regelung
Zielbestimmung
planmäßige Entscheidungsfindung
Kontrolle der Entscheidungsdurchsetzung
Evaluation
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Schritte eines Eingliederungsmanagements I
Bildung eines Integrationsteams Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt, Personalstelle, Disability Manager, Sicherheitsfachkraft Erfassung der Fehlzeiten durch den ArbeitgeberFrühwarnsystem, Datenschutz Information des Betroffenen durch ArbeitgeberEinladung zu Gespräch; Hinweis auf Freiwilligkeit, Ziele, Datenverwendung; Zustimmung des Betroffenen einholen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Schritte eines Eingliederungsmanagements II
Strukturiertes Erstgespräch„Runder Tisch“ mit Integrationsteam, auf Wunsch des Betroffenen zuvor Einzelgespräch mit betrieblicher Vertrauensperson Erhebung des Ist-Zustandes; Prognose; Klärung des Unterstützungsbedarfs; Erörterung von pragmatischen Lösungsmöglichkeiten, Festlegung des weiteren Vorgehens (Formulierung von Zielen, Zeitplan)
Umsetzung der vereinbarten Schritte
Weiterführende GesprächeFeststellung der Zielerreichung (Wirksamkeitskontrolle), ggf. Anpassung der Ziele und des Eingliederungsplanes
Abschluss; EvaluationNachsorge; Qualitätssicherung und - optimierung
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Wie kann ein Eingliederungsmanagement installiert werden?Ziele:
Pragmatische Lösungen statt bürokratische Hürden
Rechtssicherheit
Integrationsvereinbarungzwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung§ 83 Abs. 2a Nr. 5 SGB IX
Betriebsvereinbarungzwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Umstritten, ob Betriebliches Eingliederungsmanagement mitbestimmungspflichtig, mögliche Grundlagen: Gestaltung des betrieblichen Ablaufs (§ 87 Abs. 1 Nr. BetrVG) und Regelung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Und das alles über den Kopf des Betroffenen hinweg?
„mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person“, § 84 SGB IX
Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik:
Von der fremdbestimmten Versorgung zur selbstbestimmten TeilhabeHilfe zur SelbsthilfeStärkung der EigenverantwortungEinbeziehung des Umfeldes
Ansatz der „Salutogenese“Umsetzung in der Behindertenpolitik
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Von der Fremd- zur Selbstbestimmung: Ein Konzept
Salutogenese
Aaron Antonovsky, Medizinsoziologe (1923 – 1994)Zentrale Frage: Was erhält den Menschen gesund?Hoher Stellenwert des Individuums bei Heilungschancen;Kohärenzgefühl bestimmt die Fähigkeit des Individuums, wieder gesund zu werden
Gegenbegriff: PathogeneseGesundheit und Krankheit schließen einander ausEntstehung und Behandlung von KrankheitenErforschung schädigender Lebensbedingungen und krankmachender FaktorenPatient als ObjektPassivität
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Salutogenetische Betrachtung
Alle Menschen sind gleichzeitig mehr oder weniger gesund und mehr oder weniger krank
Gesundheit
Körperliches Wohlbefinden
Gesundheit
Körperliches Wohlbefinden
Krankheit
Körperliches Missempfinden
Krankheit
Körperliches Missempfinden
Kontinuum
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Kohärenzgefühl (sense of coherence)
Gesundheitszustand und Chancen zur Gesundheitsverbesserung sind abhängig von der Grundhaltung des Individuums gegenüber der Welt und dem eigenen Leben.
Seine Grundeinstellung (kognitiv, affektiv) hat Einfluss darauf, wie vorhandene Ressourcen zum Erhalt ihrer Gesundheit genutzt werden können.
Menschen mit hohem Kohärenzgefühl
1)können psychomentale Beanspruchungen besser
kompensieren
2)mobilisieren vorhandene Ressourcen leichter
3)können leichter für gesundheitsförderliche Verhaltensweisen
gewonnen werden
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Kohärenzgefühl (sense of coherence)
Verstehbarkeitkognitiv
Verstehbarkeitkognitiv
Grundhaltung, die Welt als
zusammenhängend und sinnvoll zu erleben
Grundhaltung, die Welt als
zusammenhängend und sinnvoll zu erleben
SinnhaftigkeitSinnhaftigkeit
Handhabbarkeit/Bewältigbarkeitkognitiv-emotional
Handhabbarkeit/Bewältigbarkeitkognitiv-emotional
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
In der Rehabilitation sind charakteristisch für Menschen mit
hohem Kohärenzgefühl:
Sie sind aktiv handelndes Subjekt des
Rehabilitationsprozesses,
nehmen ihr Schicksal selbst in die Hand und
verstehen sich als Partner des Rehabilitationsberaters.
geringem Kohärenzgefühl:
Sie müssen stärker geführt und betreut werden,
empfinden sich als Objekt des Rehabilitationsprozesses und
verharren eher in einer passiven Rolle des „Patienten“.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Paradigmenwechsel: Eckpunkte
1994 Grundgesetz: Einführung des Benachteiligungsverbots von behinderten Menschen in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
2001 „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ ("International Classification of Functioning, Disability, and Health", ICF)
2001 Sozialgesetzbuch IX: Vorarbeiten (ICF), Titel (Teilhabe)
2003 Europäisches Jahr der Menschen mit BehinderungenMotto: „Nicht über uns ohne uns!“
2007 UN-Abkommen
zur Umsetzung des rechtspolitischen Verständnisses von Rehabilitation
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
ICF: "International Classification of Functioning, Disability, and Health"
„Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“, verabschiedet 2001von der WHOzentraler Begriff: Teilhabe (participation)Konzept der funktionalen Gesundheitstandardisierte Beschreibung funktionaler Aspekte von Gesundheitkomplexes bio-psycho-sozialen Wechselwirkungsmodell Kontextfaktoren (Gesundheit, Lebenshintergrund, Umwelt)ressourcenorientierter Ansatz (vs. defizitorientierter Ansatz)
Behinderung ist nicht identisch mit der Gesundheitsstörung, sondern wird erst durch deren Zusammentreffen mit persönlichen und gesellschaftlichen Kontextfaktoren verursacht Behinderung = Beeinträchtigung der Teilhabe, die sich aus einer Gesundheitsstörung ergibt.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Paradigmenwechsel: Rechtliche Grundlagen
Grundgesetz„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
Sozialgesetzbuch I (Allgemeiner Teil)Bei der Ausgestaltung von Rechten und Pflichten sind die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten,sein Bedarfseine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnissezu berücksichtigen. Angemessenen Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten soll entsprochen werden.
§ 33 SGB I
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
§ 1 Abs. 1 SGB I – Allgemeiner Teil
Aufgaben des SozialgesetzbuchsVerwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit
Das Recht des Sozialgesetzbuchs (aller Sozialgesetzbücher) soll
ein menschenwürdiges Dasein sicherngleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit schaffendie Familie schützen und fördernden Erwerb des Lebensunterhalts ermöglichen undbesondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abwenden oder ausgleichen.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
§ 1 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe Behinderter
Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen, umihre Selbstbestimmung undgleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Grundannahmen des SGB IX
Leistungen zur Teilhabe sollen
die Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ihre Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen zu milderndie persönliche Entwicklung ganzheitlich förderndie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichternmöglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung der Lebensumstände gebendie Selbstbestimmung fördern.Die Leistungen bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4, § 9 Abs. 3 SGB IX)
Die Grundannahmen des SGB IX gelten auch für den Beschäftigten, dem ein betriebliches Eingliederungsmanagement zusteht!
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Implementierung des Eingliederungsmanagements
1) Information und Aufklärung
2) Professionalisierung der Unterstützung (Disability Management)
3) Beratung
4) Praktische Unterstützung auf beiden Ebenen:Managementsystem und konkreter Einzelfall
Was tragen die Unfallversicherungsträger zum Eingliederungsmanagement bei?
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Unfallversicherung: Der gesetzliche Auftrag des SGB VII
Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es § 1 SGB VII
1) mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten
2) nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Versicherten wiederherzustellen
3) Versicherte und Hinterbliebene durch Geldleistungen zu entschädigen. § 1 SGB VII
Dabei gelten die Grundsätze Prävention vor Rehabilitation Rehabilitation vor Entschädigung
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Struktur der Unfallversicherungsträger
25 Gewerbliche Berufs-genossenschaften
- Handel & Verwaltung
- Gesundheitsdienst
- Chemie
- Nahrungs – & Genussmittel
- Gas & Wasser
- ...
32 Unfallkassen der öffentlichen Hand
- 13 Unfallkassen im Landes- u. kommu- nalen Bereich
- 6 Gemeindeunfallver-sicherungsverbände
- 4 Landes-UK
- 1 Eisenbahn-UK
- ...
9 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschafte
n
- 8 regionale Träger
- Gartenbau-Berufs- genossenschaft
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Unternehmen und Versicherte (Anzahl in Millionen)
3,21,7
0,5
gewerblicheBerufsgenossenschaften
landwirtschaftlicheBerufsgenossenschaften
Unfallkassen
42,5
4,2
28,3
Unternehmen Versicherte
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Leistungen der Sozialversicherungen 2004 (in Millionen Euro)
140000
252000
14500
17500 48000 11292
KrankenversicherungRentenversicherungUnfallversicherungPflegeversicherungArbeitslosengeld und -hilfeSozialhilfe
Quelle: Statistisches Jahrbuch 2006, S. 190
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe 2005 (in Millionen Euro)
2437
4782
33942641461
11292
KrankenversicherungRentenversicherungUnfallversicherungBundesanstalt für ArbeitIntegrationsämterSozialhilfe
Quelle:
Behindertenrecht 2007 (Heft 2), S. 56
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Unfallversicherung: Aufwendungen zur Rehabilitation (in Mio EUR)
2507
290
597
gewerblicheBerufsgenossenschaften
landwirtschaftlicheBerufsgenossenschaften
Unfallkassen
216
10 26
davon Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ausgaben Rehabilitation
Quellen:
www.hvbg.de; www.lsv.de; www.unfallkassen.de
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation zählen
Maßnahmen, um den alten Arbeitsplatz zu sichern oder einen neuen zu erlangenBerufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, UmschulungWiedereingliederungsbeihilfen an die UnternehmenBetreuung durch den Berufshelfer
Diese Leistungen setzen einen Versicherungsfall voraus!Unabhängig von einem Versicherungsfall ist die Unfallversicherung zu einer umfassenden Beratung der Unternehmen zur betrieblichen Prävention verpflichtet.
(§§ 14, 17 SGB VII)
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Weiterbildung zum Certified Disability Management ProfessionalGrundlagen: ILO-Übereinkommen über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Nr. 159 von 1983 und Empfehlung Nr. 168)
Richtlinie „Umgang mit Behinderungen am Arbeitsplatz“der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf (ILO)
NIDMAR:NationalInstitute ofDisabilityManagementandResearch
Victoria,British Columbia,Kanadagegründet 1994
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Zielsetzung und Aspekte des Disability Management:
„Gesunder Mitarbeiter im gesunden Betrieb“: Wirtschaftliches und soziales Interesse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Professionelle Unterstützung von Betroffenen und Arbeitgebern
Beschäftigungsfähigkeit erhalten (demographischer Wandel!)
Eingliederungsmanagement/Arbeitsfähigkeit wiederherstellen
mit betrieblicher Gesundheitsförderung und -management kooperieren
Umfassender Ansatz mit an der Schnittstelle von Prävention und Rehabilitation
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Beratungsangebote
der einzelnen Träger derGesetzlichen Unfallversicherung:
branchenspezifisch ausgerichtetHauptziel: Installieren eines Eingliederungsmanagement- systemsMaß der Beteiligung am Ein- gliederungsmanagement abhängig davon, ob Versicherungs- fall oder nicht
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Drei Jahre nach Einführung des EingliederungsmanagementsDas betriebliche Eingliederungsmanagement als arbeitsplatzsicherndes Instrument: Vision oder Wirklichkeit?
Ziele der gesetzlichen Regelung erreicht?„Win-Win-Situation“ für Arbeitgeber, Beschäftigte, Sozialversicherung? Kündigungen vermieden? Arbeitsplätze erhalten?
Gesetzliche Regelung erforderlich?Umdenken angestoßen!Diskussion auf den Weg gebracht!Gemeinsame Verantwortung gestärkt!
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Betriebliches Eingliederungsmanagement und gesetzliche Unfallversicherung
Sozialreform zwischen Visionen und Wirklichkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!