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1 Einbürgerung HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Entscheiden Sie sich für Ihre !

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Einbürgerung

HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT

Entscheiden Sie sich für Ihre

!

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1. Einbürgerung: Was ist das?

• Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staats-angehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer; sie erfolgt auf Antrag durch die Einbürgerungsbe-hörden.

• Keine Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staats-angehörigkeit kraft Gesetzes. Wer bestimmte gesetz-liche Voraussetzungen erfüllt, wird automatisch, also ohne Antrag und ohne Behördenentscheidung, Deutscher.

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2. Gesetzlicher Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit der Geburt

• Ein Elternteil ist Deutscher

• Geburt im In- oder Ausland*)

Deutscher mit Geburt

Abstammungsprinzip- ius sanguinis -

• Eltern sind Ausländer• Ein Elternteil

- hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und- ist Unions- oder Schweizerbürger oder gleichgestellt oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EU.

• Geburt in Deutschland

Deutscher mit Geburt *)

Territorialprinzip- ius soli -

*Besonderheiten: bei Auslandsgeburten

* Besonderheit: Bei entstehender Mehr- staatigkeit Optionsverpflichtung mit 18

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• Die zusammenwachsende Europäische Union macht die nationale Staatsangehörigkeit nicht überflüssig:Nur der Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates führt zur Unionsbürgerschaft.

3. Einbürgerung: Das persönliche Interesse

- Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit- Berufsfreiheit- Ausweisungs- und Auslieferungsschutz- Reiseerleichterungen- Wahlrecht- politische Betätigung- Wehrpflicht- Ehrenämter: Wahlhelfer, Schöffen

Eine Einbürgerung ist auch für Sie wichtig!

• Die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelt Rechte und Pflichten,die für Ausländer nur eingeschränkt oder überhaupt nicht bestehen:

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4. Einbürgerung: Das staatliche Interesse

• Deckungsgleichheit Wohnbevölkerung/Staatsvolk als verfassungspolitische Forderung

• „Kein Staat kann es auf Dauer hinnehmen, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft und außerhalb der Loyalitätspflichten ihm gegenüber steht.“

„Sie sind uns als deutsche Staatsangehörige bzw.als deutscher Staatsangehöriger willkommen!“

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5. Einbürgerung: Wie geht das?

„Einfacher als Sie vielleicht denken“

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• Unions- oder Schweizerbürger oder gleichgestellt, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis

• acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

• Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozial- und Arbeitslosenhilfe

• ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache• staatsbürgerliches Grundwissen, Kenntnisse der

Grundsätze und Werte unserer Verfassung• Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit• keine strafrechtliche Verurteilung• keine Anhaltspunkte für Verfassungsfeindschaft

oder Ausländerextremismus• kein Ausweisungsgrund wegen Gefährdung der

freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung

• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

6. Einbürgerung: Die gesetzlichen Voraussetzungen im Regelfall, §§ 10 ff. StAG

Also mindestens: • gesicherter

Aufenthaltsstatus• acht Jahre Inland• Unterhaltsfähigkeit• Deutsch• Staatsbürgerliches

Grundwissen• keine Mehrstaatigkeit• loyal und unbescholten

Rechtsanspruch auf Einbürgerung

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• sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können

7. Einbürgerung: Erforderliche Deutschkenntnisse

• Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

• Beherrschen der deutschen Sprache

Sprachkenntnisse B 1:• Sie können das Wichtigste

verstehen, wenn einfache Sprache verwendet wird und es um Vertrautes, wie Arbeit, Schule, Freizeit, geht.

• Sie können einfach und zusammenhängend über vertraute Themen sprechen.

• Sie können über vertraute Themen einfache Texte schreiben.

Genügt nicht Nicht erforderlich

Erforderlich

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8. Sind Ihre Deutschkenntnisse ausreichend?

• Falls Sie einen der folgenden Nachweise besitzen, lautet die Antwort schon jetzt JA:

- Vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Deutsch „ausreichend“- Hauptschulabschluss oder Versetzung in die 10. Klasse einer deutschsprachigen Schule mit Deutsch „ausreichend“- Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule- erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung- erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs- Zertifikat Deutsch oder ein gleich- oder höherwertiges Sprachdiplom

• Ansonsten müssen Sie einen Sprachtest ablegen und be- stehen. Hierauf können Sie sich durch Kurse vorbereiten. Informationen – auch zu Ausnahmen – erteilt die Ein- bürgerungsbehörde.

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9. Einbürgerung:Staatsbürgerliches Grundwissen

Wer eingebürgert werden will, muss die Grundsätze und Werte unserer Verfassung kennen und über staatsbürger-liches Grundwissen verfügen.

Dazu gehören Kenntnisse insbesondere zu folgenden Themen:

- Demokratie - Grundrechte - Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft - Rechts- und Sozialstaat - Teilhabe an der politischen Gestaltung - Gleichberechtigung von Mann und Frau - Geschichte und Verantwortung

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10. Einbürgerung: Nachweis des staatsbürgerlichen Grundwissens

Sie besitzen einen deutschen Hauptschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss, der ausreichende Kennt-nisse bestätigt: Nachweis erbracht.

Ansonsten müssen Sie einen Einbürgerungstest bestehen - Aus einem Katalog von 310 Fragen werden 33 Fragen

gestellt, 17 müssen richtig beantwortet werden. - Den Test führen die Prüfstellen des Bundeamtes für

Migration und Flüchtlinge durch: er kostet 25 Euro. - Vorbereiten kann man sich auf den Test in Einbürge-

rungskursen, die von den hessischen Volkshochschulen und sonstigen Instituten angeboten werden.

Weitere Informationen – auch zu Ausnahmen – erteilen die Einbürgerungsbehörden.

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11. Einbürgerung: Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Grundsatz -

Der Besitz zweier oder mehrerer Staatsangehörigkeitenkann für den Betroffenen, aber auch für seine Heimat-staaten zu Problemen führen, die nicht immer leicht zulösen sind. Voraussetzung für eine Einbürgerung istdaher nach der Grundsatzentscheidung des Gesetz-gebers die Aufgabe/der Verlust der bisherigen Staats-angehörigkeit.

Ausnahmen gibt es nur für Unions- und Schweizer-bürger und wenn die bisherige Staatsangehörigkeit überhaupt nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann.

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12. Einbürgerung: Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Ausnahmen

• Unions- oder Schweizerbürger• Heimatrecht kennt keinen Verlust der Staatsangehörigkeit• Heimatstaat verweigert Entlassungen regelmäßig• Heimatstaat verweigert Entlassung im Einzelfall aus Gründen,

die der Ausländer nicht zu vertreten hat• Heimatstaat macht Entlassung von unzumutbaren Bedingungen

abhängig• Heimatstaat entscheidet nicht in angemessener Zeit• bei älteren Personen stößt die Entlassung auf

unverhältnismäßige Schwierigkeiten, besondere Härte• Aufgabe der Staatsangehörigkeit führt zu erheblichen

Nachteilen• politisch Verfolgte

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13. Einbürgerung:Das hessische Verwaltungsverfahren

Einbürgerungs- Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern,antrag ansonsten Landkreis

Sachbearbeitung Regierungspräsidium Darmstadt/Gießen/Kassel Entscheidung

Personalausweis/ Bürgermeister, allgemeinePass auf Antrag Ordnungsbehörde

Einstufiges Verfahren

• Eingangsbestätigung

• Kostenbescheid• Feierliches Bekenntnis• Einbürgerungsurkunde

Zweistufiges Verfahren

• Eingangsbestätigung• Einbürgerungszusicherung• Entlassung aus der bis-

herigen Staatsangehörig-keit

• Kostenbescheid• Feierliches Bekenntnis• Einbürgerungsurkunde

Zurückstellung/Ablehnung

• Eingangsbestätigung• Anhörung• Zurückstellung oder

Ablehnungsbescheid

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14. Warum haben Sie noch nicht Ihre Einbürgerung beantragt?

Ich habe Familie und Freunde im Herkunftsstaat. Ich möchte meinen Lebensabend in der alten Heimat verbringen. Ich würde schon, aber mein Mann/meine Frau/meine Eltern wollen

nicht. Ich lege Wert auf meine kulturellen, religiösen und nationalen Bin-

dungen zum Herkunftsstaat. Auch als Eingebürgerter werde ich in Deutschland nicht ausreichend

akzeptiert. Ich erhalte gegenüber meiner jetzigen Rechtsstellung keine Vorteile, die

wichtig für mich sind.

Persönliche Motive

Ich habe Probleme mit den Deutschkenntnissen oder dem staatsbürgerlichen Grundwissen.

Ich möchte meine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Die Einbürgerung ist mir zu teuer. Das Verwaltungsverfahren schreckt mich ab.

Rechtliche Probleme

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15. Entscheiden Sie sich für Ihre Einbürgerung!

• Überprüfen Sie ihre persönlichen Motive! • Die rechtlichen Voraussetzungen sind in der Regel leicht zu erfüllen.• Lassen Sie sich beraten: - Von der Einbürgerungsstelle Ihrer Gemeinde oder Ihres

Landkreises oder - von Ihrer Einbürgerungsbehörde Regierungspräsidium Darmstadt www.rp-darmstadt.hessen.de

Regierungspräsidium Gießen www.rp-giessen.hessen.de

Regierungspräsidium Kassel www.rp-kassel.hessen.de

„Sie sind uns als deutsche Staatsangehörige bzw.als deutscher Staatsangehöriger willkommen!“