28
1 Leistungsbezahlu ng im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

1

Leistungsbezahlungim TVÖD

TarifverhandlungenBund

FolienvortragStand 16. Mai 2006

Page 2: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Potsdamer Ergebnis:

Einführung einer leistungsbezogene Bezahlung

ab 2007: 1 Prozentder Jahresentgeltsumme des Vorjahres

der Tarifbeschäftigtensteigend auf 8 Prozent

Page 3: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Leistungsbezahlung• wird auf 8 Prozent steigen

• Erhöhungsschritte nicht festgelegt• Erhöhungszeitpunkte offen aber:

• Bestandteil künftiger Lohnrunden• z.B. 2008 Verteilungsspielraum 2 Prozent

– mögliches Ergebnis:– 1 Prozent lineare Erhöhung (Tabelle)

– 1 Prozent Erhöhung Leistungsbezahlung auf 2 Prozent

• 2008/09 Verhandlungen zu „Effizienzgewinnen“

Page 4: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

andere Regelung TVöD:Keine Variabilität der Tabelle!d.h. Tabellenwerte sind sicher!

Politischer Erfolg ver.di

• Vergleiche andere Leistungsbezahlungen:

• Banken: 92 - 108 Prozent

• Eckpunktepapier Beamte: 92 - 108 Prozent

• Entwurf StrukturreformG: 96 - 104 Prozent

• d.h.: Sicher sind („nur“) 92 bzw. 96 Prozent!

Page 5: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Zahlung „on top“ I

• 1 Prozent

• der Vergütungen der Tarifbeschäftigten 2006

• werden 2007 zusätzlich

• als Leistungsbezahlung gezahlt

• Ausschüttungspflicht!

Page 6: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Zahlung „on top“ II• Keine Tabellenabsenkung

• vgl. „Wurstzipfelprinzip“

• keine Sparauflage der Finanzminister

• keine zusätzlichen Stelleneinsparungen

• aufgrund tariflicher Ausschüttungspflicht kann Arbeitgeber nichts sparen!

• aber: durch Beschäftigte finanziert!

Page 7: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Finanzierung 1 Prozent• 0,2 Prozent aus Ersparnis Kinderanteil im

Ortszuschlag

• (Neueingestellte und Kinder ab 1.1.06)• bisher: 2 Prozent der Personalkosten• verteilt auf 20 Jahre• macht jährlich 0,1 Prtozent• also 2006 und 2007 zus. 0,2 Prozent

• 0,8 Prozent aus Ersparnis bei Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Page 8: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Jahressonderzahlung TVöD

• 2006: eine Zahlung im November– 82,14 (Ost: 61,6) % vom Monatsentgelt TVöD

• ab 2007: dynamisch Monatsentgelt TVöD:– 90 (Ost: 67,5) Prozent für E 1 - E 8– 80 (Ost: 60) Prozent für E 9 - E 12– 60 (Ost: 45) Prozent für E 13 - E 15

Page 9: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

§ 20 TVöD Jahressonderzahlung (West) Neu: LeistungEntgeltgruppen mtl. ca Veränd./Jahr jährl.Verlu Wert 1 Prozent absolut

E 1 bis 8 90 v.H. 2000 + 160 - 330 - 170 240 + 70E 9 bis 12 80 v.H. 2500 - 50 - 250 - 300 300 +/- 0E 13 bis 15 60 v.H. 3000

40005000

- 600 – 250- 800 - 250-1000 - 250

- 850- 1.050- 1.250

360480600

- 490- 570- 650

Page 10: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

- „Gesicherte“ Jahreseinkommen geringer

- Alle zahlen für Leistungsbezahlung ein

- Entgeltgruppen unterschiedlich beteiligt

- Politische Entscheidung:

geringere Eingriffe in einfache/mittlere Einkommen

§ 20 TVöD Jahressonderzahlung (Bund Ost 2007; 92,5%) Neu: LeistungEntgeltgruppen mtl. ca Veränd./Jahr jährl.Verlust Wert absolut

E 1 bis 8 67,5 2000 + 100 - 250 - 150 240 + 90

E 9 bis 12 60 2500 - 25 - 250 - 275 300 + 25

E 13 bis 15 45 300040005000

- 450 – 250- 600 - 250-750 - 250

- 700- 850

- 1.050

360480600

- 340- 370- 450

Page 11: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Grundlage der Vergabe:

• Zielvereinbarung (Vorrang?)

• systematische Leistungsbewertung (wenn Zielvereinbarung nicht möglich oder sinnvoll)

• Das ist nicht „Beamtenbeurteilung“!!• Ermöglicht Berücksichtigung der Situation

– der Person und

– der Stelle/Aufgabe

Page 12: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Zielvereinbarung• (jährlich) im Dezember• vereinbaren (!!)• Arbeitnehmer und Vorgesetzter• in einem geregelten Verfahren• schriftlich• 1-5 wesentliche Ziele• für das folgende Jahr (Bewertungszeitraum)• in der regulären Arbeitszeit erreichbar• beeinflussbar (messbar, objektivierbar, prüfbar ...)• legen Zielerreichungsgrade fest

Page 13: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Zielvereinbarung im TVöD• Eigentlich: Geldbeträge für Leistungsstufen!• Was heißt dann „Ausschüttungspflicht“? • Widerspruch zum Ansatz!• Alle erhalten höchste Note ??• Mittleres Niveau der Prämien verlangt ständige Steuerung• ver.di gegen Quoten!• Hoher Steueraufwand während des Jahres

• Lösung:• Punktesystem • Beispiel: bis 5 Punkte• „Topf“ wird durch alle erreichten Punkte verteilt

Page 14: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Verteilungswirkung a) b) c)

St. Koll "Kanther" Leitung Pkte. Vergabe

Zahl

5 1 3.100 € 2.000 € 5 500 €

4 2 - 2 x 500 € 8 400 €

3 5 - 5 x 20 € 15 300 €

2 1 - - 2 200 €

1 1 - - 1 100 €

31

- Das Vergabeverfahren hat erheblichen Einfluss auf die „Geldströme“.

- Gleiche Leistungen in identischen Verteilgruppen können zu sehr unterschiedlichen Zahlungen führen.

Page 15: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Regelungsebenen I

• § 18 TVöD Bund: Grundregelung• konkretere Regelungen für Bund als bei VKA beabsichtigt:

• Leistungs-TV Bund

• (ev. Rahmen-DV Bundesebene - HPR)

• Dienstvereinbarung• in Bereichen mit anderer Rechtsform:

Betriebsvereinbarung (z.B. Teile der Bundeswehr)

Page 16: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Regelungsebenen II

• BMI: im TV mehr als VKA im TVöD § 18

• ver.di: alle Strukturen im Bundes-TV regeln

• dann bleiben Abgrenzungen der Bereiche und Teilbudgets für die Dienstvereinbarung

• würde Problem des Nicht-Zustandekommens von DV relativieren

Page 17: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

„einvernehmliche“ Dienstvereinbarung

• Problem: Letzt-Entscheidungsvorbehalt für Gesetzgeber - auch nach Einigungsstelle

• verletzt Parität (strukturelles Arbeitgeber-Übergewicht)• Dienstvereinbarungen müssen ohne Anrufung

Einigungsstelle zustande kommen!!• PR-Rechte durch TV nicht erweiter- oder verkürzbar• es geht hier um tarifvertragliche Regelungen bzw. Rechte!

Page 18: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Verteilungsregeln

• Welche Leistungen sind vergleichbar?

• Teilbudgets für Abteilungen/Z ...

• Teilbudgets für Entgeltgruppen

• Abgrenzung der Bereiche

• Das mindestens muss in der Dienstvereinbarung geregelt werden.

Page 19: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Vorläufige Ausschüttung 2007/2008

• Kein Bundes-TV bis 31. 7. 2007:– 12 Prozent des Tabellenentgelts im November 2007

• Kein Bundes-TV bis 30. 9. 2007:– 6 Prozent des Tabellenentgelts im November 2008 -

Rückstellung für Rest

• Anschlussregeln offen– Bundes-TV, aber noch keine DV/BV

Page 20: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Gleichverteilung?• Alle sind Leister!• Aber: Gleichverteilung widerspricht dem Ansatz der

Leistungsbezahlung• wenn den Zielen der L. (Motivation -

Effizienzsteigerung ...) durch Gleichverteilung am besten Rechnung getragen wird ... und AG ebenfalls dieser Auffassung ist ... DV so regeln

• in den Strukturen des Bundes eher ausgeschlossen• widerspricht der Absicht, sehr weitgehender

Regelungen im Bundes-TV

Page 21: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Regelungsbedarfe I• Teilzeitbeschäftigte - höhere Effizienz ...

• Unterfall: Altersteilzeit (besonders: Freistellungsphase)

• (freigestellte) PR, JAV, SchwerbehV, Gleichstellungsbeauftragte ...

• Vereinbarkeit Beruf und Familie ...

• Entsandte und abgeordnete

• (längere) Krankheitszeiten

• Anpassung an unterjährige Veränderungen

Page 22: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Regelungsbedarfe II• Prämien und Zulagen• in der Anfangsphase eher nur Prämie• keine Quersubventionierung• Verhinderung von Quoten• Schutz Leistungsgeminderter• bei nicht meßbaren/quantifiziernaren Zielen: nur

erfüllt/ nicht erfüllt• Teamauszahlung möglich•

Page 23: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Stufenaufstieg Hemmen und Beschleunigen - § 17 Abs. 2 TVöD

• Zweites „Leistungsbezahlungs“-Element• ab Stufe 4• bei Leistungen „erheblich“ unter/über

Durchschnitt• Hemmen ist jährlich zu überprüfen

• schriftlich begründete Beschwerden• paritätische betriebliche Kommission• Beratungsvorschlag/Empfehlung

Page 24: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Verhandlungstempo

• 14-tägigen Verhandlungstermine

• Ziel: TV im Juni abschliessen

• aber: Qualität geht vor Tempo!

• Versuch der zeitgerechte Einführung ist Verpflichtung aus § 18 Bund (Prot.)

Page 25: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

(zu?) ehrgeiziger Zeitplannach Abschluss des TV Leist Bund

• Abschluss TV Ende Juni?• Schulung der Vorgesetzen (Zielvereinbarungsgespräche!!)

• Vorbereitung der Dienstvereinbarungen• Schulung der Personalräte• Muster-Dienstvereinbarungen

• Verhandlungen und Abschluss DV• Info der Beschäftigten• Zielvereinbarungsgespräche (Dez. 06)• weitere Begleitung des TV

• Beschwerden• ev. betriebliche Kommission

Page 26: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Unterschiede BAT - TVöD Ibisher brachte Geld:

• Älter werden (Stufenaufstieg)

• langes Verbleiben Bewährungsaufstieg)

• Heiraten

• Kinder

• vergleichsweise untergeordnet: höherwertige Tätigkeit

Page 27: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Unterschiede BAT - TVöD IIHistorische Leistung:

- ohne Verluste für die Beschäftigten abschaffen - und ersetzen durch:

• höherwertige Tätigkeit

• Erfahrungsstufen • führt zu Problemen bei Höhergruppierung und

• Leistungsbezahlung

Page 28: 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Leistungsbezahlung - warum?• Bedingung der Arbeitgeber: TVöD nicht

ohne Leistungsbezahlung

• notwendig für öffentliche Debatte

• und Zukunft öffentliche Dienste• Problematik bleibt!

– Rechtsstaat– Vergabepraktiken– Gerechtigkeit– Zielbestimmung