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1 Neue Politische Ökonomie: Die politischen Akteure IV - Die Gerichtsbarkeit Vorlesung an der Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg SS 2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St. Gallen (SIAW-HSG), CREMA Basel und CESifo München Pol. Ökonomie

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Neue Politische Ökonomie:

Die politischen Akteure IV -

Die Gerichtsbarkeit

Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

SS 2008

Prof. Dr. Lars P. FeldRuprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St. Gallen

(SIAW-HSG), CREMA Basel und CESifo München

Pol. Ökonomie

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Die politischen Akteure IV - Die Gerichtsbarkeit

Aufbau der Vorlesung

• Kleinkostenentscheidungen • Was maximieren Richter?• Die Interessengruppentheorie der

Gerichtsbarkeit• Wie unabhängig sind unabhängige

Gerichte?• Zusammenfassung

Pol. Ökonomie

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Kleinkostenentscheidungen I

Pol. Ökonomie

• Kirchgässner (1992, 1996)• Typ I:

Entscheidungen, bei denen die individuelle Entscheidung irrelevant für den Entscheidungsträger selbst und für andere ist, während die kollektive Entscheidung erhebliche Konsequenzen haben kann.– Wahlbeteiligung und Wahlentscheidung als

typische Beispiele

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Kleinkostenentscheidungen II

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• Typ II: Die individuelle Entscheidung hat keine (direkten) Konsequenzen für den Entschei-dungsträger selbst, wohl aber für andere Individuen.– Dies gilt für die richterliche Entscheidung.– Unabhängigkeit vom Ausgang der Entscheidung

ist bedeutsam für die Unabhängigkeit des Gerichts.

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Kleinkostenentscheidungen III

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• Richter sollten kein Interesse am Ausgang eines Verfahrens haben, um als unpartei-ische Schiedsrichter fungieren zu können.

• Buchanan (1977)– Betonung einer ähnlichen Sicht.– Die Rolle der Gerichtsbarkeit besteht darin, die

Gesellschaft vor einem Verhalten der Regierun-gen zu schützen, das nicht verfassungsmässig ist.

– Richter tun dies aufgrund ihrer Orientierung am öffentlichen Interesse.

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Kleinkostenentscheidungen IV

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• Richter verhalten sich moralisch.• Falsche Entscheidungen können von höheren

Gerichten korrigiert werden.• Richter haben dadurch keine finanziellen

Einbußen.• Andererseits wird Bestechung des Gerichts

sowohl auf Angebots- als auch Nachfrage-seite sehr streng bestraft.– Richter werden (außer in den USA) zumeist auch

nicht gewählt sondern für längere Perioden ernannt.

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Kleinkostenentscheidungen V

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• Richter unterscheiden sich daher stark von Politikern, insbesondere von der Regierung

• Sie unterscheiden sich von Bürokraten, weil letztere bei falschen Entscheidungen leichter entlassen werden können, aber auch einen geringeren Entscheidungsspielraum haben.

• Typische Kleinkostenentscheidungen insbesondere im Fall der obersten Gerichte.– Keinerlei ‚Career Concerns‘ spielen in dieser

Position eine Rolle.

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Was maximieren Richter? I

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• Adam Smith (1776) sah Richter als eigen-nützige rationale Individuen an.– Vorschlag, sie mit Gebühren nach einem Urteil zu

‚belohnen‘.– „Public services are never better performed than

when their reward comes only in consequence of their being performed, and is proportional to the diligence employed in performing them.“

• Richter können das Vermögen anderer anstelle ihres eigenen maximieren, da sie unabhängig von finanziellen Einflüssen sind.

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Was maximieren Richter? II

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• Das laufende Einkommen von Richtern ist unabhängig von irgendwelchen Entscheidungen.

• Wunsch nach Freizeit stellt einen Anreiz für Richter dar, Revisionen nicht zuzulassen.– Kann aber lediglich formale Richtigkeit sicherstellen

• Macht als Motiv• Ideologie

– Richter zwingen der Gesellschaft ihre ideologischen Vorstellungen auf (Posners Economic Analysis of Law).

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Was maximieren Richter? III

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• Prestige– Sicherung zukünftigen Einkommens– Sicherung der Karriere

• Prestige spielt insbesondere in der sozialen und beruflichen Bezugsgruppe– The Economy of Esteem (Brennan und Pettit, 2004)– Die Rolle der öffentlichen Diskussion richterlicher

Entscheidungen.• Beziehung zwischen Anerkennung und

moralischem Verhalten.

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Was maximieren Richter? IV

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• Empirische Evidenz– Cohen (1989): 600 Sherman Act Wettbewerbsfälle

zwischen 1955 und 1980.– Richter entscheiden mit Hinblick auf ihre Karriere-

aussichten in der Zukunft.– Minimierung der Arbeitsbelastung: Je höher die

Anzahl ausstehender Fälle, desto höher fallen die Strafen in laufenden Verfahren aus.

– Kimenyi et al. (1985): Je höher das Gehalt von Richtern, desto mehr Fälle entscheiden sie in einem vorgegebenen Zeitraum.

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Die Interessengruppentheorie der Gerichte I

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• Interessengruppentheorie– Vermögenstransfers zwischen Interessengruppen

und Repräsentanten werden durch unabhängige Gerichte gesichert.

– Die Gerichte entscheiden auf Basis des früheren ‚Geistes‘ einer Regulierung.

– Aktuelle Interessenkonflikte scheren die unabhängigen Gerichte nicht.

– Landes and Posner (1975): „An independent judi-ciary would interpret and apply legislation in accor-dance with the original legislative understanding.“

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Die Interessengruppentheorie der Gerichte II

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• Die Legislative sollte unabhängige Gerichte dafür entlohnen, dass sie als Garant für Zeit-konsistenz im politischen Prozess auftritt.– Anderson et al. (1989)– Je höher die Unabhängigkeit des Gerichts, desto

höher sind die Gehälter von Richtern ceteris paribus.– Höhere Gehälter bei höheren Opportunitätskosten

für Richter, bei erwarteter höherer Arbeitsbelastung und bei geringerer Amtsdauer (und damit grösserer Unsicherheit).

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? I

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• Da richterliche Unabhängigkeit frühere legislative Verträge schützt, konfligiert sie notwendigerweise mit aktuellen gesetzgebe-rischen Vorhaben.

• Urteile vollständig unabhängiger Gerichte reduzieren die Möglichkeit von Parlament und Regierung, neue legislative Verträge zu schliessen.

• Optimaler Grad richterlicher Unabhängig-keit

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? II

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• Optimaler Grad richterlicher Unabhängig-keit– Die Grenzkosten der Einmischung unabhängiger

Gerichte in heutige legislative Kontrakte werden im Gleichgewicht durch den Grenznutzen erhöhter Dauerhaftigkeit dieser Verträge gerade ausgeglichen.

– Einfache parteipolitische Einflussnahmen können marginal das Verhalten von Richtern beeinflussen.

• Empirische Evidenz?

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? III

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• Barrow et al. (1996)– Karrieren amerikanischer Richter an ‚federal circuit

and appellate courts‘ zwischen 1789 und 1992.– Parteipolitische Einflussnahme bei der Ernennung

und Beförderung von Bundesrichtern.– U.S.-Präsidenten nominieren Mitglieder der eigenen

Partei.– Diese ‚same party appointment rate‘ sinkt, wenn ein

Präsident als verwundbar gilt oder wenn seine Partei im Senat in der Minderheit ist.

– Der Senat muss die Ernennungen bestätigen.

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? IV

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• Barrow et al. (1996)– ‚Divided government‘ führt zu Konzessionen des

Präsidenten an die Opposition.– Wenn der Kongress durch die eine Partei dominiert

wird und der Präsident aus einer anderen Partei stammt, werden neue Richter aber mit geringerer Wahrscheinlichkeit berufen.

– Nur 4 von 251 Ernennungen zum Bundesrichter zwischen 1933 und 1968 erfolgten nicht in Jahren, in denen die Präsidentenpartei den Kongress dominierte.

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? V

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• Relativierung der Unabhängigkeit– Richter müssen heute dominierende Interessengrup-

penkoalitionen mit Samthandschuhen anpacken, aber gleichzeitig ihre Unabhängigkeit im Sinne von Integrität und Qualität der rechtlichen Begründung beweisen.

– Der Kongress beeinflusst zudem die Größe der Judikative und damit ihre Arbeitsbelastung und kann richterliche Entscheidungen im Parlament überstim-men sowie die Verfassung ändern.

– Alle diese Einflussnahmen sind sehr teuer.

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? VI

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• Relativierung der Unabhängigkeit– Billigere Einflussnahme über das jährliche Budget der

Bundesjustiz.– Gehälter sind von der amerikanischen Verfassung vor

Einflussnahme geschützt.– Aber das jährliche Budget ist es nicht.– Toma (1991) präsentiert Evidenz, dass das Budget der

Bundesjustiz bei ideologischen Differenzen mit dem Kongress reduziert wurde.

– Sie stellt jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung heraus.

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? VII

Pol. Ökonomie

• Relativierung der Unabhängigkeit– Weitere Einflussnahmen über die Wachstumsrate

der Bundesjustiz.– Wiederum eine Funktion der Übereinstimmung von

Präsident und Kongress.– Sind beide von der gleichen Partei dominiert, dehnt

sich die Justiz mit Erfolg aus.• Internationaler Vergleich richterlicher

Unabhängigkeit oberster Gerichte– Datensatz von Feld und Voigt (2003).

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? VIII

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• De jure richterliche Unabhängigkeit– (1) Konstitutionelle Verankerung – (2) Wie schwer ist die Verfassung zu ändern?– (3) Ernennungsverfahren der Richter. – (4/6) Richterliche Anstellungsdauer und

Kündigungsmöglichkeit.– (5) Können Richter wieder ernannt werden?– (7) Gehaltsregeln.– (8) Adäquate Bezahlung?– (9) Zugang zum Gericht.

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? IX

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• De jure richterliche Unabhängigkeit– (10) Zuweisung von Fällen.– (11) Möglichkeit einer Überprüfung auf

Verfassungsmäßigkeit.– (12) Veröffentlichungserfordernisse.

• De facto richterliche Unabhängigkeit– (1-3) Effektive durchschnittliche Anstellungsdauer. – (4) Anzahl der Richter. – (5-6) Reale Konstanz der Gehälter und des Budgets.– (7) Verfassungsänderungen das Gericht betreffend.– (8) Kooperationserfordernis mit der Regierung.

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Rank Country Index No. Of Var.1 Colombia 0,939 122 Phillipines 0,909 103 Brazil 0,907 124 Georgia 0,893 125 Slovenia 0,869 126 Singapore 0,851 127 Russia 0,845 118 Botswana 0,841 129 Ecuador 0,835 1210 Greece 0,833 1060 Montenegro 0,465 1161 Ghana 0,464 762 Switzerland 0,459 1263 Azerbaijan 0,451 1064 Lithuania 0,447 1165 Mozambique 0,441 1266 China 0,406 1267 Bulgaria 0,397 1268 Vanuatu 0,377 1069 Malaysia 0,313 870 Morocco 0,275 571 Tanzania 0,265 12

1 Armenia 1,000 31 Kuwait 1,000 33 Switzerland 0,943 74 Turkey 0,933 65 Costa Rica 0,920 56 Austria 0,900 46 Japan 0,900 49 South Africa 0,867 610 Taiwan 0,863 851 China 0,370 552 Argentina 0,333 653 Vanuatu 0,320 554 Slovakia 0,319 855 Ghana 0,300 356 Malaysia 0,270 557 Egypt 0,240 558 Kenya 0,175 659 Czech Republic 0,167 360 Bulgaria 0,133 660 Russia 0,133 662 Montenegro 0,100 4

Abbildung 1: De jure (links) und de facto (rechts)richterliche Unabhängigkeit

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? XI

Pol. Ökonomie

Table 1: Correlation Matrix of the Indicators of Judicial Independence with OtherIndicators

de facto de iure ICRG EIU WVS Smithey

de facto 1

de iure 0.157 1

ICRG -0.144 0.243 1

EIU -0.126 0.446 0.610 1

WVS 0.082 0.352 0.345 0.147 1

Smithey -0.258 0.277 0.011 -0.170 0.089 1

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Wie unabhängig sind unabhängige Gerichte? XII

Pol. Ökonomie

• De jure richterliche Unabhängigkeit hat keinen eindeutigen signifikanten Einfluss auf das Wirtschaftswachstum.

• De facto richterliche Unabhängigkeit hat einen signifikant positiven und robusten Ein-fluss auf das Wirtschaftswachstum.

• Feld und Voigt (2003):– 56 Länder– durchschnittliche Wachstum des BIP pro Kopf von

1980 bis 1998.

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Zusammenfassung I

Pol. Ökonomie

• Richter befinden sich in Kleinkostenent-scheidungen, da ihre Entscheidung keinen Einfluss für sie selbst, aber einen erheblichen Einfluss auf andere hat.

• Richter verhalten sich eher moralisch/ideologisch.

• Prestige und Anerkennung spielen eine Rolle• Richter erhöhen die Dauerhaftigkeit

politischer Arrangements zwischen Legislative und Interessengruppen.

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Zusammenfassung II

Pol. Ökonomie

• Parteipolitische Beeinflussung durch Ernennung von Richtern.

• Einflussnahmen zudem über die Größe des Budgets des Gerichts

• Richterliche Unabhängigkeit in den USA ist bemerkenswerterweise gering ausgeprägt.

• Je höher die de facto Unabhängigkeit des Gerichts, um so höher ist das Wirtschafts-wachstum (cross country study).

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Literatur– Anderson et al. (1989)– Barrow et al. (1996) – Brennan, G. and Pettit, P. (2004), The Economy of Esteem: An Essay on Civil

and Political Society, Oxford and New York: Oxford University Press– Buchanan, J. M. (1977), “Why Does Government Grow?,“ in Thomas E.

Borcherding, ed., Budgets and Bureaucrats: The Sources of Government Growth, Durham, N.C.: Duke University Press, pp. 3-18.

– Cohen (1989)– Kimenyi, S. M. et al. (1985), “Ligitation, the business cycle, and government

growth,“ Zeitschrift fur die gesamte Staatswissenschaft (JITE) 141 (3), pp. 435-43.

– Smith, A. (1776), Wealth of Nations.– Toma, E. F. (1991), Congressional Influence and the Supreme Court, Journal of

Legal Studies 20 (1), pp. 131-46. – Feld, L. P. und Voigt, S. (2003). Economic Growth and Judicial Independence,

European Journal of Political Economy 19 (3), pp. 497-527– Kirchgässner, G. (1996), “Bemerkungen zur Minimalmoral,“ Zeitschrift für

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 116 (2), pp. 223-51.

Literatur