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1 Referent: Dieter Huber Inhalt Grundsätze Vers. Organisationen Vers. Personen Vers. Sparten Sport-UnfallV KrankenV HaftpflichtV Sport-HaftpflichtV VertrauensschadenV RechtsschutzV ZusatzV Service VB online Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. Herzlich willkommen Referent: Dieter Huber Regionalleiter Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V.

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Die Sportversicherung desBayerischen Landes-Sportverbandes e.V.

Herzlich willkommen

Referent: Dieter HuberRegionalleiter

Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V.

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Grundsätze der Sportversicherung

Kein Ersatz für private Vorsorge und individuelle Risiken

Gleichbehandlungsgrundsatz

Kein Leistungsanspruch bei gesundheitlichen Bagatellschäden

Nachrangigkeit bei Unfall-Zusatzleistungen

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Versicherte Organisationen

BLSV und seine Organisationen und Gliederungen (Landesfachverbände, Vereine)

Der Versicherungsschutz besteht bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes

Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Rechtschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten)

Kein Versicherungsschutz für gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe und die Ausrichtung von Veranstaltungen nationaler oder internationaler Verbände (Fremdorganisationen)

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Versicherte Personen

alle Mitglieder

Funktionäre

Trainer, Übungsleiter, Schieds- und

Kampfrichter

Angestellte, Arbeiter, Mitarbeiter gegen

Vergütung sowie Helfer bei Veranstaltungen

Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme

am versicherten Vereinsbetrieb einschließlich Hin-

und Rückweg.

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Versicherte Sparten

Unfallversicherung

Haftpflichtversicherung

Vertrauensschadenversicherung

Rechtsschutzversicherung

Krankenversicherung

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Sport-Unfallversicherung

Wie wird ein (Sport-) Unfall definiert?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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Sport-Unfallversicherung

Die Versicherungsleistungen für den Todesfall:

€ 2.500,-- für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

€ 5.000,-- für Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

€ 7.500,-- für Nichtverheiratete ab vollendetem 18. Lebensjahr

€ 10.500,-- für Verheiratete unabhängig vom Alter

€ 2.000,-- zusätzlich je unterhaltsberechtigtes Kind

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Sport-Unfallversicherung

Die Versicherungsleistungen für den Invaliditätsfall:

€ 41.000,-- Grundsumme, progressiv bis zu

€ 205.000,-- je versicherte Person!

Die Leistung erfolgt ab einem Invaliditätsgrad von 20 %

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Sport-Unfallversicherung

Serviceleistungen bis € 5.000,--

Ersatz für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen organisierten Rettungsdiensten

Ersatz der medizinisch notwendigen Transportkosten einer verletzten Person zum Krankenhaus, bzw. zur Spezialklinik

Ersatz der Kosten beim unfallbedingten Todesfall im Inland

+ Krankenhaustagegeld € 10,-- ab dem 1. Tag

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Sport-Unfallversicherung

„optische Unfälle“ (Todesfälle von Vereinsmitgliedern

beim Training oder Wettkampf auf der Sportstätte als

Folge körperlichen Zusammenbruchs)

das Luftsportrisiko ist mitversichert

die Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen

beträgt 30 anstatt 15 Monate

Mitversicherung von sportspezifischen

Sonderrisiken, z.B.

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Voraussetzung: versicherter Sportunfall mit voraussichtlichem Invaliditätsgrad von 75% und mehr

Reha Management übernimmt die Organisation, nicht die Kosten der Reha Maßnahme selbst

Es werden nur Maßnahmen empfohlen, die von einem Leistungsträger übernommen werden oder aus der fälligen Versicherungsleistung erbracht werden können

Leistungserbringer: GenRe RehaDienst GmbH, Köln

Freie Entscheidung über Inanspruchnahme

Reha-Management

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Aufgabe des Reha-Managements:

GenRe RehaDienst GmbH berät und unterstützt die Verletzten vor Ort.

Leistungsbereiche: Medizinische Rehabilitation berufliche Rehabilitation Pflege-Management Soziales Reha-Management

Reha-Management

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Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen, einschließlich Material- und Laborkosten bis 40 % des Rechungsbetrages, höchstens jedoch bis € 1.050,-- je Unfall

Gestelle & Gläser ärztlich verordneter Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen und Hörgeräte bis € 75,-- je Schadenfall

andere Hilfsmittel (= technische Mittel / Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- und Unfallfolgen mildern/ausgleichen sollen) bis zu € 1.050,-- je Schadenfall

Rückbeförderungskosten einer reiseunfähigen Person, die über den vorgesehenen Reisepreis hinausgehen

Auslandsreisekrankenversicherung, einschließlich

Überführungskosten einer verstorbenen Person in den Heimatort

Krankenversicherung

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Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die

Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht

eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum

Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Art und Umfang des Schadenersatzes - § 249 BGB Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand

herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz

verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen

Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache

Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der

Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Haftpflichtversicherung

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Aufgabe der Vereinshaftpflichtversicherung:

Schützt den Verein und seine versicherten Personen nach der

Sportversicherung, d.h. die Mitglieder, Mitarbeiter, Angestellten,

Funktionäre und Helfer vor gesetzlichen Ansprüchen

privatrechtlichen Inhalts.

Deckungssummen: bis € 2.600.000,-- pauschal für Personen-/Sachschäden bis € 55.000,-- je Verstoß für Vermögensschäden

Sublimits bei Schlüsselverlust, Gewässerschäden, Luftfahrtrisiken und Mietsachschäden

Haftpflichtversicherung

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Mitversicherte Sonderrisiken:

Haus- und Grundbesitz

Versicherungsschutz besteht als Eigentümer, Vermieter,

Verpächter, Mieter, Pächter und Nutznießer von Räumlichkeiten

und Einrichtungen, die dem üblichen Vereinsbetrieb dienen.

Anlagenrisiko als Gewässerschadenhaftpflicht bis zu

€ 260.000,-- und Umwelthaftpflicht-Basisversicherung bis zur

Deckungssumme

Bauherren-Haftpflichtversicherung

für Bauprojekte bis zu einer Bausumme von € 510.000,--

Empfehlung: Größere Bauprojekte können durch Absicherung

der Differenz wird vollumfänglich versichert werden!

Sport-Haftpflichtversicherung

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Sport-Haftpflichtversicherung

Mitversicherte Sonderrisiken:

Wasserfahrzeuge bei versicherten Veranstaltungen vereinseigene Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen

und deren Einrichtungen bis zu € 260.000,-- + Beschädigung von gemieteten Geschirrspülmobilen

Schlüsselverlust Verlust und Beschädigung von fremden Schlüsseln aus der Vereinstätigkeit bis zu € 3.850,-- (Selbstbeteiligung 20 %, mind. € 50,--)

Nebenrisiken bei Veranstaltungen, wie z.B. der Betrieb von Schießbuden, Verkaufsständen, Auf- und Abbau von Zelten in Eigenregie

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Versichert sind die Vermögenswerte (Geld, Geldwerte) des BLSV, der Verbände und Vereine gegen die Risiken

schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Veruntreuung) von Mitgliedern der Organe, Kassierer und hauptberuflich Angestellte (Wagnispersonen)

Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten (wie Raub, Erpressung, Überfall auf dem Transportweg u.ä.)

Die Versicherungsleistungen betragen

€ 7.500,-- für Vereine und bis zu € 26.000,-- für Fachverbände

Vertrauensschaden-Versicherung

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für den BLSV, seine Organisationen und Mitglieder

Schadenersatz-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für den BLSV und seine Organisationen zusätzlich

Arbeits-Rechtsschutz

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Vertrags-Rechtschutz Versicherungssumme € 50.000,--,

(für Strafkautionen im Ausland als Darlehen € 26.000,--) ARAG Netzwerk-Rechtsanwalt ohne Selbstbeteiligung,

sonst € 250,-- je Schadenfall

Rechtsschutz-Versicherung

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Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz: Versichert Schäden an privat eingesetzten Pkw anläßlich

von Vereinsfahrten

Vermögensschaden-Zusatzversicherung: Für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich der

gesetzlich geforderten Kautionsversicherung

Reiseversicherung: Für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich der

gesetzlich geforderten Kautionsversicherung

Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: Kurs-/ Tagesteilnehmerkarten (z.B. für Sportkurse)

Veranstaltungsversicherungen: Für Veranstaltungen von Spitzenfachverbänden

(z. B. Deutsche Meisterschaften)

Sport-Sicherheitsprogramm

Wichtige Zusatzversicherungen

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Versicherungsbüro beim Bayerischen

Landes-Sportverband e.V.

Georg-Brauchle-Ring 93

80992 München

Telefon 089 / 15702 - 222 / 224 / 279

Telefax 089 / 15702 - 223

E-mail [email protected] Ansprechpartner:

Herr Dieter Huber, Regionalleiter - 221

Herr Robert Stemmer, Büroleiter - 387

Frau Cornelia Wiesner - 222

Herr Hans Wundrak - 224

Frau Sabine Pech - 279

Frau Gertraut Hinreiner - 225

Informations- und Schadenservice

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www.arag-sport.de

Versicherungsbüro online

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!