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1 Reform der Pensionen Allgemeine Übersicht Gesetz für Lehrer am 13.12.2012 verabschiedet

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Reform der Pensionen

Allgemeine Übersicht

Gesetz für Lehrer am 13.12.2012 verabschiedet

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Gesetzliche Pensionen

3 Regime

Privatsektorund

nicht ernannte des öffentlichen Dienstes

Ernannte des öffentlichen Dienstes Selbständige

Landespensionsamt(ONP)

PdöD(SdPSP)

LISVS(Inasti)

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Beendungen der Laufbahn

65 Jahre60 -> 62 Jahre58 Jahre

Pension aus Altersgründen(Föderal)

Vorzeitige Pension(Föderal)

Dispo Vorruhestand(Gemeinschaft)

Altersteilzeit

(Gemeinschaft)

55 Jahre

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Pension aus Altersgründen (65 Jahre)

Unverändert

Jahr Rentenalter Laufbahnbedingung

2012 65 Jahre 5 Jahre

2013 65 Jahre 5 Jahre

2014 65 Jahre 5 Jahre

2015 65 Jahre 5 Jahre

Ab 2016 65 Jahre 5 Jahre

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Vorzeitige Pension (vor 65 Jahren)

2 Bedingungen müssen erfüllt sein:

Altersbedingung

Laufbahnzeit für das Anrecht

Falls beide Bedingungen im Laufe der Karriere erfüllt sind, gilt dies als ein erworbenes Recht bis zum Ende der Karriere

UND

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Vorzeitige Pension (vor 65 Jahren).Allgemeine Bedingungen

Jahr Mindest-alter

Laufbahn-bedingung

Ausnahme der lang-jährigen Laufbahnen

2012 60 Jahre 5 Jahre

2013 60 J 6 M 38 Jahre 60 J mit LB von 40 J

2014 61 Jahre 39 Jahre 60 J mit LB von 40 J

2015 61 J 6 M 40 Jahre 60 J mit LB von 41 J

Ab 2016

62 Jahre 40 Jahre 60 J mit LB von 42 J61 J mit LB von 41 J

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Vorzeitige Pension (vor 65 Jahren)

Laufbahnzeit zum Erfüllen der Pensionsbedingung

Laufbahnzeit zur Berechnung des Pensionsbetrages

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Laufbahnpensionsbedingungen

u. A. werden gezählt zur Ermittlung der Laufbahnbedingung:

Die Teilzeiten werden als Vollzeiten gezählt

Obligatorischer Militärdienst

Diplombonifizierungen

Zeiten in der Privatwirtschaft

Zeiten als Selbständige

Alle Zeiten im aktiven Dienst

Arbeitslosenzeiten

Gewisse Zeiten der Abwesenheiten werden nicht berücksichtigt

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Sonderfall der Tantiemen  1/55 (Lehrer)

Bei einer Karriere ausschließlich mit Tantiemen von 1/55:

Bis 2016: 1 Dienstjahr in 1/55 zählt für 1,09 Jahr für die Bedingung

Jahr Mindest-alter

Laufbahn-bedingung

Ausnahme der langen Laufbahnen

2012 60 Jahre 5 Jahre

2013 60 J 6 M 34 J 9 M 30 T 60 J mit LB 36 J 8 M 2 T

2014 61 Jahre 35 J 9 M 1 T 60 J mit LB 36 J 8 M 2 T

2015 61 J 6 M 36 J 8 M 2 T 60 J mit LB 37 J 6 M 30 T

2016 62 Jahre 36 J 8 M 2 T 60 J mit LB 38 J 6 M 1 T61 J mit LB 37 J 6 M 30 T

2017 62 Jahre 37 J 6 M 30 T 60 J mit LB 39 J 5 M 2 T61 J mit LB 38 J 6 M 1 T

Ab 2018

62 Jahre 38 J 6 M 60 J mit LB 40 J61 J mit LB 39 J 5 M 1 T

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Umwandlungstabelle für eine Laufbahn mit verschiedenen Tantiemen

Allgemeine Regel 1/60 1/55

Jahr Alter Laufbahn Koeff. Koeff.

2013 60 J 6 M 38 J 1 1,0910

2014 61 J 39 J 1 1,0909

2015 61 J 6 M 40 J 1 1,0908

2016 62 J 40 J 1 1,0908

2017 62 J 40 J 1 1,0644

2018 62 J 40 J 1 1,0390

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Laufbahn mit verschiedenen Tantiemen: lange Laufbahn mit 60 J.

Lange Laufbahn mit 60 J 1/60 1/55

Jahr Alter Laufbahn Koeff Koeff

2013 60 J 40 1 1,0908

2014 60 J 40 1 1,0908

2015 60 J 41 1 1,0910

2016 60 J 42 1 1,0909

2017 60 J 42 1 1,0654

2018 60 J 42 1 1,0500

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Laufbahn mit verschiedenen Tantiemen: lange Laufbahn mit 61 J.

Lange Laufbahn mit 61 Jahren

1/60 1/55

Jahr Alter Laufbahn Koeff Koeff

2015 61 J 41 1 1,0910

2016 61 J 41 1 1,0910

2017 61 J 41 1 1,0649

2018 61 J 41 1 1,0401

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Berechnung des Pensionsbetrages

Grundformel:

PR = TR x N x Tantiem

PR: jährlicher nicht indexierter Bruttobetrag der Pension

TR: Referenzgehalt (Durchschnittsgehalt der letzten 10 Jahre)

N: Anzahl der zu berücksichtigenden Dienstjahre

Tantiem: Bruch, für die Lehrer 1/55

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Antrag

Der Rentenantrag wird 1 Jahr vor dem Inkrafttreten der Pension gestellt.

Die Entscheidung über das Anrecht auf Pensionierung sowie über den Betrag der Pension trifft ausschließlich der föderale Pensionsdienst PdöD.

Infos über den PdöD sind zu finden unter:

http://www.pdoed.be/

Infos über Urlaubsformen, Bedingungen und Auswirkungen:

http://www.bildungsserver.be/

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Informationen im Ministerium

Weitere Informationen im

Fachbereich Unterrichtspersonal

Pensionsdienst:Michèle FransoletAndré Callewaert

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Infos des föderalen Pensionsdienstes

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Dispositionen vor Versetzung in den Ruhestand (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Altersteilzeit

Unverändert: von 55 Jahren bis eventuell 65 Jahren möglich

Achtung: Antrag und Beginn vor 60 Jahren

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Halb- und Vollzeitige Disposition vor Versetzung in den Ruhestand

01.0131.12

01.01 31.12NN-2

N = Ziviljahr, der frühestmöglichen Pensionierung

N – 2 = Ziviljahr, der frühestmöglichen Disposition vor dem Ruhestand

PensionDisposition vor dem Ruhestand

01.09

- 2 Jahre

Die Disposition tritt am 01.09 des Jahres N-2 in Kraft

Ab dem Datum, wo man eine Pension des föderalen Dienstes beziehen darf, geht der Vorruhestand automatisch zu Ende.(Um jedoch für diese Pension des Föderalstaates ein Entgeld zu beziehen, muss man einen Antrag einreichen)

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Antrag

Empfehlung bedingt durch die Pensionsreform:

Bitte Antrag im Januar des gewünschten Inkrafttretens der Disposition vor der Versetzung in den Ruhestand beim Arbeitgeber einreichen