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Vorstellung der Kompetenzzentren „VW KliKo“ Vertragswerkstatt und Klinikkooperationen

1 Vorstellung der Kompetenzzentren VW KliKo Vertragswerkstatt und Klinikkooperationen

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Vorstellung der Kompetenzzentren„VW KliKo“

Vertragswerkstatt undKlinikkooperationen

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Ausgangslage

• Aufkommender Wettbewerb der Kassen untereinander• sektorenübergreifender Wettbewerb der

Leistungsanbieter (ambulant/stationär) • Chancen durch Sonderverträge

- §140a, Verträge zur integrierten Versorgung- §137f, Disease-Management-Programme - §73b, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung- §73c, Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung

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Ausgangslage §73c SGB V

§ 73c: Besondere ambulante ärztliche Versorgung

Die Krankenkassen können ihren Versicherten die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch Abschluss von Verträgen nach Absatz 4 anbieten. Gegenstand der Verträge können Versorgungsaufträge sein, die sowohl die versichertenbezogene gesamte ambulante ärztliche Versorgung als auch einzelne Bereiche der ambulanten ärztlichen Versorgung umfassen. (…)

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Ausgangslage §73c SGB V

Die Versicherten erklären ihre freiwillige Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung durch nach Absatz 3 verpflichtete Leistungserbringer, indem sie sich schriftlich gegenüber ihrer Krankenkasse verpflichten, für die Erfüllung der in den Verträgen umschriebenen Versorgungsaufträge nur die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte ist an diese Verpflichtung mindestens ein Jahr gebunden. (…)

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Ausgangslage §73c SGB V

Die Krankenkassen können zur Umsetzung ihres Angebots allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen Einzelverträge schließen mit:

1. vertragsärztlichen Leistungserbringern,

2. Gemeinschaften dieser Leistungserbringer,3. Trägern von Einrichtungen, die eine besondere ambulante Versorgung nach Absatz 1 durch vertragsärztliche Leistungserbringer anbieten.

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Ausgangslage §73c SGB V

4. Kassenärztliche Vereinigungen:

Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist unter Bekanntgabe objektiver Auswahlkriterien öffentlich auszuschreiben. Soweit die Versorgung der Versicherten durch Verträge nach Satz 1 durchgeführt wird, ist der Sicherstellungsauftrag nach § 75 Abs. 1 eingeschränkt. Die Krankenkassen können den diesen Versorgungsaufträgen zuzurechnenden Notdienst gegen Aufwendungsersatz, der pauschalisiert werden kann, durch die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen lassen.

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Ausgangslage §73c SGB V

Die Vertragspartner der Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 haben die Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 2 in den Jahren 2007 und 2008 entsprechend der Zahl der nach Absatz 3 teilnehmenden Versicherten sowie dem in einem Vertrag nach Absatz 3 vereinbarten Versorgungsauftrag zu bereinigen, soweit der damit verbundene einzelvertragliche Leistungsbedarf den nach § 295 Abs. 2 auf Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen abgerechneten Leistungsbedarf vermindert. (…).

Kommt eine Einigung über die Verringerung der Gesamtvergütungen nach Satz 1 oder des Behandlungsbedarfs nach Satz 2 nicht zu Stande, können auch die Krankenkassen, die Vertragspartner der Verträge nach Absatz 3 sind, das Schiedsamt nach § 89 anrufen.

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KV Hessen

Auftrag des Vorstands am 09.01.07• Gründung des Kompetenzzentrums VW KliKo in der

KVH Darmstadt• Bestimmung der Vorstandsbeauftragten:

- Dr. med. Peter Eckert, Gießen- Dr. med. Günter Haas, Darmstadt

• Anbahnung von Verträgen

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Umsetzungsphase

Kontaktaufnahme mit den regionalen Ansprechpartnern interessierter Berufsverbände etc.• Ausloten von Verhandlungspotenzialen• Ausarbeitung eines „Eckpunktepapiers“• Führen von Vorverhandlungen

Geplant: Evaluation

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Ziel: WIN-WIN-Situation schaffen

Einsparpotenziale aufzeigen:• Vermeidung von stationären Einweisungen • Reduzierung von Krankengeldtagen• Reduzierung von Krankenhaustagen• Reduzierung von Fahrkosten• Einsparungen im Arzneimittelbereich durch

- Anwendung von Generika- Umstellung anhand einer Medikamentenliste- Beachtung von Rabattverträgen

Anreiz für Kassen:• Refinanzierungsgedanke (= „Nullsummenspiel“) durch

Kostenverlagerung und Kosteneinsparungen• Wettbewerbsvorteile durch Sonderverträge für ihre

Versicherten

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Ziele der KV Hessen

• Zusatzvergütung (außerhalb der gedecktelten

Gesamtvergütung) wird als oberstes Ziel angestrebt

• Nach Möglichkeit keine Bereinigung der

Gesamtvergütung

• Verträge können auch mit einzelnen Krankenkassen

abgeschlossen werden, ggf. mit „Wahltarifen“

kombinierbar

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• 34 Ideen wurden im Rahmen von „Eckpunktepapieren“ mit

interessierten Verbänden diskutiert• Ein Projekt wurde eingestellt (keine Aussicht auf Erfolg)• Ein Projekt wurde vom Berufsverband abgebrochen• Mehrere Projekte werden z.Zt. berufsverbandsintern

diskutiert

• 12 abgestimmte Eckpunktepapiere sind an die

Krankenkassen versandt

Aktivitäten in Sachen Vertragswerkstatt

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Erste Ergebnisse des Kompetenzzentrums Vertragswerkstatt

BKK-Landesverband

• HZV-Vertrag nach §73b SGB V zum 01.10.07

• Keine Mandatierung durch den Hausärzteverband – trilateraler Vertrag als „dritter Weg“

• Vertragsunterlagen unter www.kvhessen.de

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AOK: • Prüfung und Bewertung aller Projektvorschläge, ggf.

gezielte Nachfragen zu einzelnen Punkten• Analyse/Evaluation der WIN-WIN-Situation

DAK/TK: • Feedback zu einzelnen Angeboten

BARMER: • Ausgang eines anderen Projektes soll abgewartet

werden, bevor weitere Projekte verhandelbar sind

Feedback der Krankenkassen

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Ziel: Kooperationen zwischen Niedergelassenen und Krankenhaus(-trägern)

Enge Verzahnung bei der Einweisung und Entlassung der Patienten

Optimale vor- und nachstationäre Versorgung der Patienten Gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Großgeräten

etc. Anbindung von Bereitschaftsdienstzentralen

Kompetenzzentrum Klinikkooperationen

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Prästationäre Diagnostik

• Vorselektiertes Patientengut

• Kostenvorteil im Niedergelassenen Bereich nutzen Poststationäre Behandlung

• „Wundnachsorge“

• „Entlassungstag-Management“ Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, ggf. 2 Tage vor

der Entlassung Entlassungsberichte/Arztbriefe

Palliativmedizin Geriatrie

Mögliche Kooperationen

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• Hans-Jürgen Brems ([email protected])- (069) 79 502 - 512 / Fax: (069) 79 502 168

• Brigitte Ehrhardt ([email protected])- Tel: (06151) 158 480 / Fax: (06151) 158 413

• Matthias Brittner ([email protected])- Tel: (06151) 158 430 / Fax: (06151) 158 413

• Susanne Dreier ([email protected])- Tel: (06151) 158 531 / Fax: (06151) 158 413

• Hauke Siemonsen ([email protected])- Tel: (06151) 158 532 / Fax: (06151) 158 413

• Andreas Förster ([email protected])- Tel: (069) 79 502 – 265 / Fax: (069) 79 502 8905

• Gabriela Müller (Gabriela.Mü[email protected])- Tel: (06151) 158 533 / Fax: (06151) 158 413

• Allgemeine Email-Adresse: [email protected]

CoC VW KliKo - Ansprechpartner

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Unterstützung durch KV?!