40
MICHAELBOTE AMTSBLATT DER STADT ZEITZ 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 © Corina Trummer ich möchte Ihnen auf diesem Wege noch einmal ein gesundes und frohes neues Jahr wünschen. Natürlich stehen auch in diesem Jahr große Projekte und Bau- vorhaben in Zeitz und den zu Zeitz gehörenden Ortschaften an, über die ich einen kurzen Ausblick geben möchte. Im Jahr 2019 stehen zunächst die Erarbeitung des Leitbildes der Stadt Zeitz wie auch die Fortschreibung des Stadtentwicklungs- konzeptes an, was wiederum maßgeblich für die weitere Ent- wicklung der Stadt sein wird. Nach wie vor haben wir sehr große Baumaßnahmen vor uns, können aber auch etliche, wenn auch mit branchenbedingten Verzögerungen, abschließen. Die großen Straßenbauvorhaben Weißenfelser Straße, Steins- graben, Schädestraße, Gustav-Sobottka-Straße und Auf dem Schlagstück werden fertiggestellt. Ebenso ihren Abschluss finden die Arbeiten an den Außenanlagen des Bahnhofes, den Sport- und Außenanlagen des Ernst-Thälmann-Stadions, den Grünan- lagen in der Tiergartenstraße und den Außenanlagen der Kin- dertagesstätte Bummi sowie am Feuerwehrhauptgebäude im Steinsgraben. Der Baubeginn steht bei folgenden Projekten bevor: Bau der Querungsinsel in der Käthe-Niederkirchner-Straße Bau der Fußgängerampel in der Virchowstraße Gemeinschaftsbaumaßnahmen Kanal- und Straßenbau Rasberger Straße / Röntgenstraße / Clara-Zetkin-Straße und Johann-Traugott-Weise-Straße Teilweise Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Zeitz-Ost Barrierearmer Umbau der Bushaltestellen am Klinikum und in der Weberstraße Grundhafte Erneuerung des Kreisverkehr Donaliesstraße Umbau Blindenleitsystem Bushaltestelle Badstubenvorstadt Bauarbeiten und Hangsicherung der Straße zu Kloster Posa Auch bei den Spielplätzen können dringend notwendige Investi- tionen umgesetzt werden. So wird beispielsweise im Goethepark eine Spielkombination eingerichtet und der Spielplatz Auf dem Schlagstück umgestaltet und mit neuen Spielgeräten versehen. In Theißen erhält der Spielplatz Am Sandberg im Frühjahr eine Kombinationsspielanlage. Für einen Spielplatzneubau in Kayna werden im Februar Fördermittel beantragt. Außerdem werden wir hoffentlich die Sanierung der Grundschu- le Zeitz-Ost und des ZeKiWa-Gebäudes beginnen können, wobei wir immer noch auf die dringend benötigten Genehmigungen warten. Im Museum Schloss Moritzburg und im Schlosspark wer- den wir mit der Umsetzung erster Baumaßnahmen beginnen, die durch die Zuwendung des Burgenlandkreises im Jahr 2018 möglich werden. Auch hier fehlen jedoch noch die erforderlichen Genehmigungen. Im gesamten Stadtgebiet werden darüber hinaus weitere Papier- körbe aufgestellt. Auch werden erstmalig Hundewiesen in der Stadt eingeweiht. Natürlich werden auch von dritter Seite Maßnahmen in Zeitz durchgeführt, wie beispielsweise die Sanierung des Geschwister- Scholl-Gymnasiums durch den Burgenlandkreis, die Fortsetzung der Fassadensanierung an der Michaeliskirche, der Neubau am Lindenplatz durch die Stiftung Seniorenhilfe sowie die Sanierung der Elsterflutbrücke am Tiergarten. Insgesamt ist erfreulicherwei- se in Zeitz die Anzahl der Finanzierungsanfragen bei Banken stark gestiegen, so dass auch im privaten Bereich mit weiteren Investi- tionen zu rechnen ist, die sich positiv auf das Stadtbild auswirken werden. Auch die ersten Hochwasserschutzmaßnahmen durch das LHW beginnen bereits dieses Jahr. Dies sind nur einige der Projekte, denen wir 2019 erwartungsvoll entgegensehen. Wir freuen uns mit diesen und vielen weiteren Aktivitäten die Stadt Zeitz wieder ein Stück voranzubringen. Ganz maßgeblich wird aber auch der Braunkohlestrukturwandel im Vordergrund stehen, bei dem ein vorzeitiger Ausstieg ver- mieden werden muss. Vor allem muss für eines gesorgt werden: nämlich dass der Ausgleich für den Strukturwandel vor allem da ankommen muss, wo der Strukturwandel stattfindet, also hier bei uns in der Kernregion, dem ehemaligen Kreis Zeitz. Mit herzlichen Grüßen Ihr Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 MICHAELBOTE · AMTSBLATT DER STADT ZEITZ 2 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 MICHAELBOTE • 6 Preise für 25 Bewerber • Sonderpreis

Embed Size (px)

Citation preview

MICHAELBOTEA M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

© C

orin

a Tr

umm

er

ich möchte Ihnen auf diesem Wege noch einmal ein gesundes und frohes neues Jahr wünschen.Natürlich stehen auch in diesem Jahr große Projekte und Bau-vorhaben in Zeitz und den zu Zeitz gehörenden Ortschaften an, über die ich einen kurzen Ausblick geben möchte.Im Jahr 2019 stehen zunächst die Erarbeitung des Leitbildes der Stadt Zeitz wie auch die Fortschreibung des Stadtentwicklungs-konzeptes an, was wiederum maßgeblich für die weitere Ent-wicklung der Stadt sein wird. Nach wie vor haben wir sehr große Baumaßnahmen vor uns, können aber auch etliche, wenn auch mit branchenbedingten Verzögerungen, abschließen.Die großen Straßenbauvorhaben Weißenfelser Straße, Steins-graben, Schädestraße, Gustav-Sobottka-Straße und Auf dem Schlagstück werden fertiggestellt. Ebenso ihren Abschluss finden die Arbeiten an den Außenanlagen des Bahnhofes, den Sport- und Außenanlagen des Ernst-Thälmann-Stadions, den Grünan-lagen in der Tiergartenstraße und den Außenanlagen der Kin-dertagesstätte Bummi sowie am Feuerwehrhauptgebäude im Steinsgraben.

Der Baubeginn steht bei folgenden Projekten bevor: Bau der Querungsinsel in der Käthe-Niederkirchner-Straße Bau der Fußgängerampel in der Virchowstraße Gemeinschaftsbaumaßnahmen Kanal- und Straßenbau

Rasberger Straße / Röntgenstraße / Clara-Zetkin-Straße und Johann-Traugott-Weise-Straße

Teilweise Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Zeitz-Ost Barrierearmer Umbau der Bushaltestellen am Klinikum

und in der Weberstraße Grundhafte Erneuerung des Kreisverkehr Donaliesstraße Umbau Blindenleitsystem Bushaltestelle Badstubenvorstadt Bauarbeiten und Hangsicherung der Straße zu Kloster Posa

Auch bei den Spielplätzen können dringend notwendige Investi-tionen umgesetzt werden. So wird beispielsweise im Goethepark eine Spielkombination eingerichtet und der Spielplatz Auf dem Schlagstück umgestaltet und mit neuen Spielgeräten versehen.In Theißen erhält der Spielplatz Am Sandberg im Frühjahr eine Kombinationsspielanlage. Für einen Spielplatzneubau in Kayna werden im Februar Fördermittel beantragt. Außerdem werden wir hoffentlich die Sanierung der Grundschu-le Zeitz-Ost und des ZeKiWa-Gebäudes beginnen können, wobei wir immer noch auf die dringend benötigten Genehmigungen warten. Im Museum Schloss Moritzburg und im Schlosspark wer-den wir mit der Umsetzung erster Baumaßnahmen beginnen, die durch die Zuwendung des Burgenlandkreises im Jahr 2018 möglich werden. Auch hier fehlen jedoch noch die erforderlichen Genehmigungen.

Im gesamten Stadtgebiet werden darüber hinaus weitere Papier-körbe aufgestellt. Auch werden erstmalig Hundewiesen in der Stadt eingeweiht.Natürlich werden auch von dritter Seite Maßnahmen in Zeitz durchgeführt, wie beispielsweise die Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums durch den Burgenlandkreis, die Fortsetzung der Fassadensanierung an der Michaeliskirche, der Neubau am Lindenplatz durch die Stiftung Seniorenhilfe sowie die Sanierung der Elsterflutbrücke am Tiergarten. Insgesamt ist erfreulicherwei-se in Zeitz die Anzahl der Finanzierungsanfragen bei Banken stark gestiegen, so dass auch im privaten Bereich mit weiteren Investi-tionen zu rechnen ist, die sich positiv auf das Stadtbild auswirken werden.Auch die ersten Hochwasserschutzmaßnahmen durch das LHW beginnen bereits dieses Jahr.Dies sind nur einige der Projekte, denen wir 2019 erwartungsvoll entgegensehen.

Wir freuen uns mit diesen und vielen weiteren Aktivitäten die Stadt Zeitz wieder ein Stück voranzubringen.

Ganz maßgeblich wird aber auch der Braunkohlestrukturwandel im Vordergrund stehen, bei dem ein vorzeitiger Ausstieg ver-mieden werden muss. Vor allem muss für eines gesorgt werden: nämlich dass der Ausgleich für den Strukturwandel vor allem da ankommen muss, wo der Strukturwandel stattfindet, also hier bei uns in der Kernregion, dem ehemaligen Kreis Zeitz.

Mit herzlichen GrüßenIhr

Christian ThiemeOberbürgermeister der Stadt Zeitz

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

2 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

M I C H A E L B O T E

• 6 Preise für 25 Bewerber• Sonderpreis für Bewerber der ersten Stunde

Keine leichte Aufgabe kommt auf die Jury zu, aus den 25 Bewer-bern, die sich um den „Zeitzer Michael“ beworben haben, die beste Existenzgründerin oder den besten Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger zu wählen.Die Palette der Bewerberinnen und Bewerber ist breit. Sie um-fasst sowohl Geschäftsideen, wie die Herstellung von hochwer-tigen Druckerzeugnissen oder Kleidern, als auch die Herstellung und den Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln, sie reicht von Unternehmen der Gesundheitsvor- und nachsorge, über klassi-sche Handwerksbetriebe, Spedition, Blumenhandel, Tankstelle und Spielzeug- und Dufthandel bis hin zum Hühnerhof.Die Zahl der Beschäftigten reicht von Ein-Personen-Firmen bis zu 10-Mann- bzw. Frau-starken Unternehmen. Der Hauptpreis des „Zeitzer Michael“ ist auch in diesem Jahr mit Geld und Sachpreisen im Wert von 2.000 Euro dotiert. Überreicht wird der Preis von Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, und von Christian Thieme, Oberbürgermeister der Stadt Zeitz.

„Ich freue mich, dass unser Ministerpräsident Rei-ner Haseloff zur Preisverleihung des Zeitzer Michael nach Zeitz kommt. Das unterstreicht die enorme Be-deutung dieser Veranstaltung und würdigt zugleich die unternehmerische Leistung der jungen Gründe-rinnen und Gründer, die sich trotz schwieriger Lage am Markt behaupten“, so Thieme. Weiterhin vergeben wer-den fünf Sonderpreise mit Preisgeld von je 500 Euro.Alle anderen Bewerber um den 21. „Zeitzer Michael“ gehen aber traditionell nicht leer aus. Neben viel Aufmerksamkeit be-kommt jeder Teilnehmer eine Urkunde und eine Flasche Win-zersekt vom Wein- und Sektgut Triebe, einen Gutschein des China-Restaurants Peking und weitere Überraschungen. Auch in diesem Jahr zeichnet der „Pakt für Arbeit“ darüber hinaus das Unternehmen aus, das sich vor exakt zehn Jahren um den „Zeitzer Michael“ beworben hat und sich seitdem sowohl wirt-schaftlich als auch sozial erfolgreich entwickelt hat.Die Übergabe des „Zeitzer Michael“ findet am 7. Februar 2019 statt. Moderiert wird die Veranstaltung in gewohnt unterhaltsa-mer Art von Theo M. Lies. Für die musikalische Begleitung am Flügel sorgt auch in diesem Jahr der Pianist Melchior Walter.

21. „Zeitzer Michael“ – Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz – die Bewerber stehen fest!

DIE BEWERBER

Häusliche Kranken- und AltenpflegeVictoria Elbrandt

Bäckerei EisenschmidtJan Eisenschmidt

Fresh-Trans Elsteraue GmbHTorsten Kirchhoff

Druckhaus ZeitzDoreen Battige

AgrartecStephan Frank

HTR ZeitzMichael Föll

Grafik- und Webdesign GersterMaximilian Gerster

DuftZeitzVolker Dietrich

Autoservice LiebmannSebastian Milde

Hairstyle Gubba Nicole Gubba

Elektromeister Markloff & Rösner GmbHJens Reimann und Frank Buchholz

Blumenhandel AechtnerSabine Jahr

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 3

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Wertebau Mehlhorn Schmaltz GmbHKonrad Ralf Mehlhorn und Hagen Schmaltz

SpielZeitzMareen Warnicke

Physiotherapie Christian StahnChristian Stahn

Kompetenzzentrum SchmalzSteffen Schmalz

Zeitz am MittelmeerNikolaos Thomaidis

Reddy KüchenHermann Schröder

Star-TankstelleCornelia Bock

Piccola ItaliaKlaus-Dieter Freyer

MULTI-Express Schuh- und SchlüsseldienstIvonne Lämmchen

Hühnerhof ZimmermannPhilipp Zimmermann

Stephanie´s StoffliebeStephanie Hillger

Speiseservice Elvira MatibaRalf Matiba

Nähwerkstatt SeidenpuppeInes Pieser

A n z e i g e n

b&s_michaelbote_0119.qxd 14.01.2019 10:25 Uhr Seite 1

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

4 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

M I C H A E L B O T E

Ganz im Zeichen junger, talentierter Künstler stand die Arthur-Wolfsohn-Ehrung am 13. Januar 2019 im Theater im Capitol Zeitz. Sie fand in Gedenken an den in Auschwitz ermordeten jüdischen Unternehmer Arthur Wolfsohn und die Opfer und Verfolgten des Naziregimes statt.

In diesem Jahr wurden insgesamt vier Solisten und drei Gruppen mit insgesamt 2.900 Euro bedacht.

Preisträger 2019

Einen Förderpreis in Höhe von jeweils 250 Euro erhielten:

Julia Rothe Niklas Franziskus Makowski

Bornitzer Karnevalclub e. V. Diem Mi Do Pham

Einen Förderpreis in Höhe von 500 Euro erhielt:

Blockflötenquartett der Kreismusikschule „Anna Magdalena Bach“ Zeitz

Einen Förderpreis in Höhe von 600 Euro erhielt:

Oberstufenchor des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Zeitz

Die diesjährige Hauptpreisträgerin Michaele Julia Fleischer konnte sich über 800 Euro freuen.

Michaela Julia Fleischer – Hauptpreisträgerin

Alle Preisträger des Jahres 2019Sie alle zeigten Ausschnitte aus ihrem künstlerischen Schaffen.

22. Arthur-Wolfsohn-Ehrung in Zeitz

© R

ené

Wei

mer

© R

ené

Wei

mer

© R

ené

Wei

mer

© R

ené

Wei

mer

© R

ené

Wei

mer

© R

ené

Wei

mer

© R

ené

Wei

mer

© R

ené

Wei

mer

Nächster Erscheinungstermin:Samstag, 23. Februar 2019

Nächster Redaktionsschluss: Montag, 11. Februar 2019

MICHAELBOTEA M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z

PaketshopGeraer Str. 13, 06712 Zeitzgegenüber Netto

03441 218488Telefon

A n z e i g e

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 5

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Datum Sitzung Ort

Di, 29.01.2019, 17.00 Uhr19.00 Uhr19.30 Uhr

Sitzung des Finanz-/RechnungsprüfungsausschussesSitzung des Ortschaftsrates TheißenSitzung des Ortschaftsrates Geußnitz

Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1Theißen, Bürgerraum, Schulstr. 9Geußnitz, Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“

Mi, 30.01.2019, 17.00 Uhr Sitzung des Betriebsausschusses Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1

Do, 31.01.2019, 17.00 Uhr Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1

Mi, 06.02.2019, 16.45 Uhr17.00 Uhr

Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses48. Sitzung des Stadtrates Zeitz

Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1

Di, 12.02.2019, 19.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg Mehrzweckhalle Zangenberg

Mo, 18.02.2019, 19.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau Pirkau, Büro Holzbau Meuche

Di, 19.02.2019, 19.00 Uhr19.00 Uhr

Sitzung des Ortschaftsrates WürchwitzSitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz

Würchwitz, Saalstube der GaststätteGemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15

Di, 26.02.2019, 19.00 Uhr19.30 Uhr

Sitzung des Ortschaftsrates TheißenSitzung des Ortschaftsrates Geußnitz

Theißen, Bürgerraum, Schulstr. 9Geußnitz, Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“

Änderungen vorbehalten!

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen herzlich willkommen!Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem: http://www.ratsinfo-online.de/zeitz-bi

Stadt Zeitz – Öffentliche Sitzungen im Januar und Februar 2019

A n z e i g e

Regional. Kompetent. Kundennah.

ÖffnungszeitenMontag & Donnerstag

8.00 – 16.00 UhrDienstag

8.00 – 18.00 UhrMittwoch & Freitag

8.00 – 12.00 Uhr

Stadtwerke Zeitz GmbHGeußnitzer Straße 74

06712 ZeitzTelefon 0 34 41 855-0

www.stadtwerke-zeitz.de

Wir suchen einen/eineAbwassermeister/in (m/w)

Mehr Infos: www.stadtwerke-zeitz.de/karriere

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

6 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

M I C H A E L B O T E

Die Einwohnerbefragung im Rahmen des Leitbildprozesses zur Stadt Zeitz ging am 04.01.2019 erfolgreich zu Ende. Mehr als 800 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich an dem Meinungs-bild und gaben ihre Sichtweisen und Entwicklungsziele in den Fragebögen wieder. Anhand dieser Untersuchung sollen Hand-lungsempfehlungen, Projektideen und Entwicklungsziele erar-beitet werden, die die zukünftigen Herausforderungen der Stadt Zeitz aufgreifen.

Erfolgreiche AuftaktveranstaltungDer Start des Leitbildprozesses erfolgte am 20.11.2018 mit der Auftaktveranstaltung im Friedenssaal des Zeitzer Rathauses. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Oberbürgermeister Christian Thieme, stellte Eddy Donat vom Dienstleister GMA den Prozess zur Erarbeitung des Leitbildes den rund 70 Zu-schauern vor. Tobias Jacobs vom Unternehmen Timourou prä-sentierte die ersten Erkenntnisse aus dem Integrierten Stadtent-wicklungskonzept, das aktuell fortgeschrieben wird. Kernstück der Veranstaltung war der Meinungs- und Gedankenaustausch bei Kaffee und Tee.

Auf vier Tafeln zu den Oberkategorien „Wirtschaft/Arbeit“, „Kultur/Tourismus“, „Verwaltung/Politik“ und „Jugend/Soziales“ konnten die Gäste ihre Gedanken und Anregungen anbringen. So entstand eine umfangreiche Sammlung an Meinungen und Themenschwerpunkten, die in den anstehenden Arbeitsphasen weiter besprochen und erörtert werden.

Zeitz2035Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurde zudem die neue Webseite www.zeitz2035.de vorgestellt. Unter der Federfüh-rung von Reiner Eckel, Betreiber des Onlinemagazins ZeitzOn-line, wird die neue Webseite, in Kooperation mit der Stadt Zeitz, den Leitbild-Prozess begleiten. Alle Informationen zu den ein-zelnen Arbeitsprozessen können Sie auf der Webseite abrufen.

Arbeitsphasen (Workshops und Diskussionsrunden)Die ersten Leitbild-Workshops fanden am 23. und 24.01.2019 in der Ölmühle statt. Unter der Leitung von Eddy Donat vom Dienstleister GMA wurden gemeinsam mit den interessierten Teilnehmern die Stärken und Schwächen in den einzelnen The-menbereichen „Wirtschaft/Arbeit“, „Kultur/Tourismus“, „Ver-waltung/Politik“ sowie „Jugend/Soziales und Sport“ erarbeitet. Dabei wurden ausgehend von den in der Auftaktveranstaltung gesammelten Ideen und Anregungen erste Projektvorhaben umrissen, die nun weiter ausformuliert werden.

Kommende Arbeitsphasen (Workshops und Diskussionsrunden)In den kommenden Arbeitsgruppenveranstaltungen sollen ins-besondere die Ergebnisse der Einwohnerbefragung vorgestellt werden. Die nächsten Arbeitsgruppenveranstaltungen finden im Friedenssaal des Zeitzer Rathauses, Altmarkt 1 in Zeitz an folgenden Terminen statt:

Montag, 04.03.2019, 16.30 Uhr, Workshop „Verwaltung/Politik“

Montag, 04.03.2019, 19.00 Uhr, Workshop „Wirtschaft/Arbeit“

Dienstag, 05.03.2019, 16.30 Uhr, Workshop „Kultur/Tourismus“

Dienstag, 05.03.2019, 19.00 Uhr, Workshop „Jugend/Soziales und Sport“

Die Projektarbeitsgruppe „Leitbild der Stadt Zeitz“ freut sich über viele interessierte Teilnehmer. Anmeldungen für die Work-shops sind bis 15.02.2019 über die Webseite www.zeitz2035.de oder direkt per E-Mail [email protected] möglich.

Alle Interessenten sind herzlich willkommen!

Leitbild für die Stadt ZeitzAuswertung der Einwohnerumfrage und Einladung

zu den kommenden Arbeitsphasen

© S

usan

ne Ja

nick

e

Kaufen | Verkaufen | Mieten | Vermieten

Über 25 JahreimmobilienkompetenzDennis Kahl

Telefon: 03441 21 97 08 oder 21 97 11www.klingberg-immobilien.de

Wir sind Ihr Ansprechpartner in der Region für Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnun-gen, Baugrundstücke, Ackerland und Anlageobjekte.

Mitglied Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachver-ständigen Region Mitte-Ost e. V.

A n z e i g e

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 7

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Individuelle Beratungsgespräche der Handwerkskammer Halle

in der Stadt ZeitzAnmeldungen bitte über folgende Kontakte: Michael Hirsch

Tel.: 0345 / 2999256, E-Mail: [email protected] Ines Will

Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz Tel.: 03441 / 83-282, E-Mail: [email protected]

Beratungsangebot für Existenz-gründer und Unternehmen

Das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsamt des Burgenland-kreises individuelle Beratungstermine für Existenzgründer an. Die Beratungen finden vorrangig jeden zweiten Mittwoch im Monat von 10.00 bis 14.00 Uhr statt, können aber auch indivi-duell vereinbart werden.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin: Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz

Ines Will, Tel.: 03441 / 83-282, E-Mail: [email protected]

Wirtschaftsamt Burgenlandkreis Grit Prüfer – Projektleiterin „ego.-WISSEN“ Tel.: 03445 / 731680, E-Mail: [email protected]

Gefördert von:

Zeitzer Unternehmer- und Gründerstammtisch

Termin: jeden 3. Mittwoch im Monat

Anmeldungen unter: 03493 / 76934 bzw. [email protected]

Weitere Informationen, u. a. zu den wechselnden Veranstaltungs- orten, finden Sie unter www.stammtisch-zeitz.de.

Grundstücksbörse Sie suchen Gewerbeflächen in Zeitz oder möchten diese anbie-ten? Auf unserer Internetseite

http://www.zeitz.de/de/grundstuecksboerse-zeitz.html

können Sie sich gern informieren. Weitere Informationen erhal-ten Sie im Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz:Ines Will, Tel.: 03441 / 83-282, E-Mail: [email protected].

Seniorenfreundliches Wohnen mit allem Pipapo!

Vermietungs-Hotline: 03441 - 80 40 80 Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbHTröglitzer Straße 8 · 06712 Zeitz www.wbg-zeitz.de

Schützenstraße 15 in Zeitz 2 barrierefreie Räume im 3. OG, Fahrstuhl,bezugsfertige 51 m2, bodengleiche Dusche, Supermarkt in direkter Nähe, Pflegedienst im Haus, zentrumsnah, kein EA erforderlich!

Kaltmiete: 246,00 € zzgl. Nebenkosten

Top-Winterangebot

A n z e i g e n

Auf zur Wunschfigur!Gezielt und dauerhaft abnehmen an den Problemzonen. Erfahren Sie alles zum Thema Stoffwechselkur und besuchen Sie unseren nächsten Vortrag in meiner Praxis.

Mi., den 06. 02. 2019, 17 UhrMi., den 27. 02. 2019, 17 UhrBitte telefonisch anmelden!

Tel. 03441 22 04 15Heilpraktikerin Ramona SchüßlerTh.-Arnold-Promenade 11, 06712 Zeitzwww.heilpraktikerin-schuessler.de

Unser Leistungsangebot für Sie umfasst:

• Gehweg- und Fahrbahnreinigung • manueller und maschineller Winterdienst • Unterhaltung von Sport-, Park- und Grünanlagen • Bau und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungs- und Elektroanlagen

• Bau und Verleih von Verkehrszeichen • Reinigung von Sinkkästen und Regeneinläufen

Am Herrmannschacht 11 – 06712 Zeitz

www.ssbz.de – [email protected]

Telefon (03441) 61 94 - 0 – Telefax (03441) 61 94 - 25

Für Sie ist nichts dabei? Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern.

SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH SSBZ

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

8 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

M I C H A E L B O T E

EnergieberatungThermografie-Aktion in Zeitz

Energieverlusten auf der Spur – Unterwegs mit Wärmebildkamera

Dienstag, 12. Februar 2019, 18.00 Uhr

Im Februar gibt es in Zeitz erneut Gelegenheit, André König, Energieberater der Verbraucherzentrale, beim Aufspüren von Energieverlusten im Stadtzentrum zu begleiten. Während eines Thermografie-Rundgangs werden ausgewählte öffentliche Ge-bäude mittels Wärmebildkamera untersucht. Unmittelbar vor Ort lassen sich mit dem Gerät die Wärmestrahlen der aufge-nommenen Bauteile erfassen und anhand der Messergebnisse Wärmebrücken, Luftundichtheiten oder Feuchteschäden loka-lisieren. Diese sind häufig Ursache von Wärmeverlusten und machen Maßnahmen zur energetischen Sanierung erforderlich. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an private Wohn- und Hauseigentümer, die entsprechende Maßnahmen planen. Die Stadt Zeitz ist eine von landesweit sieben Kommunen, die sich an der Aktion „Thermografie-Rundgänge von A (wie Arend-see) bis Z (wie Zeitz)“ beteiligen. Hier laden Verbraucherzentrale und Stadt am Dienstag, 12. Februar zum Rundgang ein. Treff-punkt ist 18.00 Uhr am Gewandhaus (Altmarkt 16).

Anmeldung: Interessenten werden um Anmeldung bis zum 8. Februar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 809 802 400 gebeten.

Auszeichnung „Top-Ausbildungsbetrieb 2018“

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat im Dezember 2018 Firmen mit herausragender Ausbildungsquali-tät gewürdigt und ihnen die Auszeichnung „Top-Ausbildungs-betrieb 2018“ verliehen. Insgesamt wurden 25 Unternehmen aus dem südlichen Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Zuvor waren in diesem Jahr 55 Bewerbungen eingegangen. Eine Jury aus ehrenamtlich engagierten Unternehmern und hauptamtlichen IHK-Mitarbeitern hat diese bewertet. Kriterien waren unter anderem: Wer hat sich 2018 besonders für Berufs-orientierung und Ausbildung engagiert? Und wer hat sich für die Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen oder jungen Ge-flüchteten eingesetzt?Die Preisträger „Top-Ausbildungsbetriebe“ 2018 im Burgen-landkreis sind:• Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH, Zeitz• Seifert Logistics GmbH, Lützen• Henglein GmbH & Co. KG, An der Poststraße• Sparkasse Burgenlandkreis, Zeitz

Tourist-Information Zeitz

Ungeführte StadtrundgängeAb sofort kann man in der Tourist-Information den Flyer „Unge-führte Stadtrundgänge“ für 0,50 €/Stück erwerben. Die unter-schiedlichen Themen bieten viel Raum zum Erkunden der Elster-stadt. Aktuell zur Auswahl stehende Führungen: Der Altmarkt, Die Stadtbefestigung, Luther und seine Nachkommen

Fensterfront der Tourist-Information erstrahlt im neuen Glanz Zum Stadtjubiläum wurde die Beklebung der Fenster begonnen, nun wurde das Projekt fortgeführt. Die Motive sind so gewählt, dass sie in Stadtführungen, die an der Tourist-Information begin-nen, mit eingebunden werden können. So kann auch im Rahmen der Zertifizierung „Reisen für Alle“ der Tourist-Information Zeitz das Stadtführungsangebot angepasst werden. Für Menschen mit einer Gehbehinderung oder kognitiv beeinträchtigte Personen können so barrierearme Stadtführungen angeboten werden.

Das erste Fenster zeigt wichtige touristische Sehenswürdigkei-ten der Stadt Zeitz.

Das zweite Fenster greift das Thema Persönlichkeiten, wie z. B. der Heilige Michael und Herzog Moritz, sowie das Thema Re-formation auf.

© M

aria

Fis

cher

© M

aria

Fis

cher

© M

aria

Fis

cher

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 9

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

I M P R E S S U M

M I C H A E L B O T EA M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z

Herausgeber: Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Christian Thieme, Oberbürgermeister

Redaktion: Kathrin Nerling, Tel. 03441 / 688020 E-Mail: [email protected]

Layout und Druck, verantwortlich für die Anzeigen: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz, Tel. 03441 / 6162-0, E-Mail: [email protected], www.druckhaus-zeitz.de

Erscheinen: mindestens monatlich (nach Bedarf); kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet, zusätzlich verfügbar im Bürgerbüro im Rathaus und in der Tourist-Information

Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 23. Februar 2019 Nächster Redaktionsschluss: Montag, 11. Februar 2019

Michaelbote nicht erhalten? Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: 03441 / 662917

Der dritte Fensterkomplex zeigt die jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen in der Stadt Zeitz und die Zeitzer Stadtbefes-tigung.

Servicedaten:Tourist-Information Zeitz, Altmarkt 16, 06712 ZeitzTel.: 03441 / 83-291 oder 03441 / 83-292E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:Montag und Mittwoch: 09.00 Uhr bis 14.00 UhrDienstag, Donnerstag und Freitag: 09.00 Uhr bis 18.00 UhrSamstag: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

1050 Jahre Stadt Zeitz Das Jubiläumsjahr 2017 –

Bilder, Ereignisse und Geschichte(n)

Festschrift der Stadt Zeitz als Rückblick auf das Festjahr 2017 erschienen

Seit 18.12.2018 liegt die Festschrift der Stadt Zeitz als Rückblick auf das Festjahr 2017 vor. Die Festschrift umfasst 236 Seiten und ist als Buch mit Festeinband im Format 24 x 27 cm und einer Auflage von 500 Exemplaren erschienen. Die Texte hat Petrik Wittwika geschrieben. Mit der Gestaltung wurde der Buch-künstler Andreas Richter beauftragt.

Das Buch mit Festeinband gibt Informationen zur Stadtgeschich-te und lässt mit zahlreichen Fotos auf das Geschehen im Festjahr 2017 zurückblicken, auf Veranstaltungen, Ausstellungen, schöne Stunde und Begegnungen. Der große Festumzug steht hierbei im Mittelpunkt.

Vielen Dank allen Beteiligten, die das Erscheinen der Festschrift ermöglicht haben. Ein besonderer Dank gilt Petrik Wittwika, An-dreas Richter, den Fotografen und der Sparkasse Burgenland-kreis.

© M

aria

Fis

cher

© M

aria

Fis

cher

Angaben zum Buch Titel: 1050 Jahre Stadt Zeitz Herausgeber: Stadt Zeitz Redaktion und Texte: Petrik WittwikaGestaltung und Layout: Andreas Richter, DobisErscheinungsdatum: 18.12.2018Umfang: 236 SeitenFormat: 24 x 27 cm FesteinbandPreis: 24,90 Euro

Informationen und VerkaufTourist-Information ZeitzAltmarkt 16, 06712 ZeitzTelefon: 03441 / 83-291E-Mail: [email protected]

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

M I C H A E L B O T E

Bewerbung zum Amt der 8. Zeitzer Weinprinzessin

Einmal Prinzessin sein … Der Traum vieler junger Mädchen aus der Zeitzer Region kann in Erfüllung gehen.

Die Zeitzer Weinprinzessin ist für die Stadt Zeitz und die Winzer entlang der „Weinroute an der Weißen Elster“ Repräsentantin und Weinbotschafterin. Das Ehrenamt setzt ein hohes Maß an persönlichem Engagement und zeitlicher Flexibilität voraus. Der Weinverein Zeitz und die Stadt Zeitz begleiten sie während der Amtszeit von 2 Jahren.

Zum 13. Zeitzer Weinfest am 14. September 2019 im Schloss-park Moritzburg erfolgt die Krönung und Aufnahme in die „Familie der Weinhoheiten der Saale-Unstrut-Region“.

Welche Anforderungen muss die 8. Zeitzer Weinprinzessin erfüllen?Die Bewerberin zur Besetzung dieses repräsentativen Ehrenam-tes ist weiblich, ledig, mindestens 18 Jahre alt, hat ein gepflegtes Äußeres und ist im Besitz des Führerscheins der Klasse B. Sie hat ihren Lebensmittelpunkt in der Zeitzer Region.

Die künftige Zeitzer Weinprinzessin verfügt über sehr gute All-gemeinkenntnisse zur Weinregion Saale-Unstrut, der „Weinrou-te an der Weißen Elster“ sowie zum Thema Wein und dessen Anbau. Darüber hinaus besitzt sie ein breites regionalgeschicht-liches Wissen und kennt die touristischen Standorte und Ange-bote der Stadt Zeitz und des Umlandes.

Geschätzt werden ihre aussagekräftigen Kenntnisse über Wein-anwendungen. Ein sicheres Auftreten und Charme im Umgang mit Menschen sind gute Voraussetzungen für die künftige Wein-majestät.

Aber keine Angst! Die Stadt Zeitz und der Verein zur Förderung des kulturhistorischen Weinanbaues auf Kloster Posa e.V. beglei-ten und unterstützen die Bewerberin bei der Wissensaneignung.Die Winzer und Direktvermarkter an der „Weinroute an der Wei-ßen Elster“ freuen sich, ihr praxisorientiertes Wissen zu vermit-teln.

Die Stadt Zeitz wird das Amt der 8. Zeitzer Weinprinzessin finanziell und vor allem organisatorisch unterstützen und be-gleiten. Die Weinprinzessin ist während ihrer Amtszeit Ehren-mitglied des Vereins zur Förderung des kulturhistorischen Wein-anbaues auf Kloster Posa e. V. Dieser ist bei der Ausstattung der Weinprinzessin behilflich.

Wer Lust hat, dieses schöne erlebnisreiche Amt zu überneh-men, richtet seine Bewerbung inklusive Lebenslauf und Foto bis 31. März 2019 an die Stadt Zeitz.

Bitte Umschlag beschriften mit:

Bewerbung Zeitzer Weinprinzessin!

Stadt ZeitzSachgebiet Kultur Altmarkt 106712 Zeitz

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stadt Zeitz, Sachgebiet Kultur, Kerstin Müller, Telefon: 03441 / 688025, E-Mail: [email protected].

AWO Kreisverband Burgenlandkreis e. V.Ambulanter Pflegedienst Altengerechtes Wohnen Stationäre Altenpflege

Menüservice Tagespflege

Profitieren Sie von über 25 Jahren

Erfahrung in der Pflege

Häusliche Pflege AWO Tagespflegefür Zeitz/Hohenmölsen/Teuchern und Umgebung

Weißenfelser Straße 1, 06712 Zeitz

– häusliche Alten- & Krankenpflege

– hauswirtschaftl. Versorgung– Hausnotruf – Betreuung & Entlastung

Telefon: 03441/22 86 03 oder 034441/44 555

„Tagsüber gemeinsam – Abends zu Hause“

– vielfältige Beschäftigungen– Grund- & Behandlungspflege– gemeinsames Essen – individuelle Betreuung von

demenziell Erkrankten– Hol- & Bringeservice– kostenloser Schnuppertag

Telefon: 03441 / 72 57 78-10E-Mail: [email protected]

www.awo-blk.de

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie

unverbindlich & kostenlos

A n z e i g e

© A

. Spe

ngle

r

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 11

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Stadtbibliothek Martin Luther ZeitzAusstellungseröffnung „Wasser,

Linien, Leben“ – Fotoschule Trummer

26. Februar 2019, 17.00 Uhr in der Literaturgalerie der Stadtbibliothek „Martin Luther“

Bereits zum dritten Mal lädt die Fotoschule Trummer zur Foto-ausstellung in die Stadtbibliothek „Martin Luther“ nach Zeitz ein. Die Ausstellungseröffnung findet am 26. Februar 2019 um 17.00 Uhr in der Literaturgalerie der Stadtbibliothek „Martin Lu-ther“ statt. Mehrere Teilnehmer der Fotoschule präsentieren in diesem Jahr ihre Arbeiten zum Thema „Wasser, Linien, Leben“. Die Fotografien sind teilweise in Fotoworkshops, auf Fototouren sowie im privaten Bereich entstanden.Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten im Zeitraum 26. Februar bis 9. April 2019 in der Stadtbibliothek besichtigt werden. Fotointeressierte und Gäste sind herzlich eingeladen.

Lehrgang für Rettungsschwimmer

Die Stadt Zeitz beabsichtigt einen Lehrgang für Rettungs-schwimmer duchzuführen. Der Lehrgang ist ab dem 18.02.2019 immer montags und dienstags in der Zeit von 19.00-20.00 Uhr in der Schwimmhalle Zeitz.Kosten: 80,00 € zuzüglich 10,00 € Prüfungsgebühr.Bei einer Bewerbung und Einstellung als Rettungsschwimmer für die Sommerbadsaison 2019 werden die 80,00 € Lehrgangs-gebühr erstattet.

Informationen:Schwimmhalle Zeitz „Naether-Bad“Leiter der Einrichtung: Ulf Krause Freiligrathstr. 28 a, 06712 ZeitzTel.: 03441 / 212084E-Mail: [email protected]

PARITÄTISCHE Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saalekreis informiert:

Erste Selbsthilfe-App für Sachsen-Anhalt

Mehr als 600 im Süden Sachsen-Anhalts ansässige Selbsthilfe-gruppen sind seit November 2018 erstmals gebündelt an einem virtuellen Ort zu finden. Möglich macht das eine im Auftrag der Paritätischen Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saalekreis mit finanzieller Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK) entwickelte neue App. Diese Applikation für Smartphone und Tablets mit dem Namen „Selbsthilfe Sachsen-Anhalt Süd“ um-fasst neben Halle (Saale) auch die Regionen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Landkreis Harz, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie Salzlandkreis.

Die App ist ein Novum für Sachsen-Anhalt und steht kosten-los zum Download für die gängigen Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung. Ähnliches gibt es bislang bundesweit nur für die Regionen Brandenburg, Potsdam und die Lausitz. In Planung sind weitere entsprechende Anwendungen sowohl für das nördliche Sachsen-Anhalt, als auch für Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein.

Ziel der neuen App ist es nicht nur, über ein simpel aufgebautes Menü Selbsthilfeangebote in regionaler Nähe zu finden, son-dern auch Wissenswertes über verschiedene Krankheitsbilder, Veranstaltungen und Neuigkeiten zu erlangen. So finden Nut-zer beispielsweise Hinweise zur Bewältigung von Krankheiten von A wie ADHS bis Z wie Zöliakie und Hinweise auf Termine der Selbsthilfegruppen. Zudem sind allgemeine Informationen, Audiobeiträge und Videos zum Thema Selbsthilfe und Podcasts des regional sendenden Selbsthilferadios HELP.FM über die App abrufbar.

Ein in die App integrierter Kontaktbutton macht die Gesprächs-aufnahme (per E-Mail oder Telefon) zur nahegelegenen Selbst-hilfekontaktstelle einfach.

Hausfassade für Kunstwerk gesucht

An alle Hausbesitzer: Durch das Kulturprojekt Open Space Zeitz wurde im Sep-tember 2018 das erste Zeitzer Wandgemälde (Geraerstr.) umgesetzt. Auch in diesem Jahr möchten wir zur Verschö-nerung des Stadtraums beitragen und suchen dafür pas-sende Hausfassaden. Wenn Sie Interesse haben, ihr Haus von professionellen Theatermalern durch ein Kunstwerk aufwerten zu lassen, freuen wir uns, wenn Sie uns kontak-tieren: [email protected] oder Tel. 0173 / 9456950.

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

12 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

M I C H A E L B O T E

Hier wird wieder gerockt: DINa4 live in Geußnitz

Samstag, 30.03.2019, 21.00 UhrIm Dorfgemeinschaftshaus Geußnitz

Ab 19.00 Uhr ist für das leibliche Wohl gesorgt.

SV Blau Gelb Geußnitz e. V.

Der Zeitzer Carneval Verein ZCV „Grün-Weiß“ e. V. in seiner 33. Session

Wir nehmen Euch mit auf unsere Reise!Unter dem Motto „VON DEN BERGEN BIS ZUM STRAND, DER ZCV ZIEHT DURCH DAS LAND!“ zeigen wir Euch ein super tolles Programm mit Gesang, Tanz, Sketch und Büttenrede. Natürlich haben wir spezielle Programme für Kinder, Senioren und unser großes närrisches Publikum vorbereitet.Wir freuen uns auf Euren Besuch! Und hier die Termine, an de-nen wir durch’s Land ziehen:

Faschingstanz in Würchwitz

Alle Würchwitzer Vereine laden am Samstag, den 2. Februar 2019 um 19.00 Uhr, zum traditionellen Würchwitzer Fasching ein. Das humoristische Abendprogramm wird von den berühm-ten Reudener Karnevalisten gestaltet, die ihre Geheimwaffe Erni im Gepäck haben. Anschließend ist Faschingstanz bis Open End.

Kleefestverein Würchwitz 1851 e. V.

Kinderfasching im Haus der Jugend am 12.02.2019 von 10.00 – 12.00 Uhr

Die Stadt Zeitz und das JUK-Café laden ein zum großen Kinder-fasching im Haus der Jugend.Die jährliche Faschingsdisco für Kinder im Grundschulalter fin-det am Dienstag, den 12. Februar in den Winterferien statt. Ge-feiert wird mit viel Musik und verschiedenen Spieleinlagen im Saal vom Haus der Jugend. Es gibt eine kleine Kostümmodenschau und Zuckerwatte. DJ Mario und Zirkusdirektor Stefan erwarten viele Helden im Kostüm und suchen mutige Mitspieler für närrische Spiele.Im Unkostenbeitrag (2,50 €) ist ein Getränk und ein Faschings-gebäck enthalten. Die Faschingsveranstaltung wird in Koopera-tion mit der Stadt Zeitz und dem Frauen-und Kinderschutzver-ein Zeitz e. V. angeboten.Bitte für Gruppen die Teilnehmerzahl telefonisch voranmelden, unter Tel. 03441 / 212006.

Umkleidemöglichkeiten gibt es im JUK-Café und im Seminar-raum im 1. OG. Einlass ist ab 9.30 Uhr, Beginn 10.00 Uhr.

Wir freuen uns auf Euch!

19Sonderausgabe Geschichte

Sonja und Helene SutterDr. Oskar und Henriette Schmidt

� uberhaft� � � z

Von der Zauberschau Sutterinizur Sonja-und-Helene-Sutter-Stiftung

Eine Zeitzer Familiengeschichte

Blätteraus der Geschichte und dem Kulturleben

von Zeitz und Umgebung

Sonja Sutter et al.: Zauberhaftes Zeitz. Von der Zauberschau Sutterini zur Sonja- und-Helene-Sutter-StiftungDieses Buch enthält über 130 Fotos und

erzählt in unterhaltsamer Weise über die

Zeitzer Stadtgeschichte, Zeitzer Häuser

und über die Zeitzer Stiftungen. Es be-

schreibt auch eine Familiengeschichte,

die mit der Stadt eng verbunden ist. Der

Zauberkünstler Hermann Sutter und seine

Ehefrau fl üchteten infolge der Kriegsereig-

nisse 1945 von Berlin in die Zeitzer Regi-

on. Berichtet wird über seine Auftritte in

Zeitz und das Wirken seiner Familie. Seine

Tochter Sonja gründete 1992 in Zeitz eine

Immobilienfi rma und 2016 zusammen mit

ihrer Mutter Helene eine Stiftung zuguns-

ten von Krebs- und Parkinson-Patienten.

Das Vorwort stammt von Oberbürgermeis-

ter Christian Thieme. Kai-Uwe Schmidt be-

schreibt die Geschichte des Preußischen

Hofs, in dem der Zauberkünstler häufi g

auftrat. Helene Sutter schreibt interes-

sante Geschichten über ihre Kinder- und

Jugendzeit. Wer sich für Zeitz interessiert,

wird Freude an diesem Buch fi nden.

Gutenberg Buchhandlung06712 Zeitz · Judenstr. 2 · Tel.: 03441 7661400

Online-Shop: www.buchhandlung-zeitz.de

Tourist-Information Zeitz06712 Zeitz · Altmarkt 16 · Tel. 03441 83291

Hardcoverbuch · Preis: 25,– €

Buchverkauf„Zauberhaftes Zeitz“

hier

r e d a k t i o n e l l

A n z e i g e

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 13

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Jazz meets Bauhaus – Big Band in Concert

Jugendjazzorchester Sachsen-AnhaltSonntag, 17. Februar 2019, 16.30 Uhr

1993 gegründet, bietet das Jugendjazzorchester Sachsen-Anhalt seit über 20 Jahren gelungene Konzerte auch auf internationa-len Bühnen; Belgien, Canada, Israel, Polen, Schweden und 2015 auf der Mailänder Weltausstellung EXPO. Es ist der „Musikali-sche Botschafter“ Sachsen-Anhalts.

Die Mitglieder des Jugendjazzorchesters sind junge Musiker, die erfolgreich am Workshop „Makin’ Jazz” oder Wettbewerb „Ju-gend jazzt” teilgenommen haben. Zweimal im Jahr treffen sie sich zu Arbeitsphasen, um ihre Leidenschaft für Swing, Funk, Latin und den klassischen Big-Band-Sound auszuleben.

Mit dem Fokus auf 100 Jahre Bauhaus stellt dieses Konzert ei-nen besonderen Bezugspunkt zur landeseigenen Musiktradition her. Die Suche nach Klarheit und Funktionalität in der Architek-tur wurde begleitet von der Suche nach Dependancen in an-deren Künsten. Dabei spielte die Musik eine besondere Rolle. Dieses konzeptionelle und ganzheitliche Wirken des Bauhauses in heutige Musik zu übertragen, stellt eine besondere Heraus-forderung dar, die die jungen Musiker ebenso wie den Zuhörer anregen soll, sich dieser überlieferten kreativen Grundhaltung zu nähern.

Damit rücken sowohl die Big-Band-Originale selbst als auch Ad-aptionen der Songs bis hin zum Schaffen von ungebundener „Event-Musik“ in das Feld des Möglichen und sorgen für ein außergewöhnliches Big Band Erlebnis.

Frei nach dem Slogan Sachsen-Anhalts: „Hier macht das Bau-haus Schule.“

Eintrittspreise:Vorverkauf: 12 € sowie 10 € ermäßigtAbendkasse: 16 € sowie 14 € ermäßigt

Ulla Meinecke Band „Und danke für den Fisch“

mit den Multi-Instrumentalisten Ingo York und Reinmar Henschke

Samstag, 23. Februar 2019, 19.30 Uhr

Ja, ein Orchester. In der Besetzung: Piano, 3x Keyboard, 2x Bass, E-Gitarre, akustische Gitarre, Synthesizer, Mundharmonika, Schlagzeug (Bassdrum, Snare, HiHat, Rimshot).

Das Ganze wird gespielt von zwei grandiosen Musikern, die viele dieser Instrumente gleichzeitig spielen und dazu mal eben noch singen. Reinmar Henschke und Ingo York weben den Sound ei-nes ganzen, eines ungewöhnlichen, eines tollen Orchesters.

Ulla Meinecke gibt diesem Orchester den Glanz, den Inhalt – mit ihrer wunderbaren Stimme und ihren Texten, die mal me-lancholisch, mal voller Lust und Humor daherkommen. Diese Texte aus purem Leben haben eins gemeinsam: Sie sind immer ehrlich.

Daraus entsteht ein zweiteiliger Abend mit vielen Songs von Ulla Meinecke, aber auch von anderen Komponisten und Textern – manchmal als fröhlicher Gruß an sie und manchmal voller Trauer. Gestaltet wird er von „nur“ drei Personen, die ihr Handwerk perfekt beherrschen und man spürt, dass sie noch immer Freude daran haben.

Ein tolles Konzert mit Ulla Meinecke und ihrem Orchester.

Eintrittspreise:Vorverkauf: 21/19 € bzw. 17 € sowie 19/17 €bzw. 15 € ermäßigt

Abendkasse: 25/23 € bzw. 21 € sowie 23/21 €bzw. 19 € ermäßigt

© R

. Cam

ici

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

14 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

M I C H A E L B O T E

„Linie 1“

Jugendtheater Karambolage der KulturVilla Kolorit ZeitzSonntag, 24. Februar 2019, 15.00 Uhr

„Fahr mal wieder U-Bahn, schau‘ dir mal die Menschen an“. Seit 32 Jahren rollt die „Linie 1“ im bekannten Berliner Grips-Theater und nun endlich, mag der Zug auch quietschen und knarzen, ist er auch in Zeitz angekommen – er rollt, er rockt.

Das Berlin der 80er, Arbeitslosigkeit, Drogen, Fremdenfeind-lichkeit, Obdachlosigkeit, Prostitution, Einsamkeit und die Hoff-nung auf ein kleines bisschen Glück.

6:14 Uhr Bahnhof Zoo, ein Mädchen aus der Provinz ist in Berlin angekommen, ausgerissen von zu Hause, um einen Musiker zu suchen, in den sie sich bei einem Rockkonzert unsterblich ver-liebt hat.

In der Bahnhofshalle stößt sie auf die Überreste der Nacht: Penner, Spinner, eine alkoholisierte Nachtschwärmerin und die schon sprichwörtlich gewordenen „Wilmersdorfer Witwen“ – nur nicht auf Johnnie, ihren „Märchenprinzen“, und so macht sie sich auf nach Kreuzberg, denn da soll er leben.

Ein Musical über Leben und Überleben, über Hoffnung und An-passung, Mut und Selbstbetrug, zum Lachen und Weinen, zum Träumen – und zum Nachdenken.

Das Jugendtheater Karambolage feiert 2019 sein 10-jähriges Be-stehen. Die Jugendlichen im Alter von 14 – 24 Jahren brachten seitdem jedes Jahr ein großes Musical oder Schauspiel auf die Bühne. Die Musicalaufführungen werden von einer Live-Band begleitet.

2018 ließen die jungen Schauspieler Elvis im Musical „All Shook Up“ wiederauferstehen. Mit dem Erfolgsmusical „WestSideSto-ry“ ging man 2017 auf die Bühne.

Den größten Erfolg feierte Karambolage 2012 mit „Footloose“. Beim 20. Schülertheatertreffen Sachsen-Anhalt in Magdeburg wurde diese Inszenierung als Favorit gewählt und die Gruppe brachte den LanZe-Pokal nach Zeitz.

Eintrittspreise:Vorverkauf: 9 € bzw. 7 € ermäßigtAbendkasse: 10 € bzw. 8 € ermäßigt

© M

aria

nne

Mäc

htig

Einfach nur s

03.02.2019 / 15:00 Uhr

KulturVilla Kolorit Zeitz

Geußnitzer Str.10

Kleine und Große Gesangsschüler

der Musikschule Klangkiste

stellen ihr Können vor.

Genießen Sie einen gemütlichen Nachmittag mit

Musik, Kaffee und Kuchen in der KulturVilla Kolorit.

Eintritt Frei !

KulturVillaKabinettbühne

Theater-Pädagogisches Zentrum ZeitzTriton e.V.

Wo? Geußnitzer Str. 10, 06712 Zeitz, [email protected] • 03441 / 21 75 12Wir wünschen unserem Publikum und Freunden ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.januar 2019

29.01. 17.00 uhr Offene Probe Jugendtheater Karambolage

Probensaal Altenburger Str. 40

februar 2019

03.02. 15.00 uhr „Einfach nur so“ Gesangschüler KulturVilla Kolorit24.02. 15.00 uhr „Linie 1“

KultmusicalJugendtheater Karambolage

Theater Zeitz im Capitol

25.02. 09.30 uhr „Linie 1“ Kultmusical

Jugendtheater Karambolage

Theater Zeitz im Capitol

märZ 2019

02.03. 18.00 uhr „Linie 1“ Kultmusical

Jugendtheater Karambolage

Bürgerhaus Hohenmölsen

09.03. 17.00 uhr „Der kleine Tag“ mU-TH musik-Theater und Kindertheater Karambambini

Klinkerhallen Zeitz

10.03. 15.00 uhr „Der kleine Tag“ mU-TH musik-Theater und Kindertheater Karambambini

Klinkerhallen Zeitz

11.03. 09.00 uhr „Der kleine Tag“ mU-TH musik-Theater und Kindertheater Karambambini

Klinkerhallen Zeitz

APriL 201907.04. 15.00 uhr „Der kleine Tag“ mU-TH musik-

Theater und Kindertheater Karambambini

Bürgerhaus Hohenmölsen

12.04. abends „Arsen und Spitzenhäubchen“

Theater AG Agri-cola Gymnasium Hohenmölsen

Agricola Gymnasium Hohenmölsen

mAi 2019

04.05. 17.00 uhr Eröffnung Aktionsmonat

Karambolage marktplatz Naumburg

21.05. 18.30 uhr „Gemeinsam Kultur erleben“

Zeitzer Ensembles Theater Zeitz im Capitol

JUNi 201922.06. 19.00 uhr „Fein schmeckt

der Wein“Ensemble Kolorit Schloss Crossen

26.06. 18.00 uhr „Bleib doch, mary Poppins“

Drama ThAG und raum 12

GSG Zeitz Haus 1

11.-30.06. Ausstellung 10 Jahre Jugendthea-ter Karambolage

Jugendtheater Karambolage

Franziskaner- kloster

JULi 2019

08.-12.07. 09-15 uhr „Theater in den Ferien“

Ltg: Ensemble Kolorit

KulturVilla Kolorit

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 15

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Ralf Hartung Gleinaer Str. 17 06712 Zeitz Telefon 03441 76 99 30 https://r-hartung.lvm.de

Beethovenstraße 1 • 06712 Zeitz • Tel.: 03441/[email protected]

Neuwagen & Auto´s mit TagenzulassungenViele Marken jetzt bei uns besonders günstig -

Lassen Sie sich von uns beraten!

Kfz.-Meisterbetrieb Guido Schmalz

Unfall-Komplett-Service Direktabrechnung mit

ihrer Versicherung

kostenl. Leihwagen

Pannendienst (24. Std.)Wir machen Ihr

A n z e i g e n

Samstag23. 2. 2019

Ü26 Party mit DJ Banzay Eintritt: 4 Euro

Einlass: 20.00 UhrBeginn: 21.00 Uhr

Rehmsdorfer Hauptstr. 6 06729 Elsteraue OT RehmsdorfTel. 03441 535335 - Mobil 0151/64419333www.gasthausdorfkrug.de

Firmenfeiern | Familienfeiern | Catering Thematische Veranstaltungen

b&s_michaelbote_0119.qxd 14.01.2019 10:25 Uhr Seite 1

ALUMINIUM UND EDELSTAHL IN FORM UND FUNKTION

VERARBEITUNG

Tore Torantriebe Zäune Treppen Geländer Schmiedekunst oder modernes Design Sonderwünsche kreativ umgesetzt

Peter SchmidtAn der Forststraße

06712 ZeitzMobil 0163 9703836

Geben Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in die Hände des Marktführers.

Kerstin Wickler-DelitzschWendische Straße 3306712 ZeitzTel. 03441 [email protected]

in Vertretung der LBS IMMOBILIEN GMBH

Sparkasse Burgenlandkreis

Ich bin Sparkasse.

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

16 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

M I C H A E L B O T E

VERANSTALTUNGSTIPPS STADT ZEITZ FEBRUAR 2019

FEBRUAR

Samstag, 2. Februar 201919.00 Uhr Gaststätte Würchwitz Faschingstanz in Würchwitz

Donnerstag, 7. Februar 201918.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz, Festsaal 21 Jahre „Zeitzer Michael“ – Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz

Freitag, 8. Februar 201919.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz Zauber der Travestie – das Original

Dienstag, 12. Februar 201910.00 Uhr – Haus der Jugend12.00 Uhr Kinderfasching18.00 Uhr Gewandhaus, Altmarkt 16 Thermografie-Aktion der Verbraucherzentrale

Sonntag, 17. Februar 201916.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Jazz meets Bauhaus – Big Band in Concert“ Jugendjazzorchester Sachsen-Anhalt

Samstag, 23. Februar 201919.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Und danke für den Fisch“ Ulla Meinecke Band

Sonntag, 24. Februar 201915.00 Uhr Theater im Capitol Zeitz PREMIERE „Linie 1“ – Kultmusical von Volker

Ludwig und Birger Heymann Jugendtheater „Karambolage“ der KulturVilla Kolorit Zeitz

Dienstag, 26. Februar 201917.00 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie Ausstellungseröffnung: Fotografien der Teilnehmer der Fotoschule Trummer

AUSSTELLUNGEN

Museum Schloss Moritzburg ZeitzDauerausstellungen • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Deutsches Kinderwagenmuseum –

„Die Naether-Jahre 1846 – 1946“ • Kinderwagenausstellung, Teil II:

„Die ZEKIWA-Jahre 1950–1990“

Sonderausstellung • bis 31. März 2019: „NAMEN STATT NUMMERN. Jüdische Kultur in Zeitz.“Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz

Dauerausstellungen • Druckkunst • „Häuser der Kindheit“ – Holzschnitte von Johannes Lebek

Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • bis 19. Februar 2019: „Meine Art von Dankbarkeit“ – Aquarelle und Zeichnun-

gen von Günter Schumacher • ab 27. Februar 2019: Fotografien der Teilnehmer der Fotoschule Trummer

Stadtarchiv Zeitz • bis 29. März 2019: „Streifzug durch das alte Zeitz“ – Teil 8

Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz • ab 18. Januar 2019: Fotografien von Frank Wäschle

Amtsgericht Zeitz • seit 6. November 2018: „Fotoausstellung Dieter Mittenzwei/Lutz Lück“

Stand: 10.01.2019Änderungen vorbehalten!

Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veran-staltungen“ abgerufen werden.

06729 Elsteraue OT BornitzTel. 03 44 24 / 40 10

Wir beraten Sie gern!

Hausmesse am 01. & 02. Februar 2019

(von 9.00 – 16.30 Uhr)

Set FSA 65 mit Akku AP 200

-edal dra dnatS +gerät AL 100

RASENSPEZIALISTENMIT AKKU-POWER.

RMA 448 TC

A n z e i g e

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 17

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Kurse der Volkshochschule Burgenlandkreis Anmeldungen über. Geschäftsstelle Zeitz, Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz Telefon. 03441 / 879112, Fax. 03441 / 879306, Internet. www.vhs-burgenlandkreis.de

Kurs-Nr. Titel Dozent Beginn von – bis (Uhr) Tage

19FZ2070E Malen und Zeichnen Herr Starke Mo., 28.01.2019 18.30 – 20.00 12

19FZ4060A Englisch Anfängerkurs (1. Semester) – Stufe A1 Herr Drechsler Mo., 28.01.2019 17.00 – 18.30 15

19FZ3021IStep-Aerobic, Problemzonen- und Rückengymnastik für jedermann

Frau Winkler Mi., 30.01.2019 19.00 – 20.00 15

19FZ5010A Computertreff für alle Frau Prätzel Do., 31.01.2019 18.00 – 21.00 7

19FZ3050ASelbstgemacht schmeckts doch am besten – weg von Fertigprodukten!

Herr Schneider Mo., 04.02.2019 17.30 – 20.30 1

19FZ3013A Qigong Frau Muca Di., 05.02.2019 18.30 – 20.00 6

19FZ1030Emobil aber sicher – Programm für ältere Verkehrsteilnehmer

Herr Klein Mi., 06.02.2019 10.00 – 11.30 6

19FZ2090A Nähmaschinenführerschein Frau Präkelt Fr., 08.02.2019 16.00 – 18.15 1

19FZ5012C Gewusst wie – Serienbriefe mit Word Herr Schirrmeister Fr. 22.02.2019 14.30 – 17.00 2

19FZ2130AGitarre – Grundkurs (auch speziell für Erzieherinnen)

Herr Bunda Fr., 22.02.2019 17.00 – 18.30 10

Dies stellt einen Auszug aus dem Kursangebot der VHS dar. Änderungen/Irrtümer bleiben vorbehalten. Nachmeldungen (spätere Einstiege) sind jederzeit möglich. Die Anmeldung in der Geschäftsstelle ist erforderlich.

Hermann HeinerOrtschronist der Ortschaft Kayna

ist im Alter von 79 Jahren am 30. November 2018 gestorben.

Die Ortschaft Kayna verliert mit ihm einen Mann, dessenjahrzehntelanges Wirken für die Bewahrung der Zeitzeugnisse

unserer Heimat zu einer Lebensaufgabe geworden war.Sein Lehrerberuf führte ihn an die Schule nach Kayna. Er lebte mit seiner Familie in Kayna und gab mit seinem künstlerischen

und kalligrafischen Talent vielen Dingen sichtbar Gestalt.

Als Ortschronist und fach- und sachkundiger ehrenamtlicherBodendenkmalpfleger war er ein weit geschätzter

zuverlässiger Ratgeber. Für ihn waren seine Heimatforschun-gen und Sammlungen pure Leidenschaft. Er initiierte und betreute die kulturhistorischen Sammlungen: Kaynastube,

Schulmuseum „Alte Schule“ und Lapidarium im Barbarossakeller.

Die Geschichte des Ortes und der Region vermittelte er ungezählten Gästen stets mit Freude und großer Sachkunde.

Er war Mitbegründer und Vorsitzender des HeimatvereinsBarbarossa Kayna und Umgebung e.V., begeisterter Sänger

des Männergesangvereins „Harmonie“ 1851 e.V., Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kayna und

im Sportverein Fortuna Kayna e.V.

Beispielgebend hat er unter Beweis gestellt, was das außerordentliche Engagement eines Einzelnen

für die Gemeinschaft bedeuten kann.

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Familie. Sein An-denken werden wir dankbar in Ehren halten. Die Sammlungen

zu bewahren, ist nun unsere gemeinsame Aufgabe.

Der Ortschaftsrat KaynaOrtsbürgermeisterin Margarete Späte

NachrufAm 30. November 2018 verstarb,

im Alter von 79 Jahren, unser langjähriges

Ehrenmitglied

Hermann HeinerEr wird uns allen in guter Erinnerung bleiben

und wir werden seiner stets in Ehren gedenken.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Die Kameradinnen und Kameradender Ortswehr Kayna

Nachruf

Am 30. November 2018 verstarb, im Alter von 79 Jahren,unser langjähriges

Ehrenmitglied

Hermann Heiner

Er wird uns allen in guter Erinnerung bleiben und wir werden seiner stets in Ehren gedenken.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Die Kameradinnen und Kameradender Ortswehr Kayna

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

18 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT ZEITZ

Stadt Zeitz – Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Zeitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Standesbeamte/n

Das Sachgebiet Bürgerbüro ist in der Stadt Zeitz im Fachbereich Recht und Ordnungswesen angesiedelt und unterteilt sich in die Bereiche Bürgerbüro und Standesamt. Die Aufgaben des Standes-amtes erfüllen eine wichtige Funktion der Daseinsvorsorge. Das Standesamt ist ordnungspolitisch und serviceorientiert unter Ein-haltung eines hohen datenschutzrechtlichen Anspruches tätig. Für dieses Sachgebiet mit 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in verschiedenen Teams zusammenarbeiten, suchen wir geeignete personelle Unterstützung.

Das erwartet Sie:Dem/r Standesbeamten obliegt es, die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die Stadt Zeitz zu bearbeiten:• Entgegennahme von Anmeldungen zur Eheschließung/

Begründung einer Lebenspartnerschaft• Durchführung von Eheschließungen/Begründung von

Lebenspartnerschaften auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten wie samstags oder an besonderen Terminen

• elektronische Beurkundung aller Personenstandsfälle• Beurkundung von Namenserklärungen, Vaterschaftsanerken-

nungen und sonstiger namens- und personenstandsrechtlicher Erklärungen

• Führung und Fortschreibung der Personenstandsregister, Erteilung von Auskünften und Ausstellung von Personenstands-urkunden

• vollständige Sachverhaltsaufklärung und Beratung aller Beteiligten, insbesondere bei ausländischen Angelegenheiten

Das sind unsere Anforderungen:• Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r oder eines

vergleichbaren Abschlusses• Erfolgreiche Teilnahme am Einführungslehrgang

für Standesbeamte • Wünschenswert ist eine 2-jährige Berufserfahrung

in einem Standesamt• Hohes Maß an Diskretion und Belastbarkeit

sowie Sprachgewandtheit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein

• Sicheres, gepflegtes und freundliches Auftreten• Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit• Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zum Fahren

von Dienst-Kfz• Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben auch außerhalb

der üblichen Arbeitszeiten und ggf. an unterschiedlichen Örtlichkeiten im Standesamtsbezirk, insbesondere Samstagsarbeit

Das bieten wir:• Die Stelle ist in Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA eingruppiert.• Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit

beträgt 36 Stunden (unter Vorbehalt des Arbeitsgebers zur einseitigen Erhöhung der Arbeitszeit im Bedarfsfall)

• einen Arbeitsplatz im Herzen einer von sozialer und kultureller Vielfalt geprägten Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern/Einwohnerinnen, die über ein attraktives Wohnraumangebot zu vergleichsweise günstigen Preisen verfügt

• vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten

• eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen und die telefonische Er-reichbarkeit richten Sie bitte bis spätestens 31.01.2019 an die:

Stadt ZeitzSG Personal und OrganisationKennwort: Bewerbung als „Standesbeamte/r“PF 142006694 Zeitz

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfah-rens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eig-nung bevorzugt berücksichtigt.

Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Wir bitten um Verständnis, dass nur Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden, denen ein ausrei-chend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde.

Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Von Bewerbungen in elektronischer Form bitten wir abzusehen. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Ab-schluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrecht-licher Bestimmungen vernichtet.

ThiemeOberbürgermeister Zeitz, 09.01.2019

Europa- und Kommunalwahlen 2019

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,in diesem Jahr werden die etwa 25.000 wahlberechtigten Bür-gerinnen und Bürger unserer Stadt Zeitz zur Teilnahme an den Wahlen zum Europaparlament, zum Kreistag des Burgenland-kreises, zum Stadtrat der Stadt Zeitz und den Ortschaftsräten aufgerufen. Diese Wahlen finden am 26. Mai 2019 statt. Periodisch wiederkehrende, allgemeine, freie, gleiche und ge-heime Wahlen sind die Grundlage aller parlamentarischen De-mokratien der freien Welt. Als fundamentalste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben sind Wahlen Aus-druck jedes demokratischen Verfassungslebens und der Volks-souveränität, Wahlrecht ist demgemäß „Demokratierecht“.Die Wahlberechtigten können am Wahltag in den Wahllokalen der Stadt ihre Stimme abgeben. Ohne die Mitwirkung ehren-amtlicher Wahlhelfer ist die Durchführung der Wahlen jedoch nicht möglich. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand ge-bildet werden, der aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvor-steher und bis zu acht Beisitzern besteht. Insgesamt werden am Wahltag ca. 250 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.Die Wahlvorstände sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe verantwortlich und wachen insbesondere

Aufruf Wahlhelfer

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 19

M I C H A E L B O T E

über die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Nach Schließung der Wahllokale zählen sie die abgegebenen Stimmen aus und entscheiden über Gültigkeit oder Ungültigkeit der einzelnen Stimmabgabe. Die von ihnen und den Briefwahlvorständen er-mittelten Zahlen werden in der Wahlnacht von den Wahlleite-rinnen und Wahlleitern zum vorläufigen amtlichen Endergebnis zusammengefasst.

Ich darf Sie alle deshalb herzlich bitten, sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.

Wahlhelfer kann jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberech-tigte werden, es sei denn, eine eigene Kandidatur steht dem entgegen. Wer, ohne selbst initiativ geworden zu sein, in einen Wahlvorstand berufen wird, sollte sich dieser wichtigen Aufga-be, die eine freie und unbeeinflusste Stimmabgabe garantiert, nicht entziehen.

Die Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Über-nahme ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Für Ihren per-sönlichen Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Euro.

Melden Sie sich bitte umgehend beim Wahlbüro der Stadtver-waltung als Wahlhelferin und Wahlhelfer, damit die Wahlen rei-bungslos funktionieren.

Das Wahlbüro ist wie folgt erreichbar:

Anschrift: Stadt Zeitz Wahlbüro Altmarkt 1 06712 Zeitz

E-Mail: [email protected]

Fax: 03441 /83-257

Tel.: 03441 /83-211 und 03441 /83-304

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinem Aufruf folgen und sich damit in den Dienst unserer Demokratie stellen.

Hierfür danke ich Ihnen ausdrücklich.

ThiemeOberbürgermeister Zeitz, 14.01.2019

WahlbekanntmachungWahl zum Stadtrat der Stadt Zeitz

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Stadtrat der Stadt Zeitz, nachfolgend Rat genannt am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des StadtratesDie Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz beträgt 36 gemäß § 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsge-setz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Änderung vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166).Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 41 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Stadtrat von mindestens 100 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dür-fen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt wer-den, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

20 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Vorausset-zungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA er-füllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organs oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), • Alternative für Deutschland (AfD),• DIE LINKE (DIE LINKE), • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE),• Freie Demokratische Partei (FDP),• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),• Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemein-

den),• Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK),• Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst,• Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland

(ALL/AfD),• Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative

Theißen (FWZ/FFW/BIT),• WIR – Für unsere Stadt (WIR),• WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT),• Zeitzer für Zeitz (ZfZ).

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und sei-nen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unter-schriften die eigene Unterschrift.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Zeitz am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzu-reichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441 / 83-304).

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:

Stadt ZeitzWahlbüroAltmarkt 106712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-

lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.

Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:

1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

8. Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubrin-gen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA).

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ab-lauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahl-leiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorga-nen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 21

M I C H A E L B O T E

wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:• die schriftliche Satzung der Partei• das schriftliche Programm der Partei und• der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landes-

vorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

WahlbekanntmachungOrtschaftsratswahl Geußnitz

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Geußnitz am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des OrtschaftsratesFür den Ortschaftsrat Geußnitz sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 12 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Geußnitz von mindestens 4 Wahl-berechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dür-fen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt wer-den, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

22 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Vorausset-zungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA er-füllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organs oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), • Alternative für Deutschland (AfD),• DIE LINKE (DIE LINKE), • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE),• Freie Demokratische Partei (FDP),• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),• Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemein-

den),• Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK),• Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst,• Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/

AfD),• Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative

Theißen (FWZ/FFW/BIT),• WIR – Für unsere Stadt (WIR),• WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT),• Zeitzer für Zeitz (ZfZ),• Freiwillige Feuerwehr Geußnitz (WG FFW Geußnitz),• Heimatverein „Drei Eichen“ Geußnitz e.V. (WG HVG),• der Einzelwahlvorschlag Allert,• der Einzelwahlvorschlag Heiner,• der Einzelwahlvorschlag Kissmann und• der Einzelwahlvorschlag Srega.

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und sei-nen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unter-schriften die eigene Unterschrift.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Ortschaftsrates Geußnitz am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzu-reichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:

Stadt ZeitzWahlbüroAltmarkt 106712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.

Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-

lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

8. Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubrin-gen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA).

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.

Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadt-wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzuge-ben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Par-teiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 23

M I C H A E L B O T E

Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:• die schriftliche Satzung der Partei• das schriftliche Programm der Partei und• der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten

Landesvorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

WahlbekanntmachungOrtschaftsratswahl Luckenau

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Luckenau am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des OrtschaftsratesFür den Ortschaftsrat Luckenau sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 5 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 10 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Luckenau von mindestens 4 Wahl-berechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dür-fen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt wer-den, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

24 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Vorausset-zungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA er-füllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organs oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), • Alternative für Deutschland (AfD),• DIE LINKE (DIE LINKE), • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE),• Freie Demokratische Partei (FDP),• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),• Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemein-

den),• Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK),• Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst,• Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/

AfD),• Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative

Theißen (FWZ/FFW/BIT),• WIR – Für unsere Stadt (WIR),• WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT),• Zeitzer für Zeitz (ZfZ) und• Freie Wählervereinigung Luckenau (FWL).

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und sei-nen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unter-schriften die eigene Unterschrift.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Ortschaftsrates Luckenau am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzu-reichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:

Stadt ZeitzWahlbüroAltmarkt 106712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.

Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-

lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

8. Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubrin-gen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA).

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadt-wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzuge-ben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Par-teiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 25

M I C H A E L B O T E

gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:• die schriftliche Satzung der Partei• das schriftliche Programm der Partei und• der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landes-

vorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

WahlbekanntmachungOrtschaftsratswahl Pirkau

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Pirkau am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des OrtschaftsratesFür den Ortschaftsrat Pirkau sind gemäß § 18 Abs. 2 der Haupt-satzung der Stadt Zeitz 5 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 10 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeGemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA müssen für die Wahl zum Ort-schaftsrat Pirkau keine Unterstützungsunterschriften von Wahl-berechtigten des Wahlbereiches erbracht werden.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Ortschaftsrates Pirkau am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzurei-chen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

26 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:

Stadt ZeitzWahlbüroAltmarkt 106712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.

Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-

lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.

Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadt-wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzuge-ben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:• die schriftliche Satzung der Partei• das schriftliche Programm der Partei und• der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landes-

vorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 27

M I C H A E L B O T E

WahlbekanntmachungOrtschaftsratswahl Würchwitz

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Würchwitz am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des OrtschaftsratesFür den Ortschaftsrat Würchwitz sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 12 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Würchwitz von mindestens 4 Wahl-berechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dür-fen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt wer-den, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Vorausset-zungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA er-füllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organs oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), • Alternative für Deutschland (AfD),• DIE LINKE (DIE LINKE), • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE),• Freie Demokratische Partei (FDP),• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),• Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemein-

den),• Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK),• Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst,• Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland

(ALL/AfD),• Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative

Theißen (FWZ/FFW/BIT),• WIR – Für unsere Stadt (WIR),• WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT),• Zeitzer für Zeitz (ZfZ),• der Einzelwahlvorschlag Bosse, Christoph,• der Einzelwahlvorschlag Gentzsch, Ute,• der Einzelwahlvorschlag Oertel, Ronny und• der Einzelwahlvorschlag Rübestahl, Klaus.

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und sei-nen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unter-schriften die eigene Unterschrift.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Ortschaftsrates Würchwitz am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzu-reichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:

Stadt ZeitzWahlbüroAltmarkt 106712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

28 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.

Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-

lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

8. Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubrin-gen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA).

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadt-wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzuge-ben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Par-teiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen

nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:• die schriftliche Satzung der Partei• das schriftliche Programm der Partei und• der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landes-vorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

WahlbekanntmachungOrtschaftsratswahl Kayna

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 29

M I C H A E L B O T E

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Kayna am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des OrtschaftsratesFür den Ortschaftsrat Kayna sind gemäß § 18 Abs. 2 der Haupt-satzung der Stadt Zeitz 9 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 14 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Kayna von mindestens 10 Wahl-berechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dür-fen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt wer-den, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Vorausset-zungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA er-füllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organs oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), • Alternative für Deutschland (AfD),• DIE LINKE (DIE LINKE),

• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE),• Freie Demokratische Partei (FDP),• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),• Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemein-

den),• Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK),• Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst,• Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/

AfD),• Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative

Theißen (FWZ/FFW/BIT),• WIR - Für unsere Stadt (WIR),• WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT),• Zeitzer für Zeitz (ZfZ),• Freiwillige Feuerwehr Kayna (FF Kayna),• Heimatverein „Barbarossa“ Kayna und. Umgebung e.V.

(Barbarossa),• der Einzelwahlvorschlag Kaufmann und• der Einzelwahlvorschlag Lippold-Horejsek

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und sei-nen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unter-schriften die eigene Unterschrift.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Ortschaftsrates Kayna am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzurei-chen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:Stadt Zeitz, WahlbüroAltmarkt 1, 06712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.

Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-

lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

30 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

8. Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubrin-gen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA).

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.

Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadt-wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzuge-ben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Par-teiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im

Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:• die schriftliche Satzung der Partei• das schriftliche Programm der Partei und• der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landes-

vorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

WahlbekanntmachungOrtschaftsratswahl Nonnewitz

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Nonnewitz am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des OrtschaftsratesFür den Ortschaftsrat Nonnewitz sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 31

M I C H A E L B O T E

Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 12 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Nonnewitz von mindestens 6 Wahl-berechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dür-fen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt wer-den, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Vorausset-zungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA er-füllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organs oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), • Alternative für Deutschland (AfD),• DIE LINKE (DIE LINKE), • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE),• Freie Demokratische Partei (FDP),• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),• Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemein-

den),• Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK),• Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst,• Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland

(ALL/AfD),• Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative

Theißen (FWZ/FFW/BIT),

• WIR – Für unsere Stadt (WIR),• WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT),• Zeitzer für Zeitz (ZfZ) und• Bürgerinitiative Nonnewitz (BIN).

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und sei-nen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unter-schriften die eigene Unterschrift.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Ortschaftsrates Nonnewitz am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzu-reichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:Stadt Zeitz, WahlbüroAltmarkt 1, 06712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-

lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

32 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

8. Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubrin-gen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA).

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ab-lauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahl-leiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorga-nen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:• die schriftliche Satzung der Partei• das schriftliche Programm der Partei und• der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landes-

vorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für

Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

WahlbekanntmachungOrtschaftsratswahl Theißen

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Theißen am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des OrtschaftsratesFür den Ortschaftsrat Theißen sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 9 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 14 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 33

M I C H A E L B O T E

den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Theißen von mindestens 15 Wahl-berechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dür-fen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt wer-den, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Vorausset-zungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA er-füllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organs oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), • Alternative für Deutschland (AfD),• DIE LINKE (DIE LINKE), • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE),• Freie Demokratische Partei (FDP),• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),• Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemein-

den),• Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK),• Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst,• Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland

(ALL/AfD),• Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative

Theißen (FWZ/FFW/BIT),• WIR – Für unsere Stadt (WIR),• WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT),• Zeitzer für Zeitz (ZfZ) und• Bürgerinitiative Theißen (BIT).

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und sei-nen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unter-schriften die eigene Unterschrift.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Ortschaftsrates Theißen am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzu-reichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:Stadt Zeitz, WahlbüroAltmarkt 1, 06712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-

lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

8. Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubrin-gen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA).

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

34 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ab-lauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahl-leiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorga-nen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:•  die schriftliche Satzung der Partei•  das schriftliche Programm der Partei und•   der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landes-

vorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

WahlbekanntmachungOrtschaftsratswahl Zangenberg

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hier-mit bekannt:

I. Bekanntmachung der WahlLaut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Zangenberg am

Sonntag, dem 26. Mai 2019in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. Ehrenamtliche Mitglieder des OrtschaftsratesFür den Ortschaftsrat Zangenberg sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 5 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 10 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-bers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. WahlvorschlägeWahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberech-tigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewer-ber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommu-nalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsan-gehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahl-berechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zustän-digen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewer-bern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.

IV. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Zangenberg von mindestens 3 Wahl-berechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dür-fen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt wer-den, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 35

M I C H A E L B O T E

Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Vorausset-zungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA er-füllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Partei-organs oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), • Alternative für Deutschland (AfD),• DIE LINKE (DIE LINKE), • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE),• Freie Demokratische Partei (FDP),• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),• Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemein-

den),• Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK),• Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst,• Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland

(ALL/AfD),• Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative

Theißen (FWZ/FFW/BIT),• WIR – Für unsere Stadt (WIR),• WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT),• Zeitzer für Zeitz (ZfZ),• der Einzelwahlvorschlag Grasenack, Werner,• der Einzelwahlvorschlag Jäger, Bernd,• der Einzelwahlvorschlag Pfauter, Ute und• der Einzelwahlvorschlag Radefeld, Sabine.

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und sei-nen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unter-schriften die eigene Unterschrift.

V. Aufforderung zum Einreichen von WahlvorschlägenGemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvor-schläge für die Wahl des Ortschaftsrates Zangenberg am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzu-reichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:Stadt Zeitz, WahlbüroAltmarkt 1, 06712 Zeitz

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) einge-reicht werden.Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizu-fügen:

1. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstel-lung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der je-weiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewer-ber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzuge-ben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

2. Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA).

3. Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA).

4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (An-lage 10a zur KWO LSA).

5. Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

6. Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheini-gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft.

7. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

8. Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubrin-gen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA).

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vor-drucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich.Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadt-wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzuge-ben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Par-teiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beige-bracht werden.

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

36 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

VI. WahlanzeigeDie Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Be-stimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt ge-wählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahl-vorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Hal-berstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens

Freitag, den 18. Februar 2019

ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:• die schriftliche Satzung der Partei• das schriftliche Programm der Partei und• der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landes-

vorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EU

Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus an-deren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehö-rigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlä-ge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvor-schlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

ThiemeStadtwahlleiter Zeitz, 14.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der

Grundsteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und

Zangenberg für das Jahr 2019

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg ab dem Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr un-verändert. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß

§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Jahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Fälligkei-ten bleiben wie im letzten Steuerbescheid festgesetzt.Sollten bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbe-scheide für 2019 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten.Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts-wirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage zu laufen beginnt, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt, durch Wider-spruch, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz zu erheben ist, angefochten werden.

ThiemeOberbürgermeister Zeitz, den 07.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer

für die Ortschaften der Stadt Zeitz für das Jahr 2019

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 28.01.2010 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund-steuern A und B für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010 (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebe-sätze der Ortschaften der Stadt Zeitz bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Jahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Fälligkeiten blei-ben wie im letzten Steuerbescheid festgesetzt.Sollten bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbe-scheide für 2019 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten.Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts-wirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage zu laufen beginnt, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt, durch Wider-spruch, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz zu erheben ist, angefochten werden.

ThiemeOberbürgermeister Zeitz, den 07.01.2019

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen 37

M I C H A E L B O T E

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 für die Grundschulen in Trägerschaft

der Stadt Zeitz

Wer wird angemeldet?Alle Kinder, die bis zum 30.06.2020 das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren 01.07.2013 – 30.06.2014) werden mit Beginn des Schuljahres 2020 /2021 schulpflichtig und sind durch die Sorgeberechtigten zum Schulbesuch an der Schule ihres Hauptwohnsitzes anzumelden.Kinder, die bis zum 30.06.2020 das 5. Lebensjahr vollendet ha-ben, können vorzeitig eingeschult werden. Es gilt das gleiche Anmeldeverfahren. Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig.

Was ist bei der Anmeldung mitzubringen?Das Kind ist persönlich vorzustellen.Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch mitzubringen. Bei nichtverheirateten Sor-geberechtigten ist der Nachweis der Sorgeberechtigung vorzu-legen.

Wo erfolgt die Anmeldung?Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Schulbezirk der Grund-schule Nonnewitz haben, gelten festgelegte Schulbezirke. Die Anmeldung erfolgt an der

Grundschule Nonnewitz, 06711 Zeitz OT Nonnewitz, Hauptstraße 16,

Für alle anderen Grundschulen hat die Stadt Zeitz die Schulbe-zirke geöffnet. Sorgeberechtigte mit schulpflichtig werdenden Kindern mit Hauptwohnsitz in Zeitz haben die Möglichkeit, ihr Kind an einer der folgenden Grundschulen anzumelden:

Grundschule Bergsiedlung, 06712 Zeitz Platanenweg 32 Grundschule Stadtmitte, 06712 Zeitz, Pestalozzistr.5Grundschule Zeitz-Ost, 06712 Zeitz, Gustav- Mahler- Str.14Grundschule Zeitz-Rasberg, 06712 Zeitz, Karl- Marx- Str.31Grundschule Elstervorstadt, 06712 Zeitz, Auf dem Schlagstück 11Grundschule „Schnaudertal“, 06712 Zeitz OT Kayna, Kirchplatz 2,

Für eine wohnungsnahe Aufnahme sollte die Anmeldung in der Grundschule des räumlichen Bereiches erfolgen.Sollte die Anmeldung an einer Grundschule außerhalb des räumlichen Bereiches erfolgen, ist das auf einem Antrag zu be-gründen. Das Antragsformular erhalten Sie in den Schulen, bei der Stadt Zeitz oder im Internet unter www.zeitz.de (Familie und Soziales ➝→ Bildungseinrichtungen ➝ Schulbezirke ➝ Aktuelle Schulbezirke: Anmeldung, Anmeldeformular hier …)

Wann und wo erfolgt die Anmeldung?Grundschule Bergsiedlung, Platanenweg 32, 06712 ZeitzAnmeldezeiten: Montag, 25.02.2019, 14.00 – 17.00 UhrDienstag, 26.02.2019, 7.30 – 10.00 Uhrräumlicher Bereich (Straßennamen):Ahornweg, Akazienweg, Altenburger Straße, Am Elsterhang, Am Eulengrund, Am Wiesengrund, August-Bebel-Straße (66 bis 79),

Birkenweg, Buchenweg, Dietrich-Bonhoeffer-Straße (28 bis 104), Dr.-Lange-Straße, Dr.-Flöricke-Promenade, Ebereschenweg, Eichenweg, Erlenweg, Feldweg, Forststraße, Geußnitzer Straße, Hainichener Dorfstraße, Heim am Knittelholz, Henry-Dunant-Straße, Herta-Lindner-Straße, Hilde-Coppi-Straße, Kastanien-platz, Käthe-Niederkirchner-Straße, Käthe-Tucholla-Straße, Kie-fernweg, Kleefeldplatz, Lindenallee, Liselotte-Herrmann-Straße, Maria-Buch-Straße, Olga-Benario-Straße, Pappelweg, Platanen-weg, Rosenweg, Ulmenweg, Virchowstraße, Waldweg

Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5, 06712 ZeitzAnmeldezeiten: Dienstag, 19.02.2019, 14.00 – 17.00 Uhrräumlicher Bereich (Straßennamen):Altmarkt, Am Bettelweg, Am Kalktor, An der Molkerei, An der Stadtmauer, August-Bebel-Straße (1 bis 26), Baderstraße, Besen-straße, Bornpromenade, Braustraße, Brüderstraße, Einsteinstra-ße, Fischstraße, Fockendorfer Grund, Freiheit, Freiligrathstraße, Georg-Agricola-Straße, Gewandhausstraße, Goethestraße, Humboldtstraße, Judenstraße, Kalkstraße, Kloster Posa, Klos-terkirchhof, Klosterstraße, Kramerstraße, Lessingstraße, Lin-denplatz, Luthergasse, Max-Planck-Straße, Michaeliskirchhof, Mittelstraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Parzellenstraße, Pes-talozzistraße, Posaer Straße, Querstraße, Rahnestraße, Richter-straße, Ritterstraße, Robert-Koch-Straße, Roßmarkt, Roßstra-ße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Salzstraße, Schießgrabenstraße, Schillerstraße, Schulstraße, Schützenplatz, Schützenstraße, Semmelweisstraße, Steinsgraben, Stiftsberg, Thomas-Mann-Straße, Thomas-Müntzer-Platz, Tröglitzer Straße, Turmstraße, v.-Harnack-Straße, Voigtsmauer, Voigtsstraße, Wasserberg, We-berstraße, Wendische Straße, Wendischer Berg, Zeppelinstraße

Grundschule Zeitz-Ost, Gustav-Mahler-Straße 14, 06712 ZeitzAnmeldezeiten: Montag, 18.02.2019, 14.00 – 17.30 Uhrräumlicher Bereich (Straßennamen):Anna-Magdalena-Bach-Straße, August-Bebel-Straße (27 bis 65), Beethovenstraße,Dietrich-Bonhoeffer-Straße (1 bis 27), Dr.- Flörsheim-Allee, Fichtestraße, Franz-Schubert-Straße, Gleinaer Straße, Gustav-Mahler-Straße, Gutenbergstraße, Heinrich-Heine-Straße, Heinrich-Jacobi-Straße, Heinrich-Schütz-Straße, Hospitalstraße, Lassallestraße, Liebknechtstraße, Martin-Planer-Straße, Mozartstraße, Platz der Deutschen Einheit, Richard-Wag-ner-Straße, Robert-Schumann-Straße, Rosa-Luxemburg-Straße, Sebald-Waldstein-Straße, Senefelder Straße, Theodor-Arnold-Promenade, Vater-Jahn-Straße

Grundschule Zeitz-Rasberg, Karl-Marx-Straße 31, 06712 ZeitzAnmeldezeiten: Mittwoch, 20.02.2019, 08.00 – 13.00 UhrMittwoch, 27.02.2019, 12.30 – 16.00 Uhrräumlicher Bereich (Straßennamen):Am Schwanenteich, An der Hohle / Rasberg, Bachstraße, Bau-platz, Belgrader Straße, Brühl, Budapester Straße, Bukarester Straße, Carl-Benz-Straße, Clara-Zetkin-Straße, Cranachweg, Dürerweg, Felleisenweg, Freiheitsstraße, Friedensstraße, Ger-trudstraße, Im Stillen Winkel, Imanuel-Kant-Straße, Julius-von Pflug-Straße, Kaltefeld, Karl-Marx-Straße, Kühler Grund, Kuh-ndorfer Straße, Kurt-Eisner-Straße, Kurze Straße, Moskauer Straße, Nicolaus-von Amsdorf-Straße, Paul-Wegmann-Straße, Pekinger Straße, Prager Straße, Rasberger Straße, Richard-Leißling-Straße, Röntgenstraße, Rudolf-Puschendorf-Straße, Schwarzer Weg, Steingasse, Steintorvorstadt, Taubenberg, War-schauer Straße

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

38 10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

M I C H A E L B O T E

E N D E A M T L I C H E R T E I L

Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11, 06712 ZeitzAnmeldezeiten: Mittwoch, 27.02.2019, 13.00 – 17.00 UhrDonnerstag, 28.02.2019, 13.00 – 17.00 Uhrräumlicher Bereich (Straßennamen):Albrechtstraße, Alte Werkstraße, Am Herrmannschacht, Am Mühlgraben, Auestraße, Auf dem Schlagstück, Auf den Ge-binden, August-Dietzschold-Straße, Aylsdorfer Straße, Bad-stubenvorstadt, Baenschstraße, Bergstraße, Bodenreform, Brückenweg, Cariusstraße, Domherrenstraße, Donaliesstraße, Elsterstraße, Feldstraße, Floßgrabenstraße, Friedrich-Degelow- Straße, Forstplatz, Gärtnerstraße, Geraer Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Grenzstraße, Gustav-Sobottka-Straße, Haupt-straße, Herzog-Moritz-Platz, Höllingstraße, Hübnerstraße, Johannisteich, Johann-Traugott-Weise-Straße, K.-Kollwitz-Sied-lung, Kirchstraße, Leipziger Straße, Ludwig-Lange-Straße, Mes-serschmiedestraße, Naumburger Straße, Neue Straße, Neue Werkstraße, Nicolaiplatz, Nicolaistraße, Nordsiedlung, Nord-straße, Otto-Schauer-Straße, Otto-Schlag-Straße, Parkstraße, Paul-Rohland-Straße, Rothestraße, Scharrenstraße, Schädestra-ße, Schloßstraße, Schulbereich Zangenberg, Spangenbergstra-ße, Steinstraße, Stephanstraße, Tiergartenstraße, Wasservor-stadt, Weinberghäuser, Weinbergstraße, Weißenfelser Straße, Wiesenstraße, Windmühlenstraße

Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna, Kirchplatz 2, 06712 ZeitzAnmeldezeiten: Dienstag, 19.02.2019, 16.00 – 17.30 Uhrräumlicher BereichOT Kayna, OT Lindenberg, OT Mahlen, OT Roda, OT Zettweil, OT Geußnitz, OT Wildenborn, OT Würchwitz, OT Bockwitz, OT Lobas, OT Loitsch, OT Suxdorf, OT Stockhausen

Grundschule Nonnewitz, OT Nonnewitz, Hauptstraße 16, 06711 ZeitzAnmeldezeiten: Donnerstag, 21.02.2019, 15.00 – 17.00 Uhr

Für die Grundschule Nonnewitz gilt unverändert nachfolgender Schulbezirk:OT Luckenau, OT Nonnewitz, OT Pirkau, OT Theißen, OT Unter-schwöditz

Termine zur Gewässerschau 2019 an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet UHV „Weiße Elster“ Die Weiße Elster, die Große Schnauder, die Aga und der Floßgraben sind lt. WG LSA Gewässer 1.Ordnung und werden daher zu diesen Terminen nicht geschaut

Schaubezirk

Bereich

Datum

Beginn

Treffpunkt

Gewässer 2. Ord.

Zeitz

Stadtgebiet

(Mitte und Umgebung)

Montag, den 11.03.2019

9.00 Uhr

Stadt Zeitz, Altmarkt 16,

Gewandhaus, Zimmer 308 Zeitz

Wilder Bach Kuhndorftal bis in den Schlosspark ZZ,

Knittelholzbach, Mühlgraben Großosida durch die Stadt ZZ, Fockendorfer Grund, Mischwassergraben ZZ-

Zangenberg u.a.

Zeitz

nördlich

Montag, den 11.03.2019

13.00 Uhr

OT Nonnewitz, Hauptstr. 15

Gemeindehaus Nonnewitz

Maibach und deren Zuflüsse, Pirkauer Graben, Zuflüsse

in den Floßgraben u.a.

Zeitz

südlich

Mittwoch, den

13.03.2019

9.00 Uhr

OT Würchwitz Gaststätte

Am Schenkenberg 25 Würchwitz

Lindenberger Schnauder und ihre Zuflüsse, Krake,

Stockhausener Graben, Bockwitzer Graben, Zettweiler Graben, Zuflüsse in die Große Schnauder u.a.

Nord

Osterfeld, Gemeinde Meineweh, Trebnitz, Teuchern, Deuben,

Hohenmölsen

Freitag, den 15.03.2019

09.00 Uhr

Vgem Droyßiger Zeitzer

Forst, Zeitzer Str. 15 Droyßig

Maibach und deren Zuflüsse, Ellrichbach, Beginn

Thierbach und seine Zuflüsse

Droyßig

Droyßig, Kretzschau,

Wetterzeube

Montag, den 25.03.2019

09.00 Uhr

Vgem Droyßiger Zeitzer

Forst, Zeitzer Str. 15, Droyßig

Zuflüsse in die Weiße Elster, die Aga und den

Floßgraben, Maibach und deren Zuflüsse, Hasselbach, Thierbach, Walpernhainer Bach, Mühlgräben,

Stolzenhainer Bach, Grazielbach u.a.

Droyßig

Gutenborn u. Schnaudertal

Mittwoch, den

27.03.2019

09.00 Uhr

Wittgendorf

Gartenstraße 30 Wittgendorf

Zuflüsse in die Große Schnauder, Beginn Lindenberger Schnauder und die Zuflüsse, Zuflüsse am Beginn der

Aga, Wilder Bach, Gutenbornbach, Wittgendorfer Graben u.a.

Elsteraue

Elsteraue

Freitag, den 29.03.2019

09.00 Uhr

Gemeinde Elsteraue

Hauptstr. 30, Raum 115 Tröglitz

Schwennigke und ihre Zuflüsse, Rehmsdorfer Graben, Maibach, Rietzschke, Mühlgräben, Göbitzer Graben,

Klutzschbach, Nißmaer Graben u.a.

Termine zur Gewässerschau 2019 an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet UHV „Weiße Elster“ Die Weiße Elster, die Große Schnauder, die Aga und der Floßgraben sind lt. WG LSA Gewässer 1.Ordnung und werden daher zu diesen Terminen nicht geschaut

Schaubezirk

Bereich

Datum

Beginn

Treffpunkt

Gewässer 2. Ord.

Zeitz

Stadtgebiet

(Mitte und Umgebung)

Montag, den 11.03.2019

9.00 Uhr

Stadt Zeitz, Altmarkt 16,

Gewandhaus, Zimmer 308 Zeitz

Wilder Bach Kuhndorftal bis in den Schlosspark ZZ,

Knittelholzbach, Mühlgraben Großosida durch die Stadt ZZ, Fockendorfer Grund, Mischwassergraben ZZ-

Zangenberg u.a.

Zeitz

nördlich

Montag, den 11.03.2019

13.00 Uhr

OT Nonnewitz, Hauptstr. 15

Gemeindehaus Nonnewitz

Maibach und deren Zuflüsse, Pirkauer Graben, Zuflüsse

in den Floßgraben u.a.

Zeitz

südlich

Mittwoch, den

13.03.2019

9.00 Uhr

OT Würchwitz Gaststätte

Am Schenkenberg 25 Würchwitz

Lindenberger Schnauder und ihre Zuflüsse, Krake,

Stockhausener Graben, Bockwitzer Graben, Zettweiler Graben, Zuflüsse in die Große Schnauder u.a.

Nord

Osterfeld, Gemeinde Meineweh, Trebnitz, Teuchern, Deuben,

Hohenmölsen

Freitag, den 15.03.2019

09.00 Uhr

Vgem Droyßiger Zeitzer

Forst, Zeitzer Str. 15 Droyßig

Maibach und deren Zuflüsse, Ellrichbach, Beginn

Thierbach und seine Zuflüsse

Droyßig

Droyßig, Kretzschau,

Wetterzeube

Montag, den 25.03.2019

09.00 Uhr

Vgem Droyßiger Zeitzer

Forst, Zeitzer Str. 15, Droyßig

Zuflüsse in die Weiße Elster, die Aga und den

Floßgraben, Maibach und deren Zuflüsse, Hasselbach, Thierbach, Walpernhainer Bach, Mühlgräben,

Stolzenhainer Bach, Grazielbach u.a.

Droyßig

Gutenborn u. Schnaudertal

Mittwoch, den

27.03.2019

09.00 Uhr

Wittgendorf

Gartenstraße 30 Wittgendorf

Zuflüsse in die Große Schnauder, Beginn Lindenberger Schnauder und die Zuflüsse, Zuflüsse am Beginn der

Aga, Wilder Bach, Gutenbornbach, Wittgendorfer Graben u.a.

Elsteraue

Elsteraue

Freitag, den 29.03.2019

09.00 Uhr

Gemeinde Elsteraue

Hauptstr. 30, Raum 115 Tröglitz

Schwennigke und ihre Zuflüsse, Rehmsdorfer Graben, Maibach, Rietzschke, Mühlgräben, Göbitzer Graben,

Klutzschbach, Nißmaer Graben u.a.

.

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 39

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

150 Jahre Geschäft in der InnenstadtRoßmarkt 18 – 1868 eröffneten die Vorfahren des jetzigen Besitzers Jörg Stöver die „Drogerie Emil Pitzschel“. Nach 144 Jahren schloss diese und die SpoWa zum Roß zog ein. Die Familie ist seit nunmehr 150 Jahren in der Innenstadt im Einzelhandel tätig.

© S

tadt

Zei

tz

Firmenjubiläum Steinmetzbetrieb BuschnerStellvertretend für seinen Vater, Jürgen Buschner, nahm Sohn, Axel Buschner, die Glückwünsche von Bürgermeisterin Kathrin Weber zum 20-jährigen Jubiläum am Standort Zeitz entgegen. Beide füh-ren die Grabstein-Ausstellung in der Gleinaer Straße 38 in Zeitz gemeinsam, fachkompetente Beratung steht dabei an erster Stelle. Das Familienunternehmen besteht bereits seit 80 Jahren mit Haupt-sitz in Rehmsdorf und ist deutschlandweit neben dem Grabsteinbau auch im Baugewerbe tätig.

© S

tadt

Zei

tz

Firmenjubiläum Uhren und Schmuck JenkeGlückwünsche zum 25-jährigen Firmenjubiläum überbrachte Ober-bürgermeister Christian Thieme an Sibylle Jenke, die mit ihrem viel-fältigen Angebot an Uhren und Schmuck in der Zeitzer Innenstadt in der Wendischen Straße 35 längst nicht nur Stammkunden aus Zeitz, sondern auch aus nahegelegenen Städten anzieht.

© S

tadt

Zei

tz

Bäckerei Thieme – Ehrenpreis des BäckerhandwerksOberbürgermeister Christian Thieme gratulierte Bäckermeister Matthias Thieme zum Ehrenpreis des Bäckerhandwerks Sachsen-Anhalt, der der gleichnamigen Bäckerei bereits zum 2. Mal von der Handwerkskammer Halle verliehen wurde.

© S

tadt

Zei

tz

ZU HAUSE RUNDUM GUT VERSORGT

DAS AMBULANTE PFLEGETEAM ZEITZ Telefon: 03441 / 631 -150 [email protected]

´

www.seniorenhilfe-zeitz.de

´

´

DAS AMBULANTE PFLEGETEAM THEISSENTelefon: 03441 / 631 -160 [email protected]

DAS AMBULANTE PFLEGETEAM ZEITZ OSTTelefon: 03441 / 631 -170 [email protected]

A n z e i g e

b&s_michaelbote_0119.qxd 14.01.2019 10:25 Uhr Seite 1

A n z e i g e

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T ZM I C H A E L B O T E

A n z e i g e n

HBH Ernst GmbHAuestraße 11 · 06712 Zeitz

Telefon (0 34 41) 6 19 49-0 · Fax 6 19 49-29www.hbh-ernst.de

Kaminholz Weißrussische Birke in Palette gestapelt Nur solange der Vorrat reicht!

1.489,- ESitzgruppe „Swing“teilmontiertinkl. 1. Lage Dachpappe und Verbindungsmaterial

205,65 E2 rm (Raummeter)

SONDERANGEBOTE

Abb. ähnlich..

Ihre Anzeige in 18.600 Haushalten! Gleichjetztschalten.Termine 201923. Februar 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Montag, 11. Februar 201930. März 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Montag, 18. März 201927. April 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Montag, 11. April 201925. Mai 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Montag, 13. Mai 201915. Juni 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Mittwoch, 29. Mai 2019

Anzeige ganz einfach telefonisch anfragen unter 0 34 41 / 61 62 0oder per E-Mail an [email protected] (Mo–Do7–16UhrundFr7–14Uhr)BeikontinuierlicherSchaltungvonAnzeigensindRabattemöglich.

MICHAELBOTEA M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z

9. Jahrgang | 08/2018 | 25. August 2018

© D

iete

r M

itten

zwei

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,in Zeitz und insbesondere in der Zeitzer Innenstadt hat sich in den letzten Jahren viel bewegt. Besonders freue ich mich, dass die „verwaisten“ Schaufenster im Zentrum weniger geworden sind. Die neu eröffneten Laden-geschäfte führen zu spürbar mehr Vielfalt im Einzelhan-delsangebot. Das Angebot an Restaurants hat deutlich zuge-

nommen – ein vietnamesisches, ein griechisches und ein russi-sches Restaurant verwöhnen die Hungrigen mit internationaler Küche. Der neue Burger-Laden am Altmarkt lässt einen Hauch von Amerika durch Zeitz ziehen. Wer lieber selber zum Koch-löffel greift, findet die richtigen Zutaten im EDEKA-Markt in der Schützenstraße, im neu eröffneten Istanbul Market oder im Bioladen. Den passenden Aperitif finden Sie in der Whisky Ma-nufaktur. Die passende E-Zigarette gibt es im Highendsmoke. Den Geist kann man in der Buchhandlung Nüssel verwöhnen.Für die äußere Schönheit sorgen DuftZeit(z), Stephanie‘s Stofflie-be, Piccola Italia, ein Barbershop, das Beauty-Balance-Kosmetik Institut und die neuen Friseurgeschäfte in der Innenstadt. Kinder kommen im neuen Kinderschuhladen und im SpielZeit(z) auf ihre Kosten. Ein neuer Edelmetallankauf und die Naturheilpraxis an der Michaeliskirche runden das Angebot neuer Geschäfte ab.

Wenn in 2019 die langersehnte Rossmann-Filiale in der Wen-dischen Straße öffnet und damit nach langer Zeit wieder ein Drogeriemarkt in die Zeitzer Innenstadt zieht, wird das weitere positive Impulse setzen. Wenn das nicht viele gute Gründe sind, die Zeitzer Innenstadt wieder öfter zu besuchen und neu zu entdecken.Die neuen Ladeninhaber und die alteingesessenen Geschäfts-führer werden es Ihnen danken!

Christian ThiemeOberbürgermeister der Stadt Zeitz

Interkulturelle Woche in Zeitz vom 23. bis 29. September 2018

Tag des offenen Denkmals am 9. September 2018

WeitereInformationen

aufSeite 4

WeitereInformationen

aufSeite 6

© R

ené

Wei

mer

MICHAELBOTEA M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z

9. Jahrgang | 09/2018 | 29. September 2018

Das beliebte Markttreiben für Jung und Alt mit Waren für Haus, Hof und Garten findet wieder am Erntedanksonntag im wunder-schönen Schlosspark Moritzburg statt. An mehr als 70 geschmückten Marktständen bieten Händler ihre Waren in großer Auswahl an. Verschiedene Handwerksvorfüh-rungen umrahmen das Angebot.

Auf die Kinder wartet u. a. das Spielmobil des „Freizi“ Naumburg mit Hüpfburg und Bastelstraße, das Kinderliederprogramm von Hans & Theo, Angebote des Krea und Puppentheater.

Auf der Bühne sind u. a. die Steigraer Musikanten, der Gemischte Chor „Elstertal Zeitz“ e. V., ein Programm des Theater 304 sowie Max Schwanethal & Marc Herwig zu erleben.

Im Angebot der Händler sind zahlreiche handgefertigte Waren von Besen, Bürsten bis zu Körben und Korkwaren, aber auch Seifen, Gefilztes, Töpfer- und Spielwaren, verschiedenste Stoff-produkte und handgefertigter Schmuck. Mehrere Gärtner und Gartenbautriebe bieten neben Schnittblumen auch Baumschul-erzeugnisse und Stauden an. Ergänzt wird das Markttreiben mit vielerlei Kulinarischem: Weinen aus der Region Saale-Unstrut und aus Frankreich, Likören, Kuchen, Crêpes, Eis und Baumkuchenstriezeln, Kaffee-spezialitäten, Deftigem vom Grill, Käse, Wildspezialitäten u.v.m.

Weitere Infos im Innenteil auf Seite 28.

© S

usan

ne Ja

nick

e

9.Was, wer, wo und wann ab

Seite 17 mit Sonderteil

zum Rausnehmen und

Einstecken!

Herbstmarkt im Schlosspark Moritzburg ZeitzSonntag, 7. Oktober 2018 von 10.00 bis 18.00 Uhr

MICHAELBOTEA M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z

9. Jahrgang | 10/2018 | 27. Oktober 2018

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,nicht nur in den letzten Wo-chen und Monaten wurde viel über Sicherheit und Sauberkeit in unserer Stadt gesprochen. Es handelt sich ja leider um ein Dauerthema. Viele Bürger sind jedoch vor allem durch die jüngsten Gewaltdelikte verunsichert, ärgern sich zu Recht über illegale Müllablage-rungen und fordern ein örtlich begrenztes Alkoholverbot, in

der Hoffnung, dass Lärm und Verschmutzung von Plätzen so ein-gedämmt werden können.Auch wenn die Polizei immer weniger Straftaten registriert, ent-spricht dies häufig nicht der „gefühlten“ Sicherheit vieler Bürge-rinnen und Bürger. Viele von Ihnen haben Angst und befürchten eine negative Entwicklung Ihrer Stadt. Umfangreiche Medienbe-richterstattung und aufgepeitschte Diskussionen in den Sozialen Medien verschärfen diesen Effekt.Nichtsdestotrotz nehme ich diese Ängste und Unsicherheiten sehr ernst. Die Bürger fordern zu Recht, dass sich die Stadt um Sauberkeit und Ordnung kümmert. Wir haben aus diesem Grund auch die vielfältigen Aktivitäten von Polizei und Ordnungsamt in diesem Jahr noch einmal intensiviert. Seit Jahresbeginn finden vermehrt gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsamt statt, so dass effektiv Ordnungswid-rigkeiten und ggf. zugleich Straftatbestände festgestellt werden können. Diese Streifen sollen in Zukunft weiter verstärkt werden. Auch stehen wir mit der Polizei in regelmäßigem Austausch zu Kontrollschwerpunkten.

Erst Ende September fand – neben den regelmäßigen Bespre-chungen mit der Polizei – ein Besuch des Polizeipräsidenten Mario Schwan (2.v.l.) statt, mit dem Ergebnis, dass wir uns ge-meinsam dafür einsetzen wollen, dass das Personal in der Polizei-dienststelle in Zeitz aufgestockt wird. Darüber hinaus haben wir seit geraumer Zeit die Streifen des Ordnungsamtes im Stadtgebiet intensiviert. Schwerpunkte sind der Goethepark, die Theodor-Arnold-Promenade, der Kleefeld-platz und der Schützenplatz. Hierbei werden Verstöße gegen die Ordnung und Sauberkeit geahndet, wie illegale Müllentsorgung, ruhestörender Lärm, Missachtung der Anleinpflicht oder das Missachten des Alkoholverbotes im Goethepark. Die Kontrollen haben bereits zu einer leichten Verbesserung der Situation ge-führt. Darüber hinaus werden insbesondere im Goethepark und in der Schützenstraße die Papierkörbe nun häufiger geleert und es finden mehr Mülllesungen als in der Vergangenheit statt.All diese Bemühungen können jedoch langfristig nur erfolgreich sein, wenn Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, uns dabei unterstützen. „NUR MIT EUCH“ – so lautete das diesjährige Mot-to zum Tag der Deutschen Einheit – und das passt auch an dieser Stelle: Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und achten Sie dar-auf, die vorhandenen Papierkörbe zu nutzen und die Plätze und Straßen sauber zu halten. Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, dann verständigen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Vor allem aber: Schließen Sie sich nicht ein, sondern gehen Sie wei-terhin nach draußen. Belebte Straßen und Plätze erhöhen nicht nur die „gefühlte“ Sicherheit, sondern tragen auch zu einem positiven Lebensgefühl bei.

Ihr Christian ThiemeOberbürgermeister der Stadt Zeitz

© D

iete

r M

itten

zwei

v.l.n.r.: Bürgermeisterin Kathrin Weber, Mario Schwan (Polizeipräsident Sachsen-Anhalt Süd), Lutz Wächter (Polizeioberkom-missar Zeitz), Anne Lindner (Leiterin Revier Burgendlandkreis), Oberbürgermeister Christian Thieme

© S

usan

ne Ja

nick

e

MICHAELBOTEA M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z

9. Jahrgang | 11/2018 | 24. November 2018

30. November bis 9. Dezember 2018

Der Zeitzer Altmarkt verwandelt sich pünktlich zum 1. Adventswochenende wieder in ein kleines, mit viel Liebe geschmücktes Weihnachtsdorf.Es duftet nach Zimt und Bratäpfeln, nach gebrannten Mandeln, Glühwein und herzhaften Gaumenfreuden. Von der Kulisse des alten Rathauses romantisch eingerahmt, laden liebevoll dekorierte Holzhütten zum Bummeln und Schlemmenein. Es werden selbstgemachte süße Leckereien, Marmeladen, Gestricktes und Gebasteltes, Holzarbeiten, Keramikfiguren und sogar Christbäume zum Verkauf angeboten. Im Rahmenprogramm unterhalten musikalische Darbietungen, Kleinkunst, Kinderprogramme und Weihnachtsmann-Sprechstunde.

Eröffnet wird der Weihnachtsmarkt am Freitag, den 30.11.2018 um 16.00 Uhr.

Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes:Sonntag – Donnerstag: 12.00 – 20.00 UhrFreitag, Samstag: 12.00 – 21.00 Uhr

Weitere Informationenauf Seite 12.

Grafik © freepik.com

Leitbildprozess der Stadt ZeitzGestalten Sie die Zukunft Ihrer Stadt mit!Einwohnerbefragung(Teilnahme bis 04.01.2019 möglich)

Um zur Umfrage zu gelangen, scannen Sie bequem mit Ihrem Handy den QR-Code oder folgen Sie dem entsprechenden Link unter www.zeitz.de.

Mehr dazu auf Seite 4.

MICHAELBOTEA M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

© D

iete

r M

itten

zwei

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,das Jahr 2018 befindet sich auf der Zielgeraden – nur noch wenige Tage und wir können das neue Jahr 2019 begrüßen. Zum Jahreswechsel möchte ich die Gelegenheit nutzen, mit Ihnen gemeinsam das ver-gangene Jahr Revue passieren zu lassen und damit zugleich zurückzublicken auf die kleine-ren und größeren Erfolge die-ses Jahres.

Auch in diesem Jahr gab es eine ganze Reihe (Straßen-)Baumaß-nahmen, die vor allem im Hochsommer die Autofahrer in der Stadt zum Teil vor erhebliche Herausforderungen stellten. Ich danke erneut für Ihre Geduld. Heute sind wir froh, dass der Geh-weg Fischstraße sowie Fahrbahn und Busbucht in der Braustraße so schön hergerichtet sind. Auch die Baumaßnahme im Steins-graben geht mit großen Schritten voran: Das erste Teilstück zwischen Brühl und Schulstraße/Thomas-Müntzer-Platz wurde im Oktober für den Verkehr freigegeben. Die Bauarbeiten in der Weißenfelser Straße sind mittlerweile so weit vorangeschritten, dass eine Fertigstellung in greifbare Nähe rückt und damit viele Monate früher als ursprünglich geplant. Die Schädestraße, die Gustav-Sobbotka-Straße und die Straße Auf dem Schlagstück sind nahezu fertiggestellt und wirken sich bereits jetzt positiv auf das Umfeld aus. Auch die Bauarbeiten am Bahnhof gehen erfreu-licherweise mit großen Schritten voran, trotz der vielen Proble-me in der Bauwirtschaft. Der Westflügel ist beinah fertiggestellt. Mittlerweile haben die Sanierungsarbeiten in der Bahnhofshalle begonnen. Der neue Parkplatz in der Baenschstraße wurde im Oktober zur Nutzung freigegeben.Zur großen Freude aller Beteiligten konnte im August das neue Tierheim in der Naumburger Straße an den Tierschutzverein übergeben werden. Auch im Ernst-Thälmann-Stadion ging es in diesem Jahr weiter voran: Der Rohbau der Ersatzneubauten von Funktionsgebäude und Sprecherturm sind errichtet. Investitionen in verschiedene Schulen, Kitas und Spielplätze in Zeitz und den Ortsteilen konnten getätigt werden. Im Juni freuten wir uns über die Nachricht der Stiftung Senioren-hilfe in Zeitz, am Lindenplatz eine neue Altenpflegeeinrichtung bauen zu wollen. Auch der Kulturbereich war 2018 wieder einmal gespickt mit ei-ner Fülle an besonderen Veranstaltungen und Programmpunk-ten, die das Leben in unserer Stadt lebendig und bunt gestalte-ten. Das Museum Schloss Moritzburg lockte mit verschiedenen Sonderausstellungen – besonders hervorzuheben sind sicher die Ausstellungen „Heimat im Krieg“ des Museumsverbandes Sach-sen-Anhalt und die Ausstellung der Naetherschen Kinderfahr-

zeuge „Bubirad und Sausewind“. Unumstrittener Höhepunkt im Ausstellungsjahr war die Eröffnung des zweiten Teils der Kinder-wagenausstellung „Die ZEKIWA-Jahre 1950 – 1990“ im August. Der Burgenlandkreis unterstützt zudem die Stadt Zeitz finanziell, damit wir Fördermittel beantragen können, die u. a. für die Er-richtung eines Schaudepots für die Kinderwagenausstellung ein-gesetzt werden sollen. Weitere Ausstellungen und Veranstaltun-gen u. a. in der Stadtbibliothek, im Schloss und im Schlosspark, im Capitol und im Neuen Theater Zeitz lockten auch in diesem Jahr zahlreiche Besucher nach Zeitz.Im Rahmen von Open Space Zeitz bot der Kloster Posa e.V. mit vielen Veranstaltungen, u. a. in der alten Stadtbibliothek in der Rahnestraße, eine Plattform für gute Gespräche, Visionen und kreativen Meinungsaustausch.Zuckerfest, Tage der Industriekultur, Septemberluftfestival, Spiel-platzfest im Goethepark, Interkulturelle Wochen, Tag des offenen Denkmals, Eule-Orgel-Konzerte, Heinrich-Schütz-Musikfest, … die Aufzählung könnte noch lange weitergehen.Wir konnten Schüler und den Bürgermeister aus Prescott 2018 in unserer Stadt begrüßen, ZeitzerInnen waren in Detmold und Tosu zu Gast. Wir feierten Jubiläen: 50 Jahre Schulgebäude Haus 1 in Kayna, 60 Jahre Kita Theißen, 20 Jahre Lutheriden-Bibliothek, 120 Jahre Schulgebäude Schiller-/Pestalozzistraße, 25 Jahre KREA …Zahlreiche Geschäfte in der Innenstadt haben neu eröffnet. Vor allem die gastronomische Vielfalt hat dadurch deutlich pro-fitiert und bietet zusätzlichen Anreiz, in die Innenstadt zu kom-men. Es bewegt sich etwas in unserer Stadt – das wird einmal mehr deutlich, wenn man versucht das Jahr 2018 auf einer Seite zusammenzufassen. Und auch in den kommenden Jahren wird sich unsere Stadt entsprechend weiterentwickeln. Zahlreiche Entwicklungen auf dem Immobilien- und Grundstücksmarkt, die durch die Stadt begleitet werden, werden sich – zusätzlich zu den großen städtischen Bauvorhaben – positiv in den kom-menden Jahren auswirken. Zur Zeit arbeiten wir – parallel zum Stadtentwicklungskonzept – an einem Leitbild für die Stadt Zeitz, das Perspektiven und Ziele für die nächsten 15 bis 20 Jahre auf-zeigen soll. Dieser Prozess lebt davon, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger hier aktiv einbringen. Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Stadt mit!Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein gesegne-tes Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Christian ThiemeOberbürgermeister der Stadt Zeitz

Schloss-weihnachtim Schloss Moritzburg Zeitz

22. + 23.12. & 25. – 27.12., täglich ab 14.00 UhrWeitere Informationen auf Seite 14.

Wir gestalten

Ihre Anzeigekostenlos

JETZT RISIKEN AUSSCHALTEN.

P R I V A T E R

ÖSACYBER SCHUTZ

Auch für Unternehmen.

Mit dem Speichern, Verarbeiten und Weiterleiten von Daten entstehen große Gefahren. Der neue ÖSA CyberSchutz hilft sich gegen die fi nanzi-ellen Folgen von Internetkriminalität zu schützen.

Bei uns sind Ihre Daten sicher!

Wie sind nach DSGVO zertifi ziert.