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„Tourismus für Alle“ Handbuch barrierefreier Tourismus in Sachsen-Anhalt Tourismus für Alle Handbuch barrierefreier Tourismus in Sachsen-Anhalt

10 Tourismus Fuer Alle

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„Tourismus für Alle“Handbuch barrierefreier Tourismus

in Sachsen-Anhalt

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ISBN 3-935971-10-9

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Tourismus-Studien

Sachsen-Anhalt

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„Tourismus für Alle“

Handbuch barrierefreier Tourismus

in Sachsen-Anhalt

Magdeburg 2002

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Seite

Vorwort ............................................................................................................................7

1. Einführung...................................................................................................................................9

2. Vom Behindertentourismus zum „Tourismus für Alle“ ...................................................10

2.1 Der integrative Ansatz als neue Denkweise......................................................................................10

2.1.1 Soziale Überlegungen - Rechte des Individuums...............................................................................10

2.1.2 Gesellschaftliche Integration und Tourismus – ein Bürgerrecht............................................................10

2.1.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen ..................................................................................................11

2.1.4 Barrierefreiheit und Mobilität .........................................................................................................12

2.2 Definitionen von Behinderung .........................................................................................................14

2.2.1 Darstellung verschiedener Behinderungen und Behinderungsarten ....................................................16

2.2.2 Statistische Zahlen über die verschiedenen Behinderungsarten ..........................................................17

2.2.3 Von der Nischenzielgruppe zur Erschließung eines erheblichen Nachfragepotenzials .........................22

2.3 Marktvolumen und Potenziale eines „Tourismus für Alle“...................................................................28

2.3.1 Abgrenzung der Zielgruppen eines „Tourismus für Alle“ ..................................................................28

2.3.2 Volumen der Zielgruppe .................................................................................................................28

2.3.3 Analyse des Reiseverhaltens mobilitätseingeschränkter Menschen .....................................................29

2.3.4 Barrierefreier Tourismus als Bestandteil des Qualitätstourismus ..........................................................33

2.3.5 Barrierefreier Tourismus im europäischen Vergleich ..........................................................................34

2.4 Zur Nachahmung empfohlen – Innovative Beispiele eines „Tourismus für Alle“ aus Deutschland ..........39

3. Barrierefreier Tourismus in Sachsen-Anhalt.......................................................................44

3.1 Situationsbeschreibung ..................................................................................................................44

3.2 Angebotsstruktur ............................................................................................................................47

3.2.1 Informationsangebote ....................................................................................................................47

3.2.2 Öffentlicher Verkehr .......................................................................................................................49

3.2.3 Beherbergungsbetriebe .................................................................................................................49

3.2.4 Gaststätten ....................................................................................................................................50

3.2.5 Freizeitangebote ...........................................................................................................................50

3.2.6 Öffentlicher Raum..........................................................................................................................50

3.3 Konkrete Stärken-Schwächen-Bilanz................................................................................................51

3.4 Potenziale für buchbare barrierefreie Angebote ...............................................................................53

3.5 Trends und Perspektiven des „Tourismus für Alle“ in Sachsen-Anhalt..................................................55

Inhalt

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4. Anforderungen an das Destinationsmanagement in Sachsen-Anhalt..........................58

4.1 Wettbewerbspositionen ..................................................................................................................58

4.2 Qualitätsstrategie...........................................................................................................................60

4.3 Vermarktungsstrategien ..................................................................................................................61

4.4 Grundanforderungen an das Marketing eines „Tourismus für Alle“....................................................61

4.4.1 Angebots- und Produktentwicklung..................................................................................................62

4.4.2 Preispolitik.....................................................................................................................................63

4.4.3 Kommunikationspolitik....................................................................................................................63

4.4.4 Vertriebspolitik...............................................................................................................................65

5. Handlungsempfehlungen für den „Tourismus für Alle“ in Sachsen-Anhalt ................66

5.1 Bereitstellung von Informationen......................................................................................................66

5.2 Umgang mit und Informationsbedarf von Menschen mit Körperbehinderung......................................67

5.3 Umgang mit und Informationsbedarf von sehbehinderten und blinden Menschen ...............................67

5.4 Umgang mit und Informationsbedarf von schwerhörigen und gehörlosen Menschen...........................68

5.5 Umgang mit und Informationsbedarf von geistig behinderten, lernbehinderten und verhaltensgestörten Menschen ..........................................................................69

6. Anlagen .....................................................................................................................................71

6.1 Praktische Checklisten zur Ist-Analyse und als Planungshilfe für Destinationen ....................................71

6.2 Literatur.........................................................................................................................................73

6.3 Internetquellen ...............................................................................................................................75

6.4 Marketingbeirat Barrierefreier Tourismus der Landesmarketinggesellschaft .........................................76

6.5 Adressen.......................................................................................................................................77

6.5.1 Behindertenvereine und -verbände..................................................................................................77

6.5.2 Ministerien, Behörden, Fachstellen, Tourismusorganisationen.............................................................79

6.5.3 Barrierefreies Bauen in Sachsen-Anhalt ...........................................................................................83

6.5.4 Modellhafte Initiativen in Sachsen-Anhalt.........................................................................................84

6.5.5 Innovative Beispiele aus Deutschland...............................................................................................85

6.5.6 Weitere nützliche Internetadressen ..................................................................................................86

6.6 Gesetze, Dokumente ......................................................................................................................88

6.7 Stichwortverzeichnis.......................................................................................................................96

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Vorwort

„Tourismus für Alle“ – das ist ein hoher Anspruch. Er beinhaltet, dass auch Behinderte die reizvollen touristischenAngebote Sachsen-Anhalts ohne Einschränkungen nutzen können. Doch soweit ist es noch nicht – trotz unver-kennbarer Anstrengungen und sichtlicher Erfolge. Barrierefreier Tourismus erfordert ein weiterhin engesZusammenwirken von öffentlicher Hand, privaten Unternehmen, Betroffenenverbänden und Tourismuswirtschaft.Alle gemeinsam sind in die Pflicht genommen, Bandbreite und Qualität der touristischen Angebote für Menschenmit eingeschränkter Mobilität Schritt für Schritt zu verbessern.

Dieses Handbuch, das gemeinsam von den für Tourismus und Soziales zuständigen Landesministerien in Auftraggegeben wurde, vermittelt einen umfassenden Überblick über den Stand des barrierefreien Tourismus in Sachsen-Anhalt. Die detaillierte Situationsanalyse ist zugleich eine wichtige Argumentationshilfe für die Verantwortlichenin Politik und Verwaltung.

Ein weiterer Schwerpunkt sind Handlungsempfehlungen sowie Hinweise auf Hilfsmittel und Arbeitsmaterialien.Darüber hinaus werden bewährte Modellprojekte vorgestellt. Damit wird das Handbuch auch für Unternehmeninteressant, die Angebote für barrierefreien Tourismus erarbeiten, optimieren und vermarkten wollen.

Zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003, das von Seiten der Bundesrepublik Deutschlandim Februar in Magdeburg eröffnet wird, legt das Land Sachsen-Anhalt dieses Handbuch in der Reihe seinerTourismusstudien vor, um einheitliche Planungsgrundlagen zu schaffen und zum Vorreiter eines „Tourismus fürAlle“ zu werden.

Dr. Horst RehbergerMinister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt

Dr. Jürgen HildebrandVorsitzender desAllgemeinenBehindertenverbandesSachsen-Anhalt e.V.

Gerry KleyMinister für Gesundheitund Soziales des Landes Sachsen-Anhalt

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Die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der verschiede-nen Reiseziele in Deutschland wird zu einem großenAnteil davon bestimmt sein, inwieweit es ihnen ge-lingt, ihr touristisches Angebot in den kommendenJahren auch an die Bedürfnisse behinderter bzw.mobilitätseingeschränkter Gäste anzupassen. Es wirderwartet, dass in 20 Jahren etwa ein Drittel derBevölkerung auf unterschiedliche Art und Weise voneiner Mobilitätseinschränkung betroffen sein wird.Für die Verantwortlichen im Tourismus gilt es daher,sich frühzeitig auf diesen wachsenden Markt und diedamit verbundenen spezifischen Anforderungen ein-zustellen. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklungdes barrierefreien Tourismus schon seit längerem einerklärtes tourismuspolitisches Ziel des LandesSachsen-Anhalt1. Für die Akteure im Land heißt das,dass im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten nochstärker auf eine Weiterentwicklung der touristischenInfrastruktur Sachsen-Anhalts unter Beachtung derBelange mobilitätseingeschränkter Menschen hinge-wirkt werden muss. Um die mit der Gestaltung einesbarrierefreien Tourismus in Sachsen-Anhalt verbun-denen Anforderungen aufzuzeigen, wurde daher dasvorliegende Handbuch entwickelt.

Für die Vorgehensweise bei der Erstellung desHandbuchs wurde ein pragmatischer Mittelweg,bestehend aus theoretischen Kenntnissen einerseitsund praktischen Erfahrungen andererseits, gewählt.Dies gelang, indem während aller Phasen desProjektes auf die unverzichtbaren praktischen Er-fahrungen von Experten zurückgegriffen wurde.Ergänzt, aber auch bestätigt wurden diese Hilfe-stellungen durch die während der umfangreichenRecherchen vor Ort erhaltenen Erfahrungen. Unab-dingbar für die zukünftigen Aktivitäten in diesem Be-reich ist daher auch die Einbeziehung der Betroffenenin alle Phasen der Planung. Erst dadurch wird einRückgriff auf Expertenwissen möglich. Außerdem

kann es nur dadurch gelingen, eine entsprechendeSensibilisierung zu erreichen, die dann letztendlichzu einer gemeinsamen Erarbeitung und Umsetzungwirksamer Konzeptionen führt. Die gemeinsamenAnstrengungen dürfen sich allerdings nicht alleindarauf beschränken, dass die baulichen und techni-schen Bedingungen für Menschen mit Behinderungverbessert werden. Ein ebenso wichtiger Bestandteildieses integrativen Ansatzes ist es, eine größereServicebereitschaft gegenüber Gästen, die auf Hilfe-stellungen angewiesen sind, durchzusetzen, dennallein dadurch können bereits viele Barrieren ausdem Weg geräumt werden. Auch zu diesem Zweckhat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit In-stitutionen und Verbänden des Tourismus eine Quali-tätsoffensive im Tourismus Sachsen-Anhalts ins Lebengerufen.

Zunächst werden in einer Hinführung zur Situations-beschreibung des derzeitigen Entwicklungsstandesdes barrierefreien Tourismus in Sachsen-Anhalt recht-liche Rahmenbedingungen sowie grundlegendeBegrifflichkeiten zum Thema abgeklärt. Zudem wirddas mit einem barrierefreien Tourismus verbundeneNachfragepotenzial dargestellt und vor dem deut-schen und europäischen Hintergrund analysiert.Daran anschließend erfolgt die detaillierte Situations-analyse vor Ort in Sachsen-Anhalt. Hierbei werdenauch die für Sachsen-Anhalt ermittelten Angebotedargestellt. Die ermittelten Potenziale dienen auch alsGrundlage für die erarbeiteten, aber auch zukünftigzu erarbeitenden buchbaren Angebote der Landes-marketinggesellschaft. Handlungsempfehlungen,Hilfsmittel bzw. Arbeitsmaterialien sowie Hinweiseauf Ansprechpartner, zur Unterstützung der für denTourismus in Sachsen-Anhalt verantwortlichen Per-sonen, runden das Handbuch ab und helfen gleich-zeitig bei der konsequenten und erfolgreichen prakti-schen Umsetzung eines barrierefreien Tourismus.

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1. Einführung

1 Ministerium für Wirtschaft und Technologie und Hochschule Harz, 2000, S. 77

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2.1 Der integrative Ansatz als neueDenkweise

2.1.1 Soziale Überlegungen - Rechtedes Individuums

Der Gedanke der Integration von behindertenMenschen in unsere Gesellschaft ist geschichtlichgesehen eine sehr junge Erscheinung. Erst seit derMitte des 19. Jahrhunderts wurde in der Gesellschaftdamit begonnen, behinderten Menschen Zuwendungund Nächstenliebe entgegenzubringen. Bis dahinwurden Menschen mit Behinderung in nahezu allenKulturen und Zeitepochen diskriminiert, ausgegrenztund sogar getötet. Wesentlich tiefer verwurzelt alsder Integrationsgedanke ist also die Praxis derAusgrenzung und Befürsorgung („Ghettoisierung“)behinderter Menschen, bewusst oder unbewusst.

So hat sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahr-hunderts eine soziale Sichtweise entwickelt, die be-hinderte Menschen als gleichberechtigt ansieht, ein„Anderssein“ respektiert und toleriert. Die „Behin-derung“ wird immer mehr als ein mögliches Per-sönlichkeitsmerkmal angesehen. Der Integrationsge-danke steht deshalb für ein Konzept der Einglie-derung ohne Selbstaufgabe und Assimilation, ohneVerlust der eigenen Identität und ohne die bedin-gungslose Anpassung an die mehrheitliche Welt derNichtbehinderten2. Die Integration allein stellt dabeisicherlich kein Zaubermittel dar, steht aber bei ange-messener Nutzung für eine entschiedene Hinwendungzu mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigterTeilhabe behinderter Menschen am Leben in unsererGesellschaft. Das gilt für die Schule ebenso wie fürden Arbeitsmarkt, für ehrenamtliches Wirken ebensowie für den privaten Freizeitbereich.

2.1.2 Gesellschaftliche Integration undTourismus – ein Bürgerrecht

Bereits im Artikel 24 der 1948 von den VereintenNationen verabschiedeten allgemeinen Erklärung derMenschenrechte heißt es: „Jeder Mensch hatAnspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf einevernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und peri-odisch bezahlten Urlaub“3. Der Anspruch auf Freizeitund Erholung gilt demnach für alle Menschen und istzudem unabhängig von der Erwerbssituation. Da-durch wird der bedeutende gesellschaftliche Rang desReisens als Ausdruck von Freiheit herausgestellt. Inder Deklaration der UN-Generalversammlung überdie Rechte behinderter Menschen vom 09.12.1975

wird die Gültigkeit dieses Rechts noch einmal explizitformuliert, indem es heißt: „Behinderte Menschenhaben das Recht, mit ihren Familien oder Pflegeelternzu leben und an allen Aktivitäten des sozialen, schöp-ferischen oder freizeitorientierten Lebens teilzuneh-men“4. Daneben existieren viele weitere nationaleund internationale Dokumente und Erklärungen, indenen das Recht auf Erholung und Urlaub für alleMenschen, insbesondere auch für Menschen mitBehinderung, ausdrücklich hervorgehoben wird.

Vor allem dem Lebensbereich Freizeit kommt ein sehrhoher Stellenwert für die Persönlichkeitsentwicklungbehinderter Menschen zu. Die Freizeit dient allge-mein der Selbstfindung, der kreativen Persönlich-keitsentfaltung und der sozialen Integration. Freizeitsteht somit gleichberechtigt neben den Lebens-bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung. Aufgrundder relativen Freiheit von Zwängen und Leistungs-druck ergeben sich im Lebensbereich Freizeit zudemeher Möglichkeiten der Begegnung zwischenMenschen mit Behinderung und nichtbehindertenMenschen. In West- und Mitteleuropa stellen dasReisen und der Urlaub heutzutage einen wesentlichenBestandteil des gesellschaftlichen Lebens dar. Durchdas in vielen Ländern Europas erreichte Wohlstands-niveau wird das Reisen auch nicht mehr als das uner-schwingliche Luxusgut betrachtet, sondern für vielehandelt es sich dabei schon fast um ein Grund-bedürfnis. Das Bedürfnis nach Abwechslung, Neueskennen zu lernen und auszuspannen ist für alleMenschen gleichermaßen wichtig.

Unter dem Aspekt einer gleichberechtigten Teilnahmeam gesellschaftlichen Leben für alle Menschen müsstedieses gesellschaftliche Gut auch für jeden problemlosnutzbar sein. Aber gerade für behinderte Frauen undMänner ist die Zahl der bei einer Reise auftretendenBarrieren unermesslich und häufig auch unüberwind-bar. Die Ursache dafür liegt in der über Jahrzehntevorherrschenden konventionellen Planung von Güternund Dienstleistungen. Diese orientierte sich allerdingsnur an einem fiktiven „Durchschnittsmenschen“. Diespezifischen Bedürfnisse und Anforderungen vonMenschen mit Behinderung an Infrastruktur, Dienst-leistung und Service wurden lange Zeit außer Achtgelassen. Unter dem Druck einer immer älter werden-den Gesellschaft und mit dem damit in Zusammen-hang stehenden verstärkten Auftreten von Ein-schränkungen jeglicher Art sowie dem berechtigtenAnspruch behinderter Menschen, die gleichenChancen und Möglichkeiten wie alle anderen auch zuhaben, wurden entsprechende gesetzliche Rahmen-

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2. Vom Behindertentourismus zum „Tourismus für Alle“

2 www.behindertenbeauftragter.de/az/integration, 2002 3 www.uno.de/menschen/menschenrechte/UDHR.htm, 20024 www.uno.de/bibliothek/resins.htm, 2002

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bedingungen geschaffen. Damit wurde festgeschrie-ben, dass die spezifischen Anforderungen behinder-ter Menschen bei zukünftigen Planungen in vielengesellschaftlichen Bereichen ein integraler Bestandteilsein müssen.

2.1.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen

In Bezug auf die Gleichstellung behinderter Menschengehören zweifelsohne die USA zu den Vorreitern.Hier findet der Gleichstellungsgedanke behinderterMenschen in verschiedenen US-Staaten schon seitden achtziger Jahren auch gesetzliche Berück-sichtigung. Seit 1990 wird in den USA der Diskrimi-nierung durch das amerikanische „Gleichstellungs-gesetz für Behinderte“ (Americans with DisabilitiesAct, ADA) wirksam vorgebeugt. Das Gesetz umfasstdie meisten gesellschaftlichen Bereiche und gliedertsich in vier Hauptbereiche. Es verbietet Diskrimi-nierungen bei der Einstellung und Beschäftigung, derInanspruchnahme von öffentlichen und staatlichenEinrichtungen und Dienstleistungen, der Benutzungdes öffentlichen Personenverkehrs sowie der In-anspruchnahme von telekommunikativen Ein-richtungen und Dienstleistungen. Durch das Gesetzwurde den Menschen mit Behinderung auch eine kon-krete Klagemöglichkeit eingeräumt für den Fall, dasssie sich diskriminiert fühlen5.

Als das umfassendste und bedeutendste Dokumentgilt allerdings die am 20. Dezember 1993 von der48. Generalversammlung der Vereinten Nationenunter dem Titel „Rahmenbestimmungen für dieHerstellung der Chancengleichheit für Behinderte“verabschiedete Resolution 48/96. Sie bildet seitherdie Orientierungsgrundlage für die Erarbeitungbehindertenpolitischer Grundsatzmaterialien aufinternationaler und nationaler Ebene. Darin wird in22 Bestimmungen der Rahmen für eine moderneBehindertenpolitik festgelegt. Eine entsprechendeEntschließung erfolgte von der Europäischen Uniongenau drei Jahre später6. Ermutigt durch dieEntwicklungen in den USA, wurden auch in Deutsch-land die Forderungen nach Gleichstellungsgesetzenimmer lauter. Anlässlich der Reha-Messe 1991 wur-den im „Düsseldorfer Appell“, der von 20.000 Per-sonen und mehr als 150 Behindertenorganisationenunterzeichnet wurde, eine Verfassungsänderungsowie Bundes- und Landesgleichstellungsgesetze fürBehinderte postuliert7.

Nach zähem Ringen waren die wichtigsten Stationendahin in der Folgezeit:

➡ Verfassungsänderung: Im Grundgesetz, Art. 3,Absatz 3, existiert seit dem 15. November 1994ein Zusatz, der besagt: „Niemand darf wegen sei-ner Behinderung benachteiligt werden“. Dadurchsoll die Chancengleichheit in allen Bereichen desgesellschaftlichen Lebens gewährleistet werden.Die gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabeder Integration von Menschen mit Behinderungwird damit ausdrücklich betont. Für die entspre-chende Umsetzung dieser Grundrechtsforderungbedarf es jedoch einer engagierten Anstrengungaller in Politik und Gesellschaft.

➡ Im Artikel 38 seiner Landesverfassung stellt sichdas Land Sachsen-Anhalt die Aufgabe, „ ... denBehinderten und älteren Menschen die gleichwer-tige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zuermöglichen. Ältere Menschen und Menschen mitBehinderung stehen somit unter besonderemSchutz des Landes“8.

➡ Am 12. Oktober 2001 beschloss der Landtag inSachsen-Anhalt das „Gesetz zur Gleichstellungbehinderter und nichtbehinderter Menschen inSachsen-Anhalt“, das mit der Verkündung am 20.November 2001 in Kraft getreten ist. Sachsen-Anhalt war damit nach Berlin das zweite Bun-desland, welches ein derartiges Gesetz beschloss.Durch das Behindertengleichstellungsgesetz desLandes Sachsen-Anhalt (BGStG LSA) soll erreichtwerden, „dass behinderten Menschen dieEntfaltung ihrer Persönlichkeit, die Teilhabe amgesellschaftlichen Leben, die Teilnahme amErwerbsleben und die selbstbestimmte Lebens-führung ermöglicht wird“. Dazu notwendig ist die„Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungenund Chancengleichheit für alle Menschen, dieUmsetzung des Benachteiligungsverbots, dieVerhinderung von Diskriminierung behinderterMenschen sowie die Vermeidung und der Abbauvon Barrieren“9.

➡ Bundesgleichstellungsgesetz, am 01.05.2002 inKraft getreten. Zielstellung: möglichst gleichberechtigte Teilhabebehinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben.Damit ging man auch auf Bundesebene einen Schrittweiter als mit der Änderung des Grundgesetzes. Eswird nicht nur das Recht auf Gleichbehandlung kon-statiert, sondern durch Verfahrensregelungen hin-sichtlich Bau, Verkehr, Kommunikation, Bildung etc.werden die Grundlagen für eine weitestgehendbarrierefreie Umwelt gelegt10.

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5 www.eeoc.gov/laws/ada.html, 20026 www.behindertenbeauftragter.de/az/rahmenbestimmungen, 20027 www.netzwerk-artikel-3.de/news/tour.htm, 20028 www.landtag.sachsen-anhalt.de/gesetze/gesetz/l_verf.htm, 20029 Land Sachsen-Anhalt (2001b), Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, Nr. 50/2001,

BGStG LSA, Magdeburg, § 1, Abs. 1

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Die in den Gleichstellungsgesetzen enthaltenen Re-gelungen betreffen zuallererst den Bund bzw. dasLand, für die sie verpflichtend sind. Für private Unter-nehmen sehen die Gesetze den Abschluss von „Ziel-vereinbarungen“ vor. Behindertenverbände könnenjetzt beispielsweise mit privaten Einrichtungen zivil-rechtliche Verträge zur Erreichung einer barrierefrei-en Umwelt schließen. Neben den gesetzlichenRahmenbedingungen gibt es zahlreiche Bestim-mungen, die jeweils bestimmte Verfahrens- und Ver-haltensweisen festlegen und langfristig zur Ver-besserung von Integration und Mobilität führen sollen.

Als gesetzliche Grundlage für das Bauwesen inSachsen-Anhalt dient beispielsweise die Landes-bauordnung. Diese wurde in engem Zusammenhangmit den Diskussionen zum Gleichstellungsgesetz imDezember 2000 mit allgemeinen wie auch konkretenVorschriften für das barrierefreie Bauen zukunftsfähignovelliert. Vor allem der § 57 (Barrierefreies Bauen)ist hier für die besonderen Belange behinderterMenschen zuständig11. Die eigentlichen Festlegungen,was und wie zu gestalten und herzurichten ist, sind inden DIN-Normen 18024 Teil I und II (barrierefreieGestaltung von öffentlichen Gebäuden, Arbeits-stätten, Straßen, Wegen und Plätzen) sowie DIN18025 Teil I und II (Barrierefreie Wohnungen –Wohnungen für Rollstuhlbenutzer) beschrieben. DieNormen werden in einer neuen Norm der DIN 18030zusammengeführt. Über die Gesellschaft DIN CERTCOist zudem bereits ein „barrierefrei-Prüfsiegel“ erhält-lich12. Auch in Sachsen-Anhalt sind diese Normen alsTechnisches Regelwerk anerkannt und sollten immerangewendet werden13. In der Architektenkammer desLandes Sachsen-Anhalt gibt es zudem eineArbeitsgruppe, die sich intensiv mit der Thematikbeschäftigt. Das Hauptziel der Arbeitsruppe barriere-freies Bauen ist es, Barrieren vorausschauend in derPlanung zu vermeiden und vorhandene Barrierenabzubauen, die in der Wohnung, dem Wohnumfeldund in öffentlichen Einrichtungen bestehen und dieMobilität betroffener Personen einschränken. Zudembetreibt die Arbeitsgruppe die Vorbereitungen für dasGütesiegel „Barrierefrei“ des Landes Sachsen-Anhalt14.

2.1.4 Barrierefreiheit und Mobilität

Bei genannten Verordnungen und den aktuellenDiskussionen über die Belange behinderter Mensch-en, auch im Tourismus, wird vom Grundsatz der„Barrierefreiheit“ ausgegangen. Der Begriff gehtursprünglich zurück auf die DIN-Normen undbeschrieb zunächst nur die bauliche Umwelt. Seitdem

das Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten ist, wirddie Barrierefreiheit weiter gefasst. Im Artikel 1, § 4des Gleichstellungsgesetzes heißt es dazu:

➡ „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen,Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,Systeme der Informationsverarbeitung, akustischeund visuelle Informationsquellen und Kommuni-kationseinrichtungen sowie andere gestalteteLebensbereiche, wenn sie unabhängig von der Formder Behinderung in der allgemein üblichen Weise,ohne besondere Erschwernis und grundsätzlichohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ 15.

Der Begriff Barrierefreiheit definiert sich demnachüber die Kriterien:

➡ unabhängig von fremder Hilfe

➡ selbstbestimmt nutzbare Lebensräume

➡ unter Berücksichtigung des Lebenszyklus desMenschen (Vorsorgeprinzip)

In der Definition wird zudem ausdrücklich von„gestalteten Lebensbereichen“ gesprochen, was imUmkehrschluss bedeutet, dass „natürliche Lebens-räume“ oft nur schwer barrierefrei zugänglichgemacht werden können, weshalb gerade in diesemBereich individuelle und innovative Lösungen erfor-derlich sind. Als die grundlegende Voraussetzung füralle Menschen zur Bewältigung des Alltagslebens,aber auch zur Entfaltung touristischer Freizeit-aktivitäten, ist die Mobilität anzusehen. Dabei ist derBegriff Mobilität nicht gleichbedeutend mit Bewegungzu verstehen, sondern auch die räumlichen, physi-schen, sozialen und kommunikativen Komponentenwerden dadurch abgedeckt. Die Vielfalt der in unse-rer Gesellschaft existierenden Barrieren lässt sichdaher grob zusammenfassen in:

➡ Räumliche Barrieren Aufgrund der baulichen Umwelt existieren unzäh-lige Hindernisse für eine Vielzahl von Menschen(beispielsweise Stufen, steile Anstiege, zu schmaleDurchlässe oder starke Unebenheiten).

➡ Physische und psychische BarrierenDiese können sich auch aus Denkweisen undErfahrungen ergeben. Beispielsweise kann dieVorstellung, beim Einsteigen in den Zug auf frem-de Hilfe angewiesen zu sein, dazu führen, dassder Betroffene Druck und Stress empfindet und ausgefühlter Überforderung auf eine Reise verzichtet.

12

10 Deutscher Bundestag (2002b), Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Berlin11 Land Sachsen-Anhalt (2001a), Gesetz zur Vereinfachung des Baurechts in Sachsen-Anhalt, Gesetzblatt Nr. 6, 15. Februar 2001, Magdeburg12 www.beuth.de, 200213 Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen-Anhalt, 2001, S. 9 14 www.ak-lsa.de/kammer/gruppen.php#barrierefreiesbauen, 200215 Deutscher Bundestag (2002b), Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Berlin

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Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wiebeispielsweise die Fähigkeit zur interpersonellenKommunikation oder der Beschaffenheit desHabitus (z.B. Selbstbewusstsein, Ängstlichkeit etc.).

➡ Kommunikative BarrierenErgeben sich vor allem für gehörlose und blindeMenschen. Für sie besteht vor allem das Problem,durch entsprechende Kommunikationsmedien dieerforderlichen Informationen vermittelt zu bekom-men. Nur durch eine an ihren spezifischenAnforderungen ausgerichtete Aufarbeitung undÜbermittlung von Informationen werden diese fürsie überhaupt nutzbar.

➡ Soziale Mobilitätsbarrieren Ergeben sich zumeist aus der Struktur derGesellschaft bzw. deren Idealbildern, Paradigmen,Einstellungen oder (latent) vorhandenen Vorurteilen.Aus einer Abweichung des Gewohnten – und fürviele stellt der Anblick eines Rollstuhlfahrers solcheine Abweichung dar – ergibt sich häufigUnsicherheit. Unsicherheit wird so zum Faktor, dersoziale Barrieren aufbaut und der sich durch besse-re Informationen nahezu neutralisieren ließe16.

Einer soziologischen Perspektive folgend, lässtsich die Einschränkung bzw. Behinderung einesMenschen auch als die Diskrepanz ansehen, diesich aus den individuellen Fähigkeiten des In-dividuums und den Anforderungen der sozialenund gesellschaftlichen Umwelt ergibt. Diese sindallerdings oftmals nicht komplementär. Zur Ver-deutlichung dieser Sichtweise, lässt sich das aus derWirtschaft stammende GAP-Modell heranziehen.

Abb. 2-1: Das Gap-Modell

Quelle: Aslaksen, 2000, S. 58

Die individuellen Fähigkeiten liegen beim GAP-Modell unter denjenigen der gesellschaftlichen undsozialen Anforderungen. Sie könnten aber auch dar-über liegend dargestellt werden. Beispielhaft wärehierfür die ungleich erhöhte Sensibilität des Hör- undTastsinnes eines blinden Menschen. Mit der Schaffungeiner barrierefreien Umwelt kann eine Verminderungbzw. Beseitigung individueller Behinderungen erreichtwerden. Zudem stellt eine barrierefreie Gestaltunggleichzeitig ein Qualitätsmerkmal für ein Produkt, einGebäude, einen Gebrauchsgegenstand und eineInformation dar. Dadurch wird eine uneingeschränkteNutzbarkeit für alle Menschen erreicht 17. Eine über-greifende Ausdehnung einer barrierefreien Ge-staltung bringt aber auch erhebliche Vorteile in vielenanderen Bereichen mit sich:

➡ Die architektonische DimensionDurch eine barrierefreie Bauweise wird eine dis-kriminierende Ausgrenzung einzelner Personen-gruppen von Beginn an vermieden. Bei einer intel-ligenten Planung bleiben die Mehrkosten ver-schwindend gering, und Folgekosten, die durcheine notwendige Nachrüstung infolge einerNutzungsveränderung oder Nutzungserweiterungentstehen würden, entfallen.

➡ Die soziale DimensionDurch eine entsprechende Gestaltung des Um-feldes wird es behinderten und pflegebedürftigenMenschen ermöglicht, viele Verrichtungen nochselbstständig zu erledigen. Einhergehend mit derErlangung oder Zurückgewinnung eigener Fähig-keiten und Fertigkeiten ist auch ein hohes Maß anSelbstbestätigung sowie das Aufrechterhaltensozialer Kontakte.

➡ Die politische DimensionDa eine barrierefreie Gestaltung ein intensiveresBeschäftigen und eine genauere Planung erforder-lich macht, ist damit neben einem Lernprozess auchein zielgerichtetes Überdenken eigener Ent-scheidungen verbunden. Solche Entscheidungen fürbislang benachteiligte Bevölkerungsgruppen för-dern ein höheres soziales Empfinden und in derFolge eine größere Aufmerksamkeit bei denEntscheidungsträgern sowie in der Öffentlichkeit.

➡ Die volkswirtschaftliche DimensionEine barrierefreie Gestaltung bedingt zum einenerhebliche Einsparungen an volkswirtschaftlichenRessourcen und hat darüber hinaus auch nochvielfältige positive wirtschaftliche Effekte zurFolge. Durch eine erhöhte Selbstständigkeit undMobilität kommt es beispielsweise zur Senkungvon Betreuungskosten, zur stärkeren Vermittlungvon Schwerbehinderten in ein Arbeitsverhältnis;Berentungen und/oder Zahlungen von Sozialhilfe

13

16 Treinen, 1999, S. 69 ff. 17 Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen-Anhalt, 2001, S. 6

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verringern sich oder entfallen etc. Für Unter-nehmen bieten sich neue Märkte, in denen sich fürinnovative barrierefreie Produkte viele Abnehmerfinden lassen. Durch eine erhöhte Mobilität behin-derter Menschen und eine dadurch ermöglichteverbesserte Teilnahme am gesellschaftlichen Lebenergeben sich vielfältige Nachfrageeffekte, die esgilt, durch entsprechende und frühzeitige An-passung des Angebots zu nutzen18.

Für Anbieter touristischer Leistungen hat das zurFolge, dass sie sich rechtzeitig mit diesenEntwicklungen beschäftigen müssen, um die in ihremAufgabenbereich existierenden Barrieren zu erken-nen und an der Beseitigung dieser Barrieren arbeitenzu können. Wie verdeutlicht, geht es dabei nichtdarum, wie es über lange Jahre geschehen ist, spezi-fische Angebote für Menschen mit Behinderung zuentwickeln, sondern es sind zukünftig Angebotegefragt, die von allen Menschen genutzt werden kön-nen. Nur so wird auch im Tourismus eine Integrationvon Menschen mit Behinderung nachhaltig möglich.Das gilt in gesellschaftlich-sozialer und wirtschaftli-cher Hinsicht gleichermaßen.

Dass im Tourismus in dieser Hinsicht ein Umdenkenstattgefunden hat, wird auch dadurch verdeutlicht,dass beispielsweise der Deutsche Tourismusverband(DTV) als Dachorganisation der regionalen und kom-munalen Tourismusorganisationen inzwischen dazuübergegangen ist, ebenfalls den Begriff „Barrierefrei“zu verwenden19. In der Vergangenheit wurden oft-mals die Begriffe „behindertengerecht“, „rollstuhlge-recht“, „behindertenfreundlich“ oder auch „altenge-recht“ verwandt. Das Problem bei der Verwendungdieser Begriffe besteht allerdings in der fehlenden ein-deutigen Definierung. Sie werden nach jeweils indivi-duellen Anforderungen und Maßstäben verwendetund bieten so keinen objektiv verlässlichenInformationsgehalt20. Auch ihre Spezifizierung aufeine bestimmte Gruppe (Behinderte, Alte etc.) hatnegative Assoziationen hervorgerufen.

2.2. Definitionen von Behinderung

Damit es gelingt, touristische Angebote zu schaffen,die von allen Menschen gleichwertig genutzt werdenkönnen, ist es erforderlich, auch die spezifischenAnforderungen behinderter Menschen zu erfüllen.Die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderungstellen hinsichtlich eines „Tourismus für Alle“ dieAusgangsbasis dar, denn bei dieser Gruppe findensich die vielfältigsten und spezifischsten An-

forderungen an Barrierefreiheit und Mobilität. DieDiskrepanz zwischen individuellen Fähigkeiten undden Anforderungen der gesellschaftlichen und sozia-len Umwelt ist bei der Bevölkerungsgruppe derMenschen mit Behinderung häufig am größten.Gelingt es also, die spezifischen Anforderungenbehinderter Menschen zu erfüllen, so sind diegeschaffenen Angebote schließlich für alle Menschenzugänglich. Es ist daher dringend erforderlich, sichzunächst intensiver mit dieser Bevölkerungsgruppeauseinander zu setzen.

Menschen mit BehinderungDer Begriff „Behinderung“ ist auf internationaler wieauch auf nationaler Ebene bisher nicht einheitlichdefiniert. Er ist viel zu komplex und wird je nachSichtweise (sozial, medizinisch, pädagogisch etc.)verschieden betrachtet. An dieser Stelle werden stell-vertretend für viele Ansätze die für dieses Handbuchwichtigsten Definitionsversuche aufgegriffen.

Internationale DefinitionenAuf der Grundlage von Überlegungen des englischenArztes P. Wood führte die Weltgesundheitsorgani-sation (WHO) 1980 ein dreistufiges Konzept für denUmgang mit dem Begriff Behinderung ein. Dabeiwurde versucht, die verschiedenen internationalenDefinitionen zu greifen und in eine umfassendeDefinition zu bringen. Diese wurde und wird laufendweiterentwickelt. Die internationale Klassifikationkonzentrierte sich dabei seinerzeit auf die dreiBegriffe:

➡ Impairment (Schädigung)Beschreibt den Verlust körperlicher und geistigerFunktionen (z.B. die Schädigung der akustischenWahrnehmung durch Schwerhörigkeit, beschreib-bar durch Prozent der Hörfähigkeit).

➡ Disability (Beeinträchtigung)Dabei werden die mehr oder weniger einschrän-kenden und hinderlichen Folgen einer Schädigungfür die Alltagsbewältigung erfasst (z.B. Beein-trächtigung der zwischenmenschlichen Kommuni-kation bei Gehörlosen).

➡ Handicap (Benachteiligung)Damit werden die gesellschaftliche Dimension er-fasst und die sozialen Auswirkungen vonBehinderung beschrieben (z.B. Schwierigkeitenbeim Finden einer Ausbildungsstelle oder einesArbeitsplatzes für Hörgeschädigte, in der FolgeAbhängigkeit von Sozialhilfe, Isolation undUnzufriedenheit mit der Lebenssituation)21.

14

18 Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen-Anhalt, 2001, S. 619 www.deutschertourismusverband.de/tin/frameset8.html, 200220 Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., 2002, S. 23 21 www.behindertenbeaufragter.de/az/behindertenbegriff, 2002

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Aus den drei Anfangsbuchstaben dieser drei engli-schen Begriffe mit dem vorangestellten IC (vonInternational Classification) ergibt sich die für dieWHO-Definition üblicherweise verwendete Be-zeichnung ICIDH. Da alle drei Begriffe allerdingsnegativ belegt sind, verständigte man sich in einerweiterentwickelten Fassung der Definition auf diewertneutraleren und sich auch durchaus überlappen-den Begriffe Körperfunktionen und Strukturen,Aktivitäten sowie Teilhabe an den Lebensbereichen. Indieser umfassenden Definition wird versucht, den ver-schiedenen Stufen von Behinderung gerecht zu wer-den: der Ursache, der sich daraus ergebenden funk-tionellen Beeinträchtigung im Alltag sowie derBeeinträchtigung, die sich aus der physischen undsozialen Struktur des Umfeldes ergibt. Mit dem Begriff„Behinderung“ ist hierbei nicht der physische oderpsychische Zustand des Betroffenen allein gemeint,sondern vielmehr die Auswirkungen dessen im alltäg-lichen Leben und in der Gesellschaft. Zwei Menschenmit der gleichen körperlichen Funktionseinschrän-kung, die in zwei verschiedenen Ländern leben oderverschiedenen sozialen Schichten entstammen, kön-nen dadurch mehr oder weniger „behindert“ seinbzw. werden. Die jeweilige Gesellschaftsstruktur, derGrad der Aufklärung zum Thema „Behinderung“, dieinfrastrukturellen Bedingungen des Umfeldes undselbstverständlich auch der eigene Habitus führen zudiesen unterschiedlichen Bewertungen.

Nationale DefinitionenMit der Umsetzung des neuen Gleichstellungsgesetzeswurde die Schaffung einer bundesweit einheitlich ver-wandten Begriffsdefinition angeregt22. Bisher gibt esaufgrund der Vielschichtigkeit des Begriffes Behin-derung allerdings in Deutschland keine einheitlicheDefinition. Stellvertretend werden daher auch hier diewichtigsten Regelungen bezüglich Behinderung her-angezogen, um einen Überblick der deutschenSichtweise des Begriffs Behinderung zu ermöglichen.Das bundesdeutsche Recht definiert seit dem 1. Juli2001 § 2 Abs. 1 im neunten Buch des Sozialgesetzes,welches das Schwerbehindertengesetz abgelöst hat,den Behindertenbegriff wie folgt:

➡ „Menschen sind behindert, wenn ihre körperlicheFunktion, geistige Fähigkeit oder seelischeGesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit längerals sechs Monate von dem für das Lebensaltertypischen Zustand abweichen und daher ihreTeilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträch-tigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenndie Beeinträchtigung zu erwarten ist“ 23.

In dieser Definition spielt der Zeitbegriff eine zentraleRolle. Die einzelnen Behinderungsursachen werdenallerdings nur nach körperlichen, geistigen oder see-lischen Einschränkungen unterschieden. Die Datenüber Behinderungen und behinderte Menschen sindvorwiegend in der amtlichen Behindertenstatistik zufinden. Mit dieser nach § 53 durchgeführten Statistiksollen alle zwei Jahre aktuelle Informationen für sozi-alpolitische Informationen bereitgestellt werden. AufGrundlage dieser Statistik sollen dann entsprechendeMaßnahmen für die betroffenen Personenkreisedurchgeführt werden. In die Behindertenstatistik auf-genommen werden allerdings nur diejenigen behin-derten Menschen, die einen Grad der Behinderung(GdB) von mindestens 50 haben. Für die Feststellungdes Behindertengrades bedarf es nach § 69 einesAntrages des behinderten Menschen bei den für dieDurchführung des Bundesversorgungsgesetzes zu-ständigen Behörden. Dort werden dann die Aus-wirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Ge-sellschaft, also das Ausmaß der Funktionseinschrän-kungen, als Grad der Behinderung nach Zehner-graden von 20 bis 100 abgestuft, festgestellt. Als amt-lich schwerbehindert gelten nach § 2, Abs. 2, dannjene Menschen, bei denen ein Grad der Behinderungvon wenigstens 50 vorliegt, und die ihren Wohnsitz,ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder die Be-schäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73rechtmäßig im Geltungsbereich des Gesetzbucheshaben. Menschen, bei denen ein Behinderungsgradunter 50 festgestellt wurde, gelten als behindert, siefließen aber nicht in die amtliche Statistik ein24.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten iminternationalen VergleichDer wichtigste Unterschied im Vergleich zu andereneuropäischen und außereuropäischen Ländern liegtin der unterschiedlichen Verwendung der BegriffeSchwerbehinderung und Schwerstbehinderung. Inder Bundesrepublik Deutschland ist „Schwerbe-hinderung“ eine Legitimation bzw. eine Stigmati-sierung, aus der sich finanzielle und soziale An-sprüche des Betroffenen ergeben. Der Begriff„Schwerstbehinderung“ meint zumeist Mehrfach-behinderte und weist auf eine besondere Hilfsbe-dürftigkeit hin. In anderen Ländern hingegen ist„Schwerbehinderung“ lediglich die Steigerungsformvon „Behinderung“ und „Schwerstbehinderung“ einanderes Wort für „Schwerbehinderung“25.

15

22 Deutscher Bundestag (2002b), Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Berlin23 www.uwendler.de/ahp/gesetz/sgb_IX.htm, 200224 www.uwendler.de/ahp/gesetz/sgb_IX.htm, 2002 25 www.behinderung.irg/schwerbeh.htm, 2002

Page 17: 10 Tourismus Fuer Alle

2.2.1 Darstellung verschiedener Behin-derungen und Behinderungsarten

In der Schwerbehindertenstatistik werden 55 ver-schiedene Behinderungskategorien unterschieden.Die Einteilung erfolgt dabei nicht primär an derursächlichen Krankheitsdiagnose (z.B. MultipleSklerose) orientiert, sondern an der Erscheinungsformder Behinderung und an der durch sie bestimmtenFunktionseinschränkung (z.B. funktionelle Verän-derung an den Gliedmaßen). Als Ursachen derBehinderung gelten dabei unter anderem angeboreneBehinderungen, Krankheiten, Unfälle, Kriegs-, Wehr-dienst- oder Zivildienstbeschädigungen.

Eine solch detaillierte Aufschlüsselung der Be-hinderungsarten würde allerdings den Rahmen diesesHandbuches sprengen und scheint an dieser Stelleauch nicht zielführend zu sein. Eine Annäherung aneine für konkrete touristische und planerische Zweckesinnvollere und hilfreichere Einteilung der verschiede-nen Behinderungsarten gewährt der Blick auf die inDeutschland allgemein unterschiedenen Behin-derungsarten. Es bietet sich demnach eine Unter-scheidung nach Behinderungsarten an, die jeweilsgleiche oder ähnliche Bedürfnisse an die touristischeInfrastruktur stellen. Für touristische Institutionen istzunächst eine Einteilung nach folgenden Behin-derungsarten hilfreich:

➡ Körperbehinderung im engeren Sinne➡ Sinnesbehinderung

➡ Sehschädigung: Sehbehinderung und Blindheit

➡ Gehörschädigung:Hörschädigung, Schwerhörig- und Gehör-losigkeit

➡ Sprachbehinderung➡ Geistige Behinderung➡ Seelische Behinderung auch infolge Sucht➡ Verhaltensstörung➡ Sonstige bzw. ungenügend bezeichnete

Behinderungsarten (u. a. Mehrfachbehinderungen)

Körperbehinderung im engeren Sinn Bei Menschen mit körperlichen Behinderungen han-delt es sich um eine sehr heterogene Gruppe, alsderen gemeinsames Merkmal die Bewegungs-einschränkung anzusehen ist. Körperbehinderungdient dabei als ein Sammelbegriff für die vielfältigenErscheinungsformen und Schweregrade körperlicherBeeinträchtigungen, die sich aus Schädigungen desStütz- und Bewegungsapparates und aus andereninneren und äußeren Schädigungen des Körpers undseiner Funktionen ergeben.Während die Leistungs-fähigkeit der Körpermotorik in der Regel beeinträch-

tigt ist, entsprechen die individuellen Ausprägungender Kognition und der Emotion der Vielfalt menschli-cher Leistungs- und Verhaltensweisen. Innerhalb die-ser Personengruppe gibt es deshalb die ganzeBandbreite der individuellen Möglichkeiten zurTeilhabe am gesellschaftlichen Leben26.

Sinnesbehinderung: Sehbehinderung undBlindheitNach der Definition der Bildungskommission desDeutschen Bildungsrates gilt als sehbehindert:

➡ „ ... wer trotz Korrektur normaleSehfunktionswerte nicht erreicht (herabgesetzteSehschärfe auf 1/3 bis 1/20 bzw. hochgradigeHerabsetzung auf 1/20 bis 1/50 der Norm)“.

Als blind im gesetzlichen Sinn ist derjenige anzuse-hen, der (nicht nur vorübergehend) nichts oder nur sowenig sieht, dass er sich in einer fremden Umgebungnicht allein orientieren kann. Blindheit kann angebo-ren sein, aber auch durch Verletzungen, Vergif-tungen, Augen- und Allgemeinerkrankungen erwor-ben sein27.

Sinnesbehinderung: Hörschädigung,Schwerhörigkeit und GehörlosigkeitGehörlose Menschen haben ihr Hörvermögen verlo-ren bzw. nie eines besessen. Eine Hörschädigungoder Schwerhörigkeit liegt bei denjenigen Personenvor,

➡ „ ... die infolge eines vorübergehenden oderandauernden Defektes des Gehörs eine vermin-derte Hörfähigkeit besitzen, aber noch imstandesind, akustische Eindrücke und Sprache ... überdas Ohr wahrzunehmen“.

Gehörlosigkeit, ererbt oder erworben durch Er-krankungen (meist Entzündungen) des Innenohresoder des Hörnerven und durch Verletzungen, kommteinseitig und doppelseitig vor, wobei einseitigeGehörlosigkeit weniger beeinträchtigt. Die angebore-ne oder frühzeitig erworbene vollständige Ge-hörlosigkeit kann auch zu Stummheit führen. Es istaber auch möglich, dass ein von Geburt an Gehör-loser mit Hilfe eines guten Logopäden das Sprechenlernt28.

SprachbehinderungDie Sprache stellt ein vielseitiges Kommunikations-und Interaktionsmittel dar, durch das sozialesHandeln erst ermöglicht wird. Bei Menschen mit einerSprachbehinderung kommt es zu einer Störung oderBeeinträchtigung der Sprache, bedingt durchSchädigungen des Zentralnervensystems, der Arti-

16

26 www.dbs.bbf.dipf.de/zeigen.html, 200227 www.lsg.musin.de/handicapped/grundlegendes/arten.htm, 200228 Ebenda

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kulations- oder Hörorgane, Hirnschädigungen oderpsychische Faktoren. Aufgrund der Vielschichtigkeitdes Erwerbs der Sprache und ihrer vielfältigenFunktionen gestaltet es sich aber schwierig, die auslö-senden Faktoren einer Schädigung exakt festzulegen.Abweichungen können auftreten im Hinblick auf dieSprachentwicklung, die Fähigkeit, sprachliche Struk-turen für die Kommunikation zu verwenden (Apha-sie), die Stimme, das Sprechen und den Redefluss(Stottern, Poltern).

➡ „Sprachbehinderte sind Menschen, die beein-trächtigt sind, ihre Muttersprache in Lautund/oder Schrift impressiv und/oder expresssivaltersgerecht zu gebrauchen und dadurch in ihrerPersönlichkeits- und Sozialentwicklung sowie derAusformung und Ausnutzung ihrer Lern- undLeistungsfähigkeit behindert werden“29.

Geistige BehinderungBei Menschen mit einer geistigen Behinderung han-delt es sich ebenfalls nicht um eine einheitlicheGruppe mit fest umschriebenen Eigenschaften. Diekognitive und motorische Leistungsfähigkeit sowie dassozial-emotionale Verhalten sind vielmehr sehr unter-schiedlich. Als die bekanntesten Erscheinungsbilder von geistigerBehinderung gelten das Down-Syndrom, Autismusund das Rett-Syndrom. Auch Menschen mit einerLernbehinderung werden zu dieser Gruppe gezählt.Manche der Menschen mit einer geistigen Behinderungkönnen die alltäglichen Abläufe weitgehend selbststän-dig bewältigen und sich an Schriftzeichen und Sym-bolen orientieren. Anderen hingegen ist es nicht mög-lich, sich allein in einem Gebäude zurechtzufinden. Siebenötigen bei nahezu allen täglichen wiederkehren-den Verrichtungen die Hilfe anderer.

Innerhalb dieser Spannbreite bewegen sich auch dieMöglichkeiten der Teilnahme am alltäglichen Lebenund der beruflichen Rehabilitation. Besonders jungeMenschen mit geistiger Behinderung finden nach derSchulentlassung überwiegend Trainings- und Be-schäftigungsmöglichkeiten in Werkstätten für Be-hinderte (WfB). Seit einigen Jahren werden aber auchverstärkt Anstrengungen unternommen, Übergängein den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen30.Besonders im Dienstleistungsbereich – und dabei ins-besondere in der Tourismusbranche – ergeben sichvielfältige und interessante Betätigungsfelder.

Seelische BehinderungIn der Regel stellt diese Behinderungsart die Folgeeiner seelischen Erkrankung dar, die droht oder ein-tritt, wenn trotz intensiver Behandlung eine Besserung

nicht soweit erzielt werden kann, dass eineEingliederung bzw. eine Wiedereingliederung desBetroffenen in die Gesellschaft gelingen kann. ImWesentlichen sind es

➡ körperlich nicht begründbare Psychosen,➡ seelische Störungen als Folge von Krankheiten

oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleidenoder von anderen Krankheiten bzw. körperlichenBeeinträchtigungen,

➡ Suchtkrankheiten,➡ Neurosen und Persönlichkeitsstörungen,31

die eine seelische Behinderung zur Folge haben kön-nen. Tiefgreifende Störungen können die Entwicklungdes Betroffenen von Geburt an beeinträchtigen, zu-meist wirken jedoch Anlage- und Umweltfaktorenzusammen.

VerhaltensstörungDiese Behinderungsart manifestiert sich vorrangig imSchulalter und wird durch auffälliges Verhalten bzw.Stören des Unterrichts deutlich. Die Menschen mitVerhaltensstörungen wurden früher auch als„Schwererziehbare“ bezeichnet und in Heimen undAnstalten betreut. Seit den siebziger Jahren habensich die Ansichten zu dieser Behinderungsart abergewandelt.

➡ Unter einer Verhaltensstörung versteht man dem-nach eine Regelübertretung, die vom Handelndenselbst oder von jemanden, der sich ihm gegenüberin einer Machtposition befindet, als störend undunangemessen beurteilt wird 32.

Unterteilen lassen sich Verhaltensstörungen hinsicht-lich aggressivem, gehemmtem, unreifem und delin-quentem Verhalten.

Unter der Rubrik „Sonstige“ bzw. als ungenügendbezeichnete Behinderungsarten sind vor allem auchdie Mehrfachbehinderungen zu finden. Dabei han-delt es sich eigentlich um das, was in der Realitätwirklich vorkommt. Eine klar abzugrenzende „einfa-che“ Behinderung stellt eher die Ausnahme dar, weileine Grundbehinderung (Primärbehinderung) fastimmer Folgebehinderungen (Sekundärbehinderung-en) nach sich zieht.

2.2.2 Statistische Zahlen über die ver-schiedenen Behinderungsarten

Aufbauend auf den im vorhergehenden Kapitel vor-genommenen Einteilungen nach Behinderungsartensollen nun entsprechende Zahlen über die Gruppe

17

29 www.behinderung.org/spra.htm, 200230 www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1102, 200231 www.behinderung.org/Seelisch.htm, 200232 www.behinderung.org/verhalt.htm, 2002

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Wie bereits beschrieben, berücksichtigt die amtlicheStatistik nur Menschen mit einer anerkanntenSchwerbehinderung. Zunächst wird ein das ganzeBundesgebiet betreffender Überblick gegeben, bevoreine Spezifizierung für das Land Sachsen-Anhalterfolgt.

Anzahl und Verteilung der Behinderungsartenin DeutschlandAm 31. Dezember 1999 waren in Deutschland beiden Versorgungsämtern ca. 6,63 Mio. amtlich aner-kannte Schwerbehinderte, d.h., mit einem Be-hinderungsgrad von mindestens 50,0 % und einemgültigem Ausweis, registriert. Das entsprach einemAnteil von etwa 8,1 % an der Gesamtbevölkerung.Auf 1000 Einwohner entfallen in Deutschland somit81 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Zu die-ser Zahl kommt noch eine Dunkelziffer von behinder-ten Menschen, die sich aus unterschiedlichstenGründen nicht als schwerbehindert anerkennen las-sen wollen. Bei 86,2 % der Fälle war die Ursache derBehinderungen krankheitsbedingt. Angeboren warendie Behinderungen bei 4,5 % der Fälle. Für 2,5 % derBehinderungen waren im Krieg, Wehrdienst oderZivildienst erlittene Schäden verantwortlich. AufLeiden, die durch einen Unfall oder eine Berufs-

krankheit verursacht wurden, sind weitere 2,5 %zurückzuführen33. Hinsichtlich ihrer verschiedenen Funk-tionsbeeinträchtigungen und deren Auswirkungen las-sen sich die deutschlandweit erfassten schwer-behinderten Menschen wie folgt differenzieren.

Anhand dieser Übersicht wird deutlich, dass dergrößte Teil der schwerbehinderten Menschen voneiner Körperbehinderung (57,0 %) betroffen ist. Inder Gruppe der Menschen mit zerebralen, geistigenbzw. seelischen Behinderungen sind 14,9 % derbetroffenen Schwerbehinderten zu finden. Seh-behinderte und blinde Menschen haben einen Anteilan der Gruppe von 5,0 %, die schwerhörigen undgehörlosen Menschen kommen auf einen Anteil von3,8 %. Welche konkreten Einschränkungen sich nundaraus ergeben, ist aus der amtlichen Statistik nichtabzulesen, weil nur die Art der Behinderung angege-ben ist, nicht aber die daraus resultierendenKonsequenzen. Um eine exaktere Differenzierung zuerreichen, werden nachfolgend zudem dieBehinderungsgrade betrachtet. Sie geben Aufschlussüber die objektiv feststellbare Schwere der jeweiligenBehinderung und damit gegebenenfalls auch über dieMobilitätsfähigkeit der betroffenen Personen. Ein Großteil der schwerbehinderten Menschen (43 %)

18

33 Statistisches Bundesamt (2002), Statistik der Schwerbehinderten 1999, Wiesbaden 34 Die nächste bundesweite Schwerbehindertenstatistik, die das Jahr 2001 als Basisjahr hat, erscheint erst im

Frühjahr 2003

330.753

990.032

3.780.900

253.492

1.278.289

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

3.500.000

4.000.000

körperlicheBehinderung

Sinnesbehinderung:Sehbehinderung und

Blindheit

Sinnesbehinderung:Hörschädigung,

Schwerhörig- undGehörlosigkeit,

Sprachbehinderung

Zerebrale Störungen,geistig-seelischeBehinderungen,

Suchtkrankheiten,Querschnittslähmung

sonstige /ungenügendbezeichnete

Behinderungen

Art der Behinderung

Anz

ahl

Abb. 2-2: Schwerbehinderte nach Behinderungsarten in Deutschland (1999)34

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Statistik der Schwerbehinderten 1999, eigene Darstellung Reppel + Partner

Page 20: 10 Tourismus Fuer Alle

19

29,2%

16,1%

11,7%12,9%

5,4%

24,7%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

Ant

eil i

n Pr

ozen

t

50% 60% 70% 80% 90% 100%

Grad der Schwerbehinderung

4,3 3,5

10,9 9,8 10,3 9,8

27,6

20,6

46,9

56,3

0

10

20

30

40

50

60

Ant

eil a

n al

len

Schw

erbe

hind

erte

n gl

eich

enG

esch

lech

ts in

%

unter 25 25 - 45 46 - 55 56 - 64 65 und mehr

Altersgruppen Männer Frauen

35 Die nächste bundesweite Schwerbehindertenstatistik, die das Jahr 2001 als Basisisjahr hat, erscheint im Frühjahr 2003

Abb. 2-3: Verteilung der Schwerbehindertengrade in Deutschland (1999)35

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Statistik der Schwerbehinderten 1999, eigene Darstellung Reppel + Partner

Abb. 2-4: Altersstruktur und Geschlechterverteilung der Schwerbehinderten in Deutschland (1999)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Statistik der Schwerbehinderten 1999, Wiesbaden

weist einen Behinderungsgrad von mindestens 80 %und damit eine sehr stark eingeschränkte Mobilitätauf, während 57 %, also 3,78 Mio. Menschen, miteiner Schwerbehinderung von bis zu 70 % leben.Hinsichtlich der Geschlechterverteilung der in der

amtlichen Statistik erfassten schwerbehindertenMenschen ergibt sich insgesamt ein Verhältnis, nachdem 52,7 % Männer und 47,3 % Frauen sind. Durchdie höhere Lebenserwartung von Frauen kehrt sichdieses Verhältnis aber sehr stark um, wenn nur die

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20

Altersklasse ab 65 Jahren betrachtet wird. Bei derBetrachtung der Alterstruktur der schwerbehindertenMenschen in Deutschland zeigt sich eine konstanteund erhebliche Zunahme der Häufigkeit vonBehinderungen mit fortschreitendem Alter. Etwa 50 % der erfassten schwerbehinderten Men-schen sind älter als 65 Jahre. Setzt man die Betrach-

tungsgrenze noch zehn Jahre weiter unten an, sind essogar mehr als 75 %. Somit wird ein Zusammenhangzwischen zunehmenden Alter und Behinderung offen-sichtlich. Eine Behinderung kann jeden Menschen inseinem Leben treffen.

Anzahl und Verteilung der Behinderungsarten

15.693 111.738 132.596247.819

442.721665.975

1.611.454

3.405.470

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

3.500.000

Behi

nder

ungs

huf

igke

it

Altersgruppen

Bis 4 5 bis 15 16 bis 25 26 bis 35 36 bis 45 46 bis 55 56 bis 65 66 und älter

Abb. 2-5: Behinderungsh ufigkeit nach Altersgruppen in Deutschland (1999)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2002), Statistik der Schwerbehinderten 1999, eigene Darstellung Reppel + Partner

Abb. 2-6: Schwerbehinderung nach Bundesl ndern (1999)

725.300

973.387340.724

170.395

56.066

133.595

474.518

137.773

660.459 1.736.513

320.206

89.737

269.997

168.459

207.573

168.764

0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000

Behinderungsh ufigkeit

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Statistik der Schwerbehinderten 1999, eigene Darstellung Reppel + Partner

Page 22: 10 Tourismus Fuer Alle

21

in Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt lebten Ende Dezember 2001 ins-gesamt ca. 2.580.000 Menschen mit einer von Nordnach Süd zunehmenden Bevölkerungskonzentration.Prognostiziert wird bis zum Jahr 2015 allerdings einekontinuierliche Bevölkerungsabnahme, die überwie-gend aus dem anhaltenden Geburtendefizit und derauch zukünftig negativen Migration resultiert. Durchdie dazukommende steigende Lebenserwartung derBevölkerung und die Abwanderung von vorwiegendjüngeren Menschen wird sich der Anteil ältererMenschen in Sachsen-Anhalt zukünftig dramatischerhöhen 36.

Die Zahl der Schwerbehinderten in Sachsen-Anhaltbelief sich Ende 2001 nach Angaben des Sta-tistischen Landesamtes auf 173.475 Behinderte miteinem gültigen Ausweis, die einen Grad der Be-hinderung von mindestens 50 % aufwiesen37. Daswaren rund 5000 Personen (+3 %) mehr als zum31.12.1999. Bezogen auf die Gesamtbevölkerungwar etwa jeder 15. Bürger in Sachsen-Anhalt alsschwerbehindert anerkannt. Im Landesdurchschnittkommen somit 67 Schwerbehinderte auf 1000Einwohner. Damit liegt die relative Zahl der inSachsen-Anhalt lebenden schwerbehindertenMenschen unter dem deutschen Durchschnitt. ImVergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt hatSachsen-Anhalt, bezogen auf die Bevölkerungszahl,eine relativ niedrige Zahl an amtlich schwerbehinder-

ten Einwohnern38. Dieser Anteil wird aufgrund derAltersstruktur in Sachsen-Anhalt und der prognosti-zierten Entwicklungen zukünftig erheblich zunehmen.

Bei der Betrachtung der einzelnen Gebiete in Sachsen-Anhalt ist festzustellen, dass sich in größerenSiedlungsräumen bzw. Ballungsgebieten im Vergleichzum gesamten Bundesland die Zahl der behindertenMenschen konzentriert. Das ist auf das Vorhandenseineiner besseren Infrastruktur in Ballungsräumen zurück-zuführen und unterstreicht deren Notwendigkeit füreine entsprechende Lebensqualität.

Abb. 2-7: Bev lkerungsanteil schwerbehin-derter Menschen in ausgew hltenSiedlungsr umen Sachsen-Anhalts(2001)

Landkreis / Stadt Behinderte Menschenin Sachsen-Anhalt je 1000 EWMagdeburg 87Halle 77Saalkreis 49Jerichower Land 54Ohrekreis 56Anhalt-Zerbst 58

Quelle: www.statistik.sachsen-anhalt.de/presse/pres2098.htm,2002 In der Altersstruktur der in Sachsen-Anhalt lebenden

36 www.stala.sachsen-anhalt.de/presse/pres2092.htm, 2002, vgl. auch Kap. 2.537 www.statistik.sachsen-anhalt.de/presse/pres2098.htm, 200238 Statistisches Bundesamt, Statistik der Schwerbehinderten, 1999

3723.982

6.142 7.990

14.486

19.521

40.332

76.976

10 000

20 000

30 000

40 000

50 000

60 000

70 000

80 000

Behi

nder

ungs

huf

igke

it

Bis 4 Jahre 5 bis 15 16 bis 25 26 bis 35 36 bis 45 46 bis 55 56 bis 65 66 und älter

Altersgruppen

Abb. 2-8: H ufigkeit von Schwerbehinderung nach Altersgruppen in Sachsen-Anhalt (1999)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Statistik der Schwerbehinderten 1999, eigene Darstellung Reppel + Partner

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22

behinderten Menschen ergeben sich im Vergleich mitder Altersstruktur der im gesamten Bundesgebietlebenden behinderten Menschen keine signifikantenUnterschiede. Fast die Hälfte der relevanten Gruppe istin einem Alter über 65 Jahren, nur etwa 3,2 % sindunter 18 Jahren. Die Verteilung auf die Schwere derBehinderung nach den jeweiligen Behinderungsgradenentspricht ebenfalls in etwa dem bundesdeutschenDurchschnitt.

2.2.3 Von der Nischenzielgruppe zur Erschlie§ung eines erheb-lichen Nachfragepotenzials

Wie aus den vorausgegangenen Betrachtungen zurAltersstruktur behinderter Menschen bereits deutlichwurde, besteht ein sehr starker Zusammenhang zwi-schen dem Auftreten von Behinderungen und demzunehmenden Alter. Trotz einer Vielzahl von medizi-nischen Fortschritten nimmt die Zahl der behindertenMenschen in etwa proportional der Altersentwicklungder Bevölkerung zu39. Das Älterwerden hat sicherlichnicht automatisch eine so starke Einschränkung impersönlichen und gesellschaftlichen Leben zur Folge,dass zwangsläufig von einer Schwerbehinderunggesprochen werden kann. Dennoch treten gerade beiälteren Menschen aufgrund von altersbedingtenKrankheiten oder einer nachlassenden gesundheitli-chen Konstitution häufig auch leichtere, altersbeding-te Mobilitätseinschränkungen auf. Die Probleme älte-

rer Menschen und die vieler Behinderter unterschei-den sich daher gar nicht so sehr. Sie stellen gleichfallsAnforderungen an ein möglichst barrierefreiesUmfeld, denn mancherlei Erleichterung für den einenwird auch zur Hilfe für den anderen. Vor demHintergrund dieses Zusammenhangs gewinnt der demo-grafische Wandel, dem alle Länder der EuropäischenUnion unterliegen, noch eine ganz andere Bedeutung.Ein Umdenken hinsichtlich der Anpassung des Lebens-raumes wird daher unausweichlich. Deutschlandweitwird sich die noch im Jahr 1950 vorhandene Strukturdes Altersaufbaus bis zum Jahr 2050 umkehren40.

Abb. 2-10: Entwicklung des Altersaufbaus derBev lkerung in Deutschland (1910-2050)

39 www.behindertenbeauftragter.de/az/demographischerwandel, 200240 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch, 2001

Grad der Schwerbehinderung

28,9%

16,0%

12,6%13,5%

5,8%

23,2%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

Ant

eil i

n Pr

ozen

t

50% 60% 70% 80% 90% 100%

Abb. 2-9: Verteilung der Behinderungsgrade in Sachsen-Anhalt (1999)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Statistik der Schwerbehinderten 1999, eigene Darstellung Reppel + Partner

M nner M nnerFrauen Frauen

1910 1950

Tsd. Personen

Alter in Jahren Alter in Jahren

0 500 1.000

100

75

50

25

100

75

50

25

Tsd. Personen0 500 1.000 1.000 500 1.000 500

Page 24: 10 Tourismus Fuer Alle

23

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Ergebnisse der 9. Koordi-nierten Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden

Durch eine gestiegene Lebenserwartung bei gleich-zeitigem Geburtenrückgang wird die Anzahl der älte-ren gegenüber den jüngeren Menschen auf dasDoppelte anwachsen. Für die verschiedenen Alter-klassen ergibt sich zukünftig ein sehr differenzierterVerlauf. Es wird deutlich, dass Zuwachsraten langfristigeinzig in der Gruppe der über 65-Jährigen zu ver-zeichnen sind, während jüngere Menschen in ihrerZahl dramatisch abnehmen. In der Gruppe der unter50-Jährigen sind deutliche Abnahmen zugunsten derüber 65-Jährigen prognostiziert. Insgesamt wird sich inDeutschland die Bevölkerung bis zum Jahr 2050zudem erheblich dezimieren, und zwar von derzeitetwa 82 Mio. auf etwa 70 Mio. Menschen.

M nne r M nne rFrauen Frauen

1999 und 2050

100

75

50

25

Alter in Jahren Alter in Jahren100

75

50

25

Tsd. Personen0 500 1.000 1.000 500

Tsd. Personen0 500 1.000 1.000 500

1999

21,33 11,76 31,67 18,97 16,27

18,99 11,92 29,69 19,34 20,08

17,55 11,29 25,64 24,08 21,44

17,22 10,17 25,85 21,09 25,67

16,56 10,25 24,62 19,75 28,81

16,29 10,26 24,03 20,73 28,69

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Prozentualer Anteil der Altersklassen an der Gesamtbev lkerung

2000

2010

2020

2030

2040

2050

unter 20 20-29 30-49 50-64 65+

Abb. 2-11: Bev lkerungsentwicklung in Deutschland (2000-2050)

17.48711.462

9.640

7.224

25.968

16.911

15.55414.591

13.336

20.193

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000

Anzahl (in 1000)

unter 20

20-29

30-49

50-64

65+

Alte

rsgr

uppe

n

20502000

Abb. 2-12: Bev lkerungsstruktur in Deutschland nach Alter im Jahr 2000/2050 (in 1000)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Ergebnisse der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden, eigene Darstellung Reppel + Partner

Page 25: 10 Tourismus Fuer Alle

Als Grund für diese Entwicklungen sind vor allem dieniedrigen Geburtenzahlen in Deutschland anzu-führen. Seit nunmehr 30 Jahren liegt die Ge-burtenhäufigkeit in Deutschland unter dem für dieBestandserhaltung der Bevölkerung notwendigenNiveau, wofür ein Wert von rund 2,2 Kindern je Frauerforderlich wäre. In den letzten Jahrzehnten hinge-gen wurde in den alten Bundesländern lediglich eineGeburtenziffer von 1,4 erreicht (1.400 Kinder je1.000 Frauen). Gemessen am bestandserhaltenden

Niveau besteht damit in Deutschland ein Ge-burtendefizit in der Höhe von ca. 35 %. In den neuenBundesländern und in Berlin erreichte die Geburten-häufigkeit Anfang der 90er Jahre ihren Tiefpunkt mit0,8 Kindern je Frau. Bis zum Jahr 2005 wird nun eineAnnäherung der Geburtenziffer an das Niveau deralten Bundesländer erwartet. Parallel dazu steigtauch das durchschnittliche Alter der Frauen bei derErstgeburt an und nähert sich dem Niveau der altenBundesländer an41.

24

Abb. 2-13: Prognostizierte Bev lkerungsentwicklung in Deutschland 2000 — 2050

70.381

81.98581.497

80.339

77.977

74.546

64.000

66.000

68.000

70.000

72.000

74.000

76.000

78.000

80.000

82.000

84.000

Jahr

Anz

ahl (

in 1

000)

gesamt

Quelle: Statistisches Bundesamt (2000), Ergebnisse der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden, eigene DarstellungReppel + Partner.

N

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

in 1

000

Pers

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Bade

n-W

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Schle

swig-

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Berlin

Sach

sen

Sach

sen-

A.Mec

kl.-V

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nbur

g

199019952000

Abb. 2-14: Entwicklung der Bev lkerungszahl in den Bundesl ndern 1990-2000

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2002, eigene Darstellung, Reppel + Partner

41 Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, 2002, S. 13 f.

Page 26: 10 Tourismus Fuer Alle

Bezogen auf die einzelnen Bundesländer stellt sich dieEntwicklung differenzierter dar. Während in denalten Bundesländern in den letzten Jahren eine eherpositive Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnenwar, mussten die neuen Bundesländer – mitAusnahme von Brandenburg – Bevölkerungseinbußenhinnehmen42. Diese Entwicklung in den neuenBundesländern, inklusive Sachsen-Anhalt, ist vor

allem auf eine hohe Abwanderung bei gleichzeitiggeringer Zuwanderung in die neuen Länder zurück-zuführen.

Dieser Abwanderungsüberschuss in den neuen Län-dern resultiert vorwiegend aus der eher schwierigenwirtschaftlichen Lage, respektive eines Mangels anArbeitsplätzen. Für das Migrationsverhalten in

25

42 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2002

Abb. 2-15: Zu- und Abwanderung zwischen den Bundesl ndern im Jahr 2000

-100.000

-50.000

0

50.000

100.000

150.000

200.000Baden-W rttemberg

Bayern

Niedersachsen

NRW

Bremen

Hamburg

Hessen

Schleswig-Holstein

Rheinland-Pfalz

Saarland

Berlin

Brandenburg

Meckl.-V.

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Th ringen

Zuz geFortz geGesamt

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2002, eigene Darstellung, Reppel + Partner

Abb. 2-16: Wanderungsbilanz in den verschiedenen Bundesl ndern im Jahr 2000

Quelle: Statistisches Bundesamt (2002), Statistisches Jahrbuch 2002, Wiesbaden, eigene Darstellung Reppel + Partner

26.518

52.149

-59.042

15.498

-2.517

5.45910.42711.837 9.703

-1.263-5.820

5.433

-12.271-20.889

-23.626

-11.651

-70.000

-50.000

-30.000

-10.000

10.000

30.000

50.000

70.000

Anz

ahl d

er E

inw

ohne

r

Bade

n -Würt

tembe

rg

Baye

rn

Nieders

achs

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Bremen

Hambu

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Schle

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Holstei

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Rhein

land-P

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Saar

land

Berli

n

Brande

nburg

Meckl.

-V.

Sach

sen

Sach

sen-A

nhalt

Thür

ingen

Page 27: 10 Tourismus Fuer Alle

Sachsen-Anhalt wird angenommen, dass sich erstetwa 2010 ein ausgeglichenes Verhältnis der Zu- undAbwanderungen einstellen wird43. Für Sachsen-Anhalt, wo derzeit ca. 2.580.000 Menschen leben,wird bis zum Jahr 2015 eine Bevölkerungsabnahmevon etwa 340.000 Einwohnern prognostiziert, waseinem Bevölkerungsrückgang von rund 13 % ent-spricht. Im Jahr 2001 nahm die BevölkerungSachsen-Anhalts im Durchschnitt um 94 Personen proTag ab. Das entsprach im Jahresverlauf einer Ab-nahme der Bevölkerung um 34.749 Personen, alsoetwa der Größenordnung einer Stadt wie Wernige-rode. Mit einem Defizit von 1,3 Prozent verzeichneteSachsen-Anhalt erneut den höchsten Bevölkerungs-rückgang der neuen Bundesländer. Die negativeBevölkerungsentwicklung wurde zu etwa zwei Drittelndurch die Abwanderung von Einwohnern verur-sacht44.

Mit diesem Überschuss an Fortzügen ergibt sichgleichzeitig als Folgeproblem eine sich dramatischveränderte Altersstruktur. Es wandern überwiegendjunge, ungebundene Leute im arbeitsfähigen Alter ab.Zurück bleiben ältere Menschen, so dass sich dieAltersstruktur der zurückbleibenden Bevölkerung dra-matisch entwickelt. Durch den Fortzug vieler junger

Menschen gehen zudem auch die Geburtenzahlenweiter zurück, so dass sich die Entwicklung weiter be-schleunigt. Dies gilt insbesondere für Sachsen-Anhalt.Auch die Prognosen für die nächsten Jahre weisenauf keinen Trendwechsel hin. Schon heute hat dasBundesland einen vergleichsweise hohen Anteil anüber 65-Jährigen, gemessen an seiner Gesamtbe-völkerung.

Vor allem beim Anteil der jüngeren Generation ander Gesamtbevölkerung hat Sachsen-Anhalt dramati-sche Rückgänge zu verzeichnen. Die Zahl der über80-Jährigen hingegen wird um 40 % zunehmen. DieEinwohnerzahl der Altersgruppe zwischen 20 und 60Jahren wird um etwa 15 % abnehmen. Dramatischerscheint die Entwicklung vor allem bei derBetrachtung der Altersgruppe der unter 20-Jährigen.Bis zum Jahr 2015 wird diese sich um etwa 30 % ver-ringern und wird damit im Vergleich zum Anteil derälteren Bevölkerung nur noch sehr schwach besetztsein. Der dramatische Trend zur Überalterung derBevölkerung in Sachsen-Anhalt ist daher deutlicherkennbar. Ein Umdenken hinsichtlich der Gestaltungeines an die Bedürfnisse der Menschen angepasstenbarrierefreien Lebensraums scheint daher fürSachsen-Anhalt unabdingbar zu sein. Allein schon

26

Abb. 2-17: Anteil der ber 65-J hrigen an der Gesamtbev lkerung in den Bundesl ndern (2001)

43 Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, 2002, S. 1644 www.stala.sachsen-Anhalt.de/presse/pre2092.htm, 2002

15,86

14,61

18,40

15,24

18,30 18,6117,55

10,00

11,00

12,00

13,00

14,00

15,00

16,00

17,00

18,00

19,00

Ant

eil i

n %

Bade

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Baye

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Brand

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Bremen

Hambu

rg

Hessen

Meckl.

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Saar

land

Sach

sen

Sach

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nhalt

Schle

swig-

H.

Thür

ingen

65+ in %

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, 2002, eigene Darstellung Reppel + Partner

Page 28: 10 Tourismus Fuer Alle

deshalb, um auch der einheimischen Bevölkerungeine entsprechende Lebensqualität zu ermöglichen.

Weitere Nutznie§er eines barrierefrei ge-stalteten LebensraumesVon einer barrierefreien Gestaltung des Lebens-raumes profitieren aber nicht nur behinderte bzw.ältere Menschen. Auch viele andere Personenkreise,die nicht zu den bislang beschriebenen Gruppenzählen, profitieren in hohem Maße von einer barrie-refreien Gestaltung. Dazu zählen Menschen, die auf-grund verschiedenster vorübergehender oder dauer-hafter Umstände in ihrer Mobilität eingeschränkt sindoder – durch besondere Lebensgewohnheiten, die inder Praxis eine Minderheit darstellen – besondereAnforderungen an ihre Umgebung stellen. Dieser Per-sonenkreis umfasst beispielsweise:

➡ Menschen mit einer vorübergehenden Krankheit(Gliedmaßenbruch, Kreislaufstörungen, Opera-tionen etc.)

➡ Menschen mit Übergewicht➡ Körperlich schwache Menschen➡ Schwangere Frauen➡ Menschen mit einem Kleinkind➡ Eltern von behinderten Kindern ➡ Personen mit schwerem oder sperrigem Gepäck

etc.45

27

45 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 1998, S. 15

Abb. 2-18: Bev lkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt nach Altersgruppen (1999/2015)

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, 2002, eigene Darstellung Reppel + Partner

540.500

378.300

-162.200

723.200

545.300

-177.900

743.900693.500

-50.400

554.700 567.100

12.400

86.500122.600

36.100

-300.000

-200.000

-100.000

0

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

700.000

800.000

Anz

ahl d

er E

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ohne

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0 - 19 20 - 39 40 - 59 60 - 79 80 +

Altersgruppen 19992015Veränderung absolut

Page 29: 10 Tourismus Fuer Alle

28

2.3 Marktvolumen und Potenziale einesªTourismus f r Alle

2.3.1 Abgrenzung der Zielgruppen eines ªTourismus f r Alle

In der Tourimuswirtschaft wurden behinderte Men-schen bislang überwiegend als eine reine Nischen-zielgruppe betrachtet, die durch spezielle „behinder-tengerechte“, „rollstuhlgerechte“ etc. Angebote er-reicht und angesprochen werden sollte. Wie die vor-ausgehenden Ausführungen verdeutlicht haben, han-delt es sich aber bei den Menschen mit Behinderungkeineswegs um eine Nischenzielgruppe, sondernallein rein zahlenmäßig um eine Gruppe, die einenwesentlichen Teil der Bevölkerung umfasst. Dadurchallein erschließt sich, bei entsprechender Angebots-gestaltung, bereits ein erhebliches Kundenpotenzial,das wie beschrieben durch den demografischenWandel noch erheblich zunehmen wird.

Die Zielgruppe eines „Tourismus für Alle“ hingegen istim Vergleich zu einem reinen „Behindertentourismus“noch wesentlich weiter gefasst. Durch eine dafür not-wendige barrierefreie Gestaltung der touristischenAngebote werden nicht mehr nur allein die Menschenmit Behinderung angesprochen. Eine Vielzahl vonMenschen mit ganz unterschiedlichen Anforde-rungen, aber auch Urlaubserwartungen, wird da-durch erreicht. Ein „Tourismus für Alle“ zielt daherdarauf ab, eine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit füralle Reisenden ohne Benachteiligung, ohne generelleZugangsbeschränkungen für einzelne Gruppen undunabhängig von einer Behinderung zu erreichen46.Ein solcher Tourismus wendet sich also an alle Be-völkerungsgruppen, die aus unterschiedlichen Grün-den in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Folgende Personenkreise werden vorrangig von bar-rierefreien Tourismusangeboten profitieren:

➡ Menschen mit einer amtlich erfassten Schwerbe-hinderung (GdB > 50)

➡ Menschen mit einer Behinderung (GdB < 50)➡ Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in

ihrer Mobilität eingeschränkt sind➡ Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung

Die Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungsollten ebenfalls in die folgenden Überlegungen miteinbezogen werden, denn wenn es gelingt, Menschenmit Behinderung für ein barrierefreies Reiseziel zuinteressieren, dann gewinnt man zusätzlich dieBegleitpersonen als Gäste. Zudem profitieren auch

diese Menschen indirekt durch einen problemloserenund bequemeren Urlaub.

2.3.2 Volumen der Zielgruppe

Die Frage danach, wie hoch letztendlich der Anteilvon Menschen in Deutschland ist, die in ihrerMobilität mehr oder weniger stark eingeschränktsind, lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten.Erfasst werden in der amtlichen Statistik nur Datenüber Menschen, bei denen ein Behinderungsgrad vonmindestens 50 % festgestellt wurde. Aus der amtlichenStatistik ergibt sich demnach für diese Gruppe einVolumen von ca. 6,63 Mio. Menschen, was einemBevölkerungsanteil von ca. 8,0 % entspricht. ÜberMenschen, die einen Behinderungsgrad unter 50 %haben, existieren keine exakten Daten, oder sie wer-den nirgendwo explizit erfasst. Erhebungen desSozialdata-Instituts in München haben ergeben, dassdie Gesamtgruppe der Menschen mit Behinderung inetwa einen Anteil von 13,5 % an der Gesamtbevöl-erung einnimmt. Abzüglich der 8 % amtlich schwer-behinderter Menschen würden ca. 4,6 Mio. Men-schen in Deutschland einen Behinderungsgrad unter50 % aufweisen. Die Gruppe der insgesamt in Deutsch-land lebenden Menschen mit Behinderung umfasstsomit in etwa 11,23 Mio. Personen (13,5 %)47.

Insgesamt wird der Anteil der Menschen, die inDeutschland kurzzeitig oder dauerhaft in ihrerMobilität eingeschränkt sind, auf derzeit ca. 20 % derGesamtbevölkerung geschätzt 48. Das bedeutet, dasszu den 11,23 Mio. Menschen mit Behinderung noch-mals 5,3 Mio. Menschen hinzukommen, die ebenfallsMobilitätseinschränkungen aufweisen. Insgesamtbeläuft sich daher in Deutschland das Gesamt-volumen auf ca. 16,53 Mio. Menschen. Demogra-fische Untersuchungen der Europäischen Verkehrs-ministerkonferenz belegen zudem, dass der Anteilder von einer Mobilitätseinschränkung betroffenenPersonen in naher Zukunft 30 bis 35 % der Be-völkerung betragen wird49.

Wie oben bereits beschrieben, ist zur Abschätzungdes Volumens der Zielgruppe eines „Tourismus fürAlle“ auch die Anzahl der Begleitpersonen behinder-ter Reisender von Interesse. Dabei wird davon ausge-gangen, dass auf zehn behinderte Reisende noch 13Begleitpersonen kommen. Das entspricht somit 1,3Begleitpersonen bei einem Reisenden mit Behin-derung 50. Bezogen auf die 11,23 Mio. insgesamt inDeutschland lebenden Menschen mit Behinderung,kommt man dann noch einmal auf 14,6 Mio.Begleitpersonen.

46 Mallas/Neumann/Weber, 200247 Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo), 2002, S. 2648 Bundesministerium für Wirtschaft, 1997, S. 249 Deutscher Bundestag, 2001, S. 150 Wilken, 1997, S. 122

Page 30: 10 Tourismus Fuer Alle

29

Europaweit werden rund 11 % der gesamten Be-völkerung offiziell als Menschen mit Behinderung ein-gestuft. Letztendlich ist dabei allerdings keine voll-ständige Vergleichbarkeit gegeben, weil in den ver-schiedenen Ländern immer noch keine einheitlichenKriterien für die Einstufungen von Behinderungenangewendet werden. Allgemein wird die Zahl der inEuropa lebenden Menschen, die in ihrer Mobilitäteingeschränkt sind, auf über 50 Mio. angegeben.Auch wenn nicht alle diese Personen über die finan-ziellen Mittel verfügen, um die touristischen Angeboteauch in anderen europäischen Ländern zu nutzen,oder ihre Behinderung gar das Reisen ausschließt, sowurde allein der touristische Markt im SegmentBehindertenreisen bereits 1996 auf über 35 Mio.Personen geschätzt51.

2.3.3 Analyse des Reiseverhaltens mobili-t tseingeschr nkter Menschen

Bezüglich des spezifischen Reiseverhaltens behinder-ter bzw. mobilitätseingeschränkter Menschen gibt esin Deutschland kaum statistische Daten. Bislangwurde diese Zielgruppe in den gängigen touristischenMarktforschungen noch nicht ihrer Bedeutung ent-sprechend berücksichtigt.

Um dennoch detailliertere Informationen über diekonkreten Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen,die Menschen mit Behinderungen jeder Art anReiseziele, Unterkünfte und Transportmittel stellensowie ihr Reiseverhalten zu bekommen, wurde vonder Bundesregierung ein Forschungs- und Entwick-lungsprojekt zum Thema „Tourismus für behinderteMenschen“ vergeben. Untergliedert wurde dasProjekt, das bis Februar 1999 abgeschlossen war, indrei Teile mit unterschiedlichen Themenschwer-punkten, Forschungsnehmern und Zuständigkeiten

bei den Bundesministerien. Das als Band 113 in derSchriftenreihe des Bundesministerium für Gesundheit(BMG) erschienene Teilprojekt 1 befasste sich als sozi-alpsychologische Studie sowohl ausführlich mit demReiseverhalten behinderter Menschen, ihren Be-dürfnissen und Erfahrungen, als auch mit ihren Er-schwernissen und Benachteiligungen beim Reisen52.Das Teilprojekt 2 wurde vom Bundesministerium fürWirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert und alsNr. 83 der Gastgewerblichen Schriftenreihe desDeutschen Hotel- und Gaststättenverbandes unterdem Titel „Tourismus für behinderte Menschen – An-gebotsplanung, Angebotsumsetzung, Öffentlichkeits-arbeit“ veröffentlicht. Inzwischen gibt es dazu bereitseine erweiterte Neuauflage53. Untersucht wurde darinspeziell das Reiseangebot für behinderte Menschen.Aus den Ergebnissen der Analyse wurden letztlichHandlungsanleitungen für die Tourismuswirtschafterstellt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- undWohnungswesen (BMVBW) war zuständig für dasTeilprojekt 3. Im Rahmen dieses Projektes wurde einHandbuch für Planer und Leistungsanbieter erarbei-tet. Dieses wurde in der Schriftenreihe „direkt“ als Nr.52 unter dem Titel „Gästefreundliche, behindertenge-rechte Gestaltung von verkehrlichen und anderenInfrastruktureinrichtungen in Touristikgebieten“ veröf-fentlicht54.

Eine weitere sehr hilfreiche Zusammenstellung stellt indiesem Zusammenhang das Themenpaket „Tourismusfür Alle“ der Nationalen Koordinationsstelle Touris-mus für Alle e.V. dar55. In Arbeit befindet sich derzeitzudem eine ADAC-Planungshilfe zum Thema„Barrierefreier Tourismus für Alle“, die voraussichtlichbis zum Sommer/Herbst 2003 vertriebsfähig seinwird. Die Planungshilfe soll dabei ein klares Signalhin zur Praxis und weg von einer rein wissenschaftli-chen Betrachtung der Thematik darstellen56.

Bezeichnung Absolute Zahl Anteil an der Gesamtbev lkerungMenschen mit einer amtlich erfassten Schwerbehinderung (GdB > 50) 6,63 Mio. 8,0%Menschen mit einer Behinderung (GdB < 50) 4,60 Mio 5,5%Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind 5,30 Mio. 6,5%Insgesamt (Menschen mit Mobilitätseinschränkung) 16,53 Mio. 20,0%Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung 14,60 Mio.Insgesamt 31,13 Mio.

Abb. 2-19: Volumen der Zielgruppe eines ªTourismus f r Alle

51 Europäische Kommission, 1996, S. 1652 Treinen, 199953 Dr. Gugg & Dr. Hank-Haase, 2001 54 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 199855 Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V., 200256 Reppel + Lorenz, Institut für Geographie Universität Münster, 2002, S. 13

Page 31: 10 Tourismus Fuer Alle

30

Nichtsdestotrotz handelt es sich bei den derzeit zurVerfügung stehenden Zahlen zumeist um Schätzun-gen und Vermutungen. Aufgrund der aufgezeigtenstarken Überlappungen, die zwischen der Gruppeder behinderten Menschen und den älteren Menschenbestehen, bedient man sich auch der Kenntnisse überdas Reiseverhalten von Senioren, um Rückschlüsse aufdas Reiseverhalten von behinderten Menschen zu zie-hen. Vergleiche sind zwar zu einem gewissenUmfang möglich, aufgrund unterschiedlicher Heran-gehensweisen und heterogener Interessenlagen abernur bedingt machbar. Es muss daher zukünftiges Zielsein, entsprechende Zusatzfragen über das spezifi-sche Reiseverhalten von mobilitätseingeschränktenMenschen in die gängigen und bewährten touristi-schen Marktforschungen zu integrieren.

ReisemotiveGrundsätzlich lässt sich sagen, dass behinderteMenschen die gleichen Urlaubsinteressen haben wienichtbehinderte. Das haben auch verschiedeneStudien in diesem Bereich übereinstimmend erge-ben57. Somit lassen sich die im Rahmen der klassi-schen touristischen Marktforschungen für alleReisenden in Deutschland ermittelten Reisebedürfnissebzw. Reisemotive auch auf die behinderten Reisendenanwenden. Demnach gelten auch hier die MotiveEntspannung und Abstand-vom-Alltag-gewinnen

genauso wie die aktive Erholung und das allgemeineWohlbefinden in einer intakten Umwelt als die trei-benden Kräfte für die Urlaubsentscheidung58.

Reiseverhalten Im Jahr 2001 wurden von den Deutschen 63,4 Mio.Urlaubsreisen unternommen, was einem leichtenAnstieg von 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr gleich-kommt. 48,8 Mio. der Deutschen ab einem Alter von14 Jahren machten mindestens eine Urlaubsreise.Das entspricht einer Urlaubsreiseintensität von 76 % 59.

Bei der Gruppe der behinderten Menschen ist durch-schnittlich zwar von einer geringeren Reiseintensitätauszugehen, die sich aber nicht wesentlich vom bun-desdeutschen Durchschnitt unterscheidet. Diese liegt,bezogen auf Urlaubsreisen ab fünf Tagen, bei ca. 60-65 %60. Erklären lässt sich diese geringere Reise-intensität unter anderem durch das in der Zielgruppevorherrschende höhere Durchschnittsalter und einerdamit verbundenen generellen Abnahme der Reise-intensität. Stark beeinträchtigte und auch älterePersonen sehen die Kur daher häufig als einzige Ge-legenheit für eine Urlaubsreise an. Dadurch wirdauch die enge Verzahnung, die zwischen einem„Tourismus für Alle“ und dem Gesundheitstourismusbesteht, offensichtlich61.

Anteil in %

Bayern

Mecklenburg-Vorpommern

Schleswig-Holstein

Niedersachsen

Baden-Württemberg

Nordrhein-Westfalen

Sachsen

Thüringen

Rheinland-Pfalz

Berlin

Hessen

Rheinland

Brandenburg

Sachsen-Anhalt

Hamburg

Bremen

OstWest

10

57 Treinen, 1999, S. 134 58 Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V (F.U.R.), 2001, S. 17859 F.U.R., 2002, S. 260 Deutscher Bundestag, 2001, S. 361 Ministerium für Wirtschaft und Technologie des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Tourismuspolitik und

Heilbäder- und Kurorteverband Sachsen-Anhalt e.V., 2001

Abb.2-20: Anteil inl ndischer Reiseziele am gesamten Urlaubsreiseaufkommen der Deutschen (2000)

Quelle: Forschungsgruppe Urlaub und Reisen e.V. (2001), S. 78

Page 32: 10 Tourismus Fuer Alle

31

Die Reiseintensität steht dabei auch in einem deutli-chen Zusammenhang mit dem Ausmaß der Mobi-litätseinschränkung und der Art der Behinderung undfällt demnach umso geringer aus, je größer die Ab-hängigkeit von technischer Hilfe und Begleitung ist62.Die vergleichsweise geringere Reiseintensität vonMenschen mit Behinderung darf allerdings nicht miteiner allgemeinen Reiseunlust bzw. einem geringerenNachfragepotenzial verwechselt werden. Sie mussvielmehr angesehen werden als ein Ausdruck unzu-reichender Reisemöglichkeiten, die mit zunehmenderSchwere der Behinderung immer weiter schwinden.Von daher verbirgt sich hinter dieser vergleichsweisegeringeren Reiseintensität ein Gästepotenzial, dasdurch geeignete Maßnahmen mobilisiert werden kann.

ReisezieleBezogen auf das gesamte Reiseaufkommen derDeutschen kommt dem Inland als Reiseziel die größteBedeutung zu. Das Inland hat demnach einenMarktanteil von 29 %, was 18,5 Mio. Urlaubsreisenentspricht63.

Hinsichtlich der Gruppe behinderter und mobilitäts-eingeschränkter Menschen ist davon auszugehen,dass der Anteil der Inlandsreisen noch höher liegt.Diese Vermutung wird auch gestützt durch dieErgebnisse verschiedener Studien, wonach ca. 50 %der behinderten Menschen ihren Urlaub im Inlandverbringen64. Die Gründe hierfür sind vielfältig undletztendlich nur indirekt auf die Behinderung zurück-zuführen. Zum einen finden sich in der Zielgrupperecht häufig ältere Menschen, die generell wenigerhäufig ins Ausland reisen. Das Vertrauen in dieQualität medizinischer Versorgung im Notfall sowiedie Verfügbarkeit von Begleitpersonen kann einenweiteren Grund darstellen. Zudem ist die vertrauteUmgebung im Krankheitsfall schneller erreichbar.Auch die bessere Transparenz vorhandener inländi-scher Angebote sowie Sprachbarrieren werden alsGründe angeführt65. Letztendlich stellen die Rah-menbedingungen und damit der von behindertenMenschen zu leistende psychische, physische undzeitliche Aufwand bei der Vorbereitung und Durch-führung einer Reise ein wesentliches Entscheidungs-kriterium für die Wahl des Reisezieles dar.

ZeitpunktDie Haupturlaubsreise der Deutschen wird von derMehrheit (d.h. 58 %) immer noch typischer- und tra-

ditionellerweise in den Sommermonaten durchge-führt. Weitere Schwerpunkte bilden Weihnachten,Ostern und Pfingsten sowie die Herbstferien. AlsGründe für diese Konzentration sind das Klima inEuropa sowie Traditionen und äußere Umstände wieSchul- und Betriebsferien anzusehen66. Der Reise-zeitpunkt ist auch bei behinderten Menschen wie imbundesdeutschen Durchschnitt zunächst gleicher-maßen korrelierend mit den landesweiten Schulferienund den traditionellen Urlaubszeiten67. Aufgrund derbeschriebenen Altersstruktur der Zielgruppe ist aller-dings eher von einer relativ hohen Unabhängigkeitvon den Ferienzeiten auszugehen. Auch dadurchwerden Menschen mit Behinderung zu einer touris-muswirtschaftlich sehr interessanten Zielgruppe, mitderen Hilfe sich die Chance zu saisonaler Glättungsowie zur Saisonverlängerung ergibt.

Unterkunft / Verkehrsmittelwahl / Reise-organisationHinsichtlich der Unterkunft am Urlaubsort werden vonbehinderten Menschen Hotels und Gasthöfe, gefolgtvon Ferienwohnungen, am häufigsten genutzt. Demfolgt die Unterbringung bei Verwandten, währendPrivatzimmer, Pensionen oder Camping nur einengeringen Stellenwert einnehmen. Das entspricht inetwa dem bundesdeutschen Durchschnitt68. Bei diesenZahlen ist aber auch zu berücksichtigen, dass Hotelsim Vergleich zu anderen Unterkünften überdurch-schnittlich häufig über behindertengerechte odersogar barrierefreie Zimmer verfügen. Vor diesemHintergrund relativieren sich diese Zahlen. Dringenderforderlich ist zukünftig also die Schaffung barriere-freier Unterkunftsmöglichkeiten auch in preiswerterenFerienwohnungen oder Pensionen.

Hinsichtlich der genutzten Verkehrsmittel für eineUrlaubsreise ergeben sich geringfügige Unterschiedeim Verhalten von behinderten Menschen im Vergleichzum bundesdeutschen Durchschnitt. Bei der unter-suchten Gruppe ist im Vergleich eine leichte Ver-schiebung von der Nutzung des Pkw hin zum Bus fest-zustellen. Dennoch ist der Pkw für behinderteReisende, gefolgt vom Flugzeug, dem Reisebus undder Bahn, das am meisten genutzte Verkehrsmittelund weicht damit kaum von der Verteilung im ge-samtdeutschen Maßstab ab. Die Nutzung des Pkwsbietet behinderten Reisenden ein hohes Maß anIndividualität, häufig auch aufgrund einer Vielzahl anmitzunehmenden Hilfsmitteln im Reisegepäck69.

62 Treinen, 1999, S. 11463 F.U.R., 2002, S. 364 Dr. Gugg & Dr. Hank-Hasse, 200165 Treinen, 1999, S. 13466 F.U.R., 2001, S.10567 Treinen, 1999, S.12268 Dr. Gugg & Dr. Hank-Haase, 2001, S. 2669 Treinen, 1999, S. 124

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32

Wie die vorangegangenen Ausführungen verdeutli-chen, bestehen eher geringe Unterschiede hinsichtlichdes Reiseverhaltens von behinderten Menschen imVergleich zum allgemeinen Durchschnitt. Gleiches giltauch für die Organisationsform der Reisen, dennauch behinderte Menschen reisen mit Vorliebe indivi-duell. Spezielle Angebote bzw. reine Reiseangebotefür Behinderte werden eher ungern genutzt. Vielmehrwird von der Zielgruppe lieber auf Angebote her-kömmlicher Veranstalter zurückgegriffen. Nur ca. 3 %der Menschen mit Behinderung verreisen mitSpezialreiseveranstaltern.70

ReiseausgabenÜber die Höhe der Ausgaben während einerUrlaubsreise liegen keine amtlichen Daten vor. Nachden Ergebnissen der Reiseanalyse 2002 wurden vonden Deutschen im Jahr 2001 für die Urlaubsreisendurchschnittlich 792,50 Euro pro Reise aufgewendet.Bei den Inlandsreisen betrugen die Ausgaben für dieHaupturlaubsreise im Schnitt 532,80 Euro71. Auchwenn es sich bei diesen Zahlen ebenfalls um grobeSchätzwerte handelt und die Korrektheit der absolu-ten Höhe somit nicht exakt gegeben ist, lassen sichdamit sicherlich Tendenzen ablesen und Aussagenformulieren. Was das exakte Ausgabeverhalten von behindertenMenschen angeht, werden von den in diesem Bereichvorliegenden Studien unterschiedliche Ansätzegewählt und somit auch unterschiedliche Aussagengetroffen. Als grundsätzliche Aussage gilt dabei, dassdie Höhe der Reiseausgaben in erster Linie durchsoziodemografische Merkmale beeinflusst wird. Alsstärkste Einflussgrößen werden dabei das Einkommenund – damit in Zusammenhang stehend – dieSchulbildung ausdrücklich erwähnt72. Es wird dabeiallerdings nicht explizit unterstellt, dass die Höhe derReiseausgaben behinderter und nichtbehinderterReisender voneinander abweichen.

Andere Studien hingegen führen den erkannten Zu-sammenhang bezüglich der Einflussgrößen auf dieHöhe der Reiseausgaben weiter und weisen explizitauf die spezifische Situation eines Großteils der be-hinderten Menschen in der Gesellschaft hin. Danachverfügt ein erheblicher Teil der Behinderten nur über

Einkommen auf dem Sozialhilfeniveau oder im unte-ren Einkommensbereich. Als Ursachen hierfür werdendie oftmals unzureichenden Chancen auf demAusbildungsmarkt angeführt, der Mangel an geeig-neten Arbeitsplätzen sowie die immer noch abweh-rende Einstellungspraxis der Wirtschaft73. DieseSichtweise spricht also eher dafür, dass die Reise-ausgaben von behinderten Menschen tendenziell eherniedriger liegen. Im Widerspruch dazu sprechen ande-re Quellen davon, dass Menschen mit Behinderung auf-grund der Rahmenbedingungen für ihre Reisen mehrGeld aufwenden müssen, da geeignete Unterkünfte oftnur in preishöheren Kategorien verfügbar sind undauch höhere Aufwendungen bei der Reisevorbereitungund -durchführung erforderlich sind74.

Allein durch das touristische Nachfragepotenzial vonamtlich erfassten behinderten Menschen ergibt sichdeutschlandweit ein Gesamtumsatz-volumen vonetwa 3,9 Mrd. Euro. Allein in Deutschland begrün-den sich daher 90.000 Vollzeitarbeitsplätze auf denReiseverkehr behinderter Menschen75. Das Volumen der zielgruppenbezogenen Urlaubs-reiseausgaben summiert sich allein durch die bundes-weite Nachfrage auf ca. 18,5 Mrd. Euro pro Jahr.Hierbei muss zudem noch beachtet werden, dassAusgaben für Kurzreisen und Geschäftsreisen vonMenschen mit Mobilitätseinschränkung noch nicht miteingerechnet sind, da nur Urlaubsreisen mit einerDauer von mindestens fünf Tagen betrachtet wurden76.Letztendlich müssten diese Ausgaben noch addiertwerden.

Durch die Gestaltung barrierefreier touristischerAngebote bietet sich zudem die Möglichkeit, auchdiejenigen Gruppen zu erreichen, die bisher zu denNichtreisenden zählten. Dies wird möglich durch eineweitreichende Beseitigung physischer und damit auchpsychischer Barrieren bei touristischen Angebotenund dem sich daraus ergebenden vereinfachtenZugang zum Reisen. Angebote, die positiv angenom-men werden, lösen zudem Synergieeffekte in sichselbst aus. Gerade aufgrund des hohen Organi-sationsgrades in der Gruppe der behindertenMenschen werden auch hochwertige Angebote durchMund-zu-Mund-Propaganda schnell verbreitet.

70 Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo), 2002, S. 4571 Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V., Reiseanalyse 2002, S. 572 Gugg & Hank-Haase, 2001, S. 1973 Treinen, 1999, S. 2474 Deutscher Bundestag, 2001, S. 375 Deutscher Bundestag, 2001, S. 376 F.U.R., 2002, S. 2

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2.3.4 Barrierefreier Tourismus alsBestandteil des Qualit tstourismus

Das Qualitätsbewusstsein der Menschen umfasstimmer mehr Bereiche des täglichen Lebens und bein-haltet insbesondere auch das Segment des Reisens.Gerade in diesem von Synonymen wie „Erholung“oder „verdienter Freizeit“ belegten Feld sind dieAnforderungen an Qualität in den letzten Jahrenenorm gestiegen. Diese Entwicklung betrifft auchbereits touristische Angebote, die im unterenPreisniveau angesiedelt sind und von daher sehr engkalkulierte Leistungen beinhalten. Urlaub wird inVerbindung gebracht mit „sich etwas gönnen“ oder„entspannen“. Qualitativ hochwertige Angebote bil-den daher die Grundlage für die Befriedigung dieserBedürfnisse. Zurückzuführen ist dieses gewachseneQualitätsbewusstsein hinsichtlich touristischer Ange-bote auf den gestiegenen Stellenwert des oftmals engbegrenzten Faktors Freizeit. Die eher knappe verfüg-bare Zeit soll optimal genutzt werden. Damit verbin-den sich sowohl Ansprüche an die Urlaubsplanung,die mit möglichst geringem Aufwand abgeschlossenwerden soll, als auch an die problemlose Reisedurch-führung. Es steigert sich daher unzweifelhaft dasUrlaubserlebnis des Einzelnen erheblich, wenn dietouristischen Angebote ohne größere Schwierigkeitenin Anspruch genommen werden können. In der Folgesteigen daher der wahrgenommene Wert bzw. dieQualität der Reise an.

Beim Bund wie auch bei den verschiedenen Bundes-ländern in Deutschland haben sich die mit einemQualitätstourismus verbundenen Themen in den letz-ten Jahren verstärkt etabliert. Auch in Sachsen-Anhaltwurde eine Offensive zur Verbesserung der Dienst-leistungs- und Angebotsqualität im Tourismus gestar-tet. Partner dieser integrierten Qualitätsoffensive sinddie Landesmarketinggesellschaft, die HochschuleHarz, die Industrie- und Handelskammer Halle-Des-sau und Magdeburg sowie der DEHOGA-Landes-

verband Sachsen-Anhalt. Unterstützt wird dieQualitätsoffensive durch das Wirtschaftsmini-sterium77.

Zu den hinsichtlich der Qualität einer Reise wahrge-nommenen Teilleistungen gehören:

➡ Besucherinformation (sowohl vorab als auch amReiseziel)

➡ Erreichbarkeit des Reiseziels/Verkehrsmitteltouristische Infrastruktur vor Ort (Beherbergungs-und Gastronomiebetriebe, Freizeit- und Kulturan-gebote etc.)

➡ Service (Freundlichkeit, Zuverlässigkeit, Kompe-tenz)

Wie bereits beschrieben, stellt die Gewährleistungeines problemlosen Reiseablaufes besonders dieMenschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,vor enorme Probleme. Um geeignete Angebote zurecherchieren, haben sie daher oft den dreifachenRechercheaufwand, wenn sie überhaupt die entspre-chenden Informationen finden. Letztendlich führtdiese Vielzahl von Barrieren zum Vertrauen aufAltbewährtes oder gar zum Reiseverzicht. Gelingt eseinem Reiseziel hingegen, eine konsequente barriere-freie Gestaltung seiner touristischen Angebote zuerreichen bzw. entsprechende Problemlösungen an-zubieten, kann es dadurch nicht nur neue, zukunfts-trächtige Kundenpotenziale gewinnen, sondern auchdie Qualitätswahrnehmung insgesamt beeinflussen.Indem auch den Menschen mit Behinderung bzw. denMenschen mit eingeschränkter Mobilität eine gleich-wertige Teilhabe am allgemeinen Tourismus imReiseziel ermöglicht wird, ergeben sich letztendlicheine Qualitätssteigerung und mehr Komfort für alleReisenden.Die barrierefreie Gestaltung der touristischen An-gebote ist somit ein unabdingbarer Bestandteil einesgut funktionierenden Tourismus – eines Qualitäts-tourismus. Letztendlich sind es aber nicht nur die

77 www.magdeburg.ihk.de/1514.htm, 2002, und Landesmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH, Ratgeber für Dienstleister, 2001

Bezeichnung In Mrd. EuroMenschen mit einer amtlich erfassten Schwerbehinderung (GdB > 50) 3,9Menschen mit einer Behinderung (GdB < 50) 2,8Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind 3,1Insgesamt (Menschen mit Mobilitätseinschränkung) 9,8Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung 8,7Insgesamt 18,5

Quelle: vgl. Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) e.V. (2002), S. 44

Abb. 2-21: Gesch tztes Volumen der Urlaubsreiseausgaben von Menschen mit Mobilit ts-einschr nkung

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Gäste, die von der Barrierefreiheit am Reiseziel profi-tieren, denn auch den Bewohnern kommt sie zugute.Eine barrierefreie Gestaltung eines Reiseziels findetAusdruck in einer verbesserten Lebensqualität für alle– sowohl für die einheimische Bevölkerung als auchfür die Gäste.

2.3.5 Barrierefreier Tourismus im euro-p ischen Vergleich

Im europäischen Kontext ist es in den vergangenenJahren zu einer Überwindung von Barrieren undGrenzen gekommen. Die Einführung des Euro im Jahr2002 forcierte die fortschreitende Vereinfachung desgrenzüberschreitenden touristischen Verkehrs. DerTourismus an sich spielt in der europäischen Wirt-schaft eine tragende Rolle. Fünf Länder aus derEuropäischen Union waren im Jahr 2000 unter denzehn führenden Destinationen weltweit. Aufgrunddieser allgemeinen Entwicklungen und der immensenBedeutung des europäischen Wirtschaftsraumes,nicht zuletzt für den deutschen Fremdenverkehr, ist esin diesem Zusammenhang auch erforderlich, ver-schiedene Sichtweisen und Anstrengungen in den an-deren europäischen Mitgliedsländern zu betrachten.

Menschen mit Behinderung in EuropaEine Ermittlung des tatsächlichen Anteils vonMenschen mit Behinderung an der Gesamtbevöl-

kerung der europäischen Union erweist sich alsäußerst schwierig, weil in den verschiedenen Ländernnoch immer unterschiedliche Kriterien bzw. rechtlicheDefinitionen für den Begriff Behinderung herangezo-gen werden. Im Gebiet der Europäischen Union lebeneiner Befragung von Eurostat zufolge etwa 10 % derMenschen mit einer „moderaten“ und 4,5 % mit einer„schweren“ Behinderung78. Die Begrifflichkeiten„moderat“ und „schwer“ unterliegen dabei allerdingssubjektiven Einschätzungen. Aufgrund des ganzunterschiedlichen Umgangs mit dem Begriff Behin-derung in den verschiedenen europäischen Ländernwurden sie für die Befragung nicht mit Kriterien unter-legt. Durch die individuelle Interpretation und einedamit einhergehende Verzerrung der Ergebnisse istsicherlich ein Großteil der Differenz des Anteilsbehinderter Menschen in den einzelnen Mitgliedslän-dern zu erklären. Je nach Gegebenheiten im Landkann es aber auch zu einer stark differierenden sub-jektiven Einschätzung von Behinderung kommen.

Nicht nur anhand dieser Zahlen wird offensichtlich,wie bedeutend es ist, die Belange und Probleme vonMenschen mit Behinderung auch auf europäischerEbene anzugehen und zu lösen. Die soziale und öko-nomische Integration sowie die allgemeine Steigerungder Lebensqualität von Menschen mit Behinderung istein erklärtes Ziel in den Ländern der EuropäischenUnion. Seit über einem Jahrzehnt gibt es deshalb

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78 Europäische Kommission, 2001b

Abb. 2-22: Anteil der Menschen mit Behinderung an der Gesamtbev lkerung in verschiedenen europ i-schen L ndern (Alter 16- 64 Jahre)

Quelle: Europäische Kommission (2001b), Disability and social Participation in Europe, Brüssel

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35

auch schon verschiedene Aktionsprogramme der Ge-meinschaft zugunsten der behinderten Menschen79.Vor diesem Hintergrund hat auch der Rat derEuropäischen Union mit Beschluss vom 3. Dezember2001 das Jahr 2003 zum „Europäischen Jahr derMenschen mit Behinderungen (EJMB)“ erklärt. Derkonzeptionelle Rahmen für die Maßnahmen imEuropäischen Jahr der Menschen mit Behinderungwurde in der Deklaration von Madrid, die im März2002 als Ergebnis des ersten europäischen Behin-dertenkongresses formuliert wurde, abgesteckt. Alswesentliche Ziele wurden formuliert:

➡ Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz unddie Gleichberechtigung behinderter Menschen

➡ Förderung der Chancengleichheit für Menschenmit Behinderungen

➡ Stärkung der Zusammenarbeit aller Beteiligten imBehindertenbereich

➡ Positive Darstellung der Menschen mit Behin-derungen

➡ Sensibilisierung für die Heterogenität der Bevölke-rungsgruppe der Menschen mit Behinderungenund die Vielfalt der Behinderungen

➡ Sensibilisierung für die vielfältigen Formen derDiskriminierung behinderter Menschen

➡ Besondere Sensibilisierung für die Rechte behin-derter Kinder und Jugendlicher im Bildungsbe-reich

➡ Förderung beispielhafter Verfahren und Strategien(Best-Pactice-Beispiele)80

Neben den Veranstaltungen auf europäischer Ebenewerden im Laufe des Jahres 2003 in den teilnehmen-den Ländern auch Hunderte von Aktivitäten und Ver-anstaltungen auf nationaler und lokaler Ebene statt-finden. Dabei ist ein „Marsch durch Europa“, der imJanuar 2003 von Griechenland aus durch alleMitgliedsstaaten der Europäischen Union führt und imDezember 2003 in Italien zu Ende gehen wird, alsverbindendes Element vorgesehen.

Als nationale Koordinierungsstelle wurde für Deutsch-land das Bundesministerium für Arbeit und Sozial-ordnung eingerichtet. In Abstimmung und enger Ko-operation mit den Behindertenorganisationen, Re-habilitationsträgern, Sozialpartnern, Ländern, Land-kreisen und Kommunen soll sie das Europäische Jahrder Menschen mit Behinderung gestalten. Zudem sollenauch möglichst viele innovative Projekte, Workshopsund Diskussionen unterstützt und initiiert werden. Für

Deutschland wird das Europäische Jahr der Menschenmit Behinderungen 2002 in Magdeburg eröffnet. ImSinne des Ratsbeschlusses der EU steht die nationaleEröffnungsveranstaltung unter dem Motto: „Nichtsüber uns ohne uns“81.

Barrierefreier Tourismus in EuropaDer Grad, inwieweit alle Bevölkerungsgruppen amTourismus beteiligt sind, variiert innerhalb dereuropäischen Länder noch sehr stark. Die exakteHöhe des Anteils der europäischen Bevölkerung, dersich nicht an touristischen Aktivitäten beteiligt, istdabei nicht exakt zu beziffern. Diverse Studien spre-chen aber von einer Größenordnung von 40-50 Mio.Menschen82. Als wesentlich zielführender erscheint indiesem Zusammenhang zudem die Frage, warumdieser ansehnliche Teil der Bevölkerung sich nicht antouristischen Aktivitäten beteiligt. Es wird angenom-men, dass in dieser Gruppe viele Menschen sind, dieaufgrund einer Behinderung oder einer Einschrän-kung in ihrer Mobilität (und dem daraus resultieren-den eingeschränkten Zugang zum Reisen) nicht amallgemeinen Tourismus teilnehmen können.

Im Jahre 1989 hat der britische Tourismusverbandaus diesem Grund in Zusammenarbeit mit Be-hindertenexperten einen Bericht unter dem Titel„Tourism For All“ veröffentlicht. Darin wurden dieSituation und die Entwicklungen, die es im Tourismusfür Menschen mit Behinderung gab, kritisch überprüft.Viele andere europäische Länder setzten sich gleich-zeitig mit ähnlichen Themen auseinander, und dieKampagne „Tourismus für Alle“ wurde innerhalb kür-zester Zeit von vielen anderen Ländern übernommenund weitergeführt83. Auch auf europäischer Ebenewurden Konferenzen unter dem Motto abgehalten,um dadurch entsprechende Aktivitäten in denMitgliedsländern zu forcieren.

In Deutschland gibt es seit 1999 zu diesem Zweck dieNationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V.(NatKo). Ihre Arbeitsschwerpunkte sieht die Natko in:

➡ Zusammenarbeit mit der Tourismuswirtschaft, Ver-kehrsbetrieben und Fachverbänden, um gemein-same Konzepte für einen „Tourismus für Alle“ zuerarbeiten

➡ Kooperation mit Aus- und Fortbildungsstätten, umkünftige Touristiker schon in der Ausbildung für dasThema Barrierefreiheit zu sensibilisieren und zu qua-lifizieren

79 vgl. dazu auch die „Erklärung von Barcelona“ aus dem Jahre 1995, in der sich die Unterzeichnerstädte selbstverpflichtet haben, die Rechtebehinderter Menschen auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei zukünftigen Planungen stärker zu berücksichtigen(www.behindertenratgeber.de/partnerstadt/text.barcelona_d.htm, 2002)

80 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (2002), 2003 ist das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen, Berlin81 www.bma.de, 200282 Europäische Kommission, 200183 Europäische Kommission, 1996

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➡ Mitarbeit in Gremien, Ausschüssen und auf Kon-gressen sowie im Kontakt mit politisch Verant-wortlichen, um die Rahmenbedingungen für bar-rierefreies Reisen zu verbessern.

➡ Breite PR- und Öffentlichkeitsarbeit84

Auch in anderen europäischen Ländern wurden be-reits entsprechende Koordinationsstellen eingerichtet.Prinzipiell wurde auf der letzten europäischen Mini-sterkonferenz zum Thema „Tourismus für Alle“ im Juli2001 in Brügge aber auch festgelegt, dass jederMitgliedsstaat eigenständig die Implementierung sei-ner Konzepte eines barrierefreien Tourismus und diedamit einhergehende Politik bestimmt, da es in jedemMitgliedsstaat bereits Initiativen gibt, die sich an ein-zelnen Bevölkerungsgruppen, wie die der Menschenmit Behinderung, orientieren. Diese Initiativen sindoftmals auf verschiedenen Ebenen der Tourismuswirt-schaft wie auch in den politischen Feldern Gesundheitund Soziales angesiedelt und wirken dort an derBeseitigung von Barrieren mit. Die Forcierung einesbarrierefreien Tourismus ist von allen Mitgliedsstaatengewünscht, und verschiedene Aktivitäten in dieseRichtung wurden bereits eingeleitet oder sindgeplant85. Die folgende Übersicht soll daher einengroben Überblick über unterschiedliche Hintergründeund Herangehensweisen an die Thematik in verschie-denen europäischen Ländern vermitteln.Als Fazit einer Evaluation der bisherigen Aktivitäten

in den verschiedenen Ländern der europäischenUnion wurden auf der europäischen Ministerkon-ferenz „Tourismus für Alle“ folgende Feststellungengetroffen und als besonders dringlich erachtet:

➡ Alle touristischen Aktivitäten sollten den spezifi-schen Zielgruppen soweit wie möglich zugänglichgemacht werden. Hierbei soll insbesondere auchan ältere Menschen und Personen mit einerBehinderung gedacht werden. Dies soll aus eman-zipatorischen Gründen sowie zur Realisierung dersozialen Integration erfolgen. Die eigentliche Um-setzung wird dabei durch Personen vor Ort durch-geführt, die bereits den nötigen Sachverstand er-worben haben.

➡ Innerhalb der europäischen Gemeinschafts-projekte soll jenen Projekten mehr Aufmerksamkeitzukommen, die sich direkt oder indirekt positivauch für spezifische Zielgruppen auf die Be-teiligung am Tourismus erweisen.

➡ Bezüglich des Empfangs und der Dienstleistungenfür Personen mit einer Behinderung sind für dieFachleute des Tourismus spezifische Module im Un-terrichts- sowie im Bildungsbereich zu erarbeiten.

➡ Zudem wird eine Vereinfachung der „Labeling“-Systeme für die Zugänglichkeit sowie eineVereinheitlichung der Zugänglichkeitskriterienangestrebt86.

84 www.natko.de, 200285 http://europa.eu.int/comm/enterprise/services/tourism/policy-areas/bruges_conference.htm, 200286 www.eu2001.de, 2002

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Page 40: 10 Tourismus Fuer Alle

39

2.4 Zur Nachahmung empfohlen -Innovative Beispiele eines ªTouris-mus f r Alle aus Deutschland

Wie dargestellt, kann von einem qualitativ hochwerti-gen Tourismus nur dann die Rede sein, wenn auch diebesonderen Bedürfnisse von Menschen, die in ihrerMobilität eingeschränkt sind, berücksichtigt werden.Es ist also dringend erforderlich, in der Gesellschaftund in den touristischen Wirtschaftszweigen ein ent-sprechendes Bewusstsein zu schaffen, dass bei derPlanung und Umsetzung touristischer und kulturellerAngebote nicht nur auf die Wünsche des „Durch-schnittsmenschen“ eingegangen werden darf. Auchdie spezifischen Anforderungen von mobilitäts-eingeschränkten Menschen müssen Berücksichtigungfinden. Dabei haben Menschen, die in ihrer Mobilitäteingeschränkt sind unabhängig von der Art und derSchwere der Einschränkung zusammenfassend fol-gende Bedürfnisse und vor allem Rechte:

➡ Respekt und Würde➡ Auf ihre Bedürfnisse spezialisierte Informations-

dienste (verlässliche Zugangsinformationen überdie touristische Infrastruktur)

➡ Genaue und vollständige Informationen überbestehende Dienstleistungsangebote

➡ Kenntnisse der spezifischen Bedürfnisse einesjeden Individuums hinsichtlich der anzubietendenDienstleistung

➡ Verfügbarkeit von angemessenen und ausreichen-den Transportdienstleistungen

➡ Entfernung aller Hindernisse (Barrierefreiheit kon-sequent verfolgen)

➡ Integrativer Ansatz ➡ Zugang zu allen öffentlichen und touristischen

Infrastrukturen (z.B. Verkehrsmittel, Unterkünfte,Freizeit- und Kulturangebote, Technische Geräte)

➡ Harmonisierung der Standards, mittels denen dieZugänglichkeit definiert wird

➡ gleiches Marketingverhalten wie gegenüber ande-ren Zielgruppen

➡ Entwicklung von Marketingstrategien, die auf denBedarf aller Menschen gründen

Um die Marktchancen von Sachsen-Anhalt im Bereichdes barrierefreien Tourismus weiter zu verbessern,kommt es darauf an, attraktive und innovative An-gebote zu entwickeln, die den vielfältigen Anforde-rungen und der spezifischen Nachfrage in diesemMarktsegment entsprechen. Als besondere Hilfe-stellung und als Impulsgeber für die Entwicklung bar-rierefreier Angebote, ist es für die touristischen An-bieter sinnvoll und besonders anschaulich, wenn hier-zu auch Lösungen von „Wettbewerbern“ berücksich-tigt werden. Den Beispielen aus der Praxis, die diewirtschaftliche Tragfähigkeit von Investitionen in dem

Bereich der mobilitätseingeschränkten Menschen alstouristische Nachfrager verdeutlichen, kommt in derRegel die größte Überzeugungskraft zu. Wichtig beiden punktuell vorhandenen Modellprojekten ist somitauch, eine entsprechende Vernetzbarkeit bzw. Über-tragbarkeit zu berücksichtigen.

Durch die Auswahl von Modellprojekten (best prac-tice-Beispielen) sollen also Lösungen aufgezeigt wer-den, die bereits realisiert wurden bzw. sich derzeit inder Realisierungsphase befinden und die ihreZielvorgaben mit den besten Ergebnissen erfolgreicherreicht haben. Duch den Vergleich mit Modell-projekten soll es also gelingen, mögliche Fehler beiähnlichen zu entwickelnden Lösungen von Anfang anzu vermeiden. Im folgenden werden aus diesemGrund exemplarisch die bisherigen Aktivitäten inRichtung eines „Tourismus für Alle“ bzw. barrierefrei-en Tourismus in einigen ausgewählten Bundesländernkurz beschrieben sowie einige Modellprojekte, nähervorgestellt87.

Baden-W rttembergIn Zusammenarbeit mit dem Club Aktive BehinderteStuttgart e.V. hat die Tourismus-Marketing GmbHBaden-Württemberg bereits 1999 ein Projekt unterdem Motto „Reisen nach Baden-Württemberg fürmobilitätsbehinderte Menschen insbesondere Roll-stuhlfahrer“ initiiert. Nach der Überprüfung und Be-wertung der touristischen Angebotsbestandteile vorOrt wurden diese den Nutzern in einer speziellenBroschüre „Baden-Württemberg – Barrierefrei erle-ben“ und einer Internetdatenbank (www.auf-reisen.de/bw) zugänglich gemacht. Unterschiedenwerden barrierefreie (für Rollstuhlfahrer geeignete)und bedingt barrierefreie (mit Einschränkung fürRollstuhlfahrer geeignete) Häuser. Weitere Maß-nahmen waren die Erstellung einer Videokassette„Urlaubsmöglichkeiten für Behinderte in Baden-Württemberg“ und eine Qualifizierungsmaßnahmefür die Leistungsträger in Kooperation mit demDeutschen Seminar für Fremdenverkehr.

Unter der Schirmherrschaft des Innenministers desLandes Dr. Schäuble führt der Landesverband fürKörper- und Mehrfachbehinderte e.V. derzeit zumzweiten Mal (nach 1998) einen Wettbewerb unterdem Titel „Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2002“ durch. Das Ziel des Wett-bewerbs ist es, die Gemeinden, die sich seit Jahrenvorbildlich für die Umsetzung der Barrierefreiheitengagieren, öffentlich zu würdigen. Zudem ergibtsich dadurch die Chance, best-practice-Beispieleeiner breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Brandenburg

87 Die entsprechenden Kontaktadressen für detailliertere Informationen zu den verschiedenen Projekten, finden sich in Kapitel 6.5.5

Page 41: 10 Tourismus Fuer Alle

Brandenburg sieht sich als Reiseland für alleMenschen, weshalb landesweit Zugänglichkeits-informationen zu einer Vielzahl touristischer Ein-richtungen in den einzelnen Reisegebieten Branden-burgs zusammengestellt wurden. Dabei werden vomTourismusverband Land Brandenburg e.V. besondersfür Menschen mit Rollstuhl geeignete Hotels undUnterkünfte sowie touristische Sehenswürdigkeitendes Bundeslandes vorgestellt. In Anbetracht der Viel-zahl von Einzelprojekten in Richtung eines barriere-freien Tourismus im Land Brandenburg, sollen im fol-genden zwei integrative Modellprojekte exemplarischherausgegriffen und näher beschrieben werden.

In der Stadt Belzig befindet sich ein von Ute Eggertund Susanne Pretsch konzipierter Naturerlebnispfad,der Naturerlebnis und Barrierefreiheit kombiniert.Aus der Beobachtung heraus, dass in DeutschlandNaturerlebnispfade rar gesät sind, und wenn es siegibt, sie vielen Menschen nicht oder nur einge-schränkt zugänglich sind, entstanden die Ideen fürdas Konzept, das im Rahmen einer Diplomarbeit aus-gearbeitet wurde. Der Erlebnispfad ermöglicht auchden Menschen eine Nutzung, die auf unterschiedlich-ste Art und Weise in ihrer Mobilität eingeschränktsind. Im Mittelpunkt steht dabei die Integration vonBehinderten, die Steigerung des Umweltbewußtseinssowie eine Besucherlenkung und dadurch eineErhaltung des Naturraums. Zudem kommt es durchden Naturerlebnispfad insgesamt zu einer Auf-wertung der Stadt durch eine bislang einmalige At-traktion, da auch eine spezifische, auf die Landschaftzugeschnittene Themenwahl, gefunden wurde. Bau-herr des Projektes ist die Stadt Belzig, wobei dasProjekt mit GfG-Mitteln (Förderung nach demGemeindefinanzierungsgesetz) sowie mit Mitteln derStadt Belzig und des Naturparks Hoher Flämingfinanziert wird. Vorstellbar wäre ein solches Projektaber auch im Rahmen der Integration von behinder-ten Jugendlichen, durch eine Förderung desArbeitsamtes, die durch Landes-, EU-Mittel oder aucheinen privaten Träger ergänzt werden würde.

Das Projekt wurde im Dezember 2002 fertiggestellt.Insgesamt sind 12 unterschiedlich gestaltete Stationenentstanden, die auf spezifische Eigenarten undPhänomene des Naturraumes aufmerksam machensollen. Das dabei zugrundeliegende Konzept beruhtauf einem pädagogischen Ansatz, durch denWissensvermittlung, Spaß und Erholung sowie dieAnsprache der Sinne und Eigenaktivität verknüpftwerden sollen. Die Stelltafeln und alle anderen ver-wendeten Medien sind unterfahrbar und in rollstuhl-gerechter Höhe angebracht sowie leicht bedienbar.Eine Eingangstafel liefert exakte Informationen überden Pfad (Länge, Steigungen, Zeitdauer etc.) undkommt damit dem spezifischen Informationsbedürfnisbehinderter Menschen entgegen. Die Wege zeichnensich dabei allenfalls durch ein geringes Gefälle undwenig Unebenheiten aus. Als besondere Attraktionen

dienen unter anderem eine Plattform in einer Feucht-wiese, die einen attraktiven Blick ermöglicht, sowieeine Natursteinmauer, mit betastbaren Pflanzen, diedurch ihre Höhe besonders für Rollstuhlfahrer geeig-net ist etc. Durch die konsequente barrierefreieGestaltung wird eine selbstständige Erfahrungen inder „Natur für Alle“ möglich. Durch die frühzeitigeAbstimmung der Planungen mit Behindertenvertreterngelang es zudem, bereits im Vorfeld mögliche Pro-bleme im Planungsprozess auszuräumen, um so un-nötige Kosten für spätere Korrekturen zu sparen. ImRahmen des Projektes werden somit eine Reihe einfa-cher Elemente aufgezeigt, die einen Beitrag zurHerstellung von Barrierefreiheit im Freiraum leistenkönnen.

Die Behindertenarbeitsgemeinschaft Lausitz e.V.(bal)setzt sich neben der Koordinierung und Unterstützungdes Verbandslebens der verschiedenen Behinderten-vereine in der Lausitz auch mit eigenen sozialenProjekten für die Gestaltung eines integrativen undden spezifischen Anforderungen behinderter Men-schen entsprechenden Spreewaldtourismus ein. Mitzwei Spreewaldkähnen (Anlegestelle „Flottes Rudel“),die speziell für behinderte Menschen konzipiert wur-den, verfügt die Arbeitsgemeinschaft derzeit über einganz besonderes touristisches Angebot, das in großerZahl von Rollstuhlfahrern, gehbehinderten Menschen,verschiedenen Gruppen der Behindertenselbsthilfeund integrativen Schulklassen genutzt wird. DieAnschubfinanzierung zu diesem Projekt kam durchein Preisgeld, das Regine Hildebrand für eineAuszeichnung erhalten hat. Für die technischeMachbarkeit und Konzeption des Prototypens war diePotsdamer Reha-Firma Ulrich Maltry verantwortlich.

Beim derzeitigen Serviceangebot erfolgt die Be-setzung des Kahnes über eine in den Kahn eingepass-te Hubbühne, weshalb ein Verlassen des Rollstuhlesnicht erforderlich ist. Der Rollstuhl rollt auf diePlattform der Bühne und wird in den Kahn abgesenktum auf seine Stellfläche zu rollen. Das Verlassen desKahns funktioniert umgekehrt. Insgesamt ist der Kahnfür maximal 20 Personen zugelassen, wobei sich dieGesamtzahl mit der Zahl der Rollstuhlfahrer verrin-gert. Angeboten werden Kahntouren von 1-3 StundenDauer im Raum Lübben, Tagesfahrten in denUnterspreewald und nach individueller Abspracheauch Lampion-, Kaffee-, Grill- und Familienfahrten.Zudem bietet die Arbeitsgemeinschaft als Zusatz-angebot zur Überbrückung der Zeit Museeums-besuche sowie die Kultur- und Begegnungsstätte“Plauderstübchen” an.

Mecklenburg-VorpommernSeit Mai 2002 verfügt Mecklenburg-Vorpommernüber das bundesweit erste Online-Landesinfor-mationssystem für Menschen mit Behinderung.Verantwortlich für das Zustandekommen ist derVerein Ohne Barrieren e.V. aus Rostock, der sich die

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Integration von Menschen mit Behinderung in dasgesellschaftliche Leben zur Aufgabe gemacht hat. Inknapp zweijähriger Arbeit ist es dem Verein gelun-gen, ein konsequent touristisch ausgerichtetesInformationssystem für mobilitätsbehinderte Men-schen zu schaffen. Während dieser Zeit wurdenzunächst in touristischen SchwerpunktgebietenUnterkünfte, Kultureinrichtungen etc. recherchiert, vorOrt vermessen und bewertet. In einer komplexenVerknüpfung von Informationen und Präsentationwerden die erhobenen Daten dann in einerInternetdatenbank jedermann übersichtlich zugäng-lich gemacht, um dadurch den Gästen die Planungihres Aufenthalts wesentlich zu erleichtern. Alle aus-gewählten Objekte wurden durch die eigenen,geschulten Mitarbeiter mit Bandmaß und Wasser-waage überprüft. Dazu waren zunächst eine einheit-liche Kriterienentwicklung, die in Abstimmung mitanderen Betroffenenverbänden erfolgte, und eineMitarbeiterschulung erforderlich. Die Personalkostenwurden durch das Arbeits- und Sozialministeriumgetragen (SAM), für die Sach- und Fahrkosten kamder Verein seltständig auf. Inzwischen trägt sich dasProjekt, durch die Zusammenarbeit mit einem priva-ten Marketingservice, wirtschaftlich selbst.

Derzeit sind in der Datenbank ca. 300 Hotels,Pensionen und andere touristische Einrichtungenerfasst. Abrufbar sind exakte Angaben von Hotels,Pensionen bis hin zu Spaßbädern und Museen.Schwerpunktmäßig handelt es sich dabei gegenwär-tig noch um Angebote für körperbehinderteMenschen, da es bislang nur sehr wenige Angebotegibt, die auch den spezifischen Anforderungen seh-bzw. hörbehinderter Menschen entsprechen. Zur bes-seren Übersicht werden die vorgestellten Häuser nacheinheitlichen Kategorien bewertet. Dabei werdeneigene Piktogramme mit unterschiedlichen Leitfarbenverwendet. Um eine entsprechende Datenqualität zugewährleisten, sind 5 über das Land verteilteMitarbeiter mit der Pflege der Daten beschäftigt. DasInformationssystem ist verlinkt mit der offiziellenTourismus-Homepage des Landes und wird nachAuskunft der Betreiber von den Nutzern sehr gutangenommen. Zukünftig ist zudem geplant, dieDaten auch in gedruckter Form zu veröffentlichen.Probleme dabei bestehen allerdings in der Finan-zierung des Drucks sowie in der Aktualisierung derDaten.

NiedersachsenIm Rahmen des Projektes „Barrierefrei durchNiedersachsen“ hat Niedersachsen aus Anlass derExpo 2000 als erstes Bundesland zum 01.02.2002einen Reiseführer für Menschen mit Behinderungenins Internet gestellt. Das inzwischen ausgelaufeneProjekt wurde zwischenzeitlich durch das Folge-projekt „Stadtführer nicht nur für Behinderte“ ab-gelöst. Bei Stadt-Fuehrer.net handelt es sich um einPaket zur elektronischen Erfassung und Ver-

öffentlichung aller für einen Stadtführer relevantenDaten mit dem besonderen Schwerpunkt Barriere-freiheit. Die Erfassung von Gemeinden, Veran-staltungen, öffentlichen Einrichtungen, Einkaufs-zentren, Haltestellen etc. unter dem Gesichtspunkt derBarrierefreiheit für mobilitätseingeschränkteMenschen (Körperbehinderte, sehbehinderte oderhörbeschädigte Menschen, Familien mit Kindern etc.)unterliegt dabei einer strengen Systematik, um sowohldie Vergleichbarkeit zu wahren als auch den Gradder Barrierefreiheit objektiv nach den Vorgaben derDIN 18024/25 bestimmen zu können.

Entstanden ist Stadt-Fuehrer.net in Zusammenarbeitmit dem Behindertenbeauftragten des Landes Nieder-sachsen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Ge-meindevertretern und Vertretern von Behinderten-verbänden, hat gemeinschaftlich die Inhalte desStadtführers erarbeitet. Der Reiseführer steht insge-samt in sechs Versionen im Internet, wobei drei inenglischer und drei in deutscher Sprache sind. JeSprache gibt es eine Version für blinde Menschen,eine grafische Version und eine Version in Groß-schrift.

SachsenSeit Juli 2000 hat sich der LandestourismusverbandSachsen e.V. im Rahmen einer ABM der Thematik desbarrierefreien Tourismus angenommen. Der wesentli-che Initiator und Impulsgeber war dabei dieLandesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte(LAGH) Sachsen e.V. Die Partner des Projektes„Tourismus ohne Barrieren“ sind politische Ent-scheidungsträger aus Ministerien und verschiedenenFraktionen, Verwaltungen von Städten und Kom-munen, verschiedene regionale und örtliche Touris-musorganisationen, Behindertenverbände und dieTourismus Marketing Gesellschaft (TMGS) alsMarketingpartner. Als Ergebnis der Recherchen lie-gen derzeit vor:

➡ eine Übersicht „Touristische Führer-Broschüren inSachsen-Anhalt für Menschen mit Handicap“

➡ Übersicht „Spezialreiseveranstalter“➡ Argumentationshilfe „Vorteile einer barrierefreien

Umwelt“➡ Übersicht „Gebräuchliche Piktogramme“➡ Literaturempfehlungen➡ Erfassungsbogen (Empfehlung für Leistungsan-

bieter)➡ Zahlreiche rollstuhlgerechte Sehenswürdigkeiten,

Übernachtungs-, Freizeit- und Gastronomiean-gebote wurden erfasst und der TMGS zurVerfügung gestellt

Bislang lässt sich festhalten, dass es in Sachsen zwareine Vielzahl von Einzelinitiativen gibt, aber nochkein komplexes barrierefreies Freizeit- und Touris-musangebot existiert.In Freiberg kam es auf Initiative des Vereins “Regen-

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bogenhaus” zur Errichtung und zur Bewirtschaftungeines Hotels und Begegnungszentrums durch und fürMenschen mit und ohne Behinderung. Der Verein setztsich dabei zusammen aus sozial engagierten und fach-lich kompetenten Bürgern sowie Eltern und Absolventenvon Kursen der ländlichen Erwachsenen-bildung imFreistaat Sachsen e.V. und wurde 1997 gegründet.

Bestehend aus den zwei Teilprojekten “Qualifi-zierung” und “Investition”, sollte mit dem Projekt“Regenbogenhaus” auch ein Praxismodell begonnenwerden, von dem zukunftsweisende Impulse für Hilfenzum Abbau der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen mitBehinderung ausgehen sollen. Der Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e.V. (BAFV) übernahmdaher die berufliche Qualifizierung der Teilnehmerfür das Hotel- und Gaststättengewerbe. Parallel dazuwurde das eigentliche Hotel “Regenbogenhaus” kom-plett barrierefrei um- und ausgebaut (DIN-Vorschriften). Bei dem Gebäude handelte es sich umein eingetragenes Einzeldenkmal innerhalb einerunter Denkmalschutz stehenden Kasernenanlage(Fertigstellung Juli 2001). Für die Qualifizierung dergeistigbehinderten Jugendlichen wurden Mittel desEuropäischen Sozialfonds (ESF) aus dem ProgrammInterreg II sowie Fördergelder des ArbeitsamtesChemnitz eingesetzt. Für die Förderung der lernbe-hinderten Jugendlichen gab es ebenfalls Mittel ausder Freien Förderung nach § 10 SGB III.Hauptfördermittelgeber für die Kosten der Investitionwar das Sächsische Staatsministerium für Soziales,Gesundheit, Jugend und Familie mit ca. 50 % derGesamtkosten. Weitere Mittel flossen aus derSoftware AG-Stiftung, der Aktion Mensch, der Bankfür Sozialwirtschaft und des Arbeitsamtes.

Derzeit ist das Hotel geeignet für 32 Personen (11 DZund 2 FW). Zudem werden zahlreiche Service-leistungen angeboten (unter anderem Mobilitäts-service, Pflege- und medizinischer Service, Familien-service, Arrangements- und Pauschalprogramme, Se-minarpauschalen). In den Bereichen Küche, Service,Hauswirtschaft/Technik und Rezeption werden lern-und geistigbehinderte junge Menschen beschäftigt.Sie werden dabei von erfahrenen Fachkräften ange-leitet und betreut. Von den derzeit insgesamt 25Beschäftigten sind 19 lern- bzw. geistigbehindert. DieEinrichtung des Hotels ist geeignet, um den spezifi-schen Anforderungen von Rollstuhlfahrern, Seh- undHörgeschädigten, geistig Behinderten, Allergikern,Diabetikern sowie pflegebedürftigen Gästen gerechtzu werden. Als weitere Zielgruppe werden aber auchGäste ohne Behinderungen betrachtet, die dieVorteile einer barrierefreien Ausstattung zu schätzenwissen, wie z.B. Familien. Seit dem Projektende(31.08.2001) zu dem alle bisherigen Förderungenfür die Qualifizierung von Arbeitsamt und Euro-päischem Sozialfond ausgelaufen sind, trägt sich dasHotel “Regenbogenhaus” wirtschaftlich selbst.Schleswig-Holstein

Die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein hat eineInformations-Broschüre unter dem Titel „Ferien fürMenschen mit Behinderungen“ herausgegeben. Indieser Broschüre werden Unterkünfte mit behinder-tengerechter Ausstattung genauso wie Ausflugs-Tipsmit Zugängen zu Badestränden, Schwimmbädernund Tierparks etc. vorgestellt. Ebenso werden Fährenund Schiffsausflugfahrten aufgelistet. In jedem Ortwerden zuerst die Kontaktadresse des Ortes genannt,danach die Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen,die sich für behinderte Menschen im Ort befinden.Nach dieser allgemeinen Ortsvorstellung werdenUnterkünfte aufgeführt, die den spezifischen An-forderungen behinderter Menschen entsprechen.Dieses Verzeichnis wird alle zwei Jahre neu bearbei-tet und enthält auch teilweise Angaben überTürbreiten, Bewegungsflächen, Stufen (Anzahl undHöhe), Rampen etc. Des weiteren wurde in Schleswig-Holstein im Jahr 2002 an fünf Terminen dieAufmerksamkeitsveranstaltung der Handy-Cup durch-geführt. Der Handy-Cup soll dabei keine reine Ver-anstaltung sein, sondern eine Initiative, die Menschenmit ihren individuellen Bedürfnissen und Ferienortemit ihren individuellen Möglichkeiten zusammenführt.Dadurch soll ein Beitrag geleistet werden, umUnsicherheiten zwischen Gästen mit Behinderungenund Gastgebern abzubauen.

Jeder Urlauber erhält dazu von seinem Gastgeber fürdie Zeit seines Aufenthalts am Urlaubsort ein Handyzur Verfügung gestellt. Das Handy ist so präpariert,dass entweder per Tastendruck, Sprachanwahl oderSMS kostenfrei ein Beratungs- und Kompetenz-zentrum erreicht wird, das auf die Bedürfnisse vonMenschen mit Behinderung eingehen kann. DasZentrum steuert dann auch den Beratungs- undNotfallservice, das Erreichen von Zielorten, das Fin-den von geeigneten Unterkünften bzw. das Erfüllenvon individuellen Wünschen sowie die Organisationeines Begleitservices und einer ambulanten Pflege-betreuung. An das Zentrum werden alle Orte ange-schlossen, an denen der Handy-Cup durchgeführtwird (in diesem Jahr Grömnitz, Amrun, Sylt, Föhr,Timmendorfer Strand). Mit der HandyCup-Veran-staltung und der damit verbundenen Öffentlichkeits-arbeit in den Medien und vor Ort, wird genau dasKlientel erreicht, das Zielgruppe dieser Aktion ist. DieBevölkerung vor Ort, die Tourismusbetreiber, die Poli-tik der Gemeinden, der Kreise und des Landes sowienatürlich alle Menschen, die urlaubswillig undurlaubsfähig sind.

Th ringenMit dem Projekt „Barrierefreie Modellregion für inte-grativen Tourismus in Thüringen“ wurde die RegionThambach-Dietharz, Georgenthal, Ohrdruf, Oberhofund Luisenthal im Rahmen des im Frühjahr 1999gestarteten InnoRegio - Wettbewerbs des Bundesmini-steriums für Bildung und Forschung von 440Bewerbern als eine der 25 Siegerregionen prämiert.

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Die Trägerschaft für dieses InnoRegioprojekt hat derNaturpark Thüringer Wald e.V. übernommen, demfür die Durchführung des Projektes vom Bundes-ministerium für Bildung und Forschung insgesamtknapp 7,16 Mio. € zur Verfügung gestellt wurden.Als zukunfts- und förderfähig gelten unter anderemein Weiterbildungsprogramm für Gastronomen undHoteliers, in dem Wirte, Kellner und Hotelmanagerlernen sollen, wie man mit Behinderten umgeht. DasWeiterbildungsangebot soll in Zusammenarbeit desBehindertenverbandes Erfurt mit der Fachhochschule

Gotha durchgeführt werden. In einem weiteren Pro-jekt möchte der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Kuglervon der Fachhochschule Schmalkalden herausfinden,welche spezifischen Produkte in einem solchen Marktökonomisch sinnvoll sind und wie man sie auch ambesten auf den Markt bringt. Die einzelnen Projektesollen die ersten Schritte auf dem Weg zu einer bar-rierefreien Region und einem integrativen Tourismusmit Modellcharakter für ganz Deutschland darstellen.

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3.1 Situationsbeschreibung

Übergeordnetes Ziel der Landespolitik Sachsen-Anhalts ist es, Menschen mit Behinderungen88 mög-lichst optimale Lebensbedingungen zu bieten undallen ein Leben unter gleichen sozialen und kulturellenBedingungen zu ermöglichen. Dies wurde mit derVerabschiedung des Gesetzes zur Gleichstellung be-hinderter und nichtbehinderter Menschen in Sachsen-Anhalt vom 27.11.2001 (Gleichstellungsgesetz)besiegelt. Sachsen-Anhalt ist damit das zweite Bun-desland in Deutschland, das den Anspruch aufGleichstellung auf Landesebene festgeschrieben hat.

Der traditionelle Ansatz, die Behindertenpolitik vor-wiegend als Angelegenheit der Sozialfürsorge zubetrachten und vor allem auf die Rehabilitation vonMenschen mit Behinderungen abzuzielen, ist durchden gesellschaftlichen Anspruch, Menschen mitBehinderung vollständig und chancengleich in alleBereiche des politischen, wirtschaftlichen und sozia-len Lebens einzubeziehen, abgelöst. Folglich ist einKlima des Respekts und der Akzeptanz der besonde-ren Lebenssituation Behinderter zu schaffen und zufördern; ihre spezifischen Bedürfnisse sollen zumOrientierungsmaßstab und somit zum „Normalitäts-prinzip“ werden. Das Ziel heißt daher gesellschaftli-che Integration statt Ausgrenzung. Daraus folgt, dassdie Blickrichtung auf gemeinsame und verbindendeAspekte zu lenken ist89.

Zur Interessenvertretung und Einbindung in politischeEntscheidungsprozesse von behinderten Menschenhat die Landesregierung sowohl den „Runden Tischfür Menschen mit Behinderungen“ (1996) als auchden „Landesbehindertenbeirat“ (1992) eingerichtet.Die Mitarbeit am Runden Tisch steht allen Menschenmit und ohne Behinderung offen. Einmal im Jahr tagtder Runde Tisch zu den Themenkreisen der vierArbeitsgruppen:

➡ Behinderte und Arbeitswelt➡ Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit➡ Rehabilitation und Integration➡ Wohnen, Wohnumfeld und Infrastruktur

Aufgabe des Behindertenbeirates ist es, die Landes-regierung in Fragen der Behindertenpolitik zu bera-ten. Die Mitglieder werden aus den Reihen derBehindertenverbände benannt und durch das Sozial-ministerium berufen. Der Vorsitz des Landesbe-hindertenbeirates obliegt dem Landesbehindertenbe-auftragten. Auf kommunaler Ebene sind 22 Be-hindertenbeauftragte sowohl festangestellt als auchehrenamtlich tätig, als Ansprechpartner und zur

Wahrung der Interessen der Menschen mit Behin-derung.

Als spezifische Interessenvertretungen der Betroffenensind in Sachsen-Anhalt folgende Verbände tätig:

➡ Landesverband der Gehörlosen Sachsen-Anhalt e.V.➡ Landesverband der Schwerhörigen Sachsen-

Anhalt e.V.➡ Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-

Anhalt e.V.

Für die Interessen körperbehinderter Menschen undMenschen mit Lernschwierigkeiten engagieren sichlandesweit:

➡ der Allgemeine Behindertenverband Sachsen-Anhalt (AbiSA) e.V.

➡ der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen-Anhalt e.V.

➡ der Verein Lebenshilfe e.V.➡ der Verband der Kriegsopfer (VdK) Sachsen-

Anhalt e.V. sowie ➡ die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen-

Anhalt e.V.

Ziel und Zweck der Verbände ist es:

➡ Menschen mit Behinderung bei der Verwirklichungeines selbstbestimmten Lebens zu unterstützen,durch Hilfe zur Selbsthilfe,

➡ Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens-situation von Menschen mit Behinderung anzure-gen, zu fördern und durchzuführen,

➡ die fachlichen und gesellschaftspolitischen Interes-sen ihrer Mitglieder auf Landesebene zu vertretenund

➡ die breite Öffentlichkeit zu informieren über dieProbleme von Menschen, die mit einer Behin-derung leben.

Neben dem Engagement für die Anliegen behinder-ter Menschen im Land leistet der AbiSA auch eineneigenständigen Beitrag zu ihrer politischen unddemokratischen Interessenvertretung in Sachsen-Anhalt. So sind sowohl die Berufung des Landesbe-hindertenbeauftragten, die Durchführung der 1. Lan-desbaukonferenz als auch die Konferenz „Barriere-freies Sachsen-Anhalt“ auf das Engagement desAbiSA zurückzuführen. Mit der Durchführung derTourismuskonferenz „Sachsen-Anhalt – Tourismus füralle“ setzt sich der AbiSA für die Gestaltung und denAusbau eines barrierefreien Tourismus in Sachsen-Anhalt ein, um Gästen mit Behinderungen undBeeinträchtigungen, aber auch Betroffenen im Land,

3. Barrierefreier Tourismus in Sachsen-Anhalt

88 vgl. auch Kap 2.1.389 Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, 2002

Page 46: 10 Tourismus Fuer Alle

45

uneingeschränkte Reisemöglichkeiten sowie denungehinderten Zugang zu den kulturellen Einrich-tungen zu ermöglichen. Diesen hohen Anspruchumzusetzen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabevon Politik und Wirtschaft, Behinderten- und Touris-musverbänden.

Touristische Strukturen in Sachsen-Anhalt90

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen für dieTourismusentwicklung in Sachsen-Anhalt obliegt demMinisterium für Wirtschaft und Arbeit. Das ReferatTourismus koordiniert die Aktivitäten auf Landesebeneunter Beteiligung der Interministeriellen Arbeits-gruppe (IMAG) Tourismus sowie spezifischer intermi-nisterieller und interdisziplinärer Beiräte. Als zentraletouristische Außenmarketingorganisation des Landesist die Landesmarketing Sachsen-Anhalt GmbH(LMG) verantwortlich für:• die Entwicklung von Strategien für das Außen-

marketing des Landes • operative Außenmarketingmaßnahmen und• Controlling

Schwerpunkte der Arbeit des Landestourismus-verbandes sind die Vertretung der Belange des Touris-mus nach außen, gegenüber der Landesregierungund dem Landtag sowie über die Landesgrenzen hin-aus. Nach innen vernetzt der Landestourismusver-band die Aktivitäten der fünf touristischenRegionalverbände sowie der Fachverbände:• Tourismusverband Altmark e.V.• Fremdenverkehrsverband Anhalt-Wittenberg e.V.• Harzer Verkehrsverband e.V.• Magdeburger Tourismusverband Elbe-Börde-

Heide e.V.• Fremdenverkehrsverband Halle-Saale-Unstrut e.V.• Heilbäder- und Kurorteverband Sachsen-Anhalt e.V.• Verband der Campingplatzbetreiber Sachsen-

Anhalt • DEHOGA Sachsen-Anhalt

Den touristischen Regionalverbänden obliegt dasInnenmarketing einschließlich der Qualitätssicherungdes touristischen Angebotes. Sie betreuen die touristi-schen Leistungsträger vor Ort, unterstützen dieWeiterentwicklung der touristischen Leitbilder undLandesthemen und entwickeln touristische Produkte inZusammenarbeit mit den touristischen Leistungs-trägern. Der Harzer Verkehrsverband sowie dieFachverbände übernehmen außerdem Aufgaben desAußenmarketings in Zusammenarbeit mit der LMG.

Die wichtigsten Geschäftsfelder des Tourismus inSachsen-Anhalt sind:

• im Segment Kultur: Kulturtourismus, Städtetouris-mus und Industrietourismus

• im Segment Natur: Naturtourismus, Landtouris-mus, Wander- und Radwandertourismus sowieWassertourismus

• im Segment Gesundheit: Kur- und Bädertourismus.

Als landesweite Schwerpunktthemen des Tourismussind konzipiert:• Straße der Romanik – Entdeckungsreise in das

Mittelalter• Blaues Band – Wassertourismus in Sachsen-Anhalt • Gartenträume – Historische Parks in Sachsen-

Anhalt.• Sachsen-Anhalt – Luther‘s Land• Musikland Sachsen-Anhalt• UNESCO – Weltkulturerbe in Sachsen-Anhalt

Das Entwicklungsziel „Tourismus für Alle“ soll bei derEntwicklung und Vermarktung des gesamten touristi-schen Angebotes über alle Themen als ein permanen-tes Qualitätskriterium Berücksichtigung finden. DieInstallation des Marketingbeirates „BarrierefreierTourismus“ bei der Landesmarketinggesellschaft, be-stehend aus Vertretern der Ministerien, der touristi-schen und Behindertenverbände sowie anderer mitdem Thema betrauten Landesinstitutionen, ist einwichtiger Schritt bei der Umsetzung dieser anspruchs-vollen Zielstellung in allen Themen des Tourismus desLandes. Dabei spielt insbesondere der Gesundheits-tourismus eine wesentliche Verknüpfungsrolle.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste inSachsen-Anhalt beträgt 2,5 Tage. Sie ist am höchstenin der Altmark und im Harz mit jeweils 2,8 Tagen. Inden drei anderen Regionen beträgt die durchschnittli-che Aufenthaltsdauer 2,3 bzw. 2,4 Tage. Un-berücksichtigt in der Statistik sind die Übernachten-den in privaten Betrieben mit weniger als neun Bettensowie Übernachtenden bei Freunden und Ver-wandten. Bezieht man diesen „grauen“ Beher-bergungsmarkt in die Betrachtung ein, würden weite-re 5,7 Mio. Übernachtungen hinzuzurechnen sein. ImAusflugsverkehr werden für Sachsen-Anhalt ca. 59Mio. Tagesausflüge angenommen, was ebenfalls einenormes Potenzial darstellt. Obwohl Sachsen-Anhaltkein klassisches Urlaubsland ist, ist der Tourismus einbedeutender Wirtschaftszweig mit großem Wachs-tumspotenzial und hohen Arbeitsplatzeffekten92. Dadie Gästestatistik in Sachsen-Anhalt wie in Deutsch-land keine Aussagen beinhaltet zum Anteil derReisenden mit Behinderung und deren Herkunft, sollim folgenden verstärkt die Angebotsseite betrachtetwerden.

90 Siehe dazu zusammenfassend in „Handbuch des Tourismus in Sachsen-Anhalt“, Ministerium für Wirtschaft und Technologie des LandesSachsen-Anhalt und Hochschule Harz (2000) und „Wirtschaftsfaktor Tourismus in Sachsen-Anhalt“, Ministerium für Wirtschaft und Arbeitdes Landes Sachsen-Anhalt (2002).

91 Für detailliertere Informationen siehe „Wirtschaftsfaktor Tourismus in Sachsen-Anhalt“, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LandesSachsen-Anhalt (2002).

92 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, 2002

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Anhalt-Wittenberg

Altmark

Abb. 3-24: Entwicklung der Ank nfte in Sachsen-Anhalt 1991 bis 2001

Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Sachsen-Anhalt, 2002, eigene Darstellung Reppel + Partner

Abb. 3-25: Entwicklung der bernachtungen in Sachsen-Anhalt von 1991-2001

Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Sachsen-Anhalt, 2002, eigene Darstellung Reppel + Partner

Die touristische Nachfrage in Sachsen-Anhalt91

Die Entwicklung der Gästeankünfte und Übernachtungen der letzten zehn Jahre stellt sich in den fünf Reiseregionenwie folgt dar:

Page 48: 10 Tourismus Fuer Alle

47

3.2 Angebotsstruktur

3.2.1 Informationsangebote

Reisen und Urlaub sind für behinderte Menschenwichtige Faktoren der Integration und der Teilnahmeam Leben in der Gemeinschaft. Menschen mitBehinderung sind bei der Vorbereitung einer Reise mitwesentlich größeren Herausforderungen konfrontiert,weil sie entsprechend ihrer persönlichen Situationweit mehr Informationen benötigen, um entscheidenzu können, ob und unter welchen Voraussetzungeneine Reise möglich ist. Anhand der touristischenLeistungskette soll dies für die folgendenLeistungsmerkmale beispielhaft dargestellt werden:

Die Planung einer Reise nach oder in Sachsen-Anhaltgestaltet sich für Menschen mit Behinderung nochschwierig, weil viele der genannten Detailin-formationen in herkömmlichen Reiseprospekten,Imagebroschüren und Gastgeberverzeichnissen nichtenthalten sind und auch die Mitarbeiter in denStadtinformationen und Kurverwaltungen kaum

erschöpfend Auskunft geben können. Die Recherchenach buchbaren, touristischen Angeboten in Sachsen-Anhalt für Menschen mit Behinderung ergab bisherlediglich einen Reiseveranstalter (b&s Reisen fürBehinderte) mit drei buchbaren Angeboten und denentsprechenden Zusatzinformationen. Im Gegensatzdazu wurden bereits vielfach spezielle Behin-dertenführer für verschiedene Landkreise und Städteerarbeitet.

Die Behindertenführer sind eine wichtige Infor-mationsquelle für die Menschen mit Behinderung, diein der jeweiligen Region leben. Um sie für einenTouristen gleichermaßen nutzbar zu gestalten, solltenweitere Informationen wie Angaben zu Übernach-tungsmöglichkeiten, Stadtpläne mit Kennzeichnungvon behindertengerechten Toiletten und Behin-dertenparkplätzen, Hinweise zu Mobilitätsdienst-leistungen, Entfernungen etc. ergänzt werden. Pikto-gramme und Erläuterungen werden bislang nicht ein-heitlich gehandhabt.

Die beiden touristischen Führer mit speziellen

Leistungsmerkmal Informationsbedarf ist erforderlich f r:Vorbereitung, Information und Buchung Touristisches Angebot am Urlaubsort

klimatische Bedingungenmedizinische Betreuung, spezielle Dienstleistungen

Anreise / Abreise Zug- und Busverbindungen / UmsteigenZugang zu den Bahnsteigen / Zügen / Gepäckservice

Mobilität am Urlaubsort Entfernung vom Bahnhof zum Hotelbarrierefreie Verkehrs-InfrastrukturNutzungsmöglichkeiten des ÖPNV im Ort und für Ausflüge

Unterkunft Zugang zum Hotel und zum ZimmerOrientierung im HausAusführung der Zimmer und BadezimmerSicherheitseinrichtungen

Gastronomie Zugang zu hauseigenen Gaststätten bzw. Gaststätten im Ort/ Ausflugsgaststättenspezielle Speisekartenbehindertengerechte Toiletten, spezielle Dienstleistungen

Sport und Freizeit barrierefreie Sport- und Freizeit-/Wellnesseinrichtungen im Haus/im Ortspezielle Teilnahmemöglichkeiten und HilfsmittelAngaben zum Schwierigkeitsgrad von Wanderwegen

Veranstaltungen und Unterhaltung Veranstaltungen im Haus und in der UmgebungKinderspielplatz, Kinderbetreuung

Kultur und Kunst Zugang zu Kulturgütern, Museen, Kirchen usw.Zugang zu Theater, Kino, öffentlichen Gebäuden, Veranstaltungen, Ausstellungen

Ausflüge und Einkauf Ausflugsziele in der Umgebung, Angebote vor OrtZugang zu Bankfilialen, Geschäften, CafésStandorte von Behinderten-WCs

Quelle: In Anlehnung an Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V., 2002; nach AFI Alpenforschungsinstitut.

Abb. 3-26: Kritische Punkte im Verlauf einer Reise (touristische Leistungskette)

Page 49: 10 Tourismus Fuer Alle

48

Abb. 3-27: Vorhandene Behindertenf hrer in Sachsen-Anhalt

Landkreis / Stadt Titel HerausgeberAltmarkkreis Salzwedel Urlaub aus einer anderen Perspektive Amt für Wirtschaftsförderung,

1. Auflage 1999/2000Bernburg Ratgeber der Stadt Bernburg (Saale) Stadt Bernburg

für Senioren und behinderte MenschenBlankenburg / Harz Urlaub zum Wohlfühlen für unsere Behindertenverband

behinderten Gäste Blankenburg e.V. in Zusammenarbeitmit dem Harzklub-Zweigverein Herbergsmuseum

Dessau Wegweiser für Behinderte Integrationshaus „Die Brücke“ e.V.,2002

Halberstadt Halberstadt – Ein Wegweiser durch Diakonisches Werk im Kirchenkreisdie Domstadt, mit Hinweisen für Bürger Halberstadt e.V.mit Handicaps

Halle / Saale Stadtführer für behinderte Menschen – Halle Sozialverband VdK LandesverbandSachsen-Anhalt e.V. und Stadt Halle, 1995

Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Die Wörlitzer Anlagen – Informationen Kulturstiftung Dessau-Wörlitz,1999für Gäste im Rollstuhl

Landkreis Bitterfeld Wegweiser durch den LK Bitterfeld für LK Bitterfeld, 2. Auflage, 2002Menschen mit Behinderung

LK Anhalt Zerbst Behindertenwegweiser des LK Anhalt-Zerbst Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Regionalstelle Ost, 1999

LK Jerichower Land Städte- und Gemeindeführer durch den LK QSG Qualifizierungs- und„Jerichower Land“ Strukturförderungsgesellschaft mbH

Genthin, 2002LK Köthen Wegweiser für Behinderte der Bachstadt Deutscher Paritätischer

Köthen (Anhalt) und Landkreis Wohlfahrtsverband, Regionalstelle Mitte und Behindertenverband Köthen e.V., 2002

LK Mansfelder Land Wegweiser für Menschen mit Landkreis Mansfelder Land und Mobilitätseinschränkungen Club der Behinderten e.V., 2001

LK Merseburg-Querfurt Wegweiser für Behinderte Behindertenverband Querfurt e.V., 1999

LK Schönebeck Wegweiser für Menschen mit Behinderungen Behindertenverband Schönebeck e.V., 2000

LK Stendal Tourismusführer durch den LK Stendal mit Amt für Wirtschaftsförderung,dem Elb-Havel-Winkel - auch für Gäste mit 2002eingeschränkter Bewegungsfreiheit

Lutherstadt Wittenberg Stadt mit Weltkulturerbe – Stadtführer mit Wittenberg-Information,Informationen für Menschen mit Behinderung 2001

Magdeburg Stadtführer für behinderte Menschen – Landeshauptstadt Magdeburg / Magdeburg Sozial- und Wohnungsamt, 2002

Quedlinburg Stadtführer Quedlinburg – mit speziellen Stadt Quedlinburg, 1999Informationen für Behinderte

Sachsen-Anhalt Behindertenführer Sachsen-Anhalt Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft e.V., 1999

Zeitz Stadtführer für Behinderte – Stadt Zeitz Behindertenverband Burgenlandkreis e.V., 2000

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49

Informationen für Menschen mit Behinderungen derAltmark wie auch die Behindertenführer desLandkreises Mansfelder Land und der KulturstiftungDessau-Wörlitz zeigen, dass es durchaus möglich ist,den Informationsbedürfnissen von einheimischenBetroffenen und von betroffenen Gästen gleichbe-rechtigt zu begegnen. Insbesondere der Führer durchdie Wörlitzer Anlagen der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz zeigt beispielhaft die Verknüpfung vonKulturtourismus und barrierefreiem Tourismus.

3.2.2 ffentlicher Verkehr

Eine moderne Gesellschaft ist geprägt durch einhohes Maß an Mobilität. Mobilität ist Voraussetzungfür die Arbeitsteilung in der Wirtschaft und beeinflußtdie gesamtgesellschaftliche Entwicklung entschei-dend. Die meisten behinderten Menschen sind jedochin ihrer körperlichen Beweglichkeit beeinträchtigt undsomit auf effektive, sozial- und umweltverträglicheFortbewegungsmöglichkeiten angewiesen. Insbe-sondere im Freizeitbereich ist eine Alternative zumeigenen Auto nur selten gegeben.

Mit Hilfe des 1996 aufgelegten Schnittstellen-programms Sachsen-Anhalt ist es aber möglich,attraktive Zugangsstellen zur Bahn zu schaffen, diekurze Wege zwischen Bahn, Bus, Pkw und Fahrradbietet sowie auch zu Fuß gut zu erreichen sind. DieVerkehrsschnittstellen bieten in unmittelbarer NäheBushaltestellen, sichere Fahrradabstellmöglichkeitensowie Park+Ride-Parkplätze. Das Bahnhofsumfeldwird städtebaulich und verkehrsorganisatorisch auf-gewertet93. Mit der Gestaltung des Bahnhofsumfeldessind erste Barrieren beseitigt. Die barrierefreieNutzung des ÖPNV setzt jedoch auch den Zugang zuden Bahnhöfen, zu den Bahnsteigen sowie das Ein-und Aussteigen in die Züge voraus. Dies ist problem-los an den Bahnhöfen zu verzeichnen, die einenZugang zum ICE haben, wie beispielsweise Mag-deburg, Dessau, Halle, Lutherstadt-Wittenberg,Bitterfeld und Stendal. Unter der Service-Rufnummer01805 – 512 512 bietet die Bahn spezielle Auskünfteund Serviceleistungen an für Menschen mitBehinderung. Die Anfrage bei der Bahn ergab, dassneben Magdeburg, Halle und Dessau Halberstadt,Quedlinburg, Wernigerode und Stendal als barriere-freie Bahnstationen benannt sind. Als mobilitäts-freundlich gelten Bahnstationen, wenn die Bahn-hofsgebäude für mobilitätseingeschränkte Menschenzugänglich und das Ein- und Aussteigen mit Hilfemöglich ist. Als mobilitätsfreundliche Bahnstationensind Lutherstadt-Wittenberg, Lutherstadt-Eisleben,Bad Schmiedeberg, Schönebeck und Bad Kösen ein-gestuft.

Der Zugang zu Bus und Straßenbahnen ist barriere-

frei nur in entsprechenden Niederflurwagen möglich,die bei den Verkehrsbetrieben jedoch noch nichtdurchgängig und nicht auf allen Linien eingesetztwerden. Positive Beispiele sind die Straßenbahnen inMagdeburg und Halle bzw. die Citybusse inWernigerode. Vielerorts bieten Taxibetriebe undFahrdienste die Möglichkeit von Mobilitätsdienst-leistungen für Menschen mit Behinderung. Keines-wegs zufriedenstellend ist die Situation im ländlichenRaum, wenn Bahnhöfe bzw. Haltepunkte außerhalbder Ortschaften liegen, der Busverkehr vom Schüler-verkehr dominiert wird oder an den Wochenendengenerell eingestellt ist. Hier tragen die regionalenBehindertenvereine eine große Mitverantwortung,Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der Nah-verkehrspläne und die Berücksichtigung und Durch-setzung der Rechte aller mobilitätseingeschränktenPersonengruppen. Dieses Recht ist in § 8 (2) desGleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt gesetzlichverankert.

3.2.3 Beherbergungsbetriebe

Das statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weist per31.12.2001 für Sachsen-Anhalt 1155 touristischeBeherbergungsbetriebe aus mit einer Gesamtbetten-zahl von 58.456. Bei 875 Betrieben, das entsprichtca. 75 %, handelt es sich um Hotels, Pensionen undGasthöfe. In den Gastgeberverzeichnissen der fünfRegionalverbände sind 136 Beherbergungsbetriebeaufgelistet, mit Angeboten für Menschen mit Be-hinderungen. Dies entspricht einem Anteil von gerademal 12 %. Für den Hotel- und UnterkunftsführerHandicapped-Reisen Deutschland94 wurden 31 Be-herbergungsbetriebe mit ihren Angeboten undDetailinformationen für Rollstuhlfahrer, Geh-, Seh-und geistig behinderte Menschen vermessen. Bei denübrigen Angeboten sind weder die Anzahl der roll-stuhlgeeigneten bzw. behindertengerechten Zimmernoch die Qualität der baulichen Ausführung, insbe-sondere im Sanitärbereich, erkennbar.

Detailliertere Informationen sind im AngebotssegmentGruppenreisen verfügbar. Im Katalog der Kinder-,Jugend- und Familieneinrichtungen – „Gruppenunter-künfte“ sind seitens der Landesvereinigung KulturelleJugendbildung Sachsen-Anhalt e.V. 131 Beher-bergungsangebote ausgewiesen, von denen 40 einenVermerk „behindertengerecht“ aufweisen. Nebenkonkreten Informationen zu Begehbarkeit undAusstattung sind ebenfalls Hinweise auf spezielleDienst- und Versorgungsleistungen im Umland enthal-ten. Diese Einrichtungen werden in erster Linie vonSchulklassen sowie von Vereinen und Verbändengenutzt und verfügen im Durchschnitt über zwei bisvier rollstuhlgerechte Zimmer. Der größte Teil des Angebotes an behindertengerech-

93 Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, 2002 94 Escales, 2001, S. 462 f.

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50

ten Zimmern wird von den Hotels mit Komfort- bzw.First Class-Niveau im entsprechenden Preissegmentvorgehalten. Dies betrifft in erster Linie die Stadt-hotels, aber auch größere Hotels in touristischenZielorten, bei denen Aufzug, Konferenz- und Ver-anstaltungsräume zum Standard des Hausesgehören. Betreiber von Pensionen und Gasthöfen,zumeist im Familienbetrieb, haben diese Investitionbisher gescheut. Ein Nachrüsten scheitert vielfach anden finanziellen Möglichkeiten der Anbieter.Angebote im unteren Preissegment bieten in ersterLinie die Gruppenunterkünfte, barrierefreie Ferien-häuser und Ferienwohnungen bilden die Ausnahme.Nahezu alle Privatunterkünfte sind als behinderten-freundlich einzuordnen, d.h. die Benutzung ist nur mitHilfe möglich.

3.2.4 Gastst tten

Die meisten Gaststätten sind für Rollstuhlfahrer mitoder ohne Hilfe zugänglich. Die wenigsten verfügenjedoch über ein problemlos nutzbares behindertenge-rechtes WC. Selbst in neu errichteten Hotels derKategorie Komfort bzw. First Class weisen die zumRestaurantbereich zugehörigen Toiletten vielfacherhebliche bauliche Mängel auf, die die Benutzungder Toilette erschweren bzw. unmöglich machen. DieGrundfläche ist vielfach zu gering gewählt, Raum-zuschnitte sind falsch bemessen, überdimensionierteWaschbecken behindern den Zugang zum WC, sodass WCs nur von einer Seite begehbar sind, Türenöffnen nach innen oder lassen sich nicht verriegeln.Eine Speisekarte in Blindenschrift war in keinemRestaurant vorhanden. Das Personal war jedoch injedem Fall bereit, die Speisekarte vorzulesen. WeitereServiceangebote wie Wickeltische, spezielle Sanitär-produkte und Ersatzrollstühle wurden lediglich ineinigen Hotels und nur auf besondere Anfrage zuge-sagt. Im Bereich der Gastronomie besteht der größteHandlungsbedarf, mobilitätseingeschränkten Menschenden barrierefreien Zugang zu gewähren und dies alsSelbstverständlichkeit anzuerkennen. Ein wichtigerSchritt in der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzesin Sachsen-Anhalt im Bereich Gastronomie wird dieAnbindung der Vergabe der Gaststättenkonzessionan die barrierefreie Gestaltung der Gasträume sein.

3.2.5 Freizeitangebote

Informationen zur Zugänglichkeit von Freizeit- undKultureinrichtungen sind in erster Linie denBehindertenführern der Städte und Landkreise95 sowiedem Führer „Museen und Sammlungen in Sachsen-Anhalt“ zu entnehmen. Allerdings enthalten diesePublikationen in aller Regel nur Hinweise für Roll-stuhlfahrer, die wiederum auch von den jeweiligenMöglichkeiten des Betroffenen oder eines Helfers ab-hängig sind. Die Mehrheit der Freizeitangebote ist

nur mit Hilfe zugänglich.

Da in absehbarer Zeit nicht alle Museen undFreizeiteinrichtungen optimal umgebaut werden kön-nen, ist es wichtig, in der Übergangsphase auch zuimprovisieren. Große Hilfe leisten dabei die persönli-chen Erfahrungsberichte von Betroffenen, wie sie bei-spielsweise unter der Internetadresse www.rollstuhl-urlaub.de abrufbar sind oder Informationen vonBetroffenen für Betroffene, beispielsweise die Ver-öffentlichungen „Reiseziele im Rollstuhl“ von HartmutSmikac.

Gerade im Freizeitbereich ist die Unterstützung derBehindertenvereine vor Ort gefragt, wenn es darumgeht, den Zugang zu bestimmten Kulturgütern undFreizeiteinrichtungen zu prüfen und die entsprechen-den Hinweise und Informationen für Besucher mit ein-geschränkter Mobilität zusammenzustellen und in denentsprechenden Publikationen den Besuchern zurKenntnis zu geben. Im gemeinsamen Dialog vonBetroffenen und Betreibern und aufgrund der persön-lichen Erfahrungen und Erlebnisse besteht dieChance, gemeinsam akzeptable Lösungen zu finden.

3.2.6 ffentlicher Raum

Mit der Änderung der Baugesetzgebung in Sachsen-Anhalt sind nunmehr alle Investoren verpflichtet, beiBaumaßnahmen im öffentlichen Bereich den barriere-freien Zugang zu berücksichtigen und entsprechendeSanitäreinrichtungen vorzuhalten. Positive Ergebnissesind im Bereich der öffentlichen Verwaltungen zu ver-zeichnen, beispielsweise der Zugang zu Ämtern undBehörden, zum Landtag Sachsen-Anhalt, zu Bank-filialen, Ärztehäusern, Krankenhäusern etc. Aberauch im Bereich der Museen und beim Zugang zuBibliotheken wurde eine Vielzahl an baulichen Ver-änderungen vorgenommen, um Barrieren abzubau-en. Positive Beispiele sind hier:- die Lutherhalle in Wittenberg - das Stadtschloss in Dessau- das Schaubergwerk Büchenberg bei Elbingerode - die Stadtbibliothek in Halberstadt- Kulturhistorisches Museum Magdeburg

Vorbildwirkung bei der Gestaltung barrierefreier In-frastruktur haben die Heilbäder und Kurorte inSachsen-Anhalt. Bei der Errichtung bzw. Sanierungder Therapieeinrichtungen und Kliniken sowie in denbenachbarten Kurgebieten wurde die barrierefreieGestaltung konsequent umgesetzt, so dass sämtlicheambulanten wie stationären Kurangebote auch vonMenschen mit Behinderung durchgeführt werden kön-nen. Problematisch gestaltet sich dagegen dieSituation im privaten Beherbergungsbereich. DieKurhotels verfügen in der Regel nur über ein oderzwei behindertengerechte Zimmer und dies aus-

95 vgl. Kap 3.2.1

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51

zwei behindertengerechte Zimmer und dies aus-schließlich in der Kategorie Komfort bzw. First Class.Mit der verstärkten Orientierung der Kurorte auf dasThema „Wellness am Kurort“ und der konsequentenUmsetzung des Qualitätsmanagements über die DINISO 9000/2000 wird ebenfalls eine Verbesserungder Situation in den privaten Beherbergungsbetriebenangestrebt.

3.3 Konkrete Stärken-Schwächen-Bilanz

Zur Beurteilung der gegenwärtigen Situation des bar-rierefreien Tourismus in Sachsen-Anhalt wurden achtKriterien gewählt, um die vorhandenen Stärken undSchwächen gegenüberzustellen.

Informationsangebote

Beherbergungsangebote

Service

Abb. 3-28: Stärken-Schwächen-Bilanz in Hinblick auf die kritischen Punkte der Reisekette

Neun Landkreise und acht Städte habenbereits Behindertenführer erarbeitet.Der Museumsführer Sachsen-Anhalt ent-hält ebenfalls Hinweise für Menschen mitBehinderung.Der Führer durch die Wörlitzer Anlagenfür Gäste im Rollstuhl wurde dreisprachigerarbeitet.

Punktuell sind hervorragende Angeboteentstanden im Hotelbereich (z.B.Düsedau, Schollene) wie auch im Bereichder Familienunterkünfte (Arendsee).

Die Orientierung im Haus sowie dieErreichbarkeit der Zimmer, des Restau-rants und der Freizeitbereiche mittels Liftsind in den meisten Häusern gut gelöst.

Informationen wenden sich in erster Liniean betroffene Bürger. Für Touristen fehlenAngaben zur besseren Orientierung undzu Schwierigkeitsgraden. Es gibt keine flächendeckendenInformationsangebote bzw. keine zentra-le Stelle, die Auskünfte erteilen kann.Weder Hausprospekte nochGastgeberverzeichnisse enthaltenAngaben zu den maßlichenGegebenheiten.Informationen zu barrierefrei zugängli-chen Angeboten liegen nur selten dortvor, wo sie von Touristen nachgefragtwerden.

Das Umfeld ist oftmals nicht barrierefreizugänglich.Parkplätze befinden sich nicht in derNähe des Eingangsbereiches. Neben behindertengerechten Zimmernkonzentrieren sich die Aktivitäten bei derbehindertenfreundlichen Gestaltung inerster Linie auf stufenlose Zugangswege.Es gibt selten barrierefreie Freizeitange-bote außerhalb des Hauses.Es fehlen Angebote im Segment Ferien-häuser und Ferienwohnungen.Kaum ein Haus verfügt über behinderten-gerechte Zimmer für zwei Rollstuhlfahrer.

Nahezu unmöglich ist die Benutzung vonSauna bzw. Pool.Kaum ein Hotel verfügt über einen sepa-raten Rollstuhl für den Poolbereich oderüber mobile Galgen etc.Unter Menschen mit Behinderung werdennahezu ausschließlich Rollstuhlfahrer ver-standen.Akustische Signale in Aufzügen oderSpeisekarten in Blindenschrift bilden eherdie Ausnahme.Es gibt keinen Hinweis auf Serviceleistungenfür Blinde oder Hörgeschädigte.

Kriterium Stärken Schwächen

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52

Kommunikation mit dem Gast

Gaststätten

Freizeit- und Kultureinrichtungen

Regionale Kooperation

In den Häusern, die bereits vermessenwurden, erhält der Gast auf Anfrage kon-krete Auskünfte zur Situation im gesamtenHaus.

Die meisten Gaststätten sind barrierefreioder mit Hilfe zugänglich.

Positiv ist das Angebot in der Landes-hauptstadt sowie in den Kreis- und kreis-freien Städten des Landes zu beurteilen.Es gibt eine Vielzahl an Freizeitmöglich-keiten in der Natur, die barrierefrei zu-gänglich, aber nirgendwo erfasst sind(Rad- und Wanderwege).

Vorstoß mit der Landeskonferenz „Touris-mus für Alle“, um über den Tourismusmehr Lebensqualität für die Bevölkerungzu schaffen.Das Engagement Behinderter, mit denÄmtern für Wirtschaftsförderung zusam-menzuarbeiten und diese bei der Erar-beitung der Behindertenführer zu unter-stützen.Das Engagement Betroffener, persönlichdie Angebote zu testen und ihre Er-fahrungen in Reisebeschreibungen weiter-zugeben.

Kaum ein Hotel weist einen barrierefreienEmpfangsbereich auf.Die wenigsten Hoteliers informieren sichüber die Erlebnisse und Erfahrungen ihrerbehinderten Gäste am Ort.Empfehlungen für Tagesausflüge sindkaum bekannt.Behinderte Menschen werden als Ziel-gruppe nicht umworben.Das Personal ist unsicher im Umgang mitBehinderten, deren Wünschen und Be-dürfnissen. Geschulte, auf die Bedürfnissebehinderter Menschen spezialisierte Mit-arbeiter bilden die Ausnahme.Die Unkenntnis der Erfordernisse führt zuFehlinterpretationen von Begriffen wierollstuhlgerecht, behindertengerecht, bar-rierefrei und damit zur Unzufriedenheitder Gäste.

Die wenigsten Gaststätten verfügen über einBehinderten-WC bzw. weisen eines aus,das nur für Gehbehinderte benutzbar ist.Hotels und Gaststätten berücksichtigenden behinderten Gast nur am Rande.

Bei der Bewertung „barrierefrei“ stehenausschließlich bauliche Anforderungenbzw. der Zugang zu Gebäuden im Vor-dergrund.Es gibt seitens der Betreiber nur einegeringe Bereitschaft zur Improvisation.Das Spannungsfeld Denkmalschutz undbarrierefreier Zugang ist noch nichtzufriedenstellend geklärt, positive Er-fahrungen aus anderen Regionen werdenzu wenig genutzt.

Die Zusammenarbeit der Behinderten-verbände untereinander ist kaum gege-ben. Die Durchsetzung der Interessen dereigenen Mitglieder steht im Vordergrund,mit der Orientierung auf den Tourismussind die meisten Verbände überfordert.Die zumeist ehrenamtliche Tätigkeit derBehindertenbeauftragten lässt nur einengeringen zeitlichen Rahmen für Ko-operation zu.Nur wenige Hotels kooperieren mit Reise-veranstaltern, die Reisen für behinderteMenschen durchführen.Die Sensibilisierung der Leistungsträger imTourismus für das Thema an sich wie fürdas Marktpotenzial reicht noch nicht aus,„Barrieren“ in den Köpfen abzubauen.

Kriterium Stärken Schwächen

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53

Die Stärken-Schwächen-Bilanz zeigt, dass es punktu-ell in Sachsen-Anhalt durchaus hervorragendeAnsätze für eine barrierefreie Angebotsgestaltunggibt, sowohl im privaten wie auch im öffentlichenBereich. Zur Erreichung der Zielvorstellung, Sachsen-Anhalt zur Modellregion für einen „Tourismus fürAlle“ zu entwickeln, fehlt derzeitig noch das flächen-deckende einheitliche und gemeinsame Vorgehenaller beteiligten Akteure, insbesondere der Leis-tungsträger.

3.4 Potenziale für buchbare barriere-freie Angebote

Auf der Grundlage der 136 Einträge in denGastgeberverzeichnissen der fünf Reiseregionen wur-den zunächst 43 Beherbergungsbetriebe ausgewählt,für die es galt, die tatsächliche Situation im Haus zuerfassen und geeignete Angebotsbestandteile vor Ortzu recherchieren, für eine Angebotsentwicklung imRahmen der touristischen Schwerpunktthemen. AlsKriterien für die Auswahl der Betriebe wurden ange-setzt:

• der Beherbergungsbetrieb befindet sich in einemtouristisch interessanten Ort96,

• im Umfeld befinden sich bedeutende Kulturgüteroder Freizeitangebote97

• das Beherbergungsangebot lässt sich den touristi-schen Jahres- bzw. Schwerpunktthemen zuordnen 98

• der Betrieb verfügt über möglichst mehrere behin-dertengerechte Zimmer99

• der Betrieb befindet sich in Zentrumsnähe und istmöglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreich-bar100

Für die Beurteilung der Angebote wurde ein Check-listensatz erarbeitet, der die detaillierte Informations-erfassung in den Bereichen:

• Barrierefreie Unterkunft / gastronomischer Betrieb• Freizeitangebote• Verkehrsangebote• Service• Barrierefreie Gestaltung des Ortes• Informationsangebote

ermöglicht und die Vergleichbarkeit der Daten ge-währleistet. Eine zusammengefasste Musterchecklistebefindet sich im Anhang dieses Handbuches101. Derkomplette Satz wird den Leistungsträgern mit demKooperationshandbuch der Landesmarketingge-sellschaft zur Verfügung gestellt.Für 24 Angebote liegen nunmehr sämtliche Detail-informationen in den Bereichen Unterkünfte/Gast-ronomie und Service vor. Die Beurteilung derSituation in den Bereichen Freizeitangebote, barriere-freie Ortsgestaltung und Verkehr sind für jedesAngebot zusammengefasst in einer Situationsbe-schreibung dargestellt. Sowohl die hauseigenenPauschalen als auch die Kurangebote sind als buch-bare Angebote mit konkreten Leistungen und Preisenuntersetzt. Für die anderen Angebotsvorschläge kön-nen bisher nur die Übernachtungen gebucht werden,die Einbindung der Angebotsbestandteile imFreizeitbereich in entsprechende Pauschalen ist nur inZusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und denTouristinformationen möglich.

Modellhafte und nachahmenswerte Initi-ativen im Bereich der touristischen An-gebotsentwicklung in Sachsen-Anhalt Nachfolgend sollen deshalb zehn Beispiele vorgestelltwerden, die einerseits diesen integrativen Ansatzeines touristischen Angebotes entwickelt haben undandererseits als „Muster“ für - hoffentlich viele –nachahmungswillige Anbieter aus Hotellerie, Kulturetc. dienen sollen. Die Ansprechpartner und Adressenzu den jeweiligen Initiativen sind im Anhang zu fin-den102

Marketing Die Einrichtung des Marketingbeirates„Barrierefreier Tourismus“ bei der LMG.Die konsequente Orientierung auf einenTourismus für alle und keine separateVermarktung von Angeboten für Behin-derte.

Viele Betroffene kennen die Freizeit- undAusflugsangebote in ihrem Umfeld selbstnicht. Im Harz gibt es keinen Behindertenbe-auftragten, der Auskünfte erteilen kann. Tourismusentwicklung und Lebensqualitätwerden nicht als Einheit verstanden.

Kriterium Stärken Schwächen

96 vgl. auch Kap 3.197 vgl. auch Kap 3.198 vgl. auch Kap 3.1 99 vgl. auch Kap 3.2 100 vgl. auch Kap 3.2.2101 vgl. auch Kap. 6.1102 vgl. Kap. 6.5.4

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1. Integrationsdorf (IDA) in Arendsee –Integrative AngebotsgestaltungDas IDA ist eine Begegnungs-, Schulungs- undFamilienerholungsstätte für Behinderte, Nicht-behinderte und Familien mit den entsprechendenVersorgungsleistungen. Betreiber ist eine gemeinnüt-zige GmbH, Gesellschafter ist der ParitätischeWohlfahrtsverband des Landes Sachsen-Anhalte.V..Modellhaft am Unternehmenskonzept sind diekonsequente Umsetzung des Integrationsgedankenssowie die barrierefreie Gestaltung der Unterkünfte,Außenanlagen und Freizeiteinrichtungen. Das IDAbietet Familien wie Gruppen ideale Urlaubs- und Frei-zeitbedingungen.

2. Landhotel Albrechtshof in Düsedau –Heilen und WohlbefindenDas Landhotel „Albrechtshof“ in Düsedau ist das ersteHotel in Sachsen-Anhalt, das als barrierefreieFerienanlage in der Kategorie First Class konzipiertund realisiert wurde. Beispielhaft sind die Einrichtungder behindertengerechten Zimmer und die Gestaltungdes Wellnessbereiches, der ebenfalls barrierefreizugänglich ist. Die Außenanlagen und die Kreativ-werkstätten bieten verschiedenste Betätigungsmög-lichkeiten unter fachgerechter Anleitung und Be-treuung. Die Unternehmensphilosophie „im Einklangmit der Natur“ spiegelt sich in allen Teilbereichen desAngebotes wider, ob Altmärkische Kräuterküche,Kräuterkosmetik oder hauseigene Landbäckerei undHofladen.

3. Landurlaub in ScholleneBeispielhaft am Angebot des Hotels am See inSchollene ist die Verbindung von Natur und Kulturunter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse vonMenschen mit Behinderung. Das „Haus am See“ bie-tet, eingebettet in eine Anlage für betreutes Wohnen,vier behindertengerechte Doppelzimmer in einer sehrattraktiven Ausstattung. Im Ort sind die Wege,Straßenquerungen sowie Zugänge zu öffentlichenEinrichtungen barrierefrei zugänglich. Die neu errich-tete Mühlenberg-Brauerei bietet neben attraktivenVeranstaltungen auch fünf Arbeitsplätze für behinder-te Jugendliche.

4. Die Wörlitzer Anlagen – Informationenfür Gäste im Rollstuhl Informationsbe-reitstellung für Menschen mit BehinderungDas Besondere an diesem Parkführer der Kultur-stiftung Dessau-Wörlitz über das zum UNESCOWeltkulturerbe gehörende Gartenreich ist, dass erneben Informationen zur Geschichte der Anlagen undderen Zugänglichkeit auch eine Vielzahl an prakti-schen Hinweisen enthält, die Rollstuhlfahrer in dieLage versetzen, selber zu entscheiden, ob sie das eineoder andere Ziel selbstständig aufsuchen können.Anhand einer durchgängigen farblichen Kenn-zeichnung können Schwierigkeiten bei der Überwin-dung von Wegstrecken bzw. der Zugang zu den

Gebäuden im Vorfeld durch den Betroffenen beurteiltwerden. Der Parkführer enthält alle für Touristen nütz-lichen Informationen und Karten in Deutsch, Englischund Französisch.

5. „Mit allen Sinnen“ – Weiterbildungsver-anstaltung von Mitarbeitern im Museums-bereich im Umgang mit BehindertenUnter dem Titel „Mit allen Sinnen“ veranstaltete derMuseumsverband Sachsen-Anhalt e.V. im Jahr 2001in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband derMuseumspädagogen und dem ostdeutschen Mu-seumsverband drei Schulungen für Museums-mitarbeiter im Umgang mit behinderten Menschen.Ziel der Veranstaltungsreihe war es, anhand konkre-ter Beispiele Anregungen und Lösungen aufzuzeigen,Museen für Menschen mit Behinderung zu er-schließen. Dabei ging es sowohl um die Überwin-dung baulicher Barrieren als auch um dieVerbesserung der Betreuung im Museum selbst.Insgesamt nahmen 110 Mitarbeiter an diesen Veran-staltungen teil. Die Initiative „Mit allen Sinnen“ ist indieser Form einmalig in Deutschland. Durch denMuseumsverband Sachsen-Anhalt e.V. ist geplant, dieErgebnisse der Fortbildung in konkreten Projektenumzusetzen, wie beispielsweise in der Erarbeitungvon Reliefkarten für Blinde, insbesondere für dieBurgen, Klöster und Kirchen an der Straße derRomanik oder die Erarbeitung eines speziellenMuseumsführers für Rollstuhlfahrer.

6. Das Landsberger Museum - Arbeit mitgeistig behinderten Menschen Das Landsberger Museum besteht aus drei eigenstän-digen Einrichtungen: dem Heimatmuseum „BernhardBrühl“, der romanischen Doppelkapelle „St. Crucis“und dem historischen Stadtarchiv. Das Museums-konzept ist ein nachahmenswertes Beispiel für denUmgang mit Museumsbesuchern, die in ihren geisti-gen und körperlichen Fähigkeiten beeinträchtigt sind.In Landsberg arbeitet das Museum eng mit derRegenbogenschule für geistig behinderte Kinderzusammen. Das Museum veranstaltet mehrmals imJahr Sonderausstellungen zu historischen, naturkund-lichen oder künstlerischen Themen, die von denSchülern gern angenommen werden. Aber auchArbeiten der Schüler der Regenbogenschule, wie Mal-oder Bastelarbeiten, werden im Museum ausgestellt.

7. Kulturhistorisches Museum Magdeburg– barrierefreie Umgestaltung eines denk-malgeschützten GebäudesDas Kulturhistorische Museum Magdeburg ist eindenkmalgeschütztes Gebäude aus der Wende vom19. zum 20. Jahrhundert. In umfangreichen Sa-nierungsmaßnahmen wurde das Museum für dieAusstellung über Otto den Großen und das Herr-schaftszentrum Magdeburg im 10. Jahrhundert her-gerichtet. Beispielhaft an der Sanierung ist zu erwäh-nen, dass der Zugang zu den Ausstellungen durch

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den Einbau von Rampen, Aufzug und Behinderten-WC baulich im Gebäude selbst und ästhetisch her-vorragend gelöst wurde. Im Museum werden auchzukünftig in erster Linie hochrangige Sonderaus-stellungen zu sehen sein, wie hoffentlich 2006 dieAusstellung „Heiliges Römisches Reich“.

8. Beispielhafte Lösungen für den barriere-freien Zugang zu kulturellen Einrichtungendurch moderne, ästhetisch ansprechendeAnbauten

Franckesche Stiftungen zu Halle – BibliothekDurch die Errichtung eines gläsernen Zwischenbausist nun auch für Rollstuhlfahrer der Blick in die 1698durch August-Hermann Francke gegründete histori-sche Bibliothek möglich. Die Fachbibliothek ist für alleBesucher zugänglich und nutzbar.

Gleimhaus in HalberstadtDas Gleimhaus, benannt nach dem damaligenVerwalter des Halberstädter Domstifts, ist das zweitäl-teste deutsche Literaturmuseum. In einem modernenAnbau konnten Lift und Sanitäreinrichtungen nach-gerüstet werden, so dass der Besuch des Gleimhausesheute auch Rollstuhlfahrern möglich ist.

Lutherhalle in Lutherstadt-WittenbergDie Lutherhalle gehört gemeinsam mit demMelanchthonhaus in Wittenberg und dem Geburts-und Sterbehaus Luthers zum UNESCO-Welterbe. Umden Zugang zur Lutherhalle auch Rollstuhlfahrern zuermöglichen, wurde an der Westseite des Gebäudesein Zwischengebäude errichtet, das ein zweitesTreppenhaus sowie einen Lift aufnimmt. PositiverNebeneffekt durch die Auslagerung von Funktions-flächen ist die Erweiterung der Ausstellungsfläche.Seit Dezember 2000 wurde die Lutherhalle umfang-reich saniert.

Lyonel-Feininger-Galerie in QuedlinburgDie Lyonel-Feininger-Sammlung in Quedlinburg istder umfangreichste geschlossene Bestand vonGrafiken des Künstlers. Die Galerie befindet sich mit-ten in der historischen Altstadt von Quedlinburg.Durch einen 1997 errichteten Erweiterungsbau ist dieBesichtigung der Sammlungen auch Rollstuhlfahrernmöglich.

9. Öffnung von Behinderteneinrichtungenfür den TourismusDie Lebenshilfe im Landkreis Quedlinburg gGmbHbetreibt in ihren Behindertenwerkstätten am Standorteiner der ältesten Papiermühlen Ostdeutschlands inWeddersleben, ein Papiermuseum und eine profes-sionelle Handschöpferei. Zum Angebot gehörenWorkshops und Projekttage, die in erster Linie von

Schulklassen nachgefragt werden. Eine Schauwerk-statt und ein Museumscafé befinden sich auch imhistorischen Zentrum von Quedlinburg, deren Be-wirtschaftung ausschließlich durch behinderteMenschen, unter Anleitung, erfolgt.

10. Barrierefreie Ortsgestaltung des Stadt-zentrums in HalberstadtIn nur 17 Monaten Bauzeit wurde in der 1200-jähri-gen ehemaligen Bischofsstadt Halberstadt ein neuesStadtzentrum errichtet als ein Musterbeispiel fürInnenstadtsanierung. Dieses neue Stadtzentrum, mitseinem Herzstück, dem Rathaus, das an alter Stellemit historisch nachgebildeter Westfassade wiederer-richtet wurde, ist auf dem gesamten Areal barrierefreizugänglich. Dies gilt für die öffentlichen Gebäudeund die Einkaufspassage, mit Einschränkungen auchfür die ansässige Gastronomie.

3.5 Trends und Perspektiven des„Tourismus für Alle“ in Sachsen-Anhalt

Tourismus ist weltweit eine der wichtigsten Wachs-tumsbranchen. Allein in Deutschland wird durch denTourismus inzwischen ein Bruttoumsatz von mehr als140,6 Mrd. Euro erzielt. Dies entspricht einem Anteilvon rund 5 % am Bruttoinlandprodukt. Mit rund 2,8Millionen Arbeitsplätzen ist der Tourismus auch einerder bedeutendsten Arbeitgeber. In Sachsen-Anhaltwurde im Jahr 2001 in gewerblichen Beherbergungs-betrieben ein Bruttoumsatz von 466 Mio. Euro erzielt.Rechnet man die Umsätze der nichtgewerblichen undder Campingbetriebe hinzu, ergibt sich sogar einBruttoumsatz von 558 Mio. Euro. Dies ergibt einenAnteil von etwa 5 % am BIP. Im Jahr 2000 waren inSachsen-Anhalt ca. 41.000 Personen im Gastge-werbe tätig103.

„Tourismus für Alle“ ist europaweit ein expandieren-des Wirtschaftsfeld. Er bietet den verschiedenen Des-tinationen die Chance, ihre Wettbewerbsposition zuverbessern und neue Nachfragepotenziale zu er-schließen. „Tourismus für Alle“ ist nicht nur ein Quali-tätsmerkmal, sondern ein imagebildender Faktor,auch für die Zielgruppe der Nichtbehinderten. In derLandespolitik Sachsen-Anhalts standen, bezogen aufdie Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, bis-her jedoch sozialpolitische Erwägungen im Vor-dergrund. Die Chance für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt wurde bisher unterschätzt. So geht es nicht nurum Aufträge für die Bauindustrie bei der Ver-besserung der touristischen Infrastruktur, sondernauch um die Nutzbarkeit von Verkehrsmitteln, dieZugänglichkeit öffentlicher Gebäude und langfristig

103 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, 2002.

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um die Bereitstellung spezifischer Einrichtungs-gegenstände mit dem dazugehörigen Service und derNeu- und Weiterentwicklung von Produkten imGastgewerbe wie im Haushalt. Zudem bietet jedeInvestition in die barrierefreie Umgestaltung einesHotels, einer Gaststätte, einer kommunalen oderFreizeiteinrichtung mehr Lebensqualität für die einhei-mische Bevölkerung und gleichfalls auch die Chance,Menschen mit Behinderung einen attraktivenArbeitsplatz zu bieten.

Durch das Wirtschaftsministerium, die Landesmarke-tinggesellschaft und den Allgemeinen Behinderten-verband in Sachsen-Anhalt (AbiSA) wurde anlässlichder Landestourismuskonferenz 2001 die Forderungnach einem „Tourismus für Alle“ erhoben, um beson-ders Menschen mit Behinderungen und Beein-trächtigungen neue kulturelle und wirtschaftlicheChancen zu bieten und damit die Voraussetzungenfür ihre umfassende gesellschaftliche Teilhabe zuschaffen104. Mit der Verabschiedung des Behinder-tengleichstellungsgesetzes ist die gesetzliche Grund-lage gegeben, wirksame Konzepte und Strategien zuentwickeln, dieses anspruchsvolle Ziel umzusetzen.Allen Beteiligten ist klar, dass diese Aufgabe nurgesamtgesellschaftlich und in enger Zusammenarbeitmit den Behinderten selbst zu lösen ist.

Mit der Erarbeitung der Behindertenführer ist einAnfang gemacht. Der weitaus schwierigere Partbesteht in der Organisation der Zusammenarbeit derverschiedenen Akteure, mit den Touristikern dieFreizeitangebote zu bewerten, Forderungen zu erläu-tern, Hinweise zu geben zum Umgang mit behinder-ten Menschen. Gleichfalls muss Aufklärungsarbeitgeleistet werden im Bereich der Hotellerie undGastronomie, um bauliche Mängel bei derGestaltung von Zimmern und Sanitäreinrichtungen inbestehenden Einrichtungen zu beheben und zukünftigvon vorn herein zu vermeiden. Architekten undBauingenieure sind gefordert, die DIN-Vorschriftenanzuwenden und einzuhalten. In der Aus- undWeiterbildung von Mitarbeitern im touristischenDienstleistungsbereich muss der Umgang mit behin-derten Menschen und deren Bedürfnissen in dieLehrpläne einbezogen und trainiert werden. Aberauch die Beauftragten der Behindertenverbände kön-nen von den Erfahrungen der Touristiker im Land pro-fitieren. Das vorliegende Handbuch soll zu all diesenAktivitäten die Grundlage bilden.

Handlungsbedarf Die Prüfung der Angebote vor Ort hat ergeben, dassein enormer Handlungsbedarf besteht, damit Touristenzukünftig die attraktiven touristischen Angebote, die dasLand zu bieten hat und mit denen international auchgeworben wird, barrierefrei erleben können:

1. Es ist unumgänglich, sämtliche Bestandteile einesAngebotes auf dessen Zugänglichkeit zu über-prüfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinn-voll ist, die Prüfung durch einen Behinderten vor-zunehmen, gemeinsam mit dem Betreiber undeinem Touristiker. Die Erfahrung der Be-hindertenbeauftragten vor Ort ist für dieseAufgabe unumgänglich.

2. Die Prüfung der Angebote muss anhand der be-stätigten Checklisten vorgenommen werden, umdie Vergleichbarkeit und Eindeutigkeit der Aus-sagen zu garantieren. Die Daten sollten in einezentrale Datenbank übertragen werden, um denZugriff wie auch die Datenpflege zu ermöglichen.

3. Zu jedem geprüften Objekt muss eine Situations-beschreibung erstellt werden, die praktischeHinweise zur Überwindung der Barrieren gibtund aus der der tatsächliche Schwierigkeitsgradzu erkennen ist. Anhand der Informationen ausden Checklisten und der Situationsbeschreibungist gemeinsam festzulegen, welche Informationengrundsätzlich und welche auf Anfrage bereitge-stellt werden müssen. Dies gilt nicht nur für dieRollstuhlfahrer, sondern auch für Menschen mitSeh-, Hör- oder geistiger Behinderung. Sämt-liche Informationen sollten auch mehrsprachigbereitgestellt werden.

4. Gemeinsam mit den regionalen Tourismusver-bänden und der Landesmarketinggesellschaftsollte eine Prioritätenliste der Objekte erstelltwerden, deren barrierefreie Zugänglichkeit be-sonders bedeutsam ist. Gemeinsam mit denBehindertenbeauftragten sollten dann Lösungs-möglichkeiten bzw. Übergangslösungen ent-wickelt werden.

5. Eine weitere Aufgabe dieses Gremiums sollte da-rin bestehen, interessante Ausflugstipps zu erar-beiten, die auch Aktivitäten im Freien mit ein-schließen.

6. Insbesondere im Bereich der Gastronomie undder Hotellerie sollten finanzielle Anreize geschaf-fen werden, behindertengerechte Toiletten, Auf-züge, Signalanlagen, Behindertenparkplätze,Eingangsbereiche und notwendige Einrichtungs-gegenstände nachzurüsten und damit vorhande-ne Barrieren zu beheben.

7. Bei Neubauten sollten keine Abstriche in derAusführung zugelassen werden.

8. Finanzielle Anreize sollten auch geschaffen wer-den für den Neu- und Umbau von barrierefreien

104 www.abisa.de/forder.htm, 2002

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Ferienwohnungen. Dieses Marktsegment ist inSachsen-Anhalt völlig unterrepräsentiert.

9. Gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben sindLösungen für barrierefreie Verkehrsangebote imÖPNV zu entwickeln. Ferner muss dafür Sorgegetragen werden, dass die Information über diekonkrete Situation an den Bahnhöfen über dieMobilitätsberatungsstelle auch korrekt wiederge-geben wird.

10. Gemeinsam mit der IHK und dem DEHOGA soll-ten Ausbildungsinhalte entwickelt werden, damitdie Aus- und Weiterbildung von Personen imtouristischen Dienstleistungsgewerbe um dieKomponente: „Umgang mit behinderten Men-schen“ erweitert wird.

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Heutzutage ist es selbstverständlich, dass die Gästekomplette Leistungsbündel erwarten, die von ver-schiedenen unabhängigen Anbietern bereitgestelltwerden. Eine besondere Stellung bei der Entwicklungdes touristischen Gesamtangebotes kommt dabei denFremdenverkehrsorten und -gebieten („Destina-tionen“) zu. Der Begriff Destination steht an dieserStelle übergreifend für die verschiedenen Anbieterwie Fremdenverkehrsgemeinde, -gebiet, -region, -land,aber auch für Stadt oder Landschaft. Destinationenlassen sich allgemein betrachten als geografische,landschaftliche, sozio-kulturelle oder organisatorischeEinheiten mit ihren Attraktionen und regionalenBesonderheiten, die von den Kunden/Touristen auchals solche erkannt werden. Aus ökonomischer Sichtspricht man auch von „kollektiven Produzenten“ bzw.„touristischen Wettbewerbseinheiten“105. Eine wesent-liche Aufgabe des Destinationsmanagements bestehtfolglich darin, die auf einzelne Zielgruppen bezoge-nen Leistungsbündel so zu optimieren, dass sie dieGästewünsche möglichst umfassend befriedigen.

Wie im vorausgehenden Kapitel geschildert, sind dieUrlaubsaufenthalte und das Reisen von Menschen mitMobilitätseinschränkung in Sachsen-Anhalt, trotzpunktuell positiver Entwicklungen in den vergangenenJahren, noch immer mit erheblichen Schwierigkeitenverbunden. Exakte Informationen über Reiseziele, diesich mit der individuellen Beeinträchtigung besuchenund genießen lassen, sind, wenn überhaupt, dannnur mit enormem Zeitaufwand zu erhalten. Die An-reise zum Urlaubsziel sowie die Fortbewegung vorOrt sind ebenfalls nur begrenzt oder mit hohem orga-nisatorischen Aufwand zu realisieren, bestenfalls mitdem eigenen Auto. Der Wert des Aufenthalts vor Ortwird zudem dadurch geschmälert, dass nur Teile destouristischen Angebotes wahrgenommen werden kön-nen. Diese schwierige und unbefriedigende Situationist das Ergebnis zahlreicher Defizite über alle Be-reiche des privaten und öffentlichen Lebens hinweg.

Um letztendlich in Sachsen-Anhalt die allgemeineReserviertheit gegenüber der Erschließung touristi-scher Angebote für Menschen mit Behinderung bzw.Mobilitätseinschränkungen zu durchbrechen undgleichfalls die gesellschaftliche Verpflichtung der ver-schiedenen touristischen Leistungsträger einzufor-dern, ist es neben der ökonomischen Aufklärungs-und Überzeugungsarbeit auch erforderlich, denVerantwortlichen entsprechende Hilfestellungen zugeben. Nur dadurch kann es ihnen gelingen, erfolg-reich Maßnahmen abzuleiten. Trotz verschiedensterAnstrengungen in den unterschiedlichsten Bereichen

rund um das Thema Barrierefreiheit steht dieserAufgabenbereich derzeit auch in den meisten ande-ren Reisezielen immer noch am Anfang und bietetdaher vielfältige Chancen und Gestaltungsmög-lichkeiten. Um die mit dem Thema für die Reiseziele inSachsen-Anhalt verbundenen Möglichkeiten nutzenzu können, ist es daher dringend notwendig, sichrechtzeitig und konsequent auf allen Ebenen undbreiter gesellschaftlicher Basis damit auseinander zusetzen.

4.1 Wettbewerbspositionen

Die unterschiedlichen Reiseziele in Deutschland sehensich einem ständig zunehmenden Wettbewerbgegenüber. Zwischenzeitlich haben sich die touristi-schen Angebote der deutschen Reisedestinationen soweit angenähert, dass es kaum noch möglich ist,Wettbewerbsvorteile allein über das quantitative tou-ristische Angebot zu erzielen.

Das Marktsegment „Tourismus für Alle“ bzw. „barrie-refreier Tourismus“ bietet vor diesem Hintergrund fürDestinationen die Chance, ihre Wettbewerbspositionnachhaltig zu verbessern und neue, zukunftsträchtigeNachfragepotenziale zu erschließen106. Damit esgelingen kann, das enorme – aber bislang nur unzu-reichend beachtete – Kundenpotenzial der Menschenmit Mobilitätseinschränkung zukünftig erfolgreich zuerschließen, ist das koordinierte Zusammenwirkenvon vielen Partnern erforderlich. Erfolgreich ange-gangen werden kann das Thema „Barrierefreiheit“für den Tourismus nur mit Hilfe eines gesamtgesell-schaftlichen Ansatzes. Die Partner aus den Bereichender Tourismuswirtschaft, Politik, Verwaltung und derBehindertenverbände müssen dabei gemeinsam mitjeweils eigenem Verantwortungsbereich an einer bar-rierefreien Gestaltung des Reiseziels arbeiten107.

Als Gewinner wird Sachsen-Anhalt aus diesemWettbewerb um neue Kundenpotenziale nur dannhervorgehen, wenn es gelingt, eine auf die Gäste-bedürfnisse zugeschnittene barrierefreie Angebots-und Produktgestaltung zu realisieren. Das beginnt beider Nutzbarkeit von Verkehrsmitteln- und -systemenzum und im Zielgebiet, der Zugänglichkeit von öffent-lichen und privaten Einrichtungen und Gebäuden(z.B. Beherbergungsbetriebe und Gastronomie) undsetzt sich fort über die gesamte touristische Infra-struktur (Kultur- und Freizeiteinrichtungen). Damit dieErschließung von Wettbewerbsvorteilen gelingenkann, müssen den Gästen entsprechende Lösungs-

4. Anforderungen an das Destinationsmanagement in Sachsen-Anhalt

105 Freyer, 2001, S. 177 ff. 106 Neumann, 2002, S. 2107 vgl. auch Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH, 2001, S. 45 f.

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möglichkeiten für diese Problemfelder angebotenwerden108. Letztendlich wird Sachsen-Anhalt als Landin diesem Markt dann erfolgreich sein, wenn es inden unterschiedlichen Bereichen frühzeitig die bestenLösungen anbietet. Insellösungen können und dürfendabei nur der Anfang sein. Ein schlüssiges Gesamt-konzept und eine überzeugende Umsetzungsstrategiesind für einen erfolgreichen Marktauftritt unumgäng-lich.

Imagebildende FaktorenIn den letzten Jahren ist die herausragende Stellungdes Wirtschaftsfaktors Tourismus verstärkt in dasBlickfeld der Öffentlichkeit und der Politik getreten.Die Bedeutung dieser Dienstleistungsbranche wirdnicht allein durch die rein ökonomischen Kennzahlenbestätigt, sondern die touristischen Angebotsstruk-turen tragen auch in nachhaltiger Weise zu einempositiven Imagetransfer bei. Ein positives touristischesImage eines Landes kann daher auch Standort-entscheidungen in anderen wirtschaftlichen oder ge-sellschaftlichen Bereichen positiv beeinflussen. Einerfolgreiches Arbeiten im Destinationsmanagementlässt sich also nicht nur an einer touristischenUmsatzsteigerung messen. Die Arbeit muss sich eben-so an den übergeordneten Zielen der Wirtschafts-förderung und der Steigerung des positiven Imagesfür das Land Sachsen-Anhalt orientieren.

Eine erhebliche Chance, das Image Sachsen-Anhaltspositiv zu beeinflussen, bietet sich durch den „barrie-refreien Tourismus“. Indem es allen Menschen gleich-berechtigt ermöglicht wird, am allgemeinen Tourismusin Sachsen-Anhalt teilzunehmen, wird mehr Komfortfür alle Reisenden erreicht, was letztlich auch einerQualitätssteigerung gleichkommt. Da niemand mehrvon den Urlaubsangeboten ausgeschlossen wird,ergibt sich durch die barrierefreie Gestaltung nichtnur ein positives Image der Destination bei derGruppe der mobilitätseingeschränkten Menschen,sondern auch andere Gästezielgruppen und auchEntscheidungsträger aus verschiedenen Bereichen derGesellschaft werden das wohlwollend registrieren.Dazu ist es erforderlich, dem Thema in der gesamtenDarstellung des Reiseziels eine hohe Bedeutung bei-zumessen und konsequent die Botschaft „Tourismusfür Alle“ sowohl nach außen als auch nach innen zukommunizieren109. Die konsequente Einhaltung von Vorschriften undRichtlinien sowie die Berücksichtigung der Belangebehinderter Menschen sind als ein erster Schritt anzu-sehen, um „Barrierefreiheit“ als Selbstverständlichkeitin allen Bereichen des öffentlichen und privaten

Lebens anzuerkennen. Nur so wird die Zielvor-stellung, Sachsen-Anhalt als Modellregion für barrie-refreien Tourismus zu entwickeln, umsetzbar sein.Dazu müssen neben den baulichen auch die kommu-nikativen Barrieren überwunden werden. DieMenschen in Sachsen-Anhalt, mit ihren unterschiedli-chen Bedürfnissen müssen das Gleichstellungsgesetzmit Leben erfüllen und die „Selbstverständlichkeit“Barrierefreiheit vorleben. Dadurch wird es gelingen,flächendeckend ein annähernd gleichmäßiges Ni-veau im Bereich der Infrastruktur und bei den Dienst-leistungen zu erzielen. Über eine daraus resultieren-de allgemeine Imagesteigerung für das Land gelingtes dann auch, nachhaltig das Gästeaufkommen inSachsen-Anhalt auszubauen.

Eine Chance, die breite Öffentlichkeit über dieses an-spruchsvolle Ziel und die Maßnahmen dafür zu infor-mieren, bietet bereits die nationale Eröffnungsver-anstaltung zum Jahr der Menschen mit Behinderung2003 in Magdeburg, zu der dieses Handbuch prä-sentiert wird110. Bundesweit wird besonders dieAufmerksamkeit der Menschen mit Behinderung aufdieses Ereignis gerichtet sein, wodurch sich eine her-vorragende Gelegenheit bietet, Sachsen-Anhalt alsGastgeber und Reiseland für alle Menschen zu prä-sentieren.

Alleinstellungsmerkmale Alleinstellungen und Spezialisierungen sind unum-gänglich, wenn es einer Destination gelingen soll, einunverwechselbares Profil zu entwickeln, um dadurcheine dauerhafte und profitable Alleinstellung imWettbewerb zu erreichen. Dadurch wird es ermög-licht, sich dauerhaft positiv von den Angeboten derKonkurrenz abzuheben111. Barrierefreiheit alsgesamtgesellschaftliches Qualitätskriterium und derAnsatz „Tourismus für alle“ lassen sich für Sachsen-Anhalt nur dann zu Alleinstellungsmerkmalen ent-wickeln, wenn sie als Qualitätskriterium bei derAngebotsentwicklung und Vermarktung konsequentberücksichtigt werden. Hervorragende Voraus-setzungen hierfür bieten die im Land Sachsen-Anhaltkonzipierten touristischen Landes-, Jahres- und Ver-stärkerthemen. Zu empfehlen ist deshalb, die bereitsetablierten Alleinstellungsmerkmale bei den touristi-schen Angeboten (z.B. Romanik, Luther, Garten-träume etc.)112 aufzugreifen und so zu profilieren,dass sie dem Qualitätsanspruch „barrierefrei“ ge-recht werden. Die dazu notwendigen Voraus-setzungen und Maßnahmen müssen daher in der tou-ristischen Qualitätsoffensive des Landes verankertwerden.

108 Neumann, 2002, S. 2109 vgl. auch Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH, 2001, S. 45110 www.bma.de, 2002111 Haedrich, 2001, S. 283112 vgl. auch Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Tourismus, 2002, S. 9

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4.2 Qualitätsstrategie

In Zeiten eines sensibler werdenden Preis-Leistungs-bewusstseins der Kunden und einer größeren Reise-erfahrung bei den anspruchsvoller werdendenGästen wird die Qualität touristischer Angebote zueinem immer entscheidenderen Verkaufsargument.Eine entsprechende Qualität der Angebote wird vonden Gästen zumeist als Selbstverständlichkeit voraus-gesetzt. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrundeiner immer älter werdenden Gesellschaft. Eine bar-rierefreie Gestaltung der touristischen Angebotebedeutet grundsätzlich Komfort und Sicherheit für alleMenschen. Auch Menschen ohne Mobilitätsein-schränkungen sind dankbar, wenn sie dieses Plus anQualität genießen können.

Jeder Gast freut sich über einen Lift im Hotel, selbstöffnende Türen, Duschen ohne Stufen, Haltegriffe,geräumige Toiletten und Zimmer etc. Auch dieNutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird durch einenstufenlosen Einstieg für alle Menschen bequemer. DieBarrierefreiheit muss daher selbstverständlich sein füralle Lebensbereiche113.

Der sich aus der Barrierefreiheit ableitende Qualitäts-anspruch bezieht sich aber nicht nur auf die Güte undBeschaffenheit der „touristischen Hardware“. Ins-besondere an die „touristische Software“ kommenumfassende Ansprüche hinzu. Besonders die Dienst-leistungen und der Service müssen auch als solcherverstanden werden. Notwendig sind daher Service-garantien, die als Leistungsversprechen dienen.Neben einer selbstverständlichen Freundlichkeit imUmgang mit den Gästen müssen auch die Gäste-ansprache und der korrekte Umgang mit den Gästenvermittelt werden. Entsprechende Schulungs- undQualifizierungsmaßnahmen des Personals, um zumeinen Berührungsängste abzubauen und zum ande-ren die den Anforderungen der Gäste entsprechen-den Informationen und Hilfsmittel parat zu haben,sind daher unerlässlich114.

Definition von Qualitätskriterien Um die mit einer barrierefreien Gestaltung des touri-stischen Angebotes zu erzielende Qualitätssteigerungauch zu erreichen, aufrechtzuerhalten und entspre-chend weiter zu vermitteln, ist es erforderlich, dassentsprechende Kriterien formuliert werden, anhandderer die Entwicklung und der aktuelle Stand objektivnachvollzogen werden können. Dazu ist es zunächstnotwendig, dass einheitliche, verbindliche Mindest-standards definiert werden, die in der Folge landes-weit Anwendung finden. Daraus ergibt sich für diepotenziellen Gäste eine wesentliche Erleichterung hin-

sichtlich der Vergleichbarkeit von touristischenAngeboten. Anhand dieser Mindeststandards müssenlandesweit entsprechende Überprüfungen der touristi-schen Infrastruktur vorgenommen werden. Dabei mussgewährleistet sein, dass die Überprüfungen sorgfältigvorbereitet und durchgeführt werden, entsprechendeSchulungen und Qualifikationen des Erhebungsper-sonals sind unabdingbare Voraussetzung für dieQualität der Datenerfassung. Die Beurteilung undBewertung der überprüften Angebotsbestandteile solltensinnvollerweise aus einer Hand erfolgen.

Um bei den Nutzern dieser Bewertungen das erfor-derliche Vertrauen zu schaffen, müssen die entspre-chenden Hintergrundinformationen über die Vor-gehensweise bei der Erhebung einsehbar gemachtwerden. Zum einen lässt sich dadurch eine entspre-chende Transparenz der Erhebungsergebnisse erzeu-gen, und zum anderen wird es dem Nutzer der Datenermöglicht, die Zuverlässigkeit des Datensatzes abzu-schätzen. Auf die Verständlichkeit und Handhab-barkeit der angebotenen Lösungen ist ebenfalls größ-ter Wert zu legen. Um den potenziellen Gästen eineeinfache und zeitsparende Möglichkeit zur Be-schaffung der für die Reisevorbereitung dringendbenötigten Informationen zur Verfügung zu stellen,sollten auch die Chancen des Internets intensivgenutzt werden. Auch die Möglichkeiten entsprechen-der Einträge in die bereits existierenden, spezialisier-ten Internetdatenbanken müssen geprüft werden115. Ineiner immer internationaler werdenden Welt sindzudem die Mehrsprachigkeit und Berücksichtigungtransnationaler Standards bei der Aufarbeitung undPräsentation der touristischen Angebote als weiterezentrale Qualitätskriterien anzusehen.

Qualitätssicherung Damit es gelingt, ein erreichtes Qualitätsniveau dau-erhaft zu sichern und auszubauen, sind dringend ent-sprechende Kontrollmaßnahmen der Erhebungs-ergebnisse notwendig. Größte Bedeutung kommtdabei der regelmäßigen Aktualisierung sämtlicherAngebotsbestandteile zu. Diese Informationen überdie Abstände der Überprüfung mit der damit einher-gehenden Aktualität der Zahlen müssen ebenfalls fürjedermann einsehbar und nachvollziehbar sein.Damit es gelingt, über aktuelle Entwicklungen aufdem Gebiet des barrierefreien Tourismus informiertzu bleiben, muss auch eine intensive Auseinan-dersetzung mit den Wettbewerbern erfolgen. Durchdie Berücksichtigung von Informationen über Modell-projekte (Best-Practice-Beispiele) auch aus anderenLändern bzw. Bundesländern wird es möglich, eigeneFehler zu vermeiden und neue Lösungsansätze aufzu-greifen116.

113 Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen-Anhalt, 2001, S. 3 f.114 vgl. dazu auch Schulungsmaterial der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo), 2002115 z.B. www.stadt-fuehrer.net, www.you-too.net, www.komm-network.de, www.barrierefrei-mobil.de116 vgl. auch ausgewählte Beispiele für Modellprojekte im Anlagen- und Serviceteil unter Kap 6.2

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Als kostengünstige, aber sehr ergiebige Quelle fürVerbesserungen ist außerdem der regelmäßigeErfahrungsaustausch mit den Gästen anzusehen.Durch deren persönliches Feedback und die Be-rücksichtigung der Hinweise von Betroffenen wird esmit einfachen Mitteln möglich, ein entsprechendesund von allen Gästen geschätztes Qualitätsniveauaufrecht zu erhalten. Zudem trägt ein persönlichesGespräch enorm zum Abbau von Berührungsängstenbei.

4.3 Vermarktungsstrategien

Derzeit existiert in Sachsen-Anhalt wie in Deutschlandinsgesamt noch eine erhebliche Diskrepanz zwischenden spezifischen Anforderungen und Bedürfnissenvon Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen undder tatsächlichen Angebotssituation im touristischenBereich. Damit es dem Land gelingen kann, sich indem Wachstumsmarkt „barrierefreier Tourismus“ ent-sprechend zu positionieren, um dadurch eine deutli-che Nachfragesteigerung in dem Wachstumssegment„Tourismus für Alle“ zu erreichen, sind geeignete, auf-einander abgestimmte Strategien zu entwickeln.

Dadurch wird auch die Entwicklung forciert, Sachsen-Anhalt als barrierefreie Modellregion zu etablieren,in der die Lebensqualität aller Menschen im Landerhöht wird. Grundvoraussetzung hierfür ist derflächendeckende Ausbau der barrierefreien Infra-struktur. Von entscheidender Bedeutung dafür ist aberauch, dass es gelingt, den Begriff der Barrierefreiheitim Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern.Dadurch wird das entsprechende Interesse für dieseThematik geweckt, und dringend erforderlicheAktivitäten werden initiiert. Barrierefreiheit muss zurSelbstverständlichkeit werden. Die Instrumente, diedas Marketing bietet, müssen deshalb auch ihren ent-sprechenden Einsatz im eigenen Land finden. Auchdie in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen mitMobilitätseinschränkung werden nämlich die barrie-refreien Angebote zu schätzen wissen.

Grundsätzlich wird aber der nationale Markt alswichtigster Absatzmarkt für die barrierefreien touristi-schen Angebote angesehen. Entsprechend der vor-ausgegangenen Empfehlungen, soll für die Ver-marktung des barrierefreien Tourismus keine eigen-ständige Vermarktungsstrategie entworfen werden.Die gleichberechtigte Nutzbarkeit der touristischenAngebote von allen Gästen soll vielmehr als zusätzli-ches Qualitätsmerkmal in die bewährten Ver-marktungsstrategien und die Qualitätsoffensive desLandes aufgenommen werden. Wie bislang auch, sol-

len der Nachfragemarkt segmentiert und die Gästemit entsprechenden neigungsorientierten Angebotenangesprochen werden (Marktsegmentierungsstrate-gie)117. Als Zusatznutzen bekommen sie jetzt aller-dings auch noch die Barrierefreiheit der Angebotegeboten, wodurch sich die Gästezufriedenheit in allenAngebotsbereichen erhöht. Durch die Marktsegmentierung wird es auch möglich,die unterschiedlichen Präferenzen der Gäste mitMobilitätseinschränkung an Reise- und Urlaubs-angebote zu berücksichtigen. Dadurch wird einehöhere Individualität der touristischen Angebote er-zielt, und die Reiseentscheidung der Gäste wird nichtallein über den Preis getroffen, sondern auf Grund-lage individueller Präferenzen (Präferenzstrategie)118

– z.B. für bestimmte Themen wie Romanik, Luther,Gartenträume etc.

4.4 Grundanforderungen an dasMarketing eines „Tourismus fürAlle“

Der touristische Markt hat sich heutzutage in weitenBereichen zu einem Käufermarkt entwickelt. Dieunterschiedlichen touristischen Nachfragesegmentemit den unterschiedlichen Ansprüche der Gästemachen daher eine immer differenziertere Markt-bearbeitung erforderlich. Gleichzeitig sehen sich dieAnbieter touristischer Leistungen auch mit zunehmen-den Forderungen nach einem verantwortungsbewuss-teren Verhalten konfrontiert. Neben den ökologischenAnsprüchen rückt die soziale Komponente dabeiimmer stärker in das öffentliche Bewusstsein und dientletztlich auch zunehmend als Entscheidungsgrundlagefür die Wahl eines touristischen Angebotes119.

Schwer nachvollziehbar ist daher, weshalb trotz desmit einer barrierefreien Gestaltung des Tourismus ver-bundenen attraktiven Marktpotenzials bislang relativwenige Anbieter touristischer Leistungen in diesemMarktsegment investiert haben. Erklärungsansätze,die für dieses Verhalten herangezogen werden kön-nen, haben vor allem mit bestehenden Informations-defiziten in den verschiedensten Bereichen zu tun.Anzuführen ist in diesem Zusammenhang vor allemdie weit verbreitete Unkenntnis unter den touristischenLeistungsträgern über das mit dieser Zielgruppe ver-bundene Marktpotenzial120. Die abwartende Haltungergibt sich aber auch aus der Unsicherheit der touri-stischen Akteure im Umgang vor allem mit behinder-ten Menschen. Aus der Unkenntnis der Bedürfnisseresultieren dann auch Hemmungen und Ängste impersönlichen Umgang. Auch die Befürchtung, dasssich andere Gäste gestört fühlen könnten und die sich

117 Kreilkamp, 2001, S. 320118 Kreilkamp, 2001, S. 320 119 Haedrich, 2001, S. 39120 Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH, 2001, S. 22

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daraus ergebende Unsicherheit hinsichtlich derWechselwirkung mit anderen Zielgruppen kannsicherlich als Ursache für den zögerlichen Umgangmit dem Thema und der Zurückhaltung bei Inves-titionen in diesem Bereich angeführt werden.

Aus diesen allgemeinen und weit verbreiteten Infor-mationsdefiziten in den unterschiedlichsten Bereichenresultiert eine Haltung, die einer Forcierung der bar-rierefreien Angebotsentwicklung und einer offensivenBekanntmachung im Wege steht, wodurch letztlichInnovationspotenziale ungenutzt bleiben. Damit die-ser Kreislauf durchbrochen werden kann, liegt esauch in der Verantwortung der touristischen Ver-bände und Organisationen in Sachsen-Anhalt, durchentsprechend abgestimmte Marketingaktivitäten beiden touristischen Leistungsträgern und gesellschaftli-chen Entscheidungsträgern Aufmerksamkeit für dasThema „Barrierefreiheit“ zu schaffen und erforderli-che Hilfestellungen zu geben. Nur durch die Nutzungvon Synergieeffekten, den wirkungsvollen Einsatz derzur Verfügung stehenden Marketingmittel und dieSchaffung effizienter Strukturen bei der Entwicklungund Aufarbeitung barrierefreier Angebote lässt sichdie Nachfrage nach barrierefreien Angeboten aktivsteigern.

4.4.1 Angebots- undProduktentwicklung

Die verschiedenen Urlaubs- bzw. Reiseangebote sindder zentrale Bestandteil der gesamten Marketing-planung für das Destinationsmanagement eines jedenReiseziels. Alle Marketingaktivitäten können nur inenger Rückkoppelung mit dem touristischen Ange-boten getroffen werden. Ausgehend von den spezifi-schen Bedürfnissen und Anforderungen der Reisen-den mit Mobilitätseinschränkung, sind die vorhande-nen touristischen Angebote in Sachsen-Anhaltzukünftig so auszugestalten bzw. weiter zu ent-wickeln, dass jedem Gast eine gleichberechtigteNutzung ermöglicht wird. Primäres Ziel muss es alsosein, allen Menschen die Teilnahme an den bereitsvorhandenen Angeboten zu ermöglichen und nicht,spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungoder Mobilitätseinschränkung zu entwickeln. Damitwird bereits bei der Angebotsplanung gewährleistet,dass es nicht zu einer Ausgrenzung („Gettoisierung“)einzelner Personenkreise kommt.

Bei der zukünftigen Angebotsgestaltung muss aberauch berücksichtigt werden, dass Menschen mitMobilitätseinschränkung keinesfalls weniger an-spruchsvoll sind als alle andere Reisenden. Auch siewollen während ihres Urlaubsaufenthaltes etwas

Besonderes erleben und haben vielfältige kulturelleund sportliche Interessen, die es bei der Konzeptionder Angebote zu berücksichtigen gilt. Deshalb gehörtzu einem vollkommenen Urlaub auch wesentlich mehrals allein eine barrierefreie Unterkunft. Aufgrund derEinschränkung in ihrer Mobilität ist innerhalb derZielgruppe zudem die Vorliebe für Gruppenreisennicht sonderlich ausgeprägt. Reisen werden überwie-gend selbstständig geplant und individuell durchge-führt121. Um solche insgesamt sehr anspruchsvollenAngebotskonzeptionen zu entwickeln und die einzel-nen Leistungsbestandteile zukünftig so zu modifizie-ren, dass sie den spezifischen Anforderungen ent-sprechen, bedarf es eines koordinierten Vorgehensund eines Zusammenwirkens aller Akteure imSachsen-Anhalt-Tourismus.

In einem ersten Schritt in diese Richtung ging es des-halb zunächst darum, die in Sachsen-Anhalt vorhan-denen Angebotspotenziale zu identifizieren und –aufbauend auf diesen Potenzialen – entsprechendeÜberprüfungen und Weiterentwicklungen vorzuneh-men, um diese möglichst optimal zu nutzen122. Damitsich diese entwickelten barrierefreien touristischenAngebote aber auch verkaufen lassen, müssen sie ineinem weiteren Schritt den spezifischen Markt-erfordernissen entsprechend aufgearbeitet, gestaltetund publik gemacht werden. Die unterschiedlichenLebenssituationen und Interessen der Menschen müs-sen sich daher auch in den touristischen Angebotendes Reiseziels widerspiegeln. Einen sehr gutenRahmen bieten für Sachsen-Anhalt die touristischenSchwerpunktgeschäftsfelder Natur- (Land-, Wander-,Radwander- und Wassertourismus), Kultur- (Städte-und Industrietourismus) und Gesundheitstourismus(Kur- und Bädertourismus) sowie die Schwerpunkt-regionen Altmark, Dessau-Wörlitzer Gartenreich,Harz und die Weinregion Saale-Unstrut123. Für dieerfolgreiche, zukünftige barrierefreie Weiterent-wicklung des touristischen Angebotes in Sachsen-Anhalt gilt es folgendes zu berücksichtigen:

Empfehlungen➡ Es ist allgemein unerlässlich, barrierefreie An-

gebote mit in die touristische Angebotspalette auf-zunehmen.

➡ Diese müssen auch als solche in den Gast-geberverzeichnissen gekennzeichnet werden.

➡ Bereitstellung umfassender, zielgruppenspezifi-scher Informationen über das touristische An-gebot, um die Reisevorbereitung und -durch-führung erheblich zu erleichtern.

➡ Allgemein muss eine flächendeckende Ausweitungvon barrierefreien Übernachtungs- und Freizeit-angeboten angestrebt werden. Eine entscheidende

121 Dr. Gugg & Dr. Hank-Haase, 2001, S. 166 f.122 Zur modellhaften Vorgehensweise bei der Entwicklung buchbarer barrierefreier Angebote vgl. auch Anlagen- und Serviceteil Kap. 6.4123 vgl. auch Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Tourismus, 2002, S. 9

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Verantwortung kommt dabei der Landes-marketinggesellschaft, den Fach- und Regional-verbänden sowie den örtlichen Tourismusorgani-sationen zu.

➡ Vordringlich ist der Ausbau in den Kurorten undStädten mit ihrem vielfältigem touristischen Frei-zeitangebot zu forcieren.

➡ Die touristischen Regionalverbände sollten aufihre Mitglieder Einfluss nehmen und Interessewecken, damit weitere Angebote themenspezifischentwickelt werden.

➡ Bei Angeboten, die speziell für behinderteMenschen entwickelt wurden, muss geprüft wer-den, inwieweit sie auch den Bedürfnissen andererGäste entsprechen und für diese attraktiv sind.

➡ Mit der Erfassung bestehender und Gestaltungweiterer Angebote ist die bisherige Nachfrage zubefriedigen und zusätzliche Nachfrage zuwecken.

➡ Barrierefreie Angebote sind so zu gestalten, dasssie von Individualreisenden genutzt werden kön-nen.

➡ Barrierefreie Gestaltung geeigneter Spazier- undWanderwege mit der dazu gehörenden Infra-struktur (Picknickplätze, Toiletten, Parkplätze etc.)

➡ Schaffung von Erlebnismöglichkeiten am und aufdem Wasser (Angelstege, Baderampen, Bootstegeetc.)

➡ Gestaltung barrierefreier Rundgänge durchsehenswerte Ortschaften124

➡ Bauliche Anpassung saisonunabhängiger Infra-struktur (Schwimmbad, Bibliothek etc.)

➡ Kontaktvermittlung zu örtlichen Sozialstationenund weiteren Dienstleistern durch die örtlichenTouristeninformationsstellen

➡ Die Produktpolitik beim Thema „Tourismus fürAlle“ sowie die Angebotsgestaltung sollte sich inerster Linie an den landestypischen Besonder-heiten orientieren.

Eine barrierefreie Ausgestaltung des touristischenAngebotes ist zwar eine notwendige, aber keines-wegs hinreichende Bedingung für einen Erfolg imbarrierefreien Tourismus.

4.4.2 Preispolitik

Trotz einer Vielzahl von noch in allen Bereichen beste-henden Hemmnissen gibt es deutschlandweit einesteigende Zahl von sehr unterschiedlichen, aber den-noch qualitativ hochwertigen und attraktiven barrie-refreien touristischen Angeboten. Angesichts derVielzahl und Komplexität der Angebote, vor allemwenn es sich um Pauschalangebote handelt, ist es fürden Gast nicht immer leicht, allein anhand entspre-

chender Qualitätskriterien das Preis-Leistungs-verhältnis eines Reiseangebotes zu beurteilen. Je stär-ker bei den potenziellen Kunden der Eindruck ent-steht, dass sich die verschiedenen Angebote weitge-hend gleichen, desto stärker wird seine Entscheidungam Preis ausgerichtet sein125.

Für die Preisfindung müssen von den Anbietern touri-stischer Leistungen mehrere Aspekte berücksichtigtwerden. Um einen adäquaten Preis für ein touristi-sches Angebot zu finden, muss zunächst vor allemabgeschätzt werden, was die potenziellen Gästebereit sind, für ein Angebot auszugeben. Ebenso istes erforderlich, sich bei der Suche nach einemgerechtfertigten Preis am Verhalten der Mitbewerberzu orientieren.

Empfehlungen➡ Für die barrierefreie Umgestaltung eines mögli-

cherweise defizitären touristischen Angebotes istdaher besonders darauf zu achten, dass dieAngebote möglichst auf alle Einkommensschichtenausgerichtet werden.

➡ Barrierefreie Beherbergungsangebote solltendaher, ohne Abstriche bei der Qualität, in allenPreissegmenten zur Verfügung gestellt werden.

➡ Barrierefreie Übernachtungsangebote gibt es inSachsen-Anhalt bisher hauptsächlich im oberenPreissegment. Es besteht deshalb in Sachsen-Anhalt ein enormer Nachholbedarf insbesondereim Bereich der Jugendherbergen, Bauernhöfe,Ferienhäuser bzw. anderer preisgünstiger Über-nachtungsgelegenheiten.

➡ Der aktive Einsatz preisdifferenzierender Maß-nahmen hinsichtlich Saison, Aufenthaltsdauer,Buchungszeitpunkt und Teilnehmerzahl gibt dentouristischen Anbietern zudem die Möglichkeit zurSteuerung der Auslastung der Kapazitäten.

4.4.3 Kommunikationspolitik

Das fertige, barrierefrei gestaltete touristischeAngebot wird nur dann Erfolg haben, wenn dieMenschen, die es in Anspruch nehmen sollen, auchdavon erfahren, dass es angeboten wird. Derzeitwerden die vorhandenen Angebote aber äußerstdefensiv beworben. Deshalb sind sie zumeist wederden Reisemittlern noch den Reiseinteressenten sonder-lich gut bekannt126. Eine entsprechend geplante undan die Anforderungen der Menschen mit Mobilitäts-einschränkung angepasste Kommunikation ist des-halb unabdingbar für den Erfolg der touristischenAngebote. Dadurch müssen die potenziellen Kundenexakt über das Leistungsangebot informiert werden,um Interesse zu wecken, Einstellungen zu korrigieren,

124 Für Ideen und Ansprechpartner zur Angebotsgestaltung vgl. auch Anlagen- und Serviceteil Kap. 6.2 125 vgl. auch Dr. Gugg & Dr. Hank-Haase, 2001, S. 139126 Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo), 2002, S. 79 f.

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die Unwissenheit zu beseitigen und Gründe für denKauf zu vermitteln127.

Um das Angebot vorab entsprechend beurteilen zukönnen, sind Menschen, die in ihrer Mobilität einge-schränkt sind und dabei insbesondere Menschen mitBehinderungen, auf sehr präzise und detaillierteInformationen angewiesen. Ihre Reiseentscheidungmachen sie letztlich abhängig vom Vorhandenseinbestimmter Leistungselemente. Erhalten sie dieseInformationen nicht, dann gehen sie als Kunden ver-loren, da sie nicht ohne exakte Informationen vorabverreisen können128. Dennoch ist strengstens daraufWert zu legen, dass die Marketingbemühungen aufkorrekten Informationen beruhen. Es dürfen keinefalschen Erwartungshaltungen bei der Zielgruppegeweckt werden, die während des Aufenthalts amReiseziel nicht erfüllt werden können. Das wäre sehrabträglich für die Wahrnehmung der allgemeinenBemühungen in Sachsen-Anhalt und würde dazuführen, dass sowohl auf der Seite der Gäste, aberauch auf Seiten der Anbieter touristischer Leistungenerneut Vorbehalte entstehen bzw. sich verfestigenwürden. Priorität hat daher zunächst, dass derZielgruppe durch die entsprechenden barrierefreienAngebote in Sachsen-Anhalt signalisiert wird, dassein wachsendes Interesse an ihr besteht und vondaher entsprechende Anstrengungen unternommenwerden. Das wird gleichzeitig bei der Zielgruppe alsein Beleg für ein innovatives Destinationsmanagementwahrgenommen129.

Die Vorteile, die Sachsen-Anhalt in dem Markt-segment barrierefreier Tourismus bietet, müssenimmer wieder deutlich vermittelt und herausgestelltwerden. Dem Thema „Tourismus für Alle in Sachsen-Anhalt“ muss in der gesamten Darstellung desReiseziels eine hohe Priorität eingeräumt werden. Nurdurch die gezielte Vermarktung und die konsequenteKommunikation der Botschaft, dass in Sachsen-Anhaltdurch eine konsequente barrierefreie Gestaltung dertouristischen Angebote letztendlich niemand mehrvon der Urlaubsangeboten ausgeschlossen wird,kann es gelingen, die mit dem Thema verbundenenimagebildenden und werblichen Effekte zu erzielen.Ziel muss es also sein, das touristische AngebotSachsen-Anhalts im Bewusstsein aller Reisenden so zuverankern, dass es bei einer späteren Buchungs-entscheidung spontan gegenwärtig ist130.

Empfehlungen➡ Das Qualitätsmerkmal Barrierefreiheit muss im

ganzen Land „gelebt“ werden. Das gilt nicht nurfür Hotels oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen,sondern umfasst alle Bereiche des gesellschaftli-chen Lebens.

➡ Barrierefreie Produkte müssen sehr offensivbeworben werden.

➡ Die Kernbotschaft: „Niemand wird von der Inan-spruchnahme der touristischen Angebote inSachsen-Anhalt ausgeschlossen“ muss im Mittel-punkt der gesamten Kommunikation stehen.

➡ Die Landesmarketinggesellschaft (LMG) muss dasGesamtangebot zielgerichtet vermarkten.

➡ Den regionalen Tourismusverbänden kommt dabeivor allem die Aufgabe zu, das Thema Barriere-freiheit im Bewusstsein der Mitglieder präsent zuhalten und entsprechende Initiativen in dieseRichtung zu initiieren bzw. zu begleiten.

➡ Die Kommunikation muss daher insgesamt verbes-sert werden.

➡ Die einzelnen Anbieter touristischer Leistungenmüssen das Thema „Tourismus für Alle“ für sichverinnerlichen und als Selbstverständlichkeit nachinnen und nach außen vertreten.

➡ Besonders der hohe Organisationsgrad bzw. dieVernetzung der Menschen mit Behinderungen inBehindertenverbänden, Selbsthilfegruppen etc.kann bei der Ansprache sehr gut ausgenutzt wer-den. Kaum eine andere Gruppe lässt sich so gutdirekt über ihr gut ausgebautes Netz von Ver-bänden und Initiativen ansprechen.

➡ Synergieeffekte lassen sich auch dadurch erzielen,indem behinderte Menschen aus Sachsen-Anhalt,die im regelmäßigem Erfahrungsaustausch mitBekannten stehen, in anderen Bundesländern fürdie eigenen Angebote werben.

➡ Um den potenziellen Gästen die ihren individuel-len Anforderungen entsprechenden Informationenvorab zugänglich zu machen, bietet es sich auchan, die Möglichkeiten des Internets intensiv zu nut-zen. Einträge in existierende Datenbanken sinddeshalb sehr zu empfehlen.

➡ Durch eine konsequente barrierefreie Gestaltungder touristischen Angebote eröffnen sich auchneue Absatzmärkte von Herstellern spezieller bar-rierefreier Produkte bzw. Hilfsmittel. Die An-strengungen sollten deshalb auch darauf gerichtetsein, neue Kooperationspartner aus diesemBereich zu akquirieren. Zum einen werden da-durch die unternommenen Aktivitäten in derAußendarstellung glaubhafter, und zum anderenerhöht sich das für die Werbung zur Verfügungstehende Budget.

➡ Zur einfacheren Vermittlung und besseren Über-sichtlichkeit der entsprechenden Informationenbietet es sich an, ein landesweit einheitlichesPiktogrammsystem zu verwenden.

➡ Soweit die touristischen Angebote Elemente ent-halten, die besonders den Erfordernissen unter-schiedlicher Arten von Mobilitätseinschränkungenentsprechen, sind diese speziell hervorzuheben.

127 Haedrich, 2001, S. 379 f.128 Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo), 2002, S. 84 f.129 vgl. auch www.abisa.de/forder.htm130 Haedrich, 2002, S. 379 f.

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4.4.4 Vertriebspolitik

Darunter fallen alle Aktivitäten, die dazu dienen, denReiseinteressenten die Möglichkeit zu geben, entspre-chende barrierefreie Angebote zu buchen. Aufgrundihres spezifischen Informationsbedarfs ist es auchnicht weiter verwunderlich, dass Menschen mitMobilitätseinschränkungen den direkten Buchungs-weg deutlich bevorzugen. Für Menschen mit Behin-derung wurde ermittelt, dass etwa 90 % direkt beimAnbieter buchen131. Durch die persönliche Kontakt-aufnahme mit dem Anbieter, der dabei selbst alsVerkäufer auftritt, entsteht ein größeres Gefühl derSicherheit. Er verfügt zumeist über die detailliertestenInformationen sowohl über die Unterkunft als auchüber das touristische Umfeld, Ausflugsmöglichkeiten,Verkehrsmittel oder die ärztliche Versorgung vor Ort.Damit ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, allebenötigten Informationen kompakt aus einer Hand zuerfahren.

Empfehlungen➡ Die verschiedenen Anbieter der touristischen

Leistungen müssen auf die entsprechenden Fragenvorbereitet sein. Daraus kann ein erheblicherWettbewerbsvorteil resultieren.

➡ Die Kurverwaltungen und die örtlichen Touris-teninformationsstellen müssen die barrierefreienAnbieter kennen. Idealerweise müssten sie auchnoch über Situationsbeschreibungen bzw. allge-meine Auskünfte der Betroffenen verfügen, indenen detailliert beschrieben wird, inwieweit vor-handene Freizeitmöglichkeiten, anforderungsspe-zifisch genutzt werden können.

➡ Als besonders wichtig ist es daher anzusehen, denErfahrungsaustausch mit den Gästen zu pflegenund ihre Hinweise ernst zu nehmen.

➡ Die LMG spielt die entscheidende Rolle für denVertrieb der barrierefreien Angebote.

➡ Als weitere Vertriebswege bieten sich zudem dieörtlichen Tourismusinformationen an.

➡ Im Rahmen der Erstellung der Vertriebskonzeptefür die touristischen Jahresthemen und bei derGestaltung der Reisekataloge müssen die Inte-ressen und Bedürfnisse von Menschen mit Mobili-tätseinschränkung berücksichtigt und entspre-chend kenntlich gemacht werden.

➡ Das Qualitätsmerkmal Barrierefreiheit muss in dieVertriebskonzepte integriert werden, um es letzt-lich auch überzeugend vermitteln zu können.

➡ Zudem bietet es sich an, entsprechende Be-fragungen zur Gästezufriedenheit und Bekannt-heit verschiedener barrierefreier Angebote zuintegrieren.

➡ Die Gästeansprache auf Messen muss intensiviertwerden, sowohl auf touristischen als auch anderenFachmessen (z.B. Reha-Care).

➡ Die komplett barrierefrei gestalteten Angebotemüssen auch über die großen Reiseveranstalter(Ameropa, Thomas Cook etc.) für alle Interes-senten zugänglich gemacht werden.

➡ Kontakte zu Reiseveranstaltern, die sich auf dasReisen für Menschen mit Behinderung spezialisierthaben, gilt es ebenfalls zu aktivieren, um die da-mit verbundenen Potenziale auszubauen.

Schlussfolgerungen Um Sachsen-Anhalt erfolgreich im Markt des barrie-refreien Tourismus zu positionieren, müssen alleAktivitäten in diese Richtung auf einer gemeinsamenGrundlage basieren (Gesamtkonzept). Darauf auf-bauend werden dann entsprechend der empfohlenenStrategien die umsetzbaren und erfolgversprechen-den Maßnahmen abgeleitet.

Dazu notwendig ist der Aufbau einer einheitlichenPlattform in Sachsen-Anhalt zum Erfahrungsaus-tausch, zur Qualitätssicherung und zur Informations-bereitstellung. Gleichzeitig muss auf die Einführunglandesweiter verbindlicher Standards und Richtlinien(Stichwort Gütesiegel) hingewirkt werden. Dabei müs-sen die Interessen sowohl der Behinderten als auchder Touristiker berücksichtigt werden. Dies erfordertzudem die Schaffung der organisatorischen undfinanziellen Voraussetzungen, damit qualifiziertesFachpersonal langfristig und zielgerichtet die An-gebotsentwicklung unterstützen kann. Dabei gilt diekonsequente Berücksichtigung der zielgruppenspezi-fischen Anforderungen (Körperbehinderte, Blinde,Hörbehinderte, psychisch, seelisch Behinderte etc.).

Besonders für das Gastgewerbe in Sachsen-Anhaltkommt es in Zukunft auch darauf an, auf eine Quali-fizierung der Mitarbeiter im Gastgewerbe hinsichtlichdes Umgangs mit behinderten Gästen hinzuwirken.Der integrative Ansatz sollte dabei nicht nur bei derAngebotsgestaltung Berücksichtigung finden, sondernauch bei der Personalauswahl. Umrahmt werdenmüssen diese Aktivitäten durch entsprechendeMarketingaktivitäten, die sich auch an die Be-völkerung im eigenen Land richten, um die erforderli-che Überzeugungsarbeit und Aufbruchstimmung zuerzeugen.

131 Dr. Gugg & Dr. Hank-Haase, 2001, S. 170

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5.1 Bereitstellung von Informationen

Genauso wie jeder andere Reisende auch, muss dermobilitätseingeschränkte Gast ebenfalls die gesamtenEinzelschritte der Reisekette erfolgreich meistern,damit er einen vollkommenen Urlaub verleben kann.Die Probleme, denen sich vor allem Menschen mitBehinderung gegenübersehen, sind allerdings aufjeder Stufe dieser Kette größer als für nichtbehinder-te Reisende. Die behinderten Reisenden versuchenaus diesem Grund, alle wichtigen Informationen vorReiseantritt bereit zu haben, damit sich der Aufenthaltam Urlaubsort möglichst angenehm gestalten lässt.Trotz guter Vorbereitung treten dennoch immer wie-der „Barrieren“ auf132. Die häufigsten Problemfelder,denen sie sich dabei gegenüber sehen, sind:

➡ Anforderungsspezifische Informationen liegen nurbedingt oder unvollständig vor.

➡ Der Zugang zu den Informationen gestaltet sichals schwierig.

➡ Erforderliche touristische und Service-Informa-tionen sind nur selten aus einer Hand zu bekom-men.

➡ Informationen über die Zugänglichkeit von Ein-richtungen sind kaum dort verfügbar, wo sie auchgebraucht werden.

➡ Eine Vergleichbarkeit der Informationen istäußerst selten gegeben, da zumeist unterschiedli-che Beurteilungskriterien zu Grunde gelegt wer-den.

➡ Die in speziellen gedruckten Behindertenführernverfügbaren Informationen sind häufig bereits mitihrem Erscheinen überholt133.

Aus diesen allgemein erkannten Problemfeldern fürMenschen mit spezifischem Informationsbedarf leitensich konkrete Anforderungen an die Erfassung undVeröffentlichung entsprechender Informationen ab.Grundlegende Voraussetzung für die Qualität dererhobenen Daten ist, dass diese mit Hilfe standardi-sierter Erhebungsbögen/ Checklisten durchgeführtwerden. Die Überprüfung der verschiedenen Objekteist dabei von entsprechend geschultem und qualifi-ziertem Personal durchzuführen. Neben der Er-fassung von Hotels und Gaststätten bedarf es auchder Überprüfung weiterer Freizeitangebote, wieKinos, Museen etc. Weitere Informationen solltenzudem verfügbar sein über allgemeine Serviceein-richtungen wie Banken, Reparaturdienste, aber auch

von Hilfsdiensten des Deutschen Roten Kreuzes oderanderer Träger, Adressen von Ärzten, Sozial-stationen, Physiotherapien, Schmerzambulanzenusw.134.

Die erhobenen Daten müssen dann übersichtlich undfür jedermann nachvollziehbar aufgearbeitet unddem Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Nurdadurch wird es möglich, für die erforderlicheTransparenz der Daten zu sorgen. Beachtet werdenmuss zudem, dass gerade gut gemeinte, aber fehler-hafte Informationen gravierende Konsequenzen fürdie Nutzer haben können. Das gilt besonders dann,wenn die Informationen für die Planung von privatenoder beruflich bedingten Reisen genutzt werden. Fürdie Präsentation der Daten gilt es, zwei wesentlicheGestaltungsregeln zu berücksichtigen:

➡ Die Informationen müssen durch mindestens zweider Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) wahrnehmbarsein („Zwei-Kanal”-Regel)

➡ Information sollen nach der Methode „Keep ItShort and Simply” („Drücke es einfach und ver-ständlich aus”) dargeboten werden (KISS-Regel)135.

Um die erforderliche Aktualität der Daten zu gewähr-leisten, bietet es sich auch an, die hervorragendenMöglichkeiten, die das Internet bietet, zur Infor-mationsvermittlung intensiv zu nutzen. Nur durch dieentsprechende Zuverlässigkeit der bereitgestelltenZugänglichkeitsinformationen und damit in Zu-sammenhang stehender Aktualität der Daten kann beiden Reiseinteressenten das notwendige Vertrauenerzeugt werden.

Genauso, wie es bisher möglich ist, jedem Reisendenseine entsprechenden gewünschten Informationen zurVerfügung zu stellen, so muss es in Sachsen-Anhaltzukünftig zur Normalität und damit zur Selbst-verständlichkeit werden, behinderten Menschen dieentsprechenden anforderungsspezifischen Informa-tionen zugänglich zu machen136.

Auch wenn es zu Beginn noch nicht flächendeckendgelingen wird, perfekte richtlinienkonforme barriere-freie Informationsangebote auf dem Markt zu präsen-tieren, lassen sich dennoch durch entsprechendesEinfühlungsvermögen, Kenntnisse und Kreativitätbereits viele Hindernisse im Urlaubsalltag beseitigen.

5. Handlungsempfehlungen für den „Tourismus für Alle“ in Sachsen-Anhalt

132 Treinen, 1999, S. 127133 www.dias.de/workshop/clauss.html, 2002134 Knabe, 2002, S. 19135 Lebenshilfe Wittmund e.V. und Regionales Umweltbildungszentrum (RUZ) Schortens e.V., 2002, S. 6136 Knabe, 2002, S. 19

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Bereits individuelle Lösungsansätze stellen erheblicheErleichterungen für den Gast dar. Damit dieserUmgang untereinander für beide Seiten zufriedenstel-lend verläuft, ist es erforderlich, eine entsprechendeSicherheit in der persönlichen Begegnung auszu-strahlen. Um die dafür erforderliche Sensibilität zuentwickeln, bedarf es der Kenntnis der wichtigstenBedürfnisse, die sich zusätzlich aus der jeweiligen Artder Behinderung ergeben. Im folgenden werdendaher exemplarisch die unterschiedlichen Behin-derungsarten aufgegriffen, die ein ganz besonderesMaß an unterstützender Infrastruktur und Hilfestellungim Umgang benötigen.

5.2 Umgang mit und Informationsbe-darf von Menschen mit Körperbe-hinderung

Die Bewegungsmöglichkeiten und damit die Mobilitätvon Menschen mit einer Körperbehinderung wirdbestimmt von der Schwere der Einschränkung, derGestaltung der Infrastruktur und den topographischenGegebenheiten vor Ort. Zur Reisevorbereitung undPlanung benötigen sie deshalb exakte Informationenüber die Zugänglichkeit des Ortes, den sie besuchenmöchten. Erst durch ein solches Wissen wird es ihnenmöglich, selbstständig zu entscheiden, ob der Ort fürihre speziellen Bedürfnisse geeignet ist oder nicht. Fürden persönlichen Umgang mit Menschen mit einerKörperbehinderung sind besonders folgende Punktezu beachten:

➡ Nehmen Sie sich genügend Zeit, damit die PersonIhnen ihre spezifischen Anforderungen mitteilenkann.

➡ Finden Sie zusammen mit der betroffenen Personheraus, was exakt die spezifischen Bedürfnissesind.

➡ Lassen Sie daher die Person ihre Bedürfnisseerklären und setzen Sie diese nicht als bekanntvoraus.

➡ Informieren Sie danach auch rechtzeitig dasServicepersonal über diese Wünsche undBedürfnisse.

➡ Sprechen Sie mit der betroffenen Person selbst undnicht mit einer Begleitperson.

➡ Bemühen Sie sich auch darum, mit den Gästen aufAugenhöhe zu kommen, damit Sie beide gleich-berechtigt miteinander sprechen können.

➡ Erklären Sie dann, welche Probleme es eventuellin Ihrem Haus geben kann (Zugänglichkeit etc.).

➡ Stellen Sie der Person Informationen über dieRouten oder Ziele (Sehenswürdigkeiten, Freizeit-einrichtungen etc.) zur Verfügung, und helfen Sieder Person, die Situation einzuschätzen.

➡ Dazu ist es notwenig, dass Sie über möglichstexakte Daten verfügen (Überprüfung anhand derChecklisten) oder zumindest wissen, wo dieseInformationen verfügbar sind.

➡ Bieten Sie nach Möglichkeit auch Lösungen an(technische Hilfsmittel, Shuttle-Service, Organi-sation von Assistenz etc.).

➡ Koordinieren Sie Ihre Aktivitäten auch mit ande-ren Dienstleistungsanbietern, wodurch es leichtermöglich wird, mögliche Barrieren zu beheben.

➡ Achten Sie bei der Anordnung von Informationenauch darauf, dass diese für Kleinwüchsige oderPersonen im Rollstuhl zu erreichen sind137.

5.3 Umgang mit und Informationsbe-darf von sehbehinderten undblinden Menschen

Für sehbehinderte und blinde Menschen besteht dieSchwierigkeit bei der Inanspruchnahme der (touristi-schen) Infrastruktur vor allem in dem Fehlen optischer,akustischer und taktiler Orientierungsmöglichkeiten. DieBeschilderung ist für Sehbehinderte oft nicht lesbar, dasie zu wenig Kontraste aufweist. Bauliche Gegeben-heiten wie Ecken, Kanten, Stufen, Bodenbeläge etc. stel-len ärgerliche Barrieren dar. Landschaftliche Be-sonderheiten und Reize können nicht ausreichend erlebtwerden, da entsprechende Orientierungshilfen fehlen.

Generell wird die Entscheidung sehbehinderter undblinder Reisender für einen bestimmten Beher-bergungsbetrieb nicht von spezifischen baulichen undtechnischen Anforderungen an die Unterkunft abhän-gig gemacht. Entscheidendere Auswahlkriterien dafürsind, ob es gelingt, die entsprechenden Informationenzu erhalten, um die selbstständige Sicherung derBeförderungskette auch in einer fremden Umgebungzu gewährleisten. Aus dieser Notwendigkeit nachexakten Wegbeschreibungen heraus resultiert auchdas Bedürfnis nach Kontakt mit Menschen und einemkontinuierlichen Austausch im Gespräch. Dabei soll-ten folgende Umgangsregeln beachtet werden:

➡ Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Personund nicht auf die Sehbehinderung.

➡ Unterstützung wird nur dort erwartet, wo es gilt,das fehlende Sehvermögen auszugleichen.

➡ Wenn Sie einem sehbehinderten oder blindenMenschen etwas sagen möchten, sprechen Sie diePerson direkt an und nicht eine möglicherweiseanwesende Begleitperson.

➡ Stellen Sie sich zunächst vor, wenn Sie mit einersehbehinderten Person sprechen.

➡ Stehen Sie nahe der Person, damit diese Sie ein-facher erkennen kann.

137 Weitere detaillierte Informationen sind unter anderem erhältlich über den Bundesverband Selbsthilfe Köperbehinderter (BSK) e.V., Wolfen.

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➡ Achten Sie darauf, dass Sie für wichtigeGespräche einen ruhigen Ort wählen. Durch lauteHintergrundgeräusche wird es für die sehbehin-derte Person schwieriger, sich auf die Ge-sprächspartner zu konzentrieren.

➡ Wenn Sie die Unterhaltung unterbrechen möch-ten, weil Sie sich einem anderen Gesprächs-partner zuwenden oder den Raum kurz verlassenmüssen, ist es wichtig, dass Sie die Person daraufhinweisen.

➡ Selbstverständlich sollte es auch sein, Blinde nichtzu belauschen und in ihrer Gegenwart heimlicheBlicke und Gesten mit anderen auszutauschen.

➡ Fragen Sie Ihren Gast zunächst, ob er Hilfewünscht. Setzen Sie diese Hilfe nicht einfach vor-aus.

➡ Wenn Sie eine sehbehinderte Person führen,erklären Sie ihr dabei den exakten Weg, z.B. inwelchen Stock sie sich gerade befindet, wie siezum Aufzug kommt etc. Beschreiben Sie auchgenau die Position von Hindernissen wie Möbeln,usw. auf der Grundlage allgemein benutzterKriterien (z.B. Uhrzeiger, Himmelsrichtungen).Dadurch wird es ihr später möglich, sich alleinzurechtzufinden.

➡ Blinde ziehen es beim Gehen vor, den Arm ihrerBegleitperson unterzufassen. Sie wollen also nichtgezogen oder geschoben werden. Es ist auchwichtig für sie zu wissen, ob es hinauf oder hinabgeht.

➡ Teilen Sie der Person mit, dass Sie gerne bereitsind, Informationen vorzulesen, wenn es ge-wünscht wird.

➡ Achten Sie auch darauf, dass Sie beispielsweiseTonkassetten anstelle schriftlicher Informationanbieten.

➡ Wenn Sie etwas notieren, schreiben Sie in großenBuchstaben. Bemühen Sie sich darum, Pläne,Speisekarten, Gästeführer auch in Braille vorlie-gen zu haben (Informationen dazu bei Blinden-anstalt).

➡ Wenn keine Tonkassetten oder schriftlichesMaterial zur Verfügung stehen, dann lesen Sie lautund in normaler Tonlage vor.

➡ Seien Sie sich darüber bewusst, dass Gestik undMimik nicht gesehen werden können.

➡ Beachten Sie entsprechende Maßnahmen inNotfällen.

➡ Berücksichtigen Sie die Bedeutung eines Blinden-hundes in jeder Situation, auch wenn Haustiere imAllgemeinen bei Ihnen nicht zugelassen sind.Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung dürfen dieseHunde sogar in Lebensmittelgeschäfte mitgebrachtwerden.

➡ Lenken Sie das Tier nicht ab, und prüfen Sie, obauch der Hund Zugang zu den Orten hat.

➡ Verstellen oder verräumen Sie während desAufenthaltes eines blinden Gastes weder persönli-che Gegenstände noch Möbel im Hotelzimmer.

➡ Türen sollten nach Möglichkeit geschlossen sein,denn dadurch besteht keine Gefahr, dagegen zustoßen. Außerdem wird es einfacher, die Klinke zufinden.

➡ Wollen Sie einem Blinden einen Sitzplatz anbie-ten, dann führen Sie ihn am besten bis an denStuhl oder Sessel heran und legen seine Hand aufdie Lehne oder Sitzfläche. Dadurch wird mitgeteilt,wie die Sitzgelegenheit ist.

➡ Teilen Sie dem Blinden beim Essen mit, was er imEinzelnen auf dem Teller liegen hat und helfen Siebeim Zerkleinern der Speisen, sofern es der Blindenicht vorzieht, dies selbst zu tun.

➡ Die Anordnung der Speisen auf dem Teller kannman sehr gut dadurch erklären, dass man sichden Teller als Ziffernblatt einer Uhr vorstellt.

➡ Die Getränke sollten von einer Begleitperson ein-gegossen werden, wobei das Glas danach dichtneben den Teller des Blinden zu platzieren unddarauf hinzuweisen ist138.

5.4 Umgang mit und Informationsbe-darf von schwerhörigen und ge-hörlosen Menschen

In der persönlichen Begegnung ist diese Behinderungauf den ersten Blick fast nicht zu erkennen, wenn diePerson dies nicht zu verstehen gibt. Für schwerhörigeund gehörlose Gäste stellt weniger der physischeZugang in eine Einrichtung ein Problem dar als viel-mehr der Zugang zu Information und Kommuni-kation. Beispielsweise Fragen nach dem Weg, dieVerständigung mit dem Personal sowie Reaktionenanderer auf die Gebärdensprache bereiten enormeSchwierigkeiten. In Einrichtungen aller Art werden zu-meist auch nur akustische Informationen abgegeben.

Es ist vor allem wichtig, zwischen schwerhörigen undgehörlosen Menschen zu unterscheiden. Für schwer-hörige Menschen bedeutet beispielsweise eine lauteUmgebung zusätzliche Schwierigkeiten. Menschen,die von Geburt an gehörlos sind, haben eventuellSchwierigkeiten mit dem Sprechen. Viele Hörbe-hinderte benutzen daher zum Kommunizieren dieGebärdensprache und lesen von den Lippen ab. Umgeeignete Maßnahmen aufzuzeigen, ist es also nichtnur notwendig, den bloßen Grad der Hörschädigungzu berücksichtigen, sondern auch die Historie derBehinderung (von Geburt an gehörlos oder erst spä-ter) spielt dabei eine Rolle. Zudem muss berücksichtigtwerden, dass sich schwerhörige oder gehörlose Per-sonen nicht immer zu ihrer Behinderung bekennen.

138 Weitere detaillierte Informationen sind unter anderem erhältlich über den Blinde- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg.

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Sollte daher der Eindruck entstehen, dass jemandschlecht oder gar nichts hört, sollte in höflicher Formversucht werden, das herauszufinden, damit man sichauf die Person einstellen kann. In Hotels ist es bei-spielsweise besonders wichtig zu wissen, ob ein Gasthörgeschädigt ist, damit er im Notfall (z.B. Brand)direkt benachrichtigt werden kann139. SpezifischeBedürfnisse, die im persönlichen Umgang mit schwer-hörigen oder gehörlosen Menschen berücksichtigtwerden sollten, sind:

➡ Setzen Sie sich der Person gegenüber, damitSehkontakt besteht und die Person von IhrenLippen ablesen kann.

➡ Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung und ver-decken Sie Ihren Mund nicht mit ihren Händen

➡ Nähern Sie sich einer schwerhörigen oder gehör-losen Person immer von vorne, damit Sie nichtdurch Ihr plötzliches Erscheinen erschrickt. Fallsnotwendig, machen Sie die Person durch ein leich-tes Berühren des Armes auf sich aufmerksam.

➡ Stellen Sie sich immer vor und erklären Sie IhreRolle oder Ihren Auftrag.

➡ Sprechen Sie ruhig, langsam und deutlich in nor-malem Tonfall. Schreien Sie nicht, denn das ver-zerrt den Ton und kann besonders bei Hör-geräteträgern schmerzhaft sein.

➡ Formulieren Sie klare, kurze Sätze und wiederho-len Sie das Gesagte, wenn dies gewünscht wird.

➡ Vergewissern Sie sich, dass Ihre Mitteilungen ver-standen wurden.

➡ Finden Sie im Zweifel gemeinsam mit der Personheraus, welches ihre persönliche Situation ist undwelche Kommunikationsmittel benutzt werdenkönnen.

➡ Um den Sinn des Gesagten zu verdeutlichen, kannes auch hilfreich sein, wenn Sie auf konkreteDinge deuten können.

➡ Bieten Sie an, Gebärdendolmetscher hinzuzuzie-hen. Besorgen Sie sich die notwendigen Adressen.

➡ Greifen Sie auf die Möglichkeit der schriftlichenKommunikation zurück (Fax, E-mail etc.).

➡ Schreiben Sie zur Not etwas auf, das ist beson-ders bei Terminen, Zahlen oder Adressen wichtig.

➡ Zeigen Sie Ihren Gästen auch, wo sie schriftlicheInformationen finden, die sie vielleicht benötigenkönnten.

➡ Weisen Sie Ihre Gäste von sich aus hin auf spezi-elle Hilfsmittel, die es möglicherweise in IhremHaus gibt (visuelle Signale, Vibrationsalarm, Tele-fone mit verstellbarer Lautstärke etc.).

➡ Sorgen Sie bei einer Unterhaltung in Gesellschaftdafür, dass der Schwerhörige in das Gesprächmiteinbezogen wird, sonst ist er absolut isoliert.Machen Sie ihn daher durch Wiederholungen vonZeit zu Zeit mit dem Thema vertraut.

➡ Lachen Sie den Schwerhörigen daher auch nichtaus, wenn er etwas nicht verstanden hat oder diefalsche Antwort gegeben hat. Wiederholen Sielieber Ihre Frage und erklären Sie gegebenenfalls,warum die falsche Antwort komisch war.

➡ Informieren Sie sich über die erforderlichen Maß-nahmen in Notfallsituationen140.

5.5 Umgang mit und Informationsbe-darf von geistig behinderten, lern-behinderten und verhaltensge-störten Menschen

Das Maß an Mobilitätsbeeinträchtigung dieser Be-hinderungsarten kann erheblich variieren im Spektrumvon kaum wahrnehmbaren kleinen Einschränkungenbis zu Situationen, in denen Hilfe dringend notwendigist. Für den Fall, dass Hilfe notwendig ist, reisen diesePersonen in der Regel mit einer Begleitperson.

Probleme ergeben sich vor allem in der Interaktionund Kommunikation mit anderen, der Stressbe-wältigung in Alltagssituationen, aber auch durchOrientierungsschwierigkeiten. Häufig kommt es des-halb auch zu negativen Reaktionen im sozialenUmfeld. Beispiele hierfür wären die Verweigerungdes Gastrechts sowie die mangelnde Hilfsbereitschaftund Unterstützung durch das Servicepersonal. Durchentsprechende Kenntnisse über einen bedürfnisge-rechten Umgang miteinander kann es aber auch hierganz einfach zu einer Normalisierung kommen:

➡ Verhalten Sie sich verständnisvoll, vorurteilsfreiund freundlich.

➡ Zeigen Sie eine entspannte und hilfsbereiteHaltung.

➡ Drücken Sie sich klar, deutlich und einfach aus.➡ Geben Sie positive Feedbacks.➡ Vermeiden Sie lange und komplizierte Er-

klärungen.➡ Vergewissern Sie sich, ob Ihre Erklärungen ver-

standen worden sind und wiederholen Sie diesegegebenenfalls.

➡ Lassen Sie sich von einer längeren Reaktionszeitnicht irritieren.

➡ Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für einGespräch.

➡ Benutzen Sie keine Verkleinerungen oder einekindliche Sprache.

➡ Lassen Sie sich nicht davon irritieren, dass Freudeund Ärger manchmal direkter gezeigt werden.

➡ Bedienen Sie sich bei der Informationsvermittlungder Hilfe von Bildern. Das kommt auch Gästenaus dem Ausland, die der deutschen Sprachenicht mächtig sind, zugute.141.

139 www.dias.de/workshop/hell.html, 2002140 Weitere detaillierte Informationen sind unter anderem erhältlich über den Landesverband der Gehörlosen Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg.141 Weitere detaillierte Informationen sind unter anderem erhältlich über die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landes-

verband Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg.

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70

FazitDie in Kapitel 4 und 5 aufgezeigten Wege für einenkonsequenten „Tourismus für Alle“ sind zugegebener-maßen Idealansätze. Aber an diesen müssen sich alleDienstleister im Tourismus – von den Orten bis zu denTourismuseinrichtungen, von den Museen bis zur Ho-tellerie, von den Verkehrs- bis zu den Wirtschaftsbe-hörden etc. – orientieren, um eine wirkliche Inte-gration und einen wirklichen „Tourismus für Alle“ zuerreichen.

Wenn es gelingt, diese Verhaltensregeln im täglichenUmgang miteinander zu berücksichtigen, ist einerheblicher Schritt zu verständnisvollem und toleran-

tem Umgang miteinander getan, um auf die indivi-duellen Bedürfnisse reagieren zu können. Bei ent-sprechender Nachfrage wird ein Gastgeber selbstver-ständlich darum bemüht sein, erforderliche Zusatz-ausstattungen anzuschaffen, um den speziellenBedürfnissen von Allergikern, Inkontinenten undMenschen mit Mehrfachbehinderungen gerecht zuwerden142. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist,dass der Service am Gast rundum als Dienstleistungverstanden wird. Das Handbuch „Tourismus für Alle“ist deshalb eine weitere Möglichkeit, das Verständnisfüreinander hinsichtlich spezifischer Anforderungenund Erwartungen zu entwickeln.

142 Knabe, 2002, S. 17 f.

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6.1 Praktische Checklisten zur Ist-Analyse und als Planungshilfe fürDestinationen

Grundlegende Voraussetzung für die Gestaltungdurchgängig barrierefreier Angebote ist zunächst diepräzise Erfassung der Ist-Situation. Dies ist notwen-dig, um die für die Beantwortung entsprechenderAnfragen der Gäste erforderlichen Detailinfor-mationen verfügbar zu haben. Zudem ergibt sichdurch die exakte Bewertung der Ist-Situation dieMöglichkeit, geignete Maßnahmen abzuleiten.

Hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft werdenmüssen dazu die Bereiche Unterkunft/Gastronomie,Einrichtungen/Freizeitangebote, Verkehr, Service,Gestaltung des Ortes/des Region, Informations-angebote.

Die ausführlichen Checklisten, die zur Überprüfungder einzelnen Bereiche erforderlich sind, können überdie Landesmarketing Sachsen-Anhalt GmbH (LMG)bezogen werden.

6. Anlagen

Fragebogenüber die Zugänglichkeit von Beherbergungsbetrieben für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Landesmarketing Sachsen-Anhalt GmbH FAX: 0391-567-7081Am Alten Theater 6

39104 Magdeburg Erhebungsdatum:

Allgemeine Angaben:

Region:. .........................................................................................................................................................

Art des Hauses: ..............................................................................................................................................

Name:............................................................................................................................................................

Straße: ...........................................................................................................................................................

PLZ: ..................................................................Ort: .......................................................................................

Tel.: ..................................................................Fax: .......................................................................................

E-Mail: .............................................................Internet (volle Adresse): ...........................................................

Spezielle Angaben:

Parkplatz: Behindertenparkplatz (5 m lang, 2 + 1,5 m breit) vorhanden? ja/nein

Zugang: Der Zugang ist stufenlos erreichbar: ja/nein

wenn nicht: Anzahl der Stufen: .................Höhe der Stufen.......................................................cm

Rampe: Länge:..................................cm, Höhendifferenz:........................................................cm

Eingang: Die Eingangstür hat eine lichte Durchgangsbreite (90*) von: ......................................................cm

Flure: haben a.d. engsten Stelle eine Durchgangsbreite (150*) von: ....................................................cm

Türen: Türen (gemessen an der schmalsten Tür) auf dem Weg ins

Zimmer haben eine lichte Durchgangsbreite (90*) von...............................................................cm

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Aufzug: Der Aufzug ist stufenlos erreichbar ....................................................................................ja/nein

Die Aufzugtür hat eine lichte Durchgangsbreite (90*) ................................................................cm

Kabinenbreite (110*)......................cm, Kabinentiefe (140*) .....................................................cm

Zimmer: Zimmer sind stufenlos erreichbar...................................................................................... ja/nein

Die Zimmertür hat eine lichte Durchgangsbreite (90*) von ........................................................cm

Bewegungsfläche als Wendemöglichkeit (150x150*) beträgt:....... ............x ...............................cm

die lichte Durchfahrbreite neben dem Bett beträgt:..............................cm x ...............................cm

der Durchfahrtsbereich vor den Möbeln (120 cm) beträgt..........................................................cm

die Bettenhöhe beträgt ............................................................................................................cm

Sanitär- Der Sanitärraum ist stufenlos erreichbar: .......................................................................... ja/nein

raum Die Tür hat eine lichte Durchgangsbreite (90*) von....................................................................cm

Die Tür zum Sanitärraum öffnet nach außen (*) .................................................................ja/nein

Drehflügeltür oder Schiebetür – Zutreffendes bitte unterstreichen –

Die Bewegungsflächen (sie dürfen sich überlagern) betragen:

rechts neben dem WC-Becken (95 breit, 70 tief*):...................................breit/.........................tief

links neben dem WC-Becken (95 breit, 70 tief*):.....................................breit/.........................tief

.vor dem WC-Becken (150x150*, **).........................cm x .....................................................cm

vor dem Waschbecken (150x150*, **).......................cm x .....................................................cm

vor der Badewanne (150x150*, **)...........................cm x .....................................................cm

der schwellenfreie Duschplatz (150x150*, **).............cm x.......................................................cm

Haltegriffe in Höhe (85*) von ..............cm sind vorhanden

Die Sitzhöhe des WC-Beckens (Oberkante) beträgt: ..................................................................cm

Haltegriffe an der Toilette rechts ja/nein, links Ja/nein

Speise u. Gasträume, Nebenräume, Sanitärräume sind stufenlos erreichbar: ja/nein

a. Räume An weiteren Freizeit- und Gemeinschaftsräumen sind barrierefrei

erreichbar: .................................................................................................................................

..................................................................................................................................................

..................................................................................................................................................

Datum:................................... ........................................................................(Unterschrift des Zeichnungsberechtigten)

* Die Zahlen in Klammern sind DIN-Normen 18024, Teil 2, Nov. 1996, Barrierefreies Bauen, öffentlichzugängige Gebäude und Arbeitsstätten, entnommen.

** Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.

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73

6.2 Literatur

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Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LandesSachsen-AnhaltReferat 53 TourismusHerr Wolfgang Manthey

Ministerium für Gesundheit und Soziales desLandes Sachsen-AnhaltReferat 34 Menschen mit Behinderung Herr Adrian Maerevoet

Ministerium für Gesundheit und Soziales desLandes Sachsen-AnhaltLandesbeauftragter für die Belange behinderterMenschenHerr Thomas Witt

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LandesSachsen-AnhaltReferat 42Frau Carmen Kolbe

Kultusministerium des Landes Sachsen-AnhaltReferat Denkmalpflege und MuseenHerr Ingo Mundt

Integrationsfachdienst MagdeburgBildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.Herr Wolfgang Benecke

Allgemeiner Behindertenverband in DeutschlandHerr Dr. Detlef Eckert

Klub der Behinderten e.V. Mansfelder LandHerr Martin Hesse

Allgemeiner Behindertenverband in Sachsen-Anhalte.V.Dr. Jürgen Hildebrand

Mitglied der internationalen Liga fürMenschenrechteHerr Bernd Knabe

IGZ Altmarkkreis SalzwedelFrau Constanze Neuling

Hochschule HarzFachbereich WirtschaftswissenschaftenHerr Prof. Dr. Michael-Thaddäus Schreiber

QSG Qualifizierungs- undStrukturförderungsgesellschaft mbHFrau Ines Seyffert

BSK-Netzwerk Bundesverband SelbsthilfeKörperbehinderter e.V.Herr Hartmut Smikac

Heilbäder- und Kurorteverband Sachsen-Anhalt e.V.Herr Hubert Steidl

TGL Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbHHerr Helmut Zalewski

6.4 Marketingbeirat Barrierefreier Tourismus der Landesmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH (LMG)

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Aktive Behinderte Stuttgart und Umgebung Tel.: 0711 / 7 80 18 58(ABS) e.V. Fax: 0711/ 7 15 64 92Möhringer Landstraße 103a E-Mail: [email protected] Stuttgart

Aktion Mensch e.V. Tel.: 0228/2092287 Holbeinstr. 15 Fax: 0228/ 2092-420 53175 Bonn Internet: www.aktion-mensch.de

Allgemeiner Behindertenverband Tel.: 03928 / 728672Sachsen-Anhalt (AbiSA) Fax: 03928 / 728674Moskauer Str. 23 e-Mail: [email protected] 39218 Schönebeck Internet: www.abisa.de

Angehörige psychisch Kranker Tel: 0345/6867360Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0345/6867360Taubenstr. 406110 Halle

Arbeitsgemeinschaft Behinderter und Senioren Tel.: 06572 / 23 91(ABS) e. V. Fax: 06572 / 92 90 79Schulweg 1 E-Mail: [email protected] Meerfeld Internet: www.promotours.com

Arbeiterwohlfahrt Landesverband Tel.: 0391/62790Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0391/6279212Klausenerstr. 17 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.awo-lsa.de

Arbeiter-Samariter-Bund Tel: 0345/2026152Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0345/2031970Emil-Abderhalden-Str. 21 E-Mail: [email protected] Halle Internet: www.asb-online.de

Beauftragter der Bundesregierung für die Tel.: 018888527/1810Belange behinderter Menschen Fax: 01888527/1871Mauerstraße 53 E-Mail: [email protected] Berlin Internet: www.behindertenbeauftragter.de

Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Tel: 0345/5170824Sachsen-Anhalt Fax: 0345/5170825Ludwig-Wucherer Str. 86 E-Mail: [email protected] Halle Internet: www.bssa.de

Bildungs- und Forschungsinstitut zum Tel.: 0561/7288525selbstbestimmten Leben Behinderter (Bifos) e.V. Fax: 0561/7288544Kölnische Straße 99 34119 Kassel E-Mail: [email protected]

Internet: www.bifos.de

Blinden- und Sehbehindertenverband Tel: 0391/2896239 Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0391/2896234Johannes-R.-Becher-Str. 14 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.bsv-sachsen-anhalt.de

6.5 Adressen

6.5.1 Behindertenvereine und -verbände

Page 79: 10 Tourismus Fuer Alle

78

Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter Tel.: 06131 / 22 55 14und ihrer Freunde (BAG cbf) e. V. Fax: 06131 / 23 88 34Eupener Straße 5 E-Mail: [email protected] Mainz Internet: www.bagcbf.de

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Tel.: 06294 / 68-302/-303Krautheim (BSK) e.V. Reisedienst Fax: 06294 / 6 81 07Altkrautheimerstr. 17 E-Mail: [email protected] Krautheim Internet: www.bsk-ev.de

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte Tel.: 03494/ 26228(BSK) e.V. Reisedienst Fax: 03494/ 26228Fritz-Weineck-Str. 12 E-Mail: [email protected] Wolfen

Daten, Informationssysteme und Analysen Tel.: 040/ 4318750im Sozialen - D.I.A.S. GmbH Internet: www.dias.de Neuer Pferdemarkt 1 bzw. www.you-too.net20359 Hamburg

Deutscher Diabetiker Bund (DDB) Tel: 0391/59933168Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0391/6232073Wittenberger Str. 2139106 Magdeburg

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Tel.: 0391 / 629 3333Landesverband Sachsen-Anhalt Fax: 0391 / 629 3555Halberstädter Str. 168 – 172 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.paritaet-lsa.de

Diakonisches Werk der Evangelischen Tel: 0340/255460Landeskirche Anhalt e.V. Fax: 0340/2554620 Johannisstr. 12 E-Mail: [email protected] Dessau Internet: www.diakonie-anhalt.de

DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Tel: 0345/500850Rudolf Breitscheid-Str. 80 Fax: 0345/202314106110 Halle E-Mail: landesgeschaeftsfuehrung@

sachsen-anhalt.drk.deInternet: www.sachsen-anhalt.drk.de

Hörgeschädigten Zentrum GmbH Tel: 0345/6902323Gellertstr. 25/27 Fax: 0345/690232206126 Halle/Saale E-Mail: [email protected]

Internet: www.hgz-halle.de

Integrationsfachdienst Magdeburg Tel: 0391 / 7446928Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0391 / 6229096Olvenstedter Str. 66 E-Mail: [email protected] Magdeburg

Integrationsförderung e.V. Tel.: 0421 / 37 45 41Stuttgarter Straße 2 Fax: 0421 / 376 19 7028215 Bremen

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Tel.: 0561 / 72 885 46Deutschland e.V. – ISL Fax: 0561 / 72 885 58Kölnische Straße 99 E-Mail: [email protected] Kassel

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79

Klub der Behinderten e.V. Tel: 03476 / 852150Mansfelder Land Fax: 03476 / 852192Schillerstr./Ärztehaus06333 Hettstedt

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Tel.: 0391/5676985Menschen Ministerium für Gesundheit und Fax: 0391/5676937Soziales des Landes Sachsen-Anhalt E-Mail: [email protected]. 25 39112 Magdeburg

Landesverband der Gehörlosen Tel: 0391/6099450Sachsen-Anhalt Fax: 0391/6099455Kroatenweg 70 E-Mail: Gehörlosenverband-SA@t-online-de39116 Magdeburg Internet: www.gehörlosenverband-SA.de

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Tel: 0391/6230311Behinderung Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0391/6230312Ackerstr. 23 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.lebenshilfe-lsa.de

Sozialverband VdK Tel: 0345/2024917Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0345/2082564Schillerstr. 0106114 Halle

Zentrum Mobilität für alle (Zemo) e.V. Tel.: 0251/ 9879687Schillerstr. 31 Fax: 0251/ 987968948155 Münster E-Mail: [email protected]

Internet: www.muenster.org/zemo

6.5.2 Ministerien, Behörden, Fachstellen, Tourismusorganisationen

DEHOGA Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Tel.: 0391 / 56 17 19-3Kantstr. 3 Fax: 0391 / 56 17 19-439104 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. Tel.: 069 / 97 46 40Beethovenstraße 69 Fax: 069 / 75 19 0360325 Frankfurt/Main E-Mail: [email protected]

Deutsches Jugendherbergswerk Tel.: 0391 / 53 21 00-0Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0391 / 40 19 63-8Bleckenburgstr. 12 E-Mail: [email protected] Magdeburg

Deutscher Tourismusverband e.V. Tel.: 0228 / 98 52 20Bertha-von-Suttner-Platz 13 Fax: 0228 / 69 87 2253111 Bonn E-Mail: [email protected]

Internet: www.deutschertourismusverband.de

Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) Tel.: 030/ 2355190 Berlin e.V. Fax: 030/ 23551925Tempelhofer Ufer 23/24 E-Mail: [email protected] Berlin Internet: www.dsft-berlin.de

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80

Halle – Tourist e.V. Tel: 0345 / 47 23 30Marktplatz, Roter Turm Fax: 0345 / 47 23 33306108 Halle (Saale) E-Mail: [email protected]

Internet: www.halle-tourist.de

Harzer Verkehrsverband e.V. Tel.: 05321 / 34 04-0Marktstr. 45 Fax: 05321 / 34 04-6638640 Goslar E-Mail: [email protected]

Internet: www.harzinfo.de

Heilbäder- und Kurorteverband Tel: 03928 / 70 55 50Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 03928 / 70 55 52Badepark 1 E-Mail: Heilbaeder-undKurorteverbandSA@39128 Schönebeck t-online.de

Kultusministerium Sachsen-Anhalt Tel.: 0391 / 567 01-36 Turmschanzenstr. 32 Fax: 0391 / 567 37-7539114 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Internet: www.mk.sachsen-anhalt.de

Kulturstiftung Dessau Wörlitz Tel.: 0340 / 6461-541 u. 544Schloss Großkühnau Fax: 0340 / 6461-55006846 Dessau E-Mail: [email protected]

Internet: www.ksdw.de

Landesamt für Denkmalpflege in Tel: 0345 / 29397-0Sachsen-Anhalt Fax: 0345 / 29397 –15Große Märkerstr. 21/22 E-Mail: [email protected] Halle Internet: www.denkmalpflege-in-sachsen-anhalt.de

Landesamt für Umweltschutz Tel: 0345 / 57 04-0Reideburgerstr. 47 Fax: 0345 / 57 04-19006116 Halle E-Mail: [email protected]

Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit Tel: 0391 / 73 30 03-3auf dem Lande in Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0391 / 73 30 03-4Goethestraße 5639108 Magdeburg

Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt Tel.: 0391 / 589 – 17 45Domplatz 12 Fax: 0391 / 589 – 17 5439104 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Internet: www.lfi-lsa.de

Landesmarketing Sachsen-Anhalt GmbH Tel.: 0391 / 56 77 08-0Am Alten Theater 6 Fax: 0391 / 56 77 08-139104 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Internet: www.lmg-sachsen-anhalt.de

Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Tel.: 0391/ 244 51 - 60Sachsen-Anhalt e.V Fax: 0391/ 244 51 70Lübecker Str. 23 A, E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.jugend-lsa.de

Magdeburger Tourismusverband Tel.: 0391 / 73 87 90Elbe-Börde-Heide e.V. Fax: 0391 / 73 87 91Gerhart-Hauptmann-Str. 34 E-Mail: [email protected] Magdeburg

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Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt Tel: 0391 / 567-01Halberstädter Str. 2 Fax: 0391 / 567-529039112 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Internet: www.min.mi.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Gesundheit Tel.: 0391 / 567 – 01und Soziales Sachsen-Anhalt Fax: 0391 / 567 – 6937Turmschanzenstraße 25 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.ms.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Tel.: 0391 / 567 01, -19 51Sachsen-Anhalt Fax: 0391 / 567 19 64Olvenstedter Straße 4 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.mrlu.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Wirtschaft und Tel.: 0391 / 567-01Arbeit Sachsen-Anhalt Fax: 0391 / 61 50 72Hasselbachstr. 4 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.mw.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Bau und Verkehr des Tel: 0391 / 567 01Landes Sachsen-Anhalt Fax: 0391 / 567 75-01Turmschanzenstr. 30 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www1.mwv.sachsen-anhalt.de

Museumsverband Sachsen-Anhalt e.V. Tel: 03471 / 62 81 16Käthe-Kollwitz-Straße 11 Fax: 03471 / 62 89 8306406 Bernburg E-Mail: [email protected]

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Tel.: 0391/ 53631-0 Am Alten Theater 6 Fax: 0391/536319939104 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Internet: www.nasa.de

Nationale Koordinationsstelle Tel.: 06131 / 25 04 10Tourismus für Alle e.V. (NatKo) Fax: 06131 / 21 48 48Kötherhofstr. 4 E-Mail: [email protected] Mainz Internet: www.natko.de

Nationalparkverwaltung Hochharz Tel.: 03943 / 5 50 20Lindenallee 35 Fax: 03943 / 5 50 23738855 Wernigerode E-Mail: [email protected]

Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Tel.: 034461 / 22 08 6Naturpark-Hauptsitz Nebra Fax: 034461 / 22 02 6Unter der Altenburg 1 E-Mail: [email protected] Nebra Internet: www.naturpark-saale-unstrut.de

Naturparkverwaltung Drömling Tel.: 039002 / 85 00Bahnhofstr. 32 Fax: 039002 / 85 02-439646 Oebisfelde E-Mail: [email protected]

Regierungspräsidium Dessau Tel. 0340 / 65 06-0Kühnauer Str. 161 Fax: 0340 / 65 06-45006846 Dessau E-Mail: [email protected]

Internet: www.mi.sachsen-anhalt.de

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82

Regierungspräsidium Halle Tel: 0345 / 514-0Willy-Lohmann Str. 7 Fax: 0345 / 514-144406114 Halle E-Mail: [email protected]/gw.lsa-net.de

Regierungspräsidium Magdeburg Tel.: 0391 / 56 72 32-8Olvenstedter Straße 1-2 Fax: 0391 / 56 72 11-339108 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Regionalverband Harz Tel.: 03946 / 9641-0Hohe Straße 06 Fax: 03946 / 9641-4206484 Quedlinburg E-Mail: [email protected]

Internet: www.harzregion.de

Fremdenverkehrsverband Tel.: 0340 / 22 00 04-4Anhalt-Wittenberg e.V. Fax: 0340 / 20 03 20-8Albrechtstr. 48 E-Mail: [email protected] Dessau Internet: www.anhalt-wittenberg.de

Regionaler Fremdenverkehrsverband Tel.: 03461 / 20 09 47Halle-Saale-Unstrut e.V. Fax: 03461 / 20 09 48Domstr. 10 E-Mail: [email protected] Merseburg Internet: www.halle-saale-unstrut.de

Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Tel: 0391 / 59 24-300Sternstraße 3 Fax: 0391 / 59 24-44439104 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Tel.: 0345 / 23 18 - 0Merseburger Str. 2 Fax: 0345 / 23 18 - 91306112 Halle (Saale) E-Mail: [email protected]

Tourist – Information Dessau Tel.: 0340 / 204 1 442 und 19433Zerbster Straße 2c Fax: 0340 / 204 11 4206844 Dessau E-Mail: [email protected]

Internet: www.dessau.de

Tourist – Information Magdeburg Tel.: 0391 / 540 – 4900 und 19433Julius-Bremer-Straße 10 Fax: 0391 / 540 – 491039104 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Internet: www.magdeburg-tourist.de

Tourismusverband Altmark e.V. Tel.: 039322 / 3460Marktstr. 13 Fax: 039322 / 43 23-339590 Tangermünde E-Mail: [email protected]

Internet: www.altmarktourismus.de

Tourismusverband Sachsen-Anhalt e.V. Tel: 0391 / 73 84-300Große Diesdorfer Str. 12 Fax: 0391 / 73 84-30239108 Magdeburg E-Mail: [email protected]

Internet: www.tourismusverband-sachsen-anhalt.de

TGL - Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH Tel.: 0391/6054422Leipziger Straße 49a Fax: 0391/ 605459939112 Magdeburg

Verband der Campingplatzbetreiber Tel.: 0391/ 56390100Sachsen-Anhalt e.V. Fax: 0391/ 56390101 Alemannstr. 12 39106 Magdeburg

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83

Institut T.L.P. e.V. Technische Lebensraumplanung Tel.: 06541 / 92 37für behinderte und alte Menschen Fax: 06541 / 81 17 28Burgstraße 29 A E-Mail: [email protected] Irmenach

Activas e.V. Tel.: 03493 / 42189Burgstraße 55 Fax: 03493 / 4218906749 Bitterfeld

Activas e.V. Tel: 0340 / 2209729Schillerstraße 3906844 Dessau

Activas e.V. Tel: 0391 / 603891Felgeleber Str. 16 Fax: 0391 / 401732039122 Magdeburg

Architektenkammer des Landes Sachsen-Anhalt Tel.: 0391 / 536110Wohnberatungsstelle Fax: 0391 / 5619296 Fürstenwall 3 E-Mail: [email protected] Magdeburg Internet: www.AK-LSA.de

DRK-Kreisverband Dessau e.V. Tel: 0340 / 214600Amalienstr. 138 Fax: 0340 / 222324 06813 Dessau

Fachstelle für alten- und behindertengerechtes Tel: 03461 / 219656Bauen und Wohnen Merseburg Fax: 03461 / 201280Roßmarkt04217 Merseburg

Fachstelle für alten- und behindertengerechtes Tel: 03443 / 308666Bauen und Wohnen Weißenfels Fax: 03443 / 308666 Langendorfer Str.4706667 Weißenfels

Gesundheitsamt der Stadt Halle (S.) Tel: 0345 / 502273Abt. Behindertenberatung Fax: 0345 / 2026358 Täuberstraße 406110 Halle (S.)

Leitstelle für Ältere und Behinderte Tel: 03941 / 577320Landkreis Halberstadt Fax: 03941 / 577320Friedrich-Ebert-Str. 4238820 Halberstadt

Senioren – Kreativ – Verein e.V. Tel: 0345 / 2984094Böllberger Weg 189 Fax: 0345 / 298409406110 Halle

Weinbauverband Saale-Unstrut Tel: 034464 / 2 61 10Querfurterstr. 10 Fax: 034464 / 2 94 1606632 Freyburg-Unstrut E-Mail: [email protected]

6.5.3 Barrierefreies Bauen in Sachsen-Anhalt

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6.5.4 Modellhafte Initiativen inSachsen-Anhalt

1. Integrationsdorf (IDA) in Arendsee – Inte-grative Angebotsgestaltung

Weitere Auskünfte unter:Integrationsdorf Arendsee Harper Weg 339619 ArendseeTel.: 039384-9 80 90 / Fax. 039384-2 77 95Internet: www.ida-arendsee.de

2. Landhotel Albrechtshof in Düsedau – Heilenund Wohlbefinden

Weitere Auskünfte unter:Landhotel „Albrechtshof“ DüsedauKosterenden 1639606 DüsedauTel.: 039377-2 52 90 / Fax. 03937-2 52 91 99Internet: www.landhotel-albrechtshof.de

3. Landurlaub in ScholleneWeitere Auskünfte unter:Haus am SeeAm Mühlenberg 1314715 ScholleneTel.: 039389-9 61 20 / Fax: 039389-9 61 60Internet: www.schollene-land.de

4. Die Wörlitzer Anlagen – Informationen fürGäste im Rollstuhl Informationsbereitstellung für Menschenmit Behinderung

Weitere Auskünfte unter:Kulturstiftung Dessau-WörlitzSchloss Großkühnau06846 Dessau

5. „Mit allen Sinnen“ – Weiterbildungsver-anstaltung von Mitarbeitern im Museums-bereich im Umgang mit Behinderten

Weitere Auskünfte unter:Museumsverband Sachsen-Anhalt e.V.Käthe-Kollwitz-Str. 1106406 BernburgTel./Fax: 03471-62 81 16www.mv-sachsen-anhalt.de

6. Das Landsberger Museum - Arbeit mit gei-stig behinderten Menschen

Weitere Auskünfte unter:Museum LandsbergHillerstr. 806188 LandsbergTel./Fax: 034602-2 06 90www.stadt-landsberg.de

7. Kulturhistorisches Museum Magdeburg –barrierefreie Umgestaltung eines denkmal-geschützten Gebäudes

Weitere Auskünfte unter:Kulturhistorisches Museum MagdeburgOtto-von Guericke-Str. 68-7339104 MagdeburgTel.: 0391-5 40 35 01 / Fax: 0391-5 40 35 10www.magdeburg.de

8. Beispielhafte Lösungen für den barrierefrei-en Zugang zu kulturellen Einrichtungendurch moderne, ästhetisch ansprechendeAnbauten

Weitere Auskünfte unter:Franckesche Stiftungen zu HalleFranckeplatz 1, Haus 106110 HalleTel.: 0345-2 12 74 50 / Fax: 0345-2 12 74 42www.francke-halle.de

Das GleimhausDomplatz 3138820 HalberstadtTel.: 03941-6 87 10 / Fax: 03941-68 71 40www.gleimhaus.de

Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-AnhaltLutherhalle WittenbergCollegienstr. 5406886 Lutherstadt-WittenbergTel.: 03491-4 20 30 / Fax: 03491-42 03 27www.martinluther.de

Lyonel-Feininger-GalerieFinkenherd 5a06484 QuedlinburgTel.: 03946-22 38 / Fax: 03946-23 84

9. Öffnung von Behinderteneinrichtungen fürden Tourismus

Weitere Auskünfte unter:Lebenshilfe gGmbHQuedlinburger Str. 206506 WedderslebenTel.: 03946-98 10-0 / Fax: 03946-98 10-117

10. Barrierefreie Ortsgestaltung desStadtzentrums in Halberstadt

Weitere Auskünfte unter:Stadtverwaltung HalberstadtHolzmarkt 138820 HalberstadtTel.: 03941- 55 10 00www.halberstadt.de

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6.5.5 Innovative Beispiele aus Deutsch-land

1. Baden-Württemberg

Kontaktadresse:Tourismus-Marketing GmbH Baden-WürttembergEsslinger Straße 870025 StuttgartTel.: 0711/ 238580Fax: 0711/ 2385899E-Mail: [email protected]: www.tourismus-baden-wuerttemberg.de

Landesverband für Körper- und MehrfachbehinderteBaden-WürttembergHaußmannstraße 670188 StuttgartTel.: 0711/ 2155220Fax: 0711/ 2155222E-Mail: [email protected]: lv-koerperbehinderte-bw.de

2. Brandenburg

Kontaktadresse:Tourismusverband Land Brandenburg e.V.Am Neuen Markt 114467 PotsdamTel.: 0331/2752826Fax: 0331/2752810E-Mail: Internet: www.reiseland-brandenburg.de

Ute Eggert (Dipl.-Ing. Landschaftsplanerin) Solmsstr. 20 10961 BerlinTel.: 030/ 695 05 196

Susanne Pretsch (Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin)Segitzdamm 2810969 Berlin Tel.: 030/ 399 03 813

Behindertenarbeitsgemeinschaft Lausitz e.V. (bal)Logenstr. 1715907 LübbenTel.: 03546/ 8153 Fax: 03546/ 8153

3. Mecklenburg-Vorpommern

Kontaktadresse:Ohne Barrieren e.V.Dierkower Damm 39 a18146 RostockTel.: 0381/2524848 Fax: 0381/2524848Internet: www.barrierefrei.m-vp.dee-mail: [email protected]

4. Niedersachsen

Kontaktadresse:Behindertenbeauftragter der Landes NiedersachsenKarl FinkeHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 230159 HannoverTel.: 0511/1204007Fax: 0511/1204290Internet: www.behindertenbeauftragter-niedersach-sen.de oder www.stadt-fuehrer.netE-Mail: karl.finkemfas.niedersachsen.de

5. Sachsen

Kontaktadresse:Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbHBautzner Straße 45/4701099 DresdenTel.: 0351/ 491700Fax: 0351/4969306E-Mail: [email protected]: www.sachsen-tour.de oder www.ltv-sachsen.de

Kontaktadresse:Hotel Regenbogenhaus GmbHBrückenstraße 509599 FreibergTel.: 03731 / 79850 Fax: 03731 / 798529Internet: www.Hotel-Regenbogenhaus.dee-mail: [email protected]

6. Schleswig-Holstein

Kontaktadresse:Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbHWalkerdamm 1724103 KielTel.: 01805/600604Fax: 01805/ 600644E-Mail: [email protected]

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7. Thüringen

Kontaktadresse:Barrierefreie Modellregion, InnoRegio Projekt imVerband Naturpark Thüringer Wald e.V. Herr Albrecht Lange (Leiter Projektstelle)Burgstallstraße 31a99897 Tambach-DietharzTel.: 036252/ 46550Fax: 036252/ 46554E-Mail: [email protected]: www.naturpark-thueringer-wald.de

6.5.6 Weitere nützliche Internet-adressen

Verschiedene Informationsangebote für die Reise-planung (Datenbanken und weiterführende Service-links)

Name: Arbeitsgemeinschaft Urlaub der För-dergemeinschaft der Querschnitts-gelähmten in Deutschland e.V.

Internet: http://www.argeurlaub.deBeschreibung: Bieten umfassende Informationen

rund um das Thema Urlaub mit Unter-kunftsliste, Reiseveranstaltern, Assis-tenz, Detailberichte etc.

Name: Barrierefrei-MobilInternet: http://www.barrierefrei-mobil.deBeschreibung: Reiseberichte, barrierefreie Unter-

künfte etc.

Name: Bundesverband der Selbsthilfe Kör-perbehinderter e.V.-Reisedienst

Internet: http://www.bsk-ev.deBeschreibung: Die Seiten des BSK-Reiseservice be-

einhalten Reiseangebote, Informa-tionen über Reiseassistenten sowie dieaktuelle Ausgabe des Reise-ABC`s.

Name: DIAS GmbHInternet: http://www.dias.de bzw. www.you-

too.netBeschreibung: Integriertes System für die Erhebung

und Bereitstellung von Informationenüber die Zugänglichkeit öffentlicher Ein-richtungen (Hotels, Ämter, Theatern etc.)

Name: FmG VerlagInternet: http://www.fmg-verlag.deBeschreibung: Bietet umfassende Informationen für

Rollstuhlfahrer

Name: Handicap-LifeInternet: http://handicap-life.deBeschreibung: Online-Community zum Erfahrungs-

austausch für mehr Lebensqualität

Name: Kommunikations- und Orientierungs-hilfen für Mobilitätsbehinderte Men-schen

Internet: http://www.komm-network.de Beschreibung: Dient als Plattform zur übersichtlichen

Darstellung von Infomations- undKommunikationsdiensten wie Daten-banken, Stadtplänen, Projektinfor-mationen, Neuigkeiten und aktuellerTermine für die Herausgeber internet-basierter Stadt- oder Reiseführer.

Name: Mobility International Schweiz (MIS) Internet: http://www.mis-infothek.chBeschreibung: Reisefachstelle für Menschen mit einer

Behinderung, in der spezifische Infor-mationen rund ums Reisen gesammeltwerden.

Name: Nationale Koordinationsstelle fürTourismus e.V.

Internet: http://www.natko.deBeschreibung: Seite bietet Listen über Veröffent-

lichungen, Aktivitäten und Adressenvon Ansprechpartnern rund um dasThema „Tourismus für Alle“

Name: Grenzenlos – Das Reisemagazin fürMenschen mit und ohne Handicap

Internet: http://www.reisemagazin-grenzen-los.de

Beschreibung: Sendereihe will in unterhaltsamerForm Behinderte und ihre Partner,Familienangehörige und Freunde zueinem attraktiven, individuellen Ur-laub anregen, entsprechende natio-nale und internationale Reisezielevorstellen sowie Tips geben und Mutmachen.

Name: RolliHotelsInternet: http://www.rollihotels.netBeschreibung: Online-Verzeichnis von Hotels &

Ferienunterkünften, die für Rollstuhl-fahrer geeignet sind.

Name: Rollstuhl UrlaubInternet: http://www.rollstuhl-urlaub.deBeschreibung: Seite bietet zahlreiche Adressen von

für Rollstuhlfahrer geeigneten Ur-laubsquartieren in Deutschland, diezudem nach Bundesländern geordnetsind.

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Name: Carsten Müller – Reiseagentur fürBehinderte

Internet: http://www.behindertenreisen-cm.deBeschreibung: Vermitteln Reisen für körperlich und

geistig behinderte Menschen mit eige-nem Fahrdienst.

Name: B&S Behinderten- und Schüler-reisedienst

Internet: http://www.bs-reisedienst.deBeschreibung: Erholungsaufenthalte, Sommerfrei-

zeiten und Städtereisen für lernbehin-derte Kinder und Jugendliche

Name: Eberhardt Travel GmbHInternet: http://www.eberhardt-travel.deBeschreibung: Veranstalter von Gruppenreisen mit

rollstuhlgerechtem Bus

Name: Grabowski-ToursInternet: http://www.grabo-tours.deBeschreibung: Organisiert Gruppenreisen für Behin-

derte und Nichtbehinderte, wobei dieReisegruppen von einem Reiseleiterund einem Helferteam von 3-5Helfer/innen begleitet werden.

Name: Mare NostrumInternet: http://www.mare-nostrum.deBeschreibung: Reiseveranstalter für Menschen mit

und ohne Handicap. Reiseangebotumfasst Studien-, Bade-, Festspiel-,Kur- und Erholungsreisen in dieganze Welt.

Name: rfb-Touristik GmbHInternet: http://www.rfb-Touristik.deBeschreibung: Bieten unter anderem einen umfassen-

den Katalog, indem die Unterkünftezu jedem Reiseziel bezüglich derEignung klassifiziert sind. Unter-schieden wird für Rollstuhlfahrer/Gehbehinderte, Blinde/Sehbehin-derte und geistig Behinderte mit derVergabe von 1 bis 3 Punkten.

Name: Holtappels-Reisen RolliToursInternet: http://www.rolli-tours.de oder

www.Holtappels-Reisen.deBeschreibung: Bus- und Flugreisen durch Deutsch-

land und Europa in behindertenge-rechten Bussen.

Name: RollsReisenInternet: http://www.rollsreisen.comBeschreibung: Weltweite Angebote von behinderten-

gerechten Unterkünften.

Name: Unfallopfer Hilfswerk e.V.Internet: http://www.unfallopfer.deBeschreibung: Haben eigene Datenbank und nützli-

che Informationen rund um dasThema Reisen für Menschen mit Be-hinderung.

Name: VdK-ReisedienstInternet: http://www.vdk.deBeschreibung: Individual- und Gruppenreisen,

Bustouren, Kuren etc. Hat zudemumfassende Listen und Broschürenüber behinderten- und seniorenge-rechte Unterkünfte.

Name: WeiteWeltInternet: www.weitewelt-reiseservice.deBeschreibung: Gemeinnütziger Reiseservice für alle

Menschen, der neben Unterkünftenund Reisen auch begleitende Dienst-leistungen vermittelt.

Name: Weitsprung – Reiseberatung für Be-hinderte

Internet: http://www.weitsprung-reisen.deBeschreibung: Reiseberatung und -vermittlung für

Behinderte, Nichtbehinderte undSenioren

Name: Wolters ReisenInternet: http://www.wolters-reisen.deBeschreibung: Bieten Liste von „behindertenfreundli-

chen“ Unterkunftsmöglichkeiten

Name: Werner Ziegelmeier GmbHInternet: http://www.werner-ziegelmeier.comBeschreibung: Bieten umfassendes Programm von

anspruchsvollen Städte-, Rund- undKurzreisen bis hin zu behinderten-und seniorengerechten Busreisen.

Auswahl an Spezialreiseveranstaltern aus dem Segment der Reisen für Menschen mitBehinderung

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6.6 Gesetze, Dokumente

Gesetz zur Gleichstellung behinderter undnichtbehinderter Menschen in Sachsen-Anhalt (20. November 2001)

Artikel 1

Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskrimi-nierung behinderter Menschen im Land Sachsen-Anhalt (Behindertengleichstellungsgesetz - BGStGLSA)

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Ziel des Gesetzes§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot§ 4 Gemeinsame Verantwortung§ 5 Leitlinien für Hilfen, Dienste und Einrichtungen§ 6 Planung, Koordination und Beratung

Abschnitt 2

Interessenvertretung für die Gleichstellung behin-derter Menschen

§ 7 Der oder die Beauftragte der Landesregierungfür die Belange behinderter Menschen

§ 8 Aufgaben und Zusammenarbeit§ 9 Beteiligung und Verfahren§ 10 Befugnisse§ 11 Anrufungsrecht§ 12 Verschwiegenheitspflicht§ 13 Runder Tisch für behinderte Menschen§ 14 Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt

Abschnitt 3

Rechte behinderter Menschen

§ 15 Akteneinsicht§ 16 Deutsche Gebärdensprache§ 17 Klagerecht§ 18 Grundsätzliche Aufgaben

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Ziel des Gesetzes

(1) Ziel des Gesetzes ist die Herstellung gleichwertigerLebensbedingungen und Chancengleichheit für alleMenschen, die Umsetzung des Benachteiligungsver-

bots, die Verhinderung von Diskriminierung behin-derter Menschen sowie die Vermeidung und derAbbau von Barrieren.

(2) Das Gesetz zielt darauf ab, dass behindertenMenschen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, die Teil-habe am gesellschaftlichen Leben, die Teilnahme amErwerbsleben und die selbstbestimmte Lebensführungermöglicht wird.

(3) Geschlechtsspezifische Diskriminierungen undBenachteiligungen behinderter Menschen sind abzu-bauen und zu verhindern.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Behinderte Menschen im Sinne dieses Gesetzessind Menschen mit einer nicht nur vorübergehendenkörperlichen, seelischen oder geistigen Schädigungoder Funktionsbeeinträchtigung, die von Maß-nahmen, Verhältnissen oder Verhaltensweisen vonStaat und Gesellschaft betroffen sind, die ihre Lebens-möglichkeiten beschränken oder erschweren. Alsnicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehrals sechs Monaten.

(2) Eine Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes istjede nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung durchMaßnahmen und Regelungen des Staates oder derGesellschaft. Nicht gerechtfertigt ist eine Ungleich-behandlung, wenn sie ausschließlich oder überwie-gend auf Umständen beruht, die in unmittelbaremoder mittelbarem Zusammenhang mit der Behin-derung stehen. Eine nicht gerechtfertigte Ungleich-behandlung ist nicht gegeben, wenn eine Berück-sichtigung der Behinderung der Sache nach unver-zichtbar geboten oder zur Wahrung der Interessendes behinderten Menschen erforderlich ist.

(3) Eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzesliegt vor, wenn Regelungen oder Maßnahmen desStaates oder der Gesellschaft behinderte Menschenschlechter stellen als nichtbehinderte Menschen. EineBenachteiligung ist auch dann gegeben, wenn einAusschluss von Entfaltungs- und Betätigungs-möglichkeiten nicht durch eine auf die Behinderungbezogene Förderungsmaßnahme ausreichend ausge-glichen wird.

§ 3 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot

(1) Behinderte Menschen haben einen Anspruch aufeine ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit imSinne des Grundgesetzes und der Verfassung desLandes Sachsen-Anhalt, eine gleiche Teilhabe am Le-ben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmteLebensführung. Sie dürfen nicht durch die öffentlicheGewalt oder durch das Tun oder Unterlassen vonStaat und Gesellschaft diskriminiert oder benachteiligtwerden.

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(2) Behinderte Menschen haben Anspruch aufVerhinderung und Beseitigung von diskriminierendenund benachteiligenden Maßnahmen und Re-gelungen.

(3) Machen behinderte Menschen eine Dis-kriminierung durch die öffentliche Verwaltung oderdurch juristische Personen des öffentlichen Rechts gel-tend, so obliegt diesen die Beweislast für dasNichtvorliegen einer Diskriminierung.

§ 4 Gemeinsame Verantwortung

(1) Die Gleichstellung von behinderten und nichtbe-hinderten Menschen und die Eingliederung vonbehinderten Menschen ist eine Aufgabe des Staatesund der Gesellschaft.

(2) Das Land und die kommunalen Körperschaften,deren Behörden und Dienststellen sowie Betriebe undUnternehmen, an denen das Land oder die kommu-nalen Körperschaften beteiligt sind, sind im Rahmenihrer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufgabenverpflichtet, aktiv darauf hinzuwirken, dass die in § 1festgehaltenen Ziele erreicht werden.

(3) Die Verpflichtung des Absatzes 2 trifft auchStiftungen, Anstalten und die übrigen Körperschaftendes öffentlichen Rechts des Landes Sachsen-Anhalt.

(4) Empfänger öffentlicher Zuwendungen und institu-tionelle Empfänger sonstiger öffentlicher Leistungensind nach Maßgabe der jeweils geltenden haushalts-und förderrechtlichen Bestimmungen zu verpflichten,sich für die Förderung im Sinne der in § 1 festgehal-tenen Ziele einzusetzen.

§ 5 Leitlinien für Hilfen, Dienste und Ein-richtungen

(1) Hilfen, Dienste und Einrichtungen für behinderteMenschen haben sich am Bedarf der Betroffenen zuorientieren. Dabei ist zu gewährleisten, dass sie dieSelbständigkeit von behinderten Menschen in ihrerLebensführung so weit wie möglich unterstützen, vonihnen selbst organisierte Hilfeformen ermöglichenund die Zielsetzung der Integration behinderterMenschen in die Gesellschaft so weit wie möglich för-dern. Auf geschlechtsspezifische Anforderungen istbesonders Rücksicht zu nehmen. Das gesetzlich vor-gesehene Wunsch- und Wahlrecht der Hilfebedürf-tigen und ihrer Sorgeberechtigten ist zu beachten.

(2) Notwendige Hilfen, Dienste und Einrichtungen fürbehinderte Menschen sind möglichst bürgernah vor-zuhalten. Qualitätsgerechte Maßnahmen und Leis-tungen sind sicherzustellen.

(3) Bei der Ausgestaltung familienergänzender undschulbegleitender Angebote der Jugendhilfe sowie

spezieller Angebote der Jugendförderung ist integra-tiven Formen Vorrang einzuräumen.

(4) Maßnahmen der Prävention und Rehabilitationhaben Vorrang vor sonstigen Hilfen.

(5) Die berufliche Integration und Beschäftigung vonbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Ar-beitsmarkt hat Vorrang vor sonstigen Arbeits- und Be-schäftigungsangeboten der Behindertenhilfe.

(6) Angebote des selbständigen Wohnens mit abge-stuftem Betreuungsangebot (betreutes Wohnen)haben Vorrang vor vollstationären Betreuungsformen.Behinderte Menschen, denen die erforderlichen Hilfenin einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtungoder in einer Einrichtung zur teilstationärenBetreuung zu gewähren sind, erhalten diese Hilfen inEinrichtungen der Eingliederungshilfe für Behindertebzw. der Jugendhilfe.

(7) Aufklärung über und Abbau von Diskriminie-rungen gehört zu den wichtigsten pädagogischenInhalten in der Förderung und Betreuung von Kindernim Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts.

§ 6 Planung, Koordination und Beratung

(1) Hilfen, Dienste und Einrichtungen für behinderteMenschen sollen so geplant und aufeinander abge-stimmt werden, dass sie im Einzelfall bedarfsgerechtzur Verfügung stehen.

(2) Werden im Einzelfall Maßnahmen erforderlich,für die unterschiedliche Leistungsträger zuständigsind, sollen die notwendigen Maßnahmen in einemHilfeplan zusammengefasst werden. Dieser soll dieeinzelnen Maßnahmen entsprechend den Zielen imSinne von § 1 und den jeweiligen fachlichen undrechtlichen Erfordernissen ausweisen. Die Aufstellungdes Hilfeplanes obliegt demjenigen Leistungsträger,dessen Leistungsanteile überwiegen.

(3) Alle zuständigen Behörden und Dienststellenunterrichten und beraten behinderte Menschen sowiederen Angehörige oder sonstige ihnen Hilfe leisten-den Personen umfassend über die für sie in Betrachtkommenden Hilfen, Dienste und Einrichtungen.

(4) Verbände und Selbsthilfegruppen behinderterMenschen einschließlich Interessenvertretungen be-hinderter Menschen sowie Verbände der freienWohlfahrtspflege werden mit Einverständnis derbehinderten Menschen an der Beratung beteiligt.

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Abschnitt 2

Interessenvertretung für die Gleichstellung behin-derter Menschen

§ 7 Der oder die Beauftragte der Landesregierungfür die Belange behinderter Menschen

(1) Zur Wahrung der Interessen behinderterMenschen, insbesondere der Durchsetzung derGleichstellung behinderter und nichtbehindertenMenschen im Land Sachsen-Anhalt, soweit diese nichtdurch die auf Landesebene tätigen Interessen-vertretungen erfolgt, beruft die Landesregierung aufVorschlag des zuständigen Ministeriums imBenehmen mit dem Behindertenbeirat des LandesSachsen-Anhalt eine Landesbeauftragte oder einenLandesbeauftragten für die Belange behinderterMenschen. Die Berufung erfolgt für die Dauer von vierJahren; eine erneute Berufung ist zulässig. Die oderder Landesbeauftragte trägt die Bezeichnung„Beauftragte/Beauftragter der Landesregierung vonSachsen-Anhalt für die Belange behinderter Men-schen“; sie oder er und ihre oder seine Geschäftsstellesind an herausgehobener Stelle in das zuständigeMinisterium eingebunden. Das zuständige Mini-sterium beruft mit Zustimmung der Landesregierungeine Vertretung für den Fall der Abwesenheit der oderdes Landesbeauftragten für die Belange behinderterMenschen. Die Berufung erfolgt ebenfalls für dieDauer von vier Jahren; eine erneute Berufung istzulässig.

(2) Die Landesregierung stellt der oder demLandesbeauftragten für die Belange behinderterMenschen die für die Erfüllung ihrer oder seinerAufgaben nach § 8 notwendige Personal- undSachausstattung nach Maßgabe des Haushaltsplaneszur Verfügung.

§ 8 Aufgaben und Zusammenarbeit

(1) Die oder der Landesbeauftragte für die Belangebehinderter Menschen regt im Land zu Maßnahmenan, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen undDiskriminierungen von behinderten Menschen abzu-bauen oder ihrem Entstehen entgegenzuwirken. Dieoder der Landesbeauftragte tritt dafür ein, dass demBenachteiligungsverbot gemäß Artikel 3 Abs. 3 desGrundgesetzes und gemäß Artikel 7 der Verfassungdes Landes Sachsen-Anhalt sowie den bundes- undlandesrechtlichen Bestimmungen zugunsten behinder-ter Menschen, insbesondere den Vorschriften diesesGesetzes, im Sinne des Artikels 38 der Verfassungdes Landes Sachsen-Anhalt im Land Rechnung getra-gen wird. Näheres regelt das zuständige Ministerium.

(2) Zur Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 arbei-tet der oder die Landesbeauftragte insbesondere mit

• den Fachministerien, • dem Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt• den auf Landesebene tätigen Interessenvertretungen

von behinderten Menschen,

• den Tarifparteien und • den kommunalen Behindertenbeauftragten zusammen.

§ 9 Beteiligung und Verfahren

(1) Die oder der Landesbeauftragte für die Belangebehinderter Menschen ist, soweit die Belange vonbehinderten Menschen in besonderem Maße betrof-fen sind, an Verfahren der Gesetz- und Verord-nungsgebung sowie bei der Erarbeitung von Ver-waltungsvorschriften frühzeitig zu beteiligen. Ist dieoder der Landesbeauftragte der Auffassung, dass dervorgelegte Entwurf mit dem Ziel einer besserenBerücksichtigung der Belange behinderter Menschenzu überarbeiten ist, gibt sie oder er eine entsprechen-de Stellungnahme ab, die konkrete Regelungen vor-schlagen kann. Wird der Stellungnahme ab-schließend nicht oder nur teilweise gefolgt, ist dies deroder dem Landesbeauftragten unverzüglich unterAngabe einer Begründung schriftlich mitzuteilen.

(2) Erlangt die oder der Landesbeauftragte für dieBelange behinderter Menschen Kenntnis vonVorhaben der Gesetz- oder Verordnungsgebung oderder Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften, ohnenach Absatz 1 Satz 1 beteiligt worden zu sein, sokann sie oder er, wenn es ihr oder ihm sachdienlicherscheint, eine Stellungnahme nach Absatz 1 Satz 2abgeben. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 10 Befugnisse

(1) Erlangt die oder der Landesbeauftragte Kenntnisvon Tatsachen, die darauf hindeuten, dass behinder-te Menschen diskriminiert oder benachteiligt werden,so klärt sie oder er in Zusammenarbeit mit denzuständigen öffentlichen Stellen und Einrichtungenden Sachverhalt auf. Hierzu kann sie oder er mitZustimmung des behinderten Menschen insbesondereBerichte und Stellungnahmen anfordern, Auskünfteeinholen und Akten einsehen.

(2) Zur Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgabennach Absatz 1 und § 8 Abs. 1 hat die oder der Lan-desbeauftragte für die Belange behinderter Menschenmit vorheriger Zustimmung der oder des Betroffeneninsbesondere das Recht, bei öffentlichen Stellen undEinrichtungen Auskünfte einzuholen und Aktenein-sicht zu nehmen, sofern dies im Zusammenhang miteiner glaubhaft gemachten Diskriminierung oderBenachteiligung von behinderten Menschen steht undRechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wirddie Auskunft oder die Akteneinsicht verweigert, so hatdie öffentliche Stelle oder Einrichtung dies der oder

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dem Landesbeauftragten für die Belange behinderterMenschen unverzüglich, unter Angabe von Gründenschriftlich mitzuteilen. Für Streitigkeiten, die sich aus derVerweigerung der Auskunft oder der Akteneinsichtergeben, steht der Verwaltungsrechtsweg offen.(3) Darüber hinaus kann die oder der Landes-beauftragte mit Zustimmung der Beteiligten eineAnhörung durchführen. Die Anhörung findet unterAusschluss der Öffentlichkeit statt. Über den Antrageines der Beteiligten, die Öffentlichkeit im Einzelfallzuzulassen, entscheidet die oder der Landesbe-auftragte nach pflichtgemäßem Ermessen. DieEntscheidung ist unanfechtbar. Die im Einzelfall betei-ligten öffentlichen Stellen und Einrichtungen sind ver-pflichtet, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu einerAnhörung nach Satz 1 zu entsenden.

§ 11 Anrufungsrecht

(1) Jeder oder jede hat das Recht, sich mit Bitten,Beschwerden oder Anregungen an die Landesbe-auftragte oder den Landesbeauftragten für dieBelange behinderter Menschen zu wenden, wenn eroder sie der Ansicht ist, dass gegen die Rechte vonbehinderten Menschen verstoßen oder ihrenBelangen auf andere Weise nicht entsprochen wird.Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzesund Artikel 19 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt bleibt unberührt. Ist die oder derLandesbeauftragte im Einzelfall der Ansicht, dass eineBehandlung der Angelegenheit im Petitionswegesachdienlich ist, so kann er oder sie die an ihn odersie herangetragene Bitte oder Beschwerde demAusschuss für Petitionen des Landtages von Sachsen-Anhalt zuleiten. Die Zuleitung bedarf der Zustimmungdes oder der Betroffenen. Die Sätze 3 und 4 gelten indenjenigen Fällen entsprechend, in denen eineZuständigkeit des Petitionsausschusses des DeutschenBundestages gegeben ist. Im Übrigen bleibt Artikel 17des Grundgesetzes unberührt.

(2) Niemand darf gemaßregelt, benachteiligt oderbevorzugt werden, wenn er sich an die oder denLandesbeauftragten für die Belange behinderterMenschen des Landes Sachsen-Anhalt wendet.

§ 12 Verschwiegenheitspflicht

(1) Die oder der Landesbeauftragte für die Belangebehinderter Menschen hat, auch nach Beendigungihrer oder seiner Tätigkeit, über die ihr oder ihm beiihrer bzw. seiner Tätigkeit bekannt gewordenenAngelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sindoder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltungbedürfen.

(2) Die oder der Landesbeauftragte für die Belangebehinderter Menschen darf ohne Einwilligung überAngelegenheiten nach Absatz 1 Satz 1 weder vor

Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Er-klärungen abgeben. Die Einwilligung erteilt daszuständige Ministerium.

§ 13 Runder Tisch für behinderte Menschen

(1) Bei dem zuständigen Ministerium wird ein RunderTisch für behinderte Menschen eingerichtet. DieTätigkeit des Runden Tisches ist unabhängig undüberparteilich. Sie ist auf eine Förderung derSelbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabebehinderter Menschen am Leben gerichtet. Zu diesemZweck greift der Runde Tisch eigenständig Themenauf und erarbeitet Beschlussempfehlungen für denBehindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt.

(2) Leitung und Geschäftsführung des Runden Tischeswerden durch die Beauftragte oder den Beauftragtender Landesregierung von Sachsen-Anhalt für dieBelange behinderter Menschen wahrgenommen. DerRunde Tisch gibt sich eine Geschäftsordnung. WeitereRegelungen trifft das zuständige Ministerium.

§ 14 Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt

(1) Bei dem zuständigen Ministerium wird einBehindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt einge-richtet. Er berät die Landesregierung unabhängig undüberparteilich in allen Angelegenheiten, die für dieBelange behinderter Menschen von Bedeutung sind.Vorsitz und Geschäftsführung werden durch dieLandesbeauftragte oder den Landesbeauftragten fürdie Belange behinderter Menschen wahrgenommen.

(2) Der Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhaltbesteht aus 16 stimmberechtigten Mitgliedern nachAbsatz 3, der oder dem stimmberechtigten Landes-beauftragten für die Belange behinderter Menschenund aus sachverständigen, nicht stimmberechtigtenMitgliedern nach Absatz 4.

(3) Der Runde Tisch für behinderte Menschen schlägtder zuständigen Ministerin oder dem zuständigenMinister 16 stimmberechtigte Mitglieder und derenVertreterinnen oder Vertreter vor. Bei der Auswahl derVorschläge ist dafür Sorge zu tragen, dass• eine möglichst umfassende Vertretung von

Menschen mit unterschiedlichen Arten der Be-hinderung sichergestellt ist und

• Frauen und Männer in einem ausgewogenen Ver-hältnis zueinander vertreten sind.

Die zuständige Ministerin oder der zuständigeMinister beruft die stimmberechtigten Mitglieder undihre Vertreterinnen oder Vertreter für die Dauer vonvier Jahren. Eine erneute Berufung ist zulässig.

(4) Folgende Institutionen schlagen der zuständigen

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Ministerin oder dem zuständigen Minister jeweils einsachverständiges Mitglied ohne Stimmrecht und dessenVertreterin oder Vertreter vor: die auf Landesebenetätigena) Verbände und Vereinigungen der Arbeitnehmer-

innen und Arbeitnehmer,

b) Verbände und Vereinigungen der Arbeit-geberinnen und Arbeitgeber,

c) Arbeitsgemeinschaften von Schwerbehinderten-vertretungen der Privatwirtschaft und des öffentli-chen Dienstes,

• die Bundesanstalt für Arbeit,

• die LIGA der freien Wohlfahrtspflege,

• die Architektenkammer,

• die für die Belange behinderter Menschen maß-geblichen Ressorts und

• die sonstigen Dienststellen des Landes.

Absatz 3 Satz 3 und 4 findet entsprechendeAnwendung.

(5) Die Mitglieder des Behindertenbeirates des LandesSachsen-Anhalt und ihre Vertreterinnen oder Vertreterüben ihr Mandat unabhängig von ihrer sonstigenTätigkeit aus. Sie werden ehrenamtlich oder, sofernsie kraft Amtes dem Behindertenbeirat des LandesSachsen-Anhalt angehören, im Rahmen ihrerDienstpflichten tätig.

(6) Aus wichtigem Grund kann ein Mitglied oder einstellvertretendes Mitglied auf Vorschlag der für dieBenennung zuständigen Stelle vor Ablauf derAmtszeit abberufen werden.

(7) Vertreterinnen und Vertreter der im Landtag vonSachsen-Anhalt vertretenen Fraktionen haben dasRecht, an den Sitzungen des Behindertenbeirates desLandes Sachsen-Anhalt als Gäste teilzunehmen. DenFraktionen werden der Sitzungstermin und die vorge-sehene Tagesordnung spätestens vier Wochen vor derSitzung mitgeteilt.

(8) Der Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhaltgibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäfts-ordnung bedarf zu ihrem Wirksamwerden derZustimmung des zuständigen Ministeriums.

(9) Weitere Regelungen trifft das zuständigeMinisterium.

Abschnitt 3

Rechte behinderter Menschen

§ 15 Akteneinsicht

(1) Jeder behinderte Mensch hat entsprechend denBestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts beiöffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt dasRecht zur Akteneinsicht.

(2) Das Recht gemäß Absatz 1 steht auch Vereinenund Verbänden zu, soweit sie Aufgaben zurUnterstützung der behinderten Menschen wahrneh-men und die Zustimmung der Betroffenen bzw. derengesetzlichen Vertreter vorliegt.

§ 16 Deutsche Gebärdensprache

(1) Gehörlose, Hörbehinderte und Stumme haben dasRecht, sich gegenüber den öffentlichen Stellen desLandes Sachsen-Anhalt entsprechend § 186 desGerichtsverfassungsgesetzes dann der deutschenGebärdensprache zu bedienen, wenn dies auchmündlich in der deutschen Lautsprache gestattetwäre. Machen sie von diesem Recht Gebrauch, so hatdies dieselben Wirkungen, wie wenn sie sich derdeutschen Lautsprache bedienten. Die Behördenhaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und desBedarfs die dafür notwendigen Voraussetzungen zuschaffen.

(2) Für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler anSonderschulen und im gemeinsamen Unterricht anden allgemeinen Schulen Sachsen-Anhalts wird derUnterricht in Laut- und Schriftsprache unter Ein-beziehung lautsprachlicher Gebärden und der deut-schen Gebärdensprache entsprechend dem sonder-pädagogischen Förderbedarf erteilt.

(3) Im Rahmen der sonderpädagogischen Schwer-punktgestaltung an den Sonderschulen wird die deut-sche Gebärdensprache den hörgeschädigten Schüle-rinnen und Schülern entsprechend ihrem sonder-pädagogischen Förderbedarf vermittelt. Für dieVermittlung der Gebärdensprache werden entspre-chend ausgebildete Lehrkräfte eingesetzt.

(4) Lehrkräfte der sonderpädagogischen Beratungs-stellen sind in erforderlichem Umfang zu qualifizie-ren. Die sonderpädagogische Begleitung bezieht dieBeratung und Anleitung der Lehrkräfte der allgemei-nen Schulen ein.

§ 17 Klagerecht

(1) Den auf Landesebene tätigen Interessenverbändender behinderten Menschen steht, ohne die Verletzungder eigenen Rechte darlegen zu müssen, der Ver-waltungsrechtsweg offen, wenn sie geltend machen,

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dass durch Maßnahmen der öffentlichen Verwaltungdie Rechte behinderter Menschen nach diesemGesetz verletzt werden.

(2) Werden behinderte Menschen in ihren Rechtennach diesem Gesetz verletzt, können an ihrer Stelleund mit ihrem Einverständnis Verbände klagen, dienach ihrer Satzung behinderte Menschen aufLandesebene vertreten und nicht selbst am Prozessbeteiligt sind. In diesem Falle müssen Verfahrensvor-aussetzungen wie bei einem Rechtsschutzersuchendurch den behinderten Menschen selbst vorliegen.

§ 18 Grundsätzliche Aufgaben

In den Gesetzgebungsverfahren sowie bei derErarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriftendes Landes sind vor Verabschiedung bzw. Erlass dieAuswirkungen auf behinderte Menschen bzw. dieSicherung der Gleichstellung behinderter Frauen undMänner zu überprüfen.

Artikel 2

Änderung der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung vom 5. Oktober 1993 (GVBl.LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 desGesetzes vom 3. April 2001 (GVBl. LSA S. 136,137), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu§ 74a folgende Angabe eingefügt: „§ 74b Behin-dertenbeauftragte“.2. Nach § 74a wird folgender § 74b eingefügt:„§ 74b Behindertenbeauftragte

Zur Verwirklichung der Gleichstellung behinderterMenschen haben die kreisfreien Städte ab 1. Januar2005 eine hauptamtliche Behindertenbeauftragteoder einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragtenzu bestellen. Die Kostendeckungsregelung wird nach§ 8 des Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunal-reform und Verwaltungsmodernisierung erfolgen.“

Artikel 3

Änderung der Landkreisordnung

Die Landkreisordnung vom 5. Oktober 1993 (GVBl.LSA S. 598), zuletzt geändert durch Artikel 2 desGesetzes vom 5. Dezember 2000 (GVBl. LSA S. 664,667), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu§ 64a folgende Angabe eingefügt: „§ 64b Behin-dertenbeauftragte“.2. Nach § 64a wird folgender § 64b eingefügt:„§ 64b Behindertenbeauftragte

Zur Verwirklichung der Gleichstellung behinderterMenschen ist nach Abschluss der Kreisgebietsreformnach dem Zweiten Vorschaltgesetz zur Kommunal-reform und Verwaltungsmodernisierung vom 15. Mai2001 (GVBl. LSA S. 168) in allen Landkreisen einehauptamtliche Behindertenbeauftragte oder einhauptamtlicher Behindertenbeauftragter zu bestellen.Die Kostendeckungsregelung wird nach § 8 desZweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform undVerwaltungsmodernisierung erfolgen.“

Artikel 4

Änderung des Schulgesetzes des LandesSachsen-Anhalt

§ 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt inder Fassung der Bekanntmachung vom 27. August1996 (GVBl. LSA S. 281), zuletzt geändert durchArtikel 8 des Gesetzes vom 21. August 2001 (GVBl.LSA S. 348, 360), wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 2 Nr. 6 werden die Worte „und überMöglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungenund Benachteiligungen aufzuklären,“ angefügt.2. Es wird folgender Absatz 3 a eingefügt:

„(3a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi-schem und ohne sonderpädagogischen Förderbedarfsollen gemeinsam unterrichtet werden, wenn dieErziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schülermit sonderpädagogischem Förderbedarf dies beantra-gen, die personellen, sächlichen und organisatorischenMöglichkeiten vorhanden sind oder nach Maßgabe derHaushalte geschaffen werden können und mit dergemeinsamen Beschulung und Erziehung dem individu-ellen Förderbedarf entsprochen werden kann.“

Artikel 5

Änderung der Verordnung über einenLandespflegeausschuss

§ 2 Abs. 2 der Verordnung über einen Landes-pflegeausschuss vom 26. Juli 1995 (GVBl. LSA S.224) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 7 wird das Wort „sowie“ durch dasWort „und“ ersetzt.2. In Nummer 8 wird der Punkt durch das Wort„sowie“ ersetzt.3. Es wird folgende Nummer 9 angefügt:„9. eine den Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt vertretende Person.“

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Artikel 6

Änderung des Denkmalschutzgesetzes desLandes Sachsen-Anhalt

In § 9 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes des LandesSachsen-Anhalt vom 21. Oktober 1991 (GVBl. LSAS. 368, ber. 1992 S. 310), zuletzt geändert durchArtikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar 2001 (GVBl.LSA S. 50, 87), werden folgende Sätze angefügt:

„Bei der Zugänglichmachung der im Eigentum vonLand oder Kommunen stehenden Kulturdenkmale istden Belangen von behinderten Menschen Rechnungzu tragen. Kulturdenkmale, deren Sinn und Nutzungöffentlicher Bildung dient, sind schrittweise barriere-frei zu gestalten, es sei denn, das öffentlicheErhaltungsinteresse an dem Denkmal überwiegt.“

Artikel 7

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungs-rang

Die auf Artikel 5 beruhenden Teile der Verordnungüber einen Landespflegeausschuss können aufgrundder Ermächtigung des Elften Buches Sozialgesetzbuchdurch Rechtsverordnung geändert werden.

Artikel 8

In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung inKraft.

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§ 57 Barrierefreies Bauen

(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen undEinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2, dieüberwiegend oder ausschließlich von Kranken,Menschen mit Behinderung, Kindern, älterenMenschen oder Personen mit Kleinkindern ge-nutzt werden, wie

1. Krankenhäuser, Einrichtungen der ambulantenmedizinischen Betreuung, Sanatorien, Kureinrich-tungen,

2. Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Men-schen mit Behinderung,

3. Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflege-heime sind so herzustellen und instand zu halten, dasssie von diesen Personen ohne fremde Hilfeerreicht und zweckentsprechend genutzt werdenkönnen. § 50 Abs. 2 und § 56 bleiben unberührt.

(2) Darüber hinaus sind1. Verkaufsstätten,2. Versammlungsstätten einschließlich der für den

Gottesdienst bestimmten Anlagen,3. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe,4. Büro- und Verwaltungsgebäude, Gerichte,5. Schalterräume und Abfertigungsräume der Ver-

kehrseinrichtungen, Postämter und Kreditinstitute,6. Museen, öffentliche Bibliotheken, Kultureinrich-

tungen, Messebauten und Ausstellungsbauten,7. Kindertagesstätten und Schulen,8. Sportstätten, Kinderspiel- und Freizeitflächen und

ähnliche Anlagen,9. öffentliche Bedürfnisanstalten,10. allgemein zugängliche Stellplätze und Garagen

mit mehr als 1 000 m2 Nutzfläche sowie Stell-plätze und Garagen, die zu den Anlagen undEinrichtungen nach den Nummern 1 bis 9 ge-hören,

so herzustellen und instand zu halten, dass sie vonMenschen mit Behinderung, Kindern, älteren Mensch-en oder Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfeerreicht und zweckentsprechend genutzt werden kön-nen. § 56 bleibt unberührt.

(3) Bauliche Anlagen und andere Anlagen undEinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 müssenmindestens durch einen Eingang stufenlos erreichbarsein. Der Eingang muss eine lichte Durchgangsbreitevon mindestens 0,90 m haben. Vor Türen muss eineausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.Rampen dürfen nicht mehr als 6 v. H. geneigt sein; siemüssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitigeinen festen und griffsicheren Handlauf haben. AmAnfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Podeste müsseneine Länge von mindestens 1,20 m haben. Treppenmüssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, dieüber Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowieüber die letzten Stufen zu führen sind. Die Treppenmüssen Setzstufen haben. Flure müssen mindestens1,40 m breit sein. Ein Toilettenraum muss auch fürBenutzer oder Benutzerinnen von Rollstühlen geeignetsein; er ist zu kennzeichnen.

(4) § 39 Abs. 5 und 6 gilt auch für Gebäude mitweniger als sechs oberirdischen Geschossen, soweitGeschosse von Menschen mit Behinderung mitRollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen.

(5) Abweichungen von den Absätzen 2 bis 4 könnenauf Antrag gestattet werden, soweit wegen schwieri-ger Geländeverhältnisse oder ungünstiger vorhande-ner Bebauung die Anforderungen nur mit unverhält-nismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können.Die Sicherheit von Menschen mit Behinderung, älte-ren Menschen, Kindern und Personen mitKleinkindern darf dabei nicht beeinträchtigt werden.

Auszug aus der Landesbauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

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AAbiSA 44, 56, 77Alleinstellungsmerkmale 59Altmark 45ff, 48, 62Americans with Disabilities Act (ADA) 11Angebotspotenziale 28, 53, 62Angebots- und Produktentwicklung 62Anhalt-Wittenberg 45, 46, 82

BBarrierefreier Tourismus 33, 44, 53, 61, 64Barrierefreiheit 12, 14, 34, 58, 59, 71Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BGStG LSA) 11, 88 Behindertenführer 47, 48, 56, 66Behindertenpolitik 11, 44, Behindertentourismus 10, 28, Behindertenvereine und –verbände 40, 49, 77Behinderung 11,14, 18, 34, 67Behinderungsarten 16, 18, 21, 67Best Practice siehe ModellprojekteBevölkerungsentwicklung 23, 25, 27Bundesgleichstellungsgesetz 11

CChecklisten 53, 56, 66, 71

DDemografischer Wandel 22, 44Destination 34, 55, 58, 71Destinationsmanagement 58 Deutscher Tourismusverband (DTV) 14, 79DIN-Normen 12, 72Düsedau 51, 54, 84Düsseldorfer Appell 11

EElbe-Börde-Heide 46, 80Empfehlungen 62, 63Europa 29, 34 37Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) 7, 35

GGAP-Modell 13Gehörschädigung 16, 68Geistige Behinderung 16, 18, 69Geschäftsfelder 45, 62 Grad der Behinderung (GdB) 15, 28, 33, Gütesiegel 12, 65

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HHalle-Saale-Unstrut 45, 46, 82Halberstadt 48, 50, 55Handlungsbedarf 50, 56 Harz 33, 45, 46, 53, 80Heilbäder- und Kurorteverband Sachsen-Anhalt e.V. 45, 50, 80

IImagebildende Faktoren 47, 55, 59, 64, Informationsangebote 47, 51, 53, 66 Informationsbedarf 47, 65, 67, 69Integrationsdorf Arendsee (IDA) 54, 84Interessenvertretungen 44, 89

KKISS-Regel (Keep it Short and simply) 66Kommunikationspolitik 63Körperbehinderung 16, 18, 67Kulturstiftung Dessau-Wörlitz 48, 54, 80Kultur- und Freizeiteinrichtungen 58, 64 Kur- und Bädertourismus 45, 62

LLandesbauordnung 12, 95Landesbehindertenbeauftragter 44Landesbehindertenbeirat 44Landesmarketing Sachsen-Anhalt GmbH (LMG) 45, 53, 64, 71, 76, 80Leistungskette 47

MMagdeburg 21, 33, 35, 45, 48, 54Marktvolumen 28 Mehrfachbehinderung 16, 17, 70Ministerium für Gesundheit undSoziales des Landes Sachsen-Anhalt 7, 44, 76, 81Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt 7, 9, 33, 45, 56, 76, 78Mobilität 12, 19, 27, 33, 47, 71Modellprojekte (Best Practice) 39- Baden-Württemberg 39- Brandenburg 40- Mecklenburg-Vorpommern 40- Niedersachsen 41- Sachsen 41- Sachsen-Anhalt 53 ff.- Schleswig-Holstein 42- Thüringen 42Museumsverband Sachsen-Anhalt e.V. 54, 81

6.7 Stichwortverzeichnis

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NNachfragepotenziale 55, 58 Nischenzielgruppe 22, 28

PPreispolitik 63

QQualitätskriterien 60, 63, Qualitätsmerkmal 13, 55, 61, 64, Qualitätssicherung 45, 60, 65, Qualitätsstrategie 60 Qualitätstourismus 33 Quedlinburg 48, 55, 84

RReiseausgaben 32, 33Reiseverhalten 29, 32 Reisemotive 30

SSchollene 51, 54, 84 Schwerbehinderung 15, 18, 20, 28, 33Schwerbehindertengesetz 15 Schwerbehindertenstatistik 16, 18, 19Sehschädigung 16, 67Seelische Behinderung 16, 17 Sinnesbehinderung 16, 18 Situationsbeschreibung 9, 44, 53, 56, 65Spezialreiseveranstalter 32, 41, 87Sprachbehinderung 16, 18 Stärken-Schwächen-Bilanz 51, 53

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TTourismus für Alle 10, 14, 28, 35, 39, 55, 58Tourismusorganisationen 14, 41, 63, 79Trends 55

VVerhaltensstörung 16, 17, 64Vertriebspolitik 65 Verstärkerthemen 59

WWeltgesundheitsorgansiation (WHO) 14, 15Wettbewerbspositionen 58

ZZielgruppen 22, 28, 31, 36, 55, 58„Zwei-Kanal“-Regel 66

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Weitere Tourismus-Studien als konzeptionelle Grundlagen der Tourismuspolitik Sachsen-Anhalt liegenbereits vor und können über www.Img-sachsen-anhalt.de eingesehen und konsultiert werden:

1. Handbuch des Tourismus in Sachsen-Anhalt. In Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz. 2000

2. Gartenträume – Historische Parks in Sachsen-Anhalt. Denkmalpflegerisches und touristisches Gesamt-konzept sowie infrastrukturelle Rahmenplanung. In Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium Sachsen-Anhalt. 2001

3. Raumordnung und Tourismus in Sachsen-Anhalt. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Raumord-nung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. 2001

4. Handbuch des Gesundheitstourismus in Sachsen-Anhalt. In Zusammenarbeit mit dem Heilbäder- undKurorteverband Sachsen-Anhalt. 2001

5. Handbuch Blaues Band in Sachsen-Anhalt. 2001

6. Das Gartenreich Dessau-Wörlitz als Wirtschaftsfaktor. Grundlagen für eine Marketing-Konzeption.Hg.: Nord/LB Regionalwirtschaft. 2002

7. Touristisches Leitsystem in Sachsen-Anhalt. Handlungsempfehlungen für eine einheitliche landesweiteBeschilderung. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt.2002

8. Wirtschaftsfaktor Tourismus in Sachsen-Anhalt. Daten, Fakten, Zahlen. In Zusammenarbeit mit denIndustrie- und Handelskammern Halle-Dessau und Magdeburg. 2002

9. Otto der Große, Magdeburg und Europa – Auf den Spuren Ottos des Großen. Gemein-schaftsprojekt zwischen Kultur und Tourismus der Landeshauptstadt Magdeburg und des Landes Sachsen-Anhalt. In Zusammenarbeit mit dem Kulturhistorischen Museum Magdeburg. 2002

10. Handbuch Kongress- und Tagungstourismus in Sachsen-Anhalt. In Zusammenarbeit mit der Hoch-schule Harz. 2002

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Impressum:

Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt

Konzeption, Text

und Abbildungen: Reppel + Partner mbH, Karlsruhe-Durlach

Redaktion: Christian Antz, Adrian Maerevoet, Klaus Reppel

Beirat: Marketingbeirat Barrierefreier Tourismus der Landesmarketing Sachsen-Anhalt GmbH

Autoren: Angelika Fricke, Matthias Gräbner

Umschlagfoto: Kurverwaltung, SOLEPARK Schönebeck/Bad Salzelmen

Bildnachweis: SOLEPARK Schönebeck/Bad Salzelmen

Satz und Druck: Grafisches Centrum Cuno, Gewerbering West 27, 39240 Calbe

Stand: 30.11.2002

ISBN: 3-935971-10-9

Diese Broschüre darf nicht zur Wahlwerbung verwendet werden.

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„Tourismus für Alle“Handbuch barrierefreier Tourismus

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