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Stadt Zossen Flächennutzungsplan Anhang 1 „Umweltbericht“

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Stadt Zossen

Flächennutzungsplan Anhang 1 „Umweltbericht“

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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .......................................................................................................................................... 3

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele ............................................................... 31.2 Ziele des Umweltschutzes ......................................................................................................... 5

1.2.1 Fachgesetze ....................................................................................................................... 51.2.2 Fachpläne ........................................................................................................................... 7

1.3 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und geschützte Objekte ................................................ 141.4 Schutzobjekte nach Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG ...................... 25

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................ 252.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen .................................................................. 252.2 Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes .................................. 27

2.2.1 Tiere und Pflanzen ........................................................................................................... 272.2.2 Boden ............................................................................................................................... 292.2.3 Wasser ............................................................................................................................. 292.2.4 Klima ................................................................................................................................. 302.2.5 Landschaft ........................................................................................................................ 312.2.6 Mensch ............................................................................................................................. 312.2.7 Kultur- und Sachgüter ....................................................................................................... 322.2.8 Wechselwirkungen ........................................................................................................... 322.2.9 Gesamteinschätzung der Empfindlichkeit des Umweltzustandes .................................... 34

2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung .......... 372.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung .. 372.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen .......................................................................................... 38

2.5.1 Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung erheblicher Umweltauswirkungen ....... 382.5.2 Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen ............................................................ 382.5.3 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs ................................................................. 432.5.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - Kompensationspotenziale .................................................................... 43

2.6 Anderweitig in Betracht kommende Lösungsmöglichkeiten .................................................... 452.7 Steckbriefe ............................................................................................................................... 45

3 Zusätzliche Angaben ..................................................................................................................... 1083.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren / Schwierigkeiten beim Zusammenstellen der Angaben ............................................................................................. 1083.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) ................................ 108

4 Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes .............................................. 1095 Abkürzungen und rechtliche Grundlagen ...................................................................................... 110

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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1 Einleitung

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele Die Inhalte des Flächennutzungsplanes ergeben sich allgemein aus § 5 BauGB. Die wichtigsten Ziele sind im Leitbild (vgl. Kap. 4.1) und den sektoralen Leitsätzen (vgl. Kap. 4.2 ff. unter dem jeweiligen Unterkapitel Leitsätze) zusammengefasst. Durch Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden neue Vorhaben auf bisher unbebauten Flä-chen vorbereitet. Die geplanten, neuen Bauflächen sind in der folgenden Tabelle, geordnet nach Nut-zungskategorien für die Stadt Zossen unter Angabe von Anzahl und Flächengröße, aufgeführt. Siedlungserweiterungsflächen im Planungsraum (Stand 01.02.2016) Art Gebietsbezeichnung Flächen-

größe (ha) vorhande-ne städte- bauliche Planung

Wohnbauflächen W 2 Siedlung Horstfelde, östl. Am Waldrand, zw. Schünower Str.- Kl.

Waldstr. 1,2 keine

W 3 Siedlung Horstfelde, östl. An der Hauptstraße, südl. Schünower Straße 0,7 keine

W 4 Horstfelde, westl. Saalower Straße, südlicher Dorfeingang 0,6 keine W 5 nördl. B 246 (Nächst Neuendorfer Landstr.), westl. Ernst-

Hennecke Ring 2,6 keine

W 8 Zossen - Dabendorf Ost, nördl. Dahlewitzer Straße 4,2 keine

W 10 Zossen - Dabendorf Ost, südl. Goethestraße, westl. B 96, Am Busch 4,8 keine

W 11 Zossen - Dabendorf Ost, westl. B 96, östl. Bahn, nördl. Herrmann-Balzer-Straße (u.a. Naturparksiedlung) 8,6 keine

W 12 Zossen - Dabendorf Ost, östl. Machnower Chaussee (B 96), Rei-herweg 1,5 keine

W 14 Zossen - östl. Weinberge, westl. Lehmannstraße 3,2 keine

W 15 Zossen, westl. B96, südl. Schäfereiweg, B-Plan "An den Pferde-koppeln" 5,8 B-Plan

W 16 Zossen, östlich B 96 1,0 keine

W 17 Schöneiche, nordwestl. der Dorfaue, beids. Zossener Str. 0,6 keine

W 18 Südl. Birkengrund, zw. Motzener Straße und Seestraße 1,1 Keine

W 19 Wünsdorf - Waldstadt, östl. Zehrensdorfer Straße, nordwestl. Zep-pelinstr. 5,1 keine

W 20 Wünsdorf, östl. Bahn, westl. Friedensstraße, nördl. An den Gärten 3,6 keine

W 22 Wünsdorf, nördlich Hauptallee 2,6 keine

W 23 Wünsdorf, südl. Hauptallee (L 74), westl. Rosa-Luxemburg-Straße

8,9

Teilbereich B-Plan Ahornring (in Aufstel-lung)

W 24 Wünsdorf, südl. Parkring, östl. Cottbuser Straße (B 96) 7,2 keine

W 26 Wünsdorf, westl. Großer Wünsdorfer See, zwischen Bahn und Seestraße 1,5 keine

W 29 Wünsdorf – Neuhof, beidseits Heidestraße 2,0 keine

W 30 Wünsdorf – Neuhof, zw. Wohnweg und Wünsdorfer Weg 0,8 keine

W 31 Lindenbrück, westl. Lindenbrücker Dorfstraße 0,7 keine

W 32 Lindenbrück – Zesch am See, östl. Kl. Zeschsee, beidseits Unter den Eichen 5,0 keine

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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Art Gebietsbezeichnung Flächen-größe (ha)

vorhande-ne städte- bauliche Planung

W 33 Zossen, Thomas Müntzer-Straße Richtung Klausdorf ehemals Sportplatz 0,6 keine

W 34 Schünow, westlich des Glienicker Weges 0,6 keine

W 35 Dabendorf 0,4 keine

Gemischte Bauflächen

M 1 Glienick, am Waldweg 1,2 keine

M 2 Nunsdorf, westl. Dorfstraße (B 246) am südlichen Dorfein- bzw. –ausgang 0,6 keine

M 3 Nächst Neuendorf, westlich Kleine Feldstraße 1,8 keine

M 4 Dabendorf West, zwischen Friedhof und Am Königsgraben 3,9 keine

M 5 Dabendorf West, ehemals Sportplatz Dabendorf Goethestraße 1,9 keine

M 6 Dabendorf Ost, westl. Schillstraße 2,8 keine

M 7 Zossen, ehemaliges Krankenhausgelände, östl. Weinberge, westl. An der Gerichtsstraße 1,8 keine

M 8 Wünsdorf – Waldstadt, südl. Gutenbergstr. bisherige Darstellung: Sonderbaufläche Sport 10,5 keine

M 9 Wünsdorf – Waldstadt, südl. Martin-Luther-Straße 18,7 keine

M 10

Wünsdorf, östl. Glashüttenring

7,2

B-Plangebiet „Block 110/ 111“

M 11 Wünsdorf, nördl. Chausseestraße (L 74), westl. Bahn 0,8 keine

M 12 Wünsdorf – Neuhof, südl. Wohnweg 0,5 keine

M 13 Wünsdorf, südl. Rosa-Luxemburg-Straße, nördl. Verwaltungszent-rum C 9,2 keine

M 14 Schöneiche nordöstlich des Ortes 0,6 keine

Sonderbauflächen S 1 Glienick, westl. der Ortslage Glienick (leerstehende Stallanlage) 4,1 keine

S 2 Horstfelde, östl. See nördl. Schünower Straße 3,4 keine

S 3 Wünsdorf-Waldstadt, südl. Gutenbergstr. westl. Zehrensdorfer Str. Gelände Waldstadion 7,0 keine

S 4 Wünsdorf-Waldst. beidseits der Zehrensdorfer Str. ehem.Kasernengelände 11,8 keine

S 5 Wünsdorf, südlich Hauptallee gegenüber Verwaltungszentrum B, Haus der Offiziere (ehemal. Militärsportschule) 28,0 keine

S 6 Wünsdorf, südl. Rosa-Luxemburg-Straße, nördl. Verwaltungszent-rum C 10,4 keine

S 8 Campinglatz zw. Seestraße und Zum Anglerheim 1,6 keine

S 9 Wünsdorf, zwischen Seestr. und Bahn, südl. Sportplatz „Wünsdorf Rampe“ 9,7 keine

Gewerbliche Bauflächen

G 1 Nächst Neuendorf., östl. u. südl. Feldstr.; südl. Bestand „Nächst Neuend.“ 8,8 keine

G 2 Zossen (Dabendorf-West), nordöstl. des Bestandsgebietes „Am Funkwerk“ 61,0 keine

G 3 Schöneiche, westl. Deponie 24 keine

G 4 Wünsdorf, nördl. B-Plan „Am Bahnhof“, An der Brotfabrik 9,5 keine

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Art Gebietsbezeichnung Flächen-größe (ha)

vorhande-ne städte- bauliche Planung

G 5 Wünsdorf, südl. B-Plan „Gutstedtstraße“ 5,5 B-Plan Block 110/111,

Verkehrsflächen

V 1 Zossen - Dabendorf, Verbindung zwischen Dabendorfer Str. und B96 (Nordumfahrung Dabendorf), nördl. der Ortslage Dabendorf, südl. Gewerbegebiet „Am Funkwerk“

9,4 Keine

V 2 Zossen und Nächst Neuendorf, Verbindung zwischen B246 und B96 nördlich der heutigen Nächst Neuendorfer Landstraße 2,2 keine

V 3 Zossen, westl. der Bahn und des Bahnhofes Zossen 0,5 keine

V 4 Wünsdorf, Verbindung zwischen dem Kreisverkehr Waldesruh an der B96 und Friedensstraße 1,1

Konzept der Stadt (2008) zu den Bahnque-rungen in Wünsdorf

Summe der Siedlungserweiterungsflächen (ohne V1 und V2) 321,20 ha

Flächensumme bei maximal zulässiger Versiegelung (ohne V1 und V2) 191,01 ha

Die Erweiterungsflächen Konzentrationszone Windenergienutzung, W 24, W 30, M 14, Teilfläche G2, Teilfläche V 1, V 4 werden aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zossen herausgenommen und als „weiße Fläche“ dargestellt. Da diese Flächen im Verfahren betrachtet wurden, bleiben die Umweltbe-lange zu den genannten Flächen im Umweltbericht bestehen.

1.2 Ziele des Umweltschutzes Die in den nachfolgenden Kapiteln dargestellten Ziele des Umweltschutzes beziehen zum einen Fachgesetze und übergeordnete Planungsvorgaben ein, beinhalten zum anderen aber auch konkret für das Stadtgebiet Zossen formulierte Ziele. Alle sind gleichsam von Bedeutung für die Neuaufstel-lung des FNP, indem sie insbesondere als Maßstab für die Bewertung der durch den FNP ausgelös-ten Umweltauswirkungen dienen.

1.2.1 Fachgesetze Folgende Zielaussagen der Fachgesetze sind relevant:

Umweltziele Berücksichtigung im FNP

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)

Schutz von Alleen, bestimmter Biotope, Horststandorte, Nist-, Brut- und Lebensstätten; Schutz von Gewässern und Uferzonen; allge-meiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (§§ 30, 38ff. BNatSchG und §§ 17ff. BbgNatSchAG); Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Eingriffs-regelung (§ 14 ff. BNatSchG); Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie (§§ 31-36 BNatSchG); Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG); Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG); Erhalt historischer Kulturland-schaften und –landschaftsteile (§ 1 Abs. 4 BNatSchG); Entwicklung der Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbund, § 21 BNatSchG)

• Darstellungen zur Erhaltung, Schaffung und Pflege von Grünflä-chen

• Darstellungen von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

• Berücksichtigung der derzeitig pauschal geschützten Teile von Natur und Landschaft (nach §§ 17 und 18 BbgNatSchAG bzw. §§ 29 und 30 BNatSchG) innerhalb der Eingriffsregelung

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Umweltziele Berücksichtigung im FNP

• Nachrichtliche Übernahme der Natura2000-Gebiete und der Land-schafts- und Naturschutzgebiete

• Berücksichtigung von Gewässer-schutzstreifen (50m von der Uferli-nie gem. § 61 BNatSchG)

• Unterstützung des Aufbaues einer nachhaltigen Energieversorgung, insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien durch die Ausweisung von Sonder-bauflächen für die Nutzung von Bi-ogas bzw. Solarenergie

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Ver-änderungen, Sanierung von Altlasten, Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen (§ 1 Satz 1 und 2 BBodSchG); Einhaltung von Prüfwer-ten zur Beurteilung von Bodenbelastungen und Nutzungsverträglich-keiten (BBodSchV). Funktionen des Bodens insbesondere: − als Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, − als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und

Nährstoffkreisläufen, − als Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasser-

schutz), − als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, − als Standorte für Rohstofflagerstätten − für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und

öffentliche Nutzungen

• Nutzung von Innenentwicklungspo-tenzialen (Revitalisierung von Bau-land und Brachen, Ausschöpfen der Nachverdichtungsmöglichkei-ten)

• Ausnutzung von städtebaulichen Dichtewerten

• Berücksichtigung flächensparender Erschließungskonzepte

• Erhalt, Entwicklung und Vernet-zung von Freiräumen

• Kennzeichnung von belasteten Flächen (z.B. Altlasten, Flächen nach Bergbaurecht)

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), TA-Lärm, DIN 18005, BImSchV mit Richtwerten zu Lärm-schutz bei Sport- und Freizeitanlagen, Verkehrslärm und Immissionswerten für Schadstoffe; Richtlinie 2003/105/EG (geänderte Seveso II Richtlinie) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeu-gung hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). Einhaltung der Grenz- und Richtwerte bei Luft- und Lärmimmissionen, Einhaltung der Abstandswerte zu sensiblen Nut-zungen

• Schutz empfindlicher Nutzungen durch Gebietsgliederung und Mög-lichkeit zur Einhaltung der Ab-standsregelungen

Baugesetzbuch (BauGB)

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel (§ 1a Abs. 2), Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (Reduzierung des Flä-chenverbrauches von heute ca. 130 ha / Tag auf 30 ha / Tag im Jahr 2020)), baukultureller Erhalt und Entwicklung des Orts- und Land-schaftsbildes (§ 1 Abs. 5), Berücksichtigung der biologischen Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7), Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erhebli-cher Beeinträchtigungen (Eingriffsregelung, § 1a Abs. 3)

• Nutzung von Innenentwicklungspo-tenzialen (Revitalisierung von Bau-land und Brachen, Ausschöpfen der Nachverdichtungsmöglichkei-ten)

• Ausnutzung von städtebaulichen Dichtewerten

• Berücksichtigung flächensparender Erschließungskonzepte

• Darstellung von Flächen für den Biotopverbund

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), Wasserrahmenrichtlinie

Unterlassen von vermeidbaren Beeinträchtigungen der ökologi-schen Funktionen der Gewässer und der direkt von ihnen abhängigen Landökosystemen und Feuchtgebieten im Hinblick auf deren Was-

• Nachrichtliche Übernahme von Trinkwasserschutzzonen

• Überwiegend Vermeidung des

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Umweltziele Berücksichtigung im FNP

serhaushalt; Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung der Gewässer und Verbesserung seines Zustandes; Verhütung von Verunreinigungen des Wassers oder sonstiger nachteiliger Verände-rungen seiner Eigenschaften; sparsame Verwendung des Wasser mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt; Bewirtschaftung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit ohne Gefährdung der öffentliche Wasser-versorgung (nutzbares Wasser in ausreichender Menge und Güte); Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Was-serabflusses; Verhütung von Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden; Berücksichtigung der Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere sowie ihre Bedeutung für das Bild und den Erholungswert der Landschaft sowie für Erholung, Freizeit und Sport; Sicherung (ggf. Wiederherstellung und Verbesserung) des Wasserrückhaltevermö-gens und der Selbstreinigungskraft der Gewässer

Heranrückens von Bebauung an Trinkwasserschutzgebiete

• Keine Besiedlung von Uferberei-chen

• Minimierung der Versiegelung

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum, das Land-schaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erho-lungsfunktion) sowie wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutz-funktion); nachhaltige Sicherung einer ordnungsgemäßen Bewirt-schaftung; zeitweilige oder dauernde Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart nur mit Genehmigung der unteren Forstbehörde; Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes

• Darstellung der Waldflächen

• Erstaufforstungen und ökologischer Waldumbau als Kompensations-maßnahme

Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG)

Erhaltung, Pflege und Erforschung von Denkmalen als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft; Unterrichtung und Anhörung der für Denkmal-schutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden bei der Vorberei-tung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren können; Ein-beziehen und sinnvolle Nutzung von Denkmalen in die Raumord-nung, Landesplanung, städtebauliche Entwicklung und Landespflege

Nachrichtliche Übernahme von Denk-malen, die bauliche Mehrheiten sind

1.2.2 Fachpläne Für den Planungsraum der Stadt Zossen relevante Umweltziele von Fachplänen werden hier aus-schließlich aus der Landschaftsplanung dargestellt. Andere Fachpläne werden aufgrund ihrer überge-ordneten Planungsebenen und ihrer Berücksichtigung im Landschaftsplan der Stadt Zossen nicht erwähnt. Pläne der Landschaftsplanung existieren auf landesweiter, regionaler sowie kommunaler Ebene. Das Landschaftsprogramm Brandenburg in der Fassung des Jahres 2001 stellt als Fachplan für Na-turschutz und Landschaftspflege die landesweiten Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die Inhalte des Landschaftsprogramms finden sich unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen auch im Landesentwicklungspro-gramm und den Landesentwicklungsplänen wieder. Der Landschaftsrahmenplan Teltow-Fläming in der Fassung des Jahres 2010 stellt als Fachplan auf der Grundlage des Landschaftsprogramms Brandenburg die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege im Landkreis Teltow-Fläming dar. Das Entwicklungskonzept des Landschaftsrahmen-plans stellt Entwicklungsziele und Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz, den Boden- und Wasserschutz sowie für Landschaftsbild und Erholung dar und bildet damit die unmittelbaren Vorga-ben für die kommunale Landschaftsplanung.

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Für den gleichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Zossen wurde parallel ein Landschaftsplan erarbeitet. Die wichtigsten Erhaltungs- und Entwicklungsziele der Landschaftspla-nung, die sich aus der Bewertung der einzelnen Schutzgüter ableiten, sind im Folgenden benannt. Dabei wird in raum- und flächennutzungsbezogene Kategorien unterschieden. Zum Teil sind allge-meine Ziele der Landschaftsplanung genannt, die, wenn es möglich war, für den Planungsraum kon-kretisiert wurden. Gesamtplanungsraum In dieser Kategorie werden Entwicklungsziele dargestellt, die sich nicht auf einen Flächennutzungstyp beschränken lassen, also für mehrere Bereiche oder das gesamte Gebiet gelten. Feldflur / Niederung Die Entwicklungsziele für diesen Bereich betreffen die landwirtschaftlich genutzte, offene Feld- und Wiesenflur sowie die vorkommenden offen gelassenen Fluren in der Gemarkung (anthropogene Roh-bodenstandorte, Ruderalfluren, offene Sandstellen/Dünen). Waldflur Hier werden die Entwicklungsziele für sämtliche Wald- und Forstflächen formuliert. Gewässer In diesen Bereich fallen die Entwicklungsziele sowohl für die Fließ- als auch für die Standgewässer. Siedlung Die Problematik der Siedlungsentwicklung und das hohe Konfliktpotential zwischen den verschiede-nen Nutzungsansprüchen im besiedelten Raum machen eine siedlungsbezogene Entwicklungszielka-tegorie notwendig. Schutzgutbezogene Erhaltungs- und Entwicklungsziele in Nutzungskategorien geordnet:

Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

ARTEN UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN Gesamt-raum

• Aufbau von Entwicklungsgebieten für den Biotopverbund geschlossener, großräumiger Feucht-biotope und der seltenen Trockenbiotope

• Sicherung naturschutzfachlicher Gebiete und Flächen für den Biotopverbund • Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt an natürlichen und naturnahen sowie nutzungsgeprägten

Lebensräumen • Schutz, Pflege und Entwicklung von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie

deren Lebensräume auch außerhalb der Schutzgebiete • Beseitigung von Vernetzungsbarrieren oder Verminderung ihrer Wirkung (sichere Amphibien-

und Otterwechsel) • Sicherung großer zusammenhängender, gering zerschnittener und dünn besiedelter störungs-

armer Landschaften u.a. als Lebensräume der an diese Räume gebundenen Tierarten wie z.B. Weißstorch, Kranich, Fischotter, Fischadler

• Erhaltung und Pflege von Trockenrasen auf den unbewaldeten Standorten • Erhaltung und Pflege von Eichenmischwäldern trockener oder bodensaurer Standorte

Erhaltung wertvoller Sukzessionsbereiche auf ehemaligen Militärstandorten (Prozessschutz in Feucht- und Trockengebieten )

Gewässer • Schutz, Pflege und Entwicklung von seltenen und gefährdeten sowie für den Planungsraum typischen Lebensräume u. Vegetationstypen: o Erhalt von Quellen und Quellfluren o Erhalt von naturnahen Abschnitten von Bächen/Gräben, Aufwertung von naturfernen Ab-

schnitten von Bächen/Gräben mit fließgewässerbegleitenden Biotopkomplexen als Be-standteile des Feuchtbiotopverbundes

o Erhalt und Aufwertung von Uferstrukturen der Seen und der Wasserqualität mesotropher und eutropher Seen Erhalt und Aufwertung von Kleingewässern

Feldflur / Niederung

• Schutz, Pflege und Entwicklung von seltenen und gefährdeten sowie für den Planungsraum typischen Lebensräume u. Vegetationstypen: o Erhalt und Pflege von sauren Zwischenmooren o Erhalt und Pflege von nährstoffreichen Feuchtwiesen und Feuchtweiden o Wiederherstellung von Voraussetzungen auf potentiellen Standorten für Feuchtwiesen

und Niedermoorentwicklung o Erhalt von Sandtrockenrasen und Zwergstrauchheiden und deren Sukzessionsstadien;

Aufwertung von Ackerfluren

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Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

ARTEN UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN o Entwicklung von artenreichem Grünland (Frischwiesen, -weiden) durch extensive Nutzung

und durch Umwandlung von Ackerflächen, • Anlage von Pufferstreifen zwischen Intensiv- und Extensivnutzungen (insb. Brachestreifen /

Ackerrandstreifen / Gewässerrandstreifen) u.a. zur Förderung der Ackerwildkrautflora • Förderung einer nachhaltigen, extensiven landwirtschaftlichen Nutzung, Reduzierung von Stoffe-

inträgen (Düngemittel, Biozide) • großräumige Erhaltung und Entwicklung der Brutgebiete für Wiesenvogelarten als Schwerpunkt-

gebiete zum Wiesenbrüterschutz durch den Erhalt der Grundwasser- und Überflutungsverhält-nisse, extensiver Grünlandnutzung sowie der Störungsarmut in Niederungen

• Sicherung der Rast- und Sammelplätze der Zugvogelarten gegenüber Störungen • Erhalt bzw. Wiedereinbringung charakteristischer Landschaftselemente (insb. Feldgehölze,

Gebüsche, Hecken, Sukzessionsflächen, Alleen, Baumreihen, Streuobstbestände) in großräu-migen überwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereichen o Entwicklung von Pflege- und Entwicklungskonzepten für die ehemaligen Truppenübungs-

plätze mit ihren über die Landesgrenzen hinaus bedeutsamen Vegetationsmosaiken (z.B. Trockenrasen, Sandheiden sowie kleinflächige Offenstellen an südexponierten Hangla-gen) und Tiervorkommen (Kernflächen des Naturschutzes)

Erhaltung der trockenwarmen unbewaldeten Sandstandorte (Binnendüne), Erhaltung und Ent-wicklung von artenreichem, magerem Grünland

Wald • pflegliche Bewirtschaftung des Waldes gemäß § 4 Abs. 3 LWaldG, das bedeutet u.a. • Schaffung und Wahrung biologisch gesunder, leistungsfähiger und stabiler, möglichst na-

turnaher Waldbestände • Bewirtschaftung boden- und bestandsschonend unter Berücksichtigung des Landschafts-

bildes sowie der Erhaltung und der Verbesserung der Lebensräume der Tier- und Pflan-zenwelt

• Beachtung der ökologischen Funktionen der Waldränder • Erhalt und Aufwertung naturnaher und unzerschnittener Laub- und Mischwaldkomplexe sowie

Laubholzforste (z.B. Moor- und Bruchwälder, Eichenwälder) • Umbau in standorttypische Waldgesellschaften auf geeigneten Flächen hauptsächlich durch

Naturverjüngung • Belassen von Totholzanteilen • Entwicklung eines Waldrandes mit Waldmantel und Waldsaum mit gebietstypischen Arten

Erhalt von lichten, eichenreichen Trockenwäldern Siedlung • weitestgehender Erhalt der privaten und öffentlichen Grünflächen sowie extensive Nutzung der

Grünflächen im Siedlungsraum • Erhalt und Entwicklung noch vorhandener Naturbestände, wie Waldreste, Bachläufe, Weiher,

Hecken, Wegraine und andere Saumbiotope • Ersatz fremdländischer Zierpflanzen durch gebietstypische Pflanzenarten, Förderung der Anlage

von Streuobstbeständen, insbesondere an den Siedlungsrändern • Erhalt und Entwicklung spezieller Tierlebensräume im Siedlungsbereich (u.a. Trockenmauern,

Steinhügel, Nistmöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel, Altbäume) • Fassaden- und Dachflächenbegrünung • Rücknahme von ungenutzten Flächenbefestigungen und Versiegelungen

Sicherung und Entwicklung wertvoller Ortsrandbereiche

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Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

ARTEN UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN ART DER BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE IM FNP: Anpassung der Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Sondergebiete) auf das geringste erforderliche Maß; Darstellung von Kompensationsflächen im Flächennutzungsplan, die sich am Biotopverbund orientieren; Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und Maßnahmen im Landschaftsplan, die als Grundlage zum Entwurf des Flächennutzungsplanes dienen. Dazu gehören: • Erhalt, Aufwertung und Pflege naturnaher Moorbereiche inklusive Röhrichte und Seggenriede • Erhalt und Entwicklung von Feuchtwäldern und feuchten Laubgebüschen • Erhalt und Aufwertung von natürlichen Binnensalzstellen • Flächen für Erhalt und Entwicklung artenreicher Frischwiesen und –weiden durch extensive Nutzung • Flächen für Erhalt und Entwicklung artenreicher Feuchtwiesen und –weiden durch extensive Nutzung • Erhalt und Pflege trockener Sandheiden und Offenhaltung der Sandtrockenrasen bis auf eine Gehölzdeckung

von < 30 % auf ehemaligen Truppenübungsplätzen • Erhalt und Pflege von kleinräumigen Trockenlebensräumen (Kuppen, Hanglagen, Kiesgruben, Sandtrocken-

rasen, Laubgebüsche, Streuobstwiesen und Schneisen unter Energieleitungstrassen) • Wiederherstellung von Sandtrockenrasen und trockenen Sandheiden durch Pflege auf ehemaligen Truppen-

übungsplätzen • Erhalt von Kleinstrukturen, Feldgehölze, Laubgebüsche zur Vernetzung und Gliederung der offenen Land-

schaft • Entwicklung von Bergbauflächen und Rekultivierungsflächen an Deponien zu Lebensräumen für Arten der

Gewässer, Rohbodenstandorte und Sukzessionsflächen • Erhalt, Sicherung und Entwicklung von artenschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten für Wiesenbrüter, als

Winterquartiere für Fledermäuse, als Schlafplätze und Nahrungshabitate für Kraniche und Nordische Gänse • Sicherstellung von offenen und unbebauten Flächen für den Biotopverbund

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

SCHUTZGUT BODEN Gesamt-raum

• Erhaltung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf besonders Böden mit hoher Wasserdurch-lässigkeit und hoher nutzbarer Feldkapazität

• Erhaltung mit Potenzial zur Biotopentwicklung besonders Böden mit trockenen und nährstoff-armen Verhältnissen oder ganzjährig hohen Wasserständen

• Schutz nährstoffarmer Dünenböden vor Nährstoffeinträgen und Abgrabung Sanierung von Altlasten- und Altlastenverdachtsstandorten Schutz vor Schadstoffeinträgen im Trassenbereich der Bundes- und Landesstraßen

Feldflur / Niederung

• nachhaltige Sicherung der Potentiale überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzter Bö-den (bodenschonende Bewirtschaftung überwiegend sorptionsschwacher, durchlässiger Bö-den, Erhaltung der ertragreichen Böden)

• Schutz der Niederungsböden vor weiteren Beeinträchtigungen in Form von Entwässerungen und Grundwasserabsenkungen und überhöhten Nähr- und Schadstoffeinträgen, Erhaltung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. als Filter und Puffer für Schadstoffe

• Erhalt der verbliebenen intakten Niedermoorböden durch standortgerechte Nutzung (Maßnah-me: Rückführung ackerbaulich genutzter Niedermoorböden in Grünlandnutzung) Erhaltung der standortspezifischen Humusgehalte nach Erstellung einer Humusbilanz (Direkt-zahlungen-Verpflichtungenverordnung/Cross Compliance)

Wald Entwicklung von Laub- und Laubmischwäldern auf versauerungsempfindlichen Böden Siedlung • Minimierung von Bodenneuversieglung (z.B. Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe

vorrangig auf bestehenden Betriebsflächen • Nutzung von Altbausubstanz im Bereich der militärischen Konversionsstandorte • Nutzung von Entsiegelungspotentialen (Rücknahme von ungenutzten Flächenbefestigungen

und Versiegelungen) ART DER BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE IM FNP: Anpassung der Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Sondergebiete) auf das geringste erforderliche Maß; Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und Maßnahmen im Landschaftsplan, die als Grundlage zum Entwurf des Flächennutzungsplanes dienen. Dazu gehören • Rückbau von ungenutzten Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und ehemaligen Militäranlagen oder Wegen

zur Wiederherstellung der Bodenschutzfunktion • Sicherung der Erdniedermoorböden durch Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und extensive Nut-

zung von Grünland • Gliederung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und Erhöhung der Strukturvielfalt auf Flächen mit hohem

Stoffverlagerungspotential

Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

SCHUTZGUT WASSER Gesamt-raum

• Sicherung der Niederungsräume vor Zersiedlung und Bebauung • Sicherung der Grundwasserbeschaffenheit in Gebieten mit vorwiegend durchlässigen Deck-

schichten o Erhalt von Gebieten mit sehr hoher Bedeutung für die Grundwasserneubildung o Sicherung der Schutzfunktion des Waldes für die Grundwasserbeschaffenheit, o Vermeidung von Stoffeinträgen durch Orientierung der Art und Intensität von Flächen-

nutzungen am Grundwasserschutz, o Beobachtung und Sanierung von Altlasten

nachhaltige Nutzung der Grundwasservorkommen Gewässer • Entwicklung eines naturnahen, ökologisch wertvollen Fließgewässersystems und Erhaltung der

naturnahen Fließgewässerabschnitte o Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität der Oberflächengewässer o Verbesserung der Gewässerstrukturgüte, Förderung der natürlichen Fließgewässerdy-

namik o Extensivierung von Uferrandstreifen o Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer

• Erhalt und Aufwertung von Kleingewässern • Ausweisung von Grünzügen entlang naturnaher Fließgewässerabschnitte • Bewirtschaftung vorhandener Stauanlagen z.T. nach Belangen des Naturschutzes • Sicherung der Wasserqualität von Stillgewässern mit einer geringen Nährstoffbelastung und

die Entwicklung einer natürlichen Fischartenzusammensetzung

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Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

SCHUTZGUT WASSER Feldflur / Niederung

• Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung in Gebieten mit hoher Neubildungsrate (> 70 mm/a), Vermeidung von Flächeninanspruchnahmen, die zu einer Minderung der Grundwasserneubil-dung führen besonderer Grundwasserschutz in den Niederungsgebieten als Bereiche mit hohem Grund-wasserstand und ungeschütztem Grundwasserleiter

Wald Entwicklung von Laub- und Laubmischwäldern in Bereichen mit hoher Grundwasserneubil-dungsrate

Siedlung • Versickerung des im Siedlungsbereich anfallenden, unbelasteten Niederschlagswassers • Entsiegelung versiegelter Flächen und Minimierung des Versiegelungsanteils

Bau einer Kanalisation in Gebieten ohne Abwasserentsorgung besonders im Einzugsgebiet von Trinkwasserschutzzonen

ART DER BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE IM FNP: Anpassung der Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Sondergebiete) auf das geringste erforderliche Maß Darstellung von Maßnahmen im Landschaftsplan, die als Grundlage zum Entwurf des Flächennutzungsplanes dienen. Dazu gehören: • Erhalt und Aufwertung der Seen und Kleingewässer, Altarme und Fließgewässer • dünge- und pflanzenschutzmittelarme Bewirtschaftung von Acker und Dauergrünland auf Flächen mit gerin-

gem Geschütztheitsgrad des Grundwassers und in Wasserschutzzonen • Erhöhung des Laubholzanteiles in Nadelholzforsten zur Sicherung einer hohen Grundwasserneubildung durch

Umbau in Laub- und Mischholzforsten

Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

SCHUTZGUT KLIMA/LUFT Gesamt-raum

• Erhalt einer guten Luftqualität (Minimierung von Luftverunreinigungen, Lärm und von bioklima-tischen Belastungen, insb. durch einen ausreichenden Luftaustausch)

• Erhaltung und Schaffung einer hohen räumlichen Klimavielfalt (Erhöhung der Lebensqualität) • Erhalt von regionalen und lokalen Kalt- und Frischluftbahnen vor allem mit Bezug zu belasteten

Siedlungsräumen Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbeeinträchtigung der Landschaft

Feldflur / Niederung

• großräumiger Erhalt von Gebieten im Außenbereich mit einer Bedeutung für die klimatische Ausgleichsfunktion (keine Bebauung und Versiegelung) nachhaltige Sicherung großflächiger Kaltluftentstehungsgebiete (Acker- und Grünlandflächen) mit Bezug zu belasteten Siedlungsräumen

Wald • großräumiger Erhalt von Gebieten im Außenbereich mit einer Bedeutung für die lufthygieni-sche Ausgleichsfunktion (keine Bebauung und Versiegelung)

• nachhaltige Sicherung der Frischluftentstehungsgebiete (Waldflächen) sowie der Flächen mit Bedeutung

als Luftschadstofffilter mit Bezug zu belasteten Siedlungsräumen Siedlung • Verbesserung des Klimas im Siedlungsbereich (klimatische und lufthygienische Ausgleichs-

funktion) durch die Erhaltung, weitere Entwicklung und Vernetzung innerstädtischer Grünflä-chen (v.a. Alleen, Straßenbäume, Gärten, Fassaden- und Dachbegrünung) mit Siedlungs- und Gemeindebereichen mit einer hohen Durchgrünung

• Bei Neubau von Wohn- und Gewerbeflächen Minimierung der Flächenneuversiegelung und Sicherung eines hohen Durchgrünungsgrades

• Mittelfristig Minderung der Kfz-bedingten Schadstoff- und Lärmimmissionen durch Umsetzung eines Verkehrskonzeptes, dass zu einer Reduzierung des innerstädtischen Individualverkehrs beiträgt (Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, Attraktivitätserhöhung für Fußgänger und Radfahrer)

• Anlage von Immissionsschutzpflanzungen entlang der stark frequentierten Verkehrsadern, Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Luftreinhaltung Verbesserung der klimatische Situation in Siedlungsgebieten durch die Förderung der Umstel-lung auf alternative Energieträger

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Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

ART DER BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE IM FNP: Anpassung der Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Sondergebiete) auf das geringste erforderliche Maß Darstellung von Maßnahmen im Landschaftsplan, die als Grundlage zum Entwurf des Flächennutzungsplanes dienen. Dazu gehören: • Erhalt der Offen- und Waldlandschaften im Bereich der Kalt- und Frischluftleitbahnen mit hoher Bedeutung für

den bioklimatisch und lufthygienisch belasteten Siedlungsraum • Erhalt bedeutender Frisch- und Kaltluftkorridore durch die Barriere der Siedlungsbereiche

Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD/ERHOLUNG Gesamt-raum

• Erhalt und Aufwertung von Landschaftsteilen mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die landschaftliche Erlebniswirksamkeit

• Erhaltung und Entwicklung wesentlich prägender, kulturhistorischer Landschafts- und Struktu-relemente z.B. Alleen, Baumreihen, Streuobstwiesen, Fließgewässer, landschaftsbildprägende Geländekanten und Kuppen.

• Sicherung der besonderen Eigenart des Planungsraumes: der Wechsel zwischen einer Niede-rungs- und Seenlandschaft und den Grundmoränenplatten mit sowohl ackerbaulich offenem als auch waldgeprägtem Landschaftsraum

• Sicherung und Entwicklung von Angeboten für die Erholungsnutzung in der freien Landschaft und umweltschonende Lenkung der Erholungsnutzung o weitere Verbesserung der touristischen Infrastruktur für Wanderer, Radfahrer und Reiter

in Form des sanften Tourismus o Sicherung und Herstellung vorhandener landschaftlicher und kulturhistorischer Attrakti-

onen in ihrer regionstypischen Ausprägung (z.B. Aussichtspunkte) o Verbesserung der Angebote für den kulturbezogenen Tourismus (Führungen etc.), von

sonstigen touristischen Anziehungspunkten (Gastronomie, Übernachtungsmöglichkei-ten, Theater, Museen, Schwimmbäder etc.), Sicherung von Einkommen aus dem Tou-rismus

o Verbesserung der innerstädtischen Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer, die von der Innenstadt in die Naherholungsbereiche und Stätten mit kulturhistorischer Bedeu-tung führt

Sicherung und Entwicklung der umweltschonenden Erholungsnutzung durch gezielte Besu-cherlenkung in sensiblen Räumen mit Vorkommen empfindlicher Tier- und Pflanzenarten

Gewässer Erhaltung und Wiederherstellung des durch natürliche oder naturnahe Ausstattung insbeson-dere der Gewässerrandbereiche begründeten Erlebnisreichtums von Gewässern (in Abstim-mung mit dem Naturschutz)

Feldflur / Niederung

• Sicherung und Erhöhung der Strukturvielfalt der Landschaft bzw. der kleinteiligen Flächenglie-derung durch gebietstypische Strukturelemente wie Hecken, Feldgehölze und Einzelbäume, naturnahe Baumartenzusammensetzung und Waldränder

• Schutz und Verbesserung der Qualität von Niederungsgebieten o Erhaltung oder Wiederherstellung des natürlichen Meso- und Mikroreliefs o Sicherung der Grünlandbereiche o Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Randzonen der Fließ- und Standgewässer

Einbringen von Gehölzen in Form von locker strukturierten Baumgruppen und Einzelbäumen, von niederungstypischen Alleen

Wald • Erhaltung der Waldstandorte mit guter Erholungseignung und Entwicklung dieser Funktion unter Berücksichtigung forstwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Aspekte Umbau der monotonen Kiefernforsten in Mischwälder

Siedlung • Sicherung und Entwicklung landschaftstypischer Siedlungsrandstrukturen (z.B. Streuobstwie-sen)

• Minimierung bzw. Beseitigung von visuellen Beeinträchtigungen störender Anlagen • Erhalt und Aufwertung kultur- und militärhistorischer, landschaftstypischer Dorffor-

men/Siedlungsstrukturen und ortsbildprägender Bausubstanz, wie Kirchen, Gutshäuser, Pflas-terstraßen, Wassertürme und militärische Baudenkmale Sicherung von Freiräumen im Siedlungsbereich sowie von bedeutsamen Landschaftsräumen und deren Qualitäten für die Naherholung bzw. Entwicklung durchgehender erlebnisreicher Grünzüge zur Aufwertung siedlungsnaher Erholungsqualität

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Nutzungs-kategorie

Umweltziele der Landschaftsplanung

SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD/ERHOLUNG ART DER BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE IM FNP: Darstellung von Maßnahmen im Landschaftsplan, die als Grundlage zum Entwurf des Flächennutzungsplanes dienen. Dazu gehören: • Sicherung und Ergänzung von Baumreihen und Alleen als Immissionsschutz sowie zur Aufwertung des Land-

schaftsbildes • Neuanlage von Alleen, Baumreihen zur Gliederung der Landschaft und zur Aufwertung des Landschaftsbildes • Erhalt und Aufwertung historischer und regionstypischer Siedlungsstrukturen • Sicherung, Pflege und Entwicklung von durchgrünten Siedlungsbereichen, Grünflächen und Kleingärten • Erhalt und Entwicklung von bedeutsamen Aussichtspunkten mit Sichtachsen • Einbindung von harten Siedlungsrändern durch Hecken oder Laubgebüsche in das Orts- und Landschaftsbild • Besucherlenkung in sensiblen Gebieten zum Schutz störungsempfindlicher Tierarten • touristische Erschließung /Ausweisung Wander- und Reitwege

1.3 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und geschützte Objekte Die im Planungsgebiet vorhandenen Schutzgebiete stellen wichtige Bereiche für den Arten- und Bio-topschutz dar. Die größte Fläche nimmt dabei das Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“ ein, das ca. 24 % des Planungsraumes sichert. Es gibt kein Großschutzgebiet (Naturpark oder Biosphä-renreservat). Insgesamt stehen 3 Landschaftsschutzgebiete, 7 Naturschutzgebiete, 1 EG-Vogelschutzgebiete und 11 FFH-Gebiete sowie sonstige besonders geschützte Biotope nach BNatSchG bzw. nach dem BbgNatSchAG rechtskräftig unter Schutz. Die allgemeinen Schutzzwecke der Schutzgebiete sind in den folgenden Kapiteln erläutert. Ausführli-che Angaben zu Schutzzweck, Verboten, zulässige Handlungen usw. sind der jeweiligen Verordnung bzw. den Standarddatenbögen zu entnehmen. Die Schutzgebietsabgrenzungen (NSG, LSG, FFH, SPA) werden nachrichtlich in den FNP übernom-men. Die derzeitigen Abgrenzungen und Standorte weiterer geschützter Flächen und Objekte (Natur-denkmale – Bäume und Findlinge, geschützte Biotope) sind dem Landschaftsplan zu entnehmen.

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Landschaftsschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind nach § 26 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die ausdrücklich zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfä-higkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich sind. Die speziellen Angaben zu den drei im Planungsraum vorkommenden Landschaftsschutzgebieten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Ca. 37 % des Planungsraumes sind als LSG gesichert, bzw. teilweise im Verfahren.

1. LSG „Notte-Niederung“ Größe ca. 4.292 ha im Planungsraum Schutzzweck - Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,

insbesondere • der Lebensraumfunktionen der landschaftstypischen, abwechslungsreichen und teil-

weise gefährdeten Ufer- und Feuchtwiesengesellschaften, wärmeliebende Staudenflu-ren und Eichenwaldgesellschaften, Sandtrockenrasen sowie Offenlandbereichen, die in einem kleinflächigen Mosaik von Feldgehölzen und säumen durchzogen sind,

• der Funktionsfähigkeit der Böden durch Sicherung und Förderung der natürlichen Viel-falt der Bodeneigenschaften, den Schutz des Bodens vor Überbauung, Verdichtung, Erosion und vor Abbau,

• der Qualität der Gewässer, • der klimatischen Ausgleichsfunktionen beispielsweise als Frischluftentstehungsgebiet

für den Ballungsraum Berlin, • der Lebensräume teilweise gefährdeter Vogelarten, die auch als Brut- und Überwinte-

rungsgebiet von Bedeutung sind, • der aquatischen Lebensräume gefährdeter Säugetiere und Amphibien, • des regional übergreifenden Biotopverbundes;

- die Erhaltung oder Wiederherstellung der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nut-zungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere • des weitgehend unbeeinträchtigten Wasserhaushaltes als Voraussetzung für die

Grundwasserneubildung mit teilweise hohen Grundwasserständen in den Niederungs-gebieten und als Grundlage für die Ausbildung seltener, feuchtigkeitsgeprägter Stand-orte,

• der Seen und Fließgewässer, Röhrichtbereiche, Verlandungsbereiche, Erlenbrüche, Niedermoore, Frisch- und Feuchtwiesen, Dünenbereiche und Wälder;

- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieses für Mittelbrandenburg charakteristischen Landschaftsbildes • eines vorwiegend eiszeitlich gebildeten Landschaftsbereichs mit einem Mosaik aus

gewässerreichen, zum großen Teil moorreichen Niederungen, Grundmoränenplatten und Endmoränenerhebungen sowie Sandern und einzelnen Dünen,

• der historisch geprägten, vielseitig strukturierten Kulturlandschaft mit ihrem typischen Wechsel von Äckern, Wiesen, Weiden und sostigem Offenland, Wäldern, Gehölzgrup-pen und -reihen und Einzelbäumen sowie stehenden Gewässern und Fließgewässern,

• mit seiner weiträumigen Siedlungsstruktur mit charakteristischen Dorfanlagen, Gehöf-ten und Alleen und gewachsenen Dorfrändern mit Obstwiesen;

- die Erhaltung oder Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung in Nähe der Ballungsräume Potsdam und Berlin, insbesondere auf Grund seiner landschaftlichen Vielgestaltigkeit und Strukturiertheit mit einem hohen Anteil an Gewässerflächen, auf Grund seiner kulturhistorischen Besonderheiten sowie seines reizvollen Landschaftsbildes und der Möglichkeiten für ein vielfältiges Landschaftserleben;

- die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche, nachhaltige Landnut-zung.

Bemerkungen Verordnung über das LSG „Notte-Niederung“ in der aktuellen Fassung

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2. LSG „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“

Größe ca. 2.458 ha im Planungsraum Schutzzweck (Auszug)

- Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes insbesondere • der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes, insbesondere Wasserqualität und Re-

generationsfähigkeit der Oberflächengewässer und der oberflächennahen Grundwas-serkörper;

• der Speicher-, Filter- und Pufferfunktion der teilweise hoch empfindlichen Böden im Ökosystem;

• der Funktionsfähigkeit des Landschaftsraumes als Lebensraum seltener und bedrohter Tier- und Pflanzenarten;

• der Vernetzungsfunktion der innerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegenden Na-turschutzgebiete und weitere isoliert liegende Biotopinseln.

- Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit eiszeitlich geformten und durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaftsbildes mit ausgedehnten Wäldern, Fors-ten, Äckern und Grünlandflächen, kleinstrukturierten Ortsrändern, insbesondere • der typischen Abfolge glazialer Landschaftselemente der Jungmoränen-Landschaft,

wie moorbodenreicher Urstromtalzug, Sanderflächen, Flugsandbereiche und Dünen, Grundmoränenhochflächen, Endmoränenkuppen sowie wassergefüllte bzw. vermoorte Toteishohlformen und Rinnen;

• der charakteristischen Binnendünenlandschaft des mitteleuropäischen Tieflandes mit einer Vielzahl von Dünen und Dünenkomplexen, die erdgeschichtliche und kulturhisto-rische Zeugnisse des Spät- und Postglazials bzw. Holozäns darstellen und darüber hinaus von hohem wissenschaftlichen, ökologischen und landschaftsbildenden Wert sind;

• einer über Jahrhunderte entstandenen bäuerlich-frühindustriellen Kulturlandschaft mit ihren typischen Grünlandflächen, Grabensystemen, Resten “baltischer Laubwiesen”, Kopfweiden- und Baumalleen, Ackerstreifen und Obstbaumpflanzungen;

- Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die na-turnahe Erholung, insbesondere als naturnaher Erholungsraum mit reizvollem Landschafts-bild und der Möglichkeit vielfältigen Landschaftserlebens;

- Bewahrung des Landschaftsraumes vor Zersiedlung und weiterer Zerschneidung durch Verkehrswege;

- Entwicklung einer naturverträglichen konventionellen und ökologisch orientierten Landnut-zung, insbesondere die Förderung eines naturnahen und standortgerechten Waldbaus und die Standort angepasste Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden auf den Niedermoor-standorten des Urstromtales.

Bemerkungen Verordnung über das LSG in der aktuellen Fassung

3. LSG „Großer Zeschsee“ Größe 177,8 ha (laut Beschluss von 1958); ca. 211 ha (laut Abgrenzung vom Landkreis) Bemerkungen Rat des Bezirkes Potsdam als Bezirks-Naturschutzverwaltung: Beschluss Nr. 29 über die Er-

klärung eines Landschaftsteiles zum Landschaftsschutzgebiet vom 14.03.1958 vollständige Überlagerung mit dem Landschaftsschutzgebiet „Baruther Urstromtal und Lu-ckenwalder Heide“ von 2004 ohne Aufhebung dieser Erklärung

Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete werden nach § 23 BNatSchG für Landschaftsbereiche festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen erforderlich ist. Es handelt sich um rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Le-bensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten dienen, aus ökologischen Gründen oder wegen der Seltenheit oder seiner herausragenden Schönheit ausgewiesen werden. In Naturschutzgebieten sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung alle Handlungen verboten, die das Gebiet, seinen Naturhaus-halt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig stören kön-nen. Die Rechtsverordnung kann auch Handlungen außerhalb des Naturschutzgebietes untersagen, die in das Gebiet hineinwirken. Sie kann innerhalb eines Naturschutzgebietes Zonen ausweisen, die der direkten menschlichen Einflussnahme entzogen sind und in denen die Lebensräume und Lebens-gemeinschaften langfristig ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben. Die speziellen Angaben zu den sieben im Planungsraum vorhandenen Naturschutzgebieten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Ca. 15 % des Planungsraumes sind als NSG gesichert. Gegenwär-tig ist das NSG „Dünen Dabendorf“ als solches aufgehoben.

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1. NSG „Prierowsee“ Größe ca 165,6 ha im Planungsraum Schutzzweck - Erhaltung einer für die brandenburgischen Niederungen charakteristischen Brutvogelwelt

an einem ihrer letzten Refugien - Erhaltung der vom Aussterben bedrohten Vogelarten Kornweihe, Wiesenweihe, Kranich

und Großtrappen in ihrem natürlichen Lebensraum. Bemerkungen Gebiets-Nr.: 3746-501

Beschluss Nr. 0054 des Bezirkstages Potsdam vom 26.06.1978 2. NSG „Horstfelder- und Hechtsee“

Größe ca. 185,7 ha im Planungsraum

Schutzzweck - siehe FFH-Gebiet „Horstfelder und Hechtsee“ Bemerkungen Gebiets-Nr.: 3746-503

Beschluss Nr. 0116 des Bezirkstages Potsdam vom 17.03.1986

3. NSG „Streuobstwiese Zossen“

Größe gesamt ca. 24,8 ha im Planungsraum (2 Teilflächen)

Schutzzweck - Erhaltung und Entwicklung eines seltenen, in seinem Bestand bedrohten Lebensraumes, insbesondere eines für Zossen und seine Umgebung einzigartigen Streuobstbestandes mit alten Hochstammobstbäumen verschiedener Arten und Sorten und eines vielfältigen Mosa-iks aus Trockenrasen-, Frischwiesen- und Sukzessionsflächen;

- Erhaltung als Lebensraum wildlebender Tiere, insbesondere der für Streuobstbestände, Trockenrasen und Frischwiesen typischen Tierartengruppen wie zum Beispiel Schmetter-lings- und wärmeliebende Heuschreckenarten sowie als Brut- und Nahrungsgebiet zahlrei-cher Vogelarten;

- seine Bedeutung für die Erhaltung des regionalen Biotopverbundes zwischen gleichartigen Lebensräumen des benachbarten, ehemaligen militärischen Übungsgeländes östlich von Wünsdorf (Jägersberg-Schirknitzberg) und der Notteniederung.

Bemerkungen Gebiets-Nr.: 3746-504 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Streuobstwiese Zossen" des Ministeriums für Um-welt, Naturschutz und Raumordnung vom 26.08.1999

4. NSG „Rangsdorfer See“

Größe ca. 235,5 ha im Planungsraum Schutzzweck - Erhaltung und Entwicklung des Gebietes

• als Brut- und Nahrungsgebiet bestandsbedrohter und gefährdeter Vogelarten sowie als Lebensraum für Säugetiere der Gewässer und ihrer Ufer;

• als bedeutender Rastplatz für nordische Gänse; • als Standort seltener in ihrem Bestand bedrohter Pflanzengesellschaften insbesondere

von armen Feuchtwiesen (Molinion), ausgedehnteren Röhricht- und Großseggenge-sellschaften (Phragmition und Magnocaricion) und Bruchwaldgesellschaften (Alnion);

• als Standort geschützter und in Brandenburg vom Aussterben bedrohter und gefährde-ter Pflanzenarten;

• als repräsentativer Ausschnitt der Niederungslandschaft der Nuthe-Notte-Niederung und als wichtiger Bestandteil des regionalen Biotopverbundes.

Bemerkungen Gebiets-Nr.: 3746-505 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Rangsdorfer See" des Ministeriums für Umwelt, Na-turschutz und Raumordnung in der aktuellen Fassung

5. NSG „Großer und Westufer Kleiner Zeschsee“

Größe ca. 107 ha im Planungsraum

Schutzzweck - dauerhafte Sicherung und Erhaltung von • oligo- bis mesotrophen Gewässern mit benthischen Armleuchteralgenbeständen als

Lebensraumtyp nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("Fauna-Flora-Habitatrichtlinie"),

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• kalkreichen Sümpfen mit Schneide (Cladium mariscus), Moorwäldern sowie Erlen- und Eschen-Wäldern an Fließgewässern (Restbestände) als prioritäre Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Le-bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("Fauna-Flora-Habitatrichtlinie");

- Erhaltung weiterer stark gefährdeter Vegetationsformen, Pflanzengesellschaften und be-sonders geschützter Pflanzenarten der Quellen wie Quellfluren und Winkelseggen-Erlen-Eschenwald, der reichen Feuchtwiesen und deren Auflassungsstadien, der Standgewässer, insbesondere der Schwimmblatt-, Röhricht-, Armleuchteralgen- und Laichkrautgesellschaf-ten und der Weidengebüsche;

- Erhaltung des Gebietes als Zufluchtsort und als potenzielles Wiederausbreitungszentrum bestandsbedrohter Tierarten und Tierartengemeinschaften wie Vögel, hier insbesondere der an Gewässer und Feuchtgebiete gebundenen Arten und der Höhlenbewohner, sowie von Amphibien und Reptilien;

- Erhaltung aus wissenschaftlichen Gründen als Gegenstand der landschaftsökologisch orientierten Forschung.

Bemerkungen Gebiets-Nr.: 3747-504 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Großer und Westufer Kleiner Zeschsee" des Ministe-riums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 14.12.1999

6. NSG „Großer und Kleiner Möggelinsee“

Größe ca. 335 ha im Planungsraum Schutzzweck - Erhaltung von Niederungsbereichen im Naturraumverbund zwischen Nuthe-Notte-

Niederung und dem Dahmeseengebiet in ihrer reichen Ausstattung mit Verlandungs- und Versumpfungsmooren, Seen und Kleingewässern, Röhrichten und Bruchwäldern sowie Binnendünen mit Kiefernwäldern und Trockenrasen;

- dauerhafte Sicherung und Erhaltung • von kalkreichen Niedermooren, Pfeifengraswiesen, Übergangs- und Schwingrasen-

mooren, offenen Grasflächen mit Silbergras (Corynephorus) und Straußgras (Agrostis) auf Binnendünen sowie feuchten Hochstaudenfluren als Lebensraumtypen nach An-hang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("Fauna-Flora-Habitatrichtlinie"),

• von Moorwäldern als prioritärem Lebensraumtyp nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildle-benden Tiere und Pflanzen ("Fauna-Flora-Habitatrichtlinie"),

• insbesondere der Populationen von Fischotter (Lutra lutra) als Tierart nach Anhang II und Zauneidechse (Lacerta agilis) und Moorfrosch (Rana arvalis) als Tierarten nach Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebens-räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("Fauna-Flora-Habitatrichtlinie");

- Erhaltung weiterer stark gefährdeter Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten, insbeson-dere der nährstoffarmen Sandstandorte wie Flechten-Kiefernwälder, der mesotrophen und eutrophen Moore und Standgewässer wie Moortümpel-Wasserschlauch-Gesellschaften, Krebsscheren-Gesellschaften, Schneide-Röhrichte sowie Schwimmblatt-, Röhricht- und Armleuchteralgengesellschaften, der Weidengebüsche und Erlenbruchwälder, der Feucht-wiesen sowie der basiphilen Halbtrockenrasen;

- Erhaltung als Zufluchtsort und als potenzielles Wiederausbreitungszentrum bestandsbe-drohter Tierarten und Tierartengemeinschaften wie Vögel, insbesondere der an Gewässer und Feuchtgebiete gebundenen Arten und der Höhlenbrüter, sowie von Amphibien und Reptilien.

Bemerkungen Gebiets-Nr.: 3747-505 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Großer und Kleiner Möggelinsee" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg in der aktuellen Fassung

7. NSG „Jägersberg-Schirknitzberg“

Größe ca. 1600 ha im Planungsraum Schutzzweck - Erhaltung stark gefährdeter Vegetationsformen, Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten

nährstoff- und größtenteils basenarmer Standorte, vor allem der Wälder (insbesondere Waldreitgras-Traubeneichenwald und Flechten-Kiefernwald);

- dauerhafte Sicherung und Erhaltung von Sandheiden mit Besenheide und Ginster- Dünen im Binnenland, offener Grasflächen mit Silbergras und Straußgras sowie subkontinentaler Blauschillergrasrasen als Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43 EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 19

Pflanzen ("Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie"); - Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Refugium und als potenzielles Wiederausbrei-

tungszentrum bestandsbedrohter Tierarten und Tierartengemeinschaften, vor allem von • an nährstoff- und größtenteils auch basenarme Standorte angepassten Insekten, zum

Beispiel Tagfaltern und Nachtfaltern, Heuschrecken, Hautflüglern sowie Webspinnen, • Vögeln, insbesondere Arten der freien und buschreichen Offenlandschaften sowie des

durch Altholzbestände geprägten Waldes; - Schutz von streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Inte-

resse nach Anhang IV der Richtlinie 92/43 EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natür-lichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie"), zum Beispiel Zauneidechse (Lacerta agilis) und Kreuzkröte (Bufo calamita);

- Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen Eigenart aufgrund der Verzahnung von Offenflächen (Trockenrasen, Sandheiden), Pionierwäldern, Laubmischwäldern und Forsten;

- Erhaltung des Gebietes aus wissenschaftlichen Gründen zur Beobachtung und Erforschung der Entwicklung von Vorwäldern mit einem hohen Anteil neu eingebürgerter Pflanzen sowie von Sukzessionen auf einzelnen Offenflächen.

Bemerkungen Gebiets-Nr.: 3747-506 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Jägersberg-Schirknitzberg" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 11.10.1999

Europäisches Schutzgebietssystem "Natura 2000" Als Natura 2000 wird ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Uni-on bezeichnet, das den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Es umfasst die Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43 EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere) von 1992 und die Schutzgebiete gemäß der Vogelschutzrichtlinie von 1979. Natura 2000-Gebiete sind demnach Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. besondere Schutzgebiete der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgewiesen haben. In den FFH- und Vogelschutzgebieten dürfen sich die Rahmenbedingungen für den Zustand der Le-bensräume und für die Artenbestände nicht verschlechtern. Pläne und Projekte, die ein Natura 2000-Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungs-zielen. Dies gilt auch für Bauleitpläne. Im Planungsraum der Stadt Zossen befinden sich 11 FFH-Gebiete und 1 EG-Vogelschutzgebiet (SPA). Sie machen ca. 20 % des Planungsraumes aus. Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiete Für die Ausweisung von FFH-Gebieten maßgebend ist das Vorkommen von bestimmten Lebensräu-men (aufgeführt in Anhang I der FFH-Richtlinie) und Arten (aufgeführt in Anhang II) von gemeinschaft-licher Bedeutung. Gebiete, die in signifikantem Maß dazu beitragen, diese Lebensraumtypen1 und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder diesen wieder herzustellen, müssen nach Artikel 1 (k) der FFH-Richtlinie gesichert werden. Im Planungsraum der Stadt Zossen befinden sich elf FFH-Gebiete, deren Lebensraumtypen und Arten in der folgenden Tabelle darstellt sind.

1. FFH-Gebiet „Prierowsee“ Nummer Landes-Nr.: 42, EU-Nr.: DE 3746-302 Größe (im Planungsraum) ca. 165 ha geschützte Lebensraumty-pen

1340* - Salzwiesen im Binnenland 3140 - Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen

Böden (Molinion caeruleae) 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 7210* - Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus (Binsenschneide) und Arten

1 Lebensraumtypen aus Anhang I der FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens-

räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, (ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), geändert durch 32006L0105: Ersetzung Anhang 1 ab 01.01.2007. (*= prioritäre Lebensräume)

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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1. FFH-Gebiet „Prierowsee“ des Caricion davallianae (Kalk-Kleinseggenwiesen)

geschützte Arten Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) Gebietsbeschreibung − Durchflossener flacher eutropher Restsee mit ausgedehntem Verlandungs-

moor, Binnensalzstelle, Schilf- und Schneidenröhrichte, Großseggenriede, Fragmente von Pfeifengraswiesen

− Sehr großer Anteil an Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH RL. − Infolge aufsteigender Sole aus einem Zechstein-Salzstock konnte sich eine

kleinere Binnensalzstelle im Gebiet entwickeln.

2. FFH-Gebiet „Dünen Dabendorf“ Nummer Landes-Nr.: 484, EU-Nr.: DE 3746-304 Größe (im Planungsraum) ca. 19 ha (3 Teilflächen) geschützte Lebensraumty-pen

2330 - Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland]

9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 91T0 - Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder

geschützte Arten - Gebietsbeschreibung − Komplex markanter Binnendünen mit großflächig offenen Abschnitten und

lockeren Sukzessionsflächen, überwiegend Silbergrasfluren und niedrig-wüchsige Sandtrockenrasen.

− Besonders repräsentative, im Anteil unbewaldeter Abschnitte landesweit seltene Ausprägung von Sandtrockenrasen auf Binnendünen.

− Z.T. offene Binnendünenkomplexe

3. FFH-Gebiet „Königsgraben und Schleuse Mellensee“ Nummer Landes-Nr.: 487, EU-Nr.: DE 3746-305 Größe (im Planungsraum) ca. 33 ha geschützte Lebensraumty-pen

1340* - Salzwiesen im Binnenland 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen

Böden (Molinion caeruleae) 6431 - Feuchte Hochstaudenfluren, planar bis montan 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba offi-cinalis)

geschützte Arten Grauammer (Emberiza calandra), Fischotter (Lutra lutra) Gebietsbeschreibung − Typische Ausschnitte aus Niedermoorkomplexen der Zossener Notte-

Niederung mit engräumiger Verzahnung von Binnensalzstellen, Kalknieder-mooren und Pfeifengraswiesen.

− Repräsentative und z.T. für den Erhalt charakteristischer Artenspektren und einzelner Arten besonders bedeutsame Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH RL.

− Kohärenzsichernder Lebensraum des Fischotters. − Auftreten salzhaltigen Grundwassers.

Bemerkungen Das FFH-Gebiet besteht aus zwei Teilflächen, von denen nur der nördliche Teil, der Königsgraben, im Planungsraum liegt.

4. FFH-Gebiet „Müllergraben“ Nummer Landes-Nr.: 492, EU-Nr.: DE 3746-307 Größe (im Planungsraum) ca. 73 ha geschützte Lebensraumty-pen

1340* - Salzwiesen im Binnenland 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 7210* - Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus (Binsenschneide) und Arten des Caricion davallianae (Kalk-Kleinseggenwiesen)

geschützte Arten Fischotter (Lutra lutra) Gebietsbeschreibung − Niedermoorgebiet mit artenreichen Kalkniedermooren und nährstoffarmen

Feuchtwiesen sowie punktuell ausgebildeten Salzstellen.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 21

4. FFH-Gebiet „Müllergraben“ − Repräsentative und kohärenzsichernde Vorkommen von Lebensraumtypen

und Arten der Anh. I und II der FFH RL, insbesondere von Pfeifengraswie-sen und Kalkniedermooren.

5. FFH-Gebiet „Umgebung Prierowsee“ Nummer Landes-Nr.: 517, EU-Nr.: DE 3746-308 Größe (im Planungsraum) ca. 294 ha geschützte Lebensraumty-pen

1340* - Salzwiesen im Binnenland 3140 - Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3150 - Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 7210* - Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus (Binsenschneide) und Arten des Caricion davallianae (Kalk-Kleinseggenwiesen) 91E0* - Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

geschützte Arten Fischotter (Lutra lutra) Gebietsbeschreibung − Charakteristische Niederungslandschaft der Notte-Niederung mit kalkrei-

chen Niedermooren, nährstoffarmen Feuchtwiesen und Binnensalzstellen. − Repräsentative und kohärenzsichernde, z.T. für den Erhalt charakteristi-

scher Artenspektren und Einzelarten zentral bedeutsamer Vorkommen von LRT des Anhanges I der FFH RL, insb. von Salzstellen, Kalkniedermooren u. Pfeifengraswiesen.

− Gehäuftes Auftreten salzhaltiger Grundwässer.

6. FFH-Gebiet „Horstfelder und Hechtsee“ Nummer Landes-Nr.: 41, EU-Nr.: DE 3846-302 Größe (im Planungsraum) ca. 186 ha geschützte Lebensraumty-pen

1340* - Salzwiesen im Binnenland 3140 - Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen

Böden (Molinion caeruleae) 6431 - Feuchte Hochstaudenfluren, planar bis montan 7210* - Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus (Binsenschneide) und Arten des Caricion davallianae (Kalk-Kleinseggenwiesen) 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur

geschützte Arten - Gebietsbeschreibung − Durchflossener Restsee einer Moorrinne mit Schilf- und Schneidenröhrich-

ten, Großseggenrieden, Feuchtwiesenresten und Erlensukzessionen, Bin-nensalzstelle

− Sehr großer Anteil an Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH RL, bes. Bedeutung für Arten der Röhrichte und Gewässer.

7. FFH-Gebiet „Wehrdamm/Mellensee/Kleiner Wünsdorfer See“ Nummer Landes-Nr.: 488, EU-Nr.: DE 3846-306 Größe (im Planungsraum) ca. 446 ha geschützte Lebensraumty-pen

1340* - Salzwiesen im Binnenland 3140 - Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3150 - Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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7. FFH-Gebiet „Wehrdamm/Mellensee/Kleiner Wünsdorfer See“ 7210* - Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus (Binsenschneide) und Arten des Caricion davallianae (Kalk-Kleinseggenwiesen) 7230 - Kalkreiche Niedermoore

geschützte Arten Eisvogel (Alcedo atthis), Fischotter (Lutra lutra), Rapfen (Aspius aspius), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Bitterling (Rhodeus amarus), Große Feu-erfalter (Lycaena dispar), Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)

Gebietsbeschreibung − Repräsentativer Feuchtgebietskomplex der oberen Notteniederung mit rei-chem Wechsel von Rieden, Feuchtwiesen, Naß- und Feuchtwäldern sowie ausgedehnte Seenverlandungszonen.

− Besonders repräsentative, z. T. für den Erhalt vom Aussterben bedrohter Artenspektren und Einzelarten bedeutsame Vorkommen von Lebensraumty-pen u. Arten der Anh. I u. II der FFH RL, insbes. Pfeifengraswiesen, Kalkniedermoore und Salzstellen.

− Mehrfaches Auftreten salzhaltigen Grundwassers.

8. FFH-Gebiet „Großer und Westufer Kleiner Zeschsee“ Nummer Landes-Nr.: 191, EU-Nr.: DE 3847-305 Größe (im Planungsraum) ca. 107 ha geschützte Lebensraumty-pen

2330 - Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] 3140 - Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3260 - Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion

fluitantis und des Callitricho-Batrachion 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 7210* - Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus (Binsenschneide) und Arten des Caricion davallianae (Kalk-Kleinseggenwiesen) 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 91D0* - Moorwälder 91E0* Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

geschützte Arten Fischotter (Lutra lutra) Gebietsbeschreibung − Mesotropher See mit charakteristischer Submers- und Verlandungsvegetati-

on, anschließende Waldflächen mit Moor- und Erlen-Eschenwäldern auf z.T. quelligen Standorten sowie Schneiderieden auf Kalkmudden.

− Repräsentative und kohärenzsichernde Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH RL, insbesondere gute Ausbildung submerser Pflanzengesellschaften eines mesotrophen Sees und von kalk-reichen Sümpfen.

− Gut ausgebildete Quellaustritte.

9. FFH-Gebiet „Großer und Kleiner Möggelinsee“ Nummer Landes-Nr.: 192, EU-Nr.: DE 3847-306 Größe (im Planungsraum) ca. 335 ha geschützte Lebensraumty-pen

2330 - Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] 3150 - Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6120* - Trockene, kalkreiche Sandrasen 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 7140 - Übergangs- und Schwingrasenmoore 7210* - Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus (Binsenschneide) und Arten des Caricion davallianae (Kalk-Kleinseggenwiesen) 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 91D0* - Moorwälder 91D1* - Birken-Moorwald 91D2* - Waldkiefern-Moorwald

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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91T0 - Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder

geschützte Arten Fischotter (Lutra lutra) Gebietsbeschreibung − Eutrophe Seen mit ausgedehnten, reich gegliederten Verlandungsgürteln.

Enge Verzahnung von nährstoffarmen bis reichen Wiesen, Torfstichschlen-ken, Moorwäldern und –gebüschen sowie Riedkomplexen. Binnendünen mit offenen Abschnitten.

− Repräsentative und kohärenzsichernde Vorkommen von LRT und Arten der Anhänge I und II der FFH RL, insbesondere von Pfeifengraswiesen kalkrei-cher Standorte, von Moorwäldern, kalkreichen Niedermooren, Übergangs-mooren und z.T. offenen Dünen.

− Ehemaliger Truppenübungsplatz. − Landschaftsgeschichtliche Archivfunktion der Moorkörper.

10. FFH-Gebiet „Jägersberg-Schirknitzberg“ Nummer Landes-Nr.: 193, EU-Nr.: DE 3847-307 Größe (im Planungsraum) ca. 1597 ha geschützte Lebensraumty-pen

2330 - Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] 4030 - Trockene europäische Heiden 6120* - Trockene, kalkreiche Sandrasen 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 91D0* - Moorwälder

geschützte Arten - Gebietsbeschreibung − komplexe Grundmoränenlandschaft mit einzelnen Endmoränenkuppen und

charakteristischem Vegetationsmosaik des ehemaligen Truppenübungsplat-zes.

− Großflächige Sukzessionswälder, Sandtrockenrasen und Heiden. − Besonders repräsentative und für den Erhalt charakteristischer Artenspek-

tren bedeutsame Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH RL, insbesondere von Blauschillergrasrasen, Trockenheiden und Ei-chenwäldern.

− Wechsel flachwelliger Grundmoränenplatten mit mittelsteilen, kiesigen End-moränenhügeln, einzelnen Rinnentälern, kl. Niederungen u. steilhängigen Erosionstälern

EU-Vogelschutzgebiete (SPA) Bei den EU-Vogelschutzgebieten (SPA - special protected areas) handelt es sich um großflächige und zusammenhängende Räume, die dem unmittelbaren Schutz der in den Anhängen der EU-Vogelschutzrichtlinie genannten Rast- und Brutvogelarten dienen. Im Planungsraum der Stadt Zossen befindet sich ein SPA-Gebiet, dessen Beschreibung in der folgen-den Tabelle dokumentiert ist.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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Vogelschutzgebiete (SPA) im Planungsraum

A. SPA-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung Teilgebiet Rangsdorfer See“2 Nummer Landes-Nr.: 7023, EU-Nr.: DE 3744-421 Größe ca. 235 ha im Planungsraum Beschreibung / Erhaltungs-ziele

- Große zusammenhängende Grünlandbereiche, Fließgewässer, flache Seen, Binnensalz-stellen, Äcker, Forsten und Wälder auf nahezu vollständigem pleistozänem Formenschatz.

- Bedeutender Lebensraum für Brut- und Zugvögel, insbesondere globale Bedeutung als Rastgebiet der Saatgans, europa- bzw. EU-weite Bedeutung als Rastgebiet für Schnatter- und Löffelente sowie weitere Wasservogel- und Limikolenarten

- Erhaltung und Wiederherstellung • eines repräsentativen Ausschnittes der weiträumigen, relativ unverbauten Niederungs-

landschaft der Nuthe-Notte-Niederung mit einer Reihe von Flachseen • strukturreicher, unverbauter, störungsarmer Gewässer und deren Ufer mit ungemähten

Seggenrieden, Verlandungs- und Röhrichtzonen sowie mit Submersvegetation • eines für Niedermoore, Feuchtwiesen und Bruchwald typischen Landschaftswasser-

haushalt mit periodisch überfluteten Flächen (Grünland) und ganzjährig hohem Was-serstand

• eines Mosaiks an Lebensräumen von intakten Mooren, Sümpfen, Bruch- und Sumpf-wiesen sowie Binnendünen und Trockenrasen

• einer strukturreichen Agrarlandschaft mit hohem Anteil an Grenzlinien und Begleithabi-taten (z.B. Hecken, Baumreihen, Solitärbäumen, Lesesteinhaufen, Brachen, Randstrei-fen u.a.m.)

Maßnahmen-vorschläge

- Erarbeitung eines touristischen Konzeptes, speziell für das Wegenetz und zur Lenkung der Besucher auf mehrere neue Beobachtungsstände speziell für Teilgebiet Rangsdorfer See:

- Verringerung vielfältiger Störungen durch ungelenkten Tourismus, Bootsverkehr und Jagd - Mahdtermine der Wiesen und Stilllegungsflächen besser auf das Brutgeschehen abstim-

men - Erweiterung des SPA um Prierow- und Horstfelder Hechtsee

Weitere geschützte Flächen und Objekte Naturdenkmale (ND) Neben den genannten flächenhaften Schutzgebieten gibt es im Planungsraum punktuelle und kleinflä-chige Naturdenkmale (ND). Ein besonderer Schutz besteht hier nach § 28 BNatSchG aus wissen-schaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit für 50 seltene oder wertvolle Bäume. Geschützte Biotope § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 BbgNatSchAG stellt bestimmte Lebensräume in Brandenburg unter unmittelbaren gesetzlichen Schutz, der keiner weiteren Verordnung oder Satzung bedarf. Hierzu zählen insbesondere natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Verlandungs-zonen, Moore und Sümpfe, Trockenrasen und Heiden, natürliche Wälder und Streuobstbestände. Jegliche Maßnahmen, die zur Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchti-gung dieser Lebensräume führen, sind untersagt. Da aufgrund des Erfassungsmaßstabes nicht im Einzelnen geprüft werden konnte, ob die erfassten Biotope die Definitionen der Biotoptypen gemäß VV-Biotopschutz erfüllen, handelt es sich z.T. nur um einen Verdacht auf Schutz nach § 18 BbgNatSchAG. Bei nachgeordneten Planungen (Bebauungsplänen) ist dieser Verdacht zu überprü-fen. Die nach § 30 BbgNatSchG geschützten Biotoptypen des Planungsraumes der Stadt Zossen sind überwiegend im Landschaftsplan dargestellt. Darüber hinaus gibt es noch weitere geschützte Biotope im Planungsraum, die aufgrund ihrer Kleinflächigkeit im gewählten Maßstab nicht darstellbar sind. Hinzu kommt, dass infolge veränderter Nutzungen und Nutzungsauflassungen geschützte Biotoptypen neu entstehen können oder der Schutzstatus verloren gehen kann. Diese Schutzkategorie ist nicht statisch. Geschützte Alleen Alleen sind nach § 17 BbgNatSchAG unabhängig von Alter und Ausprägung generell geschützt. Jegli-che Maßnahmen, die zu Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen

2 Quelle: KALBE, L.; HENSCHEL, L.: Das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) Nuthe-Nieplitz-Niederung; in: Landesumweltamt Brandenburg

(Hrsg.): Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg (NundL), Heft 3, 4 2005, Seite 137-139.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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führen, sind untersagt. Die Alleen im Planungsraum der Stadt Zossen sind im Landschaftsplan darge-stellt.

1.4 Schutzobjekte nach Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG Bau-, Garten- und technische Denkmale belegen die ganze Breite der von Menschen geschaffenen Anlagen, wie Kirchen, Schlösser, Scheunen und Wohnbauten. Zu den Denkmalen zählen alle Objek-te, die aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen so bedeutsam sind, dass sie als Kultur- und Sachgüter für die Öffentlichkeit erhalten werden müssen. Denkmale Bezüglich der Denkmale vgl. Kap. 5.2. der vorliegenden Begründung. Bodendenkmale Von den Bau-, den Garten- und den technischen Denkmalen sind die Bodendenkmale zu unterschei-den. Sie sind die im Boden oder in Gewässern verbliebenen Spuren menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens. Dazu gehören z.B. Reste steinzeitlicher Rastplätze, bronzezeitliche Urnen- oder Hügelgräber, germanische Eisenschmelzöfen, slawische Siedlungen und Burgwälle, Spuren von Vor-gängerbauten mittelalterlicher Kirchen, Klöster, Häuser und Befestigungen, aber auch Überreste von Konzentrationslagern oder Kriegshandlungen der Neuzeit. Neben diesen so genannten ortsfesten Bodendenkmalen besitzt die Vielzahl der Funde – wie Gefäße, Werkzeuge, Waffen, Schmuck, Bautei-le oder Skelettreste – ebenfalls Denkmalcharakter. Bodendenkmale unterliegen einem besonderen Schutz vor Zerstörung durch unsachgemäße Bergung oder Plünderung. Priorität genießt ihre Erhaltung. Eine Ausgrabung ohne Erlaubnis der Denkmalfach-behörde ist unzulässig. Im Stadtgebiet sind bisher eine Vielzahl geschützter Bodendenkmale bekannt. Die Bodendenkmale sind im FNP und im Landschaftsplan (Karte 3, Erläuterung Kap. 7.2) dargestellt und werden durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Lan-desmuseum ständig aktualisiert.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplans werden im Folgenden der derzeitige Umweltzustand sowie die Prognose über die Entwicklungen des Umweltzu-standes bei Durchführung bzw. bei Nichtdurchführung des Planes speziell für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen verursa-chen können. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen werden so deutlich wie möglich herausgestellt, um daraus anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-gleich erheblich negativer Umweltauswirkungen abzuleiten.

2.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Im FNP wird gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzungen nach den voraussehbaren Bedürf-nissen der Gemeinde dargestellt. Als Art der Bodennutzungen sind dabei nicht nur die für Bebauung vorgesehenen Flächen zu verstehen, sondern auch die von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen. Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen können dabei im Wesentlichen von den Bauflächen - Wohn-, Misch-, Gewerbe-, Sonderbauflächen – ausgehen. Anhand der in der folgenden Tabelle aufgezeigten Wirkfaktoren, die von Bauflächen ausgehen kön-nen, erfolgt eine grobe Einschätzung möglicher Auswirkungen, die innerhalb der Umweltprüfung näher untersucht werden müssen. Wirkfaktoren der Bauflächen (in Anlehnung an PÖU3)

3 PÖU. Planungsgruppe Ökologie und Umwelt, Erbguth, Wilfried: Möglichkeiten der Umsetzung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.

Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 80109002 des Bundesamtes für Naturschutz. Bonn-Bad Godesberg, 1999.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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Wirkfaktor Typ4 Einschätzbarkeit von Wir-kungsumfang und -intensität

voraussichtlich betroffene Schutzgüter5

bau an be T/P Bo W Kl La M Ku Versiegelung x max. Versiegelungsanteil an-

hand der max. zulässigen überbaubaren Grundstücksflä-che nach BauNVO

x x x x x (x) x

Nutzungsum-wandlung

x x Veränderung der Nutzung und der Vegetation (ohne Versie-gelung) im konkreten Umfang nicht einschätzbar

x x x x x (x) x

Schadstoff-emissionen des Verkehrs bzw. des Gewerbes

x x Konkreter Umfang nicht ein-schätzbar, Wirkungsprognosen müssen sich im Wesentlichen auf die Immissions-empfindlichkeit angrenzender Nutzung stützen

x x (x) x x x

Lärmemissi-onen durch Gewerbe

x x Konkreter Umfang nicht ein-schätzbar, Wirkungsprognosen müssen sich im Wesentlichen auf die Immissions-empfindlichkeit angrenzender Nutzung stützen

x x x

Visuelle Wir-kungen

x x Konkreter Umfang nicht ein-schätzbar, da Gebäudehöhen, Baukörperstellung etc. nicht bekannt, Wirkungsprognosen müssen sich im Wesentlichen auf die Empfindlichkeit von Natur und Landschaft (Relief, Struktur des Gebietes) stützen.

x x

Barriere-wirkungen

x Konkreter Umfang nicht ein-schätzbar, Wirkungsprognosen müssen sich im Wesentlichen auf die Empfindlichkeit von Natur und Landschaft (Vernet-zungsstrukturen, Luftleitbah-nen) stützen.

x x

Beunruhi-gung / Stö-rung

x x Umfang nicht einschätzbar, Wirkungsprognosen müssen sich im Wesentlichen auf die Empfindlichkeit der Artenvor-kommen umliegender Bereiche stützen

x

Die Darstellungen zeigen, dass als einziger Wirkfaktor die Versiegelung im Rahmen der Flächennut-zungsplanung abschätzbar ist. Die anderen genannten Wirkfaktoren können erst in der verbindlichen Bauleitplanung konkret definiert werden. Da eine im FNP neu geplante Versiegelung die bedeutendsten erheblichen Umweltauswirkungen verursachen kann, werden sich die Untersuchungen im Umweltbericht im Wesentlichen an den Sied-lungserweiterungsflächen bzw. neuen Bauflächen orientieren. Diese gelten als Eingriffe in Natur und Landschaft. Darstellungen bestehender oder bereits genehmigter Bauflächen bzw. kleinere Lücken-schließungen, die im Satzungsbereich für im Zusammenhang bebaute Ortslagen liegen, werden ver-nachlässigt. Die Steckbriefe der Siedlungserweiterungsflächen sind in Kap. 6.2.7 vollständig ausge-führt sowie in der Abb. 1 und der Abb. 2 dargestellt. Der FNP stellt die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in Form eines äußeren Gesamtrahmens in den Grundzügen dar. Die neuen Bauflächen treten in Form von Wohnbauflächen (W), gemischten Bauflächen (M), Sonderbauflächen (S), gewerblichen Bauflächen 4 bau: baubedingt, an: anlagebedingt, be: betriebsbedingt 5 T/P:Tiere, Pflanzen, Biodiversität; Bo: Boden; W: Wasser; Kl: Klima (Luft, klimatische Faktoren); La: Landschaft (Landschaftsgestalt, Land-

schaftsbild); M: Mensch (Bevölkerung, Gesundheit des Menschen); Ku: Kultur- und Sachgüter

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(G) und Verkehrsflächen (V) auf. Das Maß der Bodennutzung wird jedoch im FNP nicht genau defi-niert. Es wird gemäß BauNVO u.a. durch die Grundflächenzahl (GRZ) - die zulässige überbaubare (versiegelbare) Grundfläche bestimmt. § 17 BauNVO legt dafür die Obergrenzen fest, die unter be-stimmten Umständen auch um 50% überschritten werden dürfen, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Da die GRZ im FNP nicht festgelegt wird, kann auch die Beschreibung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft nur überschlägig abgeleitet werden. Ziel der folgenden Bewertung ist die Erfassung der Bedeutung dieser Flächen für die Umweltschutz-güter und ihrer Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahme durch Bebauung. Die Bedeutung einer Fläche ergibt sich aus ihren standörtlichen Qualitäten und Funktionen. Besondere Funktionen erfüllt ein Gebiet z.B. als Bestandteil eines Fließgewässersystems, eines Biotopverbundsystems, ei-nes Belüftungssystems oder eines bedeutenden Erholungsraumes. Besondere standörtliche Qualitä-ten ergeben sich z.B. aus dem Vorhandensein besonderer Bodenverhältnisse, prägender Landschaft-selemente, hochwertiger Biotopstrukturen oder bedeutsamer erdgeschichtlicher / kulturhistorischer Elemente. Darüber hinaus kann sich die Bedeutung einer Fläche aber auch aus ihren Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Diese lassen sich nicht nur auf Defizite einzelner Gebiete gründen, sondern auch auf vor-handene Potenziale, die zurzeit aber aufgrund intensiver Nutzungen o. ä. nicht genutzt werden (kön-nen).

2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale bei Nichtdurchführung der im Flächennut-zungsplan dargestellten Siedlungserweiterungsflächen werden nachfolgend auf das jeweilige Schutz-gut (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter) bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Pla-nung herauszustellen und Hinweise auf die Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Die umfassende Darstellung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft für den gesamten Planungsraum der Stadt Zossen erfolgt im parallel erstellten Landschaftsplan. Der Umweltzustand der im Flächennutzungsplan dargestellten Siedlungserweiterungsflächen wird im Kapi-tel 2.7 konkret beschrieben und im Folgenden zusammengefasst. Windenergie In der Anlage 1 der Begründung „Ermittlung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan der Stadt Zossen“ sind die Natur-, Landschafts- und Artenschutzbelange (Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Artenschutz) ausführlich behandelt worden. Um dem Arten-schutz Rechnung zu tragen, wurden bei der Planung die Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK) angewendet. Die TAK benennt für be-stimmte Arten bzw. Artengruppe Abstände zwischen relevanten Lebensraumbestandteilen und Wind-energieanlagen. Es wird deshalb auf die Anlage 1 verwiesen. Es kann davon ausgegangenen werden, dass in der ausgewiesenen Konzentrationszone punktuelle Versiegelungen durch die Windkraftanlagen bevorstehen (siehe Seite 104 des Umweltberichts, Steck-brief Windkraftanlagen).

2.2.1 Tiere und Pflanzen Die Bestandsaufnahme des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen“ erfolgt auf Grundlage der vorkommen-den Biotoptypen. Nach ihrer Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie der vorhande-nen Schutzgebiete und geschützten Objekte nach Naturschutzrecht sind sie bewertet worden (Bio-topwerte von 1 – 4, sehr hoch, hoch, mittel, nachrangig). Ein besonderes Augenmerk gebührt dabei den Biotoptypen, vor allem den nach § 18 BbgNatSchAG bzw. § 30 BNatSchG pauschal geschützten Biotopen. Die im Stadtgebiet Zossen vorkommenden Biotoptypen reichen von Mooren und Erlenbruchwäldern als Reste ursprünglicher Vegetation der Niederungen sowie die trockenen Sandheiden mit sehr ho-hem Biotopwert über naturnahe vom Menschen beeinflusste Biotope mit hohem Biotopwert, wie die

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Laubholzforsten und Wiesen über die stärker z.B. landwirtschaftlich genutzten Flächen bis hin zu den Siedlungsgebieten mit nachrangigem Biotopwert. Am stärksten greifen die Vorhaben in Natur und Landschaft ein, die außerhalb der Ortschaften zu einem weitergehenden Landschaftsverbrauch führen. Auch wenn diese Räume durch die zumeist intensive landwirtschaftliche Nutzung bereits vorbelastet sind und die Ausstattung mit Arten und Bio-topen sowie die Vielfalt an Biotopen eingeschränkt ist, wird durch diese Maßnahmen eine Entwicklung dieser Bereiche im Sinne des Arten- und Biotopschutzes auf Dauer erheblich eingeschränkt. Die Siedlungserweiterungsflächen im Flächennutzungsplan nehmen überwiegend Lebensräume mit mittlerem Biotopwert (Kiefernforsten wie W 8, W 22, W 23, W 29, W 30, S 9, S 10, V 4, Grünland wie W 8, W 10, W12, W 15, W 16, V 3, Gärten wie W 13, W 17) sowie mit geringem Biotopwert (Inten-siväcker wie Ge1, militärische Sonderbauflächen) ein. Biotope mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden auf den Flächen trockener (M 11, G 2, G 4) oder nasser Standorte (W 11), Laubwaldforsten (W 33) und in Obstbeständen (W 24) in Anspruch genommen. Schutzgebiete Der überwiegende Teil des Planungsraumes der Stadt Zossen ist durch die Landschaftsschutzgebiete „Notte-Niederung“ im Norden und “Baruther Urstromtal – Luckenwalder Heide“ im Süden gesichert bzw. im Verfahren. Alle weiteren neu dargestellten Bauflächen des Flächennutzungsplans befinden sich außerhalb von Schutzgebieten und geschützten Objekten nach Naturschutzrecht. Siedlungserweiterungsflächen in (LSG) bzw. im unmittelbaren Umfeld (FFH) von Schutzgebieten des Naturschutzrechtes:

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht Siedlungserweiterungsflächen LSG „Baruther Urstromtal – Luckenwalder Heide“ -- Geschützte Biotope nach Naturschutzrecht Siedlungserweiterungsflächen Feuchtwiese W 11 Trockenrasen M 11, G 4, S 4 Laubwald W 33 Vorwald/Trockenrasen G 2

Biologische Vielfalt Der Begriff der „biologischen Vielfalt“ wurde als Belang des Umweltschutzes neu in das Baugesetz-buch aufgenommen. Er verbindet drei Ebenen der Vielfalt, die ineinander greifen. Es sind die Vielfalt an Lebensräumen, die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren und die Vielfalt der genetischen Informa-tionen, die in den Arten enthalten sind. Zur Gewährleistung der Artenvielfalt kommt dem Schutz ge-fährdeter Arten, der Sicherung von Lebensräumen sowie dem Erhalt und der Entwicklung der Vernet-zung von Lebensräumen (Biotopverbund) besondere Bedeutung zu. Sie beziehen sich sowohl auf die natürlichen und naturnahen Ökosysteme als auch auf die Kulturlandschaft. Die Artenvielfalt wird einerseits durch die Ausweisungen im Flächennutzungsplan, die den Erhalt und den Schutz von Lebensräumen betreffen und andererseits durch die Ausweisungen der Kompensati-onsflächen für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft gefördert. Im Rahmen der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen werden neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen. Besonderer Artenschutz Auf Grund rechtlicher Vorgaben und Rechtsprechungen bekam der Artenschutz mit den Novellierun-gen des Bundesnaturschutzgesetzes von 2007 und 2010 eine stärkere Gewichtung. Nach Maßgabe des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden u. a. im Absatz 1 die Zugriffsverbote auf Pflanzen und Tiere (Ziff. 1 und 4), die Störungsverbote für Tiere (Ziff. 2) und der Schutz der Le-bensstätten von Tieren und der Pflanzenstandorte (Ziff. 3 und 4) neu gefasst und das Verhältnis von Eingriff und Artenschutzrecht (Absatz 5) definiert. Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) Planungsrelevanz ergibt sich zumeist für die Artengruppen Säugetiere, Kriechtiere und Lurche, für die demzufolge das Zutreffen der Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG geprüft werden muss. Europäische wildlebende Vogelarten

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Die Gesamtheit der geschützten Vögel leitet sich aus Artikel 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ab, wonach sämtliche wildlebende Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten hei-misch sind, zu erhalten sind. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung wird eingeschätzt, dass Vorkommen von vorgenannten geschützten Arten aufgrund des vorgefundenen Biotoppotentials zu erwarten sind. So zum Beispiel können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Baumhöhlen und Hecken bewohnenden Fledermaus- und Vogelarten aufgrund der vorhandenen Gehölzbestände sowie bodenbrütende Vogelarten in Of-fenlandflächen (Acker- und Grünländer) nicht ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten kann auch bei der vorbereiteten Planung der Entfer-nung von Gehölzbeständen bzw. der Beseitigung des bewachsenen Bodens aufgrund der weiterhin vorhandenen Altbaum- und Gehölzbestände bzw. Offenlandflächen (Acker- und Grünländer) im unmit-telbaren Umfeld des Eingriffes im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden. Störungen der Arten während der Fortpflanzungs-, Mauser-, Überwinterungs- oder Wanderzeiten durch das geplante Vor-haben beim Entfernen der Gehölzbestände bzw. anderer Bautätigkeiten können mit einer gezielten Bauzeitenregelung vermieden werden. In der verbindlichen Bauleitplanung muss das Zutreffen der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sowie mögliche Ausnahmen gemäß den Vorgaben des § 45 Abs. 7 BNatSchG für die einzelnen Arten oder Artengruppen gegebenenfalls in artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen geprüft werden.

2.2.2 Boden Die Bestandsaufnahme des Schutzgutes „Boden“ erfolgte auf Grundlage der Bodenübersichtskarte Brandenburg (BÜK300), die durch den Landschaftsplan ausgewertet wurde. Ausschlaggebend für die Beschreibung und Bewertung des Zustandes des Schutzgutes Boden und damit der Einstufung der Empfindlichkeit bzw. des Konfliktpotentials waren folgende Bodenfunktionen zur Sicherung der Leis-tungsfähigkeit des Naturhaushaltes: das Biotopentwicklungspotential und die natürliche Ertragsfähig-keit. Die Puffer- und Filterfunktion (Zurückhaltung von Einträgen in den Boden) bzw. die Infiltrations-funktion (Durchlässigkeit von Böden und Bodenoberflächen für die Grundwasserneubildung) wurde im Zuge der Bewertung des Schutzgutes Wasser abgearbeitet. In Anbetracht der erheblichen Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden durch Bodenver-siegelung, die zum Totalverlust der Bodenfunktionen führt, wird dieses Schutzgut bei jeder Siedlungs-erweiterungsfläche mit bewertet. Siedlungserweiterungsflächen, die eine Beeinträchtigung von Böden mit überwiegend besonders bedeutenden Bodenfunktionen (hier z.B.: Filter und Puffer für Schadstoffe - Erdniedermoore) vorbereiten, besitzen ein hohes Konfliktpotential (W 11, W 12, G 1, G 2, V 3). Die übrigen Siedlungserweiterungsflächen im Flächennutzungsplan befinden sich überwiegend auf Braunerden und damit auf Böden mittlerer Funktionserfüllung. Es sind vorrangig unversiegelte Stand-orte – typischerweise Ackerflächen, Ackerbrachen, Gartenland oder Kleingärten, auch Waldflächen.

2.2.3 Wasser Das Schutzgut Wasser wird von zwei Seiten betrachtet. Einerseits können Versiegelung (qualitative und quantitative Veränderungen des Grundwassers, Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate), Nutzungsumwandlung und Schadstoffeinträge das Grundwasser, andererseits die Oberflächenge-wässer (Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion, Änderungen der Gewässerqualität) negativ beeinflussen. Grundwasser Kriterien, die die Empfindlichkeit bzw. das Konfliktpotential des Grundwassers im Bereich der Sied-lungserweiterungsflächen charakterisieren, sind die Grundwasserneubildungsrate, das Risiko der Verschmutzung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge (Geschütztheit) sowie die Lage in einer Trinkwasserschutzzone. Bedeutende Funktionen des Grundwassers, die durch die vorbereitende Planung des FNP berührt werden.

Funktionen des Grundwassers betroffene Siedlungserweiterungsflächen hohe Grundwasserneubildungsraten > 70 mm/a über Sand M 1, S 1, hohes Risiko der Verschmutzung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge

W 26, W 32, M 4

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Bestandteil von Trinkwasserschutzzonen W 31, M 1 Die Siedlungserweiterungsflächen auf den Platten (Glienicker, Wünsdorfer, Teupitzer Platten) sind vor flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ geschützt, bedingt durch Flurabstände > 5 - 10 m bei ungespanntem Grundwasser im Lockergestein. Das Gebiet der Niederungen um Zossen und um die Töpchiner Seentalung werden durch ungespann-tes Grundwasser im Lockergestein bei Flurabständen <=2 m, >2-5 m charakterisiert. In diesen Berei-chen, in denen sich Siedlungserweiterungsflächen befinden, ist das Grundwasser vor flächenhaft ein-dringenden Schadstoffen nur gering geschützt. Der Flächennutzungsplan weist zwei Trinkwasserschutzgebiete aus, in denen sich Siedlungserweite-rungsflächen befinden. Die Verbote bzw. Genehmigungspflichten in diesen Zonen sollen das Grund-wasser vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen Verunreinigungen, schützen. Eine zusätzliche Bebauung ist jedoch zulässig. Die entspre-chende Schutzgebietsverordnung ist zu beachten. Oberflächengewässer Die Oberflächengewässer liegen außerhalb bzw. unmittelbar angrenzend an die Siedlungserweite-rungsflächen des Flächennutzungsplans, am Kleinen Zeschsee (W 32) oder am Motzener See (S 8). Die Beeinträchtigung dieser Standgewässer durch die Bauflächen muss im Bebauungsplanverfahren durch Festsetzungen, z.B. Schutz der Uferzone nach § 61 BNatSchG / Bauverbot an Gewässern oder Versickerung Regenrückhaltebecken, ausgeschlossen werden.

2.2.4 Klima Die relevanten lokalen Klimaverhältnisse werden vorrangig durch vorhandene Flächennutzungen und Vegetationsformen sowie die Geländeeigenschaften bestimmt. Die klimatischen Funktionen, die hier betrachtet wurden, sind die bioklimatische Ausgleichsfunktion (wirksame Verbesserung von durch den Menschen negativ beeinflussten klimatischen Zuständen) sowie die Immissionsschutz- und Luftregenerationsfunktion (Verringerung der Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe). Dabei spielen Luftaustauschbahnen bzw. Frischluftleitbahnen, insbeson-dere zwischen Gebieten unterschiedlicher Belastungen sowie klimatische Ausgleichsräume mit frisch-luftproduzierender oder luftverbessernder Wirkung (Frischluftentstehungsgebiete und Kaltluftentste-hungsgebiete) eine Rolle. Unbebaute Flächen mit wenig oder kleiner Vegetation können als potentielle Kaltluftentstehungsgebie-te bezeichnet werden. Bei großflächiger Bebauung treten Beeinträchtigungen der Funktion der Ver-sorgung der Kerngebiete auf. Die Siedlungserweiterungsflächen des Flächennutzungsplans liegen hauptsächlich am Siedlungsrand und damit im Bereich von für das Siedlungsklima relevanten Ausgleichsräumen, überwiegend in sied-lungsnahen Kaltluftentstehungsgebieten. In den Bereichen, in denen gleichzeitig Baum- und Gehölz-bestände (mit schadstofffilternden Funktionen) in Anspruch genommen werden, wird die lufthygieni-sche Ausgleichfunktion gering reduziert bei Waldumwandlungen in waldarmen Gebieten erfolgt eine erhebliche Beeinträchtigung (W 24). Die Realisierung der Siedlungserweiterungsflächen mit Versiegelungsgraden zwischen 20% (Wo-chenendhausgebieten) und maximal 80% (Gewerbegebiete) wird in der Summe nicht zu erheblichen Veränderungen der klimatischen Verhältnisse innerhalb des FNP-Gebietes führen. Bei den einzelnen Bauflächen in den Ortslagen werden sich die vorhabensbedingt zu erwartenden Auswirkungen auf das Eingriffsgebiet selbst beschränken (Beeinträchtigungen des Mikroklimas durch Veränderungen der klimabildenden Parameter) und sich klimaökologisch vergleichsweise gering auswirken. Allgemein besteht also keine Gefährdung des Klimas und der Luft, da das gesamte Plangebiet durch weiträumige landwirtschaftlich genutzte Offenlandschaften und Wald-/Forstflächen geprägt ist, die als Ausgleichsräume mit hoher oder als Ergänzungsräume mit mittlerer Leistungsfähigkeit gegenüber lufthygienischen und bioklimatischen Belastungen fungieren. Lufthygienische Vorbelastungen liegen besonders in den Korridoren der Bundes- und Landesstraßen im Planungsraum. Sie haben ebenso Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. (vgl. dazu Kapitel 2.2.6 zum Schutzgut Mensch).

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2.2.5 Landschaft Die Bestandsaufnahme zum Schutzgut „Landschaft“ bezieht sich auf das Landschaftsbild und die Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. Hierfür werden nach den Kriterien der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Naturnähe Landschaftsbildtypen mit unterschiedlichem Eigenwert zugeordnet und die bestehenden Beeinträchtigungen betrachtet. Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich-wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Land-schaft verstanden. Die von der Landschaft ausgehenden Reize sprechen vornehmlich das ästhetische Empfinden und die visuelle Wahrnehmung an. Das Landschaftsbild ist durch das reale Erscheinungs-bild der Landschaft und die geomorphographische Entstehung mit den Faktoren Geologie, Relief, Vegetation, Gewässer, Nutzungs- und Erschließungsstrukturen geprägt. In Bezug auf die Vielfalt wurde im Untersuchungsraum hauptsächlich die Nutzungs- und Kleinstruktur-vielfalt (Hecken, Feldgehölze usw.) bewertet, aber auch die Reliefvielfalt spielte eine bedeutende Rol-le. Dem Bedürfnis nach Schönheit kommt eine Landschaft entgegen, die im Wesentlichen durch Natur-nähe gekennzeichnet ist. Allerdings ist für die Bewertung nicht der Grad des Einflusses des Menschen allein relevant, sondern auch, inwieweit die vorhandene Nutzung vom Betrachter als naturnah emp-funden wird. Dies ist im Untersuchungsraum z.B. bei den alten Laubwäldern der Fall. Ackerflächen sind hingegen als eine weitgehend naturferne Nutzung anzusehen. Unter der Eigenart sind die charakteristischen Merkmale, wie sie sich in einer Landschaft unverwech-selbar natur- und kulturhistorisch herausgebildet haben, zu verstehen. Je weniger eine Landschaft von ihrer historischen Eigenart verloren hat, desto größer sind die Identifikationsmöglichkeiten mit ihr. Die-ser Bezug konnte aufgrund fehlender Daten nur bedingt hergestellt werden. Als Vorbelastungen des Landschaftsbildes wurden generell Veränderungen angesehen, die das har-monische Bild der gewachsenen Kulturlandschaft z.B. durch unangepasste Strukturen (schlechte Ortsrandeingrünung, ortsbildbeeinträchtigende Bauwerke, Hochspannungsleitung) erheblich stören. Die Beurteilung der Landschaftsbildqualität bezieht sich auf die anhand der o.g. Erfassungskriterien räumlich abgegrenzten Landschaftsbildtypen. Abgegrenzt wurden diese anhand der Landschafts- und Nutzungsstruktur, des geomorphologischen Formenschatzes sowie der Sichtbeziehungen und -weiten. Die Siedlungserweiterungsflächen liegen hauptsächlich in der grünlandgeprägten Offenlandschaft am Siedlungsrand mit mittlerem Wert sowie in der ausgeräumten Agrarflur mit geringem Wert. Einen ho-hen Landschaftsbild- bzw. Ortsbildwert besitzen die Siedlungserweiterungsflächen, die aufgrund vor-handener strukturreicher Gärten bzw. Gartenbrachen als innerstädtischer Freiraum mit hoher Erleb-niswirksamkeit sowie am Ortsrand als landschaftsverzahnende Eingrünungsstrukturen fungieren.

2.2.6 Mensch Beim Schutzgut Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Daher wird zwischen Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sowie Erholungs- und Freizeit-funktionen unterschieden. Die Sensibilität benachbarter Nutzungen spielt dabei eine bedeutende Rol-le. Den Menschen negativ beeinflussende Elemente, wie Lärm- und Luftschadstoffbelastungen an-grenzender Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Staub- und Geruchsimmissionen aus landwirt-schaftlicher Nutzung werden als Vorbelastungen berücksichtigt. Wohn- und Wohnumfeldfunktion Zur Ermittlung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion wurden insbesondere Daten über die vorhande-nen angrenzenden Bauflächen, innerörtliche Grünflächen und siedlungsnahe Freiräume erfasst. Die Bedeutung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion richtet sich grundsätzlich nach der jeweiligen Art und Intensität der Nutzung der angrenzenden Bau- und Freiflächen. An die Siedlungserweiterungsflächen angrenzenden Wohngebiete mit hoher Siedlungsdichte wurden als Flächen mit hoher Bedeutung bzw. Empfindlichkeit bewertet, da dort eine größere Zahl von Men-schen ihren ständigen Wohnsitz haben, deren Gesundheit und Wohlbefinden von z.B. den Auswir-kungen eines Gewerbegebietes (Lärm- und Schadstoffbelastungen) direkt und kontinuierlich betroffen sind. Eine hohe Bedeutung bzw. Empfindlichkeit besitzen darüber hinaus Sondergebiete mit sozialer Grundfunktion wie medizinische Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung, da hier besonders sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und alte oder kranke Menschen möglichen, durch die neu-en Bauflächen entstehenden Belastungen ausgesetzt sind. Mischgebiete, die überwiegend durch Wohnfunktion und kleine Gewerbeflächen (Einzelbetriebe) geprägt sind, besitzen aufgrund ihrer ge-

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ringen Einwohnerzahlen und der gewerblichen Vorprägung eine mittlere Bedeutung bzw. Empfindlich-keit. Gewerbegebiete besitzen überwiegend bzw. ausschließlich Arbeitsstättenfunktion, so dass die-sen Flächen lediglich eine geringe Bedeutung bzw. Empfindlichkeit beigemessen wird. In den an Ackerflächen angrenzenden geplanten Wohngebieten ist mit den von intensiver Landwirt-schaft ausgehenden Staub- und Geruchsbelastungen zu rechnen. Teilweise befinden sich diese ebenso im Bereich stark befahrener Straßen und der damit verbundenen Lärm- und Schadstoffbelas-tungen. Erholungs- und Freizeitfunktion Die Erholungs- und Freizeitfunktion wird u. a. bestimmt durch das Vorhandensein regional und über-regional bedeutsamer Erholungsgebiete sowie der Freizeitinfrastruktur in unmittelbarer Umgebung der Siedlungserweiterungsflächen. Es wird damit im Gegensatz zur Landschaftsbildfunktion im Land-schaftsplan nicht das landschaftliche Potential des Raumes beschrieben, sondern die reale Nutzung des Raumes für Freizeit und Erholung. Dabei spielen u.a. Sport- und Freizeiteinrichtungen, Erho-lungszielpunkte, Rad- und Wanderwege eine Rolle. Auch hier zählen vorhandene Lärm- und Schadstoffimmissionen z.B. von Bundes- und Landesstraßen zu den freizeit- und erholungsrelevanten Vorbelastungen. Die Bedeutungsbeurteilung der Erholungs- und Freizeitfunktion erfolgt anhand folgender Kriterien:

- Ausstattung mit erholungsrelevanter Infrastruktur, - Erschließung durch Rad- und Wanderwege sowie - tatsächliche Erholungsnutzung.

Die Siedlungserweiterungsflächen beeinträchtigen nicht die Erholungsstrukturen im Planungsraum der Stadt Zossen.

2.2.7 Kultur- und Sachgüter Die Bestandsaufnahme der Kultur- und Sachgüter konzentriert sich auf die registrierten und im Flä-chennutzungsplan bzw. im Landschaftsplan dargestellten Bau- und Bodendenkmale. Diese sind mit Schwerpunkt im Bereich der historischen Siedlungen, insbesondere der Dorfkerne ausgewiesen. Die Siedlungserweiterungsflächen im Flächennutzungsplan liegen überwiegend außerhalb der histori-schen Siedlungsflächen. Die neuen Bauflächen W 17, Ge 1, S 3, M 2, M 7, G 2, G 3, S 2 tangieren Bodendenkmale. Baudenkmale sind von den neuen Bauflächen nicht betroffen.

2.2.8 Wechselwirkungen Bei der einzelnen Betrachtung der Schutzgüter darf man die Beziehungen untereinander nicht aus dem Blick verlieren, denn die Veränderung eines Schutzgutes kann durch Wechselwirkungen ein an-deres mit beeinflussen. So hat die Versiegelung von Böden in der Regel Auswirkungen auf den Was-serhaushalt, da der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Ande-rerseits beeinträchtigt eine Verschlechterung des Landschaftsbildes durch die Verwirklichung von dominanten, ortsbildfremden Bauwerken den Erholungswert des Gebietes und damit ggf. das Wohlbe-finden des Menschen. In der folgenden Tabelle werden zur Übersicht für jedes Schutzgut die Wech-selwirkungen zu anderen Schutzgütern genannt, wobei allgemeine Funktionen und Wirkungen darge-legt werden. Die Beurteilung der Wechselwirkungen ist bei jeder Siedlungserweiterungsfläche berück-sichtigt worden und in die Bewertung im Kapitel 2.7 eingeflossen. Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen6

Pflanzen / Tiere

Boden Wasser Klima Landschaft Mensch Kultur- und Sachgüter

Pflanzen / Tiere

− Boden als Lebens-raum

− Oberflä-chen-gewässer als Lebens-

− Luftqualität sowie Mik-ro- und Makroklima

− Landschaft als vernet-zendes Element

- Störung und Verdrän-gung von Arten

− Kulturgüter als Lebens-raum

6 In Anlehnung an: SCHRÖDTER, W.; HABERMANN - NIEßE, K., LEHMBERG, F.: Umweltbericht in der Bauleitplanung, Arbeitshilfe zu den

Auswirkungen des EAG Bau 2004 auf die Aufstellung von Bauleitplänen, Niedersächsischer Städtetag. Hannover, Sep. 2004, S. 47.

Lese-richtung

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Pflanzen / Tiere

Boden Wasser Klima Landschaft Mensch Kultur- und Sachgüter

raum als Ein-flussfaktor auf den Lebens-raum

von Le-bens-räumen

- Trittbelas-tung

- Eutrophie-rung

- Artenver-schiebung

Boden − Vegetation als Erosi-ons-schutz

− Einfluss auf die Boden-entstehung u. –zusam-men-setzung

− Einfluss auf die Boden-entstehung u. –zusam-menset-zung

− bewirkt Boden-erosion

− Einfluss auf die Boden-entstehung u. –zusam-menset-zung

− bewirkt Boden-erosion

− bewirkt Boden-erosion

− Trittbelas-tung

− Verdich-tung

− Verände-rung der Boden-eigenschaf-ten und -struktur

− Bodenab-bau

− Verände-rung durch Intensiv-nutzungen / Ausbeu-tung

Wasser − Vegetation als Was-ser-speicher und -filter

− Grundwas-ser-filter

− Wasser-speicher

− Einfluss auf Grund-wasser-neubildung

− Stoffeinträ-ge und Eu-trophierung

− Gefähr-dung durch Verschmut-schmut-zung

− wirtschaft-liche Nut-zung als Störfaktor

Klima − Einfluss der Vege-tation auf Kalt- und Frischluft-entstehung

− Steuerung des Mikro-klimas z.B. durch Be-schattung

− Einfluss auf Mikroklima

− Einfluss über Ver-dunst-ungsrate

− Einfluss auf Mikroklima

− Stoffeinträ-ge durch Emissionen

Land-schaft

− Bewuchs und Arten-reichtum als Charak-teristikum der Natür-lichkeit und Vielfalt

− Bodenrelief als charak-teristisches Element

− Oberflä-chen-gewässer als Charak-teristikum der Natür-lichkeit und Vielfalt

− Veränder-ungen der Eigenart durch Neu-baustruktu-ren oder Nutzungs-änderun-gen

− Kulturgüter als Charak-teristi-kum der Eigen-art

Mensch − Nahrungs-grundlage

− Teil der Struktur und Aus-prägung des Wohn-umfeldes und des Erholungs-raumes

− Trinkwas-ser-sicherung

− Oberflä-chen-gewässer als Erho-lungs-raum

− Luftqualität sowie Mik-ro- und Makroklima als Ein-flussfaktor auf den Lebens-raum

− Erholungs-raum

− Schönheit und Erho-lungs-wert des Leben-sum-feldes

Kultur- und Sachgü-ter

− Substanz-schädigung

− Luftqualität als Ein-fluss-faktor auf Sub-stanz

− Substanz-schädigung und Zer-stör-ungsgefahr

Lese-richtung

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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2.2.9 Gesamteinschätzung der Empfindlichkeit des Umweltzustandes In der folgenden Tabelle wird bezüglich der Siedlungserweiterungsflächen eine zusammenfassende Beurteilung der Empfindlichkeit der Schutzgüter gegeben. Dabei entstand das Ergebnis nicht nur durch reines Zusammenrechnen, sondern auch durch Abwägung der Bedeutung der Schutzgüter im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Festlegungen des Flächennutzungsplanes. Gesamteinschätzung der Empfindlichkeit des Umweltzustandes bzw. der Konfliktträchtigkeit der Bau-flächen:

Bauflächen bewertete Schutzgüter7,8 Gesamt T+P Bo W Kl La M Ku

W 2 - OT Horstfelde Siedlung Horstfelde, westl. Gartenstraße, zwischen Schünower Straße und Waldstraße

� � � � � � � �

W 3 - OT Horstfelde Siedlung Horstfelde, östl. An der Hauptstraße, südl. Schünower Straße

� � � � � � � �

W 4 - OT Horstfelde Horstfelde, westl. Saalower Straße, südlicher Dorfeingang � � � � � � � �

W 5 - OT Nächst Neuendorf nördl. B 246 (Nächst N. Landstr.), westl. Ernst-Hennecke Ring

� � � � � � � �

W 8 - OT Zossen - Dabendorf Ost, nördl. Dahlewitzer Straße � � � � � � � �

W 10 - OT Zossen - Dabendorf Ost, südl. Goethestraße, westl. B 96, Am Busch � � � � � � � �

W 11 - OT Zossen - Dabendorf Ost, westl. B 96, östl. Bahn, nördl. Herrmann-Balzer-Straße (u.a. Naturparksiedlung)

�/� �/� � � � � � �

W 12 - OT Zossen - Dabendorf Ost, östl. Machnower Chaussee (B 96), Reiherweg � �/� � � � � � �

W 14 - OT Zossen - östl. Weinberge, westl. Lehmannstraße � � � � � � � �

W 15 - OT Zossen - westl. B 96, südl. Schäfereiweg, B-Planentwurf "An den Pfer-dekoppeln“

� � � � � � � �

W 16 - OT Zossen - östl. B 96 � � � � � � � �

W 17 - OT Schöneiche, nordöstl. der Dorf-aue, beidseitig Zossener Straße � � � � � � � �

W 18 - OT Kallinchen - Südl. Birkengrund, zw. Motzener Straße und Seestraße � � � � � � � �

W 19 - OT Wünsdorf - Waldstadt, östl. Zehrensdorfer Straße, nordwestl. Zeppelin-straße

� � � � � � � �

W 20 - OT Wünsdorf - westl. Bahn, östlich Friedensstraße, nördl. An den Gärten � � � � � � � �

W 22 - OT Wünsdorf – nördlich der Haupt-allee � � � � � � � �

W 23 - OT Wünsdorf - südl. Hauptallee (L 74), westl. Rosa-Luxemburg-Straße � � � � � � � �

W 24 - OT Wünsdorf - südl. Parkring, östl. Cottbuser Straße (B 96) �/� � � � � � � �

W 26 - OT Wünsdorf - westl. Großer � � � � � � � �

7 Zeichenerklärung des Wertstufenmodells zu Bewertung des Umweltzustandes: � - weitgehend konfliktfrei, � - geringes Konfliktpotential,

ausgleichbar � - mittleres Konfliktpotential, bedingt ausgleichbar � sehr hohes Konfliktpotential, nicht ausgleichbar 8 Schutzgüter: T+P – Tiere und Pflanzen, Bo – Boden, W – Wasser, Kl – Klima, La – Landschaft, M – Mensch, Ku – Kultur- und Sachgüter

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IDAS Planungsgesellschaft mbH 35

Bauflächen bewertete Schutzgüter7,8 Gesamt T+P Bo W Kl La M Ku

Wünsdorfer See, zwischen Bahn und See-straße im Bereich Triftstraße W 29 - OT Wünsdorf - Neuhof, beidseits Heidestraße � � � � � � � �

W 30 - OT Wünsdorf - Neuhof, zw. Wohn-weg und Wünsdorfer Weg � � � � � � � �

W 31 - OT Lindenbrück - westl. Linden-brücker Dorfstraße �/� �/� � � � � � �

W 32 - OT Lindenbrück - Zesch am See, östl. Kleiner Zeschsee, beidseits Unter den Eichen

� � � � � � � �

W 33 - OT Zossen Thomas-Müntzer-Straße Richtung Klausdorf, ehemals Sport-platz

�/� � � � � � � �

W 34 - OT Schünow westlich des Glieni-cker Weges � � � � � � � �

W 35 - OT Dabendorf südl. der Branden-burger Straße �/� � � � � � � �

Ge 1 - OT Dabendorf Schulstand-ort/Sportforum � � � � � � � �

M 1 - OT Glienick - am Waldrand � � � � � � � �

M 2 - OT Nunsdorf, westl. Dorfstraße (B 246) am südlichen Dorfein- bzw. –ausgang � � � � � � � �

M 3 - OT Nächst Neuendorf westlich Klei-ne Feldstraße � � � � � � � �

M 4 - OT Zossen - Dabendorf West, zwi-schen Friedhof und Am Königsgraben � � � � � � � �

M 5 - OT Zossen - Dabendorf West, ehe-mals Sportplatz Dabendorf Goethestraße � � � � � � � �

M 6 - OT Zossen - Dabendorf Ost, westl. Schillstraße � � � � � � � �

M 7 - OT Zossen - ehemaliges Kranken-hausgelände, östl. Weinberge, westl. An der Gerichtsstraße

� � � � � � � �

M 8 - OT Wünsdorf - Waldstadt, südl. Gutenbergstraße � � � � � � � �

M 9 - OT Wünsdorf - Waldstadt, südl. Martin-Luther-Straße � � � � � � � �

M 10 - OT Wünsdorf - östl. Glashüttenring (B-Plangebiet „Block 110/111“) � � � � � � � �

M 11 - OT Wünsdorf - nördl. Chaussee-straße (L 74), westl. Bahn �/� � � � � � � �

M 12 - OT Wünsdorf - Neuhof, südl. Wohnweg � � � � � � � �

M 13 - OT Wünsdorf - südl. Rosa-Luxemburg-Straße, nördl. Verwaltungszent-rum C

� � � � � � � �

M 14 - OT Schöneiche – nordöstlich Orts-kern, an der Planstraße � � � � � � � �

G 1 - OT Nächst Neuendorf - östl. und südl. Feldstraße; südl. Bestandsgebiet „NN“ � � � � � � � �

G 2 - OT Zossen - Dabendorf-West, nord-östl. des Bestandsgebietes „Am Funkwerk" � � /� � � � � � �

G 3 - OT Schöneiche - westl. Deponie � � � � � � � �

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 36

Bauflächen bewertete Schutzgüter7,8 Gesamt T+P Bo W Kl La M Ku

G 4 - OT Wünsdorf - nördl. B-Plan „Am Bahnhof“ � /� � � � � � � �

G 5 - OT Wünsdorf - südl. B-Plan „Gutstedtstraße" � � � � � � � �

S 1 - OT Glienick - westl. der Ortslage Glienick (leerstehende Stallanlage) � � � � � � � �

S 2 - OT Horstfelde - östl. See nördl. Schünower Straße � � � � � � � �

S 3 - OT Wünsdorf - Waldstadt, südl. Gu-tenbergstraße, westl. Zehrensdorfer Straße, Gelände Waldstadion

� � � � � � � �

S 4 - OT Wünsdorf - Waldstadt, beidseits der Zehrensdorfer Straße, ehemaliges Kasernengelände

�/� � � � � � � �

S 5 - OT Wünsdorf - südlich Hauptallee gegenüber Verwaltungszentrum B, Haus der Offiziere (

� � � � � � � �

S 6 - OT Wünsdorf - südl. Rosa-Luxemburg-Straße, nördl. Verwaltungszent-rum C

� � � � � � � �

S 8- OT Kallinchen - Campingplatz zw. Seestraße und Zum Anglerheim � � � � � � � �

S 9 - OT Wünsdorf - zwischen Seestraße und Bahn (südlich des Sportplatzes „Wüns-dorf Rampe“)

� � � � � � � �

V 3 - OT Zossen - westlich der Bahn und des Bahnhofes Zossen � � � � � � � �

V 4 - OT Wünsdorf - Verbindung zw. dem Kreisverkehr Waldesruh an der B 96 und Friedensstr.

� � � � � � � �

In der ausgewiesenen Konzentrationszone kann es zu punktuellen Versiegelungen kommen, die zu einer Änderung des Natur- und Landschaftshaushaltes führt und daher zu beachten ist. Die Empfind-lichkeit des Umweltzustandes bzw. der Konfliktträchtigkeit dieser Flächen wird wie folgt eingeschätzt:

Konzentrationszone Windenergienutzung – östlich OT Wüns-dorf an der östlichen Stadt- und Landes-kreisgrenze, nördlich und südlich L 74

� � � � � � � �

Neben den oben aufgelisteten (Erweiterungs-) Bauflächen stellt der Flächennutzungsplan in Horstfel-de eine neue öffentliche Grünfläche und neue Waldflächen mit entsprechender Zweckbestimmung dar. Da es sich bei diesen Flächen nicht um eine Baufläche im Sinne der BauNVO handelt, werden sie nicht in der obigen Tabelle erfasst. Dennoch handelt es sich bei der Grünfläche um eine Siedlungser-weiterungsfläche, deren Umsetzung eine Änderung des Natur- und Landschaftshaushaltes bedeutet und daher im Rahmen der Umweltprüfung zu betrachten ist. Die Einschätzung der Empfindlichkeit des Umweltzustandes bzw. der Konfliktträchtigkeit dieser Flächen wird wie folgt eingeschätzt:

Weitere Flächen bewertete Schutzgüter Gesamt T+P Bo W Kl La M Ku

Gr 1 - OT Horstfelde/Schünow Erstaufforstungen � � � � � � � �

Gr 2 - OT Horstfelde Grünfläche � � � � � � � � Gr 3 – OT Dabendorf Landwirtschaftsflä-che � � � � � � � �

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 37

2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Pla-nung

Die mit der Planung der Siedlungserweiterungsflächen verbundenen Umweltauswirkungen sind im Kapitel 2.2 zusammenfassend und im Kapitel 2.7 konkret zu jeder neuen Baufläche dargestellt. Die Erheblichkeit der entsprechenden Umweltauswirkungen ist in Verbindung mit den Empfindlichkeiten der Schutzgüter in ihrem derzeitigen Zustand und der Eingriffsschwere (Art und Maß der baulichen Nutzung) zu betrachten. In einigen genannten Fällen ist mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen, die im Sinne des BNatSchG ausgleichbar und bedingt ausgleichbar sind. Für diese Planun-gen sind umfangreiche Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Erhebliche Umweltauswirkungen, die weder ausgleich-, noch ersetzbar sind, weil gesetzliche Normen dagegenstehen, hinterlassen in der Landschaft nachhaltige Beeinträchtigungen. Dies betrifft insbesondere die Neuausweisungen im Landschaftsschutzgebiet und den damit verbundenen Boden- und Biotopverlusten. Gesamtbeurteilung des Eingriffs- und Konfliktpotenzials

Art des Eingriffspotenzials Siedlungserweiterungsgebiete mit Nummerierung

� ausgleichbarer Eingriff

W2, W3, W4, W5, W14, W15, W16, W17, W18, W19, W20, W22, W29, W30, M1, M2, M4, M5, M7, M9, M10, M12, M13 Ge1, G5 S1, S2, S5, S6, S8 V4

� bedingt ausgleichbarer Eingriff W8, W10, W11, W12, W23, W24, W26, W31, W32, W33, W34, W35

M3, M6, M8, M11, M 14 G1, G2, G3, G4

S3, S4, S9 V3

� weder ausgleich-, noch ersetzbarer

Eingriff

---

Im Zuge der Realisierung der Planung können auf der Grundlage der Kompensation der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft eine für den Menschen hinsichtlich der Immissionssituation und der Erholung sowie für andere Schutzgüter wie Pflanzen und Tiere, die Landschaft und die Wechselwir-kungen zwischen Landschaft und Siedlung erhebliche Verbesserungen erreicht werden.

2.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne einen Flächennutzungsplan als Gesamtkonzept und Rahmen für die bauliche Entwicklung kann davon ausgegangen werden, dass es eher zu einer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unge-ordneten baulichen Entwicklung kommt, da lediglich einzelfallbezogen Teilgebiete betrachtet werden, sofern Bedarf besteht. Das betrifft die Entwicklungsmöglichkeiten und Zulässigkeiten von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ebenso wie das Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB sowie die weitere Siedlungsverdichtung innerhalb rechtsgültiger Be-bauungspläne. Es ist davon auszugehen, dass bei Nichtdurchführung der Planung sich der Sied-lungsdruck stärker auf Freiflächen im bestehenden Siedlungsraum konzentrieren und hier auch wert-volle und für die Ortcharakteristik von Zossen bedeutsame Bereiche beanspruchen würde. Damit wer-den sich Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungsansprüchen sowie ggf. auch umweltrelevante Konflikte eher verschärfen, da sie im größeren räumlichen Kontext erst gar nicht betrachtet werden. Dementsprechend besteht ohne einen Flächennutzungsplan ein hohes Risiko einer Verschlechterung des Umweltzustandes. Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Siedlungsentwicklung würde zu einer Neuversiegelung von ca. 199,85 ha durch neu dargestellte Wohn-, Misch-, Sonder- und Gewerbebauflächen führen. Bei

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 38

Nichtdurchführung der Planung würden diese Flächen unbebaut bleiben bzw. die bestehenden Nut-zungen weiter fortgeführt werden. Die bisherigen Funktionen für den Boden-, Wasser- und Klima-haushalt würden bewahrt bleiben. Die Brachen würden sich unter Beibehaltung der Nutzungsaufgabe nach und nach bewalden. Sofern sich auf ihnen noch ungenutzte Gebäude befinden, würden sie weiterhin als beeinträchtigend für das Orts- und Landschaftsbild bestehen bleiben. Waldflächen, die als Baugebiete ausgewiesen wurden, könnten weiter als Waldflächen entwickelt werden und ihre Funktion für Ortsbild, Erholung und Sied-lungsklima weiterhin erfüllen. An den Stellen, wo Planungsflächen außerhalb der Ortslage oder am Siedlungsrand ausgewiesen wurden, würde der Status quo erhalten bleiben. Dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird, wür-de diese Nutzung fortgeführt werden und könnte theoretisch eine Nutzungsintensivierung erfahren. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen blieben einerseits erhalten, andererseits bestünde weiter-hin das Potenzial für eine landschaftsverträgliche Entwicklung. Die auftretenden Belastungen könnten durch Extensivierung der Nutzung verringert und die ausgeräumten Landschaften durch Kleinstruktu-ren aufgewertet werden.

2.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen

2.5.1 Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung erheblicher Umweltauswirkun-gen

Die genannten negativen Wirkungen der Siedlungserweiterungen auf Mensch, Naturhaushalt und Umwelt können zumindest teilweise durch entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah-men reduziert werden. In den Steckbriefen für die einzelnen Siedlungserweiterungsflächen im Kapitel 2.7 sind jeweils mögliche Maßnahmen aufgezählt. Der Flächennutzungsplan nimmt selbst keine Dar-stellungen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen vor. (Die Auseinandersetzung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung). Für den Boden stellt der Verzicht auf Inanspruchnahme durch Nutzung des Innenentwicklungs-potenzials auf bereits überbauten, genutzten Böden sowie alle Formen des verdichteten Bauens eine wesentliche Vermeidungsmaßnahme dar. Diese Möglichkeiten sind im FNP durch die Priorisierung der Nutzung der Innenentwicklungspotenziale grundsätzlich formuliert. Zur Minimierung der Eingriffe in den Grundwasserhaushalt sind Maßnahmen zur Abflussverzögerung und weitreichende Versickerung unbelasteter Niederschlagswasser essentiell. Diese sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkret festzulegen. Zur Erhaltung der Wasserqualität von Grund-wasser und Oberflächengewässern ist auf die Rückhaltung von Schadstoffen zu achten. Zur Minimierung negativer klimatischer und lufthygienischer Auswirkungen sind die Freihaltung aus-reichend breiter Frischluftschneisen, Gebäudebegrünungen, Gehölzpflanzungen sowie Maßnahmen des technischen Umweltschutzes wesentlich. Zur Minimierung von Eingriffen in die Tier- und Pflan-zenwelt sind ausreichend Abstände zu gesetzlich geschützten und/ oder bedeutenden Biotopen, ins-besondere zu Gewässern einzuhalten und naturnah zu entwickeln (Gewässerrandstreifen).

2.5.2 Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen Die Ausgestaltung der geplanten Bebauung (insbesondere Anordnung und Dichte) beeinflusst die Intensität der konkreten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Dabei spielt die Bodenversie-gelung als Beeinträchtigungsursache eine wesentliche Rolle. Durch die Versieglung gehen nahezu alle Schutzgutfunktionen verloren. Auf überbauten oder mit durchlässigen Bodenbelägen versehenen Grundflächen finden Pflanzen und Tiere nur noch wenig Lebensmöglichkeiten, kann Niederschlags-wasser gar nicht oder nur in geringem Maße in den Boden eindringen, dort gespeichert werden, ver-dunsten oder zur Grundwasserneubildung beitragen und kommt es zu Veränderungen des Kleinkli-mas aufgrund ihrer starken Aufheizung an sonnigen Tagen und der fehlenden oder wesentlich herab-gesetzten Verdunstung. Dieser Tatsache trägt auch das BauGB in § 1a Abs. 2 mit der Vorschrift „Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen“ Rechnung. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Art der Bo-dennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in Form eines äußeren Gesamtrah-mens ausschließlich in den Grundzügen dar. Somit kann auch die Beschreibung der Auswirkungen

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 39

auf Natur und Landschaft nur überschlägig abgeleitet werden. Im Wesentlichen sind die Siedlungser-weiterungsflächen – Wohn-, Misch-, Gewerbe-, Sonderbauflächen – des FNP als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten, deren Maß u.a. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt. Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß BauNVO u.a. durch die Grundflächenzahl (GRZ) – die zulässige überbaubare Grundfläche bestimmt. § 17 BauNVO legt dafür die Obergrenzen fest, die unter bestimm-ten Umständen auch um 50 % überschritten werden dürfen, höchstens jedoch bis zu einer Grundflä-chenzahl von 0,89. Die folgende Tabelle beinhaltet die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Grunddaten der Siedlungszuwachsflächen, die einen Überblick über die Eingriffsschwere und den Eingriffsumfang liefern. Aus der maximalen Flächenversiegelung ergibt sich der Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzflä-chen (Kompensationsflächenbedarf). Errechneter Kompensationsflächenbedarf für die Siedlungserweiterungsflächen

Art Gebietsbezeichnung Flächengröße in ha (ca.)

GRZ Max. versiegelte Fläche + 50 % Überschreitung in ha 10

Wohnbauflächen

W 2 Siedlung Horstfelde, östl. Am Wald-rand, zwischen Schünower Str. und Kl. Waldstr.

1,2 0,4 0,72

W 3 Siedlung Horstfelde, östl. An der Hauptstraße, südl. Schünower Straße 0,7 0,4 0,42

W 4 Horstfelde, westl. Saalower Straße, südlicher Dorfeingang 0,6 0,4 0,36

W 5 nördl. B 246 (Nächst Neuendorfer Landstraße), westl. Ernst-Hennecke Ring

2,6 0,4 1,56

W 8 Zossen – Dabendorf Ost, nördl. Dah-lewitzer Straße 4,2 0,4 2,52

W 10 Zossen – Dabendorf Ost, südl. Goe-thestraße, westl. B 96, Am Busch 4,8 0,4 2,88

W 11 Zossen – Dabendorf Ost, westl. B 96, östl. Bahn, nördl. Herrmann-Balzer-Straße

8,6 0,4 5,16

W 12 Zossen – Dabendorf Ost, östl. Mach-nower Chaussee (B 96), Reiherweg 1,5 0,4 0,90

W 14 Zossen – östl. Weinberge, westl. Lehmannstraße 3,2 0,4 1,92

W 15 Zossen, westl. B96, südl. Schäferei-weg, B-Planentwurf „An den Pferde-koppeln“

5,8 0,4 3,48

W 16 Zossen, westl. B 96 1,0 0,4 0,60

W 17 Schöneiche, nordwestl. Der Dorfaue, beids. Zossener Str. 0,6 0,4 0,36

W 18 Südl. Birkengrund, zw. Motzener Straße und Seestraße 1,1 0,4 0,66

W 19 Wünsdorf – Waldstadt, östl. Zehrens-dorfer Straße, nordwestl. Zeppelin-straße

5,1 0,4 2,00

W 20 Wünsdorf, östl. Bahn, westl. Friedens-straße, nördl. An den Gärten 3,6 0,4 1,00

W 22 Wünsdorf, nördlich der Hauptallee 2,6 0,4 1,00

9 Siehe § 19 Abs. 4 BauNVO 10 In Anlehnung an § 17 BauNVO

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 40

Art Gebietsbezeichnung Flächengröße in ha (ca.)

GRZ Max. versiegelte Fläche + 50 % Überschreitung in ha 10

W 23 Wünsdorf, südl. Hauptallee (L 74), westl. Rosa-Luxemburg-Straße 8,9 0,4 4,00

W 24 Wünsdorf, südl. Parkring, östl. Cottbu-ser Straße (B 96) 7,2 0,4 3,00

W 26 Wünsdorf, westl. Großer Wünsdorfer See, zwischen Bahn und Seestr. 1,5 0,4 0,40

W 29 Wünsdorf – Neuhof, beidseits Hei-destraße 2,0 0,4 0,80

W 30 Wünsdorf – Neuhof, zw. Wohnweg und Wünsdorfer Weg 0,8 0,4 0,48

W 31 Lindenbrück, westl. Lindenbrücker Dorfstr. 0,7 0,4 0,35

W 32 Lindenbrück – Zesch am See, östl. Kleiner Zeschsee, beidseits Unter den Eichen

5,0 0,4 0,5

W 33 Zossen, Thomas Müntzer-Straße Richtung Klausdorf, ehemals Sport-platz

0,6 0,4 0,36

W 34 Schünow, westlich Glienicker Weg 0,6 0,4 0,36

W 35 Dabendorf. Südl. Brandenburger Str. 0,4 0,4 0,24

74,90 36,03

Gemischte Bauflächen

M 1 Glienick, am Waldweg 1,2 0,6 0,96

M 2 Nunsdorf, westl. Dorfstraße (B 246) am südlichen Dorfein- bzw. –ausgang 0,6 0,6 0,48

M 3 Nächst Neuendorf, westlich Kleine Feld-str. 1,8 0,6 1,44

M 4 Dabendorf West, zwischen Friedhof und Am Königsgraben 3,9 0,6 3,12

M 5 Dabendorf West, ehemals Sportplatz Dabendorf Goethestraße 1,9 0,6 1,52

M 6 Dabendorf Ost, westl. Schillstraße 2,8 0,6 1,60

M 7 Zossen, ehemaliges Krankenhausge-lände, östl. Weinberge, westl. An der Gerichtsstr.

1,8 0,6 0,60

M 8 Wünsdorf - Waldstadt, südl. Gutenberg-straße,

10,5 0,6 6,00

M 9 Wünsdorf - Waldstadt, südl. Martin-Luther-Straße 18,7 0,6 6,00

M 10 Wünsdorf, östl. Glashüttenring 7,2 0,6 4,50

M 11 Wünsdorf, nördl. Chausseestraße (L 74), westl. Bahn 0,8 0,6 0,64

M 12 Wünsdorf – Neuhof, südl. Wohnweg 0,5 0,6 0,40

M 13 Wünsdorf, südl. Rosa-Luxemburg-Straße, nördl. Verwaltungszentrum C 9,2 0,6 2,00

M 14 Schöneiche, nordöstlich des Dorfes 0,6 0,6 0,48

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 41

61,50 29,74

Sonderbauflächen

S 1 Glienick, westl. der Ortslage Glienick (leerstehende Stallanlage) 4,1 0,8 2,80

S 2 Horstfelde, östl. See nördl. Schünower Straße (Campingplatz) 3,4 0,2 1,02

S 3 Wünsdorf-Waldstadt, südl. Gutenberg-str., Gelände Waldstadion 7,0 0,8 5,60

S 4 Wünsdorf-Waldstadt, Zehrensdorfer Str. Kasernengelände (Solarpark) 11,8 0,2 2,36

S 5 Wünsdorf, südlich Hauptallee gegen-über Verwaltungszentrum B, Haus der Offiziere

28 0,8 17,00

S 6 Wünsdorf, südl. Rosa-Luxemburg-Straße, nördl. Verwaltungszentrum C 10,4 0,8 5,00

S 8 Campinglatz zw. Seestraße und Zum Anglerheim (Bestandssicherung) 1,6 0,8 0,00

S 9 Wünsdorf, zwischen Seestr. und Bahn (südlich Sportplatz „Wünsdorf Rampe“) 9,7 0,6 5,82

76,00 39,60

Gewerbebauflächen

G 1 Nächst Neuendorf, östl. und südl. Feld-straße; südl. Bestandsgebiet „NN“ 8,8 0,8 7,04

G 2 Zossen (Dabendorf-West), nordöstl. des Bestandsgebietes „Am Funkwerk“ 61,0 0,8 48,80

G 3 Schöneiche, westl. Deponie 24 0,8 19,20

G 4 Wünsdorf, nördl. B-Plan „Am Bahnhof“, An der Brotfabrik 9,5 0,8 7,60

G 5 Wünsdorf, südl. B-Plan „Gutstedtstraße“ 5,5 0,8 3,00

108,80 85,64

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 42

Verkehrsflächen

V 1 Zossen - Dabendorf, Verbindung zwischen Dabendorfer Straße und B96 (Nordumfahrung Dabendorf), nördl. der Ortslage Da-bendorf

9,40

V 2 Zossen und Nächst Neuendorf, Verbindung zwischen B246 und B96 nördlich der heutigen Nächst Neuendorfer Landstraße-

2,20

V 3 Zossen, westl. der Bahn und des Bahnhofes Zossen

0,50

V 4 Wünsdorf, Verbindung zwischen dem Kreisverkehr Waldesruh an der B96 und Friedensstraße

1,10

13,20

Summe der Siedlungszuwachsflächen (ohne V 1 und V 2)

321,20

Flächensumme der Versiegelung (ohne V 1 und V 2)

191,01

Die Flächen in den farblich gekennzeichneten Feldern, sind mehr oder weniger stark bebaut oder werden nur gering versiegelt (s. Solarpark) und werden deshalb überschlägig mit weniger zusätzlicher Versiegelung be-rechnet.

Die Verkehrsflächen V 1 Zossen [Dabendorf, Verbindung zwischen Dabendorfer Straße und B96 (Nordumfahrung Dabendorf), nördlich der Ortslage Dabendorf] und V 2 (Zossen und Nächst Neuen-dorf, Verbindung zwischen B 246 und B 96 nördlich der heutigen Nächst Neuendorfer Landstraße) werden nicht mit in die Berechnung einbezogen. Die Planungen der Straßen, für die beide noch kein Planfeststellungsverfahren begonnen hat, haben als Planfeststellungverfahren einen Zeithorizont, der den des Flächennutzungsplanes überschreitet. So wird die Darstellung im Flächennutzungsplan als nachrichtliche Darstellung behandelt. Im Ergebnis kann von einer Gesamtfläche von ca. 191 ha ausgegangen werden, die für eine Über-bauung bzw. Versiegelung in Zukunft zur Verfügung steht und die als tatsächlicher Eingriff mit er-heblichen Umweltauswirkungen gesehen wird. Es muss darauf hingewiesen werden, dass auf Ebene des Flächennutzungsplanes nur eine überschlägige Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs vorge-nommen wird. Diese ersetzt keinesfalls die differenzierte Bewertung von Eingriffs- und Kompensati-onsmaßnahmen mit verbalargumentativen Methoden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Art Gebietsbezeichnung Flächengrö-ße in ha (ca.)

GRZ Max. versiegelte Fläche + 50 % Überschreitung in ha 11

Konzentrationszone Windenergienutzung

W Östlich OT Wünsdorf an der östlichen Stadt- und Landeskreisgrenze, nördlich und südlich der L 74

373 - punktuelle Versiegelung

Bei einer Inanspruchnahme des Bodens durch das Fundament von 11 Anlagen (WEA), die ca. 0,3 ha des Bodens pro Anlage beanspruchen, wird eine dauerhafte Versiegelung von 33 ha angenommen. Konkrete Ausbaudaten werden Gegenstand in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren sein.

11 In Anlehnung an § 17 BauNVO

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 43

2.5.3 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs Im Flächennutzungsplan werden die Flächen zur Kompensation der Eingriffe als „Flächen für Maß-nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt. Diese bilden die Grundlage für erforderliche Kompensationsflächen im Rahmen der verbindlichen Bauleit-planung. Außerdem finden sich Angaben dazu im Landschaftsplan im Kap. 5.4 Kompensationsmaß-nahmen. Die nachfolgende Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen in Bezug auf die Eingriffe begründet die städtebauliche Erforderlichkeit für den Umfang der dargestellten Flächen für Maßnah-men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Für die Bilanzierung von Kompensationsmaßnahmen existieren Richtwerte für Flächenverhältnisse von Neuversiegelung zu Kompensationsfläche12. Neuversiegelungen sind primär durch Entsiegelun-gen zu kompensieren. Erst in zweiter Linie ist die Aufwertung der Bodenfunktionen vorbelasteter Frei-flächen geeignet. Bei der Kompensation einer Versiegelung vorher unversiegelten Bodens durch Entsiegelungsmaß-nahmen gilt ein Kompensationsfaktor von 1. Eine Überbauung von teilversiegelten oder vorbelasteten Böden (außer Altlasten und Munition) und Böden mit besonderer Funktionsausprägung können mit Faktoren (zwischen 0,25 bis 2,0) je nach Aufwertungspotential kompensiert werden. Damit ergibt sich für die Kompensation der gesamten, durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten Neuversiegelung durch Wohn-, Misch-, Sonder- sowie Gewerbebauflächen ein Flächenbedarf von ca. 50 ha bis ca. 400 ha. Sofern die Kompensation nicht innerhalb der neu dargestellten Bauflächen durchführbar ist, wer-den die vorgeschlagenen externen Flächen für Ersatzmaßnahmen erforderlich, die möglichst in räum-lichem und funktionalem Bezug zum jeweiligen Eingriff stehen soll. Die durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten Eingriffe führen neben dem o.a. Bodenverlust auch zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch Biotopverluste. Je nach Biotopwertigkeit sind dabei Kompensationsfaktoren bis zu 6,0 ansetzbar. Für den Verlust beispielsweise von naturfernen Nadel-holzforsten oder nicht standortheimischen Laubholzforsten gelten Faktoren bis 2,5 als Orientierungs-wert. Für die vorbereiteten Eingriffe in den Wald (Waldumwandlung nach Landeswaldgesetz) erfolgt die Bilanzierung über die tatsächlich umzuwandelnde Fläche, die nicht in jedem Fall der Siedlungserwei-terungsfläche entspricht und dem konkreten Bebauungsplanverfahren vorbehalten bleibt.

2.5.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - Kompensationspotenziale

Im Planungsraum der Stadt Zossen können zahlreiche Flächen durch geeignete Ausgleichs- und Er-satzmaßnahmen in ihrer Funktion für die einzelnen Schutzgüter aufgewertet werden. Um die Auswahl der Ersatzmaßnahmen für die nachfolgenden Bebauungspläne zu erleichtern, trifft der Landschafts-plan eine Vorauswahl. Zur Übernahme in den Flächennutzungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird eine dem Eingriff entsprechen-de Anzahl von Ersatzflächen vorgeschlagen. Die folgenden, vorrangig empfohlenen großflächigen Maßnahmen eignen sich für die Kompensation der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkun-gen und werden im FNP dargestellt. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft:

Ziele und Maßnahmen Flächengröße Rückbau und Entsiegelung bestehender Bauflächen mit ehemaliger militärischer oder land-wirtschaftlicher Nutzung auf ca. 62,1 ha

Erhalt und Pflege trockener Sandheiden und Offenhaltung der Sandtrockenrasen bis auf eine Gehölzdeckung von 30 % auf ehemaligen Truppenübungsplätzen auf ca. 239,9 ha

Erhalt, Entwicklung und Pflege von kleinräumigen Trockenlebensräumen auf ca. 114,6 ha

Wiederherstellung von Sandtrockenrasen und trockenen Sandheiden durch Pflege auf ehe-maligen Truppenübungsplätzen auf ca. 62,0 ha

Sicherstellung von offenen und unbebauten Flächen für den Biotopverbund auf ca. 371,3 ha 12 vgl. MLUV (Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg) (2009): Hinweise zum Vollzug

der Eingriffsregelung (HVE), Potsdam.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 44

Neben diesen im Flächennutzungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellten Bereiche empfiehlt der Landschaftsplan weitere Maßnahmen, die als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Schutzgüter geeignet sind: Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften - Erhalt, Aufwertung und Pflege naturnaher Moorbereiche inklusive Röhrichte und Seggenriede - Erhalt und Entwicklung von Feuchtwäldern und feuchten Laubgebüschen - Erhalt und Aufwertung von natürlichen Binnensalzstellen - Flächen für Erhalt und Entwicklung artenreicher Frischwiesen und –weiden durch extensive Nut-

zung - Flächen für Erhalt und Entwicklung artenreicher Feuchtwiesen und –weiden durch extensive Nut-

zung - Erhalt, Sicherung und Entwicklung von artenschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten für Wiesenbrü-

ter, als Winterquartiere für Fledermäuse, als Schlafplätze und Nahrungshabitate für Kraniche und Nordische Gänse

Schutzgut Boden - Sicherung der Erdniedermoorböden durch Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und ex-

tensive Nutzung von Grünland Schutzgut Wasser - Erhalt und Aufwertung der Seen und Kleingewässer, Altarme und Fließgewässer - dünge- und pflanzenschutzmittelarme Bewirtschaftung von Acker und Dauergrünland auf Fläche mit geringem Geschütztheitsgrad des Grundwassers und in Wasserschutzzonen Schutzgut Klima - Erhalt der Offen- und Waldlandschaften im Bereich der Kalt- und Frischluftleitbahnen mit hoher

Bedeutung für den bioklimatisch und lufthygienisch belasteten Siedlungsraum - Erhalt bedeutender Frisch- und Kaltluftkorridore durch die Barriere der Siedlungsbereiche Schutzgut Landschaftsbild / Erholung - Sicherung und Ergänzung von Baumreihen und Alleen als Immissionsschutz sowie zur Aufwertung

des Landschaftsbildes - Neuanlage von Alleen, Baumreihen zur Gliederung der Landschaft und zur Aufwertung des Land-

schaftsbildes - Erhalt und Aufwertung historischer und regionstypischer Siedlungsstrukturen - Sicherung, Pflege und Entwicklung von durchgrünten Siedlungsbereichen, Grünflächen und Klein-

gärten - Erhalt und Entwicklung von bedeutsamen Aussichtspunkten mit Sichtachsen - Einbindung von harten Siedlungsrändern durch Hecken oder Laubgebüsche in das Orts- und Land-

schaftsbild - Besucherlenkung in sensiblen Gebieten zum Schutz störungsempfindlicher Tierarten Des Weiteren sind auch lineare bzw. punktuelle Maßnahmen, wie z.B. die Herstellung der ökologi-schen Durchgängigkeit in Fließgewässern sowie die Entwicklung von naturnahen mehrschichtigen Waldinnen- und Waldaußenrändern ebenfalls geeignet, in der verbindlichen Bauleitplanung zur Kom-pensation der Eingriffe genutzt zu werden. Mit den für die Übernahme in den Flächennutzungsplan vorgeschlagenen Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie der im Landschaftsplan emp-fohlenen und für die Kompensation geeigneten Entwicklungsmaßnahmen sind die im FNP vorbereite-ten Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebietes überschlägig ausgewogen bilanziert. Hinsichtlich des konkreten Flächenbedarfes gehen die Kompensationsmaßnahmen über den zum jeweiligen Zeitpunkt im Hinblick auf zukünftige Eingriffe prognostizierbaren Flächenbedarf hinaus (Flä-chenbevorratung). Das erklärt sich zum einen aus dem landschaftsplanerischen Konzept, alle derzeit aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wünschenswerten und realistischen Maßnahmen als Ganzes zu einem kohärenten Soll-Zustand zusammenzuführen. Zum anderen lässt sich zum Zeitpunkt der Planung die Verfügbarkeit der Flächen höchstens für die Grundstücke im Besitz der Stadt Zossen annehmen, so dass es sinnvoll war, ausreichend Flächen zu benennen, auf denen die Realisierung von Maßnahmen wünschenswert ist.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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Die konkrete Bemessung und Zuordnung von Kompensationsflächen innerhalb dieser im Flächennut-zungsplan dargestellten Suchräume zu einzelnen Vorhaben und die Klärung der Eigentumsverhältnis-se sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vorzunehmen.

2.6 Anderweitig in Betracht kommende Lösungsmöglichkeiten Im Rahmen der Umweltprüfung sind die gemäß Anlage (zu § 2 Abs. 4 und § 2a) BauGB „in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten zu prüfen, wobei die Ziele und der räumliche Gel-tungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind.“ Diese Prüfung stellt damit ein Instrument der Konfliktvermeidung dar, da insbesondere durch die Wahl eines Standortes nachteilige Umweltauswir-kungen vermieden werden können. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurden zur Auswahl der Siedlungserweiterungen die Belange von Natur und Landschaft schon frühzeitig in die Planung mit einbezogen. Im Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes gingen zahlreiche Vorschläge zur Darstellung von zukünftig zu bebauenden Flächen ein. Diese wurden nur in den Flächennutzungsplan übernommen, soweit sie einer angemessenen und am zu erwartenden Siedlungsflächenbedarf angepassten Entwicklung ent-sprechen. Eine Alternativprüfung einzelner Entwicklungsflächen hat somit iterativ stattgefunden. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind bereits das Ergebnis der Beurteilung unterschiedlicher Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Siedlungsbereiche und Freiräume des Stadtgebietes, die sich ebenfalls aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ergaben. Die Siedlungserweiterungsflächen im Flächennutzungsplan schließen überwiegend an bestehende Siedlungsstrukturen an. Die Flächen sind unmittelbar an das Verkehrs- und Entsorgungsnetz ange-schlossen bzw. können durch vergleichsweise geringe Ausweitungen des Netzes angebunden wer-den. Somit sind städtebaulich wünschenswerte Entwicklungen angestrebt, die keinen umfangreichen Ausbau der Infrastruktur erforderlich machen. In vielen Fällen liegen die vorgesehenen Entwicklungs-flächen in für Natur und Landschaft weniger wertvollen Bereichen und führen damit zu keiner beson-deren Problematik in Bezug auf die Bewertung des naturschutzrechtlichen Eingriffes und die daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen.

2.7 Steckbriefe Auf den folgenden Seiten werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Siedlungserweiterungs-flächen, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen verursachen können, vollständig aufge-führt. Dabei wird der aktuelle Umweltzustand kurz beschrieben, die Empfindlichkeit bzw. das Konflikt-potential eingestuft sowie eine Gesamtbeurteilung durchgeführt. Die Einstufung der Empfindlichkeit der einzelnen Schutzgüter erfolgt anhand eines Wertstufenmodells, in der das Konfliktpotential ordinal skaliert wird: Wertstufenmodell zur Bewertung der Empfindlichkeit des Umweltzustandes im Bereich der neuen Bauflächen:

Einstufung der Empfindlichkeit beschreibende Beispiele bezüglich der Bestandnutzung

- weitgehend konfliktfrei bereits größtenteils versiegelte innerörtliche Bereiche; keine erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen zu erwarten

� geringes Konfliktpotential geringe Strukturvielfalt, vorrangig Ackerflächen/Ackerbrachen, vereinzelte Gehölze; zu erwartende erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushal-tes können im Umfeld oder im gleichen Landschaftsraum des Vorhabens wieder hergestellt werden

� mittleres Konfliktpotential hohe Strukturvielfalt, ökologisch wertvolle Biotope, hoher Anteil extensiver Nutzungsformen, hohe Ausstattung mit Wald/ Gehöl-zen/ Obstwiesen; Beeinträchtigungen können durch geringfügige Verlagerung /Verkleinerung oder Verringerung der Nutzungsintensität des Vorhabens ausgleich- oder ersetzbar werden

� sehr hohes Konfliktpotential naturnahe Laub- und Auenwälder, Landschaften mit ausgedehn-ten Feuchtgebieten, Trockenrasen, etc.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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unwiederbringliche Werte des Naturhaushaltes oder des Land-schaftsbildes gehen verloren

Großflächige Einstufungen mit einem sehr hohen Konfliktpotential innerhalb eines Schutzgutes bzw. mit einem hohen Konfliktpotential in der Gesamteinschätzung konnten im Zuge des Flächennutzungs-planverfahrens bereits ausgeschlossen werden. Konflikte mit dem Naturschutzrecht bestehen bei der Überplanung von nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG geschützten Biotopen. Das betrifft die Erweiterungsflächen W 11, W 24, W 31, W 33, M 11, G 2, G 4 und S 4. Dieser Normwiderspruch kann durch die Reduzierung der Flächen im Flä-chennutzungsplan behoben werden. Anderenfalls besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Be-freiung von den Verboten. Bei der Inanspruchnahme von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist als Ausgleich für die negativen Auswirkungen dieser Waldumwandlung in erster Linie eine Erstaufforstung vorzunehmen. Abschließend werden Vorschläge zu geeigneten Maßnahmen der Vermeidung, Minderung und der Kompensation benannt, die sich aus dem voraussichtlich abschätzbaren Kompensationsbedarf erge-ben. Die Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs wird im Kapitel 2.5.2 erläutert. Bedeutung der Siedlungszuwachsflächen für Natur und Landschaft:

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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Siedlungserweiterungsflächen

Name: OT Horstfelde Siedlung Horstfelde, westl. Gartenstraße, zwi-schen Schünower Straße und Waldstraße Art: W 2 Größe: ca. 1,2 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,72 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z. B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. in Versickerungsmulden

- Erhalt kleinklimatisch wirksamer Flä-chen, z.B. westl. Waldrand

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächen-versiegelungen

- Anlage von gehölzfreien Saumzonen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

-Pflanzung einer Baumreihe / Allee ent-lang der Erschließungsstraße

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Kiefern-forst (Biotopwert 3)

Kiefernaltbestand geeignet für Höhlenbewohner �

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,72 ha von Böden mit besonderer Eignung für die Bioto-pentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Regosol aus Flugsand pRQ(1)

Historisch alter Waldstandort

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,72 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

Geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rück-haltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,72 ha von Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frisch-luftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des waldgeprägten Landschaftsbildes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 48

Name: OT Horstfelde

Siedlung Horstfelde, östl. An der Hauptstraße, südl. Schünower Straße Art: W 3 Größe: ca. 0,7 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,42 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z. B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. in Versickerungsmulden

- Erhalt kleinklimatisch wirksamer Flä-chen, z.B. östl., südl. Wald- und Ge-büschstrukturen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächen-versiegelungen

- Erstaufforstung

- Anlage von gehölzfreien Saumzonen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

-Pflanzung einer Baumreihe / Allee ent-lang der nördl. Erschließungsstraße

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Sied-lungsbereichen (Biotopwert 3)

Gebüschstrukturen geeignet für Brutvogelarten �

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,42 ha von Böden mit besonderer Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Regosol aus Flugsand pRQ(1)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,42 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

Sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis max. 1 Jahr

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,42 ha mit mittlerer Bedeutung der Laubgebüsche als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbe-reich

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des durchgrünten und siedlungsge-prägten Landschaftsbildes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebniswirk-samkeit

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 49

Name: OT Horstfelde

Horstfelde, westl. Saalower Straße, südlicher Dorfeingang Art: W 4 Größe: ca. 0,6 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,36 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z. B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Begrenzung der möglichen Neuversiege-lung auf ein für Einzelhausbebauung typi-sches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. in Versickerungsmulden

- Erhalt kleinklimatisch wirksamer Flächen, z.B. südl. und westl. Waldflächen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohngebie-tes

- Pflanzung/Ergänzung einer Baumreihe / Allee entlang der L 79

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Kie-fernforsten (Biotopwert 3)

Kiefernaltbestände für Höhlenbewohner geeignet �

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertrags-potenzial

Braunerden aus Sand BB(2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sicker-wassers bis 5 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich, lufthygienische Belastung durch L 79

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des waldgeprägten Landschafts-bildes/Ortsrandes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebniswirk-samkeit

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 50

Name: OT Nächst Neuendorf

nördl. B 246 (Nächst Neuendorfer Landstraße), westl. Ernst-Hennecke Ring Art: W 5 Größe: ca. 2,6 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 1,56 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z. B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Begrenzung der möglichen Neuversiege-lung auf ein für Einzelhausbebauung typi-sches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. in Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz:

- Rücknahme von ungenutzten Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohngebie-tes

-Pflanzung von Heckenstrukturen als Über-gang zur offenen Feldflur entlang der neu-en Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von sied-lungsbeeinflussten Biotopen (Biotopwert 3) und Offenland (Biotopwert 4)

Offenflächen und Gebüschstrukturen für Brutvö-gel geeignet

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 1,56 ha von grundwasserbeeinflussten Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Kalkgley und Kalkhumusgleye aus carbonati-schem Sand GGc, GGhc(3)

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 1,56 ha von Flächen mit geringem Schutz des Grund-wassers, geringem Rückhaltevermögen und Verweildauer des Sickerwassers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 1,56 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes und von schadstofffilternden Feldgehölzen (mitt-lere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des durchgrünten und siedlungs-geprägten Landschafts- und Ortsrandbildes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 51

Name: OT Zossen

Zossen - Dabendorf Ost, nördl. Dahlewitzer Straße Art: W 8 Größe: ca. 4,2 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 2,52 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden (südl. Teil)

- Verzicht auf Erweiterung der nördlichen Teilfläche

Ausgleich/Ersatz:

- Rücknahme von ungenutzten Flächen-versiegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von frischem Offenland (Biotopwert 3),

nördlicher Teil eingreifend in bedeutsame Bereiche für den Artenschutz (Brutgebiete Wiesenvogelar-ten), angrenzend an LSG „Notte-Niederung“

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 2,52 ha teilw. von grundwasserbeeinflussten Böden mit hoher Ertragsfähigkeit (nördl. Teil) und teilw. ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial (südl. Teil)

Nördl. Teil: Kalkgley und Humusgley GGc, GGhc aus Carbonatsand (3)

Südl. Teil: Podsolige Braunerden PP-BB aus Sand (1)

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 2,52 ha teilw. von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit (südl. Teil)

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rück-haltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 2,52 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (mittle-re Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen � X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des offenlandgeprägten Landschafts-bildes und weichen Ortrandes zu Siedlungsberei-chen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erleb-niswirksamkeit

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 52: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 52

Name: OT Zossen Zossen - Dabendorf Ost, südl. Goethestraße, westl. B 96, Am Busch Art: W 10 Größe: ca. 4,8 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 2,88 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt der Heckenstrukturen

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden / Reduzierung der Größe - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. in Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächen-versiegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von frischem Offenland (Biotopwert 3), Heckenstrukturen (Bio-topwert 2) und Gärten und Grabeland der Siedlung (Biotopwert 3), Blänkenbildung im Frühjahr

Potenzielle Brut- und Lebensstätten

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 2,70 ha von grundwasserbeeinflussten Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Gleye und Humusgleye GGh und Erdniedermoore KNv aus Torf (4)

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 2,70 ha

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rück-haltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 5 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 2,70 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes und schadstofffilternde Baumhecken und Feldgehölze (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des offenlandgeprägten und struktu-rierten Landschafts-/Ortsbildes zu Siedlungsberei-chen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebnis-wirksamkeit

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 53

Name: OT Zossen

Zossen - Dabendorf Ost, westl. B 96, östl. Bahn, nördl. Herrmann-Balzer-Straße (u.a. Natur-parksiedlung) Art: W 11 Größe: ca. 8,6 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 5.16 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Verzicht auf Inanspruchnahme der Feuchtwiese und Heckengehölze auf Erdniedermoorstandort

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden / Verzicht auf Erweiterung im Wiesenbereich

- Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von frischem Offenland/Wiese (Biotopwert 3) einschl. wertvolle Feuchtwiese (Biotopwert 1) und Heckenstrukturen (Biotopwert 2) sowie Acker (Biotopwert 4)

Blänkenbildung im Frühjahr

Potenzielle Brut- und Lebensstätten

�/� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 5,16 ha von Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Humusgley und Erdniedermoor GGh, KNv aus Sand mit Torf (4)

�/� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 5,16 ha grundwasserbeeinflusster Böden

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 5,16 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes und von schadstofffilternden Feldgehölzen und Baum-hecken (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Sied-lungsbereichen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des offenlandgeprägten und struktu-rierten Orts-/Landschaftsbildes zu Siedlungsberei-chen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erleb-niswirksamkeit

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 54

Name: OT Zossen

Zossen - Dabendorf Ost, östl. Machnower Chaussee (B 96), Reiherweg Art: W 12 Größe: ca. 1,5 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,9 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Erhalt der Gehölzstrukturen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

-Pflanzung von Heckenstrukturen entlang der neuen Siedlungskante als Übergang zur offenen Feldflur und als Puffer zum angrenzenden FFH-Gebiet

A+L Südl. Teil: Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Grünland feuchter Standorte (Biotopwert 2)

Nördl. Teil: Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von bebauten Gärten und Grünlandbrache (Bio-topwert 3)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten, angrenzend an Wiesenbrütergebiet und FFH-Gebiet

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,9 ha von Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Humusgley und Erdniedermoor GGh, KNv aus Sand mit Torf (4)

�/� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,9 ha grundwasserbeeinflusster Böden

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,9 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes und von schadstofffilternden Feldgehölzen und Baum-hecken (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Sied-lungsbereichen

Kaltluftstaugebiet mit eingeschränkten Austausch-verhältnissen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des offenlandgeprägten und struktu-rierten Landschaftsbildes/Ortsrandes zu Sied-lungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftli-cher Erlebniswirksamkeit

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 55

Name: OT Zossen Zossen - östl. Weinberge, westl. Lehmannstraße Art: W 14 Größe: ca. 3,2 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 1,92 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Erhalt der Feldgehölze und Hecken-strukturen

- Verzicht auf Erweiterung südl. Wein-berge

- kaltluftdurchlässige Anordnung der Bebauung (Ost-West-Richtung)

Ausgleich/Ersatz:

- Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

-Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker (Biotopwert 4), Feldgehölz (Biotopwert 2) als Randbiotop, potenzielle Brut- und Lebensstätten

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 1,38 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringer Ertragsfä-higkeit

Podsolige Braunerden pBB (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 1,38 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

sehr hoher Schutz des Grundwassers, sehr hohes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers > 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 1,38 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen, Auswirkungen von Lee- und Luveffekten (Höhen über 50 m) aus östlicher Richtung (Wüns-dorfer Platte)

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des offenlandgeprägten Land-schaftsbildes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit � X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 56

Name: OT Zossen

Zossen, westl. B 96, südl. Schäfereiweg,

B-Plan "An den Pferdekoppeln" Art: W 15 Größe: ca. 5,8 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 3,48 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Inten-sivgrasland / frischem Offenland (Biotopwert 3),

angrenzendes LSG, potenzielle Brut- und Lebens-stätten

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 3,48 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringer Ertragsfä-higkeit

Podsolige Braunerden pBB (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 3,48 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 3,48 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen, lufthygienische Belastung durch die B 96

Land-schafts-bild

Umgestaltung des offenlandgeprägten und struk-turierten Landschaftsbildes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebniswirk-samkeit

Beeinträchtigt durch Hochspannungsleitung und Emissionen der Straße (Lärm)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 57

Name: OT Zossen

Zossen, westl. B 96 Art: W 16 Größe: ca. 1,0 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,60 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Inten-sivgrasland / frischem Offenland (Biotopwert 3),

Allee der B 96 (Biotopwert 1), angrenzendes LSG, potenzielle Brut- und Lebensstätten

X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,6 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Bioto-pentwicklung und mit geringer Ertragsfähigkeit

Podsolige Braunerden pBB (2) �

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,6 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,6 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (mittle-re Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen, lufthygienische Belastung durch die B 96

Land-schafts-bild

Umgestaltung des offenlandgeprägten und struk-turierten Landschaftsbildes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebniswirk-samkeit

Beeinträchtigt durch Hochspannungsleitung und Emissionen der Straße (Lärm)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 58

Name: OT Schöneiche

nordöstl. der Dorfaue, beidseitig Zossener Straße Art: W 17 Größe: ca. 0,6 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,36 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz:

- Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Garten-land (Biotopwert 3) östlich der L 744 und von Acker (Biotopwert 4) westlich der L 744

Allee der L 744 (Biotopwert 1),

potenzielle Brut- und Lebensstätten

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha von Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Gley und Humusgley aus Sand (2)

Bodendenkmal Nr. 130174

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha grundwasserbeeinflusster Böden

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (westl. L 744) und von schadstofffilternden Feldge-hölzen (östl. L 744) und der Allee (mittlere Bedeu-tung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen, lufthygie-nische Belastung durch L 744

Land-schafts-bild

Umgestaltung des siedlungsgeprägten und regi-onstypischen Orts- und Landschaftsbildes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 59

Name: OT Kallinchen

Südl. Birkengrund, zw. Motzener Straße und Seestraße Art: W 18 Größe: ca. 1,1 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,66 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt der Gehölzstruktur entlang der Motzener Straße

- Erhalt der Gehölzstrukturen nördl. der Erweiterungsfläche (zwischen Ringstraße und Motzener Straße)

- Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Flächen innerhalb bebauter Bereiche (Biotopwert 4)

Allee entlang der L 744 (Biotopwert 1)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Altbäumen �

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,66 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspo-tenzial

Braunerden BB aus Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,66 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

sehr hoher Schutz des Grundwassers, sehr hohes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers > 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,66 ha Freiflächen in der Nähe zu Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbe-reich, lufthygienische Belastung durch L 744

Land-schafts-bild

Umgestaltung des waldgeprägten Orts- und Land-schaftsbildes zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit

Beeinträchtigt durch Straßenlärm (L 744) � X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 60

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf - Waldstadt, östl. Zehrensdorfer Straße, nordwestl. Zeppelinstraße Art: W 19 Größe: ca. 5,1 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 2,00 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Schutz von erhaltenswerten Altbäumen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von ehema-ligen militärisch genutzten Sonderflächen (Bio-topwert 4) mit Altbaumbestand (potenzielle Brut- und Lebensstätten)

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 2,00 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspo-tenzial

Podsolige und Braunerden pBB, BB aus Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 2,00 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

Teilw. geringer Schutz des Grundwassers, gerin-ges Rückhaltevermögen, Verweildauer des Si-ckerwassers bis 3 Jahre (westl. Teil)

Teilw. mittlerer Schutz des Grundwassers, mittle-res Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sicker-wassers 2 bis 5 Jahre (östl. Teil)

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 2,00 ha eines Siedlungsbereiches mit hohem Durchgrünungsgrad � X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des waldgeprägten Landschaftsbil-des zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 61

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, östl. Bahn, westl. Friedensstraße, nördl. An den Gärten Art: W 20 Größe: ca. 3,6 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 1,0 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Beeinträchtigung der geplanten Wohnbebauung: geeigneter Abstand der Gebäude zur Bahnlinie, aktive Schallschutzmaßnahmen z.B. Bepflanzungen

- Erhalt von erhaltenswerten Gehölz-strukturen

Ausgleich/Ersatz: - Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

- Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von offenen und Ruderal- und Grünflächen sowie kleinteiligen Heckenstrukturen (Biotopwert 3), potenzielle Brut- und Lebensstätten

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 1,00 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Braunerden BB aus Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 1,00 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 1,00 ha

Östl. Teil: innerhalb eines Kaltluftentstehungsge-bietes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Sied-lungsbereichen

Westl. Teil: schadstofffilternder Baumhecken und Feldgehölze (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des siedlungsgeprägten und struktu-rierten Orts- und Landschaftsbildes mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit zu Siedlungsbe-reichen

Beeinträchtigt durch Emissionen der Bahnlinie (Lärm)

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 62: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 62

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, nördlich der Hauptallee Art: W 22 Größe: ca. 2,6 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 1,00 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Erhalt der geschützten Allee und ein-zelner Altbäume

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

A+L Inanspruchnahme bzw. einer ehemals militärisch genutzten Fläche (Biotopwert 4) mit Baumbestand,

Allee der Hauptallee (Biotopwert 1)

Altbäume sind potenziell für Höhlenbrüter geeignet � X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 1,0ha von Böden ohne besondere Eignung für die Bioto-pentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Braunerden BB aus Sand (2) �

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 1,0 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 1,0 ha vorbelasteter Flächen mit geringer Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich, lufthygienische Belastung durch die umliegenden Straßen

Land-schafts-bild

Umgestaltung eines bereits bebauten Gebietes

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 63: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 63

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, südl. Hauptallee (L 74),

westl. Rosa-Luxemburg-Straße

Art: W 23 Größe: ca. 8,9 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 4,00 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Erhalt von Waldbereichen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Kiefern-forsten nördl. Teil und parkähnlichen Flächen (Biotopwert 3)

Altbäume sind potenziell für Höhlenbrüter geeignet � X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 4,00 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Braunerden BB aus Sand (2)

Altlastenverdachtsfläche auf ehem. TÜP

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 4,00 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 4,00 ha nördl. Teil: Waldflächen mit hoher Bedeu-tung für die Frischluftentstehung und als Schad-stofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich,

südl. Teil: von schadstofffilternder Baumhecken und Feldgehölze (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen

Land-schafts-bild

Umgestaltung des waldgeprägten Landschaftsbil-des zu Siedlungsbereichen von Flächen mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 64: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 64

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, südl. Parkring, östl. Cottbuser Straße (B 96) Art: W 24 Größe: ca. 7,2 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 3,0 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Erhalt des Mischwaldes im zentralen Teil

- Erhalt der Streuobstwiese

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

-

- Schutz und Pflege der Streuobstwiese

Darstellung im FNP !:

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung im zentralen Teil von Mischwald, im südlichen Teil von gesetz-lich geschützten flächigen Obstbeständen (Bio-topwert 2)

Altbäume sind potenzielle Brutstätten von Höhlen-brütern

�/� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 3,00 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspo-tenzial

Braunerden BB aus Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 3,00 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

� X

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 3,00 ha mittlerer Teil:

Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluf-tentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

Lufthygienische Belastung durch B 96

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des waldgeprägten Landschaftsbil-des hoher landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu Siedlungsbereichen, beeinträchtigt durch Bundes-straße B 96 (Lärm)

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 65: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 65

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, westl. Großer Wünsdorfer See, zwi-schen Bahn und Seestraße im Bereich Triftstraße Art: W 26 Größe: ca. 1,5 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,4 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Beeinträchtigung der geplanten Wohnbebauung: geeigneter Abstand der Gebäude zur Bahnlinie, aktive Schallschutzmaßnahmen z.B. Bepflanzungen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von bebau-ten Gebieten (Biotopwert 4), Altbaumbestand, Einbettung in Laubwald (Biotopwert 1) und Stand-gewässer (Biotopwert 1), potenzielle Brut- und Lebensstätten

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,4 ha von Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit

Braunerden und Gley-Braunerden aus BB-GG Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,4 ha grundwasserbeeinflusster Böden

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,4 ha von Siedlungsbereichen mit hohem Durchgrü-nungsgrad � X

Land-schafts-bild

Umgestaltung des siedlungsgeprägten Land-schaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erlebnis-wirksamkeit zu Siedlungsbereichen, beeinträchtigt durch Bahnstrecke (Lärm)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 66

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf - Neuhof, beidseits Heidestraße Art: W 29 Größe: ca. 2,0 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,8 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Erhalt von Altbäumen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächen-versiegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Gärten oder Gartenbrachen mit Altbäumen (Biotopwert 3)

Altbäume sind potenziell als Brutbäume und Le-bensstätten geeignet

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,8 ha von Böden besonderer Eignung für die Biotopent-wicklung mit geringem Ertragspotenzial (nördl. Teil) und mittlerer Ertragsfähigkeit (südl. Teil)

Nördl. Teil: Regosol pRQ aus Sand (1)

Südl. Teil: Humusgley GGh aus Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,8 ha teilw. von Boden mit hoher Wasserdurchlässigkeit

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Trinkwasserschutzzone III

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,8 ha von schadstofffilternden Gehölzen (mittlere Be-deutung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen � X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des siedlungsgepräg-ten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu Siedlungsbereichen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 67

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf - Neuhof, zw. Wohnweg und Wünsdor-fer Weg Art: W 30 Größe: ca. 0,8 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,48 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Erhalt von Altbäumen und des Waldes

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächen-versiegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

Darstellung im FNP !:

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Sied-lungsbereich mit Altbaumbestand (Wald, Bio-topwert 3), Altbäume sind potenziell als Brut- und Lebensstätten geeignet

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha von Böden mit besonderer Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Regosol pRQ aus Flugsand (1)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Trinkwasserschutzzone III

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha von schadstofffilternder Bäumen (mittlere Be-deutung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des siedlungsgepräg-ten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu Siedlungsbereichen �

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 68

Name: OT Lindenbrück

Lindenbrück, westl. Lindenbrücker Dorfstraße Art: W 31 Größe: ca. 0,7 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,35 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung) für potenzielle Offenlandbrüter

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

-Verzicht auf Inanspruchnahme der grabenbegleitenden Wiese

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächen-versiegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

- Pflanzung von Gehölzstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Wiese, frisch randlich von Straße beeinflusst (Biotopwert 3), nicht weit entfernt von einem Entwässerungs-graben, Offenlandbrüterpotenzial, potenzielle Brut- und Lebensstätten

�/� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,35 ha von Böden mit teilweise mittlerer Ertragsfähig-keit (nördl. Teil)

Nördl. Teil: Erdniedermoor KNv aus Torf über Sand (7)

Südl. Teil: Regosol pRQ aus Sand (1)

�/�

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,35 ha grundwasserbeeinflusster Böden

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Wasserschutzzone III

Entwässerungsgraben

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,35 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Orts- und Landschaftsbildes hoher landschaftlicher Erlebniswirksamkeit durch Bezugsachse zum See zu Siedlungsbereichen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 69

Name: OT Lindenbrück

Zesch am See, östl. Kleiner Zeschsee, beidseits Unter den Eichen Art: W 32 Größe: ca. 5,0 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,5 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Verzicht auf Erweiterung zwischen Seeufer und Unter den Eichen

- Schutz und Erhalt der Allee, der Ufer-zone nach § 61 BNatSchG und der Moorböden

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächen-versiegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Wohnge-bietes

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Sied-lungsbereichen mit hoher Durchgrünung und Wo-chenend- und Ferienhausbebauung (Biotopwert 3), an Altbäumen potenzielle Brut- und Lebensstätten

Beeinträchtigungen der gesetzlich geschützten Eichenallee

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,5 ha von Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit

Erdniedermoor KNv aus Torf über Sand (7) � X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,5 ha grundwasserbeeinflusster Böden

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,5 ha von schadstofffilternder Baumhecken und Feldge-hölze (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Sied-lungsbereichen

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Orts- und Landschaftsbildes mittlerer landschaftli-cher Erlebniswirksamkeit durch Bezugsachse zum See zu Siedlungsbereichen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 70

Name: OT Zossen

Zossen, Thomas-Müntzer-Straße Richtung Klausdorf, ehemals Sportplatz Art: W 33 Größe: ca. 0,6 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,36 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt der Allee und der flächigen Laubbaumbestände

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Verzicht auf Inanspruchnahme des Eschenwaldes

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Heckenpflanzungen im Übergang zur südlichen Offenlandschaft

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Hecken (Biotopwert 1), ehemaliger Sportplatzfläche (Bio-topwert 4) und flächigen Laubbäumen/Park (Trau-benkirschen-Eschenwald: gesetzlich, geschützt) sowie Alleebäumen (Biotopwerte 1)

Altbaumbestand mit potenziellen Brut- und Le-bensstätten

�/� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit hoher Ertragsfähig-keit

Humusgleye auf Sand mit Torf

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha von Böden mit mittlerer Wasserspeicherkapazi-tät und Grund- und Stauwassereinfluss

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha innerhalb eines Kaltluftstaugebietes mit eingeschränkten Austauschverhältnissen, lufthygi-enische Belastung durch die L 791

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen hoher landschaftlicher Erlebniswirksamkeit (ehemaliger Park mit altem Gedenkstein) zu Siedlungsbereichen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 71

Name: OT Schünow

Westlich des Glienicker Weges

Art: W 34 Größe: ca. 0,6 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,36 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt der Allee und der flächigen Laubbaumbestände

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Verzicht auf Inanspruchnahme des Eschenwaldes

Ausgleich/Ersatz:

- Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Heckenpflanzungen im Übergang zur südlichen Offenlandschaft

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Kiefern-forsten (Biotopwert 3)

Altbäume sind potenzielle Brutstätten für Höhlen-brüter

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha von Böden mit besonderer Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringer Ertragsfähig-keit

Regosol auf Flugsand (pRQ (1)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha von Böden mit mittlerer Wasserspeicher-kapazität und Grund- und Stauwassereinfluss

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,36 ha innerhalb eines Frischluftgebietes

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen landschaftlicher Erleb-niswirksamkeit (Wald) zu Siedlungsbereichen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 72: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 72

Name: OT Dabendorf

Südlich der Brandenburger Straße

Art: W 35 Größe: ca. 0,4 ha

angenommene GRZ: 0,4

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,24 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt der Allee und der flächigen Laubbaumbestände

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Begrenzung der möglichen Neuversie-gelung auf ein für Einzelhausbebauung typisches Maß

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Verzicht auf Inanspruchnahme des Eschenwaldes

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Heckenpflanzungen im Übergang zur südlichen Offenlandschaft

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Inten-sivgrünland und Gehölzstrukturen in Form von Bäumen und Hecken (Biotopwert 3)

Altbäume sind potenzielle Brutstätten für Höhlen-brüter

�/� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,24 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit hoher Ertragsfähig-keit

Humusgleye auf Sand mit Torf

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,24 ha von Böden mit mittlerer Wasserspeicher-kapazität und Grund- und Stauwassereinfluss

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,24 ha innerhalb eines Kaltluftstaugebietes mit eingeschränkten Austauschverhältnissen, lufthygi-enische Belastung durch die Straße

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen landschaftlicher Erleb-niswirksamkeit (Wald) zu Siedlungsbereichen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 73: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 73

Name: OT Glienick

Glienick, am Waldrand Art: M 1 Größe: ca. 0,9 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,96 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischge-bietes

- Bepflanzung der Wege / Straßen (Waldweg, Kleine Gartenstraße)

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von bebau-ten und Gartenflächen (Biotopwert 3 )

Potenzielle Brut- und Lebensstätten innerhalb der Gärten

Flugbahn der Kraniche

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,96 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspo-tenzial

Braunerde BB aus Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,96 ha auf Flächen mit potenziell hoher Grund-wasserneubildungsrate (Sickermenge mehr als 70 mm/a) und Böden mit hoher Wasserdurchläs-sigkeit, ohne Grund- und Stauwassereinfluss

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

� X

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,96 ha von schadstofffilternder Baumhecken und Feldgehölze (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen �

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des siedlungsgepräg-ten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu gemischten Bauflächen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 74

Name: OT Nunsdorf, westl. Dorfstraße (B 246) am südlichen Dorfein- bzw. –ausgang Art: M 2 Größe: ca. 0,6 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,48 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes

-Pflanzung von Heckenstrukturen als Über-gang zur offenen Feldflur entlang der neu-en Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker (Biotopwert 4)

Potenziell geeignet für Offenlandbrüter �

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha von Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit

Gley und Humusgley aus Sand (2) � X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha auf Flächen mit potenziell hoher Grund-wasserneubildungsrate (Sickermenge mehr als 70 mm/a)

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

� X

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebie-tes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungs-bereichen �

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Landschaftsbildes eingeschränkter landschaftlicher Erlebniswirksamkeit - beeinträchtigt durch Hoch-spannungsfreileitung - zu gemischten Bauflächen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 75: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 75

Name: OT Nächst Neuendorf

Nächst Neuendorf, westlich Kleine Feldstraße Art: M 3 Größe: ca. 1,8 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 1,44 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

- Erhalt des Feldgehölzes

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes

-Pflanzung von Heckenstrukturen als Über-gang zur offenen Feldflur entlang der neu-en Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker (Biotopwert 4) und randlicher Baumhecke (Bio-topwert 2)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Hecken und Gebüschen

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 1,44 ha von Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Kalkgley und Humuskalkgley GGc, GGhc aus carbonat. Sand (3)

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 1,44 ha grundwasserbeeinflusster Böden

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 1,44 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebie-tes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungs-bereichen, Kaltluftstaugebiet mit eingeschränkten Austauschverhältnissen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Landschafts- und Ortsbildes mittlerer landschaftli-cher Erlebniswirksamkeit zu gemischten Bauflä-chen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 76: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 76

Name: OT Zossen

Dabendorf West, zwischen Friedhof und Am Königsgraben Art: M 4 Größe: ca. 3,9 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 3,12 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge (südl. Teil)

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme von ungenutzten Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes

- Pflanzung von Heckenstrukturen entlang der Wege Zum Königsgraben / Wanderweg

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker (Biotopwert 4)

Offenland als Lebensstätten geeignet �

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 3,12 ha von Böden mit besonderer Eignung für die Biotopentwicklung und geringem Ertragspotenzial

Podsol-Braunerden PP-BB auf Flugsand (1) � X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 3,12 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und geringem Grundwassereinfluss

Teilw. Sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr (nördl. Teil)

Teilw. mittlerer Schutz des Grundwassers, mittle-res Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sicker-wassers 2 bis 5 Jahre (südl. Teil)

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 3,12 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebie-tes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungs-bereichen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Landschaftsbildes eingeschränkter landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu gemischten Bauflächen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 77

Name: OT Zossen Dabendorf West, ehemals Sportplatz Dabendorf Goethestraße

Art: M 5 Größe: ca. 1,9 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 1,52 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

- Erhalt des randlich begrenzenden Waldes sowie der Allee

Ausgleich/Ersatz:

- Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Offen-land /ehemaliger Sportplatz (Biotopwert 3) und randlichen Gehölzstrukturen (Biotopwert 2),

Allee entlang der K 7234 (Biotopwert 1)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Altbäumen

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 1,52 ha von Böden mit besonderer Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Podsol-Braunerden PP-BB aus Flugsand (1)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 1,52 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 1,52 ha von Grünflächen der Siedlungsbereiche (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen � X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offengeprägten Ortsbildes hoher Erlebniswirksamkeit zu gemisch-ten Bauflächen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 78

Name: OT Zossen

Dabendorf Ost, beidseitig der Schillstraße Art: M 6 Größe: ca. 2,8 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 1,60 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

- Erhalt von Hecken

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes

-Pflanzung von Heckenstrukturen als Über-gang zur offenen Feldflur entlang der neu-en Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von mit Gehölzen strukturiertem Siedlungsbereich (Bio-topwert 3)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Hecken und Gebüschen

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 1,60 ha von Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Gleye und Humusgleye GGc, GGhc aus carbonati-schem Sand (3)

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 1,60 ha grundwasserbeeinflusster Böden

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 1,60 ha mit mittlerer Bedeutung der Baumhecken und Feldgehölze als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

Kaltluftstaugebiet mit eingeschränkten Austausch-verhältnissen

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Orts-/ Landschaftsbildes mittlerer Erlebniswirksam-keit zu gemischten Bauflächen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 79

Name: OT Zossen

Zossen, ehemaliges Krankenhausgelände, östl. Weinberge, westl. An der Gerichtsstraße Art: M 7 Größe: ca. 1,8 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,6 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt der Altbäume

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischge-bietes

-Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung eines be-bauten Bereiches (Biotopwert 4) mit parkähnlichen Strukturen (Biotopwert 3)

Altbäume sind potenziell als Brut- und Lebensstät-ten geeignet

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,6 ha von Böden mit geringer Ertragsfähigkeit

Podsolierte Braunerden aus Sand pBB (2)

Bodendenkmal Nr. 130718

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,6 ha Böden

Sehr hoher Schutz des Grundwassers, sehr hohes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers > 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,6 ha innerhalb eines bebauten Bereiches sowie mit mittlerer Bedeutung des Baumbestandes als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

Land-schafts-bild

siedlungsgeprägtes Ortsbild mit Flächen einge-schränkter landschaftlicher Erlebniswirksamkeit �

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 80

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf - Waldstadt, südl. Gutenbergstraße Art: M 8 Größe: ca. 10,5 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 6,0 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

- Erhalt von Waldbestand

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes und Pflanzung von Hecken und Bäu-men an Wegen und Eingangsbereichen zu Gebäuden

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Laub-wald (Biotopwert 2) und ruderalem Standort (Bio-topwert 3)

Altbäume sind potenzielle Lebens- und Brutstätten für Höhlenbewohner

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 6,0 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Bioto-pentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Podsol-Braunerden PP-BB aus Sand (2), Muniti-onsbelastung

Historischer Waldstandort

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 6,0 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 6,0 ha Wald- und Offenflächen mit hoher Bedeutung für die Frisch- und Kaltluftentstehung und als Schad-stofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des siedlungs- und waldgeprägten Landschaftsbildes mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit zu gemischten Bauflächen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 81

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf - Waldstadt, südl. Martin-Luther-Straße Art: M 9 Größe: ca. 18,7 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 6,0 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt des breiten Waldstreifens an der B 96 sowie einzelner Altbäume

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen innerhalb des Gebietes

- Durchgrünung innerhalb des Mischge-bietes

- Durchgrünung innerhalb des Mischge-bietes und Pflanzung von Hecken und Bäumen an Wegen und Eingangsberei-chen zu Gebäuden

Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von ehema-ligen militärischen Gebäuden, durchgrünten Flä-chen (Biotopwert 4) und Wald (Biotopwert 2)

Altgebäude und Altbäume sind potenzielle Le-bensstätten

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 6,00 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Podsol-Braunerden PP-BB aus Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 6,00 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 6,00 ha innerhalb eines Siedlungsbereiches mit hohem Durchgrünungsgrad, Auswirkungen von Lee- und Luveffekten (Höhen über 50 m) aus östlicher Rich-tung

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des durch militärische Sonderbauten geprägten Orts- und Landschafts-bildes eingeschränkter landschaftlicher Erlebnis-wirksamkeit zu gemischten Bauflächen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 82

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, östl. Glashüttenring (B-Plangebiet „Block 110/111“) Art: M 10 Größe: ca. 7,2 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 4,50 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen innerhalb des Gebietes

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von anthro-pogenen Rohbodenstandorten und Kiefernforsten (Biotopwert 3) und baumbestandenen Flächen

Altbäume sind potenzielle Brut- und Lebensstätten � X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 4,50 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Podsol-Braunerden PP-BB aus Sand (2)

Altlastenverdachtsfläche auf ehem. TÜP

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 4,50 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 4,50 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen �

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen mittlerer landschaftli-cher Erlebniswirksamkeit des offenen und waldge-prägten Landschaftsbildes zu gemischten Bauflä-chen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 83: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 83

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, nördl. Chausseestraße (L 74), westl. Bahn Art: M 11 Größe: ca. 0,8 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,64 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

- Verzicht auf Inanspruchnahme von § 30 - Flächen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Laub-wald (Biotopwert 2) verzahnt mit Sandtrockenrasen (Biotopwert 1 und geschützt nach § 30)

Altbäume sind potenziell als Brut- und Lebensstät-ten geeignet

�/� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,64 ha von Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit

Braunerden-Gleye BB-GG, aus Sand (2) � X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,64 ha,

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,64 ha Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich � X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des waldgeprägten Orts- und Landschaftsbildes hoher landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu gemischten Bauflächen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 84

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf - Neuhof, südl. Wohnweg Art: M 12 Größe: ca. 0,5 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,4 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes und Pflanzung von Bäumen und He-cken entlang von Wegen und in Bezug zu Eingangsbereichen der Gebäude

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Sied-lungsbereich mit Altbaumbestand (Biotopwert 3), Altbäume sind potenziell als Brut- und Lebensstät-ten geeignet

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,40 ha von Böden mit besonderer Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Regosol pRQ aus Sand (1)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,40 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit

sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr

Trinkwasserschutzzone III

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,40 ha von schadstofffilternder Baumhecken und Feld-gehölze (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Sied-lungsbereichen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des siedlungsgepräg-ten Orts- und Landschaftsbildes mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit zu gemischten Bauflächen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 85: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 85

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, südl. Rosa-Luxemburg-Straße, nördl. Verwaltungszentrum C Art: M 13 Größe: ca. 9,2 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 2,0 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen innerhalb des Gebietes

- Durchgrünung innerhalb des Mischge-bietes und Pflanzung von Bäumen und Hecken entlang von Wegen und in Bezug zu Eingangsbereichen der Gebäude

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von miliitäri-schen Sonderflächen (Lagerhallen) mit Altbäumen und Ruderalflächen durchsetzt, (Biotopwert 4)

Altbäume und offene Flächen sowie Gebäudebra-chen sind potenziell als Brut- und Lebensstätten geeignet

� X

Boden Überbauung und Teilversiegelung von maximal 2,00 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspo-tenzial

Braunerden BB aus Sand (2)

Altlastenverdachtsfläche auf ehem. TÜP

Wasser Überbauung und Teilversiegelung von maximal 2,00 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Teilversiegelung von maximal 2,00 ha innerhalb eines ehemaligen Militärberei-ches (hohe bioklimatische Belastung)

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des durch militärische Sonderbauten geprägten Orts- und Landschafts-bildes eingeschränkter landschaftlicher Erlebnis-wirksamkeit zu Sonderbauflächen (Solaranlagen)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 86: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 86

Name: OT Schöneiche

Nordöstlich des Ortskerns an der Planstraße

Art: M 14 Größe: ca. 0,6 ha

angenommene GRZ: 0,6

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,48 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

- Erhalt der Bäume

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Mischgebie-tes

-Pflanzung von Heckenstrukturen als Über-gang zur offenen Feldflur entlang der neu-en Siedlungskante

Darstellung im FNP !:

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker (Biotopwert 1) und randlicher Baumreihe (Bio-topwert 3)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Bäumen �

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha von Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Kalkgley und Humuskalkgley GGc, GGhc aus carbonat. Sand (3)

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha grundwasserbeeinflusster Böden

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,48 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen, Kaltluftstaugebiet mit eingeschränkten Aus-tauschverhältnissen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Landschafts- und Ortsbildes mittlerer landschaftli-cher Erlebniswirksamkeit zu gemischten Bauflä-chen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 87: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 87

Name: OT Nächst Neuendorf

Nächst Neuendorf, östl. und südl. Feldstraße; südl. Bestandsgebiet „Nächst Neuendorf“ Art: G 1 Größe: ca. 8,8 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 7,04 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

- Verzicht auf Inanspruchnahme der Hecken

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Gewerbe-gebietes vorrangig entlang der Erschlie-ßungsstraße

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker (Biotopwert 4) und Baumhecken (Biotopwert 2), potenzieller Lebensraum für Gebüsch- und Offen-landbrüter

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 7,04 ha von Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Kalkgley und Humuskalkgley GGc, GGhc aus carbonat. Sand (3)

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 7,04 ha

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 7,04 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebie-tes und von schadstofffilternden Feldgehölzen (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen, Kaltluftstaugebiet mit eingeschränkten Aus-tauschverhältnissen

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erleb-niswirksamkeit zu gewerblichen Bauflächen � X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 88

Name: OT Zossen

Zossen (Dabendorf-West), nordöstl. des Be-standsgebietes „Am Funkwerk“ Art: G 2 Größe: ca. 61,0 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 48,8 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zu-griffsverbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenrege-lung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwas-sers in naturnah gestalteter Wasser-rückhaltung bzw. Versickerungsmul-den

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäuden durch Fassaden- und Dachbegrünung

- Verzicht auf Inanspruchnahme von geschützten Biotopen ( Kiefernvor-wald/ Sandtrockenrasen) sowie Mischwald und Hecken sowie auf die Überbauung von Erdniedermoor

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächen-versiegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Ge-werbegebietes vorrangig entlang der Erschließungsstraße

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur ent-lang der neuen Siedlungskante

Darstellung im FNP!:

A+L Zentraler Teil: Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Kiefernforsten sowie Wochenendsiedlung und Ruderalflur (Biotopwert 3) von Mischwald (Biotopwert 2) sowie Kie-fernvorwald/Sandtrockenrasen trockener Standorte (Bio-topwert 1); Altbäume sind potenziell als Brut- und Le-bensstätten. geeignet

Äußerer Teil: Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker (Biotopwert 4) und Baumhecken (Biotopwert 2), Offenland ist potenziell für Offenlandbrüter geeignet

Flugbahnen der Kraniche

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 48,80 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwick-lung und mit teilweise mittlerer Ertragsfähigkeit

Nördl. Teil: Erdniedermoor KNv aus Torf über Sand (7) und südl. Teil: Kalkgley aus carbonatischem Sand (3)

Bodendenkmal Nr. 130707

�/� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 48,80 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und geringem Grundwassereinfluss (Podsolbraunerde auf Flugsand) sowie mit Grundwassereinfluss (Kalkgley) und geringer Wasserdurchlässigkeit

geringer Schutz des Grundwassers

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 48,80 ha

Zentraler Teil: Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter sowie von schadstofffilternden Baumhecken und Feldgehölze (mitt-lere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsbereichen

Äußere Flächen: innerhalb eines Kaltluftentstehungsge-bietes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsberei-chen

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenland- und waldge-prägten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu gewerblichen Bauflächen � X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 89

Name: OT Schöneiche Schöneiche, westl. Deponie Art: G 3 Größe: ca. 24 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 19,20 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

- Erhalt der vorhandenen Hecken

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Gewerbe-gebietes vorrangig entlang der Erschlie-ßungsstraße

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung größtenteils von Intensivgrasland Standorte, kleinteilig Kiefern-forst sowie Baumhecken (Biotopwert 3), Altbäume und Offenland sind potenziell als Brut- und Le-bensstätten geeignet

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 19,20 ha von Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit

Nördl Teil: Kalkgley und Kalkhumusgley GGc, GGhc aus carbonatischem Sand (3)

Südl. Teil: Braunerden und Gley-Braunerden gpBB, pGG-BB aus Sand (2)

Bodendenkmal Nr. 131334

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 19,20 ha grundwasserbeeinflusster Böden

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 19,20 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (geringe Bedeutung) und von schadstofffilternden Baumhecken ohne Bezug zu Siedlungsbereichen

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erleb-niswirksamkeit zu gewerblichen Bauflächen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 90

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, nördl. B-Plan „Am Bahnhof“ Art: G 4 Größe: ca. 9,5 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 7,60 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

Verzicht auf Inanspruchnahme der Tro-ckenrasenfläche

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Gewerbe-gebietes vorrangig entlang der Erschlie-ßungsstraße

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Laub-mischwald (Biotopwert 2) und Kiefernforst (Bio-topwert 3) sowie Sandtrockenrasen (Biotopwert 1 und geschützt nach § 30)

Allee der B 96 (Biotopwert 1)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Altbäumen

�/� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 7,60 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspoten-zial

Braunerde BB aus Sand (2)

Teilweise historischer Waldstandort

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 7,60 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 7,60 ha von Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenland- und waldgeprägten Landschaftsbildes hoher land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit zu gewerblichen Bauflächen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 91

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, südl. B-Plan „Gutstedtstraße“ Art: G 5 Größe: 5,5 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 3,0 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Durchgrünung innerhalb des Gewerbege-bietes vorrangig entlang der Erschlie-ßungsstraße

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von anth-ropogenen Rohbodenstandorten und Kiefernfors-ten (Biotopwert 3)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Altbäumen � X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 3,00 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspo-tenzial

Podsol-Braunerden PP-BB aus Sand (2)

Altlastenverdachtsfläche auf ehem. TÜP

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 3,00 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sicker-wassers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 3,00 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (mittlere Bedeutung) mit Bezug zu Siedlungsbe-reichen �

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenland- und waldgeprägten Landschaftsbildes mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit zu gewerblichen Bauflächen

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 92

Name: OT Glienick

Glienick, westl. der Ortslage Glienick (leerstehen-de Stallanlage) Art: S 1 Größe: ca. 4,1 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 2,80 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Verzicht auf Umsetzung der Erweiterungs-fläche

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen Siedlungskante

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von anth-ropogenen Sonderflächen, ehemaliger landwirt-schaftlicher Betriebsstandort, (Biotopwert 4), teilweise zurückgebaut (Biotopwert 3) ,

Potenzial als Sommerquartier Fledermäuse

Flugbahn der Kraniche

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 2,8 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und teilweise mit mittlerer Ertragsfähigkeit

Braunerde BB aus Sand/Lehmsand über Lehm (6)

Teilweise histor. Waldstandort

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 2,8 ha auf Flächen mit potenziell hoher Grundwas-serneubildungsrate (Sickermenge mehr als 70 mm/a) und Böden mit hoher Wasserdurchlässig-keit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

� X

Klima, Luft Überbauung und Versiegelung von maximal 2,8 ha von ehemaligen Landwirtschaftsanlagen mit einem Belastungsrisiko durch Emissionen �

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgepräg-ten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu Sonderbauflächen (Bio-gasanlage)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 93

Name: OT Horstfelde

Horstfelde, östl. See nördl. Schünower Straße Art: S 2 Größe: ca. 3,4 ha

angenommene GRZ: 0,2

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 1,02 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffsver-bote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt des zusammenhängenden Waldes

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungs-fähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Gebäu-den durch Fassaden- und Dachbegrünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenversie-gelungen

- Pflanzung von Heckenstrukturen als Übergang zur offenen Feldflur entlang der neuen nördlichen Siedlungs- bzw. Wald-kante

- Entnahme von Einzelstämmen

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung eines Badeplatzes/Erholungsanlage sowie von Kiefern-forst (Biotopwert 3)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Altbäumen � X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 7,16 ha von Böden mit besonderer Eignung für die Biotopentwicklung (Regosol aus Flugsand, südli-cher Teil) und mit mittlerem Ertragspotenzial (Braunerden auf Sand, nördlicher Teil)

Bodendenkmal Nr. 130340

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 7,16 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sicker-wassers bis 3 Jahre

Klima, Luft Überbauung und Versiegelung von maximal 7,16 ha Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des waldgeprägten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Er-lebniswirksamkeit zu Sonderbauflächen (Cam-pingplatz)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 94

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf-Waldstadt, südl. Gutenbergstraße, westl. Zehrensdorfer Straße, Gelände Waldstadi-on Art: S 3 Größe: ca. 7,0 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 5,6 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

- Erhalt der vorhandenen Mischholzbe-stände

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Sonderge-bietes vorrangig entlang der Erschlie-ßungsstraße

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung eines ehe-maligen Sportplatzes (Biotopwert 3) und von um-liegenden Mischholzbeständen (Biotopwert 2)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Altbäumen � X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 5,6 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Bioto-pentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Podsol-Braunerden PP-BB aus Sand (2)

Historischer Waldstandort

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 5,6 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft Überbauung und Versiegelung von maximal 5,6 ha Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluf-tentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich sowie eines Bereiches der Kalt-luftentstehung mit mittlerer Bedeutung

Auswirkungen von Lee- und Luveffekten (Höhen über 50 m) aus östlicher Richtung

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenland- und waldgeprägten Landschaftsbildes mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit zu Sonderbauflä-chen

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 95

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf-Waldstadt, beidseits der Zehrensdorfer Straße, ehemaliges Kasernengelände Art: S 4 (südwestliche Teilfläche ist realisiert) Größe: ca. 11,8 ha

angenommene GRZ: 0,2

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 2,36 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials für den nordöstlichen Teil)

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

Solarpark im südwestlichen Teil realisiert

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt der Trockenrasenflächen

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Wiederherstellung und Pflege von Sandtrockenrasen auf ehemaligen Militär-flächen

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Tro-ckenrasen (gesetzlich geschützten Offenlandbioto-pen, Biotopwert 1) und von umliegenden Misch-holzbeständen (Biotopwert 2)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Altbäumen

�/� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 2,36 ha von Böden mit geringem Ertragspotenzial

Podsol-Braunerden PP-BB aus Sand (2)

Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 2,36 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft Überbauung und Versiegelung von maximal 2,36 ha Bereiche der Kaltluftentstehung mit mittlerer Bedeutung

Auswirkungen von Lee- und Luveffekten (Höhen über 50 m) aus östlicher Richtung

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenland- und waldgeprägten Landschaftsbildes mittlerer land-schaftlicher Erlebniswirksamkeit zu Sonderbauflä-chen (Solaranlagen)

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 96

Name: OT Wünsdorf Wünsdorf, südlich Hauptallee gegenüber Verwal-tungszentrum B, Haus der Offiziere (ehemal. Militärsportschule)

Art: S 5 Größe: 28,0 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 17,00 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt der Allee und der Altbäume

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

Ausgleich/Ersatz:

- Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Sonderge-bietes mit Laubbäumen

- Erstaufforstung

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von ehemali-gen Sonderbauflächen mit Gebäude und parkähnli-chen Strukturen (Biotopwert 4), Kiefernforst, Ru-deralflächen und Grünanlagen (Biotopwert 3)

Allee der L 74,

Altbäume und offene Flächen sind potenziell als Brut- und Lebensstätten geeignet

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 17 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Bioto-pentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Podsolierte und Braunerden pBB, BB aus Sand (2)

Teilweise Altlastenverdachtsfläche und histor. Wald-standort

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 17 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

mittlerer Schutz des Grundwassers, mittleres Rück-haltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 17 ha von überwiegend Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich sowie Siedlungsbe-reichen mit hoher Durchgrünung

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des siedlungsgeprägten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erlebnis-wirksamkeit zu Sonderbauflächen (Freizeitnutzung)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 97: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 97

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, südl. Rosa-Luxemburg-Straße,

nördl. Verwaltungszentrum C Art: S 6 Größe: ca. 10,4 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 5,0 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Erhalt des Altbaumbestandes

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

- Vermeidung der Aufheizung von Ge-bäuden durch Fassaden- und Dachbe-grünung

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Sonderge-bietes mit Laubbäumen

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von militäri-schen Sonderflächen: Gebäude und befestigte Flä-chen, mit Altbäumen durchsetzt (Biotopwert 4) und Ruderalflächen sowie flächigem Laubbaumbestand (Biotopwert 3)

Altbäume und offene Flächen sowie Gebäudebra-chen sind potenziell als Brut- und Lebensstätten geeignet

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 5 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopent-wicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Braunerden BB aus Sand (2)

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 5 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhalte-vermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 5 ha

Östl. Teil: eines ehemaligen Militärbereiches (hohe bioklimatische Belastung)

Westl. Teil: von Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von durch militärische und zum Teil denkmalgeschützte Sonderbauten und hohe Durch-grünung geprägten Flächen mit mittlerer Erlebnis-wirksamkeit zu Sonderbauflächen (Freizeitnutzung)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 98

Name: OT Kallinchen

Campingplatz zw. Seestraße und Zum Angler-heim

Art: S 8 Größe: 1,6 ha

angenommene GRZ: 0,2

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 0,0ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz:

- Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Sonderge-bietes

A+L Bestandssicherung eines Campingplatzes mit teilweise altem Baumbestand durchsetzt. (Bio-topwert 2)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten an Altbäumen � X

Boden Keine Überbauung und Versiegelung von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Braunerden BB aus Sand (2) �

Wasser Keine Überbauung und Versiegelung von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

Teilw. sehr geringer Schutz des Grundwassers, sehr geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 1 Jahr (nördl. Teil)

Teilw. sehr hoher Schutz des Grundwassers, sehr hohes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwassers > 25 Jahre (südl. Teil)

Klima, Luft

Keine Überbauung und Versiegelung von Waldflä-chen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentste-hung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Sied-lungsbereich

Land-schafts-bild

Keine Umgestaltung von Flächen des siedlungs-geprägten und baumbestandenen Orts-/Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erleb-niswirksamkeit zu Sonderbauflächen (Camping-platz)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 99

Name: OT Wünsdorf

Wünsdorf, zwischen Seestraße und Bahn (südlich des Sportplatzes „Wünsdorf Rampe“) Art: S 9 Größe: ca. 9,7 ha

angenommene GRZ: 0,8

max. Versiegelung (zulässige Grundfläche incl. Überschreitung): 5,82 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwerpunkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Erhalt der Altbäume/des Waldes an der Bahnstrecke

- Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Beläge

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Durchgrünung innerhalb des Sonderge-bietes vorrangig entlang der Erschlie-ßungsstraße

- Erstaufforstung

A+L

Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Kiefern-forsten (Biotopwert 3) und durchgrüntem Sied-lungsbereich (Biotopwert 3)

Altbäume sind potenziell für Höhlenbrüter geeignet � X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 5,82 ha von Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit

Braunerden und Gley-Braunerden aus Sand (2) � X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 5,82 ha grundwasserbeeinflusster Böden

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 5,82 ha Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

� X

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des waldgeprägten Landschaftsbildes mittlerer landschaftlicher Erleb-niswirksamkeit zu Sonderbauflächen (Sport- und Freizeitnutzung), beeinträchtigt durch Bahnstrecke (Lärm)

� X

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 100

Name: OT Zossen

Westlich der Bahn und des Bahnhofes Zossen Art: V 3 Größe: ca. 0,5 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Begrünung der Verkehrsfläche

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung Kleinsied-lung mit hohem Gartenanteil (Biotopwert 3 und Lage in Nachbarschaft zum LSG)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Hecken und Gebüschen

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 0,5 ha von Böden mit hoher Ertragsfähigkeit

Erdniedermoor KNv aus Carbonattorf über Sand (8)

� X

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 0,5 ha von grundwasserbeeinflussten Böden

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers bis 3 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 0,5 ha innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes (hohe Bedeutung) mit Bezug zu belasteten Siedlungsbe-reichen,

Kaltluftentstehungsgebiet mit eingeschränkten Austauschverhältnissen

Land-schafts- bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Orts- und Landschaftsbildes mit mittlerer Erlebnis-wirksamkeit zu Verkehrsflächen, beeinträchtigt durch Bahnstrecke (Lärm)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 101

Name: OT Wünsdorf

Verbindung zwischen dem Kreisverkehr Waldes-ruh an der B 96 und Friedensstraße Art: V 4 Größe: ca. 1,1 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)

- Rückhaltung des Niederschlagwassers in naturnah gestalteter Wasserrückhal-tung bzw. Versickerungsmulden

Ausgleich/Ersatz: - Rücknahme ungenutzter Flächenver-siegelungen

- Begrünung der Verkehrsflächen

- Erstaufforstung

Darstellung im FNP!:

A+L

Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von bebau-ten Gebieten / Gewerbebrachen (Biotopwert 4) und Wald (Biotopwert 3 und Lage in Nachbarschaft zum LSG)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten in Altbäumen

� X

Boden Überbauung und Versiegelung von maximal 1,1 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Bioto-pentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Braunerde BB aus Sand (2)

Teilweise historischer Waldstandort

Wasser Überbauung und Versiegelung von maximal 1,1 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss

hoher Schutz des Grundwassers, hohes Rückhal-tevermögen, Verweildauer des Sickerwassers bis 25 Jahre

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 1,1 ha teilweise von Waldflächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftentstehung und als Schadstofffilter mit Bezug zum Siedlungsbereich

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des siedlungsgepräg-ten Orts- und Landschaftsbildes mit eingeschränk-ter Erlebniswirksamkeit zu Verkehrsflächen, beein-trächtigt durch Bahnstrecke (Lärm)

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 102

Windkraftanlagen Name: Konzentrationszone Windenergienutzung

östlich OT Wünsdorf an der östlichen Stadt- und Landkreisgrenze, nördlich und südlich der L 74, vgl. Abb. 57

Art: Sonderbaufläche Größe: ca. 373 ha

angenommene Versiegelung: punktuell, ca. max. 0,3 ha je Anlage .

NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Schutzgüter Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotenziales Kategoriez

Biotope

Karte 1

punktuelle Inanspruchnahmen durch Fundamente und Wege

Biotop-Ausstattung

ca. 60 % Nadelholzforsten Kiefer – Biotopwert 3,

27 % Mischholzforsten Kiefer mit Birke Biotopwert 2

13 % Rodungen oder junge Aufforstungen Biotopwert 3

Biotop-Ausstattung nördlich der L 74:

zusätzlich Laubholzforsten (Eiche, Birke) Biotopwert 2 sowie Sandtrockenrasen geschütztes Biotop (Biotopwert 1)

Arten

Karte 2,

Themenkarten B und C

Mit der zugrunde gelegten Datenlage von 2012 gibt es innerhalb der geplanten Sonderbau-fläche keine erfassten Vorkommen weder für Fledermäuse, noch für Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter und störungssensibler Vogelarten, für Brutkolonien störungssensibler Vogelarten, für Schwerpunktgebiete gemäß Artenschutzprogramm Brandenburg sowie für bedeutende Rast- und Überwinterungsgewässer störungssensibler Zugvögel. Die Schutzbe-reiche der im weiteren Umkreis bekannten Vorkommen von TAK-relevanten Arten im Gebiet der Stadt Zossen reichen nicht an die Sonderbaufläche heran.

Mit aktuell vorliegenden Daten, die im Zusammenhang mit dem Schutzwürdigkeitsgutachten für das geplante LSG „Wierachteiche-Zossener Heide“ (Landkreis Teltow-Fläming 2013) erhoben wurden, ergaben sich neue Erkenntnisse, insbesondere für die Gebiete der ehema-ligen Landebahn und nördlich davon (Zossener Heide). Es wurden Vorkommen von Fleder-mäusen kartiert, eine Population von Ziegenmelker und Wiedehopf nachgewiesen, bzw. bestätigt sowie weitere wertgebende Vogelarten benannt. Unter Berücksichtigung dieser Datenlage bestehen ebenso keine TAK-relevanten Ausschlusskriterien für die ausgewiesene

Konzentrationszone. Auch unter Hinzuziehung der Mindestabstände nach LAG VSW 201513 lässt sich die Konzentrationszone zur Windenergienutzung aufrechterhalten.

In den nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsverfahren sind entsprechende vorha-bensbezogene Untersuchungen durchzuführen, um die Standorte der WEA konkret festle-gen zu können und die Betroffenheit der Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 BNatSchG zu prüfen.

Boden

Karte 3

punktuelle Versiegelungen durch Fundamente und Wege

Die Böden besitzen eine Vorbelastung durch Schadstoffeinträge aus ehemaliger militäri-scher Nutzung Truppenübungsplatz).

nördlich der L 74:

Böden mit geringer Ertragsfähigkeit

Podsol-Braunerden aus Sand pBB (2)

südlich der L 74:

Böden mit besonderer Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

überwiegend Regosol aus Flugsand pRQ(1)

Wasser punktuelle Versiegelungen durch Fundamente und Wege �

13

Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (Stand April 2015), Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) sog. Helgoländer Papier

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 103

Name: Konzentrationszone Windenergienutzung

östlich OT Wünsdorf an der östlichen Stadt- und Landkreisgrenze, nördlich und südlich der L 74, vgl. Abb. 57

Art: Sonderbaufläche Größe: ca. 373 ha

angenommene Versiegelung: punktuell, ca. max. 0,3 ha je Anlage .

NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Schutzgüter Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotenziales Kategoriez

Karte 4 nördlich der L 74:

hohe Wasserdurchlässigkeit, geringe Wasserspeicherkapazität, ohne Stauwassereinfluss

sehr hoher Schutz des Grundwassers

südlich der L 74:

hohe Wasserdurchlässigkeit, geringe Wasserspeicherkapazität, niedriger Stauwasserein-fluss

sehr geringer Schutz des Grundwassers

Klima/Luft

Karte 5

punktuelle Überbauung zusammenhängender Waldflächen als Frischluftentstehungsgebiete; sie besitzen eine sehr hohe lufthygienische Ausgleichsfunktion

Landschaftsbild / Erholung

Karte 6

Umgestaltung des waldgeprägten unverbauten Landschaftsbildes von teils hoher landschaft-licher Erlebniswirksamkeit (Laub- und Mischholzforsten), größtenteils mittlerer Erlebniswirk-samkeit (reine Nadelholzforsten) mit geringer touristischer Infrastruktur zu technisch gepräg-tem Gebiet nördlich und südlich der Straße. Zu den touristischen Zentren bestehen sehr große Abstände: Kallinchen (ca. 5 km), Wünsdorf (ca. 3 km), Zossen (ca. 7 km), Zesch am See (ca. 4 km), so dass die Fernwirksamkeit abgeschwächt ist.

Eine Teilbelastung besteht durch die vorhandenen Windkraft-Anlagen östlich von Zossen zwischen Zossen und Kallinchen.

GESAMTBEWERTUNG �

Schutzgebiete

Karte 1

Themenkarte A

Die geplante Sonderfläche selbst liegt außerhalb von Schutzgebieten nach §§ 20 – 36 BNatSchG. Westlich angrenzend befindet sich das FFH- und NSG-Gebiet „Jägersberg – Schirknitzberg“. Es sind deshalb die Auswirkungen der geplanten WEA auf das Schutzgebiet im Rahmen einer FFH-Vorprüfung zu festzustellen.

Entwicklungsziele

Karte 7

Die Konzentrationsfläche Wind liegt innerhalb der Teillandschaft Wünsdorfer Platte (vgl. Abb. 57 und Themenkarte H). Nach dem Leitbild des landschaftsplanerischen Entwicklungs-konzeptes (Kap. 4.3.5) besteht hier ein hohes Potenzial zur Entwicklung von Trockenlebens-räumen. Auf den sehr wasserdurchlässigen und überwiegend extrem trockenen Standorten bleibt die Waldbaumart Kiefer dominant. Auf Dünenstandorten soll sie aufgelichtet stehen und Übergänge zu offenen Sandstellen oder Sandtrockenrasen bilden. Die Vorwälder der trockenen Standorte bilden die Voraussetzung für das Entstehen von naturnahen Mischwäl-dern. Die formulierten Ziele und Maßnahmen können durch eine naturschutzverträgliche Standortgestaltung der Windkraftanlagen unterstützt werden. Angenommen wird eine Kon-zentration von mindestens 11 Einzelanlagen innerhalb der Konzentrationszone. Bei Abstän-den der Einzelanlagen zwischen ca. 400 m – 500 m quer zur Hauptwindrichtung und 800 m – 1000 m in Hauptwindrichtung entsteht ein Schachbrettmuster aus Waldrandbiotopen und Offenland.

Um konkrete Auswirkungen der WEA an den noch nicht festgelegten Windkraftanlagenstandorten in der oben dargestellten Windkonzentrationszone auf das Ökosystem Wald festzustellen und zu beur-teilen, sind im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung Erhebungen für Artenvorkommen durchzuführen und nach neuesten Erkenntnissen (vgl. Kap. 5.3.1.2) zu beurteilen.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 104

Vermeidungs- Verminderungsmaßnahmen: - Erhaltung von naturschutzfachlich wertvollen Waldbereichen (Laub- und Mischholzforsten)

- Anlage von unbefestigten Wegen;

- wassergebundenen Wegebau beschränken,

- Rückbau von Baustraßen nach der Errichtung der wartungsarmen Anlagen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: - Erstaufforstungen

- Anlage von Waldrändern, Umbau der durch die Kiefer geprägten Nadelholzforsten

- Pflegemaßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung von Sandtrockenrasen und Sandheiden sowie von gehölzarmen Offenflächen und Kuppen.

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 105

Grün- und Waldflächen Name: OT Horstfelde/Schünow Erstaufforstungen Art: Gr 1 Größe: ca. 173,7 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung - Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. außerhalb der Brutzei-ten)

Ausgleich/Ersatz: - Entwicklung von mehrschichtigen Wald-außenrändern an den nach Westen und Süden gerichteten Übergängen zur Feld-flur

- Anpflanzung standortgerechter Laub-holz- und Mischholzarten

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker-flächen (Biotopwert 4)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten der Offenflä-chen (Äcker)

� X

Boden Aufforstung von maximal 173,7 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Braunerde BB aus Sand (2)

Teilweise historischer Waldstandort

Wasser Aufforstung von maximal 173,7 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss und hoher Grundwasserneu-bildungsrate

mittlerer bis hoher Schutz des Grundwassers, mittleres bis hohes Rückhaltevermögen, Verweil-dauer des Sickerwassers 5 bis 25 Jahre

� X

Klima, Luft

Überbauung und Versiegelung von maximal 173,7 ha Bereiche der Kaltluftentstehung (geringe Bedeutung)

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Landschaftsbildes mit eingeschränkter Erlebnis-wirksamkeit zu Forsten �

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 106

Name: OT Horstfelde

Grünfläche Art: Gr 2 Größe: ca. 11,7 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

als Kompensationsmaßnahme anrechen-bar

A+L Umgestaltung von Gewerbeflächen (Biotopwert 4)

Boden Umgestaltung von maximal 11,7 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial

Braunerde BB aus Sand (2) �

Wasser Aufforstung von maximal 11,7 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und ohne Grund- und Stauwassereinfluss und hoher Grundwasserneu-bildungsrate

geringer Schutz des Grundwassers, geringes Rückhaltevermögen, Verweildauer des Sickerwas-sers 2 bis 5 Jahre

Klima, Luft Überbauung und Versiegelung von maximal

11,7 ha Gewerbebereiche mit geringer bioklimati-scher Belastung

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des siedlungsgepräg-ten Landschaftsbildes ohne Erlebniswirksamkeit zu Grünflächen (Badeplatz) �

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 107: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 107

Name: OT Zossen - Dabendorf

Erstaufforstungen Art: Gr 3 Größe: ca. 9,6 ha

Darstellung im FNP

Bestand Biotoptypen

EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION

Schutz-gut

Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotentials

Kate-gorie Z

Schwer-punkt

Vermeidung/Minderung

- Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. außerhalb der Brutzei-ten)

Ausgleich/Ersatz:

- Entwicklung von mehrschichtigen Wald-außenrändern an den nach Westen und Süden gerichteten Übergängen zur Feld-flur

- Anpflanzung standortgerechter Laub-holz- und Mischholzarten

A+L Inanspruchnahme bzw. Umgestaltung von Acker-flächen (Biotopwert 4)

Potenzielle Brut- und Lebensstätten der Offenflä-chen (Äcker)

� X

Boden Aufforstung von maximal 9,6 ha von Böden ohne besondere Eignung für die Biotopentwicklung und mit geringem Ertragspotenzial �

Wasser Aufforstung von maximal 9,6 ha von Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit und geringem Grund- und Stauwassereinfluss

geringer Schutz des Grundwassers

Klima, Luft

Umwandlung von maximal 9,6 ha Bereiche der Kaltluftentstehung (geringe Bedeutung) zu Berei-chen der Frischluftentstehung

Land-schafts-bild

Umgestaltung von Flächen des offenlandgeprägten Landschaftsbildes mit eingeschränkter Erlebnis-wirksamkeit zu Forsten �

Gesamtbewertung �

Z:� - kein Eingriff, � - ausgleichbarer Eingriff, � - bedingt ausgleichbarer Eingriff, � weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff

Page 108: 1.2 FNP Zossen Umweltbericht Nach … · Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“ IDAS Planungsgesellschaft mbH 7 Umweltziele Berücksichtigung im FNP serhaushalt

Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 108

3 Zusätzliche Angaben

3.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren / Schwierigkeiten beim Zu-sammenstellen der Angaben

Die Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes wurde ausschließlich für die Darstellungen des FNP durchgeführt, die erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben können. So wurden die verschiedenen Bauflächen, die eine zukünftige Versiegelung vor allem an den Sied-lungsrändern vorbereiten, untersucht. Die bewertenden Fakten über die jeweiligen Schutzgüter – Tiere und Pflanzen, Boden. Wasser, Klima, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter – basieren auf dem Landschaftsplan der Stadt Zossen, der zur Ermittlung des Umweltzustandes auf verschiedene Kartenwerke, Fachgutachten, Internetrecherchen, übergeordnete Planungen, wie z.B. den Land-schaftsrahmenplan von Teltow-Fläming, zurückgegriffen hat. Um die Gesamtempfindlichkeit der Siedlungserweiterungsfläche zu bestimmen, wurden die Schutzgü-ter durch die bewertende Einstufung in ein Wertstufenmodell miteinander vergleichbar gemacht. Zur Beurteilung dieser Wertstufen wurden die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung – HVE (April 2009) berücksichtigt. Dort werden Anregungen zu Planungsmethodik, Kompensationserfordernissen, Anforderungen zur Sicherung und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen und Hinweise zur Bevor-ratung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich/Ersatz (Kompensation) gegeben, die in ihrer Detailschärfe vor allem für die Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen sind. Die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes war Voraussetzung für die Einschätzung, welche Umweltauswirkungen die Überbauung in ihren angenommenen unterschiedlichen Ausmaßen (max. versiegelbare Grundflächen der jeweiligen neuen Bauflächen) mit sich bringt. Diese erheblichen, als Eingriffe in Natur und Landschaft definierten Umweltauswirkungen, müssen gemäß §§ 13-18 BNatSchG sowie § 1a (3) BauGB und gemäß § 8 LWaldG kompensiert werden. Die Belange der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können auf der Ebene der Flächennutzungspla-nung als vorbereitende Bauleitplanung nur generalisiert und überschlägig abgehandelt werden, zumal keine Bestandserhebungen im Gelände zugrunde liegen. Auf der Grundlage des jeweiligen Ausmaßes der Überbauung konnte ein Kompensationsflächenbe-darf ermittelt werden. Damit wird sichergestellt, dass im Umweltbericht ausreichend geeignete Flächen für die Kompensation von Eingriffen, die auf der Grundlage des Flächennutzungsplans entstehen, ausgewiesen werden. Erst in den nachgeschalteten und konkretisierenden verbindlichen Bauleitplan-verfahren kann der tatsächliche Kompensationsbedarf in Form von konkreten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen formuliert werden. Auf Grundlage des Landschaftsplanes gibt der Umweltbericht generalisierte Hinweise zu Vermei-dungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen. Mögliche Kompensationsmaßnahmen wer-den als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land-schaft“ im FNP dargestellt. Hinweise auf Schwierigkeiten beim Zusammenstellen der Angaben Die Biotopkartierung erfolgte auf Ebene des Landschaftsplans maximal im Maßstab 1:10.000 und entsprechend generalisiert ohne pflanzensoziologische Differenzierung. Diese ist jedoch für die Defini-tion einiger nach § 18 BbgNatSchAG bzw. § 30 BNatSchG geschützter Biotope erforderlich. Insofern handelt es sich bei der Darstellung von geschützten Biotopen grundsätzlich um Verdachtsflächen, die bei Betroffenheit im Rahmen nachfolgender verbindlicher Bauleitpläne genauer zu untersuchen sind. Eine andere Schwierigkeit ergab sich durch die teilweise inhomogenen Informationsgehalte der ver-fügbaren Datengrundlagen zu den Umweltaspekten. Daher könnten die verschiedenen Umweltaspek-te, z.B. der Zustand der Luftqualität (nur in wenigen Bereichen untersucht), nicht alle in gleicher Schär-fe betrachtet und bewertet werden.

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB haben die Kommunen erhebliche Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durch-führung der Bauleitpläne eintreten können, zu überwachen. Planbedingte erhebliche Umweltauswir-kungen werden durch den Flächennutzungsplan zwar vorbereitet, erhalten aber erst durch die nach-geschalteten verbindlichen Bauleitpläne ihre Rechtsverbindlichkeit. Insofern sind Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festzuschreiben. Die für jeden Bebauungsplan durchzuführende Umweltprüfung konkretisiert, aktualisiert und überprüft

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

IDAS Planungsgesellschaft mbH 109

die für den FNP vorgenommene Umweltprüfung. Vor allem aber können erst auf dieser Planungsebe-ne die spezifischen Überwachungserfordernisse eines Plangebiets erkannt werden. Dementspre-chend dienen die auf der Ebene des verbindlichen Bauleitplans festgelegten Überwachungsmaßnah-men zugleich der Überwachung der Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes.

4 Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes Ziel des Umweltberichtes ist es, im Rahmen der Umweltprüfung voraussichtliche erhebliche Umwelt-auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten. Er soll u. a. durch die öffentliche Auslegung die Öf-fentlichkeit über die zu erwartenden Umweltauswirkungen der Vorhaben informieren und den Bürgern und Bürgerinnen Gelegenheit zur Äußerung geben. Der Umweltbericht setzt sich mit Belangen der Umwelt auseinander. So werden hier außer den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter auch Umweltaspekte wie Ener-gienutzung und die Ver- und Entsorgung betrachtet. Durch die Flächeninanspruchnahme der geplanten Baugebiete werden alle Schutzgüter mehr oder weniger betroffen. Ein Flächenverlust durch Bebauung hat immer Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen. Die Bodenfunktionen gehen durch die großflächige Versiegelung fast vollständig verloren. Dies hat wiederum Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, da auf den ent-sprechenden Flächen kein Wasser mehr gespeichert werden kann und stattdessen, durch einen hö-heren Oberflächenabfluss, wasserführende Elemente (natürliche und künstliche) vermehrt belastetet werden. Für Pflanzen und Tiere bedeutet die Bebauung, wenn sie nicht auf bereits versiegelten oder bebauten Flächen stattfindet, immer einen Verlust eines Lebensraumes, der in entsprechender Weise davon abhängt, wie wertvoll die bebaute Fläche als Lebensraum ist und welche Ausweichmöglichkei-ten es v. a. für die Tiere gibt. Bauflächen wirken sich immer auf das Klima aus. Durch die relative Kleinflächigkeit der Bauflächen beschränkt sich dies allerdings meist auf das Kleinklima. Sind die Bauflächen dagegen in wichtigen Luftleit- und Sammelbahnen gelegen, wie dies in Talbereichen der Fall ist, so ist dies als kritisch an-zusehen. Eine Lage der Bauflächen an befahrenen Straßen bringt eine erhöhte Belastung bezüglich der Lärm- und Schadstoffemissionen, vor allem für die zukünftigen Anwohner und Nutzer, mit sich. Durch Sied-lungserweiterungen werden die Luftbelastungen durch Verkehr und Heizanlagen zunehmen, jedoch nur in einem relativ geringen Umfang, da moderne Heizanlagen relativ schadstoffarm und keine hohen Verkehrsdichten zu erwarten sind. Die Wirkung der geplanten Bauflächen auf das Orts- bzw. Land-schaftsbild hängt vor allem von der Anpassung an die bestehende Bebauung ab. Schließt eine neue Bebauung eine bestehende in gerader Linie ab oder werden Baulücken geschlossen, so haben die Baugebiete nur geringe bzw. keine Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Ragt die Bebau-ung allerdings in die offene Landschaft hinein oder werden Flächen überbaut, die zurzeit eine Auflo-ckerung der Siedlung durch Strukturvielfalt (z.B. durch Obstgehölze) bewirken, so wirkt sich dies ne-gativ auf das Orts- bzw. Landschaftsbild aus. Kulturgüter werden nur wenig betroffen. In einigen Fällen wird die Erlebbarkeit von Kulturgütern dadurch eingeschränkt, dass sie eine optische Beeinflussung durch Neubebauungen erfahren. Die hier im Umweltbericht verwendeten Beurteilungspunkte, die das Schutzgut Mensch betreffen, beziehen sich auf die Erholungseignung im Wohnumfeld und auf die Wohn- bzw. Standortqualität bzgl. Lärm und anderer Immissionen. Die Erholungseignung im Woh-numfeld verschlechtert sich hauptsächlich nur dort, wo stark befahrene Straßen an geplante Bauflä-chen mit Wohnnutzung angrenzen. In den anderen Fällen verändert sich an den Faktoren, die zur Erholungseignung beitragen, nichts oder nur wenig. Eine sehr wichtige Maßnahme zur Vermeidung oder Minimierung von Beeinträchtigungen der Schutz-güter, die durch die Gemeinde geleistet werden kann, ist die Überwachung (Monitoring) der erhebli-chen Umweltauswirkungen, die während der Ausführung der Bauleitpläne eintreten können. Damit sind unvorhergesehene, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und es können geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. Viele Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Umweltauswirkung dienen mehreren Schutzgütern. So dient beispielsweise eine Eingrünung einer Bebauung der Lärm- und Schadstoffminderung, dem Orts- und Landschaftsbild, der Schaffung von Lebens- und Bruträumen u. s. w. Die dargestellten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft betreffen alle Gemarkungen sowie verschiedene Biotoptypen im Stadtgebiet Zossens. Ziele dieser Maßnahmen sind: - die Aufwertung bestehender Biotope,

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Flächennutzungsplan Stadt Zossen – Anhang 1 „Umweltbericht“

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- die Umgestaltung von naturfernen in standortangepasste, naturnahe Lebensräume, - die Neuschaffung von Biotopen und - der Waldprozessschutz. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, diese Maßnahmen innerhalb der Flächen des Biotopverbundes auszuwählen, um teilweise einen möglichst hohen Synergieeffekt zu erreichen. Aber auch außerhalb des Biotopverbundes werden Maßnahmeflächen, wenn sie ein hohes Aufwertungspotenzial verspre-chen, vorgeschlagen. Die Überprüfung auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebiete ergab, dass die dargestellten Bauflächen nicht geeignet sind, die Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen.

5 Abkürzungen und rechtliche Grundlagen Abkürzungen BauGB Baugesetzbuch BauNVO Baunutzungsverordnung BBergG Bundesberggesetz BbgNatSchAG Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz BbgWG Brandenburgisches Wassergesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BbgDSchG Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg FFH Flora-Fauna-Habitat FNP Flächennutzungsplan kV Kilovolt LSG Landschaftsschutzgebiet LUA/LUGV Landesumweltamt Brandenburg/Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz LWaldG Landeswaldgesetz NSG Naturschutzgebiet ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr SPA Special Protected Area WHG Wasserhaushaltsgesetz

Rechtliche Grundlagen Bundesrecht Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der aktuellen Fassung Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) in der jeweils aktuellsten Fassung Landesrecht Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) in der aktuellen Fassung Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg in der jeweils aktuellsten Fassung Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) in der jeweils aktuellsten Fassung Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) in der jeweils aktuellsten Fassung