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© Copyright by Allpura/FO-Publishing 040522 – 2014 Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendwelcher Form kopiert, vervielfältigt, verarbeitet, übersetzt oder in analoger bzw. digitaler Form reproduziert werden. Quellennachweis: Dieses Lehrmittel basiert teilweise auf Fachliteratur und Prospekten. Für die Verwendung gewisser Texte und Abbildungen gebührt den betroffenen Autoren und Verlagen bester Dank. Umweltschutz und Entsorgung 12 Allgemeines .......................................................................................................................... 1 Ökologie/Ökonomie ............................................................................................................. 2 Verordnung und Gesetze .................................................................................................... 3 Richtlinien ............................................................................................................................ 5 Vorgängige Abklärungen .................................................................................................... 6 Entsorgung ............................................................................................................................ 7 Lernkontrolle

12 Umweltschutz, Entsorgung d

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  • Copyright by Allpura/FO-Publishing 040522 2014

    Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendwelcher Form kopiert,

    vervielfltigt, verarbeitet, bersetzt oder in analoger bzw. digitaler Form reproduziert werden.

    Quellennachweis: Dieses Lehrmittel basiert teilweise auf Fachliteratur und Prospekten. Fr die Verwendung gewisser Texte

    und Abbildungen gebhrt den betroffenen Autoren und Verlagen bester Dank.

    Umweltschutz und Entsorgung 12

    Allgemeines .......................................................................................................................... 1

    kologie/konomie ............................................................................................................. 2

    Verordnung und Gesetze .................................................................................................... 3

    Richtlinien ............................................................................................................................ 5

    Vorgngige Abklrungen .................................................................................................... 6

    Entsorgung ............................................................................................................................ 7

    Lernkontrolle

  • Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 2014 1

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    Fassadenreinigung Umweltschutz und Entsorgung

    Allgemeines

    Die Fassadenreinigung findet draussen statt. Als Folge hat sie

    Einfluss auf die Umgebung, auf die Mitmenschen, Tiere, Natur

    usw. Deshalb gibt es eine Vielzahl regionaler, gesetzlicher Vor-

    schriften, die von allen Beteiligten zu bercksichtigen sind. In

    diesem Kapitel wird auf die verschiedenen Verordnungen hinge-

    wiesen.

    Die heutige Sensibilisierung gegenber der Umwelt ist stark aus-

    geprgt. Reinigungsarbeiten und Schutzbehandlungen an Fassa-

    den drfen keine oder nur minimalste Chemikalien in die Umwelt

    abgeben. Es wird deshalb so weit wie mglich mit pH-neutralen

    und umweltfreundlichen Produkten gearbeitet. Bei der Reinigung

    mit Tensiden ist auch der Schmutz ausMetalloxiden, Russ als um-

    weltbelastend anzusehen. Werden alte Schutzschichten, Farban-

    striche, Graffitischutzsysteme und dergleichen entfernt, ist eine

    entsprechende Entsorgung unumgnglich. Dasselbe gilt auch fr

    starke alkalische Reinigungsmittel sowie fr chlorierte oder fr

    aromatische Lsungsmittel.

    Leitsatz des Umweltschutz-

    gesetzes:

    Dieses Gesetz soll Menschen,

    Tiere, Pflanzen, ihre Lebens-

    gemeinschaften und Lebens-

    rume gegen schdliche oder

    lstige Einwirkungen schtzen

    sowie die natrlichen Lebens-

    grundlagen, insbesondere die

    biologische Vielfalt und die

    Fruchtbarkeit des Bodens,

    dauerhaft erhalten. Im Sinne

    der Vorsorge sind Einwirkun-

    gen, die schdlich oder lstig

    werden knnten, frhzeitig zu

    begrenzen.

    In jedem Fall sind die rtlich

    geltenden Vorschriften einzu-

    halten.

    Bei allen Produkten sind die

    Hinweise des Sicherheitsda-

    tenblattes strikte zu befolgen.

  • Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 20142

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    Umweltschutz und Entsorgung Fassadenreinigung

    Bei jedem Objekt, vor der Reinigung oder Oberflchenbehandlung

    jeder Fassade, sind folgende individuelle Begebenheiten verbind-

    lich zu beachten.

    Schutzwasserzone

    Regenwassereinleitung

    Lrmbeschrnkung

    mgliche Geruchsemission

    usw.

    Anfallende Schadstoffe und Abwasserflotten mssen fachge-

    recht und gewissenhaft aufgefangen und entsorgt werden.

    kologie/konomie

    in der Fassadenreinigung

    kologische und konomische Prinzipien gehren zusammen, das

    heisst:

    Einerseits mit einer bestimmten Menge eines bestimmten Reini-

    gungssmittels mglichst eine werterhaltende, umweltschonende

    und wirtschaftliche Fassadenreinigung durchfhren.

    Andererseits eine umweltschonende, werterhaltende Fassa-

    denreinigung mit mglichst wenigen und mit schonenden Reini-

    gungsmitteln eine optimale Optik erreichen.

    kologie

    untersucht die Beziehungen

    der Lebewesen

    untereinander und zu ihrer

    belebten und unbelebten

    Umgebung. Bei allem

    wirtschaftlichen Wirken

    ist das Gedankengut

    der kologie, die

    Betrachtungsweise

    des Umweltschutzes,

    einzubeziehen. Nur damit

    bleibt ein produktives

    Durchlaufsystem fr

    die Zukunft erhalten

    konomie

    Wissenschaft der

    Wirtschaftlichkeit

  • Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 2014 3

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    Fassadenreinigung Umweltschutz und Entsorgung

    Verordnungen und Gesetze

    Alle in der Fassadenreinigung Beschftigten haben folgende ge-

    setzlichen Vorschriften zwingend zu bercksichtigen:

    Chemikalien-Gesetz (ChemG)

    Chemikalien-Verordnung (ChemV)

    Luftreinhalte-Verordnung (LRV)

    Lrmschutz-Verordnung (LSV)

    Wasserleitungs-Verordnung (WKG)

    Strfall-Verordnung (StFV)

    Umweltschutzgesetz

    Gewsserschutz-Gesetz (GSCHG)

    Gewsserschutzverordnung (GSchV)

    Chemikalien-Gesetz ChemG

    Dieses Gesetz gilt gleichermassen fr alle, die mit gefhrlichen

    Stoffen und Zubereitungen zu tun haben. Dieses Gesetz soll das

    Leben des Menschen vor schdlichen Einwirkungen durch ge-

    fhrliche Stoffe und Zubereitungen schtzen.

    Chemikalien-Verordnung ChemV

    Diese Verordnung regelt die Ermittlung und Beurteilung der Ge-

    fahren und Risiken fr das Leben und die Gesundheit des Men-

    schen sowie fr die Umwelt, die von Stoffen und Zubereitungen

    ausgehen knnen. Sie regelt unter anderem auch die Vorausset-

    zungen fr das Inverkehrbringen und den Umgang von Stoffen

    und Zubereitungen, die den Menschen oder die Umwelt gefhr-

    den knnen.

    Luftreinhalte-Verordnung LRV

    Diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebens-

    gemeinschaften und Lebensrume sowie den Boden vor schdli-

    chen oder lstigen Luftverschmutzungen schtzen.

    Lrmschutz-Verordnung LSV

    Die Lrmschutz-Verordnung soll den Menschen vor schdlichem

    und lstigem Lrm schtzen und im Sinne des Vorsorgeprinzips

    Lrm so weit wie mglich vermeiden oder vermindern.

    Strfall-Verordnung StFV

    Diese Verordnung soll die Bevlkerung und die Umwelt vor

    schweren Schdigungen infolge von Strfllen schtzen.

  • Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 20144

    12

    Umweltschutz und Entsorgung Fassadenreinigung

    Wasserleitungs-Verordnung WGK

    Die WGK dient als Grundlage zur Handhabung der Stoffe, die je

    nach ihrem Wassergefhrdungspotenzial in folgende vier Klas-

    sen eingeteilt sind:

    Klasse 1 stark wassergefhrdende Stoffe

    Klasse 2 wassergefhrdende Stoffe

    Klasse 3 schwach wassergefhrdende Stoffe

    Klasse 4 im Allgemeinen nicht wassergefhrdende Stoffe

    Gewsserschutzverordnung GSchV

    Diese Verordnung soll ober- und unterirdische Gewsser vor

    nachteiligen Einwirkungen schtzen und deren nachhaltige Nut-

    zung ermglichen. Zu diesem Zweck mssen bei allen Massnah-

    men nach dieser Verordnung die kologischen Ziele fr Gewsser

    bercksichtigt werden.

    Diese Verordnung regelt:

    die kologischen Ziele fr Gewsser

    die Anforderungen an die Wasserqualitt

    die Abwasserbeseitigung

    die Entsorgung des Klrschlamms

    den planerischen Schutz der Gewsser

    die Sicherung angemessener Restwassermengen

    Verordnung ber den Schutz

    der Gewsser vor wassergefhrdenden

    Flssigkeiten VWF

    Diese Verordnung gilt fr die folgenden Anlagen, wenn sie was-

    sergefhrdende Flssigkeiten enthalten:

    Lageranlagen

    Umschlagpltze

    Betriebsanlagen

    Kreislufe, die den Gewssern, dem Boden oder dem

    Untergrund Wrme entziehen oder an diese abgeben

    (Kreislufe)

    Als wassergefhrdende Flssigkeiten gelten Flssigkeiten, die

    Wasser physikalisch, chemisch oder biologisch nachteilig vern-

    dern knnen.

    www.admin.ch/

    opc/de/classified-compilati-

    on/19983281/201401010

    000/814.201.pdf

    www.admin.ch/opc/de/official-

    compilation/1998/2019.pdf

  • Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 2014 5

    12

    Fassadenreinigung Umweltschutz und Entsorgung

    Richtlinien

    Zustzlich zu den Verordnungen sind folgende Richtlinien zu be-

    achten:

    R-Stze =

    (H-Stze)

    enthalten Hinweise auf besondere Gefahren

    (Risiko), die beim Umgang mit dem betreffenden

    Stoff auftreten knnen. Insgesamt sind Kriterien

    fr 68 R-Stze festgelegt und zustzliche R-Stze-

    Kombinationen.

    S-Stze =

    (P-Stze)

    informieren Verwender ber die erforderlichen Vor-

    sichtsmassnahmen (Sicherheit). Es stehen

    64 S-Stze zur Auswahl und zustzliche S-Stze-

    Kombinationen.

    ADR = europisches bereinkommen ber die interna-

    tionale Befrderung gefhrlicher Gter auf der

    Strasse

    RID = internationale Ordnung ber die Befrderung ge-

    fhrlicher Gter ber die Eisenbahn

    RSD = schweizerische Ordnung ber die Befrderung ge-

    fhrlicher Gter ber die Eisenbahn

    61.01 a&b = SZFF-Richtlinie fr Unterhalt und Reinigung von

    Metallfassaden

    62.01 = SZFF-Richtlinie fr Unterhalt und Reinigung von

    Natur und Kunststeinfassaden

    SFHF = Leitfaden fr hinterlftete Fassaden vom Schwei-

    zerischen Fachverband fr hinterlftete Fassaden

    Hinweis:

    R- und S-Stze sowie Kombi-

    stze werden ersetzt durch die

    internationale Bezeichnung

    P (Precaution)

    H (Hazard)

  • Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 20146

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    Umweltschutz und Entsorgung Fassadenreinigung

    Vorgngige Abklrungen

    Wenn aus technischen Grnden problematische Produkte ben-

    tigt werden, wie zum Beispiel saurer Rostentferner auf Alumi-

    nium, sind bis ins Detail Vorabklrungen durchzufhren bezglich:

    Personen-, Pflanzen- und Tierschutz

    Gewsserschutz

    Umgebungsschutz

    Abwasserversorgung

    Fassadenmaterialschutz

    Produktvertrglichkeit

    Wenn ein Verstoss gegen Vorschriften vorliegt, auch aus Un-

    wissen, muss mit sofortiger Stilllegung der Arbeit und mit hoher

    Busse gerechnet werden.

    Vorgehen

    1. Die rtlichen Vorschriften abklren

    2. Bewilligungen bei den zustndigen Behrden, evtl. auch bei

    Nachbarn, einholen

    3. Verordnungen und Richtlinien beachten

    4. Sicherheitsdatenbltter der Produkte bercksichtigen

    5. Gefahrensymbole beachten

    6. Sofortige Meldung bei Strfllen usw.

    Es besteht die Pflicht jedes

    Fassadenreinigers, die ge-

    setzlichen Vorschriften von

    Gemeinde, Kanton und Bund

    exakt einzuhalten.

  • Copyright Autorenteam Allpura Nr. 908678 2014 7

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    Fassadenreinigung Umweltschutz und Entsorgung

    Entsorgung

    berall, so auch bei der Fassadenreinigung, erfordert die korrekte

    Entsorgung die ntige Aufmerksamkeit. Anfallender Abfall und be-

    sonders Schadstoffe mssen fachgerecht und gewissenhaft ge-

    sammelt und an den dafr vorgesehenen Stellen entsorgt werden.

    Informieren Sie sich

    Beachten Sie Kennzeichnungen, Sicherheitsdatenbltter

    und Gebrauchsanweisungen. Sie dienen Ihrem Schutz. In den

    Gebrauchsanweisungen sind die Verwendungszwecke und Do-

    sierungen angegeben. berdosierungen ntzen nichts und kn-

    nen fr Mensch, Tier und Umwelt schdlich sein.

    Ersetzen und reduzieren Sie gefhrliche Stoffe

    Gefhrliche Stoffe lassen sich oft durchweniger gefhrli-

    che ersetzen, die den gleichen Zweck erfllen. Kaufen Sie nur

    so grosse Mengen, wie Sie unbedingt brauchen. Zu gro-

    sse Mengen gefhrlicher Stoffe verursachen unntige Kosten,

    versperren Platz, knnen fr Unbeteiligte (z.B. Kinder) gefhrlich

    werden und belasten bei der Vernichtung die Umwelt.

    Vermeiden Sie unbekannte Gefahren

    Der Umgang mit gefhrlichen Stoffen setzt in vielen Fllen eine

    besondere Ausbildung oder eine Instruktion voraus. Verwen-

    den Sie keine Stoffe, mit deren Gefahren Sie nicht vertraut sind

    oder fr die Sie die erforderlichen Schutzmassnahmen nicht

    umsetzen knnen.

    Vermeiden Sie Verwechslungen

    Bewahren Sie gefhrliche Stoffe nur in der Originalver-

    packung auf. Verpackungen von gefhrlichen Stoffen sind so

    gestaltet, dass sie nicht mit Lebensmitteln, Kosmetika, Heilmit-

    teln oder Futtermitteln verwechselt werden sollten. Gefhrliche

    Flssigkeiten drfen beispielsweise nie in Getrnkeflaschen um-

    gefllt werden. Verwechslungsgefahr.

    Aceton

    H225 Flssigkeit und Dampf

    leicht entzndbar.

    H319 Verursacht schwere

    Augenreizung.

    H336 Kann Schlfrigkeit und

    Benommenheit verursachen.

    EUH066 Wiederholter Kontakt kann

    zu sprder oder rissiger

    Haut fhren.

    P210 Von Zndquellen fernhalten.

    Nicht rauchen.

    P261 Einatmen von Dmpfen

    vermeiden.

    P403/ An einem gut belfteten Ort

    233 aufbewahren. Behlter dicht

    verschlossen halten.

    P305/ BEI BERHRUNG MIT DEN

    351/ AUGEN: Einige Minuten lang

    338 behutsam mit Wasser aus-

    splen. Eventuell vorhandene

    Kontaktlinsen nach Mglichkeit

    entfernen. Weiter aussplen.

    Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Firma

    Gefahr

    https://extra.suva.ch/suva/

    b2c/app/displayApp/%28cpgn

    um=1&layout=7.01-

    15_1_76_126_6_123&

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    Umweltschutz und Entsorgung Fassadenreinigung

    Notizen