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der Verbandsgemeinde HAGENBACH Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt Wir an Rhein und Lauter . . . mt sblatt A A Jahrgang 40 Nr. 21/2017 Freitag, 26. Mai 2017 Foto: Ute Ulm

124 21 Hagenbach · Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am

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der Verbandsgemeinde

HAGENBACHAmtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach

und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt

Wir

an

Rhe

in u

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. .

.

mt sblattAAJahrgang 40

Nr. 21/2017Freitag, 26. Mai 2017

Foto: Ute Ulm

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Hagenbach - 2 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

ohne GewährNOTDIENSTE

◗ Notdienste- ohne Gewähr -

◗ NotrufnummernPolizei 110Polizei-Inspektion Wörth 07271/9221-0Feuerwehr 112Rettungsleitstelle - Notruf 19222(Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt)

◗ Ärztlicher BereitschaftsdienstEinheitliche Telefonnummer: 116117 (ohne Vorwahl)Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag.Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr.Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr.

◗ Im Notfall immer 112 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor-dert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.

◗ DRK-Rettungs- und Notarztdienst, KrankentransportRund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltele-fon mit Vorwahl 07273

◗ ApothekendienstDie Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen.Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktuali-sierungen):Freitag, 26.05.2017Zügel-Apotheke, Tel.: 07271/7055Ottstr. 7, 76744 WörthSamstag, 27.05.2017Apotheke an der Passage, Tel.: 07275/919891Hauptstr. 79, 76870 KandelSonntag, 28.05.2017Olympia-Apotheke, Tel.: 07271/76020Marktstr. 6, 76744 WörthMontag, 29.05.2017Glöckel-Apotheke, Tel.: 07272/7000185Hauptstr. 29, 76777 NeupotzDienstag, 30.05.2017Damm-Apotheke, Tel.: 07273/4282Dammstr. 20, 76776 NeuburgMittwoch, 31.05.2017Fröschel-Apotheke, Tel.: 07271/52524Siemensstr. 31, 76751 Jockgrim

Donnerstag, 01.06.2017Bienwald-Apotheke, Tel.: 07275/1204Hauptstr. 59, 76870 KandelFreitag, 02.06.2017Marien-Apotheke, Tel.: 07273/1224Marienstr. 2, 76767 HagenbachDiese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice.

◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst27./28. Mai 2017Gustav Heinz Rapp, Hatzenbühler Straße 5, 76751 Jockgrim, Tel. 07271/51565Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt muss jedoch auch außerhalb dieser Sprechzeiten jederzeit für den Patienten erreichbar sein (auch telefonisch).

◗ Augenarzt27./28. und 31. Mai 2017Dr. Hoffmann, Martin-Luther-Straße 35, 76829 Landau, Tel. 06341/20969Notfallsprechstunde: Samstag und Sonntag: 11:00 bis 12:00 UhrDer augenärztliche Bereitschaftsdienst umfasst folgende Zeiten:Samstag: 07:00 Uhr - Montag 07:00 UhrMittwoch 14:00 Uhr - Donnerstag 07:00 UhrAn gesetzlichen Feiertagen: Vom Vorabend des Feiertages 20:00 Uhr bis zum Tag nach dem Feiertag 07:00 Uhr. (Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren).

◗ Beratungsstelle bei VergiftungsunfällenKlinische ToxikologieUniversitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 MainzTel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469

◗ WasserversorgungStördienst: Tel. 0621/82 46 99 (Leitstelle)

◗ GasversorgungBereitschaftsdienst der Gasversorgung THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111- Betriebsstelle Rülzheim:- Tel. 07272/9292-2000

◗ StromversorgungPfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel. 07275/955410, Fax 07275/9554-21Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777

◗ KabelfernsehenPrimaCom (Stördienst), Tel. 0341/42372000

Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste siehe unter „Was sonst noch interessiert“

Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung

Montag: 08:00 - 12:00 UhrDienstag: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 UhrMittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 18:00 UhrDonnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 UhrFreitag: 08.00 - 12:30 Uhr

Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabspra-che außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel. 07273 / 9410-0 (Zentrale), E-Mail: [email protected], Fax-Nr. 07273 / 9410-26

Konten der VerbandsgemeindekasseSparkasse Germersheim-KandelBLZ 548 514 40 / Kto.-Nr. 100 296 3BIC-SWIFT: MALADE51KADIBAN: DE78 5485 1440 0001 0029 63VR-Bank Südpfalz eGBLZ 548 625 00 / Kto.-Nr. 280 132 9BIC-SWIFT: GENODE61SUWIBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29Postbank LudwigshafenBLZ 545 100 67 / Kto.-Nr. 3589-675BIC-SWIFT: PBNKDEFFIBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75

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Hagenbach - 3 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

AMTLICHER TEIL

VERBANDSGEMEINDE

◗ Der Verbandsgemeiderat tagtGemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hier-mit bekannt gegeben, dass am

Mittwoch, dem 31. Mai 2017 um 19:00 Uhreine öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderats Hagenbach stattfindet.Sitzungslokal: Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung, Lud-wigstr. 20, 76767 Hagenbach.TagesordnungÖffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom 26.04.20173. Aktueller Bericht des Wehrleiters der FFW der VG Hagenbach;

Oswald Wagner4. Kriminal- und Verkehrsstatistik; Thomas Lederer, PI Wörth5. Statistisches Jahrbuch6. Sanierung Grundschule Hagenbach - Auftragsvergabe Planungsleistung Architektur7. Aufstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzepts/

Ermächtigung zur beschränkten Ausschreibung eines Ingeni-eurbüros durch Bürgermeister R. Scherrer

8. Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der VG Kandel zur Reinigung der Atemschutzgeräte

9. Informationen zum Breitbandausbau10. Informationen über aktuelle Angelegenheiten11. Einwohnerfragen (spätestens 21:00 Uhr)12. Sonstiges, Wünsche, Anträge

Reinhard Scherrer, Bürgermeister

◗ Öffentliche BekanntmachungDienstleistungszentrum 67433 Neustadt a.d.W., Ländlicher Raum 22.05.2017DLR Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35Flurbereinigungs- und Telefon: 06321/671-0Siedlungsbehörde Telefax: 06321/671-1250Unternehmensflurbereinigung Internet: www.dlr.rlp.deHochwasserrückhaltung Wörth-JockgrimAktenzeichen: 41631-HA5.1.

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung der wesentlichen BestandteileI. FeststellungDie den Teilnehmern bekannt gegebenen Ergebnisse der Wert-ermittlung der wesentlichen Bestandteile, einschließlich der unter Ziffer II. festgesetzten Änderungen, werden hiermit gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geän-dert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)

festgestellt.II. Änderungen gegenüber der OffenlegungNach der Offenlegung wurde die Wertermittlung der wesentlichen Bestandteile für folgende Grundstücke geändert:In der Gemarkung Neupotz

3177 AB 2 1060 AV 2 1060

In der Gemarkung JockgrimBisher Geändert

Flurstück

Nr.

Nutzungs-

art

Wertklasse Fläche

Nutzungs-

art

Wertklasse Fläche

3560 AU 2 350 AU 2 350

AD 1 2232 AD 1 2289

AD 2 266 AD 2 266

AD 3 110 AD 3 110

MAD 1 57

3562 AN 1 3197 AN 1 3112

AD 1 2830 MAN 1 85

AD 2 354 AD 1 2860

AD 3 214 AD 2 354

MAD 1 30 AD 3 214

III. Hinweis:Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grund-lage für die Berechnung des gesonderten Abfindungsanspruchs der wesentlichen Bestandteile an den Grundstücken.

Begründung1. Sachverhalt:Der besondere Wert der Grundstücke innerhalb der gesteuerten Hochwasserrückhaltung wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nach § 28 Abs. 2 FlurbG bestimmt.Die aufgrund dieser Wertermittlung der wesentlichen Bestandteile vorgenommenen Berechnungen haben die Ergebnisse erbracht, die zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhörungstermin am 11.10.2016 erläutert worden sind.Die von den Beteiligten erhobenen Einwendungen gegen die Wert-ermittlung wurden von der Flurbereinigungsbehörde überprüft.2. Gründe2.1 Formelle GründeDer Wert der Grundstücke innerhalb der Hochwasserrückhal-tung wird dauerhaft beeinflusst, so dass deren Wert besonders zu ermitteln war.Die wesentlichen Bestandteile der Grundstücke wurden unter Betrachtung marktüblicher Kaufpreise gleichartiger Grundstücke, unter zu Hilfenahme einer im Rahmen der Amtshilfe erstellten gutachterlichen Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutach-terausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz, nach § 28 FlurbG ermittelt.Für die Größe der Grundstücke sind die Eintragungen im Liegen-schaftskataster angehalten worden (§ 30 FlurbG).Die Auswahl der Sachverständigen und die Durchführung der Wertermittlung sind sachgerecht erfolgt (§ 31 FlurbG).Über die bei der Offenlegung vorgebrachten Einwendungen ist sachgerecht entschieden.Die formellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsak-tes nach § 32 FlurbG sind gegeben.2.2 Materielle GründeSoweit sich die Einwendungen als begründet erwiesen haben, wurde die Bewertung der betreffenden Grundstücke und der GrundstücksteilflaÅNchen - wie unter Ziffer II. dieser Feststellung geschehen - geändert.Einwendungen von Teilnehmern gegen die Richtigkeit der Werter-mittlung der wesentlichen Bestandteile, die bei den Änderungen unter Ziffer II. dieser Feststellung nicht berücksichtigt worden sind, sind nicht begründet. Die Nachprüfung der Bewertung hat bei den betreffenden Grundstücken und Grundstücksteilflächen zu dem Ergebnis geführt, dass die wertbestimmenden Merkmale zutreffend sind, so dass eine Änderung der Ergebnisse der Wert-ermittlung für diese Flurstücke nicht gerechtfertigt war.Der Wert der wesentlichen Bestandteile wurde ermittelt, um den Anspruch der Teilnehmer nach § 50 Abs. 4 feststellen zu können.Die materiellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungs-aktes nach § 32 FlurbG sind gegeben.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Nach § 115 I FlurbG beginnt der Lauf der Frist mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung,

Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadtoder wahlweise bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung Rheinland-PfalzKaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz

einzulegen.

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Hagenbach - 4 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider-spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegan-gen ist.Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qua-lifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Elekt-ronische Kommunikation ausgeführt sind.Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der Spruchstelle (ADD) sind besondere technische Rahmenbedin-gungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de unter Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.

Im Auftraggez. Barbara Meierhöfer

Weitere Informationen zur Unternehmensflurbereinigung Hoch-wasserrückhaltung Wörth-Jockgrim sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu fin-den.Ansprechpartner für das Verfahren sind:

Projektleiterin Claudia Merkel Tel. 06321/ 671-1101

Sachgebietsleiter Planung und Vermessung Roland Kuhn Tel. 06321/ 671-1111

Sachgebietsleiterin Verwaltung Bianka Litzel Tel. 06321/ 671-1107

Projektleiterin Claudia Merkel Tel. 06321/ 671-1101Sachgebietsleiter Planung und Vermessung Roland Kuhn Tel. 06321/ 671-1111Sachgebietsleiterin Verwaltung Bianka Litzel Tel. 06321/ 671-1107

◗ Öffentliche Ausschreibung gem. VOBBauvorhaben: Geschlossene Kanalsanierung Verbandsgemeinde HagenbachBauherr: Verbandsgemeindewerke - AbwasserbeseitigungErteilung von Auskünften: Verbandsgemeindeverwaltung HagenbachPhilipp Balzer07273/[email protected]: KanalsanierungMasse: ca. 4.450 lfm Kreisprofil DN 150 bis DN 1800 und Ei-Profil1200/800 Kanalreinigung vor Sanierung, Schlauchlinereinbau und Abnahme-TVca. 140 h Hindernisbeseitigung mittels Fräsroboterca. 35 Stk Sanierung von Anschlüssen mittels Roboterca. 1100 lfm DN 200 bis DN 500 Einbau von Schlauchlinernca. 140 Stk Sanierung von Anschlüssen nach Schlauchlinereinbauca. 4 Stk Einbau von Partiellen Inlinern DN 150 bis DN 300ca. 1.630 lfm DN 150 bis DN 1800 und ca. 40 lfm Ei-Profil1200/800 Kanalreinigung und Abnahme-TV-InspektionSchutzgebühr: 15,00 €Zuschlags- und Bindefrist: 31.07.2017Ausführungsfrist: vom 01.08.2017 bis 21.12.2017Submissionstermin: Mittwoch, 21. Juni 2017 um 11.00 UhrVerbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20,76767 Hagenbach.Ausgabe der Unterlagen: ab Montag, 29.05.2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach, Zimmer 207während der üblichen DienstzeitenDer schriftlichen Anforderung ist ein Verrechnungsscheck oder der Nachweis über die Überweisung auf das Konto IBAN DE78 5485 1440 0001 0029 63 bei der Sparkasse Hagenbach beizufü-gen. Die Versendung der Unterlagen erfolgt erst nach Geldeingang. Auf Anforderung sind der Bewerbung entsprechende Referenzen beizufügen.

Die Angebote sind mit Anschrift und Bezeichnung der Baumaß-nahme in fest verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungster-min im Bauamt Hagenbach einzureichen.

Hagenbach, den 19.05.2017VerbandsgemeindeverwaltungReinhard Scherrer, Bürgermeister

◗ Wohnraum zur Anmietung gesuchtDie Verbandsgemeinde Hagenbach sucht derzeit wieder Wohnraum zur Anmietung. Sofern Sie an einer Vermietung interessiert sind, können Sie sich gerne mit der Verbandsge-meindeverwaltung in Verbindung setzen, um näheres in Erfah-rung zu bringen. Ansprechpartnerin ist Susanne Berski unter der folgenden Telefonnummer: 07273/9410 - 64. Erreichbar von Montag bis Samstag von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

◗ Rechtzeitig vor dem Urlaub Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfenIst Ihr Personalausweis, Pass oder der Kinderausweis/Kinderrei-sepass noch gültig?Wir bitten Sie, rechtzeitig vor Ihrem Urlaub, die Gültigkeit Ihres Personalausweises, Reisepasses oder des Kinderausweises/Kin-derreisepasses Ihres(r) Kindes(er) zu überprüfen. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer (mit Ausnahme des Kinderreisepasses) ist eine Verlängerung nicht möglich, sondern es muss ein neues Ausweis-papier beantragt werden. Bei der Beantragung eines Kinderreise-passes/Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Personen unter 18 Jahren und der Ausstellung und Aushändigung von Per-sonalausweisen vor dem 16. Lebensjahr, wird eine Zustimmungs-erklärung der erziehungsberechtigten Personen benötigt. Hat eine Person das alleinige Sorgerecht, so ist dies entsprechend nach-zuweisen.1. Wo beantrage ich den Personalausweis, Reisepass oder den

Kinderreisepass?Den Antrag auf Ausstellung eines der vorgenannten Ausweisdo-kumente können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bür-gerbüro, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach zu den allgemeinenÖffnungszeiten (Mo. bis Do. von 08:00 Uhr -12:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:30 Uhr; Di. und Do. von 14:30 Uhr - 16:30 Uhr, Mi. 14:30 -18:00 Uhr) stellen.2. Wie wird der Personalausweis, Reisepass oder Kinderreise-

pass beantragt und was ist mitzubringen:Personalausweis/vorläufiger Personalausweis:Die Beantragung eines Personalausweises/vorläufigen Perso-nalausweises muss vom Antragsteller persönlich vorgenommen werden. Bei der Antragstellung ist der bisherige Personalausweis, der Kinderausweis/Kinderreisepass, der Reisepass oder eine Geburtsurkunde vorzulegen. Des Weiteren wird jeweils ein aktu-elles Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss biometrietauglich sein. Die Fotografen wurden über die Einzelheiten in Kenntnis gesetzt.Reisepass / vorläufiger Reisepass:Die Beantragung eines Reisepasses/vorläufigen Reisepasses muss vom Antragsteller persönlich vorgenommen werden. Bei der Antragstellung ist der bisherige Personalausweis, der Kinderaus-weis/Kinderreisepass, der Reisepass oder eine Geburtsurkunde vorzulegen. Des Weiteren wird jeweils ein aktuelles Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss biometrietauglich sein. Die Fotogra-fen wurden über die Einzelheiten in Kenntnis gesetzt.Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berech-tigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Alle Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedo-kument verfügen.Kinderreisepass:Die Beantragung eines Kinderreisepasses wird von den erzie-hungsberechtigten Personen vorgenommen. Sollte für die Bean-tragung nur eine erziehungsberechtigte Person vorsprechen, so ist eine Einverständniserklärung der anderen Person vorzulegen. Hat eine Person das alleinige Sorgerecht, so ist dies entsprechend nachzuweisen. Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses muss das Kind persönlich anwesend sein. Ebenso wie beim Rei-sepass ist auch beim Kinderreisepass die Vorlage eines biomet-rietauglichen Lichtbildes erforderlich (unabhängig vom Alter des Kindes).

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Hagenbach - 5 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Des Weiteren werden ebenfalls vom Alter unabhängig die Angabe der Größe und der Augenfarbe benötigt.Mit vorzulegen ist eine Geburtsurkunde oder der bisherige Kinder-ausweis.3. Wie lange sind die entsprechenden Ausweisdokumente

gültig?Der Kinderreisepass wird zunächst ab Antragsdatum für die Dauer von 6 Jahren ausgestellt und anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate, der vor-läufige Reisepass 1 Jahr gültig. Personalausweise und Reisepässe bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind 6 Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr sind Personalausweise und Reisepässe 10 Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf das Antragsdatum.4. Was kostet das Ausweisdokument:Personalausweise:Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 EuroAntragsteller ab 24 Jahren 28,80 EuroVorläufiger Personalausweis 10,00 EuroKinderreisepass:Erstausstellung Kinderreisepass 13,00 EuroVerlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass 6,00 EuroReisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollen-det haben:Reisepass - 32 Seiten 37,50 EuroReisepass - 32 Seiten und Express 69,50 EuroReisepass - 48 Seiten 59,50 EuroReisepass - 48 Seiten und Express 91,50 EuroReisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:Reisepass - 32 Seiten 60,00 EuroReisepass - 32 Seiten und Express 92,00 EuroReisepass - 48 Seiten 82,00 EuroReisepass - 48 Seiten und Express 114,00 EuroVorläufiger Reisepass: 26,00 EuroBei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin-nen im Bürgerbüro: Tel: 07273/9410 - 22 oder - 27 oder per E-Mail an: [email protected].

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Themenabend

für Eltern und andere Erziehungs-

beteiligte von Kindern im Kita- und

Grundschulalter

Veranstaltungsort:

„Frauen und Familienzentrum“

Luitpoldstr. 6

76870 Kandel

Dienstag, 27.06. 2017

um 19.00 Uhr

Kontakte:

M. Roth: 07271/59 91 75

K. Klamer: 0152/56 44 43 60

C. Stolz: 0151/42 20 17 29

Kinder und moderne Medien

Referentin:Frau Diplom - Psychologin

Annett ZelderCaritas Zentrum Germersheim

in Kooperation mit denFamilienbüros

der Verbandsgemeinden Jockgrim, Kandel, Wörth

und Hagenbach

Anmeldung bis 22.06.2017

◗ Sprechstunde zu den Themen Vorsor-gevollmacht, Patientenverfügung und BetreuungsverfügungFür Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der Bevölkerung Holger Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung. Terminvereinbarung erforderlich unter Telefonnummer 07271 / 5050341.

Ehrenamtsinitiative „Ich bin dabei!“

◗ Hagenbacher Nachbarschaftshilfe Wer macht mit?

Siehe Seite 6

Hagenbacher Spendenkammer

◗ Hagenbacher SpendenkammerFlohmarkt für jedermannHainbuchenschule Hagenbach, Am Stadtrand 1, 3. OGÖffnungszeiten: Dienstags 17:00 Uhr - 17:30 Uhr, vor dem Begeg-nungstreff, donnerstags von 11:00 Uhr - 13:00 Uhr. 1. Samstag im Monat von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr. Weitere Information unter Tel. 0152/57654582 oder auf unserer Homepage www.hagenbacher-spendenkammer.de. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Telefon nicht ständig erreichbar ist und sprechen Sie auf Band oder schi-cken Sie eine Email an: [email protected] benötigen:T-Shirts/Polo-Shirts Herren Gr. M+L, Sandalen und Sportschuhe Herren Gr. 42-44, Kleiderbügel. Wer hat Lust und Zeit uns in der Haspe beim Sortieren zu helfen? Interessierte bitten wir am Don-nerstag ab 10:30 Uhr in die Spendenkammer zu kommen.

GEScHENKEBÖRSE

AngeboteFahrrad, Damen, 28 Zoll, guter ZustandCouchtisch, Buche, 65x65 cm, mit Glaseinsatzalles abzuholen in Neuburg unter Tel. 07273/949712.Schulranzen, Scout, 3 Jahre alt, gut erhalten, Motiv „Sharks“ incl. Mäppchen und TurntascheKinder-Regenbekleidung, Kindergartenalter, m/wAqua Fun Wasserspiel mit Zubehöralles abzuholen in Neuburg unter Tel. 07273/4439Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angege-benen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsge-meindeverwaltung Hagenbach unter der Telefonnummer 07273/9410-0 an oder per E-Mail an [email protected], um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffent-licht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde.

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Hagenbach - 6 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Ich bin dabei! Eine Initiative von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und

Bürgermeister Reinhard Scherrer

Im Rahmen des Projektes „Ich bin dabei!“ der Verbandsgemeinde Hagenbach hat sich unter anderem eine Gruppe „Aufbau einer Nachbarschaftshilfe in Hagenbach“ formiert. Die Nach-

barschaftshilfe soll unter dem Dach des Seniorenbeirates Hagenbach fungieren.

Nun sind Mitstreiter für den Aufbau der Nachbarschaftshilfe gesucht. Wer hat Interesse mitzu-

arbeiten und die betagten Mitbürgerinnen und Mitbürger dabei zu unterstützen, ihren Alltag in ihrer

häuslichen Umgebung so lange wie möglich zu organisieren?

Welche Dienste von unserer betagten Bevölkerung in Anspruch genommen werden, kann derzeit

nicht genau vorhergesagt werden. Aber aus Erfahrungen in Berg und Neuburg werden die unten

aufgeführten Angebote nachgefragt.

Ich interessiere mich für den Aufbau der Nachbarschaftshilfe in Hagenbach

Name:...................................................……………... Ort: ......................................………………..

Tel.: .........................................................…E-mail-Adresse: …....................................……………...

Ich könnte mir folgende Aufgaben vorstellen:

Fahrdienste Besuchsdienste

Hilfen in Haus und Garten Einkaufshilfen

Ich bin offen für andere oder mehrere Aufgaben

Sobald sich eine Gruppe von Interessenten für den Aufbau einer Nachbarschaftshilfe findet, laden

wir Sie zu einem gemeinsamen Treffen ein.

Den ausgefüllten Abschnitt können Sie abgeben bei

o Michael Matthes, Lindelbrunnstr. 38 (Tel. 2518),

o Doris Larch, Trifelsstr. 2A, (Tel. 4260 )

o Constanze Scheid, Verbandsgemeinde, Ludwigstr. 20, (Tel. 941018)

o Infos erteilt auch Arnika Eck vom Moderationsteam „Ich bin dabei" (Tel. 3732)

Hagenbacher Nachbarschaftshilfe

Wer macht mit?

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Hagenbach - 7 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

HIlFSmITTElBÖRSE

AngeboteNeu in der Hilfsmittelbörse:1 Gehbock2 Gehstöcke1 Gymnastikball1 rutschfester Badezimmerhocker1 elektrischer Heimtrainer - Pedale für Arm- und BeintrainingAußerdem bieten wir an:Restposten Inkontinenzartikel4 Paar GehhilfenHollister Urinbeutel und Hollister AbleitungsschläucheUrinflascheWenn Sie Hilfsmittel zuhause haben und nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an das Seniorenteam Berg, Telefonnum-mer 07273/1284 oder Telefonnummer 07273/2815.

◗ Volkshochschule Hagenbach

Kursprogramm über das 1. Halbjahr 2017

Sachgebiete von Nr. 1 bis Nr. 5In einigen Bereichen ist es uns gelungen, neue Programminhalte aufzunehmen, die durch das

Symbol „Neu“ gekennzeichnet sind. In diesem Sinne freuen wir uns auch uber jede Anregung oder Idee zur Programmerweiterung und wunschen allen Kursteilnehmern/innen Freude und Erfolg bei Ihrer ganz persönlichen Weiterbildung.

◗ 5. Kultur/Kreatives Gestalten

Bildende Kunst

5.4 Aquarellieren im Freien für ErwachseneWochenendkursWir uben das Aquarellieren in freier Natur. Dieser Kurs dient als Fortsetzung von „Zeichnen und Skizzieren im Freien fur Erwach-sene“, kann aber naturlich auch unabhängig davon belegt werden.Kursleitung: Linda MullerKursbeginn: Samstag, 13.05.2017 und Sonntag, 14.05.2017, von 10:00 Uhr bis 16:00 UhrKursgebuhr: 55,00 €, 1 Termin, 16 Ustd.Kursort: 76767 Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt „Altes

Rathaus“, bei Regen findet der Kurs in der Hainbu-chenschule Hagenbach, Saal 102, statt

Fur den Kurs 5.4 von Frau Muller bitte mitbringen: Aquarell- und Zeichenpapier, Aquarellfarben, Aquarellpinsel, Lappen, Wasserbe-hälter, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, evtl. Staffelei, Stifte, Bleistift, Radiergummi

Die Anmeldung mit dem Anmeldeformular ist schriftlich, online oder per Fax (0 72 73/ 94 10-26) möglich.

Die AGB und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unse-rer Homepage: www.vg-hagenbach.de/Wohnen und Leben/Bildung, Jugend/vhs

Fur weitere Ruckfragen stehen wir Ihnen unter der Telefon-nummer der vhs Hagenbach, 0 72 73/ 94 10-10 zur Verfugung oder es besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung mit der vhs-Leiterin, Frau Erni Wölfle.

Bitte beachten Sie, dass Kursanmeldungen bei der vhs Hagen-bach grundsätzlich nur noch mit Einzugsermächtigung gehen.Die vhs Hagenbach verschickt keine Anmeldebestätigungen!Wir benachrichtigen Sie nur bei Änderungen, wenn der vhs-Kurs belegt ist oder nicht zustande kommt. Geben Sie bitte daher immer Ihre Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse an.Ihre rechtzeitige Anmeldung kann ausschlaggebend fur das Zustandekommen einer vhs-Veranstaltung sein. Auch nach Semesterbeginn sind Anmeldungen fur später beginnende und noch nicht belegte vhs-Veranstaltungen möglich. Informatio-nen hierzu erhalten Sie in der vhs-Geschäftsstelle, Ludwig-20, 76767 Hagenbach, Empfang/Bürgerbüro oder im Internet unter www.vg-hagenbach.de/Wohnen und Leben/Bildung, Jugend/vhs.Die Teilnehmeranzahl muss mindestens 7 Teilnehmer/innen betragen. Bei weniger als 7 Teilnehmer/innen tritt folgende Regelung in Kraft:1. Nach Rucksprache mit den gemeldeten Teilnehmer/innen

kann bei nicht Erreichen der Mindestzahl, die vhs Hagen-bach das Entgelt erhöhen oder die Unterrichtsanzahl verkurzen;

2. Bei Sprachkursen der vhs Hagenbach gilt folgende Rege-lung:

7 Teilnehmer/innen - 12 Veranstaltungen 6 Teilnehmer/innen - 10 Veranstaltungen 5 Teilnehmer/innen - 8 Veranstaltungen3. Kursabsage durch die vhs Hagenbach

Hinweis:Um Punktlichkeit bei den Kursen wird gebeten. Aus Sicherheitsgrunden sind die Kursleiter verpflichtet, die Gebäude während des Unterrichts abzuschließen.Sollte es zu irgendwelchen Problemen kommen, so teilen Sie dies bitte unverzuglich der vhs Hagenbach mit. Bitte halten Sie die Unterrichtsräume sauber. Vielen Dank fur Ihr Verständnis.

Anschrift:vhs Hagenbach-Geschäftsstelle-

Empfang/BürgerbüroLudwig-2076767 Hagenbach

vhs-Leiterin: Erni Wölfle

vhs-Sachbearbeiter: Bernhard Stehle

Unterrichtsstätten:Hainbuchenschule HagenbachAm Stadtrand 176767 HagenbachSäle 101/102/212/Computer-Labor

Kulturzentrum HagenbachAm Stadtrand 1 a76767 HagenbachGrenzjäger-/Zweibrücker Saal/Barraum

Stadt HagenbachAltes RathausLudwig-1876767 HagenbachGalerie Altes Rathaus

Grundschule Neuburg am RheinIn der Wörthenlache 13-1776776 Neuburg am RheinTurnhalle

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Hagenbach - 8 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

BERG

Ortsbürgermeister Günter RoitschSprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG):

Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 UhrTelefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus)

E-Mail: [email protected]

◗ Voranzeige der OrtsgemeinderatssitzungDen Damen und Herren Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Berg sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass am

Mittwoch, dem 7. Juni 2017eine Sitzung des Ortsgemeinderates geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung werden noch bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

◗ Herzlichen DankAm vergangenen Samstag rückte die VR-Bank mit 15 Mitarbeitern an, um in der KiTa und auf dem Spielplatz ehrenamtlich einige Arbeiten auszuführen. Unser Bauhof hatte hier gute Vorarbeit geleistet und reichlich Material beigeschafft. Um 08:30 Uhr ging’s los, Hackschnitzel wurden an verschiedenen Spielgeräten verteilt, Grünanlagen incl. Raseneinsaat wurden angelegt, Unkraut wurde beseitigt, Gehwege gesäubert, usw. Um 11:30 Uhr wurde dieser Arbeitseinsatz mit einer kleinen Vesper beendet. Herzlichen Dank an die VR-Bank und Herrn Hans Kirsch, der als Fotograf nicht auf diesem Bild ist, für „Ihre geleisteten Überstunden“. Vielen Dank für die zusätzlich noch erhaltene Spende in Höhe von 500 €.

Günter RoitschOrtsbürgermeister

Seniorenteam der Ortsgemeinde Berg Die Seniorenbeauftragten aus Berg sind wie folgt erreichbar:

Hildegard Gebhard, Tel. 07273/934978Edelgard Grill, Tel. 07273/1468Uli Steinmann, Tel. 07273/2815

Sollten Sie wider Erwarten keinen Erfolg haben, können Sie auf den Anrufbeantworter des Rathauses, Tel. 07273 / 1284, sprechen.

Sie werden so schnell wie möglich zurück gerufen.Unsere Sprechzeiten sind jeweils am dritten Dienstag um 14:00 Uhr

im Ev. Gemeindezentrum

HAGENBAcH

Stadtbürgermeister F. X. ScherrerSprechzeiten in der Ludwigstraße 18,

Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 UhrÖffnungszeiten Rathaus, Ludwigstraße 18:

Montag 17.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 09.30 - 11-30 UhrFreitag 16.00 - 18.00 Uhr

Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: [email protected]

◗ Voranzeige der StadtratssitzungDen Damen und Herren Ratsmitglieder der Stadt Hagenbach sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass am

Donnerstag, dem 8. Juni 2017eine Stadtratssitzung geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

◗ StellenausschreibungDie städtische Kindertagesstätte „Kinderland“ (zwei Hort-gruppen, zwei Kindergartengruppen) in Hagenbach bietet zum 01.08.2017 eine Stelle als

staatlich anerkannte/r Erzieher/inin Teilzeit zu 75 %

für die Betreuung von Kindern im Grundschulalter an.Die Stelle ist befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung von zunächst einem Jahr. Eine weitergehende Beschäftigung ist wahrscheinlich.- Sie haben Freude an der Arbeit mit Grundschulkindern

und deren Eltern?- Sie sind aufgeschlossen, teamfähig, engagiert, flexibel und

haben ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein?- Sie reizt die Möglichkeit, die pädagogische Arbeit in einem

engagierten Team mit zu gestalten?Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) bis zum 16.06.2017 an die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach,- Personalabteilung -, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder online an [email protected] Vergütung erfolgt nach dem TVöD entsprechend den Ein-gruppierungsmöglichkeiten des Erziehungsdienstes. Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehinderte wer-den bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schröter (Kita-Leitung; Tel. 07273/1036) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273/941012) gerne zur Verfügung.

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Hagenbach - 9 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach Die Seniorenbeauftragten sind außerhalb der angebotenen

Sprechstunden unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:Seniorenbüro: Tel. 07273 / 919368

Doris Meyer: Tel. 07273 / 1582sowie unter der E-Mail Adresse: [email protected]

NEUBURG

Ortsbürgermeister Hermann KnaußSprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50:

Dienstag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 UhrTelefon: 0 72 73 / 12 26 • E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten Rathaus:Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

◗ Änderung

der Friedhofssatzung:In der Friedhofssatzung wurde in § 17 Abs. 2 d dahin gehend

geändert, dass auf Urnenrasengrabstätten nun die Platten

neben vertieft angelegten Schriften auch aufgesetzte Schriften

angelegt werden können.

◗ Satzung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein über die Benutzung des Friedhofs und der Friedhofshalle (Friedhofssatzung) vom 16.05.2017Der Ortsgemeinderat Neuburg am Rhein hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), vom 31.01.1994 sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 - in der jeweils gültigen Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 GeltungsbereichDiese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Neuburg/Rhein gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.

§ 2 Friedhofszweck(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Ein-richtung) der Ortsgemeinde.(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, diea) bei ihrem Tod Einwohner der Ortsgemeinde waren,b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten

Grabstätte haben oderc) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 Bestat-

tungsgesetz zu bestatten sind.(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

§ 3 Schließung und Aufhebung(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teil-weise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhe-bung) - vgl. § 7 Bestattungsgesetz -.(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattun-gen und Beisetzungen ausgeschlossen.Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sonder-gräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit, bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Bei-setzungsfalls, auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnenwahlgrab-stätten zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren.Die in Reihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde in andere Grabstätten umgebettet.(4) Schließungen oder Aufhebungen werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahl-grabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnen-wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten soweit möglich einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kos-ten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.II. Ordnungsvorschriften

§ 4 Öffnungszeiten(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile vorüberge-hend untersagen.

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Hagenbach - 10 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

§ 5 Verhalten auf dem Friedhof(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenom-

men sind: Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahr-zeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung.

b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Bei-

setzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,d) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten

liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwal-

tungsverfahren gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend.e) Druckschriften zu verteilen,f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstät-

ten zu verunreinigen oder zu beschädigen,g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.(4) Feiern und andere, nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.

§ 6* Ausführen gewerblicher Arbeiten(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderwei-tiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfah-rensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpart-ner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27.10.2009, GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden.(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachli-cher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungs-karte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.(4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Vorausset-zungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbe-treibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen.*Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbe-sondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3075) und auf die §§ 4 ff der Gewerbeordnung verwie-sen.III. Allgemeine Bestattungsvorschriften

§ 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15 Abs. 2.(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbe-nen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religions-gemeinschaft fest.

(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäsche-rung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 Bestattungsge-setz) in einer Reihengrabstätte beigesetzt.(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über ein Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofs-verwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg bestattet werden.

§ 8 Särge und Urnen(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dür-fen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrück-lich vorgeschrieben ist.(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kin-dergräber dürfen höchstens 1,50 m lang, 0,50 m hoch und im Mit-telmaß 0,65 m breit sein.(3) Die Urnen sowie Überurnen, die der Erde beigesetzt werden, müssen aus biologisch abbaubarem, umweltfreundlichem Mate-rial bestehen. Überurnen, die nicht aus biologisch abbaubarem, umweltfreundlichem Material hergestellt sind, sind vor der Bei-setzung zu entfernen.

§ 9 Grabherstellung(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauf-tragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.(2) Die Gräber haben folgende Maße:Einzelgrabstätten (Reihen- und Wahlgrabstätten)a) für Kinder bis zu 6 Jahren: Breite maximal 0,70 m, Länge maximal 1,20 m,b) für Personen über 6 Jahren: Breite maximal 0,90 m, Länge maximal 2,00 m,Familiengrabstätten: Breite maximal 1,80 m, Länge maximal 2,00 mUrnengrabstättena) Urnengrabstätten Breite 0,80 m, Länge 0,80 mb) Urnenrasengrabstätten Breite maximal 0,40 m, Länge maximal 0,40 mDie Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen.Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nut-zungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.

§ 10 RuhezeitDie Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.

§ 11 Umbettungen(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustim-mung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unbe-rührt.(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofs-verwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden.(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.

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Hagenbach - 11 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchge-führt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwe-cken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausge-graben werden.IV. Grabstätten

§ 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten(1) Die Grabstätten werden unterschieden ina) Reihengrabstätten als Einzel- und Kindergrabstättenb) Wahlgrabstätten als Einzel- und Familiengrabstättenc) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten wie a), Wahlgrabstät-

ten wie b), Urnenwahlgrabstätten, Urnenrasenwahlgrabstät-ten und Aschenstätten in der Urnenmauer.

(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben wer-den. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unverän-derlichkeit der Umgebung.

§ 13 Reihengrabstätten(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erd- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todes-fall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden.(2) Es werden eingerichtet:a) Kindergrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 6. Lebensjahr.(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 - nur eine Leiche oder Urne bestattet werden.Ausnahmen im Kindergrabfeld: Beim Tod mehrerer Kinder inner-halb der Familie (z.B. Mehrlingsgeburten u.a.).(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird sechs Monate vorher öffent-lich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht.

§ 14 Wahlgrabstätten(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen (Sarg- und Urnenbestattungen), die der Reihe nach belegt bzw. nach Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung aus den freien Plätzen ausgesucht werden können und für die im Todesfall auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird.(2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes.(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.Es sind folgende Belegungen zulässig:a) Einzelgrabstätten: 1 Sargbestattung und bis zu 2 Urnenbestat-tungenb) Familiengrabstätten: 2 Sargbestattungen und bis zu 4 Urnen-bestattungenDie Anlegung von Tiefgräbern ist nicht möglich.(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschrei-tet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhe-zeit verlängert worden ist.(5) a) Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist des Erst-verstorbenen bis zur Beilegung des Zweitverstorbenen für min-destens 10 Jahre verlängert werden.b) Das Nutzungsrecht für die Wahlgrabstätte kann gegen Gebühr für mindestens 10 Jahre verlängert werden.(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nut-zungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag über-

tragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht nach § 9 BestG auf den Erben über. Ist ein Erbe nicht rechtzeitig zu ermitteln oder kann dieser nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden, geht das Nut-zungsrecht in nachstehender Reihenfolge über:a) auf den Ehegatten oder Lebenspartner,b) auf die Kinder,c) auf die Eltern,d) auf die sonstigen Sorgeberechtigten,e) auf die Geschwister,f) auf die Großeltern,g) auf die Enkelkinder in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter bzw. Mütter.Innerhalb der einzelnen Gruppen wird, unter Ausschluss der übri-gen Angehörigen der Gruppe, die nach Jahren älteste Person nut-zungsberechtigt.(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Perso-nen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsver-waltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungs-falles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden.(9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Gebüh-renerstattung.

§ 15 Urnengrabstätten(1) Aschen dürfen nur beigesetzt werdena) in Reihengrabstätten - bis zu 1 Ascheb) in WahlgrabstättenEinzelgrabstätten - bis zu 2 AschenFamiliengrabstätten - bis zu 4 Aschenc) in UrnenwahlgrabstättenUrnengrabstätten - bis zu 4 AschenUrnenrasengrabstätten - bis zu 2 AschenUrnenmauer - bis zu 2 Aschen(2) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und für die im Todesfall auf Antrag nach Zahlung der fest-gesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird.(3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standes-amtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.(4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnenwahlgrabstätten.(5) Das Nutzungsrecht für die Urnengrabstätten und Aschenstät-ten in der Urnenmauer kann gegen Gebühr für mindestens 10 Jahre verlängert werden.(6) Die Verschlussplatten der Aschenstätten in der Urnenmauer werden von der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein beschafft.(7) Bei Wiederbelegung von Urnengrabstätten müssen die alten Aschenbehälter, sofern diese noch nicht mit Aschenbehältern aus biologisch abbaubarem, umweltfreundlichen Material belegt wur-den, geöffnet und der Inhalt in würdiger Weise unter der Sohle des Grabes wieder beigesetzt werden. Der Inhalt der Aschenbehälter aus der Urnenmauer ist bei der Wiederbelegung in würdiger Weise in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung der Erde im Friedhof zuzufügen.V. Gestaltung der Grabstätten

§ 16 Gestaltungsvorschrift(1) Auf dem Friedhof werden ausschließlich Grabfelder mit beson-deren Gestaltungsvorschriften (§§ 17 und 23) eingerichtet.(2) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzu-passen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

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Hagenbach - 12 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

VI. Grabmale

§ 17 Gestaltung der Grabmale(1) Die Grabmale müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen:a) Findlinge, findlingsähnliche und unbearbeitete Steine sind

nicht zugelassen,b) bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften

einzuhalten: 1. alle Steine müssen allseitig bearbeitet sein, 2. alle Bearbeitungsarten sind zulässig, 3. nicht zugelassen sind Materialien, Zutaten, Gestaltungs- und

Bearbeitungsarten mit Glas, Emaille, Kunststoff und Farben.(2) Auf Grabstätten sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig:a) Kindergrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 6.

Lebensjahr: 1. stehende Grabmale: Höhe 0,55 m bis 0,80 m, Breite bis 0,45 m, Mindeststärke 0,12 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,40 m, Höchstlänge 0,50 m, Mindeststärke 0,14 m.b) Reihengrabstätten für Verstorbene über 6 Jahren: 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,70 m bis 0,95 m, Breite bis 0,80 m, Mindeststärke 0,14 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,50 m, Höchstlänge 0,70 m, Mindeststärke 0,14 m.c) Wahlgrabstätten Einzelgrabstätten: 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,70 m bis 0,95 m, Breite bis 0,80 m, Mindeststärke 0,14 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,50 m, Höchstlänge 0,70 m, Mindeststärke 0,14 m. Familiengrabstätten: 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Breite bis 1,60 m, Mindeststärke 0,14 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,80 m, Länge 0,80 m bis 1,20 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m. d) Urnenwahlgrabstätten: Urnengrabstätten 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,55 m bis 0,80 m, Breite bis 0,45 m, Mindeststärke 0,12 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,40 m, Höchstlänge 0,50, Mindeststärke 0,14 m. Urnenrasengrabstätten: Zugelassen sind ausschließlich Platten aus Stein und Edel-

stahl in einer maximalen Breite von 0,40 m und der maximalen Länge von 0,40 m. Schriften können vertieft oder aufgesetzt angelegt werden. Die maximale Höhe von aufgesetzten Schrif-ten beträgt 1 cm. Sofern die Variante der aufgesetzten Schrif-ten gewählt wird, kann von Seiten der Ortsgemeinde keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Schriften bei Mäh- und Pflegearbeiten unbeschädigt bleiben. Wird diese Variante der aufgesetzten Schriften gewählt, erfolgt dies auf eigenes Risiko, d. h. ein Schadensersatzanspruch gegen den Friedhofsträger wird ausgeschlossen. Die Platten sind boden-gleich zu verlegen. Blumen- oder sonstiger Grabschmuck, wie Grableuchten, Grabvasen sind nicht zulässig. Einfriedungen und sonstige Grababdeckungen sind nicht erlaubt.

Urnenmauer: Bei der Beschriftung der Verschlussplatten der Aschenstätten

in der Urnenmauer ist ein äußerer Rand von 3 cm einzuhalten. Vor der Urnenmauer dürfen keine Blumen, Kerzenständer etc. abgelegt werden. Das Anbringen einer kleinen Blumenvase an der Tür der Aschenstätte in der Urnenmauer ist zulässig.

(3) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 2 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des § 16 Abs. (2) fürvertretbar hält.

§ 18 Errichten und Ändern von Grabmalen(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vor-haben der gültigen Friedhofssatzung entspricht.(2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grund-riss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materi-als und seiner Bearbeitung.

(3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollstän-digen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofs-verwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf eines Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwal-tung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofs-satzung bestätigt.(4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Ein-reichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.

§ 19 Standsicherheit der GrabmaleDie Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öff-nen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken kön-nen. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

§ 20 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dau-ernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprü-fen oder überprüfen zu lassen, und zwar in derRegel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -.Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat, bei Wahl- und Urnen-wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte (§ 14)(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.(3) Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kos-ten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht inner-halb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen.Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren.§ 21 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.

§ 21 Entfernen von Grabmalen(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grab-male nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten und nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschä-digungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über. Sofern Grab-stätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.VII. Herrichten und Pflege der Grabstätten

§ 22 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 16 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt ent-sprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihengrab-stätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG) bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsbe-rechtigte verantwortlich.(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstät-ten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.

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Hagenbach - 13 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

(4) Alle Grabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden.(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtneri-schen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.(6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämp-fungsmitteln ist nicht gestattet.

§ 23 Bepflanzung, GrababdeckungGrababdeckungen sind zulässig. Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Restfläche bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher.

§ 24 Vernachlässigte Grabstätten(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsver-waltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weite-res zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte.VIII. Leichenhalle

§ 25 Benutzen der Leichenhalle(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen und Urnen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsver-waltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hier-für bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.(3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmun-gen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden.Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.IX. Schlussvorschriften

§ 26 Alte Rechte(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.(2) Im Übrigen gilt diese Satzung.

§ 27 HaftungDie Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungs-widrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Ein-richtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.

§ 28 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. den Friedhof entgegen den Bestimmungen des § 4 betritt,2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend

verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),

3. gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 3, Satz 1 verstößt,4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung

ausübt (§ 6 Abs. 1),5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht

einhält (§ 17 Abs. 2),7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder

Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattun-gen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 18 Abs. 1 und 3),

8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 21 Abs. 1),

9. Grabmale und Grabausstattung nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 19, 20 und 21),

10. Pflanzenschutzmittel und Unkrautbekämpfungsmittel verwen-det (§ 22, Abs. 6)

11. Grabstätten nicht oder entgegen §§ 23 und 24 bepflanzt,12. Grabstätten vernachlässigt (§ 24),13. die Leichenhalle entgegen § 25 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwen-dung.

§ 29 GebührenFür die Benutzung des von der Ortsgemeinde verwalteten Fried-hofs und seiner Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

§ 30 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 16.06.2015 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Neuburg am Rhein, 16.05.2017gez. Hermann KnaußOrtsbürgermeisterHinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet

oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-ten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hagenbach, 16.05.2017Verbandsgemeindeverwaltunggez. Reinhard ScherrerBürgermeister

◗ Startschuss für 800-Jahr-Feier!

Die Gemeinde lädt alle interessierten Bürger/innen, Vereinsvertreter/innen und alle, die sich mit ihren Ideen einbringen möchten, zur Auftaktveranstaltung für die bevorstehende 800-Jahr-Feier im Jahr 2019 ganz herzlich ein. Die Veranstaltung findet statt: Am Dienstag, 30. Mai 2017 um 20.00 Uhr im Ratssaal. Die Gemeinde freut sich darauf viele Ideen/Anregungen aus der Bevölkerung zu erhalten.

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Hagenbach - 14 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

◗ Epple-Strandreinigung

Die Arbeiten auf dem Wasser übernahm unsere Feuerwehr mit ihrem Boot.

Zahlreiche Helferinnen und Helfer fanden sich ein.

◗ Begegnungstreffen für Flüchtlinge und Helfer in NeuburgDie ehrenamtlichen Neuburger-Helfer laden Sie herzlich zu unse-rem Begegnungstreffen ein, das jeden Donnerstag ab 18:00 Uhr im „Ratssaal“, Rathaus, 1. Stock in Neuburg stattfindet. Unser Anlie-gen ist es, etwas zum Gelingen der Integration beizutragen. Dafür engagieren wir uns und bitten um Eure Unterstützung. Die Helfen-den gehen keine Verpflichtung ein, es hilft jede Stunde. Bei die-sem Treffen unterstützen wir u.a. Hilfesuchende bei behördlichen Angelegenheiten, wir helfen beim Erlernen der deutschen Spra-che, mit Schülern üben wir Englisch und helfen bei den Hausauf-gaben. Diese Unterstützung ist auch außerhalb der wöchentlichen Treffen möglich. Gerne nehmen wir auch Sach- und Geldspenden entgegen. Sachspenden aber bitte immer donnerstags erst beim Begegnungstreffen anmelden. Spendenkonto: Prot. Kirchenge-meinde Neuburg, Sparkasse Germersheim-Kandel, IBAN DE49 548 514 40 1000 131 712. Verwendungszweck: „Flüchtlingsarbeit-Begegnungstreffen“. Wir freuen uns auf Sie.

Seniorenteam der Ortsgemeinde Neuburg Für die individuelle Terminvereinbarung

können Sie die Seniorenbeauftragten Arnika Eck, Tel. 3732 und Gerlinde Martus, Tel. 4860

unter ihren priv. Telefon-Nummern sowie unter der E-Mail Adresse: [email protected]

erreichen. Darüber sind die Seniorenbeauftragten im Rahmen des Bürgerverein-Cafés an jedem 2. Mittwoch eines Monats

(außer Juli und August) von 15 Uhr bis 18 Uhr im Bürgerhaus erreichbar.

ScHEIBENHARDT

Ortsbürgermeister Edwin DieselSprechzeiten im Bürgerhaus, Hasenweg 11:

Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr, Telefon: 0 72 77 / 3 27E-Mail: [email protected]

◗ Herzlich willkommen in Scheibenhard(t) zum 22. dt./fr. Brückenfest am 10. und 11.06.2017

Am Samstag, dem 10. Juni 2017 und am Sonntag, dem 11. Juni 2017 fei-ern wir in Scheibenhard(t) diesseits und jenseits der Lauter das völkerver-bindende „22. deutsch-französische Brückenfest/Fête du pont“. Nicht nur in

unserer Region, sondern auch weit über die Landesgrenzen hin-aus, ist diese Veranstaltung mittlerweile zu einem festen Bestand-teil des kulturellen Veranstaltungskalenders geworden. Zu diesem kulinarischen und musikalischen „Brückenschlag über die Gren-zen“ laden wir alle aus nah und fern herzlich ein. Von diesem Fest gingen bereits viele positive Impulse für das Zusammenwachsen Europas im Kleinen aus - und so soll es auch diesmal wieder beim Brückenfest werden. Als im Jahre 1996 das erste Brückenfest eröffnet wurde, konnte niemand ahnen, zu welchem Publikums-magnet sich dieses Fest innerhalb kürzester Zeit entwickeln wird. Mittlerweile kommen Besucher nicht nur aus dem Elsass, der Pfalz und aus Baden zum Brückenfest, sondern auch von weit über diesen Grenzen hinaus. Das Fest wird am Samstag, dem 10. Juni 2017 um 16:00 Uhr durch die beiden Bürgermeister Edwin Die-sel und Francis Joerger offiziell eröffnet. Als eines der Highlights in diesem Jahr gilt der Auftritt der Band „Saftwerk“, die auf der Bühne im deutschen Teil auftreten wird. Sowohl junge, als auch junggebliebene Besucher werden sich die Songs zu Gemüte führen können, eventuell dazu singen oder tanzen oder bei pfälzer- und französischem Essen, einem guten Wein oder Bier auch nur ein-fach zuhören. Ab 20:00 Uhr heißt es „Bühne frei für Saftwerk“. Das Programm von „Saftwerk“ ist eine Reise durch die Geschichte des Deutsch-Rocks und umfasst die komplette Bannbreite mit Titeln von Herbert Grönemeyer, Rio Reiser, Klaus Lage, Achim Reichel, den Songs der Neuen Deutschen Welle, aber auch neuere Interpre-ten aktueller Chartstürmer wie Laith Al-Deen, Söhne Mannheims oder Juli, für jeden Geschmack ist das passende dabei. Auch die härtere Gangart im Stile der Ärzte, den Toten Hosen, Oompgh oder Rammstein ist im Programm zu finden. Kurzum: Für jeden Geschmack ist das Passende dabei. Ein geballte Ladung Party, die zum Mitmachen, Mitsingen und Mittanzen animiert. Auf der Bühne im elsässischen Teil wird ab 17:30 Uhr die Gruppe „Happaranka“ aus dem Elsass mit böhmischer Blasmusik für Stimmung sorgen. Ab 21:00 Uhr sorgt die Band „Les Megaboys“ für Stimmung. Ihr Repertoire ist breit gefächert von Hits der 80er Jahre bis heute. Der Sonntag beginnt um 10:00 Uhr mit einem gemeinsamen Festgottesdienst auf der Lauterbrücke, der durch Alphornbläser eingeleitet wird. Am Nachmittag sorgen Musikvereine aus der Umgebung für Unterhaltung. Auf der Bühne im Elsass werden die Musikfreunde aus Lauterbourg „Les Joyeux Lurons“ ab 15:00 Uhr für Stimmung, Unterhaltung und gute Laune sorgen. Ab 15:30 Uhr heißt es dann im pfälzischen Teil Bühne frei für den Auftritt der „Pälzer Helde“, die in der Vergangenheit schon des Öfteren die Besucher beim Brückenfest mit ihren selbst getexteten Songs begeisterten. Die „Pälzer Helde“ veredeln die alten „Van de Palz“-Klassiker mit noch mehr Rock ’n‘ Roll, fetten Grooves und neuem, faszinierendem Satzgesang. „Van de Palz haben selten so gegroovt wie jetzt als Pälzer Helde“. Selbst Skeptiker überzeugt der neue satte Groove, den die „Pälzer Helde“ auf die Bühne brettern. Die Scheibenhard(t)er Vereine sind mit ihren bekannten kulinarischen Spezialitäten aus Küche und Keller bestens auf den Besucher-ansturm vorbereitet. Zahlreiche Stände säumen die Straße auf beiden Seiten der Lauter und laden zum Verweilen, Probieren, Genießen und zum Kaufen ein.

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Hagenbach - 15 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

ProgrammübersichtSamstag, 10.06.201716:00 Uhr Offizielle Eröffnung durch die beiden Bürgermeister Edwin Diesel und Francis Joerger17:30 Uhr „Happaranka“ - böhmische Blasmusik, Bühne Elsass 20:00 Uhr „Saftwerk“ - Deutschrock von Rammstein bis Gröne-meyer, Bühne Pfalz21:00 Uhr „Les Megaboys“- 80 er Jahre Hits bis heute, und die Party geht los, Bühne ElsassSonntag, 11.06.201710:00 Uhr Festgottesdienst auf der Lauterbrücke mit den Alp-hornbläsern11:00 Uhr Spielgemeinschaft der Musikvereine Freckenfeld/Büchelberg, Bühne Pfalz15:00 Uhr „Les Joyeux Lurons“, Bühne Elsass15:30 Uhr „Pälzer Helde“ Rock auf pfälzisch, Bühne Pfalz

Seniorenbeirat der Ortsgemeinde Scheibenhardt Internet: www.seniorenbeirat.scheibenhardt.de

E-Mail: [email protected]: 07277 / 7969029

NICHTAMTLICHER TEIL

Aus der wird berichtet VGHAGENBACH

Kirchliche Nachrichten

◗ Katholische Pfarrei hl. christophorusSt. michael HagenbachDonnerstag, 25.05.2017 - Christi Himmelfahrt09:30 Uhr Eucharistiefeier mit Dankprozession; mitgestaltet vom Kirchenchor, anschließend Pfarrfest.Samstag, 27.05.2017 - 7. Sonntag der Osterzeit18:30 Uhr EucharistiefeierFreitag, 02.06.201718:30 Uhr hl. MesseKirchenchorprobeMittwochs, 20:00 UhrRosenkranzgebetSonntag - Donnerstag, 18:00 UhrJeden 1. + 3. Montag im Monat für die Verstorbenen der GemeindeKath. BüchereiDienstag, 16:00 Uhr - 18:00 UhrDonnerstag, 16:00 - 19:00 Uhr

St. Bartholomäus Berg/St. Remigius NeuburgSonntag, 28.05.2017 - 7. Sonntag der OsterzeitBerg09:00 Uhr EucharistiefeierMittwoch, 31.05.2017Berg18:30 Uhr hl. MesseÖffnungszeiten der kath. BüchereiDonnerstag, 16:00 Uhr - 18:00 UhrSprechzeiten Joachim SchaarschmidtJederzeit nach Vereinbarung

St. ludwig ScheibenhardtSonntag, 28.05.2017 - 7. Sonntag der Osterzeit10:30 Uhr EucharistiefeierKatholische FrauengemeinschaftDienstags, 19:30 Uhr im BürgerstübchenSprechzeiten Joachim SchaarschmidtJederzeit nach Vereinbarung

KontaktKath. Pfarrei hl. Christophorus76744 Wörth, Mozartstraße 19, Telefonnummer 07271/6888,[email protected] PfarrerPfarrer Fredi Bernatz, Telefonnummer 07271/41732,[email protected] Alexander Pommerening, Telefonnummer 0179/4907961, [email protected] Schaarschmidt, Telefonnummer 0151/14879858,joachim.schaarschmidt@bistum-speyer.deGemeindereferentHans-Werner Schottmüller, Telefonnummer 07271/6888, [email protected] Seelsorger sind auch über das Zentrale Pfarrbüro erreichbarSekretärinnenNadine Bauer, Hildegard Dantes und Ursula MühlbergerÖffnungszeiten im Zentralen PfarrbüroMozartstraße 19, 76744 Wörth, Telefonnummer 07271/6888Montag, 09:00 Uhr - 11:30 UhrDienstag, 15:00 Uhr - 17:30 UhrMittwoch, 09:00 Uhr - 11:30 UhrDonnerstag - geschlossenFreitag, 09:00 Uhr - 11:30 UhrKontaktzeiten in den einzelnen GemeindenSt. Bartholomäus BergKath. Öff. Bücherei, Ludwigstraße 50Mittwoch, 17:00 Uhr - 18:00 UhrSt. Laurentius BüchelbergPfarrhaus, Dorfbrunnenstraße 37Dienstag, 14:00 Uhr - 15:00 UhrSt. Michael HagenbachPfarrhaus, Ludwigstraße 13Dienstag, 15:30 Uhr - 18:00 UhrTelefonische Erreichbarkeit während der Kontaktzeiten in Berg, Büchelberg und Hagenbach0151/14879619Mariä Himmelfahrt MaximiliansauPfarrhaus, Cany-Barville-Straße 7Donnerstag, 15:00 Uhr - 18:00 UhrTelefonnummer 07271/41732

◗ Prot. Auferstehungskirchengemeinde HagenbachRückblick Sommerfest im KirchgartenNachdem der Aufbau buchstäblich ins Wasser fiel, konnten wir am Sonntag, dem 21. Mai 2017, bei sonnigem Wetter und angenehmen Temperaturen unser diesjähriges Sommerfest im Kirchgarten feiern. Der Tag startete mit einem Festgottesdienst unter Beteili-gung des Katholischen Kirchenchores und einer Dialogpredigt von Pfarrer Andreas Pfautsch und Pfarrer Walter Riegel. Passend zum 500-jährigen Reformationsjubiläum machten sich beide Gedanken um die Ökumene und das Verhältnis zwischen unseren beiden gro-ßen Kirchen. Sie erinnerten daran, was Luther damals bewirkt hat und was er wohl heute tun würde, um seine Kirche zu erneuern.Die Gottesdienstteilnehmer waren eingeladen, eigene Thesen selbst zu formulieren, welche an einer Kopie der originalen Thesentür angeheftet wurden und zum Nach- und Umdenken anregen. Hof-fentlich wird einiges davon umgesetzt.

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Hagenbach - 16 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Nach dem Gottesdienst gab es leckeres Mittagessen, Kaffee und Kuchen, sowie das berühmte „Lutherbier“. Am Nachmittag folgte dann ein buntes Programm. Den Auftakt machte das Jugendor-chester des Musikvereins Rheingold unter Leitung von Stefan Mußler. Einen großen Besucherandrang gab es bei den bunten Tanzgruppen von Martina´s Tanzwelt. Ein besonderer Höhepunkt war der musikalische Beitrag von Heidrun Paulus und Stefan Volz, welche u.a. Klezmer-Musik sowie die Filmmusik von James Bond darboten. Es folgten die Frauen der katholischen Frauengemeinschaft, die mit viel Esprit die Sonne in die Herzen der Zuhörer sangen.

Schon fast traditionell gestalteten die Vorstadtmusikanten aus Neuburg den Abschluss des Programms mit einem bunten Strauß Musik. Die Kinder durften am Stand der ökumenischen Kinderkir-che Malen und Basteln. Es war ein schöner und ausgefüllter Tag und wir bedanken uns bei allen Helfern, Besuchern, Sponsoren und Mitwirkenden.Insbesondere gilt unser Dank den aktiven Teilnehmern: Dem Katholischen Kirchenchor unter Leitung von Georg Hepp sowie Michael Winter an der Orgel, der Jugendkapelle vom Musikverein Rheingold, den Tanzgruppen von Martina´s Tanzwelt, Heidrun Pau-lus und Stephan Volz, den Frauen von der KfD, den Vorstadtmu-sikanten aus Neuburg, sowie dem Deutschkurs von Bettina Eign.

Ebenso bedanken wir uns bei allen Sponsoren: Bei der Fa. Barta Rohrreinigung, Fa. Ebso Maschinen- und Apparatebau GmbH, Geranien Endisch, Fa. Hutter Heizungsbau GmbH, Optik Jöckle, LVM Versicherungsagentur C. Völker, Marien-Apotheke, Bäckerei La Minzbrück, Palatinum Landschafts- und Gartendesign, Schrei-nerei Schof, Sparkasse Germersheim-Kandel, VR-Bank Südpfalz, sowie Maler U. Zinser. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Die Protestantische Auferstehungskirchengemeinde liegt nicht im Zentrum von Hagenbach, aber wir haben ein offenes Herz und ein offenes Haus für die Menschen hier in Hagenbach. Das Presby-terium der Protestantischen Auferstehungsgemeinde freut sich, wenn es Ihnen auf unserem Fest gefallen hat und wir hoffen, Sie auch im nächsten Jahr wieder beim „Sommerfest im Kirchgarten“ begrüßen zu können - oder vielleicht auch vorher schon - z.B. in einem Gottesdienst.

GottesdiensteSonntag, 28. Mai 201710:15 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Trauth

PresbyteriumDonnerstag, 1. Juni 201719:30 Uhr Öffentliche Sitzung des Presbyteriums im Prot. Gemein-dezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1.

BesuchsdienstkreisDienstag, 30. Mai 201715:30 Uhr Treffen des Besuchsdienstkreises, Prot. Gemeindezent-rum, Konrad-Adenauer-Ring 1.KrabblerOb groß oder klein, wir laden alle Babys, Kleinkinder und wer-dende Mamis recht herzlich ein. Wir sind eine Still- bzw. Krabbel-gruppe die immer montags, außer an Feiertagen, von 10:15 Uhr bis 12:00 Uhr stattfindet. Kommt doch mal vorbei und schnuppert rein. Liebe Grüße, die Krabbler. Ansprechpartnerin Nadine Keller, Tel. 0174/1657460.Meditation mit Klaus BeckerImmer montags, außer an Feiertagen, von 19:30 Uhr - 20:30 Uhr im Prot. Gemeindezentrum Hagenbach, Konrad-Adenauer-Ring 1.Aktiv ab 50Montags und donnerstags - Nordic Walking. 09:00 Uhr Treffen zum „Nordic Walking“ im Rahmen von „Aktiv ab 50“, Treffpunkt: Parkplatz Lauftreff.Sport für ÄltereWo: Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1. Wann: Jeden Mittwoch von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr, außer an Feiertagen. Leitung: Ursula Stumpf, Tel. 07273 / 949346.FranzösischunterrichtDonnerstag, 1. Juni 2017 um 19:00 Uhr - 20:30 Uhr. Französisch mit Herrn Couillec, im Prot. Gemeindezentrum. Dieser Kurs bie-tet interessierten Teilnehmern mit Vorkenntnissen die Möglichkeit mit der französischen Sprache vertraut zu werden und im Bezug auf die Alltagssituationen in Frankreich praktische Fertigkeiten zu erlernen. Dabei wird die Sprachvermittlung durch ein Lehrbuch unterstützt.SelbstverteidigungskurseFreitag, 26. Mai 2017 von 18:30 Uhr - 20:30 Uhr. 14-tägig im Prot. Gemeindezentrum Konrad-Adenauer-Ring 1. Trainer: Frank Reiß, Tel. 07273/3268. Nähere Auskünfte: Herr Dieterich, Tel. 07273/1529 ab 20:00 Uhr oder [email protected]ür Kinder ab 6 JahrenFreitag, 26. Mai 2017 von 17:15 Uhr - 18:30 Uhr, 14-tägig im Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1. Kursgebühr 20 Euro.Nähere Auskünfte: Herr Reiß, Tel. 07273/3268 oder [email protected]ühstückFreitag, dem 9. Juni 2017, Frauenfrühstück um 09:30 Uhr im Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1, Voranmeldungen bei Frau Groß, Tel. 3133.Sprechzeiten im PfarrbüroBürozeiten in Wörth, Ottstr. 16: dienstags und donnerstags von 08:15 Uhr - 12:30 Uhr, Pfarrer Andreas Pfautsch, Tel. 07271 / 79311.Wochenspruch für diese WocheChristus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32

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Hagenbach - 17 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

◗ Prot. Kirchengemeinde Neuburg, Berg und ScheibenhardtGottesdiensteSonntag, 28. Mai 2017Neuburg:09:30 Uhr Gottesdienst mit Taufen von Leonardo und Maximilian Re Söhne von Alberto und Ina Katharina Re geb. Toth, Pfr. Schwarz. Der Segen des dreieinigen Gottes möge die Familie auf Ihrem gemeinsamen Lebensweg begleiten.Berg:10:30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Schwarz. Durch die Taufe in Neu-burg kann sich der Beginn des Gottesdienstes um ein paar Minuten verspäten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Danke.Neuburg:Dienstag, 30. Mai 201718:30 Uhr Ökumen. Gottesdienst mit Pfr. Schwarz und Pastoralre-ferent Schaarschmidt, Ev. Kirche.Berg:Mittwoch, 31. Mai 201718:30 Uhr Ökumen. Gottesdienst mit Pfr. Schwarz und Pastoralre-ferent Schaarschmidt, Ev. Gemeindezentrum.Nächster KindergottesdienstSonntag, 11. Juni 201710:30 Uhr Kindergottesdienst im Ev. Gemeindezentrum Neuburg, Dammstr. 3.

Der FreitagAm Freitag, dem 2. Juni 2017, ist endlich wieder „Der Freitag“ für Grundschulkids. Wer zwischen 6 und 10 Jahre alt ist und Lust auf Spiele und Geschichten hat, ist von 16:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr im Ev. Gemeindezentrum, Dammstraße 3, herzlich willkommen.

Neue Präparanden - AnmeldeabendeDie Präparanden- bzw. Konfirmandenzeit beginnt in der Regel in dem Jahr, in dem ein Kind 12 Jahre alt wird und endet in dem Jahr, in dem es seinen 14. Geburtstag feiert. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation 2019 sind also alle eingeladen, die jetzt die 6. Klasse besuchen. Auch wer noch nicht getauft ist, kann mit dem Unter-richt beginnen und sich in der Zeit bis zur Konfirmation hoffentlich

für die Taufe entscheiden. Zum ersten Kennenlernen und für wei-tere Absprachen finden zwei Anmeldeabende statt: Die Neuburger Gruppe am Dienstag, dem 13. Juni 2017 um 19:00 Uhr im Prot. Gemeindezentrum Neuburg, Dammstraße 3. Die Berger Gruppe mit Scheibenhardt und ggf. Lauterbourg am Mittwoch, dem 14. Juni 2017 um 20:00 Uhr ins Ev. Gemeindezentrum Berg, Körner-straße 2.Krabbelgruppe BergBis auf weiteres pausiert die Krabbelgruppe. Interessierte Müt-ter für einen Neustart sind herzlich willkommen. Nähere Infos im Pfarramt.Falls jemand von Berg gerne nach Neuburg zur Krabbelgruppe kommen möchte, es sind alle herzlich willkommen.Krabbelgruppe NeuburgDonnerstags treffen wir uns von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr zum Sin-gen und Spielen im Ev. Gemeindezentrum, Dammstr. 3.GemeindefestDieses Jahr feiern wir unser Gemeindefest am Sonntag, dem 25. Juni 2017. Wie immer beginnen wir mit einem Festgottesdienst um 14:00 Uhr in der Neuburger Kirche, der wieder als Partner-schaftsgottesdienst gestaltet werden wird. Danach gibt es um den Schiffermast und im Bürgerhaus Kaffee und Kuchen und ein bun-tes Programm für Kinder.Bitte merken Sie sich den Termin schon einmal vor und - wenn Sie können - unterstützen Sie uns mit einem Kuchen.

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Ein PROSIT auf unsere Gemeinde!Der Erlös des Bierverkaufs wird ausschließlich für unsere Gemeinde-arbeit verwendet.

Luther-BierPassend zum Reformationsjubiläum bieten wir Ihnen ein eigens gebrautes dunkles Bier, mit dem Sie zu diesem Anlass und zum Wohl unserer Gemeinde anstoßen können. Das Bier ist garantiert nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut und der Erlös aus dem Bierverkauf wird ausschließlich für unsere Gemeindearbeit verwendet. Also: Ein Prost auf unsere Gemeinde. Es gibt das Bier nach den Gottesdiensten in der Neuburger Kirche, zu den Öffnungszeiten im Gemeindebüro und nach Absprache auch direkt beim Pfarrer. So lange der Vorrat reicht.

DiakonievereinBei Fragen über die Sozialstation oder den Diakonieverein wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Marliese Ertel, Tel. 07273/1361.

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Hagenbach - 18 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Öffnungszeiten und Telefonnummern Pfarrbüro NeuburgDas Pfarramt ist immer montags und mittwochs von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr besetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist Pfarrer H. Schwarz auch unter der Telefonnummer 07273/1200 zu errei-chen. Im Internet finden Sie uns unter der Adresse: www.Kirche-Neuburg.deWochenspruch, der uns diese Woche begleitet: ExaudiChristus spricht. Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32

◗ Neuapostolische Gemeinde HagenbachSonntag, 28. Mai 201709:30 Uhr GottesdienstMontag, 29. Mai 201720:00 Uhr örtliche ChorprobeMittwoch, 31. Mai 201720:00 Uhr GottesdienstDie Veranstaltungen finden, wenn nichts anderes bestimmt ist, im Kirchengebäude, Erzbergerstr. 2 d, 76767 Hagenbach statt. Wei-tere Informationen über die Homepage: www.nak-rheinland-pfalz.de oder www.nak-neustadt.de. Gäste sind jederzeit herzlich will-kommen.

Aus wird berichtet BERG

◗ Ehrentafel des AltersHerzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!27.05.2017 Heinrich Windelschmidt, 70. Geburtstag

Die Ortsgemeinde Berg und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.

◗ VeranstaltungenJuni 201704.06.2017 und 05.06.2017Bootsfest10.06.2017S´Feschdl - IG Jugend16.06.2017 bis 18.06.2017Jubiläum 35 Jahre Partnerschaft Vordernberg25.06.2017 bis 26.06.2017Fischerfest - ASV 

Vereine

◗ Angelsportverein Berg

Der Tauchclub Atlantis Kandel e.V. hat wieder ein-mal mit dem Angelsportverein Berg eine Seereini-gungsaktion in unserem Vereinsgewässer in Berg durchgeführt. Zwischen beiden Vereinen besteht eine langjährige Freundschaft und Kooperation von der beide Vereine profitieren. Über die Jahre

konnte der Tauchclub Atlantis einen Beitrag zur Steigerung der Sauberkeit im See leisten und die Taucher des TCA hatten die Gelegenheit in dem See den ein oder anderen Tauchgang durch-zuführen, welches zur Sicherheit und Routine der Sporttaucher beiträgt. Der Tauchclub Atlantis schätzt nach eigener Aussage die Freundschaft beider Vereine sehr, wie wir auch, es ist leider nicht die Regel, dass es Angler und Taucher schaffen miteinander auszukommen, die Zusammenarbeit wird gepflegt und alle sind zufrieden was hier gemeinsam erreicht wurde. Bei der Seereini-gungsaktion konnten sie auch den Taucher-Nachwuchs offiziell in die Gemeinschaft der Taucher aufnehmen, „Neptun“ höchstper-sönlich nahm die neuen Vereinsmitglieder in sein Reich auf.

◗ Bootsclub Berg e.V.Übungsfahrt

Wie auch schon in den vergangenen zwei Jahren veranstaltete der BCB auch in diesem Jahr Anfang Mai eine einwöchige Übungsfahrt an die Soca in Slowenien. Nach der Ankunft bot sich den sechs Teilnehmern genügend Zeit, um die Umgebung um Cezsoca zu erkunden. Am Sonntag Abend fand das

erstes Treffen in der Kajakschule statt. Hier wurden die Teilneh-mer auf die unterschiedlichen Kurse verteilt. Es gab ein erfreu-tes Wiedersehen mit den bekannten Kajaklehrern. In unserer Gruppe waren in diesem Jahr zwei Neulinge dabei, alle anderen waren bereits mehrjährige Soca-Paddler. Am Montag morgen wurde an der Paddelschule das Equipment ausgesucht und die Wildwasserkajaks auf die jeweiligen Paddler eingestellt - für die langjährigen Soca-Paddler bereits Routine. Die Soca führte in die-sem Jahr, bedingt durch starke Regenfälle, sehr viel Wasser, so dass die Wasserbedingungen für die Fortgeschrittenen optimal waren, während die Anfänger mit dem starken Wasserdruck zu kämpfen hatten. Für die Erfahrenen ging es somit am ersten Tag direkt auf die sogenannte Panoramastrecke - normalerweise eine relativ einfache Wildwasserstrecke, die aber in diesem Jahr durch einen relativ hohen Wasserstand und eine große Durchflussmenge bereits mittleres Wildwasser führte. Am zweiten Tag ging es auf die Seilbahn-Strecke, die mittleres bis schweres Wildwasser bedeutete. Dann standen für den Rest der Woche diverse weitere Fahrten an, z.B. die Koritnica die schweres Wildwasser führte und die in ihrem Verlauf durch eine enge Klamm in der Soca mündet. Für die Anfänger ging es nach einer ausgiebigeren Theorieschu-lung zum Predil-See, um dort die Paddel-Techniken und das Ein- und Aussteigen in ein Wildwasserkajak auf ruhigem Gewässer zu erlernen. Am Dienstag und Mittwoch ging es dann auf den unteren Teil der Soca ab Kamno bis nach Tolmin, ein normalerweise ruhig fließender Flussabschnitt mit gelegentlichen Schwallstrecken - ideal um die auf dem See erlernten Techniken anzuwenden. Auch hier war durch den hohen Wasserstand bereits leichtes Wildwas-ser. Am vierten und fünften Tag wurde dann die Panoramastrecke befahren, die im Laufe der Woche immer weniger Wasserdruck hatte und für die Anfänger an den letzten beiden Tagen somit optimal war. Vielen Dank an die tolle Gemeinschaft der Teilneh-mer und auch Danke an das Team der Soca-Kajakschule - bis zum nächsten Jahr.

Bootsfest an PfingstenAm Pfingstsonntag, dem 4. Juni 2017 und Pfingstmontag, dem 5. Juni 2017, lädt Sie der Bootsclub Berg zum diesjährigen Bootsfest herzlich ein. Wie auch in den vergangenen Jahren bieten wir Ihnen kostenfrei geführte Paddeltouren von Berg bis nach Neuburg an. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Schwimmwesten werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Dafür bitte Sonntag bzw. Montag etwas Zeit und Geduld mitbringen und rechtzeitig anmelden. Auch für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. So sind neben Brat-wurst, Currywurst, Pommes, Steak, Wurstsalat und Gyros auch leckere Flammkuchen im Angebot. Weiterhin bieten wir Ihnen zur Mittagszeit Kaffee und Kuchen an. An beiden Festtagen können Sie ab 11:00 Uhr bei uns zum Frühschoppen einkehren. Auf Ihren Besuch freuen wir uns.

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Hagenbach - 19 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

◗ Bürgergemeinschaft „Dorfmitte“ Berg e.V.maiprogramm

Stammtisch am Freitag, dem 26. Mai 2017, 19:00 Uhr in den Braustuben. Zum letzten Termin im Wonnemonat Mai, dem Stamm-tisch in den Braustuben, lädt die

Bürgergemeinschaft ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Besuch eines Konzertes „Der klingende Turmberg“ des Polizeimusikkorps KarlsruheAm Sonntag, dem 16. Juli 2017 auf dem Turmberg in Karls-ruhe-Durlach. Der „Klingende Turmberg“ ist eine Konzertreihe, die 2017 zum 11. Mal durchgeführt wird. Das Konzert findet von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr auf der klei-nen Waldlichtung unmittelbar hinter dem Turmberg statt. Der Eintritt ist frei, die Besucher sitzen an Biertischen und die rusti-kale Verpflegung, Selbstbedienung, erfolgt durch die Freiwillige Feuerwehr Durlach.

Falls genügend Anmeldungen eingehen, wird ein Bus einge-setzt, der um 09:50 Uhr am „Postlädle“ in Berg abfährt. Ein Zustieg ist etwa um 10:00 Uhr in Hagenbach auf dem Rewe-Parkplatz möglich. Die Fahrtkosten betragen voraussichtlich maximal 15 € pro Kopf. Anmeldungen und Rückfragen an Uli Steinmann, Tel. 07273 / 2815. Selbstverständlich können auch Menschen, die auf einen Rolla-tor angewiesen sind, mitfahren. Die Bürgergemeinschaft und das Polizeimusikkorps freuen sich auch auf Mitfahrer aus der Verbandsgemeinde.

◗ Fc Berg 1920Spielbericht c-Jugend

FV Queichheim - SG Berg-Neuburg 2:3In seinem sensationellen Spiel, das nichts für schwache Nerven war, sicherte sich die C-Jugend der SG Berg-Neuburg die Vizemeis-terschaft in der 1. Kreisklasse. Beim direkten Konkurrenten um den zweiten Platz begann die Mannschaft zunächst nervös und ließ sich von

den körperlich zum Teil überlegenen und pfeilschnellen Stür-mern aus Queichheim beeindrucken. Wir kamen nur selten dazu selbst das Spiel zu machen. Den-noch blieb es zur Pause beim 0:0. Aus einer klaren Abseitspo-sition heraus entwickelte sich das nicht unverdiente 1:0 für den Gegner, der wenige Minuten später zum 2:0 nachlegte. Wer erwartete, dass unser Team nun einbrechen würde, sah sich getäuscht. Vorangetrieben von Kapitän Sören Fuchs und dem wie immer starken Robert Hakobayan bekamen wir immer besseren Zugriff auf das Spiel. Mit einem Doppelschlag innerhalb von 2 Minuten glich die Mannschaft durch Tore von Sören und Robert zunächst aus. Jetzt lieferten sich beide Teams in den verbleibenden 10 Minu-ten einen offenen Kampf.

Die Abwehr um Lula, Carlos, Lars, Soufiane und mit Tormann Kevin ließ hinten aber nichts mehr anbrennen. Und vorn gelang Robert in der Nachspielzeit nach einer feinen Einzelleistung noch der Siegtreffer. Das Spiel war gedreht. Mit vier Punkten Vorsprung auf Platz drei kann nun am letzten Spieltag nichts mehr passieren. Dann geht es zum Tabellenführer nach Maximiliansau. Bisher ist unser Team in der gesamten Runde noch ungeschlagen. Hoffen wir, dass diese Serie hält.Tore: Sören Fuchs, Robert Hakobayan, 2. Es spielten: Kevin Ansorge, Carlos Eisenbiegler, Lula Sartingen, Robert Hakobayan, Soufiane Boutahri, Marvin Hutzel, Fynn Zoller, Sven Stephany, Leon Pfirrmann, Sören Fuchs, Lars Stephany, Mika Beck, Philipp Schöck, Tarik Böhm, Ciwan Montagnard.

SpielergebnisseBerg - Hatzenbühl II 3:3B-Jgd Gäu - SG Berg / Neuburg 1:2C-Jgd Queichheim - SG Berg / Neuburg 2:3D-Jgd Neupotz / Leimersheim - SG Berg / Neuburg 12:0E-Jgd Berg - Hatzenbühl II 1:3F1-Jgd Wörth - SG Berg / Neuburg 10:1F2-Jgd Südpfalz II - SG Berg / Neuburg 5:4G-Jgd SG Berg / Neuburg - Hördt 3:3

Die nächsten SpieleFreitag, 26.05.2017G-Jgd SG Berg / Neuburg - Hatzenbühl 17:00 UhrE-Jgd Rheinzabern II - Berg 17:30 UhrB-Jgd Rheinzabern - SG Berg / Neuburg 19:00 UhrSamstag, 27.05.2017C-Jgd Maximiliansau / Wörth - SG Berg / Neuburg 15:00 UhrD-Jgd SG Berg / Neuburg - Bellheim II 16:30 UhrSonntag, 28.05.2017F1-Jgd Essingen - SG Berg / Neuburg 11:30 UhrNeuburg - Berg, Freundschaftsspiel, 17:00 UhrDonnerstag, 01.06.2017D-Jgd Hatzenbühl - SG Berg / Neuburg 18:30 Uhr

Impressum

Herausgeber: Reinhold Kuntz, Verbands- gemeindeverwaltung Hagenbach 76767 Hagenbach, Ludwigstr. 20Druck: Druckhaus WitticH KGVerlag: LiNUS WitticH Medien KGAnschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2

(industriepark Region trier, iRt)Verantwortlich:amtlicher Teil: Reinhold Kuntzübriger Teil: Dietmar Kaupp, VerlagsleiterAnzeigen: thomas Blees, Produktionsleiter

Erscheinungsweise: wöchentlichZustellung: Kostenlose Zustellung an alle

Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

Reklamationen tel. 06502 9147-335, -336, -713Zustellung: E-Mail: [email protected]

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei-genpreisliste. Für textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn-zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprü-che gegen den Verlag.

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Hagenbach - 20 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

◗ Freizeitsportverein 1976 Berg e.V.Erdbeerpflücken und Grillen am Häusel

Am Samstag, dem 3. Juni 2017 wollen wir zusam-men nach Offenbach zum Erdbeerpflücken fahren. Der Abschluss ist dann im FSV-Heim mit einem gemeinsamen Grillen geplant. Es sind alle Mitglie-der zur Teilnahme angesprochen. Wir freuen uns über jeden, der mitmacht. Abfahrt nach Offenbach um 14:00 Uhr am Parkplatz hinter der Gemein-

schaftshalle. Bitte eigene Behälter für die Erdbeeren mitbringen. Diese werden zu Beginn leer gewogen. Bezahlt wird dann, was im Behälter ist, nicht das im Magen. Für das gemeinsame Grillen am Häusel, so gegen 17:30 Uhr / 18:00 Uhr, bringt dann jeder sein eigenes Grillgut sowie Brot und Salat für das Buffet mit. Wenn möglich, sich dennoch bei Silvia Scherrer, Tel. 5136 anmelden, damit man etwas planen kann.

NachtwanderungAm Freitag, dem 30. Juni 2017 wollen wir uns am Häusel tref-fen und gemeinsam nach Neuburg laufen. Ziel ist das Galerie-Café Kessler. Hier warten Cocktails und eine Kleinigkeit zu Essen auf uns. Bitte bis zum 17. Juni 2017 bei Isabella Teletzky, Tel. 4582 anmelden.

FreizeitKidsBesuch der Fußballgolf-Anlage in Kandel am Sonntag, dem 18. Juni 2017. Nähere Infos und Absprache bei Isabella Ahmadi Nia, Tel. 5124.

◗ IG-Jugendraum Berg e.V.

Terminliste28. Mai 2017 - Vorstandssitzung, 18:30 Uhr10. Juni 2017 - s‘Feschdl, 12:00 Uhr

ÖffnungszeitenDer Jugendraum hat Montag, Donnerstag und Sonntag von 19:00 Uhr - 22:00 Uhr für Euch geöffnet. Alle Infos über uns findet Ihr auf unserer Homepage www.ig-jugendraum.de oder auf Facebook.

◗ KfD Berg SeniorenEinladung

Herzliche Einladung zu unserem nächsten Senio-rennachmittag am Mittwoch, dem 7. Juni 2017 um 14:30 Uhr im Kath. Pfarrheim. Willkommen sind

alle Senioren die Lust auf einen kurzweiligen Nachmittag haben.

Nachlese zu unserem HalbtagesausflugBei herrlichem Sonnenschein führte uns unsere diesjährige Mai-andacht ins Kloster Waghäusel mit der Wallfahrtskirche „Mutter mit dem gütigen Herzen“. Besonderen Dank an Herrn Pastoralre-ferent Schaarschmidt, der mit uns in der Wallfahrtskirche die Mai-andacht feierte. Zuvor begrüßte uns Bruder Stephan und erzählte uns die Geschichte des Klosters. Wir bestaunten nicht nur die Klosterkirche, sondern auch die neu renovierte Gartenanlage, die zum gemütlichen Verweilen einlud.Mit Kaffee und Kuchen und dem Segen Mariens gestärkt, machten wir uns auf den Weg nach Neupotz ins Anglerheim. Bei leckerem Fischessen und guten Gesprächen, ließen wir den wunderschönen Tag ausklingen.

Aus wird berichtet HAGENBACH

◗ Ehrentafel des AltersHerzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!28.05.2017 Werner Knappich, 70. Geburtstag01.06.2017 Horst Wollny, 80. GeburtstagDie Stadt Hagenbach und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.

◗ Diamantene HochzeitAm Samstag, dem 27. Mai 2017 feiern die Eheleute Frau Maria Eiwen und Herr Ortwin Eiwen, wohnhaft in Hagenbach, das Fest der diamantenen Hochzeit.Die Stadt Hagenbach und die Ver-bandsgemeinde gratulieren recht herzlich zum 60. Hochzeits-tag und wünschen für den weiteren Lebensweg alles Gute.

◗ Kindergarten RegenbogenHeilpädagogisches Reitprojekt

32 Kinder der Kindertagesstätte Regenbogen durften, verteilt auf 3 Vormittage, am pädago-gischen Reitprojekt bei Daniela Paul in Hagen-bach teilnehmen. Vor dem Highlight Reiten wurde den Kindern auch die Arbeit am Pferd, wie Striegeln, Hufeauskratzen usw. nahe

gebracht. Daniela gestaltete mit uns drei wunderschöne Tage, mit viel Humor und Einfühlungsvermögen. Nachdem die Kinder sehr viel Spaß mit den Pferden Moritz und Apollo hatten und sehr viel neue Eindrücke gewinnen konnten, wanderten sie mit ihren Erzie-herinnen fröhlich wieder in die KiTa zurück. Ein tolles Erlebnis für

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Hagenbach - 21 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

große und kleine Naturentdecker. Wir bedanken uns herzlich bei Daniela Paul für die schöne Zeit und freuen uns, wie immer, auf das nächste Jahr.

◗ VeranstaltungenJuni 201707.06.2017Pfälzerwald-Verein - Seniorenwanderung11.06.2017Pfälzerwald-Verein - Wanderung junger Familien11.06.2017Pfälzerwald-Verein - Monatswanderung17.06.2017Grillhütte - GV Frohsinn - Sängertreffen17.06.2017Hasenhütte - Pfälzerwald-Verein - Sommerfest18.06.2017Grillhütte - GV Frohsinn - Sängertreffen22.06.2017Kath. Frauengemeinschaft - Ausflug24.06.2017 und 25.06.2017Grillhütte - MV Rheingold - Sommerfest29.06.2017KUZ - DRK Blutspende30.06.2017beim OGV - GV Frohsinn - Abschlusssingstunde30.06.2017Kindergarten - Kindergarten Regenbogen - Kindergartenfest

Vereine

◗ Albgoischda HagenbachGuggehock und Aufstiegsfeier

War das ein schönes Wochenende. Angefangen hat es am Samstag, dem 20. Mai 2017, in Rastatt beim 3. Guggehock. Auf dem Marktplatz der Barockstadt haben die Notehopser Rastatt ein tolles Fest auf die Beine gestellt. Bei bestem Wetter haben wir dem Gug-

gehock noch die nötige gute Stimmung verliehen.

3. Guggehock in RastattAm Sonntag, dem 21.07.2017, ging es dann auf den Fußballplatz. Die 1. Mannschaft des SV SW Mühlburg durfte am vorletzten Spieltag ihre Meisterschaft und somit auch den Aufstieg in die Kreisklasse B klarmachen. Es gelang, sie gewannen ihr letztes Heimspiel mit 4:3. Da durften wir natürlich nicht fehlen, um die Feier und die Stimmung mit unserem Sound auf den Höhepunkt zu bringen. An dieser Stelle beglückwünschen wir noch einmal die 1. Mannschaft mit ihren Trainern Matthias Weber und Volker Vogel zum Aufstieg.

Aufstiegsfeier beim SV SW Mühlburg

Unsere Termine im Überblick17.06.2017 Grillfest, intern24.06.2017 Sotanos, Renningen12.08.2017 Sommerfest OGV, Hagenbach26.08.2017 10 Jahre Rhoirevoluzzer, Mainz02.09.2017 Gugg am Bach Vol. 8, Sulzbach

mitmachenWenn Du nicht nur zugucken sondern auch mitmachen willst, dann melde Dich ganz unverbindlich bei unserem 1. Vorstand Michael Jung, Tel. 0176 / 31563803 ab 15:30 Uhr, oder komm einfach in unserer Gesamtprobe vorbei. Egal ob Du Noten lesen kannst oder schon ein Instrument beherrschst, wir finden einen Platz für Dich in unserer Mitte und bringen Dir alles bei. www.albgoischda.de, www.facebook.com/albgoischda.

◗ In eigener Sache

Wenn Sie kein “Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Hagenbach”

bekommen haben ...

Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt

der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:

06502/9147-335, -336, -713 und -716.

Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:

[email protected]

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Hagenbach - 22 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

◗ Bürgerinitiative Hagenbach e.V.Gespräch mit Dr. Thomas Gebhart, MdBWir laden alle Mitglieder zu einem Gespräch mit Dr. Thomas Gebhart, MdB, zum Thema Verkehrssituation rund um Hagenbach und deren mögliche Weiterentwicklung in das Sportheim des SV Hagenbach am Dienstag, dem 6. Juni 2017 um 19:30 Uhr ein. Gäste sind herzlich willkommen. Über zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen.Weitere Informationen unter www.bi-hagenbach.de.

◗ Schachclub 1948 HagenbachSkatabend im Café Klöffer

Der nächste Skatabend des Schachclubs 1948 Hagenbach findet am Donnerstag, dem 1. Juni 2017 um 19:00 Uhr im Café Klöffer statt.

Alle Skatfreunde sind recht herzlich eingeladen.

◗ Seniorenzentrum ASB Hagenbach

Ausflug zum Obsthof ZapfDie Spargel- und Erdbeerzeit des Wonnemonats Mai wollten die Bewohnerinnen und Bewohner des Betreuten Wohnens in Hagen-bach gerne zu einem Schlemmer- und Einkaufsnachmittag beim Obsthof Zapf nutzen. So startete der ASB-Bus am Freitag, dem 12. Mai 2017 pünktlich mit altbewährter Unterstützung durch das Ehepaar Meyer, Doris Meyer vom Seniorenteam, am frühen Nach-mittag vom ASB-Seniorenzentrum aus in Richtung Kandel. Nach-dem das Frühlingswetter lange auf sich hatte warten lassen, war es endlich warm und sonnig geworden - allerdings wählten die Seniorinnen und Senioren wegen drohender Gewitterwolken doch den sicheren Platz im Inneren des Cafés, um nicht eventuell mit den schönen Tortenstücken ad hoc vor einem eventuellen Platz-regen fliehen zu müssen. Nachdem alle, mit Blick auf die Arbeit der Tortenbäcker, nach ihrem Gusto ausgiebig geschlemmt hat-ten, war noch ausreichend Zeit, in aller Ruhe das ansprechende

Sortiment des Obsthofes zu begutachten und entsprechend ein-zukaufen. Wider erwarten gab es nicht nur Spargel „satt“ sondern auch, dank hartnäckig frostiger Temperaturen reichlich verspätet, die allerersten Kisten hofeigener Erdbeeren. So konnten die Seni-orinnen und Senioren, reichlich mit Tüten bepackt, in der guten Stimmung eines schön verbrachten Nachmittags gut gelaunt die Heimreise nach Hagenbach antreten.

◗ Tennisverein Hagenbach 1975 e.V.Ergebnisse

Herren 60, 4er, A-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. - TC Kandel 1, 6:8Mädchen, U18, A-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - TC GW Münchweiler a.d. Rodalb 1, 14:0Mädchen, U18, C-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 2 - TC Erlenbach b. Kandel 1, 0:14

Gemischt, U12, A-KlasseTC Schwarz-Weiss 1896 Landau 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 1, 2:12Gemischt, U12, C-KlasseTV 1890 TA Rheinzabern 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 2, 0:14In Rheinzabern war unsere Mannschaft klar überlegen und hat alle Spiele sehr deutlich gewonnen. Glückwunsch. Es spielten: M. Stehle, P. Neff, L. Raveane und L. Hirsch.Herren 40, B-KlasseTC Rot-Weiss Annweiler 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 1 12:9Am 20.05.2017 unterlag unsere Mannschaft unglücklich nach zwei verlorenen Champions-Tie-Breaks beim TC Rot-Weiß Annweiler mit 9:12. Trotz deutlicher Überlegenheit in der LK-Wertung gegen-über unseren Spielern wurde die Partie erst im letzten Doppel ent-schieden. Danke an die Mannschaft für ihren tollen Einsatz und an die fairen und freundlichen Gastgeber.Herren 50, A-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - SG Römerberg/Heiligenstein 1, 21:0Herren 50, B-KlasseTC Bienwald Steinfeld 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 2, 11:10Am letzten Samstag ging es beim dritten Spiel in der Ak50-2 gegen Steinfeld. Nach nur zwei gewonnen Spielen von Jochen Ilz-höfer und Michael Oberfrank im Einzel, mussten, um einen Sieg zu erreichen, bei den drei anschließend zu spielenden Doppel alle gewonnen werden. Bei zwei, T. Hellmann/M. Oberfrank + U. Hellman/J. Ilzhöfer, ist die auch gelungen. S. Köpfer und S. Meyer mussten aber leider ihr Doppel an Steinfeld abgeben, sodass nach dem 4. Treffen gegeneinander der erste Sieg für Steinfeld einge-fahren werden konnte. Zum Einsatz kamen: S. Köpfer, T. Hellmann, U. Hellmann, J. Ilzhöfer, M. Oberfrank und S. Meyer.Damen 40, B-KlasseTC Limburgerhof 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 1. 12:9Bei unserem zweitem Auswärtsspiel in Limburgerhof gingen wir aus den Einzeln mit dem Zwischenstand von 6:6. Jetzt mussten noch 2 Doppel her, leider konnten wir nur in einem als Sieger vom Platz gehen. So endete die Partie 12:9 für Limburgerhof. Es spiel-ten: D. Schoof, C. Burkart, J. Schwarz, A. Lang, S. Hirsch, A. Derreth.Herren, B-KlasseTC Neuburg 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 1, 11:10Damen, B-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - SF 1967 TA Dierbach 1, 14:7Am Sonntag spielten wir gegen die eigentlich favorisierte Mann-schaft des SF 1967 TA Dierbach. Bei tollem Wetter konnten wir unerwartet 4 von 6 Einzel für uns entscheiden, sodass der Zwi-schenstand 8:4 lautete. Nachdem wir dann noch 2 von 3 Doppel gewinnen konnten, war der 3. Sieg der Saison perfekt und wir gewannen überglücklich mit 14:7.Es spielen: S. Grall, M. Lang, P. Neff, M. Gabriel, S. Gross, V. Schwarz.Damen, 4er, B-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 2 - TC Rülzheim 2, 14:0

Nächste SpieleFreitag, 26.05.2017, 15:30 UhrJungen, U15, B-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - TC Freckenfeld 1

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Hagenbach - 23 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Jungen, U15, C-KlasseTC 77 Jockgrim 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 2Mädchen, U15, A-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - TC Blau-Weis Herxheim 1Samstag, 27.05.2017, 09:00 UhrJungen, U18, A-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - TC Weiss-Rot 1897 Speyer 1Jungen, U18, C-KlasseTC Wörth am Rhein 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 2Mädchen, U18, A-KlasseTC Schwarz-Weiss 1896 Landau 1 - TV 1975 e.V. 1Gemischt, U9, PfalzligaTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - TC Rot-Weiss Neustadt 1Samstag, 27.05.2017, 13:30 UhrHerren, 40, B-KlasseTC Neuburg 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 1Herren, 50, B-KlasseTC Neuburg 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 2Damen, 40, B-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - TC Rot-Weiss Neustadt 3Sonntag, 28.05.2017, 10:00 UhrHerren, C-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 2 - TC Neuburg 2Herren, B-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - TC Neupotz 1Damen, B-KlasseTC Erlenbach b. Kandel 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 1Damen, 4er, B-KlasseTC Bienwald Schaidt 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 2Mittwoch, 31.05.2017, 15:00 UhrHerren 60, 4er, A-KlasseTV Hagenbach 1975 e.V. 1 - TC Bienwald Steinfeld 2Mittwoch, 31.05.2017, 16:00 UhrGemischt, U10, B-KlasseTC Erlenbach b. Kandel 1 - TV Hagenbach 1975 e.V. 1

◗ Turnverein Hagenbach 1902 e.V.Abteilung Handball

Sabine Hahn beendet Vorstandsarbeit der Abteilung HandballAm Freitag, dem 19.05.2017 bei der Jahresversamm-lung des TV Hagenbach verabschiedeten die Abtei-lungsleiter Handball, Jörg Will und Manfred Kersten,

die bisherige Abteilungsleiterin Fr. Sabine Hahn.Für die über 10-jährige Vorstandsarbeit hinter und vor dem Tor-netz dankten sie ihr mit einem Blumengebinde und einem Kuvert. Sabine leitete mit Herzblut und viel Gefühl das Vereinsgesche-hen: ob bei Spielfesten mit den Kleinsten der Handballabteilung, ob als Zeitnehmer oder beim Verkauf am Getränkeausschank am Faschingsdienstag. Sie hat an vielen Stellen ihren persönlichen Beitrag geleistet und sich immer voll und ganz eingebracht. Gerne wird sie weiterhin im Förderverein tätig sein und auch bei Fragen rund um dieHandballabteilung als Ansprechpartner zu verfügen stehen. Für die Zukunft wünschen wir Sabine alles Gute.

Aus wird berichtet NEUBURG

◗ VeranstaltungenJuni 201705.06.2017Gottesdienst im Grünen - Prot. Kirchengemeinde - Grillhütte14.06.2017Bürgercafé - Bürgerverein - Bürgerhaus15.06.2017Eltern-Kind-Turnier - Tennisclub - Tennisclub Sportgelände17.06.2017Silberkonfirmation - Prot. Kirchengemeinde - Prot. Kirche17.06.2017 und 18.06.2017Turnfest - Turnverein - Turnergarten23.06.2017 und 25.06.2017Ausflug - Tauchclub24.06.2017Spießbraten - GV Eintracht25.06.2017Gemeindefest - Prot. Kirchengemeinde - Bürgerhaus29.06.2017Blutspende - DRK - Bürgerhaus

Vereine

◗ Bürgerverein Neuburg e.V.VR-Bank übergibt Spende für Bürgerbus

Wir bedanken uns nochmals sehr herzlich für die Teilnahme von vielen Einzelspen-dern an der Crowd-Funding-Aktion mit der VR-Bank für unseren Bürgerbus. Insge-

samt spendeten eine große Zahl von Personen 1.715 Euro, die die VR-Bank mit 1.100 aufstockte. Insgesamt kamen somit 2.815 Euro zusammen, die den Eigenanteil für unseren Bus reduzierten.

Die VR-Bank beteiligt sich mit 1.100 Euro an der Gesamtsumme von 2.815 Euro der Crowd-Funding-Aktion für den Bürgerbus. V.l.: Ben Stoner, Arnika Eck, Jürgen Fritzsche, Hans Kirsch, VR-Bank, Gerlinde Martus, Ingo Hammann, Martina Leonhardi.

Insgesamt ermöglichten uns 18 Sponsoren und zwei Spender die Anschaffung des neuen Bürgerbusses Ford Transit Custom: Quarzwerke Lauter, Neuburg; Bronnert GmbH Haustechnik, Berg; Epos GmbH, N. + O. Zor, Wörth; Kuttler GmbH, Neuburg;Lions-Club, Wörth-Kandel; Autohaus Flick, M. Stuppert, Hagen-bach; Hotel-Restaurant Sonne, Neuburg;- Edeka Dietz, Hagenbach; Stadtbrauhaus, Hagenbach; MVG Vir-gulto, Raumausstattung, Wörth; Palatinum, Gartengestaltung, Hagenbach;Signal-Iduna, S. Pfirmann, Neuburg; Alleinunterhalter R. Ruppenthal, Neuburg;Holz Bumb GmbH, Karlsruhe;

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Hagenbach - 24 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Ökumenische Sozialstation, Wörth; Dr. K. Kupper, Zahnarzt, Neuburg; VMB Ingenieurbüro M. Beßler, Neuburg; Groke Türen, Hagenbach. Weitere Spender waren: Pfalzwerke, Ludwigshafen; Damm-Apotheke, Neuburg.

Ausflug mit dem Schoppebähnel amAnstelle dem letzten Kaffeeklatsch-Termin vor der Sommerpause fahren wir ins Blaue. Es geht mit dem Schoppebähnel durch Wald und Wiesen nach Bad Bergzabern. Abfahrt ist am Mittwoch, dem 14. Juni 2017 um 12:00 Uhr am Rathausplatz. In Bad Bergzabern ist Zeit zum bummeln, Eis essen oder Kaffee trinken. Die Rückkehr nach Neuburg wird gegen 20:00 Uhr sein. Der Fahrpreis beträgt 15 Euro. Es sind noch wenige Plätze frei. Anmeldungen bei Gerlinde Martus, Tel. 4860 oder Arnika Eck, Tel 3732.

Sputnik-Moment - „Die Chancen eines langen Lebens“, Filmabend mit ExpertendiskussionMittwoch, 31.05.2017, 18:00 Uhr, Stadthalle, KandelDer Bürgerverein und die Seniorenbeauftragten weisen auf einen Filmabend in Kandel mit anschließender Expertenrunde mit Dr. Heiner Geißler hin. „Sputnik-Moment“ ist ein Dokumentarfilm über die 30 gewonnenen Jahre an Lebenserwartung im höheren Alter. In der anschließenden Diskussion geht es um Rahmenbe-dingungen für ein gutes Leben im Alter in der Südpfalz und in der Pamina- Region. Anmeldungen bei der Kreisverwaltung, H. Nier, Tel. 07274 / 53-279, e-mail: [email protected] oder für einen Mitfahrdienst bei A. Eck, Tel. 3732.

◗ Förderverein Rheinaue-Museum Neuburg am RheinCrowdfunding „Eine Stimme für Neuburg“Das Crowdfunding Projekt, „Viele schaffen mehr“ des Förderver-eins Rheinaue-Museum gemeinsam mit der VR Bank Südpfalz läuft an. Da die Wiederinbetriebnahme der Ortsrufanlage einige Kosten verursacht, möchten wir mit diesem Betrag das gesamte Projekt, das von Ehrenamtlichen ausgeführt wird, unterstützen. Bei einer Spende von 10 € legt die VR–Bank 10 € drauf. Bei einer höheren Spende legt die VR-Bank auch nur 10 € drauf. Deshalb die Bitte: Lieber 5 mal 10 € spenden als einmalig 50 €. Die Spenden-seite befindet sich unter: https://vrbank-suedpfalz.viele-schaffen-mehr.de. Bitte unterstützen Sie uns. Vielen Dank.

◗ Fußballverein Neuburg 1923 e.V.Aktuelles

Vom 24.05. - 28.05.2017 findet die diesjährige Sportwoche auf dem Vereinsgelände des FV Neu-burg e.V. im Derrück statt.

Programm SportwocheFreitag: 19:00 Uhr Skat-Tunier,19:00 Uhr Einlagespiel AH FV Neuburg - SVO RheinzabernSamstag: 15:00 Uhr Spiel der E-Jugend, 16:00 Uhr AH-Turnier, 21:00 Uhr Konzert mit der Rockband AliveSonntag: 11:00 Uhr E-Jugend-Tunier, 17:00 Uhr Einlagespiel der Aktivität FV Neuburg - FC BergAn den Festtagen werden wir, wie jedes Jahr, verschiedene Getränke und Speisen angeboten. Der FV Neuburg e.V. freut sich auf Ihren Besuch.

AktivitätSpiele vom Sonntag, dem 21.05.2017:TuS Knittelsheim - FV Neuburg 4:3TuS Knittelsheim II-FV Neuburg II 3:1Jugend:E1: SVO Rheinzabern : FV Neuburg 8:3Torschützen: Florian, Louis, Justin. Es spielten: D. Newill, L. Reiter, J. Reither, T. Westermann, F. Muzaghi, J. Wiezorek, L. Reinhard, F. Dudenhöffer, M. Magenreuther.E2 Jugend:FV Neuburg 2 : FC Phönix Bellheim 2 11:0Torschützen: 4 x Filip, 2 x Felix, 2 x Luis, 1 x Juan, 1 x Khalil, 1 x Luca.

Es spielten: D. Newill, K. und J. Hanan, F. Gottschalk, L. Weiß, L. Hollmann, L. Reinhard und F. Hoff.Wenn Ihr Jahrgang 2006/2007/2008 seid und Lust auf Fußball habt, kommt doch einfach mal vorbei bei uns und macht ein Pro-betraining.Die Trainingszeiten der E-Jugend sind immer dienstags und frei-tags von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr auf dem Sportgelände des FV Neuburg.Fragen? B. Westermann: 0160 / 97600775 oder R. Reither: 0171 / 6540247.

◗ Surfclub Neuburg/Rhein e.V.Nächster TerminSamstag, 10. Juni 2017 ab 13:00 Uhr - Arbeitseinsatz an der Surf-bucht.

◗ Tennisclub Neuburg e.V.Deutlicher Sieg im Spiel gegen Singen B

Für die Neuburger Bouler verlief der zweite Spiel-tag bestens. Schnell entschieden war die erste Tripplette Stefan Zoller, Günther Schmitt, Wolfgang Pichler mit 13:1. Deutlich knapper ging es beim 13:12 von Wolfgang Seidelmann, Jim Cordell, Hol-ger Weimer zu. In der zweiten Runde spielten Wolf-

gang Seidelmann, Jim Cordell 13:10, Stefan Zoller, Holger Weimer 13:3 und Günther Schmitt, Wolfgang Pichler 13:0.Endergebnis: 5:0 Punkte und 65:26 Kugeln.Nächstes Heimspiel am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, 19:30 Uhr gegen Ettlingenweier A.

Aktiven Teams sehr erfolgreich - Jugendspiele vielen ins WasserGemischt U 10, B-Klasse, TC Landau - TC Neuburg II, ausgefallenMädchen U 15, C-Klasse, TC Kapellen Drusweiler - TC Neuburg I, ausgefallenC-Klasse, TC Neuburg II - TC Herxheim, ausgefallenJungen U 15, B-Klasse, TC Billigheim - TC Neuburg I, ausgefallenC–Klasse, TC Neuburg II - TC Jockgrim, ausgefallenGemischt U 12, C-Klasse, TC Neuburg II - TC Herxheim, 5:9Im Einzel konnte sich nur Victoria Scheid und im Doppel Robin Horn mit Leonie Pfirrmann durchsetzen. Weiter im Einsatz waren noch Finn Scheid und Lilly Reinhard. Kopf hoch, der nächste Sieg kommt bestimmt.Herren 50, B-Klasse, TC Neuburg - TC Mußbach, 18:3Damen, B-Klasse, TC Schaidt - TC Neuburg I, 2:12B-Klasse, TC Neuburg II - TC Herxheim, 9:5Herren, B-Klasse, TC Neuburg I - TC Hagenbach, 11:10B-Klasse, TC HSV Landau - TC Neuburg III, 7:7

Die weiteren SpieleFreitag, dem 26.05.2017, Spielbeginn 15:30 UhrMädchen U 15, C-Klasse, TC Neuburg I - TC SchaidtC-Klasse, TC Neuburg II - TC NeupotzJungen U 15, B-Klasse, TC Neuburg I - TC RheinzabernC-Klasse, TC Maximiliansau - TC Neuburg IISamstag, dem 27.05.2017, Spielbeginn 09:00 UhrJungen U 18, B-Klasse, TC Godramstein - TC NeuburgMädchen U 18, B-Klasse, TC Neuburg I - TC MaximilansauSamstag, dem 27.05.2017, Spielbeginn 13:30 UhrHerren 50, B-Klasse, TC Neuburg - TV HagenbachHerren 40, B-Klasse, TC Neuburg - TV HagenbachSonntag, dem 28.05.2017, Spielbeginn 10:00 UhrDamen, B-Klasse, TC Neuburg I - TC Kandel IB-Klasse, TC Neuburg II - TC OffenbachHerren, B-Klasse, TC Neuburg I - TC GodramsteinC-Klasse, TV Hagenbach - TC Neuburg IIB-Klasse, TC Leimersheim - TC Neuburg IIIÜber Pfingsten sind keine Medenrundenspiele angesetzt.

TerminankündigungAm Donnerstag, dem 15. Juni 2017 ab 14:00 Uhr findet das dies-jährige „Eltern - Kind - Turnier“ statt. Bitte Anmeldeschluss nicht vergessen.

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Hagenbach - 25 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

◗ Turnverein e.V. Neuburg

Termine

17. - 18.06.2017 Turnfest

Helferplan für‘s TurnfestIn der Vereinsturnhalle hängt bereits der Helferplan für das dies-jährige Turnfest am 17. und 18. Juni 2017 aus. Wer helfen möchte, kann sich ab sofort in den Plan eintragen oder sich telefonisch bei Marianne Weisenburger, Tel. 1354 melden.

TurnfestAm 17. und 18. Juni 2017 findet wieder das Vereinsturnfest rund um die Turnhalle statt. An dieser Stelle wird es in loser Folge Infor-mationen zu Programminhalten und Highlights geben. Am Sams-tag, dem 17. Juni 2017 wird wieder der „Kids-Cup“ ausgetragen. Mitmachen dürfen alle Jungs und Mädels, auch Nichtmitglieder, der Jahrgänge 2007-2012. Anmeldung ist ab 16:30 Uhr direkt vor Ort und dann geht es auch direkt los mit vielen lustigen Diszipli-nen, wie zum Beispiel Hockey oder Parkours-Lauf. Für jeden gibt es am Ende auch eine kleine Auszeichnung. Der Turnverein freut sich auf viele Teilnehmer.

Gerätturnen weiblich

v.l. Charlotte Kliche, Selena Laffin, Katharina Deinzer

v.l. Helena Wojnar, Anneke Schwarz, Leonie Stephany, Paulina Eck

Erfolgreiche Pfalzmeisterschaften der Mädchen. Am 13.05.2017 fanden die Pfalzmeisterschaften im Gerätturnen weiblich in Grün-stadt statt. Gleich sieben Turnerinnen des TV Neuburg hatten sich qualifiziert - und die Kleinste sorgte für die größte Überraschung. In der Altersklasse 7 konnte sich Selena Laffin den Pfalzmeis-tertitel im Spitzensport sichern. In einem großen Teilnehmerfeld konnte sie an allen Geräten, vor allem aber am Sprung und Boden, glänzen und durfte am Ende verdient ganz nach oben aufs Trepp-chen klettern. In der AK 8 musste sich Charlotte Kliche nur der Konkurrenz aus den Turn-Talentschulen Grünstadt und Haßloch geschlagen geben und konnte sich am Ende über den 6. Platz freuen und darf bei den RLP-Meisterschaften ihr Können erneut unter Beweis stellen. Bei Katharina Deinzer lief es leider nicht ganz so gut, nach einem Fehler am Sprung konnte sie trotz guter Übungen an den anderen Geräten nicht über den 23. Platz hinaus-kommen. Im LK-Bereich zeigten die vier Mädchen aus Neuburg durchweg schöne und fast fehlerfreie Übungen. Paulina Eck turnte an allen Geräten ganz vorne mit und erhielt am Balken sogar die höchste Wertung, am Ende reichten die tollen Leistungen für den 2. Platz und sie darf als Vize-Pfalzmeisterin ebenfalls zu den RLP-Meisterschaften fahren. Anneke Schwarz konnte vor allem am Barren und Boden ihr ganzes Können zeigen und sich über den 5. Platz freuen. Leonie Stephany sicherte sich mit einem schönen und souveränen Wettkampf den 7. Platz, Helena Wojnar erreichte trotzt kleineren Fehlern noch einen guten 10. Platz. Insgesamt präsen-tierten sich die Mädels aus Neuburg in einer wirklich tollen Form und konnten überzeugen. Vielen Dank an die Trainerinnen Luisa und Sophia Reinhard sowie Anja Laffin und Luisa Weigel für die gelungene Vorbereitung. Für die kommenden RLP-Meisterschaf-ten am 17.06.2017 wünschen wir Paulina und Charlotte viel Erfolg.

◗ SPD-Ortsverein NeuburgEinladung zur mitgliederversammlungEs ergeht herzliche Einladung am Dienstag, dem 30. Mai 2017 um 19:00 Uhr, Gasthaus „Sonne“, zur Mitgliederversammlung an alle Mitglieder und Freunde.Folgende Tagesordnung ist geplant:1. Begrüßung und Beschluss der Tagesordnung2. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung3. Rückblick Landratswahlen4. Ergebnisse der Klausur des SPD Gemeindeverbandes5. Diskussion über aktuelle Themen aus der Kommunalpolitik - Kiesabbau - Spielplätze - Rathausplatz6. Planung 2017 - Familienfest - Beach-Volley-Ball-Turnier - Bundestagswahlen am 24.09.2017 - Wahldämmerschoppen7. Sonstiges

Aus wird berichtet SCHEIBENHARDT

◗ VeranstaltungenJuni 201710.06.2017 und 11.06.201722. dt./fr. Brückenfest - Links und rechts der Lauterbrücke - Gemeinde Scheibenhard(t)14.06.201714:00 Uhr Seniorennachmittag - Ratsstube - AWO Scheiben-hardt24.06.201711:00 Uhr Schulfest - Festplatz beim Bürgerhaus (F) -Gemeinde Scheibenhard

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Hagenbach - 26 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Vereine

◗ musikverein Scheibenhardt e.V.Kerwe

Wir möchten uns hiermit bei allen Gästen bedanken, die über die Kerwe den Weg zu uns gefunden haben. Weiterhin geht ein herzlicher Dank an die zahlreichen Helferinnen und Hel-

fer, ohne die ein solches Fest gar nicht möglich wäre. Ein weiterer Dank gilt dem Angelsportverein Scheibenhardt und den Spendern von all den leckeren Kuchen und Torten.

◗ Obst- und Gartenbauverein Scheibenhardt e.V.Arbeitseinsätze rund um das Brückenfest

Zu folgenden Terminen treffen wir uns direkt an unserem Stand auf dem Brückenfest zum Auf- bzw. Abbau: Donnerstag, dem 8. Juni 2017 um 18:00 Uhr, Freitag, dem 9. Juni 2017 um 15:00 Uhr, Samstag, dem 10. Juni 2017 um 08:00 Uhr und Montag, dem 12. Juni 2017 um 08:00 Uhr. Wir bitten um tatkräftige Unterstützung.

◗ Sportverein ScheibenhardtErgebnisse vom vergangenen Wochenende

SVS II - FC Bav. Wörth II 1:6 (1:1)Tor: Thorsten FethSVS I - FC Bav. Wörth I 1:7 (0:2)Tor: Aleks Dibra

SommerpauseAm vergangenen Sonntag haben beide Mannschaf-ten ihr letztes Spiel bestritten. Voraussichtlich

Ende Juni wird der Trainingsbetrieb fortgesetzt.

Aufbautermine Brückenfest 2017Bitte folgende Termine vormerken: Dienstag, dem 6. Juni 2017 bis Freitag, dem 9. Juni 2017 jeweils ab 17:30 Uhr, Samstag, dem 10. Juni 2017, ab 10:00 Uhr. Treffpunkt an der Lauterbrücke. Wir hoffen auf eure tatkräftige Unterstützung und vorab schon recht herzlichen Dank.

Öffnungszeiten clubhausWährend der Sommerpause ist unser Clubhaus immer freitags ab 19:00 Uhr, außer an Feiertagen, sonntags und an Feiertagen ab 10:00 Uhr zum Frühschoppen geöffnet. Änderungen zu den Öff-nungszeiten werden im Amtsblatt oder durch den Clubhaus-Aus-hang bekannt gegeben.

WAS SONST NOCH INTERESSIERT

◗ Infos, Service- und Beratungsdienste - ohne Gewähr -

AIDS-Hilfe Landau e.V. „Café Regenbogen“, Weisenburger Straße 2 b, 76829 Landau, Tel. 06341/88688Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat Treffpunkt ab 18:00 Uhr.AIDS-Beratungim Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25, GermersheimMittwochnachmittag und nach telefonischer VereinbarungAnsprechperson: Herr Dr. Jestrabek, Tel. 07274/53461 oder 53448Ambulante Dienste Mobiler Sozialer Dienst - Mobiler Mittagstisch - Fahrdienste - Per-sonennotruf - Pflegenotdienst (24 Stunden-Bereitschaftsdienst) - BehindertenbetreuungRobert-Koch-Str. 2, Kandel, Tel. 07275/94077.

AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien- und Lebens-fragenWaldstr. 38, 76870 KandelTelefonische Sprechzeiten Mo.-Fr. von 11.30 - 12.30 UhrTerminvereinbarungen unter Tel. 07275/9886850E-Mail: [email protected] der ArbeiterwohlfahrtBeratung zu Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patienten-verfügungWaldstraße 38, 76870 KandelOffene Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat von 16:00 bis 18:30 Uhr und Termine nach Vereinbarung unter Telefon-Nr. 07275 - 8919. Ihre Ansprechpartnerin: Frau LossinCaritas-Zentrum Germersheim, 17er Straße 1, Tel. 07274/9491-0Online Terminvereinbarung unter www.caritas-zentrum-germers-heim.deAllgemeine Sozialberatung Schwangerschaftsberatung Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Kinderschutzdienst Suchtberatung Warenkorb, Waldstr 5 e, Tel. 07274/9738440Öffnungszeiten Warenkorb: Mo, Mi, Do 09.00 - 17.00 Uhr, Di u. Fr 10.00 - 14.00 Uhr. Zu diesen Zeiten können auch Spenden abgegeben werden.Außenstellen:Suchtberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel. 07271/3421Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel. 07271/2539Trauercafé: Einmal im Monat, jeweils am zweiten Dienstag, in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Gemeindezentrum Kandel, Waldstr. 36aTräger: Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter der Nummer 07274/703467 oder per e-mail unter [email protected] mit uns in Verbindung setzen.Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst des Caritas-ZentrumsDer ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienst bietet unheil-bar erkrankten und sterbenden Menschen kostenlos Beratung und Begleitung an. Unser Angebot richtet sich an alle Menschen, unab-hängig von religiöser Orientierung, kultureller Herkunft und sozi-aler Stellung. Sie erreichen uns im Caritas-Zentrum Germersheim17 er Str. 1, 76726 GermersheimTel.: 07274/ 703467, Fax: 07274/703469Ansprechpartner: Frau Horn, Frau Merkle, (Hospizschwestern), Frau Odenwald (Hospizkoordinatorin)mail.: [email protected] Diabetiker Bund, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.Das Treffen der Diabetes-Selbsthilfegruppe findet von September - Dezember immer am 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr im Kath. Pfarrheim Jockgrim statt.Ansprechpartnerin: Frau Ursula Schlindwein, Jockgrim, Tel. 07271/51877.Deutscher Psoriasis Bund e.V. Regionalgruppe LandauInformationen für Menschen mit Schuppenflechte.Treffen regelmäßig am 2. Mittwoch in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November um 19:30 Uhr im Selbsthilfe-treff e.V. in EdesheimKontakt: Peter Becker, Tel. 06344/5280, Mail: [email protected] Rotes Kreuz Kreisverband Germersheim Hans-Graf-Sponeck-Str. 33, Germersheim, Tel. 07274/2460, Bürozeiten: Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.Informationen, Bildungs- und ServiceangebotErste Hilfe, Erste Hilfe am Kind, Lebensrettende Sofortmaßnah-men, Elternschule mit Spielgruppen, Babymassage, Fremdspra-chenkurse für Kinder und Erwachsene, regelmäßige Vorträge zu aktuellen Themen, Hausnotruf, Mobiler Mittagstisch, Rettungs-dienst und Krankentransporte.Bereich Aus- und Fortbildung: u.a. in Erster Hilfe, SM für den Füh-rerschein, Betriebshelfer u.v.m.Bereich Ambulante Dienste: Mobiler Mittagstisch, Hausnot-ruf, Fahrdienste, Tel. 07274/2460 oder 07275/918122 und Tel. 07275/94077.Diakonisches Werk Germersheim- Sozial-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung, Schwan-

gerschaftskonfliktberatung (staatl. anerkannt mit Bera-tungsschein), Vermittlung von Kuren und Erholungen

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Hagenbach - 27 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248 Öffnungszeiten: Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 16.00

Uhr und nach Vereinbarung- Fachdienst für Integration und Migration (Migrationserstbe-

ratung für erwachsene Migranten) Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248 Öffnungszeiten: Di - Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00

Uhr und nach Vereinbarung - Sozialberatung für Aussiedler und Übersiedler Pestalozzihaus, Tullastr. 30, Wörth-Maximiliansau, Tel. 07271/42234, dienstags von 14:00 - 16:00 Uhr.Dow France S.A.S (ehem. Rohm & Haas)Informationsstelle bei Geruchsbelästigungen durch die Firma Dow France S.A.S. Lauterbourg/Frankreich, Tel. 00800/16263646 (kos-tenlos) / Tel. 0180/5221616, Tel. 06131/944444.Evangelische - Katholische Telefonseelsorgerund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel. 0800/1110111 und 0800/1110222.Fachdienst für HörgeschädigteUnsere Angebote für hörgeschädigte Menschen: Berufsbegleiten-der Dienst und Integrationsfachdienst - wir unterstützen bei Prob-lemen am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche.Ambulante Erziehungshilfen - wir bieten Unterstützung bei Erzie-hungsproblemen an.Landes-Dolmetscherzentrale für Gebärdensprachdolmetscher - wir vermitteln ausgebildete und kompetente Gebärdensprachdol-metscher.Allgemeine Sozialberatung - wir unterstützen bei allen persönli-chen Fragen und Problemen.Büro: Karolinenstr. 29, 67227 Frankenthal, Tel. 06233/3458-0, Fax 06233/3458-27, Schreibtelefon Tel. 06233/3458-25, e-mail: [email protected], www.gehoerlose-rlp.deSprechstunde vor Ort: Westring 3a, LandauJeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung.Familienbüro Hagenbach- Begegnungs- und Beratungsangebote- Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche- Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen- Angebote der Familienbildung- Weitere individuelle Angebote und HilfenKontakt: Tanja Güner, Am Stadtrand 1, Hagenbach, Tel. 0151-40638521 E-mail: [email protected] Sprechstunde: Dienstags 13:30 - 17:00 Uhr, weitere Ter-mine nach VereinbarungFrauenhausTel. 06341/89626, Aufnahme Tag und Nacht möglich.GelbfieberimpfstelleMarktstr. 6, Wörth, Tel. 07271/93330, Fax 07271/933325.Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt SüdpfalzNordring 15 c, Landau, Tel. 06341/3819-22, Fax 06341/381929, e-mail [email protected],Sorgentelefon Tel. 06341/3819-22.Kostenlose Information, Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt, Opferschutz und Täterarbeit, Selbsthilfegruppen; Termine nach Vereinbarung.Jugend- und Drogenberatungs- und -behandlungsstelleTrommelweg 11 b, Germersheim, Tel. 07274/919327Sprechzeiten: montags - freitags 9:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung.Kontaktcafé für Menschen mit psychischen ProblemenUnter dem Motto: „Miteinander reden ist besser, als gegeneinander zu schweigen“ bietet das wöchentliche Kontaktcafé für Menschen mit psychischen Problemen, deren Angehörigen sowie für alle Inte-ressierte bei einer Tasse Kaffee die Möglichkeit des gegenseitigen Austauschs. Begleitet wird das Treffen von Frau Guerrein-Rizakis und Frau Lutz vom Zentrum für seelische Gesundheit Kandel.Das Kontaktcafé findet jeden Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Zentrums für seelische Gesundheit in der Bismarckstraße 15 in Kandel statt.Kontakt: Carmen Lutz, Zentrum für seelische Gesundheit, Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275/913063, Fax 07275/913064, e-mail: [email protected], www.stk-suedpfalz.deKreuzbund Speyer - Fachverband der CaritasHilfe ist möglich. gibt viele Wege aus dem Teufelskreis der Sucht. Jeder, der es schon einmal probiert hat, weiß wie schwer es ist, ohne Hilfe auszubrechen.

Suchtgefährdet ist:wer Alkohol als Problemlöser einsetzt, um Spannungen und Kri-sen besser zu bewältigen,wer Medikamente und/oder Alkohol braucht, um sein Leben zu bewältigen,wer Glücksmomente nur mit Alkohol oder Medikamenten erfährt,wer Angst und Frust mit Alkohol oder Medikamenten abbaut.Gesprächsgruppen:Gruppe II: Treffen jeden Dienstag, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-ZimmerKontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895.Gruppe I: (Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)Treffen 14-tägig donnerstags, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugend-heim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer.Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895.E-mail: [email protected], Internet: www.Kreuzbund-Speyer.deDer Kreuzbund ist Fachverband im Deutschen Caritasverband.Kripo-BeratungsstellePolizeipräsidium Rheinpfalz K 15, Informationszentrum Präven-tion, Tel. 0621/9632510-13, Tel. 0621/9632510-13.Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisver-einigung GermersheimGeschäftsstelle Luitpoldstr. 27, 76770 HatzenbühlWohn- und Förderstätte für Schwerst- und Mehrfachbehinderte / Familienentlastende Dienste / Wohnstätten für geistig Behinderte / Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen geistig behinderter oder schwerstmehrfachbehinderter Menschen.Tel. 07275/988-70, Fax 07275/988-720.LuftbelastungenLuft-Telefon Karlsruhe, Tel. 0721/133-1004Ozon-Telefon, Tel. 06131/19725.Malteser Pflegedienst HatzenbühlLuitpoldstr. 81, Hatzenbühl, Tel. 07275/913294, Fax 07275/913295, www.pflegedienst-hatzenbuehl.de.Rund um die Uhr erreichbar über Handy-Nr. 0170/8514575Bürozeiten: Montag - Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf Rädern, 24-Std.-Betreuung, Tagespflegestätte für Senioren, Fahr-dienste für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer. Mülldeponie Berg (Annahmezeiten), Tel. 07277/433Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:15 Uhr, Samstag 08:00 -12:45 Uhr.Nummer gegen Kummer - Kinderschutzbund - Tel. 0800 111 0 333Kostenlose telefonische Beratung beim Kinderschutzbund Montag bis Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 11:00 bis 15:00 Uhr.Pfalzinstitut KlingenmünsterHotline Essstörungen, Tel. 06349/9003333montags bis donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr oder Rückruf per Anrufbeantworter. Beratungstelefon des Pfalzinstituts für Kin-der- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Klingenmünster für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen sowie deren Angehörige und Fachleute.Pfalzklinikum für Psychiatrie und NeurologieDrogen-Info-TelefonLegale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.), Tel. 06349/900 2555Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349/900 2525Montag, Mittwoch, Freitag von 14:30 bis 16:00 Uhr oder über Anrufbeantworter.Gesprächskreis „Pflegende Angehörige“Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt auch einmal die Gelegenheit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Wir, die Sozialstation Hagenbach, Kandel, Wörth e.V. wollen Ihnen dies bieten, in den Räumen des Mehr-GenerationenHauses, Ottstr. 54, 76744 Wörth. Der Gesprächskreis wird von examinierten Kran-kenschwesten begleitet, die mit fachlichem Rat den Gruppenteil-nehmern zur Seite stehen und sie unterstützen. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Tel. 07271/8622.Pflegestützpunkt WörthPflegstützpunkt für kranke, behinderte und ältere Menschen und ihre Angehörigen.Im Pflegestützpunkt helfen Ihnen kompetente und unabhängige Fachleute, Ihre Situation zu meistern. Ihre Ansprechpartnerinnen sind: Elke Duthweiler, Tel. 07271/13 20 335 und Elsbeth Tremmel-Kempf, Tel. 07271/13 20 336Arthur-Nisio-Str. 23, 76744 Wörth, Fax: 07271/13 20 337

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Hagenbach - 28 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

PRO FAMILIA, Landau, Xylanderstr. 21Soziale Beratung gemäß § 219, finanzielle Beratung bei Schwan-gerschaft, Verhütungsberatung, psychologische Einzel- und Paar-beratung, Tel. 06341/82424, Termine nach VereinbarungBürozeiten: Montag - Freitag 10:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr.Rechtsinformationen bei Fragen von Trennung und Scheidung:jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 18.00 Uhr nach telefoni-scher Voranmeldung.Psychologische Sprechstunde bei Trennung und Scheidung:jeden 2. Donnerstag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr ohne vorhe-rige Anmeldung.Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebens-fragender Diözese Speyer, Königstr. 42, 76829 Landau, Terminvereinba-rung, Tel. 06341/20918Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr, Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr.Sozialdienst Kath. Frauen und MännerBetreuungsverein für den Landkreis Germersheim e.V.Königstraße 25 a, Germersheim, Tel. 07274/779434Information, Beratung und Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen. Termine nach Vereinbarung. Sozialpsychiatrischer Dienstim Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25, Ger-mersheimBeratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren AngehörigenTermin nach telefonischer VereinbarungAnsprechperson: Frau Bockow, Tel. 07274/53459Sozialstation Hagenbach, Wörth, Kandel e.V.Pflegedienstleiter: Tel. 07271/76080, Verwaltung: Fax 07271/760827.VerbandsgemeindejugendpflegeGunter Schröer, Tel. 0170/4838265Zentrum für seelische Gesundheit der Stk gGmbHTagesstätte, Kontaktstelle, Betreutes Wohnen, Bismarckstr. 15, 76870 Kandel, Tel. 07275/913063, E-Mail: [email protected]

◗ Barbara Schleicher-Rothmund, mdlBürgersprechstundeDie Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund lädt alle Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Anliegen zu einem Gespräch kommen möchten, in ihr Büro nach Rheinzabern, An den Tongru-ben 4 ein. Anmeldung bitte unter Telefonnummer 07272 / 919390 oder per Mail [email protected] sowie unter www.schleicher-rothmund.de.

◗ martin Brandl, mdlBürgersprechstunde in WörthIm Gespräch mit Ihrem Landtagsabgeordneten Martin Brandl, CDU, lädt ein zur Bürgersprechstunde. Bringen Sie Ihre Anliegen und Fragen mit. Martin Brandl freut sich auf das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreis Germersheim. Bürger-sprechstunde am Montag, dem 29. Mai 2017 ab 16:30 Uhr in Wörth im Rathaus, Besprechungszimmer 213, 1. OG. Eine telefonische Voranmeldung unter 07272 / 7000611 ist erfor-derlich. Informationen, auch über weitere Sprechstunden, eben-falls telefonisch oder unter www.brandl-martin.de.

◗ Bundestagsabgeordneter Dr. Thomas GebhartOnline-BürgersprechstundeDer südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart bietet am Donnerstag, dem 1. Juni 2017 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Online-Bürgersprechstunde aus Berlin an. Interessierte können sich gerne mit ihren Anliegen und Fragen zu aktuellen politischen Themen an den Abgeordneten wenden. Zugang zum Chat erhalten Interessierte unter www.thomas-gebhart.de/chat.

◗ leere WiegeSelbsthilfegruppe, Treffen in Landau für Eltern, die ihr Kind in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt verloren haben. Kon-takt: Ramona Suthues, Tel. 06341 / 6305862, [email protected]. Beratung und Unterstützung bei Verabschiedung und Bestat-tung, Kontakt: Helga Beisel, Tel. 06347 / 455, www.leere-wiege.com. Die Angebote sind kostenfrei und der Einstieg in die Gruppe jederzeit möglich.

20 Jahre Initiative leere WiegeDie Selbsthilfe-Initiative Leere Wiege wurde von Helga Beisel gegründet und blickt auf 20 Jahre ehrenamtliches Engagement zurück. Dies nehmen wir zum Anlass, uns mit einem Infostand auf dem Gesundheitstag in Neustadt im Saalbau am Samstag, dem 27. Mai 2017 von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr zu präsentieren. Gerne kom-men wir am Infostand in Neustadt mit Interessierten ins Gespräch.

◗ Blues legende „Guitar crusher“ im „Bayerischen Hof“ in WörthAls Höhepunkt bei „Blues im Hof“ am Samstag, dem 27. Mai 2017, wird der Auftritt der Blues-Legende Guitar Crusher erwartet. Der 85-Jährige gilt als „Blues Voice from New York“. „Blues im Hof“ wird von der Stadt Wörth im Rahmen des Wörther Kulturfrühlings veranstaltet. Auftreten werden auch die Tin Pan Alley Blues Band und Knut Maurers Picture Book. Guitar Crusher lebt seit einiger Zeit in Berlin. Knut Maurer, in Wörth als musikalischer Tausend-sassa bekannt und künstlerischer Leiter von „Blues im Hof“, hat mit der Verpflichtung von Guitar Crusher bei allen Blues- und Jazzfreunden wieder einmal einen Coup gelandet. Tickets im Vor-verkauf: 14 Euro, Abendkasse: 16 Euro, gibt es an allen bekannten Reservix-Verkaufsstellen, u. a. Reisebüro Schmuck, Rathaus Wörth und online unter www.reservix.de.

Beilagenhinweis

Wir bitten unsere Leser um beachtung!

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine VollbeilageEinrichtungshaus Strohmeier-Gilb.

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Hagenbach - 29 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

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Baugrundstücke gesucht!

DANKE - allen, die in den Stunden des Abschiednehmens mit uns fühlten- für die vielen Beweise herzlicher Anteilnahme, die liebevollen Briefe, Blumen- und Geldspenden- Herrn Pastoralreferent J. Schaarschmidt für seine Trost spendenden Worte.

Im Namen aller AngehörigenKarin WinstelDiana Friedmann mit Familie

AnnelieseEngel

Neuburg,im Mai 2017

DanksagungDas Sichtbare ist gegangen, es bleibt die Liebe und Erinnerung.

Edmund Rühm* 8.2.1927 † 4.5.2017

Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.Besonderen Dank Herrn Pfarrer Heiko Schwarz für die trösten-den Worte und dem Musikverein Neuburg für die musikalische Umrahmung der Trauerfeier.

Im Namen aller AngehörigenHildegard Rühm

Neuburg, im Mai 2017

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Hagenbach - 30 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

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Hagenbach - 31 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

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Hagenbach - 32 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

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Hagenbach - 33 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

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Hagenbach - 34 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

StellenausschreibungDie Stadt Kandel sucht

für die Kindertagesstätte „Die Entdecker“

eine pädagogische Fachkraft für interkulturelle Arbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (29,25 Wochenstunden) in einem

befristeten Beschäftigungsverhältnis.

Der Kindergarten verfügt über 5 Gruppen, darunter sind 2 geöffnete Gruppen und 3 altersgemischte Gruppen mit insges. 95 Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Davon sind insgesamt 60 Plätze als Ganztagsplätze ausgewiesen.

Wir erwarten die Erfüllung der Fachkräfteverordnung sowie Kenntnis des Kin-dertagesstättengesetz v. Rheinland-Pfalz.

Für die Fachkraft für interkulturelle Arbeit erwarten wir Folgendes: - eine hohe Vertrautheit in interkulturellen Kontexten und Lebensweisen an-

derer Nationen - idealerweise biographische Verbindung zu anderen Kulturen - fundierte pädagogische Fachkenntnisse - Berufserfahrung von Vorteil - partizipative Haltung, Engagement und Kreativität in der Arbeit mit Kindern - vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kolleginnen/Kollegen sowie den

Eltern und dem Träger

Wir bieten Ihnen: - ein interessantes und zukunftsorientiertes Aufgabengebiet - kompetente Einarbeitung - Unterstützung und Begleitung durch Netzwerkarbeit - kontinuierliche externe und interne Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Vergütung erfolgt tarifgerecht nach dem Tarifvertrag im Sozial- und Erzie-hungsdienst, mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 07.06.2017 mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemeinde KandelPersonalamt, Gartenstr. 8, 76870 Kandeloder per E-Mail: [email protected], für Rückfragen unter Tel. 07275/960206

Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen, etc., da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

StellenausschreibungDie Stadt Kandel sucht

für ihre Kindertagesstätte „Die Entdecker“

eine/n Mitarbeiter/in zur Vertretung des vorhandenen Personals in Urlaubs-, Krankheits- sowie weiteren abwesenheitsbedingten

Ausfällen.

Die Stelle ist mit 39,00 Wochenstunden zu besetzen.

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern, Spaß an der Arbeit mit Kindern sowie die Förderung der individuellen Entwicklung und die Pflege der Zusammenarbeit mit den Eltern sollten für Sie selbstver-ständlich sein.

Wir suchen eine/n teamfähige/n Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter mit ei-ner abgeschlossenen Berufsausbildung als staatlich anerkannte/r Erzie-her/in oder vergleichbare Ausbildung. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Ta-rifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Be-werbung bis spätestens 07.06.2017 mit den üblichen Unterlagen an dieVerbandsgemeinde Kandel- Personalamt -Gartenstr. 876870 Kandeloder per E-Mail: [email protected]. 07275/960206

Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen, etc., da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

der Verbandsgemeinde

HAGENBACHAmtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach

und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt

mt sblattAASie sind jede Woche am Freitag für uns tätig.

Wir bieten:· Lieferung der Zeitungen an Ihr Haus· Monatliche Bezahlung· Zustellervertrag im Rahmen der Minijobs

Interessiert?Bewerben können Sie sich per E-Mail:[email protected] oder Telefon: 06502 9147-713 oder -716, WhatsApp: 0151 16305402 oderbei Josef Knopp, Telefon: 06583 851,E-Mail: [email protected]

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...dann sende Deine Bewerbung an:Bronnert Haustechnik GmbHBernd BronnertMühläcker 5, 76768 Berg - Neulauterburgoder per Mail an:[email protected]

BERND BRoNNERTMühlacker 5, 76768 Berg - NeulauterburgTel: 07277 - 8999680Mail: [email protected]

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Hagenbach - 35 - Ausgabe 21/2017 I 26. Mai 2017

Page 36: 124 21 Hagenbach · Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am

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