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Mit dem MARKTBOTEN im Gemeindegebiet Markt Emskirchen und dem MITTEILUNGSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf mit den Gemeinden Hagenbüchach und Wilhelmsdorf Herausgeber und Anzeigenannahme TV Satzstudio GmbH Vogler | Neidhardswinden 63 | 91448 Emskirchen | Tel. 09102 93 92-0 | Fax 93 92-20 | [email protected] 34 Montag, 20. 08. 2018 gültig vom 20. 08. bis 26. 08. 2018 13. Jahrgang K i r c h w e i h 2 4 . 8 . - 2 8 . 8 . 1 8 Freitag, 24.8. 17.15 Kirchweihauszug ab der Alten Brauerei mit einem Stopp vor dem Geburtstagskind, der St. Kilianskirche Aufstellung des Kirchweihbaumes 18.00 Kirchweiheröffnung mit Bieranstich durch 1. Bürgermeister Harald Kempe, anschließend Dämmerschoppen im Festzelt 20.00 Musik mit den „Franken Tiroler“ Samstag, 25.8. 15.00 Kirchweihfußballspiel des TSV Emskirchen im Waldstadion 20.00 Für gute Laune sorgt „Volldampf“ Sonntag, 26.8. 08.45 Kirchweihfestgottesdienst mit Feier des Hl. Abendmahls in St. Kilian 10.00 Kirchweihfestgottesdienst zur 227. Wiederkehr der Einweihung unserer St. Kilianskirche 17.00 Unterhaltungsmusik mit „Querbeet“ Montag, 27.8. 14.00 Betzentanz der Ortsburschen und -madli am Kirchweihbaum anschl. Festbetrieb im Festzelt mit dem „Musikzug Emskirchen“ 19.00 Für Stimmung und Unterhaltung sorgen die „Seitz-Buam“ Dienstag, 28.8. 14–18 Kinderfest bei reduzierten Preisen in den Fahrgeschäften am Festplatz 19.00 Im Festzelt spielen die „Gremsdorfer Musikanten“ 22.15 Prachtfeuerwerk am Festplatz E m s k i r c h e n W ir f re u e n u n s a u f Sie!

13. Jahrgang Mit dem MARKTBOTEN im Gemeindegebiet Markt ... · Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018 3 Hospiz Verein Neustadt a. d. Aisch berät – informiert – hilft – begleitet

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M i t d e m M A R K T B O T E N i m G e m e i n d e g e b i e t M a r k t E m s k i r c h e n u n d d e m M I T T E I LU N G S B L AT T d e r Ve r w a l t u n g s g e m e i n s c h a f t H a g e n b ü c h a c h -W i l h e l m s d o r fm i t d e n G e m e i n d e n H a g e n b ü c h a c h u n d W i l h e l m s d o r fH e rausge be r und Anze ige nannahmeT V S at z s tu d i o G m b H Vo g l e r | N e i d ha r ds w in d e n 63 | 914 4 8 Emsk i rch e n | Te l . 0 9102 93 92- 0 | Fa x 93 92-20 | wo ch e nb l at t @ t v s at z s tu d i o. d e

34Montag,20. 08. 2018gültig vom 20. 08. bis 26. 08. 2018

13. Jahrgang

Kirchweih

24.8.-28. 8. 18

Freitag, 24.8.17.15 Kirchweihauszug ab der Alten Brauerei mit einem Stopp vor dem Geburtstagskind, der St. Kilianskirche Aufstellung des Kirchweihbaumes 18.00 Kirchweiheröffnung mit Bieranstich durch 1. Bürgermeister Harald Kempe, anschließend Dämmerschoppen im Festzelt 20.00 Musik mit den „Franken Tiroler“

Samstag, 25.8.15.00 Kirchweihfußballspiel des TSV Emskirchen im Waldstadion 20.00 Für gute Laune sorgt „Volldampf“

Sonntag, 26.8.08.45 Kirchweihfestgottesdienst mit Feier des Hl. Abendmahls in St. Kilian10.00 Kirchweihfestgottesdienst zur 227. Wiederkehr der Einweihung

unserer St. Kilianskirche17.00 Unterhaltungsmusik mit „Querbeet“

Montag, 27.8.14.00 Betzentanz der Ortsburschen und -madli am Kirchweihbaum anschl. Festbetrieb im Festzelt mit dem „Musikzug Emskirchen“19.00 Für Stimmung und Unterhaltung sorgen die „Seitz-Buam“

Dienstag, 28.8.14–18 Kinderfest bei reduzierten Preisen in den Fahrgeschäften am Festplatz19.00 Im Festzelt spielen die „Gremsdorfer Musikanten“22.15 Prachtfeuerwerk am Festplatz

224242 8 2288282282 88 1188181181 Emskirchen

Wir freuen uns auf Sie!

2 Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

S O N S T I G E S W O C H E N B L A T T

Die Bücherkisteim Rathaus (2. Stock) · 91448 Emskirchen · Erlanger Straße 2

Nähere Informationen im Internet:

www.buecherkiste-emskirchen.info.

Öffnungszeiten:

Dienstag 15.00 bis 17.00 UhrDonnerstag 15.00 bis 17.00 UhrSamstag 10.00 bis 12.00 Uhr

Die Bücherkiste macht Urlaub und hat geschlossen vom 13. 08.– 10. 09. 2018. Am Dienstag, 11. 09. 2018 ist wieder geöffnet. Das Team der Bücherkiste wünscht eine schöne Urlaubszeit.

Verlängerung der Bücher auch per E-Mail möglich:

[email protected]

KASSENÄRZTLICHER NOTFALLDIENST (Hausarztvertretung) 11 61 17

RETTUNGSLEITSTELLE 1 12 Notruf(medizinische Notfälle, Feuerwehr)

KRANKENTRANSPORT 1 12

FRAUENNOTRUF 0 91 61-12 13www.notdienst-zahn.de

– hier finden Sie den aktu el len Zahnnotdienst für den Bereich Mittelfranken!

Samstag, 25. 08. 2018 · Sonntag, 26. 08. 2018

Eduard Stolz

Am Plärrer 2 · 91619 Obernzenn · Tel. (0 98 44) 13 14

Michael Fischer

Schulstr. 6 1/2 · 91091 Großenseebach · Tel. (0 91 35) 21 00 50Zum zahnärztlichen Notfalldienst sind die Praxen vormittags von 10.00 bis 12.00 Uhr und abends von 18.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Während der übrigen Zeit ist der Notfallzahnarzt nur tele fonisch erreichbar, wobei Behandlungsbereitschaft besteht.

n Bitte beachten Vor der Datenübersendung muss ein Anzeigenauf-trag und ein Fax/Ausdruck der Anzeige vorliegen

n Kontrollfax Senden Sie uns unbedingt einen Ausdruck Ihrer Anzeige per Fax (0 91 02) 93 92-22

n Datenformat Dateien als PDF, TIF, JPG (in Druckauflösung) werden bei uns ohne weitere Kosten verarbeitet

n Datenversand per E-Mail an [email protected]

n Anzeigenschluss Montag, 12.00 Uhr für die kommende Woche (später eingehende Mails können nicht berücksich-

tigt werden.)

n Vereinsnachrichten bitte bis Montag, 12.00 Uhr für die kommende Woche (später eingehende Mails können nicht berücksich-

tigt werden.)

n Danksagungen können in Vereinsmitteilungen nicht veröffentlicht

werden, hierfür muss eine kostenpflichtige Anzeige geschalten werden

n Anzeigenabgabe Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten:

Montag bis Freitag 8.00–18.00 Uhr

n Haftung Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für

Druckfehler, versehentlich nicht veröffentlichte Anzeigen oder Texte sowie für die Inhalte keine Haftung und keine Gewährleistung übernehmen. Dies gilt auch für eventuell daraus entstehende Folgeschäden.

n Verteilung Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zur Verteilung

des Wochenblatts haben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Verteiler-Firma Frankenwerbung, die Sie unter Telefon (0 93 82) 33 37 oder per E-Mail unter [email protected] erreichen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung keine Reklamationen oder Beschwerden mehr aufnehmen und weitergeben können.

Danke für die gute Zusammenarbeit.

Allgemeine WOCHENBLATT INFORMATIONEN

neidhardswinden 63 | 91448 emskirchen | fon 0 91 02|93 92-0 | fax 0 91 02|93 92-21 | [email protected] | www.tvsatzstudio.de

tvsatzstudiogmbh

3Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

Hospiz Verein Neustadt a. d. Aisch

berät – informiert – hilft – begleitetTelefon (0 91 61) 6 29 09, E-Mail: [email protected]

Blaues Kreuz

Wenn der Alkoholkonsum zum Problem wird . . .

Man kann darüber sprechen, ehrlich und offen – in der Begeg-nungsgruppe, jeden Dienstag, 19.30–21.00 Uhr und in der Gruppe für Familienangehörige, gleichzeitig, separat, parallel jeden 2. und 4. Dienstag im Ev. Gemeindehaus, Schloss graben 1, Neustadt/Aisch. Blaues Kreuz, Neustadt/Aisch, Telefon (0 91 63) 72 50.

Sozialpsychiatrischer Dienst der Diakonie

Beratung bei psychischer Erkrankung und in seelischen Krisensitua-tionen. Telefon (0 91 61) 87 35 71, Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr.

TelefonSeelsorge – Die Anrufe sind kostenlos!

Telefon (08 00) 1 11 01 11 und (08 00) 1 11 02 22 Träger der Tele-fonSeelsorge sind die beiden christlichen Kirchen in Deutschland, die Evangelische Kirche (www.ekd.de; www.diakonie.de) und die Katholische Kirche (www.dbk.de).

AurachTreff – „Gemeinsam geht es besser“

Der AurachTreff ist in der Sommerpause von Samstag, 11. 08. 2018 bis Sonntag, 02. 09. 2018. Am Montag, 03. 09. 2018 sind wir wieder für Sie da! Ihr AurachTreff-Team

Bitte beachten:

Der Bürgerbus fährt auch in der Sommerpause des Aurachtreffs!

Der Bürgerbus fährt am Freitag, 24. 08./31. 08. 2018 für Sie. Bitte melden Sie sich jeweils am Donnerstag zuvor bis 11.30 Uhr unter Tel. (0 91 04) 82 92 11 im Rathaus an. Sie werden wie gewohnt abgeholt. Am Sparkassenplatz steigen Sie aus und fahren um 13.00 Uhr am Nettoparkplatz wieder nach Hause.

Beratungen für pflegende Angehörige

Wenn Sie Hilfe und Beratung brauchen wenden Sie sich bitte im August direkt an

– Die Diakonie in Neustadt/Aisch, Tel. (0 91 61) 8 99 50– Die Caritas in Neustadt/Aisch, Tel. (0 91 61) 8 88 90– Das Rote Kreuz in Neustadt/Aisch, Tel. (0 91 61) 87 55 37.

Helferkreisschulung beim Caritasverband

Die Fachstelle für pflegende Angehörige schult Demenz- und Pflegebegleiter

Vermittelt werden Kenntnisse über Erkrankungen im Alter, Einblicke in die Situation der pflegenden Angehörigen, Kommunikation, Beschäftigung, Verhalten in schwierigen Situationen, rechtliche Grundlagen und mehr. Nach Abschluss dieser umfangreichen Schulung können Sie als ehrenamtliche Mitarbeiter im Auftrag

unserer Fachstelle Menschen zuhause gegen einen Auslagenersatz von 8,– pro Stunde unterstützen und somit pflegende Angehörige entlasten. Termine sind 27. 09./28. 09./04. 10./11. 10./12. 10./18. 10./ 19. 10./25. 10. 2018 immer von 14.00–18.00 Uhr beim Caritasverband in Neustadt Aisch.Information:

Fachstelle für pflegende Angehörige, CaritasverbandAnsbacher Str. 6, 91413 Neustadt AischTel. (0 91 61) 88 89 0 oder (0 91 61) 88 89 23Mail: [email protected] Anmeldung ist erforderlich.

Mosterei Dürrnbuch

Ab 30. 08. 2018 werden Anmeldungen zum Mosten unter Tel. (0 91 04) 23 04 entgegengenommen.

Energieberatung in Uffenheim und Neustadt a. d. Aisch kosten-los und unabhängig

Die unabhängige Energieberatung des Landkreises bietet noch ein-mal kostenlose Einzelberatungen an. Termine sind am Freitag, 07. 09. 2018 im Windstützpunkt Uffenheim, Ringstraße 10, 97215 Uffenheim sowie am Donnerstag 20. 09. 2018 im Landratsamt, Raum A 100, Konrad-Adenauer-Str. 1 in Neustadt a. d. Aisch. Alle Themen rund ums Bauen, Sanieren, Energiesparen und Erneuerbare Energien werden abgedeckt. Anmeldung bitte per Mail an [email protected] oder telefonisch unter (0 91 61) 92 14 30.

Energieberatung im Landkreis

Die unabhängige Energieberatung des Landkreises wird monatlich in zwei Beratungsstellen im Landkreis jeweils von 14.00–18.00 Uhr angeboten:– jeden ersten Freitag im Monat im Windstützpunkt Uffenheim,

Ringstraße 10, 97215 Uffenheim– jeden dritten Donnerstag im Monat im Landratsamt, Konrad-

Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a. d. AischDie Energieberater Matthias Wellhöfer-Weber und Roland Martin Schwarz beantworten kompetent Fragen zu Sanierungen, Bauen, PV-Anlagen, Fördermitteln und vieles mehr.Die Einzelberatungen dauern ca. 45 Minuten. Die ersten 50 Beratungen sind kostenlos, danach (ca. ab Juni 2018) kostet z. B. eine 45-minüti-ge Beratung 7,50 Euro, eine 30-minütige Beratung kostet somit 5,00 Euro. Für einkommensschwache Haushalte ist die Beratung kosten-los. Anmeldungen werden unter Tel. (0 91 61) 92 14 30 oder per [email protected] entgegen genommen. Für eine kosten- lose telefonische Beratung steht ab sofort die Hotline des Ver-braucherservice Bayern im KDFB e. V. zur Verfügung unter Telefon (08 00) 8 09 80 24 00.

Kirchweih-Festprogramm 2018 · Emskirchen

Freitag · 24. 08. 201817.15 Uhr Kirchweihauszug anl. des 227-jährigen Jubiläums

der Weihe der St. Kilianskirche ab der Alten Brauerei mit einem Stopp vor dem Geburtstagskind. Gemeinsames Lied „Nun danket alle Gott“. Danach geht es unter großem Glockengeläut weiter zum Kirchweihplatz zur Aufstellung des Kirchweihbaumes

18.00 Uhr Kirchweiheröffnung mit Bieranstich durch 1. Bürger- meister Harald Kempe, anschließend Dämmer-schoppen im Festzelt: Einladung zum Gespräch mit Politik und Wirtschaft.

20.00 Uhr Musik mit den „Franken Tiroler“

R E D A K T I O N S S C H L U S Sfür das Wochenblatt, KW 35

gültig vom 27. 08.–02. 09. 2018 ist Montag, 20. 08. 2018, 12.00 Uhr.

Anzeigen, die später eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

4 Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

Samstag · 25. 08. 2018

15.00 Uhr Kirchweihfußballspiel des TSV Emskirchen im Waldstadion

17.00–20.00 Uhr Bürgerschießen im Schützenhaus20.00 Uhr Für gute Laune sorgt “Volldampf“

Sonntag · 26. 08. 2018

8.45 Uhr Kirchweihfestgottesdienst mit Feier des Hl. Abendmahls in St. Kilian

10.00 Uhr Kirchweihfestgottesdienst zur 227. Wiederkehr der Einweihung unserer St. Kilianskirche unter Mitwir-kung des Kirchen- und Posaunenchores

Ab 11.00 Uhr Mittagstisch im Festzelt14.00–19.00 Uhr Bürgerschießen im Schützenhaus17.00 Uhr Unterhaltungsmusik mit „Querbeet“

Montag · 27. 08. 2018

ab 10.00 Uhr Frühschoppen in den Gasthäusern14.00 Uhr Betzentanz der Ortsburschen und -madli am

Kirchweihbaum, anschließend Festbetrieb im Fest-zelt mit dem „Musikzug Emskirchen“

15.00–19.00 Uhr Bürgerschießen im Schützenhaus 19.00 Uhr Für Stimmung und Unterhaltung im Festzelt sor-

gen die „Seitz-Buam“

Dienstag · 28. 08. 2018

10.00 Uhr Schützenfrühschoppen im „Roten Herz“, anschlie-ßend Schützenauszug

11.00 Uhr Mittagstisch im Festzelt14.00–18.00 Uhr Kinderfest bei reduzierten Preisen in den Fahr-

geschäften am Festplatz14.00–18.00 Uhr Bürgerschießen im Schützenhaus, 19.00 Uhr Preis-

verteilung19.00 Uhr Im Festzelt spielen die „Gremsdorfer Musikanten“22.15 Uhr Prachtfeuerwerk am Festplatz

An allen Tagen ab 13.00 Uhr Festbetrieb am Festplatz, am Freitag ab 18.00 Uhr. Ende am Freitag und Samstag um 2.00 Uhr, von Sonntag bis Dienstag um 24.00 Uhr.

Die Familie RÖSCH-SCHÖNLEBEN, die Brauerei HOFMANN sowie die Gastronomen, die teilnehmenden Vereine und Schausteller freuen sich auf Ihr Kommen!

Erscheinungstermine Wochenblatt 2018

Nr. 35 erscheint am 27. August 2018gültig vom 27. August bis 2. SeptemberAnzeigenschluss: 20. August 2018, 12 Uhr

Nr. 36 erscheint am 3. September 2018gültig vom 3. bis 9. SeptemberAnzeigenschluss: 27. August 2018, 12 Uhr

Nr. 37 erscheint am 10. September 2018gültig vom 10. bis 16. Septembernzeigenschluss: 3. September 2018, 12 Uhr

Nr. 38 erscheint am 17. September 2018gültig vom 17. bis 23. SeptemberAnzeigenschluss: 10. September 2018, 12 Uhr

Nr. 39 erscheint am 24. September 2018gültig vom 24. bis 30. SeptemberAnzeigenschluss: 17. September 2018, 12 Uhr

Nr. 40 erscheint am 1. Oktober 2018gültig vom 1. bis 7. OktoberAnzeigenschluss: 24. September 2018, 12 Uhr

K I R C H L I C H M A R K T E M S K I R C H E N

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Emskirchen

www.emskirchen-evangelisch.de · Telefon (0 91 04) 6 80

St. Kilian ist täglich von 10.00–18.00 Uhr geöffnet.

Bürozeiten im Pfarramt:

Dienstag und Mittwoch von 8.00–11.00 Uhr

Donnerstag von 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Montag · 20. 08. 201819.30 Uhr Posaunenchorprobe zur Kirchweih

Mittwoch · 22. 08. 2018

19.30 Uhr Kirchenchorprobe zur Kirchweih und zum Chorausflug

Kirchweihfreitag · 24. 08. 201817.15 Uhr Stopp des Kirchweihauszuges vor der Jubilarin, unse-

rer St. Kilianskirche. Begleitet vom Musikzug und dem

Posaunenchor singen wir gemeinsam das Lied „Nun dan-

ket alle Gott“. Anschließend grüßt die Jubilarin mit dem

vollen Geläut ihrer 6 Glocken. Herzliche Einladung an die

gesamte Gemeinde.

Nr. 41 erscheint am 8. Oktober 2018gültig vom 8. bis 14. OktoberAnzeigenschluss: Freitag, 26. September 2018, 12 Uhr

Nr. 42 erscheint am 15. Oktober 2018gültig vom 15. bis 21. OktoberAnzeigenschluss: 8. Oktober 2018, 12 Uhr

Nr. 43 erscheint am 22. Oktober 2018gültig vom 22. bis 28. OktoberAnzeigenschluss: 15. Oktober 2018, 12 Uhr

Nr. 44 erscheint am 29. Oktober 2018gültig vom 29. Oktober bis 4. NovemberAnzeigenschluss: 22. Oktober 2018, 12 Uhr

Nr. 45 erscheint am 5. November 2018gültig vom 5. bis 11. NovemberAnzeigenschluss: Freitag, 26. Oktober 2018, 12 Uhr

Nr. 46 erscheint am 12. November 2018gültig vom 12. bis 18. NovemberAnzeigenschluss: 5. November 2018, 12 Uhr

Nr. 47 erscheint am 19. November 2018gültig vom 19. bis 25. NovemberAnzeigenschluss: 12. November 2018, 12 Uhr

Nr. 48 erscheint am 26. November 2018gültig vom 26. November bis 2. Dezember Anzeigenschluss: 19. November 2018, 12 Uhr

Nr. 49 erscheint am 3. Dezember 2018gültig vom 3. bis 9. DezemberAnzeigenschluss: 26. November 2018, 12 Uhr

Nr. 50 erscheint am 10. Dezember 2018gültig vom 10. bis 16. DezemberAnzeigenschluss: 3. Dezember 2018, 12 Uhr

Nr. 51/52 erscheint am 17. Dezember 2018gültig vom 17. Dezember 2018 bis 13. Januar 2019Anzeigenschluss: 10. Dezember 2018, 12 Uhr

5Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

Beim Besuch des Festplatzes an den fünf Kirchweihtagen bitten wir Sie, auch an unserer Glücksbude Station zu machen. Mit dem Kauf von Losen unterstützen Sie die Arbeit in unseren beiden Kindergärten St. Martin und St. Kilian. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Glücksbude freuen sich auf Ihren Besuch.

Kirchweihsonntag · 26. 08. 2018 · 13. Sonntag nach Trinitatis · 227. Kirchweihfest unserer St. Kilianskirche8.45 Uhr Festgottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahls (Saft)10.00 Uhr Festgottesdienst, musikalisch festlich ausgestaltet von

unserem Kirchen- und PosaunenchorKollekte: Für unsere Jubilarin, die St. Kilianskirche

Wir laden die gesamte Gemeinde herzlich zu unseren beiden Kirchweih-Festgottesdiensten ein, in denen wir der Einweihung unserer St. Kilianskirche vor 227 Jahren gedenken. Wir freuen uns auf Sie!Die St. Kilianskirche ist auch an den Kirchweihtagen täglich von 10.00–18.00 Uhr geöffnet und lädt zu einem Besuch, zur Andacht oder einfach zum Verweilen ein. Am Kirchweihsonntag ist auch unse-re Auferstehungskirche im Friedhof in der Zeit von 11.30–18.00 Uhr zur Besichtigung und stillen Einkehr geöffnet.Am Sonntag 12. 08. 2018 wurde in unserer St. Kilianskirche getauft: Max Langkand, Kleinerlbacher Weg 18, Neustadt.

Kirchentouren im Dekanat Neustadt a. d. Aisch, jeweils 19.00 Uhr

Mittwoch, 22. 08. 2018, Neustadt a. d. Aisch, Himmelfahrtskirche (Abschluss)

Schule Talitha Kumi in Beit Jala bei Bethlehem

2012 haben wir eine Patenschaft für eine Gruppe von Kindern in Talitha Kumi übernommen. Die Idee dazu entstand beim Besuch einer 80-köpfigen Reisegruppe aus unserer Gemeinde in Israel. Wenn Sie die Patenschaft auch in diesem Jahr mit einer Spende unterstützen möchten bitten wir Sie freundlichst, diese mit dem Vermerk „Talitha Kumi“ auf das Konto der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Emskirchen, IBAN: DE38 7625 1020 0240 0014 87 bei der Sparkasse Emskirchen zu überweisen. Gerne erhalten Sie dafür eine Spendenbescheinigung. Vielen Dank im Voraus.

CVJM Emskirchen

Die Gruppenstunden finden während den Sommerferien nicht statt. Das nächste Mitarbeitertreffen ist am 16. 09. 2018 um 18.30 Uhr im CVJM-Heim.

Katholische Pfarrgemeinde Maria Königin Emskirchen

Gottesdienst in Emskirchen

Sonntag · 26. 08. 20189.00 Uhr Festgottesdienst zum Patronatsfest f. Lebende u. ++

Angeh. d. Fam. Günther

Sommer-Öffnungszeiten des Pfarramts in Neustadt

Ab Montag, 23. 07. 2018 und während der gesamten Sommerferienzeit bis 07. 09. 2018 gelten folgende eingeschränkte Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 9.30–12.00 Uhr. Donnerstag 14.00–17.00 Uhr. Am Dienstag und Freitag bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gottesdienste in Neustadt / Aisch

Mittwoch · 22. 08. 20188.20 Uhr Rosenkranz9.00 Uhr Hl. Messe

Samstag · 25. 08. 201817.30 Uhr Beichtgelegenheit18.00 Uhr Vorabendmesse

V E R E I N E M A R K T E M S K I R C H E N

Dorfgemeinschaft Dürrnbuch

Am 29. 08. 2018 findet unsere nächste Dorfversammlung um 20.00

Uhr im Haus der Bäuerin statt. Alle Dürrnbucher sind herzlich einge-

laden. Sieglinde Tiefel

CSU Ortsverband Emskichen

Am Samstag, 25. 08. 2018 findet um 10.30 Uhr unser diesjähriger

Kirchweihfrühschoppen im Gasthaus Rotes Herz bei Gino statt.

Hierzu ergeht herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung.

Verbringen Sie ein paar zünftige Stunden bei bester, handgemach-

ter Livemusik – ohne Strom von und mit Andy O. Der Eintritt ist frei!

Siehe auch Anzeige im Werbeteil.

Bernd Rauscher, Ortsvorsitzender

Sonntag · 26. 08. 201810.30 Uhr Pfarrgottesdienst

Seniorenclub EmskirchenWanderung

Montag, 20. 08. 2018 machen wir wieder eine Wanderung. Treffpunkt 13.30 Uhr beim Rathaus Emskirchen. Unser Wanderziel ist die Wilhelmsdorfer Kirchweih.

Kirchweih Emskirchen

Die Tanzgruppe des Seniorenclubs Emskirchen tanzt heuer nicht am Kirchweihmontag im Zelt. Aber wir treffen uns nach dem Betzentanz im Kirchweihzelt zum gemütlichen Beisammensein. Herzliche Einladung an alle Senioren.

Ausflug

Nochmals herzliche Einladung zu unserem Ausflug am Donnerstag, 30. 08. 2018 nach Tschechien. Unsere erste Station ist die Basilika in Waldsassen. Als nächstes besuchen wir den großen Markt bei Eger. Zum Mittagessen fahren wir nach Hroznato in das Lokal wo wir schon öfters waren. Dort befindet sich auch die Wallfahrtskirche Maria Loretto. Am Nachmittag fahren wir weiter nach Franzensbad. Wer gerne mitfahren möchte, meldet sich bitte bei Theresia Ostertag, Tel. 38 47 an.

Ausflug wie folgt:

6.00 Uhr Garage Wild, Emskirchen6.05 Uhr Bahnhofstraße, Emskirchen6.10 Uhr Baustoff Schmidt, Emskirchen6.15 Uhr Sommerranken, Emskirchen6.20 Uhr Gasthof „Rotes Herz“, Emskirchen6.25 Uhr Wilhelmsdorf

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brunn

Sonntag · 26. 08. 2018 · 13. Sonntag nach Trinitatis10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Ziermann)Kollekte: Diakonie Bayern III

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Dürrnbuch

Sonntag · 26. 08. 2018 · 13. Sonntag nach Trinitatis10.30 Uhr Gottesdienst

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neidhardswinden

Sonntag · 26. 08. 2018 · 13. Sonntag nach Trinitatis9.15 Uhr Gottesdienst

6 Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

Fränkischer Albverein e. V.

Durch traumhafte Weiherlandschaft zum urigen Bierkeller am Sonntag, 26. 08. 2018

Der Fränkische Albverein bietet eine Wanderung von 12 km an. Die Tour beginnt in Demantsfürth, geht über den Storchenlehrpfad und Aussichtsturm nach Peppenhöchstadt, Rohensaas, Gottesgab zum Voggendorfer Keller. Nach einer Stärkung im Bierkeller geht es zum Ausgangspunkt zurück, bei schlechten Wetter findet die Einkehr in Uehlfeld oder Demantsfürth statt. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr in Neustadt, Parkplatz Wasenmühle. Fahrgemeinschaft mit Kostenbeteiligung. Anmeldung bis 25. 08. 2018 bei Wanderführerin Hanne Feder, Tel. (0 91 04) 23 79.

Soldatenkameradschaft Emskirchen und Umgebung

Liebe Soldaten- Kameradinnen und Kameraden,

zum Kirchweihauszug am Freitag, 24. 08. 2018 treffen wir uns wie gewohnt, an der „Alten Steige“ um 16.45 Uhr. Unsere Anzugsordnung ist ein kurzärmeliges, weißes Hemd, mit Krawatte und eine dunkle (schwarze) Hose sowie unsere Soldatenmütze. Auf jeden von euch wartet dann im Bierzelt eine kühle Maß Bier und gute Laune!Wir bitten um eine zahlreiche Teilnahme. Der Vorstand

SV Rot-Weiß Mausdorf

Donnerstag · 23. 08. 201819.00 Uhr Training

Sonntag · 26. 08. 201815.00 Uhr SV Rot-Weiss Mausdorf – Tuspo Roßtal II

Die Vorstandschaft

TSV Emskirchen e. V. · Abt. Fußball

1. Mannschaft

Dienstag · 21. 08. 201819.00 Uhr Training

Donnerstag · 23. 08. 201819.00 Uhr Training

Samstag · 25. 08. 201815.00 Uhr TSV Emskirchen – SV Bürglein

2. Mannschaft

Dienstag · 21. 08. 201819.00 Uhr Training

Donnerstag · 23. 08. 201818.30 Uhr SG Uehlfeld/Emskirchen – SpVgg Etzelskirchen II

Spielort: Uehlfeld

Sonntag · 26. 08. 201813.00 Uhr SpVgg Zeckern II – SG Uehlfeld/Emskirchen

Alte Herren

Freitag · 24. 08. 201818.30 Uhr TSV Emskirchen – SpVgg Uehlfeld

A-Junioren

Mittwoch · 22. 08. 201819.00 Uhr SG Emskirchen/Wilhelmsdorf – SpVgg Greuther Fürth

Damen U23, Spielort: Emskirchen

Freitag · 24. 08. 201819.00 Uhr SG Vestenbergsgreuth/Uehlfeld – SG Emskirchen/

Wilhelmsdorf, Spielort: Uehlfeld

D-Junioren

Donnerstag · 23. 08. 201818.00 Uhr TSV Emskirchen – SpVgg Uehlfeld

D. Mayer, Abteilungsleiter

TSV 1893 Emskirchen e. V · Abt. Leichtathletik

Unsere Trainingszeiten nach den Sommerferien sind wie gewohnt:

Dienstag: 17.00 –18.30 Uhr (Kinder von 6–11 Jahre)Mittwoch: 18.00 –20.00 Uhr (ab 10 Jahren)

Bitte auf jeden Fall Schuhe und Kleidung für außen und innen mitbringen. Getränke nicht vergessen, diese jedoch mit Namen versehen, damit es keine Unstimmigkeiten geben kann.

Laufgruppe:

Wer Lust hat eine 3/4–1 Stunde jeden Freitag um 7.30 Uhr zu laufen, der meldet sich bitte bei Tanja, Telefon (0 91 04) 82 68 62.

Termine:

Samstag, 08. 09. 2018 1. Ochsenweiherlauf in Emskirchen – Diszi-pline 0,5 km Bambini – 6 Jahre; 2 km Schüler/Jugend – 19 Jahre; 5 km Hoppy/Walker und 10 km für Jedermann!Mittwoch, 05. 09. 2018 Trainingsauftakt bei den GroßenDienstag, 11. 09. 2018 Trainingsauftakt bei den KleinenMittwoch, 12. 09. 2018 und 26. 09. 2018 Sportabzeichenabnahme – bei Fragen bitte an Susi Schönleben wenden.

Bei Fragen bitte an Tanja, Telefon (0 91 04) 82 68 62, Karin, Telefon (0 91 01) 59 75 oder Susanne, Telefon (0 91 04) 12 48 wenden.Viel Interessantes gibt es auch auf unserer Homepage unter www.la-emskirchen.de. Schöne Ferien und erholsame Zeit wünscht

Euere LA-Abteilung

Vorbereitungsläufe zum 1. Ochsenweiherlauf:

Jeden Mittwoch um 18.30 Uhr

Treffpunkt am Sportgelände, Waldstation am BahnhofswaldAm 08. 09. 2018 findet im Rahmen der 125-Jahr-Feier des TSV 1893 Emskirchen e. V. der 1. Ochsenweiherlauf statt (weitere Infos unter: www.ochsenweiherlauf.de, Flyer liegen in vielen Emskirchner Geschäften aus). Zur Vorbereitung und zum Kennenlernen der Strecke lädt der TSV zum Lauftraining ein. Jedes Leistungsniveau ist angesprochen (auch Laufanfänger!) – zum Schnuppern auch für Nichtmitglieder. Es wäre schön, wenn sich über diese Vorberei-tungsläufe eine Laufgruppe zusammenfindet, die sich auch nach dem Ochsenweiherlauf, zu regelmäßigen Ausläufen, trifft. Es ist keine Anmeldung erforderlich, kommt einfach vorbei. Wer vorab noch Fragen hat, meldet sich bei Martin Kleinlein, Abteilungsleiter Leichtathletik: E-Mail: [email protected], Tel. (01 52) 28 74 19 79.

Eure LA-Abteilung

PS: Beim Ochsenweiherlauf werden eine „Ortsmeisterin und ein Ortsmeister Emskirchen“ ermittelt, diese erhalten den Wanderpokal „Schnellste/r Emskirchner/in“.

TSV 1893 Emskirchen e. V · Kinderturnen

Von 2–4 Jahre bei Andrea und von 4–6 Jahre bei Nina. Jeden Dienstag ist es soweit und es geht zum Kinderturnen. Zeit: 16.00–17.00 Uhr. Bitte Kleidung/Schuhe für innen und außen mitbringen (nur die 4–6 Jahre) und Getränke nicht vergessen. Bei Fragen ein-fach mich, Tanja, Telefon (0 91 04) 82 68 62 anrufen. Schöne Ferien und erholsame Zeit wünschen

Eure Mädels vom Kinderturnen

TSV Emskirchen e. V. · Qi-Gong

Fortgeschrittene (10 Std.):

Wann? Jeden Donnerstag vom 13. 09.–22. 11. 2018: 18.30 UhrWo? Sparkasse Emskirchen, Sparkassenplatz 2Wie lange? Dauer, ca. 60 MinutenWer? Für jeden möglich und geeignet. TSV-Mitglieder sind frei.

Gäste können eine Zehnerkarte (40,– A) erwerben.

7Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

K I R C H L I C H G E M E I N D E H A G E N B Ü C H A C H

Evang.-Luth. Kirchengemeinde HagenbüchachTelefon (0 91 01) 99 03 89, E-Mail: [email protected]

Sonntag · 19. 08. 2018 · 12. Sonntag nach Trinitatis9.00 Uhr Gottesdienst in Hagenbüchach, St. Kilianskirche 10.00 Uhr Gottesdienst in Kirchfembach, St. VeitskircheKollekte: Eigene Gemeinde

Donnerstag · 23. 08. 201819.30 Uhr Posaunenchorprobe, Gemeindehaus Hagenbüchach

Samstag · 25. 08. 201812.00 Uhr Trauung des Ehepaares Böhm-Küttlinger in der Kirche

Kirchfembach

Sonntag · 26. 08. 2018 · 13. Sonntag nach Trinitatis9.00 Uhr Gottesdienst in Kirchfembach, St. Veitskirche10.00 Uhr Gottesdienst in Hagenbüchach, St. Kilianskirche Kollekte: Diakonie Bayern

Dankeschön!

Das Festwochenende 28./29.7. ist vorbei! Wir wollen allen Beteiligten ganz herzlich danken für das großartige Engagement, durch das dieses Fest überhaupt erst möglich wurde. Angefangen vom Zeltaufbau, über Bratwurstgrillen, Getränkeausschank, Spüldienst, Kuchenbacken, Kirchenführerverkauf, Bänkestellen, Tischschmuck, Kinderprogramm, musikalischen Beiträgen, Grußwortmoderation, Musicalproben, Technikaufbau, Broteschmieren, Kartenkontrolle, ... bis zu vielen Arbeiten im Hintergrund. Es war ein tolles Fest, super Stimmung, alles klappte reibungslos. Es war anstrengend, aber es hat riesig Spaß gemacht. (Euch hoffentlich auch.) Am 15. 09. 2018 wird es ein Helferdankessen geben. 19.00 Uhr in der Gemeindescheune in Kirchfembach. Bitte merkt euch/merken Sie sich diesen Termin vor. Damit wir mit dem Essen planen können, bitten wir um Anmeldung der genauen Zahl aus den Vereinen und Gruppen bis 08. 09. 2018.

Urlaub

Die Pfarrerinnen Baderschneider und Bogendörfer haben von Mitte August bis Mitte September Urlaub. Sie vertreten sich gegenseitig bis auf folgenden Zeitraum: Vertretung vom 29. 08.–06. 09. 2018 Pfarrer Dr. Fuchs aus Neustadt (0 91 61) 98 53. Bitte beachten Sie den Anrufbeantworter.

V E R E I N E G E M E I N D E H A G E N B Ü C H A C H

Gemütliche Runde

Herzliche Einladung zur nächsten gemütlichen Runde. Möchten auch Sie die gemütliche Runde kennenlernen? Dann schaun Sie einfach vorbei, Sie sind herzlich willkommen. Wir treffen uns am Mittwoch, 22. 08. 2018 um 14.00 Uhr im VHS-Raum im Rathaus Hagenbüchach. Wie immer gibt es Kaffee und Kuchen, Spiel und Spaß. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Das Team der gemütlichen Runde

SV Hagenbüchach

1. Mannschaft

Sonntag · 26. 08. 201815.00 Uhr SC Germania Nbg. – SV Hagenbüchach

2. Mannschaft

Sonntag · 26. 08. 201815.00 Uhr SV Hagenbüchach II – SG TSV Neustadt/Aisch/Franken

Neustadt INicole Keppe, Schriftführerin SV Hagenbüchach

V E R E I N E F R E I W I L L I G E F E U E R W E H R E N

Übungen der Freiwilligen Feuerwehren

Dienstag, 21. 08. 201820.00 Uhr FFW Bräuersdorf, Bewegungsfahrt

Freitag, 24. 08. 201819.00 Uhr FFW Brunn, Übung

Feuerwehrverein Mausdorf

Vorankündigung:

Der Feuerwehrverein Mausdorf richtet auch dieses Jahr wieder die Kirchweih in Mausdorf, welche vom 07.–09. 09. 2018 stattfindet, aus. Hierfür werden natürlich auch freiwillige Helfer für nachfolgende Arbeiten benötigt: Donnerstag, 06. 09. 2018 ab 16.30 Uhr Zeltaufbau außerdem Freitag, Samstag und Sonntag für Bedienung, Ausschank, Küche, Grill etc. Montag, 10. 09. 2018 ab 9.00 Uhr zum Abbau.Bitte diejenigen Mitglieder und auch Nichtmitglieder, welche sich bereiterklären wollen, uns zu helfen, bitten wir, sich unter folgenden Telefonnummern verbindlich zu melden.Bedienung & Grill: Günther Wieser: (0 91 01) 90 57 27Küche: Heidi Weber: (0 91 01) 97 99Ausschank: Heinz Weber (0 91 01) 97 99

Auch um Kuchenspenden für den Nachmittagskaffee am Sonntag wird gebeten. Vielen Dank schon mal im voraus für eure Unterstützung!

Die Vorstandschaft, Feuerwehrverein Mausdorf

Die Teilnehmerzahl muss leider auf 18 Personen beschränkt werden. Bitte bringen Sie bequeme, lockere Kleidung und Turnschuhe mit! Eine Flasche Trinkwasser könnte nützlich sein. Kurs-Anmeldung und eventueller Erwerb der 10er-Karte bei Frau Tanja Roß-Schenk, Tel. (0 91 04) 82 68 62.Kursleiter: Erich Kopp, Tel. (0 91 04) 28 67.

VdK Ortsverband Emskirchen

Der VdK Ortsverband Emskirchen lädt seine Mitglieder, Nicht-mitglieder und Freunde zur Teilnahme am Kirchweihfestzug am Freitag, 24. 08. 2018 um 17.00 Uhr ein. Treffpunkt ist das Alte Brauhaus.Zum Monatstreffen lädt der Ortsverband Emskirchen traditionell am Kirchweihmontag 27. 08. 2018 um 14.00 Uhr in das Festzelt am Kirchweihplatz ein.

V E R E I N E G E M E I N D E W I L H E L M S D O R F

Heimatverein Wilhelmsdorf

Am Kirchweihsonntag, 19. 08. 2018 ist von 14.00–17.00 Uhr das Zirkelmuseum im Rathaus geöffnet.

Peter Kastner, Vorsitzender

8 Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

Für die aufrichtige Anteilnahme beim Heimgang unseres lieben

Emskirchen, August 2018 Sabrina Woischnig mit Familie

dem Praxisteam, Dr. Gagsteiger

der Palliativstation in Fürth und der Klinik

dem Palliativteam, Bamberg/Neustadt-Aisch

Herrn Pfarrer Alexander Seidel

Freunden, Arbeitskollegen, Bekannten und Nachbarn

dem Bestattungsinstitut Liegel

allen, die durch Wort, Schrift, Geldgeschenke und Blumen ihre Anteilnahme erwiesen haben.

Frank WoischnigDANKE

† 4. 7. 2018

Einladung zum Kirchweihfrühschoppen

zusammen mit

Harry Scheuenstuhl, Landtagsabgeordneter &

Christian Pöschl, 3. Bürgermeister

Montag, den 27. August 2018 ab 10:00 Uhr im Gasthaus „Zum Erlengrund“

Wir freuen uns auf Ihr Kommen

SPD-Emskirchen

A N Z E I G E N F A M I L I E

Herzlichen Danksagen wir allen, die meiner Mutter

Anna Schönlebenim Leben ihr Zuneigung und Freundschaft schenk-

ten und mit uns Abschied nahmen, sich in der Trauer mit uns verbunden fühlten und dies in Wort

und Schrift zum Ausdruck brachten.

Monika Hasslinger mit Familie

A N Z E I G E N G E S C H Ä F T

9Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

Günstiger und wirksamer kann dauerhafte Werbung nicht sein! Vom Design bis zur Komplettbeklebung gestalten wir Ihr Fahr-zeug zu einem einzigartigen Blickfang.

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10 Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

Montag bis Freitag: von 7 bis 18 UhrSamstag: von 7 bis 13 Uhr

Angebote vom 16. 08. bis 22. 08. 2018:Frische Paprikawurst .............100 g E 1,04Saftige Rippchen, gekocht .......100 g E 0,79Wiener, zart geräuchert ....... 100 g E 0,99Sächsische mit Kümmel ........ 100 g E 0,99Krustenbraten ......................... 1 kg E 5,90

Montagstüte: 6,– Euro am 20. 08. 2018:500 g Schaschliktopf, küchenfertig3 fränkische Bratwürste1 kleine Schinkenwurst(nur solange der Vorrat reicht)Am Kirchweihdonnerstag, 23. 08. 2018 von 11.00–21.00 Uhr Schlachtschüssel mit BierausschankWir bitten um Vorbestellung.

Warme Tagesgerichteab 11 Uhr auch zum Mitnehmen20. 08. bis 24. 08. 2018Montag:Putencurrygeschnetzeltes mit Reis … E 5,40Dienstag:Spaghetti Bolognese ……………… E 4,20Mittwoch:Kotelett mit Kartoffelsalat ………… E 4,90Donnerstag:SchlachtschüsselFreitag:Schweinebraten mit Kloß ………… E 6,40Wir wünschen einen guten Appetit.

Am Kirchweihmontag und -dienstag, 27. 08. und 28. 08. 2018 ist unser Laden bis 13.00 Uhr für Sie geöffnet.

Sängerkranz PirkachDer Sängerkranz Pirkach bedankt sich herz-lich bei allen Gästen für den zahlreichen Besuch zum Gottesdienst und Dorffest.Unser besonderer Dank gilt Frau Pfarrerin Monika Bogendörfer, dem Posaunenchor, den Frauen fürs Kuchenbacken sowie allen fleißigen Helfern, die zum Gelingen unseres Dorffestes beigetragen haben.

Die Vorstandschaft

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Ab dem 12. 09. 2018 sind wir wieder für Sie da.

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Kirchweih Emskirchen 2018Kirchweih Emskirchen 2018Donnerstag, 23. 8. 2018Schlachtschüssel mit SchälrippchenFreitag, 24. 8. 2018 geöff netSamstag/Sonntag RuhetagMontag, 27. 8. 2018 ab 10.30 Uhr Frühschoppen Dienstag, 28. 8. 2018 geöff netReservierungen nehmen wir gerne entgegen unterTelefon (0 91 04) 82 49 50. Über Ihren Besuch freuen sich Erich und Hanne Dietz mit dem Erlengrund-Team.

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13Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

14 Wochenblatt Emskirchen 34 · 2018

Mosthaus DürrnbuchDer Markt Emskirchen sucht ab der Saison 2019 für das Mosthaus in Dürrnbuch ein neues Betreiberteam, das den Mostbetrieb in eigener Organisation plant und durchführt. Bei Interesse und weiterem Informationsbedarf geben wir gerne unter der Telefon: (0 91 04) 82 92 10 im Rathaus Auskunft.

Für die Saison 2018 wird der Mostbetrieb wie bisher von unserem bewährten Team organisiert und durchgeführt.

Harald Kempe, 1. Bürgermeister

IMPRESSUMAuflage: 4000 Stück. Kostenlose Verteilung an die Haushalte in den Gemeinden Emskirchen, Hagenbüchach, Wilhelmsdorf.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Druckfehler

oder versehentlich nicht veröffentlichte Anzeigen oder Texte sowie für die Text- bzw. Anzeigeninhalte keine Haftung und

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WOCHENBLATT EMSKIRCHEN

MARKTBOTEBekanntmachungen Markt Emskirchen

34Öffnungszeiten Rathaus EmskirchenMontag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Öffnungszeiten WertstoffsammelstellenEmskirchen, Raiffeisenstraße 2Montag und Mittwoch 9.00 – 13.00 UhrDonnerstag 16.30 – 18.30 UhrFreitag 10.00 – 15.00 UhrSamstag 8.30 – 11.30 Uhr

Bauschuttdeponie GrieshofTerminabsprachen unter Telefon (0 91 01) 80 50 Fa. Spitzer, Mausdorf

Gemeindewerke EmskirchenTelefon (0 91 04) 82 92 51 Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr u. n. Vereinbarung

HerausgeberMarkt Emskirchen Erlanger Straße 2, 91448 Emskirchen

Telefon/Telefax 0 91 04/82 92 Tel. FaxSekretariat Bürgermeister -11 -19Ordnungsamt -20 -29Bauamt -21 -29Standesamt -22 -29Steueramt -32 -39Einwohnermeldeamt, Passamt -33 -29Zentrale -0

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Montag, 20. 08. 2018gültig vom 20. 08.–26. 08. 2018 13. Jahrgang

Liebe Bürgerinnen und Bürger,sehr geehrte Kirchweihgäste!Die Herausforderung der Kommunen in den kommenden Jahren ist es, die Balance zwischen wirtschaftlicher Stärke und sozialer Verantwortung zu gestalten, für eine lebenswerte Gemeinde heute und in Zukunft zu sorgen. Um die Attraktivität von Emskirchen im sozialen, infrastrukturellen und kulturellen Bereich auch in Zukunft zu erhalten, laufen derzeit mehrere Baumaßnahmen um die Leistungen in Kinderbetreuung, Bildung, Kultur, Integration und Mobilität weiter auszubauen. Mit dem Anbau im Kiga St. Marien, dem Projekt Integration im Quartier -Neubau der Kita Haus für Kinder St. Martin mit Anschluss an die neuen Räume der Bürgerhalle-, der Neugestaltung des Bahnhofumgriffs in Verbindung mit dem Ausbau des ÖPNV-Angebotes und der stetigen CO² Einsparung durch Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung soll der Grundstein gelegt werden, um Emskirchen als eine offene und lebendige Gemeinde zu erhalten, weiterzuentwickeln und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Unsere Investitionen bilden hierbei jedoch nur das Fundament, auf das es weiter aufzubauen gilt. Hier sind wir auf Sie angewiesen, unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Vereine und Institutionen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Wirtschaft. Sie sind es, die Emskirchen und seine Projekte mit Leben füllen und hierdurch einen unverzichtbaren

Beitrag für eine funktionierende und tragfähige Gemeinschaft leisten. Ihre soziale Verantwortung für unsere Gemeinde und die Gesellschaft in der wir leben, ist nicht selbstverständlich und verdient Dank und Anerkennung. Daher möchte ich mich sehr herzlich bei allen bedanken, die durch ihr Engagement, vor allem im ehrenamtlichen Bereich – in unseren Vereinen und Institutionen, einen großen Teil dazu beitragen, dass Emskirchen nicht nur Wohnsitz- sondern lebenswerte Heimatgemeinde ist.

Heimat ist die Verbundenheit und Vertrautheit mit einem bestimmten Raum oder Ort, aber Heimat entsteht auch dort, wo gelebt wird. In der Zeit von 24. bis zum 28. August 2018 erfüllt auch unsere Kirchweih Emskirchen mit Leben. Hier ergreifen ebenfalls aktive Bürgerinnen und Bürger Initiative und gestalten unsere Kirchweih mit. Daher sei nicht nur den Ortsburschen für ihr Engagement herzlich gedankt, sondern auch dem Musikzug, der Bürgerwehr, dem Schützenverein, Sportverein, BRK und den kirchlichen Gruppen, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Festwirt, den Zeltbetreibern und Schaustellern und allen, die zum Gelingen der Kirchweih beitragen.

A M T L I C H MARKT EMSKIRCHEN

Rathaus und Gemeindewerke geschlossen

Das Rathaus Emskirchen und die Gemeindewerke sind am Kirchweihmontag, 27. 08. 2018, geschlossen.

Wertstoffhof geschlossen

Am Kirchweihmontag, 27. 08. 2018, bleibt der Wertstoffhof geschlossen.

Mosterei Dürrnbuch

Ab 30. 08. 2018 werden Anmeldungen zum Mosten unter Tel. (0 91 04) 23 04 entgegengenommen.

Kirchweih 2018

Verkehrsrechtliche AnordnungFür die Kirchweih Emskirchen wurde folgende verkehrsrecht-liche Anordnung erlassen: Die Ansbacher Straße in Emskirchen wird zu folgenden Zeiten für den Gesamtverkehr gesperrt:

– Freitag, 24. 08., ab 17.00 Uhr – Samstag, 25. 08., 7.00 Uhr– Samstag, 25. 08., ab 15.00 Uhr – Montag, 27. 08., 1.00 Uhr– Montag, 27. 08., ab 14.00 Uhr – Dienstag, 28. 08., 1.00 Uhr– Dienstag, 28. 08., ab 12.00 Uhr – Mittwoch, 29. 08., 1.00 Uhr

Das Befahren des gesperrten Teilstückes der Ansbacher Straße ist für die Anwohner und für den Zuliefererverkehr für den Festplatz nur mit Berechtigungsschein und nur von der Richard-Wagner-Straße her möglich. Schausteller, bzw. Betreiber von Kirchweihständen, dürfen hinter ihrem Geschäft in der Ansbacher Straße parken, wenn sie dafür einen entsprechenden Berechtigungsschein haben. Die Berechtigungsscheine sind im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer 07, erhältlich.Weiter wird darauf hingewiesen, dass im gesperrten Teilstück der Ansbacher Straße sowie in der Bottenbacher Straße zwischen Neustädter Straße und Josef-Haydn-Straße, beid-seitig und in der Richard-Wagner-Straße und in der Josef-Haydn-Straße halbseitig, ein absolutes Halteverbot besteht. Die Umleitung des Fernverkehrs erfolgt über Sommerranken,

Kommunale AllianzILEK – von der Aurach bis zur ZennAktuelle Infos zu unserer Kommunalen Allianzfinden Sie unter: www.aurachzenn.de

Bottenbach zur Neustädter Straße (alte B 8) und umgekehrt. Für den innerörtlichen Verkehr besteht die Möglichkeit, wie bisher über die Bottenbacher-, Josef-Haydn- und Richard-Wagner-Straße zu fahren. Damit dies reibungslos erfolgen kann und Rettungsfahrzeuge den Festplatz schnell anfahren können, besteht in diesen Straßen durchgängig ein Halteverbot auf beiden bzw. auf einer Fahrbahnseite.Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die aufgestellten Verkehrszeichen, insbesondere auch das Halteverbot im innerörtlichen Umleitungsbereich, zu beachten, nur so kann Ärger wegen der Erteilung von Verwarnungen oder Bußgeldern vermieden und sichergestellt werden, dass im Notfall erforderliche Hilfe den Festplatz schnell erreichen kann. Ordnungsamt Emskirchen

Kirchweih-Festprogramm 2018

Freitag · 24. 08. 201817.15 Uhr Kirchweihauszug anl. des 227-jährigen

Jubiläums der Weihe der St. Kilianskirche ab der Alten Brauerei mit einem Stopp vor dem Geburtstagskind. Gemeinsames Lied „Nun danket alle Gott“. Danach geht es unter großem Glockengeläut weiter zum Kirchweihplatz zur Aufstellung des Kirchweihbaumes

18.00 Uhr Kirchweiheröffnung mit Bieranstich durch 1. Bürgermeister Harald Kempe, anschlie-ßend Dämmerschoppen im Festzelt: Einla- dung zum Gespräch mit Politik und Wirt-schaft

20.00 Uhr Musik mit den „Franken Tiroler“

Samstag · 25. 08. 201815.00 Uhr Kirchweihfußballspiel des TSV Emskirchen

im Waldstadion 17.00–20.00 Uhr Bürgerschießen im Schützenhaus20.00 Uhr Für gute Laune sorgt “Volldampf“

Sonntag · 26. 08. 20188.45 Uhr Kirchweihfestgottesdienst mit Feier des Hl.

Abendmahls in St. Kilian10.00 Uhr Kirchweihfestgottesdienst zur 227. Wieder-

kehr der Einweihung unserer St. Kilians-

Ein Zitat der englischen Dichterin Elizabeth Barrett Browning lautet: „Nichts bringt uns auf unserem Weg besser voran als eine Pause“. Gönnen wir uns also mit der Kirchweih eine Pause, um anschließend mit vollem Elan und Engagement wieder ans Werk zu gehen. In diesem Sinne lade ich Sie herzlich dazu ein, mit uns zu feiern, Heimat zu leben und Gemeinschaft zu erleben. Unsere Kirchweih bietet Jung und Alt die Gelegenheit zu Begegnungen, Geselligkeit und Unterhaltung. Nutzen Sie den Anlass, Freunde und Bekannte (wieder) zu treffen, essen Sie einen Happen,

stoßen Sie gemeinsam an, bummeln Sie durch die Gassen der Fahrgeschäfte, haben Sie viel Spaß und genießen Sie unsere Kirchweih!Ich freue mich auf Ihr Kommen.

Ihr

Harald Kempe

Erster Bürgermeister

kirche unter Mitwirkung des Kirchen- und Posaunenchores

Ab 11.00 Uhr Mittagstisch im Festzelt14.00–19.00 Uhr Bürgerschießen im Schützenhaus17.00 Uhr Unterhaltungsmusik mit „Querbeet“

Montag · 27. 08. 2018ab 10.00 Uhr Frühschoppen in den Gasthäusern14.00 Uhr Betzentanz der Ortsburschen und -madli am

Kirchweihbaum, anschließend Festbetrieb im Festzelt mit dem „Musikzug Emskirchen“

15.00–19.00 Uhr Bürgerschießen im Schützenhaus 19.00 Uhr Für Stimmung und Unterhaltung im Festzelt

sorgen die „Seitz-Buam“

Dienstag · 28. 08. 201810.00 Uhr Schützenfrühschoppen im „Roten Herz“,

anschließend Schützenauszug11.00 Uhr Mittagstisch im Festzelt14.00–18.00 Uhr Kinderfest bei reduzierten Preisen in den

Fahrgeschäften am Festplatz14.00–18.00 Uhr Bürgerschießen im Schützenhaus, 19.00 Uhr

Preisverteilung19.00 Uhr Im Festzelt spielen die „Gremsdorfer

Musikanten“22.15 Uhr Prachtfeuerwerk am Festplatz

An allen Tagen ab 13.00 Uhr Festbetrieb am Festplatz, am Freitag ab 18.00 Uhr. Ende am Freitag und Samstag um 2.00 Uhr, von Sonntag bis Dienstag um 24.00 Uhr.

Die Familie RÖSCH-SCHÖNLEBEN, die Brauerei HOFMANN sowie die Gastronomen, die teilnehmenden Vereine und Schausteller freuen sich auf Ihr Kommen!

BetriebszeitenDie Betriebszeiten für die Kirchweih wurden durch Beschluss des Marktgemeinderats vom 28. 11. 2016 wie folgt festgesetzt:

Freitag, 24. 08., von 17.00 Uhr – Samstag, 25. 08., 2.00 UhrSamstag, 25. 08., von 13.00 Uhr – Sonntag, 26. 08., 2.00 UhrSonntag, 26. 08., von 12.00 Uhr – 24.00 UhrMontag, 27. 08.,von 13.00 Uhr – 24.00 UhrDienstag, 28. 08., von 13.00 Uhr – 24.00 Uhr

Sonderfallbeurteilung der Kirchweih Emskirchen entspre-chend der TA-Lärm und der LAI-Freizeitlärmrichtlinie

Durch Beschluss des Marktgemeinderates vom 29. 07. 2015 wurde die Kirchweih Emskirchen als ein seltenes Ereignis mit Sonderfallcharakter entsprechend der TA-Lärm und der LAI beurteilt. In diesem Zusammenhang wird für die fünftägige Dauer der Kirchweih (Freitag bis Dienstag) der Beginn der Nachtzeit von 22 Uhr um zwei Stunden auf 24 Uhr verschoben.

Grünabfälle und Abfallcontainer FestplatzAb Donnerstag, 16. 08. 2018 bis Donnerstag, 30. 08. 2018 besteht wegen der Kirchweih keine Möglichkeit, Grünabfälle am Festplatz abzulagern. Grünabfälle können in dieser Zeit nur in die beiden Container im Bahnhofswald gebracht werden. Größere Mengen an Grünabfällen (über 1 m³) müssen grundsätzlich direkt in die Kreisdeponie nach Dettendorf oder in den Kompostplatz nach Markt Erlbach gebracht werden. Wir bitten dies unbedingt zu beachten. Die Wertstoffcontainer (Glas und Metall) werden vom 15. 08.–30. 08. 2018 an den Weg in Richtung Stubengraben versetzt.

Verkehrseinschränkungen beim ZeltaufbauBei den Aufbauarbeiten zur Kirchweih kann es zu kurzfristigen Behinderungen in der Zufahrt zum Stubengraben kommen. Die Anlieger werden um Verständnis gebeten, wenn sie einmal kürzere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Die Zeltinhaber sind bemüht, so wenig Behinderungen wie möglich zu verursachen.

Kindernachmittag am KirchweihdienstagAm Kirchweihdienstag, 28. 08. 2018 sind die Preise in den Fahrgeschäften in der Zeit von 14.00–18.00 Uhr ermäßigt.

KirchweihfeuerwerkAm Kirchweihdienstag, 28. 08. 2018, findet um 22.15 Uhr zum Abschluss der Kirchweih ein großes Feuerwerk statt. Dazu ergeht herzliche Einladung.

Rauchverbot in den FestzeltenDurch das am 01. 08. 2010 nach einem Volksentscheid in Kraft getretene Gesetz zum Schutz der Gesundheit ist das Rauchen auch in den Festzelten verboten. Um ausdrückliche Beachtung dieser Bestimmung wird gebeten.

Ordnungsamt

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Flurneuordnung und Dorferneuerung Mausdorf-PirkachMarkt Emskirchen, Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad WindsheimNeuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes –FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes –AGFlurbG)

Bekanntmachung und LadungDie Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Mausdorf-Pirkach gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichste- henden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmer-versammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken statt am:Mittwoch, 05. 09. 2018, um 19.00 Uhr,Ort: Gemeinschaftshaus Mausdorf, 91448 Emskirchen.

Tagesordnung1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmer-

gemeinschaft und des Wahlverfahrens2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer

Stellvertreter3. Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 10 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 20 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren– je 4 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft

Mausdorf

– je 4 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Pirkach

– je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaften Oberniederndorf, Grieshof und Leitsmühle zu wählen sind.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Ansbach, 25. 07. 2018Walter Fabian T. Amtsrat

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeindewerke Emskirchen (VES-EWS) vom 07. 08. 2018

Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes und § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung des Marktes Emskirchen zur Änderung mit gleichzeitiger Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Gemeindewerke Emskirchen“ vom 18. 06. 2012 in der z. Zt. gültigen Fassung, erlassen die Gemeindewerke Emskirchen folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung:§ 1Beitragserhebung1) Die Gemeindewerke Emskirchen erheben einen Beitrag

zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung durch folgende Maßnahme: Verbesserung und Erneuerung der Abwasseranlagen in den Ortsteilen Elgersdorf und Gunzendorf.

2) Die Maßnahme wird wie folgt beschrieben:

1. Ortsteil ElgersdorfUmbau des bestehenden Kanalsystems von einem Mischsystem in ein Trennsystem durch– Errichtung eines Freispiegelkanals zur Ableitung des

Schmutzwassers von Schacht-Nr. 203016 bis 203008, jeweils Fl.-Nr. 401, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, mit einer Gesamtlänge von ca. 378 m, Schacht-Nr. 204003 bis 203008, jeweils Fl.-Nr. 375, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, mit einer Gesamtlänge von ca. 65 m, Schacht-Nr. 205001 bis 203008, jeweils Fl.-Nr. 375, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, mit einer Gesamtlänge ca. 60 m, Schacht- Nr. 201004 bis

201001, jeweils Fl.-Nr. 376, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 250, mit einer Gesamtlänge ca. 95 m, Schacht-Nr. 202004, Fl.-Nr. 373, Gemarkung Gunzendorf, über die Fl.-Nr. 375 bis 201004, Fl.-Nr. 376, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, mit einer Gesamtlänge von ca. 146 m, Schacht-Nr. 201007, Fl.-Nr. 375, Gemarkung Gunzendorf, bis 201004, Fl.-Nr. 376, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, mit einer Gesamtlänge von ca. 63 m, Schacht-Nr. 203008, Fl.-Nr. 375, Gemarkung Gunzendorf, bis zum Pumpwerk, Fl.-Nr. 380, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 250, mit einer Gesamtlänge von ca. 185 m, Schacht-Nr. 205002 bis 203008, jeweils Fl.-Nr. 375, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, mit einer Gesamtlänge von ca. 71 m;

– Errichtung einer Druckleitung vom Pumpwerk, Fl.-Nr. 380, Gemarkung Gunzendorf, über die Grundstücke Fl.-Nrn. 363, 236/2, 252, 493, Gemarkung Gunzendorf, bis zum bestehenden Mischwasserkanal am Alten Postweg über einen Übergabeschacht (Anschlussschacht mit der Nr. 310.100.005 auf Flur-Nr. 870/1, Gemarkung Emskirchen, in der Ausführung SDR 11 DNa 90, mit einer Länge von ca. 1490 m;

– Erneuerung des bestehenden Mischwasserkanals zur Ablei-tung des Oberflächenwassers von Schacht-Nr. 103005, Fl.-Nr. 375, Gemarkung Gunzendorf, über Fl.-Nr. 389, Gemarkung Gunzendorf bis Schacht-Nr. 101110, Fl.-Nr. 380, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 400, mit einer Gesamtlänge von ca. 127 m, Schacht- Nr. 101220, Fl.-Nr. 375, Gemarkung Elgersdorf, über die Fl.-Nrn. 380 und 382, Gemarkung Gunzendorf, bis Schacht-Nr. 101200, Fl.-Nr. 382, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 500, mit einer Gesamtlänge von ca. 95 m, Schacht-Nr. 101240 bis 101230, jeweils Fl.-Nr. 401, Gemarkung Gunzendorf, B DN 400, mit einer Gesamtlänge ca. 56 m, Schacht-Nr. 101140, Fl.-Nr. 451, Gemarkung Elgersdorf, über die Fl.-Nr. 454 und 455, Gemarkung Gunzendorf bis 101150, Fl.-Nr. 456, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 500, mit einer Gesamtlänge von ca. 60 m;

– Umbau des vorhandenen Löschwasserteichs, Fl.-Nr. 381, Gemarkung Gunzendorf, zum Zwischenspeicher zur Regen-rückhaltung (RRB_E1), Volumen 330 cbm;

– Errichtung der Haltung am Auslauf RRB_E1, Schacht-Nr. 101117, Fl.-Nr. 381, Gemarkung Gunzendorf, bis 101115, Fl.-Nr. 380, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 300, mit einer Gesamtlänge von ca. 11 m;

– Umbau der Becken der vorhandenen ehemaligen Kläranlage, Fl.-Nr. 456 Gemarkung Gunzendorf, mit einem Volumen von 710 cbm zur Regenrückhaltung (RRB_E2);

– Sicherung des Zulaufs durch eine neue Zulaufleitung DN 500 von Schacht-Nr. 101140, Fl.-Nr. 451, Gemarkung Gunzendorf, über die Fl.-Nrn. 454 und 455, Gemarkung Gunzendorf bis Schacht-Nr.101150, Fl.-Nr. 456 Gemarkung Gunzendorf, mit einer Gesamtlänge von ca. 51 m;

– Errichtung eines Betonauslaufbauwerkes mit Drossel-einrichtung (Mönch mit Überlauf und Schieber) am Auslauf des RRB_E2 sowie einer neuen Ablaufleitung, Fl.-Nrn. 456 und 455/1. Gemarkung Gunzendorf, PP DN 400, mit einer Gesamtlänge von ca. 20,0 m;

– Wiederherstellung der Oberflächen der Ortsstraßen im Bereich Fl.-Nr. 373, 375, 376, 380, 401, jeweils Gemarkung Gunzendorf, mit Unterbau (ca. 44 cm Schotter, ca. 12 cm Bitumen) und Tragschicht (ca. 4 cm Asphalt).

2. Ortsteil GunzendorfUmbau des bestehenden Kanalsystems von einem Mischsystem in ein Trennsystem durch – Errichtung eines Freispiegelkanals zur Ableitung des

Schmutzwassers von Schacht-Nr. 200012 GN, Fl.-Nr. 43, Gemarkung Gunzendorf, über Fl.-Nr. 121, 15, jeweils Gemarkung Gunzendorf, bis G 201165, Fl.-Nr. 114, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, mit einer Länge von ca. 402 m, sowie von Schacht-Nr. 201215GN, Fl.-Nr. 35, Gemarkung Gunzendorf, bis G 201120, Fl.-Nr. 15, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, mit einer Länge von ca. 13,1 m;

– Errichtung eines pneumatischen Pumpwerks in Beton-fertigteilen auf Grundstück Fl.-Nr. 114, Gemarkung Gunzendorf;

– Errichtung einer Druckleitung vom Pumpwerk, Fl.-Nr. 114, Gemarkung Gunzendorf, über die Grundstücke Fl.-Nrn. 121, 15, 43, 82, jeweils Gemarkung Gunzendorf, und Fl.-Nrn. 726, 760, jeweils Gemarkung Emskirchen, bis zur Kläranlage Emskirchen Fl.-Nr. 759, Gemarkung Emskirchen, in der Ausführung SDR 11 DNa 90, mit einer Länge von ca. 1652 m;

– Erneuerung des bestehenden Mischwasserkanals zur Ablei-tung des Oberflächenwassers von Schacht-Nr. 101145 GN bis 101155 GN, jeweils Fl.-Nr. 15, Gemarkung Gunzendorf, B DN 500, mit einer Gesamtlänge von ca. 49 m, von Schacht- Nr. 101155 GN, Fl.-Nrn. 15, 121, Gemarkung Gunzendorf, bis 101165 GN, Fl.-Nr. 124, Gemarkung Gunzendorf, B DN 600, mit einer Gesamtlänge von ca. 68 m, Schacht-Nr. 102100 GN bis 102105 GN, jeweils Fl.-Nr. 43, Gemarkung Gunzendorf, PVC DN 200, mit einer Gesamtlänge von ca. 20 m, Schacht-Nr. 101100 GN, Fl.-Nrn. 35, 15, Gemarkung Gunzendorf, bis 101120 GN, Fl.-Nr. 15, Gemarkung Gunzendorf, B DN 300, mit einer Gesamtlänge von ca. 142 m, Schacht-Nr. 103101 GN, Fl.-Nr. 41, Gemarkung Gunzendorf, bis 10310 AUGN, Fl.-Nr. 81, Gemarkung Gunzendorf, PP DN 200, in einer Gesamtlänge von ca. 155 m, Schacht-Nr. 104115 GN, Fl.-Nr. 114, Gemarkung Gunzendorf, bis 104125 GN, Fl.-Nr. 124, Gemarkung Gunzendorf, B DN 700, in einer Gesamtlänge von ca. 46 m.

– Umbau des vorhandenen Vorklärbeckens auf Fl.-Nr. 114, Gemarkung Gunzendorf, mit einem Volumen von 415 cbm zur Regenrückhaltung;

– Erweiterung der Haltung zur Regenrückhaltung RRB_G1 durch eine neue Zulaufleitung von Schacht-Nr. 101145 GN bis 101155 GN, jeweils Fl.-Nr. 15, Gemarkung Gunzendorf, im Querschnitt von B DN 400 auf B DN 500, Gesamtlänge ca. 52,5 m sowie von den Haltungen 101155 GN, Fl.-Nr. 15, Gemarkung Gunzendorf, bis 101165 GN, Fl.-Nr. 114, Gemarkung Gunzendorf, von DN 400 auf DN 600, Gesamtlänge ca. 60 m;

– Errichtung eines Betonauslaufbauwerkes des RRB_G1 (Volumen 415 cbm) mit einer Drosseleinrichtung (Mönch mit Überlauf und Schieber) sowie einer neuen Ablaufleitung, B DN 700, mit einer Gesamtlänge von ca. 46 m in den offenen Graben zum Vorfluter Fl.-Nr. 124, Gemarkung Gunzendorf;

– Wiederherstellung der Oberflächen der Ortsstraßen im Bereich Fl.-Nr. 121, 15, 43, 35, jeweils Gemarkung Gunzendorf, mit Unterbau (ca. 44 cm Schotter, ca. 12 cm Bitumen) und Tragschicht (ca. 4 cm Asphalt).

3) Ein Abdruck der Planungsunterlagen kann wegen ihres Umfangs nicht in der Bekanntmachung erfolgen. Es wird

aber auf folgende Bauentwurfsunterlagen erläuternd Bezug genommen: Erläuterungsbericht, Hydraulische Berechnung, Kostenberechnung sowie Ausführungspläne und Bauwerkspläne des Ingenieurbüros Hans Eichler, Lange Straße 7, 91086 Aurachtal vom 19. 06. 2015. Diese wurden geprüft durch das WWA Ansbach am 08. 10. 2015 (Elgersdorf) und 06. 10. 2015 (Gunzendorf).

§ 2 BeitragstatbestandDer Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die

Entwässerungseinrichtung besteht oder2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an die

Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind.

§ 3 Entstehen der Beitragsschuld1. Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und

Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

2. Wenn die Baumaßnahmen nach § 1 bereits begonnen wurden, können die Gemeindewerke schon vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen.

§ 4BeitragsschuldnerBeitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

§ 5Beitragsmaßstab(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der

Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grund-stücken von mindestens 2.000 m² Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das 4-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 2.000 m², bei unbe-bauten Grundstücken auf 2.000 m² begrenzt.

(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, wenn sie ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 66,67 % der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

(3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1.

§ 6Beitragssatz(1) Der durch Verbesserungsbeiträge abzudeckende Aufwand

von 100 v. H. wird auf ca. 1.144.542 a geschätzt und nach der Summe der Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen umgelegt.

(2) Da der Aufwand nach Absatz 1 noch nicht endgültig fest-steht, wird gemäß Art. 5 Abs. 4 KAG in Abweichung von Art. 2 Abs. 1 KAG davon abgesehen, den endgültigen Beitragssatz festzulegen.

(3) Der vorläufige Beitragssatz beträgt: a) pro m² Grundstücksfläche 0,03 a b) pro m² Geschossfläche 1,24 a.

(4) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.

(5) Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grund-stücksfläche und Geschossfläche wird nach Feststellbarkeit des Aufwandes festgelegt.

§ 7FälligkeitDer Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Entsprechendes gilt für Voraus-zahlungen.

§ 7aAblösung des BeitragsDer Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 8Pflichten der BeitragsschuldnerDie Beitragsschuldner sind verpflichtet, den Gemeindewerken für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entspre-chender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.

§ 9InkrafttretenDiese Satzung tritt rückwirkend am 05. 07. 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23. 06. 2015 außer Kraft.

Emskirchen, 08. 08. 2018Gemeindewerke Emskirchen

Kempe, Stellvertreter des Vorstands

Satzungzur 2. Änderung der Satzung für die öffentliche Ent-wässerungseinrichtung der Gemeindewerke Emskirchen (Entwässerungssatzung – EWS) vom 16. 07. 2012vom 07. 08. 2018Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 1 u. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 der geänderten und neugefassten Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens der Marktgemeinde Emskirchen vom 18. 06. 2012 in der z. Zt. gültigen Fassung, erlassen die Gemeindewerke Emskirchen folgende Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1 Änderung(1) § 3 erhält folgende Fassung:

7. Grundstücksanschlüsse– sind bei Freispiegelkanälen: die Leitungen vom Kanal bis

zum Kontrollschacht. Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet der Grundstücksanschluss an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund.

– sind bei Druckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht.

– sind bei Unterdruckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts.

8. Grundstücksentwässerungsanlagen– sind bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines

Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4). Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund.

– sind bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts.

– sind bei Unterdruckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht.

(2) § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksent- wässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen. Die Gemeindewerke können verlangen, dass die Bestätigung über die Mängelfreiheit und über die Nachprüfung bei festgestellten Mängeln vorgelegt werden.

(3) § 15 Abs. 2 Ziff. 12 wird wie folgt ersetzt:

nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-

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Heizkesseln; das gilt nicht für Ölbrennwertkessel bis 200 kW, die mit schwefelarmem Heizöl EL betrieben werden,

(4) § 17 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Gemeindewerke können eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen.

(5) § 23 erhält folgende Fassung:

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Emskirchen, 08. 08. 2018Kempe, Stellvertreter des Vorstands

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 36 „Elgersdorf I “ des Marktes Emskirchen

Der Marktgemeinderat des Marktes Emskirchen hat am 26. 07. 2018 den Bebauungsplan Nr. 36 „Elgersdorf I“, mit Begründung (Stand Juni 2018) und Umweltbericht (Stand Juni 2018) in der Fassung vom 26. 07. 2018 gem. § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung im Marktboten (amtlicher Teil) tritt der Bebauungsplan Nr. 32 a in Kraft.Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB für jedermann im Rathaus Emskirchen (Bauamt), Zimmer 003 Erlanger Straße 2, 91448 Emskirchen während der Dienststunden zur Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.Auf die Vorschriften der in § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie § 44 Abs. 4 und §§ 39 – 42 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der dem Markt Emskirchen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Emskirchen, 09. 08. 2018gez. Kempe, 1. Bürgermeister

Inkrafttreten des Bebauungsplanes mit integriertem Grünord-nungsplan Nr. 32 a „An den Sandgärten II“ 1. Änderung des Marktes Emskirchen

Der Marktgemeinderat des Marktes Emskirchen hat am 26. 07. 2018 den Bebauungsplan Nr. 32 a „An den Sandgärten II“ 1. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan, Begrün-dung (Stand April 2018) und Umweltbericht (Stand April 2018) in der Fassung vom 26. 07. 2018 gem. § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 32 a wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung im Marktboten (amtlicher Teil) tritt der Bebauungsplan Nr. 32 a in Kraft.Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB für jedermann im Rathaus Emskirchen (Bauamt), Zimmer 003 Erlanger Straße 2, 91448 Emskirchen während der Dienststunden zur Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.Auf die Vorschriften der in § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie § 44 Abs. 4 und §§ 39 – 42 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der dem Markt Emskirchen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Emskirchen, 09. 08. 2018gez. Kempe, 1. Bürgermeister

Kempe, Erster Bürgermeister

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Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Neustadt/Aisch

Der nächste Sprechtag findet am Donnerstag, 06. 09. 2018 in der Zeit von 8.30–12.00 Uhr und von 13.00–15.30 Uhr im Amtsgebäude der Stadt Neustadt a. d. Aisch, Würzburger Str. 33, Zimmer 07, statt. Termine werden unter Telefon (0 91 61) 6 66-35 und 6 66-36 vergeben. Zur Terminvergabe wird die Versicherungsnummer benötigt. Zum Sprechtag ist neben den Versicherungsunterlagen ein gültiger Ausweis mitzubringen.

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Kreativ werden mit Masking TapesDonnerstag, 30. 08. 2018Zeit: 10.00 – 11.30 Uhrab 8 Jahre

Der ev. Posaunenchor stellt sich vorMontag, 03. 09. 2018 und Dienstag, 04. 09. 2018Zeit: ab 15.00 – 17.00 Uhrab 8 – 14 Jahre

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Öffnungszeiten Rathaus WilhelmsdorfMontag bis Freitag 9.00 – 11.00 Uhr Montag 14.00 – 18.00 Uhr

Tel. (0 91 04) 8 26 29-0 · Fax 8 26 29-29

HerausgeberVerwaltungsgemeinschaftHagenbüchach-WilhelmsdorfHugenottenplatz 8 · 91489 WilhelmsdorfTel. (0 91 04) 8 26 29-0 · Fax 8 26 29-29

Öffnungszeiten WertstoffsammelstellenHagenbüchach, Bauhof, TeichwegDonnerstag 18.30–20.00 Uhr · Samstag 8.30–10.00 UhrWilhelmsdorf, Nebengebäude, Martin-Luther-Str. 1Freitag 16.00–18.00 Uhr · Mittwoch 17.00–19.00 Uhr

A M T L I C H GEMEINDE HAGENBÜCHACH

Fundsachen

2 Schlüssel gefunden auf dem Fahrradweg Pirkach/Hagenbüchach.

Schneider, Erster Bürgermeister

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A M T L I C H VGEM HAGENBÜCHACH-WILHELMSDORF

Haushaltssatzungder Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-WilhelmsdorfLandkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim für das Haus-haltsjahr 2018

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 41 und 42 KommZG sowie Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus-haltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit a 556.030und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit a 77.000 ab.

§ 2Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4VGem – Umlage:1. Der durch Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur

Finanzierung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf a 412.730 festgesetzt. Die Umlage wird in gleichen monatlichen Teilbeträgen erhoben und jeweils zum 01. eines Monats im Voraus fällig.

2. Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohner der Mitgliedsgemeinden bemessen, maßgebend sind die Einwohnerzahlen des Einwohnermeldeamtes der Verwal-tungsgemeinschaft Hagenbüchach – Wilhelmsdorf zum 30. 06. 2017.

3. Die Umlage wird je Einwohner auf a 141,06 festgesetzt.

§ 5Investitionsumlage:Es wird eine Investitionsumlage in Höhe von a 40.000 festgesetzt. Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohner der Mitgliedsgemeinden bemessen, maßgebend sind die Einwohnerzahlen des Einwohnermeldeamtes der Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach – Wilhelmsdorf zum 30. 06. 2017.

§ 6Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis-tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf a 92.000 festgesetzt.

2 Mitteilungsblatt VGem Hagenbüchach-Wilhelmsdorf Nr. 00 · 00. 00. 2010

S O N S T I G E S VGEM HAGENBÜCHACH-WILHELMSDORF

Bitte beachten Sie, baubedingten Fahrplanänderungen der Strecke: Nürnberg Hbf – Würzburg Hbf, 16. 08.–01. 09. 2018

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Neu:App „DB Bauarbeiten“ im App Store/Google Play Store

Ferienprogramm

20. 08. Fußballschule20. 08. Paillettenkunst22. 08. Basteln mit Blumen bei Florales und Design23. 08. Feuerwehrtag Wilhelmsdorf24. 08. Sitzkissen weben25. 08. Mountainbike-Tour27. 08. Ausflug nach Rockenbach29. 08. Mit dem Bürgermeister Rüdiger Probst durch die

Gemeinde30. 08. Film Paddington – keine Anmeldung01. 09. Besuch bei der Feuerwehr in Nürnberg03. 09. Von der Blüte zum Apfelsaft04. 09./05.09. Modellbahnnachmittage – keine Anmeldung05. 09. Fußball Action Day

05. 09. Flechtfrisuren07. 09. Erlebnistag auf dem Bauernhof Seibold08. 09. Fackelwanderung – keine Anmeldung15. 09. Tag der offenen Tür FFW Wilhelmsdorf keine An-

meldung

Besuchen Sie uns in der App:https://ferienprogramm.hagenbuechach.de/https://www.hagenbuechach.de/ferienprogrammapp/https://www.wilhelmsdorf.de/ferienprogrammapp/

Veranstaltungen und Beratungstermine:www.hagenbuechach.de/veranstaltungenwww.wilhelmsdorf.de/veranstaltungen

23. 08. Feuerwehrtag Wilhelmsdorf

25. 08. Moutainbike-Tour

29. 08. Mit dem Bürgermeister Rüdiger Probst durch die Gemeinde

01. 09. Besuch bei der Feuerwehr in Nürnberg

§ 7Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Wilhelmsdorf, 20. 08. 2018Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach – Wilhelmsdorf hat in ihren Sitzungen vom 11. 04. 2018 und vom 10. 07. 2018 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach – Wilhelmsdorf für das Haushaltsjahr 2018 mit den Anlagen auf Grund des Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) und der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Winds-heim als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 08. 08. 2018, Az.: 21-9410-Di, mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt wurden. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. den §§ 1 ff der Bekanntmachungsverordnung eine Woche vom 27. 08. 2018 bis 03. 09. 2018 im Rathaus Wilhelmsdorf, Hugenottenplatz 8 (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach – Wilhelmsdorf) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht aus.Nach der öffentlichen Auslegung sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zu den allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus Wilhelmsdorf öffentlich zugänglich.

Wilhelmsdorf, 20. 08. 2018Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender

Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender

Eingeladen sind ALLE Kinder von 6 – 11 Jahre!

Teilnahme schon ab 8 Jahre!