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Schlußbericht des Untersuchungsausschusses Bayerischer Landtag 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583 23.10.97 betreffend Aufklärung der Tätigkeit bayerischer Behör- den in Fällen von Nuklearkriminalität (Drs. 13/2981) Inhaltsverzeichnis Seite I. Verfahrensablauf 1. Untersuchungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . 2 2. Zusammensetzung des Untersuchungs- ausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3. Mitarbeiter und Beauftragte . . . . . . . . . . 6 4. Sitzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 5. Beweiserhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 5.1 Akten, Unterlagen, schriftliche Auskünfte 7 5.2 Augenschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 5.3 Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 5.4 Sachverständiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 6. Undurchführbare Zeugeneinvernahmen . 16 7. Zusammenarbeit mit dem 1. Untersu- chungsausschuß des Deutschen Bun- destages („Plutonium“) . . . . . . . . . . . . . . 16 II. Materieller Teil 1. Komplex I – Polizeiliche Erkennt- nisse und Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Handels mit nuklearen Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.2 Fragen 1 a) - d), 2 und 4 . . . . . . . . . . . . . 17 1.3 Frage 1 e) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.4 Frage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1.5 Frage 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 1.6 Frage 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 1.7 Frage 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2. Komplex II – Fall Landshut . . . . . . . . . . 24 2.1 Frage 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.2 Frage 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2.3 Frage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 2.4 Frage 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 2.5 Frage 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 2.6 Frage 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2.7 Frage 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2.8 Frage 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2.9 Frage 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 2.10 Frage 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.11 Frage 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.12 Frage 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.13 Frage 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2.14 Frage 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2.15 Frage 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 2.16 Frage 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 2.17 Frage 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 3. Komplex III – Fall München . . . . . . . . . 38 3.1 Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 3.1.1 Bewertung von Zeugenaussagen . . . . . . . 38 3.1.1.1 Aussage von „Rafa“ . . . . . . . . . . . . . . . . 38 3.1.1.2 Aussagen der Täter . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 3.1.2 Madrider Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . 38 3.2 Frage 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 3.3 Frage 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3.4 Frage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3.5 Frage 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 3.6 Frage 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 3.7 Frage 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3.8 Frage 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3.9 Frage 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 3.10 Frage 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 3.11 Frage 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 3.12 Frage 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 3.13 Frage 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 3.14 Frage 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 3.15 Frage 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 3.16 Frage 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3.17 Frage 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3.18 Frage 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 3.19 Frage 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 3.20 Frage 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 3.21 Frage 20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 3.22 Frage 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3.23 Frage 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3.24 Frage 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 3.25 Frage 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 3.26 Frage 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 3.27 Frage 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 3.28 Frage 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 3.29 Frage 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 4. Komplex IV – Gefahren beim Trans- . . port radioaktiver Materialien . . . . . . . . . 63 4.1 Frage 1 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 4.2 Frage 1 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 4.3 Frage 1 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 4.4 Frage 2 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 4.5 Frage 2 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 4.6 Frage 2 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 4.7 Frage 2 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 4.8 Frage 2 e) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 4.9 Frage 2 f) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 4.10 Frage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 4.11 Frage 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 4.12 Frage 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 4.13 Frage 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 4.14 Frage 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 III. Minderheitenberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70/81

13. Wahlperiode Drucksache 13/9583 - bayern.landtag.de · Schlußbericht des Untersuchungsausschusses Bayerischer Landtag 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583 23.10.97 betreffend Aufklärung

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Schlußberichtdes Untersuchungsausschusses

Bayerischer Landtag13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

23.10.97

betreffend Aufklärung der Tätigkeit bayerischer Behör-den in Fällen von Nuklearkriminalität(Drs. 13/2981)

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite

I. Verfahrensablauf

1. Untersuchungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . 22. Zusammensetzung des Untersuchungs-

ausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63. Mitarbeiter und Beauftragte . . . . . . . . . . 64. Sitzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65. Beweiserhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75.1 Akten, Unterlagen, schriftliche Auskünfte 75.2 Augenschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115.3 Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115.4 Sachverständiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166. Undurchführbare Zeugeneinvernahmen . 167. Zusammenarbeit mit dem 1. Untersu-

chungsausschuß des Deutschen Bun-destages („Plutonium“) . . . . . . . . . . . . . . 16

II. Materieller Teil

1. Komplex I – Polizeiliche Erkennt-nisse und Ermittlungsverfahren wegendes illegalen Handels mit nuklearenStoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

1.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161.2 Fragen 1 a) - d), 2 und 4 . . . . . . . . . . . . . 171.3 Frage 1 e) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201.4 Frage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211.5 Frage 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221.6 Frage 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221.7 Frage 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232. Komplex II – Fall Landshut . . . . . . . . . . 242.1 Frage 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242.2 Frage 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252.3 Frage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272.4 Frage 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282.5 Frage 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282.6 Frage 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292.7 Frage 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292.8 Frage 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312.9 Frage 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322.10 Frage 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332.11 Frage 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332.12 Frage 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342.13 Frage 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352.14 Frage 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

2.15 Frage 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362.16 Frage 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362.17 Frage 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373. Komplex III – Fall München . . . . . . . . . 383.1 Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383.1.1 Bewertung von Zeugenaussagen . . . . . . . 383.1.1.1 Aussage von „Rafa“ . . . . . . . . . . . . . . . . 383.1.1.2 Aussagen der Täter . . . . . . . . . . . . . . . . . 383.1.2 Madrider Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . 383.2 Frage 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383.3 Frage 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393.4 Frage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393.5 Frage 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403.6 Frage 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403.7 Frage 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413.8 Frage 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413.9 Frage 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423.10 Frage 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433.11 Frage 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443.12 Frage 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443.13 Frage 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453.14 Frage 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493.15 Frage 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493.16 Frage 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503.17 Frage 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503.18 Frage 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523.19 Frage 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523.20 Frage 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523.21 Frage 20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533.22 Frage 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563.23 Frage 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563.24 Frage 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573.25 Frage 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573.26 Frage 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603.27 Frage 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613.28 Frage 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623.29 Frage 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 634. Komplex IV – Gefahren beim Trans- . .

port radioaktiver Materialien . . . . . . . . . 634.1 Frage 1 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 634.2 Frage 1 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644.3 Frage 1 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644.4 Frage 2 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644.5 Frage 2 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664.6 Frage 2 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664.7 Frage 2 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664.8 Frage 2 e) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664.9 Frage 2 f) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 674.10 Frage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 674.11 Frage 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 674.12 Frage 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684.13 Frage 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684.14 Frage 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

III. Minderheitenberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70/81

I. Verfahrensablauf

1. Untersuchungsauftrag

Der Bayerische Landtag in seiner öffentlichen Sitzung am26.10.1995 auf Antrag der Abgeordneten Schmidt Renate,Schindler, Dr. Jung u. a. und Fraktion SPD sowie Dr. Flei-scher und Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN (Drs.13/2654) gemäß Art. 25 Bayerische Verfassung, Art. 1 Ge-setz über die Untersuchungsausschüsse des BayerischenLandtags (UAG) den Untersuchungsausschuß eingesetzt undwie folgt beschlossen:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur „Auf-klärung der Tätigkeit bayerischer Behörden in Fällen vonNuklearkriminalität“

Seit 1991 stellen die Sicherheits- und/oder Strafverfolgungs-behörden in Deutschland einen sprunghaften Anstieg des il-legalen Umgangs mit radioaktiven Materialien fest. Die viel-fältigen Erkenntnisse führten auch in Bayern zu mehreren Er-mittlungsverfahren, wobei im Jahre 1994 erstmals waffen-taugliche Materialien sichergestellt wurden.

Am 4.7.1994 wurden auf der Autobahnraststätte Fürholzenfünf Täter bei der Übergabe von 893 g niedrig angereicher-tem Uran an einen Scheinaufkäufer des LKA festgenommen.

Am 10.8.1994 kam es auf dem Flughafen München zur Si-cherstellung von 363 g Plutonium 239 und 201 g Lithium 6und wurden drei Täter verhaftet.

In beiden Fällen wurde gegen die Täter Anklage wegen einesVerstoßes gegen das KWKG bzw. § 328 StGB erhoben, dieschließlich zur Verurteilung durch die Landgerichte Mün-chen I und Landshut geführt hat. In den Urteilsgründen gin-gen die Gerichte jeweils davon aus, daß es „eine intensiveTatsteuerung durch die Lockspitzel“ gab, bzw. daß „ein ver-deckter Ermittler ... erheblich darauf drang, daß ... hochange-reichertes Uran geliefert werden sollte“.

Infolgedessen wird im Bayerischen Parlament gefragt,

– ob und ggf. in welcher Weise Mitarbeiter bayerischer Be-hörden ggf. in Zusammenarbeit mit dem BND und ande-ren Dienststellen des Bundes seit 1991 die Verbringungvon unter das KWKG fallenden Materialien nach Bayernbegünstigt, gefördert oder gar provoziert haben und obMitarbeiter bayerischer Behörden hierbei gegen Gesetzeverstoßen haben.

– inwieweit hiervon Mitglieder der Staatsregierung wanninformiert worden sind und was sie dann unternommenhaben,

– ob und ggf. welche Gefahren durch die Verbringung vonradioaktiven Materialien nach Bayern für die beteiligtenMitarbeiter bayerischer Behörden und die Bevölkerungentstanden sind,

– ob es unabhängig von den Aktivitäten der Sicherheits-behörden bzw. ihrer Mitarbeiter einen illegalen Markt für

kriegswaffenfähige radioaktive Materialien in Bayerngab und/oder gibt,

– ob und ggf. welche Konsequenzen aus diesen Vorkomm-nissen auf behördlicher und politischer Ebene zu ziehensind.

Der Untersuchungsausschuß soll deshalb folgende Fragenklären:

I. Polizeiliche Erkenntnisse und Ermittlungsverfahrenwegen des illegalen Handels mit nuklearen Stoffen

1. Welche Erkenntnisse liegen bayerischen Sicherheits-und/oder Strafverfolgungsbehörden über den illegalenHandel mit Plutonium, waffenfähigem Uran und son-stigen, unter das KWKG fallenden nuklearen Stoffenseit 1991 in Bayern vor?

a) wie viele Fälle wurden registriert?

b) in wie vielen Fällen wurden solche Materialien si-chergestellt, und wer waren die Anbieter bzw. dieKäufer dieser Stoffe?

c) in wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahreneingeleitet und mit welchen Ergebnissen abge-schlossen?

d) gab oder gibt es Ermittlungsverfahren, in denenKäufer ermittelt wurden?

e) gab oder gibt es einen illegalen Markt für Plutoni-um, waffenfähiges Uran und sonstige unter dasKWKG fallende nukleare Stoffe in Bayern undwurde bei den verschiedenen Ermittlungsverfah-ren die Gefahr der Schaffung eines solchen Mark-tes berücksichtigt?

2. In welchen der registrierten Fälle waren sog. „nicht-offen-ermittelnde-Polizeibeamte (noeP)“ oder ver-deckte Ermittler im Einsatz?

3. Wie wurde der Konflikt zwischen der Notwendigkeitder Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung vor derInkraftsetzung der „Regelungen für die polizeilicheGefahrenabwehr und Strafverfolgung im Zusammen-hang mit illegalem Umgang mit radioaktiven Stoffen“vom 15.7.94 gelöst?

4. Wurde in einem der Verfahren die richterlicheZustimmung gemäß §§ 110 a, b StPO für erforderlichgehalten und eingeholt?

5. Wurde trotz eines Geständnisses des Täters zu-mindest in einem Fall das Ermittlungsverfahren ge-mäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und falls ja, wes-wegen, und wurde das Ermittlungsverfahren im Juli1995 wieder aufgenommen und falls ja, aus welchenGründen?

6. Welche Berichtspflichten bestehen für die Mitarbeiterdes LKA, der übrigen bayerischen Polizei und der

Seite 2 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

Staatsanwaltschaften hinsichtlich von Vorkommnis-sen mit besonderer Bedeutung und inwieweit wurdediesen Pflichten nachgekommen?

7. Werden Vorgänge wie die Bereitstellung einer Boni-tätserklärung über 276 Millionen DM für einen ver-deckten Ermittler, Gespräche mit Bundesministernund die denkbare Einfuhr von 500 g Plutonium vonden Berichtspflichten gegenüber den Ministern er-faßt?

II. Fall Landshut

1. In welcher Weise und von wem haben welche baye-rische Behörden wann davon Kenntnis erlangt, daßdie später verurteilte Frau K. aus Landshut radioak-tive Materialien anbietet?

2. Welche Maßnahmen haben bayerische Sicherheits-und/oder Strafverfolgungsbehörden daraufhin er-griffen?

3. Sind Bundesbehörden über die Erkenntnisse infor-miert worden und falls ja, welche, und gab es bei denErmittlungen eine Zusammenarbeit mit Bundesbe-hörden?

4. Sind Telefongespräche mit richterlicher Zustim-mung abgehört worden, und falls ja, welche Erkennt-nisse sind hieraus gezogen worden?

5. Sind Lage- und Einsatzbesprechungen durchgeführtworden, und falls ja, wer hat daran teilgenommen?

6. In welcher Weise und durch wen ist die Staats-anwaltschaft Landshut als Herrin des Ermittlungs-verfahrens tätig geworden?

7. Warum wurde für den Einsatz des verdeckt er-mittelnden Polizeibeamten Walter B. keine richter-liche Zustimmung eingeholt und wer hat diese Ent-scheidung getroffen bzw. die Einholung der Zustim-mung unterlassen?

8. Wer hat den in diesem Falle tätigen verdeckt ermit-telnden Polizeibeamten Walter B. geführt und wel-che Weisungen und Vorgaben hat er für die monate-langen Verhandlungen mit den Tätern von wem er-halten und wer war der beim LKA zuständige Sach-bearbeiter?

9. Hat der verdeckt ermittelnde Polizeibeamte WalterB. – wie es im Urteil des Landgerichts Landshut zumAusdruck kommt – gegenüber den Tätern darauf ge-drängt, daß hochangereichertes Uran nach Bayerngeliefert wird, ggf. weswegen, und welche bayeri-schen Behörden bzw. deren Mitarbeiter hatten hier-von Kenntnis?

10. Gab es Erkenntnisse darüber, ob die Täter radioakti-ve Materialien in Bayern bzw. Deutschland verwahrthatten?

11. Wurden Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern,daß radioaktive Materialien, die sich im Ausland be-fanden, nach Bayern bzw. Deutschland eingeführtwerden und gab es eine Zusammenarbeit mit den be-treffenden ausländischen Sicherheitsbehörden?

12. Weswegen wurde die später verurteilte Frau K.nicht zeitgleich mit den anderen Tätern und der Si-cherstellung des radioaktiven Materials am 4.7.94verhaftet, sondern erst am 8.8.94 und wer hat dieseEntscheidung getroffen?

13. Gab es im Zusammenhang mit den Verhaftungenvom 4.7.94 Bemühungen seitens der Ermittlungsbe-hörden, eine intensive Presseberichterstattung zuverhindern und falls ja, was war der Grund hierfürund waren diese Bemühungen erfolgreich?

14. Gab es nach der Verhaftung der Täter am RastplatzFürholzen Versuche seitens des verdeckt ermitteln-den Polizeibeamten Walter B. bzw. sonstiger Mitar-beiter bayerischer Behörden oder von Dienststellendes Bundes, die zunächst nicht festgenommene Mit-täterin zur Beschaffung weiteren radioaktiven Mate-rials zu veranlassen und falls ja, welche bayerischenBehörden sind hiervon wann informiert worden?

15. Hat der verdeckt ermittelnde Polizeibeamte WalterB. – wie es im Urteil des Landgerichts Landshut zumAusdruck kommt – nach wochenlangen gescheiter-ten Verhandlungen und der Übergabe mehrererwertloser Proben darauf bestanden, daß 10 kg waf-fenfähiges Uran aus der Slowakei nach München ge-liefert werden, ggf. weswegen?

16. Hat ein Sachbearbeiter des LKA während der Er-mittlungen gegenüber seinen Vorgesetzten erhebli-che Bedenken bezüglich der rechtlichen Zulässigkeitdes Umfangs der Tatprovokation gegenüber Frau K.und bezüglich einer möglichen eigenen Strafbarkeitder Ermittlungsbehörden geäußert und vor der Ge-fährlichkeit und dem Risiko durch die unkontrollier-te Einfuhr und den Transport von Nuklearmaterialfür die Bevölkerung gewarnt?

17. Wann haben Mitglieder der Staatsregierung von denErmittlungen und insbesondere den Aktivitäten desverdeckt ermittelnden Polizeibeamten Walter B.Kenntnis erlangt, und falls dies vor dem 4.7.94 war,wurde die Vorgehensweise der Sicherheits-und/oder Strafverfolgungsbehörden bzw. des ver-deckt ermittelnden Polizeibeamten gebilligt?

III. Fall München

1. Wann haben welche bayerischen Behörden bzw.Mitglieder der Staatsregierung von wem darüberKenntnis erlangt, daß im Frühjahr 1994 eine Täter-gruppe in Madrid den Verkauf von Plutonium anbie-tet?

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 3

2. Hatten Vertreter bayerischer Behörden schon vordem 4.7.94 Informationen über einen in Bayern ge-planten illegalen Plutonium-Handel?

3. In welchem Umfang sind bei dem Gespräch am4.7.94 zwischen Vertretern des BND und des LKAKontakte zu Plutoniumhändlern angesprochen wor-den?

4. Wann haben bayerische Behörden bzw. Mitgliederder Staatsregierung erfahren, daß das BKA Erkennt-nisse über die in Madrid zwischen Anbietern und V-Leuten des BND getroffenen Verabredungen hatteund nicht tätig geworden ist?

5. Welche Kontakte gab es zwischen Vertretern desBKA, des LKA und der Staatsanwaltschaft MünchenI im Vorfeld des Plutonium-Schmuggels?

6. Haben bayerische Behörden bzw. Mitglieder derStaatsregierung erfahren, daß die StaatsanwaltschaftFrankfurt am Main und das BKA eine Strafverfol-gung mangels tatbestandlicher Handlungen inDeutschland und einen Einstieg in Verhandlungenüber Kriegswaffengeschäfte in Spanien mit demZiel, Anbieter zu weiteren Verhandlungen nachDeutschland zu locken, abgelehnt haben, ggf.wann?

7. Welche Stellen bzw. Behörden bzw. deren Mitar-beiter wurden am bzw. nach dem 19.7.94 vom LKAdarüber unterrichtet, daß eine Tätergruppe in Mün-chen Plutonium zum Kauf anbietet und welchebayerischen Behörden waren mit welchen und wievielen Mitarbeitern vom 19.7.-10.8.94 an dem Ver-fahren beteiligt oder in Bereitschaft?

8. Welche Maßnahmen wurden nach dem Eingang desHinweises vom 19.7.94 ergriffen und bei welcherBehörde des Freistaates oder des Bundes lag die Fe-derführung?

9. Weswegen wurde nicht nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BKA-Gesetz das Verfahren an das BKA abgegeben?

10. In welcher Weise und durch wen ist die Staatsan-waltschaft München I als Herrin des Verfahrens tä-tig geworden?

11. Warum wurde für den Einsatz des verdeckt ermit-telnden Polizeibeamten Walter B. keine richterlicheZustimmung eingeholt und wer hat diese Entschei-dung getroffen bzw. die Einholung der Zustimmungunterlassen?

12. Wie viele Lage- und Einsatzbesprechungen fandenab dem 19.7.94 wann statt, wer hat daran teilgenom-men, wer wurde jeweils von den Ergebnissen derEntscheidungen in Kenntnis gesetzt oder währendder Besprechungen telefonisch oder sonstwie hinzu-gezogen?

13. Hatten bayerische Behörden oder deren Mitarbeiterbzw. Mitglieder der Staatsregierung Kenntnis vonden in diesem Zeitraum (Frühjahr 1994 bis 10.8.94)im Bundeskanzleramt stattgefundenen Besprechun-gen und haben Vertreter bayerischer Behörden dar-an teilgenommen und wurde das Kanzleramt überdie in München geführten Ermittlungen informiertund falls ja, in welcher Weise?

14. Gab es in dieser Zeit Telefongespräche zwischendem Staatsminister im Kanzleramt Schmidbauerund bayerischen Ermittlungsbehörden bzw. Mitglie-dern der Staatsregierung und falls ja, mit wem undmit welchem Inhalt?

15. Gab es seitens bayerischer Behörden außer zu derVP „Rafa“ des BND auch offizielle Kontakte undAbsprachen mit dem BND und falls ja, mit wem undmit welchem Inhalt? Waren daran ggf. Mitgliederder Staatsregierung beteiligt?

16. Wurde von Seiten des LKA an die VP „Rafa“ Geldbezahlt und wenn ja, in welcher Höhe und zu wel-chem Zweck?

17. Aus welchen Gründen wurden die später verur-teilten Täter bei der Übergabe der Probe am 25.7.94in München nicht verhaftet, und wer hat die entspre-chende Entscheidung getroffen?

18. Wurden Mitglieder der Staatsregierung darüber in-formiert, daß die Täter trotz der Übergabe einer Pro-be nicht verhaftet worden sind und falls ja, wurdediese Vorgehensweise gebilligt?

19. War das Bundeskanzleramt in diese Entscheidungeingebunden bzw. hat es auf die Entscheidung Ein-fluß genommen?

20. Welche Behörden bzw. Personen wurden darüber in-formiert, daß bereits am 26.07.1994 erstmals mit denSchmugglern über die Möglichkeit des Transportsvon Plutonium mit einem Flugzeug von Moskaunach München gesprochen wurde? Wer ist darüberinformiert worden, daß der später verurteilte T. am7. August mit Moskau telefonierte und anschließendeinem LKA-Beamten mitteilte, daß er am nächstenTag nach Moskau fliegen und am 10. oder 11. Au-gust mit 500 g Plutonium zurückkommen werde?

21. Haben Mitglieder der Staatsregierung von einermöglicherweise bevorstehenden Einfuhr von Pluto-nium bzw. Lithium durch den später verurteilten T.Kenntnis erlangt, ggf. welche Mitglieder der Staats-regierung und ggf. wann?

Seite 4 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

22. Haben die Ermittlungsbehörden den Tätern zugesi-chert, daß es beim Zoll in München keine Schwierig-keiten geben werde?

23. Was haben die bayerischen Ermittlungsbehördenunternommen, um eventuell in München sitzendepotentielle Kaufinteressenten für das Plutonium zuermitteln?

24. Wann hatten sich die polizeilichen Erkenntnisse so-weit verdichtet, daß mit einem Transport des Pluto-niums in einer Linienmaschine aus Moskau zu rech-nen war? Gab es zu diesem Zeitpunkt noch Mög-lichkeiten, diesen Transport zu stoppen? Wer hatggf. hierbei die Entscheidung getroffen?

25. Welche Überlegungen wurden ggf. in die Abwägungeingestellt und welche gaben letztlich den Aus-schlag, die Möglichkeit der Plutoniumverbringungnach München in Kauf zu nehmen?

26. Wer war ggf. an der für die Entscheidung erforderli-chen Güterabwägung beteiligt? Aus welchen Grün-den wurde die Einfuhr von Plutonium in Kauf ge-nommen, obwohl es in der einschlägigen Richtlinieheißt, daß polizeiliche Maßnahmen grundsätzlichnicht dazu führen dürfen, daß im Ausland befindli-ches radioaktives Material nach Deutschland ge-bracht wird?

27. Weswegen wurden russische Sicherheitsbehördennicht darüber informiert, daß sich polizeiliche Er-kenntnisse verdichtet hatten, daß Material aus Mos-kau nach Bayern verbracht werden soll, und in dieGefahrenabwehr eingebunden?

28. Wurden von bayerischen Behörden Kontakte zumAuswärtigen Amt, zur Internationalen Atomenergie-behörde oder zu anderen Atomkontrollorganisatio-nen aufgenommen?

IV. Gefahren beim Transport radioaktiver Materialien

1. Fall Landshut

a) War den Ermittlungsbehörden bekannt, auf wel-chem Wege und mit welchem Transportmittel dasspäter sichergestellte Uran nach Bayern verbrachtwird und falls ja, wie wurde sichergestellt, daßbeim Transport und den hierbei möglichen Unfall-risiken keine Gefahren für die Bevölkerung entste-hen?

b) War den Ermittlungsbehörden bekannt, in wel-chem Behältnis das Uran transportiert werdensollte und falls ja, entsprach das Behältnis den gel-tenden Vorschriften?

c) Wurden bei der Sicherstellung des Materials aufdem Rastplatz Fürholzen alle einschlägigen Si-cherheitsvorschriften für den Umgang mit radio-aktiven Materialien beachtet?

2. Fall München

a) Inwieweit wurde sichergestellt, daß eine Gefähr-dung der Passagiere der Lufthansamaschine undder Bevölkerung am Abflug- und Zielflughafenausgeschlossen ist?

b) Welche Gefährdungsszenarien wurden neben derAbsturzgefahr noch in Betracht gezogen?

c) Woher resultierte die Beschädigung des Koffers?

d) Wurde die Möglichkeit einer solchen Beschädi-gung in Erwägung gezogen?

e) Welche Gefahren bestanden bei der Übergabe derProben?

f) Hat der verdeckt ermittelnde Polizeibeamte Wal-ter B. bei der Übergabe der Probe am 25.7.94 dasBleibehältnis geöffnet und den Inhalt entnom-men? Welche Sicherheitsvorkehrungen wurdenggf. hierbei getroffen?

3. Weswegen wurde die Lufthansa nicht darüber in-formiert, daß sich polizeiliche Erkenntnisse verdich-tet hatten, daß am 10.8.94 Plutonium an Bord einesFlugzeuges von Moskau nach München verbrachtwird?

4. Hat das Bundesumweltministerium vor der Einfuhrvon Plutonium gewarnt und falls ja, wem war dieWarnung bekannt?

5. Waren nach dem Atomgesetz und anderen GesetzenEinfuhr- und Beförderungsgenehmigungen für radio-aktive Materialien im Fall München oder Landshut er-forderlich? Sind solche Genehmigungen ggf. einge-holt worden? Wurde hierüber eine Entscheidung ge-troffen, ggf. von wem?

6. Sind die nach internationalen Abkommen vorgesehe-nen Meldepflichten gegenüber internationalen Orga-nisationen erfüllt worden und falls nein, warumnicht?

7. Wurden beim Transport der am 10.8.94 sichergestell-ten Materialien von München nach Karlsruhe alle ein-schlägigen Sicherheitsvorschriften beachtet und fallsja, wie beurteilte die Staatsregierung die Einwändedes Umweltministeriums von Baden-Württembergvom 15.9.94?

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 5

2. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

Der Bayerische Landtag hat gemäß Art. 4 UAG folgende Ab-geordnete zu Mitgliedern des Untersuchungsausschusses be-stellt:

Mitglieder: Stellvertreter:

CSU

Dr. Manfred Weiß (Vorsitzender) Manfred HölzlJürgen Heike Joachim HerrmannThomas Kreuzer Albert SchmidChrista Stewens Dr. Ingrid FicklerProf. Dr. Hans Gerhard Stockinger Herbert Fischer

SPD

Franz Schindler Joachim Wahnschaffe(Stellvertretender Vorsitzender)Dr. Thomas Jung Dr. Jürgen Schade

BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN

bis 21.10.1997Dr. Manfred Fleischer Irene Maria Sturmab 21.10.1997Irene Maria Sturm Volker Hartenstein

Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses wurde vonder Vollversammlung gemäß Art. 3 UAG der AbgeordneteDr. Manfred Weiß, als stellvertretender Vorsitzender derAbgeordnete Franz Schindler bestellt.

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernach dem Austritt des Herrn Abgeordneten Dr. Manfred Flei-scher aus der Fraktion (September 1997) gestellt worden war,hat der Bayerische Landtag mit Beschluß vom 21.10.1997 an-stelle des Abgeordneten Dr. Manfred Fleischer Frau Abge-ordnete Irene Maria Sturm, die bisher schon Stellvertreterinim Untersuchungsausschuß war, zum ordentlichen Mitgliedbestellt und als deren Stellvertreter den Abgeordneten VolkerHartenstein.

3. Mitarbeiter und Beauftragte

Als Sekretariat stand dem Untersuchungsausschuß das Refe-rat A IV – Juristischer Ausschußdienst – des Landtagsamtes(Leitung: Ltd. Ministerialrat Dr. Reinhard Gremer) zur Ver-fügung. Die Sitzungsniederschriften wurden vom Stenogra-phischen Dienst erstellt.

Als Beauftragte im Sinne des Art. 24 Abs. 2 Bayerische Ver-fassung nahmen

a) für das Bayerische Staatsministerium des Innern,

Frau Kriminaloberrätin Petra Sandles, b) für das Bayerische Staatsministerium der Justiz

Herr Staatsanwalt Dr. Peter Frank,

c) für das Bayerische Staatsministerium für Landesentwick-lung und UmweltfragenHerr Ministerialrat Dr. Robert Schreiber,

regelmäßig an den Sitzungen des UA teil.

An den Arbeiten des Untersuchungsausschusses waren fernerje eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der im Ausschußvertretenen Fraktionen beteiligt. Dies waren

– Frau Annette Neumair für die CSU-Fraktion– Frau Beate Büttner für die SPD-Fraktion– Herr Michael Weiss für die Fraktion BÜNDNIS 90 DIE

GRÜNEN

Im Hinblick auf die Tätigkeit der Fraktionsmitarbeiter faßteder Untersuchungsausschuß in seiner Sitzung am 26.10.1995folgenden Beschluß:

„Jede Fraktion im Untersuchungsausschuß kann eine Frakti-onsmitarbeiterin oder einen Fraktionsmitarbeiter benennen.

Diese bzw. dieser kann an den nichtöffentlichen Sitzungendes Ausschusses teilnehmen. Sie bzw. er erhält Zugang zuden Akten des Ausschusses.

Die Teilnahme an geheimen Sitzungen und der Zugang zueingestuften Akten im Rahmen der Geheimschutzordnungdes Bayerischen Landtags setzt voraus, daß die Mitarbeiterinbzw. der Mitarbeiter zum Umgang mit Verschlußsachen er-mächtigt worden ist.“

Aufgrund entsprechender Ermächtigung (§ 8 Abs. 3 Geheim-schutzordnung des Bayerischen Landtags) wurden auf ihrenAntrag hin Frau Annette Neumair und Herrn Michael Weissder Zugang zu Verschlußsachen und zu den diesbezüglich ingeheimer Sitzung geführten Beratungen gestattet. Die Frak-tionsmitarbeiter nahmen jedoch bei der geheimen Sitzung zurVernehmung der Zeugen Boeden und Zimmer nicht teil.

4. Sitzungen

Der Untersuchungsausschuß (UA) führte seine Beratungenund Untersuchungen in 38 Sitzungen durch, und zwar am

26.10.1995, 09.11.1995, 28.11.1995, 06.12.1995,23.01.1996, 25.01.1996, 01.02.1996, 06.02.1996,08.02.1996, 13.02.1996, 27.02.1996, 14.03.1996,19.03.1996, 26.03.1996, 16.04.1996, 07.05.1996,21.05.1996, 13.06.1996, 20.06.1996, 25.06.1996,04.07.1996, 09.07.1996, 10.10.1996, 15.10.1996,07.11.1996, 05.12.1996, 21.01.1997, 04.02.1997,25.02.1997, 13.03.1997, 08.04.1997, 17.04.1997,13.05.1997, 17.06.1997, 24.06.1997, 08.07.1997,15.07.1997, 23.10.1997.

Seite 6 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

Die Beweisaufnahme wurde in der Sitzung am 15.07.1997beendet. Der Bericht für die Vollversammlung des Bayeri-schen Landtags wurde in der Sitzung am 23.10.1997 be-schlossen.

Die Verfahrensberatungen wurden entsprechend Art. 9 Abs.3 UAG unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die Beweiserhebungen wurden bis auf wenige Ausnahmen inöffentlicher Sitzung durchgeführt. Über einige Akten, die alsVerschlußsachen bezeichnet wurden, konnte nur in geheimerSitzung Bericht erstattet werden. Ausnahmsweise mußte ingeringem Umfang die Vernehmung von einigen wenigenZeugen in geheimer Sitzung stattfinden.

5. Beweiserhebung

Die am 15.07.1997 abgeschlossene Beweisaufnahme wurdewie folgt durchgeführt.

5.1 Akten, Unterlagen, schriftliche Auskünfte

Der Untersuchungsausschuß verlangte mit Beschlüssen vom26.10.1995, 09.11.1995, 28.11.1995, 06.12.1995,23.01.1996, 08.02.1996, 07.11.1996, 05.12.1996,04.02.1997 Akten, Unterlagen und schriftliche Auskünftewie folgt:

Beschluß vom 26.10.1995

„Die Staatsregierung wird ersucht, zu den im Untersu-chungsausschuß aufgeworfenen Fragen Stellung zu neh-men. Der Untersuchungsausschuß geht davon aus, daßzum Komplex III und IV 2 des Untersuchungsauftrages(Komplex München) bis Ende November 1995, zumKomplex II und IV 1 des Untersuchungsauftrages (Kom-plex Landshut) bis Mitte Januar 1996 und zum KomplexI (Handel mit nuklearen Stoffen) bis Mitte Februar 1996geantwortet wird.“

Beschlüsse vom 09.11.1995

„1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Untersu-chungsausschuß eine Auflistung über alle in den Mini-sterien und den jeweiligen nachgeordneten Behördenvorhandenen, den Untersuchungsauftrag betreffendenAkten zu erstellen. Hierbei ist kenntlich zu machen, wel-che Akten hiervon dem 1. Untersuchungsausschuß der13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages überlassenworden sind.“

„2. Dem Untersuchungsausschuß sind gemäß Art. 25 Abs.2 BV, 17 UAG alle den Untersuchungsauftrag betreffen-den Akten

a) des Staatsministeriums des Innern,b) des Staatsministeriums der Justiz,c) des Staatsministeriums der Finanzen,d) des Staatsministeriums für Landesentwicklung und

Umweltfragene) der Staatskanzleif) evtl. sonstiger Ministerien

und der jeweils nachgeordneten Behörden, insbesonde-re die Akten der Staatsanwaltschaft beim LandgerichtMünchen IAkten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lands-hutAkten der Staatsanwaltschaft AugsburgAkten der weiteren StrafanzeigenAkten der Generalstaatsanwaltschaft MünchenAkten des Bayerischen LandeskriminalamtsAkten des Bayerischen Landesamtes für Verfassungs-schutzAkten des Polizeipräsidiums OberbayernAkten des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz

vorzulegen.“

„3. Der Untersuchungsausschuß zieht aus dem Bereich desBundes folgende Akten, welche den Untersuchungsauf-trag betreffen, bei:

1. Akten des Bundeskanzleramtes

über die Kontakte zwischen Bundeskanzleramt undbayerischen Behörden vom Beginn des Jahres 1993bis Oktober 1995

2. Akten des Bundesnachrichtendienstes

– über den gesamten Vorgang, der zum Zugriff am10.08.1994 geführt hat

– über die Kontakte zwischen dem BND undbayerischen Stellen, Nuklearkriminalität i.S.d.KriegsWaffKG in Bayern betreffend, in der Zeitvon 1991 bis Oktober 1995

– über allgemeine Erkenntnisse des BND zur Nuk-learkriminalität in Deutschland, speziell in Bay-ern, sowie zur Existenz eines Nuklearschwarz-marktes

3. Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz

betreffend Erkenntnisse des BfV zur Nuklearkrimi-nalität i.S.d. KriegsWaffKG in Deutschland, speziellin Bayern sowie zur Existenz eines Nuklear-schwarzmarktes

4. Akten des Bundeskriminalamtes

– zur Madrider Vorgeschichte des Plutonium-schmuggels vom 10.08.1994

– zu den Kontakten zwischen dem BKA und baye-rischen Behörden (LKA, Staatsanwaltschaft, Mi-

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 7

nisterien) den Plutoniumfall betreffend zwischendem 19.07.1994 und dem 10.08.1994 sowie

– über allgemeine Erkenntnisse des BKA zur Nuk-learkriminalität i.S.d. KriegsWaffKG in Deutsch-land, speziell in Bayern, sowie zur Existenz einesNuklearschwarzmarkts

5. Akten des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit

über die Kontakte des BMU zu bayerischen Stellenzwischen dem 19.07.1994 und dem 10.08.1994 denPlutoniumfall betreffend

6. Akten des Hauptzollamtes München und seiner Au-ßenstelle am Flughafen

über die Polizeiaktion am 10.08.1994 und die in die-sem Zusammenhang stattgefundenen Kontakte mitbayerischen Behörden.“

„4. Der Untersuchungsausschuß zieht die den Untersu-chungsauftrag betreffenden Akten sonstiger Behördenbei wie folgt:

1. Akten des Umweltministeriums Baden-Württem-berg

– betreffend die Verpackung des am 10.08.1994 si-chergestellten Plutoniums

– betreffend den Transport des Plutoniums vonMünchen nach Karlsruhe am 10./11.08.1994

2. Akten des Landeskriminalamts Berlin

betreffend die Einreise des Torres und des OrozEguia über Polen nach Deutschland mit einer Pluto-niumprobe

3. Akten des Landeskriminalamts Brandenburg

betreffend die Einreise des Torres und des OrozEguia über Polen nach Deutschland mit einer Pluto-niumprobe“

„5. Der Untersuchungsausschuß zieht den Bericht der Bun-desregierung zum Untersuchungsauftrag des 1. Bundes-tags-Untersuchungsausschusses der 13. Wahlperiodebei.“

„6. Das Bundeskriminalamt wird um schriftliche Stellung-nahme gebeten zu folgenden Fragen:

1. Welche Möglichkeiten hätten bestanden, über Inter-pol Moskau, über Auslandsbeamte des BKA inMoskau oder über eine Zusammenarbeit mit russi-schen Sicherheitsbehörden

– den Kolumbianer Justitiano Torres in Moskau ob-servieren zu lassen und so die Quelle des angebo-tenen Plutoniums ausfindig zu machen,

– bereits in Rußland spätestens bei der Ausreise desTorres nach München, das Plutonium in Moskausicherstellen und den Täter festnehmen zu lassen?

2. Welche Richtlinien und Regelungen gibt es beimBundeskriminalamt für das Vorgehen bei Fällen vonNuklearkriminalität?

3. Wie wird § 5 des BKA-Gesetzes gehandhabt? Inwelchen Fällen muß das BKA durch ein LKA bzw.durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschal-tet werden? In welchen Fällen ist das BKA verpflich-tet, das Verfahren an sich zu ziehen?

Das Bundeskriminalamt wird gebeten, dem Ausschußeine sachkundige Person zu benennen, die vom Aus-schuß zu diesen Fragen befragt werden kann.“

„7. Das Auswärtige Amt wird um schriftliche Stellungnah-me zu folgenden Fragen gebeten:

Welche Möglichkeiten hätten bestanden, über das Aus-wärtige Amt, über die diplomatische Vertretung Ruß-lands in Deutschland oder direkt an russische Stellenheranzutreten, um

– den Kolumbianer Justitiano Torres in Moskau obser-vieren zu lassen und so die Quelle des angebotenenPlutoniums ausfindig zu machen, und die Abzwei-gung bzw. die Unterschlagung des Plutoniums in derUrsprungsanlage zu verhindern,

– bereits in Rußland spätestens bei der Ausreise desTorres nach München, das Plutonium in Moskau si-cherstellen und den Täter festnehmen zu lassen?

Das Auswärtige Amt wird gebeten, dem Ausschuß einesachkundige Person zu benennen, die vom Ausschuß zudiesen Fragen befragt werden kann.“

„8. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA)wird um schriftliche Stellungnahme gebeten zu folgen-den Fragen:

1. Welche Erkenntnisse liegen der IAEA vor über dieExistenz eines Schwarzmarktes für Kernbrennstoffeund den illegalen Handel mit Nuklearmaterialien?

2. Welche sicherheitspolitischen Konsequenzen erge-ben sich daraus?

3. Welche Möglichkeiten hätten im konkreten Fall desPlutoniumschmuggels von Moskau nach Münchenam 10.08.1994 bestanden, die Quelle des angebote-nen Plutoniums ausfindig zu machen und die Ab-zweigung bzw. die Unterschlagung des Plutoniumsin der Ursprungsanlage zu verhindern?

Die IAEA wird gebeten, dem Ausschuß eine sachkundi-ge Person zu benennen, die vom Ausschuß zu diesemKomplex befragt werden kann.“

„9. Der Untersuchungsausschuß zieht folgende Akten des 2.Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestagesin der 11. Wahlperiode zu dem Komplex „Nuklearkri-minalität, Nuklearterrorismus und Physischer Schutzvon Kernmaterial“ bei:

Seite 8 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

a) Abschlußbericht (Drucksache 11/7800)

b) Protokolle der folgenden öffentlichen Beweisauf-nahmesitzungen:

5. Sitzung am 05. Februar 198811. Sitzung am 10. Mai 198819. Sitzung am 22. April 198820. Sitzung am 28. April 198833. Sitzung am 16. Juni 198839. Sitzung am 22. September 198862. Sitzung am 27. Januar 1989“

„10. Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag aufDrucksache 13/2981 durch Beiziehung folgender Unter-lagen des Bayerischen Landtags:

a) Ausschußprotokolle:Protokoll des Ausschusses für Kommunale Fragenund Innere Sicherheit vom 25. April 1995Protokoll des Ausschusses für Kommunale Fragenund Innere Sicherheit vom 26. April 1995Protokoll des Ausschusses für Kommunale Fragenund Innere Sicherheit vom 08. Mai 1995

b) Plenarprotokolle:Plenarprotokoll vom 17. Mai 1995Mündliche Anfrage von Dr. Christian Magerl

Plenarprotokoll vom 18. Mai 1995Debatte zu den Anträgen 13/1652 und 13/1659

Plenarprotokoll vom 27. Juni 1995Debatte zu den Anträgen 13/1542 und 13/1961

Plenarprotokoll vom 05. Juli 1995Mündliche Anfrage von Dr. Manfred FleischerMündliche Anfrage von Sepp Daxenberger

Plenarprotokoll vom 19. Juli 1995Mündliche Anfrage von Dr. Manfred Fleischer

c) Landtagsdrucksachen12/15423, 12/16993, 13/1542, 13/1652, 13/1659,13/1961, 13/2047“

„11. Beigezogen wird das Protokoll über die Vernehmungdes damaligen Staatssekretärs Dr. Günther Becksteinvor dem Schalck-Untersuchungsausschuß des Landtagsin der 12. Legislaturperiode.“

Beschlüsse vom 28.11.1995

„2. 1. Der Untersuchungsausschuß zieht im Rahmen desUntersuchungsauftrages (Drs. 13/2981) die Aktendes Landeskriminalamts Thüringen bei, die die PersonGenadi Pablovich Nikiforow betreffen.

2. Das Landeskriminalamt Berlin wird um Auskunftgebeten, ob es zwischen dem 04.07.1994 und dem

10.08.1994 Kontakte mit dem BND oder mit baye-rischen Behörden gegeben hat, die eine mögliche La-gerung von Plutonium in Berlin betreffen.“

„6. In Vorbereitung der vom Untersuchungsausschuß zu er-lassenden Beweisbeschlüsse werden das Landeskrimi-nalamt, das Bundeskriminalamt und der Bundesnach-richtendienst gebeten, dem Untersuchungsausschuß dieladungsfähigen Anschriften folgender Personen mitzu-teilen:

– Fernandez Martin– Robledo Terchero– Manolo Lopez– Max Brinde oder Marc Blinde oder Marcel Blinder– N.N. genannt „Konstantin“– Genadi Pablovich Nikiforow– Ivan Ivanovich Obukhov (evtl. Kernforschungs-

zentrum Obninsk)“

„7. Zum Untersuchungsauftrag auf Drucksache 13/2981wird Beweis erhoben durch Beiziehung der Akten desAuswärtigen Amtes, die im Zusammenhang mit demSchmuggel von Plutonium von Moskau nach Münchenam 10. August 1994 angefallen sind.“

Beschluß vom 23.01.1996

„4. Das Staatsministerium der Justiz hat dem Untersu-chungsausschuß die Notizen vorzulegen, die der zustän-dige Staatsanwalt bei der Anhörung der V-Person Rafa-el Ferreras („Rafa“) am 13. Oktober 1994 bei der Staats-anwaltschaft bei dem Landgericht München I angefer-tigt hat.“

Beschlüsse vom 08.02.1996

„7. Die Deutsche Lufthansa AG und die Iberia werden umMitteilung gebeten, ob in der Zeit vom 01.06.-25.07.1994 Passagiere mit den Namen Willi Liesmannalias Michael Brandon, alias Karsten und/oder WalterBoeden von Deutschland aus nach Madrid und/oder zu-rückgeflogen sind.“

„8. Das Staatsministerium des Innern wird aufgefordert,dem Untersuchungsausschuß die Originaltonbänder Nr.97/94, Nr. 95/94 sowie Nr. 95/94 (b) (Akten Band 4 fund 15 e, Blatt 109/5 ff.) über die technischen Überwa-chungsmaßnahmen vom 25.07.-02.08.1994 herauszuge-ben.“

„10. Das Bayerische Landeskriminalamt wird gebeten, nachAngaben des Zeugen Torres ein Phantombild von„Konstantin“ zu fertigen.“

Beschluß vom 07.11.1996

Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, München,wurde gebeten, zu Fragen im Zusammenhang mit den soge-nannten Liquiditätsbestätigungen schriftlich Stellung zunehmen, wobei zugesichert wurde, die Antwort vertraulich zubehandeln.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 9

Beschluß vom 05.12.1996

„4. Die Akten des Polizeipräsidiums Berlin betreffend das„Plutoniumverfahren“ ZN: 253076/94 werden beigezo-gen.“

Beschluß vom 04.02.1997

„2. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlinwird um die Übermittlung der Strafermittlungsakten indem dortigen Verfahren 68 Js 142/94 ersucht.“

Von den vorgenannten Behörden bzw. aus deren Geschäfts-bereich gingen dem Untersuchungsausschuß insgesamt ca.100 Akten zu, über deren wesentlichen und für den Untersu-chungsauftrag relevanten Inhalt grundsätzlich von den als Be-richterstatter eingeteilten Mitgliedern des Untersuchungsaus-schusses mündlich berichtet wurde. Die Akten standen sämt-lichen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zur Verfü-gung.

Die Berichterstattung fand grundsätzlich in öffentlicher Sit-zung statt, zu einem geringen Teil wegen des Charakters derAkten als Verschlußsachen, in geheimer Sitzung. Die als Ver-schlußsachen bezeichneten Akten und die Protokolle über dieBerichterstattungen hierüber wurden gemäß der Geheim-schutzordnung des Bayerischen Landtags der Geheimhaltungunterworfen. Von den dem Untersuchungsausschuß übermit-telten Akten und Auskünften sind im wesentlichen zu nen-nen:

1. Von seiten der bayerischen Behörden:

Die Bayerische Staatskanzlei übersandte mit Schreibenvom 04.12.1995 1 Aktengeheft.

Das Bayer. Staatsministerium des Innern übermittelte

– mit Schreiben vom 28.11.1995 zum „Fall München“die bei ihm vorhandenen Akten sowie die diesbezüg-lichen Ermittlungsakten des Bayerischen Landeskri-minalamtes (BLKA) als auch den früher bereits demUntersuchungsausschuß des Deutschen Bundestagesübersandten Bericht des BLKA vom 28.04.1995

– mit Schreiben vom 19.01.1996 die Akten des Staats-ministeriums des Innern sowie des BLKA zum „FallLandshut“ sowie den Bericht des BLKA vom13.10.1995 betreffend Ermittlungsverfahren wegenVerstößen gegen das KWKG und § 328 StGB

– mit Schreiben vom 27.02.1996 fünf Mini-Discs überdie technischen Überwachungsmaßnahmen vom25.07. bis 02.08.1994

– mit Schreiben vom 03.05.1996 die Ausschrift be-treffend die technische Überwachungsmaßnahmevom 25.07.1994 in einem Zimmer eines MünchnerHotels

– beantwortete mit Schreiben vom 22.05.1996 dieFragen zur Belohnung des Rafa

– den Bericht der rumänischen Polizei vom25.09.1996 betreffend Nuklearkriminalität und denentsprechenden Bericht des ungarischen Innenmini-steriums.

– mit Schreiben vom 20.05.1997 Materialien zum Un-tersuchungskomplex I

Das Bayer. Staatsministerium der Justiz übermittelte

– mit Schreiben vom 21.12.1995 zum „Fall München“die entsprechenden Vorgangsakten des StMJ, derStaatsanwaltschaft beim OLG München, Akten undSonderhandakten der Staatsanwaltschaft beimLandgericht München I und der Staatsanwaltschaftbeim Landgericht Augsburg

– mit Schreiben vom 22.01.1996 zum „Fall Landshut“die Vorgangsakten des StMJ, der Staatsanwaltschaftbeim OLG München, 8 Bände Strafakten der Staats-anwaltschaft beim Landgericht Landshut sowie Ak-ten und Sonderhandakten der Staatsanwaltschaftbeim Landgericht Landshut

– mit Schreiben vom 12.02.1996 zum „Fall München“ein Geheft mit handschriftlichen Aufzeichnungenbetreffend die Vernehmung/Anhörung des Rafa

– mit Schreiben vom 04.04.1996 eine bei HerrnStaatsanwalt Fügmann vorhandene Aktenheftungmit Protokollen des BLKA betreffend den Einsatztechnischer Mittel nach dem PAG sowie Ablichtun-gen von sechs Ermittlungsakten der Staatsanwalt-schaft beim Landgericht Augsburg

– mit Schreiben vom 03.05.1996 Akten der Staatsan-waltschaft beim Landgericht München I und weite-re bei Staatsanwalt als Gruppenleiter Fügmann vor-handene Unterlagen

– mit Schreiben vom 04.10.1996 Strafakten (Zweitak-ten) der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mün-chen I betreffend Strafverfahren gegen Rafa wegenuneidlicher Falschaussage und einen Band Ermitt-lungsakten wegen uneidlicher Falschaussage gegenSybilla Janko

– mit Schreiben vom 28.01.1997 Strafakten und Son-derstrafakten betreffend uneidliche Falschaussage„Michael Brandon“

– mit Schreiben vom 18.02.1997 1 Band Strafaktender Staatsanwaltschaft beim Landgericht München Ibetreffend Verdacht der uneidlichen Falschaussagedurch Roberto

Das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen übersandte mit Schreiben vom22.01.1996 1 Aktenordner zum „Fall Landshut“

Die Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justizund für Landesentwicklung und Umweltfragen über-

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sandten mit Schreiben vom 27.11.1995 den Gemeinsa-men Bericht zum „Münchener Plutoniumfall“, sowiemit Schreiben vom 26.01.1996 den Bericht zum „FallLandshut“ sowie mit Schreiben vom 31.01.1997 den Be-richt zum Komplex I.

2. Aus dem Bereich des Bundes:

Das Bundeskanzleramt übersandte mit Schreiben vom21.12.1995 den Bericht der Bundesregierung zum Un-tersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses desDeutschen Bundestages.

Das Bundesministerium des Innern beantwortete mitSchreiben vom 10.01.1996 die mit Beschluß Nr. 6 desUntersuchungsausschusses vom 09.11.1995 an dasBundeskriminalamt gerichteten Fragen.

Das Auswärtige Amt übermittelte mit Schreiben vom02. und 12.04.1996 die Stellungnahme der IAEA vom20.03.1996.

Der Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundesta-ges übersandte absprachegemäß kontinuierlich seineProtokolle zu öffentlichen Anhörungen bzw. Zeugen-einvernahmen.

3. Kontakt mit anderen Bundesländern:

Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt –antwortete mit Schreiben vom 21.01.1997 in Sachen„Berliner Plutoniumverfahren“. Die StaatsanwaltschaftI bei dem Landgericht Berlin übersandte mit Schreibenvom 11.02.1997 Strafermittlungsakten zum „BerlinerPlutoniumverfahren“.

4. Sonstige:

Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank Mün-chen beantwortete mit Schreiben vom 13.02.1997 die ansie gestellten Fragen.

Der sachverständige Zeuge Gmelin überreichte demUntersuchungsausschuß bei seiner Einvernahme einevon EURATOM erstellte Auflistung der EURATOMbekanntgewordenen Funde von Nuklearmaterial.

Der sachverständige Zeuge Dr. Liebert überreichte beiseiner Einvernahme eine Ausarbeitung „Plutonium:The First 50 Years“ vom U.S. Department of Energyvom Februar 1996

Dem Untersuchungsausschuß stand weiter zur Verfü-gung die Video-Aufzeichnung samt Ausschrift einesBeitrages von „Frontline-TV“ über Nuklearschmuggelaus Osteuropa, über welche in der Sitzung am15.07.1997 Bericht erstattet wurde.

5.2 Augenschein

Aufgrund des nachfolgend dargestellten Beschlusses desUntersuchungsausschusses vom 06.12.1995 wurde ein Au-

genschein auf dem Flughafen Franz-Josef-Strauß eingenom-men:

Beschluß vom 06.12.1995

„1. Im Rahmen des Untersuchungsauftrages wird ein Au-genschein eingenommen im Hinblick auf das Ankunfts-gebäude auf dem Flughafen Franz-Josef-Strauß und imHinblick auf den Frachtraum einer Boeing 737.

Es wird gebeten, dafür zu sorgen, daß Auskunftsperso-nen der Deutschen Lufthansa AG, des BayerischenStaatsministeriums für Landesentwicklung und Um-weltfragen, des Bayerischen Landeskriminalamts, desBayerischen Landesamtes für Umweltschutz und derStaatsanwaltschaft beim Landgericht München I bei derEinnahme des Augenscheins anwesend sind.

Der Termin für die Einnahme des Augenscheins wird inAbsprache mit dem 1. Untersuchungsausschuß desDeutschen Bundestages auf Dienstag, den 13. Februar1996, um 14.30 Uhr bestimmt.“

5.3 Zeugen

Aufgrund entsprechender Beweisbeschlüsse hat der Untersu-chungsausschuß 68 Personen nach Belehrung über die straf-rechtlichen Folgen einer eidlichen oder uneidlichen Falsch-aussage und – soweit erforderlich – unter Hinweis auf even-tuelle Auskunftsverweigerungsrechte und Aussagebeschrän-kungen als Zeugen vernommen.

Soweit für die als Zeugen vernommenen früheren oder jetzi-gen Mitglieder der bayerischen Staatsregierung oder Beam-ten Aussagegenehmigungen erforderlich waren, lagen diesevor.

Auch für die Zeugin Kristina Burike, die im Ermittlungs- undStrafverfahren gegen Bengoechea Arratibel, Oroz Eguia undTorres Benitez als Dolmetscherin tätig geworden war, lag dieAussagegenehmigung der Staatsanwaltschaft beim Landge-richt München I vor.

Im einzelnen wurden die Zeugen wie folgt einvernommen:

Kriminalhauptkommissar Thomas Adami 19.03.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996sowie undzu den Ziffern II. und IV.1 des 08.04.1997Untersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 04.02.1997

Vorsitzender Richter Heinz Alert 24.06.1997Landgericht München Izu den Fragen, ob zur Beendigung desMünchner Plutoniumprozesses eineVerständigung zwischen dem Gericht,der Verteidigung und der Staatsanwalt-

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 11

schaft sowohl über die Höhe der Strafenals auch über die Verbüßungszeit stattge-funden hat und ob die Beendigung desStrafverfahrens auf diesem Wege auch imInteresse der Staatsanwaltschaft laggemäß Beschluß des UA 13.05.1997

Ministerialrätin Constanze Angerer 09.07.1996Bayerisches Staatsministerium der Justizzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 14.03.1996

Rechtsanwalt Hans Auffenberg 01.02.1996zu der Frage, welche Kenntnisse er überdas Zustandekommen bzw. das Versendendes Schreibens vom 18.01.1996 hat,welches als Absender Julio Oroz Eguia,z.Zt. JVA Landsberg, angibt.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein 05.12.1996Bayerisches Staatsministerium des Innernzu den Ziffern III. und IV.2, IV.3 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 14.03.1996

Kriminalhauptkommissar Wolfram Bieling 04.02.1997Bundeskriminalamtzu der Aussage von Herrn Bieling vordem Untersuchungsausschuß des DeutschenBundestages, man hätte wirksam dierussischen Behörden in die Ermittlungenzum „Münchner Plutoniumfall“ einschaltenkönnen gemäß Beschluß des UA vom 05.12.1996

Walter Boeden 26.03.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996sowie undzu den Ziffern II. und IV.1 des 13.03.1997Untersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 04.02.1997

Ltd. Oberstaatsanwalt Bernhard Brenneis 13.05.1997Staatsanwaltschaft bei dem LandgerichtLandshutzu Ziffern II. und IV.1 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 04.02.1997

Kristina Burike 20.06.1996zu dem Inhalt der Anhörung der V-Person„Rafa“ durch StAGrL Fügmann und zurÜbersetzung des Inhalts der Tonbänder,die im Rahmen von technischen Überwachungs-maßnahmen bei der Strafverfolgung hierzuangefertigt wurden.

Javier Bengoechea Arratibel 25.01.1996Justizvollzugsanstalt Landsberg

zu Ziffer III. des Untersuchungsauftragesgemäß Beschluß des UA vom 28.11.1995

Kriminalhauptmeister Josef Ebner 14.03.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996sowie undzu den Ziffern II. und IV.1 des 17.04.1997Untersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 04.02.1997

Ltd. Oberstaatsanwalt Dieter Emrich 13.06.1996Staatsanwaltschaft beim LandgerichtMünchen Izu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996sowie undzu der Frage, ob bei den Gesprächen 08.07.1997zwischen Herrn Emrich und HerrnVorsitzenden Richter Heinz Alertauch eine Verständigung über die Fragestattgefunden hat, daß die Straftäter nachder Verbüßung der Hälfte der Strafeabgeschoben werden sollen gemäß Beschlußdes UA vom 24.06.1997

Kriminalhauptkommissar Heinz Eckmüller 13.02.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 25.01.1996

Kriminalhauptkommissar Harald Edtbauer 27.02.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 25.01.1996sowie undzu den Ziffern II. und IV.1 des 08.04.1997Untersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 04.02.1997

Ministerialrat Dr. Joachim Fechner 25.06.1996Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheitzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 14.03.1996

Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer 09.07.1996Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandes-gericht Münchenzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 14.03.1996

Staatsanwalt als Gruppenleiter 21.05.1996Werner Fügmann Staatsanwaltschaft beimLandgericht München I

Seite 12 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

zu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996

Direktor Wilhelm Gmelin 24.06.1997Europäische Kommission – EURATOM-Sicherheitsüberwachungals sachverständiger Zeugezu Ziffer I. des Untersuchungsauftrages,insbesondere zur Frage der Problematikdes illegalen Nuklearhandels und des illegalenAbzweigens von Nuklearmaterial,gemäß Beschluß des UA vom 13.05.1997

Staatsminister Dr. Thomas Goppel 04.07.1996Bayerisches Staatsministerium fürLandesentwicklung und Umweltfragenzu den Ziffern III. und IV.2 bis 7des Untersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Ministerialdirigent Dr. August Hanning 04.02.1997Bundeskanzleramtzu Ziffer III.13, 14., 19., 20.des Untersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 16.04.1996

Ministerialrat Heinz Haumer 20.06.1996Bayerisches Staatsministerium des Innernzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Ministerialdirektor Wolfgang Held 07.11.1996Bayerisches Staatsministerium der Justizzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle 07.05.1996Staatsanwaltschaft beim LandgerichtIngolstadtzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 08.02.1996

Mathias Hochfeld 04.07.1996Bundesnachrichtendienstzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 08.02.1996

Vizepräsident Dr. Karl Huber 09.07.1996Oberlandesgericht Münchenzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Sybilla Janko 10.10.1996Bundesnachrichtendienst

zu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 08.02.1996

Erster Kriminalhauptkommissar Horst Kolb 14.03.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996

Herr Koller 10.10.1996Bundesnachrichtendienstzu den Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996

Kriminaldirektor Peter Krömer 07.11.1996Bundeskriminalamtzu Ziffer III.1, 2., 4., 5., 6., 7., 9.des Untersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 16.04.1996

Manfred Kulp 10.10.1996Bundesnachrichtendienstzu Ziffer III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996

Staatsanwältin als Gruppenleiterin 13.05.1997Ilse LängsfeldStaatsanwaltschaft bei demLandgericht Landshutzu Ziffern II. und IV.1 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 04.02.1997

Regierungsdirektor Herbert Lang 25.06.1996Bayerisches Staatsministerium fürLandesentwicklung und Umweltfragenzu Ziffer III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 14.03.1996

Erster Polizeihauptkommissar 14.03.1996Rudolf LautenschlagerPolizeidirektion Fürstenfeldbruckzu Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 08.02.1996sowie undzu den Ziffern II. und IV.1 des 17.04.1997Untersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 04.02.1997

Staatsminister Hermann Leeb 07.11.1996Bayerisches Staatsministeriumder Justizzu Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 13

Ministerialdirigent Karlheinz Lenhard 07.11.1996Bayerisches Staatsministerium des Innernzu Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Dr. Wolfgang Liebert 08.07.1997Technische Universität Darmstadt -Leiter der Interdisziplinären ArbeitsgruppeNaturwissenschaft, Technik und Sicherheitals sachverständiger Zeugezu Ziffer I. des Untersuchungsauftrages,insbesondere zur Frage der Problematikdes illegalen Nuklearhandels und des illegalenAbzweigens von Nuklearmaterial,gemäß Beschluß des UA vom 13.05.1997

Diplom-Chemiker Christoph Lierse 04.07.1996Institut für Radiochemiezu Ziffern III., IV.2. und IV.7des Untersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Willy Liesmann 25.02.1997Bundesnachrichtendienstzu Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 08.02.1996

Staatsanwalt Gerhard Lindner 13.05.1997Staatsanwaltschaft bei demLandgericht Regensburgzu Ziffern II. und IV.1 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 04.02.1997

Oberstaatsanwalt Robert Mader 13.05.1997Staatsanwaltschaft bei demLandgericht Landshutzu Ziffern II. und IV.1 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 04.02.1997

Ministerialdirigent Dr. Manfred Markwardt 09.07.1996Bayerisches Staatsministerium der Justizzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 14.03.1996

Kriminalhauptkommissarin Eva Mattausch 07.05.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 08.02.1996

Erster Kriminalhauptkommissar 13.02.1996Gerhard MayrBayerisches Landeskriminalamtzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 25.01.1996

Oberstaatsanwalt Helmut Meier-Staude 13.06.1996Staatsanwaltschaft beim LandgerichtMünchen Izu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 08.02.1996sowie undzu der Frage, ob Herr Generalstaatsanwalt 15.07.1997Emrich Herrn Meier-Staude dahingehendinformiert hat, daß er Herrn VorsitzendenRichter am Landgericht München I Alertzugesagt habe, daß die Staatsanwaltschafteinem Absehen von Vollstreckung der Strafebei Ausweisung gemäß § 456a StPO zustimmenwerde gemäß Beschluß des UA vom 08.07.1997

Jürgen Merker 10.10.1996Bundesnachrichtendienstzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 08.02.1996

Kriminalkommissar Marcus Metzner 05.12.1996Bundeskriminalamtzu Ziffern III.1, 2., 4., 5., 6., 7., 9.des Untersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 16.04.1996

Vizepräsident a.D. Paul Münstermann 15.10.1996Bundesnachrichtendienstzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 08.02.1996

Kriminaldirektor Walter Nachreiner 21.05.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 08.02.1996

Polizeidirektor Josef Nefzger 07.05.1996Polizeipräsidium Münchenzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 14.03.1996

Julio Oroz Eguia 01.02.1996Justizvollzugsanstalt Landsberg 06.02.1996zu Ziffer III. des Untersuchungs-auftrages gemäß Beschluß des UA vom28.11.1995

Präsident a.D. Konrad Porzner 15.10.1996Bundesnachrichtendienstzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 08.02.1996

Herr M. S. 17.06.1997zu Ziffer II.1 des Untersuchungs-auftrages gemäß Beschluß des UAvom 13.05.1997

Seite 14 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

Dr. Annette Schaper 24.06.1997Hessische Stiftung fürFriedens- und Konfliktforschungals sachverständige Zeuginzu Ziffer I. des Untersuchungsauftrages,insbesondere zur Frage der Problematikdes illegalen Nuklearhandels und des illegalenAbzweigens von Nuklearmaterial,gemäß Beschluß des UA vom 13.05.1997

Kriminaldirektor Ferdinand Schmid 14.03.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß desUA vom 25.01.1996

Polizeidirektor Dr. Wilhelm Schmidbauer 20.06.1996Bayerisches Staatsministerium des Innernzu Ziffern III., IV.2 und IV.3 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 14.03.1996

Staatsminister Bernd Schmidbauer 04.02.1997Bundeskanzleramtzu Ziffer III. des Untersuchungs-auftrages gemäß Beschluß des UAvom 14.03.1996

Staatssekretärin a.D.,Abgeordnete Christl Schweder 04.07.1996Bayerischer Landtagzu Ziffern III., IV.2 bis 7 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 14.03.1996

Kriminalhauptkommissar Hermann Siemandel 20.06.1996Bayerisches Landeskriminalamtzum Inhalt der Aufzeichnung über dieGespräche bei den Treffen des Schein-aufkäufers des LKA Walter Boeden,der VP des BND Rafa und des Dol-metschers des BND Adrian mit denTätern des Münchner Plutoniumaufgriffsgemäß Beschluß des UA vom 08.02.1996

Staatsanwalt als Gruppenleiter August Stern 21.05.1996Staatsanwaltschaft beimLandgericht München Izu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschluß des UAvom 08.02.1996

Erster Kriminalhauptkommissar 13.06.1996Wolfgang StoephasiusBayerisches Landeskriminalamtzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 25.01.1996sowie undzu Ziffern II. und IV.1 des 08.04.1997Untersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 04.02.1997

Kriminaldirektor Wolfgang Sommer 27.02.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu Ziffern III. und IV.2 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 25.01.1996sowie undzu Ziffern II. und IV.1 des 17.04.1997Untersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 04.02.1997

Justitiano Torres Benitez 08.02.1996Justizvollzugsanstalt Landsbergzu Ziffer III. des Untersuchungs-auftrages gemäß Beschluß des UAvom 28.11.1995

Ministerialdirektor a.D. 25.06.1996Prof. Dr. Josef Voglzu Ziffern III. und IV.2 bis 7des Untersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Kriminaldirektor Walter Weiß 20.06.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu Ziffer III., IV.2, IV.3 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Ltd. Ministerialrat 25.06.1996Prof. Dr. Rudolf WörleBayerisches Staatsministerium fürLandesentwicklung und Umweltfragenzu Ziffern III. und IV.2 bis 7 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Regierungsdirektor Dr. Helmut Zeising 04.07.1996Bayerisches Landesamt für Umweltschutzzu Ziffern III. und IV.2 bis 7 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 14.03.1996

Präsident Hermann Ziegenaus 20.06.1996Bayerisches Landeskriminalamtzu Ziffern III. und IV.2 des Unter-suchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 08.02.1996

Leo Zimmer 13.03.1997Landeskriminalamt Rheinland-Pfalzzu Ziffern II. und IV.1 desUntersuchungsauftrages gemäßBeschluß des UA vom 04.02.1997

Die Zeugen wurden in öffentlicher Sitzung, wenige Zeugenauch in geheimer Sitzung, vernommen. Drei Zeugen wurdenzwar gänzlich in geheimer Sitzung vernommen, um ihreIdentität geheim zu halten; das Protokoll über die Aussagenzweier dieser Zeugen wurde jedoch – von wenigen Passagenabgesehen – von der Geheimhaltung ausgenommen und wieein Protokoll aus öffentlicher Sitzung behandelt.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 15

Sämtliche Zeugen blieben unbeeidigt.

Bei der Einvernahme der spanisch sprechenden Zeugen Ben-goechea Arratibel, Oroz Eguia und Torres Benitez fungierteFrau Kristina Burike als Dolmetscherin.

Bei der Einvernahme des Zeugen Bengoechea Arratibel warals dessen Beistand Rechtsanwalt Ernesto Garzón Villada,München, zugegen.

Bei der Einvernahme des Zeugen Oroz Eguia war als dessenBeistand Rechtsanwalt Hans Auffenberg, Heidelberg, zuge-gen.

Bei der Einvernahme des Zeugen Torres Benitez war als des-sen Beistand Rechtsanwalt Andreas Schwarzer, München,zugegen.

5.4 Sachverständiger

Als Sachverständiger wurde – in öffentlicher Sitzung – ver-nommen:

Dr. Lothar Koch 04.07.1996Europäisches Institut für Transuranezu den Ziffern III., IV.2 und IV.7 desUntersuchungsauftrages gemäß Beschlußdes UA vom 14.03.1996

6. Undurchführbare Zeugeneinvernahmen

a) Der als Zeuge geladene, in Spanien lebende spanischeStaatsangehörige „Rafa“, der dem Bundesnachrichten-dienst den ersten Hinweis auf die Nuklearmaterial anbie-tenden Täter gegeben hatte und auch bei der Aufklärungdes Falls mitwirkte, lehnte es ab, dem Untersuchungsaus-schuß als Zeuge zur Verfügung zu stehen, ehe er nicht vonden deutschen Behörden die, wie er meinte, ihm noch zu-stehende Belohnung von DM 100.000,– erhalten habe.

b) Die Ladung und Vernehmung der Zeugen Manolo López(Manuel López Romero), José Martin Fernández aliasRoblede Tejero unterblieb, weil der Untersuchungsaus-schuß aufgrund der Vernehmung der im „MünchenerFall“ verurteilten Bengoechea Arratibel, Oroz Eguia undTorres Benitez und aufgrund der Aktenlage erkennenmußte, daß sich die in Spanien ansässigen Zeugen nichtzur Verfügung stellen würden. Aus demselben Grundwurden auch die Bemühungen nicht weiter verfolgt,„Konstantin“, Gennadi Pablowitsch Nikoforow und IvanIvanovich Obukhov zur Zeugeneinvernahme zu laden.

Ein weiterer Zeuge, „Roberto“, war nicht erreichbar, weildieser in einem Gefängnis in Spanien einsitzt, mit einerÜberstellung an die deutschen Behörden seitens des spa-nischen Staats nicht zu rechnen war und der Aufwandnicht vertretbar erschien, ihn in Spanien zu vernehmen.

7. Zusammenarbeit mit dem 1. Untersuchungsausschußdes Deutschen Bundestages („Plutonium“)

Der Untersuchungsausschuß vereinbarte mit dem 1. Untersu-chungsausschuß des Deutschen Bundestages eine Zusam-menarbeit dahingehend, daß die Protokolle aus den öffentli-chen Sitzungen zur Beweiserhebung gegenseitig übermitteltwerden und daß auch in der Terminierung der Zeugenverneh-mungen eine Koordination stattfindet. Auch sonst haben sichdie Untersuchungsausschüsse im Wege der Amtshilfe punk-tuell ergänzt. Beispielsweise hat der Untersuchungsausschußaus seinen Akten dem Untersuchungsausschuß des Deut-schen Bundestages Lichtbilder zur Verfügung gestellt, eben-so wie der Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundesta-ges dem Untersuchungsausschuß Unterlagen zur Verfügunggestellt hat, welche sich auf das Thema der finanziellen Zu-sagen des Bundesnachrichtendienstes an Rafa beziehen.

II. Materieller Teil

Einleitung

Der Untersuchungsausschuß, der mit Beschluß des Bayeri-schen Landtags vom 26.10.1995 eingerichtet wurde, war ne-ben der Überprüfung und Bewertung der Fälle „Landshut“und „München“ auch mit der Aufgabe betraut, im Untersu-chungskomplex I im Hinblick auf polizeiliche Erkenntnisseund Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Handels mitnuklearen Stoffen verschiedene Fragen zu klären.

Wegen der Bedeutung und des öffentlichen Interesses an denFällen „Landshut“ und „München“ wurde insbesondere zumFall „München“ ein Schwerpunkt in der Beweisaufnahme ge-setzt.

Hierbei war der Untersuchungsausschuß aufgrund der verfas-sungsrechtlichen Lage auf die Prüfung des Verhaltens baye-rischer Behörden beschränkt. Soweit es um die Beurteilungdes Verhaltens allein von Bundesbehörden, wie zum Beispieldes BND und BKA geht, war dies nicht Gegenstand der Un-tersuchung. Diesbezüglich wird verwiesen auf den vomDeutschen Bundestag eingesetzten 1. Untersuchungsaus-schuß „Plutonium“.

1. Komplex I – Polizeiliche Erkenntnisse und Ermitt-lungsverfahren wegen des illegalen Handels mit nuklearen Stoffen

1.1 Vorbemerkung

Der Untersuchungsausschuß hat sich zum Untersuchungs-komplex I ein genaues Bild von der allgemeinen Lage aufdem Gebiet des illegalen Handels mit nuklearen Stoffendurch die Anhörung von sachverständigen Zeugen bzw.

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Sachverständigen gemacht. Es wurden dabei allgemeine Er-kenntnisse zur Existenz eines nuklearen Schwarzmarktesund die Frage der Sicherung von Nuklearmaterial im zivilenund militärischen Bereich in den Mittelpunkt des Interessesgestellt.

Somit wurden schwerpunktorientiert die vorliegenden globa-len und bedeutsamen Probleme der Sicherung von Nuklear-material und Fragen des illegalen Handels erörtert.

Aufgrund der in der umfangreichen Beweisaufnahme festge-stellten Tatsache, daß die durch den Untersuchungsausschußsorgfältig vorgenommene Überprüfung der Fälle „Landshut“und „München“ kein Fehlverhalten bayerischer Behördenaufgezeigt hat, war nicht veranlaßt, einzelne weitere Ermitt-lungsverfahren detailliert zu überprüfen.

Somit konnte die Beweisaufnahme zum Untersuchungskom-plex I auf wesentliche Bereiche und Kernaussagen be-schränkt werden. Eine unnötige und uneffiziente „Aufblä-hung“ der Beweisaufnahme wurde dadurch vermieden. DieBeweisaufnahme konnte zügig und ohne Zeitverluste effek-tiv und zeitgerecht beendet werden.

Die Staatsregierung hat in ihrem dritten Bericht, der sich mitdem Untersuchungskomplex I und allen zugehörigen Fragenbefaßt, über 20 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahrenwegen des illegalen Handels mit Plutonium, waffenfähigemUran und sonstigen unter das KWKG fallenden nuklearenStoffen aufgelistet. Zweifel an der Richtigkeit des vorgeleg-ten Berichts haben sich nicht ergeben. Der Untersuchungs-ausschuß kann daher bei Beantwortung der Fragen in diesemSchlußbericht auf diesen Bericht der Staatsregierung teilwei-se Bezug nehmen.

1.2 Fragen 1 a) – d), 2, und 4

Frage 1

Welche Erkenntnisse liegen bayerischen Sicherheits-und/oder Strafverfolgungsbehörden über den illegalenHandel mit Plutonium, waffenfähigem Uran und sonsti-gen, unter das KWKG fallenden nuklearen Stoffen seit1991 in Bayern vor?

a) Wie viele Fälle wurden registriert?

b) In wie vielen Fällen wurden solche Materialien sicher-gestellt, und wer waren die Anbieter bzw. Käufer die-ser Stoffe?

c) In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahreneingeleitet und mit welchen Ergebnissen abgeschlos-sen?

d) Gab oder gibt es Ermittlungsverfahren, in denenKäufer ermittelt wurden?

Frage 2

In welchen der registrierten Fälle waren sog. „nicht-of-fen-ermittelnde-Polizeibeamte (noeP)“ oder VerdeckteErmittler im Einsatz? Frage 4

Wurde in einem der Verfahren die richterliche Zustim-mung gemäß §§ 110a, b StPO für erforderlich gehaltenund eingeholt?

Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen1 a–d, 2 und 4 gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung hat dem Untersuchungsausschuß hierzufolgendes berichtet:

„Von 1991 bis einschließlich 1995 registrierten bayerischeBehörden insgesamt 159 Hinweise, die Angebote von Nukle-armaterial zum Gegenstand und einen Bezug zu Bayern hat-ten. Von diesen Hinweisen konnten 124 nicht näher verifi-ziert werden, d. h., es handelte sich um Sachverhalte, denenunzureichende Ermittlungsansätze zu Grunde lagen.

Wegen illegalen Handels mit Plutonium, waffenfähigemUran und sonstigen unter das KWKG fallenden nuklearenStoffen wurden bis zur Einsetzung des Untersuchungsaus-schusses am 26.10.1995 neben den zu II. und III. berichtetenFällen Landshut und München 20 staatsanwaltschaftliche Er-mittlungsverfahren eingeleitet.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Verfahren:

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Ergänzend ist anzuführen, daß neben den in der tabellarischenAufstellung aufgeführten sichergestellten Nuklearmaterialienim Rahmen weiterer Ermittlungsverfahren folgende Nuklear-materialien, die zu Kernbrennstoffen im Sinne des Atomge-setzes (nicht unter das KWKG eingestuft) zählen, sicherge-stellt wurden:

1. Datum: 05.03.1992Ort: AugsburgArt: angereichertes Uran zu 3,5 Gew. % U 235Menge: ca. 1,1 kg (72 Stück U-Pellets)

2. Datum: 28.04.1992Ort: WaidhausArt: Angereichertes Uran zu 2,85 Gew. % U 235Menge: 15 g (1 Stück U-Pellet)

3. Datum: 04.02.1993Ort: München, HauptbahnhofArt: Angereichertes Uran zu 1,9 Gew. % bzw.5,2 Gew. % U 235Menge: 20 g (2 Stück U-Pellets)

4. Datum: 02.03.1995Ort: BayreuthArt:. Angereichertes Uran zu 2,3 Gew. % U 235Menge: 15,94 g (1 Stück U-Pellet)“

Der Untersuchungsausschuß hat keine Zweifel an der Rich-tigkeit der Darstellung.

Zur Frage 4 ist zusätzlich anzumerken, daß die Abgrenzungder Begriffe „Verdeckter Ermittler“ und „nicht offen ermit-telnder Polizeibeamter“ bei der Frage 11 des Falles „Mün-chen“ (Ziff. 3.12) ausführlich dargestellt ist.

1.3 Frage 1 e)

Gab oder gibt es einen illegalen Markt für Plutonium,waffenfähiges Uran und sonstige unter das KWKG fallen-de nukleare Stoffe in Bayern, und wurde bei den verschie-denen Ermittlungsverfahren die Gefahr der Schaffung ei-nes solchen Marktes berücksichtigt?

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, daß Er-kenntnisse, die auf die Existenz eines nuklearen Schwarz-marktes hindeuten, vorhanden sind. Dieser nukleareSchwarzmarkt ist im wesentlichen durch den Zerfall der ehe-maligen Sowjetunion begründet.

a) Mögliche Herkunftsländer

Wie durch die Anhörungen der sachverständigen Zeugenübereinstimmend belegt ist, sind seit der Auflösung der ehe-maligen Sowjetunion die Sicherung und Verwahrung vonNuklearmaterial in den GUS-Staaten oft mangelhaft. Dies giltinsbesondere für den nichtmilitärischen Bereich. Nuklearma-terialien dürften nach dem Zerfall der Sowjetunion leichter zubeschaffen sein als in der Vergangenheit.

Wie dargelegt wurde, ist dies hauptsächlich auf die mit derAuflösung der früheren Sowjetunion einhergehenden sichdramatisch verschlechternden Wirtschaftsbedingungen indieser Region begründet. So hat die Anhörung ergeben unddies ist auch in der entsprechenden Literatur bzw. in verschie-denen Lageberichten vermerkt, daß auf dem Gebiet der ehe-maligen Sowjetunion, insbesondere in Rußland und in derUkraine, viele Tonnen unzureichend gesicherten, hochange-reicherten radioaktiven Materials (Plutonium und hochange-reichertes Uran) lagern.

Der russische Atomwaffenkomplex, insbesondere die Pro-duktionseinrichtungen für nukleares Material und das zuge-hörige Personal stehen vor einer ungewissen Zukunft. Die imNuklearkomplex Beschäftigten werden überhaupt nichtmehr oder schlecht bezahlt. Daher ist nachvollziehbar, daß esBeschäftigte gibt, die bereit sind, gegen entsprechende „Ent-lohnung“ Nuklearmaterial „abzuzweigen“ oder eine „wissen-schaftliche Tätigkeit bei anderen Staaten“ anzunehmen.

Der Untersuchungsausschuß ist aufgrund der Beweisaufnah-me zu der Überzeugung gelangt, daß es in der Vergangenheiteine Vielzahl von Diebstählen von Nuklearmaterial in derehemaligen Sowjetunion gegeben hat.

So hat der Sachverständige Dr. Liebert von Hunderten vonDiebstählen von Nuklearmaterial in der ehemaligen Sowjet-union berichtet (vgl. Protokoll der 36. Sitzung vom08.07.1997).

Auch die Zeugin Schaper hat ausgeführt, daß es bislang einegroße Zahl von Fällen des Schmuggels von nicht kernwaffen-fähigem Nuklearmaterial gegeben hat. Zudem berichtete sieüber weitere Diebstähle von waffenfähigem, hochangerei-chertem Uran in Rußland (vgl. Protokoll der 35. Sitzung vom24.06.1997 und Bericht von Frau Schaper vom 05.12.1996).

Auch die beiden führenden Wissenschaftler Graham T. Alli-son und Richard A. Falkenrath, vom „Centre for Science andInternational Affairs“ der Harvard University in Cam-bridge/USA, kommen in einer dem Untersuchungsausschußauszugsweise vorliegenden Veröffentlichung zu dem Ergeb-nis, daß „das nukleare Heraussickern aus Rußland wahr-scheinlich anhalten wird und leicht schlimmer werden könn-te.“Wie die Einvernahme des Direktors von EURATOM, Wil-helm Gmelin, ergeben hat, dürfte das in Tengen sichergestell-te Plutonium dem militärischen Nuklearkomplex von Ruß-land zuzuordnen sein. Dies belegt darüberhinaus, daß offen-sichtlich auch im militärischen Bereich die Sicherungsmaß-nahmen nicht dazu geeignet waren, eine „Abzweigung“ vonNuklearmaterial (Plutonium) zu verhindern.

Im übrigen ist hierzu ergänzend anzumerken, daß Rußlandund andere Staaten der früheren Sowjetunion nicht die einzi-gen potentiellen Quellen für waffenfähiges Nuklearmaterialsind. Wie bekannt wurde, wurde beispielsweise auch in Süd-afrika bereits Nuklearmaterial entwendet.

Des weiteren hat der Sachverständige Dr. Liebert berichtet,daß ein weiteres Problem die sogenannte Spaltstoffbuchfüh-

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rung darstellt, weil eine genaue Angabe der Nuklearmateri-almenge in abgebrannten Brennelementen nicht möglich ist.Abweichungen vom Sollwert einer ausgeglichenen Bilanz,die in jeder kerntechnischen Anlage vorhanden ist, lassenletztendlich eine „Abzweigung von Material“ – bei ansonstenunzureichender Überwachung – niemals generell ausschlie-ßen (vgl. Protokoll der 36. Sitzung vom 08.07.1997).

b) Potentielle Interessenten

Wie die Anhörung aller drei sachverständigen Zeugen (Anet-te Schaper, Wilhelm Gmelin und Dr. Wolfgang Liebert) vordem Untersuchungsausschuß ergeben hat, gibt es mehrerekritische „Schwellenländer“, die nach Überzeugung namhaf-ter Fachleute anstreben, Nuklearmaterial und Kernwaffen-technik zu erlangen.

Von den Sachverständigen wurden hierzu die Länder Iran,Irak sowie Libyen und Nordkorea genannt.

Konkrete Beweise für Aktivitäten dieser Länder in Bayernliegen dem Untersuchungsausschuß nicht vor. Indizien fürderartige Aktivitäten sind aber nach Auffassung des Untersu-chungsausschusses durchaus gegeben. Vertrauliche Unterla-gen, die vom BND dem Untersuchungsausschuß vorliegen,legen den Schluß nahe, daß Bemühungen dieser Länder zumErwerb von waffenfähigem Nuklearmaterial vorhanden sind.Zu dieser Erkenntnis kommen auch die Wissenschaftler Al-lison und Falkenrath, die in ihrer Untersuchung darlegen, daßes eine Nachfrage nach illegal beschafften Kernwaffen oderSpaltmaterialien gibt, auch wenn bisher wenige konkrete Be-weise dafür vorliegen, daß diese besondere Form der Kern-waffennachfrage besteht.

c) Existenz eines Nuklearmarkts und dessen Bekämpfung

Der Untersuchungsausschuß ist jedoch bei der Bewertung al-ler Erkenntnisse und Aussagen zu der Auffassung gelangt,daß nicht nur definitiv beweisrelevante Erkenntnisse bei derKlärung der Frage des Marktes Berücksichtigung findenmüssen, sondern daß derartige tendenzielle Erkenntnissedurchaus geeignet sind, eine globale Beurteilung des Sach-verhalts zu ermöglichen und – bei entsprechender Vorsicht –in die Beurteilung der Thematik einfließen dürfen.

Zudem ist im Deliktsbereich der Nuklearkriminalität – wie invielen anderen Kriminalitätsbereichen – ein nicht unerhebli-ches Dunkelfeld vorhanden. Dieser Fakt darf bei der Beurtei-lung des Sachverhalts keinesfalls außer acht gelassen werden.

Es wurde der Vorwurf erhoben, daß erst durch die Tätigkeitpolizeilicher Scheinaufkäufer ein künstlicher Nachfrage-markt geschaffen wurde. Der Untersuchungsausschuß hathierzu festgestellt, daß die Bayerische Staatsregierung auf-grund erster Erkenntnisse im Zusammenhang mit Vorgängendes Handelns mit Nuklearmaterial frühzeitig Überlegung zurBekämpfung dieser Kriminalitätsform angestellt hat. Am15.07. hat das Bayerische Innenministerium unter Berück-

sichtigung der bundesweiten IMK-Beschlußlage die „Rege-lungen für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfol-gung im Zusammenhang mit dem illegalen Umgang mit ra-dioaktiven Stoffen“ erlassen.

Unter Ziff. 5.1.4 wird folgendes ausgeführt:

„Im Verlaufe von Ermittlungen und polizeilicher Öffentlich-keitsarbeit (z. B. Pressemitteilungen) ist darauf zu achten, daßbei potentiellen Entwendern oder Anbietern nicht der Ein-druck vermittelt wird, radioaktive Stoffe seien absetzbar.“

Ziel aller polizeilichen Maßnahmen ist es stets, vagabundie-rendes Material der Verfügbarkeit der Täter durch eine kon-trollierte Sicherstellung zu entziehen.Hierzu ist zu betonen, daß zur Bekämpfung der Nuklearkri-minaliät der Einsatz von Scheinaufkäufern – und dies hatauch Frau Schaper, die bei ihrer Anhörung zu dieser Thema-tik eine durchaus kritische Haltung vertreten hat, eingeräumt– notwendig ist, da eine andere effektive polizeiliche Reakti-on auf vorliegende, den Sicherheitsbehörden bekannt gewor-dene Angebote nicht möglich ist. (Vgl. Protokoll der 35. Sit-zung vom 24.06.1997.)

Es ist für den Untersuchungsausschuß durch die vorgelegtenUnterlagen und die Aussagen der Zeugen und der Sachver-ständigen nachvollziehbar belegt, daß Täter bzw. Tätergrup-pierungen davon ausgehen bzw. davon ausgegangen sind,daß radioaktive Stoffe absetzbar bzw. vermittelbar sind.

Im Fall Tengen wurde waffenfähiges Plutonium nachDeutschland verbracht, ohne daß Scheinaufkäufer in irgend-einer Form eingesetzt waren. Das Plutonium wurde als Zu-fallsfund im Rahmen eines Falschgeldermittlungsverfahrenssichergestellt. Auch die am 25.07.1994 sichergestellte Pluto-niumprobe im Fall München wurde ohne Zutun bayerischerBehörden nach Deutschland verbracht.

Diese Beispiele belegen für den Untersuchungsausschuß, daßdie Anbieter von der Nachfrage nach waffenfähigem Materi-al ausgingen und die Entwendung des Nuklearmaterials nichtdurch die Aktivitäten von Scheinaufkäufern ausgelöst wurde.

Das Phänomen der Nuklearkriminalität nimmt jedoch nichtnur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern einenbreiten Raum ein. Das Generalinspektorat der rumänischenPolizei und das ungarische Innenministerium haben bei-spielsweise über mehrere gravierende Fälle der Nuklearkri-minalität im dortigen Zuständigkeitsbereich berichtet.

Für den Untersuchungsausschuß belegt dies zusätzlich, daßdie Anbieter im europäischen Bereich von einem vorhande-nen „Abnehmerschwarzmarkt“ ausgehen.

1.4 Frage 3

Wie wurde der Konflikt zwischen der Notwendigkeit derGefahrenabwehr und der Strafverfolgung vor der In-kraftsetzung der „Regelungen für die polizeiliche Gefah-renabwehr und Strafverfolgung im Zusammenhang mitillegalem Umgang mit radioaktiven Stoffen“ vom15.7.1994 gelöst?

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Die Staatsregierung hat hierzu ihren Bericht vom 31.01.1997folgendes dargelegt:

„Nach allgemeinen Grundsätzen der Kriminalitätsbekämp-fung (beispielhaft niedergelegt in Anlagen A und E derRiStBV) sind bei einer Gemengelage von Aufgaben derStrafverfolgung und der Gefahrenabwehr Staatsanwaltschaftund Polizei zuständig, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben not-wendigen Maßnahmen zu treffen. In einem solchen Falle isteine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischenStaatsanwaltschaft und Polizei in ganz besonderem Maße er-forderlich. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit gebietetes, daß jede Stelle bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch dieBelange der übrigen sich aus dem Lebenssachverhalt stellen-den Aufgaben berücksichtigt. Schaltet sich die Staatsanwalt-schaft ein, so werden Staatsanwalt und Polizei möglichst imEinvernehmen handeln. Dies gilt auch dann, wenn die Situa-tion die gleichzeitige angemessene Wahrnehmung beiderAufgaben nicht zuläßt. In diesem Falle ist nach dem Grund-satz der Güter- und Pflichtenabwägung jeweils für die kon-krete Lage zu entscheiden, ob die Strafverfolgung oder dieGefahrenabwehr das höherwertige Rechtsgut ist. Läßt sichein Einvernehmen nicht rechtzeitig herstellen, entscheidet diePolizei, welche Aufgabe in der konkreten Lage vorrangigvorzunehmen ist.

Die Gefahren mit Entstehen der neuen Kriminalitätsform Nu-klearkriminalität in Zusammenhang mit den politischen Um-wälzungen im ehemaligen Ostblock wurden seitens der Si-cherheitsbehörden frühzeitig erkannt. Auf Bundesebene be-faßten sich ab 1992 verschiedene Gremien (AG Kripo mitUnterarbeitsgruppe, Arbeitskreis II, Ständige Konferenz derInnenminister und -senatoren der Länder) mit dieser neuenKriminalitätsform und der Erarbeitung eines Grundsatzpa-piers. Verschiedene auch in diesem Papier angesprocheneAspekte wurden geprüft und bei Erarbeitung der bayerischen„Regelungen für die Polizeiliche Gefahrenabwehr und Straf-verfolgung im Zusammenhang mit dem illegalen Umgangmit radioaktiven Stoffen“ vom 15. Juli 1994 übernommen.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gebührt beiGefährdungslagen mit radioaktiven Stoffen der Gefahrenab-wehr Vorrang vor strafverfolgenden Maßnahmen. Da dasBayerische Landeskriminalamt (BLKA) ab 1992 bei der Er-arbeitung des Grundsatzpapiers und auch der bayerischen Re-gelungen beteiligt war, war der besondere Grundsatz zur Ge-fahrenabwehr im Bereich der Nuklearkriminalität bereits inseiner Entstehung bekannt und wurde entsprechend berück-sichtigt.“

Der Untersuchungsausschuß stellt nach Durchführung derBeweisaufnahme fest, daß diese Grundsätze im Fall Münchenaber auch im Fall Landshut, der teilweise vor Inkrafttreten derRegelungen vom 15.07.1994 bearbeitet wurde, beachtet wur-den.

1.5 Frage 5

Wurde trotz eines Geständnisses des Täters zumindest ineinem Fall das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2

StPO eingestellt und falls ja, weswegen, und wurde dasErmittlungsverfahren im Juli 1995 wieder aufgenommenund falls ja, aus welchen Gründen?

Die Staatsregierung hat in ihrem dritten Bericht zu dieser Fra-ge folgendes ausgeführt:

„Nach Mitteilung der Bundesministerien für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit sowie für Wirtschaft war das si-chergestellte Californium nicht zum Einsatz als Atomwaffei.S.d. § 17 Abs. 2 Nr. 2 KWKG geeignet. Ähnlich äußerte sichdie Euratom-Kommission. Die Staatsanwaltschaft bei demLandgericht München II verneinte daher eine Strafbarkeitnach dem KWKG, auch unter dem Gesichtspunkt eines un-tauglichen Versuchs, und stellte das Ermittlungsverfahren am3. Dezember 1993 nach § 170 Abs. 2 StPO ein, weil nichtnachzuweisen war, daß die Beschuldigten von einer Atom-waffeneignung des Californiums ausgegangen waren. EineStrafbarkeit wegen Freisetzung ionisierender Strahlen ver-neinte die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf den Auslands-tatort Helsinki.

Mit Rücksicht auf Art. 2 des Gesetzes zu dem Übereinkom-men vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz vonKernmateralien vom 24. April 1990 und die daraus ableitba-re Strafbarkeit der Freisetzung ionisierender Strahlen imAusland nahm die Staatsanwaltschaft bei dem LandgerichtMünchen II mit Verfügung vom 19. Mai 1995 das Ermitt-lungsverfahren zur Prüfung einer eventuellen Strafbarkeitwegen untauglichen Versuchs des § 311 d StGB wieder auf.Mit Verfügung vom 7. September 1995 wurden die Ermitt-lungen erneut nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil denBeschuldigten nicht der für § 311 d StGB erforderliche Tat-entschluß nachgewiesen werden konnte.“Die Staatsregierung hat die Frage plausibel und umfassendbeantwortet. An der Richtigkeit der Beantwortung bestehenkeine Zweifel. Eine weitere Überprüfung bzw. Beweisauf-nahme zu dieser Frage war daher nicht veranlaßt und wurdeauch nicht beantragt.

1.6 Frage 6

Welche Berichtspflichten bestehen für die Mitarbeiter desLKA, der übrigen bayerischen Polizei und der Staatsan-waltschaften hinsichtlich von Vorkommnissen mit beson-derer Bedeutung, und inwieweit wurde diesen Pflichtennachgekommen?

Die Staatsregierung hat in ihrem dritten Bericht für den Un-tersuchungsausschuß folgendes ausgeführt:

„Für die gesamte bayerische Polizei besteht die Verpflichtungzur Meldung von Vorkommnissen mit besonderer Bedeutungentsprechend der Bekanntmachung des StMI über Meldun-gen wichtiger Ereignisse durch die Polizei (WE-Meldungen)vom 04.12.1985 (MABl S. 38), geändert durch Bekanntma-chung vom 28.03.1989 (AllMBl S. 384). Danach sind Straf-taten von erheblicher Bedeutung oder andere Vorkommnis-se, die entweder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung be-sonders stark berühren oder bei denen anzunehmen ist, daß

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sie in der Öffentlichkeit außergewöhnliches Aufsehen erre-gen werden, ehestmöglich fernschriftlich, ggf. telefonischvoraus dem StMI zu melden.

Die Staatsanwaltschaften berichten aufgrund der Bekanntma-chung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über dieBerichtspflichten in Strafsachen vom 9. Dezember 1960(JMBl S. 167, geändert durch Bekanntmachung vom31.07.1962, JMBl S. 124) in allen Strafsachen, die wegen derPersönlichkeit oder der Stellung eines Beteiligten, wegen derArt und Umfang der Beschuldigung oder aus anderen Grün-den weitere Kreise beschäftigen oder voraussichtlich be-schäftigen werden oder die zu Maßnahmen der Justizverwal-tung Anlaß geben könnten.

Die Berichtspflichten sind den Polizeibehörden und Staatsan-waltschaften bekannt und werden beachtet.“

An der Richtigkeit der Beantwortung bestehen keine Zwei-fel. Eine weitere Überprüfung bzw. Beweisaufnahme zu die-ser Frage betreffend allgemeine Berichtspflichten war nichtveranlaßt und wurde auch nicht beantragt. Soweit sich derUntersuchungsausschuß mit der Unterrichtung von Mitglie-dern der Staatsregierung in den Fällen „Landshut“ und„München“ befaßt hat, wird auf die Fragen II 17. und III 18.und 21. verwiesen.

1.7 Frage 7

Werden Vorgänge wie die Bereitstellung einer Bonitäts-erklärung über 276 Millionen DM für einen VerdecktenErmittler, Gespräche mit Bundesministern und die denk-bare Einfuhr von 500 g Plutonium von den Berichts-pflichten gegenüber den Ministern erfaßt?

a) Berichtspflichten allgemein

Berichtspflichten bis zur politischen Spitze bestehen in allenvon den vorliegenden Fällen tangierten Ressorts (BayerischesStaatsministerium des Innern, Bayerisches Staatsministeriumder Justiz, Bayerisches Staatsministerium für Landesent-wicklung und Umweltfragen). Die Berichtspflichten richtensich im einzelnen nach folgender Vorschriftenlage:

– Bayerisches Staatsministerium des Innern

Die Berichtspflichten innerhalb des StMI richten sich nach §23 der Geschäftsordnung für das Bayerische Staatsministeri-um des Innern – IMGO – vom 20.07.1976, zuletzt geändertam 10.01.1994. Hierzu ist ergänzend festgelegt, daß alle Be-diensteten des Hauses verpflichtet sind, unverzüglich, ggf.über ihren zuständigen Sachgebietsleiter, den zuständigenAbteilungsleiter über alle Eingänge von besonderer Wichtig-keit zu informieren. Dieser entscheidet unter Berücksichti-gung aller relevanten Umstände im Einzelfall, inwieweit dieSpitze des Hauses zu informieren ist.

– Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Nach § 13 Abs. 1 S. 3 StRGeschO i. V. m. § 23 Abs. 2 derGeschäftsordnung für das Bayerische Staatsministerium derJustiz sind dem Staatsminister der Justiz alle politisch bedeut-samen, grundsätzlichen oder sonst wichtigen Angelegenhei-ten vorzulegen. Welche Vorgänge und Einzelfakten hierzuzählen, hängt von einer Entscheidung im Einzelfall ab, in diesämtliche für die Beurteilung der Bedeutung der Sache rele-vanten Umstände und Fakten einzubeziehen sind.

– Bayerisches Staatsministerium für Landesentwick-lung und Umweltfragen

Nach § 19 Abs. 2 der Dienstordnung des StMLU – LUMDO– vom 01.01.1983 ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, seinenVorgesetzten über alle wichtigen Angelegenheiten seinesAufgabengebietes zu unterrichten. Welche Sachverhalte die-ser Informationsverpflichtung unterliegen, richtet sich nachden Umständen des Einzelfalles und der fachlichen Beurtei-lung des jeweiligen Mitarbeiters.

b) Berichtpflichten – Einzelaspekte

– Bonitätserklärung über 276 Mio. DM

Die im Plutonium-Fall München vom nicht offen ermitteln-den Polizeibeamten „Boeden“ verwendete Bonitätserklärungder Hypobank stellte ein juristisch nicht bindendes und somitrechtlich bedeutungsloses Papier dar; es hatte nicht die recht-liche Bedeutung einer „Bankbürgschaft“. Es handelte sich umein taktisches Einsatzmittel der Polizei, durch das den Ver-käufern von illegalen Waren die Zahlungsfähigkeit des ein-gesetzten verdeckt ermittelnden Polizeibeamten vorge-täuscht werden sollte. Es war dazu eingesetzt, den Gebrauchgroßer Geldsummen und die die damit verbundenen Gefah-ren zu vermeiden und diente der Legendenunterstützung. Eshandelt sich bei dieser Bonitätserklärung um ein operativestaktisches Detail des Einsatzes.

– Gespräche mit Bundesministern

Zwischen dem Staatsminister im BundeskanzleramtSchmidbauer und dem damaligen Behördenleiter der Staats-anwaltschaft bei dem Landgericht München I, Generalstaats-anwalt Emrich sowie Oberstaatsanwalt Meier-Staude wurdenin der fraglichen Zeit Telefonate zum Fall München geführt,vgl. hierzu Frage III 14. (Ziff. 3.15).

Es ist ersichtlich, daß diese Telefongespräche aus nachvoll-ziehbaren und vernünftigen Gründen geführt wurden (z. B.Hinweis auf Gefährdung des Ermittlungsverfahrens durch öf-fentliche Äußerungen des Staatsministers im Bundeskanzler-amt Schmidbauer, Zeitpunkt der Pressekonferenz).

Diesen Telefonaten kam keine übergeordnete Bedeutung zu,so daß sich daraus keine Berichtspflichten an den Staatsmi-nister der Justiz ableiten lassen.

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– Denkbare Einfuhr von Plutonium

Wie aus den Verfahrensakten und den Zeugeneinvernahmenersichtlich, war die Lageeinschätzung des BLKA und derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I bedingtdurch das facettenreiche und ständig wechselnde Täterverhal-ten und die teilweise gegensätzlichen Informationen ganz er-heblich erschwert.

Es kam hinzu, daß eine teilweise kaum mögliche Differenzie-rung zwischen vermutlich echter und untergeschobener Infor-mation erforderlich war und in die Lagebeurteilung einflie-ßen mußte.Die erst kurz vor dem Zugriff erkennbare mögliche Einfuhrvon Plutonium wurde vom BLKA bei Bewertung aller Um-stände als wenig wahrscheinlich beurteilt.

Die nunmehr ohne jeglichen Zeitdruck vorgenommene Ex-post-Betrachtung des Verfahrens unter Vorlage sämtlicherfür das Verfahren vorhandenen Verfahrensakten, läßt erken-nen, daß sich kurz vor dem Zugriffszeitpunkt die Informati-on, Plutonium werde möglicherweise aus Moskau importiert,verdichtet hat.

Verschiedene Punkte aus dem Verfahren (vgl. Frage 24 –Ziff. 3.25) indizierten eine Vielzahl möglicher anderer Va-rianten. So kam wegen der Unsicherheit der Lage z. B. biszum 10.08.1994 auch ein versuchter Betrug in Frage, insbe-sondere nachdem Torres am 06.08.1994 entgegen seiner An-gaben ohne Plutonium aus Moskau zurückkehrte.

Erst mit Übersetzung der Telefonüberwachungsbänder amMorgen des 10.08.1994 hatten sich die Hinweise auf einemögliche Einfuhr des Materials verdichtet, wobei in der Te-lefonüberwachung selbst am 09. und 10.08.1994 noch ver-schlüsselte Hinweise auf möglicherweise in Deutschland si-tuiertes Nuklearmaterial zu finden sind.

Da – wie dargestellt – keinesfalls sicher war, daß Torres beiseiner Rückkehr Plutonium einführen würde, unterblieb sei-tens des LKA vor dem Zugriff eine Verständigung des StMI.

c) Bewertung und Konsequenzen

Von diesen oben dargestellten Einzelaspekten wurden die zu-ständigen Ressortminister nicht unterrichtet. Nach Auffas-sung des Untersuchungsausschusses wäre jedoch nach Si-cherstellung der Probe am 25.07.1994 eine umfassende Un-terrichtung der drei verantwortlichen Ressortminister überdie Ermittlungen im Fall „München“ angezeigt gewesen.Wobei der Untersuchungsausschuß der Überzeugung ist, daßhierunter nicht operative Details und sämtliche Einzelaspek-te fallen.Von den einvernommenen Zeugen der entsprechenden Fach-ressorts bzw. des LKA ist nachvollziehbar dargestellt wor-den, warum eine Unterrichtung über den gesamten Ablaufdes Verfahrens nicht bzw. zu spät erfolgt ist. Gleichwohl er-scheint es dem Untersuchungsausschuß – bei Verständnis fürdie vorgebrachten Begründung – notwendig, daß zukünftigbei gleichgelagerten Fällen eine zeitnahe und umfassendeUnterrichtung der politisch Verantwortlichen sichergestelltwird.

Die drei verantwortlichen Ressortminister (Innen-, Justiz-und Umweltressort) haben im Untersuchungsausschuß aus-gesagt, daß sie künftig in vergleichbaren Fällen bzw. bei Er-kenntnissen über den illegalen Umgang mit radioaktivenStoffen unverzüglich und fortlaufend über den Sachstand zuunterrichten sind.

Aufgrund dieser bereits umgesetzten Weisungen der politischverantwortlichen Ressortminister ist eine entsprechendeEmpfehlung des Untersuchungsausschusses nicht erforder-lich.

2. Komplex II – Fall Landshut

2.1 Frage 1

In welcher Weise und von wem haben welche bayerischeBehörden wann davon Kenntnis erlangt, daß die späterverurteilte Frau K. aus Landshut radioaktive Materialienanbietet?

Wie die Beweisaufnahme anhand der vorgelegten Akten undder Einvernahme der Zeugen vor dem Untersuchungsaus-schuß ergeben hat, sind die Ermittlungen im LandshuterUranverfahren zunächst „zweigleisig“ angelaufen.

Die ersten an bayerische Behörden (BLKA und Staatsanwalt-schaft Landshut) übermittelten Hinweise auf das Nuklearver-fahren Landshut bezogen sich auf Angebote von Frau Kleinin Schwelm/Nordrhein-Westfalen und Görlitz/Sachsen. Zumersten Komplex hat die Überprüfung der Akten ergeben, daßdie Kriminalpolizei in Schwelm am 22.12.1993 durch das Po-lizeipräsidium Hagen unterrichtet wurde, daß Frau Klein ausLandshut am 05.12.1993 4,7 kg Uran 238 angeboten habe.Die Ursprungsinformation stammte von einer in Schwelm an-sässigen Informantin (Frau Aman Acra) die erklärt hatte, nurgegen eine Vertraulichkeitszusicherung zur Zusammenarbeitmit den Sicherheitsbehörden bereit zu sein. Aufgrund dieserVorgabe durch die Informantin wurde die Staatsanwaltschaftbei dem Landgericht Hagen unterrichtet, die die Informationan die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut wei-tergab. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshutsicherte der Informantin Aman Acra Vertraulichkeit zu.

Nach der Vertraulichkeitszusicherung wurde die Informantinvon KHK Gaertig bei der Kriminalpolizei in Schwelm ver-nommen. Dabei berichtete Frau Acra, daß sie am 15.12.1993einen Anruf einer ihr damals unbekannten Frau (Frau Klein)bekommen habe, die sie hinsichtlich ihres Interesses an einemUranangebot befragte. In einem 20 Minuten nach dem Tele-fonat eingegangenen Telefax seien ihr (Frau Acra) 4,7 kgschwachstrahlendes Uran ohne Preisangabe offeriert worden.Bei einem erneuten Telefonat habe Frau Klein einen Preisvon 200 bis 380 US-Dollar/kg für das Uran genannt und mit-geteilt, daß es sich dabei nur um eine Einstiegsofferte hand-le, über die später an Hunderte von Kilo stärker strahlendesUran zu kommen sei.

Wegen früher bestehender Kontakte informierte die Infor-mantin zunächst eine ihr bekannte Dienststelle des Polizei-

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präsidiums Hagen. Von dort wurde die Information der Kri-minalpolizei in Schwelm veranlaßt. Die von KHK Gaertiggefertigte Niederschrift der Aussage der Informantin wurdeder Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut mitSchreiben vom 28.12.1993 übersandt und ging am03.01.1994 dort ein. Die Staatsanwaltschaft Landshut eröff-nete aufgrund der Aussagen von Frau Acra ein Ermittlungs-verfahren (Az. 45JS9/94) wegen des Verdachts eines Versto-ßes gegen das KWKG.

Von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshutwurde die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg mitSchreiben vom 04.01.1994 gebeten zu überprüfen, ob die Er-mittlungen von dort geführt werden können.

Die KPI Regensburg hat am 12.01.1994 nach telefonischerRücksprache den Vorgang dem Sachgebiet 624 des Bayer.Landeskriminalamts übersandt.

Die Ermittlungszuständigkeit des BLKA war zu diesem Zeit-punkt dadurch begründet, daß das BLKA mit Wirkung vom01.01.1994 durch das Bayer. Staatsministerium des Innernallgemein mit der Bearbeitung aller bayerischen Verfahrenaus dem Bereich der Nuklearkriminalität beauftragt wordenwar.

Der dargestellte Sachverhalt ergibt sich aus der Ermittlungs-akte zum Verfahren Landshut Band 1 Blatt 0023 ff.

Bestätigt ist dieser Sachverhalt auch durch die Aussagen derBeamten der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lands-hut in der 33. Sitzung des Untersuchungsausschusses am13.04.1997 (vgl. beispielsweise Vernehmung StaatsanwaltGerhard Lindner – Protokoll der 33. Sitzung vom13.05.1997).

Der Untersuchungsausschuß hat auf eine Vernehmung desdamals zunächst sachbearbeitenden Staatsanwaltes Kellen-dorfer verzichtet, da keinerlei weitere Sachaufklärung not-wendig und zu erwarten war.

Die zweite Information, die wie sich später herausstellteebenfalls das gegenständliche Verfahren betraf, wurde überdas Landeskriminalamt Sachsen bekannt.

So wurde dem LKA Rheinland-Pfalz am 23.12.1993 vomLKA Sachsen mitgeteilt, daß bei einer Firma in Gör-litz/Sachsen per Telefax zwei Angebote über 4,2 bzw. 4,7 kgUran 238 zum Preis von 350.000 US-Dollar eingegangen sei-en. Das Angebot sei über einen gewissen Johannes Haenen,einem Repräsentanten der Firma European Manager ausPlein/Rheinland-Pfalz übermittelt worden.

Eines der Angebote sei mit „C. Klein“ unterschrieben wor-den. Das Uran stünde in/bei Landshut zur Abholung bereit.Über diesen Sachverhalt wurde KHKin Mattausch vomBLKA vom LKA Sachsen fernmündlich informiert.

Wegen dieses Sachverhalts wurde am 27.12.1993 von derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Trier gegen Haenenein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat

nach dem KWKG eingeleitet und der Einsatz eines VE desLKA Rheinland-Pfalz („Leo Zimmer“) beantragt und vomzuständigen Amtsgericht genehmigt. Die polizeilichen Er-mittlungen wurden durch das rheinland-pfälzische LKA ge-führt. Die Ermittlungen unter Federführung der Staatsanwalt-schaft bei dem Landgericht Trier ergaben, daß der dort alsAnbieter aufgetretene Repräsentant der Firma aus Plein(Haenen) mit einem gewissen Glinsky aus Diez/Rheinland-Pfalz in Verbindung stand, nach dessen Version das Uran ausRußland stammte und in Landshut bzw. in einer russischenKaserne in Berlin lagern sollte.

In einem zwischen Haenen und Glinsky am 11./12.01.1994geführten Telefongespräch wurde eine gewisse Frau Klein er-wähnt, die Verbindung zu den „Russen“ habe.

Dieser Sachverhalt (Alternativer Start des Ermittlungsverfah-rens über das LKA Sachsen und das LKA Rheinland-Pfalz)ist belegt anhand der vorgelegten Verfahrensakten desBLKA sowie der Aussage von EPHK Lautenschlager undden Aussagen von KD Sommer und KHM Ebner (vgl. Pro-tokoll der 32. Sitzung vom 17.04.1997).

Eine Einvernahme weiterer Zeugen zu dieser Fragestellungwar aus Sicht des Untersuchungsausschusses nicht notwen-dig, weshalb von der Einvernahme weiterer Zeugen abgese-hen wurde.

Die Zusammenführung der Erkenntnisse aus den beiden Ver-fahren erfolgte bei der Besprechung am 20.01.1994 bei derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut, an derauch der Sachbearbeiter des Ermittlungsverfahrens desBLKA, KHM Ebner, teilnahm. Die Staatsanwaltschaft inLandshut wurde dabei von den Vertretern des BLKA (KH-Kin Blumenstiel/KHM Ebner) über die möglichen Zusam-menhänge mit dem Angebot in Schwelm/Nordrhein-Westfa-len unterrichtet. In enger Abstimmung mit der Staatsanwalt-schaft wurden dann verschiedene, u. a. verdeckte Maßnah-men getroffen, die auch den Einsatz eines – nach damaligemSprachgebrauch – verdeckt ermittelnden Beamten (VEB)umfaßten.

2.2 Frage 2

Welche Maßnahmen haben bayerische Sicherheits-und/oder Strafverfolgungsbehörden daraufhin ergrif-fen?

Aufgrund der vorhandenen Informationen aus beiden Verfah-ren war davon auszugehen, daß Frau Klein tatsächlich Uran238 vermitteln konnte und daß diese Offerte als Einstiegsan-gebot zu beurteilen war. Die spätere Lieferung von stärkerstrahlendem Nuklearmaterial (Uran) war nicht auszuschlie-ßen.

Von besonderer Bedeutung war, daß aufgrund der vorhande-nen Informationen davon auszugehen war, daß sich das an-gebotene Material bereits in Deutschland (Landshut, Berlin,Rostock) befinden würde.

Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Ausgangs-informationen hat sich sowohl für das BLKA als auch für die

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Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut die Aus-gangslage so dargestellt, daß Frau Klein zielstrebig ent-schlossen war, mit Nuklearmaterial umfangreich Handel zutreiben und – initiativ hierzu – notwendige Aktivitäten ent-wickelte.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei dem LandgerichtLandshut begründete das Angebot von auch lieferbarem stär-ker strahlendem Uran in großen Mengen den konkreten Ver-dacht einer Straftat nach dem KWKG. Aus diesem Grund lei-tete die Staatsanwaltschaft in Landshut am 03.01.1994 ein Er-mittlungsverfahren gegen Frau Klein ein.

Mit den weiteren Ermittlungen wurde das BLKA beauftragt.

In einer bei der Staatsanwaltschaft bei dem LandgerichtLandshut am 20.01.1994 durchgeführten Besprechung wur-de zwischen BLKA und Staatsanwaltschaft die weitere Vor-gehensweise erörtert und festgelegt. In Übereinstimmung mitder Staatsanwaltschaft wurde vereinbart, daß verdeckte Er-mittlungen unter Einsatz eines verdeckt ermittelnden Beam-ten des BLKA in Abstimmung mit dem LKA Rheinland-Pfalz geführt werden.

Das LKA in Mainz hat für die verdeckten Ermittlungen denVerdeckten Ermittler „Leo Zimmer“ eingesetzt, das BLKAden verdeckt ermittelnden Beamten „Walter Boeden“.

Daneben wurden im weiteren Verlauf des Verfahrens ver-schiedene Telefonüberwachungen sowohl bei Frau Klein alsauch bei dem inzwischen bekanntgewordenen Mittäter Gu-stav Illes beantragt und nach Zustimmung durch das zustän-dige Amtsgericht durchgeführt.

Wegen des wahrscheinlichen Sachzusammenhangs zwi-schen den Angeboten in Schwelm/Nordrhein-Westfalen undGörlitz/Sachsen vereinbarten die zuständigen Staatsanwalt-schaften (Trier und Landshut) zunächst die federführende Er-mittlungsführung durch die Staatsanwaltschaft bei demLandgericht Trier.

Das weitere Vorgehen sollte durch die beteiligten Landeskri-minalämter in Mainz und München im Einvernehmen mit derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Trier abgestimmtwerden. Da nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei demLandgericht Trier der Vorwurf gegen den Anbieter (Haenen)wegen eines Verstoßes gegen das KWKG fallengelassenwurde und die Ermittlungen auf dort anhängige andere De-likte beschränkt werden sollten, wurde dem BLKA vom LKARheinland-Pfalz Ende Februar Anfang März 1994 in mehre-ren Telefongesprächen angekündigt, daß der VE des LKARheinland-Pfalz abgezogen werde.

Das LKA Rheinland-Pfalz bot jedoch an, daß der dortige VE,„Leo Zimmer“ der bereits mit Frau Klein in Kontakt stand,den bayerischen VEB (Walter Boeden) bei Frau Klein „ein-führen“ würde. Dieses Angebot wurde vom BLKA angenom-men und die Maßnahme, wie angeboten und dann abgespro-chen, am 08.03.1994 bei einem Treffen mit Frau Kleindurchgeführt.

Der VEB des BLKA „Walter Boeden“ war beauftragt, nach„Heranführung“ an die Anbieterin Klein, das Uranangebot zuverifizieren und einen möglichen Lagerort des angebotenenNuklearmaterials (Uran) zu lokalisieren, um einen kontrol-lierten Zugriff der Sicherheitsbehörden auf das vagabundie-rende Nuklearmaterial zu ermöglichen und dieses sicherzu-stellen.

Dabei mußte sich „Walter Boeden“ legendengerecht alsKaufinteressent von Nuklearmaterial ausgeben und versu-chen, in seiner Rolle als krimineller Interessent durch Tele-fonate sowie Treffen und sonstiges legendengerechtes Auf-treten Hinweise über eine mögliche Situierung des Nuklear-materials (Uran) zu gewinnen.

Die Kontakte von „Walter Boeden“ mit der Anbieterin Kleinbzw. dem späteren Mitanbieter Gustav Illes wurden durchweitere verdeckte Maßnahmen unterstützt. Hierbei ist die be-reits erwähnte Telefonüberwachung zu nennen. Die Treffen„Boedens“ mit der Anbieterseite wurden durch Observatio-nen des BLKA überwacht.

Als sich im Verlauf der Ermittlungen konkretisierte, daß sichgrößere Mengen von Nuklearmaterial in der TschechischenRepublik befinden würden, wurde die Einsatzkonzeptiondarauf ausgerichtet, im Rahmen der Vorverlagerungsstrate-gie, das Material bereits dort sicherzustellen. Aus diesemGrund informierte das BLKA die dortigen Sicherheitsbehör-den und es folgten umfangreiche Kontakte mit der tschechi-schen Polizei, die im vorliegenden Verfahren zu einer umfas-senden Zusammenarbeit des BLKA mit tschechischen Si-cherheitsbehörden führten.Bei den Scheinkaufsverhandlungen kam es mehrfach zur Si-cherstellung folgender überwiegend „wertloser“ Proben:

05.05.1994 Uranverbindung mit natürlicher Isotopenzu-sammensetzung („Yellow Cake“; in einemPlastikröhrchen mit einer Schachtel Marlboro)reines Quecksilber („Red Mercury“; in einemMetallbehälter in einer Art Arzneischächtel-chen)

31.05.1994 Uranpellet von 15,7 g (Anreicherungsgrad mitUran 235 von 2 % mit Uran 236 von 0,007 %)

07.06.1994 Uranprobe in Bleiumhüllung (1,8 g abgerei-chertes Uran)

13.06.1994 Uranprobe in zylindrischem Metallbehältervon 0,7947 g mit einer Anreicherung von Uran235 von 87,8 % und mit Uran 236 von 0,2 %(waffenfähiges Uran; Glasampulle in Metall-stück)

04.07.1994 189 Uranpellets mit einem Gewicht von 893 g,Anreicherung mit Uran 235 zwischen 3,3 und4,8 % (Kernbrennstoff; in drei röhrenförmigenBleibehältern, mit einer Art Dachpappe um-hüllt)

03.08.1994 4,1 mg Uran mit natürlicher Isotopenzusam-mensetzung, gemischt mit inaktivem Material

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Das gesamte sichergestellte bzw. beschlagnahmte Materialwurde umgehend dem Bayer. Landesamt für Umweltschutz(LfU) zur Analyse bzw. Begutachtung übergeben.

Bei der Übergabe der Hauptmenge, der schließlich sicherge-stellten 189 Uranpellets auf der Autobahnraststätte Fürholzenwar zusätzlich ein Strahlenmeßwagen mit Sonderausrüstungdes LfU bereitgestellt worden. Dabei wurde auch vorsorglichStrahlenschutz- und Dekontaminationsausrüstung vorgehal-ten.

Von allen relevanten Sicherstellungen/Beschlagnahmen vonNuklearmaterial wurden das StMI und das BKA mittels WE-Meldung informiert. Das BKA hat die WE-Meldungen desBLKA in Form von Nuklearsofortmeldungen an alle tangier-ten Bundesbehörden gesteuert. Zusätzlich zu den vorhande-nen WE-Meldungen wurde das StMI am 22.06.1994 fern-schriftlich über den Sachverhalt und das geplante weitereVorgehen unterrichtet.

Bei der Übergabe der 189 Uranpellets am 04.07.1994 am Au-tobahnrastplatz in Fürholzen wurden die beteiligten tschechi-schen bzw. slowakischen Staatsangehörigen Gustav Illes,Vaclav Havlik, Andrej Gergely, Rene Vitvar, Juray Bily, Du-san Tacovisky festgenommen. Mit Ausnahme von Rene Vit-var, dem eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werdenkonnte, wurde gegen die o. a. Tatbeteiligten Untersuchungs-haft verhängt.Frau Klein wurde, nachdem beim Treffen von „Boeden“ mitFrau Klein am 03.08.1994 Natururan übergeben wurde, am08.08.1994 festgenommen.

Der Sachverhalt ist belegt anhand der Verfahrensakten desBLKA und der Ermittlungsakten der StaatsanwaltschaftLandshut sowie durch die Einvernahmen der beteiligten Be-amten und insbesondere durch die Vernehmung der verdeckteingesetzten Beamten „Walter Boeden“ und „Leo Zimmer“(vgl. hierzu Protokoll der 30. Sitzung vom 13.03.1997).

2.3 Frage 3

Sind Bundesbehörden über die Erkenntnisse informiertworden und falls ja, welche, und gab es bei den Ermitt-lungen eine Zusammenarbeit mit Bundesbehörden?

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß das Bundeskriminal-amt mehrfach über die Ermittlungen gegen Klein und ande-re informiert worden ist. Zwischen dem BLKA/StMI undBundesbehörden bestanden im einzelnen folgende fern-schriftliche Kontakte:

01.06.1994 WE-Meldung des BLKA an das StMI und dasBKA

01.06.1994 Nuklearsofortmeldung des BKA an BMI,BMU, BMF, ZKA Köln, BLKA und StMI(Umsetzung der WE-Meldung des LKA vom01.06.1994)

03.06.1994 Nuklearsofortmeldung (Zweitmeldung) desBMI an AA, BFV, GSD Koblenz, BND Mün-

chen, StMI (Umsetzung der Mitteilung desZKA Köln, daß dort zum Sachverhalt keine Er-kenntnisse vorliegen)

14.06.1994 WE-Meldung des BLKA an StMI und BKA

14.06.1994 Nuklearsofortmeldung des BKA an BMI,BMU, BMF, ZKA Köln, StMI, LKA (Umset-zung der WE-Meldung des BLKA vom14.06.1994)

04.07.1994 WE-Meldung des BLKA an StMI und BKA

05.07.1994 Nuklearsofortmeldung des BKA an BMI,BMU, BMF, AA, ZKA Köln, StMI, BLKA(Umsetzung der WE-Meldung des BLKAvom 04.07.1994 mit ergänzenden Angaben)

06.07.1994 Nuklearsofortmeldung (Nachtrag des BKA anBMI, BMU, BMF, AA, ZKA Köln, StMI,BLKA)

08.07.1994 Nuklearsofortmeldung (Zweitmeldung) desBMI an AA, BMF, BFV, GSD Koblenz, StMI,BND München

Des weiteren hat das Bayer. Staatsministerium für Landesent-wicklung und Umweltfragen das Bundesumweltministeriumüber jede Sicherstellung unterrichtet.

Die am 04.07.1994 in Fürholzen sichergestellten 189 Uran-pellets wurden vom (LfU) nach Grobanalyse zunächst zurweiteren Untersuchung zum Bundesamt für Strahlenschutzverbracht und am 08.07.1994 zum Institut für Transuranenach Karlsruhe zur Feinanalyse transportiert.

Ergänzend ist anzuführen, daß wegen der internationalen Be-züge des Ermittlungsverfahrens in die Tschechische Republikvom BKA für den Einsatz in der Tschechischen Republik am16.06.1994 ein Beamter als Ansprechpartner nach Prag ent-sandt wurde.

Der Komplex Genehmigung der Dienstreise des verdeckt er-mittelnden Beamten „Boeden“ am 16.06.1994 nach Pragwurde am Tag zuvor (15.06.1994) zwischen dem Fachrefe-renten des StMJ und einem Mitarbeiter des Rechtshilferefe-rats des BMJ erörtert.

Der dargestellte Sachverhalt ist belegt durch die vorgelegtenVerfahrensakten.

Der Untersuchungsausschuß ist zu der Auffassung gelangt,daß alle vorgesehenen Meldewege eingehalten wurden undeine umfassende Unterrichtung der zuständigen Bundesbe-hörden erfolgt ist.

Eine Zuständigkeit des BKA wurde – soweit dem Untersu-chungsausschuß bekannt – von diesem im Verfahren „Lands-hut“ nicht reklamiert. Der Untersuchungsausschuß ist zu derAuffassung gelangt, daß im vorliegenden Verfahren jeden-falls eine Zuständigkeit des Bayerischen Landeskriminalam-tes gegeben war. Das BKA war – wie dargestellt – über diebedeutsamen Abläufe des Falles unterrichtet.

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2.4 Frage 4

Sind Telefongespräche mit richterlicher Zustimmungabgehört worden, und falls ja, welche Erkenntnisse sindhieraus gezogen worden?

Wie aus den Verfahrensakten ersichtlich ist, wurde aufgrundBeschlusses des Amtsgerichts Landshut vom 02.02.1994 beiFrau Klein vom 11.02.1994 bis 01.05.1994 der Fernmelde-verkehr (Telefon und Telefax) überwacht.

Von einer Verlängerung der Maßnahme ab 01.05.1994 beiFrau Klein wurde zunächst abgesehen, da sich die Ermittlun-gen schwerpunktmäßig auf Gustav Illes verlagert bzw. kon-zentriert hatten und damit gerechnet wurde, daß durch eineTelefonüberwachung bei Illes verstärkt und vermehrt verfah-rensrelevante Erkenntnisse zu erlangen waren. Aus diesemGrund wurde der Fernmeldeverkehr von Illes, aufgrund Be-schluß des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 05.05.1994,vom 06.05.1994 bis zum 05.07.1994 überwacht.

Aufgrund weiterer Erkenntnisse dahingehend, daß sich wei-tere Kontakte zwischen Klein und einer neuen Täter-/Ver-mittlergruppe anbahnten, wurde der Fernmeldeverkehr (Te-lefon und Telefax) bei Frau Klein aufgrund Eilanordnung derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut vom27.06.1994, ab 29.06.1994 bis zum 09.08.1994 überwacht.Die staatsanwaltschaftliche Eilanordnung wurde vom Amts-gericht Landshut am 29.06.1994 zeitgerecht bestätigt.

Die Telefonate von Frau Klein mit den verdeckt eingesetztenBeamten sowie möglichen Vermittlern bzw. Verkäufern vonNuklearmaterial bzw. zwischen Illes und sonstigen Kontakt-personen stellten wesentliche Informationsquellen hinsicht-lich der Täter und deren beabsichtigter Vorgehensweise so-wie der möglichen Lagerorte des von der Täterseite angebo-tenen Nuklearmaterials dar. Zugleich waren durch die Tele-fonüberwachung beabsichtigt, auch Erkenntnisse über denk-bare Transportwege und Transportrouten, sowie von den Tä-tern „ins Auge gefaßte“ Beschaffungsmöglichkeiten, zu er-langen.

Die in diesem Verfahren äußerst umfangreiche Telefonüber-wachung wurde vom BLKA soweit möglich zeitnah ausge-wertet. Dabei ergaben sich jedoch keine konkretisierbarenAnhaltspunkte zur Lokalisierung möglicher Lagerorte bzw.hinreichend bestimmbare Anhaltspunkte auf exakte Trans-portmodalitäten.

Die Telefonüberwachung erbrachte wie sich aus den vorge-legten TÜ-Protokollen ergibt folgende wesentlichen Er-kenntnisse:

– Frau Klein war initiativ und äußerst umfassend bemüht,ein „Geschäft“ im Bereich des Verkaufs von Nuklearma-terial zu tätigen. Allein aus der enormen Menge und derZeitdauer der geführten Telefonate ist für den Untersu-chungsausschuß eindeutig erkennbar, daß Frau Klein er-hebliche Energie aufwandte und erhebliche Anstrengun-gen unternahm, um ein „Geschäft“ im Bereich des illega-len Handels mit Nuklearmaterial abzuschließen.

– Nach dem Ursprungsangebot, das vom Verdeckten Er-mittler des LKA Rheinland-Pfalz als minderwertig be-zeichnet wurde, bemühte sich die Anbieterin Klein inten-siv, bei verschiedensten Personen an hochwertiges/höher-wertiges Nuklearmaterial zu kommen.

– Qualität und Quantität des jeweils angebotenen bzw. alsvermittelbar dargestellten Nuklearmaterials wechseltenständig. U. a. wurden Quantitäten bis zu 200 kg lieferba-ren Materials erwähnt.

– Die Täter boten von sich aus neben Uran eine Vielzahlvon verschiedenen lieferbaren Materialien wie Osmium,Cäsium, Plutonium und sogar eine fertige Atombombean.

– Neben Nuklearmaterial wurde auch verschiedenes sonsti-ges illegales bzw. militärisches Material/Gerät, wieNachtsichtgeräte, MIG-Flugzeuge, Hubschrauber, Ra-daranlagen, Militärlastwagen und Waffen angeboten. DieVerhandlungen wurden auch auf Maschinenpistolen desModells „Scorpion“ ausgeweitet.

– Für die Lieferung von Nuklearmaterial wurden verschie-denste Orte genannt, von denen das Nuklearmaterial ge-liefert werden sollte bzw. lagerte (vgl. z. B. Bratislava,Prag, Ukraine, Rußland).

– Bei Frau Klein bestanden Zweifel über den Wert (Preis-höhe) des jeweils angebotenen Nuklearmaterials. Aus die-sem Grund wurden unterschiedliche Preise diskutiert.

– Frau Klein war sich über die Illegalität ihres Handelns imklaren.

– Nach Festnahme der Mittäter an der Autobahnraststätte inFürholzen am 04.07.1994 hielt Frau Klein weiterhin in-itiativ Kontakte zu möglichen Lieferanten von Nuklear-material aufrecht und war immer noch bestrebt, ein ent-sprechendes „Geschäft“ zu tätigen.

Über wesentliche Erkenntnisse der Telefonüberwachungwurde der sachbearbeitende Staatsanwalt beim LandgerichtLandshut, Staatsanwalt Lindner, vom Sachbearbeiter beimBLKA, KHM Ebner, unterrichtet.

2.5 Frage 5

Sind Lage- und Einsatzbesprechungen durchgeführtworden, und falls ja, wer hat daran teilgenommen?

Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, fand eine grundlegen-de Einsatzbesprechung bzw. Besprechung über das Verfah-ren und das weitere Vorgehen am 20.01.1994 bei der Staats-anwaltschaft bei dem Landgericht Landshut statt.

Vom BLKA haben an dieser Besprechung KHK’in Blumen-stiehl und KHM Ebner teilgenommen, von der Staatsanwalt-schaft StA Brümmer, in Vertretung des damals sachbearbei-tenden Staatsanwalts Kellendorfer. Nach der Besprechung

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wurde auch kurz der Abteilungsleiter Herr OberstaatsanwaltMader über deren Ablauf informiert. In der Folgezeit bestan-den vielfältige telefonische Kontakte des BLKA mit derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut. Überwie-gend hielt auf seiten des BLKA KHM Ebner Kontakt zurStaatsanwaltschaft, wobei er den zuständigen Fachdezernen-ten Staatsanwalt Gerhard Lindner über den Fortgang des Ver-fahrens und die wesentlichen Ermittlungsergebnisse, insbe-sondere die Ergebnisse der TÜ unterrichtete. Einzelne Kon-takte bestanden auch zwischen EPHK Lautenschlager bzw.KD Sommer und Staatsanwalt Lindner.

Nach den Treffen von „Boeden“ mit den Tätern bzw. sonsti-gen wichtigen Kontakten von „Boeden“ mit der Täterseitefanden im BLKA auf Sachgebietsebene Arbeitsgesprächestatt, an denen in wechselnder Besetzung „Boeden“, KHMEbner, KHK Adami, EPHK Lautenschlager und KD Sommerteilnahmen.

Nach der äußerst kurzfristigen Ankündigung von Illes, daßam 04.07.1994 an der Raststätte Fürholzen „Material“ gelie-fert werde, fand eine kurzfristig anberaumte Einsatzbespre-chung mit den Leitern der eingesetzten Sondereinheiten statt.Der dargestellte Sachverhalt ergibt sich aufgrund der Aussa-gen der beteiligten Beamten.

2.6 Frage 6

In welcher Weise und durch wen ist die Staatsanwalt-schaft Landshut als Herrin des Ermittlungsverfahrens tä-tig geworden?

Nach Zustimmung durch den Behördenleiter der Staatsan-waltschaft bei dem Landgericht Landshut (Ltd. Oberstaatsan-walt Brenneis) sicherte Staatsanwalt als GruppenleiterGmelch der Informantin Aman Acra Vertraulichkeit zu.

Am 03.01.1994 wurde von der Staatsanwaltschaft Landshutdas Ermittlungsverfahren eingeleitet (vgl. auch Frage 1 –Ziff. 2.1).

Am 20.01.1994 veranlaßte Staatsanwalt Brümmer die Zustim-mung des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Landshutzum Einsatz des VEB und unterrichtete das BLKA von dieserEntscheidung.

In der Folgezeit waren verschiedene Dezernenten der Staats-anwaltschaft Landshut mit der Führung des Ermittlungsver-fahrens bzw. der Anklageerhebung betraut. Bis März 1994wurde das Verfahren von Staatsanwalt Kellendorfer, abMärz 1994 durch Staatsanwalt Lindner und ab Oktober 1994– in der Phase der Anklageerhebung – durch Staatsanwältinals Gruppenleiterin Längsfeld betreut.

In der Besprechung des BLKA mit der Staatsanwaltschaft beidem Landgericht Landshut am 20.01.1994 wurde die weite-re Vorgehensweise abgestimmt und insbesondere der Einsatzdes VEB „Walter Boeden“ besprochen. Dabei war in Vertre-tung von Staatsanwalt Kellendorfer, Staatsanwalt Brümmertätig.

Desweiteren hat die Staatsanwaltschaft die Überwachung desFernmeldeverkehrs bei Frau Klein und Gustav Illes beantragtbzw. durch Eilanordnung am 27.06.1994 angeordnet und dieBestätigung bzw. Zustimmung des Amtsgerichts Landshuteingeholt.

Auch beantragte die Staatsanwaltschaft für den Einsatz desVEB in Prag die erforderliche Genehmigung und traf in Ab-stimmung mit dem BLKA die Entscheidung zur Festnahmevon Frau Klein am 08.08.1994.

Die Staatsanwaltschaft ist bei ihren gesamten Überlegungendavon ausgegangen, daß absolute Priorität dem Ausschluß ei-ner Gefährdung von dritten Personen einzuräumen sei.

Anhand der vorgelegten Verfahrens-/Ermittlungsaktenkonnte sich der Untersuchungsausschuß von der sachleiten-den Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bei dem LandgerichtLandshut ein umfassendes Bild machen. Alle angesproche-nen Vorgänge/Beschlüsse sind in den vorgelegten Verfah-rensakten enthalten.

Wesentliche Erkenntnisse zur Fragestellung hat die Verneh-mung von Staatsanwalt Lindner am 13.04.1997 (33. Sitzungdes Untersuchungsausschusses) ergeben. Dieser hat den dar-gestellten Sachverhalt – soweit ihm bekannt – im wesentli-chen bestätigt.

Der am 13.04.1997 in der 33. Sitzung gemachten Aussage derStaatsanwältin als Gruppenleiterin Längsfeld kommt in demZusammenhang keine Bedeutung zu, da diese das Verfahrenerst ab Oktober 1994, also im Stadium der erforderlichen An-klageerhebung übernommen hat.

2.7 Frage 7

Warum wurde für den Einsatz des verdeckt ermittelndenPolizeibeamten Walter B. keine richterliche Zustimmungeingeholt, und wer hat diese Entscheidung getroffen bzw.die Einholung der Zustimmung unterlassen?

a) Darstellung der Rechtslage

Zur sorgfältigen Beurteilung des Sachverhalts hat sich derUntersuchungsausschuß zunächst bemüht, eine Definitionder Begriffe Verdeckter Ermittler (VE)/nicht offen ermitteln-der Polizeibeamter (noeP) und deren Abgrenzungskriterienzu erarbeiten.

Verdeckter Ermittler

Der Begriff des „Verdeckten Ermittlers“ (VE) ist für den Be-reich der Strafverfolgung durch die Bestimmungen der §§110a ff. StPO geregelt. Nähere Aussagen hierzu sind insbe-sondere in der Gemeinsamen Bekanntmachung der Staatsmi-nisterien der Justiz und des Innern über die Inanspruchnah-me von Informanten, Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Person) und Einsatz Verdeckter Ermittler vom 27.03.1986(JMBl. S. 33) und der hierzu ergangenen Änderungsbekannt-machung vom 13.05.1994 (AllMBl S. 497 f., JMBl S. 87) ge-troffen worden.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 29

Verdeckte Ermittler im Sinn des § 110a Abs. 2 Satz 1 StPOsind besonders ausgewählte Polizeivollzugsbeamte, die untereiner Legende längerfristig ermitteln, und zwar vorrangig mitdem Ziel der Informationsgewinnung zur Sicherung zusätz-licher Personen- und Sachbeweise im Verein mit anderen Er-mittlungsmaßnahmen. Es müssen beide Gesichtspunkte vor-liegen, um vom Einsatz eines Verdeckten Ermittlers im Sin-ne des § 110a StPO ausgehen zu können. Der Einsatz einesVE liegt somit also nicht vor, wenn ein Polizeibeamter – seies auch unter einer Legende – lediglich als Scheinaufkäuferauftritt, ohne in die Ermittlungen darüber hinaus eingeschal-tet zu sein (BGH, Urteil vom 7. März 1995 – StR 685/94 –LG Traunstein).

Nicht offen ermittelnder Polizeibeamter

Bei nicht offen ermittelnden Polizeibeamten (noeP) handeltes sich um einen Personenkreis, der Art und Weise sowie dieäußeren Umstände des Tätigwerdens so gestaltet, daß dieHandlung nicht als polizeiliche Maßnahme erkennbar wird(z. B. ein Scheinaufkäufer). Das dabei ggf. kurzfristige Vor-geben einer anderen Identität gilt nicht als Legende im Sinnedes § 110a Abs. 2 Satz 1 StPO.

Der Einsatz dieses Personenkreises regelt sich nach den all-gemeinen Bestimmungen (§§ 161, 163 StPO). Dabei bleibendie sonstigen polizeilichen Befugnisse unberührt. Insbeson-dere kann nicht im Umkehrschluß aus §§ 110a StPO auf ei-ne Einschränkung ihrer Befugnisse geschlossen werden.

Mit Änderung des § 101 StPO durch das OrgKG vom15.07.92 wurde der Begriff des nicht offen ermittelnden Be-amten in der StPO institutionalisiert.

In der amtlichen Begründung zu § 110a Abs. 2 Satz 1 StPO(Bundestagsdrucksache 12/989) ist zur Abgrenzung des Ver-deckten Ermittlers zu einem Beamten, der nur gelegentlichverdeckt auftritt, ausgeführt:

„Für den Verdeckten Ermittler ist wesentlich, daß er unter ei-ner auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) er-mittelt. Dies unterscheidet ihn von dem Beamten, der nur ge-legentlich verdeckt auftritt und seine Funktion nicht offenlegt (z. B. einem Scheinaufkäufer). Dessen Einsatz regelt sichnach den allgemeinen Bestimmungen.“

Der Einsatz eines nicht offen ermittelnden Polizeibeamtenbedarf nach Nr. II.2.9 der Gem.Bek. der Staatsministerien derJustiz und des Innern i.d.F. vom 13.05.1994 der Zustimmungder Staatsanwaltschaft, wenn sich im Einzelfall die Notwen-digkeit ergibt, dessen Identität im Strafverfahren geheimzu-halten.

Abgrenzungskriterien

Einen Unterschied zwischen einer Legende eines VerdecktenErmittlers mit der veränderten Identität eines nicht offen er-mittelnden Polizeibeamten bedeutet auch der Umstand, daßder Verdeckte Ermittler unter seiner Legende am Rechtsver-kehr teilnehmen darf, während dies dem nicht offen ermit-

telnden Polizeibeamten versagt ist. Unter einer Teilnahme amRechtsverkehr im Sinne des § 110a Abs. 2 Satz 2 StPO ist ei-ne rechtlich bedeutsame Teilnahme am Rechtsverkehr ge-meint. In der Begründung zum Entwurf des OrgKG (Bundes-tagsdrucksache 12/989) wird hierzu u. a. ausgeführt:

„Der Verdeckte Ermittler kann auf ihrer Grundlage alleRechtshandlungen und Rechtsgeschäfte unter der ihm verlie-henen Legende vornehmen; er kann klagen und verklagt wer-den. Auch besondere Vorschriften über die Gründung von(Schein-)Firmen oder die Eintragung in Bücher und Registersind danach nicht notwendig.“

b) Beurteilung der Tätigkeit „Boedens“ im Fall „Lands-hut“

Wie bereits dargestellt wurden im Rahmen einer Bespre-chung bei der Staatsanwaltschaft in Landshut am 20.01.1994zwischen BLKA, vertreten durch KHK’in Blumenstiehl undKHM Ebner, und der Staatsanwaltschaft bei dem LandgerichtLandshut, vertreten durch Staatsanwalt Brümmer, der Fallund die weitere Vorgehensweise diskutiert.

Vom BLKA war vorgesehen, „Boeden“ unter einer veränder-ten Identität durch den VE „Leo Zimmer“ an die Täte-rin/Vermittlerin Frau Klein heranzuführen und mit ihr zumSchein Kaufverhandlungen zu führen, um das Angebot zu ve-rifizieren, vagabundierendes Nuklearmaterial zu lokalisierenund sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft in Landshut gingbei ihren Überlegungen davon aus, daß Ziel des Einsatzes warund sein sollte, Kontakt zu den Anbietern aufzubauen und alsErgebnis der Scheinkaufsverhandlungen einen Zugriff aufdas vagabundierende Nuklearmaterial und ggf. auf weitereTäter durchzuführen.

„Boeden“ sollte zur Erlangung inkriminierten Gutes tätigwerden. Er wurde von dem vom LKA Rheinland-Pfalz ein-gesetzten Verdeckten Ermittler „Zimmer“ als „Interessent“bei Frau Klein eingeführt und war beauftragt und eingesetzt,das avisierte Angebot zu verifizieren und – wie bereits dar-gestellt – den Lagerort des Nuklearmaterials zu lokalisieren,um eine kontrollierte Sicherstellung durch die Sicherheitsbe-hörden zu ermöglichen.

Es war nach Bekanntwerden des Nuklearmaterialangebotsvom BLKA nicht daran gedacht, einen Kontakt über einenlängeren Zeitraum aufzubauen und „Boeden“ aktiv in die An-bieterszene einzuschleusen, um Hintergrund- und Strukturer-mittlungen durchzuführen. Bei den Überlegungen gingenStaatsanwaltschaft und BLKA davon aus, daß der Einsatzvon „Boeden“ nicht über einige wenige, konkret bestimmba-re Ermittlungshandlungen hinausgehen sollte und daß es auchnicht notwendig sein würde, eine unbestimmte Zahl von Per-sonen über seine wahre Identität zu täuschen.

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut kamaus den genannten Gründen zu der Auffassung, daß es sichbei „Boeden“ nicht um einen Verdeckten Ermittler im Sinneder §§ 110a ff. StPO, sondern um einen nach damaligemSprachgebrauch eingesetzten VEB (verdeckt ermittelndenBeamten) – also nach heutigem Sprachgebrauch einemnoeP – handeln würde.

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Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, lag für den eingesetz-ten Verdeckten Ermittler „Zimmer“ des LandeskriminalamtsRheinland-Pfalz eine richterliche Genehmigung vor. Dieswar aber nicht durch die Art und Weise der zu tätigenden Er-mittlungen begründet, sondern dadurch, daß „Zimmer“ alsVerdeckter Ermittler beim LKA Rheinland-Pfalz institutio-nalisiert war. Aufgrund dieser Institutionalisierung war einerichterliche Genehmigung notwendig und richtigerweiseauch vorhanden. Sie war nicht durch den Einsatz im FallLandshut begründet und impliziert daher nicht die Notwen-digkeit einer richterlichen Zustimmung für den Einsatz von„Boeden“.

Da für den Einsatz von „Boeden“ nicht vom Einsatz einesVerdeckten Ermittlers im Sinn der §§ 110 ff. StPO ausgegan-gen wurde, war eine richterliche Genehmigung neben derstaatsanwaltschaftlichen Zustimmung nicht einzuholen.

Die Entscheidung darüber wurde vom Behördenleiter derStaatsanwaltschaft Landshut, Ltd. Oberstaatsanwalt Bren-neis, am 20.01.1994 getroffen.

c) Fortgang der Ermittlungen

Am 28.07.1994 hat die Staatsanwaltschaft beim LandgerichtLandshut den zusätzlichen Einsatz eines Verdeckten Ermitt-lers im Sinn des § 110a StPO bejaht und beim AmtsgerichtLandshut die Zustimmung zu dieser strafprozessuellen Maß-nahme beantragt. Diese wurde am 02.08.1994 erteilt.

Der Antrag auf die Zustimmung und der damit vorgeseheneEinsatz war damit begründet, daß Frau Klein nach Festnah-me ihrer Mittäter ihre Kontakte, die sie bereits zu neuen An-bietern geknüpft hatte, weiter aufrecht erhielt und sogar ver-stärkte. Der Einsatzschwerpunkt verlagerte sich deswegennunmehr auf die Feststellung von Vertriebswegen, Hinter-grund- und Strukturermittlungen.

Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, war nicht vorgesehen,dafür den VEB „Boeden“ nunmehr als VE einzusetzen. Nachden übereinstimmenden Aussagen der mit der Angelegenheitbefaßten Beamten des BLKA war daran gedacht – falls einVE zum Einsatz kommen sollte –, einen anderen Beamten desLandeskriminalamts einzusetzen. Die Zustimmung desAmtsgerichts Landshut war zunächst nur vorsorglich einge-holt worden, um einen Zeitverlust im Fall eines notwendigenEinsatzes zu vermeiden.

Der dargestellte Sachverhalt kann beispielsweise der Aussa-ge von KD Sommer entnommen werden (vgl. Protokoll der32. Sitzung vom 17.04.1997).

d) Bewertung

Der Untersuchungsausschuß hat keinen Grund, die damaligerechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft und das weite-re Vorgehen zu beanstanden.

2.8 Frage 8

Wer hat den in diesem Falle tätigen verdeckt ermitteln-den Polizeibeamten Walter B. geführt, und welche Wei-

sungen und Vorgaben hat er für die monatelangen Ver-handlungen mit den Tätern von wem erhalten, und werwar der beim LKA zuständige Sachbearbeiter?

Wie die Beweisaufnahme ergeben hat wurde „Walter Boe-den“ im Verfahren Landshut durch KHK Adami vom Dezer-nat 62 des BLKA geführt und betreut.

„Walter Boeden“ hat im Laufe des Verfahrens KHK Adamiund den Sachgebietsleiter EPHK Lautenschlager sowie denDezernatsleiter KD Sommer jeweils über wichtige Erkennt-nisse aus den Kontakten mit der Anbieterseite unterrichtet.

Durch diese Unterrichtungsgespräche war auch sicherge-stellt, daß sowohl der Leiter des Sachgebiets 624 (EPHK Lau-tenschlager/ab 01.08.1994 EKHK Stoephasius) als auch derDezernatsleiter (KD Sommer) über den Fortgang des Ermitt-lungsverfahrens unterrichtet waren und ihrer Dienstaufsichtund Weisungspflicht gegenüber dem eingesetzten VEBnachkommen konnten.

„Walter Boeden“ hat für seine Tätigkeit zunächst den grund-sätzlichen Auftrag erhalten, das von Frau Klein abgegebeneAngebot „abzuklären“ und näher zu verifizieren. In diesemGrundauftrag war auch beinhaltet, einen möglichen Lagerortvon Nuklearmaterial zu lokalisieren, um eine kontrollierte Si-cherstellung durch die Sicherheitsbehörden zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck mußte „Boeden“ Kontakte zur AnbieterinKlein sowie zu den sonstigen auf Täterseite aufgetretenenPersonen, insbesondere auch Illes halten und dabei im Rah-men legendengerechten und situationsgerechten Verhaltenseinen potentiellen Abnehmer für Nuklearmaterial darstellen.

Hierbei ist anzumerken, daß die Aufträge „Boedens“ Rah-menaufträge gewesen waren, die – wie die Beweisaufnahmeergeben hat – bei gemeinsamen Besprechungen definiert underteilt worden sind.

Der Grundauftrag von „Boeden“ lag während des gesamtenErmittlungsverfahrens vor. Es war während des gesamtenAblaufs des Verfahrens auftragsgemäß notwendig, ständig zuversuchen, einen möglichen Lagerort von vagabundierendemNuklearmaterial festzustellen, um dadurch einen kontrollier-ten Zugriff auf das inkriminierte Gut zu ermöglichen.

Zur Fragestellung wurden am 08.04.1997 (31. Sitzung desUntersuchungsausschusses) KHK Adami sowie am17.04.1997 (32. Sitzung des Untersuchungsausschusses) derSachgebietsleiter EPHK Lautenschlager und der Dezernats-leiter KD Sommer umfassend gehört. Diese haben die darge-stellten Fakten bestätigt.

Mit der Sachbearbeitung im Ermittlungsverfahren Landshutwar KHM Ebner beauftragt worden. Wie aus den Akten er-sichtlich und in der Beweisaufnahme festgestellt, wurde erinsbesondere zur TÜ-Auswertung zeitweise von KHK Edt-bauer und bedarfsweise – ebenfalls zur Auswertung der äu-ßerst umfangreichen TÜ – von weiteren Beamten des Dezer-nats 62 unterstützt.

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2.9 Frage 9

Hat der verdeckt ermittelnde Polizeibeamte Walter B.– wie es im Urteil des Landgerichts Landshut zum Aus-druck kommt – gegenüber den Tätern darauf gedrängt,daß hochangereichertes Uran nach Bayern geliefertwird, ggf. weswegen, und welche bayerischen Behördenbzw. deren Mitarbeiter hatten hiervon Kenntnis?

Das Landgericht Landshut hat in seiner Urteilsbegründungvom 25.08.1995 hinsichtlich der Strafzumessung folgendesausgeführt:

„Ferner war zugunsten der Angeklagten, jedoch abgestuftnach dem jeweiligen Einfluß zu berücksichtigen, daß derVerdeckte Ermittler „Walter Boeden“ insbesondere beider Angeklagten Klein nachfolgend auch beim Angeklag-ten Illes, was sich schließlich auf die Bereitschaft der wei-terhin Angeklagten auswirkte, erheblich darauf drang,daß endlich hochangereichertes Uran geliefert werdensollte. Zusätzlich wurde sozusagen durch die künstlichgesteigerte Erwartung höchster Gewinne auf die Ange-klagten Einfluß genommen, daß sie tatsächlich nunmehrin rechtswidriger Weise Uran in die Bundesrepublik ein-führen.“

Hierzu ist zunächst anzumerken, daß das Landgericht Lands-hut bei seiner Urteilsfindung davon ausgegangen ist, daß derEinsatz von „Boeden“ rechtlich als Einsatz eines VE zu qua-lifizieren ist. Aus diesem Grund konnten „Boedens“ Aussa-ge und Teile der durchgeführten Telefonüberwachung nichtin das Verfahren eingebracht werden. Die Feststellungen imUrteil beruhen daher zugunsten der Angeklagten im wesent-lichen auf den Einlassungen der Täterseite.

An diese rechtliche Qualifizierung durch das Landgericht istder Untersuchungsausschuß nicht gebunden. Der Untersu-chungsausschuß hat sich daher auch durch die Vernehmung„Boedens“ und die Auswertung aller Telefonüberwachungs-protokolle selbst ein umfassendes Bild des tatsächlichen Ge-schehens gemacht. Dabei war selbstverständlich der Vor-wurf, daß „Boeden“ gegenüber den Tätern darauf gedrängthaben soll, daß hochangereichertes Uran nach Bayern gelie-fert wird, Gegenstand der Untersuchung.

Dabei kam der Untersuchungsausschuß zu folgendem Ergeb-nis:

Ziel des gesamten Einsatzes war es stets, vagabundierendesNuklearmaterial dem Zugriff der Täter zu entziehen unddurch Scheinkaufverhandlungen den Lagerort des Materialszu lokalisieren und das Material kontrolliert sicherzustellen.

Besonders betont werden muß und dies hat auch das Landge-richt Landshut in seinem Urteil bestätigt, daß die AnbieterinKlein nicht erst von „Boeden“ zum Handeltreiben mit Uranaufgefordert wurde, sondern initiativ zu Beginn des Verfah-rens Uran angeboten hat. Sie hat das Uranangebot vollkom-men eigeninitiativ an vermeintliche Interessenten übermittelt.Darüber hinaus hatte sie eine Geschäftskollegin aus Frankfurtgebeten, sich nach Interessenten für Uran umzuhören.

Die von Frau Klein ausgehenden Initiativen werden auchdurch die Telefonüberwachung belegt. Daraus ergibt sich,daß Frau Klein über Monate hinweg umfangreiche Aktivitä-ten entfaltete und Hunderte von Telefongesprächen im Zu-sammenhang mit dem Absatz/der Vermittlung des Nuklear-materials führte.

Der Tatentschluß von Frau Klein zum Handel mit Nuklear-material wird auch durch ihre Äußerung gegenüber dem VEdes LKA Rheinland-Pfalz „Leo Zimmer“ belegt, daß die4,7 kg Uran nur ein Einstiegsangebot seien, über das späteran stärker strahlendes Material in großen Mengen zu kommensei.

Zudem ist zu betonen, daß Frau Klein gegenüber „WalterBoeden“ im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens eine Viel-zahl von „Angeboten“ ohne Aufforderung machte.

Auch belegt die Telefonüberwachung eindringlich, daß FrauKlein ebenfalls mit erheblicher Energie nach verschiedenstenBezugsquellen und Anbietern von Nuklearmaterial suchte.

Aus den Verfahrensakten ist ersichtlich, daß Frau Klein demVE des LKA Rheinland-Pfalz „Leo Zimmer“ unaufgefordertCalifornium anbot.

Insgesamt zeigt die Bewertung der Person von Frau Klein ei-ne umfassende kriminelle Energie. Frau Klein war sogar be-reit, ihre Kinder zum Transport von Nuklearmaterial einzu-setzen.Wie die weiteren Aktivitäten nach der Festnahme ihrer Mit-täter am 04.07.1994 belegen, hielt nicht einmal dieser Um-stand die Täterin von weiteren Initiativen zur Beschaffungvon Nuklearmaterial ab.

Zur Person Illes ist anzuführen, daß auch hier „Boeden“ nichtauf die Lieferung von hochwertigem Material gedrängt hat.Bereits beim ersten Treffen zwischen „Boeden“, Klein, Ger-gely und Illes am 28.04.1994 erklärte Illes, daß er Uran undeventuell sogar Plutonium besorgen könne.

Zugleich bot Illes unaufgefordert 10.000 Maschinenpistolender Marke Skorpion an und vermittelte diesbezüglich einTreffen mit den Anbietern in Prag.

Wie die Telefonüberwachung belegt, suchte Illes unaufgefor-dert eigeninitiativ nach weiteren Anbietern von hochwerti-gem Nuklearmaterial.

„Boeden“ mußte auf die verschiedenen Angebote der Täterselbständig im Rahmen der Absprachen reagieren und imRahmen seines legendengerechten Verhaltens (Tätigkeit alskrimineller Aufkäufer) entsprechend situationsbedingt han-deln. Es war deshalb notwendig auf minderwertige Ware hin-zuweisen und „Boeden“ mußte, um seine fachliche Kompe-tenz und seine Rolle als Aufkäufer zu untermauern, Interes-se an stärker strahlendem Material vorspiegeln.

Hierzu war auch zwingend notwendig, im Rahmen desScheinkaufs auf die Übergabe von Proben zu drängen, um dieQualität des jeweils angebotenen Materials zu überprüfen.

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Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses ist das Ver-halten von „Boeden“ daher nicht zu beanstanden und im Rah-men der notwendigen Verifizierung des Angebots zweck-dienlich gewesen.

2.10 Frage 10

Gab es Erkenntnisse darüber, ob die Täter radioaktiveMaterialien in Bayern bzw. Deutschland verwahrt hat-ten?

Die Erkenntnisse im Hinblick auf einen möglichen Lagerortvon Material in Bayern bzw. Deutschland beruhen zunächstim wesentlichen auf den Angaben der Täterseite.Bei dem wie unter Frage 1 (Ziff. 2.2) geschilderten Angebotper Telefon/Fax von 4,7 kg Uran 238 durch Johannes Hae-nen wurde bekannt, daß das Uran in bzw. bei Landshut zurAbholung bereit stünde. Die durch das LKA Rheinland-Pfalzdurchgeführten Ermittlungen ergaben Erkenntnisse, daß dasMaterial aus Rußland stammte und in Landshut bzw. in einerrussischen Kaserne in Berlin lagern solle.

Auch die Vermittlerin Klein erklärte bei einem Telefonat am14.02.1994, daß 2 kg Uran „da“ seien und 100 kg kurzfristiggeliefert werden könnten.

Beim Treffen am 19.02.1994 zwischen dem VE „Leo Zim-mer“ und der Anbieterin Klein gab Frau Klein an, daß bereits4,2 kg Uran auf dem Luftweg von Rußland nach Deutschlandseien.

Die Staatsregierung hat in ihrem Bericht vom 26.01.1996 un-ter der Frage II-10 hinsichtlich der Erkenntnisse zur Verwah-rung von Nuklearmaterial in Bayern bzw. Deutschland einenkonkret belegbaren Punkt mitgeteilt. Hierzu wurde folgendesausgeführt:

„Das LKA Mecklenburg-Vorpommern stellte am20.07.1995 nach weiteren Ermittlungen außerhalb der Ort-schaft Cramonshagen bei Schwerin einen Behälter sicher, indem radioaktives Material vermutet wurde. Vorausgegangenwar der Sicherstellung ein Hinweis, den das LKA Schleswig-Holstein im Mai 1995 erhalten hatte, wonach in Schwerinoder Umgebung 4,5 kg Uran lagern sollen. Auch das LKAMecklenburg-Vorpommern hatte unabhängig davon einenentsprechenden Hinweis erhalten.

Bei dem sichergestellten Behälter handelte es sich um einensogenannten Quellencontainer sowjetischer Bauart zurWerkstoffprüfung. Radioaktives Material hatte er nicht ent-halten, sondern fünf abgeklungene Quellenbolzen aus ver-mutlich Iridium. Aufgrund der technischen Untersuchungenund Ermittlungen des LKA Mecklenburg-Vorpommern unddes LKA dürfte es sich bei dem aufgrund der Uranabschir-mung leicht strahlenden Behälter mit hoher Wahrscheinlich-keit um das Ursprungsangebot der Klein um 4,2 kg Uran han-deln.“

Dieser Sachverhalt belegt für den Untersuchungsausschußeindeutig und nachvollziehbar die vorliegenden Erkenntnis-se, daß sich die Ausgangssituation dahingehend darstellte,daß sich Nuklearmaterial in Deutschland befinde.

Hinsichtlich des mitgeteilten und vom LKA Mecklenburg-Vorpommern übermittelten Sachverhalts ist auch eindeutigbelegt, daß auch die Vermittlerin Christa Klein davon ausge-gangen ist.

2.11 Frage 11

Wurden Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern,daß radioaktive Materialien, die sich im Ausland befan-den, nach Bayern bzw. Deutschland eingeführt werden,und gab es eine Zusammenarbeit mit den betreffendenausländischen Behörden?

Während der Ermittlungen verdichteten sich die Erkenntnis-se dahingehend, daß das angebotene Nuklearmaterial mögli-cherweise in der Tschechischen Republik gelagert sein könn-te.

Von den vorliegenden Erkenntnissen wurden, nachdem sichdie Hinweise auf eine mögliche Situierung in der Tschechi-schen Republik verdichtet hatten, die tschechischen Sicher-heitsbehörden unterrichtet. Ziel der gesamten Maßnahmenwar eine enge Zusammenarbeit mit den tschechischen Sicher-heitsbehörden, um das dort vermutete Lagermaterial mög-lichst direkt vor Ort sicherzustellen. Ein Beamter des BKAwar daher als Verbindungsbeamter in Prag eingesetzt.

Am 25.05.1994 kam es schließlich zu einem Einsatz in Prag.Eine Sicherstellung des dort vermuteten Nuklearmaterials ge-lang nicht. Die geplante Aktion scheiterte am Mißtrauen derTäter.

Nach dem Scheitern des Einsatzes in Prag kündigten die Tä-ter die „Lieferung des Materials auf diplomatischem Weg“nach Deutschland an. Dieses Angebot der Täter konnte von„Boeden“ nicht zurückgewiesen werden, ohne Gefahr zu lau-fen, sich als Kaufinteressent unglaubhaft zu machen und da-mit die gesamten Scheinkaufsverhandlungen zu gefährden.Die beabsichtigte kontrollierte Sicherstellung wäre damit er-heblich in Frage gestellt worden.

Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren Landshutkam es zu folgenden fallbezogenen Kontakten mit tschechi-schen Polizeibehörden:

19.05.1994:Nachdem Scheinkaufverhandlungen über die Lieferung von10.000 Maschinenpistolen „Scorpion“ aufgenommen wur-den, stimmte die Staatsanwaltschaft Landshut einem Einsatzdes noeP in Prag zu und erholte die erforderliche Dienstrei-segenehmigung.

Sowohl die tschechische Kriminalpolizei als auch die Ober-ste Staatsanwaltschaft in Prag genehmigten die Einreise vonBeamten des BLKA. Die tschechische Kriminalpolizei stell-te Vorzeigegeld in Höhe von 190.000.– USD zur Verfügungund sicherte die Observation des Einsatzes in Prag zu.

24.05.1994:Der gemeinsame Einsatz wurde in Prag zwischen den tsche-chischen Behörden und dem BLKA besprochen.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 33

25.05.1994:Das in Prag stattfindende Treffen zwischen „Boeden“, Illesund den Waffenanbietern wurde von der tschechischen Poli-zei observiert.

31.05.1994:Die tschechische Polizei observierte Illes in der Tschechi-schen Republik, der an diesem Tag dort eine Probe (Uranpel-let) holte und in Deutschland an „Boeden“ übergab. Dabeiwurden weitere Mittäter von der tschechischen Polizei fest-gestellt, die daraufhin am 01.06.1994 eigene Ermittlungengegen Niemiec und Havlik einleitete.

07.06.1994:Die Abholung der Probe abgereicherten Urans in der Tsche-chischen Republik durch Illes wurde dort von der tschechi-schen Polizei observiert.

13.06.1994:Nach der Übergabe der Probe waffenfähigen Urans wurdendie Überbringer der Probe als Niemiec und Vanous identifi-ziert. Hiervon wurde die tschechische Kriminalpolizei inKenntnis gesetzt.

15./16.06.1994:Nachdem am 16.06.1994 in Prag die Gesamtmenge des waf-fenfähigen Urans an „Boeden“ übergeben werden sollte,fand am 15.06.1994 eine gemeinsame Einsatzbesprechung inPrag statt, bei der der in der Tschechischen Republik vorge-sehene Zugriff vorbereitet wurde. Für den Einsatz wurdedurch die tschechische Polizei Vorzeigegeld bereitgestelltund ein Schließfach in einer Prager Bank angemietet. Die Ob-servation und der Schutz der eingesetzten Beamten desBLKA erfolgte durch Sondereinsatzkräfte der tschechischenPolizei. Die Festnahme der Täter sowie der Zugriff auf dasNuklearmaterial scheiterten letztlich daran, daß Illes erklärthatte, in der Bank „wimmle“ es von Polizei. Eine Besichti-gung des Materials wurde daraufhin von den Verkäufern ab-gesagt.

01.07.1994:Die tschechische Polizei übermittelte Erkenntnisse aus demeigenen Ermittlungsverfahren an das BLKA (u.a. Gesprächevon Niemiec mit Uran/Osmium-Interessenten in Deutschlandund Telefonnummern).

04./05.07.1994:Von der Festnahme der Täter in Fürholzen wurden die tsche-chischen Behörden telefonisch und per Fax verständigt; am12.07.1994 teilte IP Prag per Fax Erkenntnisse aus Observa-tion und Telefonüberwachung des tschechischen Ermitt-lungsverfahrens bzgl. der Tätergruppe mit.

10.08.1994:Die Haftbefehle gegen Niemiec und Vanous wurden per Faxan die tschechischen Behörden übermittelt.

Das Ermittlungsverfahren der tschechischen Behörden wur-de auch nach dem Zugriff in Bayern weitergeführt. Am14.12.1994 gelang in Prag die Festnahme von drei Tätern unddie Sicherstellung von 2,73 kg Uran mit einem Anreiche-

rungsgrad von 87,7 % U 235. Dieses Material dürfte aufgrundder vorliegenden Untersuchungsergebnisse mit der am13.06.1994 sichergestellten Uranprobe materialgleich sein.

Zu anderen von den Tätern genannten möglichen Herkunfts-orten des Nuklearmaterials ergaben sich keine Erkenntnisse,die dazu geeignet waren, den Lagerort zu konkretisieren bzw.die Kenntnisse zur Herkunft zu verdichten.

Eine Zusammenarbeit mit anderen ausländischen Behördenwar daher bei den nur bruchstückhaften und vage vorhande-nen Erkenntnissen nicht erfolgversprechend und wurde dahernicht praktiziert.

Darüber hinaus bestanden weder zur Slowakei noch zu Ruß-land Beziehung, die dazu geeignet waren, einen verdecktenEinsatz durchzuführen.

Zur Frage der Zusammenarbeit mit ausländischen Behördenwurden die mit dem Fall befaßten Beamten des BLKA ge-hört. KD Sommer hat dabei die Ermittlungen in der Tsche-chischen Republik und die notwendige Zusammenarbeit an-schaulich thematisiert (vgl. Protokoll der 32. Sitzung vom17.04.1997).

2.12 Frage 12

Weswegen wurde die später verurteilte Frau K. nicht zeit-gleich mit den anderen Tätern und der Sicherstellung desradioaktiven Materials am 4.7.1994 verhaftet, sondernerst am 8.8.1994, und wer hat diese Entscheidung getrof-fen?

Die Anbieterin und Vermittlerin Christa Klein war bei derFestnahme ihrer Mittäter und der Sicherstellung des radioak-tiven Nuklearmaterials (Uran) am 04.07.1994 auf dem Auto-bahnrastplatz in Fürholzen nicht anwesend.

Am folgenden Tag, also am 05.07.1994, gegen 11.15 Uhr un-terrichtete „Walter Boeden“ Frau Klein telefonisch von denVorgängen auf dem Rastplatz Fürholzen und der Festnahmevon Illes und seiner Begleiter.

„Boeden“ berichtete gegenüber Frau Klein, daß auch er zu-nächst festgenommen, jedoch wieder entlassen worden sei.Frau Klein zeigte sich bestürzt, bekundete jedoch gegenüber„Boeden“ kein Mißtrauen.

Da über weitere Kontakte der Frau Klein ersichtlich war, daßsie nach wie vor am Verkauf von Nuklearmaterial festhaltenwollte und von einer weiteren von ihr festgestellten Liefer-schiene berichtete, wurden die Scheinkaufsverhandlungenfortgesetzt.

Von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Landshut wur-de bereits ein (mit Datum 07.07.1994 ausgestellter) Haftbe-fehl des Amtsgerichts Landshut erwirkt, jedoch nicht sofortvollzogen.

Einvernehmlich haben das BLKA, letztendlich in der Personvon KD Sommer und die Staatsanwaltschaft bei dem Land-

Seite 34 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

gericht Landshut, in der Person von Ltd. OStA Brenneis ent-schieden, zunächst das Ergebnis der weiteren Scheinkaufs-verhandlungen abzuwarten.

Nachdem Frau Klein am 03.08.1994 in Landshut eine erneu-te Nuklearmaterialprobe an „Boeden“ übergeben hatte, diesich als 4,1 mg Uran mit natürlicher Isotopenzusammenset-zung erwies und damit nicht mehr zu erwarten war, daß sieKontakte zu Lieferanten hochradioaktiven Materials hatte,wurde einvernehmlich zwischen der Staatsanwaltschaft unddem BLKA entschieden, Frau Klein nunmehr festzunehmen.

Dies war auch dadurch begründet, daß Frau Klein beabsich-tigte, eine Auslandsreise (Urlaubsreise nach Mallorca) anzu-treten.

Die Entscheidung wurde von Staatsanwalt Lindner von derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut mit Billi-gung seines Behördenleiters und von KD Sommer getroffen.

Dieser Sachverhalt wurde von allen vernommenen Beamtendes BLKA sowie von Staatsanwalt Lindner und Ltd. Ober-staatsanwalt Brenneis bestätigt.

2.13 Frage 13

Gab es im Zusammenhang mit den Verhaftungen vom4.7.1994 Bemühungen seitens der Ermittlungsbehörden,eine intensive Presseberichterstattung zu verhindern undfalls ja, was war der Grund hierfür, und waren diese Be-mühungen erfolgreich?

Die Staatsregierung beantwortete die Frage in ihrem schrift-lichen Bericht vom 26.01.1996 wie folgt:

„Nein.

Um die weiteren Ermittlungen gegen Klein nicht zu gefähr-den und die polizeiliche Einsatztaktik, insbesondere den Ein-satz eines Scheinkäufers nicht aufzudecken, wurde zunächstkeine Pressemitteilung erstellt.

Nach der Festnahme der Klein wurden die Medien am11.08.1994 von den Ermittlungen gegen die Tätergruppe ver-ständigt.“

Anhaltspunkte dafür, daß diese Darstellung der Staatsregie-rung nicht zutrifft, hat der Untersuchungsausschuß nicht ge-wonnen.

2.14 Frage 14

Gab es nach der Verhaftung der Täter am Rastplatz Für-holzen Versuche seitens des verdeckt ermittelnden Poli-zeibeamten Walter B. bzw. sonstiger Mitarbeiter bayeri-scher Behörden oder von Dienststellen des Bundes, die zu-nächst nicht festgenommene Mittäterin zur Beschaffungweiteren radioaktiven Materials zu veranlassen, und fallsja, welche bayerischen Behörden sind hiervon wann in-formiert worden?

Wie bereits dargestellt wurden am 04.07.1994 um 13.10 UhrGustav Illes, Vaclav Havlik, Andrej Gergely, Rene Vitvar,Juraj Bily und Dusan Tacovsky festgenommen.

Die Vermittlerin und an der Tat beteiligte Mittäterin ChristaKlein wurde nicht festgenommen, da sie bei der Übergabe desNuklearmaterials (Uran) nicht anwesend war.

Am nächsten Tag (05.07.1994) gegen 11.15 Uhr informierte„Walter Boeden“ Frau Klein telefonisch über den Sachver-halt, der sich am Rastplatz Fürholzen ereignet hatte. FrauKlein zeigte sich über die Festnahme von Illes und seiner Be-gleiter bestürzt, bekundete gegenüber „Walter Boeden“, dervorgegeben hatte ebenfalls festgenommen und anschließendwieder entlassen worden zu sein, kein Mißtrauen.

Frau Klein berichtete „Boeden“, daß sich gerade zwei Perso-nen mit einer Probe von Osmium bei ihr aufhalten würden.„Boeden“ zeigte sich daran nicht interessiert.

Bei einem weiteren Telefongespräch berichtete Frau Klein,daß sie nunmehr auf einer anderen weiteren LieferschieneNuklearmaterial liefern könne.

In Verbindung mit dem aufgezeigten Ablauf wurde FrauKlein am 04.07.1994 nicht zeitgleich bzw. zeitnah mit denanderen Tätern festgenommen, da sie

a) weiterhin in Kontakt mit Niemiec stand, und

b) weitere Kontakte zu möglichen Anbietern/Lieferantenvon Nuklearmaterial geknüpft hatte. So führte Frau Kleindann auch Kaufverhandlungen über 50 kg Uran mit einemgewissen Wehnert.

Einvernehmlich haben die Staatsanwaltschaft bei dem Land-gericht Landshut und das BLKA daher beschlossen, durch ei-ne zusätzliche Maßnahme, nämlich den Einsatz eines Ver-deckten Ermittlers die Hintergrundstrukturen aufzuhellenund zu erforschen.

Dem von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lands-hut beantragten Einsatz eines Verdeckten Ermittlers wurdevom Amtsgericht Landshut mit Beschluß vom 02.08.1994 fürden Zeitrahmen vom 28.07.1994 bis 27.10.1994 zugestimmt.

Diese vorsorglich vorgeplante kriminaltaktische verdeckteMaßnahme wurde jedoch letztendlich nicht mehr durchge-führt, da zwischen Staatsanwaltschaft und BLKA einver-nehmlich entschieden worden war, Frau Klein am08.08.1994 festzunehmen. Dies lag, darin begründet, daß sichergeben hatte, daß Frau Klein offensichtlich keine Kontaktemehr zu Anbietern von hochwertigem Nuklearmaterial ge-knüpft hatte. Zudem beabsichtigte Frau Klein, sich auf eineUrlaubsreise ins Ausland zu begeben.

Der vom Amtsgericht Landshut auf Antrag der Staatsanwalt-schaft bei dem Landgericht Landshut erlassene Haftbefehlwurde daher – wie bereits dargestellt – am 08.08.1994 voll-zogen.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 35

Auch nach Festnahme der Mittäter von Frau Klein am04.07.1994 fand, dies hat die Beweisaufnahme ergeben, kei-ne Tatprovokation durch „Walter Boeden“ gegenüber FrauKlein statt.

Frau Klein war auch nach der Festnahme ihrer Mittäter wie-derum eigeninitiativ tätig, um an Nuklearmaterial zu gelan-gen und hat initiativ die Verkaufsverhandlungen bzw. Ver-mittlungsbemühungen fortgesetzt.

„Walter Boeden“ war nach Auffassung des Untersuchungs-ausschusses gehalten, im Rahmen legendengerechten Verhal-tens als Kaufinteressent weiter Interesse an hochwertigemNuklearmaterial zu zeigen. Ein anderes Verhalten hätte mithoher Wahrscheinlichkeit den sofortigen Abbruch der weite-ren Kaufverhandlungen zur Folge gehabt, was nach überein-stimmender Auffassung von Staatsanwaltschaft bei demLandgericht Landshut und dem BLKA nicht opportun war, danach wie vor die Absicht bestand, vagabundierendes Nukle-armaterial zu lokalisieren und sicherzustellen.

2.15 Frage 15

Hat der verdeckt ermittelnde Polizeibeamte Walter B.– wie es im Urteil des Landgerichts Landshut zum Aus-druck kommt – nach wochenlangen gescheiterten Ver-handlungen und der Übergabe mehrerer wertloser Pro-ben darauf bestanden, daß 10 kg waffenfähiges Uran ausder Slowakei nach München geliefert werden, ggf. weswe-gen?

In der Urteilsbegründung finden sich keine Ausführungenüber diesen in der Fragestellung aufgeworfenen Punkt.

Aus den dem Untersuchungsausschuß vorgelegten Verfah-rensakten, hier Ermittlungsakte Band 1 Blatt 152 und 153(Zeugenvernehmung von „Walter Boeden“, geführt durchKHK Adami vom 04.01.1995) ergibt sich, daß Frau Klein„Walter Boeden“ am Montag, 20.06.1994 gegen 22.45 Uhrangerufen hat. Dabei bot Frau Klein dem verdeckt ermitteln-den Beamten „Walter Boeden“ 20 und 40 kg „gute Ware“ ausBratislava an und befragte „Walter Boeden“ wieviel er ab-nehmen könne.

„Boeden“ erklärte sich – dies ist aus seiner eigenen Verneh-mung ersichtlich – bereit, 10 kg unter der Voraussetzung ab-zunehmen, daß eine Lieferung nach München erfolgt.

Der Untersuchungsausschuß ist zu der Ansicht gelangt, daßes sich bei diesem Angebot der Frau Klein um eines von vie-len unbestimmten Angeboten handelte, die im Rahmen desVerfahrens, sowohl von Frau Klein als auch von Illes ge-macht wurden.

„Walter Boeden“ mußte auf das konkrete Angebot von FrauKlein eingehen und war gezwungen, sich sofort dazu zu äu-ßern. Aufgrund des erfolglosen Versuchs der Übernahme von„Material“ in Prag war es zwingend legendengerecht erfor-derlich, sich zu diesem neuen Angebot zu äußern. Eine Ab-lehnung, weil das Material aus der slowakischen Republik

stammen sollte, war faktisch nicht möglich.„Boeden“ mußte auch für dieses Angebot grundsätzlich In-teresse vorspiegeln, um den Gesamtauftrag zur Verifizierungder Angebote nicht zu gefährden.

„Walter Boeden“ konnte im Rahmen seines Verhaltens alskriminelles Gegenüber zu den Tätern den Lieferort Bratisla-va nicht dem Lieferort München vorziehen, da er in diesemFall das gesamte Risiko des Transportes (z. B. Grenzkontrol-len) getragen hätte. Damit hätte er sofort gegenüber der An-bieterseite unglaubwürdig gewirkt. Im übrigen ist belegt, daßFrau Klein in Gesprächen mehrfach dargestellt hatte, daß siezur Übernahme von Nuklearmaterial nicht ins Ausland fah-ren wolle.

Der Untersuchungsausschuß hat daher bei seiner Arbeit auchin diesem Punkt alle Umstände und den gesamten Ablauf desVerfahrens berücksichtigt. Unter Abwägung der Gesamt-schau der Ereignisse kommt der Untersuchungsausschuß zudem Ergebnis, daß das Verhalten „Boedens“ nicht zu bean-standen ist.

2.16 Frage 16

Hat ein Sachbearbeiter des LKA während der Ermittlun-gen gegenüber seinen Vorgesetzten erhebliche Bedenkenbezüglich der rechtlichen Zulässigkeit des Umfangs derTatprovokation gegenüber Frau K. und bezüglich einermöglichen eigenen Strafbarkeit der Ermittlungsbehördengeäußert und vor der Gefährlichkeit und dem Risikodurch die unkontrollierte Einfuhr und den Transport vonNuklearmaterial für die Bevölkerung gewarnt?

Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, hat der Sachbearbei-ter des Ermittlungsverfahrens „Landshut“, KHM Ebner, einerestriktive Haltung zur Frage eines nichtausschließbaren Im-ports von Nuklearmaterial vertreten. Er hat auch diese, seineAuffassung, mehrfach zum Gegenstand von Diskussionenauf Sachgebietsebene beim SG 624 des BLKA gemacht.

KHM Ebner hat auch mehrfach die Auffassung vertreten, dasErmittlungsverfahren nach Übergabe der „wertlosen“ Probenabzuschließen und den Einsatz des verdeckt ermittelnden Be-amten zu beenden.

KHM Ebner hat ebenfalls gedrängt, Frau Klein zeitnah nachFestnahme ihrer Mittäter in Fürholzen, festzunehmen.

Nicht richtig sind jedoch die in der Presse, insbesondere derLandshuter Zeitung dargestellten angeblichen Äußerungenvon KHM Ebner vor Gericht, daß Ziel der ganzen Aktion vonAnfang an gewesen sei, strahlendes Material vom Auslandherzuziehen.

KHM Ebner hat dem Presseartikel bei seiner Vernehmungvor dem Untersuchungsausschuß am 17.04.1997 (32. Sit-zung) mit Nachdruck widersprochen und auch auf seine am04.08.1995 gefertigte dienstliche Stellungnahme verwiesen.Er hat diese Stellungnahme dem Untersuchungsausschuß inKopie vorgelegt. Hierin ist u. a. ausgeführt:

Seite 36 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

„Die Einlassungen in der SZ vom 04.08.1995, daß ich dasVorgehen des Verdeckten Ermittlers sowie die Einfuhr vonKernbrennstoffen für nicht rechtmäßig gehalten habe, ent-sprechen nicht meinen Aussagen.

Das Zitat in der Landshuter Zeitung vom 04.08.1995, wonachZiel der ganzen Aktion von Anfang an gewesen sei, das strah-lende Material vom Ausland ,herzuziehen‘, entspricht nichtdem von mir vorgetragenen Sachverhalt. Richtig ist, das Zielder polizeilichen Ermittlungen war, dieses Material aus demVerkehr zu ziehen.“

Diese Angaben in der Stellungnahme hat der Zeuge KHMEbner bei seiner Vernehmung am 17.04.1997 bestätigt.KHM Ebner hat auch betont, daß er sich bei seiner Zeugen-aussage nicht in dem Sinn geäußert habe, daß eine Strafbar-keit staatlicher Organe nach dem KWKG gegeben sei.

KHM Ebner hat dem Untersuchungsausschuß berichtet, daßer vor Gericht auf die Frage des Rechtsanwalts Leitner, wieseine persönliche Einstellung zum Hereinholen von Nuklear-material aus dem Ausland sei, geantwortet habe, daß er ausgrundsätzlichen Erwägungen gegen die Einfuhr von Nukle-armaterial sei und dies seinen Vorgesetzten auch wiederholtim konkreten Fall mitgeteilt habe. Auf Nachfrage habe er er-läutert, daß seine Vorgesetzten seine Auffassung nicht geteilthätten.

Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses steht somitfest, daß die angeblichen Äußerungen von KHM Ebner nichtder Aussage des Beamten vor dem Landgericht Landshut ent-sprechen.

Wie die Beweisaufnahme ansonsten ergeben hat steht fest,daß KHM Ebner auch bei fallunabhängigen Diskussionen zurBekämpfung der Nuklearkriminalität und auch bezogen aufden Landshuter Ermittlungsfall eine restriktive Haltung imHinblick auf den Einsatz von Scheinaufkäufern vertreten hat.

Im vorliegenden Verfahren war aber der Einsatz einesScheinaufkäufers zwingend notwendig, um das von FrauKlein initiativ ausgehende Angebot von Uran zu verifizierenund auch als eine der erfolgversprechendsten Möglichkeitenanzusehen, ggf. vorhandenes Nuklearmaterial zu lokalisieren.

Ein vorzeitiger Abbruch des Ermittlungsverfahrens, wie vonKHM Ebner vorgetragen, wäre aus Sicht der Gefahrenabwehrnicht zu verantworten gewesen und wurde deshalb richtiger-weise von seiten der Staatsanwaltschaft sowie vom Einsatz-leiter des LKA, KD Sommer, abgelehnt.

Nach der Festnahme der Täter am 04.07.1994 wurde, dies hatdie Beweisaufnahme ergeben, umfassend darüber diskutiert,ob Frau Klein ebenfalls festgenommen werden sollte. Wiebereits dargestellt stand Frau Klein aber zu diesem Zeitpunktnoch in Verhandlungen mit Anbietern und war aktiv bemüht,weitere Kontakte anzubahnen.

KHM Ebner hat berichtet, daß er gedrängt habe Frau Kleinzeitnah nach der Festnahme ihrer Mittäter festzunehmen. Be-denken gegen die Rechtmäßigkeit dahingehend, daß FrauKlein nicht unverzüglich festgenommen wurde, habe er nichterhoben.

Der Zeuge hat u. a. auch berichtet, daß ein Materialimport beieinem solchen Einsatz niemals generell ausgeschlossen wer-den könne.

Im vorliegenden Verfahren habe er seine Bedenken wegender Gefährlichkeit eines Transports von Nuklearmaterial ge-genüber dem Sachgebietsleiter vorgetragen. Es habe sich da-bei aber mehr um eine Diskussion gehandelt. Seine Beden-ken hätten sich auch nicht auf einzelne Details oder Verfah-rensabläufe bezogen, sondern seien grundsätzlicher Art ge-wesen (vgl. Protokoll der 32. Sitzung vom 17.04.1997).

2.17 Frage 17

Wann haben Mitglieder der Staatsregierung von den Er-mittlungen und insbesondere den Aktivitäten des ver-deckt ermittelnden Polizeibeamten Walter B. Kenntniserlangt, und falls dies vor dem 4.7.1994 war, wurde dieVorgehensweise der Sicherheits- und/oder Strafverfol-gungsbehörden bzw. des verdeckt ermittelnden Polizeibe-amten gebilligt?

Die Staatsregierung hat dem Untersuchungsausschuß in ih-rem Bericht zum Fall Landshut zur weiteren Unterrichtungvon Mitgliedern der Staatsregierung folgendes mitgeteilt:

„Im Juni 1994 wurde Staatsminister Dr. Günther Becksteinmündlich anläßlich einer allgemeinen Lagebesprechung zurNuklearkriminalität vom Ermittlungsverfahren informiert.Es wurde ihm mitgeteilt, daß eine internationale Tätergrup-pierung Nuklearmaterial anbietet, ein Scheinkäufer einge-setzt ist, der Lagerort des Materials unbekannt ist und dietschechischen Behörden mit eingebunden sind. Über opera-tive Details wurde Staatsminister Dr. Günther Becksteinnicht informiert, da die Entscheidungen hierüber nur vor Ortvon den ermittlungsführenden Behörden getroffen werdenkönnen.

Von der Festnahme der Täter am Rastplatz Fürholzen am04.07.1994 wurden mit Lagebericht vom 05.07.1994 Staats-minister Dr. Günther Beckstein und die Staatssekretäre Her-mann Regensburger und Alfred Sauter schriftlich informiert.

Von der Festnahme der Klein am 08.08.1994 wurden Staats-minister Dr. Günther Beckstein sowie die StaatssekretäreHermann Regensburger und Alfred Sauter mittels Lagebe-richt vom 12.08.1994 verständigt.Von dem Ermittlungsverfahren gegen die BeschuldigtenKlein, Illes u. a. erlangten Staatssekretär Dr. Merkl am18.08.1994 und Staatsminister Leeb urlaubsbedingt am01.09.1994 erstmals Kenntnis.

Mit Vermerk vom 09.06.1994 wurden Staatsminister Dr.Thomas Goppel und Staatssekretärin Christl Schweder überdie Untersuchung des am 07.06.1994 sichergestellten Bleibe-hälters informiert.“

Dies wird durch die vorgelegten Akten und die Zeugenein-vernahmen bestätigt.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 37

3. Komplex III – Fall München

3.1 Vorbemerkungen

Zum Plutoniumfall München sind vor Beantwortung der zumUntersuchungskomplex III gestellten Fragen Vorbemerkun-gen zur Bewertung von Zeugenaussagen und – zum Ver-ständnis des Vorgangs – vorab kurze Ausführungen zum Ab-lauf der sogenannten Madrider Vorgeschichte erforderlich.

3.1.1 Bewertung von Zeugenaussagen

3.1.1.1 Aussage von „Rafa“

Der Zeuge Rafael Ferreras Fernandez „Rafa“ konnte trotzumfangreicher Bemühungen durch den Bayerischen Untersu-chungsausschuß nicht vernommen werden, da er die für den16.04.1996 geplante und bereits terminierte Einvernahme un-ter Hinweis auf eine angeblich ausstehende Belohnung durchdie Bayerische Staatsregierung verweigerte. Auch in der Fol-gezeit hat der Untersuchungsausschuß über das Sekretariatund die beauftragte Dolmetscherin Frau Burike mehrfachversucht, „Rafa“ zu einer Aussage vor dem Untersuchungs-ausschuß zu bewegen. Der Zeuge „Rafa“ hat dies immer ab-gelehnt.

Dem Untersuchungsausschuß standen somit lediglich dieProtokolle der Einvernahme von „Rafa“ vor dem Untersu-chungsausschuß des Deutschen Bundestages (Protokolle der22. und 24. Sitzung vom 07. und 08.12.1995, Übersetzungder transkribierten Tonbandaufzeichnungen der Sitzungenam 07. und 08.12.1995) zur Verfügung.Der Untersuchungsausschuß konnte sich somit kein persön-liches Bild vom Zeugen „Rafa“ machen. Zu den Einlassun-gen des Zeugen „Rafa“ vor dem Untersuchungsausschuß desDeutschen Bundestages ist anzumerken, daß seine Angabenin weiten Bereichen zwischenzeitlich durch eine Vielzahl vonanderen Zeugenaussagen widerlegt sind. Der Untersu-chungsausschuß hat dies zum Anlaß genommen, die Aussa-ge „Rafas“ vor dem Deutschen Bundestag bei Bewertung desSachverhalts nur in geringem Umfang tendenziell zu berück-sichtigen.

3.1.1.2 Aussagen der Täter

Die Angaben der Täter sind teilweise in sich und untereinan-der widersprüchlich. Sie konnten daher nur bei sorgfältigerPrüfung und Bewertung sowie unter Berücksichtigung sämt-licher anderer Beweismittel in die Beurteilung des Vorgangseingebracht werden.

3.1.2 Madrider Vorgeschichte

Zur sogenannten Madrider Vorgeschichte hat der Untersu-chungsausschuß den nachfolgenden Ablauf festgestellt.Demnach hat die vom BKA geführte VP (Vertrauensperson)„Roberto“ am 18.03.1994 dem BKA mitgeteilt, daß sie voneinem ihr namentlich nicht bekannten Spanier angesprochenworden sei, ob sie Interesse an 2 kg waffenfähigem Plutoni-

um habe, das sich bereits in der Bundesrepublik Deutschlandbefinde.

Vom Bundeskriminalamt wurde „Roberto“ daraufhin ange-wiesen, nähere Informationen über das Angebot einzuholen.In der Folgezeit konnten von „Roberto“ zunächst keine wei-tergehenden Erkenntnisse erhalten werden. Im Rahmen derVerhandlungen kam es letztendlich am 31.05.1994 im Madri-der Novotel zu einem Treffen zwischen „Roberto“ und derAnbieter- und Vermittlerseite.

Dieses Treffen wurde von der spanischen Polizei observiert,im Rahmen dieser Observation wurden Lichtbilder gefertigtund Kfz-Kennzeichen festgestellt.

An dem Treffen im Novotel nahmen neben „Roberto“ insge-samt vier Personen teil. Nach den nunmehr vorliegenden Er-kenntnissen handelte es sich dabei um Jose Fernandez-Mar-tin, Manuel Lopez Romero, Serafin Santamaria Zuazo undJavier Bengoechea Arratibel.

Im Rahmen der weiteren Verhandlungen fand im MadriderNovotel am 09.06.94 ein erneutes Treffen von „Roberto“ mitder Anbieterseite statt, an dem u.a. Bengoechea teilnahm. Beidiesem Treffen hat die Anbieterseite insgesamt 12 kg Pluto-nium angeboten.

Die Erkenntnisse über diese Vorgeschichte und die beidenTreffen im Novotel lagen zum damaligen Zeitpunkt bayeri-schen Behörden nicht vor.

3.2 Frage 1

Wann haben welche bayerischen Behörden bzw. Mitglie-der der Staatsregierung von wem darüber Kenntnis er-langt, daß im Frühjahr 1994 eine Tätergruppe in Madridden Verkauf von Plutonium anbietet?

Die Fragestellung und Beweisaufnahme zielte im Kernbe-reich darauf ab, zu klären, ob bayerische Ermittlungsbehör-den (Staatsanwaltschaft/Landeskriminalamt) bzw. Mitgliederder Staatsregierung vor dem Zugriff am 10.08.1994 von derunter Ziff. 3.1.2 „Madrider Vorgeschichte“ Erkenntnisse er-langt haben, die dazu geeignet waren, beide Verfahren vordem 10.08.1994 zusammenzuführen.

Die Beweisaufnahme hat hierzu eindeutig ergeben, daß sol-che Erkenntnisse nicht vorlagen.

Dies steht aufgrund der übereinstimmenden Aussagen der imKernbereich des Verfahrens beteiligten Beamten des BLKA,„Walter Boeden“, KHK Edtbauer, KHK’in Mattausch,EPHK Lautenschlager, EKHK Stoephasius, KD Sommer undweiterer in der Leitungsebene des BLKA tätigen Beamtenfest.

Der Kriminalbeamte Metzner, zum damaligen ZeitpunktSachbearbeiter für das Verfahren „München“ beim BKA, hatin seiner Vernehmung am 05.12.1996 (Protokoll der 26. Sit-zung, Seite 118) dargestellt, daß die Zusammenführung derVerfahren erstmals beim Informationsaustausch des BKA mit

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dem BLKA gelang. Nach der dem Untersuchungsausschußvorliegenden Ermittlungsakte des BLKA (Band 13 – BKA-Hinweise) fand dieser Informationsaustausch am16./17.08.1994 beim BLKA statt.Auch die Vernehmungen der Zeugin Janko und der ZeugenHochfeld, Kulp, Merker, Porzner aus dem Bereich des Bun-desnachrichtendienstes haben belegt, daß alle BND-Beam-ten, die mit dem Landeskriminalamt in Kontakt standen, zumdamaligen Zeitpunkt keinerlei Kenntnis von der sogenannten„Madrider Vorgeschichte“ hatten.

Da entsprechende Erkenntnisse über die Vorgeschichte demBLKA vor dem 10.08.1994 nicht bekannt waren, konnte ei-ne Weitergabe von Informationen von dort an andere bayeri-sche Behörden (z. B. Staatsanwaltschaft) bzw. Mitglieder derStaatsregierung nicht erfolgen.

Die Einvernahme des Staatsministers des Innern, Dr. Beck-stein, des Staatsministers der Justiz, Leeb und des Staatsmi-nisters für Landesentwicklung und Umweltfragen, Dr. Gop-pel sowie von Frau Staatssekretärin Schweder, hat diese Er-kenntnis bekräftigt und zugleich bestätigt, daß Mitglieder derStaatsregierung auch nicht auf andere Weise vor dem 10.08.1994 informiert worden sind.

Aufgrund der vorgelegten Akten u. a. der Akte des StMI„Plutonium-Einsatz-München“ (Bl. 3) steht fest, daß dasBKA mit Fernschreiben vom 15.04.1994 allen Landeskrimi-nalämtern und Innenministerien mitteilte, daß es gemäß § 5Abs. 2 BKA-Gesetz ein Ermittlungsverfahren gegen Unbe-kannt wegen Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Kern-brennstoffen und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkon-trollgesetz führt. Ergänzend ist hier angeführt, daß sich an ei-nem unbekannten Ort in der Bundesrepublik Deutschland2 kg Plutonium befinden sollen. Konkrete Ermittlungsansät-ze (Namen/Örtlichkeiten) wurden in dem Fernschreibennicht genannt.

Aus dem vorgelegten Akt „Plutonium-Einsatz-München“und der Zeugenaussagen der Beamten des StMI, KD Weiß,PD Dr. Schmidbauer und MR Haumer ist ersichtlich, daß die-ses Fernschreiben beim StMI im Bereich des Sachgebiets IC5(Einsatz, Dienstbetrieb und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei)bearbeitet wurde. Dieses Fernschreiben wurde der Abtei-lungsleiterebene und der politischen Spitze des StMI nichtzugeleitet. Erst im Rahmen der Zusammenführung aller vor-handenen Erkenntnisse, das heißt nach Festnahme der Täter,wurde erkannt, daß dieses Fernschreiben die „Madrider Vor-geschichte“ betraf.

Aus den vorgelegten Ermittlungsakten des BLKA ist erkenn-bar, daß dem BKA mit Fernschreiben und Telefax vom26.07.1994 des BLKA die Sicherstellung der Plutoniumpro-be, der bis dahin bekannte Sachverhalt und die damals frag-mentarisch bekannten Personalien der Täter mitgeteilt wur-den. Im Antwort-FS vom 27.07.1994 wies das BKA daraufhin, daß dort ein Ermittlungsverfahren gegen eine deutsch-spanische Tätergruppe wegen Verdachts des Plutoniumhan-dels geführt werde. Ein in Spanien lebender deutscher Staats-angehöriger habe einen Hinweis auf 2 kg Plutonium gegeben,welches in Deutschland lagern soll. Mitte Juli 1994 habe das

BKA erneut einen Hinweis aus Spanien erhalten, wonachsich 1 kg des Materials in Berlin befinden solle.

Nach Eingang dieses Fernschreibens kam es aufgrund telefo-nischer Kontakte am 29.07.1994 zur Übermittlung der „Ob-servations-Lichtbilder“ aus Spanien. Ein unmittelbarer Bezugzur Tätergruppe wurde beim BKA und beim BLKA nicht er-kannt. Hierzu ist anzumerken, daß aufgrund der Qualität derAbbildung von Bengoechea auf den Observationslichtbilderneine Identifizierung nur eingeschränkt möglich ist. Dies waraber im vorliegenden Fall schon deshalb schwierig, weil Ben-goechea nicht als direkter Verhandlungspartner auf Tätersei-te auftrat, sondern sich abgesetzt im Hintergrund bewegte.

Nach der Beweisaufnahme steht fest, daß beim BLKA derBeginn des Ermittlungsverfahrens „München“ am19.07.1994 lag und eine Zusammenführung der Verfahrenerstmals im Rahmen des zwischen BKA und BLKA geführ-ten persönlichen Informationsaustausches am 16./17.08.1994 gelang.

3.3 Frage 2

Hatten Vertreter bayerischer Behörden schon vor dem04.07.1994 Informationen über einen in Bayern geplantenillegalen Plutonium-Handel?

Diese Frage bezieht sich u. a. auf die Klärung des wiederholterhobenen Vorwurfs, daß der Plutonium-Fall „München“ vonbayerischen Behörden bzw. der Bayerischen Staatsregierung„inszeniert“ worden sei.

Der Untersuchungsausschuß hat im Rahmen der Beweisauf-nahme festgestellt, daß es am 04.07.1994 durch Vertreter derRauschgiftdienststelle des BLKA (KHK Eckmüller undEKHK Mayr) zu einem Gespräch mit der VP „Rafa“ undzwei Angehörigen des BND (Janko und Hochfeld) kam. Da-bei erwähnte „Rafa“ beiläufig und vage seine Kontakte zumöglichen Plutoniumhändlern.

Über einen in Bayern geplanten illegalen Plutoniumhandelwurde weder am 04.07.1994 noch davor gesprochen (so dieZeugen Mayr, Eckmüller, Janko und Hochfeld).

Darüber hinaus hat die Beweisaufnahme keinerlei Anhalts-punkte dafür ergeben, daß bayerische Behörden Kenntnis voneinem illegalen Plutoniumhandel vor dem 19.07.1997 (s. Fra-ge 1) hatten.

3.4 Frage 3

In welchem Umfang sind bei dem Gespräch am04.07.1994 zwischen Vertretern des BND und des LKAKontakte zu Plutoniumhändlern angesprochen worden?

Die Staatsregierung hat in ihrem Bericht zum Fall Münchenzu dieser Fragestellung angemerkt, daß das BLKA mit demBND bereits vor dem 04.07.1994 wegen Hinweisen aufmögliche Kokain-Großtransporte nach Deutschland in Ver-bindung stand.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 39

Nach diesem im Vorfeld bereits erfolgten Kontakt fand dannhierzu am Montag, den 04.07.1994, das erste Zusammentref-fen von Angehörigen des Rauschgiftdezernats des BLKA(EKHK Mayr/KHK Eckmüller), mit der VP „Rafa“ und 2BND-Mitarbeitern (Hochfeld/Janko) statt. Anlaß des Ge-sprächs waren die geplanten Kokain-Zufuhren.

Im Verlaufe des Gespräches erwähnte „Rafa“ beiläufig – wieauch unter Frage 2 (Ziff. 3.2) dargestellt –, daß er auch Kon-takt zu Plutoniumhändlern herstellen könne.

Die Vertreter des Rauschgiftdezernats des BLKA maßen beidiesem Gespräch den vagen und wenig konkreten Äußerun-gen der VP keine weitere Bedeutung bei.

Erst als Kulp vom BND am 19.07.1994 dem Rauschgiftde-zernat des BLKA mitteilte, daß die VP des BND „Rafa“ voneiner Tätergruppierung, die Plutonium anbiete und bereits inMünchen sei, gedrängt werde, Kontakte zu potentiellen Käu-fern zu vermitteln, wurde dieser Hinweis über den Leiter desDezernates 62 an das zuständige Sachgebiet 624 (Strahlen-und Umweltdelikte) weitergegeben. Von dort wurden dieweiteren Ermittlungen aufgenommen.

Der genannte Sachverhalt steht fest aufgrund der überein-stimmenden Aussagen der Zeugen Mayr und Eckmüller vonder Rauschgiftdienststelle des BLKA sowie der Zeugin Jan-ko und des Zeugen Hochfeld vom BND, die den Ablauf desTreffens mit der VP „Rafa“ übereinstimmend dargestellt ha-ben. Die Zeugin Janko, die bei diesem Sondierungsgesprächals Dolmetscherin fungierte, hat schlüssig dargelegt, daß dieKontakte „Rafas“ zu möglichen Plutoniumhändlern von die-sem auch nur am Rand erwähnt und kurz gestreift wurden(Protokoll der 23. Sitzung vom 10.10.1996).

Eine persönliche Befragung „Rafas“ zu diesem Punkt warnicht möglich. Die beigezogene Aussage „Rafas“ vor demBonner Untersuchungsausschuß steht hierzu nicht im Wider-spruch.

3.5 Frage 4

Haben bayerische Behörden bzw. Mitglieder der Staats-regierung Hinweise erhalten, wonach das BKA Erkennt-nisse über in Madrid zwischen Anbietern und V-Leutendes BND getroffene Verabredungen gehabt und ein Tätig-werden abgelehnt haben sollen, ggf. wann?

Die Beweisaufnahme zur Fragestellung, die eng mit der Fra-ge 1 (Ziff. 3.2) verknüpft ist, hat ergeben, daß – wie bereitsunter Frage 1 geschildert – Erkenntnisse des BKA über zwi-schen Anbietern und V-Leuten des BND getroffene Verabre-dungen bei bayerischen Behörden bzw. Mitgliedern derStaatsregierung nicht bekannt waren.

Das BKA hat nicht, wie die Fragestellung impliziert, ein Tä-tigwerden abgelehnt, sondern beabsichtigt, durch weitere Er-mittlungen (VP-Kontakte), ergänzende Informationen in derAngelegenheit zu erlangen. Die VP „Roberto“ wurde vomBKA angewiesen, kein im Ausland befindliches Nuklearma-terial nach Deutschland holen zu lassen.

Das war bayerischen Behörden bzw. Mitgliedern der Staats-regierung vor dem 10.08.1994 nicht bekannt.

3.6 Frage 5

Welche Kontakte gab es zwischen Vertretern des BKA,des LKA und der Staatsanwaltschaft München I im Vor-feld des Plutonium-Schmuggels?

Die Staatsregierung hat in ihrem schriftlichen Bericht zu die-ser Frage Stellung genommen und folgendes dargelegt:

a) „Kontakte zwischen BLKA und BKA

Folgende Kontakte zwischen LKA und BKA lagen im Vor-feld des Plutonium-Schmuggels vor:

Das BKA teilte mit Fernschreiben vom 15.04.94 allen Lan-deskriminalämtern und Innenministerien mit, daß es gemäߧ 5 Abs. 2 BKA-Gesetz ein Ermittlungsverfahren gegen Un-bekannt wegen Verdachts des unerlaubten Umgangs mitKernbrennstoffen und des Verstoßes gegen das Kriegswaf-fenkontrollgesetz führt. An einem bisher unbekannten Ort inder Bundesrepublik Deutschland sollen sich 2 kg Plutoniumbefinden. Es wurden weder Namen noch nähere Örtlichkei-ten genannt. Erst später stellte sich heraus, daß dieses Fern-schreiben die „Madrider Vorgeschichte“ betraf.

Eine Zusammenführung des Ermittlungsfalls „München“mit diesem Fernschreiben war aufgrund des begrenzten Infor-mationsgehaltes dieses Fernschreibens nicht möglich.

Nachdem jedoch dem BKA mit Fernschreiben und Fax vom26.07.94 die Sicherstellung einer Plutoniumprobe, der Sach-verhalt und die damals fragmentarisch bekannten Personaliender Täter mitgeteilt wurden, wies dieses in seinem Antwort-FS vom 27.07.94 darauf hin, daß beim BKA ein Ermittlungs-verfahren gegen eine deutsch-spanische Tätergruppe wegenVerdachts des Plutoniumhandels geführt werde. Ein in Spa-nien lebender deutscher Staatsangehöriger habe einen Hin-weis auf 2 kg Plutonium gegeben, welches in Deutschland la-gern soll. Mitte Juli 1994 habe das BKA erneut einen Hinweisaus Spanien erhalten, wonach sich 1 kg des Materials bereitsin Berlin befinden solle.

Seitens des BLKA wurde am 28.07.94 beim BKA telefonischnach Erkenntnissen über eine mögliche Personenidentität ei-nes der Täter und nähere Hintergründe angefragt. Das BKAteilte mit, daß keine konkreten Anhaltspunkte für einen Fall-zusammenhang vorliegen würden und kündigte die Übersen-dung der „Observations-Lichtbilder“ aus Spanien an.

Am 29.07.94 trafen diese per Telebild beim BLKA ein. Einunmittelbarer Bezug zur Münchner Tätergruppe wurde nichterkannt. Das BKA sagte telefonisch zu, weitere Fallunterla-gen aus Spanien anzufordern.

Erst nach der polizeilichen Zugriffsmaßnahme am 10.08.94,am 16. und 17.09.94, wurde dem BLKA durch einen Beam-ten des BKA bekannt, daß zwei Mitglieder der Tätergruppe

Seite 40 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

bereits im Mai 1994 in Spanien Plutonium angeboten haben.An den Einsatzbesprechungen des BLKA hat kein Vertreterdes BKA teilgenommen.

b) Kontakte zwischen BLKA und Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I hatdurch ein Telefax des BLKA am 21.07.94 um 10.31 Uhr erst-mals schriftlich über das Angebot von Plutonium in Münchendurch eine spanisch-kolumbianische Tätergruppe Mitteilungerhalten. Dem Telefax war eine telefonische Vorausinforma-tion am 21.07.94 vorausgegangen. Auf diese Vorausinforma-tion nimmt das Schriftstück Bezug. Allerdings kann der zu-ständige Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft bei demLandgericht München I, OStA Meier-Staude, nicht mit letz-ter Sicherheit ausschließen, daß nicht bereits am 20.07.94 ei-ne telefonische Vorausinformation durch das BLKA erfolg-te. Eine frühere Kenntnis der Staatsanwaltschaft bei demLandgericht München I über die Angelegenheit ist mit Si-cherheit auszuschließen.Insbesondere nach der Probensicherstellung am 25.07.94wurden fast täglich (Telefon-)Gespräche geführt, die im ein-zelnen über den geschilderten Umfang hinaus nicht mehrnachvollziehbar sind, da nicht über alle Besprechungen Pro-tokolle gefertigt wurden.

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München Inahm an mehreren Einsatzbesprechungen teil (Frage III-12).

c) Kontakte zwischen BKA und Staatsanwaltschaft beidem Landgericht München I

Im Vorfeld des Plutonium-Schmuggels gab es diesbezüglichkeine Kontakte zwischen BKA und der Staatsanwaltschaftbei dem Landgericht München I.“

Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses hatdies bestätigt.

3.7 Frage 6

Haben bayerische Behörden bzw. Mitglieder der Staats-regierung erfahren, daß die Staatsanwaltschaft Frank-furt am Main und das BKA eine Strafverfolgung mangelstatbestandlicher Handlungen in Deutschland und einenEinstieg in Verhandlungen über Kriegswaffengeschäftein Spanien mit dem Ziel, Anbieter zu weiteren Verhand-lungen nach Deutschland zu locken, abgelehnt haben, ggf.wann?

Die Beweisaufnahme zu dieser Frage, die wie Frage 1 (Ziff.3.2) darauf abzielt zu klären, ob bayerische Ermittlungsbe-hörden bzw. Mitglieder der Staatsregierung vor der Festnah-me der Tätergruppe am 10.08.1996 von der sogenannten„Madrider Vorgeschichte“ Kenntnis hatten, hat ergeben –und dies ist in Beantwortung der Frage 1 (Ziff. 3.2) bereitsausgeführt –, daß sowohl bayerische Behörden als auch Mit-glieder der Staatsregierung keine Kenntnisse von der Vorge-schichte hatten. Weitere Details können der Beantwortungder Frage 1 (Ziff. 3.2) entnommen werden.

Ergänzend ist anzuführen, daß die Staatsregierung und baye-rische Behörden bis zum 10.08.1994 im Zusammenhang mitdem Münchner Plutonium-Fall auch keinerlei Kontakte zurStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt gehabt ha-ben. Unabhängig davon legt der UntersuchungsausschußWert auf die Feststellung, daß zum Zeitpunkt, als die bayeri-schen Behörden Kenntnis vom Sachverhalt erhielten und dasErmittlungsverfahren einleiteten (19.07.1994), von den Tä-tern die Plutoniumprobe bereits nach Deutschland gebrachtworden war.

3.8 Frage 7

Welche Stellen bzw. Behörden bzw. deren Mitarbeiterwurden am bzw. nach dem 19.7.1994 vom LKA darüberunterrichtet, daß eine Tätergruppe in München Plutoni-um zum Kauf anbietet, und welche bayerischen Behördenwaren mit welchen und wie vielen Mitarbeitern vom 19.7.bis 10.8.1994 an dem Verfahren beteiligt oder in Bereit-schaft?

a) Inhalt der BND-Information vom 19.07.1994

Am 19. Juli 1994 hat der BND das BLKA darüber unterrich-tet, daß eine Tätergruppe in München Plutonium zum Kaufanbietet. Die BND-Mitarbeiter „Adrian“ und Kulp habenhierzu die BLKA-Beamten Adami und Lautenschlager auf-gesucht und den Sachverhalt anhand des Fernschreibens derBND-Residentur in Madrid vom 19. Juli 1997 vorgetragen(so der Zeuge Kulp, Prot. der Sitzung vom 10. Oktober 1996,S. 103, sowie der Zeuge Merker, ebenda, S. 187). Das Fern-schreiben hat folgenden Inhalt:

„Ich habe am 18.07.1994 persönlich mit der ndv „DNRaffa“ gesprochen. Die Verbindung hat noch einmal be-stätigt, daß sich die beiden rus. sta bis zum 20.07.1994 inMünchen aufhalten und 400 Gramm eines ,Stoffes‘ – vonmir als Laie als Plutonium 239 identifiziert – bereithalten.Je Gramm soll dieser chem. Grundstoff 71.000 US-Dol-lar kosten.“

Die Zeugin Mattausch hat ausgesagt, daß sie selbst erstmalsam 20. Juli 1994, gegebenenfalls schon am 19. Juli 1994 mitdem Fall befaßt worden sei. Sie habe davon erfahren, daß einGespräch mit dem BND stattgefunden und der BND Hinweisauf eine Tätergruppe, die sich teilweise schon in Münchenaufhalten solle, habe, die 400 Gramm Plutonium zum Preisvon 71.000 US-Dollar pro Gramm verkaufen wolle. Sie ha-be dann erstmals am 20. Juli 1994 bei einem Gespräch mitdem BND teilgenommen. Bei dieser Besprechung sei die Re-de davon gewesen, daß das Material – zumindest ein Teil da-von – bereits in München liege, es sei zunächst von 400Gramm die Rede gewesen (vgl. Prot. der Sitzung vom 7. Mai1996, S. 72/73).

Auch wenn sich die Zeugen Lautenschlager und Adami in ih-rer Zeugenvernehmung nicht mehr daran erinnern konnten,ob man bereits am 19. Juli 1994 über den genauen Lagerortdes Plutoniums gesprochen habe (vgl. Prot. der Sitzungenvom 14. März 1996, S. 23, und 19. März 1996, S. 4), steht

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aufgrund des vorgezeigten Fernschreibens und der Aussageder Zeugin Mattausch fest, daß das BLKA bei Einleitung derErmittlungen davon ausgegangen ist, daß sich bereits Pluto-nium im Inland befindet.

b) Unterrichtung über das Plutoniumangebot

Nach der telefonischen Erstinformation durch Kulp vom Re-ferat 11A (Internationaler Rauschgifthandel/Geldwäsche) anden Leiter der Rauschgiftdienststelle 61/21 beim BLKA,EKHK Mayr und persönlicher Vorsprachen der Herren Kulpund „Adrian“ beim Dezernat 62 des BLKA und einer weite-ren Besprechung mit Angehörigen des BND wurde eventuellschon am 20.07.1994, spätestens jedoch am 21.07.1994OStA Meier-Staude von der Staatsanwaltschaft München Iüber die vom BND übermittelten Informationen und die vomBLKA beabsichtigte Vorgehensweise unterrichtet.Die telefonische Vorausinformation der Staatsanwaltschaftwurde durch ein Telefax am 21.07.1994 an die Staatsanwalt-schaft schriftlich fixiert. Mittels dieses Faxes wurde auch umZustimmung zum Einsatz eines nicht offen ermittelnden Po-lizeibeamten (noeP) bzw. alternativ um eine Entscheidunggemäß § 110a StPO (VE) gebeten. Nach Rücksprache mitdem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landge-richt München I, Ltd. OStA Emrich, wurde das BLKA vonOStA Meier-Staude fernmündlich über die Zustimmung zumEinsatz eines nicht offen ermittelnden Beamten (noeP) unter-richtet.

Mit Fernschreiben vom 21.07.1994 wurden vom BLKA dasBayerische Staatsministerium des Innern, das Polizeipräsidi-um München und die Polizeidirektion Spezialeinheiten unter-richtet. Im BLKA wurden die tangierten Stellen, wie z. B. dieObservationseinheit des BLKA vom Vorgang informiert.

Eine Unterrichtung des Bayerischen Justizministeriums er-folgte erstmals am 22.07.1994 durch OStA Meier-Staude ge-genüber dem zuständigen Referenten der Strafrechtsabtei-lung MR Dr. Huber. BLKA-Präsident Ziegenaus, der über diewesentlichen Abläufe informiert war, führte noch vor Sicher-stellung der Plutonium-Probe mit dem Leiter der Abteilung IC (Polizeiabteilung) des StMI, Ministerialdirigent Lenhard,ein Gespräch über das Verfahren.

Soweit bayerische Behörden über die Sicherstellung der Pro-be am 25.07.1994 und danach gewonnene Erkenntnisse un-terrichtet wurden, wird in den Fragen III 17., III 18. und III20. näher eingegangen.

c) Einsatzkräfte

Während des gesamten Einsatzes waren seitens des BLKAverschiedene Kräfte auch anderer Dienststellen lageabhängigin den Bereichen Ermittlungsgruppe, Telefonüberwachung,Einsatz technischer Mittel, Observation und Zugriff einge-setzt bzw. in Bereitschaft.

Die Bayerische Staatsregierung hat hierzu umfassend berich-tet, Zahl und Gliederung der Kräfte unterliegen jedoch der

Geheimhaltung, so daß hierzu in einem öffentlichen Berichtnicht berichtet werden kann. Der Untersuchungsausschuß hatjedoch an der Richtigkeit des Kräfteeinsatzes keine Zweifel.

3.9 Frage 8

Welche Maßnahmen wurden nach dem Eingang des Hin-weises vom 19.07.1994 ergriffen, und bei welcher Behör-de des Freistaates oder des Bundes lag die Federführung?

Der in Madrid von der VP „Rafa“ gegebene Hinweis wurdevon der Madrider Residentur des BND fernschriftlich derBND-Zentrale in Pullach übermittelt. Dort entschied der Lei-ter des Referats Aufklärung und Lage, InternationalerRauschgifthandel/Geldwäsche, Ltd. RegierungsdirektorMerker, den vorliegenden Hinweis an das BLKA zu übermit-teln.Nach erster telefonischer Kontaktaufnahme mit der Rausch-giftdienststelle des BLKA und eines Rückrufs vom zuständi-gen Sachgebiet 624 des BLKA beim BND unterrichteten dieBND-Angehörigen „Adrian“ und Kulp im Rahmen eines per-sönlichen Sachvortrags Angehörige des Dezernats 62 desBLKA über den Hinweis und den Inhalt des von der Madri-der Residentur an die BND-Zentrale gesandten Fernschrei-bens. Neben einer ersten Besprechung mit dem BLKA am19.07.1994 kam es am 20.07.1994 zu einer zweiten Bespre-chung mit dem BND.

Dem BLKA wurde bei diesen beiden Besprechungen folgen-der Sachverhalt bekannt:

Eine russisch/spanische (internationale) Tätergruppe sei inMünchen und biete 400 g Plutonium 239 zum Preis von USD71.000/Gramm an. Am 20.07.1994 wurden die Namen„Oroz“ und „Fernandez“ (angeblich Spanier) genannt. DieTäter sollten sehr nahen Zugriff zum Material haben; das Ma-terial befinde sich vermutlich in Deutschland. Die Tätergrup-pe befinde sich in München und sei unter einer Telefonnum-mer erreichbar.

Bei den Gesprächen zwischen BLKA und BND wurde auchvereinbart, daß „Rafa“ ab dessen Ankunft am 22.07.94 inMünchen vom BLKA observiert wird.

Aufgrund der vom BND übermittelten Ausgangsinformatio-nen hat das BLKA sofort, zunächst telefonisch und am21.07.1994 schriftlich (mit Telefax) die Staatsanwaltschaftbei dem Landgericht München I über den Vorgang unterrich-tet und zugleich um Zustimmung zum Einsatz eines nicht of-fen ermittelnden Polizeibeamten (noeP) oder eines VE imSinne des § 110a StPO gebeten. Die Zustimmung wurde vonder Staatsanwaltschaft (OStA Meier-Staude) fernmündlicherteilt (siehe auch Frage 11).

Nach dieser Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei demLandgericht München I hat diese unverzüglich ein Ermitt-lungsverfahren eingeleitet. Neben dem am 21.07.1994 abge-stimmten Einsatz eines nicht offen ermittelnden Beamten desBLKA wurde von der Staatsanwaltschaft bei dem Landge-

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richt München I, am 25.07.1994 die Aufzeichnung des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes gemäß § 100c StPO ange-ordnet. Auf Antrag vom 26.07.1994 auf Bestätigung der vonder Staatsanwaltschaft angeordneten Maßnahme erging vomAmtsgericht München am 27.07.1994 ein entsprechender Be-schluß (vgl. BLKA-Verfahrensakte 1 – ErmittlungsakteBand 1).

Am 28.07. und 01.08.1994 erwirkte die Staatsanwaltschaftbei dem Landgericht München I Beschlüsse des AmtsgerichtsMünchen zur Überwachung des Telefonverkehrs gemäߧ 100 a StPO.

Die Vorgehensweise wurde zwischen der Staatsanwaltschaftbei dem Landgericht München I und dem BLKA zunächst imGrundsatz, und dann fortlaufend abgesprochen. Alle Ent-scheidungen wurden im Einvernehmen gefällt.Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München Iübernahm die Sachleitung für das strafrechtliche Ermitt-lungsverfahren. Das BLKA war zugleich ebenfalls für dieStrafverfolgung und die taktische Durchführung der mit derStaatsanwaltschaft abgestimmten strafverfolgenden Maß-nahmen zuständig.

Da es sich beim vorliegenden Fall um eine sogenannte Ge-mengelage (Strafverfolgung/Gefahrenabwehr) handelte, wardem Aspekt der Gefahrenabwehr wegen der von vagabundie-rendem Nuklearmaterial ausgehenden Gefahren in besonde-rer Weise Rechnung zu tragen. Die Zuständigkeit auf demGebiet Gefahrenabwehr oblag dem BLKA.

Neben der aus dem Blickpunkt der Gefahrenabwehr vor-dringlichen Bemühungen, mögliche Lagerorte von Nuklear-material zu lokalisieren, war auch auf den Gesichtspunkt desSchutzes des eingesetzten nicht offen ermittelnden Polizeibe-amten „Boeden“ und damit verbundenen Einsatzes desSprachmittlers „Adrian“ und der VP „Rafa“ ein besonderesAugenmerk zu legen.

Nach Kontaktaufnahme mit der Tätergruppe fand am Abenddes 25.07.1994 das erste Treffen des nicht offen ermittelndenPolizeibeamten des Bayer. Landeskriminalamts „Boeden“ inBegleitung des BND-Mitarbeiters „Adrian“, mit der V-Per-son des BND „Rafa“ und den Tätern im Straßencafé des Ho-tels „Excelsior“ statt. Dieses Treffen wurde mittels techni-scher Aufzeichnung auf Tonträger aufgenommen. Hierfür lageine vorläufige Anordnung der Staatsanwaltschaft bei demLandgericht München I zur technischen Aufzeichnung desnichtöffentlich gesprochenen Wortes gem. § 100 c StPO vor.

Gegen 19.30 Uhr verlagerte sich das Treffen in das Hotelzim-mer der V-Person „Rafa“. Dort wurde von den Tätern die Plu-toniumprobe übergeben. Das Gespräch über das Plutonium-angebot der Täter wurde fortgesetzt.

Die Gespräche mit den Tätern im Hotelzimmer wurden zumSchutz der eingesetzten Kräfte gemäß Art. 34 Abs. 3 PAG(Personenschutzsender) aufgezeichnet.

Zur Erlangung von Erkenntnissen zur Lokalisierung des La-gerorts des Plutoniums stellte das BLKA am 28.07.1994 beim

Amtsgericht München den Antrag auf den Einsatz techni-scher Mittel in Wohnungen gemäß Art. 30 Abs. 1, Abs. 3Abs. 5, Art. 33 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 und Art. 34 Abs.1 Nr. 1, Abs. 2 Bayer. Polizeiaufgabengesetz (Hotel Altano).

Mit Beschluß vom 28.07.1994 hat das Amtsgericht Münchenden beantragten Beschluß für das Zimmer 705 des Hotels„Altano“ erlassen.

Am 01.08.1994 wurde vom BLKA erneut der Einsatz tech-nischer Mittel in Wohnungen beantragt (Zimmer 542 und 543des Hotels Excelsior). Am gleichen Tag wurde vom Amtsge-richt München ein entsprechender Beschluß erlassen. DieAufzeichnung von technischen Maßnahmen erfolgte jedochnicht, da die Zimmer von den Tätern nicht betreten wurden.

Am 02.08.1994 wurde eine gleich gelagerte Maßnahme fürdas Zimmer 322 des Hotels Excelsior beantragt und vomAmtsgericht München am 02.08.1994 bestätigt.Wegen der mit den Ermittlungshandlungen und den Tätervor-gaben verbundenen radiologischen Gefährdungsaspektewurden StMLU und LfU eingebunden. Fragen der möglichenGefährdung durch radioaktives Nuklearmaterial wurden am02./03. und 10.08.1994 in gemeinsamen Besprechungenerörtert. An diesen Besprechungen nahm der zuständige Be-amte des LfU, RD Dr. Zeising, teil.

Die vorgenannten Abläufe und Maßnahmen lassen sich so-wohl den vorgelegten Verfahrensakten des BLKA als auchder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte entnehmen.

3.10 Frage 9

Weswegen wurde nicht nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BKA-Gesetzdas Verfahren an das BKA abgegeben?

Die Zuständigkeit des BKA war im Gesetz über die Einrich-tung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminal-amtes) i. d. F. der Bek vom 29.06.1993 (BGBl. I S. 704) ge-regelt.

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BKAG ist das Bundeskriminalamt zu-ständig bei

– international organisiertem– ungesetzlichem Handel mit Waffen,– der eine Sachaufklärung im Ausland erfordert.

Unter Waffenhandel fällt nach herrschender Meinung auchder Handel mit Atomwaffen. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 Kriegs-waffenkontrollgesetz werden Substanzen, die zum Bau einerAtomwaffe bestimmt sind, diesen gleichgestellt. Fehlt es aneiner entsprechenden Bestimmung, handelt es sich um waf-fenfähiges, spaltbares Material, nicht hingegen um Atomwaf-fen im Sinne des § 17 Abs. 2 des Kriegswaffenkontrollgeset-zes.

Das BKA geht – wie Kriminaldirektor Krömer ausgeführt hat– davon aus, daß eine originäre Zuständigkeit des BKA beimungesetzlichen Handel mit Nuklearmaterial dann gegeben ist,wenn „die Substanzen zum Bau von Waffen im Sinne von

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§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Kriegswaffenkontrollgesetz bestimmtsind“, also eine Atomwaffe im Sinne des Kriegswaffenkon-trollgesetzes vorliegt.

Im vorliegenden Fall wurde dies vom Amtsgericht München(Beschluß vom 27.07.1994), von der Staatsanwaltschaft inder Anklageschrift zum Fall München (Seite 17 ff.) und durchdie 9. Strafkammer des Landgerichts München I bzgl. desPlutoniumhandels verneint. So hat die StaatsanwaltschaftMünchen I nicht wegen eines Verbrechens nach § 19 Kriegs-waffenkontrollgesetz (Atomwaffenhandel), sondern wegeneines Verbrechens nach § 22a Abs. 1 Nrn. 2, 3, 4, Abs. 2Kriegswaffenkontrollgesetz (Überlassung, Beförderung undEinfuhr waffenfähigen Materials) angeklagt, mit dem Hin-weis, daß die bloße Verwendungsabsicht für Waffenzweckenicht für die Bestimmung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 Kriegswaf-fenkontrollgesetz ausreiche, sondern der Gegenstand danacheigens für die Waffenherstellung konstruiert sein müsse.Auch das Landgericht München I hat die Strafe dem Tatbe-stand des § 22a Kriegswaffenkontrollgesetz und nicht dem§ 19 Kriegswaffenkontrollgesetz entnommen, ist also offen-sichtlich davon ausgegangen, daß eine Bestimmung zum Baueiner Atomwaffe zumindest nicht nachgewiesen werdenkonnte.

Die Frage, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen des un-gesetzlichen Handels mit Waffen vorlagen, braucht vom Un-tersuchungsausschuß nicht entschieden zu werden; die Be-weisaufnahme hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, daßdie Behörden zum damaligen Zeitpunkt von einer internatio-nal organisierten Tätergruppe ausgehen, die eine Sachaufklä-rung im Ausland erforderlich machten. Die eingesetzten Be-amten gingen vielmehr davon aus, daß sich das angebotenePlutonium bereits in Deutschland befindet und die Täter imInland operieren. Damit war eine Zuständigkeit des BKAnicht erkennbar. Im übrigen hat auch das BKA nach der fern-schriftlichen Meldung des BLKA vom 26.07.1995 (WE-Mel-dung) zur Sicherstellung der Plutoniumprobe am 25.07.1994keine Einwendungen gegen die Fallbearbeitung durch dasBLKA erhoben. Somit war zumindest nach der Meldung vom26.07.1994 für alle Beteiligten erkennbar, daß das BKA zumdamaligen Zeitpunkt keine Verfahrensübernahme anstrebteund sich – nach Überzeugung des Bayerischen Untersu-chungsausschusses – offensichtlich für nicht zuständig gehal-ten hat.

3.11 Frage 10

In welcher Weise und durch wen ist die Staatsanwalt-schaft München I als Herrin des Verfahrens tätig gewor-den?

Das vorliegende Verfahren war durch ein Zusammentreffenvon Aspekten der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehrgekennzeichnet. Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehrlag in der Kompetenz des BLKA. Dort war als Einsatzleiter,KD Sommer, für diesen Bereich federführend verantwortlich.Für den Bereich der Strafverfolgung lag die Zuständigkeitund damit die Leitungsbefugnis bei der Staatsanwaltschaft

bei dem Landgericht München I. Der Untersuchungsaus-schuß ist nach eingehender Überprüfung des Sachverhalts zurÜberzeugung gelangt, daß die Sachherrschaft auf dem Sek-tor der Strafverfolgung auch tatsächlich bei der Staatsanwalt-schaft lag.

Mit der Führung des Ermittlungsverfahrens war Staatsanwaltals Gruppenleiter Herrle beauftragt worden. Von ihm und sei-nem Abteilungsleiter, OStA Meier-Staude, wurden in Ab-sprache mit dem BLKA die erforderlichen Ermittlungs-schritte/Ermittlungshandlungen vorgenommen. Der Behör-denleiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mün-chen I, Ltd. OStA Emrich, war über bedeutsame Verfahrens-abläufe und die wesentlichen Ermittlungsschritte unterrichtet.

Die Maßnahmen während des Einsatzes vom 19. Juli bis zum10. August 1994 wurden von den Strafverfolgungs- und Ge-fahrenabwehrbehörden einvernehmlich getroffen (so derZeuge Meier-Staude, Prot. der Sitzung vom 13. Juli 1996, S.46).Ab dem 25.08.1994 wurde das Ermittlungsverfahren Staats-anwalt als Gruppenleiter Fügmann zugeteilt.

Bei seiner Vernehmung vor dem Bayerischen Untersu-chungsausschuß hat OStA Meier-Staude deutlich dargelegt,daß die Sachherrschaft für den strafverfolgenden Teil desVerfahrens straff in Händen der Staatsanwaltschaft lag. Inseiner Aussage hat er aufgezeigt, daß die Staatsanwaltschaftalle für die Strafverfolgung wesentlichen Entscheidungen ge-troffen hat. OStA Meier-Staude hat – auch bei einer Vielzahlvon kritischen Fragen – die Verantwortung für die getroffe-nen Entscheidungen übernommen (vgl. auch Protokoll der18. Sitzung vom 13.06.1994).

Belegt sind die Angaben von OStA Meier-Staude auch durchdie Aussagen des Behördenleiters (Ltd. OStA Emrich) unddurch die Aussagen der Staatsanwälte Herrle und Fügmann.

Zusätzlich bestätigt ist der Ablauf des Ermittlungsverfahrensdurch die von der Staatsanwaltschaft beantragten Beschlüssezur Telefonüberwachung und den technischen Maßnahmen.Alle entsprechenden Unterlagen sind in den vorgelegtenVerfahrensakten enthalten.

3.12 Frage 11

Warum wurde für den Einsatz des verdeckt ermittelndenPolizeibeamten Walter B. keine richterliche Zustimmungeingeholt, und wer hat diese Entscheidung getroffen bzw.die Einholung der Zustimmung unterlassen?

Zu der allgemeinen Rechtslage wird auf die Ausführungenzur Frage 7 des Komplexes II (Ziffer 2.7) verwiesen.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß dem BLKA erstmalsam 19.07.1994 bekannt wurde, daß sich eine russisch/spani-sche Tätergruppe in München aufhalte, die Plutonium zumPreis von USD 71.000/Gramm zum Kauf anbiete.Daraufhin beabsichtigte das BLKA einen Beamten des De-zernats 62 („Walter Boeden“) als Scheinaufkäufer einzuset-

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zen und beantragte mit Telefax vom 21.07.94 bei der Staats-anwaltschaft bei dem Landgericht München I die Zustim-mung zum Einsatz eines nicht offen ermittelnden Polizeibe-amten (noeP) oder – alternativ, falls die Staatsanwaltschaft zueiner anderen Rechtsauffassung käme – eine Entscheidungim Sinne des § 110 a StPO, also den Einsatz eines Verdeck-ten Ermittlers.

Vom BLKA war geplant, den Beamten unter einer veränder-ten Identität an die Täter heranzuführen und mit den Täternzum Schein Kaufverhandlungen zu führen, um das vagabun-dierende Nuklearmaterial sicherzustellen.

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I, inder Person von OStA Meier-Staude, stimmte dem Einsatz desnoeP zu.

Die Staatsanwaltschaft ging bei ihren Überlegungen davonaus, daß Ziel des Einsatzes sein sollte, Kontakt zu den Anbie-tern aufzubauen und als Ergebnis der Scheinkaufsverhand-lungen einen Zugriff auf das vagabundierende Nuklearmate-rial und ggf. auf die Täter vorzubereiten. Bei Beginn des Er-mittlungsverfahrens war beabsichtigt, den noeP zur Siche-rung von möglicherweise bereits im Inland vagabundieren-dem Nuklearmaterial als Scheinaufkäufer einzusetzen.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß nicht daran gedachtwar, einen Kontakt aufzubauen, der sich über einen längerenZeitraum erstreckte, um dadurch Informationen zu Hinter-gründen und Strukturen der Tat/der Täter zu erhalten. DieStaatsanwaltschaft ging davon aus, daß der Einsatz von„Boeden“ nicht über wenige, konkret bestimmbare Ermitt-lungshandlungen hinausgehen sollte und es auch nicht erfor-derlich werden würde, eine unbestimmte Vielzahl von Perso-nen über seine wahre Identität zu täuschen. Sinn der verän-derten Identität des noeP war nicht, längere Zeit mit und inder vorgegebenen Identität zu leben. Sie wurde lediglich vor-sorglich angelegt, um möglichen Gefahren für Leib und Le-ben des eingesetzten Beamten weitgehend entgegenzuwir-ken.

Ein Einsatz als Verdeckte Ermittler war daher auszuschlie-ßen, da „Boeden“ – obgleich unter veränderter Identität tä-tig – „nur“ als Scheinaufkäufer auftreten sollte. Hintergrund-und Strukturermittlungen durch ihn waren nicht vorgesehen.

Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft bei dem Land-gericht München I dem vom BLKA beantragten Einsatz ei-nes nicht offen ermittelnden Polizeibeamten zugestimmt undbeim Amtsgericht keinen Antrag zum Einsatz eines Verdeck-ten Ermittlers im Sinne des § 110 a StPO gestellt. Eine rich-terliche Genehmigung war deshalb neben der staatsanwalt-schaftlichen Zustimmung nicht erforderlich. Die Entschei-dung wurde durch OStA Meier-Staude im Einvernehmen mitdem Behördenleiter, Ltd. OStA Emrich getroffen.

Die Staatsanwaltschaft wurde vom BLKA bis zum Zugriffam 10.08.97 über den Fortgang des Verfahrens ständig unter-richtet. Da sich Ziel und Umstände des Tätigwerdens des Ein-satzes nicht änderten, war auch im weiteren Verlauf des Ein-satzes keine Entscheidung gemäß §§ 110a ff StPO erforder-lich.

Der Untersuchungsausschuß konnte sich bei der Beweisauf-nahme überzeugen, daß für „Boeden“ keinesfalls eine Legen-de im Sinn des § 110a StPO aufgebaut worden war. Einzel-heiten können in diesem öffentlichen Bericht wegen des be-rechtigten Interesses an der Geheimhaltung der polizeilichenLegendenbildung und der Identität des eingesetzten Beamtennicht erläutert werden.

Der Untersuchungsausschuß ist der Auffassung, daß die Ent-scheidung der Staatsanwaltschaft, den Einsatz von „Boeden“nicht als VE-Einsatz zu qualifizieren, nicht zu beanstandenist.

3.13 Frage 12

Wie viele Lage- und Einsatzbesprechungen fanden abdem 19.07.1994 wann statt, wer hat daran teilgenommen,wer wurde jeweils von den Ergebnissen der Entscheidun-gen in Kenntnis gesetzt oder während der Besprechungentelefonisch hinzugezogen?

a) Lage und Einsatzbesprechungen

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß im Zusammenhangmit dem Plutonium-Fall München eine Vielzahl von Bespre-chungen stattgefunden haben. Die Bayerische Staatsregie-rung hat dem Untersuchungsausschuß in ihrem Bericht zumFall „München“ umfassend über den Ablauf der Besprechun-gen berichtet.

Die Zeugenvernehmungen sowie die Auswertung der vorlie-genden Unterlagen (Verfahrensakten des BLKA und der Be-richt der Staatsregierung) hat hinsichtlich durchgeführterEinsatzbesprechungen folgendes ergeben:

– Besprechung am Dienstag, 19.07.1994

Der damalige Leiter des Sachgebietes 624 (Strahlen- undUmweltdelikte) BLKA, EPHK Lautenschlager wurde überdas Rauschgiftdezernat kurz über den Sachverhalt informiertund nahm telefonisch Kontakt mit Kulp vom Referat 11A desBND (Internationaler Rauschgifthandel/Geldwäsche) auf.Es wurde ein persönliches Gespräch für den gleichen Tag ver-einbart.

Beim BLKA fand am selben Tag – wie vereinbart – diese Be-sprechung statt, an der neben KHK Adami und EPHK Lau-tenschlager (BLKA) die Herren „Adrian“ und Kulp vomBND teilnahmen.

In diesem ersten Sondierungsgespräch teilten die BND-Be-amten den von der Residentur in Madrid per Fernschreibenübermittelten Sachverhalt mit. Die mögliche Vorgehenswei-se wurde erörtert.

– Besprechung am Mittwoch, 20.07.1994

Es fand eine weitere Besprechung beim BLKA statt, in derenVerlauf die BND-Vertreter weitere Details dahingehend be-kanntgaben, daß es sich bei den Tätern um eine internationa-le Tätergruppe handle. Dabei wurden die Namen „Oroz“ und

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„Fernandez“ erwähnt. Die Täter sollten sehr nahen Zugriffzum Material haben; das Material befinde sich vermutlich inDeutschland. Die Tätergruppe befinde sich in München undwäre unter einer Telefonnummer erreichbar.

An dieser Besprechung nahmen neben Angehörigen des De-zernats 62 des BLKA wiederum die Herren Kulp und „Adri-an“ vom BND teil.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, das PP Mün-chen und die Polizeidirektion Spezialeinheiten wurden am21.07.1994 per Fernschreiben über den wesentlichen Sach-verhalt informiert. Die angeforderten Observationskräftewurden gebeten an einer Einsatzbesprechung am 22.07.1994im BLKA teilzunehmen.

– Besprechung am Freitag, 22.07.1994

An der Besprechung nahm, neben den Leitern der unterstell-ten Observationseinheiten, vom BLKA und BND im wesent-lichen der bisherige Personenkreis teil.

– Besprechung am Montag, 25.07.1994

Am Montag, den 25.07.1994 fand beim BLKA eine weitereEinsatzbesprechung statt, bei der die Vorgehensweise für daserste Treffen mit der „Täterseite“ besprochen wurde. An die-ser Besprechung nahmen vom BLKA folgende Personen teil:

- KHK Adami- „Walter Boeden“- EPHK Lautenschlager- KHK’in Mattausch- KD Sommer

Vom BND waren anwesend:

– Herr Kulp – Herr „Adrian“ – Herr Merker

– Besprechungen am Dienstag, 26.07.1994

Am Dienstag, 26.07.1994 fanden zwei Besprechungen statt.An der ersten Besprechung nahmen vom BND die HerrenHochfeld, Kulp und „Adrian“, vom BLKA ein größerer Per-sonenkreis, u. a. im wesentlichen die bisherigen Bespre-chungsteilnehmer, teil. Die Besprechung diente im Zusam-menhang mit der übergebenen Probe der neu zu beurteilen-den Lage und Erörterung der weiteren Vorgehensweise.

Am selben Tag kam es zu einer weiteren Besprechung in denRäumen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mün-chen I an der neben den BLKA-Beamten „Walter Boeden“,KHK Edtbauer und KD Sommer, OStA Meier-Staude sowieStaatsanwalt als Gruppenleiter Herrle teilnahmen.

Bei dieser Besprechung wurde die durch die übergebene Pro-be vorliegende neue Lage erörtert. Einvernehmlich wurde zu-nächst festgelegt, daß eine sofortige Festnahme der Täternicht erfolgen soll.

„Walter Boeden“ erhielt die Anweisung, weiter Kontakt zuden Tätern zu halten, auf die Angebote der Täter zum Schein

einzugehen und aus diesem Grund in jedem Fall weiter Inter-esse an Plutonium, auch an einer Lieferung aus Moskau, zuzeigen. KHK Edtbauer fertigte über diese Besprechung einenVermerk (sog. Edtbauervermerk vom 26.07.1994).

Nach Eingang des vorläufigen Analyseergebnisses beimBLKA wurden das Bayerische Staatsministerium des Innernund das Bundeskriminalamt fernschriftlich vom Ergebnis dervorläufigen Probenanalyse unterrichtet.

– Besprechungen am Mittwoch, 27.07.1994

Am Mittwoch, den 27.07.1994 fanden – wie am Vortag –ebenfalls zwei Besprechungen statt. Bei der ersten Bespre-chung, an der vom BLKA im wesentlichen der bereits er-wähnte Personenkreis teilnahm, wurde mit den Angehörigendes BND (Hochfeld, Kulp und „Adrian“) im Rahmen einesInformationsaustausches der Verfahrensstand und die Vorga-ben des BLKA zum Verfahrensfortgang besprochen.

Bei der zweiten Besprechung, die in den Räumen der Staats-anwaltschaft bei dem Landgericht München stattfand, wur-den die bisherigen Erkenntnisse und der bisherige Ablauf desVerfahrens dargestellt. Einvernehmlich wurde der Verfah-rensfortgang erörtert. Dabei wurde vereinbart, die weiterenMaßnahmen in enger Abstimmung mit der Staatsanwalt-schaft bei dem Landgericht München I durch- bzw. fortzu-führen.

An dieser Besprechung nahmen OStA Meier-Staude, Staats-anwalt als Gruppenleiter Herrle, KD Sommer, „Walter Boe-den“ und „Adrian“ teil.

– Montag, 01.08.1994

In einem Fernschreiben vom 01.08.1994 wurden das StMI,das Polizeipräsidium München und die Polizeidirektion Spe-zialeinheiten Südbayern unterrichtet, daß das BLKA in die-ser Woche in München die Festnahme der Tatverdächtigenplane. Zur Unterstützung wurden erneut Spezialeinsatzkräf-te (MEK/SEK) angefordert.

– Besprechung am Dienstag, 02.08.1994

Nachdem über „Adrian“ bekannt wurde, daß am 03.08.1994mehrere Pakete in Größe eines Schuhkartons übergeben wer-den sollen, wurde ein Einsatz für den Zeitraum 03. bis05.08.1994 konzipiert. In der Besprechung am 02.08.1994– wie auch in den folgenden – wurde die vom BLKA geplan-te Vorgehensweise erörtert und abgesprochen. Als fachkun-diger Vertreter der Umweltbehörden nahm Regierungsdirek-tor Dr. Zeising vom Landesamt für Umweltschutz am02.08.1994 an der Besprechung teil. Neben den Vertreterndes Dezernats 62 des BLKA nahmen auch die für den Ein-satz (03. bis 05.08.1994) vorgesehenen Abschnittsführer teil.Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I wardurch OStA Meier-Staude vertreten.

– Besprechung am Mittwoch, 03.08.1994

Die Besprechung am 03.08.1994 befaßte sich wiederum vor-dringlich mit dem für den Zeitraum 03. – 05.08.1994 geplan-

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ten Einsatz. Der Teilnehmerkreis gegenüber dem Vortag warim wesentlichen unverändert.

– Besprechung am Freitag, 05.08.1994

Am Freitag, den 05.08.1994 fand wiederum eine Einsatzbe-sprechung statt. Der Stand des Ermittlungsverfahrens wurdevom BLKA dargestellt und erörtert. Der Teilnehmerkreis war– mit Ausnahme des Vertreters des LfU (Dr. Zeising) und derAbschnittsleiter – im wesentlichen gleich.

Am 05.08.1994 wurde das StMI vom BLKA mit Fernschrei-ben an das StMI um Unterstützung durch ein Spezialfahrzeugmit Bedienpersonal des Landes Baden-Württemberg ab08.08.1994 ersucht.

– Besprechung am Montag, 08.08.1994

Die Lageveränderung ergab, daß Torres zu einem noch nichtbekannten Zeitpunkt möglicherweise mit einem Flugzeug ausMoskau anreist und die Mitnahme von Plutonium nicht aus-geschlossen werden konnte. Bei der Besprechung wurde die-se veränderte Lage besprochen und ein möglicher Zugrifferörtert.

Der Teilnehmerkreis an der Besprechung war wiederum imwesentlichen unverändert.

– Dienstag, 09.08.1994

Am Nachmittag wurden die Einsatzmöglichkeiten am Flug-hafen München unter Einbeziehung von Angehörigen der Po-lizeidirektion Flughafen geprüft. Vom BLKA waren EKHKStoephasius und KHK Adami beteiligt und am FlughafenMünchen „Franz-Josef-Strauß“ anwesend.

– Mittwoch, 10.08.1994

Da die Möglichkeit, daß Torres am 10.08.1994 mit Nuklear-material aus Moskau zurückkehren könnte, neben anderenMöglichkeiten nicht auszuschließen war, wurden für den10.08.1994 Einsatzmaßnahmen am Flughafen unter Einbe-ziehung eigener, unterstellter und benachbarter Kräfte, pro-jektiert und durchgeführt.

Dabei waren neben den Beamten des BLKA, Kräfte der Po-lizeidirektion Spezialeinheiten, des PP Oberbayern, des LfUund des Hauptzollamts München-Flughafen eingesetzt.

Das taktische Vorgehen am Flughafen München wurde andiesem Tag nochmals mit der Staatsanwaltschaft abgespro-chen. OStA Meier-Staude war während des Einsatzes amFlughafen München zugegen.

Der Beamte des LfU, RD Dr. Zeising, nahm an der Einsatz-besprechung teil und unterrichtete Regierungsdirektor Langvom StMLU über die wesentlichen Besprechungsergebnisse.Dieser informierte Herrn Dr. Götz vom BMU unmittelbar imAnschluß über die aktuelle Lage.

– Donnerstag, 11.08.1994

Per Fernschreiben wurden das Bayerische Staatsministeriumdes Innern und das Bundeskriminalamt mittels WE-Meldungvon der Sicherstellung des Koffers und der Festnahme derdrei Täter verständigt.

Die dargestellten Abläufe sind belegt durch das vorgelegteAktenmaterial, insbesondere die in den Verfahrensakten teil-weise vorliegenden Besprechungsprotokolle (vgl. Verfah-rensakten des BLKA – Sonderband) und den zu den Bespre-chungsabläufen gehörten Zeugen. (Vgl. z. B. KD Sommer –Protokoll der 11. Sitzung am 27.02.1996, PD Nefzger – Pro-tokoll der 17. Sitzung am 07.05.1996 und Vernehmung desZeugen Kulp – Protokoll der 23. Sitzung am 10.10.1996.)

b) Wichtige Einzelaspekte

Zur Fragestellung haben sich im Laufe der Beweisaufnahmezwei spezielle Komplexe für den Untersuchungsausschuß imHinblick auf den Ablauf der Einsatzbesprechungen heraus-kristallisiert, die von besonderer Bedeutung sind. Dies istzum einen der Vorwurf, der BND hätte durch seine Teilnah-me an den Einsatzbesprechungen Einfluß auf die Fallbearbei-tung genommen und zum anderen die Prüfung der Frage, obdie zuständigen Ermittlungsbehörden bereits am 26.07.1994davon ausgehen mußten, daß das Nuklearmaterial aus Mos-kau nach Deutschland eingeführt werde.

aa) Die Teilnahme der BND-Mitarbeiter war durch die Rol-len des „Adrian“ und des „Rafa“ bedingt. Darüber hin-ausgehende Einflußnahmen des BND auf den Entschei-dungsfindungsprozeß haben nach dem Ergebnis der Be-weisaufnahme nicht stattgefunden. Die Sachherrschaftlag bei Staatsanwaltschaft und BLKA.

bb) Ein zweiter wesentlicher Punkt war der Ablauf der Ein-satzbesprechung am 26.07.94 in den Räumen derStaatsanwaltschaft. Hierzu hat KHK Edtbauer folgendenVermerk gefertigt:

„Am 26.07.94 fand bei der Staatsanwaltschaft MünchenI eine Fallbesprechung zum aktuellen Plutoniumangebotstatt,

Teilnehmer: OStA Meier-Staude,StA HerrleKOR Sommer, LKA Dez 62noeP „Walter Boeden“KOK Edtbauer, LKA SG 624

OStA Meier-Staude wurde vom Unterzeichner über denaktuellen Ermittlungsstand informiert, d. h., daß am25.07.1994 abends ein Treffen zwischen dem noeP, demInformanten, dem VP-Führer und dem Tatverdächtigenstattfand. Bei diesem Treff wurde eine Probe des avisier-ten Materials übergeben. Seitens der Tatverdächtigenwurde gesagt, daß von diesem Material noch weitere4,7 kg sich in Moskau befinden würden, die bei einemKaufinteresse seitens des Kaufinteressenten nachDeutschland geschafft würden.

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Diese Probe wurde noch am Abend des 25.07.94 im La-bor des LfU erstmals untersucht. Dabei konnte keineeindeutige Aussage über die Zusammensetzung derProbe getroffen werden. Dazu mußte die Probe im Insti-tut für Radiochemie in Garching abschließend unter-sucht werden. Dies geschah im Laufe des 26.07.94.

Mit OStA Meier-Staude wurde nun folgende Vorge-hensweise vereinbart:

Für den Fall, daß die Probe dem Angebot entspricht, sollder noeP seine Kaufabsicht deutlich machen und dasMaterial soll aus Moskau über den Tatverdächtigen be-schafft werden. Der Zugriff soll dann in Deutschland er-folgen, wenn die Ware übergeben wird.

Für den Fall daß die Ware minderwertig, d. h., nicht dembereits abgegebenen Angebot entspricht, aber noch voneiner strafbaren Qualität, soll der noeP ebenfalls die Wa-re bestellen, allerdings zu veränderten Konditionen, d. h.zu einem erheblich niedrigerem Preis.

Für den Fall daß die Ware absolut mindertwertig ist, d.h. daß die Ware keine strafbare Qualität aufweist, sollder noeP eine Verhandlungsposition einnehmen, daß erzwar an dieser Ware nicht interessiert ist, weil sie min-derwertig ist, aber die Täter wenn möglich veranlaßtwerden, nach einer Ware zu suchen, die dem bereits ab-gegebenen Angebot entspricht.

Ein Zugriff erfolgt zur Zeit in jedem Fall nicht.

Sachbearbeiter:Edtbauer, KOK“

Der Untersuchungsausschuß hat überprüft, inwieweit dieserVermerk den tatsächlichen Ablauf der Besprechung wider-gibt. Und hat deshalb alle Teilnehmer dieser Besprechung zuderen Ablauf und zu dem von KHK Edtbauer gefertigten Ver-merk eingehend angehört.

Der Verfasser des Vermerks KHK Edtbauer hat hinsichtlichseines Vermerks vom 26.07.1994 dargelegt, daß bei der Be-sprechung am 26.07.1994 festgelegt worden sei, daß durchden noeP Kaufinteresse bekundet werden sollte und sich derVermerk und die Besprechung am 26.07.1994 auf das Tref-fen mit den Tätern am 25.07.1994 sowie auf die Angaben derTäter bezogen habe. Die Täter sollten unter „Betrugs- undPlacebo-Gesichtspunkten“ veranlaßt werden das von ihnenangebotene Material (Pu 239) beizubringen. Es hätte sich jaum einen Test der Täter handeln können, falls sie lediglichminderwertiges Material geliefert hätten.

Er habe den Vermerk gefertigt, da seiner Ansicht nach beidieser Besprechung Entscheidungen getroffen worden seien,die wichtig gewesen seien und die er persönlich für sich do-kumentieren wollte. Es sei für ihn eine „Schaltstelle“ gewe-sen, bei der der noeP Vorgaben erhalten habe.

Er habe den Vermerk, der operative Details enthalten habe,deshalb auch nicht zu den Gerichtsakten gegeben. Bei der Be-sprechung mit OStA Meier-Staude, der am 26.07.1994 die

Entscheidungen getroffen habe, sei die grundsätzliche„Marschrichtung“ in dem Verfahren festgelegt und späternicht mehr diskutiert worden.

Es seien bei dieser Besprechung verschiedene Handlungsal-ternativen angesprochen und beurteilt worden bzw. abgelehntworden.

Der Zeuge hat berichtet, daß er den besprochenen Sachver-halt nach bestem Wissen aufgeschrieben habe und er zum In-halt stehe. Sein Vermerk sei aber keine vollständige Zusam-menfassung der Besprechung, man könne einen so komple-xen Sachverhalt nicht auf eineinhalb Seiten darstellen. Es seijedenfalls entschieden worden, daß die Kaufabsicht gegen-über der Verkäuferseite deutlich gemacht werden sollte. Dieshabe auch gegolten, wenn die Ware in Moskau lagern würde.Fakt wäre aber auch gewesen, daß die Probe in Deutschlandwar und das weitere „Material“ in unmittelbarem Zugriff derTäter sein sollte.

OStA Meier-Staude hat bei seiner Einvernahme am13.06.1996 zum Edtbauer-Vermerk erklärt, daß er einenVermerk über die Besprechung mit Datum vom 24.04.1995gefertigt habe, der sich anders lese als der Vermerk des KHKEdtbauer. Er habe den Vermerk von Edtbauer zu einem we-sentlich späteren Zeitpunkt bekommen und er habe als erstesgedacht, „was habe denn der da geschrieben“. Er habe auchüber das Ende des Vermerks gestaunt, in dem es heiße, daß„veranlaßt werden solle, Ware zu suchen“. Dies sei konträrzu seiner Grundhaltung in dieser Frage. Edtbauer habe denVermerk seiner Meinung nach leichtfertig geschrieben.

Des weiteren gab OStA Meier-Staude an, daß berücksichtigtwerden müsse, daß die von Edtbauer erwähnte „Marschrich-tung“ gar nicht an einem Tag festgelegt werden könne, son-dern sich so ein Einsatz von Tag zu Tag neu gestalte – durchTaten und Worte. Man könne nur so lange so vorgehen, wiedie Situation es ergebe. Es habe sich um eine dynamische Si-tuation gehandelt, daher sei das Wort „Marschrichtung“ si-cher so nicht richtig.

Man habe sich in dieser Besprechung am 26.07.1994 mit den„Nöten“ des Scheinaufkäufers befaßt und Verhaltensmaßre-geln gegeben.

Der Zeuge Herrle (zunächst Sachbearbeiter des Verfahrensbei der Staatsanwaltschaft) hat bei seiner Einvernahme aus-geführt, daß er keine konkrete Erinnerung über den Inhalt derBesprechung am 26.07.1994 habe (vgl. Protokoll der 16. Sit-zung am 07.05.1996).

Der Zeuge „Walter Boeden“ gab an, daß sich die Hinweiseauf Moskau im Vermerk des KHK Edtbauer auf die Aussa-gen der Täter bezogen hätten. Bei der Einsatzbesprechung beider Staatsanwaltschaft am 26.07.1994 seien ihm lediglichVorgaben für seine weiteren Verhandlungen mit den Täternabhängig von der Qualität der Probe gegeben worden. Dabeisei man davon ausgegangen, daß das Material in der Nähe sei.Er habe aber gegenüber den Tätern vorgeben dürfen, auch anMaterial aus Moskau interessiert zu sein. Bei der Bespre-chung sei es darum gegangen, ihm Handlungsanweisungen

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für das nächste Treffen mit den Tätern an die Hand zu geben.Der Vermerk des KHK Edtbauer sei teilweise unlogisch.

Zur dritten Variante im Edtbauer-Vermerk (sollte die Probedem Angebot nicht entsprechen, dann solle der noeP nachWare der angebotenen Qualität „suchen“) gab „Boeden“ an,daß er gehalten gewesen sei, in diesem Fall eine Probe der an-gebotenen Qualität zu fordern.

Der Einsatzleiter, KD Sommer äußerte sich bei seiner Einver-nahme am 27.02.1996 zur Besprechung am 26.07.1994 undzum „Edtbauer-Vermerk“ dahingehend, daß ihm der Ver-merk erst in der Nachbereitung des Falles im April/Mai 1995bekannt geworden sei.

Die Besprechung habe eine Bedeutung erhalten, die sie ausseiner Sicht niemals gehabt habe. Es habe sich um eine La-gebesprechung bei der Staatsanwaltschaft gehandelt, nach-dem die Probe übergeben worden sei. Der noeP sei an die Tä-tergruppe herangespielt worden, weitere Treffen waren ver-einbart, es habe besprochen werden müssen, wie es weiterge-hen sollte. Der noeP habe für seine Verhandlungen mit denTätern Sicherheit gebraucht, nachdem nun plötzlich Moskaueine Rolle spielte.

Man habe dann unter der Annahme, daß Material in Deutsch-land sei, entschieden, auf alle Fälle weiterzuverhandeln undden Fall weiterzuführen und „Boeden“ einen Verhandlungs-spielraum zu geben. Es sei für einen Scheinaufkäufer nicht le-gendengerecht, jegliche Lieferung aus Moskau gegenüberden Tätern abzulehnen. Die Besprechung sei keine Grund-satzentscheidung für die nächsten drei Wochen gewesen, weilniemand voraussehen habe können, wie sich die Lage ent-wickle. Es habe auch nach dieser Besprechung ständig wie-der Entscheidungen über das weitere Vorgehen gegeben.

Der Untersuchungsausschuß ist nach sorgfältiger Prüfung al-ler Unterlagen und Würdigung aller Aussagen zu dem Ergeb-nis gekommen, daß der kurze Vermerk des KHK Edtbauernur einen Teilbereich der Besprechung wiederspiegelt unddurch die kurze Fassung wesentliche Gesichtspunkte der Be-sprechung nicht zur Geltung kommen. So blieb im Vermerkdes KHK Edtbauer unerwähnt, daß wesentlicher Bespre-chungszweck war, den Umfang des legendengerechten Ver-haltens des noeP „Boeden“ abzustecken, und daß Hinweisevorlagen, die Staatsanwaltschaft und BLKA den Rückschlußauf bereits in Deutschland befindliches Nuklearmaterial na-helegten. Dies zeigt auch der Vermerk von OStA Meier-Stau-de vom 27. Juli 1994 über die Besprechung am selben Tag,in der die beteiligten Behörden zu der Ansicht kamen, eineerhebliche Wahrscheinlichkeit bestehe dafür, daß sich Pluto-nium bereits im Bundesgebiet befinde (vgl. Handakte derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I, Bd. 1).

3.14 Frage 13

Hatten bayerische Behörden oder deren Mitarbeiterbzw. Mitglieder der Staatsregierung Kenntnis von den indiesem Zeitraum (Frühjahr 1994 bis 10.8.1994) im Bun-deskanzleramt stattgefundenen Besprechungen, und ha-

ben Vertreter bayerischer Behörden daran teilgenom-men, und wurde das Kanzleramt über die in München ge-führten Ermittlungen informiert, und falls ja, in welcherWeise?

Durch die Zuleitung der Vernehmungsprotokolle des BonnerUntersuchungsausschusses wurden dem hiesigen Untersu-chungsausschuß Einzelheiten über beim BND auf Leitungs-ebene und im Bundeskanzleramt durchgeführte Besprechun-gen bekannt. Für den hiesigen Untersuchungsausschuß sinddiese Fakten im Hinblick auf den auf bayerische Belange be-schränkten Untersuchungsauftrag jedoch nicht zu beurteilen.Die Aufarbeitung und Bewertung dieses Bereichs fällt in dieZuständigkeit des Untersuchungsausschusses des DeutschenBundestages.

Vom Untersuchungsausschuß war die Frage zu klären, wel-che Kontakte von Bayerischen Behörden im Zeitraum Früh-jahr 1994 bis 10.08.1994 zum Bundeskanzleramt bestanden.

Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses, diesich eng auf die Fragestellung beschränkte, hat ergeben, daßweder bayerische Behörden noch deren Mitarbeiter noch Mit-glieder der Staatsregierung Kenntnis von den im o. g. Zeit-raum stattgefundenen Besprechungen im Bundeskanzleramthatten. Damit steht auch fest, daß keine Vertreter bayerischerBehörden an solchen Besprechungen teilnahmen.

Ungeachtet dessen hat die Beweisaufnahme ergeben, daßbayerische Behörden oder Mitglieder der Staatsregierung dasBundeskanzleramt nicht über die hier geführten Ermittlungeninformiert haben. Kontakte zu Bundesbehörden bestanden– wie bereits mehrfach ausgeführt – sowohl zum BKA undBMU wie auch zum BND. Wie die Auswertung der Protokol-le des Bonner Untersuchungsausschusses ergeben hat, wardas Bundeskanzleramt durch die Leitung des BND über diewesentlichen Abläufe des Ermittlungsverfahrens informiert.Der BND selbst war – wie bekannt – mit mehreren Beamtenin das Geschehen eingebunden.

Während der Einsatzphase wurde eine Verständigung desBundeskanzleramts durch bayerische Behörden zu keinemZeitpunkt erörtert.

Die Telefongespräche zwischen Staatsminister im Bundes-kanzleramt Schmidbauer und Ltd. OStA Emrich sowie OStAMeier-Staude sind bei Frage 14 (Ziff. 3.15) dargestellt.

Der oben niedergelegte Sachverhalt ist im wesentlichen be-legt durch die Aussage von Ministerialdirigent Dr. Hanningvom Bundeskanzleramt (vgl. Protokoll der 28. Sitzung am04.02.1997) und die Auswertung der Protokolle der Zeugen-vernehmungen des Bonner Untersuchungsausschusses (vgl.hier z. B. Vernehmung Oberst Gilm – Leitungsstab beimBND, Stenographisches Protokoll der 49. Sitzung des Unter-suchungsausschusses Bonn am 27.06.1996).

3.15 Frage 14

Gab es in dieser Zeit Telefongespräche zwischen demStaatsminister im Kanzleramt Schmidbauer und bayeri-schen Ermittlungsbehörden bzw. Mitgliedern der Staats-regierung, und falls ja, mit welchem Inhalt?

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Die Beweisaufnahme hierzu hat ergeben, daß es im Zeitraumvom 01.08. bis 10.08.1994 zumindest je ein Telefonat zwi-schen Staatsminister Schmidbauer und dem Ltd. OStA Em-rich sowie OStA Meier-Staude gab. In diesen Telefonatenwurde Staatsminister Schmidbauer von den beiden Angehö-rigen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Münchendarauf hingewiesen, daß öffentliche Äußerungen des Staats-ministers laufende Ermittlungen erschweren.

OStA Meier-Staude hat hinsichtlich des ersten Telefonats beiseiner Vernehmung am 13.06.1996 ausgeführt, daß er nachBeginn des Münchner Verfahrens einen Anruf von Staatsmi-nister Schmidbauer (Bundeskanzleramt) bekommen habe.Dies sei darin begründet gewesen, daß er (Meier-Staude) ausden Medien erfahren habe, daß Staatsminister Schmidbauergeäußert habe, daß Verfahren wegen illegalen Handels mitNuklearmaterial anhängig seien. Er habe sich darüber geär-gert, da dies das eigene Verfahren gefährden könne. Er habevermutlich einen BND-Mitarbeiter gebeten, darauf hinzuwir-ken, daß dies unterbleibe. Wenig später sei ein Anruf vonStaatsminister Schmidbauer eingegangen. Diesem habe er dieProblematik erläutert und Staatsminister Schmidbauer habezugesagt, weitere Äußerungen zu unterlassen. Konkret kön-ne er sich nicht mehr erinnern, wie umfänglich er in dem Te-lefongespräch das Münchner Verfahren dargestellt habe.

Ein zweites Gespräch habe er mit Staatsminister Schmidbau-er vor dem 10.08.1994 geführt. An dieses Gespräch könne ersich inhaltlich nicht mehr erinnern. Auch auf Vorhalt ander-weitiger Aussagen aus dem Bundeskanzleramt blieb OStAMeier-Staude dabei, daß dieses zweite Telefonat vor dem10.08.1994 stattgefunden habe.Ltd. OStA Emrich berichtete zur Fragestellung, daß er ver-mutlich am 01.08.1994 mit Staatsminister Schmidbauer ge-sprochen habe. Es sei um den Fall Jäkle/Tengen gegangen.

Hierüber habe er mit Staatsminister Schmidbauer, der bei ihmnach dem Telefonat mit OStA Meier-Staude angerufen habe,gesprochen und dabei mittelbar auch den Fall München an-gesprochen. Er habe darauf hingewiesen, daß seine Äußerun-gen das Verfahren gefährdeten. Ein zweiter Anruf sei nachdem 10.08., entweder am 11. oder 12.08., eher am 11.08. ein-gegangen. Staatsminister Schmidbauer habe sich erkundigt,ob Einwände bestünden, Einzelheiten des Münchner Auf-griffs zu publizieren. Er habe seine Einwände vorgebrachtund auch auf die bereits beabsichtigte Pressekonferenz hin-gewiesen. Ergebnis des Telefonats sei gewesen, daß Staats-minister Schmidbauer zugestimmt habe, nicht an die Öffent-lichkeit zu gehen.

Einen dritten Anruf habe es dann erst wieder 1995 gegeben.

Der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Schmidbauer,führte zur Fragestellung aus, daß er mit OStA Meier-Staudeam 01.08.1994, gegen Mittag, erstmals telefoniert habe. Erhabe OStA Meier-Staude angerufen, da Meier-Staude in ei-nem von ihm (Schmidbauer) gegebenen Interview Gefahrenfür sein Ermittlungsverfahren gesehen habe. Das Gesprächsei freundschaftlich verlaufen.Im Zeitraum zwischen 02.08.1994 und 10.08.1994 habe esvon ihm keine direkten Telefonate mit bayerischen Behördengegeben.

Dr. Hanning, Gruppenleiter der Organisationseinheit 62beim Bundeskanzleramt wurde ebenfalls zu den Telefonatenzwischen dem Staatsminister Schmidbauer und der Staatsan-waltschaft bei dem Landgericht München I befragt. Die be-stehenden Diskrepanzen zur Aussage von OStA Meier-Stau-de hinsichtlich der Zeitpunkte der einzelnen Telefonatekonnten auch durch seine Aussage nicht ausgeräumt werden.

Dr. Hanning berichtete u. a., daß im Büro von StaatsministerSchmidbauer zwei Rückrufersuchen der Staatsanwaltschaftbei dem Landgericht München I (OStA Meier-Staude undLtd. OStA Emrich) am 12.08.1994 festgehalten seien. Mangehe daher im Bundeskanzleramt davon aus, daß sich OStAMeier-Staude hinsichtlich seiner Angaben zum Zeitpunkt des2. Telefonats im Datum geirrt habe.

Die Beweisaufnahme hat ansonsten bestätigt, daß Angehöri-ge weiterer bayerischer Ermittlungsbehörden bzw. Mitgliederder Staatsregierung wegen des Falles keine Telefonate mitStaatsminister Schmidbauer geführt haben.

Der Zeitpunkt des zweiten Telefonats zwischen Staatsmini-ster Schmidbauer und OStA Meier-Staude konnte vom Un-tersuchungsausschuß definitiv nicht geklärt werden. Der ex-akte Zeitpunkt dieses Telefonats ist jedoch für eine Bewer-tung des Sachverhalts von keiner Relevanz, da unter den Zeu-gen Schmidbauer und Meier-Staude Einigkeit besteht, daß indem zweiten Gespräch inhaltlich nicht mehr als bereits am01.08.1994 besprochen wurde.

3.16 Frage 15

Gab es seitens bayerischer Behörden außer zu der VP„Rafa“ des BND auch offizielle Kontakte und Abspra-chen mit dem BND, und falls ja, mit wem und mit wel-chem Inhalt? Waren daran ggf. Mitglieder der Staatsre-gierung beteiligt?

Am 19.07.1994 hat der BND dem LKA mitgeteilt, daß „Ra-fa“ von einer Tätergruppierung, die Plutonium in Münchenanbiete, gedrängt werde, Käuferkontakte zu vermitteln. Bei„Rafa“ handelte es sich – wie bekannt – um eine VP desBND, die während des Verfahrens des LKA bis zum Zugriffam 10.08.1994 durch „Adrian“ vom BND geführt wurde.

Bis zum 10.08.1994 bestanden während des Einsatzes zwi-schen BLKA und BND (Kulp, „Adrian“, teilweise Hochfeldund Merker) fast tägliche Kontakte (s. oben III 12.). Am19.07.1994 kam man zwischen BND und BLKA überein, daßder BND-Mitarbeiter „Adrian“ dem BLKA als Dolmetscherzur Verfügung gestellt werden sollte, um zusammen mit„Rafa“ den nicht spanisch sprechenden noeP „Boeden“ alsScheinaufkäufer an die Tätergruppe heranzuführen. „Rafa“fungierte hier als Bindeglied zwischen Tätergruppe und derAufkäuferseite.

Im Gegensatz zu „Boeden“, der – weil nicht spanisch spre-chend – weder mit den Tätern noch mit „Rafa“ ohne Beteili-gung des als Dolmetscher auftretenden BND-Beamten„Adrian“ in Kontakt treten konnte, fanden zwischen „Rafa“und der Täterseite Treffen ohne Beteiligung des BLKA statt.So wurde „Rafa“ beispielsweise bereits am 22.07.1994 die

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Probe gezeigt und diesem auch das Lithium in Abwesenheitvon „Boeden“ überreicht.

Maßgeblich gestaltet und bestimmt wurden die Verhandlun-gen mit der Täterseite durch den noeP „Walter Boeden“. Die-ser hatte sowohl von Einsatzleiter KD Sommer als auch vonder Staatsanwaltschaft (OStA Meier-Staude) Vorgaben fürseine Vorgehensweise erhalten. Er mußte selbständig situati-onsangepaßt „flexibel“ reagieren und sich – dies steht für denUntersuchungsausschuß außer Zweifel – legendengerechtverhalten.

So ist der Untersuchungsausschuß auch zu der Ansicht ge-langt, daß sich der als Dolmetscher und VP-Führer auftreten-de BND-Beamte „Adrian“ in einer legendengerechten Rolle– hier partnerschaftlich zu „Boeden“ – darstellen mußte.

Die Gespräche „Boedens“ mit den Tätern wurden von ihmentweder mittels Übersetzung durch „Adrian“ oder durch„Rafa“ geführt. Soweit „Rafa“ Gespräche mit der Täterseiteführte, wurden ihm hierzu vom BLKA – übersetzt durch denBND-Angehörigen „Adrian“ – allgemeine Aufträge und er-mittlungstaktische Instruktionen bezüglich der Vorgehens-weise erteilt.

Dabei wurden viele für die Beurteilung des Falles relevanteInformationen durch „Adrian“ in das Verfahren eingebracht.

Die Beweisaufnahme hat in der gewichtigen Frage, ob durchden BND Einfluß auf das Ermittlungsverfahren genommenwurde, eindeutig ergeben, daß dies nicht der Fall war. Rich-tig ist, daß der BND teilweise mit bis zu drei Beamten an Ein-satzbesprechungen teilgenommen hat und „Adrian“ unmittel-bar und der BND-Beamte Kulp mittelbar am Einsatz betei-ligt waren. Die Beamten haben die vom BLKA und derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I durchge-führten Maßnahmen jedoch nicht beeinflußt oder gar gesteu-ert.

Beim Zugriff am 10.08.1994 waren vom BND drei Mitarbei-ter am Flughafen München „Franz-Josef-Strauß“ anwesend.Anwesend waren neben „Adrian“ Hochfeld und Kulp.

Die teilweise insbesondere in den Medien erhobenen Vor-würfe, daß es Absprachen zwischen dem BND und und demBLKA gegeben habe, ein „Plutoniumgeschäft zu inszenie-ren“, entbehren nach Auffassung des Untersuchungsaus-schusses jeglicher Grundlage.

Mitglieder der Staatsregierung hatten fallbezogen vor oderwährend des Einsatzes keine Kontakte mit dem BND. Staats-minister Dr. Beckstein wurde im Zusammenhang mit der Pro-bensicherstellung lediglich davon informiert, daß die Aus-gangsinformation vom BND gekommen ist.

3.17 Frage 16

Wurde von Seiten des LKA an die VP „Rafa“ Geld be-zahlt, und wenn ja, in welcher Höhe und zu welchemZweck?

Die Beweisaufnahme durch den Untersuchungsausschuß hatergeben, daß die VP „Rafa“ weder vom BLKA Münchennoch von einer anderen bayerischen Behörde finanzielle Zu-wendungen erhalten hat. Auch wurden finanzielle Zuwen-dungen (Belohnung) vom BLKA weder gegenüber demBundesnachrichtendienst (BND) noch der VP „Rafa“ selbstzugesagt.

Mit der VP „Rafa“ hat bezüglich der Frage nach Gewährungeiner Belohnung durch das BLKA überhaupt kein direkterKontakt stattgefunden. Die Frage wurde durch den BND(Kulp/„Adrian“) bei der ersten persönlichen Kontaktaufnah-me an das BLKA herangetragen.

In diesem Gespräch wurde seitens des BLKA die grundsätz-liche Bereitschaft zur Gewährung einer Belohnung an „Ra-fa“ im Fallzusammenhang „Plutoniumhandel“ erörtert. Dabeiwurde ein Betrag in Höhe von etwa 80.000.– bis 120.000.–DM diskutiert.

Belegt sind die Ausführungen durch die Aussagen der Mitar-beiter des BLKA, die an dem Gespräch teilgenommen haben(z. B. KHK Adami).

Eindrucksvoll belegt ist die Aussage, daß „Rafa“ keinerleiZuwendungen erhalten hat durch die Weigerung „Rafas“, oh-ne Zusicherung der Auszahlung der von ihm geforderten Be-lohnung nicht vor dem Bayerischen Untersuchungsausschußauszusagen (vgl. Ziff. 3.1).

Der Untersuchungsausschuß hat deshalb mit Schreiben vom18.04.1996 den Bayerischen Staatsminister des Innern umStellungnahme zur Frage der Belohnung bzw. Vergütung für„Rafa“ aufgefordert.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat hierauf mitSchreiben vom 22.05.1996 u. a. mitgeteilt, daß die Zahlungeiner Belohnung nach den bundesweit gültigen Richtlinien zuversagen ist, wenn eine VP ein gravierendes Fehlverhaltengezeigt hat. Es bestünden begründete Zweifel an der Zuver-lässigkeit der VP „Rafa“. Die Rolle, die er insbesondere imRahmen der sog. „Madrider Vorgeschichte“ gespielt hätte,sei abschließend nicht geklärt. Über die Verhandlungen inMadrid hätte er die bayerischen Behörden erst nach dem Zu-griff am 10.08.1994 informiert.

Gegen „Rafa“ sei zudem von der Staatsanwaltschaft bei demLandgericht München I am 10.08.1995 unter dem Aktenzei-chen 111 Js 4508/95 ein Ermittlungsverfahren wegen desVerdachts der falschen uneidlichen Aussage eingeleitet; zwi-schenzeitlich sei ein Strafbefehl des Amtsgerichts Münchenvom 10.04.96 in Höhe von 190 Tagessätzen zu 30 DM ergan-gen. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens we-gen einer Straftat, die im Zusammenhang mit der den „Beloh-nungsfall“ auslösenden Tätigkeit der V-Person stände, be-gründe Zweifel an deren Zuverlässigkeit.

Diese Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums desInnern wird vom Bayerischen Untersuchungsausschuß ge-teilt.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 51

3.18 Frage 17

Aus welchen Gründen wurden die später verurteilten Tä-ter bei der Übergabe der Probe am 25.7.1994 in Münchennicht verhaftet, und wer hat die entsprechende Entschei-dung getroffen?

Am Montag, den 25.07.1994 kam es nach einer ersten Kon-taktaufnahme zwischen „Boeden“, „Rafa“ und „Adrian“ ge-gen 19.30 Uhr zum ersten Treffen mit der Tätergruppe in ei-nem Straßencafé vor dem Hotel „Excelsior“. Dabei verlager-te sich das Einsatzgeschehen in das Hotelzimmer von „Rafa“.Dort wurde „Boeden“ die Plutoniumprobe unaufgefordertvon Torres ohne Geldforderung gegen 21.30 Uhr übergeben.

Die Probe wurde noch am selben Tag dem LfU übergeben,wobei eine kurzfristige detaillierte Analyse nicht möglichwar. Das Institut für Radiochemie in Garching wurde daheram 26.07.1994 mit der weiteren Untersuchung der übergebe-nen Probe beauftragt.

Erst im Laufe des 26.07.1994, am späten Nachmittag, wurdedurch Herrn Dr. Lierse vom Institut für Radiochemie der TUMünchen definitiv telefonisch mitgeteilt, daß die Probe tat-sächlich Plutonium enthielt. Von einem Verstoß gegen dasKWKG war nach Vorliegen des vorläufigen Analyseergeb-nisses auszugehen.

OStA Meier-Staude und KD Sommer haben sodann einver-nehmlich noch am 26.07.1994 entschieden, die Täter nichtfestzunehmen, weil sie zu diesem Zeitpunkt davon ausgegan-gen sind, daß sich möglicherweise noch weiteres Plutoniumin Deutschland befinde.

Vorrangig war aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehrbeabsichtigt, den Lagerort des in Deutschland vermutetenPlutoniums zu lokalisieren, um eine kontrollierte Sicherstel-lung durch die Sicherheitsbehörden zu ermöglichen.

Dies wäre bei der Festnahme der Täter nur unter günstigenUmständen möglich gewesen, da wertvolle Ermittlungsansät-ze aus verdeckt kumulativ fortgeführten Maßnahmen (Obser-vationen, Telefonüberwachung, VP-Einsatz, noeP-Einsatz)entfallen wären. Es mußte damit gerechnet werden, daß Ver-nehmungen der Täter ergebnislos oder weitgehend ergebnis-los verlaufen wären.

Eine Festnahme nach der Probenübergabe – auch nach Vor-liegen des vorläufigen Analyseergebnisses – wäre aus Grün-den der Gefahrenabwehr ein taktischer Mißgriff gewesen.Die Fortsetzung der ineinander verzahnten verdeckten Maß-nahmen war zur Zielerfüllung (Gefahrenabwehr durch Loka-lisierung des Plutoniums) uneingeschränkt zweckmäßigerund geeigneter als eine Festnahme der Tatverdächtigen. Die-ser Vorgehensweise war daher zwingend der Vorzug einzu-räumen.

OStA Meier-Staude und KD Sommer haben den dargestell-ten Sachverhalt bei ihren Vernehmungen bestätigt und auchdargestellt, daß diese Entscheidung am 26.07.1994 einver-nehmlich getroffen wurde.

3.19 Frage 18

Wurden Mitglieder der Staatsregierung darüber infor-miert, daß die Täter trotz der Übergabe einer Probe am25.7.1994 in München nicht verhaftet worden sind, undfalls ja, wurde diese Vorgehensweise gebilligt?

Das Bayerische Staatsministerium des Innern wurde vomBayerischen Landeskriminalamt mit Fernschreiben am26.07.1994 (WE-Meldung) um 17.11 Uhr davon unterrichtet,daß bezüglich des bereits mit Fernschreiben vom 21.07.1994mitgeteilten Ermittlungsverfahrens von den Tätern am25.07.1994 eine Probe radioaktiven Materials übergebenwurde. Diese WE-Meldung des BLKA wurde fernschriftlichauch dem BKA zugeleitet. Das Fernschreiben wurde vom La-gezentrum des StMI an das StMLU gesteuert.

Von der im Fernschreiben dargestellten Probensicherstellungwurde Staatsminister Dr. Günther Beckstein durch den Lei-ter der Polizeiabteilung, Ministerialdirigent Lenhard persön-lich verständigt. Bei diesem Gespräch informierte Herr Len-hard Staatsminister Dr. Beckstein dahingehend, daß die Aus-gangsinformation vom BND gekommen sei und daß die Er-mittlungen durch das BLKA unter Einbindung aller zustän-digen Stellen in alle Richtungen geführt würden.

Über operative Details informierte Lenhard StaatsministerDr. Beckstein nicht.

Die Fortführung der Ermittlungen durch das BLKA ohne so-fortige Festnahme der Täter wurde von Staatsminister Dr.Günther Beckstein gebilligt (vgl. Protokoll der Zeugenver-nehmung Lenhard, 25. Sitzung vom 11.07.1996).

Weitere Mitglieder der Staatsregierung wurden nicht infor-miert.

3.20 Frage 19

War das Bundeskanzleramt in diese Entscheidung einge-bunden bzw. hat es auf die Entscheidung Einfluß genom-men?

Wie auch unter Frage 17 (Ziff. 3.18) ausgeführt wurde dieseEntscheidung ausschließlich von bayerischen Behörden inPerson von OStA Meier-Staude im Einvernehmen mit KDSommer vom Bayerischen Landeskriminalamt am26.07.1994 getroffen.

Das Bundeskanzleramt war in die Entscheidungsfindungnicht eingebunden.

Bayerische Behörden hatten wie unter Frage 13 (Ziff. 3.14)ausgeführt – mit Ausnahme der Telefonate von Staatsmini-ster im Bundeskanzleramt Schmidbauer mit OStA Meier-Staude – keine Kontakte zum Bundeskanzleramt.

Die gesamte Beweisaufnahme hat keinerlei Hinweise auf ei-ne irgendwie geartete Einflußnahme des Bundeskanzleram-tes, insbesondere des Staatsministers im BundeskanzleramtSchmidbauer auf diese Entscheidung und den Verlauf des Er-

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mittlungsverfahrens ergeben (siehe auch Frage 13 und 14 –Ziff. 3.14/3.15).

3.21 Frage 20

Welche Behörden bzw. Personen wurden darüber infor-miert, daß bereits am 26.07.1994 erstmals mit denSchmugglern über die Möglichkeit eines Transports vonPlutonium mit einem Flugzeug von Moskau nach Mün-chen gesprochen wurde? Wer ist darüber informiertworden, daß der später verurteilte T. am 7. August mitMoskau telefonierte und anschließend einem LKA-Beam-ten mitteilte, daß er am nächsten Tag nach Moskau flie-gen und am 10. oder 11. August mit 500 g Plutonium zu-rückkommen werde?

a) Vorbemerkung

Bei der Bewertung des Sachverhalts ist zu berücksichtigen,daß die am 25.07. bzw. 26.07.1994 geführten Gepräche mitden Tätern bzw. das Telefonat von Torres am 07.08.1994 nurkleine Teilbereiche des gesamten sehr umfangreichen Ver-fahrens darstellen. Stets muß bei Beurteilung des Sachver-halts die „Gesamtschau“ der Ermittlungen berücksichtigtwerden. So lagen schon kurz nach Beginn des Verfahrens ei-ne Reihe von Anhaltspunkten vor, die darauf hindeuteten, daßsich zumindest die Teilmenge von 400 bzw. 494 g Plutoniumin Deutschland befand. Im einzelnen waren dies folgende Ge-sichtspunkte:

– Nach der vom BND mitgeteilten Ausgangsinformation wardavon auszugehen, daß sich eine Teilmenge von 400 g Plu-tonium bereits in Deutschland befinden sollte.

– Die Täter hatten die Plutoniumprobe ohne jegliche vorhe-rige Verhandlungen nach München verbracht und am25.07.1994 an „Boeden“ übergeben.

– Torres fuhr am 23./24.07.1994 mit dem Zug unkontrol-liert nach „Brandenburg“ und kam unkontrolliert zurück.Nach den damals vorliegenden Erkenntnissen wollte ersich angeblich mit Interessenten für Plutonium treffen.

– Laut Fernschreiben des BKA vom 27.07.1994 lagen Hin-weise auf eine Lagerung von 1 kg Plutonium in Berlinvor. Diese Information korrespondierte mit der Reise vonTorres nach „Brandenburg“. Es erschien daher nahe-liegend zu vermuten, daß Torres zum „Lagerplatz“ desPlutoniums reiste.

– Torres erklärte am 25.07.1994 beim Gespräch im Stra-ßencafé vor dem Hotel „Excelsior“, daß er 494 g (Pluto-nium) sofort zur Verfügung habe.

– Torres flog am 27.07.1994 über Berlin nach Moskau.Auch diese Information korrespondierte mit den Hinwei-sen aus dem BKA-Fernschreiben vom 27.07.1994 und derunkontrollierten Fahrt von Torres nach „Brandenburg“.

– Der BND hat später auch berichtet, daß das „Material“ ineinem Münchner Friedhof deponiert sei.

– Es gab verschiedenste und sehr unterschiedliche Trans-portvarianten für das Plutonium (Schuhkarton, Kleinflug-zeug, PKW/LKW – vgl. hierzu Ziff. 3.25).

– Es erschien unwahrscheinlich, daß die Täter in der Lagewaren die Sicherheitskontrollen am Moskauer Flughafenzu umgehen.

b) Gespräche am 25.07.1994 und 26.07.1994

Am 25.07.1994, gegen 14.30 Uhr kam es zu einem erstenKontakt von „Boeden“ mit „Rafa“ und „Adrian“ im Stachus-Untergeschoß in München. Es wurde ein Treffen mit der Tä-tergruppe (Torres und Oroz) für 19.30 Uhr vereinbart.

Um 19.30 Uhr fand dieses Treffen vereinbarungsgemäß imStraßencafé vor dem Hotel „Excelsior“ statt. Torres erklärte,daß er sofort 494 g Plutonium zur Verfügung hätte. Dabeihandele es sich um waffenfähiges Plutonium bester Qualität.Neben diesen 494 g bot Torres weitere 4 kg Plutonium 239an. Er erläuterte Qualität und Zusammensetzung und übergabdazu einen handgeschriebenen Zettel mit der Isotopenzusam-mensetzung. Von den 4 kg könne er 200 g bereits am27.07.1994 liefern, da er am 26.07.1994 abreisen und am fol-genden Tag zurückkommen wolle.

Nach dem Treffen wurde dem Scheinaufkäufer des BLKA„Boeden“ durch Torres unaufgefordert eine Plutoniumprobeim Hotelzimmer des „Rafa“ übergeben. Dabei kam es vonseiten der Täter zu keiner Geldforderung. Torres erklärte imHotelzimmer, daß er die angebotenen 4 kg Plutonium in Ta-gesabständen aus Moskau wie folgt liefern könne:

– 200 g am 27.07.1994– 1 kg am 01.08.1994– 1 kg am 02.08.1994– 1 kg am 03.08.1994– 800 g am 05.08.1994

In einer gemeinsamen Besprechung am 26.07.1994 zwi-schen Staatsanwaltschaft und BLKA wurde die weitere Vor-gehensweise erörtert und dabei auch die Möglichkeit einerFestnahme diskutiert.

Unter dem Gesichtspunkt, daß sich das Plutonium bereits inDeutschland befinden solle, haben letztendlich OStA Meier-Staude und KD Sommer einvernehmlich entschieden, von ei-ner Festnahme der Täter zunächst abzusehen und durch wei-tere verzahnt angewandte verdeckte Maßnahmen weitereVerfahrenserkenntnisse zu erlangen.

Vorrangiges Ziel der polizeilichen Maßnahmen war es, vorallem vordringlich zur Gefahrenabwehr, das möglicherweiseschon im Inland lagernde Nuklearmaterial durch diese Maß-nahmen zu lokalisieren/sicherzustellen und zugleich weiterezur Überführung der Täter notwendige Beweismittel zu er-langen.

Bei einer sofortigen Festnahme der Täter wäre dies nur ein-geschränkt möglich gewesen, da wertvolle Ermittlungsansät-ze entfallen wären. Bei Festnahmen muß damit gerechnetwerden, daß Vernehmungen der Täter ergebnislos bzw. weit-gehend ergebnislos verlaufen.

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Weitere Kontakte mit der Tätergruppe waren deshalb unum-gänglich notwendig. Aus diesem Grund wurde „Boeden“ be-auftragt, zum Schein auf die Angebote der Täter einzugehenund daher zunächst in jedem Fall weiter Interesse an Plutoni-um und auch an einer Lieferung aus Moskau zu zeigen.Die Möglichkeit eines Transports von Plutonium aus Moskauwurde in der WE-Meldung des LKA vom 26.07.1994, dieauch dem StMI zugeleitet wurde, nicht erwähnt.

Der am 28.07.1994 dem StMI auf Anforderung mit Telefaxzugeleitete Auszug des sogenannten Ablaufkalenders „Boe-dens“ enthält an verschiedenen Stellen Hinweise darauf, daßdas Material aus Moskau geliefert werden soll. Zugleich wer-den verschiedene Transportvarianten genannt. Auf Seite 3dieses Berichts ist zusammenfassend aufgeführt, welche Ge-sichtspunkte dafür sprechen, daß sich zumindest ein Teil derWare bereits im Inland (Deutschland) befindet (vgl. Akte desStMI „Plutonium-Einsatz München“ – „Boeden“-Ablaufka-lender).

Von diesem Auszug aus dem Ablaufkalender „Boedens“ ha-ben beim StMI PD Dr. Schmidbauer, MDirig Lenhard, KDWeiß und MR Haumer inhaltlich Kenntnis genommen.

Der dargestellte Sachverhalt ergibt sich im Ablauf aus denvorgelegten Verfahrensakten des BLKA sowie aus den Aus-sagen der Beamten des Bayerischen Staatsministeriums desInnern.

Der Verlauf der Gespräche am 25.07.1994 vor und währendder Probenübergabe wurde auf Tonträger aufgezeichnet undspäter inhaltlich protokolliert.

So fand gegen 19.15 Uhr (25.07.1994) das erste Gespräch desnicht offen ermittelnden Polizeibeamten des BLKA „Boe-den“ in Begleitung des BND-Mitarbeiters „Adrian“, mit derV-Person des BND „Rafa“ und den Tätern im Straßencafédes Hotels „Excelsior“ statt. Dieses Treffen wurde mittelstechnischer Aufzeichnung auf Tonträger aufgenommen.Hierfür lag eine vorläufige Anordnung der Staatsanwaltschaftbei dem Landgericht München I zur technischen Aufzeich-nung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes gem. § 100 cStPO vor. Torres erklärte – wie die vorgelegten Unterlagenbelegen –, er hätte 494 g Plutonium bester Qualität zur Ver-fügung und er habe weitere 2 kg in einer Fabrik und weitere2 kg in einer anderen Fabrik, die den Stoff herstelle.

Das entsprechende Protokoll der Aufzeichnung befindet sichin der Ermittlungsakte des LKA Band 5, Blatt 109/5 und110/5.

Gegen 19.30 Uhr verlagerte sich das Treffen in das Hotelzim-mer der V-Person „Rafa“. Dort wurde – wie bereits darge-stellt – von den Tätern die Plutoniumprobe übergeben unddas Gespräch über das Plutoniumangebot fortgesetzt; die Tä-ter boten eine Lieferung der 4 kg Plutonium in verschiedenenTeilmengen in Tagesabständen aus Moskau an.

Zum Schutz der eingesetzten Kräfte wurden die weiteren Ge-spräche gemäß Art. 34 Abs. 3 PAG (Personenschutzsender)aufgezeichnet.

Der Untersuchungsausschuß hat sich intensiv mit dem genau-en Ablauf des Gesprächs befaßt. Richtig ist, daß Torres imVerlauf des Gesprächs erklärte, daß sich in Moskau 494 g(Plutonium) befänden.

Bei der Bewertung dieser Äußerung von Torres sind, um zueiner zutreffenden Einschätzung zu gelangen, verschiedeneGesichtspunkte zu berücksichtigen:

– Das Gespräch im Hotelzimmer stellt sich im Zusammen-hang mit dem kurz zuvor im Straßencafé vor dem Hotel„Excelsior“ geführten Gespräch als widersprüchlich dar.Die Äußerung von Torres im Straßencafé („von dieserQualität hätte er 494 Gramm zur Verfügung“) darf bei derBetrachtung des im Hotelzimmer folgenden Gesprächsnicht unberücksichtigt bleiben.

– Nach den vorliegenden Unterlagen hat der als Dolmet-scher fungierende BND-Beamte „Adrian“ nicht alle Äu-ßerungen der Täter bzw. von Torres exakt und vollstän-dig übersetzt, dies gilt auch für die Äußerung hinsichtlichder in dieser Gesprächspassage erwähnten Situierung von494 Gramm Plutonium in Moskau.

– Die Übersetzung der Abhörprotokolle gestaltete sich auf-grund der Menge der vorliegenden Tonträger (TÜ undtechnische Maßnahmen) sowie der teilweise schlechtenund von Nebengeräuschen überlagerten Aufnahmen alsäußerst problematisch. So mußten fast alle Tonträgerdurch die Dolmetscherinnen mehrfach abgehört werden.Die zunächst erstellten Protokolle wurden erst im Laufeder Zeit verbessert und ergänzt.

Es steht daher fest, daß die soweit möglich optimierten Pro-tokolle der Aufzeichnungen erst später Sachbearbeitung undEinsatzleitung zur Verfügung standen und die Einsatzleitungzunächst zur Beurteilung des Sachverhalts auf die mündli-chen Berichte der eingesetzten Beamten angewiesen war. Da-bei wurde die Beurteilung des Sachverhalts zusätzlich er-schwert, da sich die Lage ständig durch neue, aktuelle Infor-mationen änderte und daher eine umfassende Aufarbeitung„alter Mitteilungen“ nicht möglich war.

Daher darf der Sachverhalt nicht aus heutiger Sicht, bei mo-natelanger Überprüfung und Durchsicht aller relevanten undzum Teil erst später erstellten Unterlagen beurteilt werden.Der Sachverhalt muß im Licht der damaligen Situation gese-hen und bewertet werden.

– Zusätzlich ist zu beachten, daß auch Erkenntnisse berück-sichtigt werden mußten, die darauf hindeuteten, daß dieTäter befürchteten, daß die Aufkäuferseite ihnen das Ma-terial „abjagen“ würde und daher für das BLKA denkbarwar, daß die Täter eine „falsche Fährte“ zur Frage des La-gerorts des Nuklearmaterials „auslegten“. Vor diesemHintergrund kann der Untersuchungsausschuß nicht be-anstanden, daß die ermittelnden Behörden den Aussagendes Torres, er könne in Tagesabständen Plutonium ausMoskau liefern, nicht geglaubt haben, insbesondere auchweil ein erhebliches Entdeckungsrisiko für die Täter beieinem – wie behauptet – fünfmaligen Transport aus Mos-kau nach Auffassung des Untersuchungsausschusses aufder Hand lag.

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– Ferner ist auch zu berücksichtigen, daß die Angehörigendes BLKA und somit auch „Walter Boeden“ von der Ur-sprungsinformation, Plutonium befinde sich schon im In-land, ausgegangen sind.

Nur bei einseitiger und isolierter Betrachtung dieser einenGesprächspassage entsteht der Eindruck – wenn alle anderenvorhandenen Gesichtspunkte unberücksichtigt bleiben –, daßdie Ware (Plutonium) in Moskau deponiert war.

Problematisiert wurde auch die Äußerung „Walter Boe-dens“: „200 Gramm sind mir zu wenig“, die beim Gesprächwährend der Probenübergabe im Hotelzimmer gefallen ist.Hier ist zu berücksichtigen, daß es „Walter Boedens“ Aufga-be war, das Angebot auszuloten, zu verifizieren und festzu-stellen, was „hinter“ dem Angebot steckt. „Boeden“ war ausTätersicht ein kriminelles Gegenüber, das in der Legende ei-nes potentiellen Käufers auftrat.

Ein anderes Verhalten wäre, ohne seine Glaubwürdigkeit inFrage zu stellen, nicht möglich gewesen.

Diese Äußerung „Walter Boedens“ ist daher im Gesamtzu-sammenhang des legendengerechten Verhaltens zu sehen undzu bewerten und darf nicht als Bestellung der Gesamtmengefehlinterpretiert werden.

„Boeden“ hat bei seinen Vernehmungen auf die Frage, wieseine Äußerungen bei den Gesprächen mit den Tätern zu wer-ten seien, geantwortet, daß die Täter ja von sich aus 4 kg an-geboten hätten, die in Teillieferungen aus Moskau kommensollten. Ein Vertrauenskauf wie bei Rauschgiftgeschäften seiim Nuklearhandel nicht möglich. Es habe somit eine dringen-de Notwendigkeit bestanden, an die angekündigte Gesamt-menge zu kommen und nicht Teilmengen zu akzeptieren, dieeine Bezahlung erfordert hätten. Darüber hinaus habe die Le-gende diese Äußerung erfordert, es sei während der Verhand-lungen angedeutet worden, daß im Hintergrund eine Regie-rung stehe, die mit 200 g nicht zufrieden sein konnte (vgl.Protokoll der 14. Sitzung vom 26.03.1996).

Der Untersuchungsausschuß sieht bei Bewertung aller Um-stände im Zusammenhang mit dem gesamten Verfahren kei-nen Anlaß, das Verhalten von „Boeden“ und anderer betei-ligter Beamter im Rahmen der Gespräche am 25.07.1994 zubeanstanden.

c) Telefongespräche am 07.08.1994

Am 07.08.1994 telefonierte Torres um 17.02 Uhr bzw. 20.42Uhr von München nach Moskau mit einem gewissen „Gena“.Bei diesen beiden Telefonaten kündigte er an, am nächstenTag nach Moskau zu fliegen und zu einem noch nicht bekann-ten Zeitpunkt nach München zurückzukehren.

Des weiteren äußerte er wörtlich: „Ich nehme dann 1 kg mitund fliege zurück. Mit mir soll ein Mann fliegen, er kriegt hierdas Geld und fliegt zurück.“ Dies bestätigte er auch bei einemam gleichen Tag stattfindenden Treffen mit Oroz, „Rafa“,„Adrian“ und „Boeden“.

In der Telefonüberwachung vom 07.08.1994 wurde jedochauch die Variante des Transports mit einem Lkw einer „Spe-dition“ nach Hamburg und der Abholung durch Oroz be-kannt.

Die dargestellten Gespräche von Torres sind in den Ermitt-lungsakten des BLKA, Band 5, Blatt 68/5 ff. und Blatt 72/5dokumentiert.

Die Informationen, die „Boeden“ am 07.08.1994 bei denTreffen mit den Tätern erhielt und niederschrieb, sind späte-stens am nächsten Tag dem Sachbearbeiter KHK Edtbauerund dem Einsatzleiter KD Sommer zur Kenntnis gelangt.

Die vom Hotelzimmer des Hotels „Altano“ aus geführten Te-lefonate wurden durch vom BLKA beauftragte Dolmetsche-rinnen zeitnah ausgewertet. Wann die einzelnen ausgewerte-ten Gespräche von Torres mit Moskau vom 07.08.1994 zurVerfügung standen, konnte vom Untersuchungsausschußnicht festgestellt werden, da keine Aufzeichnungen darübergefertigt wurden. Eine derartige Fertigung von Aufzeichnun-gen war auch nicht notwendig. Der wesentliche Inhalt derTelefongespräche war bei der Einsatzbesprechung am10.08.1994 bekannt.

Da aufgrund verschiedener Aspekte (vgl. Frage 24 – Ziff.3.25) in Frage stand, ob Torres bei seiner Rückkehr Plutoni-um einführen würde, wurde das StMI nicht unterrichtet.

Das BLKA war gezwungen über die Verständigung desStMI bei einer unklaren, sehr schwer zu bewertenden Lage zuentscheiden. Da viele Umstände für einen Betrug durch Tor-res sprachen und Torres bereits am 06.08.1994 entgegen sei-ner Zusicherung ohne Plutonium aus Moskau zurückgekehrtwar, hat KD Sommer entschieden, von dieser Verständigungabzusehen.

Aufgrund ähnlicher Überlegungen ist eine Unterrichtungvon Staatsminister Leeb durch das zuständige Fachreferat sei-nes Hauses unterblieben, zumal auch hier die Möglichkeit ei-nes Betruges gesehen wurde. MR Dr. Huber war am 8. Au-gust 1994 von OStA Meier-Staude fernmündlich unterrichtetworden, daß aufgrund von Abhörprotokollen davon auszuge-hen sei, einer der Täter werde nach Moskau reisen, um Plu-tonium zu holen. Ob dies tatsächlich geschehen werde, sei je-doch noch ungewiß. Nach wie vor sei nicht auszuschließen,daß sich Plutonium bereits in Deutschland befinde.Die Unterrichtung von Staatsminister Dr. Goppel und Staats-sekretärin Schweder am Nachmittag des 10. August 1994stand ausschließlich im Zusammenhang mit der Ankunft desrussischen Ministers Sidorenko.

Die vom Untersuchungsausschuß einvernommenen Zeugendes BLKA und der drei Fachressorts haben nachvollziehbardargestellt, warum eine umfassende Unterrichtung der ver-antwortlichen Fachminister nicht erfolgt ist.

Aufgrund der übereinstimmenden Ausführungen der drei po-litisch verantwortlichen Ressortminister steht fest, daß diesezwischenzeitlich ihre Häuser angewiesen haben, sie zukünf-tig unverzüglich und umfassend über vergleichbare Fällebzw. den illegalen Umgang mit radioaktiven Stoffen zu un-terrichten.

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3.22 Frage 21

Haben Mitglieder der Staatsregierung von einer mögli-cherweise bevorstehenden Einfuhr von Plutonium bzw.Lithium durch den später verurteilten T. Kenntnis er-langt, ggf. welche Mitglieder der Staatsregierung und ggf.wann?

Die Beweisaufnahme zu diesem Fragenkomplex hat ergeben,daß Staatsminister Dr. Thomas Goppel und StaatssekretärinChristl Schweder im Laufe des Nachmittags des 10.08.1994über ihre Büros von einer evtl. bevorstehenden „Einfuhr“ vonPlutonium unterrichtet wurden.

Weitere Mitglieder der Staatsregierung, insbesondere Staats-minister Dr. Beckstein und Staatsminister Leeb, hatten vondem bevorstehenden Einsatz, insbesondere von einer nichtausschließbaren Plutonium-Einfuhr, keine Kenntnis.

Dies ist belegt anhand der Aussagen der Staatsminister Dr.Beckstein, Leeb, Dr. Goppel und der Staatssekretärin a. D.Schweder, sowie durch die Zeugeneinvernahmen der in denjeweiligen Ressorts tätigen nachgeordneten Beamten. So hatfür das Justizressort z. B. MR Dr. Huber in seiner Zeugenaus-sage am 09.07.1996 berichtet, daß Staatsminister Leeb überden Einsatz am 10.08.1994 nicht informiert wurde (vgl. Pro-tokoll der 22. Sitzung vom 09.07.1996).

Für das Innenressort hat Herr Ministerialdirigent Lenhardausgeführt, daß das Bayerische Staatsministerium des Innernüber den geplanten und dann tatsächlich durchgeführten Ein-satz vom BLKA nicht unterrichtet worden war (vgl. Protokollder 25. Sitzung vom 07.11.1996).

Dies lag – nach Einschätzung des Untersuchungsausschusses– darin begründet, daß die Lageeinschätzung des BLKAdurch das facettenreiche und indifferente Täterverhalten so-wie die ständig wechselnden, teilweise gegensätzlichen Infor-mationen gekennzeichnet war, so daß die erst kurz vor demZugriff erkennbare, mögliche Einfuhr von Plutonium als we-nig wahrscheinlich angesehen wurde.

Eine auf die Zukunft ausgerichtete Lagebeurteilung undMaßnahmenkonzeption war bei dem „verschleierndem“ Tä-terverhalten sehr schwierig, da ständig wechselnde, partiellgegensätzliche Informationen eine gleichfalls ständig wech-selnde Lageeinschätzung erfordern.

Im gegenständlichen Verfahren kam erschwerend hinzu, daßeine teilweise kaum mögliche Differenzierung zwischen ver-mutlich echter und untergeschobener Information erforder-lich war und in die Lagebeurteilung einfließen mußte.

Da aber diese Fallkonstellation neben anderen Möglichkeitennicht auszuschließen war, mußte sie als Variante aufgegrif-fen und aufbereitet werden. Hierzu wurden daher kurz vordem Zugriff die dargestellten Einsatzmaßnahmen projektiertund dann auch durchgeführt.

Der Untersuchungsausschuß ist zu dem Ergebnis gekommen,daß sich aus rückblickender Sicht kurz vor dem Zugriffszeit-

punkt die Information, Plutonium werde möglicherweise ausMoskau importiert, verdichtet hat.

Mit Übersetzung der Telefonüberwachungsbänder am Mor-gen des 10.08.1994 hatten sich die Hinweise auf eine mögli-che Einfuhr des Materials verdichtet, wobei in der Telefon-überwachung selbst am 09. und 10.08.1994 noch verschlüs-selte Hinweise auf möglicherweise in Deutschland situiertesNuklearmaterial zu finden sind.

Bei sorgfältiger Bewertung sämtlicher Umstände muß jedochdie oftmals aufgestellte Behauptung einer sicher vorherseh-baren Einfuhr von Plutonium als nicht zutreffend zurückge-wiesen werden.

3.23 Frage 22

Haben die Ermittlungsbehörden den Tätern zugesichert,daß es beim Zoll in München keine Schwierigkeiten gebenwerde?

Die Beweisaufnahme hat hierzu ergeben, daß der eingesetz-te nicht offen ermittelnde Beamte (noeP) des BLKA, „Wal-ter Boeden“, den Tätern erklärt hat, daß es beim deutschenZoll keine Probleme geben würde, da er Leute beim Zoll ken-nen würde, wobei Details der Umgehung der Zollkontrollemit den Tätern nicht besprochen wurden.

Die Frage der Umgehung möglicher Zollkontrollen war be-reits beim Treffen am 07.08.1994 um 20.00 Uhr im Straßen-café vor dem Hotel Excelsior von Täterseite aufgeworfenworden.

Die allgemeine Aussage von „Boeden“, daß es mit dem Zollkeine Probleme gebe, genügte den Tätern.

Bei einer Lage-/Einsatzbesprechung vor dem Zugriff am10.08.1994 wurde besprochen, den Tätern anzubieten, daß ei-ne angebliche Freundin von „Boeden“ Torres bei seinerRückkehr im Bereich der Gepäckausgabe/Paßkontrolle amFlughafen in Empfang nehmen und ohne Kontrolle durch denZoll begleiten sollte.

Dieses Angebot wurde durch „Adrian“, der an dieser Bespre-chung teilgenommen hatte, über „Rafa“ an Oroz weitergelei-tet. Oroz hat dies dann in einem Telefongespräch am10.08.1994 um 05.29 Uhr an Torres weitergegeben.

Dazu kam es jedoch nicht, da „Boeden“ selbst mit Oroz und„Adrian“ Torres am Flughafen bei der Gepäckausgabe erwar-tete.

Der dargestellte Sachverhalt ist belegt durch die Einvernah-me des Zeugen „Walter Boeden“ (vgl. Protokoll der 14. Sit-zung vom 26.03.1996) und die Aussagen von Oroz, Bengo-echea und Torres.

Das von Oroz am 10.08.1994 geführte Telefongespräch wur-de in der Ermittlungsakte des BLKA Band 5, Blatt 95 und 96dokumentiert.

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Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrem Bericht an denUntersuchungsausschuß bestätigt, daß „Boeden“ gegenüberden Tätern erklärt habe, daß es beim deutschen Zoll keineProbleme geben würde, da er Leute beim Zoll kennen würde.Zugleich hat die Staatsregierung mitgeteilt, daß das BLKAmit den Tätern nur über „Boeden“ bzw. über Mitarbeiter desBND in Verbindung getreten ist, wobei „Boeden“ aus Sichtder Täter nicht Mitarbeiter der Polizei, sondern ein kriminel-ler Interessent für waffenfähiges Material und somit quasiKomplize war.

Die Frage einer möglichen Umgehung der Zollkontrolle inMünchen sei insgesamt kein wesentlicher Aspekt in den Ge-sprächen von „Boeden“ mit den Tätern gewesen. Die Täterhätten während der gesamten Verhandlungsdauer zum Aus-druck gebracht, daß sie ihrerseits keine Zollprobleme hätten.

Unter Bezug auf die Legende von „Boeden“ sei es eineschlüssige und legendengerechte Aussage gewesen, auch inDeutschland Verbindungen zu Zoll und Sicherheitsbehördenvorzugeben.

Der dargestellten Auffassung der Staatsregierung schließtsich der Untersuchungsausschuß an.

Aufgrund seiner „Rolle“ konnte sich „Boeden“ kurzen Äuße-rungen zur Thematik „Zollkontrolle“ nicht entziehen. Diekurzen Äußerungen „Boedens“ zur Zollfrage sind im Ge-samtzusammenhang des legendengerechten Verhaltens zu se-hen und zu bewerten. Sie waren nicht dazu geeignet, die Tä-ter in besonderer Weise zu animieren.

Bei Bewertung des Sachverhalts ist zusätzlich zu berücksich-tigen, daß die Täter bereits die Plutoniumprobe und eine Do-se Lithium nach Deutschland gebracht hatten, ohne sichdurch Grenz- oder Zollkontrollen beirren zu lassen.Nach Ansicht des Untersuchungsausschusses ist zum Verhal-ten des nicht offen ermittelnden Beamten „Boeden“ und desBLKA daher zu diesem Punkt keine Kritik veranlaßt.

3.24 Frage 23

Was haben die bayerischen Ermittlungsbehörden unter-nommen, um eventuell in München sitzende potentielleKaufinteressenten für das Plutonium zu ermitteln?

Neben den im Rahmen der Gefahrenabwehr vordringlichenangewandten Maßnahmen zu Lokalisierung und Sicherstel-lung des Nuklearmaterials (Plutonium) durch das BLKAwurde auch der Bereich Strafverfolgung bei allen Einsatz-maßnahmen umfassend berücksichtigt. Dabei war selbstver-ständlich Ziel aller Maßnahmen auf dem Gebiet der Strafver-folgung neben der beweiskräftigen Dokumentation des Ver-haltens der aufgetretenen und verurteilten Anbieter auch et-waige weitere Kaufinteressenten zu ermitteln und zu überfüh-ren.

Die Auswertung aller vorhandenen Beweismittel, insbeson-dere der Telefonüberwachung und der technischen Maßnah-men ergab – dies hat die Beweisaufnahme des Untersu-

chungsausschusses bestätigt – keine konkretisierbaren Er-kenntnisse über weitere Kaufinteressenten in München.

Auch die zeitweise durchgeführte Observation der Täter er-gab keinerlei Anhaltspunkte für Kontakte der Täter zu even-tuellen Kaufinteressenten. Die Ermittlungen haben jedoch er-geben, daß eine in Hamburg ansässige Spedition als Zwi-schenlager diesbezüglich in Betracht kam.

Anzumerken ist hier allerdings, daß Torres vor seiner Fahrtnach „Brandenburg“ (vermutlich Magdeburg) geäußert hat,er würde sich dort mit potentiellen Kaufinteressenten treffen.Es gelang jedoch nicht, Torres bei dieser Reise zu observie-ren.

Weitere Ermittlungen wurden vom BLKA auch nach demZugriff im Hinblick auf potentielle Kaufinteressenten ge-führt, erbrachten jedoch keine Erkenntnisse auf möglicheKäufer/Kaufinteressenten für das von den Tätern angebotenePlutonium in Deutschland bzw. München.

Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses hat dieaufgezeigten Fakten bestätigt. So sind in den vorgelegten um-fangreichen Ermittlungsakten keine brauchbaren Ermitt-lungsansätze zur Ermittlung von Kaufinteressenten in Mün-chen erkennbar. Der Untersuchungsausschuß ist bei Prüfungder Akten zu der Auffassung gelangt, daß alle Maßnahmen– im Verhältnis zu ihrer Bedeutung und Relevanz – sorgfäl-tig ausgeführt und alle Erkenntnisse ausgewertet wurden.

3.25 Frage 24

Wann hatten sich die polizeilichen Erkenntnisse soweitverdichtet, daß mit einem Transport des Plutoniums in ei-ner Linienmaschine aus Moskau zu rechnen war? Gab eszu diesem Zeitpunkt noch Möglichkeiten, den Transportzu stoppen? Wer hat ggf. hierbei die Entscheidung getrof-fen?

a) Verdichtung der Erkenntnislage

Die Beweisaufnahme zu dieser Frage hat ergeben, daß sichkurz vor dem Zugriff die Erkenntnislage eines möglichenTransports insoweit verdichtet hat, als eine entsprechendeBeförderung von Plutonium aus Moskau neben anderen Va-rianten in Erwägung gezogen werden mußte.

Hierzu ist vom Untersuchungsausschuß, beginnend mit dem07.08.94, der nachfolgende Sachverhalt festgestellt worden:

– Nach einem ersten Treff am Sonntag, 07.08.94, 18.00 Uhrvor dem Hotel „Excelsior“ kam es dort um 20.00 Uhr zueinem erneuten Treff zwischen „Boeden“, Torres, Oroz,„Rafa“ und „Adrian“. Torres erklärte dabei, morgen (al-so am 08.08.94) nach Moskau zu fliegen, um 500 GrammPlutonium zu holen. Er werde auch am 08.08.94 durch„Rafa“ 200 Gramm Lithium übergeben lassen.

– Aus der Telefonüberwachung durch das BLKA wurde be-kannt, daß ein Transport durch eine Spedition nach Ham-

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burg erfolgen sollte. Gleichzeitig wurde bekannt, daß Tor-res in Moskau anrief und dort eine Telefonnummer ausHamburg erhielt, wobei Oroz dann die „Ware“ aus Ham-burg abholen sollte.

– Des weiteren wurde bekannt, daß sich Torres in Moskauüber die Liefermöglichkeit von drei „Dosen“ und einer„Schachtel“ nach München informierte.

– Am Montag, den 08.08.94 flog Torres gegen 08.00 Uhrvon München nach Moskau. Gegen 09.00 Uhr übergab„Rafa“ im Hotel „Excelsior“ eine Plastiktüte, in der sichangeblich 200 Gramm Lithium befanden.

– Die an diesem Tag durchgeführte Telefonüberwachungergab keine Erkenntnisse von erheblicher Bedeutung.

– Für die Gespräche zwischen dem 09.08.94 und 10.08.94zwischen der VP „Rafa“, „Boeden“ und dem BND-Mit-arbeiter „Adrian“ liegen unterschiedliche Angaben vor.

„Boeden“ gab in seiner Vernehmung an, daß „Rafa“ ihnam Abend des 09.08.94 davon verständigt habe, daß Tor-res mit 500 g Plutonium am 10.08.94, gegen 17.00 Uhr,mit der Lufthansa-Maschine aus Moskau kommen werde.Dies wurde von „Adrian“ vor Gericht bestritten. Nach sei-ner Erinnerung habe er eine diesbezügliche Mitteilungvon „Rafa“ am 10.08.94, 05.30 Uhr erhalten und sie tele-fonisch dem BLKA weitergegeben. Den Namen des Ge-sprächspartners beim BLKA konnte er nicht benennen.

Diese Differenzen in den Aussagen konnten auch vomhiesigen Untersuchungsausschuß nicht aufgeklärt wer-den.

– Am 10.08.94 wurden in der Zeit von 08.00 Uhr – 09.00Uhr beim BLKA die in der vorherigen Nacht aufgelaufe-nen Tonbänder aus den Telefonüberwachungsmaßnah-men übersetzt und ausgewertet. Es wurde festgestellt, daßeine unbekannte Person am 09.08.94, 22.35 Uhr Orozmitteilte, daß Torres morgen (10.08.94) nach Münchenzurückfliegen und Material mitbringen werde. Am10.08.94, um 05.29 Uhr, teilte Torres dem Oroz mit, daß„die Dinge gut gelaufen seien“ und bestätigte seine Rei-se nach München.

Da sich die Möglichkeit verdichtete, daß Torres am 10.08.94mit Plutonium nach München kommen könnte, wurden dievorsorglich geplanten Einsatzmaßnahmen am FlughafenMünchen durchgeführt. Da zu diesem Zeitpunkt nach wie vornicht klar war, ob Torres Plutonium mitführt, wurde die Ein-satzkonzeption zweigleisig (Zugriff bei Detektion von Nukle-armaterial/Fortführung der verdeckten Maßnahmen im ande-ren Fall) vollzogen.

Kurz nach 12.00 Uhr wurde der Einsatzleitung bestätigt, daßTorres für den Lufthansaflug LH 3369 (Abflug Moskau:14.20 Uhr nach deutscher Zeit, Ankunft 17.30 Uhr in Mün-chen) gebucht hatte. Torres teilte zudem um 13.18 Uhr Oroztelefonisch mit, daß er jetzt ins Flugzeug steigen werde. Ge-gen 15.00 Uhr, nachdem die Maschine gestartet war, wurdemitgeteilt, daß Torres in der Passagierliste vermerkt ist.

Der dargestellte Sachverhalt und Ablauf ist belegt durch dievorgelegten Ermittlungsakten, insbesondere die Protokolleder Telefonüberwachung sowie durch die Aussagen der ein-gesetzten Beamten, hier insbesondere beispielhaft durch dieAussagen des Einsatzleiters KD Sommer (vgl. Protokoll der11. Sitzung vom 27.02.1996).

b) Unsicherheit der Lagebeurteilung

Der Untersuchungsausschuß ist der Auffassung, daß bei derBeurteilung der Entscheidung über das weitere VorgehenBLKA und Staatsanwaltschaft auch die Gesamtsituation zuberücksichtigen hatten.

Der Untersuchungsausschuß ist nach Überprüfung aller vor-gelegten Akten und der Vernehmung von 61 Zeugen zum Un-tersuchungskomplex III (Fall München) hierzu der Überzeu-gung, daß die Lageeinschätzung des BLKA und der Staats-anwaltschaft bei dem Landgericht München I in dem Verfah-ren durch das unklare Täterverhalten und die ständig wech-selnden, zum Teil gegensätzlichen Informationen äußerst er-schwert wurde, so daß die erst kurz vor dem Zugriff erkenn-bare mögliche Einfuhr von Plutonium von den Ermittlungs-behörden offensichtlich als wenig wahrscheinlich beurteiltwurde.

Der Untersuchungsausschuß ist in der Gesamtbewertungdieses zentralen Fragenkomplexes zu der Meinung gelangt,daß aus punktuell aus den Akten herausgegriffenen Einzel-fakten keine isolierten Rückschlüsse gezogen werden könnenund daher aufgrund von Einzelfakten keine Beurteilung ab-gegeben werden darf.

Der Untersuchungsausschuß hat wegen der zentralen Bedeu-tung dieser Frage den gesamten Aktenbestand im Hinblickauf diese Fragestellung akribisch gesichtet, ausgewertet undzu dieser Kernfrage alle damit befaßten Zeugen gehört.

Zugleich wurde bei der Bewertung aller Fakten beachtet, daßstets die Gesamtsituation und der Informationsstand der be-teiligten Kräfte (zum jeweiligen Zeitpunkt) sowie das bereitsangesprochene Täterverhalten zu berücksichtigen ist.

Aus rückblickender Sicht hat sich zweifelsohne kurz vor demZugriffszeitpunkt die Information, Plutonium werde mögli-cherweise aus Moskau importiert, verdichtet. Bei genauerund sorgfältiger Bewertung sämtlicher Umstände muß aberdie immer wieder aufgestellte Behauptung einer sicher vor-hersehbaren Einfuhr von Plutonium als nicht zutreffend zu-rückgewiesen werden.

Verschiedene Punkte aus dem Verfahren indizierten eineVielzahl möglicher anderer Varianten:

– Aufgrund der vom BND übermittelten Ausgangsinforma-tionen wurde das Ermittlungsverfahren am 19./20.07.94unter der Prämisse eingeleitet, daß eine russisch/spani-sche Tätergruppe in München 400 g Plutonium zum Preisvon USD 71.000/Gramm anbietet und der vermutlicheLagerort des Materials Deutschland sei.

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– Am 23./24.07.94 fuhr Torres nach „Brandenburg“, umsich – gemäß Angaben von „Rafa“ – mit Kaufinteressen-ten für das Material (Plutonium) zu treffen. Wie bereitsbei Frage 23 (Ziff. 3.24) dargestellt, scheiterte die vorge-sehene Observation.

– Am 25.07.94 fand ein Treffen von „Boeden“ mit der Tä-tergruppe statt. Dabei behauptete Torres, daß er sofort494 g Plutonium zur Verfügung habe.

– Torres händigte „Boeden“ im Anschluß an das Treffen ei-ne Plutoniumprobe ohne Geldforderung aus. Die Täterhatten sich bereits seit dem 11.07.94 in München aufge-halten. Es war nicht bekannt, auf welchem Weg das Plu-tonium nach Deutschland verbracht worden war.

– Am 26.07.94 boten die Täter zusätzlich unaufgefordert2,5 kg Lithium-6-deuterid an.

– Am 27.07.94 teilte das BKA mit Fernschreiben mit, daßnach Erkenntnissen aus einem beim BKA geführten Er-mittlungsverfahren gegen eine deutsch-spanische Täter-gruppe 1 kg Plutonium bereits in Berlin lagern soll.

– Am 27.07.94 flog Torres über Berlin nach Moskau.

– In den folgenden Tagen kündigten die Täter an, daß 4 kgPlutonium und 400 g Lithium-6-deuterid am 03. oder04.08.94 in München ankommen sollen. Dabei wurde aufTäterseite auch die Möglichkeit eines Transports mit ei-nem Kleinflugzeug aus Österreich angesprochen und einFahrzeug gefordert. Hinsichtlich des Fahrzeugs wurdevon einer Fahrstrecke von bis zu 250 km rund um Mün-chen gesprochen.

– Am 04.08.94 ergaben Erkenntnisse aus der Telefonüber-wachung, daß Torres am 07.08.94 mit 400 g Lithium-6-deuterid in München eintreffen sollte; das Plutoniumsollte am 08./09.08.94 in München ankommen. Hierbeiwar von seiten der Täter vom Transport des Materials miteinem russischen (Militär-)Flugzeug zu einem Flugplatzin Ostdeutschland die Rede. Von dort sollte das Materialauf einen Tieflader oder Militär-LKW umgeladen werdenund in die Nähe Bayerns gebracht werden. Dort sollte dieAbholung mit dem Pkw erfolgen.

– Entgegen den Ankündigungen kehrte Torres bereits amAbend des 06.08.94 ohne Nuklearmaterial nach Münchenzurück. Beim Treffen am 07.08.94 erklärte er, er werdeam 08.08.94 nach Moskau fliegen, um 500 g Plutoniumzu holen. Dies bestätigten Erkenntnisse aus der Telefon-überwachung. Aus der Telefonüberwachung wurde zu-gleich bekannt, daß von seiten der Täter eine Transport-möglichkeit mit dem Lkw einer Hamburger Spedition inErwägung gezogen werde.

– Am 08.08.94 flog Torres erneut nach Moskau. Die VP„Rafa“ übergab „Boeden“ in Abwesenheit von Torres ei-ne Plastiktüte, in der sich eine runde Dose mit angeblich200 g Lithium-6-deuterid befand. Wie dieses Materialnach Deutschland gelangt ist, konnte nicht geklärt wer-den.

– Der BND hat später auch mitgeteilt, daß das Nuklearma-terial auf einem Münchner Friedhof läge.

– Mit Übersetzung der Telefonüberwachungsbänder amMorgen des 10.08.94 hatten sich zwar die Hinweise aufeine mögliche Einfuhr des Materials verdichtet, doch sindin der Telefonüberwachung selbst am 09. und 10.08.1994noch verschlüsselte Hinweise auf möglicherweise inDeutschland situiertes Nuklearmaterial zu finden (vgl.Verfahrensband des BLKA Nr. 5, Blatt 94/5 ff).

Der Einsatzablauf belegt, daß während der gesamten Einsatz-phase letztlich offen war, ob nicht bereits aus dem Bereich derGUS stammendes (Teil-)Material in Deutschland gelagertoder auf unbekannten Wegen und Transportmitteln unter-wegs war.

c) Einschaltung russischer Behörden

Letztendlich hatten sich erst am Morgen des 10.08.94 die Er-kenntnisse soweit verdichtet, daß Torres möglicherweise dasPlutonium mit einem Flugzeug am selben Tag von Moskaukommend nach München verbringen könnte.

Der Untersuchungsausschuß ist zu der Auffassung gelangt,daß zu diesem Zeitpunkt (10.08.94, vormittags) der möglicheTransport nur bei Einschaltung russischer Behörden hätte un-terbunden werden können.

Zu russischen Behörden bestand 1994 kein für eine derart dif-fizile Zusammenarbeit in einem derart komplexen undschwierigen Verfahren notwendiges Vertrauensverhältnis.Auch konnte letztendlich nicht ausgeschlossen werden, daßVertreter russischer Sicherheitsbehörden auf Täterseite in dasVerfahren involviert waren. Dies hatten die Täter mehrfachangedeutet.

Die offizielle Verständigung russischer Behörden hätte daherzu weitreichenden Konsequenzen geführt, insbesondere hät-te es die Gefahr mit sich gebracht, daß die in München ver-bliebenen Täter vom polizeilichen Tätigwerden erfahren hät-ten. Neben den hieraus nicht auszuschließenden persönlichenGefährdungen für die verdeckt eingesetzten Personen „Boe-den“, „Rafa“ und „Adrian“ war auch zu befürchten, daß be-reits in Deutschland vermutetes Material weiter in den Hän-den der Täter oder anderer noch nicht bekannter Mittäter ver-blieben wäre bzw. einem Zugriff der Behörden entzogen wor-den wäre.

Auch die Zeugeneinvernahmen haben gezeigt, daß verschie-dene Punkte gegen eine Verständigung russischer Sicher-heitsbehörden sprachen. So wurde mehrfach die generell pro-blematische Zusammenarbeit mit russischen Sicherheitsbe-hörden (Gefahr von Korruption, allgemeine Hinweise aufVerbindungen zwischen Angehörigen von Sicherheitsbehör-den der Staaten der ehemaligen GUS mit kriminellen Grup-pierungen) angesprochen. Verschiedene Zeugen haben dar-auf hingewiesen, daß die Täter in den „Geschäftsverhandlun-gen“ auf ihre engen Beziehungen zu russischen Sicherheits-kreisen und Geheimdienstkreisen hingewiesen haben; u.a.sollte ein General des KGB eintreffen, der die Gesamtsteue-

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rung des Vorhabens leiten sollte. (Siehe hierzu z.B. AussageKD Sommer, Protokoll der 11. Sitzung vom 27.02.1996.)Außerdem hatte Torres angegeben, in den Diensten desukrainischen Geheimdienstes zu stehen bzw. mit diesem engzusammenzuarbeiten.

Um zu einer sachgerechten Einschätzung dieser Frage zukommen, hat der Untersuchungsausschuß auch den damali-gen Verbindungsbeamten des BKA in Moskau KHK Bielingzur Frage der Zusammenarbeit mit russischen Behörden ge-hört.

Bieling hat bei seiner Vernehmung am 04.02.1997 (Protokollder 28. Sitzung) zunächst allgemein dargelegt, daß seinerÜberzeugung nach eine Zusammenarbeit mit russischen Si-cherheitsbehörden möglich gewesen wäre.

Diese Aussage, die er in gleicher Weise vor dem Untersu-chungsausschuß des Deutschen Bundestages gemacht hatte,relativierte er dann dahingehend in Bonn, daß eine Informa-tion an die „Russen“ bei der vermuteten Einbindung russi-scher Geheimdienstkreise auch vom BKA nicht erfolgt wäre.

Vor dem Bayerischen Untersuchungsausschuß schilderte eru. a., daß es auch erhebliche Unterschiede zwischen dem FSB(Russischer Inlandsgeheimdienst) und den Polizeibehörden,die dem Innenministerium unterstellt seien gebe und daß esim FSB Ermittlungseinheiten gebe. Die Zuständigkeit bzw.Abgrenzung des FSB zur Polizei sei genau festgelegt, in Ruß-land halte sich jedoch niemand daran.

Die ohne konkreten Fallbezug dargestellten AusführungenBielings – auch vor dem UA Bonn – hinsichtlich der – ausseiner Sicht – sehr gut möglichen Zusammenarbeit mit russi-schen Behörden vermochten den Bayerischen Untersu-chungsausschuß nicht zu überzeugen.

Der hiesige Untersuchungsausschuß hat bei Prüfung allerFakten festgestellt, daß Bieling keinerlei Detailkenntnis überden Münchner Fall hatte. Bieling selbst hat eingeräumt, daßer seine Erkenntnisse zum Fall nur den Medien entnommenhabe. Er sei dienstlich mit der Angelegenheit weder in der„heißen Phase“ noch in der Nachbereitungsphase damit be-faßt gewesen.

Des weiteren ist anzumerken, daß sich Bieling im Zeitraumvon 02.08.94 – 02.09.94 in Urlaub befand und deshalb wäh-rend des bedeutsamen Ablaufs der „heißen“ Phase als An-sprechpartner gar nicht zur Verfügung gestanden wäre.

d) Gefährdungseinschätzung

Es stellt sich im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Er-mittlungsbehörden die Frage, ob die durch einen möglichenTransport von Plutonium in einem Flugzeug eintretenden Ge-fahren für Unbeteiligte zwingend eine Verhinderung des Flu-ges erfordert hätten.

Dr. Zeising vom LfU hat bei der Einsatzbesprechung am10.08.94 eine Gefährdungseinschätzung bzgl. der externenStrahlenexposition von Flugpassagieren bei sachgemäßerVerpackung des Materials abgegeben. Diese Gefährdungs-

einschätzung wurde in die Überlegungen des BLKA und derStaatsanwaltschaft einbezogen. Danach war – auch nachÜberzeugung des Untersuchungsausschusses – eine Gefähr-dung der Passagiere und des Personals nicht zu besorgen (vgl.auch noch zu Fragen III-25, IV-2a und b).

e) Beurteilung

Der Untersuchungsausschuß ist nach Beurteilung der Ge-samtsituation der Auffassung, daß die Vorgehensweise derbayerischen Behörden auch nach der Verdichtung der Er-kenntnislage nicht zu beanstanden ist.

3.26 Frage 25

Welche Überlegungen wurden ggf. in die Abwägung ein-gestellt, und welche gaben letztlich den Ausschlag, dieMöglichkeit der Plutoniumverbringung nach München inKauf zu nehmen?

Der Untersuchungsausschuß hat sich bei der Beweisaufnah-me auch mit dieser Frage umfassend auseinandergesetzt. ZurBeurteilung und Einschätzung des Sachverhalts war es zu-nächst erforderlich zu überprüfen, welche Einsatzkonzeptionfür Fälle des illegalen Angebots von Nuklearmaterial vor-liegt.

Das Staatsministerium des Innern hat am 15.07.1994 als ver-bindliche Richtlinie für die Bayerische Polizei „Regelung fürdie polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Zu-sammenhang mit dem illegalen Umgang mit radioaktivenStoffen“ in Kraft gesetzt.

Folgende unter Ziffer 5. Grundsätze/Maßnahmen niederge-legte Vorgaben waren bei Beurteilung des Sachverhalts vonBedeutung:

„Polizeiliche Maßnahmen dürfen grundsätzlich nicht dazuführen, daß im Ausland befindliches radioaktives Materialnach Deutschland gebracht wird. Bereits in Deutschland be-findliche radioaktive Stoffe sollten am jeweiligen Ort verblei-ben. Ein durch polizeiliche Täterbeeinflussung bedingterTransport ist, soweit keine zwingenden gefahrenabwehren-den oder ermittlungstaktischen Erwägungen entgegenstehen,zu vermeiden.“ (Ziff. 5.3.1 Abs. 2 der Richtlinien)

„Materialverlagerungen und Standortveränderungen von ra-dioaktiven Stoffen sind zu vermeiden. Eine Sicherstellungsollte, soweit keine zwingenden polizeitaktischen Überlegun-gen entgegenstehen, am Ort der Lagerung angestrebt wer-den.“ (Ziff. 5.4.1 Sicherstellung – Abs. 1 der Richtlinien)

Die polizeilichen Richtlinien sowie die darauf basierendeEinsatzkonzeption sieht daher bei einem illegalen Angebotvon Nuklearmaterial grundsätzlich vor, eine Sicherstellungam Lagerort (auch im Ausland) vorzunehmen, um Gefähr-dungen, die durch den Transport von Nuklearmaterial entste-hen könnten, auszuschließen bzw. weitestgehend zu minimie-ren.

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Von entscheidender Bedeutung in diesem Zusammenhang istaber, inwieweit der Lagerort des Materials ermittelt bzw. lo-kalisiert werden kann.

Im vorliegenden Fall wurden zur Informationsgewinnunginsbesondere über den Lagerort des Nuklearmaterials eineReihe von verdeckt kumulativ angewandten Maßnahmen ge-troffen und ineinander verzahnt.

Herauszuheben ist dabei der Einsatz des Scheinaufkäufers,„Walter Boeden“. Dieser hat den Kontakt zu den Tätern auf-genommen, gehalten und war angewiesen, durch Verkaufs-verhandlungen das Plutonium zu lokalisieren und auch diestrafprozessuelle Überführung der Täter zu ermöglichen.

Wie die Vernehmung der sachleitenden Beamten im Bereichdes BLKA und der Staatsanwaltschaft bei dem LandgerichtMünchen I ergeben hat, war die Strategie des Einsatzes imHinblick auf die o. a. Fragestellung von folgenden Überle-gungen geprägt:

– Frage einer möglichen/nicht möglichen Zusammenarbeitmit russischen Behörden

– „Unsicherheit“ der Lage

– Ständige Unklarheit über Situierung des Nuklearmateri-als, wobei in Deutschland vagabundierendes Materialnicht auszuschließen war

– Gefährdung beim Transport

– Gefahrenlage beim Abbruch der Scheinkaufsverhandlun-gen

KD Sommer hat neben einer Vielzahl anderer Zeugen in sei-ner Zeugenaussage am 27.02.1996 dargestellt, warum dieEinbindung russischer Sicherheitsbehörden, die zu Beginnund während des Einsatzverlaufs geprüft wurde, ausschied.(Vgl. auch Frage 24 – Ziff. 3.25.)

Da die zuständigen Sicherheitsbehörden (BLKA und Staats-anwaltschaft) während des gesamten Einsatzablaufes nichtausschließen konnten, daß sich bereits Nuklearmaterial inDeutschland befindet, war die Lagebeurteilung stets von die-sem Unsicherheitsfaktor geprägt. Wie bereits unter Frage 21und Frage 24 dargestellt, ist der Untersuchungsausschuß beiBeurteilung des Sachverhalts zu dem Ergebnis gekommen,daß die Behauptung einer sicher vorhersehbaren Einfuhr vonPlutonium ausdrücklich zurückgewiesen werden muß.

Die Gefährdungsmöglichkeiten, die sich durch Transportund Umgang mit Plutonium in der jeweiligen Einsatzphaseergeben könnten, wurden mit Herrn Dr. Zeising vom Landes-amt für Umweltschutz in Einzelgesprächen und in den Lage-/Einsatzbesprechungen am 02.08.1994, 03.08.1994 und10.08.1994 ausführlich diskutiert. Hierbei wurden verschie-dene Vorgehensweisen, die Gefahrensituation und ggf. mög-liche Alternativlösungen diskutiert (vgl. Vernehmung Dr.Zeising).

Hinsichtlich eines möglichen Transports mit der Linienma-schine am 10.08.1994 hat Herr Dr. Zeising die externe Strah-lenexposition von Flugpassagieren bei sachgemäßer Verpak-kung des Plutoniums dargestellt.Die Einvernahmen der an den Besprechungen beteiligten Be-amten des BLKA und von Herrn Dr. Zeising vom Landesamtfür Umweltschutz haben den dargestellten Sachverhalt bestä-tigt (vgl. Protokoll der 21. Sitzung vom 04.07.1996).

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrem Bericht zum Un-tersuchungskomplex III auf einen weiteren Gesichtspunkt indiesem Zusammenhang aufmerksam gemacht und folgendesmitgeteilt:

„In die Überlegungen wurde auch ein Abbruch jeglicher Ver-handlungen mit den Tätern einbezogen. Dies hätte jedoch zurFolge gehabt, daß die Gefahr bestand, daß die Täter weiter-hin unkontrolliert im Besitz von Nuklearmaterial sind. EineEinfuhr des Materials außerhalb jeder Kontrolle durch die Si-cherheitsbehörden hätte durch einen Abbruch der Verhand-lungen nicht vermieden werden können. Die Täter hatten inMünchen nach Auskunft des BND nach Abnehmern für Plu-tonium gesucht. Die am 25.07.1994 sichergestellte Probe warohne Einwirken bayerischer Behörden bereits nach Deutsch-land verbracht worden. Es stand zu besorgen, daß die Täternach einem Abbruch der Verhandlungen weiter nach anderenAbnehmern suchen würden. Somit verbot sich ein Abbruchder Scheinkaufverhandlungen.“

Der in dem Bericht der Staatsregierung dargestellte Punktund die aus den Zeugenvernehmungen erkennbaren Gründewaren für den Untersuchungsausschuß plausibel nachvoll-ziehbar. Zusammenfassend haben nach Auffassung des Un-tersuchungsausschusses folgende Gründe dafür vorgelegen,letztendlich eine (nicht ausschließbare) Plutoniumverbrin-gung nach München in Kauf zu nehmen:– Gefahr des unkontrollierten Vagabundierens von Plutoni-

um im Fall des Abbruchs der Scheinkaufverhandlungen

– Nicht mögliche Zusammenarbeit mit russischen Sicher-heitsbehörden

– Nicht auszuschließende Möglichkeit, daß sich Plutoniumim Inland befindet

3.27 Frage 26

Wer war ggf. an der für die Entscheidung erforderlichenGüterabwägung beteiligt? Aus welchen Gründen wurdedie Einfuhr von Plutonium in Kauf genommen, obwohl esin der einschlägigen Richtlinie heißt, daß polizeilicheMaßnahmen grundsätzlich nicht dazu führen dürfen,daß im Ausland befindliches radioaktives Material nachDeutschland gebracht wird?

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß an der Güterabwägung(und letztendlichen Entscheidung) die das Verfahren leiten-den Beamten des BLKA und der Staatsanwaltschaft Mün-chen I beteiligt waren. Die Entscheidung trafen nach Güter-

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abwägung dann einvernehmlich und verantwortlich OStAMeier-Staude von der Staatsanwaltschaft bei dem Landge-richt München I und KD Sommer vom BLKA.Die Ausführungen von Herrn Dr. Zeising vom LfU, der alsFachberater hinzugezogen worden war, wurden in die Güter-abwägung und Entscheidung einbezogen.

Die bereits unter Frage 26 (Ziff. 3.27) erwähnten Regelungendes StMI für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafver-folgung im Zusammenhang mit dem illegalen Umgang mitradioaktiven Stoffen vom 15.07.1994 mit Ergänzungen vom27.01.1995 bestimmen u.a., daß „polizeiliche Maßnahmengrundsätzlich nicht dazu führen dürfen, daß im Ausland be-findliches radioaktives Material nach Deutschland gebrachtwird.“

Die Regelungen enthalten aufgrund der gewählten Formulie-rung kein absolutes Verbringungsverbot. Es kann daher nachstrenger Abwägung der Gefahrenlage eine Verbringung ausdem Ausland dann in Kauf genommen werden, wenn sonstder entstehende Kontrollverlust über das vagabundierendeMaterial im Inland zu einer ungleich höheren Gefahrenlageführen würde.

Die Beweisaufnahme hat bestätigt, daß im Fall München einderartiger Ausnahmefall vorlag. Eine Zusammenarbeit mitrussischen Behörden war nicht opportun und in der für denFall notwendigen Form nicht möglich (vgl. auch Frage 24Ziff. 3.25).

Bei anderer Vorgehensweise wäre ein Kontrollverlust überdie Täter und das bereits in den Händen der Täter befindlicheMaterial die Folge gewesen bzw. zu befürchten gewesen. DieRisiken eines völlig unvorhersehbaren Transportweges, dereinen polizeilichen Zugriff nicht mehr zuläßt, waren daherweit höher einzustufen als die Gefahren bei Weiterführungder Ermittlungen.Der Untersuchungsausschuß ist der Überzeugung, daß vonbayerischen Behörden nicht gegen die bestehenden Regelun-gen verstoßen wurde.

3.28 Frage 27

Weswegen wurden russische Sicherheitsbehörden nichtdarüber informiert, daß sich polizeiliche Erkenntnisseverdichtet hatten, daß Material aus Moskau nach Bayernverbracht werden soll, und in die Gefahrenabwehr einge-bunden?

Die Frage einer Einbindung russischer Sicherheitsbehördenwurde während des gesamten Einsatzverlaufs immer wiederdiskutiert.

Folgende Gründe sprachen während des Einsatzes gegen ei-ne Einbindung russischer Sicherheitsbehörden:

– Generell problematische Zusammenarbeit mit russischenSicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt

– Möglicher Kontrollverlust über bereits im Inland vermu-tetes Nuklearmaterial

– Wiederholte Hinweise der Täter auf ihre guten Beziehun-gen zu russischen Sicherheitskreisen hin (Möglichkeit zurUmgehung von Kontrollen)

– Zusammenarbeit im operativen Bereich (ein verdeckterEinsatz setzt wegen des hohen Gefährdungsgrads der ein-gesetzten Kräfte insbesondere für den eingesetzten noePein besonderes Vertrauensverhältnis im Bereich der Zu-sammenarbeit voraus).

– Nach vorliegenden Erkenntnissen konnten Verbindungenzwischen kriminellen Gruppierungen in den Staaten derehemaligen Sowjetunion und Angehörigen der Sicher-heitsbehörden nicht ausgeschlossen werden. DieseEinschätzung wurde durch entsprechende Äußerungender Täter bekräftigt.

– Das Nuklearmaterial (Plutonium) sollte nach einer derVarianten durch Offiziere russischer/ukrainischer Ge-heimdienste nach München gebracht werden, wobei dieTäter bei Erörterung der Liefermodalitäten die Anreisevon zwei russischen Offizieren und von zwei Chemikernankündigten.

– Torres hatte vorgegeben in Diensten des ukrainischen Ge-heimdienstes zu stehen.

– Die Täter hatten erklärt, daß ein General des KGB die Ge-samtsteuerung des Vorgangs überwachen sollte.

Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Entscheidung, dierussischen Behörden nicht einzubinden war, daß im vorlie-genden Fall mehrere verdeckt agierende Personen (derScheinkäufer „Boeden“, die VP des BND „Rafa“ und der VP-Führer des BND „Adrian“) eingesetzt waren. Bei den von denTätern behaupteten guten Verbindungen zu Sicherheitsorga-nen war daher eine erhebliche Gefährdung für diese Personenzu befürchten. Wie dargestellt, war schon ohne denkbare Zu-sammenarbeit der Täter mit Sicherheitsorganen eine Einbin-dung russischer Behörden problematisch, im vorliegendenFall verbot sie sich aus den dargestellten Gründen völlig.

Ergänzend muß angeführt werden, daß derart sensible Einsät-ze ein hohes Maß an Fachwissen und Professionalität erfor-dern. Für eine Zusammenarbeit mit anderen Polizeidienststel-len ist Voraussetzung, daß dort der annähernd gleiche Wis-sensstand im Bereich operativer Einsätze vorhanden ist. Zu-gleich muß die notwendige Vertrauensbasis – insbesondereim persönlichen Bereich – geschaffen werden oder bereits be-stehen.

Wäre bei einem gemeinsamen Einsatz mit russischen Behör-den aufgrund irgendwelcher Mängel eine Beteiligung der Po-lizei bekannt geworden, so wäre eine erhebliche Gefährdungder verdeckt eingesetzten Personen entstanden bzw. zumin-dest nicht mehr auszuschließen gewesen und hätte berechtigtzu erheblichen Vorwürfen gegen die Verantwortlichen ge-führt.

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Ein Abbruch der Kaufverhandlungen durch die Täterseitewäre nach Einschätzung des Untersuchungsausschusses diezwangsläufige Folge gewesen. Unter dem Aspekt des mögli-cherweise im Inland lagernden Nuklearmaterials wäre diesesmit Sicherheit einem Zugriff der Sicherheitsbehörden entzo-gen gewesen.

Aus den genannten Gründen konnten auch keine gefahrenab-wehrenden Maßnahmen am Moskauer Flughafen unter Ein-schaltung russischer Behörden durchgeführt werden. Beiderartigen Maßnahmen hätten eine Vielzahl von Personeneingebunden werden müssen, so daß die notwendige Geheim-haltung – nach Einschätzung des Untersuchungsausschusses– nicht mehr hätte gewährleistet werden können. Im übrigenstand auch am 10.08.1994 nicht fest, ob Torres tatsächlichPlutonium bei sich führte. Eine mögliche andere Zweckbin-dung der Reise (z. B. Einholung einer Genehmigung) warnicht auszuschließen.

Aus den dargestellten Gründen verbot sich zwingend bei Be-wertung aller Gesichtspunkte eine Information russischer Be-hörden.

Da – wie dargestellt – ein Vertrauensverhältnis zu russischenBehörden nicht bestand, das eine entsprechende Zusammen-arbeit ermöglicht hätte, ist der Untersuchungsausschuß auchder Frage nachgegangen, ob hier ggf. Defizite zu behebensind. Dabei war zu berücksichtigen, daß sich die Bundesre-publik Deutschland und die Russische Föderation in einemMemorandum zu einer verstärkten Bekämpfung der Nukle-arkriminalität verpflichtet haben. Die Entsendung eines zu-sätzlichen spezifischen Verbindungsbeamten des BKA nachMoskau für den Bereich Nuklearkriminalität war zur Verbes-serung der Zusammenarbeit auf diesem Sektor äußerst hilf-reich. Nachdem dieser sogenannte zusätzliche Verbindungs-beamte zwischenzeitlich wieder abberufen wurde, erscheintes aus Sicht des Untersuchungsausschusses zweckdienlich,Kontakte bayerischer Behörden zu mittel- und osteuropäi-schen Sicherheitsbehörden zu pflegen und zu intensivieren.

Dabei muß insbesondere der Bereich der Verbesserung derpolizeilichen Zusammenarbeit auf operativem Gebiet einenbreiten Raum einnehmen.

3.29 Frage 28

Wurden von bayerischen Behörden Kontakte zum Aus-wärtigen Amt, zur Internationalen Atomenergiebehördeoder zu anderen Atomkontrollorganisationen aufgenom-men?

Der Informationsaustausch mit Verbindungsstellen andererStaaten in Fragen der Atomkontrolle in grenzüberschreiten-den Fällen oblag/obliegt allein dem BMU.

Dr. Fechner vom BMU hat dies in seiner Vernehmung aus-drücklich bestätigt und auch betont, daß ein „direkter Ver-kehr“ bayerischer Behörden mit EURATOM und der Atom-energiebehörde in Wien nicht vorgesehen und unüblich sei(siehe auch Protokoll der 20. Sitzung vom 25.06.1996).Entsprechend dieser Rechtslage haben bayerische Behörden

im Zusammenhang mit dem Fall München zu den in der Fra-gestellung aufgeführten Behörden keine Kontakte aufge-nommen.

Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auswärtigen Amt,der Internationalen Atomenergiebehörde oder anderenAtomkontrollorganisationen durch bayerische Behörden istweder von dem im Nuklearbereich festgelegten Meldeverfah-ren vorgesehen, noch wurden während des Ermittlungsver-fahrens seitens des BLKA, der Staatsanwaltschaft bei demLandgericht München I, des StMJ, des StMI oder desStMLU Kontakte zu diesen Stellen aufgenommen.

4. Komplex IV – Gefahren beim Transport radioaktiverMaterialien

4.1 Frage 1 a)

War den Ermittlungsbehörden bekannt, auf welchemWege und mit welchem Transportmittel das später si-chergestellte Uran nach Bayern verbracht wird und fallsja, wie wurde sichergestellt, daß beim Transport und denhierbei möglichen Unfallrisiken keine Gefahren für dieBevölkerung entstehen?

Die Beweisaufnahme zu dieser Frage hat ergeben, daß demBLKA und der zuständigen Staatsanwaltschaft bei demLandgericht Landshut Transportwege und Transportmittelnicht bekannt wurden.

Im Verlauf des Ermittlungsverfahrens wurden von Tätersei-te 5 Mal überwiegend wertlose Materialproben übergeben.Am 13.06.1994 kam es schließlich zur Sicherstellung von189 Uranpellets auf dem Autobahnrastplatz Fürholzen.

Während des gesamten Ermittlungsverfahrens waren konkre-te Lagerorte/Herkunftsorte bzw. konkretisierbare Lieferwegedes Nuklearmaterials nicht erkennbar. Auch die Auswertungder umfangreichen Telefonüberwachung hat hierzu keinehinreichenden Anhaltspunkte geliefert. Es war lediglich zuvermuten, daß das Nuklearmaterial aus dem mittelosteuropäi-schen Raum stammen sollte, eventuell aus der TschechischenRepublik. U. a. war aber auch die Rede davon, daß das Nu-klearmaterial aus der Slowakischen Republik oder Rußlandgeliefert werden sollte. Ein hinreichend bestimmbarer Lager-ort bzw. Lieferweg (Transportmittel) wurde auch hier zu kei-nem Zeitpunkt genannt und wurde auch über die Telefon-überwachung nicht bekannt.

Der dargestellte Sachverhalt ist belegt durch die Einvernah-me der mit der Fallbearbeitung betrauten Beamten desBLKA. Beispielsweise hat EPHK Lautenschlager hierzuausgeführt, daß im gesamten Verfahren keine konkretisierba-ren Herkunfts-/Lieferorte des Nuklearmaterials (Uran) be-kannt geworden seien. (Vgl. Protokoll der 32. Sitzung vom17.04.1997.)

KD Sommer hat ebenfalls am 17.04.1997 berichtet, daß es imVerfahren Landshut keine konkreten Hinweise auf Lagerortegegeben habe (vgl. Protokoll der 32. Sitzung vom17.04.1997).

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Richtig ist, daß von der Täterseite verschiedene diffuse Er-kenntnisse zu möglichen Lieferwegen bekannt wurden. Die-se Erkenntnisse waren aber nicht dazu geeignet, konkrete po-lizeiliche Maßnahmen darauf auszurichten.

So hat Frau Klein gegenüber dem VE des LKA Rheinland-Pfalz „Leo Zimmer“ geäußert, daß die russischen Anbieterauch bei gefährlichen Transporten für ein paar DM immer ei-nen „Dummen“ benutzen oder einen niedrigen Militärdienst-grad einfach abkommandieren könnten. U.a. war Frau Kleinauch bereit ggf. ihre Kinder für einen Transport von Uran ein-zusetzen.

Nach der gescheiterten Besichtigung der Ware in Prag am16.06.1994 äußerte sich Illes dahingehend, daß die Ware „aufdiplomatischem Wege“ nach Deutschland gebracht werde.

Bei der angekündigten Probenübergabe am 31.05.1994konnte durch Observation von Illes festgestellt werden, daßIlles die Probe am gleichen Tag aus der Tschechischen Re-publik holte. Das Nuklearmaterial war am GrenzübergangPomezí in Cheb (Eger) von zwei Personen übergeben wor-den, von denen eine später als Havlik identifiziert werdenkonnte.

Auch bei der Probenübergabe am 07.06.1994 wurde von Ob-servationskräften der tschechischen Polizei festgestellt, daßIlles die Probe in der Tschechischen Republik, 15 km hinterder Grenze, von einer nicht identifizierten Person abgeholthat.Die am 13.06.1994 übergebene Probe waffenfähigen Uranswurde ebenfalls von den später identifizierten Niemiec undVanous aus der Tschechischen Republik nach Deutschlandverbracht.

Die Übergabe von angeblich 5 – 6 kg Uran am 04.07.1994 aufdem BAB-Rastplatz Fürholzen, ließ den Schluß zu, daß dasNuklearmaterial mit einem Kraftfahrzeug transportiert wer-den sollte. Allerdings wurde von Illes dieser Transport sehrkurzfristig angekündigt, Fahrtweg und Transportmittel wur-den nicht mitgeteilt und weitere Erkenntnisse hierzu warenauch aufgrund der sonstigen polizeilichen Maßnahmen nichterlangt worden. Sie waren deshalb dem BLKA nicht bekannt.

Die späteren Ermittlungen ergaben, daß der Transport des Ur-ans aus Prag durch Vàclav HAVLIK, Juraj BILY, Dusan TA-COVSKY und Rene VITVAR durchgeführt wurde.

Bei der Übergabe des Urans in Fürholzen am 04.07.1994wurde seitens des LfU ein Strahlenmeßwagen sowie vorsorg-lich Schutz- und Dekontaminationsausrüstung am Einsatzortbereitgestellt. Ergänzend ist anzumerken, daß „Walter Boe-den“ über eine jahrelange fachliche Ausbildung und Erfah-rung im Umgang mit Nuklearmaterial verfügte. Vor jederEntgegennahme von „Nuklearmaterial führte er Strahlenmes-sungen durch, um eine evtl. mögliche Gefährdung sofort zuerkennen.

Hinsichtlich des „gelieferten“ Nuklearmaterials ist festzustel-len, daß dieses und auch das am 13.06.1994 sichergestellte

Uran aus radiologischer Sicht unbedenklich war. Es bestan-den hierdurch keinerlei Gefahren für die Bevölkerung.

4.2 Frage 1 b)

War den Ermittlungsbehörden bekannt, in welchem Be-hältnis das Uran transportiert werden sollte und falls ja,entsprach das Behältnis den geltenden Vorschriften?

Unter Frage 1a (Ziff. 4.1) wurde bereits ausgeführt, daß denErmittlungsbehörden keine konkretisierbaren Erkenntnisseüber mögliche Lagerorte und Transportwege vorlagen. Glei-ches gilt hinsichtlich der Verwendung eines Transportbehält-nisses. Hier lagen ebenfalls keinerlei Erkenntnisse vor.

Dies ist belegt, durch die übereinstimmenden Aussagen derzu dem Verfahren Landshut gehörten Beamten des BLKA.Auch aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensablaufergibt sich, daß dem BLKA zu keinem Zeitpunkt Erkenntnis-se über ein mögliches Transportbehältnis vorlagen.

4.3 Frage 1 c)

Wurden bei der Sicherstellung des Materials auf demRastplatz Fürholzen alle einschlägigen Sicherheitsvor-schriften für den Umgang mit radioaktiven Materialienbeachtet?

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß Illes die „Lieferung“des Nuklearmaterials (Uran) äußerst kurzfristig (04.07.1994,10.30 Uhr) angekündigt hat.Zur Vorbereitung und Konzeption des folgenden Einsatzesbestand daher fast keine Zeit.

Das BLKA hat sofort nach der Mitteilung durch Illes über dasLagezentrum des StMI kurzfristig ein speziell für Störfälleausgerüstetes Strahlenmeßfahrzeug (mit Personal) des LfUzum Einsatz angefordert.

Neben der meßtechnischen Strahlenschutzausstattung wurdeaußerdem vorsorglich Schutz- und Dekontaminationsausrü-stung am Einsatzort mitgeführt.

Bei der Sicherstellung des Materials wurden alle dabei not-wendigen Maßnahmen beachtet. U. a. hat schon „Walter Boe-den“ – um die Gefahrenlage abzuklären – bereits bei derÜbernahme des Materials eine erste radiologische Messungder „gelieferten“ Substanz vorgenommen.

Nach Festnahme der Täter wurden auch deren Fahrzeuge aufradioaktive Kontamination überprüft.

4.4 Frage 2 a)

Inwieweit wurde sichergestellt, daß eine Gefährdung derPassagiere der Lufthansamaschine und der Bevölkerungam Abflug- und Zielflughafen ausgeschlossen ist?

Aufgrund der Verfahrensakten steht fest, daß Torres amMontag, den 08.08.1994, um 08.00 Uhr von München nachMoskau flog, um – wie er am Vortag erklärt hatte – 500 g Plu-

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tonium zu holen. Da dies als eine der möglichen Varianten indie Einsatzplanung einbezogen werden mußte, wurden vomBLKA in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und demLfU vorsorgliche Einsatzmaßnahmen am Flughafen Mün-chen „Franz-Josef-Strauß“ geplant und am 10.08.1994 auchdurchgeführt.

Die Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit der Einsatzkon-zeption wurden von EKHK Stoephasius und KHK Adami un-ter Einbindung örtlicher Kräfte der PD Flughafen am09.08.1994 überprüft und erörtert.

Bei der Einsatzbesprechung am 10.08.1994 wurde Herr Dr.Zeising vom LfU über den neuesten Sachstand und die nichtausschließbare Einfuhr von möglicherweise ca. 500 g Pluto-nium aus Moskau unterrichtet. Dabei wurden vorgeseheneMaßnahmen besprochen und eingehend erörtert.

Da wie bereits unter Ziff. 3 geschildert die Möglichkeit, daßTorres aus Moskau ohne Plutonium zurückkehrt, als durch-aus mögliche Variante eingeschätzt wurde, war vom BLKAeine alternative Einsatzplanung ausgearbeitet worden. Diesesah bei Detektion radioaktiven Materials am Flughafen einensofortigen Zugriff, im anderen Fall die Fortführung der ver-deckten, operativen Maßnahmen, insbesondere eine soforti-ge weitere Observation der Tatverdächtigen, vor.

Für den Fall der Festnahme der Täter war die Durchsuchungeiner Spedition in Hamburg, die sich aufgrund der Auswer-tung der Telefonüberwachung als mögliche Kontaktstelle derTäter darstellte, geplant.Für das taktische Vorgehen am Flughafen wurde vereinbart,daß zwei Meßstellen eingerichtet werden.

Eine Meßstelle sollte am Personenausgang des Flugzeugsund eine in der Gepäckeingangshalle aufgebaut werden. Da-mit war bezweckt sowohl die Passagiere und deren Handge-päck als auch das gesamte sonstige Reisegepäck zu überprü-fen.

Für den Fall der Festnahme der Tatverdächtigen war die Un-tersuchung auf radioaktive Kontamination vorgesehen.

In die Überlegungen zur Gefahrenprognose wurde auch diemögliche Strahlenbelastung der Passagiere mit einbezogen.

Dr. Zeising vom LfU kam bei Bewertung aller Umstände zudem Ergebnis, daß keine Gefährdung für Dritte durch eine ex-terne Strahlenexposition bei sachgemäßer Verpackung desMaterials zu befürchten sei.

Eine nachträgliche, aufgrund der durchgeführten Dosislei-stungsmessungen fundierte Beurteilung der Stahlenbela-stung ergab, daß die Strahlenexposition der Passagiere im un-günstigsten Fall zusätzlich rund 10 % der Strahlenexpositionbetragen hat, die während des Fluges durch die natürliche Hö-henstrahlung verursacht worden ist.

Die sachleitenden Beamten des BLKA und RD Dr. Zeisinghaben bei ihrer Einvernahme vor dem Untersuchungsaus-schuß dargestellt, daß aufgrund der sachkundig verpackten

Materialprobe und des auf Täterseite vorhandenen Interesseseine Eigengefährdung durch ionisierende Strahlung zu ver-meiden, im Falle eines Transports von einer sachgerechtenVerpackung des Plutoniums auszugehen war.

Damit war eine Gefährdung der Passagiere sowie andererPersonen am Abflug- und Zielflughafen weitestgehend aus-zuschließen.

RD Dr. Zeising vom LfU hat bei seiner Vernehmung am04.07.1996 dem Untersuchungsausschuß berichtet, daß beider Einsatzbesprechung am 10.08.1994 die Information anihn herangetragen worden sei, daß der Tatverdächtige mit ei-ner Linienmaschine zurückkehren und evtl. „etwas“ mitbrin-gen würde. Bei der Einsatzbesprechung sei der Flugzeug-transport im Hinblick auf die Strahlenbelastung diskutiertworden; er habe eine externe Bestrahlung der Passagiere aus-geschlossen. Das Stoppen des Fluges sei – seiner Meinungnach – bei sachgerechter Verpackung nicht notwendig gewe-sen. Die Strahlenbelastung habe in einem Meter Entfernungvom Koffer 0,5 Mikro-Sievert betragen (wie durch die Mes-sung nach der Sicherstellung festgestellt worden sei), dies seidas Fünffache der natürlichen Strahlung in München; auf derZugspitze und in Teilen der Oberpfalz betrage die natürlicheStrahlung 0,15 – 0,2 Mikro-Sievert.

Dr. Koch als sachverständiger Zeuge vom Institut für Trans-urane in Karlsruhe schloß bei seiner Einvernahme am04.07.1997 eine radiologische Gefährdung durch den Luft-transport aus. Die Strahlung sei überhaupt nicht gefährlich.Lufttransporte von Plutonium seien üblich (vgl. Protokoll der21. Sitzung vom 04.07.1996.)Hinsichtlich der von Torres am 25.07.1994 an „Walter Boe-den“ übergebenen Materialprobe ist auszuführen, daß diesesicher in einem Bleibehälter verpackt war. Die durchgeführ-ten Messungen haben ergeben, daß der Behälter zwar innenalpha-kontaminiert, außen jedoch kontaminationsfrei war.

Zur Frage der Verpackung der Probe haben RD Dr. Zeisingund Lierse vom Institut für Radiochemie der TU Münchenübereinstimmend ausgeführt, daß die Probe sachgerecht ver-packt gewesen sei. Eine Außenkontamination habe nicht vor-gelegen (vgl. Protokoll der 21. Sitzung vom 04.07.1996).

Hinsichtlich des sofortigen Zugriffs am Flughafen ist nachAuffassung des Untersuchungsausschusses anzumerken, daßdamit ein weiterer Transport des Plutoniums durch die Täterund damit ein weiteres Vagabundieren von Nuklearmaterialverhindert wurde.

Die noch im Flughafen durchgeführte Kontaminationskon-trolle des Koffers ergab keine Außenkontamination. Beimeingesetzten Personal konnte ebenfalls keine Kontaminationfestgestellt werden. Eine Gefahr für Personen im Bereich derGepäckausgabe des Flughafens München „Franz-Josef-Strauß“ war damit ausgeschlosssen.

Maßnahmen der Sicherheitsbehörden am Flughafen Moskauwaren ohne Einschaltung russischer Behörden nicht möglich.Eine Einbindung russischer Sicherheitsbehörden konnte– wie bereits unter Ziff. 3. ausführlich dargestellt – nicht er-folgen.

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4.5 Frage 2 b)

Welche Gefährdungsszenarien wurden neben der Ab-sturzgefahr noch in Betracht gezogen?

Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, wurden sowohl aufEbene des BLKA als auch durch Beiziehung des Beamten desLfU, RD Dr. Zeising, verschiedene Gefährdungsszenariendiskutiert und erörtert. Dabei floß die sachkundige Meinungdieses fachkundigen Beamten des LfU in die Diskussion ein.

So war RD Dr. Zeising bei den Einsatzbesprechungen am 02.,03. und 10.08.1994 anwesend und hat sich zu verschiedenenradiologischen Fragestellungen geäußert.

Bei den beiden ersten Besprechungen wurden Gefahrenlagenbei der Entnahme von Plutonium aus einer angebotenen Pro-be erörtert. Des weiteren wurden die Möglichkeiten eines ge-waltsamen Eindringens in eines der vom Täter bewohntenHotelzimmer diskutiert.

RD Dr. Zeising riet im Rahmen der Besprechung von einerProbenentnahme im Hotelzimmer durch den Scheinaufkäu-fer ab. Zur Frage des gewaltsamen Eindringens in das Hotel-zimmer machte Herr Dr. Zeising ebenfalls Bedenken dahin-gehend geltend, daß bei dem Eindringvorgang kein Plutoni-um aus einem möglichen Proben- oder Transportbehälterzum Entweichen gebracht werden dürfe.

Bei der Einsatzbesprechung am 10.08.1994 wurde u. a. dieGefährdung der Passagiere durch externe Strahlenexpositiondiskutiert. Einsatzleitung und LfU gingen dabei übereinstim-mend davon aus, daß auf Grund der zu erwartenden Situati-on damit zu rechnen sei, daß das Nuklearmaterial sachgerechtverpackt sei. Eine Gefahr für die Passagiere durch die Strah-lenexposition wurde ausgeschlossen.

Ein möglicher Flugunfall wurde nicht weiter diskutiert.

Belegt ist der dargestellte Sachverhalt aufgrund der bei denEinsatzbesprechungen anwesenden Beamten des BLKA (z.B. KHK Adami) und durch die Einvernahme von RD Dr. Zei-sing vom LfU.

Zur Strahlenexposition ist auch auf Frage 2 a (Ziff. 4.4) zuverweisen.

Des weiteren ist grundsätzlich anzumerken, daß sowohl fürden Einsatz vom 03. bis 05.08.1994 als auch für den Zugriffs-einsatz am 10.08.1994 durch das LfU vorgesehen war, zweiMeßfahrzeuge mit umfangreicher Spezialausrüstung sowohlfür radiologische Messungen als auch für mögliche Dekon-taminationsmaßnahmen bereitzustellen.

4.6 Frage 2 c)

Woher resultierte die Beschädigung des Koffers?

Der Koffer, mit dem das Plutonium transportiert wurde, warbei der Landung am Flughafen München Franz-Josef-Straußunbeschädigt. Bei der am Transportband aufgebauten Detek-

tionsstelle wurde Radioaktivität angezeigt, als der Hartscha-lenkoffer des Torres vorbeigeführt wurde. Der Koffer wurdedurch Beamte des SEK beim Zugriff auf Torres sichergestelltund kippte dabei um. Zu einer Beschädigung kam es jedochnicht.

Das in den Medien vielfach verbreitete Bild des beschädig-ten Koffers ist darauf zurückzuführen, daß der Hartschalen-koffer im Institut für Transurane aus Sicherungsgründen auf-geschnitten wurde. Die Beschädigung wurde dort ganz be-wußt herbeigeführt, um das denkbare Auslösen einer mögli-cherweise mit dem Öffnungsmechanismus verbundenenSprengfalle zu umgehen.

Der Koffer selbst wurde sofort nach der Sicherstellung durchSEK-Beamte von RD Dr. Zeising vom LfU auf Außenkonta-mination überprüft. Die Messung hat ergeben, daß der Kof-fer kontaminationsfrei war. Die anschließende noch vor Ortdurchgeführte gammaspektrometrische Untersuchung ergabeindeutige Hinweise auf das Vorhandensein von Plutonium239. Der Koffer wurde anschließend in eine Kunststoffhüllegasdicht eingeschweißt und unter Begleitung von 2 Polizei-fahrzeugen im Fahrzeug des LfU zum Institut für Transura-ne nach Karlsruhe verbracht. Dort wurde festgestellt, daß derim Innern des Koffers befindliche Transportbehälter für dasPlutonium unbeschädigt war.

Der dargestellte Sachverhalt ist belegt durch die Aussage vonRD Dr. Zeising vom LfU sowie durch die Ausführungen vonHerrn Koch vom Institut für Transurane.

4.7 Frage 2 d)

Wurde die Möglichkeit einer solchen Beschädigung in Er-wägung gezogen?

Wie unter Frage 2 c ausgeführt, wurde der Koffer im Institutfür Transurane ganz bewußt durch Aufschneiden geöffnet.Da es sich dabei um eine bewußte Maßnahme handelte, wur-de auch eine derart mögliche Beschädigung des Koffers nichtvon vorneherein in Erwägung gezogen. Zur Begründung wirdauf die Ausführungen unter Frage 2 c (Ziff. 4.6) verwiesen.

4.8 Frage 2 e)

Welche Gefahren bestanden bei der Übergabe der Pro-ben?

Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, bestanden nach Über-zeugung des Untersuchungsausschusses bei Übergabe derPlutoniumprobe sowohl für den eingesetzten Scheinaufkäu-fer „Walter Boeden“ als auch für die Täter und für unbetei-ligte Personen keine Gefahren.

„Walter Boeden“ wurde beim BLKA und bei verschiedenenFachinstitutionen speziell für derartige Fälle ausgebildet. Erverfügte/verfügt über umfassende Fachkenntnis sowie Erfah-rung im Umgang mit Nuklearmaterial und war/ist mit ent-sprechenden Meßgeräten vertraut, ausgerüstet und war/ist inder Bedienung der Meßgeräte ausgebildet.

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Er wurde seit 1975 fachbezogen nuklearspezifisch umfassendausgebildet, besuchte verschiedenste Lehrgänge und nahmauch an einem mehrwöchigen Informationsaufenthalt in ei-nem Kernkraftwerk teil. Es erfolgten weitere umfangreichefachbezogene Fortbildungsmaßnahmen im Bereich desStrahlenschutzes und dem Umgang mit radioaktiven Materia-lien.

Zusätzlich hat der vom Einsatzleiter KD Sommer hinzugezo-gene Fachberater des LfU, RD Dr. Zeising, ergänzende Ver-haltensmaßregeln für den Umgang mit Plutonium und sonsti-gen radioaktiven Stoffen gegeben. So wurden wie bereits un-ter Frage 2 b (Ziff. 4.5) dargestellt, verschiedene Gefähr-dungsszenarien eingehend diskutiert und erörtert. Die Frageeiner Entnahme einer Plutoniumprobe und die Gefahren dermöglichen Plutoniumkontamination wurden von Herrn Dr.Zeising ebenfalls erläutert.

„Walter Boeden“ hat bei der Probenübernahme am25.07.1994 alle notwendigen Sicherheitsmaßregeln und Si-cherheitsvorkehrungen zur Vermeidung einer Gefährdungvon Leib, Leben und Gesundheit anderer Personen beachtet.Hinsichtlich der Verpackung der Probe haben Herr Dr. Lier-se vom Institut für Radiochemie der Universität Münchenund Herr Dr. Koch vom Institut für Transurane umfangreicheAngaben gemacht, die bereits unter Frage 2a (Ziff. 4.4) dar-gestellt wurden.

Zur Übergabe der Probe wurden vom Untersuchungsaus-schuß sowohl „Walter Boeden“ als auch Torres gehört.Zur Ausbildung von „Walter Boeden“ hat sich auch die Bay-er. Staatsregierung in ihrem ersten Bericht an den Untersu-chungsausschuß zu den Untersuchungskomplexen III und IVumfassend geäußert.

4.9 Frage 2 f)

Hat der verdeckt ermittelnde Polizeibeamte Walter B. beider Übergabe der Probe am 25.7.1994 das Bleibehältnisgeöffnet und den Inhalt entnommen? Welche Sicher-heitsvorkehrungen wurden ggf. hierbei getroffen?

Zur Frage der Verpackung der Probe hat sich der Diplomche-miker Herr Lierse vom Institut für Radiochemie der TU Mün-chen bei seiner Einvernahme am 04.07.1996 umfassend ge-äußert. (Vgl. Frage 2 a – Ziff. 4.4.) Die Probe sei in einem üb-lichen Transportbehälter verpackt gewesen, darin sei ein zy-lindrisches Aluminiumröhrchen und darin ein aluminiumbe-schichtetes Papier mit einer inliegenden Polyäthylentüte mitKupferdraht umwickelt verpackt gewesen. Die Probe sei ins-gesamt gut verpackt gewesen, es sei kaum Strahlung ausge-treten und keine Außenkontamination vorgelegen.

Die genannte Probe ist – wie dargestellt – am 25.07.1994 imHotelzimmer von „Rafa“ an „Boeden“ übergeben worden.Der Zeuge „Boeden“ hat ausgeführt, daß er die Probe zu-nächst mit einem mitgeführten Dosisleistungsmeßgerät aufradioaktive Strahlung an der Oberfläche ausgemessen hat.

Dabei wurde eine geringfügige Strahlung festgestellt.

„Walter Boeden“ hat dann den Deckel des Bleibehälters ge-öffnet um festzustellen, ob sich inliegend überhaupt eine Pro-be befindet. Das in der Polyäthylenhülle befindliche Plutoni-um wurde von „Boeden“ nicht weiter untersucht oder gar her-ausgenommen. Es wurde lediglich mit einem mitgeführtenDosisleistungsmeßgerät die von der Probe ausgehendeStrahlung gemessen.

Wie bereits dargestellt, war „Boeden“ aufgrund seiner Aus-bildung fachlich befugt, eine entsprechende Gefährdungsab-schätzung vorzunehmen und meßtechnisch in der Lage, dieProbe fachmännisch zu überprüfen, ohne daß dies eine Ge-fährdung für andere Personen darstellte.

4.10 Frage 3

Weswegen wurde die Lufthansa nicht darüber infor-miert, daß sich polizeiliche Erkenntnisse verdichtet hat-ten, daß am 10.08.1994 Plutonium an Bord eines Flugzeu-ges von Moskau nach München verbracht wird?

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß letztendlich bis zurDetektierung des Plutoniums nicht feststand, ob Torres tat-sächlich Nuklearmaterial aus Moskau einführen würde.

Hinsichtlich der Einbindung der Lufthansa ist anzumerken,daß dies gleichbedeutend mit einer Information der russi-schen Sicherheitsbehörden gewesen wäre. Die dagegen spre-chenden Argumente wurden unter Ziff. 3. bereits ausführlichdargestellt. Eine Einbindung der Lufthansa war deshalb ausden gleichen Gründen nicht möglich, da dies zwangsläufig zueiner Information russischer Sicherheitsbehörden geführthätte, die – wie bereits dargestellt – nicht opportun war. Siewar auch aus gefahrenabwehrenden Gesichtspunkten oderaus ermittlungstaktischen Gründen nicht erforderlich.

Hierzu ist ergänzend anzuführen, daß der gesamte Einsatzverdeckt geführt worden war. Eine Alternative für den Pilo-ten hätte – dies steht für den Untersuchungsausschuß fest –nur dahingehend bestanden, sich in Moskau mit russischenSicherheitsbehörden oder Flughafenbehörden in Verbindungzu setzen.

Diese Vorgehensweise war jedoch wie bereits unter Ziff. 3.ausführlich erläutert nicht möglich.

4.11 Frage 4

Hat das Bundesumweltministerium vor der Einfuhr vonPlutonium gewarnt und falls ja, wem war die Warnungbekannt?

RD Lang vom Bayer. Staatsministerium für Landesentwick-lung und Umweltfragen hat das zuständige Fachreferat desBMU (RS I/3) im Rahmen seiner Zuständigkeit – wie bei al-len Fällen im Zusammenhang mit nuklearer Nachsorge – überalle im Zusammenhang mit dem Fall für das BMU wesentli-chen Einzelheiten zeitnah unterrichtet.

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Herr Dr. Fechner vom BMU hat am 27.07.1994 RD Langvom StMLU gebeten, das BLKA dahingehend zu unterrich-ten, daß auf keinen Fall Nuklearmaterial eingeführt werdendürfe. RD Lang hat diese Bitte des BMU anschließend an dasBLKA weitergegeben.

Der Empfänger dieser Mitteilung war nach dem Ergebnis derBeweisaufnahme der Einsatzleiter beim BLKA, KD Som-mer. KD Sommer hat eingewandt, daß das LKA von Nukle-armaterial in Deutschland ausgehe und wies auf die „diffuse“Lage hin.

Der dargestellte Sachverhalt ist bestätigt, einerseits durch dieEinvernahme von RD Lang, wie auch durch die Einvernah-me von Herrn Dr. Fechner vom Bundesumweltministerium.Dieser hat u. a. ausgeführt, daß er aufgrund der Nuklearso-fortmeldung des BKA telefonisch Kontakt mit Herrn Langaufgenommen und diesem mitgeteilt habe, daß darauf geach-tet werden solle, daß kein Nuklearmaterial eingeführt werdendürfe. Er habe Herrn Lang gebeten, das BLKA entsprechendzu unterrichten. Er habe dann die Rückmeldung erhalten, daßdas LKA dies berücksichtigen werde (vgl. Protokoll der 20.Sitzung vom 25.06.1996).

Die Mitteilung des BMU hat – nach Überzeugung des Unter-suchungsausschusses – aufgrund dessen, daß das BLKA vonim Inland vermutetem Nuklearmaterial ausgegangen ist, kei-ne weitere Relevanz entfaltet.

Ein fehlerhaftes Vorgehen konnte der Untersuchungsaus-schuß bei keinem der Beteiligten erkennen.

4.12 Frage 5

Waren nach dem Atomgesetz und anderen Gesetzen Ein-fuhr- und Beförderungsgenehmigungen für radioaktiveMaterialien im Fall München und Landshut erforder-lich? Sind solche Genehmigungen ggf. eingeholt worden?Wurde hierüber eine Entscheidung getroffen, ggf. vonwem?

Für den Fall München wie auch für den Fall Landshut gilt,daß die Tatherrschaft während beider Verfahren jeweils beiden Tätern bzw. Tatbeteiligten lag. Staatsanwaltschaft undBLKA haben zu keiner Zeit über den Verbringungsvorgangnach Deutschland die Sachherrschaft besessen.

Unabhängig von der Frage der Sach- bzw. Tatherrschaft warfür Staatsanwaltschaft und die Beamten des BLKA eine Ein-fuhrgenehmigung nach dem Atomgesetz auch deshalb nichterforderlich, weil ein Handeln nach Strafprozeßordnung undBayerischem Polizeiaufgabengesetz den Tatbeständen desAtomgesetzes vorgeht.

Beim Transport des Plutoniums am 10.08.1994 von Münchennach Karlsruhe handelte das LfU im Rahmen seiner Aufga-ben in Amtshilfe für die Strafverfolgungsbehörden. Derarti-ge Transporte bedürfen keiner Genehmigung gemäß § 4Atomgesetz, da sie in Ausübung eines hoheitlichen Auftrags(Gefahrenabwehr) erfolgen.

Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Satz2 Luftverkehrsgesetz bedarf das Mitführen von Kernbrenn-stoffen oder anderen radioaktiven Stoffen der Erlaubnis. Dieentsprechende Verpflichtung trifft das den Transport durch-führende Luftfahrtunternehmen (hier Lufthansa).

Da aber – wie eingangs dargestellt – die Sach- und Tatherr-schaft bei den Tätern lag, welche bei dieser illegalen Einfuhrnatürlich das Luftfahrtunternehmen nicht unterrichteten, istdiese Fragestellung obsolet.

Im übrigen gilt die Genehmigungspflicht nach § 27 Luftver-kehrsgesetz für die Polizei nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Luftver-kehrsgesetz nicht, soweit dies zur Erfüllung der polizeilichenAufgaben unter der Berücksichtigung der öffentlichen Si-cherheit und Ordnung erforderlich ist.

4.13 Frage 6

Sind die nach internationalen Abkommen vorgesehenenMeldepflichten gegenüber internationalen Organisatio-nen erfüllt worden und falls nein, warum nicht?

Wie Herr Dr. Fechner vom BMU bei seiner Vernehmung am25.06.1996 ausgeführt hat, übt das BMU die Rechts- undZweckmäßigkeitsaufsicht über die atomrechtlichen Geneh-migungs- und Aufsichtsbehörden der Länder in Bundesauf-tragverwaltung aus und ist diesen gegenüber weisungsbefugt.

Das BMU ist zentrale Behörde und Verbindungsstelle für denphysischen Schutz von Kernmaterial sowie für die Koordi-nierung von Wiederbeschaffungs- und Gegenmaßnahmen beiunbefugtem oder illegalem Umgang mit Kernbrennstoffen imSinne des Art. 5 des Übereinkommens vom 26. Oktober 1979(ratifiziert durch Gesetz vom 24.04.1990, BGBl. II S. 326 ff)über den physischen Schutz von Kernmaterial. In dieserFunktion nimmt es den Informationsaustausch mit Verbin-dungsstellen anderer Staaten in grenzüberschreitenden Fällenwahr (Schreiben der IAEO vom 31.01.1995 an alle Vertrags-staaten zur Notifizierung der Verbindungsstellen).

Das BMU hält darüber hinaus unmittelbaren Kontakt mit derEURATOM-Sicherheitsüberwachung der EuropäischenUnion.

Nach Art. 5 des Übereinkommens vom 26.10.1979 über denphysischen Schutz von Kernmaterial (BGBl. II 1990 S. 326)hat jeder Vertragsstaat geeignete Schritte zu unternehmen,um andere Staaten, die ihm betroffen erscheinen, so bald wiemöglich von dem Diebstahl, dem Raub oder der sonstigenrechtswidrigen Aneignung von Kernmaterial oder der glaub-haften Androhung einer solchen Tat zu unterrichten und ggf.internationale Organisationen zu unterrichten.

Diese Unterrichtung obliegt dem BMU. Der Bayerische Un-tersuchungsausschuß hat darauf verzichtet, zu überprüfen, in-wieweit das BMU seiner Unterrichtungspflichten im Detailnachgekommen ist, da sich der Untersuchungsauftrag auf dieÜberprüfung bayer. Behörden beschränkte und dies deshalbnicht in die Kompetenz des Bayerischen Ausschusses fiel.

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Wie bereits unter Ziff. 3. ausgeführt, wurde das BMU überverfahrensrelevante Erkenntnisse fortlaufend vom StMLUunterrichtet. Ein Fehlverhalten bayerischer Behörden ist indiesem Zusammenhang für den Untersuchungsausschußnicht erkennbar.

4.14 Frage 7

Wurden beim Transport der am 10.8.1994 sichergestell-ten Materialien von München nach Karlsruhe alle ein-schlägigen Sicherheitsvorschriften beachtet, und falls ja,wie beurteilte die Staatsregierung die Einwände des Um-weltministeriums von Baden-Württemberg vom 15. 9.1994?

RD Lang von StMLU hatte während der „heißen Phase“ desFalles München mehrfach telefonischen Kontakt mit HerrnDr. Fechner vom BMU. Dabei wurde das BMU gebeten, dieZustimmung von EURATOM in Luxemburg einzuholen, da-mit im Falle einer Sicherstellung von Nuklearmaterial diesesunmittelbar – ggf. auch außerhalb der Dienstzeit – an das In-stitut für Transurane in Karlsruhe geliefert werden könne.

Am Abend des 10.08.1994 informierte RD Lang, nachdem ervon Herrn Dr. Zeising über die Sicherstellungsaktion und diegetroffenen Maßnahmen unterrichtet worden war, HerrnDr. Fechner vom BMU fernmündlich über den Sachverhaltund den beabsichtigten Transport zum Institut für Transura-ne nach Karlsruhe. Alle vom Sachverhalt informierten Perso-nen haben gegen die vorgesehene Verfahrensweise, den so-fortigen Transport zum Institut für Transurane, keine Beden-ken erhoben. Eine andere sinnvolle und zweckmäßige Alter-nativlösung war nach Auffassung des Untersuchungsaus-schusses nicht möglich.

Auch das Umweltministerium Baden-Württemberg wurdeam 10.08.1994 noch vor Ankunft des Flugzeugs aus Moskauvon MD Prof. Dr. Vogl vom StMLU telefonisch dahingehendvorausorientiert, daß im Falle einer nicht ausschließbaren Si-cherstellung von Nuklearmaterial (Plutonium) in München

dieses sofort noch in der Nacht nach Karlsruhe transportiertwerden müsse. Gegen diese Vorplanung kamen dort keineEinwände.

Die vom StMLU verantwortlichen Beamten haben nachsorgfältiger Abwägung aller radiologischen Aspekte in Ab-stimmung mit RD Dr. Zeising vom LfU zugestimmt, daß derKoffer durch ein Strahlenmeßfahrzeug des LfU in Begleitungvon 2 Polizeifahrzeugen direkt zum Institut für Transuranenach Karlsruhe transportiert wird.

Zusätzlich wurden durch das Begleitfahrzeug des BLKA diejeweils zuständigen Einsatzzentralen der jeweils örtlich zu-ständigen Polizeidienststellen informiert.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hatte erst am12.08.1994 Einwände gegen die Öffnung des Koffers ohnevorherige Untersuchung auf mögliche Sprengfallen erhoben.Der Koffer war durch Sprengstoffexperten der baden-würt-tembergischen Polizei geöffnet worden.

Die in der Fragestellung dargestellten konkreten Einwändesind dem Untersuchungsausschuß in dieser Form so nicht zurKenntnis gelangt.

Als Zeugen wurden zu dieser Frage RD Dr. Zeising vom LfU,RD Lang vom StMLU, Ltd. MR Prof. Dr. Wörle vomStMLU, MD Prof. Dr. Vogl vom StMLU und der Leiter desInstituts für Transurane in Karlsruhe, Lothar Koch gehört, dieden dargestellten Ablauf bestätigt haben.

München, den 23. Oktober 1997

Dr. Manfred WeißVorsitzender desUntersuchungsausschusses

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 69

Minderheitenberichtder Abgeordneten Schindler, Dr. Jung SPD

Die SPD-Fraktion kann sich dem von der Ausschußmehrheitvorgelegten Abschlußbericht zum Untersuchungsausschußzur Aufklärung der Tätigkeit bayerischer Behörden in Fällenvon Nuklearkriminalität (Drs. 13/2981) nicht anschließen, daes sich hierbei im wesentlichen nur um die Wiedergabe derPosition der Staatsregierung handelt, die bereits vor Beginnder Beweisaufnahme durch den Untersuchungsausschuß for-muliert worden ist. Der Bericht ist deutlich von dem Bestre-ben gekennzeichnet, die Rolle bayerischer Behörden aus-schließlich in einem positiven Licht erscheinen zu lassen, ob-wohl die Beweisaufnahme dies nicht rechtfertigt. In demBemühen, die Tatsache zu rechtfertigen, daß die Einfuhr ge-fährlicher radioaktiver Materialien provoziert und bewußt inKauf genommen worden ist, nimmt die Ausschußmehrheitnoch nicht einmal die von den verantwortlichen MinisternBeckstein und Leeb selbst geäußerten Zweifel an der Rich-tigkeit der Vorgehensweise im Fall München auf.

Zwar wird nicht verkannt, daß der Untersuchungsausschußden Geschehensablauf ex post und aus der Distanz bewertenund über andere Erkenntnisquellen verfügen konnte als dieunmittelbar in den Geschehensabläufen handelnden Beam-ten, denen bestimmte Zusammenhänge erst nach Abschlußder Ermittlungen bekannt geworden sind. Dies kann abernicht bedeuten, daß sich deshalb jegliche Kritik verbietet.

Im einzelnen sind aus der Sicht der SPD-Fraktion folgendeAnmerkungen zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme unddem Abschlußbericht der Ausschußmehrheit veranlaßt:

A. Verfahrensablauf

I. Nicht alle Zeugen verfügbar

Der Untersuchungsausschuß mußte auf die Verneh-mung zweier wichtiger Zeugen zum Münchner Plutoni-um-Fall, nämlich der V-Person des BND mit demDecknamen „Rafa“ und der V-Person des BKA und desBND mit dem Decknamen „Roberto“, verzichten, da siesich in Spanien aufhalten und nicht zum Erscheinen vordem Untersuchungsausschuß zu bewegen waren. „Rafa“hat zwar vor dem 1. Untersuchungsausschuß des Deut-schen Bundestags in der 13. Wahlperiode („Plutonium“)ausgesagt, seine dortige Einlassung gab aber kaum Ant-worten auf die Fragestellungen des bayerischen Unter-suchungsausschusses. Die Zeugenaussagen von „Rafa“und „Roberto“ in dem Prozeß vor dem LandgerichtMünchen I konnten die Vernehmung vor dem Untersu-

chungsausschuß ebenfalls nicht ersetzen, da sie sichnicht auf die Fragestellungen des Untersuchungsaus-schusses bezogen und im übrigen jeweils zu Ermitt-lungsverfahren bzw. einem Strafbefehl wegen uneidli-cher Falschaussage führten.

Die sog. Madrider Vorgeschichte und insbesondere dieFrage, welchen Beitrag „Rafa“ und „Roberto“ dazu ge-leistet haben, daß die später verurteilten Täter Torresund Oroz radioaktive Materialien nach München ver-bracht haben (siehe hierzu ausführlich Berichtsentwurf1. Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestags,S. 88 ff), weshalb die Übergabe nicht in Spanien oder inMoskau stattgefunden hat und welche Rolle „Fernan-dez“, der bei den Vorverhandlungen in Madrid und spä-ter auch in München anwesend war, gespielt hat, konn-te deshalb nicht in allen Details aufgeklärt werden.

Das gleiche trifft auch auf die Behauptung des ZeugenOroz zu, daß ihn ein gewisser „Manolo Lopez“ Ende Ju-ni 1994, als er sich in der Ukraine aufhielt, angerufenund ihm Personen als Interessenten an Plutonium be-schrieben hat, die später in München als „Adrian“ und„Boeden“ aufgetreten sind. Angeblich habe ihm „Fer-nandez“ am 25.7.1994 in München gesagt, daß es sichbei „Adrian“ und „Boeden“ um die Personen handele,die schon in Madrid dabei waren (vgl. Prot. 7. Sitzungdes UA vom 1.2.1996, S. 177 bis 181, 188 bis 191; Prot.8. Sitzung des UA vom 6.2.1996, S. 11 bis 20).

Nicht vertieft werden konnte auch die Frage, wie es da-zu gekommen ist, daß „Rafa“ bei der Zusammenarbeitmit dem BLKA in Fällen von Rauschgiftkriminalität alszuverlässig eingeschätzt wurde, während an seiner Zu-verlässigkeit im Plutonium-Fall schon während der sog.„heißen“ Phase (vgl. Vermerk OStA Meier-Staude vom2.8.1994, Bd. 5 a der Akten des UA, S. 30, 31) und erstrecht in der Nachbereitungsphase erhebliche Zweifel an-gebracht worden sind (vgl. auch Schreiben des LOStAEmrich an den Generalstaatsanwalt bei dem OLG Mün-chen Froschauer vom 27.4.1995, Bd. 35 b der Akten desUA, S. 148 bis 150).

II. Vorenthaltung von Unterlagen

In zwei Fällen mußte der Untersuchungsausschuß fest-stellen, daß die Staatsregierung trotz eines umfassendenAuskunftsersuchens nicht alle relevanten Unterlagenübermittelt hat, sondern bestimmte Aktenstücke erstdann nachgeliefert hat, als sich der Verdacht aufge-drängt hatte, daß noch weitere Unterlagen bzw. Be-weisstücke existieren müssen. Es handelt sich hierbeium:

1. Aufzeichnungen über den Lauschangriff vom25.7.1994

Am Abend des 25.7.1994 fand kurz nach 19.00 Uhr ineinem Straßencafé das erste Zusammentreffen des vom

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BLKA eingeschalteten verdeckt ermittelnden Polizeibe-amten „Walter Boeden“ mit den Anbietern Oroz undTorres statt, wobei er von der V-Person des BND „Ra-fa“ und von dem BND-Mitarbeiter „Adrian“ begleitetwurde. Dieses Treffen diente dem ersten Kennenlernen.Die hierbei geführten Gespräche wurden aufgrund einerentsprechenden vorläufigen Anordnung der Staatsan-waltschaft bei dem Landgericht München I gem. § 110 cStPO mittels eines Lauschkoffers aufgezeichnet. DasProtokoll über die zwischen 19.14 Uhr und 19.27 Uhraufgezeichneten Gespräche wurde dem Untersuchungs-ausschuß zusammen mit den angeforderten Akten über-geben.

Gegen 19.30 Uhr wurde das Treffen in dem Hotelzim-mer von „Rafa“ fortgesetzt. Hierbei waren Torres, „Ra-fa“, „Adrian“ und „Boeden“ anwesend und Torres über-gab eine Plutoniumprobe von ca. 3 g.

Obwohl auch die hierbei geführten Gespräche mittels ei-nes Lauschkoffers aufgezeichnet worden sind, endetedas dem Untersuchungsausschuß zur Verfügung ge-stellte Protokoll um 19.27 Uhr mit dem Hinweis, daß einOrtswechsel stattfand. Erst beim Abhören des Tonträ-gers über die aufgezeichneten Gespräche (Nr. 97/94)wurde zufällig bemerkt, daß die Aufzeichnungen auchnach 19.27 Uhr während der Besprechung im Hotel-zimmer fortgesetzt worden sind.

Die Staatsregierung war nicht berechtigt, dem Untersu-chungsausschuß das Protokoll über die Gespräche indem Hotelzimmer vorzuenthalten: Zwar war die Auf-nahme der Gespräche nicht nach der Strafprozeßord-nung, wohl aber gem. Art. 34 Abs. 3 PAG zulässig, dochhätte diese Aufzeichnung unverzüglich gelöscht werdenmüssen, soweit sie nicht zur Verfolgung von Straftatenbenötigt wird (Art. 34 Abs. 3 Satz 2 PAG).

Da die Aufzeichnungen über die Gespräche im Hotel-zimmer gem. Strafprozeßordnung nicht verwertbar wa-ren, hat StAGrL Fügmann angeordnet, daß nur die Auf-zeichnungen über die zwischen 19.14 Uhr und 19.27Uhr im Straßencafé aufgezeichneten Gesprächen zu denErmittlungsakten gegeben werden. KHK Edtbauer hatdaraufhin das am 22.8.1994 erstellte Protokoll über dieGespräche im Hotelzimmer vernichtet. Allerdings hatStAGrL Fügmann einen Abdruck dieses Protokollsaußerhalb der Ermittlungsakten aufbewahrt. Die Lö-schung der Aufzeichnungen auf dem Tonträger Nr.97/94 erfolgte nicht.

Warum die Löschung nicht erfolgt ist bzw. warum StA-GrL Fügmann einen Abdruck des Protokolls behielt,bleibt auch nach den Erklärungsversuchen des Staats-ministeriums des Innern in dem Schreiben vom13.3.1996 an den Vorsitzenden des Bonner Untersu-chungsausschusses nicht nachvollziehbar.

Der Umstand, daß die Aufzeichnungen in dem Strafver-fahren nicht verwertet werden konnten und daß sie ei-gentlich vernichtet werden mußten, rechtfertigte nicht,

das entsprechende Protokoll dem Untersuchungsaus-schuß vorzuenthalten.

Der Verdacht, daß das Protokoll wegen seines brisantenInhalts zunächst nicht an den Untersuchungsausschußübermittelt worden ist, konnte nicht ausgeräumt werdenund bleibt bestehen. Dem Protokoll kann nämlich ein-deutig entnommen werden, daß die Anbieter nach ihrenAngaben in München nur über die Plutoniumprobe ver-fügten und größere Mengen Plutoniums erst aus Moskaueinführen wollten:

Auf die Frage von „Boeden“, ob die Anbieter mehr alsdie Probe hier (gemeint ist in München) haben, antwor-tete Torres eindeutig mit Nein. Er führte ebenso wie be-reits kurz vorher bei dem Gespräch in dem Straßencaféaus, daß die früher genannte Menge von 494 g in Mos-kau sei und daß sie hiervon nur eine Probe von etwa 3 gbei sich haben. Torres gab deutlich zu verstehen, daß erdie restliche Menge und eventuell darüber hinausgehen-de Mengen sukzessive aus Moskau holen könnte. Fallsdie Käufer dies wollen, könnte die Übergabe auch inMoskau stattfinden. „Boeden“ war mit der Übergabe inMoskau und mit den von Torres vorgeschlagenen Lie-fermodalitäten nicht einverstanden und forderte Torresauf, gleich beim erstenmal (gemeint ist beim ersten Flugnach Moskau) zwei oder drei Kilogramm und zwar min-destens in der Zusammensetzung von Plutonium 239 zubringen.

In diesem Zusammenhang ist unverständlich, wie dieCSU-Fraktion in ihrem Abschlußbericht behauptenkann, daß die Anbieter bereits im Straßencafé davon ge-sprochen hätten, daß sie 494 g in unmittelbarer Nähehätten (vgl. insoweit auch Bericht der Staatsregierungvom 27.11.1995, Bd. 2 der Akten des UA, S. 49, 50).Tatsächlich hat das Ergebnis der Beweisaufnahme kei-nerlei Anhaltspunkte dafür gebracht, daß die Anbieterim Verlaufe des Treffens im Straßencafé geäußert ha-ben, daß über die von ihnen mitgeführte Probe hinausweitere Mengen des angebotenen Nuklearmaterials inDeutschland oder gar in München gelagert seien (siehehierzu auch Bonner Bericht, S. 260).

2. Aufzeichnungen von StAGrL Fügmann

„Rafa“ hat bei seiner Aussage vor dem Bonner Untersu-chungsausschuß am 7./8.12.1995 unter anderem ange-geben, daß er im Oktober 1994 siebzehn Stunden langvon der Staatsanwaltschaft vernommen worden undihm hierbei solange die Frage gestellt worden sei, ob dasPlutonium nicht doch in Deutschland gelagert war, biser schließlich zugestimmt habe. Hierüber befand sichkein Protokoll bei den dem Untersuchungsausschußübermittelten Akten. Auf eine entsprechende mündlicheAnfrage des Abg. Schindler anwortete StaatsministerLeeb am 13.12.1995, daß „Rafa“ am 13.10.1994 von derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I an-gehört worden sei. Die Anhörung habe insbesondere derKlärung der Madrider Vorgeschichte und der Kontakte

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des „Rafa“ mit den Tätern im München gedient und beieiner einstündigen Mittagspause von ca. 9.30 Uhr bis16.25 Uhr gedauert. Auf eine Zusatzfrage des Abg.Schindler nach dem Protokoll über die Anhörung vom13.10.1994 antwortete Staatsminister Leeb, daß es keinförmliches Vernehmungsprotokoll gebe, allerdings ha-be sich der zuständige Staatsanwalt Notizen gemacht,die noch zur Verfügung stünden (vgl. Plenarprotokoll13/36, S. 2460, 2461). Daraufhin wurden dem Untersu-chungsausschuß mit Schreiben des Staatsministeriumsder Justiz vom 12.2.1996 die handschriftlichen Auf-zeichnungen von StAGrL Fügmann über die Anhörungam 13.10.1994 sowie weitere Unterlagen, die bis dahinnicht bekannt waren (nämlich ein für die geplante Ver-nehmung des „Rafa“ am 14.10.1994 durch KHK Edt-bauer gefertigtes Gesprächsexzerpt in Form eines Pro-tokollentwurfs sowie ein am 14.10.1994 an StAGrLFügmann per Telefax zur Überprüfung übermittelterEntwurf eines Protokolls der Vernehmung des „Rafa“durch KHK Edtbauer), zur Verfügung gestellt (vgl. Bd.77 der Akten des UA).

Auch wenn die handschriftlichen Aufzeichnungen vonStAGrL Fügmann nicht zu den Ermittlungsakten gege-ben werden mußten, hätten sie dem Untersuchungsaus-schuß unaufgefordert übermittelt werden müssen.

III. Aussageverweigerung

Der BND-Mitarbeiter „Adrian“, der während der Ver-handlungen mit den Anbietern zumindest als Dolmet-scher fungierte und deshalb in dem Prozeß gegen dieAnbieter als Zeuge vernommen worden ist, wurde vomAmtsgericht München wegen uneidlicher Falschaussa-ge in diesem Prozeß zu einer Geldstrafe vom DM9000,– verurteilt (Az.: 11 Js 4509/95), da er ausgesagthatte, daß Torres bei der Probenübergabe im Hotelzim-mer des „Rafa“ keine genauen Angaben gemacht habe,wo sich die Menge von 494 g Plutonium befindet, ob inMünchen, Berlin oder anderswo. Tatsächlich hatte Tor-res aber eindeutig geäußert, daß sich die 494 g Plutoni-um abzüglich der übergebenen Probe von etwa 3 g inMoskau befinden.

Der entsprechende Strafbefehl ist aufgrund Rechtsmit-telverzichts am 17.1.1997 und somit bereits vor der Ver-nehmung des Zeugen vor dem Untersuchungsausschußrechtskräftig geworden. Dennoch hat sich „Adrian“weiterhin auf sein Aussageverweigerungsrecht gem.§ 55 StPO berufen, da die Staatsanwaltschaft bei demLandgericht Augsburg auch gegen ihn weitere Ermitt-lungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts derAnstiftung zum unerlaubten Umgang mit Kernbrenn-stoffen etc. eingeleitet hat (vgl. Bd. 81 bis 86 der Aktendes UA), die bis heute noch nicht abgeschlossen sind.

Da „Adrian“ deshalb nur wenige Fragen beantwortethat, konnte nicht detailliert geklärt werden, welche Rol-le er bei den Verhandlungen mit den Anbietern genaugespielt hat. Die Klärung dieser Frage hat sich aufge-

drängt, da „Adrian“ gemahnt werden mußte, sich aufseine Rolle als Dolmetscher zu beschränken (vgl. Ver-merk OStA Meier-Staude vom 2.8.1994, Bd. 5a der Ak-ten des UA, S. 30, 31; Bd. 38 der Akten des UA, S. 9,10).

IV. Strafanzeigen gegen Zeugen

Die Vertreter der Oppositionsfraktionen sahen sichnach der Vernehmung der Zeugen LOStA Emrich,OStA Meier-Staude und VRiLG Alert veranlaßt, Straf-anzeige wegen des Verdachts der uneidlichenFalschaussage vor dem Untersuchungsausschuß zu er-statten, da die genannten Zeugen im Zusammenhang mitder Untersuchung der Fragen, weswegen die Beweis-aufnahme im Prozeß vor dem Landgericht München Iabgekürzt und weswegen die Staatsanwaltschaft keinRechtsmittel gegen das Urteil vom 17.7.1995 eingelegthat, sich widersprechende Aussagen gemacht haben.

Der Zeuge Alert hatte vor dem Untersuchungsausschußausgeführt, daß Grundlage für die Abkürzung der Be-weisaufnahme eine Verständigung zwischen dem Ge-richt, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern überdie Höhe des Strafmaßes und darüber war, daß die Ver-urteilten nach Verbüßung der Hälfte der Strafe gem.§ 456 a StPO abgeschoben werden. Er habe eine ent-sprechende Zusage des damaligen OStA Emrich an dieVerteidiger weitergegeben und sich gewundert, daß ent-sprechenden Anträgen zweier Verteidiger später nichtentsprochen worden sei (vgl. Prot. 35. Sitzung des UAvom 24.6.1997, S. 12, 13, 25, 34). Der Zeuge Emrich hatim Gegensatz dazu bestritten, eine Zusage bezüglich derStrafvollstreckung, nämlich Absehen der Vollstreckungbei Ausweisung gem. § 456 a StPO, gemacht zu haben(vgl. Prot. 36. Sitzung des UA vom 8.7.1997, S. 3, 4).

Da der Zeuge Alert angegeben hatte, daß sich kurz vorder Urteilsverkündung OStA Meier-Staude an ihn ge-wandt habe, er möge die Verteidiger bitten, nach der Ur-teilsverkündung nicht öffentlich bekannt zu geben, daßbei den Verurteilten nach Verbüßung der Halbstrafe voneiner weiteren Vollstrekkung gem. § 456 a StPO abge-sehen werden sollte, wurde OStA Meier-Staude eben-falls als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuß ver-nommen. Der Zeuge bestätigte zwar, ein Gespräch „mitdiesem Touch“ geführt zu haben, konnte sich aber nichtmehr erinnern, ob und wenn ja, welche Erklärung dieStaatsanwaltschaft bezüglich der vorzeitigen Haftentlas-sung abgegeben habe (vgl. Prot. 37. Sitzung des UAvom 15.7.1997).

Die Ermittlungen gegen die Zeugen wegen des Ver-dachts der uneidlichen Falschaussage vor dem Untersu-chungsausschuß werden von der Staatsanwaltschaft beidem Landgericht München I geführt (Az.: 123 UJs710586/97) und sind noch nicht abgeschlossen.

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V. Weitere Ermittlungsverfahren

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Münchner Plutoni-umschmuggels dauert noch an. Die Staatsanwaltschaftbei dem Landgericht München I ermittelt noch in zweiVerfahren gegen Tatbeteiligte in Spanien und Rußlandund zwar gegen die spanischen Staatsangehörigen JoséFernandez Martin und Manolo Lopez Romero (Az.: 112Js 3116/95) sowie gegen den russischen Staatsangehöri-gen Nikiforov Gennadiy (Az.: 112 Js 5572/94), denenjeweils zur Last gelegt wird, an dem Plutoniumgeschäftbeteiligt gewesen zu sein.

Neben den bereits rechtskräftig abgeschlossenen Straf-befehlsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ge-gen „Rafa“ und „Adrian“ ist außerdem noch ein Ermitt-lungsverfahren gegen „Roberto“ wegen des gleichenTatvorwurfs anhängig.

Bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Augs-burg sind darüber hinaus aufgrund von Strafanzeigenverschiedener Organisationen und Einzelpersonen nochErmittlungsverfahren u.a. gegen Mitarbeiter desBLKA, des BND, der Staatsanwaltschaft bei dem Land-gericht München I sowie gegen verschiedene Politikeranhängig.

VI. Ungeklärte Identität einzelner Beteiligter

Weder dem bayerischen noch dem Bonner Untersu-chungsausschuß ist es gelungen, die genaue Indentitäteinzelner Beteiligter, wie z. B. „Max Brinde“ bzw.„Marc Blinder“ und verschiedener in Moskau in Er-scheinung getretener Beteiligter aufzuklären.

B. Materieller Teil des Abschlußberichts

I. Vorbemerkungen

1. „Madrider Vorgeschichte“ und Zusammenarbeitzwischen Polizei und BND

Der Münchner Plutonium-Fall hebt sich dadurch deut-lich von anderen bekannt gewordenen Fällen der Nu-klearkriminalität ab, als neben der Polizei und derStaatsanwaltschaft auch der BND involviert war, was imNachhinein auch zu Versuchen geführt hat, die Verant-wortung für den konkreten Ablauf der jeweils anderenSeite zuzuschieben.

Unstrittig ist, daß Vorbereitungen für das Plutoniumge-schäft bereits im Herbst 1993 in Spanien und Rußlandgetroffen worden sind und daß sowohl „Rafa“ als auch„Roberto“ im Frühsommer 1994 in Madrid (u. a. am31.5.1994 und am 9.6.1994) Kontakt zu Anbietern vonPlutonium und Kriegswaffen hatten und daß jedenfallsBengoechea und „Fernandez“ sowohl in Madrid alsauch später in München beteiligt waren.

Unstrittig ist auch, daß „Roberto“ zunächst in Spanienals V-Mann für das BKA tätig war und darüberhinausseit ca. Mitte Mai 1993 auch als sog. nachrichtendienst-liche Verbindung (NDV) für den BND fungierte (vgl.Kontaktbericht „Janko“ vom 17.5.1993, Bd. 6 der Ak-ten des UA, S. 005 bis 010). „Roberto“ stellte etwa An-fang August 1993 auch den Kontakt zwischen der Mit-arbeiterin der BND-Residentur in Madrid mit demDecknamen „Janko“ und „Rafa“ her (vgl. Vermerk„Janko“ vom 11.8.1993, Bd. 6 der Akten des UA, S. 013bis 014).

„Roberto“ hat mehrfach, u. a. am 18.4.1994 gegenüberseinem VP-Führer im BKA mitgeteilt, daß er von einemspanischen Geschäftsmann in Madrid angesprochenworden sei, ob er Interesse an zwei Kilogramm waffen-fähigem Plutoniums habe, das sich eventuell in der Bun-desrepublik Deutschland befinde. Am 5.5.1994 berich-tete er der BND-Residentur in Madrid, daß in Spanienzwei Spanier, nämlich Julian Tejero Robledo und JoséFernandez Martinez, insgesamt 6 kg Plutonium anböten,das aus Rußland stamme und sich bereits in Deutschlandbefinde. Das BKA hat daraufhin „Roberto“ angewiesen,weitere Informationen einzuholen, grundsätzlich Inter-esse am Kauf von bereits in Deutschland lagerndem Plu-tonium zu zeigen, nicht aber als jemand aufzutreten, derauch Interesse an der Einfuhr von noch im Ausland ge-lagertem Plutonium nach Deutschland habe (vgl. Bon-ner Bericht, S. 147; dienstliche Erklärung von KHKSchleppi vom 2.5.1995, Bd. 4 b der Akten des UA,S. 201, 202 bis 207; Vermerk Berger vom 10.6.1994,Bd. 4 b der Akten des UA, S. 102, 103). Daraufhin ha-ben das BKA bzw. die Staatsanwaltschaft bei demLandgericht Frankfurt am Main Ermittlungen eingelei-tet, in deren Verlauf die Behauptung, daß sich Plutoni-um in Deutschland befinde, aber nicht erhärtet werdenkonnte.

Nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen hat „Ro-berto“ dann Mitte Juli 1994 seine Tätigkeit eingestelltund war er bis zum 10.8.1994 in den Ablauf des Gesche-hens auch nicht mehr eingebunden. Vielmehr wurde derKontakt zu der Anbietergruppe in Madrid dann von „Ra-fa“ aufrechterhalten und intensiviert.

Am 3./4.7.1994 reiste „Rafa“ zusammen mit „Janko“nach München, um gemäß einem Ersuchen des BLKAan einer Besprechung der „Gemeinsamen Ermittlungs-gruppe Rauschgift“ des BLKA wegen einer beabsichtig-ten kontrollierten Lieferung von 500 kg Kokain teilzu-nehmen. Bei dieser Gelegenheit teilte „Rafa“ mit, daß erauch Kontakt zu Plutoniumhändlern herstellen könne,doch wurde dieser Äußerung seitens der Beamten desBLKA keine weitere Bedeutung beigemessen. Am15.7.1994 informierte „Rafa“ die BND-Mitarbeiterin„Janko“ über den sich anbahnenden Plutoniumhandel,die ihrerseits die Information an den Leiter der BND-Re-sidentur in Madrid weitergab. Von dort wurde dieBND-Zentrale in Pullach darüber informiert, daß der VP6 kg Plutonium angeboten worden seien, das aus derUkraine stamme, und daß sich zwei oder drei russische

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Staatsangehörige mit 400 g Nuklearmaterial in Münchenaufhalten sollen (vgl. FS „Janko“ vom 18.7.1994, Bd. 6der Akten des UA, S. 067; FS „Eckerlin“ vom19.7.1994, Bd. 6 der Akten des UA, S. 071).

Am 19.7.1994 wurden daraufhin die beiden BND-Mit-arbeiter „Adrian“ und „Kulp“ im Dezernat 62 desBLKA mit der Information vorstellig, daß eine in Spa-nien lebende „Quelle“ des BND ein Angebot von über400 g Plutonium erhalten habe und daß sich die Anbie-ter bis zum 20.7.1994 in München aufhalten würden.Wenngleich davon ausgegangen werden kann, daß„Adrian“ und „Kulp“ zu diesem Zeitpunkt keine Kennt-nis von der sog. Madrider Vorgeschichte hatten, ist esdoch verwunderlich, daß der BND auch in der weiterenFolge der Ereignisse das BLKA nicht über die Hinter-gründe aufgeklärt hat. Vielmehr hat der BND nach denvorliegenden Erkenntnissen die bayerischen Behördenhierüber völlig im unklaren gelassen.

Strittig ist, wie die sich über etwa drei Wochen hinzie-hende Zusammenarbeit zwischen BND und den bayeri-schen Ermittlungsbehörden rechtlich zu beurteilen ist.Zwar wurden gegen gemeinsame Operationen vonBND und BLKA seitens des BND bei der Bekämpfungder Rauschgiftkriminalität erhebliche Bedenken geäu-ßert, weil hierdurch das Trennungsverbot zwischenNachrichtendiensten und Polizei verletzt werden könn-te (vgl. den handschriftlichen Vermerk des BND-Mitar-beiters Keßelring vom 12.7.1994 auf dem Schreiben desBND-Mitarbeiters Hochfeld an den BND-Präsidentenvom 7.7.1994, Bd. 6 der Akten des UA, S. 063), dochwurde die Beteiligung von BND-Mitarbeitern bzw. V-Leuten bei dem Plutoniumgeschäft als schlichte Amts-hilfe gewertet. Angesichts des Umstands, daß der BNDüber wesentlich mehr Informationen verfügte als dasBLKA und durch „Rafa“ und „Adrian“ sowohl an derPlanung als auch der Umsetzung der Ermittlungsschrit-te beteiligt war, ging die Zusammenarbeit weit über ei-ne Amtshilfe i. S. der entsprechenden Richtlinien desBND hinaus.

Vielmehr war es so, daß die genannten BND-Mitarbei-ter „Rafa“ und „Adrian“ vom BND zielgerichtet in dieOperation eingebunden worden sind, um damit Einflußauf die Tätigkeit der Ermittlungsbehörden nehmen zukönnen.

Die von KD Sommer als „Pilotprojekt“ (vgl. VermerkKulp vom 25.7.1994, Bd. 6 der Akten des UA, S. 081bis 083; Schreiben von Imhorst vom 25.7.1994 an denBND-Präsidenten, Bd. 6 der Akten des UA, S. 091 bis093; Aussage KD Sommer vor dem UA am 27.2.1996,Prot. 11. Sitzung des UA vom 27.2.1996, S. 189) be-zeichnete Zusammenarbeit zwischen BLKA und BNDüberstieg bei weitem die Grenze des rechtlich Zulässi-gen und stellt somit einen Verstoß gegen das verfas-sungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Geheim-dienstbehörden und Polizeibehörden dar.

Selbstverständlich müssen die ErmittlungsbehördenHinweisen auf strafbare Handlungen auch dann nachge-hen, wenn diese vom BND herrühren. Im MünchenerPlutoniumfall beschränkten sich das BLKA und dieStaatsanwaltschaft aber nicht damit, einen Hinweis desBND aufzugreifen, sondern wurde der BND in die Er-mittlungstätigkeit förmlich eingebunden.

Welche Motive seitens des BND bzw. des BLKA hier-für ausschlaggebend waren, muß im Bereich der Speku-lation bleiben. Aus Unterlagen des BND, die dem Un-tersuchungsausschuß zur Verfügung standen, kann je-doch entnommen werden, daß jedenfalls der BND eingesteigertes Interesse daran hatte, zu beweisen, daß er inFällen von Nuklearkriminalität gebraucht werde (vgl.hierzu auch den, dem Bonner UA zur Verfügung ge-standene Vermerk des BND-Mitarbeiters, Hochfeld,vom 21.9.1994, daß der Plutoniumfall auch in der ra-schen Konsensfindung beim Verbrechensbekämp-fungsgesetz einen Niederschlag gefunden habe).

2. Zusammenarbeit zwischen BLKA und BKA

Das BKA ist gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 1 BKAG (§ 5 Abs. 2Nr. 1 BKAG a. F.) zuständig für die polizeilichen Auf-gaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in Fällen desinternational organisierten ungesetzlichen Handels mitWaffen, Munition, Sprengstoffen etc. Grundsätzlichwäre also im Münchner Plutonium-Fall auch die Zu-ständigkeit des BKA gegeben gewesen, da bei Beginnder Ermittlungen davon ausgegangen werden mußte,daß das angebotene Plutonium zu Waffenzwecken be-stimmt war. Hiervon ging auch das BLKA aus. Es ver-wundert deshalb, daß das BKA nur mittels einer sog.WE-Meldung (Meldung über ein wichtiges Ereignis)des BLKA vom 26.7.1994 über die Sicherstellung einerplutoniumhaltigen Probe am 25.7.1994 informiert wor-den ist (vgl. Bericht der Staatsregierung vom27.11.1995, Bd. 2 der Akten des UA, S. 9, 20; AussageKD Krömer, Prot. 25. Sitzung des UA vom 7.11.1996,S. 111, 112).

Die ungenügende Einbeziehung des BKA hatte u. a. zurFolge, daß der Münchner Plutonium-Fall erst nach demAufgriff am 10.8.1994 mit einem seit Anfang April 1994von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frank-furt am Main geführten Ermittlungsverfahren, das teil-weise den gleichen Personenkreis betraf und auf die In-formation der V-Person „Roberto“ am 18.3.1994 ausMadrid zurückging, an einem Ort in Deutschland befän-den sich 2 kg waffenfähiges Plutonium, zusammenge-führt werden konnte.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft beidem Landgericht Frankfurt am Main gegen Unbekanntwegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mitKernbrennstoffen (Az.: 65 UJs 4598/94) wurde am16.9.1994 durch die Staatsanwaltschaft bei dem Land-gericht München I übernommen (vgl. Bericht derStaatsregierung vom 27.11.1995, Bd. 2 der Akten desUA, S. 9, 10, 11, 14, 18).

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Zwar wird die Professionalität der Ermittlungen seitensdes BLKA nicht in Frage gestellt, doch hätte eine recht-zeitige intensive Abstimmung zwischen BLKA undBKA es erleichtert, eine Verbindung zwischen den bei-den Verfahren und damit auch zur sog. Madrider Vor-geschichte herzustellen.

3. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung; Richtlinievom 15.7.1994

In Ermittlungsverfahren wegen des Handels mit radio-aktiven Stoffen ist wegen der Gefährlichkeit dieserStoffe immer eine Abwägung zwischen der Notwendig-keit der Gefahrenabwehr einerseits und dem Ziel einermöglichst effektiven Strafverfolgung andererseits zutreffen. Anhaltspunkte wie in einer solchen Gemenge-lage vorzugehen ist, bieten die Allgemeinen Grundsätzeder Kriminalitätsbekämpfung wie sie in den Anlagen Aund E der RiStBV niedergelegt sind.

Seit dem verstärkten Auftreten von Fällen der Nuklear-kriminalität wurden im Kreise der Innenminister und-senatoren der Länder sowie bei den einzelnen Länder-polizeien Diskussionen über den Umgang mit dieserneuen Kriminalitätsform geführt. In Bayern führten die-se Diskussionen schließlich am 15.7.1994 zum Erlaß derRichtlinie „Regelungen für die polizeiliche Gefahrenab-wehr und Strafverfolgung im Zusammenhang mit demillegalen Umgang mit radioaktiven Stoffen“ (Gz.: I C 5- 8706.0/1), wonach polizeiliche Maßnahmen grund-sätzlich nicht dazu führen dürfen, daß im Ausland be-findliches radioaktives Material nach Deutschland ge-bracht wird. Ausnahmsweise soll es also bei besonderenKonstellationen zulässig sein, radioaktive Materialienim Zuge von Ermittlungsmaßnahmen nach Deutschlandeinzuführen.

In den meisten anderen Bundesländern und auf Bundes-ebene sind die Vorgaben deutlich enger gefaßt. Im Ar-beitskreis II „Innere Sicherheit“ der Arbeitsgemein-schaft der Innenministerien der Länder und in der sog.Arbeitsgemeinschaft „Kripo“ wurde zwar diskutiert, obes in Einzelfällen möglich sein soll, radioaktives Mate-rial nach Deutschland einzuführen, der entsprechendeVorschlag wurde aber abgelehnt. Vielmehr wurde undwird die Auffassung vertreten, daß durch Ermittlungs-aktivitäten kein radioaktives Material nach Deutschlandgebracht werden darf, auch wenn damit ein „Kontroll-verlust“ in Kauf genommen werden muß (vgl. Ergebnis-niederschrift der 70. Sitzung des Unterausschusses „Si-cherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen“des AK II am 23./24.11.1994 in Hamburg sowie einenentsprechenden Vermerk, beides auszugsweise überge-ben von KD Krömer bei seiner Zeugeneinvernahme inder 25. Sitzung des UA am 7.11.1996).

Die Handlungsmöglichkeiten der bayerischen Polizeisind also weiter gefaßt. Dies mag auch ein Grund dafürsein, daß Scheinkaufaktivitäten in Bayern in deutlichgrößerem Umfang stattfanden als in anderen Bundes-ländern.

In den beiden näher untersuchten Fällen war es außer-dem so, daß die Gefahrenlage (nämlich die Verbringungradioaktiver Materialien nach Bayern) durch polizeili-ches Handeln zunächst verschärft worden ist. Das Zielder Strafverfolgung stand eindeutig über dem Ziel derGefahrenabwehr. Deutlich wird dies aus den Umstän-den, daß im Fall Landshut die Haupttäterin Monate langin ihren Aktivitäten, radioaktives Material zu liefern, be-stärkt wurde und daß im Fall München, den Tätern erstdie Gelegenheit verschafft wurde (durch finanzielle Zu-wendungen in Höhe von ca. DM 7000,– zur Deckung ih-rer Auslagen), radioaktiven Stoff aus dem Ausland zuholen.

II. Anmerkungen zu Fragenkomplex I(Polizeiliche Erkenntnisse und Ermittlungsverfah-ren wegen des illegalen Handels mit nuklearen Stof-fen)

1. Zunahme der Fälle ab 1990

Es ist unbestreitbar, daß die Nuklearkriminalität, alsodas illegale Handeltreiben mit radioaktiven Stoffen, zuBeginn der 90er Jahre zugenommen hat. Obwohl die ge-naue Herkunft der in Deutschland bzw. Bayern im Rah-men polizeilicher Ermittlungsverfahren sichergestelltenMaterialien nicht feststeht, spricht doch alles dafür, daßdie wesentliche Ursache des auffallenden Anstiegs derregistrierten Fälle in der Auflösung der ehemaligen So-wjetunion und dem damit einhergehenden Abbau der Si-cherheitsstandards für die Verwahrung von Nuklearma-terialien in den GUS-Staaten ist (vgl. Anlage 2.1 zumBericht des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit: Kabinettsbericht vom29.4.1992 über Maßnahmen gegen den unerlaubtenUmgang mit Kernbrennstoffen aus GUS-Staaten, in: Be-richt der Bundesregierung zum Untersuchungsauftragdes 1. Bundestags-Untersuchungsausschusses der 13.Wahlperiode, Bd. 42 und 54 der Akten des UA).

Die auch vom bayerischen Untersuchungsausschuß an-gehörte sachverständige Zeugin Schaper führt in ihrerschriftlichen Stellungnahme für den Bonner Untersu-chungsausschuß aus, daß die Sicherung des Nuklearma-terials vor unbefugter Abzweigung, die sich in der altenSowjetunion fast ausschließlich auf Personal, dessenDisziplin durch die gesellschaftlichen Strukturen undAbschottung nach außen gesichert war, gestützt habeund nicht wie bei EURATOM üblich auf technisch ge-sicherten Materialschutz und zentralisierte und standar-disierte Materialbilanzen, mit der allmählichen Auflö-sung der alten Strukturen immer schlechter funktioniere.Rußland sei außerstande, ohne massive westliche Hilfeeine zuverlässige Materialsicherung aufzubauen (vgl.Bd. 116 der Akten des UA, S. 9). Auch vor dem bayeri-schen Untersuchungsausschuß ließ sich die Zeugin da-hingehend ein, daß die Sicherheit von Nuklearmaterialin Rußland großen Anlaß zur Besorgnis gebe (Prot. 35.Sitzung des UA vom 24.6.1997, S. 60, 61). Dies be-stätigte auch der sachverständige Zeuge Gmelin (Prot.35. Sitzung des UA vom 24.6.1997, S. 113).

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2. Auffallende Häufigkeit in Bayern

Im Rahmen dieses allgemeinen Phänomens zeigt sichaber eine signifikante Häufigkeit der in Bayern aufge-tretenen Fälle.

Aus der vom sachverständigen Zeugen Gmelin bei sei-ner Einvernahme am 24.6.1997 dem Untersuchungs-ausschuß überreichten Auflistung der EURATOM überdie Vorfälle von illegal gehandeltem Nuklearmaterial inder Europäischen Gemeinschaft in den Jahren 1991 bis1994 (Bd. 119 der Akten des UA) ist ersichtlich, daß 14von insgesamt 27 Vorfällen und 13 von 19 Sicherstel-lungen in Bayern stattfanden. Vor dem Untersuchungs-ausschuß sagte er aus, daß sich die Fälle in Bayern ab1992 zu häufen begannen und daß es auffällig gewesensei, daß es in anderen Bundesländern nicht so viele Fällegegeben habe (Prot. 35. Sitzung des UA vom 24.6.1997,S. 115 und 127 f.).

Im Bericht der Staatsregierung vom 31.1.1997 (Bd. 108der Akten des UA) wird ausgeführt, daß in Bayern von1991 bis 1995 insgesamt 159 Hinweise, die Angebotevon Nuklearmaterial zum Gegenstand und einen Bezugzu Bayern hatten, registriert worden sind. Von diesenHinweisen hätten 124 nicht näher verifiziert werdenkönnen, d.h., es habe sich um Sachverhalte gehandelt,denen unzureichende Ermittlungsansätze zu Grunde ge-legen haben. Wegen illegalen Handelns mit Plutonium,waffenfähigem Uran und sonstigen unter das KWKGfallenden nuklearen Stoffen seien bis zur Einsetzung desUntersuchungsausschusses am 26.10.1995 neben denFällen Landshut und München 20 weitere staatsanwalt-schaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.Daneben habe es noch andere Ermittlungsverfahren we-gen des illegalen Handeltreibens mit unter das AtomGfallenden Nuklearmaterialien gegeben (Bd. 108 der Ak-ten des UA, S. 1 bis 5).

Die geographische Lage Bayerns an der Grenze zumehemaligen Ostblock ist zwar eine mögliche (vgl. dieAusführungen des Zeugen Gmelin vor dem UA am24.6.1997 Prot. 35. Sitzung, S. 128), aber keine hinrei-chende Erklärung für die auffällige Häufigkeit der Fällein Bayern. Vielmehr muß der Frage nachgegangen wer-den, ob es einen sog. Käufermarkt in Bayern gab odergibt.

3. Existiert ein Käufermarkt?

Zwar ist davon auszugehen, daß es auch im Bereich derNuklearkriminalität ein nicht unerhebliches Dunkelfeldgibt, doch gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß es ei-nen nennenswerten Käufermarkt gab oder gibt.

Auf die Frage, ob es außer polizeilichen Scheinaufkäu-fern sonstige Abnehmer für Nuklearstoffe gebe, faßtedie Zeugin Schaper die Kaufinteressenten für dieseStoffe in drei Gruppen zusammen: Die erste Gruppeseien verantwortungslose Journalisten, die bei Leuten,

von denen sie glaubten, sie hätten Zugang zu solchenMaterialien oder bei Kriminellen, die vermeintlichKontakt zu solchen Leuten hätten, herumfragten, ob sienicht etwas beschaffen könnten. Die zweite Gruppeseien Scheinaufkäufer, deren polizeiliche Ermittlungs-methoden jedoch den gleichen Effekt hätten wie dasNachfragen der ersten Gruppe, nämlich verzweifelte ar-beitslose Russen, die Zugang hätten zu Nuklearmaterialauf die Idee zu bringen, ein Geschäft zu machen. Diedritte Gruppe seien Kriminelle, bei denen Gerüchte imUmlauf seien, es gäbe Staaten, die Nuklearmaterial ille-gal kaufen.

Die Zeugin zeigte sich allerdings überzeugt davon, daßsolche Leute nicht ausgerechnet nach Deutschland oderEuropa kämen, um hier nach Material zu suchen, da hierdie Ermittlungsmethoden besser und die Gefahr größersei, festgenommen zu werden. Ihr sei kein Staat bekannt,der ein Interesse an einem derartigen Schmuggel hätte,zumal die politischen Verwicklungen im Falle der Auf-deckung sehr groß wären. Wenn es doch einen solchenStaat geben würde, würde er Spione direkt in die Kern-waffenlabors einschleusen oder nach Zentralasien, si-cherlich aber nicht hierher (Prot. 35. Sitzung des UAvom 24.6.1997, S. 63 bis 66).

Auch der sachverständige Zeuge Liebert äußerte sich inseiner Einvernahme vor dem Untersuchungsausschußskeptisch zur Frage eines Abnehmermarkts für nukleareStoffe (Prot. 36. Sitzung des UA vom 8.7.1997, S. 54,55, 56).

Es spricht also vieles dafür, daß durch die Tätigkeit po-lizeilicher Scheinaufkäufer und von V-Leuten derNachrichtendienste der Nachfragemarkt beeinflußt undverstärkt wird, zumal nach dem Bericht der Staatsregie-rung vom 31.1.1997 (Bd. 108 der Akten des UA, S. 2 bis4, 9, 10) in den 22 staatsanwaltschaftlichen Ermitt-lungsverfahren, die von 1992 bis zum 26.10.1995 inBayern geführt worden sind, in mindestens 15 Fällensog. nicht offen ermittelnde Polizeibeamte bzw. Ver-deckte Ermittler als Scheinaufkäufer tätig waren.

Im Bericht der Staatsregierung vom 27.11.1995 zumFall München (Bd. 2 der Akten des UA, S. 57) wird aus-geführt, daß weder die Auswertung der Telefonüberwa-chung, noch die Lauschangriffe bei den Verkaufsge-sprächen mit den Tätern, noch die Observation der Tä-ter während ihres Aufenthalts in München und auch diespäteren Ermittlungen keine Hinweise darauf gebrachthaben, daß außer dem Scheinaufkäufer weitere Kaufin-teressenten für das angebotene Plutonium vorhandenwaren. Dies bestätigten auch die hierzu befragten Zeu-gen.

Dafür, daß der illegale Nuklearmarkt mit dem Auftretenvon Scheinaufkäufern und deren Ermittlungstätigkeitzusammenhängt, sogar regelrecht angeregt wird, spre-chen auch die Feststellungen über die Handlungsweisedes VE „Boeden“ in den beiden näher betrachteten Fäl-len Landshut und München.

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Interessant ist, daß die registrierten Fälle von Nuklear-kriminalität seit der öffentlich geführten Diskussionüber den Fall München deutlich zurückgegangen sind(vgl. SZ vom 19.11.1997, S. 2 „Baisse auf demSchwarzmarkt des Todes“).

III. Anmerkungen zu Fragenkomplex II (Fall Landshut)

Mit der Festnahme von fünf mutmaßlichen Tätern undder Sicherstellung von 189 Uranpellets auf dem Auto-bahnrastplatz Fürholzen endete am 4.7.1994, also kurzbevor die „heiße“ Phase des Münchner Falls begann,vorläufig der Vorgang, der später als Fall Landshut be-zeichnet wurde und zur Verurteilung von insgesamtsechs Angeklagten durch das Landgericht Landshut ge-führt hat. Laut Feststellungen des Landgerichts Lands-hut hat der Verdeckte Ermittler „Boeden“ die später ver-urteilten Täter regelrecht gedrängt, Uran zu beschaffenund ihm zu übergeben. Bei der Strafzumessung wertetedas Gericht die aktive Tatprovokation seitens des Ver-deckten Ermittlers strafmildernd zugunsten der Ange-klagten. Durch die künstlich gesteigerte Erwartunghöchster Gewinne habe er auf die Angeklagten Einflußgenommen, Uran in die Bundesrepublik einzuführen(vgl. Urteil der 4. Strafkammer des Landgerichts Lands-hut, Az.: 4 KLs 45 Js 9/94).

Zwar war nach den Feststellungen des Untersuchungs-ausschusses der BND im Fall Landshut nicht involviert,doch fällt dieser Vorgang deshalb aus dem Rahmen,weil an ihm exemplarisch die Art und Weise der poli-zeilichen Ermittlungstätigkeit veranschaulicht werdenkann. Obwohl es unbestreitbar ist, daß die später verur-teilte Frau Klein von sich aus initiativ geworden ist undeinem größeren Personenkreis die Vermittlung unter an-derem auch radioaktiver Materialien angeboten hat,mußten die Ermittlungsbehörden aufgrund der persönli-chen Kontakte und den mehreren hundert abgehörtenTelefongesprächen mit Frau Klein jedoch sehr bald denEindruck gewinnen, daß es sich bei ihr zwar um eineaußerordentlich geschäftstüchtige, nicht aber um eineskrupellose Kriminelle handelte. Um so unverständli-cher ist es, daß sich der Verdeckte Ermittler „Boeden“monatelang mit ihr befaßte, sie mehrfach traf und immerwieder aufforderte, radioaktive Materialien in erhebli-cher Menge und Qualität zu liefern.

So verlangte „Boeden“ z. B. bei einem Telefongesprächmit Frau Klein am 10.3.1994, daß die „Ware gebrachtwerden soll“ (Bd. 68 f der Akten des UA, S. 56). Am16.3.1994 verlangte er erneut eine Probe und am30.3.1994 erkundigte sich „Boeden“ bei Klein, was lossei, nachdem sie sich nicht mehr gemeldet hatte (vgl. Bd68 f der Akten des UA, S. 59, 72). Am 18.4. und19.4.1994 erkundigte sich „Boeden“ wiederum nach derLieferung, was dann dazu geführt hat, daß Klein am21.4.1994 5 kg Plutonium anbot, ohne in Besitz diesesMaterials zu sein (vgl. Bd. 68 f der Akten des UA, S. 95).Am 20.6.1994 führte „Boeden“ in einem Telefonge-spräch mit Frau Klein wörtlich aus, daß er an einem An-

gebot über 20 und 40 kg „gute Ware“ aus Bratislava in-teressiert sei unter der Voraussetzung, daß 10 kg nachMünchen geliefert werden (vgl. Zeugenvernehmung„Boeden“ durch Adami am 4.1.1995, Bd. 1 Bl. 152 f).

Wie sich aus ebenfalls abgehörten Telefongesprächenergibt, verlangte „Boeden“ auch von dem Mittäter Illesdie Lieferung radioaktiver Materialien.

Eine unvoreingenommene Durchsicht der aufgezeichne-ten Telefongespräche sowohl mit Klein als auch mit Il-les ergibt, daß „Boeden“ bei beiden den bereits vorhan-denen Tatentschluß wesentlich verstärkt und sie durchdie Inaussichtstellung hoher Gewinne regelrecht moti-viert hat, immer wieder nach Lieferanten Ausschau zuhalten. Nachdem alle früheren Bemühungen von FrauKlein, Abnehmer für radioaktive Materialien und sonsti-ge Stoffe zu finden, fruchtlos waren, mußte so der Ein-druck entstehen, daß es tatsächlich Abnehmer für radio-aktive Stoffe gibt.

Da fast der gesamte Geschehensablauf durch aufge-zeichnete Telefongespräche protokolliert ist, konnte aufdie Vernehmung der später verurteilten Täter verzichtetwerden, zumal sie zum Zeitpunkt der Behandlung desFalls Landshut im Untersuchungsausschuß Deutsch-land bereits verlassen hatten.

Daß die in dieser Zeit erarbeitete Richtlinie vom15.7.1994 (Gz.: I C 5 - 8706.0/1) bei der Vorgehens-weise „Boedens“ nicht beachtet wurde, bedarf keinerweiteren Ausführungen.

Die Inkaufnahme der Einfuhr radioaktiver Materialiendurch die beschriebene Ermittlungstaktik war auch in-nerhalb des BLKA umstritten (vgl. die Aussage vonKHM Ebner vor dem UA, Prot. 32. Sitzung vom17.4.1997).

Grundsätzlich positiv zu bewerten ist auch aus Sicht derOpposition, daß nach der Festnahme der Täter am4.7.1994 bzw. am 8.8.1994 die Kontakte zu tschechi-schen Polizeibehörden verstärkt wurden, wodurch es imDezember 1994 gelungen ist, in Prag 2,73 kg Urandio-xid sicherzustellen.

IV. Anmerkungen zu Fragenkomplex III(Fall München)

Am 10.8.1994 ist es der Polizei gelungen, am FlughafenMünchen den später verurteilten Torres bei der Einreisein die Bundesrepublik Deutschland festzunehmen undhierbei 393 g Plutonium sicherzustellen.

Das Landgericht München I hat drei der Beteiligten,nämlich Bengoechea, Oroz und Torres nach einer um-fangreichen Beweisaufnahme zu mehrjährigen Frei-heitsstrafen wegen Verstoßes gegen das KWKG verur-teilt. In dem Urteil führte das Gericht u. a. aus, daß vieldafür spreche „daß der Anstoß zur Geschäftsabwicklung

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von der Scheinaufkäuferseite kam“, daß für den Zeitab-schnitt vor München von einer Provokation durch eineV-Person auszugehen sei und daß die Provokation „inMünchen zu einer klassischen polizeilichen Tatprovoka-tion, insbesondere nach der Übergabe der Plutoniumpro-be“ geworden sei. Es habe eine intensive Tatsteuerungdurch die Lockspitzel „Rafa“, „Adrian“ und WalterBoeden gegeben, wobei Bankbestätigungen vorgelegt,ein Fahrzeug beschafft und insbesondere auf Torres di-rekt eingewirkt wurde, daß er nach seinem vergeblichenFlug nach Moskau nochmals dorthin fliegt und dochnoch Plutonium herbeischafft. Die Behörden mußtennach Ansicht des Gerichts aus den abgehörten Telefona-ten und Gesprächen auch die Möglichkeit in Betrachtziehen, daß das später sichergestellte Plutonium aus demAusland nach Deutschland verbracht werden sollte.Spätestens nach dem 7.8.1994 habe viel für diese Mög-lichkeit gesprochen. Es habe sich bei dem Vorgehen derErmittlungsbehörden zwar um ein intensives, aber nochzulässiges Einwirken auf den Täterwillen gehandelt(vgl. Urteil der 9. Strafkammer des Landgerichts Mün-chen I vom 17.7.1995, Az.: 9 KLs 112 Js 4685/94).

Die Feststellungen des Gerichts haben sich auch imZuge der Beweisaufnahme des Untersuchungsaus-schusses bestätigt. Im Folgenden werden deshalb nurnoch einige Punkte kurz skizziert:

1. Lagerort München?

Die Frage, ob und wie lange die Ermittlungsbehördendavon ausgehen mußten, daß sich das angebotene Plu-tonium in unmittelbarem Besitz der Täter in Münchenoder zumindest in Zugriffsnähe der Täter in Deutschlandbefindet, ist für die Bewertung der Ermittlungstaktik vonentscheidender Bedeutung.

Nach den von „Roberto“ bzw. „Rafa“ im Frühjahr 1994übermittelten Hinweisen sollten sich mehrere Kilo-gramm Plutonium in Deutschland befinden. Entspre-chende Ermittlungen seitens des BKA führten jedoch zukeinem Ergebnis.

In den aus Madrid an die BND-Zenrtale in Pullach über-mittelten Fernschreiben vom 18.7. und 19.7.1994 hießes, daß sich „zwei oder drei rus.-sta mit 400 g nuklear-material (238 bzw. 237) in +münchen+“ befinden bzw.daß zwei russische Staatsangehörige in München 400 gPlutonium 239 „bereithalten“ (vgl. FS „Janko“ und FS„Eckerlin“, Bd. 6 der Akten des UA, S. 067 und 071).

In einem Aktenvermerk des BLKA vom 19.7.1994 überdie Vorsprache der BND-Mitarbeiter „Adrian“ und„Kulp“ im Dezernat 62 heißt es, daß eine „Quelle“ desBND von zwei russischen Staatsangehörigen, die biszum 20.7.1994 in München erreichbar seien, ein Ange-bot über 400 g Plutonium erhalten habe und daß nähereErkenntnisse über die Abwicklung des Geschäfts nichtvorliegen (vgl. Vermerk Adami vom 19.7.1994, Bd. 5ader Akten des UA, S. 1).

Dies war die Ausgangslage als das BLKA und dieStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I ih-re Ermittlungen aufgenommen haben. Ob die Anbieterdas angebotene Material bei sich in München führenoder nicht, war also nicht bekannt. Erst am 23.7.1994berichtete „Rafa“, nachdem er sich am Abend vorherzum erstenmal mit den Anbietern getroffen hatte, daßsich im konkreten Besitz der Anbieter eine Probe von 5 gbefindet und daß sich angeblich weitere 400 g in Mün-chen oder zumindest Deutschland befinden sollen.

Spätestens bei dem ersten Zusammentreffen der Anbie-ter mit „Rafa“, „Adrian“ und „Boeden“ am 25.7.1994gaben die Anbieter zu, in München nur über eine Probevon etwa 3 g zu verfügen und daß größere Mengen Plu-tonium (die Rede war von bis zu 11 Kilogramm) erst ausMoskau bzw. Rußland geholt werden müssen. Auchwenn es Anlaß gab, die Richtigkeit der Angaben der Tä-ter zu bezweifeln, verwundert doch, daß die Polizei unddie Staatsanwaltschaft bei den folgenden, teilweise inAktenvermerken festgehaltenen Lagebeurteilungen,trotz dieser Angaben beharrlich von der Annahme aus-gingen, daß die Anbieter Zugriff auf größere Mengen inunmittelbarer Nähe haben. Diese Lageeinschätzunghätte jedenfalls dann überprüft werden müssen, als Tor-res nach der Untersuchung der Probe verlangte, daß siebezahlt werden müsse, damit er mit dem Geld nach Mos-kau zurückfliegen und eine größere Menge Plutoniumbeschaffen und bringen könne.

Tatsächlich ist Torres dann am 27.7.1994 nach Moskaugeflogen und am 6.8.1994 mit 200 g Lithium zurückge-kommen. Anhaltspunkte dafür, daß die in München zu-rückgebliebenen Mittäter Oroz und Benchoechea wäh-rend dieser Zeit unmittelbaren Zugriff auf in Münchenoder der Umgebung gelagertes Plutonium gehabt hätten,haben sich nicht ergeben. Vielmehr sprach auch der Um-stand, daß Oroz nach einem Pkw verlangte, um damitTorres an einem nicht genannten Flughafen mit demMaterial in Empfang zu nehmen, dafür, daß das Pluto-nium erst gebracht werden mußte. Das BLKA nahm je-denfalls am 3.8.1994 an, daß sich Torres noch in Mos-kau befindet und möglicherweise bereits im Besitz derWare, nämlich von vier Behältern Plutonium und einesBehälters mit Lithium sei und daß er selbst mit diesemMaterial zu einem kleinen Flughafen fliegen wolle, derin Deutschland oder Österreich liegen könne (vgl. Be-sprechungsprotokoll des BLKA vom 3.8.1994, Bd. 24der Akten des UA, S. 0085, 0086). Am darauffolgendenTag berichtete „Adrian“ dem BLKA von einem Telefon-gespräch zwischen Oroz und Torres, daß Torres am7.8.1994 mit 400 g Lithium 6 in München eintreffenwerde und daß das Plutonium am 8.8. oder 9.8.1994 un-abhängig von Torres in München eintreffen werde (Be-richt des BLKA vom 28.4.1995, Bd. 28a - c der Aktendes UA, S. 10 f).

Nach seiner Rückkehr aus Moskau erklärte Torres am7.8.1994, daß er die in Aussicht gestellten vier Kilo-gramm Plutonium deshalb nicht beschaffen konnte,weil seine Geschäftspartner eine Vorauszahlung von

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mindestens 200.000 US-Dollar verlangen würden (vgl.Bericht des BLKA vom 24.4.1995, Bd. 28 a - c der Ak-ten des UA, S. 11). Obwohl sich „Boeden“ geweigerthat, eine entsprechende Vorauszahlung zu leisten, istTorres am 8.8.1994 erneut nach Moskau geflogen, umzumindest 500 g Plutonium zu holen (vgl. Bericht derStaatsregierung vom 27.11.1995, Bd. 2 der Akten desUA, S. 57). Aus den folgenden Telefongesprächen er-gibt sich eindeutig, daß sich Torres in Moskau bemühthat, Plutonium zu beschaffen, was ihm letztlich auch ge-lungen ist.

Es überzeugt also nicht, wenn behauptet wird, daß dieErmittlungsbehörden bis zuletzt davon ausgehen muß-ten, daß das angebotene Plutonium in München oder derUmgebung lagert. Vielmehr hätte die Ermittlungstaktikspätestens nach dem 25.7.1994 darauf abgestellt werdenmüssen, daß das Material erst aus dem Ausland geholtwerden mußte.

2. Die Marschrichtung der Ermittlungsbehörden

Obwohl nur eine geringe Wahrscheinlichkeit dafürsprach, daß sich mehr als die Probemenge Plutonium inMünchen befindet, wurde die Ermittlungstaktik den-noch darauf abgestellt, daß sich zumindest 494 g inMünchen befinden.

Wie sich mehreren Aktenvermerken (u.a. von KHK Edt-bauer, OStA Meier-Staude, „Kulp“) entnehmen läßt, ha-ben die Ermittlungsbehörden ab dem 26.7.1994, als dieErmittlungstaktik in einer Besprechung festgelegt wur-de, in Kauf genommen, daß die Anbieter Plutonium inMoskau beschaffen und nach München bringen. DieFestnahme solle erst anschließend, also nach der Liefe-rung von Plutonium erfolgen.

Unabhängig davon, daß sich diese Vorgehensweise we-der mit der Richtlinie vom 15.7.1994 in Übereinstim-mung bringen läßt, ist sie auch aus folgenden Gründenäußerst problematisch:

Zum einen wurde Torres die Möglichkeit der Flucht ge-boten. Zum anderen wurden in Rußland gelagertes Ma-terial erst zum „Vagabundieren“ gebracht und durch denTransport von Plutonium erhebliche Gefahren für Unbe-teiligte geschaffen.

In diese Ermittlungsstrategie paßt auch der Umstand,daß das BLKA den Anbietern den Aufenthalt in Mün-chen finanzierte. So übergab „Boeden“ bei dem Treffenam 26.7.1994 DM 5000,– an Torres und DM 2000,– anOroz, da sich die Täter in Geldschwierigkeiten befanden(vgl. Vermerk Adami vom 12.12.1994, Bd. 24 der Ak-ten des UA, S. 0019/3 bis 0020/3). Zudem wurde es Tor-res ermöglicht, zweimal von München nach Moskau zufliegen (1. Reise vom 27.7. bis zum 6.8.1994, 2. Reisevom 8.8. bis zum 10.8.1994).

3. Verstärkung des Tatentschlusses

Es ist unstrittig, daß die Täter den Vorsatz hatten, mitWaffen und Nuklearmaterialien illegalen Handel zutreiben und deshalb auch mit einer Plutoniumprobenach Deutschland gereist sind. Unstrittig sollte aberauch sein, daß die Täter durch die Aktivitäten desScheinaufkäufers in ihrem Tatentschluß bestärkt wordensind und daß der Scheinaufkäufer die Lieferung großerMengen Plutoniums in waffenfähiger Qualität verlangthat.

Dies kann nicht mehr mit der Notwendigkeit eines „le-gendengerechten“ Verhaltens des Scheinaufkäufers ge-rechtfertigt werden.

Hinzu kommt, daß bei den Tätern der Eindruck verstärktwurde, daß in Deutschland radioaktives Material abge-setzt werden kann. Die Inaussichtstellung immenserGewinne durch die Übergabe sog. Bonitätsbescheini-gungen bzw. Liquiditätsbestätigungen in Höhe von122.000.000 US-Dollar und 276.000.000 US-Dollar haterheblich dazu beigetragen, daß die Täter nichts unver-sucht gelassen haben, Plutonium zu beschaffen und zuliefern.

Insofern wurde das mit dem Aufgriff vom 10.8.1994gelöste Problem vorher selbst geschaffen.

4. Keine Vorverlagerungsstrategie

Es konnte nicht festgestellt werden, daß sich die Ermitt-lungsbehörden ernsthaft mit der Möglichkeit befaßt ha-ben, Moskauer Polizeibehörden und/oder die in Moskaudamals tätigen Verbindungsbeamten des BKA bzw.BND einzuschalten, um auf diesem Wege angeblich inMoskau lagerndes Material sicherzustellen. Die diesbe-züglichen Ausführungen der hierzu vernommenen Zeu-gen, daß die Zusammenarbeit mit russischen Sicher-heitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt generell pro-blematisch war, daß es an der notwendigen Vertrauens-basis fehlte und daß im Falle der Einschaltung russischerBehörden „Boeden“ einer erheblichen Gefahr ausgesetztworden wäre, überzeugen nicht. Weshalb der in Moskautätige BKA-Verbindungsbeamte nicht zumindest überdie Vorgänge informiert worden ist, nachdem Torres daserstemal von München nach Moskau zurückgereist ist,ist nicht nachvollziehbar.

5. Warnungen vor Import blieben unbeachtet

Unstrittig ist, daß sich das BMU nach der Nuklearsofort-meldung des BKA vom 27.7.1994 telefonisch mit demBayStMLU in Verbindung gesetzt und darum gebetenhat, das BLKA darüber zu informieren, daß auf keinenFall Nuklearmaterial eingeführt werden dürfe. Hierüberwurde der Einsatzleiter beim BLKA, KD Sommer, vonRD Lang informiert. Diese „Warnung“ wurde aufgrundder einmal eingeschlagenen Ermittlungstaktik ebenso-wenig beachtet wie entsprechende Hinweise seitens des

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BND. Entgegen der Meinung im Bericht der Ausschuß-mehrheit hatte die Warnung vor der Einfuhr durchaus ei-ne große Relevanz.

6. Lufthansa wurde nicht informiert

Die von den Zeugen vorgebrachten Argumente dafür,die Lufthansa nicht darüber zu informieren, daß Torresbeabsichtigte, mit einer Linienmaschine Plutonium vonMoskau nach München zu transportieren, können eben-falls nicht überzeugen, da eine Einbindung der Luft-hansa keineswegs zwangsläufig auch zu einer Informa-tion russischer Sicherheitsbehörden geführt hätte. Viel-mehr muß kritisiert werden, daß eine Gefährdung desFlugpersonals und der Passagiere bewußt in Kauf ge-nommen worden ist, da vor der Sicherstellung des Plu-toniums in München nicht bekannt war, wie das Mate-rial verpackt war.

C. Schlußbemerkungen

Staatsminister Leeb wurde von seinem Ministerium erst nachdem 10.8.1994, also nach der Sicherstellung des Plutoniumsam Flughafen München, informiert. Die erforderlichen Kon-sequenzen wurden angeblich gezogen.

Staatsminister Beckstein wurde vom BLKA bzw. der Poli-zeiabteilung des Innenministeriums nach der Probenübergabeinformiert, wobei ihm auch mitgeteilt wurde, daß der Hinweisvom BND gekommen sei. Staatsminister Beckstein hat dieFortführung der Ermittlungen durch das BLKA ohne sofor-tige Festnahme der Täter gebilligt. Wenngleich anzunehmenist, daß Staatsminister Beckstein nicht über alle operativenDetails informiert war, ist er politisch dafür verantwortlich,daß letztlich Plutonium eingeführt und Unbeteiligte einer Ge-fahr ausgesetzt worden sind.

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, daß als Konsequenzaus den Fällen München und Landshut die Ursachen des il-legalen Handels mit Nuklearmaterialien beseitigt und die in-ternationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Nukle-arkriminalität verstärkt werden müssen (siehe hierzu dieVorschläge des Europäischen Parlaments in dem Bericht„Der illegale Handel mit Kernmaterial und radioaktivenStoffen“ - PE 214.162 - vom 1.3.1996 sowie die entsprechen-den Vorschläge der vom Untersuchungsausschuß zum Fra-genkomplex I angehörten sachverständigen Zeugen).

Unabhängig hiervon müssen die Vorgaben in den „Regelun-gen für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgungim Zusammenhang mit dem illegalen Umgang mit radioakti-ven Stoffen“ vom 15.7.1994 (Gz.: I C 5 - 8706.0/1) insoweitgeändert werden, als darin Ausnahmen von dem Verbot zu-gelassen sind, im Ausland befindliches radioaktives Materi-al durch polizeiliche Maßnahmen nach Deutschland zu brin-gen.

Es muß auch dafür Sorge getragen werden, daß das BLKAbei der Zusammenarbeit mit dem BND das verfassungs-rechtlich gebotene sog. Trennungsgebot strikt beachtet.

München, den 28.11.1997

Franz Schindler Dr. Thomas Jung

Minderheitenberichtder Abgeordneten Sturm BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann sich demvon der Ausschußmehrheit vorgelegten und beschlossenenAbschlußbericht in vielen Punkten nicht anschließen.Deshalb war es erforderlich, die wichtigsten Punkte, bei de-nen Abweichungen zum Bericht der Mehrheit bestehen,nochmals separat aufzuführen und darzustellen.

I Formalia – Verfahrensgang im Ausschuß

1. Nicht zugelassene Fragen an den SachverständigenDr. Wolfgang Liebert betreffend zivile Atomanlagenin Bayern

Der Untersuchungsauftrag konnte in einem wesentlichenTeil nicht erfüllt werden, da die Ausschußmehrheit Fra-gen nach den Gefahren für Nuklearkriminalität und Nu-klearterrorismus, die sich aus zivilem Umgang mit waf-fentauglichem Material ergeben, nicht zugelassen hat.

Die Fragen wurden von der Abgeordneten Irene MariaSturm gestellt. Sie wären wichtig gewesen, um künftigeGefahren aus Nuklearkriminalität richtig einzuschätzen,zumal bayerische Institutionen und Behörden auch in er-heblichem Umfang an der Entstehung der Gefährdungs-potentiale beteiligt sind. Ob und in welchem Umfang ei-ne Gefahr der Nuklearkriminalität besteht, richtet sichnämlich auch danach, in welchem Umfang waffentaugli-ches, spaltbares Material produziert und verfügbar gehal-ten wird. Aus dem Bereich des Freistaates Bayern werdenerhebliche Beiträge zur Erhöhung des Weltinventars anwaffentauglichem Material geleistet. Das vergrößert dieGefahr der Abzweigung und damit die Gefahr der Nukle-arkriminalität. Im Folgenden kann nur dargestellt werden,warum die nicht zugelassenen Fragen relevant gewesenwären.

1. Plutonium-Inventare

Plutonium entsteht in zivilen Atomkraftwerken währenddes Betriebs. In der Wiederaufarbeitung wird das neu ge-bildete Plutonium vom Uran und von den Spaltprodukten

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getrennt. Das so entstehende Plutonium ist auf jeden Fallwaffenfähig. Mit jedem abgebrannten Brennelement, dasin eine Wiederaufarbeitungsanlage geschickt wird, erhöhtsich somit das Weltinventar an waffenfähigem Plutoni-um. Es wäre nun eine Illusion anzunehmen, daß bei rapi-de anwachsendem Welt-Plutoniuminventar das gesamtPlutonium rund um die Uhr so bewacht werden könnte,das eine Abzweigung unmöglich ist. Solange die Plutoni-ummenge beschränkt ist, mag das noch möglich sein.Wenn aber pro Jahr mehrere Tonnen Plutonium weltweitdazu kommen, wird früher oder später der Punkt erreichtsein, an dem der Schutz zwangsläufig nicht mehr hundert-prozentig sein kann. Um hier die Gefahr der Nuklearkri-minalität zu reduzieren, müßten die Transporte abge-brannter Brennelemente in ausländische Wiederaufarbei-tungsanlagen unverzüglich gestoppt werden.

2. Inventare an hoch angereichertem Uran

Neben Plutonium ist auch hoch angereichertes Uran di-rekt waffenfähig. Es ist deshalb im Zusammenhang mitNuklearkriminalität in besonderem Maße überwachungs-bedürftig. Im zivilen Bereich wird hochangereichertesUran (HEU) nur in Forschungsreaktoren verwendet. DieVerwendung in zivilen Forschungsreaktoren führt aberdazu, daß die Notwendigkeit besteht, diese brisante Wa-re zu transportieren, zu lagern und mit ihr Handel zu trei-ben. Das wiederum bringt aber zusätzliche Risiken derAbzweigbarkeit mit sich. Überall wo mit HEU gehandeltwird, könnte theoretisch ein Mißbrauch erfolgen. Das istinsoweit von besonderer Bedeutung, da die Handhabungvon HEU für Laien noch einfacher ist als die Handhabungvon Plutonium.

Um die Risiken aus der zivilen Verwendung vom HEU zuminimieren wurde von den USA aus bereits im Jahr 1978das internationale Programm zur Reduktion der Anreiche-rung in Forschungs- und Testreaktoren (RERTR-Pro-gramm) gestartet. Ziel dieses Programms war es, alle For-schungsreaktoren, die auf die Verwendung von niedrigangereichertem Uran umsteigen können, umzustellen. Sowurden in Deutschland die Forschungsreaktoren in Ber-lin des Hahn-Meitner-Instituts und in Geesthacht vonHEU auf LEU umgestellt. Auch die USA haben ihre Plä-ne zum Bau einer neuen Neutronenquelle (AdvancedNeutron Source, ANS in Oak Ridge), in der HEU verwen-det wird, aufgegeben um der weiteren Verwendung vonHEU keinen Vorschub zu leisten. Seit dem Start desRERTR-Programms wurde weltweit auch kein größererReaktor zur Verwendung mit HEU mehr gebaut und inBetrieb genommen. Ausnahmen bildeten hier lediglichLibyen und China sowie einige kleinere Reaktoren, dieaber nur mit einem Lebenszeit-Brennelement ausgestattetsind, so daß auch von diesen in Zukunft keine neue Nach-frage nach HEU mehr ausgeht. Damit wurde ein seit 1978bestendes de-facto-Moratorium beim Bau von HEU-be-triebenen Forschungsreaktoren erreicht.

Bei einer erfolgreichen Weiterführung des RERTR-Pro-gramms hätte damit gerechnet werden können, daß spä-testens am Ende der Betriebszeit der jetzt laufenden For-

schungsreaktoren – sofern diese nicht vorher umgestelltwerden können – das Ende der zivilen Nutzung von HEUweltweit hätte erreicht werden können.

Das wäre ein wirkungsvoller Beitrag zur Reduktion derGefahren durch Nuklearkriminalität und Nuklearterroris-mus gewesen.

Doch ausgerechnet in dieser Situation hat sich der Frei-staat Bayern entschlossen, in Garching, an der Techni-schen Universität München, einen neuen Reaktor für dieVerwendung von hochangereichertem Uran zu bauen.Damit werden die Bemühungen, die zivile Verwendungvon HEU zu beenden unterlaufen. Wenn in Garching derForschungsreaktor München 2 (FRM-2) gebaut und mitHEU als Brennstoff in Betrieb genommen wird, so wirddas vielfältige Konsequenzen haben:

– andere Länder werden sich auf den PräzedenzfallGarching berufen können und werden dann in Zukunftneue Reaktoren auch für den Betrieb mit HEU ausle-gen.

– Reaktoren, die geplant haben, in den nächsten Jahrenvon HEU auf LEU als Brennstoff umzustellen könn-ten darauf verzichten, wenn in Deutschland ein neuerHEU-Reaktor gebaut wird und

– es ist sogar zu befürchten, daß Reaktoren, die bereitsumgestellt wurden, wieder zu HEU als Brennstoff zu-rückkehren.

In der Summe bedeutet das, mehr HEU-Verwendungweltweit statt weniger, und das nur deshalb, weil der Frei-staat Bayern, nicht bereit ist, zugunsten der Reduktion derGefahren von Nuklearkriminalität und Nuklearterroris-mus auf die Verwendung von HEU zu verzichten, obwohldas dem US-Energieministerium unterstellte ArgonneNational Laboratory klar nachgewiesen hat, daß eineNeutonenquelle mit der gleichen Leistung wie sie in Gar-ching derzeit gebaut wird auch bei Verwendung von nied-rig angereichertem Uran hätte realisiert werden können.

3. Verfügbarmachung russischer HEU-Vorräte fürden zivilen Handel

Erschwerend kommt hinzu, daß von Garching aus, derHandel mit den in Rußland lagernden HEU-Vorräten wie-der angeschoben wird. In den Ländern der ehemaligen So-wjet-Union sind erhebliche Mengen an HEU durch Abrü-stung nuklearer Arsenale frei geworden. Es handelt sichum schätzungsweise 1000 Tonnen. Um zu verhindern,daß dieses HEU auf den zivilen Markt gelangt, hatten dieUSA das „Nunn-Lugar“-Programm gestartet. Das vomden Senatoren Nunn und Lugar initiierte Programm siehtvor, daß die USA für 2 Mrd. Dollar 500 t hochangerei-chertes Uran kaufen, um es abzureichern auf nicht-waf-fentaugliche Anreicherungsgrade. Hintergrund diesesAngebots war natürlich, dieses Material unschädlich zumachen. Wenn nun aber Rußland mit dem verbleibendenInventar, über das bis jetzt noch keine Verträge mit denUSA abgeschlossen wurden, in den zivilen Handel ein-

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steigt, wächst die Möglichkeit des Mißbrauchs und derAbzweigung bei Lagerung und Transport wieder.

Genau dieses russische Inventar wird aber jetzt aufgrunddes Reaktors FRM-2 möglicherweise wieder kommerziellverwertet. Denn nachdem die USA nicht bereit sind, HEUfür den FRM-2 zu liefern, bemüht sich die Euratom-Ver-sorgungsagentur, andere Lieferanten für das in Garchingbenötigte HEU zu bekommen. Es haben bereits Gesprä-che zwischen Euratom und dem Russischen Atommini-sterium Minatom stattgefunden. Und die technische Uni-versität München ist bereit, zur Versorgung des Garchin-ger Reaktors mit HEU auf die russischen Bestände zu-rückzugreifen, wenn Euratom eine entsprechende Rah-menvereinbarung aushandelt. Das Geschäft zur Versor-gung des Garchinger Reaktors hätte dann aber wohl in er-ster Linie Türöffner-Funktion. Denn weitere Länder sinddaran interessiert, hochangereichertes Uran von Rußlandzu kaufen. Kommt es zur Lieferung für Garching, könn-te wohl von Seiten der IAEO oder anderer Staaten auchein solches Geschäft nicht unterbunden werden.

Zusammenfassend läßt sich sagen: Durch das zivileAtomprogramm wird auch in Bayern die weltweite Ge-fahr von Nuklearkriminalität erhöht. Wenn über die Re-duktion der Gefahren diskutiert wird, kann das nicht aus-geklammert werden. Man kann sich im Bereich der Nu-klearkriminalität nicht alleine auf polizeiliche Methodenzurückziehen ohne die Quellen des waffentauglichen,spaltbaren Materials anzusehen.

2. Akten der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden demAusschuß nicht vorgelegt.

Der Untersuchungsausschuß konnte sich kein umfassen-des Bild machen, da Akten der Staatsanwaltschaft Augs-burg bezüglich der dort anhängigen Ermittlungsverfahrengegen Verantwortliche des Bundesnachrichtendienstes(BND) und gegen Verantwortliche des Bayerischen Lan-deskriminalamtes wegen des Verdachts von Straftaten imVorfeld bzw. im Zusammenhang mit der illegalen Einfuhrvon Plutonium nach Bayern am 10. August 1994 demAusschuß nicht vorgelegt worden waren. Der Ausschußhatte ursprünglich die Beiziehung der Akten beschlossen.Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hatte aberdem Ausschuß die Akten nicht vorgelegt im Hinblick dar-auf, daß die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.Das Justizministerium hatte aber zugesagt, diese Unterla-gen nachzuliefern. Es handelt sich um die Verfahren, dieaufgrund der Strafanzeigen der Pilotenvereinigung Cock-pit und der Internationalen Ärzte zur Verhütung desAtomkriegs eingeleitet worden waren.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der Ausschuß möge darauf bestehen, vor Erstellung desAbschlußberichtes, die Akten in Kopie überlassen zu be-kommen oder wenigstens die Möglichkeit zu haben, daßeine Delegation des Ausschusses (ein Vertreter je Frakti-on) die Akten bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ein-sieht, wurde am 23. Oktober 1997 von der Ausschuß-mehrheit abgelehnt.

Die Akten aus diesen Verfahren wären für den Untersu-chungsausschuß aber wichtig gewesen, um zu prüfen, obder Zeuge Liessmann (alias Brandon, alias Adrian) dasVorliegen der Voraussetzungen des § 55 StPO im Hin-blick auf seine Aussageverweigerung hinreichend glaub-haft gemacht hat. Der Zeuge hat sich auf die bei derStaatsanwaltschaft Augsburg anhängigen Verfahren beru-fen.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drängtsich der Verdacht auf, daß das Verfahren vor der Staats-anwaltschaft Augsburg nur deshalb so lange offen gehal-ten wurde, damit der Zeuge Liessmann es leicht hat, seinRecht auf Aussageverweigerung zu begründen. Richtigist der Einwand, daß kein staatsanwaltschaftliches Ermitt-lungsverfahren eingeleitet sein muß, damit sich ein Zeu-ge auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPOberufen kann. Die erforderliche Glaubhaftmachung fälltdem Zeugen jedoch leichter, wenn er auf ein einschlägi-ges Ermittlungsverfahren verweisen kann. Um zu prüfen,ob der Verweis auf das Verfahren der StaatsanwaltschaftAugsburg eine hinreichende Glaubhaftmachung darstellt,wäre die Akteneinsicht notwendig gewesen.

Der Verdacht, die Verfahren würden unnötig lange offengehalten ohne daß ernsthafte Ermittlungsschritte unter-nommen werden, ergibt sich auch aus der Tatsache, daßder Vertreter des Staatsministeriums der Justiz in der Un-tersuchungsausschußsitzung am 23. Oktober 1997 bestä-tigt hat, der Zeuge Liessmann sei in diesen Verfahren bis-her noch nicht einmal als Beschuldigter vernommen wor-den.

Mittlerweile hat der Leitende Oberstaatsanwalt beimLandgericht Augsburg Hillinger auch noch schriftlich be-stätigt, daß die Staatsanwaltschaft keinen Grund gesehenhat, im Rahmen dieses Verfahrens ernsthafte Ermittlun-gen anzustellen. Wörtlich schreibt Hillinger im Bescheidvom 12.11.1997 über eine Dienstaufsichtsbeschwerdedes Rechtsanwalts Wolfgang Baumann gegen Ober-staatsanwalt Reinhard Nemetz (Gechäftsnummer 150AR 2477/97):

„Zwar trifft es zu, daß das Ermittlungsverfahrenbis heute noch nicht beendet wurde. Dies hat aberallein seinen Grund darin, daß bislang Protokolleder sowohl im Bund als auch im Freistaat Bayerntätigen parlamentarischen Untersuchungsaus-schüsse nicht zur Auswertung zur Verfügung ste-hen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungsaus-schüsse sind abzuwarten. Die in Bonn und Mün-chen tätigen Untersuchungsausschüsse habenzahlreiche Zeugen und Betroffene einvernom-men. Es kann nicht die Aufgabe der Staatsanwalt-schaft sein, neben diesen Untersuchungsausschüs-sen, die nach der Verfassung geboten sind, den zu-grundeliegenden Sachverhalt wahrheitsgemäßaufzuklären, eigene Ermittlungen anzustellen,wenn nicht erkennbar ist, welchen weiteren Er-kenntnisgewinn diese eigenen Ermittlungen brin-gen können.“

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Damit ist klar: Das Ermittlungsverfahren wurde nichternsthaft vorangetrieben. Die Verweigerung der Akten-vorlage mit der Begründung, es handle sich um ein anhän-giges Verfahren, war deshalb nicht gerechtfertigt, da Er-mittlungshandlungen nicht hätten gefährdet werden kön-nen.

Der Bayerische Landtag sollte aber schon aus grundsätz-lichen Erwägungen nicht akzeptieren, daß die Staatsregie-rung sich weigert, Untersuchungausschüssen Akten nichtabgeschlossener Ermittlungsverfahren entgegen der inArt. 25 der Bayerischen Verfassung normierten Vorlage-pflicht nicht zu übersenden. Auch bei früheren Untersu-chungsausschüssen im Bayerischen Landtag sind vonStaatsanwaltschaften den UntersuchungsausschüssenDuplikate von Akten aus laufenden Ermittlungsverfahrenzur Verfügung gestellt worden. (z.B. beim sog.„Schalck“-Untersuchungsausschuß die Akten der Staats-anwaltschaft Berlin zu Strafverfahren gegen AlexanderSchalck-Golodkowski, Alexander Moksel und anderen).

Wenn diese Methode akzeptiert wird, hat die Justiz bzw.die Staatsregierung künftig immer die Möglichkeit, Aus-sagen bestimmter Zeuginnen und Zeugen vor Untersu-chungsausschüssen zu verhindern, indem Ermittlungsver-fahren gegen diese Personen eingeleitet werden, sich die-se Personen dann auf ein Auskunftsverweigerungsrechtnach § 55 StPO berufen, und das Ermittlungsverfahrendann – so ist es in diesem Fall zu befürchten – nach Ab-schluß des Untersuchungsauschusses ohne weitere Er-mittlungsschritte eingestellt wird.

II Allgemeine Gefahren durch Nuklearkriminalität

In den Jahren 1990 bis 1994 hat es eine Vielzahl vonSchmuggelfällen mit nuklearem Material gegeben, biszum Münchner Plutoniumfall, waren dabei allerdingsniemals nennenswerte Mengen an waffenfähigem Mate-rial angeboten worden. Wie die sachverständige ZeuginSchaper vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt hat,hat es in der Folge des Zusammenbruchs der Sowjetuni-on eine Reihe von Leuten gegeben, die versucht haben,aus allem Geld zu machen, „was irgendwie einen Geiger-zähler zum ticken bringt“. Außerdem hat es nach FrauSchapers sachverständiger Aussage bereits Diebstählevon waffenfähigem hochangereichetem Uran in Rußlandund in Kasachstan gegeben. Dementsprechend wäre esnach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜ-NEN wichtig, dieses in Rußland befindliche Nuklearma-terial möglichst bald abzureichern und damit für den Waf-fenbau untauglich zu machen. Das erfordert aber, daßnicht damit begonnen wird, mit diesem Material offiziel-len Handel zu betreiben. Und das wiederum erfordert, daßdieses Material auch nicht für die Versorgung des For-schungsreaktors FRM-2 herangezogen wird. (siehe dazuauch die Ausführungen im Punkt „Formalia“ dieses Min-derheitenberichts).

Der Sachverständige Dr. Liebert hat dem Untersuchungs-ausschuß berichtet, daß ein weiteres Problem die Spalt-

stoffbuchführung darstellt, weil eine genaue Angabe derNuklearmaterialmenge in abgebrannten Brennelementennicht möglich ist. Abweichungen vom Sollwert einer aus-geglichenen Bilanz, die in jeder kerntechnischen Anlagevorhanden sind, lassen letztendlich eine „Abzweigungvon Material“ – bei ansonsten unzureichender Überwa-chung – niemals generell ausschließen. Auf diesen Punktweist erfreulicherweise auch die Ausschußmehrheit in ih-rem Bericht hin. Dann muß sie aber auch bereit sein, dieKonsequenzen aus dieser Erkenntnis zu ziehen. Wie ausweiteren Veröffentlichungen von Dr. Liebert bekannt ist,sind nämlich damit in erster Linie die großen Wiederaufar-beitungsanlagen in La Hague/Frankreich und Sellafield/England angesprochen. Dort wird das Nuklearmaterialaus abgebrannten Brennelementen abgetrennt, das buch-mäßig zunächst nicht genau erfaßt werden kann. Das Ri-siko einer Abzweigung ergibt sich deshalb ganz beson-ders aus der Wiederaufarbeitung. Denn dort ist eine voll-ständige Erfassung nicht möglich. Aber dort wird das Plu-tonium in eine chemische und physikalische Form ge-bracht, die auch für Abzweigungen leicht handhabbar ist.Um einen wirksamen Beitrag Bayerns zur Reduktion derProliferationsrisiken zu leisten wäre es deshalb erforder-lich, daß Brennelemente aus bayerischen Atomkraftwer-ken nicht mehr wiederaufgearbeitet werden. Die Mög-lichkeiten dafür zu sorgen hätte der Bayerische Staatsmi-nister für Landesentwicklung und Umweltfragen. Ermüßte nur in Zukunft eine Verbringung von abgebrann-ten Brennelementen ins Ausland als Nachweis der Entsor-gungsvorsorge für bayerische Atomkraftwerke nichtmehr anerkennen.

Ebenso sollte auf die Verwendung von hochangereicher-tem Uran als Reaktorbrennstoff in Bayern verzichtet wer-den.

(Die näheren Ausführungen dazu finden sich im Ab-schnitt I. Formalia, da die Ausschußmehrheit entspre-chende Fragen der Abgeordneten Sturm an die Sachver-ständigen Schaper und Dr. Liebert nicht zugelassen hat.Dort ist erläutert welche Relevanz die Fragen für diesenKomplex des Untersuchungsauftrags gehabt hätten.)

Bei allen Fällen von Nuklearkriminalität, die in Deutsch-land in den Jahren 1990 bis 1994 aufgetreten sind, hat esnie einen Fall gegeben, in dem ein echter Aufkäufer vonNuklearmaterial ermittelt werden konnte. Die Täter sindin allen Fällen an Scheinaufkäufer der Polizei bzw. derGeheimdienste geraten. Richtig ist zwar, daß z.B. im FallTengen die Ware ohne zutun eines Scheinaufkäufersnach Deutschland verbracht worden ist. Aber echte Käu-fer gab es auch in diesem Fall nicht. Es stellt sich deshalbschon die Frage, ob es einen von Scheinaufkäufern derPolizei und der Geheimdienste unabhängigen Nachfrage-markt für Nuklearware gibt. Im Bericht der Bundesregie-rung an den Untersuchungsausschuß des Deutschen Bun-destages ist jedenfalls ausgeführt, daß dem Bundeskrimi-nalamt bis heute keine Erkenntnisse über das Vorhanden-sein eines Nachfragemarktes vorliegen.

Auch der Bericht der Ausschußmehrheit kommt im Ab-schnitt 3.24 zu dem Ergebnis, daß im Münchner Plutoni-

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umfall „die Auswertung aller vorhandenen Beweismittel,insbesondere der Telefonüberwachung und der techni-schen Maßnahmen (...) keine konkretisierbaren Erkennt-nisse über weitere Kaufinteressenten in München“ erge-ben hat, daß es also dort außer dem Bayerischen LKA kei-ne echten Kaufinteressenten gegeben hat.

Nachfrager für solche Ware dürften denn auch – den Aus-sagen der Sachverständigen Schaper und Dr. Liebert zu-folge – eher im Bereich von staatlichen Stellen vonSchwellenländern wie Irak, Pakistan, Nord-Korea zu su-chen sein, als im „einfachen“ kriminellen Bereich. Es istdeshalb eher unwahrscheinlich, daß Aufkäufer, nach Eu-ropa kommen.

III Der Münchner Plutoniumfall

1. Sachverhalt und Zeitlicher Ablauf

Der Münchner Plutoniumschmuggel vom 10. August1994 ist nach dem übereinstimmenden Ergebnis der Be-weisaufnahme und der Feststellungen der 9. Kammer desLandgerichts München I von V-Leuten in Madrid ange-stoßen worden.

Die V-Leute

– Rafael Ferreras Fernandez (V-Mann des BND)

– Roberto (V-Mann sowohl BND als auch BKA) sowie

– Fernandez Martin (angeblich auch V-Mann der spani-schen Polizei, dessen V-Mann-Führer „Rafa“ gewe-sen sein soll, zu der Zeit als er noch aktiver Polizist beider spanischen Guardia Civil war.)

haben zwei Treffen im Novotel in Madrid organisiert am31. Mai 1994 und am 9. Juni 1994. Schon vorher hatte„Roberto“ gegenüber der Madrider BND-MitarbeiterinFrau Janko erklärt, er könne Plutonium besorgen.

An den Gesprächen im Madrider Novotel hatten als mög-liche Lieferanten bzw. als Vermittler Javier Bengoecheaund Manolo Lopez teilgenommen. Angeblich ist es zu-nächst um die Lieferung von Osmium gegangen. Späterhabe „Roberto“ im Verlauf des Treffens erklärt, seineHinterleute seien nur an Plutonium interessiert.

Über Manolo Lopez soll dann der Kontakt zu Julio EguioOroz hergestellt worden sein, der öfters als Bauunterneh-mer in Rußland und der Ukraine tätig ist. Oroz wurdenach seinen Angaben von Manolo Lopez bedrängt, zuschauen, ob er Plutonium in Rußland auftreiben könne. Inder Botschaft von Nicaragua in Moskau habe er dann denJustitiano Torres kennengelernt. Den habe er auf Plutoni-um angesprochen. Dieser habe ihm aber kein Plutoniumanbieten können. Torres gab dann an wenige Tage nachdiesem Gespräch einen Anruf erhalten zu haben, von ei-

nem Konstantin, der ihm (Torres) am Telefon gesagt ha-be, er hätte gehört, daß Torres Plutonium suche. Er (Kon-stantin) könne ihm welches anbieten. Sie sollten sich tref-fen.Etwa zur gleichen Zeit – Anfang Juli 1994 – hat in Mün-chen ein Gespräch zwischen Vertretern des Bundesnach-richtendienstes und des Bayerischen Landeskriminal-amts stattgefunden, an dem auch der V-Mann des BND„Rafa“ und seine V-Mann-Führerin Sybilla Janko teilge-nommen haben. Bei diesem Gespräch ist es um Kokain-Schmuggel gegangen. „Rafa“ habe angesprochen, er ha-be auch Kontakte zu Leuten, die Plutonium anbieten. VonSeiten des LKA und des Bundesnachrichtendienstes seiihm aber bedeutet worden, er solle sich nicht weiter umden Plutonium-Fall kümmern, da weder die Täter nochdie Ware in Deutschland seien.

Kurz danach, muß wohl Fernandez Martin sich bei demin der Ukraine befindlichen Oroz gemeldet haben, unddarauf gedrängt haben, daß Oroz mit der Ware nach Mün-chen kommt. Fernandez Martin, Rafa und Bengoecheawollten sich in München mit ihm treffen. Das hat – so dieAngaben der Beteiligten – Oroz dem Torres mitgeteilt.Sie hätten sich dann in Moskau getroffen und seien mitdem Zug nach München gereist.

Zur gleichen Zeit etwa – ebenfalls um den 10. Juli 1994herum, muß sich wiederum „Rafa“ an seine V-Mann-Füh-rerin Janko gewendet haben und mitgeteilt haben, der Plu-tonium-Fall werde akut, die Täter befänden sich mit derWare auf dem Weg nach München.

Zur Glaubhaftmachung telefonierte „Rafa“ in Anwesen-heit von Frau Janko mit Fernandez Martin. Das Telefon-gespräch wurde auf Band aufgezeichnet. In diesem Tele-fongespräch bestätigte Fernandez Martin dem Rafa, daßTäter mit einer Plutoniumprobe auf dem Weg nach Mün-chen seien, um Käufer für ihre Ware zu finden.

Die Auswertung des Tonbandgesprächs wiederum veran-laßte die Madrider Dienststelle des BND, sich an dieBND-Zentrale in Pullach zu wenden. Von dort aus wur-de das Bayerische Landeskriminalamt verständigt.

In München wurde dann beschlossen den Fall aufzugrei-fen. Der Polizeibeamte Walter Boeden solle als noeP bzw.als Verdeckter Ermittler an die Täter herantreten und alsScheinaufkäufer tätig werden.

Der V-Mann des BND, „Rafa“ solle weiterhin auch fürdas LKA tätig sein, der BND solle außerdem um die Stel-lung eines Übersetzers gebeten werden.

Am 25. Juli kam es dann zum ersten Treffen des Schein-aufkäufers mit den Anbietern.

Torres ist am 27.7.94 dann nach Moskau geflogen und am6.8.94 zurückgekehrt. Er hatte aber kein Plutonium mit-gebracht sondern nur 200 Gramm Lithium - 6. Torres er-klärte nach seiner Rückkehr am 6.8. gegenüber demScheinaufkäufer des LKA, er benötige zunächst 200.000US-$ als Bezahlung für die Probe. Obwohl sich Boeden

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weigerte, eine Vorauszahlung zu leisten, erklärte Torresam abend des 7.8., er werde dann trotzdem am nächstenTag nach Moskau fliegen und am 10. oder 11. mit wenig-stens 500 Gramm zurückkommen.

Torres flog schließlich auch am 8. August 1994 nachMoskau und kehrte von dort am 10. August 1994 mit ei-ner Linienmaschine der Lufthansa zurück. Er hatte einPlutonium/Urangemisch dabei, das insgesamt 494Gramm gewogen hat. In diesen 494 Gramm waren 363Gramm Plutonium enthalten. Dieses wiederum bestandaus 87 % spaltbarem Plutonium. Damit handelte es sichnach den übereinstimmenden Aussagen der vom Untersu-chungsausschuß angehörten Sachverständigen, um „waf-fenfähiges Plutonium“, allerdings nicht um „Waffenplu-tonium“ (dafür wäre ein Anteil an spaltbarem Plutoniumvon mindestens 93 % erforderlich gewesen.)

Noch am Flughafen wurden der einreisende Torres undder auf ihn dort wartende Oroz festgenommen. Der mitnach München angereiste Bengoechea wurde in seinemHotelzimmer in München festgenommen. Der ebenfallsbeteiligte Fernandez Martin befand sich zu diesem Zeit-punkt schon nicht mehr in München. Er war bereits EndeJuli angeblich wegen wichtiger Geschäfte mit einem Li-nienbus nach Paris abgereist.

Kurz nach der Festnahme am 10. August nutzte Staats-minister Beckstein am 15. August 1994 (6 Wochen vorder bayerischen Landtagswahl) die Gelegenheit, die Fest-nahme der Täter und die Sicherstellung des Plutoniumsals besonderen Erfolg der Politik der Staatsregierung undals besonderen Erfolg der Bayerischen Polizei herauszu-stellen. Die Mitwirkung des BND wurde auf dieser Pres-sekonferenz praktisch nicht erwähnt.

Doch unmittelbar nach dieser illegalen Plutoniumeinfuhrwurde auch Kritik laut. Denn es wurde die Frage gestellt,ob die Hinnahme des illegalen Transportes in einer Li-nienmaschine der Lufthansa vertretbar gewesen war oderob es nicht möglich gewesen wäre, das Plutonium bereitsin Moskau sicherstellen zu lassen, so daß eine Gefährdungvon Flugzeugpassagieren und Flugzeugbesatzung mit Si-cherheit ausgeschlossen gewesen wäre.

Erst viel später wurde die massive Beteiligung des BNDam Zustandekommen dieser Plutonium-Einfuhr bekannt.Es gab dazu eine erste Veröffentlichung im Dezember1994 im Bulletin of the Atomic Scientist. Der Stein kamaber erst richtig ins Rollen, als der Spiegel im April 1995die Affäre nochmals aufgriff und berichtete, daß der Plu-toniumschmuggel durch V-Leute des BND in Spanien an-geschoben worden sei. Dazu gab es dann Sondersitzungenim Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicher-heit des Landtags. Im Deutschen Bundestag in Bonn wur-de ein Untersuchungsausschuß eingesetzt. Im Bayeri-schen Landtag forderte die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIEGRÜNEN bereits im Mai 1995 ebenfalls eine parlamen-tarische Untersuchung. Der Landtag hat jedoch mit denStimmen von CSU und SPD diese Forderung abgelehnt,so daß der Untersuchungsausschuß nicht mehr vor derSommerpause 1995 eingesetzt werden konnte.

Die Hauptverhandlung gegen die Täter im Münchner Plu-toniumfall fand von Mai bis Juli 1995 vor der 9. Kammerdes Landgerichts München I statt. In seinem Urteil stell-te das Gericht fest, daß es sich bei dem Plutoniumfall umeine „klassische polizeiliche Tatprovokation“ gehandelthabe, die „gerade noch zulässig“ gewesen sei. Die Kam-mer sprach von einer intensiven Tatsteuerung durch dieLockspitzel Rafa, Adrian und Walter Boeden.

Diese Feststellungen im Urteil des Landgerichts führtendann dazu, daß dann im Oktober 1995 auch im Bayeri-schen Landtag auf Antrag der Fraktionen von SPD undBÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ein Untersuchungsaus-schuß eingesetzt wurde, der von Januar 1996 bis Juli 1997eine umfangreiche Beweisaufnahme zu diesen Vorgän-gen und zu dem gleich gelagerten „Landshuter Fall“, beidem es um illegalen Handel mit Uran ging, durchführte.

2. Der Lagerort des Plutoniums vor dem 10. August1994:

Entscheidend für die Bewertung der Vorgänge um denMünchner Plutoniumfall ist die Frage, ob den Polizeibe-hörden bzw. der Staatsanwaltschaft bekannt war, daß dasPlutonium, das am 10.8.1994 in einer Linienmaschine derLufthansa von Moskau nach München transportiert wur-de, sich vorher noch in Moskau befunden hat oder ob dieBehörden damit rechnen mußten, daß die Ware sich be-reits in Deutschland befindet. Die vom Untersuchungs-ausschuß vernommenen Polizeibeamten und Mitarbeiterder Staatsanwaltschaft haben angegeben, sie seien davonausgegangen, daß die Ware sich bereits im Juli inDeutschland befunden habe. Anhaltspunkte dafür seiengewesen

a) die Tatsache, daß die Täter bereits die Probe der Wa-re dabei gehabt haben. Diese habe sich also eindeutigschon in Bayern befunden.

b) die Tatsache, daß Torres Ende Juli innerhalbDeutschlands eine Reise nach Brandenburg unter-nommen habe. Da könne er ja auch mit Hinterleutenin Deutschland Kontakt gehabt haben.

Konkretere Anhaltspunkte für einen Lagerort Deutsch-land hat es nicht gegeben. Die Frage nach dem Lagerortspielt deshalb so eine entscheidende Rolle, weil wenigerals einen Monat vor der illegalen Plutoniumeinfuhr, am15. Juli 1994, Richtlinien des Bayerischen Innenministe-riums erlassen worden sind, in denen festgelegt wordenwar, daß ein von der Polizei provozierter Nukleartrans-port durch Kriminelle zu vermeiden ist. Gefahrenabwehr,so die Richtlinie muß auch grundsätzlich Vorrang vor derStrafverfolgung haben.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieseFrage auch deshalb von Bedeutung, weil davon abhängt,ob ein riskanter Transport in einer Linienmaschine – oh-ne Information des Flugkapitäns – vermeidbar gewesenwäre.

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Außerdem spielt es eine Rolle bei der Bewertung der Fra-ge, ob sich die Bayerischen Behörden nicht mit den Be-hörden in Moskau hätten in Verbindung setzen könnenoder müssen, um die Abzweigung des Plutoniums bereitsan der Quelle zu unterbinden bzw. den unkontrolliertenTransport zu verhindern.

Die Angaben der Täter, insbesondere die vorliegendenAbhörprotokolle der Lauschangriffe und der Telefon-überwachung beweisen, daß die Täter nie behauptet ha-ben, das Plutonium sei bereits in München. Torres hat beider Übergabe der Plutoniumprobe am Abend des25.07.1994 in München gegenüber dem ScheinaufkäuferWalter Boeden explizit davon gesprochen, daß er mehr-fach nach Moskau fliegen und das Plutonium in einzelnenPortionen nach München holen müsse. Er wollte Portio-nen von jeweils 200 oder 400 Gramm holen, jeweils nachdem Prinzip Ware gegen Geld, worauf Boeden ihm gesagthat, er wolle die Ware nicht in so kleinen Portionen („200 gsind mir zuwenig“). Torres solle schauen, ob er nichtmehr Ware auf einmal holen könne („ein Kilo oder so“).Boeden hat Torres auch explizit darauf angesprochen ober noch Material in München habe. Daraufhin hat Torresausdrücklich erklärt, er habe nur die Probe von 3 g inMünchen.

Auszug aus dem Abhörprotokoll vom25.07.1994

Boeden zu Adrian: Sag ihm, wenn er noch mehrvon dem Material hier hat, soll er es sich nicht un-ters Kopfkissen legen.Adrian übersetztTorres (auf spanisch): Nein, es ist nichts hier, es istin Moskau

Boeden und andere Polizeibeamte sagten hierzu vor demUntersuchungsausschuß aus, man habe den Tätern beidiesen Aussagen nicht trauen können. Man hätte ja damitrechnen müssen, daß die Täter falsche Angaben machen.Wäre Boeden der kriminelle Aufkäufer gewesen, für dener sich ausgegeben hatte, hätten Torres und seine Kom-plizen damit rechnen müssen, daß Boeden versuchen wür-de, ihnen das Plutonium ohne Bezahlung mit vorgehalte-ner Waffe wegzunehmen. Deshalb hätten die Täter hin-sichtlich des Lagerorts nicht die Wahrheit sagen können.

Von Seiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) habees ja auch mal geheißen, die Ware sei in München oderauf einem Münchner Friedhof vergraben. Fest steht, daßalle Hinweise, daß die Ware bereits in München seinkönnte vom BND und dessen V-Mann „Rafa“ gekommenwaren und nicht von den Tätern selbst. Es besteht durch-aus die Möglichkeit, daß die bayerischen Landesbehör-den, Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt, hierdurch den BND in die Irre geführt worden sind. (siehe Ab-schnitt „Rolle des BND“).

Zentraler Punkt des gesamten Untersuchungsausschussesist der sog. Edtbauer-Vermerk. Er ist vom Sachbearbeiter

des Verfahrens beim LKA Bayern, Herrn Kriminalober-kommissar Harald Edtbauer unmittelbar nach einer Be-sprechung am 26.7.1997 gefertigt worden. Wegen seinergrundsätzlichen Bedeutung soll der Vermerk hier in vol-ler Länge wiedergegeben werden.

„Am 26.07.94 fand bei der StaatsanwaltschaftMünchen I eine Fallbesprechung zum aktuellenPlutonium-Angebot statt.

Teilnehmer:Oberstaatsanwalt Meier-StaudeStaatsanwalt HerrleKriminaloberrat SommernoeP Walter BoedenKriminaloberkommissar Edtbauer.

Oberstaatsanwalt Meier-Staude wurde vom Unter-zeichner über den aktuellen Ermittlungsstand in-formiert. Das heißt, daß am 25.07. abends ein Tref-fen zwischen dem noeP, dem Informanten, demVP-Führer und den Tatverdächtigen stattfand. Beidiesem Treff wurde eine Probe des avisierten Ma-terials übergeben. Seitens der Tatverdächtigenwurde gesagt, daß von diesem Material noch wei-tere 4,7 kg sich in Moskau befinden würden, diebei einem Kaufinteresse seitens des Kaufinteres-senten nach Deutschland geschafft würden. Die-se Probe wurde noch am Abend des 25.07. im La-bor des LfU erstmals untersucht, dabei konnte kei-ne eindeutige Aussage über die Zusammensetzungdes Plutoniums getroffen werden. Dazu muß dieProbe noch im Institut für Radiochemie in Gar-ching abschließend untersucht werden. Dies ge-schieht im Laufe des 26.07.94

Mit OStA Meier-Staude wurde nun folgende Vor-gehensweise vereinbart:

Für den Fall, daß die Probe dem Angebot ent-spricht, soll der noeP seine Kaufabsicht deutlichmachen. Das Material soll aus Moskau über denTatverdächtigen beschafft werden. Der Zugriffsoll in Deutschland erfolgen, wenn die Ware über-geben wird.Für den Fall, daß die Ware minderwertig ist, dasheißt nicht dem bereits abgegebenen Angebot ent-spricht, aber noch von einer strafbaren Qualität ist,soll der noeP ebenfalls die Ware bestellen, aller-dings zu veränderten Konditionen, das heißt zu ei-nem erheblich niedrigeren Preis.Für den Fall, daß die Ware absolut minderwertigist, das heißt, daß die Ware keine strafbare Quali-tät aufweist, soll der noeP eine Verhandlungsposi-tion einnehmen, daß er zwar an dieser Ware nichtinteressiert ist, weil sie minderwertig ist, aber dieTäter wenn möglich veranlaßt werden, nach einerWare zu suchen, die dem bereits abgegebenen An-gebot entspricht.

(Hervorhebungen wurden von der Unterzeichnerinhinzugefügt.)

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In diesem Vermerk ist eindeutig mehrfach die Rede vomLagerort Moskau. Ein Lagerort Deutschland kommt indiesem Vermerk nicht vor. Der Untersuchungsausschußhat den Unterzeichner des Vermerks, Herrn KOK Edtbau-er zu diesem Vermerk als Zeugen vernommen. Der Zeu-ge gab dann an, der Lagerort selbst sei bei dieser Bespre-chung kaum thematisiert worden, es sei überwiegend dieQualität der Ware angesprochen worden. Und es sei da-bei eine Linie festgelegt worden, die bis zum Zugriff am10.8. durchgehalten worden sei. Auf die konkrete Frage,ob denn der Vermerk die Besprechung so richtig wieder-gebe, antwortete Edtbauer: „Ich habe nichts Falsches auf-geschrieben:

Auszug aus der Vernehmung des Zeugen Edt-bauer am 27.02.1996:

Abg. Dr. Fleischer: Ist Ihrer richtig?

Zeuge Edtbauer: Ich habe damals nach – wie manso schön sagt – bestem Wissen und Gewissen auf-geschrieben.

Abg. Dr. Fleischer: Ich habe das so erwartet. Ichfrage nur noch einmal nach, weil wenn jemandsagt, was ein Kriminalhauptkomissar schreibt, istfalsch, und den habe ich hier als Zeugen, dann fra-ge ich ihn halt noch einmal. Ich nehme an – Sie ha-ben es auch bestätigt – Ihrer ist richtig so nieder-geschrieben.

Vorsitzender Dr. Weiß: Wobei er natürlich jetztheute die mündliche Ergänzung gegeben hat, diemöglicherweise den Vermerk ein bißchen anderserscheinen läßt als wenn man ihn abstrakt liest.Das ist schon klar.

Abg. Dr. Fleischer: Aber wir sind jetzt nicht in derBeweisbewertung, Herr Vorsitzender, sondern inder Befragung.

Vorsitzender Dr. Weiß: Es geht um einen Vorhaltan den Zeugen. Der muß ja stimmen.

Abg. Dr. Fleischer: Mein Vorhalt war relativ ein-deutig. Ich habe den Herrn Zeugen gefragt, ob derVermerk falsch ist oder richtig ist, worauf er ge-sagt hat –

Zeuge Edtbauer: Ja worauf bezieht sich denn das?Worauf bezieht sich falscher Vermerk?

Abg. Dr. Fleischer: Immer auf den Vermerk ins-gesamt, ob die Fakten, die da drin stehen richtigsind.

Zeuge Edtbauer: Also ich stehe zu dem Inhalt, wieich es aufgeschrieben habe.

Vorsitzender Dr. Weiß: Er ging ja nur um die Fra-ge, ob daneben noch die Erkenntnis da war, daßdas Nuklearmaterial in Deutschland ist.

Abg. Dr. Fleischer: Herr Vorsitzender, es geht mo-mentan um keinen Nebenort, sondern es geht umden Vermerk, und um sonst gar nichts. Das ande-re ist Beweiswürdigung, das machen wir später.

Vorsitzender Dr. Weiß: Das hat der Zeuge aberauch gesagt – das muß man schon dazu sagen –,daß —

Abg. Dr. Fleischer: Wenn ich ihn frage, Herr Vor-sitzender, ob der Vermerk in der Faktenlage rich-tig ist —

Vorsitzender Dr. Weiß: Dann stimmt es.

Abg. Dr. Fleischer: Um das geht es jetzt mir.

Zeuge Edtbauer: Ich meine, man kann ja schließ-lich nicht so einen kompletten Sachverhalt auf ein-einhalb Seiten zusammenfassen oder reduzieren.Man kann nicht den gesamten Sachverhalt auf die-sen Vermerk reduzieren.

Abg. Dr. Fleischer: Nein Herr Edtbauer, das wasdrin steht, ist für mich als Vermerk Faktenlage,und um das geht es. Das was nicht drin steht, kannnicht drinstehen. Aber was drin steht, muß richtigsein. Und das war die Frage.

Zeuge Edtbauer: Ich habe nichts Falsches aufge-schrieben.

Trotz dieses Edtbauer-Vermerks haben sich die Vertreterder Bayerischen Behörden – was den Lagerort des Pluto-niums betrifft – stets darauf berufen, sie seien fest davonausgegangen, daß sich das Plutonium in Deutschland be-finde. Von der Madrider Vorgeschichte sei Ihnen auchnichts bekannt gewesenen. Dies ist ein Beleg dafür, daßes Mängel in der Zusammenarbeit zwischen BKA undLKA gegeben hat. Denn es heißt in einem Fernschreibendes BKA an das LKA vom 27.07.1994:

„Wir weisen darauf hin, daß beim Bundeskrimi-nalamt, EA 25 ein Ermittlungsverfahren wegenVerstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetzgegen eine deutsch-spanische Tätergruppe ge-führt wird. Ein in Spanien lebender deutscherStaatsangehöriger gab den Hinweis auf 2 kg Plu-tonium, welches in Deutschland lagern sollte. InMadrid erfolgten Verkaufsgespräche, welche vonspanischen Behörden observiert wurden. Im Lau-fe der Verhandlungen stellte sich dann heraus,daß das Plutonium noch in Rußland ist. Mitte Ju-li 1994 erhielt das Bundeskriminalamt erneut ei-nen Hinweis aus Spanien, daß 1 kg des Materialssich bereits in Berlin befinden soll. Im Rahmen die-ser Ermittlungen wurde der Name Fernandez Gar-cia bekannt. Diese Ermittlungen dauern noch an.

(Hervorhebung durch die Unterzeichnerin)

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Im Anschluß an dieses Fernschreiben sind am29.07.1994 dem LKA Telebilder von der in Spanien er-folgten Observation übersandt worden. Diese waren zwarvon schlechter Qualität. Man hat aber von Seiten des LKAnicht nachgehalten, um bessere Telebilder zu bekommen.Hätte man das gemacht, wäre der Zusammenhang zwi-schen der Madrider Vorgeschichte und dem MünchnerFall leicht herzustellen gewesen. Aber insbesondere derSatz in dem Fernschreiben des BKA, wonach sich im Ver-lauf der Verkaufsgespräche herausgestellt habe, daß dasPlutonium noch in Rußland ist, hätte das LKA veranlas-sen müssen, genauer der Frage nachzugehen, wo sich dasPlutonium denn nun tatsächlich befunden hat.

Die Polizeibeamten Sommer und Boeden wollten bei ih-rer Befragung auch nicht behaupten, der Edtbauer-Ver-merk sei falsch. Sommer und Boeden gaben, zu dem Edt-bauer-Vermerk befragt an, es sei bei der fraglichen Be-sprechung lediglich darum gegangen, dem noeP Hand-lungsvorgaben zu geben, was jeweils zu tun sei, wenn essich um hochwertiges, mittelmäßiges oder minderwerti-ges Plutonium handelt. Die Frage, ob der Edtbauer-Ver-merk denn falsch sei, wurde aber sowohl vom ZeugenSommer als auch vom Zeugen Boeden verneint.Lediglich der Zeuge Meier-Staude behauptete bei seinerVernehmung, der Edtbauer-Vermerk sei falsch. Damitsteht Meier-Staude im Widerspruch zu den übrigen Teil-nehmern der Besprechung am 26.07.1994. Als Beleg wirdvon Meier-Staude ein von ihm gefertigter Vermerk übereine andere Besprechung am darauffolgenden Tag (27.Juli) angeführt, in dem alle Beteiligten davon ausgegan-gen seien, das Plutonium befinde sich bereits in Deutsch-land. Möglicherweise ist bei dieser Besprechung eine In-formation eingeflossen, die Liessmann von Rafa erhaltenhaben will, wonach Torres sehr mißtrauisch sei und be-fürchte, wenn er den wahren Lagerort nennen würde, wür-den Boeden und seine Komplizen versuchen, ihm die Wa-re ohne Bezahlung abzunehmen. (vgl. staatsanwalt-schaftliche Vernehmung von Liessmann im Falschaussa-ge-Verfahren). Tatsache ist aber, daß am 26. Juli bei derBesprechung ausweislich des Edtbauer-Vermerks vomLagerort Moskau die Rede gewesen war.

Im Übrigen enthält auch der „Ablaufkalender“ des Ver-deckten Ermittlers Walter Boeden mehrere Hinweise dar-auf, daß sich die Ware in Moskau befindet.

Dies beweist nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, daß das LKA und die Staatsanwalt-schaft München I bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt,nämlich im Juli, noch 14 Tage vor der Plutoniumeinfuhr,davon auszugehen hatte, daß sich das Plutonium in Mos-kau befindet und, daß bei Fortsetzung der Aktion damitgerechnet werden muß, daß ein Transport des Plutoniumsaus Moskau durch die Täter erfolgen würde.

Es waren dann auch Varianten im Gespräch, daß das Plu-tonium mit einem Kleinflugzeug zu einem russischen Mi-litärflughafen in Ostdeutschland oder nach Österreichtransportiert würde. Auch diese Varianten sind nicht be-stritten worden. Es handelte sich aber dabei auch immerum Varianten, die einen Transport des Plutoniums ausdem Ausland nach Deutschland beinhalteten.

Ein weiterer Hinweis darauf, daß schon zu einem sehr frü-hen Zeitpunkt, bekannt gewesen sein muß, daß es sich umPlutonium handelt, das sich nicht in Deutschland befindet,ergibt sich aus einem Vermerk von Ministerialrat Dr. Joa-chim Fechner aus dem Bundesumweltministerium. Darinschreibt Herr Dr. Fechner, er habe das Bayerische Um-weltministerium gebeten, auf das Bayerische Landeskri-minalamt einzuwirken, keine Ware nach Deutschland zulocken. Herr Dr. Fechner hat das bei seiner Vernehmungvor dem Untersuchungsausschuß am 27. Juli auch aus-drücklich bestätigt:

Auszug aus der Vernehmung von Dr. Fechneram 25.06.1996:

Vorsitzender Dr. Weiß: (...) Ich frage aber liebernoch einmal nach, um sicherzugehen. Das war al-so die erste Information – Probe sichergestellt, al-so gefährliches Material. Hat man dann gesagt,was man weiter machen will?

Zeuge Dr. Fechner: An dem, also am 26.7. nicht.Es ist dann am 27.7.94 das heißt am darauffolgen-den Tag, von Herrn Lang (Anm: Bayerisches Um-weltministerium) eine Information an uns gegebenworden, daß – ich bin da ziemlich sicher, daß esvon Herrn Lang war, obwohl ich keine schriftli-chen Aufzeichnungen dafür habe, das ist reine Er-innerung –, weitere Aktionen in diesem Zusam-menhang – denn das war ja erst eine Probe – zu-nächst einmal auf den Zeitpunkt der ersten Au-gustwoche, also 1. bis 7. August, verschoben wor-den sind. Ich habe dann – und das mag für Sie jetztnicht glaubwürdig klingen – weitere Informatio-nen bekommen; nur kann ich hier nicht die Handdafür ins Feuer legen, daß diese mir von HerrnLang gegeben worden sind. Herr Lang selbst hatda ja oder die Bayerische Behörde hat das ja be-stritten. Die Information in der Zeitung „Frankfur-ter“ vom 9.6. nachzulesen: Es ist schon absehbareine Menge von 395 Gramm Plutonium. BLKAbemüht sich darum, Mittel zu beschaffen, um wei-tere Teilmengen nach Deutschland zu locken. – InKlammern mehrere Staaten aus dem Ausland

Das ist mir sehr genau in Erinnerung. Ich habe esmir aber nicht aufgeschrieben, und ich kann Ihnenleider auch nicht sagen, mit wem ich das Gesprächgeführt habe. Ich kann nur sagen, es muß eine Be-hörde in Bayern oder eine Bayerische gewesensein. Konkreter kann ich leider nicht werden. Ichmöchte auch keine Spekulationen anstellen, dennaufgrund solcher Spekulationen kann ja doch ir-gendein anderer Kollege in ein ganz schiefesLicht geraten.

Der Untersuchungsausschuß konnte allerdings nicht klä-ren, wer auf Bayerischer Seite der Gesprächspartner vonHerrn Dr. Fechner gewesen ist. Es ist aber ein weiterereindeutiger Beleg dafür, daß den Bayerischen Behördenzu einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt (nämlich imJuli 1994) bereits klar war, daß das Plutonium sehr wahr-scheinlich aus dem Ausland geholt werden muß.

Seite 88 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

Die vernommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desLKA gaben übereinstimmend an, daß sie von dieser War-nung nie etwas erfahren hätten.

Selbst wenn man zugunsten der bayerischen Behördenunterstellt, daß sie am Anfang der Aktion noch davonüberzeugt waren, das sich das Plutonium in Deutschlandbefindet, so müßte aber spätestens am 7. August klar ge-wesen sein, daß die Ware erst noch aus Moskau geholtwerden muß. Das hat auch der Zeuge Edtbauer vor demUntersuchungsausschuß bestätigt.

Auszug aus der Vernehmung Edtbauer27.02.1996:

Abg. Dr. Fleischer: An Sie noch einmal die Frage:Ab wann war Ihnen persönlich klar, daß das Ma-terial mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Moskaukommt, wenn es kommt?

Vorsitzender Dr. Weiß: Das ist ja schon entschei-dend.

Abg. Dr. Fleischer: Nein, das ist nicht entschei-dend, sondern das ist durchaus kausal. Die Frageist: Bringen die etwas, aber wenn sie es bringen, abwann war Ihnen klar, daß das dann mit hoherWahrscheinlichkeit aus Moskau kommt?

Zeuge Edtbauer: Das habe ich damals schon inMünchen gesagt vor dem Landgericht. Das habeich in Bonn gesagt, das sage ich jetzt noch einmal.Ab dem Zeitpunkt, dem Treffen am 07.08., woTorres gesagt hat, er fährt zurück und holt das Ma-terial oder holt Material wurde es wahrscheinlicherbis hin zu Telefongesprächen, die am 9. abends lie-fen und am 10. in der früh. Da ist es wahrscheinli-cher geworden.

Abg. Dr. Fleischer: Aber das ist dann nicht die Fra-ge für Sie aufgetaucht, jetzt für Sie persönlich, daßman hier abbbrechen muß und andere Behördeneinschaltet.

Zeuge Edtbauer: nein.

3. Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen

Für das LKA und die Staatsanwaltschaft hat sich die Fra-ge der Einschaltung russischer Stellen nie ernsthaft ge-stellt. Das Bundeskriminalamt hatte aber einen Verbin-dungsbeamten in Moskau, Herrn Kriminalhauptko-mmissar Wolfram Bieling. Der hat gegenüber dem Unter-suchungsausschuß bestätigt, daß es durchaus möglich ge-wesen wäre, russische Behörden einzuschalten und somöglicherweise zu erreichen, daß Torres bei seinem Flugnach Moskau in Rußland observiert wird bzw. dafür zusorgen, daß das Gepäck des Torres bereits in Rußland vorBesteigen des Flugzeugs durchsucht wird und so das Plu-tonium in Moskau sichergestellt wird. Dann hätte sichmöglicherweise auch relativ rasch die Quelle der Abzwei-

gung ausfindig machen lassen und damit nachhaltig auchweitere Abzweigungen aus der gleichen Anlage zu ver-hindern.

Wörtlich hat der Zeuge Bieling ausgesagt:

Zeugeneinvernahme Bieling 04.02.97:Zeuge Bieling: (...) Jetzt zu der anderen Sache. Ichhabe das bereits in Bonn auf Frage auch beantwor-tet. Ich habe in minderschwerwiegenden Sachen,wo es um Nuklearmaterial ging, Anfragen unseresHauses an die zuständige Behörde – das ist dasFSB – weitergeleitet, und aus einem konkretenFall weiß ich definitiv, daß dort von ihnen tatsäch-lich Maßnahmen durchgeführt worden sind. Essind also Festnahmen erfolgt, es sind Vernehmun-gen erfolgt, und es sind auch Sicherstellungen vonsogenannten Pelletts erfolgt. Man hat also etwasgemacht.

Die Befürchtungen der bayerischen Behörden, weshalbsie überhaupt keinen Kontaktversuch gemacht haben,waren deshalb nicht gerechtfertigt. Hier zeigt sich erneutdas Manko in der Zusammenarbeit zwischen BKA undLKA. Die Mitarbeiter des LKA wußten zum großen Teilüberhaupt nichts von der Existenz des in Moskau statio-nierten Verbindungsbeamten des BKA. Es wäre zu erwar-ten gewesen, daß sich das LKA oder die Staatsanwalt-schaft zumindest dort informiert hätten, über die Möglich-keit, russische Behörden einzuschalten.

Es hat jedoch kein Versuch der Kontaktaufnahme zuHerrn KHK Bieling in Moskau stattgefunden, weder di-rekt noch über das BKA.

4. Originäre Zuständigkeit des BKA

Nach § 5 des BKA-Gesetzes ist das Bundeskriminalamtoriginär zuständig für den Waffenhandel. Verstöße gegendas Kriegswaffenkontrollgesetz fallen immer unter denBegriff Waffenhandel. Die Auffassung der Staatsregie-rung, daß das nur der Fall ist, wenn die importierten Stof-fe tatsächlich zum Bau einer Atomwaffe bestimmt sind,können wir nicht teilen. Die Frage, wofür ein Stoff be-stimmt ist, läßt sich in einer solchen Situation eines Plu-toniumangebotes nie klären. Entscheidend ist viel mehr,daß der Stoff zum Bau einer Atomwaffe geeignet ist. Unddas war bei dem Plutonium, das in München angebotenwurde eindeutig der Fall.

Durch eine intensivere Einbindung des BKA hätte aberwohl auch frühzeitig der Zusammenhang zur MadriderVorgeschichte hergestellt werden können. Außerdemhätte der Kontakt zum BKA-Verbindungsbeamten inMoskau hergestellt werden können.

5. Die Rolle des BND

Der BND hat die bayerischen Behörden nicht vollständigüber den Fall informiert. Nur vom BND bzw. seinem V-Mann Rafa kam die Information, daß Ware bereits in

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München sein soll. Entweder hat Rafa auch den BNDfalsch informiert (Denn wäre klar gewesen, daß die Wa-re in Moskau liegt und nicht in München, so wäre die Ak-tion möglicherweise abgebrochen worden und „Rafa“hätte keine Chance mehr auf eine Prämie gehabt.) oderaber der BND hat das LKA nicht vollständig informiert.

Die Vermutung, das Plutonium könne bereits in Münchensein, bezieht sich nämlich nur auf BND-Informationen

– auf ein Fernschreiben der BND-Residentur Madridvom 19.07.94

– auf Gespräche zwischen Mitarbeitern des Bayeri-schen LKA und des Bundesnachrichtendienstes am19. und 20.07.1994

– auf ein angebliches Gespräch von Liessmann mit„Rafa“, das dieser in Abwesenheit von Boeden ge-führt haben will (Zeugenaussage Kulp).

Zu berücksichtigen ist, daß LKA und Staatsanwaltschaftnur über den Filter „BND“ mit den Tätern kommunizie-ren konnten, da sie keinen eigenen Dolmetscher hatten,waren sie auf die Vermittlung von Liessmann angewie-sen. Ob der richtig übersetzt hat, kann in Zweifel gezogenwerden.

Liessmann hat ja auch vom Amtsgericht München einenStrafbefehl erhalten, weil er in der Hauptverhandlung vordem Landgericht nicht gesagt hat, daß die Täter wieder-holt davon gesprochen haben, daß die Ware in Moskauliegt. Da stellt sich für uns die Frage, ob er denn – wenner schon das Gericht nicht vollständig informiert – wenig-stens das LKA vollständig informiert hat. Die FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat da schon erheblicheZweifel. Die Befragung des Zeugen Liessmann zu diesemPunkt erbrachte aber keine weitere Aufklärung, da derZeuge vor dem Untersuchungsausschuß sich auf ein Aus-kunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen hat.

Fest steht, daß für den BND das ganze mehr war als eineAmtshilfe für das LKA. Für den BND lief das ganze auchals BND-eigene Operation unter dem Decknamen „Ope-ration Hades“. Liessmann war nicht nur Übersetzer, erwar V-Mann-Führer von „Rafa“. Er hat während des Ein-satzes nicht nur dem LKA berichtet, sondern auch demBND. Er hat sich dazu während der Operation mit seinemVorgesetzten Kulp im Stachus-Untergrund getroffen.Dort hat er nicht nur über den Plutoniumfall und die Tä-ter berichtet, sondern auch über seine Erkenntnisse undBeobachtungen zur Arbeitsweise des Bayerischen LKA.Das geht über den Rahmen von „Amtshilfe“ weit hinaus.Der BND hatte ständig einen Informationsvorsprung. Esmuß deshalb bezweifelt werden, ob LKA und Staatsan-waltschaft tatsächlich noch Herren des Verfahrens unddes Einsatzes gewesen sind. Ihnen wurde nur soviel undgenau das an Information gegeben, daß sie so reagiert ha-ben wie der BND das gewollt hat. Für BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN sieht es deshalb so aus, als hätten die bayeri-schen Behörden das Verfahren nur formal geleitet. Die

Fäden im Hintergrund hat der BND gezogen. Um ein Bildzu gebrauchen: Auf der Lokomotive dieses Zuges saßenzwar das Bayerische LKA und die StaatsanwaltschaftMünchen I. Die Weichen und die Signale für diesen Zugwurden aber in Pullach gestellt.

Ausweislich der Akten mußte Oberstaatsanwalt Meier-Staude auch zu einem frühen Zeitpunkt (am 2.8.94)Liessmann deutlich darauf hinweisen, daß er sich auf dieRolle des Übersetzers beschränken solle.

Vermerk von OStA Meier-Staude vom2.8.1994

(...) Ich habe den V-Mann Führer noch einmalnachdrücklich darauf hingewiesen, daß sämtlicheAktivitäten gegenüber den Tätern vom Scheinauf-käufer wahrgenommen werden sollen. Er soll sichauf seine Übersetzerrolle zurückziehen. Er sollebenfalls sorgfältig die Zuverlässigkeit der V-Per-son austesten. (...)

Dieser Vermerk beweist außerdem:

– Herrn OStA Meier-Staude war am 2.8.1994 durchausklar, daß es sich bei „Adrian“ nicht bloß um einenÜbersetzer, sondern um einen V-Mann-Führer han-delte.

– Auch bei OStA Meier-Staude bestanden Zweifel ander Zuverlässigkeit von „Rafa“

Auch der LKA-Präsident Hermann Ziegenaus hatteZweifel daran, ob das LKA vom BND umfassend undrichtig informiert worden ist.

Vernehmung LKA-Präsident Hermann Ziege-naus 20.06.1996:

Zeuge Ziegenaus: Mein Punkt, wo der ganzeSachverhalt plötzlich bei mir, ja, ich sage einmal,Verunsicherung ist falsch aber wo der Sachverhaltmir höchst unwohl wurde, das war, als ich MitteAugust erfahren habe, daß es da eine Vorge-schichte in Spanien gibt.

Vorsitzender Dr. Weiß: Aber das war zur Zeit –das war nach der Festnahme der Täter, ...

Zeuge Ziegenaus: Das war längst nach Abschluß,nach Festnahme der Täter, ja.

Vorsitzender Dr. Weiß: ,,, wo dann Ihnen deutlichwurde, daß der BND möglicherweise mehr mitge-mischt hat, als man vorher gewußt hat.

Zeuge Ziegenaus: Ich habe den Sachverhalt selbstnicht mehr nachträglich aufbereitet, ...

Vorsitzender Dr. Weiß: Wir überprüfen das auch.

Zeuge Ziegenaus: ... weil er letztlich objektiv

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gleich ist. Aber für mich, ich habe damals ver-schiedene Sichten rückblickend auch damals ge-habt. Einmal war ich der Überzeugung, die V-Leu-te haben uns – ich sage es einmal deutlich – falschbedient. Dann habe ich die Meinung vertreten, derBND habe vielleicht nicht richtig gearbeitet.Kurz, das war für mich der Augenblick, wo ich denFall außerordentlich problematisch gesehen habeund wo ich auch – das muß auch mal gesagt wer-den, weil ich glaube, diese Fragen stehen ja auchim Raum – erklärt habe, alle Fragen nach irgend-welchen Belohnungen werden erst einmal zurück-gestellt.

Tatsache ist, daß der BND, dem über seine spanische Re-sidentur auch Erkenntnisse über die Gespräche im Novo-tel in Madrid vorgelegen haben müssen, das LKA nichtinformiert hat. Diese Nicht-Information hat dazu geführt,daß ein Zusammenhang mit dem vom BKA geführtenVerfahren, in dem ja bereits festgestellt worden war, daßdie Ware nicht in Deutschland liegt (vgl. Fernschreibendes BKA vom 27. Juli 1994) nicht hergestellt worden ist.Es läßt sich darüber spekulieren, ob von Seiten des BNDvielleicht sogar gezielt vermieden werden sollte, daß einZusammenhang hergestellt wird.

Die Frage nach der Motivation des BND für seinen Ein-satz ist besonders interessant. Da gibt es einen Hinweis inder Vernehmnung des BND Mitarbeiters mit dem Ar-beitsnamen „Hochfeld“. Dort wird nämlich der Zusam-menhang zwischen dem Engagement des BND in der Plu-tonium-Affäre und der anstehenden Behandlung des Ver-brechensbekämpfungsgesetzes im Deutschen Bundestaghergestellt. Das Verbrechensbekämpfungsgesetz wurdenämlich erst nach dem Plutonium-Fall im Bundestag ver-abschiedet. Und vorher hatte der BND keinerlei Kompe-tenz im Bereich Nuklearkriminalität/Nuklearterrorismus.Der Einsatz des BND war deshalb rechtlich noch garnichtlegitimiert.

Vernehmung Hochfeld 04.07.96

Abg. Dr. Fleischer: Eine abschließende Frage vonmir. Zu dem Zeitpunkt als diese Operation gelau-fen ist, war ja gerade der Bundesgesetzgeber dar-an, das Verbrechensbekämpfungsgesetz auf denWeg zu bringen, das dann aber erst nach der Ope-ration verabschiedet wurde und durch das derBND eine neue Zuständigkeit erhalten hat bezüg-lich Nuklearschmuggel und auch im Hinblick aufdie Zusammenarbeit mit der Polizei im Falle vonorganisierter Kriminalität. Hat bei den Bespre-chungen über diesen Fall dieser Umstand eine be-sondere Rolle gespielt, oder war dies gar eine be-sondere Motivation für den BND, so selbstlos undkostenfrei dem LKA Mitarbeiter zu überlassen?

Zeuge Hochfeld: Es gab keine Besprechungenund es war kein Motivationsgrund. Ich selbst ha-be in einem Vermerk, der ein internes Papier waran den Abteilungsleiter I und in dem es darum

ging, Finanzen für Rafa zu begründen und darzu-legen, da habe ich irgendwo in einem kleinen Ab-satz darauf hingewiesen, daß das Verbrechensbe-kämpfungsgesetz und dessen Behandlung mög-licherweise positiv befördert worden wären. Ichbin in Bonn danach gefragt worden, und habe da-zu gesagt: Es gibt keinen detaillierten, es gibt kei-nen Einzelfall, keinen Anhaltspunkt, anhand des-sen ich sagen könnte, daß es hier auf jemand be-sonders gezielt war, auf jemanden besonders ge-wirkt hat. Ich habe vielmehr gesagt, daß es eineneue Qualität der Bedrohung war im Zusammen-hang mit Tengen, im Zusammenhang mit demLandshuter Fall und jetzt dem Münchner Fall, daßin der Öffentlichkeit diese neuartige Bedrohung soverstanden und auch gewertet worden ist, daß maneinen solchen Satz eventuell in dem Zusammen-hang anbringen kann.

(Hervorhebung durch die Unterzeichnerin)

Der damalige BND-Präsident Konrad Porzner hat zwarvor dem Untersuchungsausschuß einen Zusammenhangzwischen dem BND-Einsatz im Münchner Plutonium-Fall und dem zeitgleichen Gesetzgebungsverfahren imBundestag für das Verbrechensbekämpfungsgesetz be-stritten. Tatsache ist aber, das zeigt der Hochfeld-Ver-merk, daß BND-Mitarbeiter diesen Zusammenhangschon gesehen haben. Darin mag ein Motivationsgrundfür die Mitarbeiter des BND gelegen haben, den Plutoni-umfall voranzutreiben.

Insgesamt läßt sich zur Zusammenarbeit BND – LKA sa-gen:

Es hat keine klare Trennung zwischen Geheimdienst undPolizei stattgefunden. Das LKA hätte sich den V-Manndes BND überstellen lassen müssen und auf den V-Mann-Führer des BND verzichten müssen. Der BND, dasLKA und die Staatsanwaltschaft hätten sich besser überdie Zuverlässigkeit der V-Person „Rafa“ informierenmüssen. Es wäre notwendig gewesen, daß der BND diebayerischen Behörden rechtzeitig und vollständig überdie Madrider Vorgeschichte informiert. Der BND hättenicht nur das bayerische LKA, sondern auch das Bundes-kriminalamt über den Fall informieren müssen.

6. Die Rolle der V-Leute

Es scheint so, als hätten sich im Plutoniumfall die V-Leu-te in Madrid selbständig gemacht und den Fall von sichaus angeschoben, um eine hohe Prämie vom BND odervom Bayerischen LKA zu kassieren. Bei Rafa ist zumin-dest diese Motivation in seinem Verhalten deutlich zu se-hen.

Rafa lehnte es ja ab, vor dem Untersuchungsausschußauszusagen, wenn der Untersuchungsausschuß nicht da-für sorgt, daß die ihm zustehende Prämie vollständig aus-bezahlt werde.

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 91

Schon vorher hat Rafa seine Aussage bei der Staatsan-waltschaft bzw. vor dem Landgericht von einer Prämien-zahlung abhängig gemacht, weshalb der BND für Rafaschon einmal 75.000,– Mark bezahlt hatte.

Der Vorgang stellt aber das gesamte Prämiensystem inFrage. Wenn V-Leute Schmuggelaktionen selbst organi-sieren, um dann bei der Aufdeckung die entscheidendenTips geben und dafür eine Prämie erlangen können, müs-sen BND, aber auch LKA und BKA sich fragen, ob sieauch künftig noch entsprechend hohe Prämien für Infor-mationen bezahlen wolle.

In der Tat ist es im vorliegenden Fall ja so, daß die ersteInitiative von Rafa, Fernandez Martin und Roberto aus-ging. Nachdem Rafa am 4.7.94 in München war und dorterfahren hatte, er solle sich erst mal zurückhalten, erhiel-ten kurz darauf Oroz und Torres in der Ukraine bzw. inRußland die Aufforderung mit einer Probe der Ware nachMünchen zu kommen.

Als die beiden dann in München waren, war es wiederumRafa, der erneut den BND ansprach, daß die Täter nun inMünchen seien und so die Aktion auslöste. Die Tatsache,daß in München keine anderen Kaufinteressenten als derScheinaufkäufer des LKA vorhanden war, ist ein weite-res Indiz dafür, daß die Täter von Rafa, Fernandez Mar-tin und Manolo Lopez gezielt nach München gelockt wor-den sind, damit hier die Festnahme erfolgen und anschlie-ßend eine Prämie ausgezahlt werden kann.

LKA, Staatsanwaltschaft und Bundesnachrichtendienstaufs Kreuz gelegt von geldgierigen V-Leuten. Dieser Ein-druck drängt sich nach dem Abschluß der Beweisaufnah-me des Untersuchungsausschusses verstärkt auf.

Die Aussicht auf spektakuläre Erfolge hatten die Behör-den blind und zu vertrauensselig gemacht gegenüberwindigen V-Personen.

Es drängt sich auch der Eindruck auf, daß Fernandez Mar-tin, der ja zunächst mit dem Verkäufertrio nach Münchengekommen war, ebenfalls zum Kreis der Drahtzieher ge-hörte. Welche wichtigen Geschäfte sollen das in Paris ge-wesen sein, die ihn veranlaßten, mit einem Linienbus (!)abzureisen trotz der Aussicht auf einen Anteil an einem280-Millionen-Dollar-Geschäft in München.

IV Der Fall Landshut

Zum Fall Landshut gibt es aus Sicht von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN nur wenige Anmerkungen zu machen.

1. Einmal zeigt dieser Fall, daß es durchaus möglich war,mit Behörden in osteuropäischen Ländern zusam-menzuarbeiten. Im Fall Landshut war es möglich, inKooperation mit den tschechischen Behörden, dieHauptmenge der Ware (3,6 kg hochangereichertesUran), in Prag sicherzustellen. Das wäre im Fall Mün-chen auch wünschenswert gewesen.

2. Der mehrfache Auftritt von Walter Boeden auch imFall Landshut zeigt, daß Boeden mit einer längerfri-stigen Legende ausgestattet war. Die Entscheidungender Landgerichte München und Landshut, Boeden alsVerdeckten Ermittler anzusehen und nicht nur alsnoeP waren deshalb richtig.

3. Im Fall Landshut gibt es die Parallele zum MünchnerFall, daß der Verdeckte Ermittler Walter Bödenwiederholt versuchte, die Täter aufzufordern bessere,das heißt waffentaugliche Ware beizubringen. Daspaßt zu der Aufforderung an die Münchner Täter:„200 Gramm sind mir zuwenig.“

V Gefahren durch den Flugzeugtransport des Plutoni-ums

Als Sachverständiger für Strahlenschutzfragen war in dieBesprechungen beim LKA auch Herr Dr. Zeising vomBayerischen Landesamt für Umweltschutz einbezogen.Bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschußsagte er aus, daß er keine Risiken im Flugzeugtransportgesehen habe, weil die Täter ja durch die Übergabe der3g-Probe, die sachgerecht verpackt gewesen sei, nachge-wiesen hätten, daß sie das Plutonium sachgerecht verpak-ken könnten und ein Eigeninteresse daran haben müßten,daß sie ausreichend vor den Folgen radioaktiver Strahlunggeschützt sind. Deshalb wäre auch davon auszugehen ge-wesen, daß sie eine größere Menge Plutonium sachge-recht verpacken würden.

Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN istdiese Aussage hanebüchen. An anderen Punkten (z.B. beider Frage des Lagerorts) sind LKA und Staatsanwalt-schaft doch auch davon ausgegangen, daß die Täter miß-trauisch sind und falsche Fährten legen. Deshalb wardurchaus damit zu rechnen, daß sie die Ware möglicher-weise nicht in auffälligen Bleiverpackungen transportie-ren, sondern das Plutonium in weniger auffällige Gefäßeumfüllen.

Einmal waren gegenüber Walter Boeden auch Schuhkar-tons als Verpackung erwähnt worden. Man konnte des-halb keineswegs unbedingt von einer fachkundigen Ver-packung des Plutoniums ausgehen. Staatsanwaltschaft,LKA und LfU sind also ein erhebliches Risiko eingegan-gen.

Sie haben hinsichtlich der Gefährdung von Flugpassagie-ren und des Flugpersonals auf die Fachkunde, die Sorg-falt und die Zuverlässigkeit von Verbrechern vertraut.Das ist schon bemerkenswert. Denn an anderer Stelle ha-ben Polizei und Staatsanwalt ausgeführt, man hätte sichnicht auf die Täter verlassen dürfen. Ihren Angaben, dasPlutonium lagere in Moskau hätte man nicht trauen dür-fen. Was die Gefährdung von Flugpassagieren und Flug-personal betrifft, haben die Behörden in hohem Maße aufdie Sorgfalt der Täter vertraut.

Gar keine Gedanken haben sich die Behörden gemacht, waspassiert wäre, wenn – was ziemlich häufig vorkommt – der

Seite 92 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/9583

Koffer beim Transport beschädigt worden wäre, wenn derKoffer gestohlen worden wäre oder wenn der Koffer ver-sehentlich in ein falsches Flugzeug eingeladen wordenwäre und Dritte den Koffer dann geöffnet hätten, ohne zuwissen, daß es sich bei dem Material um Plutonium han-delt.

Im Bereich der Atomtechnik gehen Genehmigungsbehör-den normalerweise davon aus, daß ein Risiko als „unver-meidbares Restrisiko“ hingenommen werden muß, wenndie Eintrittswahrscheinlichkeit kleiner als „einmal in10.000 Jahren“ ist. Die Wahrscheinlichkeit dafür, daß Ge-päck beschädigt, gestohlen oder fehlgeleitet wird, ist abererheblich größer.

Auch das Risiko eines Flugzeugabsturzes ist nicht richtigeingeschätzt worden. Die IAEO gestattet zwar inzwi-schen in ihren Richtlinien den Flugzeug-Transport vonplutoniumhaltigen MOX-Brennelementen in sog. Typ-B-Behältern. Da wird aber davon ausgegangen, daß das Plu-tonium in den Brennelementen in sog. Pellets vorliegt.Das sind kleine feste Tabletten, bei denen unterstellt wird,

daß Sie auch bei einem Flugzeugabsturz intakt bleiben.Im vorliegenden Fall war das Plutonium aber pulverför-mig. Es wäre im Falle eines Flugzeugabsturzes mögli-cherweise aerosolförmig über einen großen Landstrichverteilt worden und hätte zu einer erheblichen Belastunggeführt. Denn das Einatmen eines Plutoniumteilchens von1 millionstel Gramm kann bereits Krebs auslösen.

Unverantwortlich war es aus Sicht der Fraktion BÜND-NIS 90 / DIE GRÜNEN den Lufthansa-Kapitän nicht zuinformieren. Der ist schließlich für die Sicherheit an Bordder Maschine verantwortlich. Nicht nachvollziehbar istdie Argumentation im Mehrheitsbericht, daß eine Infor-mation der Lufthansa gleichbedeutend gewesen wäre miteiner Information der russischen Sicherheitsbehörden.

München, den 10.12.1997

Irene Sturm

Drucksache 13/9583 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Seite 93