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die bank NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS 13.02.2019 TOP-THEMA Open Banking Revolutionierung des globalen Zahlungsverkehrs Weltweit ist Open Banking bei Kreditinstituten auf dem Vormarsch und entwickelt sich immer mehr zu einem Erfolgsfak- tor. Den rechtlichen Rahmen in Europa bildet die Zahlungsrichtlinie PSD2. Doch was genau hat es mit dem Konzept und den sich daraus ergebenden neuen Geschäftsmodellen auf sich? Open-Banking-Experte Hakan Eroglu gibt im Interview mit „die-bank.de“ Auskunft. die bank: Herr Eroglu, um was genau handelt es sich bei Open Banking? Eroglu: Die Kreditinstitute öffnen im Rahmen von Open Banking ihre Dienstleistungen und Daten für Drittanbieter. Hierzu gehö- ren etwa Finanzdienstleister, Online-Händler oder FinTechs. Kun- den erhalten zum Beispiel die Möglichkeit, ihre Finanzdaten mit anderen Anbietern und Banken zu teilen oder Zahlungstransak- tionen im Namen des Kunden bei ihrer Bank durchzuführen. Die Institute können Dienstleistungen etwa in den Bereichen eines persönlichen Finanzmanagers für Privatkunden oder Services in den Bereichen Buchhaltung, Rechnungsabgleich, Liquiditätsma- nagement oder Kontenverwaltung für Firmenkunden zur Verfü- gung stellen. Der Vorteil für die Kunden besteht darin, von einer einzigen Kundenschnittstelle aus agieren zu können. Anzeige Gut vorbereitet auf die nächste große Cyber-Attacke? Was Sie über Ransomware und Secure File-Sharing wissen müssen in einem PDF: WHITEPAPER HERUNTERLADEN ©shapecharge | istockphoto.com

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13.02.2019

TOP-THEMA

Open Banking

Revolutionierung des globalen ZahlungsverkehrsWeltweit ist Open Banking bei Kreditinstituten auf dem Vormarsch und entwickelt sich immer mehr zu einem Erfolgsfak-tor. Den rechtlichen Rahmen in Europa bildet die Zahlungsrichtlinie PSD2. Doch was genau hat es mit dem Konzept und den sich daraus ergebenden neuen Geschäftsmodellen auf sich? Open-Banking-Experte Hakan Eroglu gibt im Interview mit „die-bank.de“ Auskunft.

die bank: Herr Eroglu, um was genau handelt es sich bei Open Banking?Eroglu: Die Kreditinstitute öffnen im Rahmen von Open Banking ihre Dienstleistungen und Daten für Drittanbieter. Hierzu gehö-ren etwa Finanzdienstleister, Online-Händler oder FinTechs. Kun-den erhalten zum Beispiel die Möglichkeit, ihre Finanzdaten mit anderen Anbietern und Banken zu teilen oder Zahlungstransak-

tionen im Namen des Kunden bei ihrer Bank durchzuführen. Die Institute können Dienstleistungen etwa in den Bereichen eines persönlichen Finanzmanagers für Privatkunden oder Services in den Bereichen Buchhaltung, Rechnungsabgleich, Liquiditätsma-nagement oder Kontenverwaltung für Firmenkunden zur Verfü-gung stellen. Der Vorteil für die Kunden besteht darin, von einer einzigen Kundenschnittstelle aus agieren zu können.

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13.02.2019 die bank Newsletter 3

Im Kern geht es hierbei um die Bündelung zahlreicher Dienst-leistungen. Technisch möglich wird dies durch sogenannte API-Schnittstellen (Application Programm Interfaces), wobei APIs für ein Open Banking-Ökosystem unabdingbar sind. Die meis-ten Geldhäuser verfolgen bereits eine klar formulierte Open-Banking-Strategie und erwarten sich davon ein zweistelliges Umsatzwachstum.

die bank: Was war die Bedingung für die Einführung des Mo-dells?Eroglu: Open Banking wird in Europa begünstigt durch die europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD2, die am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Die tatsächlichen technischen PSD2 APIs werden ab 14. September 2019 durch die Banken bereit-gestellt. Sie schreibt den Geldhäusern vor, Zugänge in ihre Zah-lungsverkehr- und Kernbanksysteme zu schaffen, um Drittan-bietern im Auftrag des Kunden automatisch Zugriff auf deren Konten zu geben. Zwar erlaubt die EU-Richtlinie den verein-fachten Zugang der Konkurrenz auf Kundendaten, doch genau dies stellt auch auf der anderen Seite einen Vorteil für die eta-blierten Institute dar. PSD2 fungiert als Tor für den Open Banking-Einstieg und den Aufbau von komplexen Ökosystemen. Die Institute haben die PSD2 bisher als Gefahr wahrgenommen – diese Sicht hat sich stark verändert. Open Banking wird mittlerweile als Chance be-griffen.

die bank: Welche Beispiele von Kooperationen zwischen Ban-ken und Drittanbietern gibt es?Eroglu: Challenger-Banken wie N26 aber auch Großbanken haben im Open-Banking-Umfeld momentan den Retail- und KMU-Geschäftskunden im Fokus. Mittels APIs können Kun-denbedürfnisse in einem digitalen Ökosystem mit angebunde-nen Drittanbietern besser erfüllt werden und es ergeben sich sogar neue Erlösquellen für die Banken. Mit anderen Partnern an Bord können Dienste aus einer Hand in einer Plattform an-geboten werden. Zwei Beispiele hierfür sind Transferwise für FX-Überweisungen oder auxmoney für Kredite. Viele Großban-ken bieten bereits Firmenkundenportale speziell für KMU-Fir-menkunden mit Drittanbieterdiensten an.

die bank: Welche Beispiele neuer Geschäftsmodelle im Zah-lungsverkehr haben Banken bereits mittels Open Banking iden-tifiziert?

Eroglu: Zu nennen sind hier etwa die Deutsche Bank und der Airline-Verband IATA, die gemeinsam ein neues Zahlungssys-tem für Fluggesellschaften entwickeln wollen. Die Bank fun-giert in dieser Kooperation als Technologieanbieter und wickelt Transaktionen als Echtzeitzahlungen (Instant Payments) ab, nachdem Kunden im Netz Flugtickets direkt bei den Airlines gebucht haben. Im Laufe des Buchungs- und Bezahlvorgangs greift die Bank hierbei über APIs unmittelbar auf das Konto des Kunden zu und löst eine Zahlung auf das Airline-Konto aus – unabhängig davon, bei welcher Bank der Fluggast Kunde ist. Derzeit werden die meisten Flugtickets noch per Kreditkredit-karte bezahlt und die Fluggesellschaften zahlen dafür hohe Gebühren. Durch die neue Zahlungsmethode können Flugge-sellschaften ihre Marge pro Ticket erhöhen und erhalten den Ticketbetrag durch die Echtzeit-Zahlung deutlich schneller als früher direkt auf das Airline-Konto.

die bank: Welche Länder sind in dem Segment weit vorne und wo steht Deutschland im globalen Vergleich?Eroglu: International führend sind Banken aus Nordeuropa und Asien – zum Beispiel Singapur. Doch auch in der EU ist die neue Form von Banking auf dem Vormarsch. Hier zählen vor allem Schweden und die Niederlande zu den Pionieren. Deutschland befindet sich global gesehen im oberen Mittelfeld. Denn im deut-schen Markt ist Open Banking bereits seit über 15 Jahren mit der FinTS-Schnittstelle, einem deutschen Standard für den Betrieb von Online-Banking, Realität. Deutsche Banken bauen immer mehr Angebote auf, die über die PSD2-Regulierung hinausgehen. In den USA wird zwar nicht reguliert, allerdings haben sich Ban-ken dort zu freiwilligen Open-Banking-Initiativen zusammenge-schlossen. In Lateinamerika wird in Brasilien und Mexiko regu-liert – auch hier entwickeln Banken bereits Strategien, wie sie als innovativer Anbieter auftreten können, anstatt Open Banking nur als Regulierungsprojekt abzutun. Kürzlich begannen auch in Ka-nada erste Konsultationen für eine Regulierung.

Die Fragen stellte Dogan Michael Ulusoy

Hakan Eroglu ist Senior Manager bei der Unternehmensberatung Accenture und Experte für Open Banking.

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13.02.2019 die bank Newsletter 4

Ungeordneter Brexit

Bundesbank befürchtet Schäden für FinanzsystemDie Bundesbank hat sich mit dem Stand der Brexit-Vorbereitung der in Deutschland tätigen britischen Banken zufrieden gezeigt. Die meisten der in Großbritannien ansässigen Kredit- und Fi-nanzdienstleistungsunternehmen hätten die notwendige Lizenz für ihre im Euroraum beheimateten Einheiten erhalten oder wür-den diese absehbar bis zum 29. März bekommen, schreibt die deutsche Zentralbank in einer Stellungnahme für den Finanz-ausschuss des Bundestags. Eine Fortsetzung der Geschäftsbe-ziehung zu ihren in der verbleibenden EU beheimateten Kunden sei damit in der Regel sichergestellt. „Für Deutschland sind dies 16 Banken, die Geschäfte nach Deutschland verlegen oder be-reits vorhandenes Geschäft stark ausbauen.“

Auf Seiten der Kunden der Institute sieht die Bundesbank jedoch noch Nachholbedarf, was deren Anpassungsmaßnahmen an ei-nen ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU anbelangt. „Kunden und EU-Institute müssen die erforderli-chen vertraglichen Anpassungen für Neugeschäft in der EU leis-ten, sofern die Vertragsbeziehung bisher im Vereinigten König-reich lag“, betonte die Bundesbank. Nur wenn Banken und ihre Kunden einen vertraglichen und technisch-organisatorischen Rahmen für neue Geschäfte geschaffen hätten, könnten Reibun-gen vermieden oder begrenzt werden.

Die Bundesbank warnte darüber hinaus vor erheblichen Ver-werfungen im Finanzsystem im Falle eines ungeordneten Brexit. Um ein solches Risiko weiter zu reduzieren, seien sowohl der europäische als auch die nationalen Gesetzgeber gefordert, Maß-nahmen zu ergreifen und Gesetze zu erlassen. Das vorliegende Brexit-Steuerbegleitgesetz sei in diesem Kontext zu sehen. „Ins-besondere die darin vorgesehenen finanzmarktrechtlichen Vor-schriften können einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähig-keit und Stabilität des deutschen und des europäischen Finanz-systems im Falle eines ungeordneten Brexit leisten“, hieß es.

Umfrage zur PSD2

Kunden für Zusatzprüfungen nicht bereitIm September 2019 treten die neuen Regularien der PSD2-Zah-lungsdiensterichtlinie in Kraft. Sie sehen höhere Sicherheits-maßnahmen für alle Transaktionen vor, für die Betrugsgefahr besteht. Doch ungeachtet dessen vertreten deutsche Verbrau-

cher überwiegend die Ansicht, dass das aktuelle Maß an Sicher-heitschecks ausreichend ist. 59 Prozent finden, dass bei einer Online-Überweisung direkt über das eigene Konto die derzeitige Anzahl an Authentifizierungsmaßnahmen genügt. Bei Online-Bezahlungen mit Kredit- oder EC-Karte sind 43 Prozent dieser Meinung. Das sind die Ergebnisse einer Umfrage von FICO, ei-nem Anbieter von Softwarelösungen.

Für eine stärkere Kundenauthentifizierung wird künftig eine mehrstufige Verifizierung notwendig sein. Hierfür streben vie-le Finanzinstitute eine zusätzliche Authentifizierung über das Mobiltelefon an. Allerdings stößt ein solcher Sicherheitscheck offenbar auf wenig Begeisterung. So möchte der Umfrage zufol-ge ein Drittel der deutschen Bankkunden seine Mobilfunknum-mer nicht bei seiner Bank angeben, wobei die Bereitschaft dazu bei den unter 34-Jährigen am geringsten ist.

Die Befragung zeigt aber auch, dass deutsche Bankkunden on-lineaffin sind und erwarten, dass fast alle Schritte zur Eröffnung eines Girokontos (88 Prozent) zur Beantragung einer Kreditkar-te (66 Prozent) oder eines Kredits (40 Prozent), online durch-führbar sind. Dabei seien sie sich der Gefahren des Online-Ban-kings durchaus bewusst: Betrug stelle für 64 Prozent der Befrag-ten die größte Sorge bei online getätigten Bankgeschäften dar. Um mehr Sicherheit beim Eröffnen eines Online-Banking-Ac-counts zu gewährleisten, seien die Konsumenten auch bereit, Verzögerungen in Kauf zu nehmen. 81 Prozent der Befragten würden für mehr Sicherheit einen längeren Eröffnungs- bzw. Beantragungsprozess hinnehmen.

Infrastrukturausbau

Deutsche Bank unterstützt GhanaDie Deutsche Bank hilft Ghana beim Ausbau seiner Infrastruk-tur. Das Institut gab zu diesem Zweck anlässlich des 3. Deutsch-Afrikanischen Wirtschaftsgipfels in Ghanas Hauptstadt Accra drei größere finanzielle Transaktionen bekannt. Diese reihten sich in Finanzierungen für Infrastrukturprojekte mit einem Ge-samtvolumen von mehr als 1,3 Mrd. Euro ein, welche die Bank seit 2012 in dem westafrikanischen Land bereitgestellt habe, teilte das Frankfurter Geldhaus mit.

Zu den Maßnahmen gehört den Angaben zufolge ein Finanzie-rungspaket über 92 Mio. Euro für die nächste Bauphase des Ku-masi-Market-Projekts. Bei dem Marktplatz in der Stadt Kumasi handelt es sich um den größten Markt des Landes. Mehr als 45.000 Händler verkaufen Waren auf einer Fläche von 12 Hek-tar, was etwa der Fläche von 17 Fußballfeldern entspricht. Mit

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weiteren 25 Mio. Euro unterstützt die Bank den Bau des Bekwai District Hospitals, einem der wichtigsten Krankenhäuser in der sogenannten Ashanti Region in Ghana. Die dritte Transaktion diene der Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur. Hierzu gehöre ein Betrag in Höhe von 45 Mio. Euro für die Modernisie-rung und Ausstattung von vier Kliniken.

Seit der Eröffnung ihrer Repräsentanz in Kairo im Jahr 1959 trägt die Deutsche Bank eigenen Angaben zufolge zur Entwick-lung der Infrastruktur auf dem afrikanischen Kontinent bei. Die Bank verschaffe den Ländern Zugang zu den globalen Kapital-märkten und finanziere insbesondere nachhaltige Infrastruk-turprojekte.

Regulierung

Wildwuchs bei den virtuellen WährungenEin immer größer werdender Nutzerkreis setzt virtuelle Wäh-rungen als Zahlungsmittel und Vermögensanlage ein. Die wach-sende Beliebtheit von Krypotwährungen löste in den letzten Jah-ren einen regelrechten Run auf Online-Handelsplattformen aus, wo klassisches Buchgeld gegen die neuen Zahlungsmittel ein-getauscht wird.

Vor allem der Bitcoin verzeichnete einen großen Wertezuwachs. Die Marktkapitalisierung der rund 1000 virtuellen Währungen übersteigt mittlerweile weltweit 300 Mrd. Dollar. Der Bitcoin ist mit rund 40 Prozent Anteil die wichtigste Währung. Bei virtu-ellen Währungen handelt es sich nicht um Geld im klassischen Sinne. Einer gesetzlichen Definition zufolge werden sie von kei-ner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garan-

tiert. Sie sind demnach nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden und besitzen nicht den gesetz-lichen Status einer Währung. Sie würden jedoch von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und auf elektronischem Wege übertragen und gehandelt.

Bislang sind Bitcoin und Co. weder national noch EU-weit einheit-lich reguliert. Dies machte Mirko Sprengnether, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, auf der Fachtagung „Compliance 2019“ im Bank-Verlag in Köln deutlich. Die Regulierungshoheit bleibe derzeit noch den Nationalstaaten vorbehalten. Der Experte nannte als wesentliche Gründe für eine strenge Regulierung die Finanzmarktstabilität, den Kundenschutz, Diebstahlgefahr und Gefahrenabwehr. Die Finanzaufsichtsbehörden monieren, dass die Handelsplattformen nicht sicher seien und Transaktionen etwa für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden könnten.

Viele EU-Staaten halten Regulierung nicht für notwendig

Gegen eine umfassende Regulierung sprechen Sprengnether zufolge Marktzutrittshürden für Start-up-Unternehmen sowie die Bedrohung der technologischen Weiterentwicklung. Tatsäch-lich hält die überwiegende Anzahl der EU-Staaten eine Regulie-rung bislang nicht für erforderlich. Sie wird als hinderlich an-gesehen und zum Teil auch bewusst abgelehnt, etwa in Skandi-navien und in den Niederlanden. Im Ausland liegt der Fokus oft auf der Innovationskraft und der Entfaltungsmöglichkeit für die junge Technologie.

In Deutschland erfolgt die Regulierung im Rahmen bestehender Gesetze, etwa auf der Grundlage des Kreditwäschegesetzes (KWG) oder des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Ver-braucher müssen sich an den Auslegungsentscheidungen der BaFin orientieren. Die Aufsicht vertritt die Ansicht, dass virtu-elle Währungen Rechnungseinheiten und damit Finanzinstru-mente seien. Entsprechend dieser Einschätzung fallen Anbieter, die über Web-Handelsplattformen Buchgeld in Bitcoins tau-schen, in den Anwendungsbereich des KWG.

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) forderte im Januar 2019 EU-weite Vorschriften für Kryptowährungen. Die Regulierungs-behörde reichte bei der EU-Kommission einen offiziellen Bericht über Kryptowährungsgesetze ein. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass die Vielfalt der verschiedenen Krypto-Richtlinien in europäischen Ländern zu einer Ausbeutung von Investoren und Verbrauchern führen könne.

Im US-Bundesstaat Wyoming wird derzeit über einen Antrag diskutiert, wonach virtuelle Währungen wie klassisches Geld zu behandeln seien – die Diskussion über die Zukunft von Kryp-towährungen hat erst angefangen.

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13.02.2019

13.02.2019 die bank Newsletter 6

Neue EBA-Guidelines

Outsourcing-Prozess vor deutlichen ÄnderungenDie neuen Outsourcing-Leitlinien der Europäischen Bankenauf-sichtsbehörde (EBA) gehen deutlich über bisherige Vorgaben hinaus. In Zukunft fallen nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Zahlungs- und E-Geld-Institute in den erweiterten Anwendungs-bereich der überarbeiteten Guidelines.

Die bislang geltenden Leitlinien für das Outsourcing entspre-chen nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bankpraxis. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist der Ansicht, dass sie weder den EU-rechtlichen Vorgaben, noch dem starken Anstieg an IT-Auslagerungen gerecht werden. Der von der EBA am 22. Juni 2018 zur Konsultation gestellte Entwurf der neuen Leitlinien sieht Bestimmungen vor, die zum Teil deutlich über die Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanage-ment (MaRisk) und die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) hinausgehen.

Den neuen Leitlinien zufolge sollen Institute die zuständigen Behörden bei einer Auslagerung wichtiger Funktionen künftig bereits im Voraus benachrichtigen. Zudem werden die Geldhäu-ser dazu aufgerufen, ein detailliertes Register mit allen Ausla-gerungsverhältnissen zu führen. Hierbei soll zwischen der Aus-lagerung von kritischen oder wichtigen Funktionen und anderen Auslagerungen differenziert werden. In Zukunft fallen zudem nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie Wertpapierfirmen, welche der europäischen Auf-sicht unterliegen, in den Anwendungsbereich der neuen EBA-Guidelines.

Unternehmensleitung kann nicht ausgelagert werden

Die EBA legte beim 1. Forum Bankaufsichtsrecht im Bank-Verlag in Köln ihre Governance-Anforderungen an den Outsourcing-

Prozess dar. Demnach sollen die Institutionen eine angemessene interne Organisation in der Zent-rale behalten dürfen, um die Be-ziehung zu den Dienstleistern zu überwachen und zu verwalten. Wenn operative Aufgaben von in-ternen Kontrollfunktionen ausge-lagert würden, solle das Institut eine angemessene Aufsicht über diese Funktionen ausüben. Die Unternehmensleitung könne hin-gegen nicht ausgelagert werden, stellte Bernd Rummel (Foto), Principal Policy Expert, Department Regulation, bei der EBA vor den eingeladenen Gästen klar.

Laut EBA unterliegt die Auslagerung bestimmter Aktivitäten der Zulassungspflicht. Hierzu zählten Bankgeschäfte (z.B. Einlagen und Kreditgeschäft) (CRD), Wertpapierdienstleistungen und An-lagetätigkeiten (MiFID), Zahlungsdienste (etwa Finanztransfers, Ein- und Auszahlungen) (PSD) sowie die Ausgabe elektronischer Zahlungen.

Die neuen Richtlinien sollen laut EBA am 29. März 2019 veröf-fentlicht werden und am 30. September dieses Jahres inkraftre-ten. Die Leitlinien aktualisieren die CEBS-Leitlinien für das Out-sourcing 2006 (nur für Kreditinstitute) und integrieren die Emp-fehlung 2017 zu Auslagerungen an Cloud-Dienstleiter, die beim Inkrafttreten der neuen Leitlinien aufgehoben werden.

Kleine Anfrage im Bundestag

Unklarheit bei Plänen für Eurozonen-BudgetDie Pläne zur Schaffung eines Eurozonen-Budgets beschäftigen das Parlament. Die Linke-Bundestagsfraktion will in einer Klei-nen Anfrage erfahren, ob die Bundesregierung die Möglichkeit der Euroländer als ausreichend einschätzt, mit den bestehenden institutionellen Rahmenbedingungen der Eurozone asymmetri-sche Schocks bei einer Finanzkrise mit Hilfe nationaler Maß-nahmen auszugleichen. Das teilte der Berichtsdienst „heute im bundestag“ (hib 19/7360) in Berlin mit. Die Regierung solle an-geben, welche Instrumente beziehungsweise Handlungsoptio-nen sie für diese Aufgabe in solchen Fällen vorsieht.

Die Abgeordneten sehen den Angaben zufolge zudem eine Dis-krepanz zwischen der Erklärung des Euro-Gipfels vom 14. De-zember 2018 und der deutsch-französischen Erklärung von Me-seberg. Die Regierung werde um Auskunft gebeten, warum nach

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der Bekanntgabe vom 14. Dezember das Haushaltsinstrument für die Eurozone in das EU-Budget eingebettet werden solle, während in der Mitteilung von Meseberg der Eurozonen-Haus-halt parallel zum EU-Budget verhandelt und beschlossen werden solle. Die Regierung solle angeben, welche Finanzierungsquel-len für das Haushaltsinstrument in Frage kämen, falls es nicht in das EU-Budget eingebettet werde.

Neuer „Meritum-Preis der Deutschen Wirtschaft“

Preisträger gesuchtDeutschland stehe zurzeit wirtschaftlich so erfolgreich da wie keine zweite Nation in Europa. Dennoch habe die gesellschaft-liche und wirtschaftliche Verunsicherung in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass das Wirtschaftsmodell sowie die De-mokratie zunehmend in Frage gestellt würden, so Hans-Ulrich Engel, Präsident des Deutschen Aktieninstituts (DAI). Die grund-legende Bedeutung von Demokratie und Sozialer Marktwirt-schaft für die Gesellschaft müsse den Menschen wieder näher-gebracht werden. Deshalb sollen nun Personen und Initiativen, die sich für diese Ziele öffentlich einsetzen, angemessen gewür-digt werden: Mit dem neuen Meritum-Preis der Deutschen Wirt-schaft. Er wird in zwei Kategorien verliehen, einem Ehrenpreis für verdiente Persönlichkeiten sowie einem mit 25.000 Euro do-tierten Förderpreis für junge, vielversprechende Initiativen.

Vorschläge für mögliche Preisträger können mit einer Begrün-dung beim Deutschen Aktieninstitut (Senckenberganlage 28, 60325 Frankfurt) eingereicht werden, die Ausschreibungsbe-dingungen kann man auf der DAI-Webseite nachlesen. Nach der Prüfung durch die Geschäftsführung entscheidet abschließend der Vorstand des DAI über die Preisvergabe. Die erste Verlei-hung wird am 8. Mai in Stuttgart stattfinden.

Angst vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Missbrauch beim Basiskonto?Seit Sommer 2016 hat jeder, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, Anspruch auf ein Basiskonto. Damit wird auch für Ob-dachlose, Asylbewerber oder Geduldete die Möglichkeit zur Teil-nahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichergestellt. Banken und Sparkassen dürfen die Eröffnung eines solchen Kontos nie-mandem verwehren, mögliche Kündigungsgründe sind im Zah-lungskontengesetz aufgelistet. Zur Identitätsüberprüfung bei Asylsuchenden genügt ein einfaches Dokument wie der An-kunftsnachweis. „Ebendiese Ankunftsnachweise beruhten wäh-

rend der Flüchtlingskrise 2015/2016, als Asylbewerber in großer Zahl nach Deutschland kamen, vielfach (in etwa 60 Prozent der Fälle) ausschließlich auf den kaum überprüfbaren Angaben der Asylbewerber selbst“, schreibt die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage an die Regierung. (Berichtsdienst „heute im bundestag“, hib 131).

Die Fraktion fragt in diesem Zusammenhang nach Missbrauchs-fällen beim sogenannten Basiskonto und möchte wissen, wie viele solcher Basiskonten bei den öffentlichen und privaten Ban-ken existieren und in welcher Form dabei die Identität der An-tragsteller überprüft wurde. Auch nach der Zahl der Kündigun-gen von Basiskonten wird gefragt und nach einer Aufschlüsse-lung darüber, wie vielen Kündigungen eine strafrechtliche Er-mittlung wegen des Verdachts auf Geldwäsche oder Terroris-musfinanzierung folgte, so hib. Die FDP befürchtet, dass weiter-hin Asylbewerber mit unwahren oder mehrfachen Identitäten registriert sind, auch wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit die Ankunftsnachweise rückwirkend über-prüfe. Die Fraktion verlangt: „Geldwäsche und Terrorismusfi-nanzierung über Basiskonten muss ausgeschlossen werden“.

Kunden

Zahl der Beschwerden über private Banken geht zurückBei den Ombudsleuten der privaten Banken sind im letzten Jahr rund ein Viertel weniger Beschwerden von Bankkunden einge-gangen. Die Zahl der gegen Mitgliedsinstitute gerichteten Schlichtungsanträge sei von 5.338 im Jahr 2017 auf nur noch 4.000 zurückgegangen, teilte der Bundesverband deutscher Ban-ken (BdB) in Berlin mit. „Die Anzahl der Beschwerden sinkt seit Jahren kontinuierlich und liegt nun auf einem Niveau wie vor der Finanzkrise“, erklärte BdB-Hauptgeschäftsführer Andreas Krautscheid. „Die Zufriedenheit mit Bankdienstleistungen nimmt offenbar zu. Zudem haben die Banken ihre internen Ma-nagementsysteme für Beschwerden weiter verbessert.“

Der Ombudsmann der privaten Banken ist nach Angaben des BdB vom Bundesamt für Justiz nach den seit nunmehr zwei Jah-ren geltenden gesetzlichen Vorgaben als Verbraucherschlich-tungsstelle anerkannt. Verbraucher, Banken und Ombudsleute hätten das neue Verfahren, in dem die seit über 25 Jahren gel-tenden Verfahrensprinzipien des Ombudsmanns der privaten Banken im Wesentlichen fortgeschrieben würden, gut angenom-men.

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13.02.2019

13.02.2019 die bank Newsletter 9

Anbieter für Kautionsbürgschaften übernommen

Aareal baut Servicebereich ausDie Wiesbadener Aareal Bank übernimmt zu einer nicht genann-ten Summe die plusForta GmbH („kautionsfrei.de“) und erwei-tert damit ihr Angebot im Immobiliensektor. Das Düsseldorfer Unternehmen vermittelt über seine Online-Plattformen Kauti-onsbürgschaften der R+V Versicherung und Württembergischen Versicherung an private und gewerbliche Mieter.

Mit der Akquisition werde das Zukunftsprogramm „Aareal 2020!“ weiter umgesetzt und die Wertschöpfungskette ergänzt. Die Übernahme sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg, führen-der Anbieter für digitale Kautionslösungen für die Immobilien-wirtschaft zu werden, erklärte Aareal-Vorstandsmitglied Tho-mas Ortmanns.

Jahreszahlen

Deutsche Bank erzielt wieder GewinnDie Deutsche Bank hat nach drei Verlustjahren in Folge wieder einen Gewinn erwirtschaftet. Das Ergebnis lag im letzten Jahr bei 341 Mio. Euro, teilte das größte deutsche Geldhaus in Frank-furt am Main mit. Im Jahr zuvor hatte das Institut noch einen Nettoverlust in Höhe von 735 Mio. Euro zu verkraften. Vor-standschef Christian Sewing gab sich optimistisch: „Die Rück-kehr in die Gewinnzone zeigt, dass die Deutsche Bank auf dem richtigen Weg ist.“

Sewing kündigte darüber hinaus ehrgeizige Ziele für das Jahr 2019 an. Demnach sollen die Kosten auf 21,8 Mrd. Euro gesenkt werden. Im letzten Jahr lagen die bereinigten Kosten noch bei 22,8 Mrd. Euro und damit unterhalb des Zielwerts von 23 Mrd. Euro. Neben Wachstumsinvestitionen soll auch der Stellenabbau forciert werden. Bis Ende des Jahres will die Deutsche Bank deutlich weniger als 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

Schwacher Handel mit Wertpapieren

Sewing begründete die Maßnahmen vor allem mit den gleich-zeitig vorgelegten Zahlen für das vierte Quartal 2018. Die Deut-sche Bank machte in diesem Zeitraum ein Minus in Höhe von 409 Mio. Euro. Wie andere große Institute auch litt das Geldhaus

unter den Turbulenzen an den Finanzmärkten. Im Gegensatz zu den wichtigsten US-Konkurrenten schrieb die Deutsche Bank rote Zahlen. Vor allem der Handel mit Wertpapieren – früher eine der Vorzeigedisziplinen des Konzerns – fiel schwach aus. Die Erträge fielen in diesem Bereich um 23 Prozent auf 786 Mio. Euro.

Die Deutsche Bank befindet sich bereits seit Jahren im Krisen-modus. 2015 hatte der damalige Vorstandschef John Cryan einen Rekordverlust von 6,7 Mrd. Euro zu verantworten. Ein Jahr da-nach lag das Minus wegen einer Milliardenstrafe in den USA dann bei 1,4 Mrd. Euro. Zudem durchsuchten die Staatsanwalt-schaft und das Bundeskriminalamt im November die Räume der Deutschen Bank in Frankfurt wegen des Verdachts auf Geldwä-sche.

Deutscher Exzellenz-Preis

DekaBank und Creditshelf unter den GewinnernMit dem Deutschen Exzellenz-Preis werden Führungskräfte, etablierte Unternehmen aber auch Start-ups ausgezeichnet, die herausragende Dienstleistungen, exzellente Produkte, Kampa-gnen oder Initiativen im Sinne der Initiatoren – das sind das Deutsche Institut für Service-Qualität, das DUB-Unternehmer-Magazin sowie der Nachrichtensender NTV – hervorgebracht haben.

In diesem Jahr belegte der Mittelstandsfinanzierer Creditshelf den ersten Preis im Bereich „Marke & Image“ für seine 360°-Kommunikation. Auch die DekaBank gewann, und zwar in der Kategorie Kreative Kommunikation („100 Jahre – 100 Headlines“), und bei den Start-ups, Bereich Dienstleistung Fi-nanzen, siegte Entrafin (Digitalisierte Einkaufsfinanzierung). Aus dem Versicherungssektor war die Ergo-Group unter den Gewinnern mit ihrem „Versicherungsabschluss per Sprachas-sistent“, und Generali holte den Publikumspreis für seine „Smart- Insurance-Offensive“.

Für den Deutschen Exzellenz-Preis bewerben können sich so-wohl Unternehmen, die ihre Leistungen an Endkunden (B2C) richten, als auch solche aus dem B2B-Bereich. Über die Preis-vergabe entscheidet eine Jury mit renommierten Vertretern aus Wirtschaft, Medien und Wissenschaft.

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13.02.2019 die bank Newsletter 10

Machine Learning: Die nach-richtenbasierte Frühwarnung im Kontext KreditrisikoFür die automatisierte und systematische Analyse von Texten unter Verwendung von Methoden des Machine Learnings bieten sich in Kreditinstituten vielfältige Einsatzmöglichkeiten, wie beispielsweise die automatisierte Verarbeitung und Interpreta-tion von Vertragsdokumenten, die Vertriebsunterstützung durch Auswertung der Verwendungszwecke im Rahmen des Zahlungs-verkehrs der Kunden. Hinzu kommen die Unterstützung des Eigenhandels durch die systematische Auswertung der Texttei-le von Jahresabschlüssen oder Quartalsberichten und Investo-renpräsentationen. (...)

[Den vollständigen Text finden Sie hier.]

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SWIFT öffnet KYC-Register für Unternehmen

Der Bankendienstleister SWIFT öffnet seine Know Your Cus-tomer-Plattform für Firmen. Ab dem vierten Quartal 2019 kön-nen alle 2.000 Unternehmensgruppen mit SWIFT-Anschluss in einem ersten Schritt dem KYC-Register beitreten und damit ihre KYC-Informationen pflegen, erklärte die Genossenschaft am Dienstag. Die Öffnung der Plattform ermöglicht es Unter-nehmen den Angaben zufolge, Standardinformationen in das KYC-Register hochzuladen und zudem weitere KYC-relevante Dokumente auszutauschen, die von ihren Banken angefordert würden. (...)

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aus unserer markenwelt

Sammelverwahrung von Verfü-gungsgeldern der Betreuten Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 2. Halbs. BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet.

(BGH, Beschl. v. 31.10.2018, Az.: XII ZB 300,18, WM 2018, S. 2320 ff.)

In dem der Entscheidung des BGH zugrundeliegenden Fall hat-te ein als Berufsbetreuer bestellter Rechtsanwalt Gelder ver-schiedener Betreuter auf einem Rechtsanwalts-Sammelander-konto verwaltet.

In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht schloss sich der BGH der Auffassung an, dass eine derartige Form der Ver-waltung pflichtwidrig sei. Gemäß §§ 1805, 1908i Abs. 1 BGB dürfe der Betreuer Vermögen des Betreuten nicht für sich ver-wenden. Daraus folge ein striktes Trennungsgebot für die Ver-mögenssphären der eigenen Person des Betreuers von der des Betreuten. Zwar gestatte es das Gesetz dem Betreuer gem. §§ 1806 2. Hs., 1908i Abs. 1 BGB zur Bestreitung von Ausgaben des Betreuten benötigtes Geld bereitzuhalten. Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Auffassung umfasse dies jedoch nicht die Befugnis, Gelder des Betreuten auf einem Sammelanderkonto zu verwalten. Bereits für das frei vereinbar-te Mandatsverhältnis enthalte § 4 Abs. 2 Sätze 2 und 5 BORA eine Beschränkung dahingehend, dass Fremdgelder in der Regel auf Einzelanderkonten zu verwalten sind, da auf Sammelander-konten im Laufe der Zeit Unklarheit darüber entstehen könnten, welchem Treugeber welche Beträge zustehen. Folglich seien bei einem nicht frei vereinbarten, sondern auf öffentlicher Amts-stellung beruhenden Treuhandverhältnis noch strengere Maß-stäbe angezeigt, wie etwa das in § 1 BNotO vorgesehene Verbot für Notare, Sammelanderkonten zu führen, zeige; entsprechen-des habe für den gerichtlich bestellten Betreuer zu gelten. (...)

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13.02.2019

13.02.2019 die bank Newsletter 11

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titel termin ortWebinar „Individuelle Datenverarbeitung (IDV): Regulatorische Anforderungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ 18. Februar 2019

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Workshop „Risikokultur gemäß der 5. MaRisk-Novelle“ 26. Februar 2019 Köln

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Zertifikatslehrgang „Datenschutzbeauftragte/r für Kreditinstitute“ 26. bis 27. März 2019 Köln

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Zertifikatslehrgang „Geldwäschebeauftragte/r (GWB) für Kreditinstitute“ 20. bis 23. Mai 2019 Köln

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PricewaterhouseCoopers AG

Outsourcing und Insourcing in der FinanzwirtschaftOutsourcing ist ein wichtiges Instrument zur Standardisierung und Industriali-

sierung von Prozessen in der Gestaltungspraxis der Institute. Die gesteigerten

regulatorischen Anforderungen und der Rückgang der Erträge als Folgen der

Finanzmarktkrise haben den Trend zur Auslagerung weiter verstärkt. Gleich-

zeitig sind die Anforderungen an die erfolgreiche und aufsichtsrechtskonforme

Auslagerung gestiegen.

Die fünfte, wiederum vollständig überarbeitete Auflage dieses Standardwer-

kes ist ein Praxisleitfaden für die Initiierung von Outsourcing-Projekten sowie

deren laufende Steuerung und Überwachung. In übersichtlichen Einzelbeiträ-

gen gehen die Autoren auf alle Themen für ein erfolgreiches und nachhaltiges

Management des Outsourcings ein. Sie erläutern die aktuellen aufsichtsrecht-

lichen Regelungen und beziehen ihre langjährige Praxiserfahrung mit ein.

Dabei profitieren die Leserinnen und Leser von der Darstellung besonders

häufig zu beobachtender Prüfungsfeststellungen und typischer Fallstricke bei

Auslagerungen.

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ISBN 978-3-86556-513-6Art.-Nr. 22.424-1900432 Seiten, gebunden

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