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14.04.2011 ALFF Mitte Halberstadt 1 Agrarumweltmaßnahmen - allgemein - Auszahlungsanträge (AA): - Abgabe bis 16. Mai 2011 - ein Formular, auf dem alle Anträge mit Erstantragsjahr einzutragen sind; - neu: Merkblatt - bei Flächenreduzierung: Selbstanzeige zusätzlich zum AA - Bindungen im NN 2011 überprüfen - Bindung Natura 2000 für AA 2010 (Uxxx 01.10.2010 / 752) NA 2011 (Uxxx 01.10.2011 / 752) -neu: Auszahlungsanträge für „Tiergenetische Ressourcen (TGR)“ auf CD -Übertragungen rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor Flächenübergang beantragen (elekt. Dokumente vorhanden, aber wegen Unterschrift als Papier ausdrucken und abgeben)

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Agrarumweltmaßnahmen

- allgemein -Auszahlungsanträge (AA):

- Abgabe bis 16. Mai 2011- ein Formular, auf dem alle Anträge mit Erstantragsjahr einzutragen sind;- neu: Merkblatt - bei Flächenreduzierung: Selbstanzeige zusätzlich zum AA- Bindungen im NN 2011 überprüfen- Bindung Natura 2000 für AA 2010 (Uxxx 01.10.2010 / 752) NA 2011 (Uxxx 01.10.2011 / 752)-neu: Auszahlungsanträge für „Tiergenetische Ressourcen (TGR)“ auf CD-Übertragungen rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor Flächenübergang beantragen (elekt. Dokumente vorhanden, aber wegen Unterschrift als Papier ausdrucken und abgeben)

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Anlage Übertragung von Flächen, jetzt auch ohne Verpflichtung

m = Übertragung von Flächen mit Verpflichtungeno = Übertragung von Flächen ohne Verpflichtungennur die Spalten 4 und 9-13 müssen ausgefüllt sein

Nutzcode und Bindung werden auf Zulässigkeit geprüft

Vollständige 16-stellige Feldblock-Angabe notwendig für profil

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Neu- oder Erweiterungsanträge

- Abgabe bis 16. Mai 2011- FNL, Natura 2000: bis 15. April 2011 in Papierform

zur UNB- Bindungen im NN 2011 eintragen:

1. für alle Neu- oder Erweiterungsanträge 2. Mulchsaaten3. bei Umwandlungen von Verpflichtungen (alte und

neue Bindung)- Neuanträge für TGR stehen im Internet.

Agrarumweltmaßnahmen

- allgemein -

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Agrarumweltmaßnahmen

- allgemein -weitere Termine

-bis 15.07.2011 Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtung MSL und VNS mit Nachweis Durchschnittstierbestand bzw. Kontrollblatt Tiere-für MSL M244 extens. Bewirtschaftung bestimmter GL- Flächen (Wei- dehaltung) ist das Formblatt „Weidetagebuch/ schlagbezogene Aufzeichnungen“ einzureichen-Erklärung über die Einhaltung der Verpflichtung TGR auch im Internet-bis 17.10.2011 Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtung FNL und Natura 2000 mit Formblatt „Weidetagebuch/ schlagbezogene Aufzeichnungen“ – am Besten Ausdrucken und von Hand ausfüllen; Was muss ich einhalten und wie weise ich dies dem ALFF am Besten nach.-neuer Termin: Flächenanzeige für Mulchsaaten ist zum 01.11.2011 einzureichen.

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Weidetagebuch - schlagbezogene Aufzeichnungen

- Tierart wird über eine Auswahlliste ausgewählt (GVE-Schlüssel ist hinterlegt)- die GVE wird automatisch berechnet

Neue Spalte Bindung

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Anzeige und Anlage Anzeige Flächen Mulchsaat

Anzeige

Anzeige und Anlage sind untereinander plausibilisiert (blaue Umrandung)

Getrennte Angaben zum Mulchsaatverfahren Frühjahr und Herbst

Anlage-Zwischenfrucht kann auch leer bleiben-Frühjahrschläge sind zu ergänzen ohne dass Herbstschläge gelöscht werden –Einreichung dann mit 2. Version

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Neuanträge

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Neuanträge MSL

Beantragungen werden Vorgetragen aus NN

Blühstreifen ab 2011 mit neuer Bindung M161

Mulchsaat 2011 wieder im Angebot

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Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)

01.07.2011 – 30.06.2016

M142 Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren

-Nur wer noch keine M141 beantragt hat.-Nur nach Getreide-Nur 1x im Kalenderjahr ein Totalherbizid-Fläche muss im gesamten Verpflichtungsjahr (01.07.-30.06.) vom Betrieb bewirtschaftet werden.

€/ha55

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M161

Anlage von Blühstreifen auf Ackerflächen

Blühstreifen sind

1. entlang von Schlaggrenzen mit einer Breite von mindestens 3 m und höchstens 24 m,

2. innerhalb eines Schlages mit einer Breite von mindestens 6 m und höchstens 24 m förderfähig.

€/ha740

Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)

01.07.2011 – 30.06.2016

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- auf Schlägen die für die landw. Erzeugung genutzt werden- Herbst- oder Frühjahrsaussaat mit Saatgutmischungen gemäß

Anlage 3 des Merkblatts MSL- keine Anwendung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln- außer mechanischer Unkrautbekämpfung und Bestellmaßnahmen

(nur pfluglos) keine Bearbeitung zugelassen- keine Nutzung des Aufwuchs- Pflicht zur jährlichen Nachsaat fehlender Mischungspartner;

natürlich pfluglos - Gewährung des Blühaspekts für gesamte Dauer der

Vegetationsperiode- Neuansaat (Wiederansaat) ist nur einmal im gesamten

Verpflichtungszeitraum pfluglos möglich- auf unmittelbar an Oberflächengewässer angrenzenden

Feldblöcken ist der Blühstreifen möglichst parallel zum Oberflächengewässer anzulegen

- in Öko- betrieben ruht die Öko- Förderung auf der Blühstreifenfläche

Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)

01.07.2011 – 30.06.2016

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Beachte: da Beginn der Maßnahme der 01.07.2011 ist, kann Einsaat auch

erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen; auch die nachzuweisenden Rechnungen für Saatgut erst nach dem 01.07.2011 anrechenbar

Neu: Zu öffentlichen Straßen und Bahnlinien sollte ein Abstand von

ca. 20 m (eine Vorgewendebreite) ab Feldblockgrenze eingehalten werden.

Blühstreifen über 24 m führen zu keiner Sanktionierung. Parallelantrag zu M160 ist möglich

Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)

01.07.2011 – 30.06.2016

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M242

Extensive Grünlandbewirtschaftung – bestimmter Flächen

-Tierbesatz 0,3 - 1,4 GVE/ha (nur eigene oder Pensionstiere) auf der Hauptfutterfläche-mind. 1x jährlich nutzen-keine chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel-organische Düngung gem. DüngeVO-Förderung von max. 75% der Grünlandflächen des Betriebes (Bereits bestehende Anträge werden angerechnet)

€/ha150

Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)

01.07.2011 – 30.06.2016

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M6Bx

Ökologische Anbauverfahren

- Ackerland- Grünland- Gemüse- Dauerkulturen

€/ha

200170300720

Erweiterungsanträge gibt es nur für Öko.

Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)

01.07.2011 – 30.06.2016

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Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL) 01.10.2011 - 30.09.2016

NM10xNB200NS30x

naturschutzgerechte Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten oder Biotopen (FNL-A)

-Naturschutzgerechte Mahd-Naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen-Naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen

€/ha

115-450

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NW31x

naturschutzgerechte Bewirtschaftung mit Schafen/ Ziegen außerhalb NSG (FNL-B)

1. Nutzung bis 15.05 durch Beweidung2. Nutzung ab 15.06. Mahd oder Beweidung 3. Nutzung ab 01.09. Beweidung (Nachmahd zulässig)

Beachte:-Neue Maßnahmeschlüssel wegen veränderter Finanzierungsquelle -wenn die Mittel nicht reichen, werden Bewilligungs-prioritäten gesetzt und eine Umwandlung in einen MSL-Antrag (M242) wird geprüft.-wo es passt → gleichzeitig Antrag M242 stellen.

€/ha

310-425

Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL) 01.10.2011 - 30.09.2016

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- Der Aufwuchs ist überwiegend bei jeder Beweidung von der Fläche zu entfernen

- mech. Entfernen von Junggehölzen - durchschnittlicher Tierbestand von 0,3 – 1,4 GVE/ha und Weideperiode- kein Einsatz von chem. Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln,

Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, Biogassubstrat und Klärschlamm

- kein Walzen der Flächen- Schleppen jährlich nur bis zum 15.04. zulässig1. Zusatzmaßnahme: Hüteschafhaltung mind. 1x/Jahr

2. Zusatzmaßnahme: Mitführen von Ziegen (mind. 5%, max. 70% der Herde auf der Fläche)

Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL) 01.10.2011 - 30.09.2016

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Natura 2000 – Ausgleich für die Landwirtschaft

01.10.2011 – 30.09.2011

752Uxxx

-Ausgleich für Beschränkungen der landw. Nutzung in Natura 2000-Gebieten (z.B. NSG)

-Ackerflächen-Grünland-Streuobst

-Es wird zu Bewilligungsprioritäten kommen.

€/ha

30- 200

Erschwernisausgleich wird in 2011 nicht angeboten

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Tiergenetische Ressourcen (TGR) 01.07.2011 – 30.06.2016

-Zucht von vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen-Rassen

Rheinisch Deutsches KaltblutSchweres WarmblutHarzer RotviehBraune Harzer ZiegeRhönschafWeiße Hornlose HeidschnuckeRauhwolliges Pommersches LandschafMerinofleischschafDeutsches Sattelschwein

-3x im Jahr werden Tierbestandsblätter versendet, welche von den Antragstellern zu korrigieren sind. Die Tierbestandsblätter zum Auszahlungsantrag sind zusätzlich vom Zuchtverband zu bestätigen.-Alle anderen Unterlagen sind im Internet zu finden.

150 €/weibl.GVE

200 €/männl.

GVE