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Sondermassnahmen 2016
Förderbedingungen und Termine
KTI-Geschäftsstelle
Juni 2016, Version 3.0
Infoset
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Ausgangslage
�Februar 2016: Bundesrat genehmigt zusätzlich
61 Mio. CHF für Sondermassnahmen der KTI
in F&E-Projekten
�Reguläres Budget 2016 für F&E-Projekte: 112 Mio. CHF
�KTI kennt Sondermassnahmen mit besonderen
Förderbedingungen und Förderzielen:
� 2010: Förderung Cleantech (20 Mio. Franken)
� 2011: Globale Finanzkrise (100 Mio. Franken)
� 2015: Starker Franken (20 Mio. Franken).
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Ziele
Schweizer Exportwirtschaft wegen Frankenstärke
(Euroschwäche) unterstützen:
� Produktionsverlagerung verhindern
� Arbeitsplätze sichern
� Tourismusbranche unterstützen.
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Zielgruppe
Ausschliesslich exportabhängige KMU:
� KMU bedeutet: max. 249 Mitarbeitende mit Standort (Wertschöpfung) in der Schweiz
� Exportabhängig heisst:
a) KMU hat im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 50% seines Umsatzes durch Exporte (Selbstdeklaration!) erwirtschaftet
b) KMU als Zulieferer von exportorientierten Unternehmen und von der Frankenstärke betroffen
c) KMU als Dienstleistungserbringer (z.B. Tourismus), abhängig von Kunden, die im Ausland ansässig sind.
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Sonderkonditionen
� Reduktion Cash-Beitrag bei
Wirtschaftspartnern bis Null (wie 2015)
� Reduktion 50%-Eigenbeteiligung der KMU auf
30%
� Es gilt die Einzelfallprüfung!
� Finanzielle Differenz für Forschungspartner
wird von KTI übernommen.
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Zeitplan
�Sondermassnahmen-Gesuchsformular im Web verfügbar
�Ab 02. Mai 2016: Gesuchseingabe möglich
�Ab 01. Juli 2016: Start Kommunikation Förderentscheide
�31. Oktober 2016: Deadline für Gesuchseingabe
�31. Dezember 2016: Deadline Förderentscheide.
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Beispiel: Förderantrag von CHF 300’000.-
Aufwand
Forschungs-
partner,
bezahlt durch
KTI
KMU
Eigenleistung
Cash-Beitrag KMU*
Reguläre
Projektförderung
600’0
00 C
HF
= 1
00%
300’0
00 C
HF
= m
ax.
50%
Arbeiten für FP
Cashbeitrag max. 10%
oder 5% der Totalkosten
bei reduzierten Eigen-
leistungen
Cash-Beitrag KTI
KMU
Eigenleistung
Eigenleistungen KMU,
mindestens 30% der
Totalkosten
180’0
00 C
HF
Max. KTI-Beitrag an
Forschungspartner
420’000 CHF
= 70%
Projektförderung mit
Sondermassnahmen
Variable
r
KT
I-B
eitra
g
* Aufwand Forschungspartner, bezahlt durch KMU
Aufwand
Forschungs-
partner,
bezahlt durch
KTI
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Spezielle Hinweise (I)
�Gesuche via CTIprojects sind nicht möglich.
�Eine Hotline für allgemeine Fragen ist in Betrieb (Infos
auf Web ab Mai).
�Spezielle E-Mail-Adresse für Sondermassnahmen steht
zur Verfügung: [email protected].
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Sondermassnahmen-
Gesuch ausschliesslich über diese E-Mail-Adresse
einreichen.
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Spezielle Hinweise (II)
�Weitere aktuelle Informationen zum Verlauf der
Sondermassnahmen finden Sie auf der KTI Web-Seite.
�Wiedereingereichte Gesuche zu Sondermassnahmen
werden ebenfalls nur bis 31. Oktober 2016 beurteilt.
�Reichen Sie generell die Gesuche möglichst früh ein!
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Hinweise zur Gesuchseinreichung (I)
�Es ist ausschliesslich das Sondermassnahmen-
Gesuchsformular auf der KTI-Webseite zu verwenden
(Titel auf gelbem Hintergrund)!
�Der Antrag auf Reduktion des Cashbeitrags und/oder
der Eigenleistung muss dem Beitragsgesuch immer
beiliegen.
�Die Beschreibung (ohne Partnerliste u. Finanzplan) darf
nicht mehr als 25 Seiten betragen.
�Die zugelassenen Anhänge sind in den Kapiteln
definiert.
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Hinweise zur Gesuchseinreichung (II)
�Gesuch muss konzis und präzis formuliert sein.
� Im Management Summary sind die wichtigsten
Informationen, insbesondere Innovationsgehalt und
Marktpotential aufzuführen.
�Der Cashanteil, welcher die KTI übernehmen soll, muss
separat, in die dafür vorgesehene Spalte, eingetragen
werden.
�Projekte ohne Beteiligung eines Umsetzungspartners
können nicht von den Sondermassnahmen profitieren.
�Umsetzungspartner, die an einer Machbarkeitsstudie
beteiligt sind, können die Regelungen der Sonder-
massnahmen verwenden.