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1 Sondermassnahmen 2016 Förderbedingungen und Termine KTI-Geschäftsstelle Juni 2016, Version 3.0 Infoset

16 06 22 Infoset SoMa 2016 Version Juni 2016 DE FINAL · 180’000 CHF Totalkosten Max. KTI-Beitragan Forschungspartner 420’000 CHF = 70% Projektförderung mit Sondermassnahmen

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Sondermassnahmen 2016

Förderbedingungen und Termine

KTI-Geschäftsstelle

Juni 2016, Version 3.0

Infoset

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Ausgangslage

�Februar 2016: Bundesrat genehmigt zusätzlich

61 Mio. CHF für Sondermassnahmen der KTI

in F&E-Projekten

�Reguläres Budget 2016 für F&E-Projekte: 112 Mio. CHF

�KTI kennt Sondermassnahmen mit besonderen

Förderbedingungen und Förderzielen:

� 2010: Förderung Cleantech (20 Mio. Franken)

� 2011: Globale Finanzkrise (100 Mio. Franken)

� 2015: Starker Franken (20 Mio. Franken).

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Ziele

Schweizer Exportwirtschaft wegen Frankenstärke

(Euroschwäche) unterstützen:

� Produktionsverlagerung verhindern

� Arbeitsplätze sichern

� Tourismusbranche unterstützen.

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Zielgruppe

Ausschliesslich exportabhängige KMU:

� KMU bedeutet: max. 249 Mitarbeitende mit Standort (Wertschöpfung) in der Schweiz

� Exportabhängig heisst:

a) KMU hat im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 50% seines Umsatzes durch Exporte (Selbstdeklaration!) erwirtschaftet

b) KMU als Zulieferer von exportorientierten Unternehmen und von der Frankenstärke betroffen

c) KMU als Dienstleistungserbringer (z.B. Tourismus), abhängig von Kunden, die im Ausland ansässig sind.

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Sonderkonditionen

� Reduktion Cash-Beitrag bei

Wirtschaftspartnern bis Null (wie 2015)

� Reduktion 50%-Eigenbeteiligung der KMU auf

30%

� Es gilt die Einzelfallprüfung!

� Finanzielle Differenz für Forschungspartner

wird von KTI übernommen.

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Zeitplan

�Sondermassnahmen-Gesuchsformular im Web verfügbar

�Ab 02. Mai 2016: Gesuchseingabe möglich

�Ab 01. Juli 2016: Start Kommunikation Förderentscheide

�31. Oktober 2016: Deadline für Gesuchseingabe

�31. Dezember 2016: Deadline Förderentscheide.

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Beispiel: Förderantrag von CHF 300’000.-

Aufwand

Forschungs-

partner,

bezahlt durch

KTI

KMU

Eigenleistung

Cash-Beitrag KMU*

Reguläre

Projektförderung

600’0

00 C

HF

= 1

00%

300’0

00 C

HF

= m

ax.

50%

Arbeiten für FP

Cashbeitrag max. 10%

oder 5% der Totalkosten

bei reduzierten Eigen-

leistungen

Cash-Beitrag KTI

KMU

Eigenleistung

Eigenleistungen KMU,

mindestens 30% der

Totalkosten

180’0

00 C

HF

Max. KTI-Beitrag an

Forschungspartner

420’000 CHF

= 70%

Projektförderung mit

Sondermassnahmen

Variable

r

KT

I-B

eitra

g

* Aufwand Forschungspartner, bezahlt durch KMU

Aufwand

Forschungs-

partner,

bezahlt durch

KTI

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Spezielle Hinweise (I)

�Gesuche via CTIprojects sind nicht möglich.

�Eine Hotline für allgemeine Fragen ist in Betrieb (Infos

auf Web ab Mai).

�Spezielle E-Mail-Adresse für Sondermassnahmen steht

zur Verfügung: [email protected].

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Sondermassnahmen-

Gesuch ausschliesslich über diese E-Mail-Adresse

einreichen.

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Spezielle Hinweise (II)

�Weitere aktuelle Informationen zum Verlauf der

Sondermassnahmen finden Sie auf der KTI Web-Seite.

�Wiedereingereichte Gesuche zu Sondermassnahmen

werden ebenfalls nur bis 31. Oktober 2016 beurteilt.

�Reichen Sie generell die Gesuche möglichst früh ein!

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Hinweise zur Gesuchseinreichung (I)

�Es ist ausschliesslich das Sondermassnahmen-

Gesuchsformular auf der KTI-Webseite zu verwenden

(Titel auf gelbem Hintergrund)!

�Der Antrag auf Reduktion des Cashbeitrags und/oder

der Eigenleistung muss dem Beitragsgesuch immer

beiliegen.

�Die Beschreibung (ohne Partnerliste u. Finanzplan) darf

nicht mehr als 25 Seiten betragen.

�Die zugelassenen Anhänge sind in den Kapiteln

definiert.

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Hinweise zur Gesuchseinreichung (II)

�Gesuch muss konzis und präzis formuliert sein.

� Im Management Summary sind die wichtigsten

Informationen, insbesondere Innovationsgehalt und

Marktpotential aufzuführen.

�Der Cashanteil, welcher die KTI übernehmen soll, muss

separat, in die dafür vorgesehene Spalte, eingetragen

werden.

�Projekte ohne Beteiligung eines Umsetzungspartners

können nicht von den Sondermassnahmen profitieren.

�Umsetzungspartner, die an einer Machbarkeitsstudie

beteiligt sind, können die Regelungen der Sonder-

massnahmen verwenden.

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Kommission für Technologie und Innovation KTI

Förderagentur für Innovation

Einsteinstrasse 2

CH-3003 Bern

www.kti.admin.ch

Viel Erfolg !

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